2021 Pharmazeutische Gehaltskasse

 
WEITER LESEN
2021 Pharmazeutische Gehaltskasse
2021
2021 Pharmazeutische Gehaltskasse
1

Mag.rer.soc.oec. Christina Schrödl       Mag.iur. Nikola-Maria Salzer
    christina.schroedl@gk.or.at               recht@gk.or.at
      Tel: (01) 404 14 – 255                Tel: (01) 404 14 – 236
2021 Pharmazeutische Gehaltskasse
2

Vorwort

                                                                                    Wien, am 1. Jänner 2021

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

in der vorliegenden Broschüre sind die wichtigsten Eckpunkte der Gehaltsabrechnung von angestellten
Apothekern ergänzend zum gültigen Kollektivvertrag für Sie zusammengefasst. Mustergehaltsabrechnungen
und zahlreiche Beispiele sollen zur korrekten Durchführung der monatlichen Abrechnung beitragen.

Eine weitere Serviceleistung der Pharmazeutischen Gehaltskasse stellt der auf die Besonderheiten von
Apothekern abgestimmte Brutto-Netto-Rechner auf unserer Homepage dar, der zusätzlich die
Dienstgebergesamtkosten für angestellte Apotheker übersichtlich darstellt.

Wir laden Sie herzlich zur Lektüre unserer Informationsbroschüre ein. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei
der Abrechnung benötigen, so zögern Sie nicht unsere Ansprechpartner zu kontaktieren!

                                             Mit freundlichen Grüßen

               Erste Obfrau                                                     Zweiter Obmann
 Mag. pharm. Irina Schwabegger-Wager e. h.                                Mag. pharm. Georg Fischill e. h.
2021 Pharmazeutische Gehaltskasse
3

Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................. 3
Die Abrechnung von Pharmazeutischen Fachkräften ...................................................................................... 5
        Das Abrechnungssystem allgemein ......................................................................................................... 5
        Relevante Daten ....................................................................................................................................... 5
        Lohnzettel der Gehaltskasse .................................................................................................................... 6
        Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers ................................................................... 6
        Berechnungszeiträume – Jahreswechsel................................................................................................. 6
        Höhe des Gehaltskassenbezuges ............................................................................................................ 6
        SV-Beitrag ................................................................................................................................................. 6
      a. SV-Beitrag laufend ............................................................................................................................... 6
      b. SV-Beitrag für Sonderzahlungen......................................................................................................... 6
        Ausgleichszulage ...................................................................................................................................... 7
        Die Sonderzahlungen ............................................................................................................................... 7
      a. Berechnungszeitraum, Fälligkeit und Auszahlungszeitpunkt der Gehaltskassensonderzahlungen .. 7
      b. Sonderzahlungen von der Ausgleichszulage bzw. einer allf. Leiterzulage ........................................ 7
        Überstunden.............................................................................................................................................. 8
        Lagezuschläge, verkaufsoffener Samstag-Nachmittag, verkaufsoffener Feiertag .................................. 8
        Mehrarbeit von Teildiensten ..................................................................................................................... 9
        Bereitschaftsdienst .................................................................................................................................... 9
      a. Bereitschaftsdienst am Tag ................................................................................................................. 9
      b. Bereitschaftsdienst am Abend ............................................................................................................. 9
      c. Bereitschaftsdienst in der Nacht ......................................................................................................... 9
      d. Ruferreichbarkeit ................................................................................................................................ 10
      e. Nachttaxe ........................................................................................................................................... 10
      f. Entlohnung pro Inanspruchnahme .................................................................................................... 10
        Gefahrenzulage....................................................................................................................................... 10
        Werbungskosten ..................................................................................................................................... 11
        Gehaltsvorschuss, Dienstzeitnachkauf, Dienstabzeichen...................................................................... 11
        Urlaub ...................................................................................................................................................... 11
      a. Bemessung Urlaubsanspruch – nach Arbeitstagen.......................................................................... 11
      b. Bemessung Urlaubsanspruch – 14. Gehaltskassendienstjahr ......................................................... 12
      c. Berechnung Urlaubsverbrauch bei schwankendem Dienstausmaß bzw bei Beendigung .............. 12
        aa. laufendes Urlaubsjahr ...................................................................................................................... 12
        bb. abgeschlossenes Urlaubsjahr .......................................................................................................... 13
      d. Urlaubsersatzleistung......................................................................................................................... 14
        aa. Berechnungsgrundlage .................................................................................................................... 14
        bb. Rundungsregelung ........................................................................................................................... 14
2021 Pharmazeutische Gehaltskasse
4

       cc. Bei Teildiensten ................................................................................................................................ 14
       dd. Urlaubsersatzleistung bei Teildiensten – Verlängerung Pflichtversicherung .................................. 14
       Weiterbezahlung Nachtdienste bei Schwangerschaft............................................................................ 14
       Familienzulagen ...................................................................................................................................... 15
     a. Nachzahlung Familienzulagen – fremder Dienstgeber ..................................................................... 15
     b. Rückforderung Familienzulagen – eigener Betrieb........................................................................... 15
     c. Rückforderung Familienzulagen – fremder Dienstgeber .................................................................. 15
       Mantelwäsche – sv-pflichtig.................................................................................................................... 15
       Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung ........................................................................................ 16
       AlleinerzieherInnen-Unterstützung und Geburtskostenzuschuss sv-pflichtig ........................................ 16
       § 19a Arbeitszeitgesetz .......................................................................................................................... 16
Mustergehaltsabrechnung (inkl. Lohnzettel) ................................................................................................... 17
       Lohnzettel der Gehaltskasse (Zahlen und Werte aus 2016)................................................................. 17
       Lohnzettel des Betriebes (Zahlen und Werte aus 2016) ....................................................................... 18
Berechnungsbeispiele ........................................................................................................................................ 20
       Beispiel – Teildienst, Zuzahlung pro Zehntel, Nachtdienste (Werte 2021)........................................... 20
       Beispiel – Teildienst, fixe Zuzahlung, Nachtdienste, DZ-Anrechnung (Werte 2021)............................ 21
       Beispiel – Sonderzahlung im Mai (Werte 2021) .................................................................................... 22
       Beispiel – Volldienst, stellvertretende Leitung, Nachtdienst in Ruferreichbarkeit geleistet
       (Werte 2021) ........................................................................................................................................... 24
       Beispiel – Volldienst, Bereitschaftsdienste (Werte 2021) ...................................................................... 25
       Beispiel – Teildienst, Gefahrenzulage, Überstunde werktags (Werte 2021) ........................................ 26
       Beispiel – Teildienst, befristet für 14 Tage, Urlaubsersatzleistung (Werte 2021)................................. 27
       Beispiel – Teildienst, Samstag Nachmittag, offene Apotheke (Werte 2021) ........................................ 29
       Beispiel – Volldienst, längere Öffnungszeiten werktags (Werte 2021) ................................................. 30
       Beispiel – Volldienst, längere Öffnungszeiten werktags, Nachtdienst (Werte 2021)............................ 32
  11. Beispiel - Teildienst, fixe Zuzahlung, Nachtdienste, Abendbereitschaftsdienste (Werte 2021) ........... 33
Anhang ................................................................................................................................................................. 35
       Gehalts- und Entlohnungsschemata gemäß § 14 GKG 2002
  (Beschluss des Vorstandes vom 17. Dezember 2020) Wirksamkeit ab 1. Jänner 2021 .............................. 35
       Änderung der vom Betrieb zu leistenden kollektivvertraglichen Zulagen ab 1. Jänner 2021 .............. 37
       Kontakt .................................................................................................................................................... 39
Impressum ........................................................................................................................................................... 39
5

Die Abrechnung von Pharmazeutischen Fachkräften
   Das Abrechnungssystem allgemein
Ein auf Grund eines Dienstvertrages in der Apotheke angestellter Aspirant oder Apotheker wird entsprechend
seinem Dienstausmaß bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse gemeldet. Der Betrieb hat monatlich für jeden
dieser Dienstnehmer die sog. Umlage an die Gehaltskasse zu entrichten.

Die Gehaltskasse ihrerseits zahlt (je nach Gehaltsstufe und Dienstausmaß) dem arbeitsrechtlich bei der
Apotheke beschäftigten Dienstnehmer direkt 12 x den monatlichen Bruttogehaltskassenbezug aus. Lediglich
der Mitgliedsbeitrag zur Gehaltskasse sowie zur Apothekerkammer werden einbehalten (weitere Einbehalte für
andere Mitgliedsbeiträge oä sind möglich).
Des Weiteren zahlt die Gehaltskasse 2 Sonderzahlungen aus (jeweils im Mai und November in Höhe von 1/6
der letzten sechs1 Gehaltskassenmonatsbezüge).

Der Betrieb ist für die Versteuerung des Gehaltskassenbezuges verantwortlich. Ebenso ist er zur Auszahlung
und Versteuerung diverser kollektivvertraglicher Bezüge (Ausgleichszulage, Nachtdienstvergütung,
Sonderzahlung von der Ausgleichszulage etc.) verpflichtet.
Der betriebliche Lohnzettel weist somit u.a. alle Bruttobezüge, die zu zahlende Lohnsteuer und
Sozialversicherung und das vom Dienstnehmer bereits erhaltene Geld (welches als Vorschuss in Abzug zu
bringen ist) auf.

Der Auszahlungsbetrag, den der Dienstnehmer vom Betrieb erhält, kann auch negativ sein. Wenn die
betrieblichen Bruttobezüge nicht ausreichen, um die gesetzlichen Abgaben für die Gesamtbezüge abzudecken,
muss der Dienstnehmer einen Teil des vorab von der Gehaltskasse erhaltenen Bruttogehalts an den
Dienstgeber zurückzahlen.

   Relevante Daten
für die Lohnverrechnung finden Sie auf unserer Homepage www.gehaltskasse.at unter Information / Gehalt und
Umlage / Gehaltsschema und kollektivvertragliche Zulagen 2021 und im Anhang.
Ausführliche Beschreibungen der Gehaltskassenleistungen, des Gehaltskassengesetzes wie auch
kollektivvertraglicher Bezüge finden Sie in der Informationsbroschüre „Steuerfragen, Abgabenrecht und die
Behandlung von Gehaltskassenleistungen“ ebenfalls auf unserer Homepage unter Service / Broschüren /
Steuerfragen.

1 Wurde
          weniger als 6 Monate gearbeitet (zB 4 Monate), dann ist es 1/6 dieses Zeitraumes (zB der letzten 4 Monate).
6

   Lohnzettel der Gehaltskasse
können direkt der Steuerberatung / Lohnverrechnung geschickt werden. Hierfür muss eine schriftliche Vollmacht
des jeweiligen Apothekenbetriebes bei der Gehaltskasse abgegeben werden.

   Überweisung der Gehälter auf ein Konto des Dienstgebers
Auf Wunsch der beteiligten Dienstnehmer und Dienstgeber überweist die Gehaltskasse die
Gehaltskassenbezüge des Dienstnehmers auch auf ein Konto der Apotheke (schriftliche Bekanntgabe ist dafür
notwendig). Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen einseitig diese Erklärung schriftlich widerrufen.
Bei dieser Art der Überweisung fällt ein nach der monatlichen Abrechnung möglicher Rückzahlungsbetrag (den
der Dienstnehmer an die Apotheke zu bezahlen hätte) weg, da es im Vorhinein keine Akontozahlung (an den
Dienstnehmer) gegeben hat und somit auch kein bereits erhaltenes Gehalt abgezogen werden muss.

   Berechnungszeiträume – Jahreswechsel

        Vorsicht – Gehaltsschema sowie gewisse Zulagen und Zuschläge werden jährlich geändert!

   Höhe des Gehaltskassenbezuges
Vorrückungen im Gehaltsschema wie auch Änderungen des Dienstausmaßes sind monatlich möglich; eine
laufende Kontrolle des zu versteuernden Bezuges ist ratsam.

   SV-Beitrag
a. SV-Beitrag laufend
Der SV-Beitrag laufend beträgt 17,62 %. Die Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5% entfällt, da die
Standesvertretung der Apotheker die Apothekerkammer ist; die Apothekerkammerumlage wird bei angestellten
Apothekern vom Gehaltskassenbezug abgezogen (siehe Lohnzettel der Gehaltskasse unter Pos. 807
Apothekerkammerumlage). Die Beschäftigtengruppe für Pharmazeuten ist B004.

Aspiranten sind von der Apothekerkammerumlage befreit, aber dennoch Apothekerkammermitglieder (SV-
Beitrag daher auch 17,62 %).

b. SV-Beitrag für Sonderzahlungen
Bei der Sonderzahlung beträgt der SV-Beitrag 17,12 %. Hier fällt generell noch der Wohnbauförderungsbeitrag
in Höhe von 0,5% weg.
7

      Ausgleichszulage
Gebührt nach KollV 14 x jährlich und ist für im Teildienst stehende pharmazeutische Fachkräfte zu aliquotieren
(ebenso bei Ein- oder Austritten unter dem Monat).
Aspiranten haben eine eigene, betraglich niedrigere Ausgleichszulage.
Die Ausgleichszulage ist wie laufendes Entgelt zu besteuern.

      Die Sonderzahlungen
a. Berechnungszeitraum, Fälligkeit und Auszahlungszeitpunkt2 der Gehaltskassensonderzahlungen
              Berechnungszeitraum                                                            Auszahlungszeitpunkt
                                                                 Urlaubszuwendung
                  1. Dezember bis 31. Mai                                                                   Mai
                  (fällig bis spätestens 10. Juni)
                                                               Weihnachtszuwendung
                  1. Juni bis 30. November                                                              November
                  (fällig bis spätestens 10. Dezember)

Grundsätzlich gelten als Berechnungszeitraum die letzten sechs Monate („Vergangenheitsrechnung“).
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist für die betrieblich zu leistenden Sonderzahlungen eine Anwendung
des gleichen Berechnungszeitraumes zu empfehlen.

b. Sonderzahlungen von der Ausgleichszulage bzw. einer allf. Leiterzulage
1/6 der im Berechnungszeitraum (= die letzten sechs3 Monate) zugeflossenen Ausgleichszulage ist als
Sonderzahlung heranzuziehen.
Achtung: bei schwankendem Dienstausmaß im Berechnungszeitraum hat die Ausgleichszulage unterschiedliche
Höhen!
Einem Apothekenleiter steht zusätzlich 1/6 der im Berechnungszeitraum zugeflossenen Leiterzulage zu.
Die stellvertretende Leiterzulage ist nicht in die betriebliche Sonderzahlung einzurechnen, es sei denn, es
handelt sich um einen betriebsfremden Urlaubs-/Krankenvertreter, der für die gesamte Dauer des
Dienstverhältnisses die stellvertretende Leiterzulage erhalten hat.

2   Gehaltskassengesetz § 37 Abs. 2.
3   Wurde weniger als 6 Monate gearbeitet (zB 4 Monate), dann ist es 1/6 dieses Zeitraumes (zB der letzten 4 Monate).
8

        Überstunden
Die Normalarbeitszeit (lt. KollV Mo-Fr 7.30 bis 19.00 und Sa 7.30 bis 12.00 Uhr) beträgt 8 Stunden am Tag
bzw. 40 Stunden in der Woche. Eine Durchrechnung ist nach einzelvertraglicher Vereinbarung möglich (siehe
Art. IV Abs. (3) KollV).
Bei entsprechender Vereinbarung kann die 9. bzw. die 41. bis 44. Stunde, sowie bei einer 4-Tage Woche auch
die 10. Stunde zur Normalarbeitszeit4 gemacht werden - dann liegen keine Überstunden vor; es ist jedoch auf
die Lagezuschläge lt. KollV zu achten.

Für echte Überstunden ist die aus dem persönlichen Gehalt errechnete Grundstunde anzusetzen. Der
Grundstundenlohn beträgt 1/160 des auf einen Volldienst hochgerechneten Individualgehaltes (exklusive allf.
Bereitschaftsdienst- oder Nachtdienstentlohnungen).

Der jeweilige Zuschlag ist abhängig vom Zeitpunkt der geleisteten Überstunde.
Es gebührt werktags von 6 – 20 Uhr ein Zuschlag von 50 %, an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht von
20 – 6 Uhr ein Zuschlag von 100 %.

Der Teiler für die Zuschläge zu Grundstunden beträgt 1/160 des auf einen Volldienst hochgerechneten
Individualgehaltes.

Steuerrechtlich sind § 68/1 und § 68/2 EStG zu beachten.

        Lagezuschläge, verkaufsoffener Samstag-Nachmittag, verkaufsoffener Feiertag
Lagezuschläge gebühren allein aufgrund der Lage der Arbeitszeit; lt. KollV Art. VI. Abs. (4) lit. c) für die Zeit
von:
      werktags von 6 – 7.30 und 19.00 – 20 Uhr (50 %)
      sonn- und feiertags und in der Nacht von 20 – 6 Uhr (100 %)
      an verkaufsoffenen Samstag-Nachmittagen von 12 bis max. 18 Uhr (75 %)
      an verkaufsoffenen Feiertagen pro gearbeiteter Stunde (100 % des Grundstundenlohnes je
       Arbeitsstunde)

Würde jedoch sowohl ein Überstunden- als auch ein Lagezuschlag gebühren, so gilt der jeweils höhere
Zuschlag; bei gleich hohen gebührt ein Überstundenzuschlag vor einem Lagezuschlag; Kumulierung findet keine
statt.
Lagezuschläge sind nicht nach § 68/2 EStG steuerfrei zu behandeln.

4   Zulässig: 9 Stunden Normalarbeitszeit („Freitag Frühschluss“) oder gem. § 4 Abs. 8 AZG: 10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit, wenn
    gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird.
9

Beim Zusammentreffen eines Überstunden- und Lagezuschlages gilt der Zuschlag lt. KollV als
Überstundenzuschlag, wodurch dann eine Befreiung nach § 68/2 EStG möglich ist.

        Mehrarbeit von Teildiensten
ist durch eine Höhermeldung bei der Gehaltskasse auszugleichen. Wird Mehrarbeit dennoch ausbezahlt, so
entfällt laut Kollektivvertrag der Mehrarbeitszuschlag von 25 % (Abgeltung in Zeitausgleich daher immer 1:1).

        Bereitschaftsdienst
a. Bereitschaftsdienst am Tag
ist nach KollV nicht mit Normalarbeitszeit gleichzusetzen. Wird der Bereitschaftsdienst am Tag nicht durch
Zeitausgleich (1:1) abgegolten, so gebührt (egal ob an einem Werk-, Sonn- oder Feiertag!) immer die
einheitliche Apothekergrundstunde (32,10 €) sowie ein 50%-iger Zuschlag (16,05 €), welcher gem. § 68/1 EStG
an Sonn- und Feiertagen lohnsteuerfrei, an Werktagen lohnsteuerpflichtig ist.

b. Bereitschaftsdienst am Abend
ist nach KollV mit einer pauschalen Entlohnung abzudecken, welche nach Uhrzeiten gestaffelt ist:
               zwischen 18 und 19 Uhr: 21,00 € Grundlohn und 10,50 € Zuschlag
               zwischen 18 und 20 Uhr: 36,80 € Grundlohn und 26,30 € Zuschlag
               zwischen 18 und 21 Uhr: 52,60 € Grundlohn und 42,10 € Zuschlag
               zwischen 18 und 22 Uhr: 68,40 € Grundlohn und 57,90 € Zuschlag
Der Anspruch auf Entlohnung pro Inanspruchnahme gebührt zusätzlich. Zeitausgleich 1:1 ist auf Wunsch des
Dienstnehmers auch möglich. Geht ein Bereitschaftsdienst über 22 Uhr hinaus so ist ausschließlich/nur die
Nachtdienstentlohnung (siehe unter Punkt 13. c.) auszubezahlen.
Steuerrechtlich ist § 68/1 EStG zu beachten, sowie die Regelung der steuerrechtlichen Nacht. Lohnsteuerfrei
nach Maßgabe des § 68 Abs. 1 EStG ist der Zuschlag, wenn die Definition der Nachtarbeit iS § 68 Abs. 6 erfüllt
ist. Als solche gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher
Erfordernisse zwischen 19 und 7 Uhr erbracht werden müssen. Betrieblich erforderliche Dienste von 18 bis 22
Uhr erfüllen diese Anforderung.

c. Bereitschaftsdienst in der Nacht
Für in Geld abgegoltene Nachtdienste gebührt der Grundlohn (105,00 €) mit dem Nachtarbeitszuschlag
(91,80 €).5

5 Für
     die Entlohnung der Nachtdienste ist der Turnus der Apotheke nicht mehr ausschlaggebend (einzige Ausnahme: Nachtdienste, die in
  Ruferreichbarkeit geleistet werden).
10

Der Grundlohn ist lohnsteuerpflichtig, der Zuschlag ist gem. § 68/1 EStG lohnsteuerfrei.

d. Ruferreichbarkeit
Bereitschaftsdienste bei Turnus I bis IV dürfen auch in Ruferreichbarkeit geleistet werden. Bei Turnus I führt
Ruferreichbarkeit zur Halbierung der Abgeltung von Bereitschaftsdiensten (außer Entlohnung pro
Inanspruchnahme).

e. Nachttaxe
ist eine Gebühr, die der Kunde lt. Arzneitaxenverordnung für die Inanspruchnahme der Apotheke außerhalb der
festgesetzten Betriebszeiten entrichten muss (nachts 3,80 €; tagsüber an Sonn- und Feiertagen 1,30 €; Samstag
nachmittags, 24. und 31. 12. nachmittags keine). Sie fließt dem Betrieb zu und ist inklusive 10 % gesetzlicher
USt, welche abzuführen ist.

f. Entlohnung pro Inanspruchnahme
gebührt lt. KollV dem Apotheker für seinen Einsatz während des Bereitschaftsdienstes und stellt
arbeitsrechtliches Entgelt dar:
                                nachts  20 bis 1 Uhr und 7 bis 8 Uhr
                                 5,30 € (Grundlohn 2,65 €, Zuschlag 2,65 €)
                                         nachts  1 bis 7 Uhr
                                11,68 € (Grundlohn 5,84 €, Zuschlag 5,84 €)

                                        werktags  18 bis 20 Uhr
                                        samstags  12 bis 18 Uhr
                                      sonn-, feiertags  8 bis 20 Uhr
                             24.12. und 31.12.  ab Betriebssperre bis 18 Uhr
                                   2,66 € (Grundlohn 1,33 €, Zuschlag 1,33 €)

Dieses Entgelt ist nicht vom Kunden, sondern vom Betrieb zu entrichten. Der Dienstnehmer hat Aufzeichnungen
über die Anzahl und den Zeitpunkt der Inanspruchnahmen zu führen und dem Dienstgeber zu übergeben.
Dieses Einsatzentgelt ist der Lohnverrechnung zu melden und lohnsteuerrechtlich korrekt abzurechnen.
Sollte das Einsatzentgelt bereits bar an den Dienstnehmer ausbezahlt worden sein, so ist es als Akonto zu
sehen und nach der Versteuerung im Rahmen der Lohnabrechnung als bereits erhaltener Bezug abzuziehen.

Der § 68/1 EStG sowie die steuerrechtliche Nacht (19 bis 7 Uhr) sind zu berücksichtigen.

   Gefahrenzulage
gebührt stündlich, ist mit einem monatlichen Höchstbetrag begrenzt und im Teildienst nicht zu aliquotieren. Es
handelt sich um eine Zulage gem. § 68/1 EStG.
11

      Werbungskosten
sind der Mitgliedsbeitrag zur Gehaltskasse, die Apothekerkammerumlage, ein eventueller Mitgliedsbeitrag zum
Verband Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ) wie auch zum Forum Pharmazie. Die Summe dieser
Beiträge ist auf dem Gehaltszettel der Gehaltskasse unter der Position 809 „Mitgliedsbeiträge (Summe)“ zu
finden. Sie müssen vom Dienstgeber bei der laufenden Abrechnung als laufende Werbungskosten berücksichtigt
werden.
Auch Dienstzeitanrechnungsbeträge6 stellen Werbungskosten dar und müssen berücksichtigt werden.
Diese Beträge werden direkt vom Bruttogehalt der Gehaltskasse einbehalten und es wird entsprechend weniger
ausbezahlt (= das dem Dienstnehmer tatsächlich zugeflossene Geld).
Die Mitgliedsbeiträge sind eine Schuld, die der Dienstnehmer zu begleichen hat - wird bei der Lohnabrechnung
des Betriebes fälschlicherweise nur der niedrigere (Auszahlungs-)Betrag als Akonto abgezogen, bezahlt der
Betrieb zu viel Geld aus und gutgläubig vom Dienstnehmer verbrauchtes Geld kann dann nicht mehr
zurückgefordert werden.

      Gehaltsvorschuss, Dienstzeitnachkauf, Dienstabzeichen
Rückzahlungsraten für die von der Gehaltskasse gewährten Gehaltsvorschüsse, sowie Kosten für
Dienstzeitnachkäufe oder das Dienstabzeichen werden wie die Mitgliedsbeiträge durch Einbehalt vom
Gehaltskassengehalt beglichen. Die Lohnverrechnung muss auch hier immer auf die Summe der Bezüge
abstellen und nicht auf den Auszahlungsbetrag.

      Urlaub
a. Bemessung Urlaubsanspruch – nach Arbeitstagen
Im Kollektivvertrag ist der Urlaubsanspruch eindeutig in Arbeitstagen7 (und nicht in Werktagen) angegeben.
Berechnungen sollten daher auch immer in Arbeitstagen durchgeführt werden.
Bei Teildienstleistenden ist der jährliche Anspruch entsprechend zu aliquotieren (Bsp.: Volldienst - jährlicher
Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage, 8/10-Dienst 20 Arbeitstage).

6 Durch  Dienstzeitanrechnungen können bestimmte Zeiten für die Vorrückung in höhere Gehaltsstufen wirksam gemacht werden (zB
Stellenlosigkeit). Zeiten einer Elternkarenz für Kinder, die ab dem 1. August 2019 geboren wurden, müssen auf alle Ansprüche, die sich
nach der Dienstzeit richten, voll berücksichtigt werden (automatische Vorrückung bei der Gehaltskasse). Auch der "Papamonat" wird bei
entsprechendem Nachweis als Dienstzeit bei der Gehaltskasse angerechnet.
7
  Ein Arbeitstag entspricht einem Fünftel der gemeldeten wöchentlichen Normalarbeitszeit.
12

b. Bemessung Urlaubsanspruch – 14. Gehaltskassendienstjahr
Mit Vollendung des 13. Gehaltskassendienstjahres (ohne Aspirantenzeit) steht dem Apotheker lt. KollV die 6.
Urlaubswoche zu.8 Diese zusätzliche Woche steht im laufenden Urlaubsjahr voll zu, es findet also keine
Aliquotierung aufgrund des angebrochenen Urlaubsjahres statt.

c. Berechnung Urlaubsverbrauch bei schwankendem Dienstausmaß bzw bei Beendigung
Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen dem laufenden und dem beendeten Urlaubsjahr!

aa. laufendes Urlaubsjahr
Es ist das im Zeitpunkt des Verbrauches gemeldete Dienstausmaß zur Berechnung des Urlaubsanspruches
heranzuziehen. Der Verbrauch bzw. Resturlaub aus Zeiträumen mit einem anderen Dienstausmaß ist hier
entsprechend umzurechnen.

Beispiel
Zu Beginn des Urlaubsjahres wird im Volldienst gearbeitet, es wird 1 Woche Urlaub konsumiert und dann wird
das Dienstausmaß auf 5/10 reduziert.

Vorgehensweise Nr. 1:
Man betrachtet den Urlaubsanspruch zu Beginn des Urlaubsjahres, zieht den Verbrauch ab und rechnet die
verbleibenden Tage auf ein 5/10 Dienstausmaß um.
             Anspruch Beginn Urlaubsjahr      25 AT
             - Verbrauch                      - 5 AT
                                              20 AT
             auf 5/10 DA umgerechnet
             = Resturlaub                     10 AT

Vorgehensweise Nr. 2:
Man bestimmt das jährliche Urlaubsausmaß im 5/10 Dienst, rechnet die im 10/10 Dienstausmaß verbrauchten
Tage auf das 5/10 Dienstausmaß um und bringt den umgerechneten Verbrauch in Abzug.
             Anspruch im 5/10 DA              12,5 AT
             - umgerechneter Verbrauch        - 2,5 AT
             = Resturlaub                     10 AT

8
    Erstmals in jenem Urlaubsjahr, in welches der Beginn des 14. Gehaltskassendienstjahres fällt.
13

Falsch ist es, vom 5/10 Anspruch (12,5 AT) die 5 AT aus dem Volldienstausmaß abzuziehen, da es sich hier
um Urlaubstage aus verschiedenen Dienstausmaßen handelt!
Für das aktuelle Urlaubsjahr stehen immer die gesetzlichen 5 Wochen zu - nicht mehr, aber auch nicht weniger-
dies muss sich auch bei der Berechnung in Arbeitstagen ergeben.
Wird das Dienstausmaß für beispielsweise 14 Tage erhöht, anschließend wieder auf das reguläre Ausmaß
abgesenkt und in dieser Zeit jedoch kein Urlaub konsumiert, dann ist hierfür keine Berechnung anzustellen
(kein Verbrauch = keine Berechnung). Ebenso sind im Nachhinein für die Zeit der Höhermeldung keine
zusätzlichen Urlaubsansprüche angefallen.

Urlaub aus früheren Urlaubsjahren wird durch Schwankungen im aktuellen Urlaubsjahr nicht beeinflusst.

bb. abgeschlossenes Urlaubsjahr
Es ist das durchschnittlich gemeldete Dienstausmaß des Urlaubsjahres (bzw. des Beschäftigungszeitraumes
bei Beendigung) heranzuziehen.
Nachträglich kann nicht gesagt werden, wann und in welchem Dienstausmaß der Urlaub beansprucht worden
wäre, daher bestimmt der KollV hier den Durchschnitt zu bilden. Um korrekt abzurechnen, muss nicht nur der
Anspruch, sondern auch ein bereits erfolgter Verbrauch auf das durchschnittliche Dienstausmaß umgerechnet
werden. Erst dann kann der Verbrauch vom Urlaubsausmaß abgezogen und so der Resturlaub ermittelt werden.

Beispiel
   Eintritt 1.1.2017 - Resturlaub mit Beendigung am 30.9.2017?
                         Dienstzeit       Dienstausmaß      Verbrauch (in AT)
                         1.1. - 30.4.     5/10              0
                         1.5. - 31.7.     6/10              8
                         1.8.- 30.9.      10/10             5

   Urlaubsanspruch für 9 Monate im Volldienst = 18,75 AT
   0 Dienstausmaß = 6,44
   Urlaubsanspruch für 9 Monate im 0 Dienstausmaß = 12,08 AT

   1. umgerechneter Verbrauch                       - 8,60 AT
   2. umgerechneter Verbrauch                       - 3,22 AT
   = Resturlaub                                        0,26 AT ~ 0,5 AT
14

d. Urlaubsersatzleistung
aa. Berechnungsgrundlage
Die Urlaubsersatzleistung wird ausschließlich über den Betrieb ausgezahlt, dennoch sind auch die
Gehaltskassenbezüge inkl. Familienzulagen miteinzubeziehen. Berechnungsgrundlage sind die regelmäßig
wiederkehrenden Bezüge – also auch Zuzahlungen oder Nachtdienste, die regelmäßig (z.B. auch 1 Nachtdienst
alle 2 Monate = 0,5 pro Monat) vom Dienstnehmer gemacht werden (hier gilt das sog. „Ausfallsprinzip“).

bb. Rundungsregelung
Im Urlaubsgesetz ist für die Berechnung der Ersatzleistung keine Rundungsregelung vorgesehen und da eine
solche auch zu keiner leichteren Berechnung führen würde, ist die Ersatzleistung auf Bruchteile von Tagen
genau zu berechnen, also nicht mehr wie früher kaufmännisch auf- oder abzurunden.9

cc. Bei Teildiensten
Das Monatsbruttogehalt eines Teildienstes muss zuerst auf ein Volldienstgehalt hochgerechnet werden und
kann anschließend durch 22 AT dividiert werden.

dd. Urlaubsersatzleistung bei Teildiensten – Verlängerung Pflichtversicherung
Arbeitet ein Dienstnehmer nicht an allen Tagen der Woche, so ist bei der Verlängerung der Pflichtversicherung
auf eine ganze Woche „hochzurechnen“ (wie auch beim Volldienst pro 6 Werktage ein Tag oder pro 5
Arbeitstage 2 Tage hinzuzurechnen sind). Bei einer Vier-Tage-Woche sind demnach pro vier Tage drei Tage
hinzuzurechnen oder bei einer Drei-Tage-Woche vier Tage.10

       Weiterbezahlung Nachtdienste bei Schwangerschaft11
Schwangeren ist es verboten, in der Nacht zu arbeiten. Laut MSchG darf der Dienstnehmerin durch ein
Beschäftigungsverbot allerdings kein finanzieller Nachteil entstehen. Regelmäßig geleistete Nachtdienste sind
somit während der Schwangerschaft weiter zu bezahlen; Zuschläge sind aber nicht mehr steuerfrei nach § 68/1
EStG!

9
  ASG Wien 20.8.2002, 13 Cga 105/02h.
10 Beispiel:
           Dienstnehmer hat eine Drei-Tage-Woche, 13 Arbeitstage Resturlaub, Ende Dienstverhältnis: 31.8.2020. Berechnung: 13 AT +
   (4x4 Tage) = 29 Kalendertage. Die Pflichtversicherung ist vom 1.9.2020 bis 29.9.2020 zu verlängern.
11 VwGH 7.8.2002, 2001/08/0219
15

         Familienzulagen
a. Nachzahlung Familienzulagen12 – fremder Dienstgeber
Kommt es von Seiten der Gehaltskasse zu einer Nachzahlung für frühere Jahre und Zeiten, in denen der
Dienstnehmer noch nicht beim aktuellen Dienstgeber beschäftigt war, so ist laut Auskunft vom Finanzamt für
Körperschaften diese Nachzahlung beim jetzigen, aktuellen Dienstgeber zu berücksichtigen. Die Versteuerung
erfolgt gem. § 67 Abs 8 lit c EStG, also 1/5 steuerfrei und 4/5 steuerpflichtig nach laufendem Tarif.
Die Gehaltskasse ersetzt die für den fremden Dienstgeber entstandenen Lohnnebenkosten. Ein formloses
Ansuchen unter Vorlage der Kosten reicht aus.

b. Rückforderung Familienzulagen – eigener Betrieb
Muss die Gehaltskasse bereits ausbezahlte Familienzulagen für das laufende Kalenderjahr zurückfordern, so
sind diese Beträge steuerlich durch Aufrollen zu berücksichtigen.
Handelt es sich um Familienzulagen vergangener Kalenderjahre, so können diese Beträge als Werbungskosten
gem. § 16 (2) EStG lohnsteuermindernd im laufenden Monat berücksichtigt werden.
c. Rückforderung Familienzulagen – fremder Dienstgeber
Rückforderungen für Zeiten vergangener Kalenderjahre und einer Tätigkeit in einer anderen Apotheke sind laut
Auskunft des Finanzamts für Körperschaften beim aktuellen Dienstgeber steuertechnisch nicht zu
berücksichtigen. Der Dienstnehmer kann diese Beträge im Wege der Arbeitnehmerveranlagung als
Werbungskosten geltend machen.
Vorsicht bei der Höhe des Auszahlungsbetrages des Betriebes, denn dieser ändert sich sehr wohl durch die
Rückforderung!

         Mantelwäsche – sv-pflichtig
Auszug aus der Antwort unserer Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:
„In seiner Entscheidung vom 17.1.1995 (90/14/0203) hält der VwGH zu § 68 EStG fest: Wenn ein Arbeitgeber
Berufskleidung nicht in natura überlässt, sondern dem Arbeitnehmer Geldbeträge zur Anschaffung von
Berufskleidung ausbezahlt, liegt beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dieser Judikatur folgend
kommt man zum Ergebnis, dass die Hingabe von Barbeträgen bzw. die Auszahlung von Geld zur Reinigung
derselben in logischer Konsequenz ebenso steuerpflichtig und wohl auch sozialversicherungspflichtig ist.
Anders ist die Sachlage zu beurteilen, wenn die DienstnehmerInnen Belege aus der Putzerei vorlegen können.
Dann gebührt Aufwandsersatz, der beitragsfrei gewertet wird.“

12
     Haushalts- oder Kinderzulage
16

     Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung
§ 19 e AZG legt fest, dass ein bei Beendigung bestehendes Guthaben an Normalarbeitszeit mit einem Zuschlag
von 50 % abzugelten ist.
Der Zuschlag ist nicht lohnsteuerfrei, da es sich hierbei um keinen echten Überstunden-Zuschlag handelt.

     AlleinerzieherInnen-Unterstützung und Geburtskostenzuschuss sv-pflichtig
Wird die AlleinerzieherInnnen-Unterstützung oder der Geburtskostenzuschuss im Rahmen der
Gehaltskassenbesoldung ausbezahlt (also sind sie auf dem Gehaltskassenlohnzettel angeführt), so sind diese
Leistungen sozialversicherungspflichtig. Liegt allerdings ein karenziertes Dienstverhältnis oder aber auch gar
kein Dienstverhältnis vor, so sind sie sozialversicherungsfrei.
Lohnsteuerrechtlich liegt ein sonstiger Bezug vor, welcher nach § 67 Abs (1) und (2) EStG zu versteuern ist.
Liegt allerdings ein karenziertes Dienstverhältnis oder aber auch gar kein Dienstverhältnis vor, so übermittelt
die Gehaltskasse einen Lohnzettel an den Dienstnehmer (und den Jahreslohnzettel ans Finanzamt).

     § 19a Arbeitszeitgesetz
Dieser Paragraph regelt die Arbeitszeitbestimmungen für Apotheker in Bezug auf Bereitschaftsdienste,
Ruhezeiten, sogenannte verlängerte Dienste, die (durchschnittliche) Wochenarbeitszeit, die Ausdehnung des
Durchrechnungszeitraumes und die Ausdehnung der Tagesarbeitszeit. Ansprechpartner sind diesbezüglich in
erster Linie der Österreichische Apothekerverband einerseits sowie der Verband Angestellter Apotheker
andererseits.
17

Mustergehaltsabrechnung (inkl. Lohnzettel)
Nutzen Sie für allfällige Berechnungen auch unseren Brutto-Netto Rechner auf der Homepage der Gehaltskasse
unter  www.gehaltskasse.at

   Lohnzettel der Gehaltskasse (Zahlen und Werte aus 2016)
Angabe: Allgemein berufsberechtigter Apotheker, X. Gehaltsstufe, 4/10 Dienst, Haushaltszulage,
2 Kinderzulagen

                                                                 Bruttobezug in Summe

                                                             Mitgliedsbeiträge - werden von der
                                                             Gehaltskasse gleich einbehalten

                                       Auszahlungsbetrag - wird auf das Konto
                                       des Dienstnehmers überwiesen
18

 Lohnzettel des Betriebes (Zahlen und Werte aus 2016)
Angabe: Allgemein berufsberechtigter Apotheker, 4/10 Dienst, Zuzahlung 72,67 pro Zehntel, 1 Nachtdienst

                                      Gehaltskassenbezug

                                     Sozialversicherungsbeitrag
                                     der lfd. Bezüge (17,62 %)
                                     Lohnsteuer der lfd. Bezüge
                                                                                                                1)
                                      Auszahlungsbetrag Gehaltskasse

                                                                         Bemessungsgrundlage
 1) Lohnsteuerbemessungsgrundlage:
                                                                         Sozialversicherung - laufende Bezüge
 Brutto                   2.698,28
 SV                      - 475,44
 Nachtdienstzuschlag    - 84,00
                                                               Aus- bzw. Rückzahlungsbetrag
 MitglBeitr GK          - 90,95
                          2.047,89
19

mit Sonderzahlung (Weihnachtsremuneration) (Zahlen und Werte aus 2016)
Abrechnung laufendes Gehalt: w.o., neu Entlohnung pro Inanspruchnahme (16 x zwischen 20-8 Uhr täglich und
9 x zwischen 18-20 Uhr werktags), Zuzahlung 12 x jährlich

                                                                                        2)

                                                Sozialversicherungsbeitrag
                                                der Sonderzahlung (17,12%)
                                                                                                                     *)
                                                Lohnsteuer der Sonderzahlung (fix: 6%
                                                bis zum Jahressechstel)
                                                                                                                            3)

    Berechnung: Gehaltskassenanteil
2) Berechnung:    Gehaltskassenanteil– –Weihnachtsgeld
                                          Weihnachtsgeld1.748,40
                                                           1.748,40(inkl.
                                                                      plusFamilien-          *) Bemessungsgrundlage zur
1/6 der in den
zulagen)   plusletzten
                  1/6 sechs
                       der inMonaten
                               den zugeflossenen
                                      letzten sechs Ausgleichszulage      –
                                                        Monaten zugeflossenen                Sozialversicherung - Sonderzahlung
schwankendes Dienstausmaß
Ausgleichszulage   – schwankendes wird      dadurchwirdberücksichtigt
                                   Dienstausmaß                           –
                                                        dadurch berücksichtigt    –
hier gleichbleibendes Dienstausmaß und daher 477,20

                                                                      3) Lohnsteuerbemessungsgrundlage – Sonderzahlung:
                                                                      brutto        2.225,60
                                                                      SV           - 381,02
                                                                                    1.844,58
20

Berechnungsbeispiele
  Beispiel – Teildienst, Zuzahlung pro Zehntel, Nachtdienste (Werte 2021)
 Angaben:
 Berechnungsmonat                                         März
 Dienstausmaß                                             3/10
 Gehaltsstufe                                                10
 Haushaltszulage                                              ja
 Kinderzulage                                                  2
 freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen            ja
 Zuzahlung pro Zehntel                                   20,00 12 x jährlich
 Nachtdienst                                                   2
 Pendlerpauschale                                       keines
 AVAB/AEAB                                               keiner
 Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
 Bezug Gehaltskasse                                  1.3464,40
 Haushaltszulage                                          9,90
 Kinderzulage                                            57,60
 Mitgl.beitrag Gehaltskasse                              64,44
 Apothekerkammerumlage                                   10,10
 Mitgl.beitrag VAAÖ                                      20,47
 Auszahlungsbetrag GK                                 1.336,90

 Abrechnung:                        Satz                                                   Betrag
 Gehalt GK                                                                               1.364,40
 Familienzulagen                                                                            67,50
 Ausgleichszulage                1.322,00                                                  396,60
 Zuzahlung                          20,00                                                   60,00
 Nachtdienst Grundlohn             105,00                                                  210,00
 Nachtdienst Zuschlag               91,80                                                  183,60
 Gesamtbezüge brutto                                                                     2.282,10
 SV-Beitrag laufend               17,62%                                                  -402,11
 Lohnsteuer laufend                                                 2.282,10
                                            SV-lfd.                  -402,11
                                            Werbungskosten            -95,01
                                            Nachtdienst Zuschlag     -183,60
                                            LSt-BMGrdl              1.601,38 davon LSt    -114,97
 gesetzliche Mitgliedsbeiträge                                                             -74,53
 freiw. Mitgliedsbeiträge                                                                  -20,47
 Gesamtbezüge netto                                                                      1.670,03

 Auszahlungsbetrag GK                                                                    -1.336,90

 Aus-/Rückzahlungsbetrag                                                                   333,12
 Betrieb
21

   Beispiel – Teildienst, fixe Zuzahlung, Nachtdienste, DZ-Anrechnung (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                                          April
Dienstausmaß                                                               8/10
Gehaltsstufe                                                                   6
Haushaltszulage                                                               ja
Kinderzulage                                                               nein
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen                          nein
Zuzahlung                                                               300,00
                                                                           nein
Nachtdienst                                                                    2
Entlohnung p. Inanspruchnahme                     10 x in der Zeit von 20 - 1 h
                                                    3 x in der Zeit von 1 - 7 h
Pendlerpauschale                 großes, ab 20 km; 31 km einfache Wegstrecke
AVAB/AEAB                                                                  nein
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                                    2.937,60
Haushaltszulage                                                          26,40
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                                              133,38
Apothekerkammerumlage                                                    21,74
DZAnrechnung/Werbko.                                                     76,30
Auszahlungsbetrag GK                                                  2.732,58

Abrechnung:                        Satz                                                          Betrag
Gehalt GK                                                                                      2.937,60
Familienzulagen                                                                                   26,40
Ausgleichszulage               1.322,00                                                        1.057,60
Zuzahlung                                                                                        300,00
Nachtdienst Grundlohn            105,00                                                          210,00
Nachtdienst Zuschlag              91,80                                                          183,60
Entl./Inanspruchnahme Gl          44,02                                                           44,02
Entl./Inanspruchnahme Zu          44,02                                                           44,02
Gesamtbezüge brutto                                                                            4.803,24
SV-Beitrag laufend              17,62%                                                          -846,33
Lohnsteuer laufend                                                        4.803,24
                                          SV-lfd.                         - 846,33
                                          Werbungskosten                  - 231,42
                                          Pendlerpauschale                - 123,00
                                          Nachtdienst Zuschlag            - 183,60
                                          Entl./Inanspr. Zuschlag           - 44,02
                                          LSt-BMGrdl                      3.374,87 davon LSt    -785,16
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                                                                      -133,38
Apothekerkammerumlage                                                                            -21,74
DZAnrechnung/Werbko.                                                                             -76,30
Gesamtbezüge netto                                                                             2.940,32

Auszahlungsbetrag GK                                                                           -2.732,58

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                                  207,75
22

   Beispiel – Sonderzahlung im Mai (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                               Mai (beschäftigt seit 1 Jahr; immer 10/10)
Dienstausmaß                                                 10/10
Gehaltsstufe                                                       2
Haushaltszulage                                                  ja
Kinderzulage                                                       1
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen                ja
Zuzahlung pro Zehntel                                        30,00ja 12 x jährlich
Nachtdienst                                                        4
Entlohnung pro Inanspruchnahme                    7 x in der Zeit von 20 - 1 h
                                                 5 x in der Zeit von 19 - 20 h
Mantelwäsche                                                     ja
Pendlerpauschale                                            keines
AVAB/AEAB                                                   keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden
Bezug
können:Gehaltskasse                                      3.054,00
Haushaltszulage                                              33,00
Kinderzulage                                                 96,00
SZ Gehaltskasse                                          3.175,50
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                                 143,24
Apothekerkammerumlage                                        22,60
Mitgl.beitrag VAAÖ                                           45,81
Auszahlungsbetrag GK                                     6.146,86

Abrechnung:                         Satz                                                       Betrag
Gehalt GK                                                                                    3.054,00
Familienzulagen                                                                                129,00
SZ GK                                                                                        3.175,50
Ausgleichszulage               1.322,00                                                      1.322,00
SZ Betrieb                                                                                   1.318,67
Zuzahlung                          30,00                                                       300,00
Nachtdienst Grundlohn             105,00                                                       420,00
Nachtdienst Zuschlag               91,80                                                       367,20
Entl./Inanspruchnahme Gl            1,33 & 2,65                                                 25,20
Entl./Inanspruchnahme Zu            1,33 & 2,65                                                 25,20
Mantelwäsche                       21,65                                                        21,65
Gesamtbezüge brutto                                                                         10.158,42
SV-Beitrag laufend                17,62%                                                      -977,91
Lohnsteuer laufend                                                  5.664,25
                                           SV-lfd                  - 977,91
                                           Werbungskosten          - 211,64
                                           Nachtdienst Zuschlag - 360,00
                                           Entl./Inanspr. Zuschlag - 0,00
                                           LSt-BMGrdl lfd           4.114,70 davon LSt      -1.101,05

Fortsetzung siehe nächste Seite
23

SV-SZ                           17,12%                                            -769,40

Lohnsteuer SZ                   6,00%                       4.494,17
                                         SV-SZ             - 769,40
                                         Freibetrag        - 620,00
                                                            3.104,77 davon LSt    -186,29
gesetzliche Mitgliedsbeiträge                                                     -165,83
freiw. Mitgliedsbeiträge                                                           -45,81
Gesamtbezüge netto                                                               6.912,12

Auszahlungsbetrag GK                                                             -6.146,86

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                    765,27
24

   Beispiel – Volldienst, stellvertretende Leitung, Nachtdienst in Ruferreichbarkeit
   geleistet (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                         Juni
Dienstausmaß                                            10/10
Gehaltsstufe                                                4
Haushaltszulage                                          nein
Kinderzulage                                            keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen        nein
Zuzahlung pro Zehntel                                    0,00
                                                         nein
Leiter der Apotheke                               für 7 Tage
Nachtdienst                                                10
Turnus der Apotheke                                          I Ruferreichbarkeit
Pendlerpauschale                                       keines
AVAB/AEAB                                              keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                  3.321,00
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                            149,45
Apothekerkammerumlage                                   24,58
Auszahlungsbetrag GK                                3.146,98

Abrechnung:                          Satz                                            Betrag
Gehalt GK                                                                          3.321,00
Ausgleichszulage                1.322,00                                           1.322,00
stv. Leiterzulage                  25,50                                             178,50
Nachtdienst Grundlohn             105,00                                             525,00
Nachtdienst Zuschlag               91,80                                             459,00
Gesamtbezüge brutto                                                                5.805,50
SV-Beitrag laufend               17,62%                                          -977,91
Lohnsteuer laufend                                          5.805,50
                                            SV-lfd.        - 977,91
                                            Werbungskosten - 174,02
                                            Nachtdienst    - 360,00
                                            LSt-BMGrdl
                                            Zuschlag        4.293,57 davon LSt -1.176,18
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                                                          -149,45
Apothekerkammerumlage                                                                -24,58
Gesamtbezüge netto                                                                 3.477,39

Auszahlungsbetrag GK                                                               -3.146,98

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                      330,41
25

   Beispiel – Volldienst, Bereitschaftsdienste (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                           Juli
Dienstausmaß                                            10/10
Gehaltsstufe                                                   4
Haushaltszulage                                              ja
Kinderzulage                                             keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen           ja
Zuzahlung pro Zehntel                                     0,00ja
Leiter der Apotheke                     für das ganze Monat
Bereitschaftsdienst                          6 Std. Samstag Nachmittag & 10 Std. Sonntag
Entlohnung p. Inanspruchnahme                3 x Samstag Nm & 2 x Sonntag
Pendlerpauschale                                       keines
AVAB/AEAB                                               keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                   3.321,00
Haushaltszulage                                         33,00
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                             150,93
Apothekerkammerumlage                                   24,58
Mitgl.beitrag VAAÖ                                      49,82
Auszahlungsbetrag GK                                 3.128,68

Abrechnung:                         Satz                                                 Betrag
Gehalt GK                                                                              3.321,00
Familienzulage                                                                            33,00
Ausgleichszulage                1.322,00                                               1.322,00
Leiterzulage                    1.274,00                                               1.274,00
Bereitschaftsdienst                32,10                                                 192,60
Zuschlag
werktags B-Dienst werktags          50%                                                   96,30
Entl./Inanspruchnahme Gl            1,33                                                   6,65
Entl./Inanspruchnahme Zu            1,33                                                   6,65
Bereitschaftsdienst Sonntag        31,65                                                 321,00
Zuschlag B-Dienst Sonntag           50%                                                  160,50
Gesamtbezüge brutto                                                                    6.733,70
SV-Beitrag laufend               17,62%                                              -977,91
Lohnsteuer laufend                                              6.733,70
                                           SV-lfd.          -     977,91
                                           Werbungskosten   -     225,32
                                           B-Dienst         -     160,50
                                           Entl./Inanspr.
                                           Zuschläge        -       2,66
                                           LSt-BMGrdl
                                           Zuschlag             5.367,31 davon LSt -1.734,93
Mitgliedsbeiträge                                                                    -225,32
Gesamtbezüge netto                                                                 3..795,54

Auszahlungsbetrag GK                                                                  -3.128,68

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                            666,86
26

   Beispiel – Teildienst, Gefahrenzulage, Überstunde werktags (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                      August
Dienstausmaß                                            10/10
Gehaltsstufe                                                 3
Haushaltszulage                                           nein
Kinderzulage                                             keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen         nein
Zuzahlung pro Zehntel                                     0,00
                                                          nein
Arbeiten mit Zytostatika                               täglich
Überstunde werktags                       4 (von Mo bis Do jeweils von 18 bis 19 Uhr)
Pendlerpauschale                   Stunden             keines
AVAB/AEAB                                               keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                  3.189,00
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                            143,51
Apothekerkammerumlage                                   23,60
Auszahlungsbetrag GK                                 3021,90

Abrechnung:                          Satz                                                 Betrag
Gehalt GK                                                                               3.189,00
Ausgleichszulage                1.322,00                                                1.322,00
Gefahrenzulage                    180,00                                                  180,00
Überstunde werktags                28,19 (individueller Stundenlohn)                      112,78
Zuschlag Überstunde werkt.          50%                                                    56,39
Gesamtbezüge brutto                                                                     4.860,16
SV-Beitrag laufend               17,62%                                                  -856,36
Lohnsteuer laufend                                              4.860,16
                                            SV-lfd.              -856,36
                                            Werbungskosten       -167,10
                                            Gefahrenzulage       -180,00
                                            Überstunde            -56,39
                                            LSt-BMGrdl
                                            Zuschlag            3.600,31 davon LSt       -885,01
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                                                               -143,51
Apothekerkammerumlage                                                                     -23,60

Gesamtbezüge netto                                                                      2.951,69

Auszahlungsbetrag GK                                                                    -3021,90

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                           -70,21
27

   Beispiel – Teildienst, befristet für 14 Tage, Urlaubsersatzleistung (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                   September
Dienstausmaß                                              6/10
Gehaltsstufe                                                  7
Haushaltszulage                                              ja
Befristung                                        für 14 Tage
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen           ja
Pendlerpauschale                                       keinesja
AVAB/AEAB                                               keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                   1.089,48
Haushaltszulage                                           9,24
SZ Gehaltskasse                                        183,12
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                              49,44
Apothekerkammerumlage                                     8,06
Mitgl.beitrag VAAÖ                                      16,34
Auszahlungsbetrag GK                                 1.207,99

Abrechnung:                         Satz                                            Betrag
Gehalt GK                                                                         1.089,48
Familienzulagen                                                                       9,24
SZ Gehaltskasse                                                                     183,12
Ausgleichszulage             1.322,00                                               370,16
SZ Betrieb                                                                           61,69
Urlaubsersatzleistung lfd.                                                          138,30
Urlaubsersatzleistung SZ                                                             23,05
Gesamtbezüge brutto                                                               1.875,05
SV-Beitrag laufend                14,62% (3 % ALV-Rückerstattung)                  -234,97
Lohnsteuer laufend                                         1.607,18
                                         SV-lfd.             -234,97
                                         Werbungskosten       -73,85
                                         LSt-BMGrdl        1.298,37 davon LSt       -40,81
SV-SZ                             14,12% (3 % ALV-Rückerstattung)                   -37,82
Lohnsteuer SZ                      6,00%                      267,86
                                         SV-SZ                -37,82
                                         Freibetrag          -620,00
                                                             -389,96 davon LSt           -
Mitgliedsbeiträge                                                                   -73,85
Gesamtbezüge netto                                                                1.487,60

Auszahlungsbetrag GK                                                             - 1.207,99

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                     279,60
28

Erläuterungen zur Urlaubsersatzleistung

Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage:
25 Arbeitstage --> 6/10 Dienstausmaß --> 15 Arbeitstage
diese 15 AT für 14 Tage im Jahr --> 0,58 AT

Ende der Pflichtversicherung:
Bei der Verlängerung der Pflichtversicherung sind Kommatage immer abzurunden.
0,58 AT --> keine Verlängerung der Pflichtversicherung
Ende der Pflichtversicherung ist somit der letzte Arbeitstag.

Berechnung der laufenden Urlaubsersatzleistung:
auf Basis eines 10/10 Monatsgehaltes --> Bezug GK                   3.891,00
                                           HH                          33,00
                                           AZL                      1.322,00
                                                                    5.246,00 : 22 AT x 0,58 AT = 138,30
Berechnung der Urlaubsersatzleistung Sonderzahlungsanteil:
auf Basis des 10/10 Monatsgehaltes --> SZ GK                            654,00
                                          SZ Betrieb                    220,33
                                                                        874,33 : 22 AT x 0,58 AT = 23,05
(oder alternativ die Urlaubsersatzleistung laufend dividiert durch 6)

SV-Beitrag der laufenden Urlaubsersatzleistung:
Als laufender Bezug fällt die Urlaubsersatzleistung in den September (da ja keine Verlängerung der
Pflichtversicherung vorliegt) und wird daher zum laufenden Gehalt addiert, um anschließend mit den
Schwellenwerten der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Entgelt verglichen werden zu
können.

SV-Beitrag der Urlaubsersatzleistung Sonderzahlungsanteil:
Der Sonderzahlungsanteil stellt auf die arbeitsrechtliche Fälligkeit, den Austrittstag, ab und so werden
die aliquoten Sonderzahlungen und der Urlaubsersatzleistungsanteil addiert, um anschließend mit den
Schwellenwerten der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Entgelt verglichen werden zu
können.

Lohnsteuertage:
Sobald eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird ist immer von 30 Lohnsteuertagen auszugehen.
29

   Beispiel – Teildienst, Samstag Nachmittag, offene Apotheke (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                           Juli
Dienstausmaß                                              4/10
Gehaltsstufe                                                  3
Haushaltszulage                                              ja
Kinderzulage                                             keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen         nein
Zuzahlung pro Zehntel                                     0,00
                                                          nein
offene Apotheke am Samstag Nachmittag 6 Stunden der Wochennormalarbeitszeit
                                              wurden Samstag Nachmittag gearbeitet
Entlohnung p. Inanspruchnahme                 keine, da Apotheke offen hat
Pendlerpauschale                                       keines
AVAB/AEAB                                               keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                   1.275,60
Haushaltszulage                                         13,20
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                              58,00
Apothekerkammerumlage                                     9,44
Auszahlungsbetrag GK                                 1.221,36
Abrechnung:                             Satz                                           Betrag
Gehalt GK                                                                            1.275,60
Familienzulage                                                                          13,20
Ausgleichszulage                    1.322,00                                           528,80
Lagezuschlag 75 %                      21,30                                           127,80
Gesamtbezüge brutto                                                                  1.945,40
SV-Beitrag laufend                15,62% (1 % ALV-Rückerstattung)                     -303,87
Lohnsteuer laufend                                        1.945,40
                                         SV-lfd.           -303,87
                                         Werbungsko         -67,44
                                         LSt-BMGrdl       1.574,09 davon LSt          -105,41
Mitgliedsbeiträge                                                                       -67,44
Gesamtbezüge netto                                                                    1.468,68
Auszahlungsbetrag GK                                                                 -1.221,36

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                        247,32

Erläuterungen zur Berechnung des Lagezuschlages
75 % des Grundstundenlohnes je Arbeitsstunde
--> auf einen Volldienst hochgerechnetes Individualgehalt:
                                  Bezug             3.189,00
                                  HH
                                  GK                   33,00
                                  AZL               1.322,00
                                                    4.544,00 : 160 = 28,40
                                              davon 75 % = 21,30
Lagezuschläge sind nicht nach § 68/2 EStG steuerfrei zu behandeln.
30

 Beispiel – Volldienst, längere Öffnungszeiten werktags (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                     Jänner
Dienstausmaß                                          10/10
Gehaltsstufe                                                6
Haushaltszulage                                            ja
Kinderzulage                                           keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen       nein
Zuzahlung pro Zehntel                                 30,00
Öffnungszeit der Apotheke                      4 Stunden der Wochennormalarbeitszeit
täglich bis 19:30 Uhr                          für 3 Wochen jeweils von Mo bis Do in der Zeit
                                               wurden
                                               von 18:30 bis 19:30 Uhr gearbeitet
Entlohnung p. Inanspruchnahme                  keine, da Apotheke offen hat
Pendlerpauschale                                     keines
AVAB/AEAB                                             keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                 3.672,00
Haushaltszulage                                       33,00
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                           166,73
Apothekerkammerumlage                                 27,17
Auszahlungsbetrag GK                               3.511,10

Abrechnung:                            Satz                                            Betrag
Gehalt GK                                                                            3.672,00
Familienzulage                                                                          33,00
Ausgleichszulage                   1.322,00                                          1.322,00
Zuzahlung                             30,00                                            300,00
Lagezuschlag 50 %                     16,65                                             99,87
Gesamtbezüge brutto                                                                  5.426,87
SV-Beitrag laufend                  17,62%                                        -956,21
Lohnsteuer laufend                                           5.426,87
                                              SV-lfd.         -956,21
                                              Werbungsko      -193,90
                                              LSt-BMGrdl     4.276,76 davon LSt -1.169,12
Mitgliedsbeiträge                                                                     -193,90
Gesamtbezüge netto                                                                   3.107,64

Auszahlungsbetrag GK                                                                -3.511,10

Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                       -403,46
31

Erläuterungen zur Berechnung des Lagezuschlages

Da die Normalarbeitszeit nur "verschoben" wurde liegen keine Überstunden vor.
Für die Zeit von 19 bis 19:30 Uhr gebührt ein Lagezuschlag von 50 %.
50 % des Grundstundenlohnes je Arbeitsstunde
--> auf einen Volldienst hochgerechnetes Individualgehalt:

                                Bezug GK        3.672,00
                                HH                 33,00
                                AZL             1.322,00
                                Zuzahlung         300,00
                                                5.327,00 : 160 = 33,29
                                            davon 50 % = 16,65

Lagezuschläge sind nicht nach § 68/2 EStG steuerfrei zu behandeln.
32

    Beispiel – Volldienst, längere Öffnungszeiten werktags, Nachtdienst (Werte 2021)
Angaben:
Berechnungsmonat                                         Jänner
Dienstausmaß                                              10/10
Gehaltsstufe                                                    6
Haushaltszulage                                                ja
Kinderzulage                                               keine
freiw. Mitgliedschaft bei Interessensvertretungen           nein
Zuzahlung pro Zehntel                                     30,00
                                                            nein
Öffnungszeit der Apotheke                        1 Stunde der Wochennormalarbeitszeit wurde für 2
täglich bis 20 Uhr                               Wochen jeweils am Di in der Zeit von 18:30 bis
                                                 19:30 Uhr gearbeitet & im Anschluss der
Nachtdienst                                      Nachtdienst 2
Entlohnung p. Inanspruchnahme                    2 x in der Zeit von 20 - 1 h
                                                 4 x in der Zeit von 19:30 - 20 h
Pendlerpauschale                                         keines
AVAB/AEAB                                                 keiner
Daten, die dem Gehaltszettel der Gehaltskasse entnommen werden können:
Bezug Gehaltskasse                                     3.672,00
Haushaltszulage                                           33,00
Mitgl.beitrag Gehaltskasse                               166,73
Apothekerkammerumlage                                     27,17
Auszahlungsbetrag GK                                   3.511,10
Abrechnung:                                 Satz                                            Betrag
Gehalt GK                                                                                 3.672,00
Familienzulage                                                                               33,00
Ausgleichszulage                       1.322,00                                           1.322,00
Zuzahlung                                 30,00                                             300,00
Nachtdienst Grundlohn                    105,00                                             210,00
Nachtdienst Zuschlag                      91,80                                             183,60
Entl./Inanspruchnahme Gl                    1,33 & 2,65                                      10,62
Entl./Inanspruchnahme Zu                    1,33 & 2,65                                      10,62
Lagezuschlag 50 %                         16,65                                              16,65
Gesamtbezüge brutto                                                                       5.758,49
SV-Beitrag laufend                    17,62%                                              -977,91
Lohnsteuer laufend                                               5.758,49
                                               SV-lfd.            -977,91
                                               Werbungsko         -193,90
                                               Nachtdienst        -183,60
                                               Entl./Inanspr.
                                               Zuschlag            -10,62
                                               LSt-BMGrdl
                                               Zuschlag          4.392,46 davon LSt -1.217,68
Mitgliedsbeiträge                                                                         -193,90
Gesamtbezüge netto                                                                       3.369,00
Auszahlungsbetrag GK                                                                    -3.511,10
Aus-/Rückzahlungsbetrag Betrieb                                                           -142,11
Sie können auch lesen