2023 Jahresprogramm Evangelische - KKJD Peine
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Diakon Axel Steiner axel.steiner@kirche-peine.de 05171 - 58 49 36 01573 - 83 72 520 Diakonin Hannah Stolzenburg hannah.stolzenburg@kirche-peine.de 05171 - 58 49 32 0157 - 39 32 35 65 Verwaltungskraft Katrin Decker katrin.decker@kirche-peine.de kkjd@kirche-peine.de 05171 - 58 49 31 Materialwart Peter Izzo materialstelle@kirche-peine.de 05171 - 9 88 91 31 0177 - 789 75 70
Inhalt Seiten Grußworte ……………………….………...……… 4-7 Angebote …………….…………….……...…....…. 8-9 Aktionen für Kinder ………….….……………. 10-11 Aktionen für Jugendliche .…..……..….……. 12-13 Freizeiten .……………………….…..……......… 14-17 Fortbildungen für Ehrenamtliche ……..….. 18-21 Materialstelle .….….………………….…….….. 22-23 INCA .….….…….……………………..…..….….. 24-25 Anmeldeformulare ……..……………. 26-27, 30-31 Teilnahmebedingungen …………….….……. 28-29 Impressum Herausgeber: Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienst Peine Zehnerstr. 8 • 31226 Peine • Tel.: 05171 - 58 49 30 kkjd@kirche-peine.de • www.kkjd-peine.de Redaktion: Katrin Decker, Peter Izzo, Hannah Stolzenburg, Axel Steiner Gestaltung: Salzstreuer Design Druck: WirmachenDruck Auflage: 2000 Redaktionsschluss: 01.11.2022 Spendenkonto: Sparkasse Hildesheim Goslar Peine IBAN: DE85 2595 0130 0000 1140 09 BIC: NOLADE21HIK
Willkommen bei der Evangelischen Jugend Peine! Die Bank ist leer. In den meisten Fällen ist das eher schlecht - egal ob beim Akku, beim Geld oder bei der Ersatzbank im Sport. Wenn wir allerdings nach einer anstrengenden Wande- rung oder nach einem intensiven Stadtbummel eine leere Bank entdecken, auf der wir uns niederlassen können, dann sind wir froh und dankbar, um unseren Füßen eine wohlverdiente Auszeit zu gönnen. Beim Kreisjugenddienst ist die Bank nicht komplett leer, aber wirklicher Platzmangel herrscht zur Zeit auch nicht. Stellenstreichungen und Stellenwechsel haben ihre Spuren hinterlassen. Dadurch wird es notwendig, in diesem Jahr eine neue Konzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erstellen. Zudem fällt das diesjährige Jahresprogramm etwas schmaler aus, als die Jahre zuvor. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Bank bald wieder voll besetzt ist und dass ihr Angebote finden werdet, auf die ihr Lust habt und die zu euch passen. Die hier veröffentlichten Angebote sind auch nur ein Ausschnitt. Im Laufe des Jahres werden weitere Dinge hinzukommen, die separat beworben werden. Viele Grüße Axel Steiner & Hannah Stolzenburg 4
Ein neues Jahr bricht an. Wir sind startklar und freuen uns auf ein erlebnisreiches Jahr 2023 und auf viele schöne Momente mit Dir: Freizeiten, Tagesausflüge oder andere Aktivitäten - wo bist Du dabei? Wir vom Vorstand des KKJK wünschen Dir eine Menge Spaß und viele schöne Glücksmomente. Möge Gottes Segen Dich an jedem neuen Tag behüten. Und bis wir uns wieder sehen, halte Gott Dich fest in seiner Hand! Euer Vorstand des Kirchenkreisjugendkonvents Finn Topolovec, 1. Vorsitzender 5
Unterwegs mit einem + Sommer. Auf einem Zeltplatz an der nieder- ländischen Nordsee- küste waren nicht weit voneinander zwei Gruppen aus Osnabrück zu einer Jugendfreizeit untergebracht. Bei der einen Gruppe wehte auf einer Fahne das "Kreuz auf der Welt", das Erkennungszeichen der Evangelischen Jugend. Es war die Gruppe einer Osnabrücker Kirchengemeinde. Ich erinnere mich, wie der Pastor, der deren Freizeit leitete, mit Blick auf die Osnabrücker Nachbargruppe sagte: Alles, was dort gemacht wird, haben, können und machen wir auch: Strandleben, Ausflüge, Sportliches, Spiele, Spaß, prima Gemeinschaft. Aber wir haben ein Plus." Das kam zum Ausdruck durch die Fahne mit dem Kreuz, das man auch als Pluszeichen schreiben kann. Zum Abschluss des Tages wurde in einer Abendan- dacht immer ein Lied gesungen, dessen erste Strophe lautete: "Nicht weit vom Strand im fremden Land stehn Zelte weiß im großen Kreis. Das Kreuz auf der Welt über unserem Zelt auf der Fahne im Wind zeigt, wer wir sind, wer wir sind." Freizeiten und Aktivitäten der Evangelischen Jugend finden im Zeichen des Kreuzes auf der Welt statt. Das Kreuz bringt zum Ausdruck, wie wir das eigene Leben und das der ganzen Welt sehen dürfen. Wir und die ganze Welt stehen im Lichte der bedingungslosen und ewigen Liebe Gottes, die durch die Hingabe Jesu unterstrichen ist. Der Apostel Paulus hat das einmal so ausgedrückt: "Denn ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünf- tiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn." (Römer 8, 38f.) Gottes Herz schlägt für uns. Das ist eine durch und durch positive Nachricht, ein wunderbares Plus. So sehr schlägt Gottes Herz für uns, das sogar der Tod zerbrochen wird. Gottes Liebe kommt als großes Plus auch bei den Freizeiten und anderen Aktivitäten unseres Kirchenkreisjugenddienstes zur Sprache. Ich wünsche viel Spaß und Freude an den Angeboten im Jahr 2023. Alles Gute und herzliche Grüße Dr. Volker Menke Superintendent des Ev.-luth. Kirchenkreises Peine 6
„Was guckst du?!“ – Wenn dieser Satz fällt, ist meis- tens dicke Luft. Oder es bahnt sich irgendein Stress an. Ein Blickkontakt stellt Nähe her – und die ist nicht immer gewünscht. Ein Blick sagt mehr als tausend Worte, so heißt es ja. Und in der Tat: Mit einem Blick kann ich jemanden sagen, dass ich ihn oder sie mag – aber eben genauso wie das Gegenteil. Mit Blicken können wir einander ermuntern und aufbauen – oder auch verletzen. Und es gibt vielleicht manche Blicke im Leben, die vergisst man nie. Um einen besonderen Blick, nämlich den Blick Gottes, geht es in dem Bibelwort, das als Losung über dem Jahr 2023 steht: „Du bist ein Gott, der mich sieht.“ Dieses Wort steht im 1. Buch Mose (Kapitel 16 Vers 13). Hagar heißt die Frau, die diesen Satz spricht – und zwar mitten in der Wüste. Dorthin ist sie geflohen; und es ist alles eine ziemlich verwickelte Geschichte. Jedenfalls ist viel geschehen – und für Hagar ist ganz ungewiss, was werden soll. Mitten in der Wüste macht Hagar aber die Erfahrung, dass Gott ihr begegnet. Er lässt sie wissen, dass es einen Weg für sie geben wird. Und daraufhin spricht Hagar diesen Satz: „Du bist ein Gott, der mich sieht.“ Es ist ein Blick, der unendlich wohltut. Denn in Hagars Worten schwingt mit: Dir, Gott, bin ich nicht egal. Du kennst mich – und du nimmst mich an, so, wie ich bin. Du gehst sogar in die Wüste, um nach mir zu schauen. Und zugleich siehst du noch viel mehr in mir, als ich es selbst sehen kann (und vielleicht je zu träumen wagte!). Sich selbst, die Welt und das Leben von den Möglichkeiten Gottes her zu sehen lernen – und dabei erleben, dass Gott da ist, dass er dabei ist und für uns sogar in die Wüste geht: Das ist die Erfahrung, die Hagar macht. Der unendlich wohltuende Blick Gottes, er gilt nicht nur für Hagar. Denn mit diesem Blick sieht Gott jede:n Einzelne:n von uns an. Und zu entdecken, welche Möglichkeiten, das eröffnet, dazu lädt Gott uns alle ein – wo auch immer wir so unterwegs sind! Und das sind hoffentlich längst nicht immer so schwierige Umstände, wie Hagar sie erlebt. Ein paar besonders schöne Ideen für das kommende Jahr findet Ihr jedenfalls hier im Jahresprogramm der Evangeli- schen Jugend. Da ist wieder einiges an Bewegung drin! Aber entdeckt es selbst – und seid dabei. Denn eins steht fest: Mit anderen zusammen ist das Unterwegssein am schönsten! Ich wünsche Euch viel Freude beim Stöbern – und vor allem beim Erleben der neuen Sichtweisen, die sich für Euch ganz persönlich im Jahr 2023 vielleicht auftun mögen! Euer Julian Bergau, Kirchenkreisjugendpastor 7
Mitarbeiter- / Teamerkreise Mitarbeiterkreis Region SüdWest donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr im Jugendraum der Kirchengemeinde Hohenhameln Ansprechpartner: Axel Steiner Jugendgottesdienste So 19.03. um 17:00 Uhr Kirche St. Jakobi (Breite Str. 13/14, Peine) So 18.06. um 17:00 Uhr, Garten der Friedenskirchengemeinde (Eichendorffstraße 6, Peine) Fr 15.09. um 17:00 Uhr Lutherkirche (Am Walzwerk 13, Peine)) So 19.11. um 17:00 Uhr St. Johannis Telgte (Fröbelstraße 16, Peine) (Weitere Jugendgottesdienste nach Bekanntgabe.) 8
Mose - Kinderbibeltage Datum: 03.04. – 05.04.2023 jeweils von 15:00 bis 17:30 Uhr Ort: Gemeindesaal Kirchengemeinde Bierbergen (Schulweg 2 • 31249 Bierbergen) Alter: 6 - 11 Jahre TN-Beitrag: 5,- € (zur Veranstaltung mitzubringen) Wieso schwamm Mose als Baby eigentlich in einem Korb den Nil entlang? Und warum schickte Gott den Ägyptern so schreckliche Plagen? All das und vieles mehr wirst Du bei unseren Kinderbibelta- gen erfahren - zu einer der großen Gestalten der Bibel. Gemeinsam wollen wir zu diesem Thema basteln, spielen, singen und Geschichten erzählen. Anmeldeschluss: 20.03.2023 Ansprechpartner: Axel Steiner Kinder-Aktions-Tage (KAT) Datum: 13.05.23, 24.06.23, 23.09.23 Ort: Gemeindehaus der Friedenskirchengemeinde, Eichen- dorffstrasse 6 Alter: 5-10 Jahre TN-Beitrag: kostenlos Die Kinder-Aktions-Tage dauern jeweils 3 Stunden. Wir beginnen mit einer Einführung in das jeweilige Thema, dann gibt es eine Bastel- und Spielphase, danach feiern wir einen Kindergottesdienst und zum Abschluss essen wir gemeinsam. Ansprechpartnerin: Diakonin Franziska Bendrien f.bendrien@gmx.de 10
KIGO Angebot: Spiel mit großen Handpuppen Datum: Termine können beim KKJD angefragt werden, Dauer ca. 3 Stunden Ort: in der jeweiligen Einrichtung Alter: Mitarbeiter:innen im KIGO TN-Beitrag: kostenlos Mit Puppen spielen ist nicht blöd, vor allem nicht mit großen Handpuppen. Es macht jede Menge Spaß und die Puppe kann ganz andere, manchmal versteckte, Eigen- schaften des eigenen Charakters ausleben. Gerade bei Kindern eröffnen sich bei verschiedenen The- matiken nochmals andere Zugänge durch den Einsatz einer Handpuppe. Ziel des Workshops ist es, Möglichkeiten zu einem aus- drucksstarken und einfallsreichen Handpuppenspiel zu eröffnen, der Freude am Spiel mit den Handpuppen möglichst viel Raum zu geben, unterschiedliche Einsatz- möglichkeiten kennenlernen und Spieltechniken zu vermit- teln. Ansprechpartner: Diakon Axel Steiner 11
Konfi Party Datum: Freitag, 10.02.2023 von 19:00 bis 21:00 Uhr Ort: Pfarrhaus Mehrum Gemeindesaal (Ratsweg 12 in Mehrum) Alter: für Konfis TN-Beitrag: - Ein Woche nach der Konfifreizeit wieder so richtig abfeiern mit Musik und allem was sonst noch zu einer Party so dazugehört. Für alle Konfis und deren Freundinnen und Freunde, die etwa im gleichen Alter sind. Getränke und Snacks zum Selbstkostenpreis. Ansprechpartner: Axel Steiner Escape Room Datum: 22. & 23.02.2023 jeweils um 17:00 & 18:30 Uhr Ort: noch offen Alter: ab 12 Jahren Anzahl: 3 (min.) 6 (max.) TN-Beitrag: - Gemeinsam mit Freund:innen Rätsel lösen, kombinieren und gemeinsam den Schlüssel finden. Melde dich mit deinen Freund:innen an. Ihr bekommt einen Termin als Gruppe und habt genau 60 Minuten Zeit den Escape Room zu lösen. Anmeldeschluss: 15.02.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg Krimi Dinner Datum: 03.03.2023 Ort: noch offen Alter: ab 14 Jahren Anzahl: 6 (min.) 10 (max.) TN-Beitrag: 3,- € Auf einmal ist alles anders, denn es gibt eine Leiche. Wer hat sie ermordet? Was ist an diesem Abend passiert? Ihr sitzt zusammen und überlegt, wer wohl der Täter oder die Täterin ist… Zum Krimi Dinner wird es ein 3 Gänge-Menü geben. Anmeldeschluss: 20.02.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg 12
Fun auf der Fuhse - Bootstour Datum: 26.08.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr Ort: Fuhse Alter: ab 12 Jahre Anzahl: 6 (min.) - 15 (max.) TN-Beitrag: 3,- € Mal gemütlich, mal abenteuerlich - die Fuhse. Eine verges- sene Perle im Peiner Land und wir werden sie mit Schlauch- kanus erkunden. Inklusive Picknick! Abfahrt: 10:00 Uhr an der Fuhsebrücke Lauenthaler Mühle zwischen Adenstedt / Gadenstedt Ankunft: ca. 15:00 Uhr Kreisjugenddienst (Zehnerstr. 8, 31226 Peine) Mitzubringen: Badesachen, Badeschuhe, Handtuch, Klei- dung zum Wechseln Anmeldeschluss: 19.08.2023 Ansprechpartner: Axel Steiner Entlang an Flüssen und unter Bäumen - Wandertag Datum: 18.06.2023 Ort: Alter: ab 12 Jahren Anzahl: 4 (min.) 20 (max.) TN-Beitrag: 5,- € Raus in die Natur – wohin? Das ist noch offen, aber definitiv in den Wald, an Flüssen entlang und in bester Gemein- schaft. Bei einem Wandertag kommt man ins Gespräch, tauscht sich aus und erlebt Gottes Schöpfung ganz haut- nah! Wir werden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wanderort fahren. Anmeldeschluss: 10.06.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg 13
Staffelpreise Der Kirchenkreisvorstand hat die Einführung von Staffelprei- sen für die Kinder- und Jugendfreizeiten in den Sommerferien zur Erprobung beschlossen. Der sogenannte „normale“ TN-Beitrag gibt an, was die Freizeit pro Teilnehmenden tatsächlich kostet, ohne dass ein größeres Defizit entsteht. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden entscheiden aufgrund ihrer finanziellen Lage selbst, welchen Preis sie zahlen möchten. In den Maßnahmen sind die entsprechenden Preisbereiche aufgelistet. Die Preise staffeln sich wie folgt: Jeweils in 10,- € Schritten auf- bzw. abwärts vom normalen TN-Beitrag: Normaler Teilnahmebeitrag: Kostendeckender Preis der Maßnahme. Fördernder Teilnahmebeitrag: Mit Ihrer freiwilligen Zusatz- leistung ermöglichen Sie es, dass finanziell nicht so gut gestellte Familien nur den geminderten Beitrag zahlen müssen. Geminderter Teilnahmebeitrag: Wird durch die Mehrein- nahmen der „fördernden Teilnehmerbeiträge“ ermöglicht. Er soll finanziell nicht so gut gestellten Familien eine leichtere Finanzierung der Freizeitmaßnahme ermöglichen. Zudem weisen wir darauf hin, dass generell niemand aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben muss. Eine Redu- zierung des Teilnehmerbeitrages über den geminderten Beitrag hinaus ist jederzeit möglich. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die/den Ansprechpartner/in der jeweiligen Maßnahme. Taizé Datum: 02.04. - 11.04.2023 Ort: Taizé, Frankreich Alter: 15-27 Jahre Anzahl: 5 (min.) 30 (max.) TN-Beitrag: ca. 130,- € Jährlich kommen Tausende junger Menschen nach Taizé um eine Woche in Gemeinschaft mit den Brüdern der communauté de Taizé in Frankreich zu leben. Sie kommen aus allen Erdteilen, um gemeinsam zu singen, zu diskutie- ren, zu schweigen, zu feiern, zu beten und zu lachen. Sie kommen mit den verschiedensten Fragen über ihr Leben, ihre Zukunft, den Glauben, die Zukunft ihrer Familien, Freunde und Länder. Über Ostern wollen wir uns dieser Gemeinschaft anschlie- ßen. In Taizé sind wir zu Gast bei einer ökumenischen Gemeinschaft von Brüdern , die ebenfalls aus den verschie- densten Ländern kommen. Gerahmt sind die Tage von Gebeten, gemeinsamen Gesprächen, aber auch Zeit für sich und den eigenen Glauben. Anmeldeschluss: 05.03.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg 14
Kirchentag Datum: 07.06. - 11.06.2023 Ort: Nürnberg Alter: ab 14 Jahre Anzahl: 5 (min.) 25 (max.) TN-Beitrag: noch offen Jetzt ist die Zeit! Zeit für den Kirchentag in Nürnberg. Es ist Zeit zu entdecken, erleben und auszuprobieren. Wir fahren mit dem Bus nach Nürnberg. Vor Ort beziehen wir ein Gemeinschaftsquartier und werfen uns ins Getümmel! Du hast die Möglichkeit an vielen Veranstaltungen teilzuneh- men, denn das Programm umfasst ungefähr 2000 Veran- staltungen. Da ist für jede und jeden etwas dabei, schnapp dir also Freund:innen und komm mit! Es können sich auch Familien und Erwachsene anmelden, der TN-Beitrag muss dann angepasst werden. Anmeldeschluss: 17.05.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg Kinderfreizeit Lüneburger Heide in Stoetze Datum: 07.07. - 16.07.2023 Ort: Stoetze / Landkreis Uelzen Alter: 7 - 12 Jahre Anzahl: 20 (min.) - 30 (max.) Fördernder TN-Beitrag: in 10,- € Schritten ab 235,- € Normaler TN-Beitrag: 225,- € Geminderter TN-Beitrag: in 10,- € Schritten 215,- bis 195,- € Die Kinderfreizeit führt uns nach Stoetze, in der Mitte zwischen Hitzacker und Uelzen gelegen. Die Unterbringung erfolgt größtenteils in 4-Bett bis 6-Bett Zimmern. Bei unserem Thema tauchen wir ein in eine phantastische Welt und begeben uns auf eine abenteuerliche Entde- ckungsreise, bei der so mancherlei Überraschungen auf uns warten. Dabei werden wir jede Menge Spaß haben, gemeinsam basteln, abenteuerliches erleben, spielen, singen und die Ferien genießen. Leistungen: Hin-/Rückreise im Reisebus, Unterkunft, Vollver- pflegung, verschiedene Programmangebote, Spiel-, Sport- & Bastelmaterial, pädagogisch geschultes Freizeitteam Anmeldeschluss: 01.06.2023 Ansprechpartnerin: Ronja Hallemann, Pastorin ronja.hallemann@evlka.de Tel (0176) 311 75 371 15
Jugendfreizeit in Schweden Datum: 07.07. - 21.07.2023 Ort: Sjöhaga / Schweden Alter: 13 bis 16 Jahre Fördernder TN-Beitrag: in 10,- € Schritten ab 470,- € Normaler TN-Beitrag: 460,- € Geminderter TN-Beitrag: in 10,- € Schritten 450,- bis 400,- € Anzahl: 30 (min.) 40 (max.) Zwischen den Städten Mariestad und Skövde liegt unser Freizeitheim Sjöhaga in Schweden - direkt an einem See, der zum Kanufahren und Baden einlädt. Die Häuser, in denen wir unterbracht sind, eignen sich hervorragend für eine Jugend- freizeit. Ganz in der Nähe befindet sich das Naturreservat Silverfallet. Zusammen mit dir und etwa 40 Gleichaltrigen werden wir die schwedische Natur erkunden, Party und Musik machen, kreativ sein, nahegelegene Städte besuchen und vor allem Spaß haben. Unser Freizeitgelände eignet sich besonders gut für sportliche Aktivitäten. Lagerfeuerabende und ruhige Momente bei Andachten runden das Programm ab. Anmeldeschluss: 07.06.2023 Leitung: Axel Steiner und Team 16
Zeltlager mit den Pfadfindern Datum: 24.7.-01.08.2023 Ort: noch offen Alter: ab 9 Jahren Anzahl: 5 (min.) 30 (max.) TN-Beitrag: noch offen Den Sommer im Zelt verbringen, abends am Lagerfeuer sitzen und Lieder singen, Gemeinschaft erleben, mit dem Kanu unterwegs sein und ‘ne Menge Spaß haben. Bei dieser Freizeit bekommst du all das! Langeweile entsteht auf einem Zeltlager nie, denn es gibt immer was zu erleben! Gemeinsam mit dem VCP Stamm St. Andreas werden wir unterwegs sein. Es können alle Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren mitkommen. Anmeldeschluss: 01.07.2023 Ansprechpartner:innen: Eicke Grünig, Hannah Stolzenburg 17
Technik Workshop für Jugendliche Datum: 11.03.23 von 9:00-17:00 Uhr Ort: Materialstelle Schmedenstedt Alter: ab 15 Jahre Anzahl: 10 (max.) TN-Beitrag: - In diesem Seminar wirst Du einen Einblick in unsere Licht- und Tontechnik erhalten. Hinterher kannst du die Technik für kleine Veranstaltungen eigenständig planen und betreuen. Wir werden ein Gemeindefest und eine „Konfi- disco“ planen, auf- und abbauen. Gerne kannst Du mit deiner Anmeldung bereits Fragen einreichen. Solltest Du Technik aus deiner Gemeinde kennenlernen wollen, kannst du diese gerne mitbringen. Diese Veranstaltung gilt als Fortbildungstag für die Verlän- gerung einer JuLeiCa. Getränke und das Mittagessen sind inklusive. Anmeldeschluss: 28.02.2023 Ansprechpartner: Niklas Arndt, Hannah Stolzenburg Technik Workshop für Erwachsene Datum: 12.03.23 von 12:00-18:00 Uhr Ort: Materialstelle Schmedenstedt Alter: ab 18 Jahre Anzahl: 15 (max.) TN-Beitrag: 5,-€ Dieser Technik Workshop richtet sich speziell an erwach- sene Haupt- und Ehrenamtliche im Kirchenkreis Peine. Gemeinsam wollen wir uns einen Überblick über die Materialstelle in Schmedenstedt verschaffen. Veranstaltun- gen wie Krippenspiele, Outdoor-Gottesdienste oder ein Kirchenkino werden wir technisch planen und durchführen. Wenn in den Gemeinden schon technisches Equipment vorhanden ist, kann das gerne mitgebracht werden. Kon- krete Fragen können gerne direkt auf die Anmeldung geschrieben werden. Anmeldeschluss: 28.02.2023 Ansprechpartner: Niklas Arndt, Hannah Stolzenburg 18
JULEICA (Jugendleiter:innen) Schulung für Jugendliche Datum: 26.03. - 31.03.2023 Ort: Söhlde / Bettrum Alter: 14,5 bis 18 Jahre Anzahl: 8 (min.) 16 (max.) TN-Beitrag: 49,- € Du möchtest gerne eine Jugendgruppe leiten oder als Teamer:in mit auf unsere Freizeiten fahren? Dann melde dich für die Gruppenleiterschulung an! Wir werden uns mit den wichtigsten Themen, die zum Leiten und Begleiten von Kindern und Jugendlichen nötig sind, beschäftigen. Dabei geht es um Spielepädagogik, Rollenverhalten in Gruppen, Entwicklungspsychologie, Andachten, Glaubensfragen, Aufsichtspflicht und vieles mehr. Natürlich kommt auch der Spaß auf den Zimmern und in der Gruppe nicht zu kurz - ist doch klar. Um die "JuLeiCa" zu erhalten, musst du zusätzlich einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolvieren und falls du jünger als 16 Jahre bist, erhältst du die Gruppenleiterkarte erst mit 16. WICHTIGER HINWEIS: Da unser Freizeitheim direkt an den Kirchenkreis angrenzt, läuft An- und Abreise in Eigenverantwortung Anmeldeschluss: 01.03.2023 Ansprechpartner: Axel Steiner Erste-Hilfe-Kurs für Mitarbeitende in der Ev. Jugend Datum: 06.05.2023 von 8:30 bis 16:30 Uhr Ort: Peine, An der Simonstiftung 2 (hinter dem Peiner Krankenhaus) Alter: ab 15 Jahre Anzahl: 10 (min.) 15 (max.) TN-Beitrag: kostenlos für Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Ev. Jugend Peine Erste-Hilfe leisten zu können, ist super und wichtig. In diesem Kurs lernst du, worauf es beim Erste-Hilfe-Leisten ankommt. Der Kurs ist zur Beantragung und Verlängerung der Juleica erforderlich. Ansprechpartner: Katrin Decker 19
Schulung Kindeswohl für Ehrenamtliche Datum: 21.06.2023 von 17:30-20:00 Uhr Ort: Kirchenkreisjugenddienst (Zehnerstr. 8, Peine) Alter: ab 16 Jahre Anzahl: 7 (min.) 20 (max.) TN-Beitrag: keine Das Wohl der Kinder und Jugendlichen wird uns bei Aktionen und Freizeiten anvertraut. Gemeinsam schauen wir auf Gefährdungspotenziale während Maßnahmen, Präventions- und Interventionsmöglichkeiten und setzen uns mit den eigenen Grenzen auseinander. Anmeldeschluss: 15.06.2023 Ansprechpartnerin: Hannah Stolzenburg 20
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Die Materialstelle ist die Anlaufstelle für euer Event. Hier findet ihr, was ihr für eure Aktion mit Kindern und Jugendlichen braucht: Hüpfburgen, Pavillons, Maschinen für Zuckerwatte, Slush-Eis und Popcorn, Beleuchtung und vieles mehr. Für jede Veranstaltung ist etwas dabei. Auf unserer Internetseite www.evangelischejugend-peine.de könnt ihr euch einen Überblick über das gesamte Sortiment verschaffen. Bei Vorlage einer gültigen Juleica aus dem Kirchen- oder Landkreis Peine gewähren wir 50% Rabatt (ausgenommen Verbrauchsmaterial). Materialstelle ev. - luth. Kirchenkreisjugenddienstes Peine Ostring 2 • 31226 Peine-Schmedenstedt materialstelle@kirche-peine.de Tel.: 05171 - 9 91 31 oder 01575 - 44 777 04 Fax: 05171- 9 91 32 Öffnungszeiten Mo, Mi, Fr: 09:00 - 16:00 Uhr Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr Ansprechpartner: Peter Izzo 22
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Internationales CAfé Datum: jeden Freitag von 15:00 bis 17:30 Uhr Ort: Gemeindehaus der Friedenskirchen-Gemeinde, Eichendorffstraße 6 in Peine Im Internationalen Café kannst du dich einfach „wohlfüh- len“, denn ALLE sind HERZLICH WILLKOMMEN! Bei Spiel, Spaß, Getränken und Kuchen kannst du mit vielen Men- schen ins Gespräch kommen und Themen, die dich viel- leicht schon länger beschäftigen, besprechen. Für den Spaßfaktor haben wir unter anderem eine Hüpfburg, einen Kicker, Wasserspielzeug, einen Basketballplatz, viele Krea- tivangebote und … Nein, mehr wird nicht verraten. Schau doch einfach vorbei und erlebe die Angebote vom „INCA“ selbst. In der Corona Zeit, unter bestimmten Regularien, wird unser Hygienekonzept laufend der aktuellen Situation angepasst, damit es auch weiterhin heißen kann „Triff Dich SICHER im INCA“ Wir freuen uns auf Dich! Ansprechpartnerin: Elena Schimmelpfennig 24
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Aktion / Maßnahme: ….................................................................................................................. Vorname .....…….…..………...… Name ...…..…….………..................... □ männlich □ weiblich □ ….………………………. Straße .....................….……………………………………………………......… PLZ / Wohnort ......….…………….….………………………...................... Geburtsdatum ..….……..……...… Konfession .…….…..…………..... Telefon ....……..…………….… Mobil ………………………..…..………… E-Mail ........................….…………………………….………………...........… Kirchengemeinde (Name / Ort) ........….……………………………… .......................................................................................................….......... Schule / Beruf (Art / Ort / Name) .........…….……………..….......… .......................................................….………..………………………............... Schwimmer/in & Schwimmerlaubnis ja □ nein □ Vegetarische Ernährung ja □ nein □ Wund-/Zeckenbehandlung ja □ nein □ zu zahlender TN-Preis ……………………………………………………… Bemerkungen (Krankheiten,Beeinträchtigungen, Allergien, besondere Ernährung, Auffälligkeiten...) ..................................................................................................................... ..................................................................................................................... Hiermit willige ich ein, dass meine persönlichen Daten für personalisierte Informationen über Veranstaltungen der Ev. Jugend langfristig gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. ja □ nein □ ..................................................................................................................... Ort, Datum ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (Mit der Unterschrift erkennen wir die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.) Senden an: Kirchenkreisjugenddienst Peine • Zehnerstr. 8 • 31226 Peine 26
Aktion / Maßnahme: ….................................................................................................................. Vorname .....…….…..………...… Name ...…..…….………..................... □ männlich □ weiblich □ ………………………….. Straße .....................….……………………………………………………......… PLZ / Wohnort ......….…………….….………………………...................... Geburtsdatum ..….……..……...… Konfession .…….…..…………..... Telefon ....……..…………….… Mobil ………………………..…..………… E-Mail ........................….…………………………….………………...........… Kirchengemeinde (Name / Ort) ........….……………………………… .......................................................................................................….......... Schule / Beruf (Art / Ort / Name) .........…….……………..….......… .......................................................….………..………………………............... Schwimmer/in & Schwimmerlaubnis ja □ nein □ Vegetarische Ernährung ja □ nein □ Wund-/Zeckenbehandlung ja □ nein □ zu zahlender TN-Preis ……………………………………………………… Bemerkungen (Krankheiten,Beeinträchtigungen, Allergien, besondere Ernährung, Auffälligkeiten...) ..................................................................................................................... ..................................................................................................................... Hiermit willige ich ein, dass meine persönlichen Daten für personalisierte Informationen über Veranstaltungen der Ev. Jugend langfristig gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. ja □ nein □ ..................................................................................................................... Ort, Datum ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (Mit der Unterschrift erkennen wir die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.) Senden an: Kirchenkreisjugenddienst Peine • Zehnerstr. 8 • 31226 Peine 27
für alle Reisen und Veranstaltungen des Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienstes Peine 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung wird der Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienst Peine als Veranstalter der Ferienfreizeit der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Oder die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über das Formular auf der Homepage (www.kkjd-peine.de). Anmeldungen per Telefon werden nicht angenommen. Bei einigen Freizeiten gibt es einen Anmeldetag. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur jeweiligen Freizeit. Am Anmeldetag können alle eigenen Kinder und maximal 2 weitere Kinder von Freunden angemeldet werden. Mit der Übersendung einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters an den/die Anmeldende/n kommt der Reisevertrag zustande. Sollte die Freizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der/die Anmeldende umgehend benachrichtigt. 2. Bezahlung Bei größeren Beträgen wird mit Erhalt der Teilnahmebestätigung eine Anzahlung von ca. 20 % gefordert, diese ist innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters fällig. Der restliche Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters Kirchenkreis Peine • Sparkasse Hildesheim Goslar Peine • IBAN DE85 2595 0130 0000 1140 09 • BIC NOLADE21HIK zu leisten. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen. 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem/Der Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z. B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) des/der Teilnehmenden erforderlich ist. Er/Sie verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informati- onen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Sollte der Veranstalter im Vorfeld nicht schriftlich informiert worden sein, wird jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) abgelehnt. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vorneh- men, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% hat der Veranstalter den/der Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der/Die Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er/Sie hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Teilnahme eines/einer Ersatzreisenden Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner/ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. 5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn Der/Die Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Reisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Fahrpreises ist keine Rücktrittserklärung. Tritt der/die Anmeldende vom Reisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichti- gung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt: bis 12 Wochen (84 Tage) vor Fahrtbeginn: 5 % der Teilnahmegebühr bis 8 Wochen ( 56 Tage) vor Fahrtbeginn 25 % der Teilnahmegebühr bis 6 Wochen (42 Tage) vor Fahrtbeginn 50 % der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen (28 Tage) vor Fahrtbeginn 75 % der Teilnahmegebühr bis 1 Woche (7 Tage) vor Fahrtbeginn 90 % der Teilnahmegebühr ab 1 Woche (7Tage) vor Fahrtbeginn und bei Nichtantritt 100 % der Teilnehmergebühr Dem/Der Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. 6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten a) wenn der/die Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm/ihr hierfür gesetzten Frist und einer schrift- lichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbun- den ist. c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. d) wenn der/die Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird; e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Reisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfahrt für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist. f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/Die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwer- tigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. 28
In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen. 7. Kündigung des Veranstalters (während einer Maßnahme) Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Maßnahme als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfrei- zeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Maßnahme nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammen- hang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. 8. Kündigung wegen höherer Gewalt Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beein- trächtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstal- ter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Anmeldenden zur Last. 9. Versicherungen Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. 10. Pass- und Visavorschriften Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der/die Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertre- tungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft. 11. Haftung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keiner- lei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungs- beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 12. Obliegenheiten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung bei- zutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende/r dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem/der Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der/die Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Anmeldende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des/der Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit. 13. Datenschutz Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforder- lich sind. Er erteilt dem/der Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des/der Anmeldenden ist ausgeschlossen, außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind. 14. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Braunschweig. Stand: Juni 2019 Veranstalter: Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienst Peine Friedenstraße 24 • 38126 Peine • Tel. 05171 82277 • www.kkjd-peine.de 29
Aktion / Maßnahme: ….................................................................................................................. Vorname .....…….…..………...… Name ...…..…….………..................... □ männlich □ weiblich □ …………………….…… Straße .....................….……………………………………………………......… PLZ / Wohnort ......….…………….….………………………...................... Geburtsdatum ..….……..……...… Konfession .…….…..…………..... Telefon ....……..…………….… Mobil ………………………..…..………… E-Mail ........................….…………………………….………………...........… Kirchengemeinde (Name / Ort) ........….……………………………… .......................................................................................................….......... Schule / Beruf (Art / Ort / Name) .........…….……………..….......… .......................................................….………..………………………............... Schwimmer/in & Schwimmerlaubnis ja □ nein □ Vegetarische Ernährung ja □ nein □ Wund-/Zeckenbehandlung ja □ nein □ zu zahlender TN-Preis ……………………………………………………… Bemerkungen (Krankheiten,Beeinträchtigungen, Allergien, besondere Ernährung, Auffälligkeiten...) ..................................................................................................................... ..................................................................................................................... Hiermit willige ich ein, dass meine persönlichen Daten für personalisierte Informationen über Veranstaltungen der Ev. Jugend langfristig gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. ja □ nein □ ..................................................................................................................... Ort, Datum ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (Mit der Unterschrift erkennen wir die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.) Senden an: Kirchenkreisjugenddienst Peine • Zehnerstr. 8 • 31226 Peine 30
Aktion / Maßnahme: ….................................................................................................................. Vorname .....…….…..………...… Name ...…..…….………..................... □ männlich □ weiblich □ ………………………… Straße .....................….……………………………………………………......… PLZ / Wohnort ......….…………….….………………………...................... Geburtsdatum ..….……..……...… Konfession .…….…..…………..... Telefon ....……..…………….… Mobil ………………………..…..………… E-Mail ........................….…………………………….………………...........… Kirchengemeinde (Name / Ort) ........….……………………………… .......................................................................................................….......... Schule / Beruf (Art / Ort / Name) .........…….……………..….......… .......................................................….………..………………………............... Schwimmer/in & Schwimmerlaubnis ja □ nein □ Vegetarische Ernährung ja □ nein □ Wund-/Zeckenbehandlung ja □ nein □ zu zahlender TN-Preis ……………………………………………………… Bemerkungen (Krankheiten,Beeinträchtigungen, Allergien, besondere Ernährung, Auffälligkeiten...) ..................................................................................................................... ..................................................................................................................... Hiermit willige ich ein, dass meine persönlichen Daten für personalisierte Informationen über Veranstaltungen der Ev. Jugend langfristig gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. ja □ nein □ ..................................................................................................................... Ort, Datum ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Teilnehmers/Teilnehmerin ..................................................................................................................... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten (Mit der Unterschrift erkennen wir die allgemeinen Teilnahmebedingungen an.) Senden an: Kirchenkreisjugenddienst Peine • Zehnerstr. 8 • 31226 Peine 31
Du bist ein Gott, der mich sieht. 1. Mose, 16, 13 Ev.-luth. Kirchenkreisjugenddienst Peine Zehnerstr. 8 • 31226 Peine Tel.: 05171 - 58 49 30 Fax: 05171 - 58 49 39 kkjd@kirche-peine.de www.kkjd-peine.de www.facebook.com/evjupeine instagram: @evjupeine Bürozeiten von Katrin Decker: Mo: 08:00 - 16:00 Uhr Mi: 11:30 - 16:00 Uhr Fr: 07:30 - 14.45 Uhr Umsetzung & Layout I Salzstreuer Design
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