10.000-Häuser-Programm - Staatliche Förderung für private Hausbesitzer.
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EnergieBonusBayern 10.000-Häuser-Programm Jetzt EnergieBonusBayern sichern. Mit neuen Technik- und Gebäudelösungen. Ab dem 15. September 2015 unterstützt der Freistaat Bayern private Bauherren und Gebäudeeigentümer bei einer Sanierung, einem Neubau oder Heiztechniktausch. Hierbei werden ein besonders energieeffizientes Haus und besonders energieeffiziente Heiztechnik wie eine Wärmepumpe, Solarkollektoren oder Brennwerttechnik von BRÖTJE mit dem EnergieBonus für Bayern finanziell gefördert. Das 10.000-Häuser-Programm beinhaltet zwei unterschiedliche Förder- bereiche: EnergieSystemHaus und Heizungstausch. Es richtet sich an Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zwei- familienhäusern inkl. Reihenhäusern, die durch energetische Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Bonus wird in Höhe von 1.000 bis 18.000 EUR gewährt und ist zudem mit den Programmen des Bundes (KfW und BAFA) kombinierbar.
EnergieSystemHaus Mehrwert generieren. Mit Sanierung und Neubau. Machen Sie Ihr Heim fit für die Zukunft und sparen Sie nachhaltig. Mit dem Bonus EnergieSystemHaus fördert Bayern die energetische Sanierung bzw. den energieeffizienten Neubau privater Ein- und Zweifamilienhäuser. Dieser gliedert sich in zwei Bereiche: TechnikBonus und EnergieeffizienzBonus. Die Unterteilungen können aufeinander aufbauend beantragt werden und beziehen sowohl den Einsatz energieeffizienter Heiztechnik von BRÖTJE als auch den einge- sparten Heizwärmebedarf ein. So machen Sie sich langfristig unabhängiger und erhalten einen satten Zuschuss von bis zu 18.000 EUR. Voraussetzungen KfW-Förderung als KfW-Effizienzhaus Neubau mind. KfW-Effizienzhaus 55 Sanierung mind. KfW-Effizienzhaus 115 Förderhöhe je Wohneinheit 1.000 € – 18.000 € ( je nach energetischem Anspruch des Vorhabens) TechnikBonus Für Wärmepumpe + Speicher + Energiemanagementsystem 2.000 € – 2.500 € „Smart-Grid-Ready“ Für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) + Speicher + Energiemanagementsystem „Smart-Grid-Ready“ 3.000 € EnergieeffizienzBonus (optional) für das Erreichen eines spezifischen Heizwärmebedarfsniveaus von 1,5-Liter- bis 8-Liter-Haus Bestandsgebäude (Sanierung) Neubau (energieeffizient) 8-Liter-Haus, 3-Liter-Haus, Heizwärmebedarf < 80 kWh/m2a 3.000 € Heizwärmebedarf < 30 kWh/m2a 4.500 € 5-Liter-Haus, 1,5-Liter-Haus, Heizwärmebedarf < 50 kWh/m2a 6.000 € Heizwärmebedarf < 15 kWh/m2a 9.500 € 3-Liter-Haus, 9.000 € RHÖHE Heizwärmebedarf < 30 kWh/m2a FÖRDE EUR! Z U 1 8.000 BIS
Heizungstausch Nachhaltiges Plus. Mit Heiztechnikwechsel. Energieeffizienz steigern, CO2 reduzieren und gleichzeitig Geld sparen. Mit dem HeizanlagenBonus tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage gegen bares Geld. Durch den Wechsel von überholter Heiztechnik zu innovativer Brennwerttechnik von BRÖTJE steigern Sie die Effizienz der Wärmeversorgung auf 15 bis 20 %. Weitere Verbes- serungen sind durch die Kombination mit Solarwärmesystemen, Speichern und intelligenter Steuerung sowie den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage und den Einsatz moderner Heizungsumwälzpumpen möglich. Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz, den der Freistaat Bayern beim Tausch veralteter Heizungsanlagen mit bis zu 2.000 EUR belohnt. Voraussetzungen Eigenschaften der alten Heizung Ausbau/Entsorgung Zwischen 25 und 30 Jahre alt alter Kessel (v. a. Öl/Gas) Noch funktionstüchtig Unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht Einbau neuer Heiztechnik Soll durch einen innovativen Brennwertkessel (Öl oder Gas), einen Biomassekessel oder eine KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung mit oder HeizanlagenBonus ohne Solarthermie) ersetzt werden 1.000 € – 2.000 € HeizanlagenBonus Heizungstausch alter Kessel (v. a. Öl/Gas) 1.000 € Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung + 500 € Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung + 500 € Der HeizanlagenBonus für einen neuen Heizkessel beträgt 1.000 EUR. RHÖHE Kombiniert mit einer Solarthermieanlage für die Warmwasserbe- FÖRDE EUR! reitung steigt die Förderung um 500 EUR, bei einem erweiterten S Z U 2.000 B I Einsatz der Solarwärme zur Heizungsunterstützung sogar um weitere 500 EUR auf insgesamt bis zu 2.000 EUR. Quelle: www.energiebonus.bayern
Durchführung des 10.000-Häuser-Programms Direkte Investitionshilfe, d. h. Förderung durch Zuschüsse Unkomplizierte und unbürokratische Abwicklung in Abstimmung mit KfW-Förderverfahren unter Nutzung vorhandener Unterlagen Online-Plattform zur Information und zur Antragstellung Antragstellung in Südbayern (OB, NB, SW) bei der Regierung von Niederbayern und in Nordbayern (OPF, OFR, MFR, UFR) bei der Regierung von Unterfranken Anträge werden nur bis zur Ausschöpfung der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel angenommen; die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellungen. Antragstellung und Abwicklung Beim Programmteil „EnergieSystemHaus“ erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung der Bewilligungsstelle. Mit dieser Bestätigung ist er zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn berechtigt (bis zum Erhalt der Förderzusage zunächst auf eigene Verantwortung). Beim Programmteil „Heizungstausch“ erhält der Antragsteller online eine Bearbeitungsnummer. Liegt diese innerhalb der jährlichen Fördertranche, kann der Hauseigentümer seinen Antrag an die Bewilligungsstelle einsenden. Er erhält eine Eingangsbestätigung, die ihn zum vorzeitigen Maß- nahmenbeginn berechtigt (bis zum Erhalt der Förderzusage zunächst auf eigene Verantwortung). Der Eigentümer oder Bauherr wird per Leitfragen in zwei Schritten zum fertigen Förderantrag begleitet, der – elektronisch erstellt – nur noch ausgedruckt, unterschrieben und zur Bewilligungsstelle gesendet werden muss. Hilfe bekommt der Eigentümer/Bauherr durch den i. d. R. vorhandenen Fachmann: den Energieberater oder den erfahrenen Handwerker. Energieberatung/Baubegleitung (Förderung) Energieberatung und Baubegleitung werden durch Bundesprogramme gefördert. Bei der Moderni- sierung zum „EnergieSystemHaus“ und beim „Heizungstausch“ sind zusätzlich die folgenden Programme einsetzbar. - Vor-Ort-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern - Baubegleitung – Energieeffizient Sanieren KfW (Programm-Nr. 431, www.kfw.de): Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Beratungskosten; maximal 4.000 EUR pro Vorhaben Zuschüsse für Planung und professionelle Baubegleitung der energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige (Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung, Abnahme und Bewertung der Sanierung) Zugelassene Energieberater für die Bundesprogramme unter: www.energie-effizienz-experten.de
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Maßangaben unverbindlich. EnergieBonusBayern/Z 15/12/11/10/9 Ihr BRÖTJE Fachhändler Version 01.15 – Artikel 7308611 BRÖTJE Vertriebszentrum Süd | Hans-Pinsel-Straße 9 a | 85540 Haar Sitz der Gesellschaft: August Brötje GmbH Rastede | broetje.de
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