Zuchtordnung - Internationaler Klub für Tibetische ...

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Zuchtordnung - Internationaler Klub für Tibetische ...
Zuchtordnung

Weltweit ältester Förderverein für die Hunderassen Tibets – gegründet 1967

          Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.
             und in der Fédération Cynologique Internationale
Inhaltsverzeichnis KTR - Zuchtordnung
                                                                                           Seite:

  1.    Abschnitt: §    Allgemeines                                                          3
        1.1             Geltung und Grundlagen                                               3
        1.2             Zweck                                                                3

  2.    Abschnitt: §    Voraussetzungen für die Zucht: Züchter                               3
        2.1             Zuchtrecht                                                           3
        2.1.1           Vertragszüchter                                                      3
        2.1.2           Eigentümer/Besitzer von… Deckrüden                                   3
        2.2             Haltungs- und Aufzuchtbedingungen                                    3
        2.3             Kynologisches Wissen                                                 3
        2.4             Erstzüchter / Wohnsitzwechsel                                        3
        2.5             Zuchtrechtabtretung                                                  3
        2.6             Zuchtmiete von Hunden aus dem Ausland                                4
        2.7             Verkauf von belegten Hündinnen                                       4

   3.   Abschnitt: §    Voraussetzungen für die Zucht: Zuchthunde                            4
        3.1             Grundsätzliches                                                      4
        3.2             Zuchtzulassung                                                       4
        3.3             Zur Zucht nicht zugelassen                                           4
        3.4             Erlöschen der Zuchtzulassung                                         4
        3.5             Detaillierte Bestimmungen                                            4
        3.5.1           Körung                                                               4
        3.5.2           Wesen                                                                4
        3.5.3           Augenuntersuchungspflicht                                            4
        3.5.4           Hüftgelenksdysplasie (HD)                                            5
        3.5.5           Canine Ceroid Lipofuszinose (CCL) / Primäre Linsenluxation (PLL)     5
        3.5.6           Patellaluxation (PL)                                                 5
        3.6             Veröffentlichungen / Meldepflicht                                    5

   4.   Abschnitt: §    Zucht                                                                6
        4.1             Mindest- und Höchstalter                                             6
        4.1.1           Mindestalter                                                         6
        4.1.2           Höchstalter                                                          6
        4.1.2.1         Rüden                                                                6
        4.1.2.2         Hündinnen                                                            6
        4.2             Schutz der Hündin                                                    6
        4.3             Inzestpaarungen / Wurfwiederholung                                   6
        4.4             Deckakt                                                              6
        4.4.1           Allgemeines                                                          6
        4.4.2           Deckmeldung                                                          6
        4.4.3           Deckentschädigung                                                    6
                        Verwendung von Deckrüden und Hündinnen aus dem Ausland bzw. aus
         4.4.4          anderen VDH-Vereinen
                                                                                             6
         4.5            Künstliche Besamung                                                  6
         4.6            Deckbuch                                                             6
         4.7            Zwingerbuch                                                          6

   5.   Abschnitt: §    Zuchtkontrollen und Wurfabnahmen                                     7
        5.1             Wurfmeldung                                                          7
        5.2             Allgemeine Pflichten des Züchters                                    7
        5.3             Wurfabnahme                                                          7
        5.4             Wurfeintrag                                                          7
© KTR 2020-04                               1
6.    Abschnitt: §   Zuchtberatung und Zuchtkontrolle   7
        6.1            Hauptzuchtwart                     7
        6.2            Zuchtwarte                         7
        6.3            Zuchtausschuss                     8

  7.    Abschnitt: §   Zwingername, Zwingernamenschutz    8
        7.1            Zwingername                        8
        7.2            Zwingernamenschutz                 8
        7.2.1          Antrag                             8
        7.2.2          Bestätigung                        8
        7.3            Erlöschen des Zwingernamens        8
        7.4            Wurfeintragung ohne Zwingername    8
        7.5            Zwingergemeinschaften              8

  8.    Abschnitt: §   Zuchtbuch                          8
        8.1            Zuchtbuchstelle                    8
        8.2            Zuchtbuch und Ahnentafeln          8

  9.    Abschnitt: §   Ahnentafel                         8
        9.1            Eigentum an der Ahnentafel         8
        9.2            Besitzrecht an der Ahnentafel      8
        9.3            Auslandsanerkennung                9
        9.4            Ungültigkeitserklärung             9
        9.5            Eigentumswechsel                   9

  10.   Abschnitt: §   Register (Livre d’attend)          9
        10.1           Einzelregistrierung                9
        10.2           Wurfregistrierung                  9
        10.3           Ausstellungen                      9

  11.   Abschnitt: §   Gebühren                           9
  12.   Abschnitt: §   Verstöße                           9
  13.   Abschnitt: §   Einspruchsfrist                    9
  14.   Abschnitt: §   Schlussbestimmungen                9

© KTR 2020-04                               2
Internationaler Klub für Tibetische Hunderassen e.V.
                           Weltweit ältester Förderverein für die Hunderassen Tibets – gegründet 1967
                                   Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.
                                       und in der Fédération Cynologique Internationale

                                         Zuchtordnung
                                             in der Fassung vom 16.11.2019

1 ALLGEMEINES                              nach Abstimmung mit dem Zucht-                gesetzes bestens bekannt sein. Die
                                           ausschuss in Abweichung von der               Züchter sind von daher gehalten, sich
                                           Zuchtordnung auf begrenzte Zeit               auf den die Hundezucht betreffenden
§ 1.1 Geltung und Grundlagen
                                           Sonderregelungen treffen. Eine auf            Gebieten kontinuierlich fortzubilden
Der Internationale Klub für Tibetische     bloße Vermehrung gerichtete Zucht             und an den allgemeinen Züchterver-
Hunderassen e.V. (KTR), weltweit           steht -auch bei Einhaltung der for-           sammlungen sowie an den vom KTR
erster Förderverein für die Hunde-         malen Voraussetzungen- im Wider-              veranstalteten Rassetagen (Family
rassen Tibets, führt als Mitglied des      spruch zu den Zielen des KTR.                 Days) teilzunehmen.
Verbandes für das Deutsche Hunde-
wesen e.V. (VDH) das älteste Zucht-
                                                                                         § 2.4 Erstzüchter / Wohnsitz-
buch in Deutschland für die Rassen         2 VORAUSSETZUNGEN FÜR
Tibet Terrier, Lhasa Apso, Tibet
                                                                                         wechsel
                                           DIE ZUCHT: ZÜCHTER                            Bevor der erste Wurf gezüchtet
Spaniel und Do Khyi. Eintragungen in
das Zuchtbuch bzw. Register des                                                          werden darf, müssen folgende Be-
KTR können sowohl von Mitgliedern          § 2.1 Zuchtrecht                              dingungen erfüllt sein:
als auch von Nichtmitgliedern bean-        Als Züchter gilt der Eigentümer oder          2.4.1 Antragstellung auf Zwinger-
tragt werden. Hundehändler sind            Mieter der Hündin zur Zeit des Bele-          namenschutz beim Hauptzuchtwart
davon ausgeschlossen sowie Per-            gens. Der Züchter muss Mitglied im            2.4.2    Zuchtstättenerstbesichtigung
sonen, die selbst einer von KTR/VDH        KTR sein.                                     durch einen Zuchtwart, der prüft, ob
nicht anerkannten Vereinigung ange-        2.1.1 Auch Züchtern tibetischer               die Voraussetzungen für eine Zucht
hören. Ausnahmen regelt die Satzung        Hunderassen, die nicht Mitglied des           gegeben sind. Im Gespräch müssen
des KTR.                                   KTR sind, aber die Ziele des Klubs            auf Grundlage des Erstzüchterfrage-
Grundlage der Zucht der Tibetischen        unterstützen, kann die Zucht über den         bogens Kenntnisse über Zucht und
Hunderassen sind die von der FCI           KTR gestattet werden, wenn ihre               Aufzucht nachgewiesen werden.
herausgegebenen        Rassestandards      schriftliche Bewerbung vom Gesamt-            Die Zwingerzulassung kann mit
(derzeit 209, 227, 230 und 231), die       vorstand befürwortet wird.                    Auflagen erteilt werden. Der Verein
KTR-Zuchtordnung mit ihren generel-        Nach Unterzeichnung der entsprech-            hat in begründeten Fällen das Recht,
len wie rassespezifischen Regelun-         enden Standardvereinbarung des                eine Zuchtstätte neu zu bewerten.
gen und die Zuchtordnung des VDH           KTR wird er als „Vertragszüchter“ an-
in der jeweils gültigen Fassung.                                                         2.4.3 Nach Wohnsitzwechsel muss
                                           erkannt.                                      vor dem ersten Wurf eine Zucht-
                                           2.1.2 Auch Eigentümer/Besitzer von            stättenbesichtigung     durch    einen
§ 1.2 Zweck                                zur Zucht einsetzbaren Deckrüden              Zuchtwart durchgeführt werden und
Entsprechend den in der Satzung            gelten in diesem Sinne als Vertrags-          Blatt 3 zur Wurfabnahme ausgefüllt
festgelegten Zielen des KTR, seinem        züchter.                                      werden.
Selbstverständnis und seinen Auf-
                                                                                         2.4.4 Der Antragsteller muss min-
gaben, dient die Zucht der Tibeti-         § 2.2 Haltungs- und Aufzucht-                 destens an einer KTR-Züchterver-
schen Hunderassen dem Zweck der            bedingungen                                   sammlung oder einem KTR-Family
Zukunftssicherung ihrer gesunden
                                           Auf Grundlage der KTR-Mindest-                Day für seine Rasse und an drei
Konstitution, ihrer einzigartigen Er-
                                           anforderungen für die Hundehaltung            KTR-Züchter-Seminaren oder nach-
scheinung und ihres besonderen
                                           bzw. gegebenenfalls zusätzlicher An-          weislich drei VDH-Seminaren (Wel-
Wesens. Die Zuchtordnung des KTR
                                           forderungen muss ein Züchter seinen           pen/Zucht/Genetik)       teilgenommen
legt die für diesen Zweck jeweils
                                           Hunden artgerechte, d.h. personen-            haben.
erforderlichen Regelungen fest, um
damit den Züchtern die Möglich-            bezogene Haltung mit ausreichen-
keiten einer seriösen züchterischen        dem Auslauf und seinen Welpen                 § 2.5 Zuchtrechtabtretung
Entfaltung zu geben. Das gilt ins-         optimale Aufzuchtbedingungen bie-             2.5.1 Das Mieten von Hündinnen zur
besondere für die vom KTR geförder-        ten. Mehr als 2 zeitgleiche Würfe sind        Zucht sollte nur dann erfolgen, wenn
ten Zuchtprogramme mit Import-             in der wichtigen Entwicklungsphase            ein Züchter den in § 1.2 genannten
hunden aus den Ursprungsregionen.          bis zum 42.Tag nicht gestattet.               Zweck der Zucht bzw. sein Zucht-
Die Regelungen der Zucht mit Im-                                                         konzept mit eigenen Hunden zum
porten aus den Ursprungsregionen           § 2.3 Kynologisches Wissen                    entsprechenden Zeitpunkt nicht er-
werden in einem „Förderprogramm            Ein Züchter muss über qualifiziertes          reichen kann.
zur Importzucht“ (FPI) zusammen-           kynologisches Wissen verfügen. Es             2.5.2 Das Mieten bzw. Vermieten
gefasst und auf ihre Angemessenheit        müssen ihm über die Zuchtordnung              einer Hündin bedarf der Geneh-
kontinuierlich überprüft. Für diese        des KTR/VDH hinaus auch die be-               migung des Hauptzuchtwarts unter
Zuchtprogramme kann der Vorstand           treffenden Passagen des Tierschutz-           Vorlage eines entsprechenden Miet-
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vertrages vor dem Belegen der           3.2.1.1 ein nicht zuchtausschlies-      VDH zuchtausschließend sind, er-
Hündin. (Die Ausfertigung von Miet-     sender HD-Befund vorliegt               lischt deren Zuchtzulassung.
verträgen auf Vordrucken des VDH        3.2.1.2 ein nicht zuchtausschliessen-
wird empfohlen.) In der schriftlichen   der Patellaluxations-Befund vorliegt    § 3.5 Detaillierte Bestimmungen
Zuchtrechtabtretung sind die Rechte
                                        3.2.2 die Körung bestanden wurde
und Pflichten der beiden Vertrags-
                                        3.2.3 ein Hund, der zur Zucht zuge-     § 3.5.1 Körung
parteien genau festzulegen.
2.5.3 Der Mieter der Hündin wird als    lassen werden soll, neben der Körung    Zweck der Körung ist es, gesunden,
                                        auch zwei Ausstellungsergebnisse        wesensmäßig einwandfreien und den
Züchter des zu erwartenden Wurfes
                                        auf vom KTR ausgerichteten Aus-         Standardforderungen     entsprechen-
nur anerkannt, wenn er die gemietete
                                        stellungen unter zwei verschiedenen     den Hunden die Zuchtverwendung im
Hündin nachweisbar spätestens 1
                                        Richtern vorweisen kann. Der Hund       KTR zu ermöglichen und Hunde mit
Woche vor dem zu erwartenden
                                        muss mindestens zweimal die Form-       zuchtrelevanten Mängeln von der
Wurftag (1. Decktag plus 8 Wochen)
                                        wertnote „sehr gut“ erhalten haben.     Zuchtverwendung im KTR auszu-
bis zur endgültigen Wurfabnahme der
                                        3.2.4 von allen in der Zucht            schließen. Hunde können die Körung
Welpen ständig in seiner Zuchtstätte
                                        stehenden Hunden sowie von allen        bestehen, aber mit Einschränkungen/
hat.
                                        Hunden, die zur Zucht zugelassen        Auflagen belegt werden, zurückge-
2.5.4 Es ist nicht gestattet, auf der                                           stellt werden, bzw. nicht bestehen.
Ahnentafel -sofern technisch mög-       werden, eine Blutprobe vorliegt, um
                                        ein DNA-Profil erstellen zu können.     Die vermerkten Auflagen sind bei der
lich- der Hündin eine vorübergehen-                                             Wahl der Zuchtpartner zu beachten.
de Eigentumsübertragung zur Wurf-       3.2.5 der Nachweis vorliegt, dass die   Einzelheiten regelt die KTR-Körord-
eintragung vorzunehmen.                 Blutprobe dem beauftragten Institut     nung.
                                        zur Verfügung steht
§ 2.6 Zuchtmiete von Hunden             3.2.6 und für die Rasse Do Khyi ein     § 3.5.2 Wesen
aus dem Ausland                         anerkannter Verhaltenstest erfolg-
                                        reich abgelegt wurde.                   Im KTR kann nur mit wesensmäßig
Vor der ersten Zuchtverwendung                                                  einwandfreien Hunden gezüchtet wer-
muss dem Hauptzuchtwart ein Miet-       3.2.7 Hunde, die im Mehrfacheigen-      den. Die Überprüfung des Wesens ist
vertrag, aus dem die Befristung klar    tum sind, die unterschiedliche Zucht-   Bestandteil der Körung und wird im
hervorgeht, vorgelegt werden. Die       vereine und/oder Länder betreffen,      Körprotokoll dokumentiert.
maximale Laufzeit beträgt 2 Jahre.      gilt § 5.8.2 der Körordnung analog.     Für Hunde der Rasse Do Khyi ist ein
Auf die Erfüllung von § 3.5.1 der       Das heißt: für Hunde, die im Teil-      bestandener Verhaltenstest, abgelegt
Zuchtordnung wird verzichtet; alle      eigentum eines KTR-Mitgliedes sind,     beim KTR oder auf einer vom KTR
anderen Punkte der Zuchtordnung         gelten die Ordnungen des KTR in         anerkannten Veranstaltung eines
finden volle Anwendung. Der Hund        allen Teilen.                           anderen VDH-Rassezuchtvereins, vor
wird in das Zuchtbuch übernommen.                                               dem ersten Zuchteinsatz verpflich-
Das Mietverhältnis wird in die Über-    § 3.3 Zur Zucht nicht zugelas-          tend. Für den Verhaltenstest außer-
nahme-Bescheinigung eingetragen.        sen                                     halb des KTR bzw. außerhalb einer
Nach Ablauf des Zuchtmietvertrages                                              vom KTR anerkannten VDH-Veran-
                                        3.3.1 sind Hunde, die zuchtaus-
muss der Hund die Zuchtzulassung                                                staltung muss vorher ein schriftlicher
                                        schließende Fehler haben, z.B. We-
gemäß Zuchtordnung erfüllen. Eine                                               Antrag an die Leitung Verhaltenstest
                                        sensschwäche, angeborene Taub-
Verlängerung des Zuchtmietvertrages                                             Do Khyi im KTR gestellt werden. Das
                                        heit oder Blindheit, Hasenscharte,
ist nicht möglich.                                                              Mindestalter für die Teilnahme am
                                        Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler
                                        und Kieferanomalien, Progressive        Verhaltenstest beträgt 15 Monate. Bei
§ 2.7 Verkauf von belegten              Retina-Atrophie (PRA), festgestellte    Zurückstellung nach erster Vor-
Hündinnen                               Primäre     Linsenluxation     (PLL),   stellung muss der Verhaltenstest im
                                        Katarakt, Epilepsie, Kryptorchismus,    zweiten Anlauf bestanden werden,
Werden beim Verkauf einer belegten
                                        Monorchismus, Albinismus, Fehl-         anderenfalls wird der Hund für die
Hündin keine anderen Vereinbarun-
                                        farben, festgestellte mittlere und      Zucht im KTR gesperrt.
gen getroffen, gilt der neue Eigen-
                                        schwere Hüftgelenksdysplasie, fest-     Der vereinseigene Verhaltenstest des
tümer als Züchter des kommenden
                                        gestellte Patellaluxation Grad 2-4,     KTR wird von mindestens zwei vom
Wurfes.
                                        ererbte Caniden Neuropathie (CIN,       Gesamtvorstand berufenen Prüfern
                                        Canine Inherited Neuropathy), fest-     abgenommen. Mindestens einmal
3 VORAUSSETZUNGEN FÜR                                                           jährlich soll ein vereinseigener
                                        gestellte Canine Ceroid Lipofuszi-
DIE ZUCHT: ZUCHTHUNDE                   nose (CCL).                             Verhaltenstest durchgeführt werden.
                                        3.3.2 sind Nachzuchten aus dem In-
§ 3.1 Grundsätzliches                                                           § 3.5.3 Augenuntersuchungs-
                                        und Ausland (3 Generationen) von in
Es darf nur mit gesunden und            Deutschland nicht zugelassenen oder     pflicht
wesensmäßig einwandfreien Hunden        zur Zucht gesperrten Hunden.            3.5.3.1 Alle zur Zucht verwendeten
gezüchtet werden, die im Zuchtbuch                                              Hunde der Rassen Tibet Terrier, Do
oder Register des KTR bzw. in ein       § 3.4 Erlöschen der Zuchtzu-            Khyi, Tibet Spaniel und Lhasa Apso
vom VDH anerkanntes Zuchtbuch           lassung                                 müssen bis zur Vollendung des
bzw. Register eingetragen oder in                                               achten Lebensjahres vor jeder Zucht-
diese übernommen worden sind und        Sollten bei zur Zucht zugelassenen      verwendung auf erbliche Augener-
die Voraussetzungen gemäß dieser        Hunden verdeckte Krankheiten (z.B.      krankungen untersucht werden. Als
Zuchtordnung erfüllen.                  Epilepsie) auftreten, die gemäß der     Gutachter werden ausschließlich die
                                        Zuchtordnung des KTR, des Stan-         Mitglieder des „Dortmunder Kreis-
                                        dards, der VDH-Zuchtordnung und/        DOK-Gesellschaft für Diagnostik ge-
§ 3.2 Zuchtzulassung                    oder der festgeschriebenen Meinung      netisch bedingter Augenerkrankun-
Die Zuchtzulassung wird vom Haupt-      des Wissenschaftlichen Beirats des      gen bei Tieren e.V.“ anerkannt.
zuchtwart erteilt und in die Ahnen-
tafel eingetragen, wenn:
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Die Untersuchung darf nicht länger         Obergutachten kann frühestens 6          Befundung von demselben Tierarzt
als 12 Monate vor dem Deckakt              Monate nach Genehmigung einge-           vorgenommen wurde.
durchgeführt worden sein. Die Erst-        holt werden, wenn mit dem Haupt-         Wird das zweite Untersuchungs-
untersuchung wird anerkannt, wenn          zuchtwart keine andere Frist verein-     Ergebnis durch einen anderen Tier-
sie nach Vollendung des 12. Lebens-        bart wurde. Für das Obergutachten        arzt ausgestellt und weicht dieses
monats erfolgt ist. Hunde, die älter als   müssen zwei neue Röntgenauf-             mehr als einen Grad vom Erstbefund
8 Jahre sind, werden von der Augen-        nahmen in den Positionen 1 (ge-          ab, muss ein Obergutachten bean-
untersuchungspflicht befreit, wenn die     streckt) und 2 (gebeugt) von einer       tragt werden.
letzte Augenuntersuchung im 8. Le-         Universitätsklinik angefertigt werden.   3.5.6.4 Obergutachten
bensjahr erfolgte.                         Obergutachter ist Dr. Bernd Tellhelm,    In den Fällen, in denen der Tierarzt
3.5.3.2 Bei unterschiedlichem Befund       Universität Gießen.                      einen zuchtausschließenden PL-Grad
oder in allen Zweifelsfragen kann ein      § 3.5.4.5 Das Original der HD-Aus-       feststellt, oder wenn durch einen
schriftlicher Antrag auf ein Obergut-      wertung wird nach Eintragung des         anderen Tierarzt ein um mehr als ein
achten durch den DOK gestellt              HD-Ergebnisses auf der Ahnentafel        Grad vom Erstbefund abweichendes
werden. Die dort getroffene Entschei-      dem Eigentümer ausgehändigt.             Ergebnis festgestellt wird, ist es dem
dung ist endgültig.                                                                 Hundeeigentümer       erlaubt,    einen
3.5.3.3 Hunde, die bekannte Gen-           § 3.5.5 Canine Ceroid Lipofus-           weiteren qualifizierten Tierarzt zu
Träger von PRA sind, dürfen nicht zur      zinose (CCL) / Primäre Linsen-           konsultieren. Es muss ein Antrag
Zucht verwendet werden. Als solche                                                  beim Hauptzuchtwart gestellt werden,
                                           luxation (PLL)
anzusehen sind die Eltern und die                                                   dieser ist zu genehmigen. Der
                                           3.5.5.1 Alle zur Zucht verwendeten       Eigentümer erklärt im Antrag, dass er
Kinder von an PRA erkrankten
                                           Tibet Terrier müssen auf CCL und         das beantragte Obergutachten als
Hunden. Entsprechend werden bei
                                           PLL getestet sein.                       verbindlich und endgültig anerkennt.
einem zweifelhaften Augenunter-
suchungsbefund diese Hunde (Eltern         3.5.5.2 Hunde, die als „CCL-/PLL-        Zu Obergutachtern können nur Tier-
und Nachkommen) vorläufig für die          Anlageträger“ getestet wurden, dürfen    ärzte einer veterinärmedizinischen
Zucht gesperrt.                            nur mit „Anlagefrei“ getesteten Hun-     Universitäts- oder Hochschulklinik
                                           den verpaart werden.                     benannt werden.
§ 3.5.4 Hüftgelenksdysplasie               Einzelheiten regeln die Durchfüh-        Es wird empfohlen, die Untersu-
                                           rungsbestimmungen zur Zuchtord-          chung bei einem BpT-qualifizierten
(HD)
                                           nung.                                    Tierarzt vornehmen zu lassen.
3.5.4.1 Zur Zucht verwendete Hunde
müssen auf Hüftgelenksdysplasie                                                     § 3.6 Veröffentlichungen /
                                           § 3.5.6 Patellaluxation (PL)
(HD) untersucht sein. Über die Unter-
suchung muss der HD-Befund der             3.5.6.1 Zur Zucht verwendete Hunde       Meldepflicht
zentralen Auswertungsstelle des KTR        müssen auf Patellaluxation (PL)          3.6.1 Alle neu geschützten Zwinger-
eingeholt werden. HD-Auswertungen          untersucht sein. Der Tierarzt darf       namen, Deck- und Wurfmeldungen,
von Hunden, die vor dem Import nach        seine Bewertung nur in einem beim        zur Zucht zugelassenen Hunde so-
FCI-Standard ausgewertet wurden,           VDH erhältlichen oder in einem in-       wie die Untersuchungsergebnisse
werden anerkannt.                          haltsgleichen, vereinseigenen Bewer-     über PRA, LL, HD, Patellaluxation
                                           tungsbogen eintragen.                    und angeborene einseitige oder beid-
3.5.4.2 Die HD-Untersuchung beim
                                           Auf dem Bewertungsbogen ist zu           seitige Taubheit werden beim Haupt-
Tibet Terrier, Lhasa Apso und Tibet
                                           bestätigen, dass                         zuchtwart registriert und regelmäßig
Spaniel darf nicht vor dem vollen-
deten 12. Lebensmonat erfolgen,            a) die Identität des Hundes geprüft      veröffentlicht.
beim Do Khyi nicht vor dem vollen-             wurde (Ahnentafel / Chipcode /       3.6.2 Alle Züchter müssen die ihnen
deten 15. Lebensmonat.                         Täto-Nummer)                         bekannt     werdenden        Fälle   von
3.5.4.3 Beschränkungen                     b) keine Korrekturoperationen im         Progressiver Retina-Atrophie (PRA),
Nur Hunde mit dem Auswertungs-                 Bereich der Hintergliedmaßen         Katarakt, mittlerer bzw. schwerer
ergebnis HD-A, HD-B oder HD-C sind             durchgeführt wurden.                 Hüftgelenksdysplasie, Caniner Cer-
zur Zucht zugelassen. Tibet Terrier        Er hat Gewähr dafür zu tragen, dass      oid-Lipofuszinose (CCL), ererbter
und Do Khyi mit HD-C dürfen nur mit        ein Durchschlag des Bewertungs-          Caniden Neuropathie (CIN), Epilep-
Hunden verpaart werden, die mit HD-        bogens der zentralen Erfassungs-         sie, festgestellter Patellaluxation Grad
A ausgewertet worden sind. Lhasa           stelle des VDH (VDH-Geschäfts-           2-4 sowie Fälle von angeborener
Apso und Tibet Spaniel mit HD-C            stelle) zugeleitet wird.                 einseitiger oder beidseitiger Taubheit
dürfen nur mit Hunden verpaart                                                      bei Hunden aus eigener Zucht
                                           3.5.6.2 Mindestalter
werden, die mit HD-A oder HD-B                                                      unverzüglich dem Hauptzuchtwart
                                           Die PL-Untersuchung bei den Rassen
ausgewertet worden sind.                                                            melden. Außerdem hat ein Züchter
                                           Tibet Terrier, Lhasa Apso und Tibet
3.5.4.4 Obergutachten                                                               alle von ihm gezüchteten Hunde zu
                                           Spaniel darf nicht vor dem vollen-
Zum HD-Befund der zentralen Aus-                                                    melden, von denen ihm bekannt wird,
                                           deten 12. Lebensmonat erfolgen,
wertungsstelle des KTR kann der                                                     dass sie Gen-Träger für PRA und/
                                           beim Do Khyi nicht vor dem vollen-
Eigentümer eines Hundes binnen 4                                                    oder LL, CIN oder NCL/CCL sind.
                                           deten 15. Lebensmonat.
Wochen nach Zustellung die Er-                                                      3.6.3 Der Hauptzuchtwart ist von der
                                           3.5.6.3 Beschränkungen
stellung eines Obergutachtens bean-                                                 Mitgliederversammlung         ermächtigt,
                                           Nur Hunde mit PL-0 und PL-1 sind
tragen. Die Genehmigung wird auf                                                    KTR-Züchtern Auskünfte über diese
                                           zur Zucht zugelassen. Hunde, die
schriftlichen Antrag an den Haupt-                                                  Untersuchungsergebnisse im Hin-
                                           einen     PL-Befund/Grad    2   oder
zuchtwart mit genauer Angabe des                                                    blick auf geplante Zuchtpaarungen zu
                                           schlechter aufweisen, sind von der
Hundes (Name, Zuchtbuchnummer,                                                      erteilen.
                                           Zucht ausgeschlossen.
Wurftag) erteilt. Der Eigentümer hat       Werden Hunde einer durch den
im Antrag zu erklären, dass er das         Tierarzt empfohlenen Nachunter-
beantragte Obergutachten als ver-          suchung unterzogen, so hat das
bindlich und endgültig anerkennt. Das      zweite Ergebnis Geltung, wenn die
    © KTR 2020-04                                        5
4 ZUCHT                                  § 4.3 Inzestpaarungen / Wurf-             wobei die Untersuchung nicht länger
                                         wiederholung                              als 1 Jahr zurückliegen darf.
                                                                                   Hunde, die älter als 8 Jahre sind,
§ 4.1 Mindest- und Höchstalter           4.3.1. Paarungen von Verwandten 1.
                                                                                   werden von der Augenuntersu-
                                         Grades (Eltern x Kinder/Vollgeschwis-
                                                                                   chungspflicht befreit, wenn die letzte
§ 4.1.1 Mindestalter                     ter untereinander) sind verboten.
                                                                                   Augenuntersuchung im achten Le-
                                         Halbgeschwister-Verpaarungen sind
Das Mindestalter für die Zuchtver-                                                 bensjahr erfolgte.
                                         nach Beratung im Zuchtausschuss
wendung (Decktag) beträgt bei                                                      Für die Rassen Do Khyi und Tibet
                                         durch den Hauptzuchtwart genehmi-
Rüden der Rassen Tibet Terrier,                                                    Terrier ist ein anerkannter HD-Be-
                                         gungspflichtig.
Lhasa Apso und Tibet Spaniel 12                                                    fund vorzulegen.
Monate, für Hündinnen der drei vor-      4.3.2 Für eine zweite oder weitere        Für die Rassen Lhasa Apso und Tibet
genannten Rassen 18 Monate. Für          Wurfwiederholung ist ein begründe-        Spaniel ist ein anerkannter HD-
Do Khyi-Rüden ist das Mindestalter       ter Antrag zu stellen und nach Bera-      Befund wünschenswert.
auf 18 Monate festgesetzt, für Do        tung im Zuchtausschuss durch den          Beim Tibet Terrier muss mindestens
Khyi-Hündinnen auf 20 Monate.            Hauptzuchtwart zu bescheiden.             ein Partner als „CCL-/PLL-Anlage-
                                                                                   frei“ getestet sein. Merkmalsträger
§ 4.1.2 Höchstalter                      § 4.4 Deckakt                             dürfen nicht zur Zucht eingesetzt
                                                                                   werden, außer es liegt eine Geneh-
4.1.2.1 Rüden                                                                      migung nach § 14.1 der KTR-Zucht-
Rüden können zeitlich unbegrenzt         § 4.4.1 Allgemeines
                                                                                   ordnung vor.
eingesetzt werden.                       Züchter und Rüden-Besitzer haben
4.1.2.2 Hündinnen                        sich vor einem Deckakt durch Ein-
                                         sichtnahme in die Ahnentafeln und         § 4.5 Künstliche Besamung
Das Höchstalter für die Zuchtver-
wendung (Decktag) ist bei Hündinnen      Augenuntersuchungsbefunde zu ver-         Eine künstliche Besamung muss
aller Tibetischen Rassen die Voll-       gewissern, dass beide Hunde zur           nach den Bestimmungen des Inter-
endung des achten Lebensjahres.          Zucht zugelassen sind, keine Zucht-       nationalen Zuchtreglements der FCI
Hündinnen dürfen nur in mit dem          sperre besteht und § 2.4 der Zucht-       erfolgen. Es ist die Genehmigung des
Interesse der Rasse begründbaren         ordnung erfüllt ist. Unzulässig ist der   Hauptzuchtwartes einzuholen.
Einzelfällen nach Vollendung des         Einsatz von Zuchthunden für Paa-          Die Samengewinnung und Samen-
achten Lebensjahres für einen            rungen, deren Würfe nicht in das          übertragung darf nur von einem
weiteren Wurf zur Zucht verwendet        Zuchtbuch des KTR oder eines vom          Tierarzt vorgenommen werden. Bei
werden. Sie müssen erneut eine           VDH bzw. der FCI anerkannten Ver-         der künstlichen Besamung einer
Körung bestehen. Der Antrag auf          eins eingetragen werden sollen.           Hündin muss der Tierarzt, der dem
erneute Zuchtzulassung ist schriftlich                                             Rüden das Sperma entnommen hat,
und rechtzeitig beim Hauptzuchtwart      § 4.4.2 Deckmeldung                       in einem Attest bescheinigen, dass
zu stellen. Dem Antrag muss eine                                                   das Sperma von dem vereinbarten
                                         Die Züchter sind verpflichtet, jeden      Rüden stammt. Der Tierarzt, der die
aktuelle Kopie der Ahnentafel der        Deckakt mittels Deckbescheinigung
Hündin beigefügt sein. Das weitere                                                 Hündin besamt, muss bestätigen,
                                         innerhalb einer Woche dem HZW             dass die Hündin mit dem Sperma des
Verfahren regelt die Körordnung.         und der Zuchtbuchstelle zu                als Deckrüden vorgesehenen Rüden
                                         melden. Die Veröffentlichung auf der      besamt worden ist. In seinem Attest
§ 4.2 Schutz der Hündin                  KTR-Homepage erfolgt durch den            müssen ebenfalls Ort und Zeit der
4.2.1 Eine Hündin, die sechs Würfe       HZW.                                      Besamung, Name und Zuchtbuch-
aufgezogen hat, darf nicht mehr zur      Deckrüdenbesitzer     haben     jeden     nummer der Hündin, Name und
Zucht eingesetzt werden.                 Deckeinsatz ihres Rüden außerhalb         Adresse des Eigentümers der Hündin
                                         des KTR ebenfalls dem Hauptzucht-         aufgeführt sein.
4.2.2 Eine Hündin, die zweimal durch
                                         wart zu melden.
Kaiserschnitt entbunden wurde, darf
mit Rücksicht auf ihre Gesundheit                                                  § 4.6 Deckbuch
nicht mehr zur Zucht eingesetzt          § 4.4.3 Deckentschädigung
                                                                                   Jeder Deckrüden-Besitzer hat ein
werden.                                  Eine Deckentschädigung ist zwi-           Deckbuch mit folgenden Eintragun-
4.2.3 Es ist in keinem Fall gestattet,   schen Züchter und Deckrüden-Be-           gen zu führen:
von einer Hündin mehr als zwei           sitzer zu vereinbaren. Über kosten-
                                         loses Nachdecken einer leergeblie-        4.6.1 Zu- und Abgänge von Deck-
Würfe in 24 Monaten zu ziehen.                                                     rüden,
Stichtag ist der Decktag.                benen Hündin bei der nächsten Hitze
                                         durch denselben Rüden sind schrift-       4.6.2    Name,    Zuchtbuchnummer,
4.2.4 Sind aus dem letzten Wurf mehr                                               Wurfdatum und Zuchttauglichkeits-
                                         liche Vereinbarungen zu treffen.
als sechs Welpen aufgezogen                                                        nachweise (ophthalmologische Be-
worden, einschließlich Ammenauf-                                                   fundergebnisse, evtl. HD-Befunde)
zucht, muss der Hündin immer eine        § 4.4.4 Verwendung von Deck-
                                         rüden und Hündinnen aus dem               der belegten Zuchthündin sowie
Ruhepause von zwölf Monaten, ge-                                                   Anschrift des Eigentümers,
rechnet von Decktag zu Decktag, ge-      Ausland bzw. aus anderen
währt werden.                            VDH-Vereinen                              4.6.3 Deck-/Wurftag, Wurfergebnisse.
4.2.5 Es erfolgt jeweils eine ent-       Hunde, die in einem anderen, von
sprechende Eintragung der Zucht-         FCI und VDH anerkanntem Zucht-            § 4.7 Zwingerbuch
buchstelle in die Ahnentafel der Hün-    buch eingetragen und nicht Eigentum       Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu
din.                                     eines KTR-Mitgliedes sind, müssen         führen, in das fortlaufend einzu-
                                         die Anforderungen ihres Heimat-           tragen sind:
                                         landes bzw. Zuchtvereins für die          4.7.1 Zu- und Abgänge von Zucht-
                                         Zuchtverwendung erfüllen.                 hündinnen
                                         Zusätzlich müssen auch diese Hunde
                                                                                   4.7.2    Name,    Zuchtbuchnummer,
                                         vor der Verpaarung auf erbliche
                                                                                   Wurfdatum und Zuchttauglichkeits-
                                         Augenerkrankungen untersucht sein,
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nachweise (ophthalmologische Be-          § 5.3 Wurfabnahme                            sind und der Zuchtbuchstelle noch
fundergebnisse, evtl. HD-Befunde)         5.3.1 Sämtliche Welpen müssen zur            nicht nachgewiesen worden sind
des verwendeten Deckrüden sowie           Wurfabnahme durch einen Trans-           e) Eintragungsgebühren         gemäß
Anschrift des Eigentümers                 ponder (Mikrochip) nach ISO-Norm             gültiger Gebührenordnung des
4.7.3 Deck-/Wurftag sowie Abgänge         11784 gekennzeichnet sein. Das               KTR
von Jungtieren/Welpen durch Ver-          Setzen des Transponders erfolgt          f) ab dem 3. Wurf im Kalenderjahr
kauf, Tod usw.                            durch den Tierarzt im Nackenbe-              die Genehmigung nach Tier-
4.7.4 Anschriften der Käufer der          reich. Dieser wird bei der Wurfab-           schutzgesetz § 11.
Jungtiere.                                nahme vom Zuchtwart mittels Lese-        5.4.3 Unvollständig eingereichte An-
                                          gerät kontrolliert.                      träge auf Wurfeintragung werden
5 ZUCHTKONTROLLEN                         5.3.2 Die endgültige Wurfabnahme         nicht bearbeitet und gelten unter
                                          darf nicht vor der vollendeten achten    Umständen als nicht fristgerecht ein-
UND WURFABNAHMEN                                                                   gereicht. Eine Überschreitung der
                                          Lebenswoche der Welpen erfolgen
                                          und muss spätestens bis zur 12.          Frist bedingt die Zahlung der doppel-
§ 5.1 Wurfmeldung                         Lebenswoche durchgeführt sein. Sie       ten Gebühren.
Züchter sind verpflichtet, einen ge-      muss beim Züchter stattfinden und
fallenen Wurf                             umfasst auch die Besichtigung der        6 ZUCHTBERATUNG UND
                                          Aufzuchtstätte.
5.1.1     mittels   KTR-Wurfmeldung                                                ZUCHTKONTROLLE
innerhalb einer Woche dem HZW,            5.3.3 Grundsätzlich werden die Würfe
der Zuchtbuchstelle, dem Deck-            von den zuständigen Zuchtwarten          § 6.1 Hauptzuchtwart
rüdenbesitzer und dem zuständigen         oder vom Hauptzuchtwart abge-
Zuchtwart zu melden. Die Veröffent-       nommen. Abweichungen von dieser          Der Hauptzuchtwart des KTR ist zu-
lichung auf der KTR-Homepage              Bestimmung genehmigt in Not- und         ständig für die Überwachung der
erfolgt durch den HZW.                    Ausnahmefällen der Hauptzuchtwart.       Zucht, die Tätigkeit der Zuchtwarte
Ebenso sind der HZW und die                                                        und die Information der Züchter in
                                          5.3.4 Der Zuchtwart muss über jede
Zuchtbuchstelle über das Leerblei-                                                 zuchtrelevanten Fragen. Mit dem
                                          Wurfabnahme einen schriftlichen
ben einer Hündin innerhalb einer                                                   Zuchtbuchführer arbeitet er eng zu-
                                          Bericht erstellen. Er hat auch zu
Woche nach dem errechneten Wurf-                                                   sammen. Alle Anträge, die die Zucht
                                          prüfen und zu dokumentieren, dass
termin zu informieren.                                                             betreffen, sind über den Haupt-
                                          die Voraussetzungen zur Zucht in der
                                                                                   zuchtwart einzureichen. Die Über-
5.1.2 der in einer KTR-Zuchtstätte        Zuchtstätte weiterhin gegeben sind.
                                                                                   nahmen ausländischer Ahnentafeln
aufgezogen und/oder vermittelt wird       5.3.5 Den Antrag auf Wurfeintragung      sind über den HZW bei der
und nicht einem anderen VDH-Verein        füllt der Züchter zusammen mit dem       Zuchtbuchstelle zu beantragen.
unterliegt, dem Hauptzuchtwart un-        Zuchtwart aus.                            Alle Vorgänge, die Zuchtbucheintra-
verzüglich zu melden.                     Es sind zuerst die Rüden und dann        gungen im engeren Sinne betreffen,
Erstzüchter sollen bereits nach der       die Hündinnen (jeweils in alphabe-       sind direkt an die Zuchtbuchstelle
Belegung ihrer Hündin Kontakt mit         tischer Reihenfolge) aufzuführen. Alle   zu richten. Wenn die Satzung ent-
ihrem zuständigen Zuchtwart auf-          Welpen eines Wurfes müssen ver-          sprechendes vorsieht, können die ab-
nehmen, damit eine gute Betreuung         schiedene Rufnamen mit demselben         wicklungstechnischen Aufgaben des
und Beratung gewährleistet werden         Anfangsbuchstaben haben. Welpen          Hauptzuchtwarts bei Bedarf auch von
kann. Zusätzlich muss ein Termin für      eines Zwingers dürfen nicht dieselben    einer ihm zuarbeitenden Zuchtver-
die Wurferstabnahme innerhalb der         Rufnamen führen. Für den ersten          waltungsstelle übernommen werden.
ersten zwei Lebenswochen der Wel-         Wurf im Zwinger beginnen die Ruf-        Der Hauptzuchtwart führt jährlich eine
pen vereinbart werden. Der Züchter        namen mit „A", für den zweiten mit       allgemeine        Züchterversammlung
erhält rechtzeitig vor der Wurfab-        „B", usw. Werden in einer Zuchtstätte    durch. In den Jahren, in denen der
nahme die dem Wurf zugewiesenen           mehrere Rassen gezüchtet, so gilt        Gesamtvorstand         rassespezifische
Zuchtbuchnummern.                         vorstehende Regel pro Rasse.             Family-Days (für jede Rasse oder
                                          5.3.6 Zuchtwarte dürfen nicht die        eine Kombination von Rassen) veran-
§ 5.2 Allgemeine Pflichten des            Würfe ihres eigenen Zwingers ab-         staltet, kann sie entfallen. Mindestens
Züchters                                  nehmen.                                  hat sie jedoch alle drei Jahre statt-
5.2.1 Jeder Welpe muss vor der                                                     zufinden.
Wurfabnahme ausreichend entwurmt          § 5.4 Wurfeintrag
(mindestens 3 x) und von einem Tier-      5.4.1 Züchter müssen den Wurf durch      § 6.2 Zuchtwarte
arzt die erste Impfung gegen Staupe,      Zusendung der vollständigen Wurf-        Den Zuchtwarten obliegen die
Hepatitis, Leptospirose und Parvo-        unterlagen binnen zwei Wochen nach       regionale Überwachung der Zucht,
virose erhalten haben. Der Impfpass       der endgültigen Wurfabnahme zur          die Beratung der Züchter sowie die
muss vollständig ausgefüllt sein und      Eintragung in das Zuchtbuch an die       Abnahme der Würfe. Sie handeln
ist dem Welpenkäufer auszuhändi-          Zuchtbuchstelle melden.                  ohne Ansehen der Person aus-
gen.                                      5.4.2 Zusammen mit dem Wurfab-           schließlich zum Wohle der Hunde.
5.2.2 Der Züchter ist verpflichtet, die   nahmebericht sind folgende Unter-        Grundlagen ihrer Tätigkeit sind neben
Welpenkäufer auf Fehler hinzu-            lagen einzureichen:                      der Zuchtordnung des KTR insbe-
weisen, welche vom Zuchtwart im           a) Original-Ahnentafel der Mutter-       sondere das Tierschutzgesetz und
Wurfabnahmeprotokoll festgehalten             hündin                               gegebenenfalls die Anforderungen an
wurden. Er hat beim Verkauf der                                                    die Hundehaltung im KTR.
Welpen die Verhältnisse, in die die       b) Kopie der Ahnentafel des Deck-        Die Zuchtwarte sind berechtigt,
Jungtiere kommen, soweit wie mög-             rüden                                sämtliche in der Zuchtstätte gehal-
lich zu überprüfen.                       c) je zwei Aufkleber der Mikrochips      tenen Hunde in ihren jeweiligen
5.2.3 Die Abgabe der Welpen darf auf      d) Nachweise der Championtitel der       Räumlichkeiten zu begutachten. Die
keinen Fall vor der endgültigen               Vorfahren, soweit diese noch         Beanstandungen der Zuchtwarte hin-
Wurfabnahme erfolgen.                         nicht in der Ahnentafel vermerkt     sichtlich der Zuchtvoraussetzungen,

    © KTR 2020-04                                       7
die anlässlich einer Überprüfung fest-      eine Zwingerschutzkarte. Die Zwin-       § 8.2 Zuchtbuch und Ahnen-
gestellt wurden, können Maßnahmen           gerschutzkarte bleibt Eigentum des       tafeln
und Auflagen zur Folge haben.               VDH. Sie kann durch den VDH jeder-
                                                                                     8.2.1 Das Zuchtbuch erscheint
Zuchtwarte können Züchter des KTR           zeit eingezogen werden. Auf Ver-
                                                                                     jährlich. Es muss alle zu den
werden, die in ihrer Person die Vor-        langen ist sie vorzulegen.
                                                                                     Tibetischen Rassen gehörenden
aussetzungen für eine erfolgreiche
                                                                                     Welpen aus den jeweiligen Würfen
Tätigkeit erfüllen und mindestens drei      § 7.3 Erlöschen des Zwinger-             erfassen und jedem dort genannten
Würfe einer Tibetischen Rasse ge-           namens                                   Züchter     kostenlos    zugesendet
züchtet haben. Bei Zuchterfahrung
                                            Beim Tode des Züchters erlischt der      werden. Die Welpen sind zahlen-
mit anderen Hunderassen kann von
                                            für ihn geschützte Zwingername,          mäßig, namentlich und nach Ge-
dieser Mindestzahl abgewichen wer-
                                            sofern nicht der Erbe den Übergang       schlecht aufzuführen, wobei die tot-
den.
                                            des Zwingernamens auf sich beim          geborenen oder bis zur endgültigen
Die     Zuchtwarte      werden      nach
                                            Hauptzuchtwart binnen eines Jahres       Wurfabnahme verstorbenen Welpen
abgeschlossener Ausbildung, nach
                                            beantragt. Ein durch Verzicht, Able-     anzugeben sind.
KTR-Zuchtwarte-Ordnung und Prü-
fung     der     Ausbildungsunterlagen      ben des Züchters oder anderweitiges      8.2.2. Bei Neuausstellung sind die
durch den Hauptzuchtwart, vom Ge-           Erlöschen frei gewordener Zwinger-       Ahnentafeln von der Zuchtbuchstelle
samtvorstand ernannt. Bei nicht             name darf vor Ablauf von zehn Jah-       binnen eines Monats nach Eingang
ordnungsgemäßer          Pflichterfüllung   ren nicht wieder vergeben werden.        des Wurfeintragungs-Antrages beim
kann der Gesamtvorstand die Ernen-                                                   Zuchtbuchführer dem Züchter zur
nung aufheben. Zu ihrer eigenen             § 7.4 Wurfeintragung ohne                Verfügung zu stellen.
Fortbildung sind die Zuchtwarte             Zwingername                              8.2.3 In den Ahnentafeln sind die
gehalten, jährlich an den Zuchtwarte-       Hat sich ein Züchter keinen Zwinger-     Championate und Tagessieger-Titel
versammlungen des KTR und/oder              namen schützen lassen, wird für die      der Ahnen lückenlos nachzuweisen.
VDH und einer der unter § 2.3 ge-           zur Eintragung kommenden Hunde           Die Titel von Hunden können auf den
nannten Veranstaltungen des KTR             als Zuname der Nachname des              Ahnentafeln des KTR in den
teilzunehmen bzw. aktiv an ihnen            Züchters gewählt. Der Zuname wird        international gängigen Abkürzungen
mitzuwirken.                                dem Rufnamen der Hunde in                eingetragen werden.
                                            Klammern nachgesetzt. Die Vor-           8.2.4 Alle Welpen, von denen beide
§ 6.3 Zuchtausschuss                        gaben der Zuchtordnung in Punkt          Elternteile und ein Großelternteil
Der Zuchtausschuss wird von der             2.4.2 und 2.4.3 müssen in jedem Fall     einen anerkannten Championtitel
Mitgliederversammlung       zusammen        erfüllt sein.                            tragen, erhalten Ahnentafeln mit dem
mit dem Gesamtvorstand in drei-                                                      Stempelaufdruck „Champion-Nach-
jährigem Turnus gewählt. Er besteht         § 7.5 Zwingergemeinschaften              zucht"
aus dem/der Vorsitzenden, dem/der           7.5.1 Zwingergemeinschaften müs-         8.2.5 Alle Welpen, von denen beide
Hauptzuchtwart/in, dem/der Zucht-           sen durch den Gesamtvorstand des         Elternteile und ein Großelternteil je-
richterobmann/obfrau und vier erfah-        KTR genehmigt werden. Die Bildung        weils mindestens fünfmal mit der
renen Züchtern als Beisitzer.               von Zuchtgemeinschaften über FCI-        Formwertnote „Vorzüglich" ausge-
Bei zwischenzeitlichem Ausscheiden          Landesgrenzen hinweg ist nicht           zeichnet wurden, erhalten Ahnen-
eines Beisitzers findet durch den           genehmigungsfähig.                       tafeln mit dem Stempelaufdruck „Aus-
Gesamtvorstand eine Ersatzwahl bis                                                   lese-Zucht". Ein Championtitel kann
zur nächsten Mitgliederversammlung          7.5.2 Nur wenn sämtliche auf der
                                                                                     die fünf Vorzüglich-Bewertungen
statt. Diese wählt einen Ersatz für den     Zwingerschutzkarte       aufgeführten
                                                                                     ersetzen.
ausgeschiedenen Amtsträger.                 Zwingerinhaber Mitglieder des KTR
                                            sind, werden für die Benutzung des       8.2.6 Welpen mit zucht- und/oder
                                            KTR-Zuchtbuches die einfachen Ge-        ausstellungsausschließenden      Feh-
7 ZWINGERNAME,                              bühren erhoben. Der Verlust der          lern erhalten einen entsprechenden
ZWINGERNAMENSCHUTZ                          Mitgliedschaft steht dem Ausscheiden     Vermerk (z.B. „zucht- und/oder aus-
                                            aus der Zwingergemeinschaft gleich.      stellungsuntauglich nach FCI-Stan-
§ 7.1 Zwingername                                                                    dard").

Der Zwingername hat die Bedeutung           8 ZUCHTBUCH
eines Zunamens des Hundes. Der
                                                                                     9 AHNENTAFEL
Zwingername wird nur dann aner-             § 8.1 Zuchtbuchstelle
kannt, wenn er für den Züchter durch                                                 § 9.1 Eigentum an der Ahnen-
                                            Das Zuchtbuch des KTR führt die
den VDH / die FCI geschützt ist.            Zuchbuchstelle. Diese wird in drei-
                                                                                     tafel
                                            jährigem Turnus mit dem Gesamt-          Die Ahnentafeln sind Eigentum des
§ 7.2 Zwingernamenschutz                    vorstand von der Mitgliederversamm-      KTR. Sie werden dem jeweiligen
                                            lung gewählt, darf aber nicht Mitglied   Eigentümer des Hundes zu treuen
§ 7.2.1 Antrag                              des Gesamtvorstandes sein. Bei           Händen übergeben. Auf Verlangen
                                            Bedarf kann die Zuchtbuchstelle          sind sie vorzulegen.
Der Antrag auf Zwingernamenschutz
ist über den Hauptzuchtwart an den          durch Beschluss des Vorstandes
                                            von einem durch die Zuchtbuch-           § 9.2 Besitzrecht an der Ahnen-
VDH zu stellen. Der zu schützende
Zwingername muss sich von allen für         stelle benannten Mitglied unter-         tafel
diese Rasse bereits geschützten             stützt werden.
                                                                                     Beim Verkauf eines Hundes ist dem
Namen deutlich unterscheiden.               Eine eventuell notwendige Nachwahl
                                                                                     Käufer die Ahnentafel auszuhändi-
                                            innerhalb der Amtszeit findet durch
                                                                                     gen bzw. nachzureichen.
                                            den Gesamtvorstand bis zur nächsten
§ 7.2.2 Bestätigung                         Mitgliederversammlung statt. Diese
Als Bestätigung seines geschützten          wählt einen Ersatz für den ausge-
Zwingernamens erhält der Züchter            schiedenen Amtsträger.

    © KTR 2020-04                                         8
§ 9.3 Auslandsanerkennung               § 10.3 Ausstellungen                      buchs und den Entzug der Mitglied-
Ahnentafeln des KTR sind beim Ver-      Die ins Register eingetragenen            schaft im KTR nach sich.
kauf eines Hundes ins Ausland nur       Hunde dürfen auf Internationalen und      12.6 Erfolgt die Sperrung des
mit der Auslandsanerkennung des         Nationalen Zuchtschauen ausgestellt       Zuchtbuchs oder die Sperrung ein-
VDH gültig. Sie wird vom Verkäufer      werden.                                   zelner Hunde wegen der unter
durch Zusendung der Ahnentafel an                                                 §§ 12.3 bis 12.5 genannten Verstös-
den VDH beantragt. Sämtliche Kos-                                                 sen, so sind diese zu veröffentlichen
                                        11 GEBÜHREN                               (KTR-Zuchtbuch, KTR-Homepage),
ten hat der Verkäufer zu tragen.
                                                                                  die dieselben Rassen betreuenden
                                        Die für die Zucht geltenden Ge-           VDH-Mitgliedsvereine sowie die VDH-
                                        bühren sind in der Gebührenordnung        Geschäftsstelle zu informieren.
§   9.4   Ungültigkeitserklärung        enthalten.
In Verlust geratene Ahnentafeln
können für ungültig erklärt werden.                                               13 EINSPRUCHSFRIST
Nach Prüfung des Sachverhaltes          12 VERSTÖßE
durch die Zuchtbuchstelle wird von                                                Gegen die Entscheidungen des
der Zuchtbuchstelle eine Zweitschrift   12.1 Die Überwachung der Einhal-          Hauptzuchtwarts oder des Zucht-
erstellt. Der Verlust der Original-     tung der KTR-Zuchtordnung obliegt         ausschusses aufgrund dieser Zucht-
Ahnentafel sowie die Ausfertigung der   dem Hauptzuchtwart, Zuchtbuch-            ordnung kann innerhalb von zwei
Zweitschrift werden auf der KTR-        stelle und dem Zuchtausschuss.            Wochen nach Bekanntgabe der
Homepage bekannt gegeben.               12.2 Welpen, die nicht nach den Be-       Gesamtvorstand angerufen werden.
                                        stimmungen dieser Zuchtordnung            Dessen Entscheidungen sind end-
                                        gezüchtet wurden, erhalten Ahnen-         gültig.
§ 9.5 Eigentumswechsel
                                        tafeln mit dem Aufdruck „Nicht nach
Jeder Eigentumswechsel muss vom                                                   14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
                                        der Zuchtordnung des KTR ge-
abgebenden Eigentümer unter Anga-
                                        züchtet". Hunde aus Verbindungen,
be des neuen Eigentümers und des
                                        bei denen ein oder beide Elternteile      14.1 In begründeten Einzelfällen, ins-
Datums auf der Ahnentafel einge-
                                        keine      Zuchtzulassung     besitzen,   besondere zur Förderung der gene-
tragen und durch Unterschrift be-
                                        können gegebenenfalls nur mit Zu-         tischen Breite der deutschen Zucht-
stätigt werden.
                                        stimmung von Zuchtausschuss und           basis sowie zur Sicherung der ur-
                                        Vorstand eine Zuchtzulassung er-          sprünglichen Rassemerkmale der
10 REGISTER                             halten.                                   Hunderassen Tibets, kann der Vor-
(Livre d’attend)                        12.3 Bei Verstößen gegen tierschutz-      stand nach Beratung im Zuchtaus-
                                        rechtliche Bestimmungen, Zuchtord-        schuss auf Antrag Abweichungen von
§ 10.1 Einzelregistrierung              nung, Entscheidungen des Haupt-           den oben genannten Zuchtbestim-
                                        zuchtwarts, des Zuchtausschusses          mungen beschließen.
10.1.1 In das Register des KTR-
Zuchtbuches sind Tibetische Hunde       oder des Gesamtvorstands kann der         14.2 Die Nichtigkeit von Teilen dieser
aus FCI kontrollierter Zucht mit Ex-    Hauptzuchtwart die Eintragung eines       Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit
port-FCI-Pedigree zu übernehmen,        Wurfes je nach Schwere des Ver-           der Zuchtordnung insgesamt nach
deren Abstammung nicht oder nicht in    stoßes von der Zahlung des Mehr-          sich.
drei anerkannten Zuchtbuch-Genera-      fachen der Eintragungsgebühr ab-          14.3 Änderungen dieser Zuchtord-
tionen lückenlos nachweisbar ist.       hängig machen, den Deckrüden-             nung sind inhaltsgleich in die Kör-
                                        besitzer zur Verantwortung ziehen         ordnung zu übernehmen.
10.1.2 In das Register des KTR-         sowie Hunde und deren Nachzucht
Zuchtbuches sind Tibetische Hunde                                                 14.4 Diese Ordnung tritt mit der
                                        zur Zucht sperren.                        Eintragung in das Vereinsregister
aus nicht FCI kontrollierter Zucht      12.4 Das Zuchtbuch kann Züchtern
nach erfolgreicher Phänotypbeurtei-                                               beim Amtsgericht Bad Homburg in
                                        für immer oder für einen bestimmten       Kraft und ersetzt alle bisherigen
lung einzutragen.                       Zeitraum gesperrt werden, die in          Fassungen.
10.1.3 In das Register des KTR-         grober Weise gegen die Zucht-
Zuchtbuches sind Tibetische Hunde       bestimmungen verstoßen oder die
aus den Ursprungsregionen ohne FCI      wegen Unzuverlässigkeit in der Zucht      Diese Zuchtordnung wurde anl. der
anerkannte Ahnennachweise nach          gemaßregelt worden sind. Die              MV am 16.11.2019 geändert.
Aufnahme in das Förderprogramm          Sperrung des Zuchtbuchs schließt          Eingetragen in das Vereinsregister
zur Importzucht (FPI) aufzunehmen.      immer die Sperrung des Zwinger-           des AG Bad Homburg am 17.06.2020
Einzelheiten regeln die Durchfüh-       namens ein.
rungsbestimmungen zur Zuchtord-         Eine Zuchtsperre ist in jedem Fall
nung.                                   dann zu verhängen, wenn ordnungs-
                                        gemäße Haltungs- und Aufzuchtbe-
§ 10.2 Wurfregistrierung                dingungen nicht oder nicht mehr
                                        gewährleistet sind, die tierschutz-
10.2.1 Würfe, bei denen drei voll-
                                        rechtliche „Erlaubnis zum Züchten
ständige Generationen nicht nach-
                                        von Hunden" von den Behörden nicht
gewiesen werden können, werden in
                                        erteilt wird, wenn gegen das geltende
das Register des KTR-Zuchtbuches
                                        Tierschutzgesetz verstoßen wird oder
eingetragen.
                                        grob fahrlässig und/oder arglistig
10.2.2 Die Zuchtzulassung von           wichtige Zuchtregeln verletzt werden.
Hunden aus diesen Paarungen er-
                                        12.5 Hunde dürfen nicht wissentlich
folgt gemäß KTR-Zuchtordnung.
                                        an Hundehändler abgegeben wer-
                                        den. Eine Abgabe an den Hunde-
                                        handel zieht die Sperrung des Zucht-

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