Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Abhaltung von Präsenzveranstaltungen für Auszubildende/Kursteilnehmende ab dem 09.11.2021 - ÜBZO

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Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Abhaltung von Präsenzveranstaltungen für Auszubildende/Kursteilnehmende ab dem 09.11.2021 - ÜBZO
Schutz- und Hygienemaßnahmen
                 zur Abhaltung von Präsenzveranstaltungen für
               Auszubildende/Kursteilnehmende ab dem 09.11.2021
     Die Gesundheit unserer Kurs- und Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer liegt uns sehr
     am Herzen. Bitte tragen Sie durch Befolgung der folgenden Hinweise zu einem
     reibungslosen Kurs- und Prüfungsablauf bei. Dafür herzlichen Dank im Voraus.

     ➢ Es erfolgt im ÜBZO eine 2malige Testung pro Woche. Die dafür notwendigen Schnelltests
          werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Schnelltests werden unabhängig von einer
          vollständigen Impfung oder genesenen Covid-19 Erkrankung durchgeführt.
     ➢ Jeden Donnerstag erfolgt durch das geschulte Personal des ÜBZO eine zweite Testung per
          Schnelltest-Verfahren. Im Falle einer positiven Testung wird der Azubi angehalten umgehend
          einen PCR-Test zu machen, um das Ergebnis des Schnelltest bestätigen zu lassen. Ebenfalls
          wird angeraten sich in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu
          infomieren. Zusätzlich wird das ÜBZO den Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber umgehend
          informieren.
          Bitte beachten Sie zusätzlich unseren Regelablauf im Falle eines positivem Schnelltests
          von Auszubildenen/Kursteilnehmenden (s. Anlage)
     ➢ Um Kontakte zu vermeiden dürfen Azubis während des Aufenthalts auf dem Science Park C4
          Gelände nur die Ausbildungswerkstatt im Gebäude Edmund betreten. Das Betreten anderer
          Gebäude(teile) und auch das BHS-Gelände wird strikt untersagt. Ausnahme: entsprechende
          Schulungsräume im Beisein des Ausbilders.
     ➢ Es besteht eine generelle Maskenpflicht. Das Betreten der Ausbildungswerkstatt ist ohne
          FFP2 (KN 95) nicht gestattet.
     ➢ Die Maskenpflicht gilt sowohl in den Schulungsräumen/Ausbildungswerkstatt, als auch
          außerhalb des Unterrichtsraumes.
     ➢ Bitte bringen Sie Ihre eigene FFP2 (KN 95) mit.
     ➢ Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Ihnen und einer weiteren Person ein.
     ➢ Bitte vermeiden Sie Fahrgemeinschaften.
     ➢ Betreten Sie die Aufzüge und auch den Sanitärbereich bitte nur einzeln.
     ➢ Achten Sie auf die Hygieneregeln: gründliches und regelmäßiges Händewaschen, sowie
          regelmäßiges Desinfizieren Ihrer Hände.
     ➢ Zur Desinfektion stehen Desinfektionsspender für Sie zur Verfügung.
     ➢ Der Austausch von Arbeitsmitteln (Stifte, Blöcke, usw.) ist untersagt.
     ➢ Die Pausen werden in einem Schichtsystem und in getrennten Räumen abgehalten.

Stand: 08.11.2021
Gültig ab 09.11.2021. Alle vorherigen Versionen verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Abhaltung von Präsenzveranstaltungen für Auszubildende/Kursteilnehmende ab dem 09.11.2021 - ÜBZO
➢ Für die Verpflegung wird ein mobiler Lieferdienst durch das BHS Restaurant „NEWS“
          eingerichtet. Azubis dürfen während des Aufenthaltes das Betriebsrestaurant nicht betreten.
     ➢ Bei Erkrankungssymptomen für Covid-19 (z.B. Atemprobleme, Fieber, trockener Husten,
          Verlust des Geschmackssinnes, etc.) oder einem unmittelbaren Kontakt zu Personen, die an
          Covid-19 erkrankt sind, ist die Teilnahme an den Kursen untersagt.
     ➢ Sollten die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, so weisen Sie unsere
          Mitarbeiter*innen bitte darauf hin. Im Wiederholungsfalle droht ein Verweis der Räumlichkeiten
          und ein Ausschluss vom Unterricht.
     ➢ Zum Schutze aller Personen wird gebeten private Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Stand: 08.11.2021
Gültig ab 09.11.2021. Alle vorherigen Versionen verlieren hiermit ihre Gültigkeit
Zusätzliche Informationen zu den
                     Schutz- und Hygienemaßnahmen
               zur Abhaltung von Präsenzveranstaltungen für
             Auszubildende/Kursteilnehmende ab dem 09.11.2021
         Wochenlang stand die Krankenhausampel im Freistaat auf Grün, am Wochenende sprang sie
         zunächst auf Gelb, mittlerweile zeigt nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums
         Rot. Denn der Grenzwert von 600 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten wurde
         überschritten: Er kletterte auf 609, wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
         Lebensmittelsicherheit im Internet schreibt.
         Damit gelten ab Dienstag, den 09.11.2021 bayernweit strengere Corona-Beschränkungen:
         Betroffen sind davon insbesondere Menschen, die weder genesen noch vollständig gegen
         Corona geimpft sind. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, die bereits am Wochenende
         als Hotspot-Regionen eingestuft wurden, sind diese Verschärfungen bereits in Kraft.

         3G gilt in Hochschulen und Bibliotheken
         Ein negativer Schnelltest genügt laut der Corona-Verordnung weiterhin für den Zugang zu
         "Hochschulen, der außerschulischen Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-,
         Fort- und Weiterbildung, der Bibliotheken und Archive". Auch hier brauchen Kinder unter zwölf
         Jahren keinen Testnachweis.

         3G am Arbeitsplatz
         Überall dort, wo 3G-, 3G-plus- oder 2G-Regeln gelten, müssen ungeimpfte Betreiber,
         Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt zwei negative Corona-Tests pro Woche
         vorlegen. Bei Warnstufe Rot gilt diese 3G-Pflicht nun für alle Betriebe mit mehr als zehn
         Beschäftigen (einschließlich des Inhabers) für alle Mitarbeiter, die während ihrer Arbeitszeit
         Kontakt zu anderen Personen haben können. Ausgenommen sind von dieser Regelung der
         Handel, öffentliche Verkehrsmittel sowie die Schülerbeförderung.

         FFP2-Maskenpflicht bleibt
         Wie schon bei der Warnstufe Gelb gilt auch bei der roten Ampel vielerorts eine FFP2-
         Maskenpflicht - beispielsweise in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der
         Gastronomie jenseits des Sitzplatzes. Eine medizinische Maske ist nur bei Kindern und
         Jugendlichen von sechs bis 15 Jahren zulässig, jüngere Kinder brauchen keine Maske zu
         tragen.

Stand: 08.11.2021
Busse, Bahnen und Geschäfte: Keine Zugangsbeschränkungen
         Öffentliche Verkehrsmittel und Geschäfte darf weiterhin jeder auch ohne Impf-, Genesenen-
         und Testnachweis betreten. Dort gibt es keine Zugangsbeschränkungen - dafür aber eine
         Maskenpflicht (siehe unten).

         3G plus gilt bei Friseuren, in der Gastronomie und in Hotels
         In Cafés, Restaurants, Hotels, Pensionen sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie
         Friseuren und Kosmetikern bleibt es in Innenräumen bei der 3G-plus-Regel. Dort dürfen also
         neben vollständig Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem aktuellen negativen
         PCR-Test bedient werden. Für Schülerinnen und Schüler reicht die Vorlage ihres
         Schülerausweises, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Kinder unter zwölf Jahren
         brauchen keinen Testnachweis.

         In der Schule dürfen Grundschüler auch eine Stoffmaske tragen. An weiterführenden Schulen
         ist unabhängig vom Alter eine medizinische Maske vorgeschrieben.

         Wie lange gilt die Warnstufe Rot?
         Damit die Ampel von Rot wieder auf Gelb umschaltet, muss der Grenzwert von bayernweit
         600 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten an mindestens drei Tagen in Folge
         unterschritten werden. Dies wird dann vom bayerischen Gesundheitsministerium offiziell
         bekanntgegeben - ab dem folgenden Tag werden dann die Regeln etwas gelockert.

         In Corona-Hotspots bleiben die strengeren Beschränkungen aber auch dann in Kraft, wenn
         die Ampel bayernweit wieder auf Gelb springt. Als Hotspots gelten in Bayern Landkreise und
         kreisfreie Städte, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und
         zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Gegenwärtig trifft
         das auf mehr als drei Dutzend Landkreise zu.

Stand: 08.11.2021
Quelle: www.br.de | https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Stand: 08.11.2021
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