Titel - Ver- und Entsorgung
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EU-Wasserrahmenrichtlinie: Worauf zielt die EU-Kommission mit der Neuordnung? Was bedeutet das für Deutschland? Fitness-Check der EU-Gewässerpolitik Erfurt, 25 September 2018 Titel Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office, Berlin. www.wrrl-info.de,
Refit – making EU law simpler and less costly The Commission's Regulatory Fitness and Performance (REFIT) programme ensures that EU legislation delivers results for citizens and businesses effectively, efficiently and at minimum cost. REFIT aims to keep EU law simple, remove Titel unnecessary burdens and adapt existing legislation without compromising on policy objectives.
Drinking Water Directive New legislative Proposal published 1 st February 2018 http://ec.europa.eu/environment/water/water- drink/pdf/revised_drinking_water_directive.pdf Feedback possible under: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/com-2017- 753_en#initiative-givefeedback Fitness-Check Evaluation questions • Effectiveness Titel • Efficiency • Coherence • Relevance • The EU-added value
EU-Water Policy Fitness Check Drinking Water Directive • More transparency • Inclusion of endocrine substances • Better access to tap water ? Risk Management of the whole supply chain ? Human Right to Water • European Pillar of Social Rights: Titel • https://ec.europa.eu/commission/sites/beta- political/files/social-summit-european-pillar-social- rights-booklet_en.pdf
EU-Water Policy Fitness Check – Milestones Water Framework Directive (+FD) Public Consultation started on 19th September 2018 Implementation reports on Member States • Postponed to December 2018 European Water Conference in Vienna onTitel 19/20 September 2018 • EEB-Water WG-Meeting
In diesem Jahr unterzieht die EU-Kommission ihre Wasserpolitik einem "Fitness-Check."Hierzu werden die Mitgliedsstaaten, Vertreter aus der Industrie, Umweltverbände sowie auch die Öffentlichkeit in einer Online-Konsultation zur Umsetzung und zu den Chancen der Wasserrahmenrichtlinien befragt. Die Konsultation hat bereits begonnen und kann noch bis zum 4. März 2019 ausgefüllt werden. Die Umweltverbände freuen sich sehr Titelfür über zahlreiche Teilnehmer*innen, die sich mit ihrer Stimme den dringend notwendigen Schutz der Gewässer einsetzen.
Titel
Europas Gewässer brauchen • die bessere Integration des Gewässerschutzes in andere Politikfelder • die Korrektur ökologisch schädlicher Subventionen • die konsequentere Durchsetzung des Verursacherprinzips • eine bessere Wasserpreispolitik, die dem Kostendeckungsprinzip umfassend Rechnung trägt • mehr öffentliche Wahrnehmung Titel Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Bender GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office, Berlin wasser@grueneliga.de www.wrrl-info.de
Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Fahrplan: - Umsetzung in nationales Recht bis zum 26.11.2009 Titel - Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2011 - Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum 22.12.2013 - Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2015 - Überprüfung alle 6 Jahre.
Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4) In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder abzuleitender Informationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko in Karten auszuweisen und zu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch der Aussonderung derjenigen Gebiete, die für nicht gefährdet erachtet werden. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Hochwassergefahrenkarten (Art. 6): Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen: Extremereignisse, 100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Dargestellt werden soll das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise der Wasserstand sowie gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss. Titel Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der potentiell betroffenen Bewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet ermittelt. Dargestellt werden auch Anlagen, die im Falle der Überflutung Umweltschäden verursachen können und die potentiell betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu den Hochwasser- gefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).
Die EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7): Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten Gebiete angemessene Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingter Schäden und „sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit“ liegt. Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10): Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu den vorläufigen Einschätzungen, den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie zu den Plänen ermöglicht werden. Die Richtlinie spricht wie die WRRL davon, dass darüber hinaus die aktive Einbeziehung der Titel interessierten Stellen gefördert werden soll. Die Einbeziehung bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne soll - „soweit angemessen“ - mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der WRRL (Art. 14) koordiniert werden. Grafik „Akteure des Hochwasserrisikomanagement“ aus: „Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg - Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisiko- managementplänen“ (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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