Titel - Ver- und Entsorgung

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Titel - Ver- und Entsorgung
EU-Wasserrahmenrichtlinie: Worauf zielt die
EU-Kommission mit der Neuordnung? Was
bedeutet das für Deutschland?
Fitness-Check der EU-Gewässerpolitik
Erfurt, 25 September 2018               Titel
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser /
Water Policy Office, Berlin. www.wrrl-info.de,
Titel - Ver- und Entsorgung
Planetary Boundaries

                       Titel
Titel - Ver- und Entsorgung
Refit – making EU law simpler and less costly

  The Commission's Regulatory Fitness and
  Performance (REFIT) programme ensures
  that EU legislation delivers results for
  citizens and businesses effectively, efficiently
  and at minimum cost.

  REFIT aims to keep EU law simple, remove Titel
  unnecessary burdens and adapt existing
  legislation without compromising on policy
  objectives.
Titel - Ver- und Entsorgung
Drinking Water Directive
New legislative Proposal published 1 st February 2018
http://ec.europa.eu/environment/water/water-
    drink/pdf/revised_drinking_water_directive.pdf

Feedback possible under:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/com-2017-
    753_en#initiative-givefeedback

Fitness-Check Evaluation questions
  •   Effectiveness
                                                                        Titel
  •   Efficiency
  •   Coherence
  •   Relevance
  •   The EU-added value
Titel - Ver- und Entsorgung
EU-Water Policy Fitness Check

Drinking Water Directive
 • More transparency
 • Inclusion of endocrine substances
 • Better access to tap water
? Risk Management of the whole supply chain
? Human Right to Water
 • European Pillar of Social Rights:
                                                           Titel
 • https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-
   political/files/social-summit-european-pillar-social-
   rights-booklet_en.pdf
Titel - Ver- und Entsorgung
Titel
EU-Water Conference on
20/21 September 2018
in Vienna
EU-Water Policy Fitness Check – Milestones

Water Framework Directive (+FD)
Public Consultation started on 19th
  September 2018
Implementation reports on Member States
 • Postponed to December 2018
European Water Conference in Vienna onTitel
  19/20 September 2018
 • EEB-Water WG-Meeting
In diesem Jahr unterzieht die EU-Kommission ihre Wasserpolitik
einem "Fitness-Check."Hierzu werden die Mitgliedsstaaten,
Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände sowie auch die
Öffentlichkeit in einer Online-Konsultation zur Umsetzung und zu
den Chancen der Wasserrahmenrichtlinien befragt. Die
Konsultation hat bereits begonnen und kann noch bis zum 4. März
2019 ausgefüllt werden. Die Umweltverbände freuen sich sehr
                                                        Titelfür
über zahlreiche Teilnehmer*innen, die sich mit ihrer Stimme
den dringend notwendigen Schutz der Gewässer einsetzen.
Titel
Europas Gewässer brauchen
 • die bessere Integration des Gewässerschutzes in andere Politikfelder
 • die Korrektur ökologisch schädlicher Subventionen
 • die konsequentere Durchsetzung des Verursacherprinzips
 • eine bessere Wasserpreispolitik, die dem Kostendeckungsprinzip
    umfassend Rechnung trägt
 • mehr öffentliche Wahrnehmung
                                                               Titel
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
                                                              Michael Bender
                                                                 GRÜNE LIGA
                                                 Bundeskontaktstelle Wasser /
                                                    Water Policy Office, Berlin
                                                      wasser@grueneliga.de
                                                            www.wrrl-info.de
Die EG-
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat
am 26. November 2007 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel,
hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die
Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu
verringern.

Fahrplan:
      - Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.11.2009
                                                                         Titel
      - Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2011

      - Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum 22.12.2013

      - Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2015

      - Überprüfung alle 6 Jahre.
Die EG-
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4)
In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder
abzuleitender Informationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko
in Karten auszuweisen und zu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch
der Aussonderung derjenigen Gebiete, die für nicht gefährdet erachtet werden.

Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6):
Hochwassergefahrenkarten (Art. 6):
Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen:
Extremereignisse, 100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser
mit hoher Wahrscheinlichkeit. Dargestellt werden soll das Ausmaß der
Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise der Wasserstand sowie
gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss.             Titel
Hochwasserrisikokarten (Art. 6):
Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der
potentiell betroffenen Bewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im
potentiell betroffenen Gebiet ermittelt. Dargestellt werden auch Anlagen, die im
Falle der Überflutung Umweltschäden verursachen können und die potentiell
betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu den Hochwasser-
gefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).
Die EG-
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7):
Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten Gebiete angemessene
Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingter Schäden
und „sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder
einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit“ liegt.
Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10):
Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu den vorläufigen
Einschätzungen, den Hochwassergefahren- und
-risikokarten sowie zu den Plänen ermöglicht werden.
Die Richtlinie spricht wie die WRRL davon, dass
darüber hinaus die aktive Einbeziehung der

                                                                             Titel
interessierten Stellen gefördert werden soll.
Die Einbeziehung bei der Erstellung der
Hochwasserrisikomanagementpläne soll - „soweit
angemessen“ - mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der
WRRL (Art. 14) koordiniert werden.

   Grafik „Akteure des Hochwasserrisikomanagement“ aus:
   „Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg -
   Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisiko-
   managementplänen“ (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt,
   Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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