Hunde-haltung Informationen zum Zürcher Hundegesetz

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Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion

Hunde-
Veterinäramt

haltung
Informationen zum
Zürcher Hundegesetz
Zürcher
 Hundegesetz:
Das Wichtigste
     in Kürze.                                01
                                              02
                                                   Hundehaltung im Kanton Zürich
                                                   Administrative Pflichten
                                                                                       4

                                                                                       6
 –   Betonung des Präventionsgedankens
     (Informationskampagnen, Anleitung        03   Hundeausbildung                    10
     von Kindern im korrekten Umgang mit
     Hunden, direkte Instruktion der Hunde-   04   Verhaltensregeln                   16
     halterinnen und Hundehalter zum
     sicheren Führen von Hunden)              05   Verbot der Rassen mit erhöhtem
                                                   Gefährdungspotential               22
 –   Strengere Voraussetzungen für das
     Halten von Hunden (Haftpflichtver­       06   Massnahmen bei einem Vorfall       24
     sicherung, obligatorische Ausbildung
     für grosse oder massige Hunde, die
     nach dem 31. Dezember 2010 geboren            Weitere Informationen              26
     wurden; Verbot der Haltung und Zucht          Stichwortverzeichnis               27
     von Hunden mit erhöhtem Gefähr-­
     dungs­potential)
 –   Klare Vorgaben zum sicheren Halten,
     Führen und Beaufsichtigen von
     Hunden (Führungsanweisung, Zutritts-
     verbote, Orte mit Leinenpflicht u.a.)
 –   Ergänzungen zur Meldepflicht
     bei Bissvorfällen und übermässigem
     Aggressionsverhalten
 –   Registrierungspflichten, jährliche
     Abgabe für Hunde mit Kantonsbeitrag,
     Strafbestimmungen
 –   Klärung der Zuständigkeiten der
     Gemeinde und des Veterinäramts
     sowie ihrer Zusammenarbeit

                    2                                                             3
01
                                                                                              Was Hundehalterinnen und
                                                                                              Hundehalter im Kanton Zürich
                                                                                              wissen müssen
                                                                                              Ein sicherer und verantwortungsbewusster Umgang
                                                                                              mit Hunden ist das erklärte Ziel der vorgegebenen Prä­
                                                                                              ventionsmassnahmen. Welche gesetzlichen Pflichten
                                                                                              müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton
                                                                                              Zürich in diesem Zusammenhang erfüllen? Diese Bro­
         Hundehaltung im Kanton Zürich

          Information ist
                                                                                              schüre gibt darüber umfassend Auskunft.

                                                                                              Minimierte Sicherheitsrisiken –
                                                                                              grössere Akzeptanz für

         der erste Schritt                                                                    Hundehaltung
                                                                                              Wer gut informiert ist, weiss, worauf es bei einer kor­

          zur Prävention.
                                                                                              rekten und verantwortungsbewussten Hundehaltung
                                                                                              ankommt. Genau dies ist das Ziel dieser Broschüre:
                                                                                              Wichtige Informationen vermitteln – und damit einen
                                                                                              Beitrag zur Minimierung von Sicherheitsrisiken durch
                                  Sichere und korrekte Hundehaltung                           Hunde leisten, was auch wieder zu einer breiteren Ak­
                                  als gesetzliche Pflicht                                     zeptanz der Hundehaltung in der Gesellschaft führt.
                                  Die sichere Hundehaltung steht immer wieder im Fokus
                                  des öffentlichen Interesses. Hauptursache dafür bilden      Förderung des Verständnisses für
                                  tragische Vorfälle mit Hunden, von denen besonders          gesetzliche Vorgaben
                                  Kinder betroffen sind. Dies hat eine rege politische Dis­   Darüber hinaus will diese Broschüre das Verständnis
                                  kussion ausgelöst. Daraus resultierten verschiedene         der Hundehalterinnen und Hundehalter für die Not­
                                  neue und strengere gesetzliche Vorgaben des Bun­            wendigkeit verschiedener gesetzlicher Vorgaben zu
                                  des und schliesslich der Erlass des Hundegesetzes im        Hunden fördern. Dafür ein Beispiel: Bei Begegnungen
                                  Kanton Zürich im Jahr 2010.                                 von Hunden mit Menschen ist immer zu bedenken,
                                                                                              dass zahlreiche Menschen bereits beim Anblick eines
                                  Das Hundegesetz zielt auf                                   Hundes Angst empfinden.
                                  Prävention
            Hundegesetz und       Im November 2008 hat das Zürcher Stimmvolk einem
           Hundeverordnung        auf die Prävention ausgerichteten Hundegesetz zuge­
             (§ 21 Hundegesetz)
                 www.veta.zh.ch   stimmt. Dieses ist zusammen mit der Hundeverordnung
> Hunde > Rechtliche Grundlagen   am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Wichtiger Bestand­
                                  teil der vorgegebenen Präventionsmassnahmen ist die
                                  umfassende Information der über 50 000 Hundehalter­
                                  innen und Hundehalter im Kanton Zürich über die kor­
                                  rekte Hundehaltung.

                                                                                                                 Hunde verantwortungs-­
                                                                                                                        bewusst führen
                                                                                                                                Die Aufsichts­pflicht umfassend einhalten: Das dient
                                                                                                                                nicht nur der Sicherheit von Mensch und Tier – es ist
                                                                                                                                auch Ausdruck eines respektvollen gesellschaftlichen
                                                                                                                                Umgangs.

                                                     4                                                                                             5
02
                                                                                Meldung an AMICUS
                                                                                Die Tierarztpraxis ist verpflichtet, die erhobenen Daten   AMICUS
                                                                                von Welpen und importierten Hunden bei AMICUS zu           Identitas AG
                                                                                                                                           Stauffacherstrasse 130A
                                                                                melden.                                                    3014 Bern
                                                                                Nach der korrekten Registrierung verschickt AMICUS         Telefon Helpdesk
                                                                                eine Registrierungsbestätigung mit einer Personen-ID       (+41) 0848 777 100
                                                                                                                                           www.amicus.ch
                                                                                und einem Passwort. Damit kann die Hundehalterin           info@amicus.ch
                                                                                oder der Hundehalter bestimmte Mutationen (Telefon­
    Administrative Pflichten                                                                                                               Merkblatt zur

      Hunde müssen
                                                                                nummer, Mailadresse, Hundename, Halterwechsel und          Hundedatenbank AMICUS
                                                                                Todesdatum) elektronisch selber erfassen. Anpassun­        Meldepflichten und Meldefristen:
                                                                                gen von Personendaten nimmt jedoch die Gemeinde            www.veta.zh.ch
                                                                                                                                           > Hunde > Formulare & Merkblätter

         registriert,
                                                                                vor, Änderungen bei den Hundedaten obliegen den
                                                                                Tierärztinnen und Tierärzten.
                                                                                Das auf Basis der erhobenen Daten geführte Hunde­

        angemeldet
                                                                                register dient der schnellen Rückführung von Findel­
                                                                                tieren, den Abklärungen von Problemhunden durch
                                                                                Polizei, Gemeinden und Veterinärbehörden sowie sta­

      und versichert
                                                                                tistischen Zwecken.

               sein.
                     Registrierung
   Identifikation und Jeder in der Schweiz geborene Hund muss spätestens
       Registrierung im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der
        Art. 16-17 Eidg.
Tierseuchenverordnung Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet
                     und bei der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
                     Der Mikrochip weist ungefähr die Grösse eines Reis­                                                Ein- und Ausfuhr
                     korns auf. Er darf nur von Tierärztinnen und Tierärzten
                     unter die Haut gesetzt werden. Die Registrierungs­                                                      von Hunden
                     pflicht bei AMICUS gilt auch bei Hunden, die aus dem                                          Ein Grenzübertritt mit einem Hund ist immer nur mit
                     Ausland zur Haltung in die Schweiz eingeführt werden.                                         den je nach Land notwendigen Impfungen und Ge­
                     Die Registrierung durch eine Tierärztin oder einen Tier­                                      sundheitszeugnissen erlaubt. Vor dem Reiseantritt ist
                     arzt hat innert zehn Tagen nach Einfuhr zu erfolgen.                                          es unerlässlich, sich über die gesetzlichen Bestimmun­
                                                                                                                   gen im Zielland (und in allfälligen Durchreiseländern) zu
                                                                                                                   informieren. Dasselbe gilt für die Wiedereinreise oder
                                                                                                                   den Import in die Schweiz, wo die Einfuhrbedingungen
                                                                                                                   zu beachten sind. Ein Hund muss dabei zwingend mit
                                                                                                                   einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
                                                                                                                   Wird ein Hund importiert, muss er innerhalb von zehn
                                                                                                                   Tagen einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgestellt
                                                                                                                   werden. Diese nehmen dann die Erstregistrierung bei
                                                                                                                   AMICUS vor.
                                                                                                                   Reisen mit Hunden:
                                                                                                                   www.blv.admin.ch > Tiere > Reisen mit Tieren

                                        6                                                                                             7
Meldung an die Gemeinde                                   Obligatorische Haftpflicht­
                         Meldung Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist neben der             versicherung
                  § 21 Hundegesetz Meldung an AMICUS auch verpflichtet, den Hund in­              Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für Hun­          Haftpflichtversicherung
                                        nert zehn Tagen der Wohnortgemeinde zu melden.            de jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversi­      (§ 6 Hundegesetz)
                         Gebühren                                                                                                                           Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungs­
             (§ 17 Hundeverordnung)     Dies betrifft Hunde im Alter von mehr als drei Monaten.   cherung mit einer Deckungssumme von mindestens            gesellschaft bei der Privathaft­
Die Gemeinde kann für die Bearbei­      Dabei sind neben Name und Adresse der Hundehalte­         Fr. 1 Mio. abschliessen, welche die Hundehaltung um­      pflichtversicherung die Hunde­
    tung einer ordentlichen Meldung                                                                                                                         haltung mit mindestens Fr. 1 Mio.
Gebühren bis Fr. 20 und für verspä­     rin oder des Hundehalters die wichtigsten Informatio­     fasst. Darin muss die Hundehaltung eingeschlossen         Deckung einschliesst
 tete Meldungen bis Fr. 40 erheben.     nen zum Hund anzugeben: Name, Rasse, Geschlecht           sein. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung
    Falls die Gemeinde an Stelle der                                                                                                                        Weitere Informationen
     Hundehalterin oder des Hunde­      und Mikrochipnummer. Die gleiche Meldefrist gilt für      muss auf Verlangen vorgewiesen werden können.
                                                                                                                                                            www.tierimrecht.org
   halters die Meldung bei AMICUS       Namen- und Adressänderungen, für die Abgabe des           Die Gemeinden können diesen Nachweis verlangen.           www.tierschutz.org
         vornehmen muss, kann eine      Hundes an eine neue Hundehalterin oder einen neuen        Das Veterinäramt wird ihn im Rahmen der Abklärungen
Aufwandsentschädigung bis Fr. 150
                  verrechnet werden.    Hundehalter sowie beim Tod des Hundes.                    von Beissvorfällen oder Meldungen zu übermässigem
                                        Die Gemeinde gleicht die Angaben mit denjenigen bei       Aggressionsverhalten in jedem Fall prüfen.
                                        AMICUS ab und nimmt allfällige Korrekturen vor. Die
                                        Gemeinde kann für die Bearbeitung von Meldungen           Folgen bei Nichteinhaltung
                                        Gebühren erheben.                                         administrativer Pflichten
                                                                                                  In folgenden Fällen muss die Hundehalterin oder der
                                        Jährliche Abgabe an die Gemeinde                          Hundehalter mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren
                          Abgabe Wie bisher ist die Hundehaltung mit einer jährlichen Ab­         und Bussen rechnen:
               § 23-26 Hundegesetz gabe an die Gemeinde verbunden, die im Volksmund               – Der Hund wird nicht mit einem Mikrochip
  Wofür wird die Hundeabgabe            Hundesteuer genannt wird. Diese ist jeweils bis Ende          gekennzeichnet.
   in der Gemeinde verwendet?           März fällig.                                              – Die vorgeschriebenen Meldungen unterbleiben.
  Einrichten und Betreiben von Hun­     Die Gemeinde legt die Höhe der Abgabe pro Hund            – Es wird keine Haftpflichtversicherung
 detoiletten und Robidog-Systemen.
           Reinigungsarbeiten infolge   innerhalb des gesetzlichen Rahmens von Fr. 70 bis             abgeschlossen.
    Verschmutzung durch Hundekot.       Fr. 200 fest. In einigen Gemeinden fällt die Hundesteu­   – Die Hundeabgabe wird nicht bezahlt.
Ausschildern von hundefreundlichen
   Zonen und Bereichen mit Restrik­     er für den zweiten und dritten Hund höher aus. Im Ab­     Kommt die Hundehalterin oder der Hundehalter den
                   tionen für Hunde.    gabebetrag ist der Beitrag an den Kanton von Fr. 30       Pflichten weiterhin nicht nach, sind weitergehende
    Nicht durch Gebühren gedeckter      inbegriffen.                                              Massnahmen der Gemeinden oder des Veterinäramts
            administrativer Aufwand.
                                        Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt,    vorbehalten.
 Wofür wird der Beitrag an den          wenn 1. die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt
             Kanton verwendet?          oder wenn 2. der Hund erst dann das Alter von drei
 Bewilligungserteilung und fachliche
    Unterstützung der Hundeausbil­      Monaten erreicht. Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen
derinnen und Hundeausbilder sowie       nur beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern
             Qualitätsmanagement.
         Anleitungen für Kinder zum     kein neuer Hund angeschafft wird. In Härtefällen ist
     korrekten Umgang mit Hunden.       eine Reduktion auf Gesuch hin möglich.
            Präventionskampagnen.       Eine Befreiung von der Abgabe wird – sofern die not­
    Nicht durch Gebühren gedeckte
    Kosten bei Beissvorfällen und in    wendigen Belege vorgelegt werden – für Diensthunde
         anderen Vollzugsbereichen.     der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht sowie für
                                        anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde ge­
                                        währt. Ebenso ist für Nutzhunde wie Schweiss- und
                                        Rettungshunde eine Befreiung möglich, wenn damit ein
                                        öffentliches Interesse verbunden ist.

                                                          8                                                                                            9
03
                                                                                                 Die zu besuchenden
                                                                                                 Ausbildungen mit
                                                                                                 grossen oder massigen
                                                                                                 Hunden, die nach
                           Hundeausbildung                                                       31. Dezember 2010
     Ein gut erzogener                                                                           geboren sind
       Hund minimiert
                                                                                                 Alter des Hundes zum Zeitpunkt der Übernahme
                                                                                                 oder des Zuzugs in den Kanton:

     das Zwischenfall-
                                                                                                 Zwischen der 8. und
                                                                                                 16. Lebenswoche
                                                                                                 –   Welpenförderung à 4 Lektionen an mindestens

                Risiko.
                                                                                                     4 Tagen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche.
                                                                                                 –   Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens
                                                                                                     10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat.
                                                                                                 –   Wenn die Welpenförderung und/oder der
                                       Die beste Prävention:                                         Junghundekurs nicht besucht worden sind:
                                       gut sozialisierte Hunde und                                   Erziehungskurs à 20 Lektionen an mindestens
                                       ver­antwortungsbewusste Hunde­                                10 Tagen.
                                       halterinnen und Hundehalter
                                       Um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen, ist die         Zwischen 16. Lebenswoche und
                                       Sozialisierung und Umweltgewöhnung der Welpen so­         18. Lebensmonat
                                       wie die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen     –   Junghundekurs à 10 Lektionen an mindestens
                                       des Hundes zentral. Nur gut erzogene Hunde können             10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat.
                                       in unserer Gesellschaft stressarm und sicher geführt      –   Bei fehlender Welpenförderung durch die
                                       werden.                                                       Vorbesitzer: zusätzlicher Besuch eines
                                                                                                     Erziehungskurses à 10 Lektionen an mindestens
                                       Ausbildung für grosse oder                                    5 Tagen innert Jahresfrist nach Abschluss
                                       massige Hunde                                                 des Junghundekurses.
              Hunderassenlisten        Verletzungen durch grosse oder massige Hunde (Ras­        –   Wenn der Junghundekurs nicht besucht worden
                   www.veta.zh.ch
> Hunde > Formulare & Merkblätter      setypenliste I) fallen in der Regel gravierend aus. We­       ist: Erziehungskurs à 20 Lektionen an
Mischlinge, deren Abstammung von       gen ihrer Grösse und Kraft müssen sie gut erzogen             mindestens 10 Tagen innert Jahresfrist.
    kleinrassigen Elterntieren nicht   sein. Deshalb ist die Ausbildung für diese Hunde ge­
       belegt werden kann, sind der
     Rassetypenliste I zuzuordnen.     mäss Zürcher Hundegesetz obligatorisch. Mit ihnen         Zwischen 18. Lebensmonat und
Welpenförderung, Junghunde-
                                       muss eine anerkannte, praktische Hundeausbildung          8 Jahren
           und Erziehungskurs          besucht werden, die dazu beitragen soll, dass sich        –   Erziehungskurs à 10 Lektionen an mindestens
       Eine Liste der Ausbildungs­-    der Hund auch später mit fremden Menschen, Hunden             5 Tagen innert Jahresfrist.
personen mit Bewilligung finden Sie    und anderen Tieren zurechtfindet und kein auffälliges
             unter www.veta.zh.ch
> Hunde > Formulare & Merkblätter.     Angst- oder Aggressionsverhalten zeigt. Ausbilderin­
                                       nen und Ausbilder benötigen eine Bewilligung des Ve­
                                       terinäramts des Kantons Zürich, damit ihre Kurse für
                                       grosse oder massige Hunde anerkannt sind.

                                                        10                                                                                          11
Die Welpenförderung                                       Der Junghundekurs
                        Eckwerte       Die Welpenförderung umfasst mindestens 4 Übungs­          Der Junghundekurs umfasst mindestens 10 Übungs­          Eckwerte
  4 praktische Lektionen à mindes­     lektionen. Diese hat die Züchterin oder der Züchter       lektionen. Diese hat die Hundehalterin oder der Hal­     10 praktische Lektionen à mind.
   tens 50 Min. an 4 verschiedenen                                                                                                                        50 Min. an 10 verschiedenen
     Tagen zwischen der 8. und 16.     resp. die Hundehalterin oder der Hundehalter mit dem      ter mit dem Hund bis zu dessen 18. Lebensmonat zu        Tagen.Lektionen teilweise inner-
Lebens­woche des Welpen (sensible      Hund zwischen der 8. und 16. Lebenswoche zu besu­         besuchen. Wird ein Hund beispielsweise mit 12 Mo­        halb und teilweise ausserhalb
                            Phase).    chen (der Welpe darf frühestens im Alter von 56 Tagen,    naten übernommen, ist so bald wie möglich mit dem        des Übungs­geländes.
                                                                                                                                                          Durchführung bis zum 18. Lebens­
                          Lernziele    also in der 8. Lebenswoche, von der Mutterhündin ge­      Junghundekurs zu beginnen. Nur so kann er termin­        monat des Hundes.
              (§ 8 Hundeverordnung)    trennt werden). Der Kurs ist bis zur 16. Lebenswoche      gerecht absolviert werden. Im Junghundekurs sollen
   Aufbau der Bindung des Hundes                                                                                                                          Lernziele
        zur Hundehalterin oder zum     zu absolvieren – und zwar ausschliesslich bei einer       insbesondere die Förderung der Sozialkompetenz im        (§ 9 Hundeverordnung)
                        Hundehalter    Ausbilderin oder einem Ausbilder mit Bewilligung des      Umgang mit Menschen und Artgenossen und die Er­          Erreichen eines Grundgehorsams
       Förderung von erwünschtem       Veterinäramts des Kantons Zürich. Danach ist die für      ziehung des Hundes erlernt bzw. vertieft werden. Unter   des Hundes
               Verhalten des Welpen                                                                                                                       Korrektes Anbinden und Führen
    Sozialisation mit Menschen und     Sozialisierung und Umweltgewöhnung sensible Ent­          der fachlichen Anleitung einer Ausbilderin oder eines    des Hundes an der Leine
Artgenossen sowie Gewöhnung an         wicklungsphase beendet. Aufzuchtsfehler, mangelhaf­       Ausbilders werden zum Beispiel folgende Lerninhalte      Tiergerechtes und sicheres Führen
                         die Umwelt    te Sozialisierung oder ungenügende Umweltgewöh­           vermittelt:                                              des Hundes in der Umwelt sowie
           Anwendung tiergerechter                                                                                                                        bei Begegnungen mit Menschen,
                Erziehungsmethoden     nung sind im fortgeschrittenen Alter nur schwer oder      – Wie bringe ich meinem Hund bei, dass er korrekt        Artgenossen und anderen Tieren,
    Wahrnehmen und Umsetzen der        gar nicht mehr zu korrigieren. Die Welpenförderung            und ohne zu ziehen an der Leine geht und keine       insbesondere Wildtieren
Pflichten als Hundehalterin oder als                                                                                                                      Eine dem Entwicklungsstand des
                        Hundehalter    zielt deshalb darauf ab, Grundsteine der tiergerechten        Menschen oder Tiere belästigt?                       Hundes angemessene Weiter­
                                       Entwicklung und Erziehung eines Hundes zu legen. Die      – Wie erreiche ich, dass mein Hund kommt, wenn ich       führung und Vertiefung der Lernziele
 Die Lernziele der Welpenförderung     Hundehalterin oder der Hundehalter lernt dabei, die Be­       ihn rufe, auch wenn er durch etwas abgelenkt wird?   der Welpenförderung
     bzw. der anderen Kurse können
   für Nutzhunde (z.B. Diensthunde,    dürfnisse des eigenen Hundes zu erkennen und ange­        – Welche Kommandos muss mein Hund beherrschen
         Jagdhunde) dem jeweiligen     messen darauf zu reagieren. Erwünschte Verhaltens­            und wie kann ich ihm diese beibringen?
Einsatzzweck der Hunde angepasst       weisen des Hundes werden gefördert, unerwünschte          – Welche Situationen können eine Gefahr für meinen
                            werden.
                                       verhindert. Der Besuch der Welpenförderung hat weiter         Hund darstellen und in welchen Situationen muss
                                       zum Ziel, dass die Hundehalterin oder der Hundehalter         ich besonders vorsichtig sein, damit mein Hund
                                       unter geschulter Anleitung lernt, erste angemessene           keine Gefahr für andere darstellt?
                                       Erziehungsschritte selbstständig umzusetzen. Diese
                                       werden im darauf folgenden Junghundekurs vertieft         Wann ist ein Erziehungskurs zu
                                       und erweitert.                                            besuchen?
                                                                                                 Der Erziehungskurs ist nicht mit allen Hunden der Ras­   Eckwerte
                                                                                                 setypenliste I zu besuchen, sondern nur in folgenden     10 praktische Lektionen à mind.
                                                                                                                                                          50 Min. an mind. 5 verschiedenen
                                                                                                 Fällen:                                                  Tagen. Doppelte Stundenzahl,
                                                                                                 a) wenn der Hund bei der Übernahme oder beim Zu­         wenn Kurse trotz Obligatorium nicht
                                                                                                     zug in den Kanton Zürich zwischen 16 Wochen und      besucht wurden (vgl. neben-
                                                                                                                                                          stehend Ziff. c).
                                                                                                     18 Monaten alt war und keine belegbare Welpen­       Lektionen teils innerhalb und teils
                                                                                                     förderung bei einer Hundeausbilderin oder einem      ausserhalb des Übungsgeländes.
                                                                                                                                                          Innerhalb eines Jahres nach
                                                                                                     Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veteri­     Übernahme oder Zuzug in den
                                                                                                     näramts Zürich besucht wurde;                        Kanton.
                                                                                                 b) wenn der Hund bei der Übernahme oder beim Zu­
                                                                                                                                                          Lernziele
                                                                                                     zug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und     (§ 10 Hundeverordnung)
                                                                                                     8 Jahren alt war;                                    Eine der Reife und dem Ausbil­
                                                                                                 c) Wenn der Hund im Welpen- oder Junghundealter im       dungsstand des Hundes angemes­
                                                                                                                                                          sene Vertiefung der Inhalte des

Achtung                                                                                              Kanton Zürich gehalten worden ist, aber die Wel­
                                                                                                     penförderung und/oder den Junghundekurs nicht
                                                                                                                                                          Junghundekurses

Stellen Sie sicher, dass Sie die Hundekurse bei einer                                                besucht hat.
Ausbilderin oder einem Ausbilder mit Bewilligung des
Veterinäramts des Kantons Zürich besuchen.

                                                        12                                                                                          13
Wer prüft den Nachweis der
                                        Hundeausbildungen? Und was sind
                                        die Folgen bei Mängeln?                                                Was
        Ausbildungsbestätigung
         (§ 13-14 Hundeverordnung)
     Nach erfolgreichem Abschluss
                                        Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die
                                        Bestätigung über jeden besuchten Kurs innert eines
                                                                                                  Hundehalterinnen
                                                                                                   und Hundehalter
  eines Kurses stellt die Ausbilderin   Monats bei der Wohngemeinde einzureichen. Die Ge­
oder der Ausbilder der Halterin oder    meinden sind nach dem Hundegesetz verpflichtet, das
   dem Halter eine Kursbestätigung      termingerechte Vorliegen der Bestätigung zu prüfen.
    aus. Diese muss innerhalb eines

                                                                                                  generell beachten
   Monats bei der Gemeinde einge­       Liegen die notwendigen Ausbildungsnachweise nicht
                      reicht werden.    vor, wird die Hundehalterin oder der Hundehalter von
Bewahren Sie das Original sorgfältig
                                        der Gemeindebehörde gemahnt und unter Fristanset­

                                                                                                            müssen:
  auf, da Sie es auch später vorwei­
                sen können müssen.      zung verwarnt. Ausserdem muss sie oder er für den
                                        Verwaltungsaufwand aufkommen sowie Bussen be­
                                        zahlen. Wird die notwendige Ausbildung weiterhin
                                        verweigert, ist das Veterinäramt aufgrund erhöhter Ge­
                                        fährdung verpflichtet, sichernde Massnahmen zu prü­           –   Registrierungs- und Meldepflichten
                                        fen und anzuordnen, z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht,             bei AMICUS und der Gemeinde
                                        Einzellektionen zur Korrektur des Verhaltens oder Auf­            einhalten.
                                        lagen dazu, welche Personen den Hund führen dürfen.
                                        Bei Beissvorfällen und Meldungen über auffälliges Ag­         –   Hundeabgabe jährlich bezahlen.
                                        gressionsverhalten wird das Veterinäramt die einzel­
                                        nen Nachweise zur Ausbildung verlangen.                       –   Haftpflichtversicherung abschliessen.
                                        Wer muss die Kurse mit dem                                    –   Hund gut erziehen.
                                        Hund absolvieren?
                                        Alle erforderlichen Hundeausbildungen hat jeweils die         –   Ausbildungspflicht für Hunde der
                                        bei AMICUS als Hundehalterin oder Hundehalter regis­              Rassetypenliste I einhalten.
                                        trierte Person mit dem Hund zu absolvieren. Diese Auf­
                                        gabe kann nicht an ein Familienmitglied oder an eine          –   Aufsichtspflichten einhalten.
                                        Drittperson delegiert werden.
                                        Sollten zwei Personen als Hundehalter bei AMICUS              –   Hund rücksichtsvoll und voraus­
                                        registriert sein, müssen beide Personen die Kurse mit             schauend führen.
                                        dem Hund in getrennten Lektionen und an verschiede­
                                        nen Tagen absolvieren.                                        –   Orte mit Zutrittsverbot oder genereller
                                                                                                          Leinenpflicht beachten.
                                                                                                      –   Kot korrekt beseitigen.
                                                                                                      –   Lärmbelästigung vermeiden.
                                                                                                      –   Sich bei einem Vorfall korrekt verhalten
                                                                                                          und Verantwortung übernehmen.

                                                         14                                                              15
04
                                                                                                Beaufsichtigung und
                                                                                                vorausschauendes Führen
                                                                                                Auch mit gut sozialisierten, erzogenen und umweltge­
                                                                                                wohnten Hunden kann es zu Vorfällen kommen. Ins­
                                                                                                besondere dann, wenn unvorhergesehene Situationen
                                                                                                beim Hund Angst auslösen oder wenn ein Hund ei­
                                                                                                nem für ihn bedrohlichen Reiz nicht ausweichen kann.
                                                                                                Hierzu zählt ein für ihn unverständliches Verhalten von
                          Verhaltensregeln

Einen Hund halten,
                                                                                                Kindern oder Drittpersonen. Wer den Hund verantwor­
                                                                                                tungsbewusst beaufsichtigt und führt, kann und muss
                                                                                                gefährliche Vorfälle vermeiden.

 heisst Verantwor-                                                                              Gefährdung von Personen
                                                                                                ausschliessen

tung und Pflichten
                                                                                                Eine direkte Personengefährdung besteht dann, wenn
                                                                                                es zu einer Bissverletzung einer Person durch einen
                                                                                                Hund kommt oder eine Person durch die aktive Einwir­

     übernehmen.
                                                                                                kung eines Hundes verletzt werden kann, weil sie bei­
                                                                                                spielsweise stürzt. Eine Person kann sich jedoch auch
                                                                                                selbst gefährden, indem sie aus Angst vor dem Hund
                                                                                                zum Beispiel auf eine stark befahrene Strasse aus­
                                     Hunde ausführen                                            weicht. Solche Gefährdungen müssen Hundehalter­
 Öffentlich zugänglicher Raum        Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet,        innen und Hundehalter verhindern.
Zum öffentlich zugänglichen Raum     ihren Hund entsprechend seinem Bedürfnis täglich
   zählen öffentliche Grundstücke,
  aber auch private, ohne weiteres   im Freien auszuführen. Dabei sollen Hunde auch ohne        Belästigungen von Personen
  zugängliche Areale wie der nicht   Leine – sofern keine Leinenpflicht besteht und es die      vermeiden
abgegrenzte Garten, das Treppen­     Örtlichkeit zulässt – im öffentlich zugänglichen Raum      Ein Hund muss so gut sozialisiert sein, dass er frem­
 haus in einem Mehrfamilienhaus,
der Vorplatz des Wohnhauses, der     laufen gelassen werden. Er muss jedoch jederzeit zu        de Personen bei Begegnungen weder anbellt, noch an
      Hofplatz oder der Parkplatz.   sich gerufen und angeleint werden können. Damit er         ihnen hochspringt. Ebenso sind Situationen zu vermei­
                                     unter Kontrolle gehalten werden kann, sollte er immer      den, in denen ein Hund auf fremde Personen zugeht
                                     in Sichtweite bleiben.                                     und um Futter oder Streicheleinheiten bettelt. Um sol­
                                                                                                che Situationen zu verhindern, heisst es, Abstand zu
                                     Sicheres und respektvolles                                 wahren.
                                     Miteinander
                codex-hund.ch        In unserer heutigen Umwelt sind die Freiräume be­
      Informationen zum Umgang       grenzt: Sehr viele Begegnungen mit Menschen, be­
 mit Hunden. Tipps und Regeln für
Hundehalter und Nichthundehalter.    sonders mit Kindern, aber auch mit anderen Hunden
       Tipps und Regeln für Eltern   finden auf engem Raum statt. Deshalb muss ein siche­
                      und Kinder.    res und respektvolles Miteinander gewährleistet sein.
                                     Gesetzliche Vorgaben und behördliche Anordnungen
                                     sind von allen Hundehalterinnen und -haltern jederzeit
                                     einzuhalten. Sie sind verpflichtet, sich verantwortungs­
                                     bewusst zu verhalten.

                                                      16                                                                                            17
§ 9 Hundegesetz                      Nutzung frei zugänglicher Räume                            Generelle Leinenpflicht unter                                § 11 Hundegesetz
1 Hunde sind so zu halten, zu
   führen und zu beaufsichtigen,
                                        nicht beeinträchtigen                                      bestimmten Bedingungen                                    1 Hunde sind anzuleinen:
                                                                                                                                                             a) in öffentlich zugänglichen
   dass sie                             Die bestimmungsgemässe und sichere Nutzung des             An belebten und viel frequentierten Orten sowie in öf­       Ge­bäuden,
a) weder Mensch noch Tier ge­           frei zugänglichen Raums muss jederzeit möglich sein        fentlich zugänglichen Gebäuden ist das Vorfallrisiko      b) an verkehrsreichen Strassen,
   fährden, belästigen oder in der      und darf nicht durch Hunde beeinträchtigt werden.          mit Hunden grösser. Hunde jeglicher Grösse müssen         c) in öffentlichen Verkehrsmitteln,
   bestimmungsgemässen und si­                                                                                                                                  an Bahnhöfen und an Halte­
   cheren Nutzung des frei zugängli­                                                               deshalb an solchen Orten an kurzer Leine geführt wer­        stellen,
   chen Raumes beeinträchtigen,         Umweltgefährdungen verhindern                              den. Auch gut erzogene Hunde sind nicht zwingend in       d) an Orten, die von den zustän­
b) die Umwelt nicht gefährden.                                                                                                                                  digen Behörden entsprechend
2 In Wäldern und an Waldrändern         Unter einer (gravierenden) Umweltgefährdung versteht       jeder Situation «verkehrssicher». Deshalb ist die Leine      signalisiert wurden.
   sowie bei Dunkelheit im Freien       man, wenn ein herumstreunender, jagender oder wil­         bei viel Verkehr notwendig.                               2 Hunde sind im öffentlich zugäng­
   sind Hunde in Sichtweite auf         dernder Hund andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet.      Weiss die Hundehalterin oder der Hundehalter, dass der       lichen Raum anzuleinen, wenn
   kurzer Distanz zu halten.                                                                                                                                 a) sie läufig sind,
3 Es ist verboten, Hunde:               Zu solchen Situationen darf es gar nicht kommen, da        Hund Menschen oder andere Tiere gefährden könnte          b) sie bissig sind,
a) auf Menschen und Tiere zu            Hunde nicht unbeaufsichtigt herumlaufen und -streu­        (z.B. wegen Schmerzen, Beissvorfällen, einer Verhal­      c) sie eine ansteckende Krankheit
   hetzen,                              nen dürfen. Das gilt auch für den Aufenthalt im frei zu­   tensabklärung oder infolge von Krankheiten) müssen           haben,
b) absichtlich zu reizen,                                                                                                                                    d) die zuständige Behörde es
c) im frei zugänglichen Raum unbe­      gänglichen Raum. So darf sich zum Beispiel ein Hof­        die notwendigen Vorsichtsmassnahmen getroffen wer­           anordnet.
   aufsichtigt laufen zu lassen.        hund nicht frei und ohne Aufsicht auf dem Vorplatz, der    den. Der Hund muss an der Leine geführt werden oder
4 Von den Verboten gemäss Abs. 3
   ausgenommen sind die recht­          Zufahrt, einer angrenzenden Wiese, einem Wanderweg         sogar einen Maulkorb tragen.
   mässige Verteidigung, der pflicht­   etc. aufhalten. Zusätzlich sind die Jagd- und Waldge­
   gemässe Einsatz von Hunden           setzgebung sowie die Leinenpflicht in Wildschon- oder
   im öffentlichen Dienst und die in
   anderen Erlassen vorgesehe-          Naturschutzgebieten zu beachten.
   nen Fälle.
5 Wer mit der Aufsicht über einen       Zutrittsverbote sind begründet
   Hund betraut ist, greift mit allen
   zu Gebote stehenden Mitteln          Personen in Bewegung sind einem erhöhten Risiko für
   ein, wenn der Hund einen Men­        Vorfälle mit Hunden ausgesetzt. Das gilt besonders
   schen oder ein Tier angreift
   oder hetzt.                          für Kinder, wobei das Risiko durch Rufen, Anfeuerung,
                                        Bälle oder andere bewegte Objekte noch verstärkt
     § 10 Hundegesetz                   wird. Zutrittsverbote wirken hier präventiv.
     Es ist verboten, Hunde mitzu­
     führen oder freizulassen:          In städtischen Gebieten mit vielfältigen Nutzungsan­
a)   in Friedhöfen,                     sprüchen können die Behörden Zutrittsverbote oder
b)   in Badeanstalten,                  Leinenzwang ausschildern, beispielsweise in Parkan­
c)   auf Pausenplätzen von Schul­
     hausanlagen,                       lagen. Im Gegenzug können sie auch hundefreundli­
d)   auf Spiel- oder Sportfeldern,      che Zonen bezeichnen, die von Personen mit Angst vor
e)   an Orten, die von den zustän­
     digen Behörden entsprechend        Hunden gemieden werden können. In solchen Zonen
     signalisiert wurden.               haben Auslauf, Spiel und Spass mit Hunden grund­
                                        sätzlich Vorrang.

                                                         18                                                                                            19
§ 12 Hundegesetz                 Maulkorbpflicht und Maulkorb-
   Hunde müssen einen Maulkorb
   tragen, wenn sie
                                    gewöhnung
a) bissig sind,                    Das Tragen eines Maulkorbs ist notwendig, wenn der
b) die zuständige Behörde es       Hund als bissig bekannt ist oder die Behörden es aus
   anordnet.                       diesem Grund angeordnet haben. Die Maulkorbpflicht
  Ein Maulkorb, der korrekt sitzt  gilt im öffentlich zugänglichen Raum und dient der Si­
  und an den der Hund ausrei­      cherheit von Menschen, Hunden und anderen Tieren.
  chend und mit der richtigen
  Vorgehensweise gewöhnt wurde, Für Hunde der Rassetypenliste II, die von ausserkan­
  stellt keine Belastung für einen tonal wohnhaften Personen und bei Ferienaufenthal­
  Hund dar. Nähere Informationen ten ausgeführt werden, gelten Maulkorb- und Leinen­
  zur richtigen Maulkorbform und
  dem Angewöhnen:                  pflicht.
  www.veta.zh.ch > Hunde           Grundsätzlich ist es empfehlenswert, jeden Hund an
  > Formulare & Merkblätter.       das Tragen eines Maulkorbs zu gewöhnen. Das kann
                                   auch für Reisen sinnvoll sein, da mancherorts eine          Situationen mit hohem
                                   Maulkorbpflicht für Hunde in Städten oder in öffent­
                                   lichen Verkehrsmitteln besteht. Informationen dazu                     Vorfallrisiko
                                   gibt es bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde            Häufig ereignen sich Vorfälle, wenn ein Hund auf sich
                                   im Ausland.                                                     schnell bewegende Personen trifft: Jogger, Velofahrer,
                                                                                                   Skater oder spielende Kinder. Wer einen Hund führt,
  § 13 Hundegesetz                  Beeinträchtigungen der Umwelt                                  muss auf solche Situationen vorbereitet sein und den
1 Wer einen Hund ausführt, muss
  ihn so beaufsichtigen, dass
                                    vermeiden                                                      Hund unverzüglich zurückrufen, anleinen oder sicher
  Kulturland und Freizeitflächen   Unbeseitigter Hundekot ist nicht nur eine Geruchsbe­            «bei Fuss» führen können.
  nicht durch Kot verschmutzt      lästigung, sondern grundsätzlich unhygienisch. Er ver­          Kleinkinder sind gar nicht und ältere Kinder nicht aus­
  werden.                          schmutzt auch das Futter für Wiederkäuer und Pfer­              reichend in der Lage, die Signale eines Hundes zu er­
2 Kot ist in Siedlungs- und Land­
  wirtschaftsgebieten sowie auf    de. Zudem kann es zur Übertragung von parasitären               kennen und zu verstehen. Deshalb birgt eine Begeg­
  Strassen und Wegen korrekt zu    Erkrankungen kommen. Holzstecken und Spielzeuge                 nung von Hund und Kind immer ein Vorfallrisiko, auch
  beseitigen.
                                   (z.B. Bälle oder Kongs) sollen nicht in landwirtschaftli­       wenn der Hund gut sozialisiert und erzogen wurde.
                                   chen Flächen liegen gelassen werden, da sie Maschi­             Wer den Hund führt, muss in Anwesenheit von Kindern
                                   nen beschädigen und aufwendige Reparaturen nötig                immer besonders vorsichtig sein.
                                   machen können.                                                  Bevor der Hund einer anderen Person überlassen
  § 14 Hundegesetz                 Hunde sind so zu erziehen, dass sie nicht andauernd             wird, muss die Hundehalterin oder der Hundehalter
  Hunde sind so zu beaufsichtigen, bellen oder heulen. Falls Trennungsangst die Ursache            sicherstellen, dass die betreffende Person den Hund
  dass Dritte nicht durch andau­
  erndes Gebell oder Geheul be­    ist, muss mit einer Fachperson abgeklärt werden, wie            kräftemässig kontrollieren und in jeder Situation zu­
  lästigt werden.                  das Fehlverhalten korrigiert werden kann.                       rückhalten kann, damit er sich nicht losreissen kann.
                                                                                                   Ebenso muss die Hundehalterin oder der Hundehalter
                                    Unterschiedliche kantonale                                     die Drittperson vorgängig gut instruieren und damit ge­
                                    Gesetzgebungen                                                 währleisten, dass diese den Hund korrekt und sicher
           Gesetzgebungen der Die Hundegesetze können sich von Kanton zu Kanton                    führen kann.
             einzelnen Kantone unterscheiden. Hält sich eine Hundehalterin oder ein                Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder und Ju­
 www.tierimrecht.org > Hunderecht
                                    Hundehalter mit dem Hund in einem anderen Kanton               gendliche den Hund führen. Sie müssen über die not­
                                    auf, so gelten die dortigen Bestimmungen. Es gilt je­          wendige Reife verfügen, um mit dem Hund ausreichend
                                    doch überall, den Hund verantwortungsvoll zu führen            verantwortungsvoll umgehen zu können. Aus Sicher­
                                    sowie die allgemeinen Aufsichtspflichten einzuhalten.          heitsgründen sollten Kinder Hunde nur in Begleitung
                                                                                                   von Erwachsenen ausführen.
                                                                                                   Die Verantwortung für Schäden, die der Hund anrich­
                                                                                                   tet, liegt grundsätzlich bei der Hundehalterin oder dem
                                                                                                   Hundehalter.

                                                     20                                                             21
05
                                                                                                    Ausnahmen
                                                                                                    Das Gesetz sieht 2 Ausnahmen vor:                        Ausnahmen
                                                                                                    – Halterinnen und Halter von Hunden der Rassety­         § 6 Hundeverordnung
                                                                                                       penliste II, die vor dem 1. Januar 2010 nachweis­     Ausweis über
                                                                                                       lich einen solchen Hund gehalten haben, konnten       die Haltebewilligung
                                                                                                       beim Veterinäramt im Rahmen der Übergangsbe­          (§ 27 Hundeverordnung)
                                                                                                                                                             Mit der Haltebewilligung erhält die
                                                                                                       stimmung eine Haltebewilligung beantragen. Neue       Hundehalterin oder der Hundehalter
         Verbot der Rassen mit                                                                         Haltebewilligungen werden keine ausgestellt.          einen Ausweis. Wer den Hund im
 erhöhtem Gefährdungspotential                                                                                                                               öffentlich zugänglichen Raum führt,

           Hunde der
                                                                                                    – Für Hundehalterinnen und Hundehalter ohne fes­         hat diesen Ausweis auf Verlangen
                                                                                                       ten Wohnsitz im Kanton Zürich, die sich mit einem     der Polizei und den mit dem
                                                                                                       Hund der Rassetypenliste II besuchsweise, wäh­        Hundewesen befassten Behörden
                                                                                                                                                             vorzuweisen.

    Rassetypenliste II
                                                                                                       rend eines Ferienaufenthalts oder aus beruflichen
                                                                                                       Gründen auf zürcherischem Boden aufhalten, gilt
                                                                                                       die Begrenzung auf 30 Tage nicht. Sie haben aber

    dürfen nicht mehr
                                                                                                       jederzeit die generelle Maulkorb- und Leinenpflicht
                                                                                                       im öffentlich zugänglichen Raum einzuhalten. Wird
                                                                                                       ein Hund der Rassetypenliste II hingegen einer im

         gehalten und
                                                                                                       Kanton Zürich wohnhaften Person vorübergehend
                                                                                                       überlassen, darf der Aufenthalt nicht mehr als ins­
                                                                                                       gesamt 30 Tage pro Kalenderjahr betragen.

            gezüchtet
              werden.
                                       Verbot seit dem 1. Januar 2010
                      Rasseverbot Aufgrund des Volksentscheids vom November 2008
                   § 8 Hundegesetz dürfen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential seit

               Hunderassenliste        dem 1. Januar 2010 im Kanton Zürich nicht mehr ge­
          www.veta.zh.ch > Hunde >     halten werden. Damit ist die Haltung (einschliesslich
            Formulare & Merkblätter    Erwerb, Zuzug, Zucht) von reinrassigen Hunden und
    Bestehen aufgrund des Erschei­
  nungsbilds des Hundes Hinweise,      Mischlingen, die einem Rassetypen der Rassetypen­
   dass der Hund 1. zu den Hunden      liste II zugerechnet werden, verboten.
der Rassetypenliste II zählen könnte
      und kann 2. die Hundehalterin    Zur Rassetypenliste II gehören Hunde mit mindestens
         bzw. der Hundehalter keine    10% Blutanteil von Tieren der folgenden Rassetypen:
     aus­reichenden Abstammungs­       American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Ameri­
   nachweise vorlegen, entscheidet
     das Veterinäramt aufgrund der     can Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit
 äusseren Erscheinung des Hundes       Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog.
                über die Zuordnung.

                                                                                                                                                                      Achtung
                                                                                                                                     Stellen Sie vor der Übernahme eines Hundes sicher,
                                                                                                                                     dass es sich nicht um einen Hund der Rassetypen-
                                                                                                                                     liste II handelt.

                                                         22                                                                                            23
06
                                                                                                  Meldepflichtige Vorfälle
                                                                                                  Vorfälle, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere er­ Meldeformular
                                                                                                  heblich verletzt oder ein übermässiges Aggressionsver­ www.veta.zh.ch
                                                                                                                                                         > Hunde > Formulare & Merkblätter
                                                                                                  halten gezeigt hat, sind dem Veterinäramt zu melden.
                                                                                                  Wenn eine Verletzung eine ärztliche oder tierärztliche
                                                                                                  Behandlung erfordert, handelt es sich immer um einen
                                                                                                  erheblichen Vorfall und ist somit meldepflichtig.
                              Massnahmen                                                          Unter Anzeichen eines übermässigen Aggressions­
                          bei einem Vorfall

              Abklären,
                                                                                                  verhaltens fallen Verhaltensweisen eines Hundes, die
                                                                                                  Menschen oder Tiere gefährden. Beispielsweise wenn
                                                                                                  ein Hund bellend auf einen Radfahrer zurennt, so dass

     aufklären, Risiken
                                                                                                  dieser abrupt bremsen oder ausweichen muss und in
                                                                                                  der Folge stürzen könnte.

           reduzieren –
                                                                                                  Abklärungen, Massnahmen,
                                                                                                  Sofortmassnahmen
                                                                                                  Das Veterinäramt prüft den Sachverhalt der einzelnen     Massnahmen

       das ist der Sinn
                                                                                                  Vorfälle und holt bei Unklarheiten weitere Informati­    Besuch von Kursen zur Hunde­
                                                                                                                                                           erziehung oder Verhaltenstherapie.
                                                                                                  onen bei betroffenen Personen, Behörden, der Hun­        Auflagen zur gesicherten Haltung
                                                                                                  dehalterin oder dem Hundehalter ein. Diese sind aus­     und zum Ausführen des Hundes

      der Meldepflicht.
                                                                                                  kunftspflichtig. Nach Risikoüberlegungen kann zudem      (Personenkreis, Führhilfen).
                                                                                                                                                           Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.
                                                                                                  eine Haltungskontrolle oder gar eine Wesensbeurtei­      Verbot Ausbildung zum Schutzhund.
                                                                                                  lung vorgenommen werden.                                 Kastration und/oder Zuchtverbot.
                                                                                                                                                           Entzug zur Neuplatzierung.
                                                                                                  Das Veterinäramt entscheidet nach fachlichen Kriteri­    Einschläfern des Hundes.
                                       Die Anzahl schwerer Vorfälle                               en und unter Beachtung aller Informationen und Re­       Hundehalteverbot.
                                       reduzieren                                                 sultate, ob und welche Massnahmen notwendig sind,
                                                                                                                                                           Sofortmassnahmen
                  Meldepflichtige      Grundsätzlich kann es mit jedem Hund zu einem Vorfall      damit vom gemeldeten Hund kein erhöhtes Risiko für       Stellt die Hundehaltung ein grosses
                 Personenkreise:       kommen, unabhängig davon, ob er gut oder schlecht          einen erneuten schweren Vorfall ausgeht. Die Mass­       Sicherheitsrisiko für Mensch und
         Tierärztinnen und Tierärzte                                                                                                                       Tier dar, wird der Hund durch das
                Ärztinnen und Ärzte    erzogen ist und wie er geführt wird. Meist liegt bei den   nahmen sind auf den konkreten Fall hin formuliert. Bei   Veterinäramt beschlagnahmt und für
            Tierheimverantwortliche    gemeldeten Vorfällen aber eine Aufsichtspflichtverlet­     besonderer Gefahr schreitet das Veterinäramt unver­      die weiteren Abklärungen geeignet
Hundeausbilderinnen und -ausbilder     zung der Hundehalterin, des Hundehalters oder der          züglich ein.                                             untergebracht.
                Gemeindebehörden                                                                                                                           Personen, die gebissen wurden,
              Polizei und Zollorgane   mit der Aufsicht betrauten Person vor. Ziel der Melde­     Die durch diese Verfahren entstehenden Kosten trägt      können bei der Polizei einen Straf­
  Strafuntersuchungsbehörden und       pflicht ist es, die Fälle abklären, geeignete Massnah­     die Hundehalterin oder der Hundehalter. Dazu gehören     antrag wegen fahrlässiger Körper­
                            Gerichte                                                                                                                       verletzung stellen. Ist die Verletzung
       Auch Privatpersonen können      men treffen und aufklären zu können, um die Anzahl         vor allem auch die mit der Unterbringung eines Hun­
                                                                                                                                                           der Person schwer, wird der Fall
               Meldungen erstatten.    der schweren Vorfälle mit Hunden zu verringern.            des verbundenen Aufwendungen bei einer Beschlag­         von Amtes wegen verfolgt. Geschä­
                                                                                                  nahmung oder wenn Massnahmen zur Risikosenkung           digte Tierhalterinnen und -halter
                                                                                                  verfügt werden müssen.                                   können bei der Polizei einen Straf­
                                                                                                                                                           antrag wegen Sachbeschädigung
                                                                                                  Bei den Abklärungen werden oft Verletzungen der Auf­     stellen.
                                                                                                  sichtspflicht bei der Hundehaltung festgestellt. Sol­
                                                                                                  che können zur Anzeige gebracht werden. Sie stellen
                                                                                                  Straftatbestände dar, die je nach Art und Ausmass der
                                                                                                  Verfehlung mit hohen Bussen belegt werden.

                                                        24                                                                                           25
Weitere                                                                    Stichwortverzeichnis
Informationen                                                              Allgemeine Pflichten                            15, 18, 21
                                                                           AMICUS                                          6f.
www.blv.admin.ch                                                           Ausbildungsanforderungen                        10ff.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
info@blv.admin.ch                                                          Beaufsichtigung                                 5, 16ff.
                                                                           Erziehungskurs                                  10ff.
AMICUS                                                                     Gefährdungspotential                            22f.
Identitas AG                                                               Gemeindezuständigkeit                           7ff.
Stauffacherstrasse 130A                                                    Haftpflicht, Haftpflichtversicherung            9
3014 Bern
Telefon Helpdesk (+41) 0848 777 100                                        Haltebewilligung                                23
www.amicus.ch                                                              Hunde, gross oder massig                        10ff.
info@amicus.ch                                                             Hundeabgabe («Hundesteuer»)                     8
                                                                           Hundeausbildung                                 10ff.
www.veta.zh.ch                                                             Hundedatenbank AMICUS                           6f.
Die Internetseite des Veterinäramts Zürich (VETA) bietet umfassende
Informationen zur kantonalen Hundegesetzgebung.                            Hundegesetz (kantonal)                          4, 8ff., 18ff.
                                                                           Hundetrainer                                    8, 10ff.
www.codex-hund.ch                                                          Hundeverordnung (kantonal)                      4, 8, 12ff.
Die Website bietet Informationen über den korrekten Umgang mit
Hunden für Hundehalter, Nichthundehalter sowie Eltern und Kinder.          Identifikation                                  6f.
Lehrpersonen finden Angebote zu Kursen, damit ihre Schülerinnen und        Import von Hunden                               7
Schüler lernen, wie sie sich Hunden gegenüber richtig verhalten.           Junghundekurs                                   10f., 13
                                                                           Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential        22f.
www.meinheimtier.ch                                                        Kantonsbeitrag                                  8
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
stellt ausführliche Informationen zur Hundehaltung, zum tierschutz­        Kinder                                          4, 8, 16ff., 21
konformen Umgang mit Hunden etc. bereit.                                   Leinenpflicht                                   18ff., 23
                                                                           Massnahmen                                      9, 24f.
www.tierimrecht.org oder                                                   Maulkorbpflicht                                 20, 23
www.tierschutz.org                                                         Meldepflicht bei Vorfällen                      24f.
Die Internetseite der Stiftung für das Tier im Recht enthält Informatio­   Mikrochip                                       6ff.
nen zu verschiedenen kantonalen Hundegesetzgebungen sowie zu
rechtlichen Aspekten der Hundehaltung.                                     Mischlingshunde                                 10, 22
                                                                           Öffentlich zugänglicher Raum                    16, 18ff., 23
www.tierschutz.com                                                         Prävention                                      4f., 8, 10
Der Schweizer Tierschutz (STS) publiziert Informationen zur                Rassetypenliste I                               10ff.
Haltung von und zum Umgang mit Hunden.
                                                                           Rassetypenliste II                              20, 22f.
                                                                           Registrierung, Registrierungspflicht            6f.
www.skg.ch                                                                 Reisen mit Hunden                               7, 20
Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG)
                                                                           Verbotene Rassen (Rassetypenliste II)           20, 22f.
www.stvv.ch                                                                Vorfälle                                        4, 8f., 14, 17ff., 21, 24f.
Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin (STVV)      Welpenförderung                                 10ff.
Bietet Informationen zu Verhaltensproblemen bei Hunden und enthält         Zutrittsverbote                                 18
Adressen von Tierärztinnen und Tierärzten mit Spezialausbildung im
Bereich Verhalten.

www.zuerchertierschutz.ch
Zürcher Tierschutz

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Revidierte Ausgabe, Dezember 2016
Herausgegeben vom Veterinäramt des Kantons Zürich
© 2016
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