HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen

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HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen
Ausstellerinformationen

HERZLICH WILLKOMMEN
ZUR 44. HESO
24. September bis 3. Oktober 2021
HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober
HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen
INHALTSVERZEICHNIS

Die wichtigsten Daten auf einen Blick                  04

Vorwort                                                05

Ausstellungsreglement HESO 2021                        07

1/2-HESO – Ideale Plattform für kleinere Unternehmen   15

Impressum19

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HERZLICH WILLKOMMEN ZUR 44. HESO - September bis 3. Oktober 2021 Ausstellerinformationen
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober

DIE WICHTIGSTEN DATEN AUF EINEN BLICK

Anmeldeschluss                        12. März 2021

Ausstellerinformationsabend           30. August 2021

Eröffnung                             Freitag, 24. September 2021, 14.00 Uhr

Dauer                                 Freitag, 24. September bis Sonntag, 3. Oktober 2021

Schluss der Messe                     Sonntag, 3. Oktober 2021, 18.00 Uhr

Öffnungszeiten                        siehe Ausstellungsreglement Ziffer 2 (Seite 7)

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass geplante Aktivitäten /Anlässe an den Messeständen
der Messeleitung zur Genehmigung anzumelden sind. Zudem verweisen wir auf das Ausstel-
lungsreglement, mit allen detaillierten Daten, Terminen und Bedingungen.

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Solothurn, im Januar 2021

ZUGANG ZU EINEM KUNDENPOTENTIAL
VON 100 000 PERSONEN

Sehr geehrte Damen und Herren

Die HESO bietet Ihnen eine ideale Verkaufs-, Informations- und Begegnungs-Plattform, um
Ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen, neue Kontakte zu knüpfen und Kundenbe-
ziehungen zu pflegen.

Im Espace Mittelland ist die HESO die grösste und erfolgreichste Publikumsmesse. Mit einem
vielseitigen Branchen-Mix, gezielten Sonderschauen und einem interessanten Rahmen-
programm, wird die Attraktivität der HESO laufend gesteigert. Die HESO zieht jährlich rund
100 000 Besucher aus dem gesamten Mittelland nach Solothurn.

Die Messe ist mit der 1/2-HESO speziell auch für kleinere Unternehmen interessant, weil diese
mit einem geringeren Aufwand von der HESO-Plattform profitieren können.

Für weitere Informationen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen
uns, Sie an der HESO 2021 zu begrüssen.

Freundliche Grüsse

HESO Herbstmesse Solothurn

Urs Unterlerchner		          Thomas Zindel
Präsident HESO-OK            Geschäftsstelle HESO

                                                                                           5
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober

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AUSSTELLUNGSREGLEMENT HESO 2021

ALLGEMEINES

1. Wichtige Termine
FR   12.03.   Anmeldeschluss
Ende Mai      Bestätigung Messeteilnahme
FR   11.06.   Bestellschluss technische Standeinrichtung
MO 30.08.     19.00 Uhr Ausstellerinfoabend
DO 16.09.     Anlieferung von schweren Ausstellungsgütern
MO 20.09.     Beginn der Standeinrichtung, ab 07.00 Uhr durchgehende Bewachung
DI   21.09.   Anliefern und Einräumen der Ausstellungsgüter
DO 23.09.     18.00 Uhr Rundgang der Messeleitung
FR   24.09.   14.00 Uhr Offizielle Eröffnung
MO 27.09.     21.00 Uhr Aussteller-Spaghettiplausch
DO 30.09.     17.00 Uhr Behördentag
SA   02.10.   10.00 Uhr 8. HESO-Jungschwingertag
SO   03.10.   09.00 Uhr Aussteller-Brunch
SO   03.10.   11.00 Uhr 21. Harley Davidson-Meeting
SO   03.10.   18.00 Uhr Schluss der Messe
MO 04.10.     Ab 07.00 Uhr Stände ausräumen. Der Strom muss aus Sicherheitsgründen
		            um 11.00 Uhr generell ausgeschaltet werden.
MI   06.10.   13.00 Uhr Ende Standabbau; Aufhebung der Bewachung

2. Öffnungszeiten der Messehallen
FR   24.09.   14 bis 21 Uhr       MI   29.09. 14 bis 21 Uhr
SA   25.09.   11 bis 21 Uhr       DO 30.09. 14 bis 21 Uhr
SO   26.09.   11 bis 18 Uhr       FR   01.10. 14 bis 21 Uhr
MO 27.09.     14 bis 21 Uhr       SA   02.10. 11 bis 21 Uhr
DI   28.09.   14 bis 21 Uhr       SO   03.10. 11 bis 18 Uhr

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3. Standmieten                                     Standort zuzuteilen, Ein- und Ausgänge der
Die Standmieten sind gestaffelt: a) Mitglieder     Räumlichkeiten oder Freiflächen zu verlegen
der Stadt- und Gewerbevereinigung Solothurn        oder zu schliessen und sonstige bauliche Ver-
(CHF 175.–/m2); b) regionale Aussteller (CHF       änderungen vorzunehmen. Der sich aus einer
195.–/m2); c) übrige Aussteller (CHF 210.–/m2).    solchen Änderung eventuell ergebende Diffe-
Die detaillierten Preise gehen aus den beilie-     renzbetrag bei den Kosten der Standfläche
genden Anmeldeformularen hervor. Die Preise        wird dem Aussteller mit der Rechnung gutge-
verstehen sich exklusiv MwSt., Nebenkosten         schrieben bzw. belastet. Werden die Interes-
und Pauschale für allgemeine Grundeinrich-         sen des Ausstellers auf Grund einer solchen
tung. Die Tarife gemäss «Anmeldeformular»          Änderung in unzumutbarer Weise beeinträch-
und «Bestellformular technische Standein-          tigt, so kann dieser mit Anspruch auf Rückzah-
richtung» beinhalten die Platz- und Material-      lung der bereits bezahlten Akonto-Rechnung
miete sowie Montage und Demontage inkl.            vom Ausstellervertrag zurücktreten. Weiter-
Standrück- und Seitenwände (sofern ein Aus-        gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
steller einen eigenen Normstand stellt, kann
die HESO ihre Wände nach Ermessen der Bau-         6. Rücktritt
leitung weglassen). Verändertes, beschädigtes      Nach Anmeldeschluss kann von der Anmel-
oder nach der Abräumung fehlendes Material         dung nur zurückgetreten werden, wenn die
wird dem Aussteller verrechnet. Die Mindest-       bestellte Fläche rechtzeitig an einen andern
miete beträgt CHF 800.–                            geeigneten Aussteller vermietet werden kann.
                                                   Der zurücktretende Aussteller hat eine Um-
4. Anmeldung                                       triebsentschädigung von CHF 800.– und al-
Die Anmeldungen sind termingerecht einzu-          lenfalls einen durch die neue Vermietung ent-
reichen. Das Ausstellungsgut ist auf der An-       stehenden Ausfall zu bezahlen.
meldung zu beschreiben; nicht aufgeführte
Artikel werden zur Ausstellung nicht zugelas-      7. Einteilung
sen. Konkurrenzausschluss wird nicht ge-           Über Platzzuteilung und realisierbare Stand-
währt. Mitglieder der Stadt- und Gewerbe-          grösse entscheidet die Messeleitung. Zusiche-
vereinigung haben Priorität.                       rungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung
Die Anmeldung gilt erst mit Eingang der An-        verbindlich. Die Bestätigung der Messeleitung
zahlung von CHF 800.– als erfolgt. Ein Platz-      an die Aussteller gilt als verbindlich. Die Mes-
zuteilungsanspruch besteht in keinem Fall.         seleitung behält sich in Ausnahmefällen nö-
                                                   tige Standverschiebungen auch nach der Be-
5. Vertragsbestätigung                             stätigung ausdrücklich vor. Die effektiven
Erst mit der definitiven Standzuteilung erhält     Standmasse können bis zu +/- 10 cm von den
der Aussteller eine Vertragsbestätigung, wo-       Plänen abweichen.
mit der Platzzuteilungsvorbehalt aufge-
hoben und der Ausstellervertrag in allen Tei-      8. Untermiete
len rechtskräftig wird. Die Messeleitung ist be-   Die komplette Untermiete von Ständen an
rechtigt, dem Aussteller auch abweichend           Drittaussteller ist untersagt. Werbeflächen für
von der bereits erfolgten Vertragsbestätigung      Drittfirmen sind nur zulässig, wenn sie mit
eine andere Standfläche oder einen anderen         dem Ausstellungsgut des Standes in direktem

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Zusammenhang stehen. In Zweifelsfällen ent-         sammen mit der Teilnahmebestätigung in der
scheidet die Messeleitung abschliessend.            dort beiliegenden Ausstellerdokumentation
                                                    zur Kenntnis gebracht. Diese enthält auch Re-
AUSSTELLUNGSAUFBAU                                  geln zur Abfallentsorgung. Den Anweisungen
                                                    von Polizei und Bewachungsdienst ist Folge
9. Standmaterial und Standgestaltung                zu leisten. Behinderungen werden auf Kosten
Messeseitig bestehen Standwände in Holz-            des Ausstellers beseitigt.
platten von 2.55 Meter Höhe. Sie sind vom
Aussteller zu streichen. Die Platten weisen          11. Technische Installationen
durch vorherige Messen verschiedene Farb-            Technische Installationen für Wasser, Strom-
töne auf. Für Materialbefestigungen dürfen           anschlüsse, Telefon, Internet, TV etc. sind
nur kleine Nägel verwendet werden. Mit dem           ausschliesslich bei der HESO zu bestellen.
Bestellformular technische Standeinrichtungen        Alle entsprechenden Anschlüsse werden
können weitere kostenpflichtige Standein-            nach HESO-Tarif verrechnet, ungeachtet wer
richtungen bestellt werden.                          sie ausführt. Für Wasser und Abwasser wird
Blendladen: Abschluss aus Holz (Höhe 25 cm)          eine Pauschale von CHF 500.– verrechnet.
an der oberen Standfront, stützenfrei montiert       Das Anschliessen von Apparaten, Spülbecken
und grau gestrichen. An den Blenden kann der         usw. wird nach Aufwand und Tarifen der
Name des Ausstellers angebracht werden.             ­HESO-Installateure verrechnet.
Teppiche: Anthrazitfarbige Teppichplatten            Die Preise der elektrischen Einrichtungen
50/50 cm verlegt und entfernt durch den              sind inklusive Stromverbrauch auf dem «Be-
Messe­bauer der HESO. Calicot Bespannung:            stellformular technische Standeinrichtung»
Textilbespannung (schwarz oder weiss) als            ersichtlich. Bei Anschlusswerten ab 22 kW
Standdecke. Kann nur mit dem Blendladen in           pro Stand oder Lokal wird der Strom direkt
Kombination bestellt werden. Standwände              mittels kWh Zähler gemessen und nach
Streichen: Die Standwände können durch               ­effektivem Verbrauch abgerechnet. Zusätz-
­unseren Messemaler gestrichen werden.                liche, nicht auf dem Bestellformular aufge-
 Die Standgestaltung darf den Gesamteindruck          führten Installationen werden nach Aufwand
 nicht stören. Die Preise sämtlicher Waren sind       in Rechnung gestellt. Zusätzlich benötigte
 inkl. MwSt. zu beschriften. Besondere Wün-           Verlängerungskabel, Stecker, Kupplungen
 sche sind mit der Messeleitung abzusprechen.         usw. werden separat durch den Installateur
 Leicht brennbares Material wie Stroh, diverse        erfasst und nach erfolgtem Abbau in Miete
 Textilien etc. sind aus feuerpolizeilichen Grün-     oder als Verbrauch verrechnet.
 den nicht zugelassen. Ebenfalls nicht gestat-        Aussteller, die nicht funktionstüchtige oder
 tet sind offene Feuer. Der Standboden ist mit        fehlerhafte Geräte anschliessen, haften für die
 einem nicht losen Belag zu versehen; ausser          Behebung von daraus entstehenden Schäden.
 in Absprache mit der Messeleitung.                   Es ist darauf zu achten, dass nur SEV-geprüfte
                                                      Apparate angeschlossen werden.
10. Aufbau                                            Für allgemeine Grundeinrichtungen wird zu
Während des Aufbaus sind die Messehallen              den bestellten technischen Standeinrich-
nur mit Anlieferausweis zugänglich. Die Auf-          tungen eine Kostenpauschale von CHF 150.–
und Abbauordnung wird den Ausstellern zu-             verrechnet. Für Aussteller mit über 40m2 Flä-

                                                                                                   9
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che beträgt diese CHF 300.–. Ausgenommen           innerhalb des Standes dürfen die Standnach-
sind Aussteller, die eine Pauschale von CHF        barn weder in optischer, akustischer noch
500.– für Wasser und Abwasser entrichten. Die      räumlicher Hinsicht stören. Ebenso wenig
zusätzlichen Nebenkosten ergeben sich aus          dürfen sie die Zirkulation der Besucher in den
der technischen Bestellung der Aussteller.         Gängen behindern.

12. Spezielle Wünsche                              16. Abfallentsorgung
Besondere Einrichtungen und Anschlüsse so-         Die Standreinigung ist Sache der Aussteller.
wie Änderungen werden separat im Aufwand           Abfallmaterial kann nur während der Messe
in Rechnung gestellt.                              nach Messeschluss gebündelt in den Gängen
                                                   deponiert werden, wo es von den Putzequipen
13. Bestellung von                                 entfernt wird. Abfall, welcher beim Auf- und/
technischen Einrichtungen                          oder Abbau entsteht, muss vom Aussteller sel-
Die Bestellung der technischen Einrichtungen       ber entsorgt werden.
muss entsprechend der Terminvorgabe auf
dem «Bestellformular technische Standein-          17. Degustations-/Restaurationsbetriebe
richtung» erfolgen. Unterlässt der Aussteller      Restaurationsbetriebe und Stände, an welchen
eine termingerechte Bestellung, wird der           Ess- oder Trinkwaren gratis oder gegen Ent-
Stand mit einer Grundausrüstung, bestehend         gelt zur Konsumation an Ort und Stelle abge-
aus Blendenladen und 1 Steckdose 220V 10A,         geben werden, unterstehen unterschiedlichs-
auf Kosten des Ausstellers zu den ordent-          ten Gesetzesbestimmungen. Die Einhaltung
lichen Messetarifen ausgerüstet.                   und Durchsetzung dieser Gesetzesbestim-
                                                   mungen ist Sache der Aussteller/Restaurant-
MESSEBETRIEB                                       betreiber. Die Wirtebewilligung wird von der
                                                   HESO eingeholt und den entsprechenden Be-
14. Standanlässe/-aktivitäten                      trieben anteilsmässig verrechnet. Generell
Anlässe/Aktivitäten an Messeständen sind be-       sind die Vorschriften der Kant. Lebensmittel-
willigungspflichtig.                               kontrolle zu beachten.

15. Standbetrieb                                   18. Musikvorführungen
Die Stände sind während den offiziellen            Der Aussteller hat die Vermittlung von Musik,
­Messeöffnungszeiten zu betreuen. Aufdring-        sei es durch Musiker und/oder Sänger, durch
 liches oder störendes Anpreisen ist zu unter-     Radio, Television oder andere Tonträger (Kon-
 lassen. Einrichtungen und Darbietungen a ­ ller   zerte, Unterhaltung, Modeschauen, Tonfilm,
 Art, welche Standnachbarn oder Besucher           Tonbildschau, Hintergrundmusik etc.) mindes-
 offensichtlich stören, insbesondere die In­       tens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der
 anspruchnahme des Raumes vor dem Stand,           SUISA, Gesellschaft für die Rechte der Ur-
 die aktive Werbung ausserhalb des Stan-           heber musikalischer Werke, Zürich, anzumel-
 des, nicht bewilligte Emissionen, beispiels-      den. Bei Verwendung von Musik jeglicher Art
 weise durch Rauch, Dünste, Gerüche, Lärm,         verpflichtet sich der Aussteller, gegenüber der
 Erschütterungen, Licht- und Strahleneffekte       SUISA über allfällige Benützergebühren direkt
 usw. sind nicht gestattet. Auch Vorführungen      abzurechnen. Die Veranstalterin haftet nicht

                                                                                               11
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für Ansprüche der SUISA oder Dritter aus         stahl zu versichern und hat dies auf Verlangen
Urheberrecht als Folge von Vorführungen des      der Messeleitung nachzuweisen. Die HESO
Ausstellers. Musikvorführungen dürfen die        haftet keinesfalls für Elementar-, Unfall- und
Nachbarstände nicht beeinträchtigen.             Diebstahlschäden sowie weitere Schäden al-
                                                 ler Art, soweit sie keine grobe Fahrlässigkeit
19. Fotografieren und Filmen                     trifft. Sie haftet auch nicht, wenn die Messe
Die Messeleitung ist berechtigt, Fotos und       durch Umstände, die sie nicht zu verantwor-
Filme von Ausstellungsgegenständen und           ten hat, nicht durchgeführt werden kann
Objekten anfertigen zu lassen und für ihre ei-   (siehe dazu Punkt 24). Die Veranstalterin haf-
genen oder für allgemeine Pressezwecke zu        tet nicht für Schäden, die aus dem Verhältnis
verwenden. Pressefotografen mit offiziellem      Aussteller/Aussteller sowie Aussteller/Besu-
Presseausweis ist das Fotografieren für Pres-    cher entstehen. Insbesondere haftet die HESO
sezwecke gestattet. Ansonsten ist das ge-        bezüglich des rechtmässigen Vertriebs der
werbsmässige Fotografieren und Reproduzie-       Produkte und Dienstleistungen durch den
ren aller Art nur mit besonderer schriftlicher   Aussteller (Beachtung von Patent-, Lizenz-
Bewilligung der Messeleitung gestattet. Der      Vertriebs sowie andere Rechte und Pflichten)
Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen      in keinerlei Hinsicht. Die Durchsetzung bzw.
aus Urheberrecht. Sonstiges Fotografieren        Abwehr entsprechender Rechte oder Ansprü-
und andere Aufnahmen dürfen nur mit dem          che ist alleine Sache des Ausstellers. Der Aus-
Einverständnis des Ausstellers gemacht wer-      steller haftet gegenüber der HESO für die von
den. Es obliegt dem Aussteller bzw. seinem       ihm verursachten Schäden.
Standpersonal, unerwünschte Aufnahmen sei-
nes Standes oder seiner Ausstellungsgüter zu     22. Abräumen
verhindern.                                      Für nicht rechtzeitig abtransportierte Güter
                                                 wird jede Haftung abgelehnt; die Berechnung
FINANZIELLE UND RECHTLICHE                       von Lagergebühren ab drittem Tag nach
BESTIMMUNGEN                                     Messeschluss wird vorbehalten.

20. Zahlung                                      23. Widerhandlungen
Die Standmiete wird mit der Angabe der           Die HESO übt auf dem gesamten Areal von
Platzzuteilung, die Kosten für Standeinrich-     Aufbaubeginn bis Abbauende das Hausrecht
tungsmaterial nach Messeschluss fakturiert.      aus. Die Messeleitung führt Kontrollen über
Die Anzahlung wird mit der Standmiete            die Einhaltung der Vorschriften bezüglich
­verrechnet. Alle Rechnungen sind innert         Standbau, das Verhalten der Aussteller wäh-
 30 Tagen netto zu bezahlen.                     rend der Messe und über die Ausstellungs-
                                                 gegenstände durch. Wer Weisungen der
21. Versicherung/Haftung                         Messeleitung nicht befolgt, kann jederzeit
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich im Zu-   ohne Schadenersatzansprüche von der Betei-
sammenhang mit seiner Ausstellertätigkeit bei    ligung ausgeschlossen werden. Auf schrift-
einer in der Schweiz tätigen Versicherungsge-    liche Verwarnung hin kann die Messeleitung
sellschaft gegen Haftpflicht für Personen- und   alles Nötige zur Einhaltung der Vorschriften
Sachschäden jeglicher Art, sowie gegen Dieb-     auf Kosten der Säumigen durchführen lassen.

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24. Absage, Abbruch, Verschiebung                 Falle von entsprechenden politischen und
oder Anpassung der Messe                          wirtschaftlichen Ereignissen, wenn höhere
Die Messeleitung ist berechtigt, die Messe aus    Gewalt, eine behördliche Anordnung, Entzug
wichtigem Grund vor der Durchführung ab-          von Bewilligungen, Epidemien, technische
zusagen, vorzeitig abzubrechen, zu verschie-      Störungen in der Organisation, welche nicht
ben oder den Betrieb den Umständen anzu-          auf grobfahrlässiges Verhalten zurück zu füh-
passen. Muss eine Messe aus wichtigem Grund       ren sind oder andere nicht von der HESO zu
abgesagt, vorzeitig abgebrochen, verschoben       vertretende Umstände die ordentliche Durch-
oder den Umständen angepasst werden, so ist       führung einer Messe verunmöglichen oder
die HESO von ihren Leistungspflichten ent-        ­erschweren, oder wenn der HESO die Durch-
bunden und die Aussteller haben gegenüber          führung einer Messe aus wirtschaftlichen oder
der HESO weder einen Anspruch auf Erfüllung,       politischen Gründen als nicht zumutbar
noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Scha-    ­erscheint.
denersatz. In diesen Fällen besteht keine Haf-
tung der HESO. (Bereits geleistete Zahlungen     25. Gerichtsstand
werden zurückerstattet, unter Abzug der be-      Gerichtsstand ist in Solothurn.
reits von der HESO erbrachten Aufwendungen
im Zusammenhang mit der abgesagten
Messe.) Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor im   Solothurn, Januar 2021

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Solothurn, im Januar 2021

1/2-HESO BEWÄHRTES KONZEPT
PROFITIEREN SIE VON FÜNF AUSSTELLUNGSTAGEN

Geschätzte Damen und Herren

In den letzten Jahren haben wir interessierten Unternehmen eine Messeteilnahme von fünf
Tagen ermöglicht. Die Teilnahme an der 1/2-HESO bietet eine ideale Verkaufs-, Informations-
und Begegnungs-Plattform, mit einem geringen Aufwand den Bekanntheitsgrad zu erhöhen,
die Produkte und Leistungen einem breiten Publikum zu präsentieren, Kontakte zu pflegen
und zu potentiellen Kunden aufzubauen sowie Beratungen und Verkäufe zu tätigen.

Das Konzept zur 1/2-HESO 2021 finden Sie anschliessend in dieser Broschüre.

Als Teilnehmer an der 1/2-HESO erhalten Sie Zugang zu ca. 50 000 Messebesuchern (Mix aus
Privat- und Geschäftskunden). Ihr Unternehmen wird zudem im HESO-Prospekt namentlich
aufgeführt.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der HESO-Geschäftsstelle.

Wir freuen uns, Sie an der 1/2-HESO 2021 zu begrüssen.

Freundliche Grüsse

Herbstmesse Solothurn

Urs Unterlerchner		         Thomas Zindel
Präsident HESO-OK           Geschäftsstelle HESO

                                                                                        15
HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober

1/2-HESO BEWÄHRTES KONZEPT
IN DER HESO INTEGRIERT

1. Grundidee                                      Mindestmiete:
Kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe           CHF 500.–
aus der Region Solothurn und Mitglieder des
KGV sollen die Gelegenheit erhalten, sich an      Nebenkosten:
der regional bedeutendsten Publikumsmesse         Grundpauschale von CHF 100.– für tech-
während fünf Tagen zu präsentieren.               nische Standeinrichtungen respektive CHF
                                                  250.– für Wasser und Abwasser. Teppiche,
2. Anmeldung                                      sanitäre und elektrische Installationen nach
Die Anmeldung hat mit beiliegendem For-           effektivem Aufwand.
mular schriftlich bis zum 12. März 2021 zu er-
folgen. Die Anmeldung gilt erst mit der An-       5. Ausstellungsreglement
zahlung von CHF 500.– an die Mietkosten           Mit der Unterzeichnung des Anmeldean-
als erfolgt.                                      trages erklärt der Aussteller, vom Ausstel-
                                                  lungsreglement der 1/2-HESO 2021 Kennt-
3. Berücksichtigung/Standzuteilung                nis genommen zu haben. Er anerkennt die
Der Platz für die 1/2-HESO ist beschränkt. Die    darin enthaltenen Bedingungen vorbehaltlos.
Messeleitung entscheidet über die Teilnahme
und die Standzuteilung. Wünsche werden so-
weit möglich berücksichtigt. Gemeinschafts-
stände mit anderen Mitgliedern sind möglich.

4. Preise
(siehe auch beiliegendes Ausstellungsreglement)

Platzmiete:
Die Grundmiete beträgt CHF 110.–/m2
Zuschläge für:
– Eckstand		           15 %
– Kopfstand		          25 %
– Freistehender Stand 35 %

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AUSSTELLUNGSREGLEMENT 1/2-HESO 2021

ALLGEMEINES

1. Wichtige Termine
FR   12.03.   Anmeldeschluss
Ende Mai      Bestätigung Zulassung
FR   11.06.   Bestellschluss technische Standeinrichtung

Gruppe A: Auf- und Abbau
DI   21.09.   Anliefern und Einräumen der Ausstellungsgüter/Standeinrichtung
DO 23.09.     18.00 Uhr Rundgang der Messeleitung
FR   24.09.   14.00 Uhr Eröffnung der Messe
DI   28.09.   ab 21.00 Uhr Standabbau bis 24.00 Uhr

Gruppe B: Auf- und Abbau
MI   29.09.   07.00 – 14.00 Uhr Anliefern und Einrichten des Standes
MI   29.09.   14.00 Uhr Eröffnung
SO   03.10.   18.00 Uhr Schluss der Messe
MO 04.10.     ab 07.00 Uhr Stände ausräumen. Der Strom muss aus Sicherheitsgründen
		            um 11.00 Uhr generell ausgeschaltet werden
MI   06.10.   13.00 Uhr Ende Standabbau, Aufhebung der Bewachung

2. Dauer und Öffnungszeiten                     die HESO ihre Wände nach Ermessen der Bau-
Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021           leitung weglassen). Sämtliches Material bleibt
                                                Eigentum der Unternehmer. Verändertes, be-
3. Standmieten                                  schädigtes oder nach der Abräumung fehlen-
Die Standmiete beträgt CHF 110.–/m2. Der        des Material wird dem Aussteller verrechnet.
Preis versteht sich exklusiv MwSt., Nebenkos-   Die Mindestmiete beträgt CHF 500.–.
ten und Malerarbeiten für Trennwände so-
wie Pauschale für allgemeine Grundeinrich-      4. Anmeldung
tung. Die Tarife gemäss «Anmeldeformular»       Die Anmeldungen sind termingerecht vorzu-
und «Bestellformular technische Standein-       nehmen. Das Ausstellungsgut ist auf der An-
richtung» beinhalten die Platz- und Materi-     meldung zu beschreiben; nicht aufgeführte
almiete sowie Montage und Demontage inkl.       Artikel werden zur Ausstellung nicht zuge-
Standrück- und Seitenwände (sofern ein Aus-     lassen. Konkurrenzausschluss wird nicht ge-
steller einen eigenen Normstand stellt, kann    währt.

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HESO 2021 | 24. September bis 3. Oktober

Die Anmeldung gilt erst mit Eingang der An-       richtung» ersichtlich. Bei Anschlusswerten ab
zahlung von CHF 500.– als erfolgt. Ein Platzzu-   22 kW pro Stand oder Lokal wird der Strom di-
teilungsanspruch besteht aber in keinem Fall.     rekt mittels kWh Zähler gemessen und nach
                                                  effektivem Verbrauch abgerechnet. Zusätz-
5. Rücktritt                                      liche, nicht auf dem «Bestellformular tech-
Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021             nische Standeinrichtung» aufgeführten Instal-
                                                  lationen werden nach Aufwand in Rechnung
6. Einteilung                                     gestellt. Zusätzlich benötigte Verlängerungs-
Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021             kabel, Stecker, Kupplungen usw. werden se-
                                                  parat durch den Installateur erfasst und nach
                                                  erfolgtem Abbau in Miete oder als Verbrauch
AUSSTELLUNGSAUFBAU                                verrechnet. Auf dem «Bestellformular tech-
                                                  nische Standeinrichtung» ist der Anschluss-
7. Standmaterial und Standgestaltung              wert in kW der einzelnen Apparate, Anzahl der
Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021             Beleuchtungskörper etc. einzutragen.
                                                  Aussteller, die nicht funktionstüchtige oder
8. Aufbau                                         fehlerhafte Geräte anschliessen, haften für die
Siehe Ausstellungsreglement HESO 2021             Behebung von daraus entstehenden Schäden.
                                                  Es ist darauf zu achten, dass nur SEV-geprüfte
9. Technische Installationen                      Apparate angeschlossen werden.
Technische Installationen für Wasser, Strom-      Für allgemeine Grundeinrichtungen wird zu
anschlüsse, Telefon, TV etc. sind ausschliess-    den bestellten technischen Standeinrich-
lich bei der HESO zu bestellen. Alle entspre-     tungen eine Kostenpauschale von CHF 100.–
chenden Anschlüsse werden nach HESO-Tarif         verrechnet. Für Aussteller mit über 40 m2
verrechnet, ungeachtet wer sie ausführt. Für      Fläche beträgt diese CHF 150.–. Ausgenom-
Wasser und Abwasser wird eine Pauschale           men sind Aussteller, die eine Pauschale von CHF
von CHF 250.– verrechnet. Das Anschliessen        250.– für Wasser und Abwasser entrichten.
von Apparaten, Spülbecken usw. wird nach
Aufwand und Tarifen der HESO-Installateure        Messebetrieb/Bestellung von technischer
verrechnet. Die Preise der elektrischen Ein-      Einrichtung/Finanzelle und rechtliche Be-
richtungen sind inklusive Stromverbrauch auf      stimmungen siehe Ausstellungsreglement
dem «Bestellformular technische Standein-         HESO 2021.

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HERZLICH WILLKOMMEN
ZUR 44. HESO
24. September bis 3. Oktober 2021

Persönliche Notizen

WWW.HESO.CH
IMPRESSUM | Herausgeberin: HESO Messeleitung | Realisation: c&h konzepte werbeagentur ag

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Geschäftsstelle HESO
Rythalle Soledurn AG
Dornacherplatz 7 | 4500 Solothurn
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