Hunde-haltung Informationen zum Zürcher Hundegesetz
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Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Hunde- Veterinäramt haltung Informationen zum Zürcher Hundegesetz
Zürcher Hundegesetz: Das Wichtigste in Kürze. 01 02 Hundehaltung im Kanton Zürich Administrative Pflichten 4 6 – Betonung des Präventionsgedankens (Informationskampagnen, Anleitung 03 Hundeausbildung 10 von Kindern im korrekten Umgang mit Hunden, direkte Instruktion der Hunde- 04 Verhaltensregeln 16 halterinnen und Hundehalter zum sicheren Führen von Hunden) 05 Verbot der Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential 22 – Strengere Voraussetzungen für das Halten von Hunden (Haftpflichtver 06 Massnahmen bei einem Vorfall 24 sicherung, obligatorische Ausbildung für grosse oder massige Hunde, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren Weitere Informationen 26 wurden; Verbot der Haltung und Zucht Stichwortverzeichnis 27 von Hunden mit erhöhtem Gefähr- dungspotential) – Klare Vorgaben zum sicheren Halten, Führen und Beaufsichtigen von Hunden (Führungsanweisung, Zutritts- verbote, Orte mit Leinenpflicht u.a.) – Ergänzungen zur Meldepflicht bei Bissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten – Registrierungspflichten, jährliche Abgabe für Hunde mit Kantonsbeitrag, Strafbestimmungen – Klärung der Zuständigkeiten der Gemeinde und des Veterinäramts sowie ihrer Zusammenarbeit 2 3
01 Was Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich wissen müssen Ein sicherer und verantwortungsbewusster Umgang mit Hunden ist das erklärte Ziel der vorgegebenen Prä ventionsmassnahmen. Welche gesetzlichen Pflichten müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich in diesem Zusammenhang erfüllen? Diese Bro Hundehaltung im Kanton Zürich Information ist schüre gibt darüber umfassend Auskunft. Minimierte Sicherheitsrisiken – grössere Akzeptanz für der erste Schritt Hundehaltung Wer gut informiert ist, weiss, worauf es bei einer kor zur Prävention. rekten und verantwortungsbewussten Hundehaltung ankommt. Genau dies ist das Ziel dieser Broschüre: Wichtige Informationen vermitteln – und damit einen Beitrag zur Minimierung von Sicherheitsrisiken durch Sichere und korrekte Hundehaltung Hunde leisten, was auch wieder zu einer breiteren Ak als gesetzliche Pflicht zeptanz der Hundehaltung in der Gesellschaft führt. Die sichere Hundehaltung steht immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Hauptursache dafür bilden Förderung des Verständnisses für tragische Vorfälle mit Hunden, von denen besonders gesetzliche Vorgaben Kinder betroffen sind. Dies hat eine rege politische Dis Darüber hinaus will diese Broschüre das Verständnis kussion ausgelöst. Daraus resultierten verschiedene der Hundehalterinnen und Hundehalter für die Not neue und strengere gesetzliche Vorgaben des Bun wendigkeit verschiedener gesetzlicher Vorgaben zu des und schliesslich der Erlass des Hundegesetzes im Hunden fördern. Dafür ein Beispiel: Bei Begegnungen Kanton Zürich im Jahr 2010. von Hunden mit Menschen ist immer zu bedenken, dass zahlreiche Menschen bereits beim Anblick eines Das Hundegesetz zielt auf Hundes Angst empfinden. Prävention Hundegesetz und Im November 2008 hat das Zürcher Stimmvolk einem Hundeverordnung auf die Prävention ausgerichteten Hundegesetz zuge (§ 21 Hundegesetz) www.veta.zh.ch stimmt. Dieses ist zusammen mit der Hundeverordnung > Hunde > Rechtliche Grundlagen am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Wichtiger Bestand teil der vorgegebenen Präventionsmassnahmen ist die umfassende Information der über 50 000 Hundehalter innen und Hundehalter im Kanton Zürich über die kor rekte Hundehaltung. Hunde verantwortungs- bewusst führen Die Aufsichtspflicht umfassend einhalten: Das dient nicht nur der Sicherheit von Mensch und Tier – es ist auch Ausdruck eines respektvollen gesellschaftlichen Umgangs. 4 5
02 Meldung an AMICUS Die Tierarztpraxis ist verpflichtet, die erhobenen Daten AMICUS von Welpen und importierten Hunden bei AMICUS zu Identitas AG Stauffacherstrasse 130A melden. 3014 Bern Nach der korrekten Registrierung verschickt AMICUS Telefon Helpdesk eine Registrierungsbestätigung mit einer Personen-ID (+41) 0848 777 100 www.amicus.ch und einem Passwort. Damit kann die Hundehalterin info@amicus.ch oder der Hundehalter bestimmte Mutationen (Telefon Administrative Pflichten Merkblatt zur Hunde müssen nummer, Mailadresse, Hundename, Halterwechsel und Hundedatenbank AMICUS Todesdatum) elektronisch selber erfassen. Anpassun Meldepflichten und Meldefristen: gen von Personendaten nimmt jedoch die Gemeinde www.veta.zh.ch > Hunde > Formulare & Merkblätter registriert, vor, Änderungen bei den Hundedaten obliegen den Tierärztinnen und Tierärzten. Das auf Basis der erhobenen Daten geführte Hunde angemeldet register dient der schnellen Rückführung von Findel tieren, den Abklärungen von Problemhunden durch Polizei, Gemeinden und Veterinärbehörden sowie sta und versichert tistischen Zwecken. sein. Registrierung Identifikation und Jeder in der Schweiz geborene Hund muss spätestens Registrierung im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Art. 16-17 Eidg. Tierseuchenverordnung Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Der Mikrochip weist ungefähr die Grösse eines Reis Ein- und Ausfuhr korns auf. Er darf nur von Tierärztinnen und Tierärzten unter die Haut gesetzt werden. Die Registrierungs von Hunden pflicht bei AMICUS gilt auch bei Hunden, die aus dem Ein Grenzübertritt mit einem Hund ist immer nur mit Ausland zur Haltung in die Schweiz eingeführt werden. den je nach Land notwendigen Impfungen und Ge Die Registrierung durch eine Tierärztin oder einen Tier sundheitszeugnissen erlaubt. Vor dem Reiseantritt ist arzt hat innert zehn Tagen nach Einfuhr zu erfolgen. es unerlässlich, sich über die gesetzlichen Bestimmun gen im Zielland (und in allfälligen Durchreiseländern) zu informieren. Dasselbe gilt für die Wiedereinreise oder den Import in die Schweiz, wo die Einfuhrbedingungen zu beachten sind. Ein Hund muss dabei zwingend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Wird ein Hund importiert, muss er innerhalb von zehn Tagen einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgestellt werden. Diese nehmen dann die Erstregistrierung bei AMICUS vor. Reisen mit Hunden: www.blv.admin.ch > Tiere > Reisen mit Tieren 6 7
Meldung an die Gemeinde Obligatorische Haftpflicht Meldung Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist neben der versicherung § 21 Hundegesetz Meldung an AMICUS auch verpflichtet, den Hund in Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für Hun Haftpflichtversicherung nert zehn Tagen der Wohnortgemeinde zu melden. de jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversi (§ 6 Hundegesetz) Gebühren Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungs (§ 17 Hundeverordnung) Dies betrifft Hunde im Alter von mehr als drei Monaten. cherung mit einer Deckungssumme von mindestens gesellschaft bei der Privathaft Die Gemeinde kann für die Bearbei Dabei sind neben Name und Adresse der Hundehalte Fr. 1 Mio. abschliessen, welche die Hundehaltung um pflichtversicherung die Hunde tung einer ordentlichen Meldung haltung mit mindestens Fr. 1 Mio. Gebühren bis Fr. 20 und für verspä rin oder des Hundehalters die wichtigsten Informatio fasst. Darin muss die Hundehaltung eingeschlossen Deckung einschliesst tete Meldungen bis Fr. 40 erheben. nen zum Hund anzugeben: Name, Rasse, Geschlecht sein. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung Falls die Gemeinde an Stelle der Weitere Informationen Hundehalterin oder des Hunde und Mikrochipnummer. Die gleiche Meldefrist gilt für muss auf Verlangen vorgewiesen werden können. www.tierimrecht.org halters die Meldung bei AMICUS Namen- und Adressänderungen, für die Abgabe des Die Gemeinden können diesen Nachweis verlangen. www.tierschutz.org vornehmen muss, kann eine Hundes an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Das Veterinäramt wird ihn im Rahmen der Abklärungen Aufwandsentschädigung bis Fr. 150 verrechnet werden. Hundehalter sowie beim Tod des Hundes. von Beissvorfällen oder Meldungen zu übermässigem Die Gemeinde gleicht die Angaben mit denjenigen bei Aggressionsverhalten in jedem Fall prüfen. AMICUS ab und nimmt allfällige Korrekturen vor. Die Gemeinde kann für die Bearbeitung von Meldungen Folgen bei Nichteinhaltung Gebühren erheben. administrativer Pflichten In folgenden Fällen muss die Hundehalterin oder der Jährliche Abgabe an die Gemeinde Hundehalter mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren Abgabe Wie bisher ist die Hundehaltung mit einer jährlichen Ab und Bussen rechnen: § 23-26 Hundegesetz gabe an die Gemeinde verbunden, die im Volksmund – Der Hund wird nicht mit einem Mikrochip Wofür wird die Hundeabgabe Hundesteuer genannt wird. Diese ist jeweils bis Ende gekennzeichnet. in der Gemeinde verwendet? März fällig. – Die vorgeschriebenen Meldungen unterbleiben. Einrichten und Betreiben von Hun Die Gemeinde legt die Höhe der Abgabe pro Hund – Es wird keine Haftpflichtversicherung detoiletten und Robidog-Systemen. Reinigungsarbeiten infolge innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Fr. 70 bis abgeschlossen. Verschmutzung durch Hundekot. Fr. 200 fest. In einigen Gemeinden fällt die Hundesteu – Die Hundeabgabe wird nicht bezahlt. Ausschildern von hundefreundlichen Zonen und Bereichen mit Restrik er für den zweiten und dritten Hund höher aus. Im Ab Kommt die Hundehalterin oder der Hundehalter den tionen für Hunde. gabebetrag ist der Beitrag an den Kanton von Fr. 30 Pflichten weiterhin nicht nach, sind weitergehende Nicht durch Gebühren gedeckter inbegriffen. Massnahmen der Gemeinden oder des Veterinäramts administrativer Aufwand. Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, vorbehalten. Wofür wird der Beitrag an den wenn 1. die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt Kanton verwendet? oder wenn 2. der Hund erst dann das Alter von drei Bewilligungserteilung und fachliche Unterstützung der Hundeausbil Monaten erreicht. Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen derinnen und Hundeausbilder sowie nur beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern Qualitätsmanagement. Anleitungen für Kinder zum kein neuer Hund angeschafft wird. In Härtefällen ist korrekten Umgang mit Hunden. eine Reduktion auf Gesuch hin möglich. Präventionskampagnen. Eine Befreiung von der Abgabe wird – sofern die not Nicht durch Gebühren gedeckte Kosten bei Beissvorfällen und in wendigen Belege vorgelegt werden – für Diensthunde anderen Vollzugsbereichen. der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde ge währt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und Rettungshunde eine Befreiung möglich, wenn damit ein öffentliches Interesse verbunden ist. 8 9
03 Die zu besuchenden Ausbildungen mit grossen oder massigen Hunden, die nach Hundeausbildung 31. Dezember 2010 Ein gut erzogener geboren sind Hund minimiert Alter des Hundes zum Zeitpunkt der Übernahme oder des Zuzugs in den Kanton: das Zwischenfall- Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche – Welpenförderung à 4 Lektionen an mindestens Risiko. 4 Tagen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche. – Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat. – Wenn die Welpenförderung und/oder der Die beste Prävention: Junghundekurs nicht besucht worden sind: gut sozialisierte Hunde und Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens verantwortungsbewusste Hunde 10 Tagen. halterinnen und Hundehalter Um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen, ist die Zwischen 16. Lebenswoche und Sozialisierung und Umweltgewöhnung der Welpen so 18. Lebensmonat wie die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen – Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens des Hundes zentral. Nur gut erzogene Hunde können 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat. in unserer Gesellschaft stressarm und sicher geführt – Bei fehlender Welpenförderung durch die werden. Vorbesitzer: zusätzlicher Besuch eines Erziehungskurses à 10 Lektionen an mindestens Ausbildung für grosse oder 5 Tagen innert Jahresfrist nach Abschluss massige Hunde des Junghundekurses. Hunderassenlisten Verletzungen durch grosse oder massige Hunde (Ras – Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden www.veta.zh.ch > Hunde > Formulare & Merkblätter setypenliste I) fallen in der Regel gravierend aus. We ist: Erziehungskurs à 20 Lektionen an Mischlinge, deren Abstammung von gen ihrer Grösse und Kraft müssen sie gut erzogen mindestens 10 Tagen innert Jahresfrist. kleinrassigen Elterntieren nicht sein. Deshalb ist die Ausbildung für diese Hunde ge belegt werden kann, sind der Rassetypenliste I zuzuordnen. mäss Zürcher Hundegesetz obligatorisch. Mit ihnen Zwischen 18. Lebensmonat und Welpenförderung, Junghunde- muss eine anerkannte, praktische Hundeausbildung 8 Jahren und Erziehungskurs besucht werden, die dazu beitragen soll, dass sich – Erziehungskurs à 10 Lektionen an mindestens Eine Liste der Ausbildungs- der Hund auch später mit fremden Menschen, Hunden 5 Tagen innert Jahresfrist. personen mit Bewilligung finden Sie und anderen Tieren zurechtfindet und kein auffälliges unter www.veta.zh.ch > Hunde > Formulare & Merkblätter. Angst- oder Aggressionsverhalten zeigt. Ausbilderin nen und Ausbilder benötigen eine Bewilligung des Ve terinäramts des Kantons Zürich, damit ihre Kurse für grosse oder massige Hunde anerkannt sind. 10 11
Die Welpenförderung Der Junghundekurs Eckwerte Die Welpenförderung umfasst mindestens 4 Übungs Der Junghundekurs umfasst mindestens 10 Übungs Eckwerte 4 praktische Lektionen à mindes lektionen. Diese hat die Züchterin oder der Züchter lektionen. Diese hat die Hundehalterin oder der Hal 10 praktische Lektionen à mind. tens 50 Min. an 4 verschiedenen 50 Min. an 10 verschiedenen Tagen zwischen der 8. und 16. resp. die Hundehalterin oder der Hundehalter mit dem ter mit dem Hund bis zu dessen 18. Lebensmonat zu Tagen.Lektionen teilweise inner- Lebenswoche des Welpen (sensible Hund zwischen der 8. und 16. Lebenswoche zu besu besuchen. Wird ein Hund beispielsweise mit 12 Mo halb und teilweise ausserhalb Phase). chen (der Welpe darf frühestens im Alter von 56 Tagen, naten übernommen, ist so bald wie möglich mit dem des Übungsgeländes. Durchführung bis zum 18. Lebens Lernziele also in der 8. Lebenswoche, von der Mutterhündin ge Junghundekurs zu beginnen. Nur so kann er termin monat des Hundes. (§ 8 Hundeverordnung) trennt werden). Der Kurs ist bis zur 16. Lebenswoche gerecht absolviert werden. Im Junghundekurs sollen Aufbau der Bindung des Hundes Lernziele zur Hundehalterin oder zum zu absolvieren – und zwar ausschliesslich bei einer insbesondere die Förderung der Sozialkompetenz im (§ 9 Hundeverordnung) Hundehalter Ausbilderin oder einem Ausbilder mit Bewilligung des Umgang mit Menschen und Artgenossen und die Er Erreichen eines Grundgehorsams Förderung von erwünschtem Veterinäramts des Kantons Zürich. Danach ist die für ziehung des Hundes erlernt bzw. vertieft werden. Unter des Hundes Verhalten des Welpen Korrektes Anbinden und Führen Sozialisation mit Menschen und Sozialisierung und Umweltgewöhnung sensible Ent der fachlichen Anleitung einer Ausbilderin oder eines des Hundes an der Leine Artgenossen sowie Gewöhnung an wicklungsphase beendet. Aufzuchtsfehler, mangelhaf Ausbilders werden zum Beispiel folgende Lerninhalte Tiergerechtes und sicheres Führen die Umwelt te Sozialisierung oder ungenügende Umweltgewöh vermittelt: des Hundes in der Umwelt sowie Anwendung tiergerechter bei Begegnungen mit Menschen, Erziehungsmethoden nung sind im fortgeschrittenen Alter nur schwer oder – Wie bringe ich meinem Hund bei, dass er korrekt Artgenossen und anderen Tieren, Wahrnehmen und Umsetzen der gar nicht mehr zu korrigieren. Die Welpenförderung und ohne zu ziehen an der Leine geht und keine insbesondere Wildtieren Pflichten als Hundehalterin oder als Eine dem Entwicklungsstand des Hundehalter zielt deshalb darauf ab, Grundsteine der tiergerechten Menschen oder Tiere belästigt? Hundes angemessene Weiter Entwicklung und Erziehung eines Hundes zu legen. Die – Wie erreiche ich, dass mein Hund kommt, wenn ich führung und Vertiefung der Lernziele Die Lernziele der Welpenförderung Hundehalterin oder der Hundehalter lernt dabei, die Be ihn rufe, auch wenn er durch etwas abgelenkt wird? der Welpenförderung bzw. der anderen Kurse können für Nutzhunde (z.B. Diensthunde, dürfnisse des eigenen Hundes zu erkennen und ange – Welche Kommandos muss mein Hund beherrschen Jagdhunde) dem jeweiligen messen darauf zu reagieren. Erwünschte Verhaltens und wie kann ich ihm diese beibringen? Einsatzzweck der Hunde angepasst weisen des Hundes werden gefördert, unerwünschte – Welche Situationen können eine Gefahr für meinen werden. verhindert. Der Besuch der Welpenförderung hat weiter Hund darstellen und in welchen Situationen muss zum Ziel, dass die Hundehalterin oder der Hundehalter ich besonders vorsichtig sein, damit mein Hund unter geschulter Anleitung lernt, erste angemessene keine Gefahr für andere darstellt? Erziehungsschritte selbstständig umzusetzen. Diese werden im darauf folgenden Junghundekurs vertieft Wann ist ein Erziehungskurs zu und erweitert. besuchen? Der Erziehungskurs ist nicht mit allen Hunden der Ras Eckwerte setypenliste I zu besuchen, sondern nur in folgenden 10 praktische Lektionen à mind. 50 Min. an mind. 5 verschiedenen Fällen: Tagen. Doppelte Stundenzahl, a) wenn der Hund bei der Übernahme oder beim Zu wenn Kurse trotz Obligatorium nicht zug in den Kanton Zürich zwischen 16 Wochen und besucht wurden (vgl. neben- stehend Ziff. c). 18 Monaten alt war und keine belegbare Welpen Lektionen teils innerhalb und teils förderung bei einer Hundeausbilderin oder einem ausserhalb des Übungsgeländes. Innerhalb eines Jahres nach Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veteri Übernahme oder Zuzug in den näramts Zürich besucht wurde; Kanton. b) wenn der Hund bei der Übernahme oder beim Zu Lernziele zug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und (§ 10 Hundeverordnung) 8 Jahren alt war; Eine der Reife und dem Ausbil c) Wenn der Hund im Welpen- oder Junghundealter im dungsstand des Hundes angemes sene Vertiefung der Inhalte des Achtung Kanton Zürich gehalten worden ist, aber die Wel penförderung und/oder den Junghundekurs nicht Junghundekurses Stellen Sie sicher, dass Sie die Hundekurse bei einer besucht hat. Ausbilderin oder einem Ausbilder mit Bewilligung des Veterinäramts des Kantons Zürich besuchen. 12 13
Wer prüft den Nachweis der Hundeausbildungen? Und was sind die Folgen bei Mängeln? Was Ausbildungsbestätigung (§ 13-14 Hundeverordnung) Nach erfolgreichem Abschluss Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Bestätigung über jeden besuchten Kurs innert eines Hundehalterinnen und Hundehalter eines Kurses stellt die Ausbilderin Monats bei der Wohngemeinde einzureichen. Die Ge oder der Ausbilder der Halterin oder meinden sind nach dem Hundegesetz verpflichtet, das dem Halter eine Kursbestätigung termingerechte Vorliegen der Bestätigung zu prüfen. aus. Diese muss innerhalb eines generell beachten Monats bei der Gemeinde einge Liegen die notwendigen Ausbildungsnachweise nicht reicht werden. vor, wird die Hundehalterin oder der Hundehalter von Bewahren Sie das Original sorgfältig der Gemeindebehörde gemahnt und unter Fristanset müssen: auf, da Sie es auch später vorwei sen können müssen. zung verwarnt. Ausserdem muss sie oder er für den Verwaltungsaufwand aufkommen sowie Bussen be zahlen. Wird die notwendige Ausbildung weiterhin verweigert, ist das Veterinäramt aufgrund erhöhter Ge fährdung verpflichtet, sichernde Massnahmen zu prü – Registrierungs- und Meldepflichten fen und anzuordnen, z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht, bei AMICUS und der Gemeinde Einzellektionen zur Korrektur des Verhaltens oder Auf einhalten. lagen dazu, welche Personen den Hund führen dürfen. Bei Beissvorfällen und Meldungen über auffälliges Ag – Hundeabgabe jährlich bezahlen. gressionsverhalten wird das Veterinäramt die einzel nen Nachweise zur Ausbildung verlangen. – Haftpflichtversicherung abschliessen. Wer muss die Kurse mit dem – Hund gut erziehen. Hund absolvieren? Alle erforderlichen Hundeausbildungen hat jeweils die – Ausbildungspflicht für Hunde der bei AMICUS als Hundehalterin oder Hundehalter regis Rassetypenliste I einhalten. trierte Person mit dem Hund zu absolvieren. Diese Auf gabe kann nicht an ein Familienmitglied oder an eine – Aufsichtspflichten einhalten. Drittperson delegiert werden. Sollten zwei Personen als Hundehalter bei AMICUS – Hund rücksichtsvoll und voraus registriert sein, müssen beide Personen die Kurse mit schauend führen. dem Hund in getrennten Lektionen und an verschiede nen Tagen absolvieren. – Orte mit Zutrittsverbot oder genereller Leinenpflicht beachten. – Kot korrekt beseitigen. – Lärmbelästigung vermeiden. – Sich bei einem Vorfall korrekt verhalten und Verantwortung übernehmen. 14 15
04 Beaufsichtigung und vorausschauendes Führen Auch mit gut sozialisierten, erzogenen und umweltge wohnten Hunden kann es zu Vorfällen kommen. Ins besondere dann, wenn unvorhergesehene Situationen beim Hund Angst auslösen oder wenn ein Hund ei nem für ihn bedrohlichen Reiz nicht ausweichen kann. Hierzu zählt ein für ihn unverständliches Verhalten von Verhaltensregeln Einen Hund halten, Kindern oder Drittpersonen. Wer den Hund verantwor tungsbewusst beaufsichtigt und führt, kann und muss gefährliche Vorfälle vermeiden. heisst Verantwor- Gefährdung von Personen ausschliessen tung und Pflichten Eine direkte Personengefährdung besteht dann, wenn es zu einer Bissverletzung einer Person durch einen Hund kommt oder eine Person durch die aktive Einwir übernehmen. kung eines Hundes verletzt werden kann, weil sie bei spielsweise stürzt. Eine Person kann sich jedoch auch selbst gefährden, indem sie aus Angst vor dem Hund zum Beispiel auf eine stark befahrene Strasse aus Hunde ausführen weicht. Solche Gefährdungen müssen Hundehalter Öffentlich zugänglicher Raum Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, innen und Hundehalter verhindern. Zum öffentlich zugänglichen Raum ihren Hund entsprechend seinem Bedürfnis täglich zählen öffentliche Grundstücke, aber auch private, ohne weiteres im Freien auszuführen. Dabei sollen Hunde auch ohne Belästigungen von Personen zugängliche Areale wie der nicht Leine – sofern keine Leinenpflicht besteht und es die vermeiden abgegrenzte Garten, das Treppen Örtlichkeit zulässt – im öffentlich zugänglichen Raum Ein Hund muss so gut sozialisiert sein, dass er frem haus in einem Mehrfamilienhaus, der Vorplatz des Wohnhauses, der laufen gelassen werden. Er muss jedoch jederzeit zu de Personen bei Begegnungen weder anbellt, noch an Hofplatz oder der Parkplatz. sich gerufen und angeleint werden können. Damit er ihnen hochspringt. Ebenso sind Situationen zu vermei unter Kontrolle gehalten werden kann, sollte er immer den, in denen ein Hund auf fremde Personen zugeht in Sichtweite bleiben. und um Futter oder Streicheleinheiten bettelt. Um sol che Situationen zu verhindern, heisst es, Abstand zu Sicheres und respektvolles wahren. Miteinander codex-hund.ch In unserer heutigen Umwelt sind die Freiräume be Informationen zum Umgang grenzt: Sehr viele Begegnungen mit Menschen, be mit Hunden. Tipps und Regeln für Hundehalter und Nichthundehalter. sonders mit Kindern, aber auch mit anderen Hunden Tipps und Regeln für Eltern finden auf engem Raum statt. Deshalb muss ein siche und Kinder. res und respektvolles Miteinander gewährleistet sein. Gesetzliche Vorgaben und behördliche Anordnungen sind von allen Hundehalterinnen und -haltern jederzeit einzuhalten. Sie sind verpflichtet, sich verantwortungs bewusst zu verhalten. 16 17
§ 9 Hundegesetz Nutzung frei zugänglicher Räume Generelle Leinenpflicht unter § 11 Hundegesetz 1 Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, nicht beeinträchtigen bestimmten Bedingungen 1 Hunde sind anzuleinen: a) in öffentlich zugänglichen dass sie Die bestimmungsgemässe und sichere Nutzung des An belebten und viel frequentierten Orten sowie in öf Gebäuden, a) weder Mensch noch Tier ge frei zugänglichen Raums muss jederzeit möglich sein fentlich zugänglichen Gebäuden ist das Vorfallrisiko b) an verkehrsreichen Strassen, fährden, belästigen oder in der und darf nicht durch Hunde beeinträchtigt werden. mit Hunden grösser. Hunde jeglicher Grösse müssen c) in öffentlichen Verkehrsmitteln, bestimmungsgemässen und si an Bahnhöfen und an Halte cheren Nutzung des frei zugängli deshalb an solchen Orten an kurzer Leine geführt wer stellen, chen Raumes beeinträchtigen, Umweltgefährdungen verhindern den. Auch gut erzogene Hunde sind nicht zwingend in d) an Orten, die von den zustän b) die Umwelt nicht gefährden. digen Behörden entsprechend 2 In Wäldern und an Waldrändern Unter einer (gravierenden) Umweltgefährdung versteht jeder Situation «verkehrssicher». Deshalb ist die Leine signalisiert wurden. sowie bei Dunkelheit im Freien man, wenn ein herumstreunender, jagender oder wil bei viel Verkehr notwendig. 2 Hunde sind im öffentlich zugäng sind Hunde in Sichtweite auf dernder Hund andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet. Weiss die Hundehalterin oder der Hundehalter, dass der lichen Raum anzuleinen, wenn kurzer Distanz zu halten. a) sie läufig sind, 3 Es ist verboten, Hunde: Zu solchen Situationen darf es gar nicht kommen, da Hund Menschen oder andere Tiere gefährden könnte b) sie bissig sind, a) auf Menschen und Tiere zu Hunde nicht unbeaufsichtigt herumlaufen und -streu (z.B. wegen Schmerzen, Beissvorfällen, einer Verhal c) sie eine ansteckende Krankheit hetzen, nen dürfen. Das gilt auch für den Aufenthalt im frei zu tensabklärung oder infolge von Krankheiten) müssen haben, b) absichtlich zu reizen, d) die zuständige Behörde es c) im frei zugänglichen Raum unbe gänglichen Raum. So darf sich zum Beispiel ein Hof die notwendigen Vorsichtsmassnahmen getroffen wer anordnet. aufsichtigt laufen zu lassen. hund nicht frei und ohne Aufsicht auf dem Vorplatz, der den. Der Hund muss an der Leine geführt werden oder 4 Von den Verboten gemäss Abs. 3 ausgenommen sind die recht Zufahrt, einer angrenzenden Wiese, einem Wanderweg sogar einen Maulkorb tragen. mässige Verteidigung, der pflicht etc. aufhalten. Zusätzlich sind die Jagd- und Waldge gemässe Einsatz von Hunden setzgebung sowie die Leinenpflicht in Wildschon- oder im öffentlichen Dienst und die in anderen Erlassen vorgesehe- Naturschutzgebieten zu beachten. nen Fälle. 5 Wer mit der Aufsicht über einen Zutrittsverbote sind begründet Hund betraut ist, greift mit allen zu Gebote stehenden Mitteln Personen in Bewegung sind einem erhöhten Risiko für ein, wenn der Hund einen Men Vorfälle mit Hunden ausgesetzt. Das gilt besonders schen oder ein Tier angreift oder hetzt. für Kinder, wobei das Risiko durch Rufen, Anfeuerung, Bälle oder andere bewegte Objekte noch verstärkt § 10 Hundegesetz wird. Zutrittsverbote wirken hier präventiv. Es ist verboten, Hunde mitzu führen oder freizulassen: In städtischen Gebieten mit vielfältigen Nutzungsan a) in Friedhöfen, sprüchen können die Behörden Zutrittsverbote oder b) in Badeanstalten, Leinenzwang ausschildern, beispielsweise in Parkan c) auf Pausenplätzen von Schul hausanlagen, lagen. Im Gegenzug können sie auch hundefreundli d) auf Spiel- oder Sportfeldern, che Zonen bezeichnen, die von Personen mit Angst vor e) an Orten, die von den zustän digen Behörden entsprechend Hunden gemieden werden können. In solchen Zonen signalisiert wurden. haben Auslauf, Spiel und Spass mit Hunden grund sätzlich Vorrang. 18 19
§ 12 Hundegesetz Maulkorbpflicht und Maulkorb- Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie gewöhnung a) bissig sind, Das Tragen eines Maulkorbs ist notwendig, wenn der b) die zuständige Behörde es Hund als bissig bekannt ist oder die Behörden es aus anordnet. diesem Grund angeordnet haben. Die Maulkorbpflicht Ein Maulkorb, der korrekt sitzt gilt im öffentlich zugänglichen Raum und dient der Si und an den der Hund ausrei cherheit von Menschen, Hunden und anderen Tieren. chend und mit der richtigen Vorgehensweise gewöhnt wurde, Für Hunde der Rassetypenliste II, die von ausserkan stellt keine Belastung für einen tonal wohnhaften Personen und bei Ferienaufenthal Hund dar. Nähere Informationen ten ausgeführt werden, gelten Maulkorb- und Leinen zur richtigen Maulkorbform und dem Angewöhnen: pflicht. www.veta.zh.ch > Hunde Grundsätzlich ist es empfehlenswert, jeden Hund an > Formulare & Merkblätter. das Tragen eines Maulkorbs zu gewöhnen. Das kann auch für Reisen sinnvoll sein, da mancherorts eine Situationen mit hohem Maulkorbpflicht für Hunde in Städten oder in öffent lichen Verkehrsmitteln besteht. Informationen dazu Vorfallrisiko gibt es bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde Häufig ereignen sich Vorfälle, wenn ein Hund auf sich im Ausland. schnell bewegende Personen trifft: Jogger, Velofahrer, Skater oder spielende Kinder. Wer einen Hund führt, § 13 Hundegesetz Beeinträchtigungen der Umwelt muss auf solche Situationen vorbereitet sein und den 1 Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass vermeiden Hund unverzüglich zurückrufen, anleinen oder sicher Kulturland und Freizeitflächen Unbeseitigter Hundekot ist nicht nur eine Geruchsbe «bei Fuss» führen können. nicht durch Kot verschmutzt lästigung, sondern grundsätzlich unhygienisch. Er ver Kleinkinder sind gar nicht und ältere Kinder nicht aus werden. schmutzt auch das Futter für Wiederkäuer und Pfer reichend in der Lage, die Signale eines Hundes zu er 2 Kot ist in Siedlungs- und Land wirtschaftsgebieten sowie auf de. Zudem kann es zur Übertragung von parasitären kennen und zu verstehen. Deshalb birgt eine Begeg Strassen und Wegen korrekt zu Erkrankungen kommen. Holzstecken und Spielzeuge nung von Hund und Kind immer ein Vorfallrisiko, auch beseitigen. (z.B. Bälle oder Kongs) sollen nicht in landwirtschaftli wenn der Hund gut sozialisiert und erzogen wurde. chen Flächen liegen gelassen werden, da sie Maschi Wer den Hund führt, muss in Anwesenheit von Kindern nen beschädigen und aufwendige Reparaturen nötig immer besonders vorsichtig sein. machen können. Bevor der Hund einer anderen Person überlassen § 14 Hundegesetz Hunde sind so zu erziehen, dass sie nicht andauernd wird, muss die Hundehalterin oder der Hundehalter Hunde sind so zu beaufsichtigen, bellen oder heulen. Falls Trennungsangst die Ursache sicherstellen, dass die betreffende Person den Hund dass Dritte nicht durch andau erndes Gebell oder Geheul be ist, muss mit einer Fachperson abgeklärt werden, wie kräftemässig kontrollieren und in jeder Situation zu lästigt werden. das Fehlverhalten korrigiert werden kann. rückhalten kann, damit er sich nicht losreissen kann. Ebenso muss die Hundehalterin oder der Hundehalter Unterschiedliche kantonale die Drittperson vorgängig gut instruieren und damit ge Gesetzgebungen währleisten, dass diese den Hund korrekt und sicher Gesetzgebungen der Die Hundegesetze können sich von Kanton zu Kanton führen kann. einzelnen Kantone unterscheiden. Hält sich eine Hundehalterin oder ein Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder und Ju www.tierimrecht.org > Hunderecht Hundehalter mit dem Hund in einem anderen Kanton gendliche den Hund führen. Sie müssen über die not auf, so gelten die dortigen Bestimmungen. Es gilt je wendige Reife verfügen, um mit dem Hund ausreichend doch überall, den Hund verantwortungsvoll zu führen verantwortungsvoll umgehen zu können. Aus Sicher sowie die allgemeinen Aufsichtspflichten einzuhalten. heitsgründen sollten Kinder Hunde nur in Begleitung von Erwachsenen ausführen. Die Verantwortung für Schäden, die der Hund anrich tet, liegt grundsätzlich bei der Hundehalterin oder dem Hundehalter. 20 21
05 Ausnahmen Das Gesetz sieht 2 Ausnahmen vor: Ausnahmen – Halterinnen und Halter von Hunden der Rassety § 6 Hundeverordnung penliste II, die vor dem 1. Januar 2010 nachweis Ausweis über lich einen solchen Hund gehalten haben, konnten die Haltebewilligung beim Veterinäramt im Rahmen der Übergangsbe (§ 27 Hundeverordnung) Mit der Haltebewilligung erhält die stimmung eine Haltebewilligung beantragen. Neue Hundehalterin oder der Hundehalter Verbot der Rassen mit Haltebewilligungen werden keine ausgestellt. einen Ausweis. Wer den Hund im erhöhtem Gefährdungspotential öffentlich zugänglichen Raum führt, Hunde der – Für Hundehalterinnen und Hundehalter ohne fes hat diesen Ausweis auf Verlangen ten Wohnsitz im Kanton Zürich, die sich mit einem der Polizei und den mit dem Hund der Rassetypenliste II besuchsweise, wäh Hundewesen befassten Behörden vorzuweisen. Rassetypenliste II rend eines Ferienaufenthalts oder aus beruflichen Gründen auf zürcherischem Boden aufhalten, gilt die Begrenzung auf 30 Tage nicht. Sie haben aber dürfen nicht mehr jederzeit die generelle Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Raum einzuhalten. Wird ein Hund der Rassetypenliste II hingegen einer im gehalten und Kanton Zürich wohnhaften Person vorübergehend überlassen, darf der Aufenthalt nicht mehr als ins gesamt 30 Tage pro Kalenderjahr betragen. gezüchtet werden. Verbot seit dem 1. Januar 2010 Rasseverbot Aufgrund des Volksentscheids vom November 2008 § 8 Hundegesetz dürfen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential seit Hunderassenliste dem 1. Januar 2010 im Kanton Zürich nicht mehr ge www.veta.zh.ch > Hunde > halten werden. Damit ist die Haltung (einschliesslich Formulare & Merkblätter Erwerb, Zuzug, Zucht) von reinrassigen Hunden und Bestehen aufgrund des Erschei nungsbilds des Hundes Hinweise, Mischlingen, die einem Rassetypen der Rassetypen dass der Hund 1. zu den Hunden liste II zugerechnet werden, verboten. der Rassetypenliste II zählen könnte und kann 2. die Hundehalterin Zur Rassetypenliste II gehören Hunde mit mindestens bzw. der Hundehalter keine 10% Blutanteil von Tieren der folgenden Rassetypen: ausreichenden Abstammungs American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Ameri nachweise vorlegen, entscheidet das Veterinäramt aufgrund der can Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit äusseren Erscheinung des Hundes Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog. über die Zuordnung. Achtung Stellen Sie vor der Übernahme eines Hundes sicher, dass es sich nicht um einen Hund der Rassetypen- liste II handelt. 22 23
06 Meldepflichtige Vorfälle Vorfälle, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere er Meldeformular heblich verletzt oder ein übermässiges Aggressionsver www.veta.zh.ch > Hunde > Formulare & Merkblätter halten gezeigt hat, sind dem Veterinäramt zu melden. Wenn eine Verletzung eine ärztliche oder tierärztliche Behandlung erfordert, handelt es sich immer um einen erheblichen Vorfall und ist somit meldepflichtig. Massnahmen Unter Anzeichen eines übermässigen Aggressions bei einem Vorfall Abklären, verhaltens fallen Verhaltensweisen eines Hundes, die Menschen oder Tiere gefährden. Beispielsweise wenn ein Hund bellend auf einen Radfahrer zurennt, so dass aufklären, Risiken dieser abrupt bremsen oder ausweichen muss und in der Folge stürzen könnte. reduzieren – Abklärungen, Massnahmen, Sofortmassnahmen Das Veterinäramt prüft den Sachverhalt der einzelnen Massnahmen das ist der Sinn Vorfälle und holt bei Unklarheiten weitere Informati Besuch von Kursen zur Hunde erziehung oder Verhaltenstherapie. onen bei betroffenen Personen, Behörden, der Hun Auflagen zur gesicherten Haltung dehalterin oder dem Hundehalter ein. Diese sind aus und zum Ausführen des Hundes der Meldepflicht. kunftspflichtig. Nach Risikoüberlegungen kann zudem (Personenkreis, Führhilfen). Leinen- und/oder Maulkorbpflicht. eine Haltungskontrolle oder gar eine Wesensbeurtei Verbot Ausbildung zum Schutzhund. lung vorgenommen werden. Kastration und/oder Zuchtverbot. Entzug zur Neuplatzierung. Das Veterinäramt entscheidet nach fachlichen Kriteri Einschläfern des Hundes. Die Anzahl schwerer Vorfälle en und unter Beachtung aller Informationen und Re Hundehalteverbot. reduzieren sultate, ob und welche Massnahmen notwendig sind, Sofortmassnahmen Meldepflichtige Grundsätzlich kann es mit jedem Hund zu einem Vorfall damit vom gemeldeten Hund kein erhöhtes Risiko für Stellt die Hundehaltung ein grosses Personenkreise: kommen, unabhängig davon, ob er gut oder schlecht einen erneuten schweren Vorfall ausgeht. Die Mass Sicherheitsrisiko für Mensch und Tierärztinnen und Tierärzte Tier dar, wird der Hund durch das Ärztinnen und Ärzte erzogen ist und wie er geführt wird. Meist liegt bei den nahmen sind auf den konkreten Fall hin formuliert. Bei Veterinäramt beschlagnahmt und für Tierheimverantwortliche gemeldeten Vorfällen aber eine Aufsichtspflichtverlet besonderer Gefahr schreitet das Veterinäramt unver die weiteren Abklärungen geeignet Hundeausbilderinnen und -ausbilder zung der Hundehalterin, des Hundehalters oder der züglich ein. untergebracht. Gemeindebehörden Personen, die gebissen wurden, Polizei und Zollorgane mit der Aufsicht betrauten Person vor. Ziel der Melde Die durch diese Verfahren entstehenden Kosten trägt können bei der Polizei einen Straf Strafuntersuchungsbehörden und pflicht ist es, die Fälle abklären, geeignete Massnah die Hundehalterin oder der Hundehalter. Dazu gehören antrag wegen fahrlässiger Körper Gerichte verletzung stellen. Ist die Verletzung Auch Privatpersonen können men treffen und aufklären zu können, um die Anzahl vor allem auch die mit der Unterbringung eines Hun der Person schwer, wird der Fall Meldungen erstatten. der schweren Vorfälle mit Hunden zu verringern. des verbundenen Aufwendungen bei einer Beschlag von Amtes wegen verfolgt. Geschä nahmung oder wenn Massnahmen zur Risikosenkung digte Tierhalterinnen und -halter verfügt werden müssen. können bei der Polizei einen Straf antrag wegen Sachbeschädigung Bei den Abklärungen werden oft Verletzungen der Auf stellen. sichtspflicht bei der Hundehaltung festgestellt. Sol che können zur Anzeige gebracht werden. Sie stellen Straftatbestände dar, die je nach Art und Ausmass der Verfehlung mit hohen Bussen belegt werden. 24 25
Weitere Stichwortverzeichnis Informationen Allgemeine Pflichten 15, 18, 21 AMICUS 6f. www.blv.admin.ch Ausbildungsanforderungen 10ff. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) info@blv.admin.ch Beaufsichtigung 5, 16ff. Erziehungskurs 10ff. AMICUS Gefährdungspotential 22f. Identitas AG Gemeindezuständigkeit 7ff. Stauffacherstrasse 130A Haftpflicht, Haftpflichtversicherung 9 3014 Bern Telefon Helpdesk (+41) 0848 777 100 Haltebewilligung 23 www.amicus.ch Hunde, gross oder massig 10ff. info@amicus.ch Hundeabgabe («Hundesteuer») 8 Hundeausbildung 10ff. www.veta.zh.ch Hundedatenbank AMICUS 6f. Die Internetseite des Veterinäramts Zürich (VETA) bietet umfassende Informationen zur kantonalen Hundegesetzgebung. Hundegesetz (kantonal) 4, 8ff., 18ff. Hundetrainer 8, 10ff. www.codex-hund.ch Hundeverordnung (kantonal) 4, 8, 12ff. Die Website bietet Informationen über den korrekten Umgang mit Hunden für Hundehalter, Nichthundehalter sowie Eltern und Kinder. Identifikation 6f. Lehrpersonen finden Angebote zu Kursen, damit ihre Schülerinnen und Import von Hunden 7 Schüler lernen, wie sie sich Hunden gegenüber richtig verhalten. Junghundekurs 10f., 13 Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential 22f. www.meinheimtier.ch Kantonsbeitrag 8 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt ausführliche Informationen zur Hundehaltung, zum tierschutz Kinder 4, 8, 16ff., 21 konformen Umgang mit Hunden etc. bereit. Leinenpflicht 18ff., 23 Massnahmen 9, 24f. www.tierimrecht.org oder Maulkorbpflicht 20, 23 www.tierschutz.org Meldepflicht bei Vorfällen 24f. Die Internetseite der Stiftung für das Tier im Recht enthält Informatio Mikrochip 6ff. nen zu verschiedenen kantonalen Hundegesetzgebungen sowie zu rechtlichen Aspekten der Hundehaltung. Mischlingshunde 10, 22 Öffentlich zugänglicher Raum 16, 18ff., 23 www.tierschutz.com Prävention 4f., 8, 10 Der Schweizer Tierschutz (STS) publiziert Informationen zur Rassetypenliste I 10ff. Haltung von und zum Umgang mit Hunden. Rassetypenliste II 20, 22f. Registrierung, Registrierungspflicht 6f. www.skg.ch Reisen mit Hunden 7, 20 Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) Verbotene Rassen (Rassetypenliste II) 20, 22f. www.stvv.ch Vorfälle 4, 8f., 14, 17ff., 21, 24f. Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin (STVV) Welpenförderung 10ff. Bietet Informationen zu Verhaltensproblemen bei Hunden und enthält Zutrittsverbote 18 Adressen von Tierärztinnen und Tierärzten mit Spezialausbildung im Bereich Verhalten. www.zuerchertierschutz.ch Zürcher Tierschutz 26 27
Revidierte Ausgabe, Dezember 2016 Herausgegeben vom Veterinäramt des Kantons Zürich © 2016
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