Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
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Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Übersicht zu den Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst; Überblick zu den Bundeshilfen – Stand: 30. März 2021 A. Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst – Vier Säulen: 1. Künstlerhilfen: Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe Veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr 2021: 120 Mio. € Antragsberechtigt: weiter Kreis = neben soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern auch nichtselbstständig beschäftigte Künstlerinnen und Künstler mit wechselnden Engagements sowie soloselbstständige Angehörige kulturnaher Berufe Ersatz des fiktiven Unternehmerlohns von bis zu 1.180 € monat- lich (Voraussetzung 30 % Einnahmeausfälle gegenüber Vergleichs- zeitraum) Leistungszeitraum: für Oktober bis Dezember 2020 sind Anträge bis 31. März 2021 möglich; für Januar bis Juni 2021 sind Anträge bis 30. Juni 2021 möglich Antragszahlen: seit Antragsstart 4.168 Anträge, davon bisher 2.166 Bewilligungen und 183 Ablehnungen; weitere 3.236 Anträge in Vorbereitung; 5,63 Mio. € wurden bewilligt, davon bereits 5,34 Mio. € ausbezahlt; sehr positive Rückmeldungen über den aus Mit- gliedern der Kulturbranche eingesetzten Begleitausschuss und die Kulturszene zu dem Programm. Das Programm ist mit Überbrückungshilfe III des Bundes inklusive der Neustarthilfe kumulierbar, da es ein anderes Ziel verfolgt (Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts), soweit keine Überkom- pensation erfolgt. Keine Leistungen nach dem Programm, wenn bereits Grundsiche- rung gewährt oder beantragt wurde, da durch eine solche Anrech- nung im Ergebnis die Leistung aus dem Soloselbstständigenpro- gramm vollständig ausgezahlt und insoweit Bundesmittel nach SGB II ersetzt würden, da Leistungen aus dem Hilfsprogramm in voller Seite 1 von 5
Höhe auf die Grundsicherung angerechnet würden (§§ 11, 11a SGB II) und sich damit ein „Berechnungskreisel“ ergäbe. Anträge können gestellt werden unter: https://www.bayern-in- novativ.de/soloselbststaendigenprogramm Informationen zum Soloselbstständigenprogramm un- ter: https://wk.bayern.de/solo FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogram- men: https://www.stmwk.bayern.de/corona Stipendienprogramm Veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr 2021: 25 Mio. € Antragsberechtigt: Künstlerinnen und Künstler, die in den letzten fünf Jahren eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder sich im letzten Studienjahr an einer bayerischen Kunsthoch- schule oder vergleichbaren Einrichtung befinden sowie Quer- und Wiedereinsteiger Gewährung eines Stipendiums in Höhe von 5.000 € als Pauschale zur Umsetzung bereits begonnener, pandemiebedingt nicht zu Ende gebrachter und neuer Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres Schaffens, z.B. künstlerische, kunstvermittelnde oder kunstpädagogische Vorhaben (wie etwa Kompositionen, bildnerische Werke, Publikationen, literarische Übersetzungen, Comics, Filme, Formen interpretierender Kunst- praxis, die Konzeption und Umsetzung von Präsentationen oder Vermittlungsformen, insbesondere digitaler oder hybrider Kunst- und Kunstvermittlungsformate sowie interaktiver Modelle im digi- talen Bereich oder Recherchevorhaben, auch im Sinne künstleri- scher Forschung). Bewilligungszeitraum: Januar bis Dezember 2021 Antragsstart ist am 23. März 2021 erfolgt Das Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens ist maximal niederschwellig ausge- staltet. Bayerisches Alleinstellungsmerkmal: auch Studierende im letzten Studienjahr äußerst nachweisarm Seite 2 von 5
gefördert wird das künstlerische Schaffen hybride Einkommensverhältnisse werden berücksichtigt – keine Einschränkungen bei anderweitigen Einnahmequellen Künstlerinnen und Künstler, die auch pädagogisch oder als Kulturvermittler tätig sind Kumulierbarkeit mit anderen Hilfen (außer vergleichbare Zuwendungen für dasselbe Projekt) Beantragung über bayernkreativ: großer Zuspruch und durchwegs positive Rückmeldungen zur Antragstellung und Ausgestaltung des Programms aus Künstlerkreisen. Das Programm will ein Zeichen setzen und Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens darin unterstützen, ihre berufliche Existenz aufzubauen. Künstlerischen Projekten soll Sichtbarkeit verliehen werden. Anträge können gestellt werden unter: https://www.bayern-in- novativ.de/stipendienprogramm Informationen zum Stipendienprogramm unter: Stipendienpro- gramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens startet (bayern.de) FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogram- men: https://www.stmwk.bayern.de/corona 2. Stabilisierung der Veranstaltungsbranche: Spielstätten- und Veranstalterpro- gramm Veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr 2021: 15 Mio. € Antragsberechtigt: kleine und mittlere Spielstätten sowie dezentrale Kultur- veranstalter in allen Regionen Bayerns im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett Gewährung einer Unterstützung von bis zu 300.000 € (abhängig von der Be- schäftigtenzahl) Besonderheiten im Vergleich zu Wirtschaftshilfen: Berücksichtigung von 100 % Personalkosten sowie Möglichkeit, fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 1.180 € geltend zu machen; höhere Finanzhilfehöchstsätze als bei den bishe- rigen Überbrückungshilfen Leistungszeitraum: Juli 2020 bis Juni 2021 Seite 3 von 5
Antragszahlen: bisher 213 Anträge, davon bisher 152 Bewilligungen im Um- fang von insgesamt 9,34 Mio. €; sehr positive Rückmeldungen aus der Bran- che Beantragung über www.spielstaettenprogramm.bayern-innovativ.de/an- meldung.php Weitere Informationen siehe: www.bayern-innovativ.de/spielstaettenpro- gramm oder 0911-20671-344 3. Stabilisierung der nicht-staatlichen und staatlichen Kultureinrichtungen Veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr 2021: 119 Mio. € Anerkennung von Corona-bedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben sowie Gewährung von Stabilisierungshilfen im Rahmen institutioneller Förde- rungen Erleichterungen bei Projektförderungen (z.B. Verlängerung von Bewilli- gungszeiträumen, Verzicht auf Rückforderungen, Härtefallprüfungen bei Pro- jektförderungen) Stabilisierungshilfen für staatliche Kultureinrichtungen zum Ausgleich Corona-bedingter Einnahmeausfälle und Mehrausgaben 4. Unterstützung der Breitenkultur – Laienmusikprogramm Veranschlagte Mittel im Haushaltsjahr 2021: 5 Mio. € Zielgruppe: gemeinnützige Laienmusikvereine Förderung bis zu 1.000 € pro Verein und bis zu 500 € zusätzlich pro weite- rem Ensemble (z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnah- men zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten) Bewilligungszeitraum: Juli 2020 bis Juni 2021 Antragszahlen: bisher 2.237 bewilligte Anträge von Vereinen (insgesamt 3.221 Ensembles) mit einer Bewilligungssumme von 2,7 Mio. € Beantragung über den jeweiligen Laienmusikverband, bei dem der Verein Mitglied ist Antragszeitraum 1. Juli bis 31. Juli 2021 für 1. Halbjahr 2021 Weitere Informationen unter: Hilfsprogramm Laienmusik Bayern 2021 (bay- erischer-musikrat.de) Seite 4 von 5
Programm „Neustart Kultur“ der Bundesbeauftragten für Kultur (1 Mrd. €; in 2021 sind unlängst weitere Mittel in Höhe von einer weiteren Mrd. € angekündigt) Das Programm, zu dessen Einzelkomponenten eine Abstimmung mit der Kultur- ministerkonferenz erfolgte, umfasst folgende Maßnahmen: 1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft An den Mitteln partizipieren grundsätzlich nur Einrichtungen, deren regelmäßi- ger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Bereitgestellte Mittel: 250 Mio. € 2. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kul- tureinrichtungen und -projekte Ziel: Schließung von nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten (insbesondere auch Kurzarbeit) nicht vermeidbaren Deckungslücken bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten durch entsprechende Kofinanzierung für die jeweils geltenden Finanzierungsschlüssel. Bereitgestellte Mittel: 100 Mio. € 3. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen Ziel: Milderung von durch die Pandemie in verschiedenen Kultursparten ent- standenen Härten durch Billigkeitsleistungen und Zuwendungen. Für verschie- dene Sparten wurden bzw. werden spezifische Förderprogramme aufgesetzt. Bereitgestellte Mittel insgesamt: 480 Mio. € 4. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote Bereitgestellte Mittel: 150 Mio. € 5. Förderung der Distribution des privaten Hörfunks Bereitgestellte Mittel: 20 Mio. € Einzelheiten zum aktuellen Umsetzungsstand finden sich auf der Homepage der BKM unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin- fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056. Seite 5 von 5
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