HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen
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INHALTSVERZEICHNIS Die wichtigsten Daten auf einen Blick 04 Vorwort 05 Ausstellungsreglement HESO 2021 07 1/2-HESO – Ideale Plattform für kleinere Unternehmen 15 Impressum19 3
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober DIE WICHTIGSTEN DATEN AUF EINEN BLICK Anmeldeschluss 12. März 2021 Ausstellerinformationsabend 30. August 2021 Eröffnung Freitag, 24. September 2021, 14.00 Uhr Dauer Freitag, 24. September bis Sonntag, 3. Oktober 2021 Schluss der Messe Sonntag, 3. Oktober 2021, 18.00 Uhr Öffnungszeiten siehe Ausstellungsreglement Ziffer 2 (Seite 7) Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass geplante Aktivitäten /Anlässe an den Messeständen der Messeleitung zur Genehmigung anzumelden sind. Zudem verweisen wir auf das Ausstel- lungsreglement, mit allen detaillierten Daten, Terminen und Bedingungen. 4
Solothurn, im Januar 2021 ZUGANG ZU EINEM KUNDENPOTENTIAL VON 100 000 PERSONEN Sehr geehrte Damen und Herren Die HESO bietet Ihnen eine ideale Verkaufs-, Informations- und Begegnungs-Plattform, um Ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, neue Kontakte zu knüpfen und Kundenbe- ziehungen zu pflegen. Im Espace Mittelland ist die HESO die grösste und erfolgreichste Publikumsmesse. Mit einem vielseitigen Branchen-Mix, gezielten Sonderschauen und einem interessanten Rahmen- programm, wird die Attraktivität der HESO laufend gesteigert. Die HESO zieht jährlich rund 100 000 Besucher aus dem gesamten Mittelland nach Solothurn. Die Messe ist mit der 1/2-HESO speziell auch für kleinere Unternehmen interessant, weil diese mit einem geringeren Aufwand von der HESO-Plattform profitieren können. Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns, Sie an der HESO 2021 zu begrüssen. Freundliche Grüsse HESO Herbstmesse Solothurn Urs Unterlerchner Thomas Zindel Präsident HESO-OK Geschäftsstelle HESO 5
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AUSSTELLUNGSREGLEMENT HESO 2021 ALLGEMEINES 1. Wichtige Termine FR 12.03. Anmeldeschluss Ende Mai Bestätigung Messeteilnahme FR 11.06. Bestellschluss technische Standeinrichtung MO 30.08. 19.00 Uhr Ausstellerinfoabend DO 16.09. Anlieferung von schweren Ausstellungsgütern MO 20.09. Beginn der Standeinrichtung, ab 07.00 Uhr durchgehende Bewachung DI 21.09. Anliefern und Einräumen der Ausstellungsgüter DO 23.09. 18.00 Uhr Rundgang der Messeleitung FR 24.09. 14.00 Uhr Offizielle Eröffnung MO 27.09. 21.00 Uhr Aussteller-Spaghettiplausch DO 30.09. 17.00 Uhr Behördentag SA 02.10. 10.00 Uhr 8. HESO-Jungschwingertag SO 03.10. 09.00 Uhr Aussteller-Brunch SO 03.10. 11.00 Uhr 21. Harley Davidson-Meeting SO 03.10. 18.00 Uhr Schluss der Messe MO 04.10. Ab 07.00 Uhr Stände ausräumen. Der Strom muss aus Sicherheitsgründen um 11.00 Uhr generell ausgeschaltet werden. MI 06.10. 13.00 Uhr Ende Standabbau; Aufhebung der Bewachung 2. Öffnungszeiten der Messehallen FR 24.09. 14 bis 21 Uhr MI 29.09. 14 bis 21 Uhr SA 25.09. 11 bis 21 Uhr DO 30.09. 14 bis 21 Uhr SO 26.09. 11 bis 18 Uhr FR 01.10. 14 bis 21 Uhr MO 27.09. 14 bis 21 Uhr SA 02.10. 11 bis 21 Uhr DI 28.09. 14 bis 21 Uhr SO 03.10. 11 bis 18 Uhr 7
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober > 3. Standmieten Standort zuzuteilen, Ein- und Ausgänge der Die Standmieten sind gestaffelt: a) Mitglieder Räumlichkeiten oder Freiflächen zu verlegen der Stadt- und Gewerbevereinigung Solothurn oder zu schliessen und sonstige bauliche Ver- (CHF 175.–/m2); b) regionale Aussteller (CHF änderungen vorzunehmen. Der sich aus einer 195.–/m2); c) übrige Aussteller (CHF 210.–/m2). solchen Änderung eventuell ergebende Diffe- Die detaillierten Preise gehen aus den beilie- renzbetrag bei den Kosten der Standfläche genden Anmeldeformularen hervor. Die Preise wird dem Aussteller mit der Rechnung gutge- verstehen sich exklusiv MwSt., Nebenkosten schrieben bzw. belastet. Werden die Interes- und Pauschale für allgemeine Grundeinrich- sen des Ausstellers auf Grund einer solchen tung. Die Tarife gemäss «Anmeldeformular» Änderung in unzumutbarer Weise beeinträch- und «Bestellformular technische Standein- tigt, so kann dieser mit Anspruch auf Rückzah- richtung» beinhalten die Platz- und Material- lung der bereits bezahlten Akonto-Rechnung miete sowie Montage und Demontage inkl. vom Ausstellervertrag zurücktreten. Weiter- Standrück- und Seitenwände (sofern ein Aus- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. steller einen eigenen Normstand stellt, kann die HESO ihre Wände nach Ermessen der Bau- 6. Rücktritt leitung weglassen). Verändertes, beschädigtes Nach Anmeldeschluss kann von der Anmel- oder nach der Abräumung fehlendes Material dung nur zurückgetreten werden, wenn die wird dem Aussteller verrechnet. Die Mindest- bestellte Fläche rechtzeitig an einen andern miete beträgt CHF 800.– geeigneten Aussteller vermietet werden kann. Der zurücktretende Aussteller hat eine Um- 4. Anmeldung triebsentschädigung von CHF 800.– und al- Die Anmeldungen sind termingerecht einzu- lenfalls einen durch die neue Vermietung ent- reichen. Das Ausstellungsgut ist auf der An- stehenden Ausfall zu bezahlen. meldung zu beschreiben; nicht aufgeführte Artikel werden zur Ausstellung nicht zugelas- 7. Einteilung sen. Konkurrenzausschluss wird nicht ge- Über Platzzuteilung und realisierbare Stand- währt. Mitglieder der Stadt- und Gewerbe- grösse entscheidet die Messeleitung. Zusiche- vereinigung haben Priorität. rungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung Die Anmeldung gilt erst mit Eingang der An- verbindlich. Die Bestätigung der Messeleitung zahlung von CHF 800.– als erfolgt. Ein Platz- an die Aussteller gilt als verbindlich. Die Mes- zuteilungsanspruch besteht in keinem Fall. seleitung behält sich in Ausnahmefällen nö- tige Standverschiebungen auch nach der Be- 5. Vertragsbestätigung stätigung ausdrücklich vor. Die effektiven Erst mit der definitiven Standzuteilung erhält Standmasse können bis zu +/- 10 cm von den der Aussteller eine Vertragsbestätigung, wo- Plänen abweichen. mit der Platzzuteilungsvorbehalt aufge- hoben und der Ausstellervertrag in allen Tei- 8. Untermiete len rechtskräftig wird. Die Messeleitung ist be- Die komplette Untermiete von Ständen an rechtigt, dem Aussteller auch abweichend Drittaussteller ist untersagt. Werbeflächen für von der bereits erfolgten Vertragsbestätigung Drittfirmen sind nur zulässig, wenn sie mit eine andere Standfläche oder einen anderen dem Ausstellungsgut des Standes in direktem 8
Zusammenhang stehen. In Zweifelsfällen ent- sammen mit der Teilnahmebestätigung in der scheidet die Messeleitung abschliessend. dort beiliegenden Ausstellerdokumentation zur Kenntnis gebracht. Diese enthält auch Re- AUSSTELLUNGSAUFBAU geln zur Abfallentsorgung. Den Anweisungen von Polizei und Bewachungsdienst ist Folge 9. Standmaterial und Standgestaltung zu leisten. Behinderungen werden auf Kosten Messeseitig bestehen Standwände in Holz- des Ausstellers beseitigt. platten von 2.55 Meter Höhe. Sie sind vom Aussteller zu streichen. Die Platten weisen 11. Technische Installationen durch vorherige Messen verschiedene Farb- Technische Installationen für Wasser, Strom- töne auf. Für Materialbefestigungen dürfen anschlüsse, Telefon, Internet, TV etc. sind nur kleine Nägel verwendet werden. Mit dem ausschliesslich bei der HESO zu bestellen. Bestellformular technische Standeinrichtungen Alle entsprechenden Anschlüsse werden können weitere kostenpflichtige Standein- nach HESO-Tarif verrechnet, ungeachtet wer richtungen bestellt werden. sie ausführt. Für Wasser und Abwasser wird Blendladen: Abschluss aus Holz (Höhe 25 cm) eine Pauschale von CHF 500.– verrechnet. an der oberen Standfront, stützenfrei montiert Das Anschliessen von Apparaten, Spülbecken und grau gestrichen. An den Blenden kann der usw. wird nach Aufwand und Tarifen der Name des Ausstellers angebracht werden. HESO-Installateure verrechnet. Teppiche: Anthrazitfarbige Teppichplatten Die Preise der elektrischen Einrichtungen 50/50 cm verlegt und entfernt durch den sind inklusive Stromverbrauch auf dem «Be- Messebauer der HESO. Calicot Bespannung: stellformular technische Standeinrichtung» Textilbespannung (schwarz oder weiss) als ersichtlich. Bei Anschlusswerten ab 22 kW Standdecke. Kann nur mit dem Blendladen in pro Stand oder Lokal wird der Strom direkt Kombination bestellt werden. Standwände mittels kWh Zähler gemessen und nach Streichen: Die Standwände können durch effektivem Verbrauch abgerechnet. Zusätz- unseren Messemaler gestrichen werden. liche, nicht auf dem Bestellformular aufge- Die Standgestaltung darf den Gesamteindruck führten Installationen werden nach Aufwand nicht stören. Die Preise sämtlicher Waren sind in Rechnung gestellt. Zusätzlich benötigte inkl. MwSt. zu beschriften. Besondere Wün- Verlängerungskabel, Stecker, Kupplungen sche sind mit der Messeleitung abzusprechen. usw. werden separat durch den Installateur Leicht brennbares Material wie Stroh, diverse erfasst und nach erfolgtem Abbau in Miete Textilien etc. sind aus feuerpolizeilichen Grün- oder als Verbrauch verrechnet. den nicht zugelassen. Ebenfalls nicht gestat- Aussteller, die nicht funktionstüchtige oder tet sind offene Feuer. Der Standboden ist mit fehlerhafte Geräte anschliessen, haften für die einem nicht losen Belag zu versehen; ausser Behebung von daraus entstehenden Schäden. in Absprache mit der Messeleitung. Es ist darauf zu achten, dass nur SEV-geprüfte Apparate angeschlossen werden. 10. Aufbau Für allgemeine Grundeinrichtungen wird zu Während des Aufbaus sind die Messehallen den bestellten technischen Standeinrich- nur mit Anlieferausweis zugänglich. Die Auf- tungen eine Kostenpauschale von CHF 150.– und Abbauordnung wird den Ausstellern zu- verrechnet. Für Aussteller mit über 40m2 Flä- 9
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> che beträgt diese CHF 300.–. Ausgenommen innerhalb des Standes dürfen die Standnach- sind Aussteller, die eine Pauschale von CHF barn weder in optischer, akustischer noch 500.– für Wasser und Abwasser entrichten. Die räumlicher Hinsicht stören. Ebenso wenig zusätzlichen Nebenkosten ergeben sich aus dürfen sie die Zirkulation der Besucher in den der technischen Bestellung der Aussteller. Gängen behindern. 12. Spezielle Wünsche 16. Abfallentsorgung Besondere Einrichtungen und Anschlüsse so- Die Standreinigung ist Sache der Aussteller. wie Änderungen werden separat im Aufwand Abfallmaterial kann nur während der Messe in Rechnung gestellt. nach Messeschluss gebündelt in den Gängen deponiert werden, wo es von den Putzequipen 13. Bestellung von entfernt wird. Abfall, welcher beim Auf- und/ technischen Einrichtungen oder Abbau entsteht, muss vom Aussteller sel- Die Bestellung der technischen Einrichtungen ber entsorgt werden. muss entsprechend der Terminvorgabe auf dem «Bestellformular technische Standein- 17. Degustations-/Restaurationsbetriebe richtung» erfolgen. Unterlässt der Aussteller Restaurationsbetriebe und Stände, an welchen eine termingerechte Bestellung, wird der Ess- oder Trinkwaren gratis oder gegen Ent- Stand mit einer Grundausrüstung, bestehend gelt zur Konsumation an Ort und Stelle abge- aus Blendenladen und 1 Steckdose 220V 10A, geben werden, unterstehen unterschiedlichs- auf Kosten des Ausstellers zu den ordent- ten Gesetzesbestimmungen. Die Einhaltung lichen Messetarifen ausgerüstet. und Durchsetzung dieser Gesetzesbestim- mungen ist Sache der Aussteller/Restaurant- MESSEBETRIEB betreiber. Die Wirtebewilligung wird von der HESO eingeholt und den entsprechenden Be- 14. Standanlässe/-aktivitäten trieben anteilsmässig verrechnet. Generell Anlässe/Aktivitäten an Messeständen sind be- sind die Vorschriften der Kant. Lebensmittel- willigungspflichtig. kontrolle zu beachten. 15. Standbetrieb 18. Musikvorführungen Die Stände sind während den offiziellen Der Aussteller hat die Vermittlung von Musik, Messeöffnungszeiten zu betreuen. Aufdring- sei es durch Musiker und/oder Sänger, durch liches oder störendes Anpreisen ist zu unter- Radio, Television oder andere Tonträger (Kon- lassen. Einrichtungen und Darbietungen a ller zerte, Unterhaltung, Modeschauen, Tonfilm, Art, welche Standnachbarn oder Besucher Tonbildschau, Hintergrundmusik etc.) mindes- offensichtlich stören, insbesondere die In tens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der anspruchnahme des Raumes vor dem Stand, SUISA, Gesellschaft für die Rechte der Ur- die aktive Werbung ausserhalb des Stan- heber musikalischer Werke, Zürich, anzumel- des, nicht bewilligte Emissionen, beispiels- den. Bei Verwendung von Musik jeglicher Art weise durch Rauch, Dünste, Gerüche, Lärm, verpflichtet sich der Aussteller, gegenüber der Erschütterungen, Licht- und Strahleneffekte SUISA über allfällige Benützergebühren direkt usw. sind nicht gestattet. Auch Vorführungen abzurechnen. Die Veranstalterin haftet nicht 11
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober > für Ansprüche der SUISA oder Dritter aus stahl zu versichern und hat dies auf Verlangen Urheberrecht als Folge von Vorführungen des der Messeleitung nachzuweisen. Die HESO Ausstellers. Musikvorführungen dürfen die haftet keinesfalls für Elementar-, Unfall- und Nachbarstände nicht beeinträchtigen. Diebstahlschäden sowie weitere Schäden al- ler Art, soweit sie keine grobe Fahrlässigkeit 19. Fotografieren und Filmen trifft. Sie haftet auch nicht, wenn die Messe Die Messeleitung ist berechtigt, Fotos und durch Umstände, die sie nicht zu verantwor- Filme von Ausstellungsgegenständen und ten hat, nicht durchgeführt werden kann Objekten anfertigen zu lassen und für ihre ei- (siehe dazu Punkt 24). Die Veranstalterin haf- genen oder für allgemeine Pressezwecke zu tet nicht für Schäden, die aus dem Verhältnis verwenden. Pressefotografen mit offiziellem Aussteller/Aussteller sowie Aussteller/Besu- Presseausweis ist das Fotografieren für Pres- cher entstehen. Insbesondere haftet die HESO sezwecke gestattet. Ansonsten ist das ge- bezüglich des rechtmässigen Vertriebs der werbsmässige Fotografieren und Reproduzie- Produkte und Dienstleistungen durch den ren aller Art nur mit besonderer schriftlicher Aussteller (Beachtung von Patent-, Lizenz- Bewilligung der Messeleitung gestattet. Der Vertriebs sowie andere Rechte und Pflichten) Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen in keinerlei Hinsicht. Die Durchsetzung bzw. aus Urheberrecht. Sonstiges Fotografieren Abwehr entsprechender Rechte oder Ansprü- und andere Aufnahmen dürfen nur mit dem che ist alleine Sache des Ausstellers. Der Aus- Einverständnis des Ausstellers gemacht wer- steller haftet gegenüber der HESO für die von den. Es obliegt dem Aussteller bzw. seinem ihm verursachten Schäden. Standpersonal, unerwünschte Aufnahmen sei- nes Standes oder seiner Ausstellungsgüter zu 22. Abräumen verhindern. Für nicht rechtzeitig abtransportierte Güter wird jede Haftung abgelehnt; die Berechnung FINANZIELLE UND RECHTLICHE von Lagergebühren ab drittem Tag nach BESTIMMUNGEN Messeschluss wird vorbehalten. 20. Zahlung 23. Widerhandlungen Die Standmiete wird mit der Angabe der Die HESO übt auf dem gesamten Areal von Platzzuteilung, die Kosten für Standeinrich- Aufbaubeginn bis Abbauende das Hausrecht tungsmaterial nach Messeschluss fakturiert. aus. Die Messeleitung führt Kontrollen über Die Anzahlung wird mit der Standmiete die Einhaltung der Vorschriften bezüglich verrechnet. Alle Rechnungen sind innert Standbau, das Verhalten der Aussteller wäh- 30 Tagen netto zu bezahlen. rend der Messe und über die Ausstellungs- gegenstände durch. Wer Weisungen der 21. Versicherung/Haftung Messeleitung nicht befolgt, kann jederzeit Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich im Zu- ohne Schadenersatzansprüche von der Betei- sammenhang mit seiner Ausstellertätigkeit bei ligung ausgeschlossen werden. Auf schrift- einer in der Schweiz tätigen Versicherungsge- liche Verwarnung hin kann die Messeleitung sellschaft gegen Haftpflicht für Personen- und alles Nötige zur Einhaltung der Vorschriften Sachschäden jeglicher Art, sowie gegen Dieb- auf Kosten der Säumigen durchführen lassen. 12
24. Absage, Abbruch, Verschiebung Falle von entsprechenden politischen und oder Anpassung der Messe wirtschaftlichen Ereignissen, wenn höhere Die Messeleitung ist berechtigt, die Messe aus Gewalt, eine behördliche Anordnung, Entzug wichtigem Grund vor der Durchführung ab- von Bewilligungen, Epidemien, technische zusagen, vorzeitig abzubrechen, zu verschie- Störungen in der Organisation, welche nicht ben oder den Betrieb den Umständen anzu- auf grobfahrlässiges Verhalten zurück zu füh- passen. Muss eine Messe aus wichtigem Grund ren sind oder andere nicht von der HESO zu abgesagt, vorzeitig abgebrochen, verschoben vertretende Umstände die ordentliche Durch- oder den Umständen angepasst werden, so ist führung einer Messe verunmöglichen oder die HESO von ihren Leistungspflichten ent- erschweren, oder wenn der HESO die Durch- bunden und die Aussteller haben gegenüber führung einer Messe aus wirtschaftlichen oder der HESO weder einen Anspruch auf Erfüllung, politischen Gründen als nicht zumutbar noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Scha- erscheint. denersatz. In diesen Fällen besteht keine Haf- tung der HESO. (Bereits geleistete Zahlungen 25. Gerichtsstand werden zurückerstattet, unter Abzug der be- Gerichtsstand ist in Solothurn. reits von der HESO erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der abgesagten Messe.) Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor im Solothurn, Januar 2021 13
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1/2 HESO Solothurn, im Januar 2021 1/2-HESO BEWÄHRTES KONZEPT PROFITIEREN SIE VON FÜNF AUSSTELLUNGSTAGEN Geschätzte Damen und Herren In den letzten Jahren haben wir interessierten Unternehmen eine Messeteilnahme von fünf Tagen ermöglicht. Die Teilnahme an der 1/2-HESO bietet eine ideale Verkaufs-, Informations- und Begegnungs-Plattform, mit einem geringen Aufwand den Bekanntheitsgrad zu erhöhen, die Produkte und Leistungen einem breiten Publikum zu präsentieren, Kontakte zu pflegen und zu potentiellen Kunden aufzubauen sowie Beratungen und Verkäufe zu tätigen. Das Konzept zur 1/2-HESO 2021 finden Sie anschliessend in dieser Broschüre. Als Teilnehmer an der 1/2-HESO erhalten Sie Zugang zu ca. 50 000 Messebesuchern (Mix aus Privat- und Geschäftskunden). Ihr Unternehmen wird zudem im HESO-Prospekt namentlich aufgeführt. Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der HESO-Geschäftsstelle. Wir freuen uns, Sie an der 1/2-HESO 2021 zu begrüssen. Freundliche Grüsse Herbstmesse Solothurn Urs Unterlerchner Thomas Zindel Präsident HESO-OK Geschäftsstelle HESO 15
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober 1/2-HESO BEWÄHRTES KONZEPT IN DER HESO INTEGRIERT 1. Grundidee Mindestmiete: Kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe CHF 500.– aus der Region Solothurn und Mitglieder des KGV sollen die Gelegenheit erhalten, sich an Nebenkosten: der regional bedeutendsten Publikumsmesse Grundpauschale von CHF 100.– für tech- während fünf Tagen zu präsentieren. nische Standeinrichtungen respektive CHF 250.– für Wasser und Abwasser. Teppiche, 2. Anmeldung sanitäre und elektrische Installationen nach Die Anmeldung hat mit beiliegendem For- effektivem Aufwand. mular schriftlich bis zum 12. März 2021 zu er- folgen. Die Anmeldung gilt erst mit der An- 5. Ausstellungsreglement zahlung von CHF 500.– an die Mietkosten Mit der Unterzeichnung des Anmeldean- als erfolgt. trages erklärt der Aussteller, vom Ausstel- lungsreglement der 1/2-HESO 2021 Kennt- 3. Berücksichtigung/Standzuteilung nis genommen zu haben. Er anerkennt die Der Platz für die 1/2-HESO ist beschränkt. Die darin enthaltenen Bedingungen vorbehaltlos. Messeleitung entscheidet über die Teilnahme und die Standzuteilung. Wünsche werden so- weit möglich berücksichtigt. Gemeinschafts- stände mit anderen Mitgliedern sind möglich. 4. Preise (siehe auch beiliegendes Ausstellungsreglement) Platzmiete: Die Grundmiete beträgt CHF 110.–/m2 Zuschläge für: – Eckstand 15 % – Kopfstand 25 % – Freistehender Stand 35 % 16
1/2 HESO AUSSTELLUNGSREGLEMENT 1/2-HESO 2021 ALLGEMEINES 1. Wichtige Termine FR 12.03. Anmeldeschluss Ende Mai Bestätigung Zulassung FR 11.06. Bestellschluss technische Standeinrichtung Gruppe A: Auf- und Abbau DI 21.09. Anliefern und Einräumen der Ausstellungsgüter/Standeinrichtung DO 23.09. 18.00 Uhr Rundgang der Messeleitung FR 24.09. 14.00 Uhr Eröffnung der Messe DI 28.09. ab 21.00 Uhr Standabbau bis 24.00 Uhr Gruppe B: Auf- und Abbau MI 29.09. 07.00 – 14.00 Uhr Anliefern und Einrichten des Standes MI 29.09. 14.00 Uhr Eröffnung SO 03.10. 18.00 Uhr Schluss der Messe MO 04.10. ab 07.00 Uhr Stände ausräumen. Der Strom muss aus Sicherheitsgründen um 11.00 Uhr generell ausgeschaltet werden MI 06.10. 13.00 Uhr Ende Standabbau, Aufhebung der Bewachung 2. Dauer und Öffnungszeiten die HESO ihre Wände nach Ermessen der Bau- Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021 leitung weglassen). Sämtliches Material bleibt Eigentum der Unternehmer. Verändertes, be- 3. Standmieten schädigtes oder nach der Abräumung fehlen- Die Standmiete beträgt CHF 110.–/m2. Der des Material wird dem Aussteller verrechnet. Preis versteht sich exklusiv MwSt., Nebenkos- Die Mindestmiete beträgt CHF 500.–. ten und Malerarbeiten für Trennwände so- wie Pauschale für allgemeine Grundeinrich- 4. Anmeldung tung. Die Tarife gemäss «Anmeldeformular» Die Anmeldungen sind termingerecht vorzu- und «Bestellformular technische Standein- nehmen. Das Ausstellungsgut ist auf der An- richtung» beinhalten die Platz- und Materi- meldung zu beschreiben; nicht aufgeführte almiete sowie Montage und Demontage inkl. Artikel werden zur Ausstellung nicht zuge- Standrück- und Seitenwände (sofern ein Aus- lassen. Konkurrenzausschluss wird nicht ge- steller einen eigenen Normstand stellt, kann währt. 17
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober Die Anmeldung gilt erst mit Eingang der An- richtung» ersichtlich. Bei Anschlusswerten ab zahlung von CHF 500.– als erfolgt. Ein Platzzu- 22 kW pro Stand oder Lokal wird der Strom di- teilungsanspruch besteht aber in keinem Fall. rekt mittels kWh Zähler gemessen und nach effektivem Verbrauch abgerechnet. Zusätz- 5. Rücktritt liche, nicht auf dem «Bestellformular tech- Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021 nische Standeinrichtung» aufgeführten Instal- lationen werden nach Aufwand in Rechnung 6. Einteilung gestellt. Zusätzlich benötigte Verlängerungs- Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021 kabel, Stecker, Kupplungen usw. werden se- parat durch den Installateur erfasst und nach erfolgtem Abbau in Miete oder als Verbrauch AUSSTELLUNGSAUFBAU verrechnet. Auf dem «Bestellformular tech- nische Standeinrichtung» ist der Anschluss- 7. Standmaterial und Standgestaltung wert in kW der einzelnen Apparate, Anzahl der Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021 Beleuchtungskörper etc. einzutragen. Aussteller, die nicht funktionstüchtige oder 8. Aufbau fehlerhafte Geräte anschliessen, haften für die Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021 Behebung von daraus entstehenden Schäden. Es ist darauf zu achten, dass nur SEV-geprüfte 9. Technische Installationen Apparate angeschlossen werden. Technische Installationen für Wasser, Strom- Für allgemeine Grundeinrichtungen wird zu anschlüsse, Telefon, TV etc. sind ausschliess- den bestellten technischen Standeinrich- lich bei der HESO zu bestellen. Alle entspre- tungen eine Kostenpauschale von CHF 100.– chenden Anschlüsse werden nach HESO-Tarif verrechnet. Für Aussteller mit über 40 m2 verrechnet, ungeachtet wer sie ausführt. Für Fläche beträgt diese CHF 150.–. Ausgenom- Wasser und Abwasser wird eine Pauschale men sind Aussteller, die eine Pauschale von CHF von CHF 250.– verrechnet. Das Anschliessen 250.– für Wasser und Abwasser entrichten. von Apparaten, Spülbecken usw. wird nach Aufwand und Tarifen der HESO-Installateure Messebetrieb/Bestellung von technischer verrechnet. Die Preise der elektrischen Ein- Einrichtung/Finanzelle und rechtliche Be- richtungen sind inklusive Stromverbrauch auf stimmungen siehe Ausstellungsreglement dem «Bestellformular technische Standein- HESO 2021. 18
HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO 24. September bis 3. Oktober 2021 Persönliche Notizen WWW.HESO.CH IMPRESSUM | Herausgeberin: HESO Messeleitung | Realisation: c&h konzepte werbeagentur ag 19
Geschäftsstelle HESO Rythalle Soledurn AG Dornacherplatz 7 | 4500 Solothurn Telefon 032 623 50 55 | Fax 032 623 50 45 info@heso.ch | www.heso.ch
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