2022 BILDUNGSANGEBOT FÜR BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN - Arbeit & Lernen Detmold
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BILDUNGSANGEBOT FÜR BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN 2022 SEMINARÜBERSICHT ZUM HERAUSTRENNEN Auf den Seiten 131 – 134
Eure Ansprechpartner Detmold, im Oktober 2021 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns riesig, dass wir nach einer turbulenten und unsicheren Zeit, wieder durch- starten und Euch unser Programm 2022 präsentieren können. Für die BR, MAVen und SBVen stehen im dem Superwahljahr 2022 die Vorbereitungen MATTHIAS WENZEL SIBYLLE PETERS ILONA FRÖSE und die Durchführung der Wahlen ganz oben auf der Agenda. Und so starten wir auch • Geschäftsführung • Hotelmanagement • Hotelmanagement in diesem Herbst mit zahlreichen Wahlvorstandsschulungen. • Seminarplanung • Seminarplanung • Seminarplanung • Seminarorganisation • Anmeldung • Anmeldung Themen, die auch pandemiebedingt größere Veränderungen in der Arbeitswelt und somit • Seminarorganisation & • Seminarorganisation & E-Mail: in der Rechtsprechung mit sich gebracht haben, finden in teilweise ganz neuen Seminaren -abrechnung -abrechnung wenzel@aul-seminare.de E-Mail: Berücksichtigung: Digitalisierung der BR-Arbeit, Künstliche Intelligenz, Home Office, Telefon: Mobiles Arbeiten, Gesundheitsschutz... 05231 – 309 39 19 peters@aul-seminare.de 0179 – 350 37 00 (mobil) Telefon: 05231 – 309 39 17 Denjenigen, die künftig die Rolle der / des Vorsitzenden oder deren Stellvertretung ein- nehmen, legen wir unsere Reihe „Fit für den Vorsitz“ ans Herz. Wir führen diese Reihe seit den letzten BR-Wahlen mit großem Erfolg und sehr positiver Resonanz durch. Unsere Fachtagung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz führt uns im Mai wieder nach Leipzig und für die BAG-Tagungen, im Juni und im September, hoffen wir dann auch wieder die Verhandlungen am BAG besuchen zu können. In diesem Sinne freuen wir uns auf ein Wiedersehen – oder ein Kennenlernen. SANDRA CHLOSTA SISSI AHLE AXEL BURGDORF • Seminarplanung • Fachreferentin • Fachreferent Euer Team von Arbeit und Lernen Detmold • Anmeldung • ImHaus-Seminare • ImHaus-Seminare • Seminarorganisation • Seminarplanung • Seminarplanung • Seminarorganisation • Seminarorganisation E-Mail: chlosta@aul-seminare.de E-Mail: E-Mail: Telefon: ahle@aul-seminare.de burgdorf@aul-seminare.de 05231 – 309 39 21 Telefon: Telefon: 05231 – 309 39 15 0175 – 400 80 51 (mobil) 0172 – 520 97 17 (mobil) MARC HANDWERK • Fachreferent • ImHaus-Seminare • Seminarplanung • Seminarorganisation E-Mail: handwerk@aul-seminare.de Telefon: 0170 – 762 36 46 (mobil) |2 3|
Inhaltsübersicht INTERAKTIV - EINFACH ANKLICKEN & DIREKT ZUR SEITE SPRINGEN ARBEIT & LERNEN SPEZIALWISSEN Eure Ansprechpartner Seite 2 Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss (WA) Seite 39 Rubriken / Inhaltsverzeichnis Seite 4-7 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Einigungsstelle Seite 40 Eine erfolgreiche Interessenvertretung hat System Seite 9 Arbeitsrechtliche Fragen in der Pandemie Seite 41 Betriebsratswahl 2022 – Wahlvorstandsschulung Seite 10 Außertarifliche Angestellte Seite 42 BR-Wahlvorstandsschulung – Kompakt Seite 11 Befristungsrecht aktuell Seite 43 Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Seite 44 GRUNDLAGENWISSEN Bilanz lesen und verstehen Seite 45 Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht Seite 46 Betriebsrat 1 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1) Seite 13 Mutterschutz – Pflegezeit – Elternzeit – (Brücken-)Teilzeit Seite 47 Betriebsrat 2 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 2) Seite 14 Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst Seite 48 Betriebsrat 3 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3) Seite 15 Stellenbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst Seite 49 Betriebsrat 4 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 4) Seite 16 Personalbesetzung und Pflegekosten in Krankenhäusern / Pflegeeinrichtungen Seite 50 Betriebsrat 5 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 5) Seite 17 Das Urlaubsrecht konsequent umsetzen Seite 51 Arbeitsrecht 1 – Einstiegsseminar Seite 19 Whistleblowing – Betriebliche Missstände öffentlich machen Seite 52 Arbeitsrecht 2 – Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis Seite 20 Arbeitsrecht 3 – Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Seite 21 Behinderung der Betriebsratsarbeit Seite 22 DIGITALE ARBEIT – DATENSCHUTZ Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung Seite 23 BYOD – Bring your own device Seite 55 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 1 – NRW und NDS Seite 24 Datenschutz in Betrieb und Verwaltung Seite 56 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 2 – NRW und NDS Seite 25 Datenschutz im Büro der Interessenvertretung (inkl. DSGVO) Seite 57 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 3 – NRW und NDS Seite 26 Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeit Seite 58 Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L Seite 27 Gesundheitsbezogene Daten im Arbeitsverhältnis Seite 59 Home-Office – mobiles Arbeiten – Desk-Sharing – rechtl. Rahmenbedingungen Seite 60 VORSITZENDE UND STELLVERTRETER Home-Office – mobiles Arbeiten – Desk-Sharing – Arbeits- & Gesundheitsschutz Seite 61 Informationstechnologien (IT) und Arbeitsrecht Seite 62 Fit für den Vorsitz – Vier Bausteine für den Erfolg Seite 29 Künstliche Intelligenz in unserem Betrieb – Wo denn? Wie denn? Was denn? Seite 64 Fit für den Vorsitz – Teil 1 Seite 30 Künstliche Intelligenz in unserem Betrieb – Aufbauseminar Seite 65 Fit für den Vorsitz – Teil 2 Seite 30 Die digitale Personalakte Seite 66 Fit für den Vorsitz – Teil 3 Seite 31 Technische Überwachung im Betrieb Seite 67 Fit für den Vorsitz – Teil 4 Seite 31 GESUNDHEIT UND SOZIALES KOMMUNIKATION UND ARBEITSTECHNIKEN Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Grundlagen Seite 69 Erfolgreiche Betriebsversammlungen Seite 33 3-teilige Weiterbildung: Betriebliche Konflikt- und Mobbingberatung Seite 70 Infoflyer perfekt gestalten Seite 34 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1 Seite 72 Die Rede in der Betriebsversammlung Seite 35 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2 Seite 73 Schriftverkehr rund um die BR-Sitzung Seite 36 Arbeitsmedizinische Vorsorge Seite 74 Arbeitsunfähig oder „nur“ leistungsgemindert Seite 75 Betriebsklima – Die Atmosphäre im Betrieb – Teil 1 Seite 76 Betriebsklima – Die Atmosphäre im Betrieb verbessern – Teil 2 Seite 77 Die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) Seite 78 Indirekte Steuerung als Managementstrategie Seite 79 |4 5|
Inhaltsübersicht INTERAKTIV - EINFACH ANKLICKEN & DIREKT ZUR SEITE SPRINGEN GESUNDHEIT UND SOZIALES ÜBER ARBEIT UND LERNEN DETMOLD Suchtprävention im Betrieb Seite 80 Unsere Referentinnen und Referenten Seite 116 - 117 Gesundheitsmanagement Seite 81 Unsere Seminarhotels 2022 Seite 118 - 119 Führung und Gesundheit Seite 82 Der Weg zum Seminar Seite 120 - 121 Das graue Gefühl Seite 83 Service Arbeit & Lernen Detmold Seite 122 Mobbing, Schikane, Diskriminierung – Teil 1 Seite 84 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seite 123 Mobbing, Schikane, Diskriminierung – Teil 2 Seite 85 Stichwortverzeichnis Seite 126 - 129 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagenseminar Seite 86 Unser Betriebsrats- und Personalratslotse Seite 134 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Vertiefungsseminar Seite 87 Übergang vom Arbeitsleben in die Rente Seite 88 ImHaus-Seminare Überlastungsanzeige Seite 89 Arbeit & Lernen – Eure Schulung nach Maß Seite 124 - 125 Aktiv gegen Stress und Burnout am Arbeitsplatz Seite 90 Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden Seite 91 ANMELDUNG Anmeldeformular und Jahresübersicht Seite ab 130 FACHTAGUNGEN AuL-Forum Arbeitsrecht – Das Weisungsrecht des Arbeitgebers Seite 93 Fachtagung: Arbeits- und Gesundheitsschutz 2022 Seite 94 Branchentagung Gesundheitseinrichtungen Seite 95 Fachtagung: Arbeits- und Sozialrecht Seite 96 Fachtagung: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Seite 97 MITARBEITERVERTRETUNG (MAV) MAV-Wahlen 2022 Seite 99 Die Arbeit der Mitarbeitervertretung (MAV 1) Seite 100 Die Arbeit der Mitarbeitervertretung (MAV 2) Seite 101 Arbeitsrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit (AVR / BAT-KF) Seite 102 SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG (SBV) Schwerbehindertenvertretung – Wahlen 2022 Seite 105 Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung – Teilhabepraxis – Teil 1 Seite 106 Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung – Teilhabepraxis – Teil 3 Seite 107 Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Seite 108 JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG (JAV) Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem BetrVG Seite 111 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV 1) Seite 112 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV 2) Seite 113 Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV 3) Seite 114 Fachwissen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen Seite 115 |6 7|
Eine erfolgreiche Interessenvertretung hat System GRUNDLAGEN DER ARBEIT & LERNEN Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können NEWSLETTER nach dem Besuch des BR1 bzw. LPVG 1 in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wir informieren Euch regelmäßig kostenlos zu Themen BR 1 LPVG 1 MAV 1 Basiswissen und Grundlagenseminar der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht, Handlungssicherheit für Personalräte und Grundlagenseminar für die Mitarbeitervertretung interessanten Seminarangeboten und zu Neuigkeiten Ersatzmitglieder BR 2 bei Arbeit & Lernen. Mitbestimmung auf den Punkt gebracht LPVG 2 MAV 2 Vom Informationsrecht Aufbauseminar für die BR 3 bis zur Mitbestimmung Mitarbeitervertretung Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen LPVG 3 Dienstvereinbarungen BR 4 rechtssicher verhandeln Betriebsvereinbarungen und gestalten BR 5 Betriebsänderung, Interessen- ausgleich, Sozialplan Arbeitsrecht 1 Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht 3 Einstiegsseminar: Arbeitsrecht Rechte und Pflichten Die Beendigung des für die betriebliche Interessen- im Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnisses vertretung SPEZIALISIERUNGEN Vorsitzende und Kommunikation und Spezialwissen Stellvertreter Arbeitstechniken Online anmelden und ab sofort Digitale Arbeit / Datenschutz Gesundheit und Soziales Fachtagungen immer auf dem Laufenden bleiben! NEWSLETTER-ANMELDUNG Mitarbeitervertretung Schwerbehindertvertretung Jugend- und (MAV) (SBV) Auszubildendenvertretung (JAV) |8 9|
Wahlvorstandsschulung 2021 / 2022 INHALTSÜBERSICHT Betriebsratswahl 2022 – Wahlvorstandsschulung BR-Wahlvorstandsschulung – Kompakt Gut vorbereitet | Sicher durchgeführt | Erfolgreich abgeschlossen Für Wahlvorstandsmitglieder mit Vorkenntnissen Im neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz gibt es Veränderungen, die für die BR-Wahl 2022 Wer zum wiederholten Male für die Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich ist, erhält in wichtig sind. Außerdem wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit, noch vor der Bundestagswahl im diesem Seminar einen kompakten Überblick für die erfolgreiche Durchführung. September, eine neue BR-Wahlordnung geben, die alle Wahlvorstandsmitglieder kennen müssen. Selbstverständlich werden die Neuerungen aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das seit Juni 2021 in Kraft ist, berücksichtigt. So ändern sich u. a. das Wahlalter, die Schwellenwerte für die Das Ziel: Die Wahl muss transparent, demokratisch und ordnungsgemäß vorbereitet und durch- Auswahl des Wahlverfahrens und die Voraussetzungen, um eine BR-Wahl anfechten zu können. geführt werden. Eine spätere Wahlanfechtung sollte nicht möglich sein. Im Seminar gibt es alle dazu erforderlichen Kenntnisse und Unterlagen. So auch ein Wahlpaket, das die Durchführung der Wahl Die Teilnehmer*innen erhalten dazu u. a. ein Wahlpaket, das die Durchführung der Wahl erheblich erleichtert. Es enthält alle für die Betriebsratswahl erforderlichen Formulare, sowie einen erheblich erleichtert. Es enthält alle für die Betriebsratswahl erforderlichen Formulare, digitalen Wahlkalender. sowie einen digitalen Wahlkalender zur einfachen Berechnung aller Fristen. Inklusive aller Neuerungen aus dem BR-Modernisierungsgesetz und der (zum Wahlzeitpunkt Inklusive aller Neuerungen aus dem BR-Modernisierungsgesetz und der (zum Wahlzeitpunkt wahrscheinlich geltenden) neuen BR-Wahlordnung. wahrscheinlich geltenden) neuen BR-Wahlordnung. Seminarinhalte Seminarinhalte •Der Wahlvorstand •Neuerungen aus dem Betriebsräte- 09. – 10. November 2021 · Bestellung und Rechtsstellung, Kündigungsschutz Paderborn modernisierungsgesetz der WV-Mitglieder neu · u. a.: Altersgrenze, Schwellenwerte für Wahlverfahren, 01. – 02. Dezember 2021 · Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands Münster Gründe für Anfechtbarkeit, Kündigungsschutz · Online- und / oder Präsenzsitzungen neu • Der Wahlvorstand 07. – 08. Dezember 2021 •Erstellung der Wählerlisten Dortmund · Mitglieder, Aufgaben, Rechte und Pflichten · Der Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff, Aktives und • Wählerlisten und Wahlausschreiben passives Wahlrecht, Wahlalter neu 19. – 20. Januar 2022 · Wer darf wählen? (Arbeitnehmerbegriff gem. § 5 BetrVG) · Anzahl BR-Mitglieder, Minderheitengeschlecht Paderborn · Größe des BRs, Minderheitengeschlecht • Das Wahlausschreiben 26. – 27. Januar 2022 · Wahlausschreiben: Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung Hannover · Inhalt, Zeitpunkt, Bekanntmachung • Das Wahlverfahren: Mehrheitswahl oder Verhältniswahl • Das Wahlverfahren 26. – 27. Januar 2022 Köln • Wahlvorschläge und Listen · Mehrheitswahl oder Verhältniswahl · Widerspruch, Stützunterschriften 15. – 16. Februar 2022 • Wahlvorschläge und Listen Hamm • Die Durchführung der Wahl · Widerspruch, Prüfung und Aushang neu · Ort und Zeitpunkt 08. – 09. März 2022 25. Januar 2022 · Einreichung der Vorschläge und Stützunterschriften neu Willingen · Ermittlung und Bekanntgabe des Ergebnisses Bielefeld • Die Durchführung der Wahl • Bekanntgabe des Wahlergebnisses REFERENTEN REFERENT · Ort und Zeitpunkt · Die Wahlniederschrift · Ermittlung und Bekanntgabe des Ergebnisses • Marc Handwerk · Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats • Marc Handwerk • Walter Venghaus • Bekanntgabe des Wahlergebnisses · Die Wahlniederschrift PREIS PREIS · Einberufung und Konstituierung des neuen Betriebsrats 495,– € 255,– € • Mögliche Anfechtung oder Nichtigkeit der zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen Betriebsratswahl neu • Vorstellung und Erläuterung des Wahlpakets ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte | 10 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 11 |
INHALTSÜBERSICHT Grundlagenwissen Betriebsrat 1 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1) Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit Was sollte ein neues BR-Mitglied nach dem ersten Grundlagenseminar unbedingt wissen? Wir finden, es sollte die Voraussetzungen für rechtssicheres Handeln kennen und, wenn im Rahmen der BR-Arbeit eine Frage auftaucht, wissen, ob der BR hier Einfluss nehmen kann oder nicht. Selbstverständlich tauschen wir uns in diesem Seminar über die Ziele der BR-Arbeit aus, darü- ber was gute oder schlechte BR-Arbeit ist bzw. sein könnte. Das sind wichtige Themen. Doch das Ziel ist klar definiert: (Rechts-)Sicherheit im Handeln und solides Basiswissen, um schnell und kompetent in die BR-Arbeit einsteigen zu können. Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Dieses Seminar sollte der Auftakt für den Besuch weiterer Grundlagenseminare sein. Seminarinhalte TERMINE • Einführung in die Systematik des Arbeits- und 14. – 18. Februar Betriebsverfassungsrechts Willingen · Umgang mit Gesetzen und Kommentaren 25. – 29. April Münster · Die Grenzen der Mitbestimmung und der Tarifvorrang 09. – 13. Mai gem. § 77, 3 BetrVG Münster · Die Hierarchie der Rechtsnormen 20. – 24. Juni • Geschäftsführung des BRs: Sitzungen, Beschlüsse, Cuxhaven Freistellung etc. 22. – 26. August Paderborn • Rechte und Pflichten als „normales“ BR-Mitglied 05. – 09. September · Freistellung von der Arbeit, Verschwiegenheitspflicht, Marburg Benachteiligungsverbot, Schulungsansprüche etc. 26. – 30. September gem. u. a. §§ 37, 79, 75 BetrVG Erfurt • Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats 24. – 28. Oktober gem. § 80 BetrVG Münster • Überblick über die Rechte und Beteiligungs- 28. Nov. – 02. Dez. Dortmund möglichkeiten des Betriebsrats · Informationsrechte u. a. gem. § 80 BetrVG REFERENTEN · Mitbestimmungsrechte in sozialen und persönlichen • Sissi Ahle Angelegenheiten u. a. gem. §§ 87, 99 ff., 102 BetrVG • Axel Burgdorf · Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten von BR- • Marc Handwerk • Rechtsanwalt / -anwältin Rechten: Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren RUBRIK und die Einigungsstelle gem. §§ 23, 76 BetrVG PREIS 995,– € Grundlagenwissen zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE • Betriebsräte JETZT ONLINE ANMELDEN 13 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Betriebsrat 2 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 2) Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3) Mitbestimmung auf den Punkt gebracht Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen Wir sprechen von „echter, erzwingbarer Mitbestimmung“, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat In diesem Seminar geht es um Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen und um über eine beabsichtigte Maßnahme informieren und sich dann mit ihm einigen muss, bevor er Kündigungen. Konkret: Es geht darum, wie der Betriebsrat in diesen Verfahren zu beteiligen ist diese Maßnahme durchführt. Die Einigung sollte in Form einer Betriebsvereinbarung niedergelegt und inwieweit er Einfluss nehmen kann. werden. Und wenn man sich trotz aller Bemühungen dennoch nicht einig wird, dann kann ein Doch zuvor wird geklärt, über was wir bei diesen Maßnahmen eigentlich sprechen. Was ist eine Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden. Einstellung bzw. ab wann gilt ein Kollege als eingestellt? Was ist eine Versetzung? Welche Arten Doch in welchen Fällen hat der Betriebsrat eine „echte, erzwingbare Mitbestimmung“? Die Teil- von Kündigungen gibt es? Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern? Wir befinden uns nehmenden wissen nach dem Seminar, in welchen Angelegenheiten es Mitbestimmung gibt, wo hier in einem sehr wichtigen Feld der BR-Arbeit. Nicht nur, weil es zum Teil um existentielle An- das geregelt ist und wie diese gesetzlichen Vorgaben zu verstehen sind. gelegenheiten für die Betroffenen geht, sondern weil hier auch eine Reihe formaler Aspekte zu beachten sind. Sowohl aufseiten der Arbeitgeber, als auch auf aufseiten der Betriebsräte. Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Die Themen werden anhand betrieblicher Beispiele besprochen. Seminarinhalte TERMINE Seminarinhalte TERMINE • Tarif- und Gesetzesvorrang gem. § 77, Abs. 3 BetrVG 09. – 13. Mai • Beteiligungsrechte bei Personalplanung, 15. – 19. August und § 87, Abs. 1 BetrVG: Münster Beschäftigungssicherung, Personalfragebögen Cuxhaven · Konsequenzen für die Regelungsmöglichkeiten im und Auswahlrichtlinien gem. §§ 92-95 BetrVG 19. – 23. September 05. – 09. Dezember Betrieb / Mitbestimmung des Betriebsrats •Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein- Marburg Münster • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und Umgruppierung gem. § 99 BetrVG gem. § 87 BetrVG, wie z. B. 07. – 11. November · Definitionen Versetzung im Sinne des BetrVG · Verhalten und Ordnung im Betrieb Erfurt · Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers · Technische Überwachung von Leistung und Verhalten · Zustimmungsverweigerung gem. § 99, Abs. 2 BetrVG: · Regelungen zur Arbeitszeit 05. – 09. Dezember Gründe und formale Anforderungen (Fristen und • Überblick über weitere wichtige Mitbestimmungsrechte Münster Fristberechnung) • Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte • Vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG · Das Arbeitsgerichtsverfahren • Zustimmungsersetzung gem. § 100, Abs. 2 BetrVG · Die Einigungsstelle REFERENTEN • Übersicht zum Befristungsrecht und Leiharbeit REFERENTEN • Sissi Ahle •Betriebsrat und Kündigung • Sissi Ahle • Axel Burgdorf · Kündigungsarten • Axel Burgdorf • Marc Handwerk · Die Anhörung des Betriebsrats / Informationspflichten • Marc Handwerk • Rechtsanwalt / -anwältin des Arbeitgebers • Rechtsanwalt / -anwältin PREIS · Widerspruch und Bedenken, Rechtsfolgen PREIS · Formale Anforderungen, Fristen und Fristberechnung 1.095,– € 1.095,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte | 14 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 15 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Betriebsrat 4 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 4) Betriebsrat 5 – Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 5) Betriebsvereinbarungen systematisch entwickeln und rechtssicher abschließen Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan (Umstrukturierungen und Mitbestimmung) Im „zivilen Leben“ schließen zwei, die sich einig geworden sind, einen Vertrag miteinander. Für Gibt es im Betrieb eine Betriebsänderung, dann reden wir über Umstrukturierungen im Betrieb, Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hält das Betriebsverfassungsgesetz etwas die ganz unterschiedlicher Art sein können. Ähnliches bereit: die Betriebsvereinbarung (BV). Welche rechtlichen Voraussetzungen sind dabei Häufig ist eine Betriebsänderung mit wesentlichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden. zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Was kann darin ge- Konkret: mit Entlassungen. Doch vorher wird in der Regel versucht, andere Maßnahmen zu er- regelt werden – und was nicht? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu Tarifver- greifen, um Entlassungen zu verhindern – zum Beispiel Kurzarbeit. Wenn es dann doch zu Ent- trägen, zu Arbeitsverträgen und zu Gesetzen? Welchen Einfluss hat eine Betriebsvereinbarung lassungen kommt, hängt es von der Anzahl der Betroffenen ab, was der Betriebsrat nun machen auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Wie sollte eine BV aufgebaut sein und was sollte in jedem kann bzw. ob er einen Sozialplan erzwingen kann. Fall darin geklärt sein, auch um späteren Streit über Auslegung und Anwendung zu vermeiden? Viele Fragen, die wir im Seminar klären. Dieses Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder, die sich vor dem Hintergrund von Auftragsrück- gängen mit Maßnahmen des Arbeitgebers konfrontiert sehen, die Nachteile für die Beschäftigten Das Besondere: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt im Seminar Empfehlungen für inhaltliche mit sich bringen bzw. mit sich bringen könnten. Eckpunkte und für Formulierungen in Betriebsvereinbarungen, die die Teilnehmenden mitbringen. Seminarinhalte TERMINE Seminarinhalte TERMINE •Wer darf Betriebsvereinbarungen abschließen? 07. – 11. Februar • Es läuft nicht gut im Betrieb – Der Arbeitgeber 21. – 23. Februar · Betriebsrat, Ausschüsse, Gesamtbetriebsrat, Konzern- Willingen kündigt Maßnahmen an Bad Lippspringe betriebsrat gem. §§ 28, 50, 58, 77 BetrVG · Die Situation einschätzen, verstehen und beurteilen 17. – 21. Oktober 17. – 19. Oktober •Das Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu · Die richtigen Fragen stellen (z. B. im Wirtschaftsausschuss) Paderborn Münster anderen Rechtsnormen • Maßnahmen vor Kündigung · Tarifvorrang gem. § 77 Abs. 3 BetrVG und Gesetzes- · Kurzarbeit vorrang · Abbau von Arbeitszeitkonten • Regelungsgegenstände, mögliche Inhalte · „Zwangsurlaub“ u. a. gem. § 87 BetrVG • Betriebsänderung / Entlassungen • Systematisches Vorgehen im Betriebsrat zur · Interessenausgleich: Mögliche Inhalte, Form, Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung Durchsetzungsmöglichkeiten · Sozialplan: Voraussetzungen (Erzwingbarkeit), • Form, Aufbau und Abschluss einer BV gem. Regelungsinhalte, Sozialauswahl § 77 BetrVG REFERENTEN REFERENTEN · (Angeblich) Kein Geld für einen Sozialplan – und nun? · Inhalte, Anwendungs- und Geltungsbereich einer BV • Sissi Ahle • Sissi Ahle · Beendigung und Nachwirkung • Durchsetzungsmöglichkeiten / Machtmittel • Axel Burgdorf • Ulrich Krätzig • Marc Handwerk · Arbeitsgericht und Einigungsstelle • Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle gem. §§ 76 und 76a BetrVG • Thomas Schlingmann • Rechte der Betroffenen · Klage auf Wiedereinstellung (fehlerhafte Sozialauswahl) • Unterschiede zur Regelungsabrede PREIS PREIS 1.095,– € 795,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte | 16 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 17 |
INHALTSÜBERSICHT Grundlagenwissen Arbeitsrecht 1 Einstiegsseminar: Arbeitsrecht für die betriebliche Interessenvertretung In den Arbeitsrechtseminaren geht es um alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, also um die Rechte und Pflichten der einzelnen Beschäftigten. Von A, wie Arbeitsvertrag bis Z, wie Zwischen- zeugnis. Für Betriebs- und Personalräte sind diese Kenntnisse zwingend erforderlich, um im Be- trieb die Arbeitnehmer*innen kompetent zu beraten und im Gremium sachgerecht entscheiden zu können. In diesem Einstiegsseminar werden die Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt. Dazu gehört das Wissen, welche Gesetze bzw. Rechtsnormen gelten und was im Zweifelsfall gilt. Spannend wird es meist, wenn es um das Verhältnis von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag geht. Außerdem wird an praktischen Beispielen erläutert, wie ein Arbeitsgerichtsverfahren abläuft und was dazu notwendig ist. Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht abgerundet. Seminarinhalte TERMINE • Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts 28. März – 01. April •Die Systematik Hannover · Vom Weisungsrecht zur Europäischen Menschen- 22. – 26. August rechtscharta Hannover •Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung · Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen Zwei · Einstellungsfragebogen und zulässige Fragen im Einstellungsgespräch Ausgaben · Arbeitsvertrag und Klauseln, Nachweisgesetz gratis • Befristungsrecht testen! • Arbeitnehmerüberlassung Günstigkeitsprinzip / Gleichbehandlungsgrundsatz REFERENTEN Weil Mitbestimmung • • Pflichten der Arbeitnehmer*innen • Thomas Bödecker · Pflicht zur Arbeitsleistung – Inhalt, Ort, Umfang • Axel Burgdorf keine Pause macht. •Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht · Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte · Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten PREIS des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 1.195,– € Mit Mit »Arbeitsrecht im Betrieb« –– • Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht – zzgl. USt. Besprechung und Erläuterung zzgl. Hotelleistungen immer immer informiert. Immer rechtssicher. rechtssicher. ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Personalräte • SBV • MAV www.aib-web.de/aul-detmold JETZT ONLINE ANMELDEN 19 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht 3 Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Im Arbeitsleben gibt es Bereiche, in denen besonders häufig gestritten wird. Es liegt auf der In diesem Seminar werden die arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendi- Hand: Das sind die Themen Geld, Arbeitszeit, Krankheit, Urlaub und das Thema Haftung für gung von Arbeitsverhältnissen vermittelt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Thema Kündigung; ob Schäden, die ich im Rahmen meiner Arbeit verursacht habe. Die Kernfrage lautet dann meist: verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt. Als betriebliche Interessenvertretung gibt es hier Was muss ich als Arbeitnehmer*in leisten, tun oder unterlassen, damit es keinen Ärger gibt, oder wichtige Beteiligungsrechte. Doch das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsver- damit ich mein Recht bekomme, oder damit mir kein Schaden entsteht. Das Dumme ist: Selten trag, durch Krankheit oder Tod beendet werden. Je nachdem aus welchem Grund und wie das haben Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber hier identische Auffassungen. Sonst gäbe es ja Arbeitsverhältnis beendet wird, sind die Konsequenzen bzw. die Ansprüche, die eventuell noch keinen Streit. In solchen Fällen hilft (meist) ein Blick ins Gesetz oder in den Arbeitsvertrag. Doch bestehen, ganz unterschiedlich. Hier hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer das nützt wenig, wenn das Hintergrundwissen fehlt, welche Gesetze bzw. Rechtsnormen zum wieder verändert. Was in welchem Fall zu beachten ist, wird im Seminar anhand von Beispielen Tragen kommen und welche Regelung im Zweifelsfall gilt. aus der Praxis vermittelt. Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht abgerundet. Ein besonderes Highlight dieses Seminars ist der Besuch einer Senatssitzung beim Bun- desarbeitsgericht (BAG). Die Sitzung wird vorher mit dem Referenten vorbereitet, so dass ein gutes Verständnis für die Fälle gewährleistet ist. Seminarinhalte TERMINE Seminarinhalte TERMIN •Der Begriff der Arbeitszeit – Grundnormen des 07. – 11. März •Unterschiedliche Kündigungsgründe und 20. – 24. Juni Arbeitszeitrechts Hannover Kündigungsarten Erfurt · Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- · Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung 05. – 09. September und Schichtarbeit · Betriebsbedingte Kündigung (die »freie« Unternehmer- Hannover · Abweichungen von den Grundnormen entscheidung, Sozialauswahl) · Dokumentationspflichten; aktuelle EU-Rechtsprechung 28. Nov. – 02. Dez. · Personenbedingte Kündigung (Krankheit und BEM) · Vergütungspflichtige Arbeitszeit Hannover · Änderungskündigung • Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall • Die ordentliche Kündigung · Anzeige- und Nachweispflicht · Inhalt, Form und Zugang der Kündigungserklärung · Dauer und Höhe des fortzuzahlenden Entgelts · Gesetzliche, tarifliche und vertragliche Kündigungsfristen · Der Einheitsfall in der Entgeltfortzahlung • Die außerordentliche (fristlose) Kündigung •Gewährung von Urlaub · Der wichtige Grund, Fristen und Anhörung Betroffener · Gesetzlicher, tarifvertraglicher und einzelvertraglicher • Der Aufhebungsvertrag REFERENTEN REFERENTEN Urlaub · Abschluss und Inhalt des Aufhebungsvertrages • Thomas Bödecker • Axel Burgdorf · Urlaubsansprüche bei Reduzierung der Arbeitszeit · Hinweispflichten des Arbeitgebers • Axel Burgdorf • Ulrich Krätzig (auch bei Kurzarbeit), Krankheit und Tod •Beteiligung des Betriebsrats / Personalrates bei der • Basiswissen Teilzeitarbeit Beendigung von Arbeitsverhältnissen · Anspruch, Ablehnungsgründe · Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch / Bedenken · Brückenteilzeit PREIS PREIS und seine Rechtsfolgen •Grundlagen des Haftungsrechts 1.195,– € 1.195,– € • Besuch des Bundesarbeitsgerichts zzgl. USt. zzgl. USt. · Wie haften Arbeitnehmer*innen für Schäden, die sie aus · Inhaltliche Begleitung und Erörterung der Verfahren zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen Anlass einer betrieblichen Tätigkeit verursachen? ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte • Personalräte • Personalräte • SBV • SBV • MAV • MAV | 20 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 21 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Behinderung der Betriebsratsarbeit Betriebsverfassungsrecht: Auffrischung Grenzen der innerbetrieblichen Auseinandersetzung Vorhandenes Wissen aktualisieren Mit der öffentlichen Unterstellung, dass Betriebsratsarbeit hauptsächlich aus Kaffeetrinken be- Viele BR-Mitglieder haben alle Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und zum Ar- stünde, geht es oft mit kleinen Sticheleien los. Die Steigerungsmöglichkeiten sind vielfältig und beitsrecht besucht. Die Arbeit im Betriebsrat läuft eigentlich auch ganz gut. Doch dann und z. T. brachial. Da werden bestehende gesetzliche Ansprüche konsequent verweigert, Gerüchte wann ist nicht mehr so ganz klar, was denn jetzt betriebsverfassungsrechtlich Sache ist. Es hat in der Belegschaft verbreitet, alle Arbeiten oder Abrechnungen von bestimmten Personen be- ja doch die eine oder andere Änderung in der Rechtsprechung gegeben. Das letzte Seminar ist sonders genau überwacht, Abmahnungen verteilt und womöglich sogar ungerechtfertigt ge- auch schon verdammt lang her... kündigt. In solchen Fällen ist es das Ziel, den Betriebsrat in die Defensive zu treiben, den Zu- In diesem Seminar diskutieren erfahrene BR-Mitglieder aktuelle Fälle aus der betrieblichen Praxis. sammenhalt in der Belegschaft zu untergraben und einzelne Betriebsratsmitglieder zu isolieren. Dieses Seminar ist etwas für Betriebsräte, die sich nicht auf einmal erworbenem Wissen aus- In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, entsprechende Strategien aufzudecken, ruhen möchten und die grauen Zellen mal wieder so richtig in Schwung bringen wollen. zu verstehen und ihnen entgegenzutreten. Dabei geht es einerseits um die rechtlichen Rahmenbedingungen, aber vor allem auch um die Alle Themen werden vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung diskutiert und erläutert. Entwicklung von praktikablen Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Seminarinhalte TERMIN Seminarinhalte TERMIN • Die vertrauensvolle Zusammenarbeit – nur eine 22. – 23. Februar • Geschäftsführung des BRs 29. Nov. – 01. Dez. leere Worthülse? Bielefeld • Rechte und Pflichten der einzelnen BR-Mitglieder Bremen • Die Stellung der einzelnen BR-Mitglieder; Rechte • Schulungs- und Freistellungsansprüche und Pflichten, Befreiung von der beruflichen Tätigkeit • Informationsrechte des BRs und Freistellung • Wie weit geht die Schweigepflicht von Betriebsrats- • Mitbestimmung in sozialen und personellen mitgliedern? Angelegenheiten • Wie lässt sich aggressive Opposition von Personal- • Durchsetzung von BR-Rechten: Einigungsstelle verantwortlichen erklären? und Beschlussverfahren • Wann macht der Unternehmer sich strafbar? Wann empfiehlt es sich, ihn anzuzeigen? • Unterschwellige Unterstellungen und Rufschädigung • Was tun gegen: · Gehaltskürzungen wegen Erledigung von Betriebsrats- REFERENT REFERENTIN arbeit bzw. bei Seminarbesuch • Thomas Schlingmann • Sissi Ahle · Abmahnungen und fristlose Kündigungen von BR-Mitgliedern · Unterschriftensammlungen gegen den Betriebsrat und künstlich aufgebaute „Belegschaftsinitiativen“ PREIS PREIS · Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens 495,– € 795,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte | 22 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 23 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 1 – NRW und NDS Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 2 – NRW und NDS Einstiegsseminar für die Arbeit im Personalrat Vom Informationsrecht bis zur Mitbestimmung Wer sich in den Personalrat hat wählen lassen, will sich für die Kolleg*innen einsetzen, will etwas In der Personalratsarbeit steht die Mitbestimmung in sozialen und organisatorischen Fragen im bewegen. Davon gehen wir aus. Neben Engagement und einem gesunden Gerechtigkeitssinn Mittelpunkt des Handelns. Dabei sind die Verfahren, also wie der Personalrat sich einbringen sind dafür solide Kenntnisse des jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzes erforderlich. kann, nicht immer eindeutig und nachvollziehbar. Oft muss das Mitbestimmungsrecht anhand Rechtssicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für Handlungssicherheit. Deshalb werden im der geschilderten Maßnahme erkannt werden. Deshalb stehen in diesem Seminar genau diese Seminar die Rechte und Pflichten des einzelnen Personalratsmitgliedes und die Beteiligungs- Verfahren im Mittelpunkt. rechte des Gremiums praxisnah erläutert. Das jeweilige LPVG wird quasi als Werkzeugkasten für die Interessenvertretung betrachtet und vorgestellt. Darüber hinaus hat der Personalrat in Mitbestimmungsfragen ein Initiativrecht und ist nicht darauf verwiesen, den Erlass einer Maßnahme durch den Dienststellenleiter abzuwarten. Vor allem im Konflikte mit der Dienststellenleitung sind dabei vorprogrammiert. Deshalb gibt es rechtliche Arbeits- und Gesundheitsschutz können so Maßnahmen, die über den gesetzlichen Rahmen Verfahren zur Einigung, die natürlich erst in Anspruch genommen werden sollten, wenn die hinausgehen, angestoßen und umgesetzt werden. Selbstverständlich wird die jeweils aktuelle Argumente allein nicht mehr ausreichen. Rechtsprechung berücksichtigt. Andere Landespersonalvertretungsgesetze werden auf Nachfrage eingebunden. Andere Landespersonalvertretungsgesetze werden auf Nachfrage eingebunden. Seminarinhalte TERMINE Seminarinhalte TERMINE • Rechtsstellung, Rolle und Selbstverständnis des 21. – 25. März • Arbeitsrechtliche Grundsätze in der Beratung 31. Jan. – 04. Feb. Personalrats Bad Salzuflen der Kolleg*innen Bad Lippspringe • Geschäftsführung des Personalrats • Informations- und Beteiligungsrechte der 15. – 19. August 14. – 18. November • Die Personalratssitzung als Informationsquelle Willingen Personalvertretung Bad Salzuflen • Einsichtsrecht in Unterlagen • Arbeits- und Gesundheitsschutz • Vertrauensvolle Zusammenarbeit • Die Beteiligungsverfahren im Personalvertretungsrecht • Beteiligungsverfahren im Personalvertretungsrecht • Mitbestimmung und Mitwirkung in sozialen und personellen Angelegenheiten • Mitbestimmung und Mitwirkung in sozialen und personellen Angelegenheiten • Die Verweigerung der Zustimmung • Verweigerung der Zustimmung • Die Einigungsstelle • Die Personalversammlung – Theorie & Praxis • Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichts • Zusammenarbeit mit JAV & SBV REFERENTEN • Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung REFERENTEN • Axel Burgdorf • Axel Burgdorf • Walter Venghaus • Walter Venghaus PREIS PREIS 795,– € 895,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE Die Seminarinhalte werden laufend inhaltlich und recht- ZIELGRUPPE • Personalräte lich aktualisiert. Langjährige Personalratsmitglieder • Personalräte • Ersatzmitglieder des PR profitieren daher auch von einem Seminarbesuch. • Ersatzmitglieder des PR | 24 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 25 |
Grundlagenwissen INHALTSÜBERSICHT Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Teil 3 – NRW und NDS Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L Dienstvereinbarungen rechtssicher verhandeln und gestalten Grundlagenwissen Die Dienstvereinbarung ist das vorgesehene Vertragswerk zwischen Personalvertretung und Selbstverständlich gelten im öffentlichen Dienst viele Gesetze und Verordnungen, die auch in Dienststellenleitung, um die Rechte und Pflichten Dritter zu regeln. Das ist nicht mal so eben im anderen, z. B. privatrechtlichen Betrieben, gelten. Doch der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) Vorbeigehen zu machen, denn so eine Vereinbarung muss später in der Praxis funktionieren und und weitere Spartentarifverträge regeln darüber hinaus spezielle Aspekte des Arbeitslebens im verständlich sein. Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und Interpretationen sollten vermie- öffentlichen Dienst. Außerdem gibt es hier viele Regelungen (Öffnungsklauseln), die den betrieb- den werden. Besonders deshalb ist eine zielgerichtete, systematische und rechtliche Vorbereitung lichen Interessenvertretungen Spielräume ermöglichen oder zu betrieblichen Regelungen ver- unerlässlich. Auch für den Fall, dass man sich in Verhandlungen nicht einig wird und ein Einigungs- pflichten. stellenverfahren eingeleitet wird. Die Themen reichen hier von Entgeltfragen über den Urlaubsanspruch und das Haftungsrecht Deshalb verbinden wir in diesem Seminar Theorie und Praxis auf das Engste. Erst werden die bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie diese Spielräume klug genutzt und sie im rechtlichen Grundlagen besprochen, um danach in einem Praxisteil reale Texte und eigene Verein- Verhältnis zu anderen Rechtsnormen (Gesetze, Arbeitsverträge etc.) rechtssicher angewendet barungen zu entwickeln, zu besprechen und ggf. zu korrigieren. werden können, das wird im Seminar praxisnah erläutert. Andere Landespersonalvertretungsgesetze werden auf Nachfrage eingebunden. Bitte bei der Anmeldung den für die Dienststelle / Betrieb gültigen Sparten- oder Flächen- tarifvertrag angeben. Seminarinhalte TERMIN Seminarinhalte TERMIN • Bedeutung der Dienstvereinbarung im Arbeitsrecht 02. – 06. Mai • Geltungsbereich und Struktur des TVöD sowie 09. – 13. Mai • Initiativrechte der Personalvertretung Willingen der Spartentarifverträge Marburg • Gesetze und Tarifverträge – Grenzen der Dienst- • Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVöD vereinbarung • Arbeitsverträge gestalten, Befristungen • Form und Abschluss • Umsetzung, Versetzung, Abordnung, • Inhalt von Dienstvereinbarungen – einzelne Bausteine Personalgestellung • Ziele im Personalrat vereinbaren und Verhandlungen • Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitkonten vorbereiten • Ein- und Umgruppierung, Höhergruppierung / • Formulierungen und ihre Bedeutung Herabgruppierung • Beendigung und Nachwirkung • Weitere Entgeltbestandteile • Das Einigungsstellenverfahren • Jahressonderzahlung • Aktuelle Rechtsprechung REFERENTEN • Leistungsentgelt im TVöD REFERENT • Axel Burgdorf • Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Christian Barthelmes • Walter Venghaus • Betriebs- und Dienstvereinbarung unter tariflichen Öffnungsklauseln bewerten PREIS PREIS 895,– € 1.095,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Personalräte • Personalräte • Ersatzmitglieder des PR | 26 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 27 |
INHALTSÜBERSICHT Vorsitzende und Stellvertreter Fit für den Vorsitz – Vier Bausteine für den Erfolg Rechtssicherheit und Handlungskompetenz für besondere Aufgaben inklusive der Neuerungen aus dem neuen BR-Modernisierungsgesetz Bausteine 1 bis 4 Im Untertitel dieses Seminars sprechen wir von „besonderen Aufgaben“. Da mag der eine oder die andere vielleicht stutzen und überlegen: Welche sollen das denn sein? Da gibt es zum einen die klar im Betriebsverfassungsgesetz genannten: Sitzungen leiten, Tages- ordnung erstellen, Betriebsversammlungen leiten und Stellungnahmen gegenüber dem Arbeitge- ber abgeben und annehmen. In Hinblick auf Online- und / oder Hybridsitzungen kommen weitere Vorgaben aus dem neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz dazu. Alle Aufgaben erfordern nicht allein rechtliche, sondern auch kommunikative und soziale Kompetenz. Wer würde das ernsthaft bestreiten? Die Vorsitzenden, oft auch ihre Stellvertreter*innen, befinden sich in einem permanenten Span- nungsfeld. Einerseits sollen sie Gleiche unter Gleichen sein. Keine Sonderrechte, keine Alleingänge. Auf der anderen Seite sollen sie leiten, eine Führungsrolle einnehmen, Impulse geben und das Gremium gut nach außen repräsentieren. Mit der Reihe „Fit für den Vorsitz“ wollen wir die Vorsitzenden in allen Facetten ihrer Tätigkeit unterstützen und qualifizieren. Los geht es mit den rechtlichen Grundlagen, damit von Anfang an alles auf einer soliden Basis steht. Im zweiten Teil steht die Zusammenarbeit im Gremium im Mittelpunkt: Sitzungen und Besprechungen leiten und moderieren, aber auch Umgang mit Zoff im Gremium. Danach geht es raus aus dem Gremium, hinein in die betriebliche Öffentlichkeit. Alle Bausteine können auch unabhängig voneinander besucht werden. Die Bausteine 2 bis 4 sind auch für Vorsitzende von Personalräten geeignet. Zeiten, je Teil: Beginn: Montag, 12:00 Uhr Ende: Freitag, ca. 13:00 Uhr Preis, je Teil: 1.295,00 € zzgl. USt., zzgl. Hotelleistungen Zielgruppe: • Betriebsräte • Personalräte Die Seminare im Überblick (Details auf den Folgeseiten): FIT 1: RECHTLICHE GRUNDLAGEN FIT 2: VORSITZ IM BETRIEBS- / PERSONALRAT 30.05. – 03.06.2022, Cuxhaven 14.11. – 18.11.2022, Berlin 12.09. – 16.09.2022, Erfurt 08.05. – 12.05.2023, Marburg RUBRIK 05.12. – 09.12.2022, Erfurt Vorsitzende und Stellvertreter FIT 3: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT FIT 4: VOM GREMIUM ZUM TEAM 17.04. – 21.04.2023, Bremen 27.11. – 01.12.2023, Münster 28.08. – 01.09.2023, Cuxhaven 29 |
Vorsitzende und Stellvertreter INHALTSÜBERSICHT Fit für den Vorsitz – Teil 1: TERMINE Fit für den Vorsitz – Teil 3: TERMINE Rechtliche Grundlagen für Betriebsräte 30. Mai – 03. Juni Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und in der Dienststelle 17. – 21. April 2022 2023 Seminarinhalte Seminarinhalte Cuxhaven Bremen • Gesetzliche Aufgaben, Rechte und Pflichten • Rechtliche Grundlagen • Geheimhaltungspflicht und Haftung 12. – 16. September · Betriebs- und Abteilungsversammlungen 28. Aug. – 01. Sept. 2022 · Schwarzes Brett und Aushänge 2023 •Kernaufgaben in der Geschäftsführung Erfurt · Nutzung von Social-Media (Facebook, Twitter etc.) Cuxhaven · Besondere Anforderungen an Online- und / oder · Was darf in die betriebliche Öffentlichkeit? Was ist „geheim“? Hybridsitzungen nach dem neuen Betriebsräte- 05. – 09. Dezember modernisierungsgesetz 2022 •Praktische Umsetzung · Einladung und Tagesordnung zur Sitzung – Inhalte Erfurt · Die richtige Art der Information an der richtigen Stelle: · Beschlussfassung Wann ist was geeignet? · Informationsquellen auswählen und nutzen • Schulungsansprüche · Einbettung der Öffentlichkeitsarbeit in die tägliche BR-Arbeit • Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber - Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung • Betriebsausschuss und weitere Ausschüsse REFERENTEN REFERENTEN • Projekt „Beteiligung der Kolleg*innen“: • Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers • Sissi Ahle Belegschaftsbefragungen • Axel Burgdorf und Annahme von Erklärungen des Arbeitgebers • Axel Burgdorf · Rechtliche Grundlagen • Sissi Ahle Freistellungsansprüche • Ulrich Krätzig • · Initiieren, auswerten und Ergebnisse präsentieren • Büroausstattung und Kostenübernahme · Kostenübernahme · Aktuelle Rechtsprechung JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN Fit für den Vorsitz – Teil 2: TERMINE Fit für den Vorsitz – Teil 4: TERMIN Der Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat 14. – 18. November Vom Gremium zum Team 27. Nov. – 01. Dez Seminarinhalte 2022 Seminarinhalte 2023 Berlin Münster •Die Rolle und das Selbstverständnis als Vorsitzende*r • Grundlagen der Teamentwicklung · Eigene Vorstellungen entwickeln und die Verabredung 08. – 12. Mai · Erfolgsfaktoren für Teams darüber im Gremium 2023 · Störfaktoren in der Teamentwicklung • Persönliche Entwicklung im Betrieb Marburg · Die unterschiedlichen Rollen im Team (Tätigkeit, Entgelt, „Karriere“) •Als Team erfolgreich • „Führung“ im Betriebs- oder Personalrat: · Gemeinsame Ziele festlegen und Strategien entwickeln · Geht das überhaupt? Und wenn ja, wie kann es gehen? · Klare Entscheidungsstrukturen entwickeln · Unterschiedliche „Führungsstile“ und vereinbaren · Aufgabenverteilung nach persönlichen Fähigkeiten • Konflikte in den eigenen Reihen und Neigungen · Kooperation statt Konfrontation · Kommunikation im Gremium verbessern • Sitzungen leiten und moderieren REFERENTIN REFERENTIN · Wertschätzung durch offene Kommunikation fördern • Sissi Ahle · Spannungen durch regelmäßiges Feedback auflösen • Sissi Ahle • Umgang mit besonderen Herausforderungen · Grundwissen zum Konfliktmanagement · Grundlagen kollegialer Beratung · Regeln für gutes und konstruktives Feedback | 30 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 31 |
INHALTSÜBERSICHT Kommunikation und Arbeitstechniken Erfolgreiche Betriebsversammlungen Den Betriebsrat und seine Arbeit präsentieren Wenn dieses Seminar im Februar 2022 stattfindet, dann reden wir vermutlich wieder über Be- triebsversammlungen im Betrieb. Für die einen ein Segen, für die anderen ein Fluch. Geht es um das Thema Betriebsversammlung, gibt es meist paradoxe Diskussionen. Alle sind sich einig, dass es das einzige und ein sehr wichtiges Instrument ist, sich als Interessenvertretung im Team und ganz real zu präsentieren – und zwar vor allen Beschäftigten. Total wichtig! Doch die Praxis spricht eine andere Sprache. Längst nicht alle BRs machen die vorgesehenen vier Versammlungen im Jahr. Unbestritten ist wohl auch, dass die meisten Betriebsversammlungen mehr Pepp gut vertragen könnten. Viele würden gern die eingetretenen Pfade verlassen, wenn es nur einfacher wäre. Welche anderen Formen der Informationsvermittlung, außer der Rede, können eingesetzt werden, um Informationen interessanter und lebhafter zu präsentieren? Wie können wir die Betriebsver- sammlung interessant ankündigen? Wo, wann und wie findet das Ganze statt und was ist dabei zu beachten? Es sind mehrere Faktoren, die letztendlich zu einer erfolgreichen Betriebsversamm- lung führen – und das mit weniger Aufwand, als viele denken. Seminarinhalte TERMIN • Rechtliche Aspekte zur Durchführung 02. – 04. Februar • Den Betriebsrat als Team präsentieren: Bad Lippspringe Von der Sitzordnung bis zu den (Rede-) Beiträgen •Durchführung der Betriebsversammlung · Leitung oder Moderation: Der feine Unterschied · Formen der Informationsvermittlung / Themen- bearbeitung – Interviews, symbolische Aktionen, Talkrunden ... • Vorbereitung der Betriebsversammlung im Betriebsrat · Abstimmung der Inhalte, Verteilung der Aufgaben • Einladung zur Betriebsversammlung im Betrieb · Aussagekräftige Themen, Interesse wecken · Gestaltung und Verbreitung der Einladung REFERENTIN • Sissi Ahle PREIS 795,– € zzgl. USt. RUBRIK zzgl. Hotelleistungen Kommunikation & Arbeitstechniken ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Personalräte JETZT ONLINE ANMELDEN 33 |
Kommunikation und Arbeitstechniken INHALTSÜBERSICHT Infoflyer perfekt gestalten Die Rede in der Betriebsversammlung Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung professionalisieren Informationen souverän, verständlich und interessant rüberbringen Um die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig über die Arbeit und die Erfolge des BR / PR zu infor- Mal ehrlich... Wer hat nicht Lampenfieber vor der Rede in der Betriebsversammlung? Wer greift mieren, ist eine gut organisierte und regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit nötig. nicht lieber zu ausformulierten und steifen Sätzen, weil sich das sicherer anfühlt? Das alles ist Das Seminar ist für die Interessenvertretungen konzipiert, die die Arbeit des Gremiums mit Hilfe vollkommen normal für alle, für die es eben nicht normal ist, regelmäßig vor Publikum zu stehen. von professionell gestalteten Infoflyern und Broschüren künftig (noch) attraktiver machen möchten. Moderne Software wie z. B. „Affinity Photo“ und „Affinity Publisher“ bieten heutzutage selbst Nicht- Doch gerade für diesen seltenen Fall gibt es viele hilfreiche und einfach umzusetzende Hilfe- Profis viele Möglichkeiten, um diese Aufgaben sicher umzusetzen. stellungen und Techniken, die Sicherheit bringen. Wenn dann noch der Inhalt verständlich und In einem Fotoshooting werden wir Bilder aufnehmen und an passender Stelle in den Infoflyer ein- nachvollziehbar vermittelt wird, dann kann es eine perfekte Rede werden. bauen. Mit Hilfe der Software werden wir die Fotos bearbeiten, störende Bildelemente entfernen, Kontrast / Helligkeit und Farben korrigieren. Praktische Layout- und Textübungen sowie gestalte- Ein wenig Aufregung wirkt nämlich authentisch und ehrlich. Und darauf kommt es doch an, rische Tipps runden das Seminar ab. oder? Im Seminar werden alle Aspekte der freien Rede besprochen. Von der Vorbereitung bis zur Durchführung. Hinweis: Bitte bringt ein Laptop mit Maus & Tastatur und eine Digitalkamera mit. Vor Beginn des Seminars solltet ihr für die Bildbearbeitung „Affinity Photo“ (*einmalige Kosten ca. 55,– €) sowie für die Layout-Erstellung „Affinity Publisher“ (ca. 55,- €) oder „LibreOffice“ (kostenfrei) / „MS Word“ – auf eurem Laptop installieren lassen. Seminarinhalte TERMIN Seminarinhalte TERMIN •Praxisteil Foto und Bildbearbeitung 05. – 09. September • Kriterien der Redewirksamkeit 22. – 26. August · Umgang mit der Digitalkamera Cuxhaven · Warum ist das freie Sprechen besser als das Ablesen? Bad Lippspringe · Fotoshooting – Tipps zu Bildaufbau und Belichtung · Blickkontakt, Sprache, Wortwahl · Arbeiten mit „Affinity Photo“, Helligkeit / Kontrast und · Körperhaltung, Umgang mit Stichwortzetteln Farbkorrekturen · Umgang mit Redepult, Mikrofon, Headset · Entfernung störender Bildelemente, Fehlerretusche •Systematische Vorbereitung der Rede in der • Praxisteil Layout - Infoflyer am Laptop gestalten Betriebsversammlung · Arbeiten mit Affinity Publisher bzw. „LibreOffice“ / „MSWord „ · Auf den Punkt kommen: Warum rede ich? · Ansprechende Layouts erstellen · Den roten Faden nicht verlieren: · Zügiger und einheitlicher arbeiten mit Vorlagen Aufbau und Anordnung der Informationen / Argumente · Praktische Textübungen · Klug einsteigen: Mit einem klugen Einstieg den „Fuß in • Gestaltung des Flyers – was macht einen die Tür kriegen“ guten Flyer aus? • Umgang mit Störungen und Zwischenrufen REFERENT REFERENTIN · Hilfreiche Tipps zum Aufbau eines Flyers · Souverän reagieren: Nicht jede „Störung“ ist auch eine · Grundlagen der Gestaltung • Paul Hartjens • Sissi Ahle · Reaktionsmöglichkeit auf bewusste Störungen · Vorhandene / eigene Infoflyer auf dem Prüfstand • Praktische Übungen mit und ohne Kamera • Technische Aspekte, Herstellung und Kosten PREIS PREIS 1.095,– € 1.095,– € zzgl. USt. zzgl. USt. zzgl. Hotelleistungen zzgl. Hotelleistungen ZIELGRUPPE ZIELGRUPPE • Betriebsräte • Betriebsräte • Personalräte • Personalräte • SBV • SBV • MAV • MAV | 34 JETZT ONLINE ANMELDEN JETZT ONLINE ANMELDEN 35 |
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