Zum Umgang mit Spiel-, Sing- und Krabbelgruppen während der Corona-Pandemie - Hinweise und Orientierungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.ekiba.de Karlsruhe, den 24.07.2020 Zum Umgang mit Spiel-, Sing- und Krabbelgruppen während der Corona-Pandemie – Hinweise und Orientierungen In vielen unserer Gemeinden gibt es Spiel- und Krabbelgruppen, sowie Kreise musikalischer Früher- ziehung oder mit Kindersingen. Wie alle gemeindlichen Angebote und wie alle Angebote der Kin- derbetreuung mussten auch diese Gruppen ihre Präsenztreffen während des Lockdowns absagen. Mit dem Übergang der Kitas in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen und der Wiederbe- lebung des Gemeindelebens stellt sich auch die Frage nach dem Umgang mit den Krabbelgruppen. • Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Formen von Gruppen: a) Spielgruppen im Sinne der Kindertagespflege b) von der Gemeinde organsiertere und hauptamtlich geleitete Eltern-Kind-Gruppen c) ehrenamtlich organisierte Eltern-Kind-Gruppen. Die hier gegebenen Hinweise beziehen sich vornehmlich auf Angebote der Gruppe c). Zu a) Spielgruppen im Sinne der Kindertagespflege werden in der Landeskirche entweder von einer Kirchengemeinde getragen oder eine Kirchengemeinde vermietet Räumlichkeiten zum Betrieb von Spielgruppen. Es gelten in beiden Fällen die Inhalte der CoronaVO Kita • (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+The- men/CoronaVO+Kita, aktueller Stand 29.6.2020). Ist die Kirchengemeinde Trägerin der Spielgruppe, setzt sie CoronaVO Kita um. Ist die Kirchengemeinde Vermieterin, weist sie die Betreiberin auf die Umsetzung der CoronaVO Kita hin. Zu b) In vielen Gemeinden gibt es im Rahmen diakonischen Handelns offene Eltern-Kind-Ange- bote, die durch Hauptamtliche geleitet werden, die bei der Gemeinde, bei einem Gemein- deverein oder bei der Diakonie angestellt sind. Häufig werden die Personalkosten ganz oder teilweise von der Kommune oder aus Sondermitteln getragen. In diesen Bereich gehören auch Gruppen musikalischer Früherziehung, Kooperationsformen von Kirchenmusik und Kitas oder Kinderchöre mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Gerade wenn die Arbeit durch Zuschüsse oder Spenden finanziert ist, ist eine baldestmög- liche Wiedereröffnung in Absprache mit den Kostenträgern wichtig. Für den Betrieb gelten die Bestimmungen aus der CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendso- zialarbeit (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu- corona/verordnung-jugendhaeuser/, aktueller Stand 26.06.2020). Für die Einhaltung der Hygienebestimmungen ist die Fachkraft verantwortlich. Wenn eine Kita oder eine Gemeinde mit freiberuflichen Musiker*innen kooperiert, die mu- sikalische Früherziehung im Kita-Alltag anbieten, dann sind diese als Anbieter für die Ein- haltung der Hygieneregeln verantwortlich. Beim Singen gilt für Kinder im Kita-Alter kein Mindestabstand. Personen, die in der Kita mit Kindern mehrerer Gruppen in Kontakt kom- men, müssen allerdings den Mindestabstand halten und eine mehrlagige Nasen-Mund-Maske tragen. Dabei ist zu beachten, dass Erwachsene beim Singen einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einhalten müssen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Zu c) Den größten Teil der Angebote machen die ehrenamtlich organisierten Eltern-Kind-Gruppen aus. Gerade in diesen Wochen und Monaten ist es wichtig, dass Eltern in den
Seite 2 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 Unterstützungsnetzwerken bleiben, die sie sich vor Corona aufgebaut haben, oder neue Netzwerke schaffen. Darum ist es gut, solchen Gruppen die Gemeinderäume zu öffnen. Für Ihre Gemeinderäume haben Sie Hygienekonzepte erarbeitet. Diese gelten auch für eh- renamtlich organisierte Krabbelgruppen. Jede Gruppe bestimmt eine Verantwortliche im Sinne des Hygienekonzeptes. Wenn diese auf die Umsetzung des Konzeptes achtet, ist sie selbst dann rechtlich abgesichert, wenn es im Rahmen eines Treffens zu Corona-Infektionen kommen sollte. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz (es wird bewusst kein Hygienekonzept erstellt) oder grober Fahrlässigkeit (ein existierendes Hygienekonzept wird aktiv nicht um- gesetzt). Wenn Sie im Rahmen der Eltern-Kind-Gruppen mit Kindern im KiTa-Alter singen, gelten die obenstehenden Hinweise zu den Abstandsregeln. Kinder müssen zueinander keinen Abstand halten. Erwachsene, die singen, müssen 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten, die nicht in ihrem Haushalt leben. Allgemeine Hinweise Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.06.2020 fordert, dass für alle Veranstaltungen ein Hygienekonzept erstellt wird. Dies gilt auch für alle Formen der Eltern-Kind-Arbeit in evangelischen Gemeinden. Die auf den folgenden Seiten zusammengefassten Aspekte sind Empfehlungen und Hinweise, die jeweils auf die lokalen Verhältnisse angepasst wer- den müssen. Einfache Darstellungen der allgemeinen Hygieneregeln können unter https://www.infektions- schutz.de/coronavirus heruntergeladen werden. Folgende Hinweise sollten allgemein beachtet werden: Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln außerhalb der Familie. Händehygiene: mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, Hand- desinfektionsmittel sind nur dann einzusetzen, wenn Wasser und Flüssigseife nicht zur Ver- fügung stehen. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase anfassen. Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher, die an- schließend sofort entsorgt werden. Beim Niesen, Schnäuzen und Husten größtmöglichen Abstand wahren und am besten von anderen Personen wegdrehen. Aktuelle und weiterführende Informationen: Robert-Koch-Institut: www.rki.de Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/ Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavi- rus.html Informationsangebot der baden-württembergischen Landesregierung mit aktuellen Rechtsgrund- lagen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Seite 3 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 Hinweise zu Lebensmitteln Hier gelten die bisher bestehenden allgemeinen Regelungen zur Hygiene im Umgang mit Lebens- mitteln. Eine Selbstversorgung ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln bei der Zube- reitung und dem Reichen von Speisen und Getränken zulässig. Die Informationen stehen jeweils auf der Internetseite des Sozialministeriums zur Verfügung. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/in- fektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/ Hinweise zu ehrenamtlich organisierten Krabbelgruppen Die Corona-Verordnung unterscheidet zwischen Veranstaltungen und Ansammlungen. Eltern-Kind- Gruppen, die als regelmäßige Angebote (häufig wöchentlich) an einem festen Ort (Gruppenräume, Gemeindehaus etc.) mit einem weitgehend kontinuierlichen Teilnehmendenkreis stattfinden, sind in diesem Sinne Veranstaltungen. Dabei ist unerheblich, ob sie in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien stattfinden. Allgemeine Voraussetzungen □ Es findet eine Dokumentation aller Teilnehmenden und Betreuenden statt. Erfasst wer- den die Bezeichnung des Angebots, Name, Datum und Beginn und Ende der Teilnahme, Telefonnummer oder Adresse, ggf. Mail-Adresse. □ Die Daten werden vier Wochen lang nach Ende des Angebots entsprechend den Daten- schutzbestimmungen aufbewahrt. Sie sind im Falle von Infektionen dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde zugänglich zu machen. □ Personen mit typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten) dürfen nicht am Angebot teilnehmen. □ Personen, die einer besonderen Risikogruppe angehören (insbes. Lungen-, Herz- und Krebserkrankungen) dürfen nicht am Angebot teilnehmen. Die Regelungen zum Ausschluss bei der Teilnahme und Betreuung sind strikt zu beachten. Besonders gefährdete Kinder mit Vorerkrankungen wie z.B. Erkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive The- rapien, Krebs, Organspenden o.ä. sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Teilnahme von Kindern und ihren Eltern mit akuten Erkrankungssymptomen ist nicht möglich. □ Alle Angebote werden von Betreuungspersonen bzw. verantwortlichen Ansprechpart- ner*innen begleitet. □ Insgesamt sollen nicht mehr als 30 Personen an einer Veranstaltung teilnehmen; diese Zahl kann sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten reduzieren. Hinweis: Es sind auch Veranstaltungen von bis zu 100 Personen (bis 31.7.2020; danach bis zu 500 Personen) er- laubt, dann aber bitte in Kleingruppen á 30 Personen aufteilen. Räumliche Voraussetzungen □ Es werden nur Räume genutzt, in denen die Hygieneregeln eingehalten werden können. □ Die Räumlichkeiten sind mit dem notwendigen Material bzw. den notwendigen Einbauten auszustatten:
Seite 4 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 - Markierungen, (kinder-/jugendgerechte, verständliche) Hinweisschilder, Festle- gung von Verkehrswegen, Absperrungen zur Lenkung von Besucher*innenströmen und zur Information über die geltenden Regeln - Eingangsbereich: Möglichkeit für Handhygiene (Waschgelegenheit mit Flüssigseife oder falls nicht vorhanden Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln) □ Die Räume müssen gut zu lüften sein (keine Kellerräume oder Räume, bei denen die Fenster nur zu kippen sind). Bei Angeboten in Innenräumen sind diese stündlich gründlich per Stoß-/Durchzugslüftung und nach Ende des Angebots zu lüften. □ Die Handkontaktoberflächen der Einrichtungen sind einmal täglich gründlich mit einem fettlösenden Reinigungsmittel zu reinigen. Kommen mehrere Gruppen im Laufe des Tages mit den Handkontaktoberflächen in Berührung, sind diese mindestens einmal täglich und nach Benutzung gründlich zu reinigen. Material/Möbel (Spielgeräte, Sofas, Tische, Werk- zeuge etc.) werden täglich gereinigt. □ Sanitärräume sind mit Seifenspendern und möglichst Handdesinfektionsmittel ausgestat- tet und werden regelmäßig gereinigt. □ Beim Besuch von Sanitärräumen ist besonders auf den Mindestabstand zu achten, ggf. findet der Besuch einzeln statt. □ Mehrere Gruppen in einem Gebäude parallel nur bei räumlicher Trennung. Verhaltensregeln □ Gründliche Reinigung der Hände beim Betreten des Gebäudes; ggf. sollte das Händewa- schen altersgerecht erklärt werden. □ Innerhalb der festen Gruppe besteht die Abstandsempfehlung nach § 2 Abs.1 CoronaVO nicht. □ Ehren- und hauptamtliche Betreuende, die einer Risikogruppe angehören, sind nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt einzusetzen, ansonsten 1,5 Meter Abstand. □ Spiele mit viel Körperkontakt sind zu vermeiden. □ Mindestens alle 30 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Gruppenstunde, ist eine Stoß- lüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vor- zunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausge- tauscht wird. Türen sollten möglichst offenstehen. □ Nach jeder Gruppenstunde werden Türklinken und Griffflächen desinfiziert. Besondere Hinweise □ Beim Singen z.B. von Eingangs- oder Abschiedsliedern wird ein Abstand von 2 Metern zwischen den Erwachsenen eingehalten. □ Bei sportlichen Aktivitäten mit und ohne Körperkontakt sind vergleichbare Lösungen wie in Unterverordnungen beschrieben vorzusehen.
Seite 5 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 Hinweise zum Personal □ Als Orientierung gelten die Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. □ Der Träger hat sein Personal hinsichtlich der Einhaltung der Hygieneregeln vorab zu in- formieren. □ Durch den Träger ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen, die im Falle von Kontrollen Auskunft gibt. □ Die Regelungen der Verordnung bezüglich der haupt- und ehrenamtlich Betreuenden sind zu beachten. □ Mitarbeiter*innen sowie ehrenamtliche Kräfte mit Krankheitssymptomen dürfen keines- falls Betreuungsaufgaben übernehmen.
Seite 6 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 Checkliste-Hygiene-Konzept für Krabbelgruppen □ Das Schutzkonzept der Kirchengemeinde wurde in die Planung einbezogen. □ Die höchstens zulässige Teilnehmer*innenzahl im zur Verfügung stehenden Raum ist festgelegt. □ Maßnahmen zur Gewährleistung eines Mindestabstands zwischen Erwachse- nen von 1,5 m sind getroffen. □ Eine Teilnehmer*innen-Liste wird erstellt. □ Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion steht zur Verfügung. □ Der Raum wird regelmäßig gelüftet. □ Die Sanitär-Hygiene ist gewährleistet. □ Nies- und Hustenetikette wird eingehalten. □ Erwachsene verwenden Mund-Nasen-Schutz. □ Auch bei Ende der Veranstaltung wird auf Abstands- und Hygieneregeln ge- achtet. □ Eine verantwortliche Person ist festgelegt, die auf die Einhaltung der Ab- stands- und Hygieneregeln während der Veranstaltung achtet.
Seite 7 von 7 zum Schreiben vom 24.07.2020 Musterbeispiel für ein Schutzkonzept einer Krabbelgruppe Das Schutzkonzept der Evangelischen Gemeinde in …………………………………………………. wurde erfragt und miteinbezogen: Die höchstzulässige Teilnehmer*innenzahl in dem von uns genutzten Raum: ……… Erwachsene und ………… Kinder. Folgende Maßnahmen zur Gewährleistung eines Mindestabstands zwischen Erwachsenen von 1,5 m werden ergriffen: Die Teilnehmer*innen-Liste mit Adressen wird geführt, geeignet gelagert und nach 4 Wo- chen vernichtet durch: …………………………………………………….…. (Name der Verantwortlichen) Genaue Auflistung des Desinfektionsschutzes durch Aushang oder Ansage Beim Ankommen: Sanitäre Anlagen: Alle berührten Flächen: Regelmäßige Lüftung des Raumes durch: Auf die richtige Nies- und Hustenetikette wird wann und durch wen hingewiesen? …………………………………………………….…. (Name der Verantwortlichen) Folgende Materialien werden von den Teilnehmer*innen in Eigenverantwortung mitge- bracht (z. B. Spielzeug, Mund-Nasen-Schutz): Verantwortliche Person, Unterschrift und Datum: ___________________________
Sie können auch lesen