Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage

Die Seite wird erstellt Stefan Kroll
 
WEITER LESEN
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Zonenplanänderung
Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern

                     Planungsbericht nach Art. 47 RPV
                     Fassung für die öffentliche Auflage
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Impressum

Stadt Zürich
Grün Stadt Zürich
Beatenplatz 2
CH-8001Zürich

Grün Stadt Zürich ist eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements

Bearbeitung
Lone Severin, Fachbereich Freiraumplanung
Barbara Holzinger, Fachbereich Freiraumplanung

Grundlagen
Fotos und Illustrationen:
Grün Stadt Zürich
Berchtold.Lenzin Landschaftsarchitekten
Datengrundlagen:
Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten, Projektbroschüre, Berchtold.Lenzin Landschaftsarchitekten, 12.2015
Bau- und Zonenordnung © Stadt Zürich, Amt für Städtebau
Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, Antrag des Stadtrats vom 29.10.2014
Kantonaler Richtplan, rechtskräftige Fassung vom 18.09.2015
Kantonaler GIS-Browser
Katasterplan und Orthofoto 2013 © Stadt Zürich, Geomatik + Vermessung

Datum   25.04.2016
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Inhalt
Planungshintergrund__5

1. Ausgangslage__6
      1.1 Rahmenbedingungen__6
      1.2 Planungsrechtliche Situation__8
      1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse__12

2. Vorhaben__14
      2.1 Projektidee und Teilziele__14
      2.2 Gestaltungskonzept__16
      2.3 Verkehrserschliessung__20
      2.4 Etappierung und Umsetzung__22

3. Planungsrechtliche Umsetzung__24

4. Raumplanerische Beurteilung__28
      4.1 Nutzung, landschaftliche Einordnung und Erschliessung__28
      4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz__29
      4.3 Störfallvorsorge, Landsicherung für Schulhauserweiterung_30

5. Verfahren__31
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
4   Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Planungshintergrund

Mit der Revitalisierung des Katzenbachs, der Entwicklung des Garten-               Landschaftsentwicklung
                                                                                   in Zürich Nord
areals Tüfwisen und dem Grünzug Fronwald Glaubten werden drei
Schlüsselprojekte des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Höng-
gerberg-Affoltern umgesetzt, welche die Entwicklung der siedlungsnahen
Landschaften in Zürich Nord massgeblich prägen werden.
Die Projekte werden aufgrund ihres inhaltlichen und räumlichen Zusam-
menhangs parallel konzipiert, miteinander koordiniert und sind jeweils
auch das planerische Gefäss für weitere Fachziele des LEK. Gemeinsam
sind sie folgenden Zielen verpflichtet:
• Die siedlungsnahe Landschaft soll gestalterisch aufgewertet werden.              Raumplanerische
                                                                                   Zielsetzungen
   Erholungsbedürfnisse, Lebensraumförderung und Bewirtschaftungs-
   aspekte sind hierbei ausgewogen zu berücksichtigen.
• Die Anzahl der Gärten soll möglichst erhöht, Gartenareale in ein über-
   greifendes Landschaftskonzept eingebettet werden.
• Zur Verbesserung der Freiraumversorgung sollen in Affoltern mehr
   multifunktional nutzbare Erholungsflächen angeboten werden.
• Die Projekte werten wichtige Langsamverkehrsachsen und ökologi-
   sche Vernetzungsachsen in Zürich Nord auf.
Hierbei bildet der Grünzug Fronwald Glaubten das Herzstück eines wich-             3 Projekte im Verbund
tigen Siedlungstrenngürtels, welcher den Hönggerberg mit dem offenen
Landschaftsraum im Norden verbindet. Die Tüfwisen widmen sich hier der
Landschaftsgestaltung am Siedlungsabschluss und sind die Gelenkstelle
zur Entwicklung der Katzenbachlandschaft zwischen Unter-Affoltern und
Seebach.

                                                                           Lage Projekte

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                            5
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
1. Ausgangslage
1.1 Rahmenbedingungen

      LEK Hönggerberg-      Als prioritäre Massnahme des Landschaftsentwicklungskonzepts Höng-
              Affoltern
                            gerberg-Affoltern (LEK) wurde 2013 eine vertiefende Planungsstudie zur
                            Entwicklung des Freiraumbandes zwischen Käferberg und Hürstholz er-
                            stellt. Der hierauf basierende «Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten»
                            verbindet die Landschaftsräume am Hönggerberg mit der offenen Kultur-
                            landschaften im Norden.
                            Folgende Entwicklungsziele wurden mit dem LEK vorgegeben:
                            • Zwischen Käferberg und Hürstholz soll eine Grünachse der ökologi-
                                schen Vernetzung und dem Langsamverkehr zugute kommen
                            • Auf den Freiflächen sollen verschiedene, quartierbezogene Erho-
                                lungsnutzungen ermöglicht werden

                 Kontext    Mit der raschen städtebaulichen Entwicklung der letzten 10 Jahre ist in Af-
                            foltern auch ein signifikanter Anstieg des Nutzungsdrucks auf die wenigen
                            quartierinternen Freiräume, den Naturraum Katzenseen und die umlie-
                            gende Kulturlandschaft zu verzeichnen. Die innerstädtische Freiraumver-
                            sorgung ist in Affoltern unterdurchschnittlich, das Angebot an Kleingarten-
                            fläche pro Einwohner im stadtweiten Vergleich am tiefsten.

    Bestehende Situation    Nördlich der Wehntalerstrasse, im Teilgebiet Fronwald, wird der Freiraum
                            neben wenigen Gartenparzellen vowiegend landwirtschaftlich oder er-
                            werbsgartenbaulich genutzt. Im südlichen Teil, dem Glaubtenhang, domi-
                            niert hingegen die Kleingartennutzung. Wiesenland leitet zum Käferberg-
                            wald und den Freiräumen der ETH Hönggerberg über.
                            Der Grünzug wird von mehreren Strassenzügen unterbrochen und im
                            Norden von der Furttalbahn begrenzt. Es fehlt eine durchgehende We-
                            geverbindung. Im Zusammenspiel mit diversen Sichtbarrieren verhindert
                            dies, dass der Grünzug als zusammenhängender Raum lesbar ist.

    Koordination Projekte   Der «Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten» integriert weitere Projekte
                            und Planungsbedürfnisse aus dem Gebiet in eine zusammenhängende
                            räumliche Gestaltung. Ein wichtiges Segment ist die Revitalisierung des
                            Neugutbachs, die sich aktuell bereits in der Bewilligungsphase befindet.
                            Anstelle des temporären Bauspielplatzes soll ein neuer Erlebnisspielbe-
                            reich, bestehend aus Bauspielplatz und öffentlichem Spielplatz entstehen.
                            Er soll westlich der Schule Hürstholz am Waldrand seinen Standort finden.

6                                                                Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Bestandsnutzungen

                                                                                    1 Wiese / Obstwiese
                          6                                                         2 Weide
                                                                                    3 Landwirtschaft
                                                                                    4 Kleingärten
                                                                                    5 Gärtnerei
                                                                                    6 Schulanlage / Sport
                              6                                                     7 Bauspielplatz
                                                                                    8 privates Wohnhaus
                                                                                    9 Parkplatz
                                                  1 4
                                  1       3   4
                                          4

                                                        5
                                                  1         8

                                                            2

                                                                            5
                                                                                                  6
                                                                                9

                                                                                1
                                                                                      7

                                                                    4

                                                                4
                                                                        4
                                                      1
                                      1

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                             7
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
1.2 Planungsrechtliche Situation

                                                                            Siedlungsgebiet
                                                                            Wald

                                                                              Kantonaler Richtplan

Kantonaler Richtplan   Der Kantonale Richtplan, vom Bundesrat genehmigt am
                       18.09.2015, ordnet den Grünzug Fronwald Glaubten dem
                       Siedlungsgebiet zu. Er hebt besonders das Ziel einer Sied-
                       lungsentwicklung nach innen hervor. Mit daraus folgenden
                       Verdichtungsprozessen sind Massnahmen zur Aufwertung der
                       Freiräume und zur Steigerung der Siedlungsqualität verbun-
                       den.

8                                               Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
Erholungsgebiet
                                                                          Vernetzungskorridor

                                                                          Landschaftsförderungsgebiet
                                                                          Siedlungsgebiet

                                                                          Wald

Regionaler Richtplan

          Der Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich,                 Regionaler Richtplan

          Antrag des Stadtrats vom 29.10.2014 (STRB Nr. 925/2014),
          welcher vom Gemeinderat am 06.04.2016 zuhanden des Re-
          gierungsrates verabschiedet wurde (GR Nr. 2014/336), zeigt
          den Grünzug Fronwald Glaubten als besonderes Erholungs-
          gebiet und Landschaftsförderungsgebiet. Der Abschnitt zwi-
          schen Käferberg und Hürstholz ist Teil eines wichtigen ökolo-
          gischen Vernetzungskorridors.

       Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                        9
Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten, Zürich Affoltern - Planungsbericht nach Art. 47 RPV Fassung für die öffentliche Auflage
W2 zweigeschossige Wohnzone
                                                                W3 dreigeschossige Wohnzone
                                                                Oe Zone für öffentliche Bauten
                          F                                     F Freihaltezone
                                                                E1, E2, E3 Erholungszone
                                                                WLD Wald
                                                                GWS Gewässer

                                                    F

                                              E3

                                   F

                                                                                  Zonenplan BZO 1999

Bau- und Zonenord-   In der rechtsgültigen Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt
nung 1999
                     Zürich liegt der Grünzug Fronwald Glaubten grösstenteils in
                     der Freihaltezone F. Der Bereich der bestehenden Kleingärten
                     ist als Erholungszone E3 ausgewiesen. Hier ist Infrastruktur,
                     die für den Betrieb der Kleingartenareale notwendig ist, er-
                     laubt. In Freihaltezonen F können nur Nutzungen mit keinem
                     bis geringem Infrastrukturbedarf bewilligt werden.

10                                             Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
W2 zweigeschossige Wohnzone
                                                                           W3 dreigeschossige Wohnzone
                                                                           Oe Zone für öffentliche Bauten
                                          F
                                                                           F Freihaltezone
                                                                           FP Freihaltezone Parkanl. und Plätze
                                              FP                           E1, E2, E3 Erholungszone
                                                                           WLD Wald
                                                                           GWS Gewässer

                                                                     F

                                                               E3
                                                               E3

                                                    F
                                                    F

Zonenplan BZO-Teilrevision 2014

          Das Areal des Revitalisierungsprojektes Neugutbach ist be-                         Bau- und Zonenord-
                                                                                             nung
          reits in der Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenord-                       Teilrevision 2014

          nung 2014 enthalten und als neuer Zonentyp Freihaltezone
          Parkanlagen und Plätze FP vorgesehen.

          In der aktuellen Freihaltezone F sind einzelne Gartenparzellen                     Zonenkonformität
                                                                                             bestehender Nut-
          mit Einzäunungen und Häuschen vorhanden. Derartige Bau-                            zungen

          werke, welche bereits vor einer verschärfenden Neuregelung
          der Bau- und Zonenordnung bestanden haben, unterliegen
          der Bestandesgarantie. Gemäss heute gültiger Bau- und Zo-
          nenordnung wäre die Neuerrichtung dieser Infrastrukturen in
          einer Freihaltezone F nicht mehr zonenkonform.

       Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                          11
1.3 Besitzverhältnisse, Pachtverhältnisse

     Besitzverhältnisse   Bis auf drei Grundstücke befinden sich alle vom Gestaltungskonzept
                          betroffenen Parzellen im Eigentum der Stadt Zürich (GSZ, TAZ, Liegen-
                          schaftenverwaltung, Immobilienverwaltung).
                          Westlich des Waldgebietes Hürstholz liegen die Privatgrundstücke AF3626
                          und AF3625 mit einem Wohnhaus und einer Wiesenfläche am Waldrand.
                          Der von der Riedhaldenstrasse in den Perimeter führende Erschlies-
                          sungsweg AF3425 ist im Besitz einer Flurweggemeinschaft der angren-
                          zenden Grundstücke. Diese setzt sich aus Privatpersonen und der Stadt
                          Zürich zusammen.

      Einbezug Grund-     Das vorliegende Gestaltungskonzept des Masterplans Grünzug Fronwald
         stücke Dritter
                          Glaubten bezieht die Parzellen in Privatbesitz mit ein. Die Privatgrundstü-
                          cke AF3625 und AF3626 befinden sich aktuell in der Freihaltezone F und
                          werden gemäss Umzonierungsvorschlag künftig in dieser Zone bleiben.
                          Somit sind die beiden Privatparzellen von der Umzonierung nicht direkt
                          betroffen. Ob die Grundstücke in Privatbesitz Teil der Umgestaltung wer-
                          den, ist noch nicht geklärt.
                          Das Grundstück der Flurweggemeinschaft AF3425 (innerhalb des Peri-
                          meters) befindet sich aktuell in der Freihaltezone F und soll gemäss Um-
                          zonierungsvorschlag als E3 zoniert werden. Das Grundstück soll weiter-
                          hin als Flurweg genutzt werden und wird nicht als offizielle Erschliessung
                          für das geplante Kleingartenareal dienen.

12                                                             Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Grundstücke Dritter

                                                                                                                                                                    1 AF3625 Kübler, Barbara Susy und
                                                                                                                                                                      Wehrli, Thomas

                                                                                                                                                                    2 AF3626 Kübler, Barbara Susy und
                                                                                                                                                                      Wehrli, Thomas

                                                                                                                                                                    3 AF3425 Flurweggemeinschaft
                                                                                                                                                                       - AF3424 (privat)
                                                                                                                                                                       - AF3919 (Stadt Zürich)
                                                                                                                                                                       - AF2278 (Stadt Zürich)
                              AF

                                              AF
                               57

                                                                            AF583
                              AF                   58                                                                                                                  - AF581 (Stadt Zürich)
                                                             AF
                                    5

                                   22                   1                     AF584
                                                                 58

                                        78                                       AF585                                                                                 - AF575 (Stadt Zürich)
                                                                 2
                                             25

                                                  AF                                                                                                                   - AF3359 (privat)
                                             34

                          3                            39                    AF586
                                         AF

                                                            19
                                                                      31
                                                                      29
                                                                       F
                                                                  32 A

                                                   4
                                                                                 AF

                                                                                                                      1
                                                                 29

                                                                                 344
                                                                           AF
                                                                 AF

                                                                                             34
                                                                                                 5
                                                                                                                          2
                                                                           280

                                                                                           AF 26
                                                                                                 6
                                                                            7

                                                                                               3
                                                                                            AF
                                                                                                   25
                                                                                                 36

                                                                                 AF
                                                                                                AF

                                                                                      28
                                                                                           08

                                                                                                       AF
                                                                                                            39
                                                                                                                 68

                                                                                                                          AF
                                                                                                                               39
                                                                                                                                    67
                                                                                                                                                         AF
                                                                                                                                         AF                   39
                                                                                                                                               39                  77
                                                                                                                                                    74
                                                                                                                                                                   AF3
                                                                                                                                                                         973
                                                                                                                                                              975

                                                                                                                                                                        881
                                                                                                                                                          AF3

                                                                                                                                                                        AF3

                                                                                                                                                         AF4
                                                                                                                                                                   232

                                                                                                                                                          AF5
                                                                                                                                                                    275
                                                                                                                                                          AF5
                                                                                                                                                                    287

                                                                                                                              AF5
                                                                                                                                     285

                                                                                                                                AF
                                                                                                                                     39
                                                                                                                                          16

                                                                                           AF3
                                                                                                 905

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                                                                                                                         13
2. Vorhaben
2.1 Projektidee und Teilziele

           Projektidee    Neben der Stärkung eines zusammenhängenden Freiraumbandes in der
                          Stadtlandschaft soll der Grünzug Fronwald Glaubten einen Beitrag zu
                          einer besseren Versorgung mit öffentlichen Erholungsräumen in Zürich
                          Nord leisten. Die Qualitäten des Raumes wie auch die Nutzungsvertei-
                          lung sollen definiert und entsprechend weiterentwickelt werden. Themen-
                          schwerpunkte sind die Gestaltung öffentlicher Freiräume und Kleingärten.

              Teilziele   Mit der Erarbeitung des Masterplanes wurden folgende Teilziele verfolgt:

                          • Landschaftsbild: Der Grünzug Fronwald Glaubten soll als grüner,
                            zusammenhängender Raum erlebbar sein und gut in die Stadt-
                            landschaft integriert werden. Der Übergang zu Käferberg, Kultur-
                            landschaft und Waldgebiet Hürstholz soll klar definiert werden.
                          • Topografie und Sichtbezüge: Die Topografie im Projektgebiet
                            soll besser lesbar sein und die Orientierung in der Stadt ver-
                            bessern. Sichtbezüge sollen definiert und gestärkt werden.
                            Vom Nordrand des Käferbergs sind Nah- und Fernsichtbezü-
                            ge in die weite Ebene in Richtung Affoltern und Seebach möglich.
                          • Erholungsflächen, Kleingärten und Nutzungsverteilung: Mit ei-
                            ner Kombination aus öffentlich nutzbaren Freiräumen, klassi-
                            schen Gartenarealen und Gemeinschaftsgartenarealen / Urban
                            Farming möchte das Projekt dem Versorgungsdefizit mit diesen
                            Freiraumtypen in Zürich Nord begegnen. Das heutige Nutzungs-
                            spektrum soll situationsgerecht und vorausschauend neu organi-
                            siert werden. Einige wenige Kleingärten am Nordhang des Käfer-
                            bergs werden verlegt um Raum zu schaffen für eine durchgehende
                            Fusswegeverbindung mit Aufenthaltsbereichen zum Hönggerberg.
                          • Verkehr: Das Wegenetz für Zufussgehende abseits der Strasse soll
                            verbessert werden. Die im Projektgebiet liegenden Flächen für Park-
                            plätze, Lade- und Wendeplätze sowie Erschliessungswege für den mo-
                            torisierten Individualverkehr sind hingegen gering zu halten.

 Synergien Neugutbach     Die Offenlegung und Revitalisierung des Neugutbachs wurde mit dem
                          vorliegenden Projekt koordiniert. Vorgaben zur räumlichen Gestaltung
                          wurden in das Bachprojekt aufgenommen und versprechen neben einer
                          ökologischen Gewässeraufwertung neue Möglichkeiten für die Naherho-
                          lung.

14                                                           Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Themenrouten

                                  Der Grünzug wird als
                                  Querverbindung der
                                  Themenrouten in der
                                  übergeordneten Vernet-
                                  zung von Siedlungs- und
                                  Landschaftsraum eine
                                  Rolle spielen.

Planungsbericht nach Art 47 RPV                             15
2.2 Gestaltungskonzept

 Freiräume für Affoltern   Mit der Neuordnung des Freiraumangebotes sowie einer gezielten Kom-
                           bination unterschiedlicher Nutzungen entsteht ein abwechslungsreicher
                           Freiraum, der den Ansprüchen verschiedenster Zielgruppen Rechnung
                           trägt. Das Angebot allgemein zugänglicher Grünräume soll Personen aus
                           dem angrenzenden Quartier ansprechen. Ein breites Spektrum attraktiver
                           Aufenthalts- und Bewegungsräume soll der Freizeitgestaltung und Erho-
                           lung «vor der Haustüre» dienen.

 Landschaftssequenzen      Konzeptionell wird der Grünzug Fronwald Glaubten als Abfolge von Land-
                           schaftssequenzen betrachtet, die durch ein übergeordnetes Wegkonzept
                           zusammengebunden werden.
                           • Gartenareale im Norden: «Urban Farming», «Gartenmosaik», «Gär-
                             ten am Wald», «Gemeinschaftsgärten»
                           • Naherholungsort und ökologische Aufwertung: «Neugutbach»
                           • Erlebnisspielbereich: «Waldspielplatz» und Bauspielplatz
                           • Neugestaltung Wehntalerplatz: «Grüner Stadtplatz»
                           • Spazierweg am Glaubtenhang zwischen bestehenden Kleingärten
                             und Waldstück in breitem Korridor mit Obstbäumen: «Obstgarten»
                           • Spazierweg bis zum Waldrand des Käferberges mit Aufenthaltsorten
                             und Panoramaterrassen: «Bellevue»

     Verschiedene Gärten   Gärten in verschiedenster Ausprägung (Kleingartenareale, Gemein-
                           schaftsgärten) bestehen schon heute, dienen als Leitmotiv und werden
                           weiterhin prägnant für den Grünzug Fronwald Glaubten bleiben. Aufgrund
                           der Expositionen werden die Bereiche unterschiedlich besonnt und eig-
                           nen sich dadurch für (Garten-) Nutzungen auf jeweils verschiedene Wei-
                           se. Für alle Gartenareale gleichermassen wichtig ist die Vernetzung mit
                           dem Siedlungsraum.

Landschaftserlebnis am     Aus südwestlicher Richtung fliesst der Neugutbach in das Projektge-
               Wasser
                           biet. Als Versickerungsfläche und Retentionsteich kommen die Parzellen
                           AF2932 und AF2807 im Projektgebiet in Frage. Die Versickerungsfläche
                           wird als erlebbares Biotop gestaltet. Hohe Aufenthaltsqualität sowie Zu-
                           gänglichkeit des Gewässers wird diese öffentliche Erholungsfläche aus-
                           zeichnen. Dadurch wird die Bachöffnung und der neu gestaltete Retenti-
                           onsbereich gleichzeitig zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung
                           im Siedlungsbereich mit hohem Erholungspotenzial für das ganze Quar-
                           tier.

16                                                            Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
1 Für die Freiräume zwischen Siedlung und
                                                                  Wald an der Fronwaldstrasse «Urban Far-
                                                                  ming», «Gartenmosaik», «Gärten am Wald»,
                                                                  «Gemeinschaftsgärten» steht «vielseitiges
                                                                  gärtnern» im Zentrum. Die durchgehende
                                                                  Fusswegverbindung leitet die Passanten
                                                                  durch die grünen Räume. Die Revitalisierung
                                                                  des Neugutbachs bietet neue Erholungs-
                                                                  möglichkeiten mit hoher Aufenthaltsqualität
                                                                  für die Öffentlichkeit.

                                            1
                                                                      2 Auf der Parkierungsfläche zwischen Binzmühlestrasse und
                                                                        Wehntalerstrasse soll ein «Grüner Stadtplatz» entstehen.
                                                                        Der Ort soll die städtischen Bedürfnisse als Umsteigeort im
                                                                        ÖV-Netz und Aufenthaltsraum abdecken. Zusätzlich wird
                                                                        der Ort den «grünen Anliegen» durch die Schaffung einer
                                                                        Erholungsverbindung zwischen Käferberg und der offenen
                                                                        Kulturlandschaft sowie durch die neu geschaffene ökolo-
                                                                        gische Vernetzung gerecht. Nördlich des «Grünen Stadt-
                                                                        platzes» soll der «Waldspielplatz» und Bauspielplatz der
                                                                        jungen Quartierbevölkerung wie auch der angrenzenden
                                                                        Schule zu Gute kommen.

                                                                          2

3 Für die Freiräume am Käferberg «Obstgarten» und «Belle-     3
  vue» sollen Nah- und Fernsicht sowie Erholung im Zentrum
  stehen. Ein Spazierweg verläuft in einer locker bepflanz-
  ten Obstwiese zwischen den bestehenden Kleingärten und
  dem Wäldchen.

        Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                                         17
Freiräume                                                 Nutzungskonzept
     Gartenareale                                                 Gartennutzung klassisch

     Öffentliche Freiräume                                        Gartennutzung gemeinsam

                                                                  Gartennutzung Obstgarten

                                                                  Bachrevitalisierung

                                                                  Bau- / Waldspielplatz

                                                                   Grüner Stadtplatz

                                                                   Wiese

            Vegetationskonzept                                                         Wegekonzept
          Obstbaumarten
                                       offene Kulturlandschaft Affoltern
          Waldbaumarten

          Auenbaumarten

                                  ETH Hönggerberg

18                                      Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten
Grün Stadt Zürich
01.12.2015

                                                                                     Masterplan Grünzug Fronwald Glaubten

                                                                                       			           Konzeptperimeter

                                               Gartenmosaik
   Urban Farming                               (Gartenareal B)
   (Gartenareal A)

                      Neugutbachweiher
                                                                 Gärten am Wald
                                                                 (Gartenareal C)

                                      Gemeinschaftsgärten
                                      (Gartenareal D)

                                                                                        Waldspielplatz/
                                                                                        Bauspielplatz

                                                                                             Grüner Stadtplatz

                                                                 Obstgarten

                                                                          Bellevue

             Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                            19
2.3 Verkehrserschliessung

      Öffentlicher Verkehr   Der Grünzug ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Bahn-
                             hof Zürich Affoltern (S6) liegt rund 400 m Luftlinie westlich des Perimeters.
                             Die Buslinien 29, 32, 40, 61, 62, 80 verkehren über den Wehntaler Platz.
                             Mehrere Haltestellen befinden sich direkt angrenzend an den Grünzug.
Motorisierter Individual-    Als Hauptverkehrsstrasse kreuzt die Wehntalerstrasse den Perimeter. Von
                 verkehr
                             Süden mündet die Glaubtenstrasse, von Norden die Binzmühlestrasse
                             in die Wehntalerstrasse. Die Fronwaldstrasse, die durch den nördlichen
                             Perimeter verläuft, und die Riedenhaldenstrasse münden von Westen
                             in die Binzmühlestrasse. Bestehende Parkplätze (Blaue Zone) befinden
                             sich entlang mehrerer Strassenzüge und Querstrassen angrenzend an
                             den Grünzug.
 Fuss- und Veloverkehr       Innerhalb des Perimeters verläuft gemäss dem Masterplan Velo eine
                             Haupt- und Komfortroute. Sie führt von der Binzmühlestrasse über die
                             Fronwaldstrasse vorbei an der Sportanlage Fronwald. Zwei übergeordnet
                             geplante Velorouten gemäss Kommunalem Richtplan Veloverkehr wer-
                             den den Grünzug entlang der Wehntalerstrasse und der Glaubtenstrasse
                             durchqueren. Bestehende Velorouten für den allgemeinen Veloverkehr
                             verlaufen entlang der Fronwaldstrasse, In Böden und Glaubtenstrasse.
                             Gemäss Kommunalem Richtplan Fussverkehr verlaufen mehrere Fuss-
                             und Wanderwege durch den Grünzug, grossteils entlang Strassenzügen.
                             Innerhalb des Grünzugs verläuft aktuell keine durchgehende fussläufi-
                             ge Wegeverbindung. Diese soll im Zuge der Umsetzung des Grünzuges
                             Fronwald Glaubten geschaffen werden.
          Stellplatzbedarf   Ein Verkehrsbericht, erstellt von Verkehrsplanern der Buchhofer AG im
                             Februar 2016, hat aufgezeigt, dass nur für die vier geplanten Gartenarea-
                             le «Urban Farming», «Gartenmosaik», «Gärten am Wald» und «Gemein-
                             schaftsgärten» zusätzliche Parkplätze vorzusehen sind. Insgesamt sind
                             12 Stellplätze für Personenwagen und einer für Motorräder zu erstellen. In
     Umschlagplatzbedarf     den Kleingartenarealen werden für den Materialumschlag an zwei Stand-
                             orten für 2 bis 3 Fahrzeuge entsprechende Umschlagplätze vorgesehen.
Lösung Stellplatzbedarf      Besprechungen mit dem Sportamt und dem Tiefbauamt der Stadt Zürich
                             sowie die Berechnungen aus dem Verkehrsbericht ergaben, dass die für
                             die Kleingartenareale notwendigen Stellplätze auf der an den Perimeter
                             angrenzenden Parkierungsanlage der Sportanlage Fronwald unterge-
                             bracht werden können.
                             Der Verkehrsbericht wird dieser Konzepterläuterung beigelegt.

20                                                                 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Verkehrskonzept

                                  Öffentlicher Verkehr

                                  		             Buslinie
                                    		           S-Bahn

                                  Parkierung Bestand
                                  			           PP Blau Zone
                                    		          PP Sportanlage

                                  Parkierung neue Gartenareale
                                  			           12 PP
                                    		          2 Umschlagplätze

                                  Abstand Gartenareal - PP / ÖV
                                  			           Abstand in Meter

                                  Fusswegeverbindung

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                        21
2.4 Etappierung der Umsetzung

                 Die Umsetzung des Masterplans soll in Etappen erfolgen.

      Etappe 1   Der Abschnitt des Areals «Gemeinschaftsgärten» sollte in einer ersten
                 Etappe ab etwa 2018 im Anschluss an die Umzonierung realisiert werden,
                 um das Wegenetz in diesem Bereich zu komplettieren und die Nahtstellen
                 zum bereits projektierten «Neugutbach» zu entwickeln. Die Umsetzung
                 der Gartenareale «Gartenmosaik» und «Urban Farming», westlich des
                 Neugutbachs, sollte anschliessend erfolgen. Im neuen Kleingartenareal
                 «Gartenmosaik» sollen Umsiedlungsmöglichkeiten für die wenigen auf-
                 zuhebenden Gärten vom Glaubtenhang vorbereitet werden. Die Reali-
                 sierung des «Waldspielplatzes» und Bauspielplatzes soll ebenfalls in der
                 ersten Etappe erfolgen. Es soll so schnell als möglich ein neuer Standort
                 für den beliebten Bauspielplatz des Vereins «Abenteuerspielplatz Affol-
                 tern» zur Verfügung stehen.

      Etappe 2   In einer 2. Etappe, die ab 2020 stattfinden kann, erfolgt die Entwicklung
                 des «Obstgartens» und des «Bellevues» am Glaubtenhang, an der Nord-
                 seite des Käferberges.

      Etappe 3   Die Entwicklung des Gartenareals am westlichen Rand des Hürstholzes
                 «Gärten am Wald» und des Pocketparks «Grüner Stadtplatz» sind kon-
                 zeptuell unabhängige Elemente des Grünzuges und können ab 2022 er-
                 folgen. Die Gestaltung und Umsetzung des «Grünen Stadtplatzes» wird
                 in Wechselwirkung mit der verkehrstechnischen Entwicklung der Wehnta-
                 lerstrasse von statten gehen.

                                                                      Etappe 1 kurzfristig

                                                                      Etappe 2 mittelfristig

                                                                      Etappe 3 mittel- / langfristig

22                                                   Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Etappierungsvorschlag

Planungsbericht nach Art 47 RPV                      23
3. Planungsrechtliche Umsetzung

      Anpassungsbedarf    Die Realisierung der raumplanerischen Zielsetzungen setzt eine Anpas-
     Bau- und Zonenord-
                  nung    sung der Bau- und Zonenordnung voraus. Hierbei geht es im Wesentli-
                          chen um eine Umverteilung bestehender Nutzungen sowie eine Akzen-
                          tuierung der Erholungsfunktionen über die Anwendung der Freihaltezone
                          Parkanlagen und Plätze FP. Eine Aufwertung des Erholungs- und Nut-
                          zungspotenzials bestehender Flächen für die Interessen einer breiten
                          Öffentlichkeit wird angestrebt (multifunktional nutzbare Erholungsräume
                          oder Gartenland). Das durchgängig erleb- und erkennbare Freiraumband
                          soll innerhalb und nach aussen gut vernetzt sein.

            Zonierungs-   Erholungszone E3: Westlich der Revitalisierung des «Neugutbachs» wird
              vorschlag
                          ein Schwerpunkt für Kleingartennutzungen in einer neuen Erholungszone
                          E3 entstehen. In dem klassisch geplanten Kleingartenareal «Gartenmosa-
                          ik» ist die für gärtnerische Aktivitäten benötigte Infrastruktur vorgesehen.
                          Im geplanten Gartenareal «Urban Farming», angrenzend an das Schul-
                          areal Riedenhalden, sollen geeignete Gartentypologien auf eine ev. nötige
                          Erweiterung des Schulaussenraumes reagieren können. Das bestehende
                          Gartenareal am Glaubtenhang wird um wenige Gärten reduziert, um ei-
                          nen breiten Korridor für den Spazierweg und die Obstwiese freizuspielen
                          («Obstgarten»). Die Zone E3 soll nach Süden erweitert werden, um die
                          Zonenkonformität der dort liegenden Kleingärten herzustellen.

                          Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP: Der «Grüne Stadtplatz» sowie
                          der Erlebnisspielbereich «Waldspielplatz» und Bauspielplatz am südli-
                          chen Waldrand des Hürstholzes sind neu als Freihaltezone Parkanlagen
                          und Plätze FP vorgesehen. Die Revitalisierungsfläche «Neugutbach»
                          wurde bereits in der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2014 als
                          Freihaltezone Parkanlagen und Plätze FP ausgewiesen. Es wird vorge-
                          schlagen, diese Zone in Richtung Südosten zu erweitern.

                          Freihaltezone F: Die Gemeinschafts-Gartenareale «Gemeinschafts-
                          gärten» und «Gärten am Wald» sowie die Wiesenfläche am nördlichen
                          Waldrand des Käferbergs «Bellevue» sollen ihre aktuelle Zonierung in der
                          Freihaltezone F sowie ihren offenen Charakter beibehalten. Einrichtungen
                          wie im klassischen Familiengartenareal «Gartenmosaik» sind in den Ge-
                          meinschaftsgartenarealen nicht möglich, zulässig werden nur Gartennut-
                          zungen mit keinem bis geringem Infrastrukturbedarf sein.

24                                                             Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplanänderung Fronwald / Glaubten, Affoltern

            Änderung                                   Erholungszone E3                           Freihaltezone F

                                                       Freihaltezone Parkan-
            In Revisions- oder                         lagen und Plätze FP
            Rekursverfahren

Auszug Legende Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Zonenplanänderung Fronwald / Glaubten, Affoltern,
Kreis 11 (vollständige Legende siehe Beilage)

       Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                                      25
Waldabstand     Wo Bauzonen an Wald grenzen oder in Zukunft angrenzen werden, muss
                         gemäss gesetzlicher Vorgaben bei der Revision von Nutzungsplänen der
                         Wald festgestellt und die Waldgrenze im Zonenplan eingetragen werden
                         (Art. 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald, Waldgesetz, WaG; SR
                         921.0). Gestützt auf die Waldfeststellung sind in den Bauzonen Waldab-
                         standslinien festzulegen (§ 66 PBG). Damit wird die Rechtssicherheit im Bau-
                         bewilligungsverfahren sichergestellt, indem der Wald in der Folge statisch
                         ist. Das heisst, die Waldgrenze kann sich durch Einwuchs nicht mehr verän-
                         dern und der einzuhaltende Abstand zum Wald ist planerisch festgesetzt.

                         Die Stadt Zürich hat bisher in Erholungszonen (die eine Art Spezialbauzone
                         darstellen) aufgrund offener Fragen keine Waldabstandslinien festgelegt.
                         Inzwischen ist geklärt, dass auch gegenüber Erholungszonen der Wald
                         festzustellen und die Waldabstandslinien festzusetzen sind. Dies wur-
                         de im Rahmen der BZO-Teilrevision 2014 flächendeckend durchgeführt.

                         In diesem Sinne wird mit der Umzonung der Familiengärten in eine E3 am
                         oberen Glaubtenhang ebenfalls eine Waldabstandslinie festgelegt. Die
                         Waldabstandslinie wird analog zur Waldabstandslinie der bereits beste-
                         henden E3 in einem Abstand von 15 m zur Waldgrenze festgelegt. Damit
                         bleiben die bestehenden Nutzungen mehrheitlich weiterhin gewährleistet.

     Anpassung Zonie-    Entlang der Obsthaldenstrasse wird eine technische Anpassung der Zonie-
      rung Obsthalden-
               strasse   rung vorgenommen, da die heutige Zonengrenze nicht der rechtskräftigen
                         Parzellierung der Strasse entspricht. Aus diesem Grund wird die Zonen-
                         grenze der Wohnzone W4 auf die Parzellengrenze der Obsthaldenstrasse
                         gelegt. Nutzungsplanerisch ergeben sich daraus keine Veränderungen.

26                                                            Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Waldabstandslinie Fronwald

                                                                                    Neue Waldabstandlinie

                                                                                    Zonenplanrevision
                                                                                    Fronwald

                                                                                    Waldabstandslinie in
                                                                                    Revisions- und Rekurs-
                                                                                    verfahren

                                                                                    Waldfeststellung gemä-
                                                                                    ss Waldfeststellungsver-
                                                                                    fahren §13 Waldgesetz

                                                                                    Erholungszone E3

                Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Anpassung Obsthaldenstrasse

                                                                                    Änderung

                                                                                    In Revisions- oder Rekurs-
                                                                                    verfahren

                                                                                    Waldabstandslinie in
                                                                                    Revisions- und Rekursver-
                                                                                    fahren

                                                                                    Viergeschossige Wohnzo-
                                                                                    ne W4

                                                                                    Erholungszone E3

                                                                                    Freihaltezone Parkanla-
                                                                                    gen und Plätze FP

Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                               27
4. Raumplanerische Beurteilung
4.1 Nutzung, landschaftliche Einordnung und Erschliessung

                  Nutzung      Gemäss Revisionsentwurf des Regionalen Richtplans Stadt Zürich, An-
                               trag des Stadtrats vom 29.10.2014, liegt der Grünzug Fronwald Glaub-
                               ten im Korridor Nordheim / Glaubten / Tüfwis, welcher als besonderes
                               Erholungsgebiet gekennzeichnet ist. Die Weiterentwicklung der Kleingar-
                               tenkultur und die Förderung der Erholungsnutzung entsprechen den Ziel-
                               vorgaben der Richtplanung. Mit der Entwicklung einer extensiv genutzten
                               Obstwiese auf einem Teil des Glaubtenhangs wird der wichtige ökologi-
                               sche Vernetzungskorridor zwischen Käferberg und Hürstholz aufgewertet.

          Landschaftliche      Der Grünzug Fronwald Glaubten trägt zur Vernetzung des Siedlungs-
             Einordnung
                               und Landschaftsraumes in Zürich Affoltern bei. Mit einer linearen Abfolge
                               unterschiedlicher Freiraumtypen und topografischer Situationen wird am
                               Siedlungsrand ein spannungsvolles Landschaftserlebnis geboten. Aus-
                               sichtslagen werden gezielt inszeniert.
                               Die Landschaftssequenzen orientieren sich an den gestalterischen Mög-
                               lichkeiten des Gebiets und bringen seine Qualitäten zur Geltung. Die mul-
                               tifunktional nutzbaren Erholungsflächen sowie Gartenareale stehen je-
                               weils in einem Dialog mit ihrem landschafts- und stadträumlichen Umfeld.

     Erschliessung Lang-       Mit der Umsetzung des Masterplans Grünzug Fronwald Glaubten werden
              samverkehr
                               neue Wegerouten abseits der Strassen angeboten, welche insbesondere
                               die Verbindung zum Erholungsraum Käfer- und Hönggerberg komplettie-
                               ren. Zudem werden wichtige Langsamverkehrsachsen aufgewertet und
                               eine deutlich verbesserte Quartiervernetzung erreicht.

       Erschliessung Mo-
     torisierter Individual-
                               Die Nutzungsänderung im Perimeter wird nur wenig, kaum spürbaren
                    verkehr    Mehrverkehr generieren. Zu den Gartenarealen im nördlichen Perimeter
                               gelangt man mittels motorisierten Verkehr über die Fronwaldstrasse. Eine
                               zwischen der Sportanlage Fronwald und der Gartenareale im Grünzug
                               Fronwald Glaubten in gemeinschaftlicher Absicht genutzte Parkierungs-
                               anlage ist in fussläufiger Entfernung der Gartenareale bei der Sportan-
                               lage Fronwald vorgesehen. Zwei Umschlagplätze werden im Kleingarte-
                               nareal «Gartenmosaik» errichtet. Das bestehende Kleingartenareal am
                               Glaubtenhang wird wie bisher erschlossen.
                               Die gute öffentliche Verkehrserschliessung und attraktive Fuss- und Velo-
                               wege ermöglichen Gärtnern und Erholungssuchenden, auf umweltfreund-
                               liche Art zum Grünzug Fronwald Glaubten zu gelangen.

28                                                                 Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
4.2 Bodenschutz, Hochwasser- / Gewässerschutz

   Da der Perimeter gemäss Kantonalem Richtplan im Siedlungsgebiet liegt,        Fruchtfolgeflächen
   sind im Grünzug Fronwald Glaubten keine Fruchtfolgeflächen klassifiziert.

   Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass die Böden, auf welchen die            Bodenschutz

   Gartenareale vorgesehen sind, gärtnerisch nutzbar sind. Es werden keine
   Mehrkosten für die Bodensanierungen bei der Umsetzung des Master-
   plans erwartet.
   Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) weist im Perimeter keine
   belasteten Standorte aus.
   Flächen, die heute landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzt werden,
   sind im Prüfperimeter für Bodenverschiebungen (PBV) erfasst. Bei Um-
   setzung des Masterplanes wird beim Abführen von mehr als 50 m3 Bo-
   denmaterial von diesen Flächen eine kommunale Bewilligung benötigt.

   Im Perimeter verlaufen der Binzmühle- / Sägertenbach als abschnittswei-       Gewässerschutz

   se offene, abschnittsweise eingedolte Bäche, sowie der Neugutbach als
   heute abschnittsweise eingedoltes Gewässer, dessen Revitalisierung ak-
   tuell projektiert wird. Im Bachprojekt «Revitalisierung Neugutbach» wer-
   den die geplanten Gestaltungsmassnahmen mit dem AWEL abgestimmt
   sowie der Gewässerraum vermessen und festgelegt. Nutzung und Ge-
   staltung des Gewässerraumes haben sicherzustellen, dass Hochwasser-
   schutz und ökologische Funktionen jederzeit erfüllt werden und die Zu-
   gänglichkeit zum Gewässer zu Unterhaltszwecken gewährleistet ist.

   Der gesamte Perimeter südlich der Wehntalerstrasse ist gemäss Naturge-        Hochwasserschutz

   fahrenkartierung durch Oberflächenabfluss / Vernässung gekennzeichnet.
   Nördlich, südlich und westlich des Wehntaler Platzes liegt eine geringe bis
   mittlere Hochwassergefährdung vor (gelbe und blaue Zone). Diese wird
   unverändert bestehen bleiben. Die künftig neuen gärtnerisch genutzten
   Bereiche an der Fronwaldstrasse sind gemäss Naturgefahrenkartierung
   weder von Hochwasser noch von Oberflächenabfluss / Vernässung be-
   troffen.

   Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                    29
4.3 Störfallvorsorge, Landsicherung für Schulhauserweiterung

       Störfallvorsorge   Im Chemie-Risikokataster befindet sich der nördliche Teil des geplanten
                          Gartenareals an der Fronwaldstrasse / Furttalbahn im Konsultationsbe-
                          reich Eisenbahnen. Die geplante Anpassung des Nutzungsplanes wird
                          hinsichtlich Störfallvorsorge als nicht risikorelevant eingeschätzt, da
                          die Neunutzung keine grösseren, schwer evakuierbaren Menschenan-
                          sammlungen herbeiführen wird. Eine spezifische Koordination mit der
                          Störfallvorsorge ist in diesem Fall nicht notwendig.
                          Einrichtungen, mit schwer evakuierbaren Personen, wie z.B. Schulen,
                          sind besonders empfindlich auf Störfälle und sollten gemäss «Pla-
                          nungshilfe Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» grund-
                          sätzlich nicht im Konsultationsbereich neu geplant werden bzw. ist das
                          gegebene Störfallrisiko im Planungsverfahren besonders zu beachten.

     Landsicherung für    Durch die steigende Bevölkerungszahl in Zürich Nord kann es notwen-
     Schulhauserweite-
                 rung     dig werden, neue Schulhäuser zu bauen oder bestehende Schulhäuser
                          zu erweitern. Das Schulhaus Riedenhalden wird als zukünftiger Erwei-
                          terungsstandort betrachtet. Im Falle einer Erweiterung des Schulhau-
                          ses würde sich dieses mit dem nordwestlichen Teil des Grünzugs über-
                          lagern.

                          Als Reaktion auf diese mögliche künftige Schulhauserweiterung sieht
                          der Masterplan auf der betroffenen Fläche nordöstlich angrenzend an
                          das Schulareal Riedenhalden Nutzungen vor, die wenig Infrastruktur
                          benötigen und die eher saisonal betrieben werden. Dadurch kann die
                          Fläche für eine mögliche Schulerweiterung rasch zur Verfügung stehen.

                          In der vorgesehenen Zone E3 wären als flexible gärtnerische Nutzung
                          «Urban Farming» aber auch «grüne Schulfreiräume», wie Schulgärten
                          oder Rasenspielfelder, vorstellbar und umsetzbar.

30                                                          Zonenplanänderung Grünzug Fronwald Glaubten
5. Verfahren

    Zum Planungsvorhaben werden folgende Informations- und Mitwirkungs-        Information und Mit-
                                                                               wirkung im Quartier
    schritte gemäss Art 4 RPG durchgeführt:
           - Die Information der betroffenen Grundeigentümer, des Quartier-
           vereins Zürich Affoltern, und des Familiengartenvereins Zürich
           Affoltern fanden im Herbst 2015 / Frühjahr 2016 statt.

    Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Fronwald / Glaubten wird        öffentliche Auflage
    gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) während 60 Tagen öffent-
    lich aufgelegt.

    Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf der genannten Teilre-   Kantonale Vorprü-
                                                                               fung
    vision der Bau- und Zonenordnung dem Kanton Zürich zur Vorprüfung
    eingereicht.

    Planungsbericht nach Art 47 RPV                                                                   31
Sie können auch lesen