Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
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Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Impressum Stadt Zürich Grün Stadt Zürich Beatenplatz 2 CH-8001Zürich Grün Stadt Zürich ist eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements Bearbeitung Lone Severin, Fachbereich Freiraumplanung Barbara Holzinger, Fachbereich Freiraumplanung Grundlagen Fotos und Illustrationen: Grün Stadt Zürich Berchtold.Lenzin Landschaftsarchitekten Datengrundlagen: Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten, Projektbroschüre, Berchtold.Lenzin Landschaftsarchitekten, 12.2015 Bau- und Zonenordnung © Stadt Zürich, Amt für Städtebau Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag des Stadtrats vom 29.10.2014 Kantonaler Richtplan, rechtskräftige Fassung vom 18.09.2015 Kantonaler GIS-Browser Katasterplan und Orthofoto 2013 © Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung Datum 25.04.2016
Inhalt Planungshintergrund__5 1. Ausgangslage__6 1.1 Rahmenbedingungen__6 1.2 Planungsrechtliche Situation__8 1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse__12 2. Vorhaben__14 2.1 Projektidee und Teilziele__14 2.2 Gestaltungskonzept__16 2.3 Verkehrserschliessung__20 2.4 Etappierung und Umsetzung__22 3. Planungsrechtliche Umsetzung__24 4. Raumplanerische Beurteilung__28 4.1 Nutzung, landschaftliche Einordnung und Erschliessung__28 4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz__29 4.3 Störfallvorsorge, Landsicherung für Schulhauserweiterung_30 5. Verfahren__31
Planungshintergrund Mit der Revitalisierung des Katzenbachs, der Entwicklung des Garten- Landschaftsentwicklung in Zürich Nord areals Tüfwisen und dem Grünzug Fronwald Glaubten werden drei Schlüsselprojekte des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Höng- gerberg-Affoltern umgesetzt, welche die Entwicklung der siedlungsnahen Landschaften in Zürich Nord massgeblich prägen werden. Die Projekte werden aufgrund ihres inhaltlichen und räumlichen Zusam- menhangs parallel konzipiert, miteinander koordiniert und sind jeweils auch das planerische Gefäss für weitere Fachziele des LEK. Gemeinsam sind sie folgenden Zielen verpflichtet: • Die siedlungsnahe Landschaft soll gestalterisch aufgewertet werden. Raumplanerische Zielsetzungen Erholungsbedürfnisse, Lebensraumförderung und Bewirtschaftungs- aspekte sind hierbei ausgewogen zu berücksichtigen. • Die Anzahl der Gärten soll möglichst erhöht, Gartenareale in ein über- greifendes Landschaftskonzept eingebettet werden. • Zur Verbesserung der Freiraumversorgung sollen in Affoltern mehr multifunktional nutzbare Erholungsflächen angeboten werden. • Die Projekte werten wichtige Langsamverkehrsachsen und ökologi- sche Vernetzungsachsen in Zürich Nord auf. Hierbei bildet der Grünzug Fronwald Glaubten das Herzstück eines wich- 3 Projekte im Verbund tigen Siedlungstrenngürtels, welcher den Hönggerberg mit dem offenen Landschaftsraum im Norden verbindet. Die Tüfwisen widmen sich hier der Landschaftsgestaltung am Siedlungsabschluss und sind die Gelenkstelle zur Entwicklung der Katzenbachlandschaft zwischen Unter-Affoltern und Seebach. Lage Projekte Planungsbericht nach Art 47 RPV 5
1. Ausgangslage 1.1 Rahmenbedingungen LEK Hönggerberg- Als prioritäre Massnahme des Landschaftsentwicklungskonzepts Höng- Affoltern gerberg-Affoltern (LEK) wurde 2013 eine vertiefende Planungsstudie zur Entwicklung des Freiraumbandes zwischen Käferberg und Hürstholz er- stellt. Der hierauf basierende «Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten» verbindet die Landschaftsräume am Hönggerberg mit der offenen Kultur- landschaften im Norden. Folgende Entwicklungsziele wurden mit dem LEK vorgegeben: • Zwischen Käferberg und Hürstholz soll eine Grünachse der ökologi- schen Vernetzung und dem Langsamverkehr zugute kommen • Auf den Freiflächen sollen verschiedene, quartierbezogene Erho- lungsnutzungen ermöglicht werden Kontext Mit der raschen städtebaulichen Entwicklung der letzten 10 Jahre ist in Af- foltern auch ein signifikanter Anstieg des Nutzungsdrucks auf die wenigen quartierinternen Freiräume, den Naturraum Katzenseen und die umlie- gende Kulturlandschaft zu verzeichnen. Die innerstädtische Freiraumver- sorgung ist in Affoltern unterdurchschnittlich, das Angebot an Kleingarten- fläche pro Einwohner im stadtweiten Vergleich am tiefsten. Bestehende Situation Nördlich der Wehntalerstrasse, im Teilgebiet Fronwald, wird der Freiraum neben wenigen Gartenparzellen vowiegend landwirtschaftlich oder er- werbsgartenbaulich genutzt. Im südlichen Teil, dem Glaubtenhang, domi- niert hingegen die Kleingartennutzung. Wiesenland leitet zum Käferberg- wald und den Freiräumen der ETH Hönggerberg über. Der Grünzug wird von mehreren Strassenzügen unterbrochen und im Norden von der Furttalbahn begrenzt. Es fehlt eine durchgehende We- geverbindung. Im Zusammenspiel mit diversen Sichtbarrieren verhindert dies, dass der Grünzug als zusammenhängender Raum lesbar ist. Koordination Projekte Der «Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten» integriert weitere Projekte und Planungsbedürfnisse aus dem Gebiet in eine zusammenhängende räumliche Gestaltung. Ein wichtiges Segment ist die Revitalisierung des Neugutbachs, die sich aktuell bereits in der Bewilligungsphase befindet. Anstelle des temporären Bauspielplatzes soll ein neuer Erlebnisspielbe- reich, bestehend aus Bauspielplatz und öffentlichem Spielplatz entstehen. Er soll westlich der Schule Hürstholz am Waldrand seinen Standort finden. 6 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Bestandsnutzungen 1 Wiese / Obstwiese 6 2 Weide 3 Landwirtschaft 4 Kleingärten 5 Gärtnerei 6 Schulanlage / Sport 6 7 Bauspielplatz 8 privates Wohnhaus 9 Parkplatz 1 4 1 3 4 4 5 1 8 2 5 6 9 1 7 4 4 4 1 1 Planungsbericht nach Art 47 RPV 7
1.2 Planungsrechtliche Situation Siedlungsgebiet Wald Kantonaler Richtplan Kantonaler Richtplan Der Kantonale Richtplan, vom Bundesrat genehmigt am 18.09.2015, ordnet den Grünzug Fronwald Glaubten dem Siedlungsgebiet zu. Er hebt besonders das Ziel einer Sied- lungsentwicklung nach innen hervor. Mit daraus folgenden Verdichtungsprozessen sind Massnahmen zur Aufwertung der Freiräume und zur Steigerung der Siedlungsqualität verbun- den. 8 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Erholungsgebiet Vernetzungskorridor Landschaftsförderungsgebiet Siedlungsgebiet Wald Regionaler Richtplan Der Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Regionaler Richtplan Antrag des Stadtrats vom 29.10.2014 (STRB Nr. 925/2014), welcher vom Gemeinderat am 06.04.2016 zuhanden des Re- gierungsrates verabschiedet wurde (GR Nr. 2014/336), zeigt den Grünzug Fronwald Glaubten als besonderes Erholungs- gebiet und Landschaftsförderungsgebiet. Der Abschnitt zwi- schen Käferberg und Hürstholz ist Teil eines wichtigen ökolo- gischen Vernetzungskorridors. Planungsbericht nach Art 47 RPV 9
W2 zweigeschossige Wohnzone W3 dreigeschossige Wohnzone Oe Zone für öffentliche Bauten F F Freihaltezone E1, E2, E3 Erholungszone WLD Wald GWS Gewässer F E3 F Zonenplan BZO 1999 Bau- und Zonenord- In der rechtsgültigen Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt nung 1999 Zürich liegt der Grünzug Fronwald Glaubten grösstenteils in der Freihaltezone F. Der Bereich der bestehenden Kleingärten ist als Erholungszone E3 ausgewiesen. Hier ist Infrastruktur, die für den Betrieb der Kleingartenareale notwendig ist, er- laubt. In Freihaltezonen F können nur Nutzungen mit keinem bis geringem Infrastrukturbedarf bewilligt werden. 10 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
W2 zweigeschossige Wohnzone W3 dreigeschossige Wohnzone Oe Zone für öffentliche Bauten F F Freihaltezone FP Freihaltezone Parkanl. und Plätze FP E1, E2, E3 Erholungszone WLD Wald GWS Gewässer F E3 E3 F F Zonenplan BZO-Teilrevision 2014 Das Areal des Revitalisierungsprojektes Neugutbach ist be- Bau- und Zonenord- nung reits in der Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenord- Teilrevision 2014 nung 2014 enthalten und als neuer Zonentyp Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP vorgesehen. In der aktuellen Freihaltezone F sind einzelne Gartenparzellen Zonenkonformität bestehender Nut- mit Einzäunungen und Häuschen vorhanden. Derartige Bau- zungen werke, welche bereits vor einer verschärfenden Neuregelung der Bau- und Zonenordnung bestanden haben, unterliegen der Bestandesgarantie. Gemäss heute gültiger Bau- und Zo- nenordnung wäre die Neuerrichtung dieser Infrastrukturen in einer Freihaltezone F nicht mehr zonenkonform. Planungsbericht nach Art 47 RPV 11
1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse Besitzverhältnisse Bis auf drei Grundstücke befinden sich alle vom Gestaltungskonzept betroffenen Parzellen im Eigentum der Stadt Zürich (GSZ, TAZ, Liegen- schaftenverwaltung, Immobilienverwaltung). Westlich des Waldgebietes Hürstholz liegen die Privatgrundstücke AF3626 und AF3625 mit einem Wohnhaus und einer Wiesenfläche am Waldrand. Der von der Riedhaldenstrasse in den Perimeter führende Erschlies- sungsweg AF3425 ist im Besitz einer Flurweggemeinschaft der angren- zenden Grundstücke. Diese setzt sich aus Privatpersonen und der Stadt Zürich zusammen. Einbezug Grund- Das vorliegende Gestaltungskonzept des Masterplans Grünzug Fronwald stücke Dritter Glaubten bezieht die Parzellen in Privatbesitz mit ein. Die Privatgrundstü- cke AF3625 und AF3626 befinden sich aktuell in der Freihaltezone F und werden gemäss Umzonierungsvorschlag künftig in dieser Zone bleiben. Somit sind die beiden Privatparzellen von der Umzonierung nicht direkt betroffen. Ob die Grundstücke in Privatbesitz Teil der Umgestaltung wer- den, ist noch nicht geklärt. Das Grundstück der Flurweggemeinschaft AF3425 (innerhalb des Peri- meters) befindet sich aktuell in der Freihaltezone F und soll gemäss Um- zonierungsvorschlag als E3 zoniert werden. Das Grundstück soll weiter- hin als Flurweg genutzt werden und wird nicht als offizielle Erschliessung für das geplante Kleingartenareal dienen. 12 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Grundstücke Dritter 1 AF3625 Kübler, Barbara Susy und Wehrli, Thomas 2 AF3626 Kübler, Barbara Susy und Wehrli, Thomas 3 AF3425 Flurweggemeinschaft - AF3424 (privat) - AF3919 (Stadt Zürich) - AF2278 (Stadt Zürich) AF AF 57 AF583 AF 58 - AF581 (Stadt Zürich) AF 5 22 1 AF584 58 78 AF585 - AF575 (Stadt Zürich) 2 25 AF - AF3359 (privat) 34 3 39 AF586 AF 19 31 29 F 32 A 4 AF 1 29 344 AF AF 34 5 2 280 AF 26 6 7 3 AF 25 36 AF AF 28 08 AF 39 68 AF 39 67 AF AF 39 39 77 74 AF3 973 975 881 AF3 AF3 AF4 232 AF5 275 AF5 287 AF5 285 AF 39 16 AF3 905 Planungsbericht nach Art 47 RPV 13
2. Vorhaben 2.1 Projektidee und Teilziele Projektidee Neben der Stärkung eines zusammenhängenden Freiraumbandes in der Stadtlandschaft soll der Grünzug Fronwald Glaubten einen Beitrag zu einer besseren Versorgung mit öffentlichen Erholungsräumen in Zürich Nord leisten. Die Qualitäten des Raumes wie auch die Nutzungsvertei- lung sollen definiert und entsprechend weiterentwickelt werden. Themen- schwerpunkte sind die Gestaltung öffentlicher Freiräume und Kleingärten. Teilziele Mit der Erarbeitung des Masterplanes wurden folgende Teilziele verfolgt: • Landschaftsbild: Der Grünzug Fronwald Glaubten soll als grüner, zusammenhängender Raum erlebbar sein und gut in die Stadt- landschaft integriert werden. Der Übergang zu Käferberg, Kultur- landschaft und Waldgebiet Hürstholz soll klar definiert werden. • Topografie und Sichtbezüge: Die Topografie im Projektgebiet soll besser lesbar sein und die Orientierung in der Stadt ver- bessern. Sichtbezüge sollen definiert und gestärkt werden. Vom Nordrand des Käferbergs sind Nah- und Fernsichtbezü- ge in die weite Ebene in Richtung Affoltern und Seebach möglich. • Erholungsflächen, Kleingärten und Nutzungsverteilung: Mit ei- ner Kombination aus öffentlich nutzbaren Freiräumen, klassi- schen Gartenarealen und Gemeinschaftsgartenarealen / Urban Farming möchte das Projekt dem Versorgungsdefizit mit diesen Freiraumtypen in Zürich Nord begegnen. Das heutige Nutzungs- spektrum soll situationsgerecht und vorausschauend neu organi- siert werden. Einige wenige Kleingärten am Nordhang des Käfer- bergs werden verlegt um Raum zu schaffen für eine durchgehende Fusswegeverbindung mit Aufenthaltsbereichen zum Hönggerberg. • Verkehr: Das Wegenetz für Zufussgehende abseits der Strasse soll verbessert werden. Die im Projektgebiet liegenden Flächen für Park- plätze, Lade- und Wendeplätze sowie Erschliessungswege für den mo- torisierten Individualverkehr sind hingegen gering zu halten. Synergien Neugutbach Die Offenlegung und Revitalisierung des Neugutbachs wurde mit dem vorliegenden Projekt koordiniert. Vorgaben zur räumlichen Gestaltung wurden in das Bachprojekt aufgenommen und versprechen neben einer ökologischen Gewässeraufwertung neue Möglichkeiten für die Naherho- lung. 14 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Themenrouten Der Grünzug wird als Querverbindung der Themenrouten in der übergeordneten Vernet- zung von Siedlungs- und Landschaftsraum eine Rolle spielen. Planungsbericht nach Art 47 RPV 15
2.2 Gestaltungskonzept Freiräume für Affoltern Mit der Neuordnung des Freiraumangebotes sowie einer gezielten Kom- bination unterschiedlicher Nutzungen entsteht ein abwechslungsreicher Freiraum, der den Ansprüchen verschiedenster Zielgruppen Rechnung trägt. Das Angebot allgemein zugänglicher Grünräume soll Personen aus dem angrenzenden Quartier ansprechen. Ein breites Spektrum attraktiver Aufenthalts- und Bewegungsräume soll der Freizeitgestaltung und Erho- lung «vor der Haustüre» dienen. Landschaftssequenzen Konzeptionell wird der Grünzug Fronwald Glaubten als Abfolge von Land- schaftssequenzen betrachtet, die durch ein übergeordnetes Wegkonzept zusammengebunden werden. • Gartenareale im Norden: «Urban Farming», «Gartenmosaik», «Gär- ten am Wald», «Gemeinschaftsgärten» • Naherholungsort und ökologische Aufwertung: «Neugutbach» • Erlebnisspielbereich: «Waldspielplatz» und Bauspielplatz • Neugestaltung Wehntalerplatz: «Grüner Stadtplatz» • Spazierweg am Glaubtenhang zwischen bestehenden Kleingärten und Waldstück in breitem Korridor mit Obstbäumen: «Obstgarten» • Spazierweg bis zum Waldrand des Käferberges mit Aufenthaltsorten und Panoramaterrassen: «Bellevue» Verschiedene Gärten Gärten in verschiedenster Ausprägung (Kleingartenareale, Gemein- schaftsgärten) bestehen schon heute, dienen als Leitmotiv und werden weiterhin prägnant für den Grünzug Fronwald Glaubten bleiben. Aufgrund der Expositionen werden die Bereiche unterschiedlich besonnt und eig- nen sich dadurch für (Garten-) Nutzungen auf jeweils verschiedene Wei- se. Für alle Gartenareale gleichermassen wichtig ist die Vernetzung mit dem Siedlungsraum. Landschaftserlebnis am Aus südwestlicher Richtung fliesst der Neugutbach in das Projektge- Wasser biet. Als Versickerungsfläche und Retentionsteich kommen die Parzellen AF2932 und AF2807 im Projektgebiet in Frage. Die Versickerungsfläche wird als erlebbares Biotop gestaltet. Hohe Aufenthaltsqualität sowie Zu- gänglichkeit des Gewässers wird diese öffentliche Erholungsfläche aus- zeichnen. Dadurch wird die Bachöffnung und der neu gestaltete Retenti- onsbereich gleichzeitig zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung im Siedlungsbereich mit hohem Erholungspotenzial für das ganze Quar- tier. 16 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
1 Für die Freiräume zwischen Siedlung und Wald an der Fronwaldstrasse «Urban Far- ming», «Gartenmosaik», «Gärten am Wald», «Gemeinschaftsgärten» steht «vielseitiges gärtnern» im Zentrum. Die durchgehende Fusswegverbindung leitet die Passanten durch die grünen Räume. Die Revitalisierung des Neugutbachs bietet neue Erholungs- möglichkeiten mit hoher Aufenthaltsqualität für die Öffentlichkeit. 1 2 Auf der Parkierungsfläche zwischen Binzmühlestrasse und Wehntalerstrasse soll ein «Grüner Stadtplatz» entstehen. Der Ort soll die städtischen Bedürfnisse als Umsteigeort im ÖV-Netz und Aufenthaltsraum abdecken. Zusätzlich wird der Ort den «grünen Anliegen» durch die Schaffung einer Erholungsverbindung zwischen Käferberg und der offenen Kulturlandschaft sowie durch die neu geschaffene ökolo- gische Vernetzung gerecht. Nördlich des «Grünen Stadt- platzes» soll der «Waldspielplatz» und Bauspielplatz der jungen Quartierbevölkerung wie auch der angrenzenden Schule zu Gute kommen. 2 3 Für die Freiräume am Käferberg «Obstgarten» und «Belle- 3 vue» sollen Nah- und Fernsicht sowie Erholung im Zentrum stehen. Ein Spazierweg verläuft in einer locker bepflanz- ten Obstwiese zwischen den bestehenden Kleingärten und dem Wäldchen. Planungsbericht nach Art 47 RPV 17
Freiräume Nutzungskonzept Gartenareale Gartennutzung klassisch Öffentliche Freiräume Gartennutzung gemeinsam Gartennutzung Obstgarten Bachrevitalisierung Bau- / Waldspielplatz Grüner Stadtplatz Wiese Vegetationskonzept Wegekonzept Obstbaumarten offene Kulturlandschaft Affoltern Waldbaumarten Auenbaumarten ETH Hönggerberg 18 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten Grün Stadt Zürich 01.12.2015 Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten Konzeptperimeter Gartenmosaik Urban Farming (Gartenareal B) (Gartenareal A) Neugutbachweiher Gärten am Wald (Gartenareal C) Gemeinschaftsgärten (Gartenareal D) Waldspielplatz/ Bauspielplatz Grüner Stadtplatz Obstgarten Bellevue Planungsbericht nach Art 47 RPV 19
2.3 Verkehrserschliessung Öffentlicher Verkehr Der Grünzug ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Bahn- hof Zürich Affoltern (S6) liegt rund 400 m Luftlinie westlich des Perimeters. Die Buslinien 29, 32, 40, 61, 62, 80 verkehren über den Wehntaler Platz. Mehrere Haltestellen befinden sich direkt angrenzend an den Grünzug. Motorisierter Individual- Als Hauptverkehrsstrasse kreuzt die Wehntalerstrasse den Perimeter. Von verkehr Süden mündet die Glaubtenstrasse, von Norden die Binzmühlestrasse in die Wehntalerstrasse. Die Fronwaldstrasse, die durch den nördlichen Perimeter verläuft, und die Riedenhaldenstrasse münden von Westen in die Binzmühlestrasse. Bestehende Parkplätze (Blaue Zone) befinden sich entlang mehrerer Strassenzüge und Querstrassen angrenzend an den Grünzug. Fuss- und Veloverkehr Innerhalb des Perimeters verläuft gemäss dem Masterplan Velo eine Haupt- und Komfortroute. Sie führt von der Binzmühlestrasse über die Fronwaldstrasse vorbei an der Sportanlage Fronwald. Zwei übergeordnet geplante Velorouten gemäss Kommunalem Richtplan Veloverkehr wer- den den Grünzug entlang der Wehntalerstrasse und der Glaubtenstrasse durchqueren. Bestehende Velorouten für den allgemeinen Veloverkehr verlaufen entlang der Fronwaldstrasse, In Böden und Glaubtenstrasse. Gemäss Kommunalem Richtplan Fussverkehr verlaufen mehrere Fuss- und Wanderwege durch den Grünzug, grossteils entlang Strassenzügen. Innerhalb des Grünzugs verläuft aktuell keine durchgehende fussläufi- ge Wegeverbindung. Diese soll im Zuge der Umsetzung des Grünzuges Fronwald Glaubten geschaffen werden. Stellplatzbedarf Ein Verkehrsbericht, erstellt von Verkehrsplanern der Buchhofer AG im Februar 2016, hat aufgezeigt, dass nur für die vier geplanten Gartenarea- le «Urban Farming», «Gartenmosaik», «Gärten am Wald» und «Gemein- schaftsgärten» zusätzliche Parkplätze vorzusehen sind. Insgesamt sind 12 Stellplätze für Personenwagen und einer für Motorräder zu erstellen. In Umschlagplatzbedarf den Kleingartenarealen werden für den Materialumschlag an zwei Stand- orten für 2 bis 3 Fahrzeuge entsprechende Umschlagplätze vorgesehen. Lösung Stellplatzbedarf Besprechungen mit dem Sportamt und dem Tiefbauamt der Stadt Zürich sowie die Berechnungen aus dem Verkehrsbericht ergaben, dass die für die Kleingartenareale notwendigen Stellplätze auf der an den Perimeter angrenzenden Parkierungsanlage der Sportanlage Fronwald unterge- bracht werden können. Der Verkehrsbericht wird dieser Konzepterläuterung beigelegt. 20 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Verkehrskonzept Öffentlicher Verkehr Buslinie S-Bahn Parkierung Bestand PP Blau Zone PP Sportanlage Parkierung neue Gartenareale 12 PP 2 Umschlagplätze Abstand Gartenareal - PP / ÖV Abstand in Meter Fusswegeverbindung Planungsbericht nach Art 47 RPV 21
2.4 Etappierung der Umsetzung Die Umsetzung des Masterplans soll in Etappen erfolgen. Etappe 1 Der Abschnitt des Areals «Gemeinschaftsgärten» sollte in einer ersten Etappe ab etwa 2018 im Anschluss an die Umzonierung realisiert werden, um das Wegenetz in diesem Bereich zu komplettieren und die Nahtstellen zum bereits projektierten «Neugutbach» zu entwickeln. Die Umsetzung der Gartenareale «Gartenmosaik» und «Urban Farming», westlich des Neugutbachs, sollte anschliessend erfolgen. Im neuen Kleingartenareal «Gartenmosaik» sollen Umsiedlungsmöglichkeiten für die wenigen auf- zuhebenden Gärten vom Glaubtenhang vorbereitet werden. Die Reali- sierung des «Waldspielplatzes» und Bauspielplatzes soll ebenfalls in der ersten Etappe erfolgen. Es soll so schnell als möglich ein neuer Standort für den beliebten Bauspielplatz des Vereins «Abenteuerspielplatz Affol- tern» zur Verfügung stehen. Etappe 2 In einer 2. Etappe, die ab 2020 stattfinden kann, erfolgt die Entwicklung des «Obstgartens» und des «Bellevues» am Glaubtenhang, an der Nord- seite des Käferberges. Etappe 3 Die Entwicklung des Gartenareals am westlichen Rand des Hürstholzes «Gärten am Wald» und des Pocketparks «Grüner Stadtplatz» sind kon- zeptuell unabhängige Elemente des Grünzuges und können ab 2022 er- folgen. Die Gestaltung und Umsetzung des «Grünen Stadtplatzes» wird in Wechselwirkung mit der verkehrstechnischen Entwicklung der Wehnta- lerstrasse von statten gehen. Etappe 1 kurzfristig Etappe 2 mittelfristig Etappe 3 mittel- / langfristig 22 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Etappierungsvorschlag Planungsbericht nach Art 47 RPV 23
3. Planungsrechtliche Umsetzung Anpassungsbedarf Die Realisierung der raumplanerischen Zielsetzungen setzt eine Anpas- Bau- und Zonenord- nung sung der Bau- und Zonenordnung voraus. Hierbei geht es im Wesentli- chen um eine Umverteilung bestehender Nutzungen sowie eine Akzen- tuierung der Erholungsfunktionen über die Anwendung der Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP. Eine Aufwertung des Erholungs- und Nut- zungspotenzials bestehender Flächen für die Interessen einer breiten Öffentlichkeit wird angestrebt (multifunktional nutzbare Erholungsräume oder Gartenland). Das durchgängig erleb- und erkennbare Freiraumband soll innerhalb und nach aussen gut vernetzt sein. Zonierungs- Erholungszone E3: Westlich der Revitalisierung des «Neugutbachs» wird vorschlag ein Schwerpunkt für Kleingartennutzungen in einer neuen Erholungszone E3 entstehen. In dem klassisch geplanten Kleingartenareal «Gartenmosa- ik» ist die für gärtnerische Aktivitäten benötigte Infrastruktur vorgesehen. Im geplanten Gartenareal «Urban Farming», angrenzend an das Schul- areal Riedenhalden, sollen geeignete Gartentypologien auf eine ev. nötige Erweiterung des Schulaussenraumes reagieren können. Das bestehende Gartenareal am Glaubtenhang wird um wenige Gärten reduziert, um ei- nen breiten Korridor für den Spazierweg und die Obstwiese freizuspielen («Obstgarten»). Die Zone E3 soll nach Süden erweitert werden, um die Zonenkonformität der dort liegenden Kleingärten herzustellen. Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP: Der «Grüne Stadtplatz» sowie der Erlebnisspielbereich «Waldspielplatz» und Bauspielplatz am südli- chen Waldrand des Hürstholzes sind neu als Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP vorgesehen. Die Revitalisierungsfläche «Neugutbach» wurde bereits in der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2014 als Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP ausgewiesen. Es wird vorge- schlagen, diese Zone in Richtung Südosten zu erweitern. Freihaltezone F: Die Gemeinschafts-Gartenareale «Gemeinschafts- gärten» und «Gärten am Wald» sowie die Wiesenfläche am nördlichen Waldrand des Käferbergs «Bellevue» sollen ihre aktuelle Zonierung in der Freihaltezone F sowie ihren offenen Charakter beibehalten. Einrichtungen wie im klassischen Familiengartenareal «Gartenmosaik» sind in den Ge- meinschaftsgartenarealen nicht möglich, zulässig werden nur Gartennut- zungen mit keinem bis geringem Infrastrukturbedarf sein. 24 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplanänderung Fronwald / Glaubten, Affoltern Änderung Erholungszone E3 Freihaltezone F Freihaltezone Parkan- In Revisions- oder lagen und Plätze FP Rekursverfahren Auszug Legende Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Zonenplanänderung Fronwald / Glaubten, Affoltern, Kreis 11 (vollständige Legende siehe Beilage) Planungsbericht nach Art 47 RPV 25
Waldabstand Wo Bauzonen an Wald grenzen oder in Zukunft angrenzen werden, muss gemäss gesetzlicher Vorgaben bei der Revision von Nutzungsplänen der Wald festgestellt und die Waldgrenze im Zonenplan eingetragen werden (Art. 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald, Waldgesetz, WaG; SR 921.0). Gestützt auf die Waldfeststellung sind in den Bauzonen Waldab- standslinien festzulegen (§ 66 PBG). Damit wird die Rechtssicherheit im Bau- bewilligungsverfahren sichergestellt, indem der Wald in der Folge statisch ist. Das heisst, die Waldgrenze kann sich durch Einwuchs nicht mehr verän- dern und der einzuhaltende Abstand zum Wald ist planerisch festgesetzt. Die Stadt Zürich hat bisher in Erholungszonen (die eine Art Spezialbauzone darstellen) aufgrund offener Fragen keine Waldabstandslinien festgelegt. Inzwischen ist geklärt, dass auch gegenüber Erholungszonen der Wald festzustellen und die Waldabstandslinien festzusetzen sind. Dies wur- de im Rahmen der BZO-Teilrevision 2014 flächendeckend durchgeführt. In diesem Sinne wird mit der Umzonung der Familiengärten in eine E3 am oberen Glaubtenhang ebenfalls eine Waldabstandslinie festgelegt. Die Waldabstandslinie wird analog zur Waldabstandslinie der bereits beste- henden E3 in einem Abstand von 15 m zur Waldgrenze festgelegt. Damit bleiben die bestehenden Nutzungen mehrheitlich weiterhin gewährleistet. Anpassung Zonie- Entlang der Obsthaldenstrasse wird eine technische Anpassung der Zonie- rung Obsthalden- strasse rung vorgenommen, da die heutige Zonengrenze nicht der rechtskräftigen Parzellierung der Strasse entspricht. Aus diesem Grund wird die Zonen- grenze der Wohnzone W4 auf die Parzellengrenze der Obsthaldenstrasse gelegt. Nutzungsplanerisch ergeben sich daraus keine Veränderungen. 26 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Waldabstandslinie Fronwald Neue Waldabstandlinie Zonenplanrevision Fronwald Waldabstandslinie in Revisions- und Rekurs- verfahren Waldfeststellung gemä- ss Waldfeststellungsver- fahren §13 Waldgesetz Erholungszone E3 Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Anpassung Obsthaldenstrasse Änderung In Revisions- oder Rekurs- verfahren Waldabstandslinie in Revisions- und Rekursver- fahren Viergeschossige Wohnzo- ne W4 Erholungszone E3 Freihaltezone Parkanla- gen und Plätze FP Planungsbericht nach Art 47 RPV 27
4. Raumplanerische Beurteilung 4.1 Nutzung, landschaftliche Einordnung und Erschliessung Nutzung Gemäss Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, An- trag des Stadtrats vom 29.10.2014, liegt der Grünzug Fronwald Glaub- ten im Korridor Nordheim / Glaubten / Tüfwis, welcher als besonderes Erholungsgebiet gekennzeichnet ist. Die Weiterentwicklung der Kleingar- tenkultur und die Förderung der Erholungsnutzung entsprechen den Ziel- vorgaben der Richtplanung. Mit der Entwicklung einer extensiv genutzten Obstwiese auf einem Teil des Glaubtenhangs wird der wichtige ökologi- sche Vernetzungskorridor zwischen Käferberg und Hürstholz aufgewertet. Landschaftliche Der Grünzug Fronwald Glaubten trägt zur Vernetzung des Siedlungs- Einordnung und Landschaftsraumes in Zürich Affoltern bei. Mit einer linearen Abfolge unterschiedlicher Freiraumtypen und topografischer Situationen wird am Siedlungsrand ein spannungsvolles Landschaftserlebnis geboten. Aus- sichtslagen werden gezielt inszeniert. Die Landschaftssequenzen orientieren sich an den gestalterischen Mög- lichkeiten des Gebiets und bringen seine Qualitäten zur Geltung. Die mul- tifunktional nutzbaren Erholungsflächen sowie Gartenareale stehen je- weils in einem Dialog mit ihrem landschafts- und stadträumlichen Umfeld. Erschliessung Lang- Mit der Umsetzung des Masterplans Grünzug Fronwald Glaubten werden samverkehr neue Wegerouten abseits der Strassen angeboten, welche insbesondere die Verbindung zum Erholungsraum Käfer- und Hönggerberg komplettie- ren. Zudem werden wichtige Langsamverkehrsachsen aufgewertet und eine deutlich verbesserte Quartiervernetzung erreicht. Erschliessung Mo- torisierter Individual- Die Nutzungsänderung im Perimeter wird nur wenig, kaum spürbaren verkehr Mehrverkehr generieren. Zu den Gartenarealen im nördlichen Perimeter gelangt man mittels motorisierten Verkehr über die Fronwaldstrasse. Eine zwischen der Sportanlage Fronwald und der Gartenareale im Grünzug Fronwald Glaubten in gemeinschaftlicher Absicht genutzte Parkierungs- anlage ist in fussläufiger Entfernung der Gartenareale bei der Sportan- lage Fronwald vorgesehen. Zwei Umschlagplätze werden im Kleingarte- nareal «Gartenmosaik» errichtet. Das bestehende Kleingartenareal am Glaubtenhang wird wie bisher erschlossen. Die gute öffentliche Verkehrserschliessung und attraktive Fuss- und Velo- wege ermöglichen Gärtnern und Erholungssuchenden, auf umweltfreund- liche Art zum Grünzug Fronwald Glaubten zu gelangen. 28 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz Da der Perimeter gemäss Kantonalem Richtplan im Siedlungsgebiet liegt, Fruchtfolgeflächen sind im Grünzug Fronwald Glaubten keine Fruchtfolgeflächen klassifiziert. Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass die Böden, auf welchen die Bodenschutz Gartenareale vorgesehen sind, gärtnerisch nutzbar sind. Es werden keine Mehrkosten für die Bodensanierungen bei der Umsetzung des Master- plans erwartet. Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) weist im Perimeter keine belasteten Standorte aus. Flächen, die heute landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzt werden, sind im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) erfasst. Bei Um- setzung des Masterplanes wird beim Abführen von mehr als 50 m3 Bo- denmaterial von diesen Flächen eine kommunale Bewilligung benötigt. Im Perimeter verlaufen der Binzmühle- / Sägertenbach als abschnittswei- Gewässerschutz se offene, abschnittsweise eingedolte Bäche, sowie der Neugutbach als heute abschnittsweise eingedoltes Gewässer, dessen Revitalisierung ak- tuell projektiert wird. Im Bachprojekt «Revitalisierung Neugutbach» wer- den die geplanten Gestaltungsmassnahmen mit dem AWEL abgestimmt sowie der Gewässerraum vermessen und festgelegt. Nutzung und Ge- staltung des Gewässerraumes haben sicherzustellen, dass Hochwasser- schutz und ökologische Funktionen jederzeit erfüllt werden und die Zu- gänglichkeit zum Gewässer zu Unterhaltszwecken gewährleistet ist. Der gesamte Perimeter südlich der Wehntalerstrasse ist gemäss Naturge- Hochwasserschutz fahrenkartierung durch Oberflächenabfluss / Vernässung gekennzeichnet. Nördlich, südlich und westlich des Wehntaler Platzes liegt eine geringe bis mittlere Hochwassergefährdung vor (gelbe und blaue Zone). Diese wird unverändert bestehen bleiben. Die künftig neuen gärtnerisch genutzten Bereiche an der Fronwaldstrasse sind gemäss Naturgefahrenkartierung weder von Hochwasser noch von Oberflächenabfluss / Vernässung be- troffen. Planungsbericht nach Art 47 RPV 29
4.3 Störfallvorsorge, Landsicherung für Schulhauserweiterung Störfallvorsorge Im Chemie-Risikokataster befindet sich der nördliche Teil des geplanten Gartenareals an der Fronwaldstrasse / Furttalbahn im Konsultationsbe- reich Eisenbahnen. Die geplante Anpassung des Nutzungsplanes wird hinsichtlich Störfallvorsorge als nicht risikorelevant eingeschätzt, da die Neunutzung keine grösseren, schwer evakuierbaren Menschenan- sammlungen herbeiführen wird. Eine spezifische Koordination mit der Störfallvorsorge ist in diesem Fall nicht notwendig. Einrichtungen, mit schwer evakuierbaren Personen, wie z.B. Schulen, sind besonders empfindlich auf Störfälle und sollten gemäss «Pla- nungshilfe Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» grund- sätzlich nicht im Konsultationsbereich neu geplant werden bzw. ist das gegebene Störfallrisiko im Planungsverfahren besonders zu beachten. Landsicherung für Durch die steigende Bevölkerungszahl in Zürich Nord kann es notwen- Schulhauserweite- rung dig werden, neue Schulhäuser zu bauen oder bestehende Schulhäuser zu erweitern. Das Schulhaus Riedenhalden wird als zukünftiger Erwei- terungsstandort betrachtet. Im Falle einer Erweiterung des Schulhau- ses würde sich dieses mit dem nordwestlichen Teil des Grünzugs über- lagern. Als Reaktion auf diese mögliche künftige Schulhauserweiterung sieht der Masterplan auf der betroffenen Fläche nordöstlich angrenzend an das Schulareal Riedenhalden Nutzungen vor, die wenig Infrastruktur benötigen und die eher saisonal betrieben werden. Dadurch kann die Fläche für eine mögliche Schulerweiterung rasch zur Verfügung stehen. In der vorgesehenen Zone E3 wären als flexible gärtnerische Nutzung «Urban Farming» aber auch «grüne Schulfreiräume», wie Schulgärten oder Rasenspielfelder, vorstellbar und umsetzbar. 30 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
5. Verfahren Zum Planungsvorhaben werden folgende Informations- und Mitwirkungs- Information und Mit- wirkung im Quartier schritte gemäss Art 4 RPG durchgeführt: - Die Information der betroffenen Grundeigentümer, des Quartier- vereins Zürich Affoltern, und des Familiengartenvereins Zürich Affoltern fanden im Herbst 2015 / Frühjahr 2016 statt. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Fronwald / Glaubten wird öffentliche Auflage gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) während 60 Tagen öffent- lich aufgelegt. Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf der genannten Teilre- Kantonale Vorprü- fung vision der Bau- und Zonenordnung dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Planungsbericht nach Art 47 RPV 31
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