Vademecum 2018/2019 Wie verordne ich die Therapie und die Beratung für Lungenpatienten? - Lunge-Zürich

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Vademecum 2018/2019 Wie verordne ich die Therapie und die Beratung für Lungenpatienten? - Lunge-Zürich
Vademecum 2018/2019
Wie verordne ich die Therapie und die
Beratung für Lungenpatienten?
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Inhalt
LUNGE ZÜRICH – Hilft. Informiert. Wirkt. .........................................................4

Gesundheitsförderung..............................................................................................6

Publikationen................................................................................................................. 7

Therapie- und Beratungsleistungen....................................................................8

Sauerstoff-Therapie...................................................................................................10

Inhalations-Therapie..................................................................................................15

CPAP-Therapie..............................................................................................................16

Mechanische Heimventilation............................................................................. 18

Zusätzliche Beratung (Pflege ambulant oder zu Hause).......................... 20

Tuberkulose................................................................................................................... 21

Beratungsstellen........................................................................................................22

Kontakt.......................................................................................................................... 26

Kopiervorlagen Verordnungsformulare........................................................... 29

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der vorliegenden Publikation durchgehend die männliche

Form verwendet. Weibliche Personen sind selbstverständlich immer eingeschlossen.
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LUNGE ZÜRICH

Hilft. Informiert. Wirkt.
Seit über 100 Jahren ist LUNGE ZÜRICH für lungenkranke Menschen da. Das Ziel von
LUNGE ZÜRICH ist die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen und die Früh-
erkennung und Prävention von Lungenkrankheiten. Kurz: LUNGE ZÜRICH hilft, infor-
miert und wirkt. Als eine von 19 Lungenligen in der Schweiz gehört LUNGE ZÜRICH
dem Dachverband Lungenliga Schweiz an.

LUNGE ZÜRICH hilft lungenkranken Menschen.
Die Mitarbeitenden von LUNGE ZÜRICH vermitteln den Betroffenen und ihren An-
gehörigen Sicherheit im Umgang mit ihrer Krankheit und der Therapie und arbeiten
eng mit den zuweisenden Ärzten, Spitälern und anderen Gesundheitsorganisationen
zusammen. Dadurch können Lungenkranke ein eigenverantwortliches und selbstbe-
stimmtes Leben führen. LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten
COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe.

LUNGE ZÜRICH informiert über Themen rund um Lunge und Luft.
Unser Atmungsorgan, die Lunge, ist unglaublich leistungsstark, gleichzeitig aber auch
sehr sensibel. Sind die Lungenbläschen einmal zerstört oder beschädigt, können sie
weder geheilt werden, noch wachsen sie nach. Deshalb gilt es, Lungenkrankheiten
möglichst früh zu diagnostizieren und richtig zu behandeln. LUNGE ZÜRICH informiert
die Bevölkerung über die Wichtigkeit von gesunden Lungen und über Lungenkrank-
heiten sowie deren Symptome.

LUNGE ZÜRICH wirkt mit diversen Projekten präventiv.
Mit verschiedensten Projekten leistet LUNGE ZÜRICH einen wichtigen Beitrag zur Ver-
meidung und Früherkennung von Lungenkrankheiten. Bei Kindern werden die Themen
gesunde Lungen und saubere Luft mit den Projekten «Baumwelten» oder der «Kinder-
Olympiade» in den Fokus gerückt. Im LuftiBus führt LUNGE ZÜRICH kostenlose Lun-
genfunktionstests durch und informiert über Themen rund um Lunge, Atmung und
Luft. Zudem unterstützt LUNGE ZÜRICH Forschungsprojekte, um neue Erkenntnisse im
frühzeitigen Erkennen, Vermeiden und im richtigen Behandeln von Lungenkrankheiten
zu erhalten. Im Jahr 2017 wurden 630‘000 Franken in die Forschung investiert.

LUNGE ZÜRICH setzt auf hohe Qualität
Qualität liefern, effizient arbeiten, Standards der Arbeitssicherheit, des Gesundheits-
schutzes und des Umweltmanagements einhalten, darauf setzt LUNGE ZÜRICH.
LUNGE ZÜRICH trägt als eine von wenigen europäischen Non-Profit-Organisationen
das NPO-Label «NPO-Management Excellence». Ausserdem ist LUNGE ZÜRICH ISO-
und ZEWO-zertifiziert. Mit krankenkassenfinanzierten Dienstleistungen arbeitet
LUNGE ZÜRICH im ärztlichen Auftrag weitgehend selbsttragend. Als weitere Finan-
zierungsquellen, insbesondere für Präventionsprojekte, stehen Mitgliederbeiträge,
Spenden und Legate zur Verfügung.
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LUNGE ZÜRICH

Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Möchten Sie einen
Beratungstermin vereinbaren oder benötigen Sie Informationen zu den Dienstleistun-
gen im Bereich Heimtherapie? Dann wenden Sie sich an unsere diplomierten Pflege-
fachpersonen. Diese beantworten Ihre Fragen gerne oder vereinbaren Termine.

Kostenloses Info- und Beratungstelefon für Patienten und Ärzte
Montag bis Freitag, durchgehend von 8 bis 17 Uhr
T 0800 07 08 09
F 044 268 20 20
beratung@lunge-zuerich.ch

Bereitschaftsdienst
LUNGE ZÜRICH bietet ausserhalb der Öffnungszeiten einen Bereitschaftsdienst an,
welcher durch diplomierte Pflegefachpersonen abgedeckt wird: T 0800 07 08 09.

  Die Notfall-Telefonnummern aller kantonalen Lungenligen finden Sie unter:
  www.lungenliga.ch/notfall

Team LUNGE ZÜRICH
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LUNGE ZÜRICH

Gesundheitsförderung
Patienten sollten möglichst früh über ihr Krankheitsbild informiert und interdis-
ziplinär geschult werden, um das Krankheitsmanagement zu verbessern. Patien-
tenschulungen bieten dafür den perfekten Rahmen. Sie unterstützen die ärztliche
Intervention und sind mit einer geringeren Hospitalisierungsrate sowie höherer Le-
bensqualität verbunden. In der stationären pulmonalen Rehabilitation ist die Patien-
tenschulung deshalb fest im interdisziplinären Behandlungspfad verankert (www.
pneumo.ch/pulmonale-rehabilitation). Im ambulanten Setting wird die Patienten-
schulung jedoch nicht immer angeboten. Dort setzt das Schulungsprogramm von
LUNGE ZÜRICH an.

Patientenschulungen und Kurse
LUNGE ZÜRICH bietet Patientenschulungen zu folgenden Krankheitsbildern an:
 • COPD
 • Schlafapnoe
 • Asthma
 • Seltene Lungenerkrankungen

Neben den Patientenschulungen bietet LUNGE ZÜRICH ein breites Angebot an Kur-
sen für Patienten mit Lungenkrankheiten an. An den Kursen wird der soziale Aus-
tausch und der Spass an der Bewegung gefördert, Entspannungstechniken vermit-
telt und das Gesundheitsverhalten positiv beeinflusst.

Weitere Informationen zu aktuellen Patientenschulungen und Kursen sowie die
Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite:
 www.lunge-zuerich.ch/kurse

Individuelle Rauchstoppberatung
Besonders für Patienten mit Lungenkrankheiten ist ein Rauchstopp unabding-
bar. Gemeinsam mit dem UniversitätsSpital Zürich und apodoc Hardbrücke bietet
LUNGE ZÜRICH eine individuelle Rauchstoppberatung an.

Während sechs persönlichen und zwei telefonischen Gesprächen berät eine
Rauchstoppberaterin unter Einbezug eines Arztes interessierte Personen und
unterstützt sie auf dem Weg in ein rauchfreies Leben.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf unserer Webseite:
 www.lunge-zuerich.ch/rauchstopp-angebote
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LUNGE ZÜRICH

Publikationen
Die Merkblätter und Publikationen von LUNGE ZÜRICH informieren in kompakter Form über wichtige Themen.
Alle Merkblätter stehen online als PDF zum Download bereit: ­  www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter
Die Publikationen können online im E-Shop bestellt werden: www.lunge-zuerich.ch/shop
Alle Merkblätter und Publikationen können auch per E-Mail angefordert werden: pr@lunge-zuerich.ch

Merkblätter                                                Weitere Publikationen
Über 50 kostenlose Merkblätter informieren zu               •   «Besser leben mit COPD» Leitfaden und Aktionsplan
den Themen:                                                 •   Magazin «zürch­'air»
 • Lunge, Lungenkrankheiten, Therapien                      •   COPD-Newsletter
 • Rauchen und Passivrauchen                                •   E-Newsletter
 • Gesundheit und Fitness                                   •   Kochbuch «Kochen mit LUNGE ZÜRICH»
 • Innen- und Aussenluft                                    •   Flyer «Individuelle Rauchstoppberatung»
 • Tuberkulose                                              •   Diverse Bücher zu den Themen Lunge und Luft

Broschüren                                                 Asthmakarten
Broschüren über die Krankheitsbilder Asthma, COPD          Die praktischen und kostenlosen Asthmakarten von
und Schlafapnoe sowie zu diversen Themen rund um           LUNGE ZÜRICH demonstieren die richtige Inhalation
Lungenkrankheit stehen im E-Shop zur Verfügung.            von diversen Asthma-Medikamenten.
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LUNGE ZÜRICH

Therapie- und Beratungsleistungen
Zu den Dienstleistungen von LUNGE ZÜRICH gehören unter anderem die Therapiebegleitung, die Gerätevermietung,
-organisation und -instruktion, verschiedenste Kursangebote sowie ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst.

LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe. Untenstehend
finden Sie einen Überblick über die Therapie- und Beratungsleistungen von LUNGE ZÜRICH. Weiterführende Informatio-
nen finden Sie im Vademecum unter den entsprechenden Krankheitsbildern.

  Krankheitsbild                                                       Therapie

  COPD                                                                 Sauerstoff-Therapie
  Seite 10                                                               • Sauerstoff-Konzentratoren
                                                                         • Flüssigsauerstoff
                                                                         • Sauerstoff-Flaschen

                                                                       Inhalations-Therapie
                                                                         • Aerosolapparate

  Asthma                                                               Inhalations-Therapie
  Seite 15                                                               • Aerosolapparate

  Schlafapnoe / Mechanische Heimventilation (MHV)                      CPAP-Therapie und Heimbeatmung
  Seite 16                                                               • CPAP-Geräte
                                                                         • Heimbeatmungsgeräte

  Tuberkulose                                                          Verantwortlich für Medikamentenabgabe
  Seite 21                                                             (Tuberkulose-Zentrum)

  seltene Lungenkrankheiten                                            Erfordern individuelle Behandlungsstrategien
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       Kontakt
       Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Wir informieren Sie gerne:
       T 0800 07 08 09
       F 044 268 20 20
       beratung@lunge-zuerich.ch
       www.lunge-zuerich.ch

Beratung

LUNGE ZÜRICH
 • hilft bei der Auswahl von geeigneten Therapieformen und unterstützt Patienten bei deren Integration im Alltag
 • berät Patienten im Umgang mit der Krankheit und der Therapie, unterstützt bei der Ferienorganisation und ist Ansprechpartner
  bei psychosozialen Fragen

                                                                                                                                          COPD
 • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte
 • stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices)
 • informiert über verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten pulmonalen Rehabilitation (APR)
 • vermittelt Betroffenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können

LUNGE ZÜRICH

                                                                                                                                          Asthma
 • vermittelt betroffenen Kindern und deren Eltern sowie Erwachsenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können
 • stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices)

LUNGE ZÜRICH                                                                                                                              Schlafapnoe / MHV
 • führt Erstinstruktionen, Maskenberatungen und -anpassungen durch, bietet Erfahrungsaustauschgruppen an und ist Ansprech-
  partner bei
  Problemen mit der Beatmung, der Maske, dem Gerät, der Krankheit und bei psychosozialen Fragen
 • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte

LUNGE ZÜRICH
                                                                                                                                          Tuberkulose

 • berät und informiert Tuberkulose-Erkrankte und ihre Angehörigen und unterstützt bei psychosozialen Themen
 • kontaktiert und testet Personen aus dem Umfeld von Tuberkulose-Erkrankten
 • führt Tuberkulose-Screenings im Rahmen der Arbeitssicherheit durch
 • bereitet Information für Organisationen auf
                                                                                                                                                     Lungenkrankheiten

LUNGE ZÜRICH
                                                                                                                                      seltene

 • informiert über Krankheitsbild und Therapie
 • unterstützt Selbsthilfegruppen
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        Sauerstoff-Therapie

        Überblick Sauerstoff-Quellen
                                   Druckgas                Flüssigsauerstoff                  Stationärer                        Mobiler
                                                                                        Sauerstoff-Konzentrator       Sauerstoff-Konzentrator

                         • Sauerstoff bei Bedarf     • Mobilität mit einem            • Gebrauch zu Hause           • regelmässige Mobilität
        Einsatzgebiete
                         • bei Mobilität in            täglichen Aufenthalt von       • palliative Betreuung          ausserhalb der Wohnung,
                           Kombination mit einem       mehreren Stunden ausser- • Sauerstoff-Therapie bis             Ferien
                           Sauerstoff-Konzentrator     halb der Wohnung                 24 Stunden                  • Flugreisen bei konstantem
                                                                                      • nicht geeignet bei            Flow (in Absprache mit der
                                                                                        Mobilität ausserhalb der      Airline)
                                                                                        Wohnung                     • Einsatzdauer ist abhängig
                                                                                                                      von Anzahl l/Min und
                                                                                                                      Akkuleistung
                         • maximal fünf              • drei Monate, dann Über-        • drei Monate, dann Über-     • drei Monate, dann
        Limitationen
                           Füllungen/Monat,            weisung an einen Fach-           weisung an einen Facharzt     Überweisung an einen
 COPD

                           bei Mehrverbrauch-          arzt für die Langzeit-           für die Langzeitverord-       Facharzt für die Langzeit-
                           System nicht geeignet       verordnung                       nung oder in Ausnah-          verordnung
                                                                                        mefällen Gesuch an den
                                                                                        Krankenversicherer
                         Flaschen zu 10 Liter        • Sauerstoff wird stark ge-      • Gerät wird am Strom         • Gerät kann mit Akku und
        Eigenschaften
                         • reichen bei 2l/Min          kühlt (-183 Grad Celsius).       betrieben                     am Strom betrieben
                           ca. 16 Stunden              Deshalb können grosse                                          werden
                                                       Mengen Flüssigsauerstoff
                         Flaschen zu 2 Liter           (ca. 40 Liter) in einem Tank
                         • reichen bei 2l/Min          gelagert werden
                           ca. 3 Stunden             • kleiner portabler Tank
                                                       kann abgefüllt werden
                         • einfache Lösung bei       • hohe Mobilität                 • kontinuierliche Sauerstoff- • hohe Mobilität
        Vorteile           geringer Mobilität        • leise                            Abgabe                      • Autonomie
                         • bis 15l/Min               • grosse Reichweite              • einfache Handhabung         • Sauerstoffversorgung von
                                                     • bis 15l/Min bei mobilen        • sichere und günstige          bis zu 8 Stunden
                                                       und stationärem Tank             Sauerstoff-Quelle           • kompakt
                                                       möglich                        • muss nicht nachbestellt     • Stromquelle fast überall
                                                     • sehr gut ausgebautes             werden                        vorhanden, dadurch
                                                       Tankstellennetz in der                                         Flexibilität
                                                       Schweiz                                                      • Transport in Caddy, Tasche
                                                                                                                      oder Rucksack
                         • bei hohem Sauerstoff-     • regelmässiges Nachfüllen       • Gerätegeräusch              • nicht geeignet für den
COPD

        Nachteile          gebrauch ungeeignet         des Flüssigsauerstoff-         • max. 5l/Min                   Schlaf
                         • Befüllung/Austausch         Behälters, ca. alle            • nur innerhalb der           • nicht geeignet bei grosser
                           relativ kostenintensiv      1-2 Wochen                       Wohnung mobil                 Anstrengung
                         • bei längeren Ausflügen    • bei 15l/Min hält ein           • benötigt einen Strom-       • Maschinengeräusch
                           müssen mehrere Flaschen     mobiler Tank nur eine            anschluss                   • defektanfällige Akkus
                           mitgetragen werden          Stunde                                                       • Gewicht
                         • hohes Gewicht             • relativ kostenintensiv                                       • max. 4l/Min
                                                                                                                    • abhängig von Batterie
                                                                                                                      bzw. Stromquelle
11

Sauerstoff-Therapie

Überblick Sauerstoff-Quellen
Druckgas
Sauerstoff-Druckgasflaschen beinhalten komprimierten Sauerstoff und eignen sich für
den sporadischen Gebrauch, zum Beispiel bei oder nach körperlicher Anstrengung. Vor
allem für Betroffene mit geringem Gesamt-Sauerstoffbedarf ist Druckgas eine gute Mög-
lichkeit, gasförmigen Sauerstoff mit sich zu führen und somit mobil zu bleiben. Druckgas
kann direkt bei LUNGE ZÜRICH oder über Lieferanten bezogen werden, nach Gebrauch
werden die Flaschen jeweils komplett ausgetauscht. Für die langfristige Therapie ist die-
ses System aufgrund des hohen Flaschenverbrauchs eher ungeeignet.

Flüssigsauerstoff
Flüssigsauerstoffsysteme ermöglichen eine konstant hohe Sauerstoffabgabe über viele
Stunden – auch unterwegs. Betroffene erhalten von LUNGE ZÜRICH einen stationären
Flüssigsauerstoff-Behälter für zu Hause. Dieser dient als Quelle für die Sauerstoffzufuhr

                                                                                                   COPD
im eigenen Heim und zum selbstständigen Nachfüllen des tragbaren Sauerstoffgerätes
für unterwegs. Der Inhalt des tragbaren Gerätes reicht je nach Grösse und Sauerstoff-
verbrauch für drei bis acht Stunden. Der Patientensituation angepasst kann das portable
Gerät in verschiedenen Transportsystemen mitgeführt werden.

Im Gegensatz zu gasförmigem Sauerstoff kann in Flüssigsauerstoffsystemen sehr viel
mehr Sauerstoff gelagert werden. Aus einem Liter Flüssigsauerstoff lassen sich etwa
850 Liter gasförmigen Sauerstoff gewinnen. Das stationäre Gerät zu Hause muss
regelmässig durch einen Lieferanten nachgefüllt oder ausgetauscht werden, die Organi-
sation läuft über LUNGE ZÜRICH. Die Häufigkeit des Nachfüllens hängt vom individuel-
len Gebrauch ab. Dank einem schweizweiten Tankstellennetz sind auch Tagesausflüge in
der Schweiz möglich. Flüssigsauerstoff eignet sich zudem für Ferien in der Schweiz und
im Ausland. LUNGE ZÜRICH berät und unterstützt Betroffene bei der Organsation der
Sauerstoffversorgung.

Die genauen Standorte und Öffnungszeiten der Tankstellen finden Sie unter:
  www.lunge-zuerich.ch/tankstellen

                                                 Schaffhausen
                                    Basel                                  Münsterlingen
                                           Aarau Zürich          Winterthur
                                     Olten
                             Delémont                    Uster           St. Gallen
                                              Thalwil
                            Biel    Solothurn         Zug
                            Neuenburg
                                                                                                    COPD

                                   Bern            Luzern
                  Yverdon                                                      Chur
                       Freiburg          Thun                                         Davos
                                  Heiligenschwendi
                   Lausanne                                                     Samedan

                                          Visp
           Genf                   Sion                      Locarno
                                                                       Bellinzona

                                                                      Lugano
12

       Sauerstoff-Therapie

       Überblick Sauerstoff-Quellen
       Stationärer Sauerstoff-Konzentrator
       Sauerstoff-Konzentratoren filtern Sauerstoff direkt aus der Umgebungsluft: Durch das
       eingebaute Filtersystem werden Stickstoff und Partikel wie Staub entfernt, wodurch der
       Sauerstoffanteil der Luft erhöht wird. Die vom Sauerstoff-Konzentrator gefilterte Luft hat
       einen Sauerstoffgehalt von 96 Prozent, normale Umgebungsluft hat hingegen lediglich
       21 Prozent. Der Konzentrator gibt eine konstante Menge an Sauerstoff ab und versorgt
       den Körper so kontinuierlich. Die Geräte wurden für den Gebrauch zu Hause konzipiert
       und werden durchgehend mit haushaltsüblichem Strom betrieben. Dank einem bis zu
       15 Meter langen Schlauch kann der Konzentrator an einem Ort betrieben werden, an wel-
       chem das konstante Geräusch nicht stört. Wegen der Grösse ist der Konzentrator nicht
       für den Transport und den Gebrauch ausser Haus geeignet.
COPD

       Mobiler Sauerstoff-Konzentrator
       Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können auf einem Caddy, in einer Tasche oder einem
       Rucksack mitgetragen werden. Die Geräte können mit einem Akku oder einem Adapter
       an einer 12-Volt-Steckdose mit Strom versorgt werden, wodurch sie grundsätzlich über-
       all einsetzbar sind: zu Fuss, im Auto, Zug, etc.

       Bei der Ferienversorgung müssen einige wichtige Punkte bezüglich Akkudauer und tech-
       nische Möglichkeiten beachtet werden.
          Download «Informationsbroschüre Reisen mit Lungenkrankheiten»:
          www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter

       Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können aber nicht in jeder Krankheitsphase einge-
       setzt werden: Wer einen hohen Flow braucht, ist mit einem stationären Konzentrator
       oder mit Flüssigsauerstoff meist besser bedient, da der Versorgungsbereich bei diesen
       Geräten höher ist. Die meisten Geräte eignen sich zudem nicht für den Schlaf oder bei
       grosser Anstrengung.

       Gerätearten
       Es gibt zwei Hauptarten von Geräten, die sich wie folgt unterscheiden:

       Pulse-Dose-Modus-Geräte
        • Sauerstoff wird beim Einatmen freigesetzt
        • normalerweise leichter als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung
        • längere Akkuleistung als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung
        • häufiger verbreitet als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung, da kleiner und leichter

       Pulse-Dose-Modus-Geräte mit konstanter Flow-Einstellung
        • kann bei Bedarf auf konstanten Flow umgestellt werden, z.B. bei körperlicher
          Anstrengung oder während des Schlafens
        • geeignet, wenn der Sauerstoff-Konzentrator als einzige Sauerstoffversorgung
          verwendet wird – insbesondere wegen der Sauerstoffversorgung im Schlaf
13

Sauerstoff-Therapie

Musterverordnung
Sauerstoff-Langzeittherapie                                                                                                                                                        (ab 3 Monate)

MiGeL-Limitationen                                                                                                                                           Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP)
Die Verordnung der Sauerstoff-Langzeittherapie ist Fachärzten                                                                                                Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars
für Pneumologie vorbehalten.                                                                                                                                 die Richtlinien der SGP für die Sauerstoff-Langzeittherapie.
                                                                                                                                                             Diese regeln die Indikationen, die Verschreibungspraxis und
                                                                                                                                                             das Follow-up.
                                                                                                                                                                Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html

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  VERORDNUNGSFORMULAR                                                                      Erstverordnung
                                                                                                                                                                              Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung

                                                                                                                                                                                                                                   COPD
  kontinuierliche O2-Langzeittherapie/Pflege                                               WiederholungsV
                                                                                           (von Liga auszufüllen)
  Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP                        MiGel                KLV 7                                                         MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH
    A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
                                                                                                                                                                              ausgefüllt.
         Name/Vorname                                                                      Geschlecht
         Adresse                                                                           Geburtsdatum
         PLZ/Ort                                                                           Kt
         Telefon/Natel                                                                     Sozialversicherungs-Nr.                                                            A) und B) vollständig ausfüllen.
         Beruf                                                                             Krankheit/Unfall/IV
         Versicherer                                                                       Versicherten-Nr.

    B) Hauptdiagnose                                                                       Bitte Code wählen
         00 Obstruktive Lungenkrankheiten                                                  40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
               01 chronische Bronchitis, Emphysem                                               (pulmonale Hypertension)
               02 Asthma
         10 Restriktive Lungenkrankheiten                                                  50 Kardiale Krankheiten
               (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)                                     (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
         20 Respiratorische Schlafstörungen                                                60 Andere Lungenkrankheiten
               (OSA, CSA, gemischte Formen)                                                     (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
         30 Neuromuskuläre Krankheiten                                                     90 Andere

    C) Obligatorische Untersuchungen                                  Ja      Nein (Zeichen des chronischen Cor pulmonale)
                                                                                                                                                                              C)   ABGA-Werte müssen angegeben wer-
         Lungenfunktion (in % Sollwert)                                      VK                                                  %      FEV1                          %
                                                                                                                                                                                   den.
         Labor                in mmHG                 in kPa                 Hämoglobin                                          g/L    Hämatokrit                    %
         Arterielle Blutgase: (klinisch stabile Verhältnisse)                Datum:                                   PaO2:            PaCO2:          SaO2 %:
         (1) in Ruhe (ohne O2)
         (2) in Ruhe (nach > 30 Minuten O2)
         (3) unter standardisierter Belastung (ohne O2)
         (4) unter standardisierter Belastung (mit O2)
               (3) und (4) obligatorisch für Flüssiggas-System

    D) Verordnung Therapie-System                                     Flüssiggas-System        O2-Konzentrator
                                                                                                                                                                              D)   Therapie-System und Dosierung unbe-
         Dauer                                            Std./Tag O2-Dosis Ruhe                             L/Min.         O2-Dosis Belastung                   L/Min.
                                                                                                                                                                                   dingt angeben.
         Mobilität                                        Std./Tag Mobil mit                                                Begründung Sparventil bei Flüssig O2?
         (ausserhalb der Wohnung)
                                                                       Sparventil

         Verabreichung                                                 Bemerkung

    E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause                                        Ja                   Nein                                                     E)   «Verordnung Beratung/Pflege ambu-
        (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
         Richtwert in Minuten                                                                                                                                                      lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
         (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
         (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt
                                                                                                                      Erstes Jahr:
                                                                                                                     300 Minuten
                                                                                                                                                    Folgejahr:
                                                                                                                                                   150 Minuten
                                                                                                                                                                                   kreuzen.
             und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
         (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.                                                                                                     • Im Standardfall sind die Richtwerte
    F) Verordnender Pneumologe
         Verordnender Pneumologe                                                                                     Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                                                                                                                                                                                      des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
                                                                                                                                                                                   • Die ärztliche Verordnung für die Be-
         Datum der Entlassung

         Datum der Verordnung                                                                                                                                                         ratung wird für sechs Monate er-
         Hausarzt

         Pneumologe für Nachkontrollen                                                                                                                 Bilddatei auswählen
                                                                                                                                                                                      stellt und verlängert sich anschlies-
         Verordnung senden an                           Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
                                                                                                                                                                                      send automatisch um weitere sechs
         ZH                                             Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
                                                                                                                                                                                      Monate.
  Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Kopiervorlagen ab Seite 29
14

       Sauerstoff-Therapie

       Musterverordnung
       kurzfristige Sauerstoff-Therapie                                                                                                                                                             (bis 3 Monate)

       MiGeL-Limitationen                                                                                                                                               Allgemeine Hinweise
       Bis zu einer Therapiedauer von drei Monaten können Ärzte die                                                                                                     Die Verordnung erfolgt idealerweise zwei bis vier Tage vor The-
       kurzfristige Sauerstoff-Therapie verordnen.                                                                                                                      rapiebeginn. Wichtig für Verordnung bei Druckgas: Bei einer
                                                                                                                                                                        Therapiedauer von mehr als einem Monat ist auf ärztliche Be-
                                                                                                                                                                        gründung hin eine vorgängige Kostengutsprache der Kranken-
                                                                                                                                                                        kasse erforderlich.

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                                                                                                                                     4
        VERORDNUNGSFORMULAR                                                                 Erstverordnung                                                                               Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung
COPD

        kurzfristige O2-Therapie/Pflege                                                     WiederholungsV
                                                                                            (von Liga auszufüllen)
        Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP                   MiGel                KLV 7                                                                   MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH
          A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)                                                                                                                           ausgefüllt.
               Name/Vorname                                                                 Geschlecht
               Adresse                                                                      Geburtsdatum
               PLZ/Ort                                                                      Kt
                                                                                                                                                                                         A) und B) vollständig ausfüllen.
               Telefon/Natel                                                                Sozialversicherungs-Nr.
               Beruf                                                                        Krankheit/Unfall/IV
               Versicherer                                                                  Versicherten-Nr.

          B) Hauptdiagnose                                                                  Bitte Code wählen
               00 Obstruktive Lungenkrankheiten                                             40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
                     01 chronische Bronchitis, Emphysem                                          (pulmonale Hypertension)
                     02 Asthma
               10 Restriktive Lungenkrankheiten                                             50 Kardiale Krankheiten
                     (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)                                (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
               20 Respiratorische Schlafstörungen                                           60 Andere Lungenkrankheiten
                     (OSA, CSA, gemischte Formen)                                                (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)
               30 Neuromuskuläre Krankheiten                                                90 Andere

          C) Verordnung kurzfristige O2-Therapie
                     Druckgas                         (max. 1 Monat, wenn länger, bitte unter D) begründen)                                Bitte Limitationen der
                     Flüssiggas                      (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden)                            MiGeL beachten!
                     Konzentrator                     (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden)                              Siehe Rückseite
                                                                                                                                                                                         Falls unter (C) Druckgas für mehr als einen
               Dauer                                            Std./Tag O2-Dosis Ruhe                        L/Min.         O2-Dosis Belastung                    L/Min.                Monat verordnet wird, bitte unter (D) be-
               Mobilität                                        Std./Tag Mobil mit
               (ausserhalb der Wohnung)
                                                                            Sparventil                                       Behandlungsbeginn                                           gründen.
               Verabreichung                                                Bemerkung

          D) Begründung zu Druckgas-System
               falls die O2-Therapie länger als 1 Monat durchgeführt werden muss

          E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause                                   Ja                   Nein                                                                E)   «Verordnung Beratung/Pflege ambu-
              (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
               Richtwert in Minuten                                                                                                                                                            lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
               (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
               (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt
                                                                                                                 Erstes Jahr:
                                                                                                                300 Minuten
                                                                                                                                                     Folgejahr:
                                                                                                                                                    150 Minuten
                                                                                                                                                                                               kreuzen.
                   und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
               (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.                                                                                                           • Im Standardfall sind die Richtwerte
          F) Verordnender Arzt/Ärztin                                                                                                                                                             des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
               Verordnender Arzt/Ärztin                                                                               Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                                                                                                                                                                                               • Die ärztliche Verordnung für die Be-
               Datum der Verordnung                                                                                                                                                               ratung wird für sechs Monate er-
               Hausarzt                                                                                                                                  Bilddatei auswählen
                                                                                                                                                                                                  stellt und verlängert sich anschlies-
               Verordnung senden an                      Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich                                                                                  send automatisch um weitere sechs
               ZH                                        Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
                                                                                                                                                                                                  Monate.
         Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
       Kopiervorlagen ab Seite 29
15

Inhalations-Therapie

Musterverordnung
Aerosolapparat und Absauggerät
MiGeL-Limitationen                                                                                                                                     Abgabe von Inhalationsgeräten
Bis zu einer Therapiedauer von sechs Monaten ist eine Geräte-                                                                                          Die Erstabgabe und Instruktion von Aerosolapparaten ist in
miete möglich, danach sollte das Gerät gekauft werden.                                                                                                 allen Beratungsstellen von LUNGE ZÜRICH möglich. Eine Vor-
                                                                                                                                                       anmeldung ist zwingend nötig: Termine können per Telefon
                                                                                                                                                       unter 0800 07 08 09 vereinbart werden. Für die Abgabe und
                                                                                                                                                       Instruktion sollte eine halbe Stunde eingeplant werden.

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                                                                                                                              1
VERORDNUNGSFORMULAR                                                                  Erstverordnung
                                                                                                                                                                           Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung
Aerosolapparat & Absauggerät                                                         WiederholungsV

Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP
                                                                                     (von Liga auszufüllen)
                                                                                     MiGel                KLV 7                                                            MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH
  A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)                                                                                                                     ausgefüllt.
       Name/Vorname                                                                  Geschlecht
       Adresse                                                                       Geburtsdatum
       PLZ/Ort                                                                       Kt
       Telefon/Natel                                                                 Sozialversicherungs-Nr.
       Beruf                                                                         Krankheit/Unfall/IV                                                                   A) und B) vollständig ausfüllen.
       Versicherer                                                                   Versicherten-Nr.

  B) Hauptdiagnose                                                                   Bitte Code wählen

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       00 Obstruktive Lungenkrankheiten                                              40 Vaskulär bedingte Erkrankungen
             01 chronische Bronchitis, Emphysem                                           (pulmonale Hypertension)
             02 Asthma
       10 Restriktive Lungenkrankheiten                                              50 Kardiale Krankheiten
             (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)                                 (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
       20 Respiratorische Schlafstörungen                                            60 Andere Lungenkrankheiten
             (OSA, CSA, gemischte Formen)                                                 (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)

       30 Neuromuskuläre Krankheiten                                                 90 Andere

  C) Verordnung für                                                                 (bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen)
                                                                                                                                                                           C)   • Bitte vermerken, falls die Therapie
             Aerosol-Apparat                                                              Medikamente                     Dosierung             Anzahl/Tag
             Voraussichtliche Therapiedauer:                        max. 6 Monate
                                                                                                                                                                                   voraussichtlich länger als sechs Mo-
                                                                    > als 6 Monate
                                                                                                                                                                                   nate dauert. Diese Angabe ist wich-
                 Spezialvernebler Antibiotika und Steroide
                 Silikonmaske für Kleinkinder
                                                                                                                                                                                   tig für den Entscheid, ob das Gerät

             Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB)
                                                                                                                                                                                   gemietet oder direkt gekauft wird.
             Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen,
             Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a.
                                                                                                                                                                                • Falls ein Absauggerät verordnet

             Absauggerät für die Atemwege
                                                                                                                                                                                   wird, bitte a
                                                                                                                                                                                               ­ nkreuzen.
             Behandlungsbeginn

  D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause
      (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
                                                                                          Ja                   Nein
                                                                                                                                                                           D)   «Verordnung Beratung/Pflege ambu-
       Richtwert in Minuten
       (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
                                                                                                   Inhalationstherapie
                                                                                                erstes Jahr: 120 Minuten
                                                                                                                                         Inhalationstherapie
                                                                                                                                        Folgejahr: 60 Minuten
                                                                                                                                                                                lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
       (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt
           und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
                                                                                                                                                                                kreuzen.
                                                                                                   Absaugen erstes Jahr:                 Absaugen Folgejahr:
                                                                                                       180 Minuten                           90 Minuten
       (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.                                                                                                    • Im Standardfall sind die Richtwerte
  E) Verordnender Arzt/Ärztin                                                                                                                                                      des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
       Verordnender Arzt/Ärztin                                                                                Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                                                                                                                                                                                • Die ärztliche Verordnung für die Be-
       Datum der Verordnung                                                                                                                                                        ratung wird für sechs Monate er-
       Hausarzt                                                                                                                                   Bilddatei auswählen
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                                                                                                                                                                                   send automatisch um weitere sechs
       Verordnung senden an                           Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich                                                                      Monate.
       ZH                                             Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch

    Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Kopiervorlagen ab Seite 29
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                    CPAP-Therapie

                    Screening und Diagnostik obstruk-
                    tives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)
                    Primär wenden sich Patienten mit Schlafapnoe aufgrund von Beschwerden wie Kopf-
                    schmerzen, lautes, unregelmässiges Schnarchen oder Tagesmüdigkeit mit Konzent-
                    rationsmangel an ihren Hausarzt. Nach gründlicher Anamnese und allenfalls einer
                    Screening-Methode wird der Hausarzt entscheiden, ob weitere Untersuchungen bei
                    einem Facharzt für Pneumologie oder in einem Schlaflabor notwendig sind.

                    Screeningmethoden
                    Pulsoxymetrie
                    Die nächtliche Pulsoxymetrie ist keine alleinige Screening-Methode, sondern als ori-
                    entierende Untersuchung anzusehen.
                    Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710.

                    Andere Screening-Systeme bei Schlafapnoe
                    Andere Sreening-Systeme bei Schlafapnoe erfolgen mithilfe kleiner, einfach zu be-
                    dienender Geräte verschiedener Anbieter. Sie können vom Patienten zu Hause selb-
                    ständig bedient werden. Die Geräte zeichnen den Atemfluss, das Schnarchen, die
                    O₂-Sättigung und die Pulsfrequenz auf. Mit einem zusätzlichen Sensor kann die
                    Atemanstrengung gemessen werden.
                    Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710.

                    Schlafdiagnostik
                    Respiratorische Polygraphie
                    Die nächtliche respiratorische Polygraphie kann zu Hause oder in der Klinik durchge-
Schlafapnoe/(MHV)

                    führt werden. Dabei werden Atmung, Schnarchgeräusche, EKG, Körperlage, Bewe-
                    gungen und Sauerstoffgehalt im Blut während des Schlafs aufgezeichnet. Die respi-
                    ratorische Polygraphie wird vom Facharzt für Pneumologie durchgeführt.
                    Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0720.

                    Polysomnographie
                    Die vollständige, überwachte nächtliche Polysomnographie wird von zertifizierten
                    Schlafzentren durchgeführt und ist aktuell die «Goldstandard»-Untersuchung bei
                    der Diagnostik des OSAS. Im Rahmen der Polysomnographie werden folgende Un-
                    tersuchungen durchgeführt:
                      • Kontinuierliche Ableitung der Hirnströme mittels Elektroenzephalogramm
                      • Langzeit-EKG
                      • Elektromyogramm
                      • Elektrookulogramm
                      • Pulsoxymetrie
                      • Atemflussmessung nasal und oral
                      • Atembewegungen von Thorax und Abdomen
                    Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0730.

                      Schlafapnoe-Risikotest: www.lunge-zuerich.ch/schlafapnoe-test
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CPAP-Therapie

Musterverordnung
CPAP-Therapie
MiGeL-Limitationen                                                                                                                                      Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP)
Die Verordnung der CPAP-Therapie ist Fachärzten für Pneumo-                                                                                             Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars
logie vorbehalten.                                                                                                                                      die Richtlinien der SGP für die Diagnose und Betreuung von
                                                                                                                                                        Personen mit OSAS. Diese regeln die Indikationen, die Ver-
                                                                                                                                                        schreibungspraxis und das Follow-up.
                                                                                                                                                           Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html

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VERORDNUNGSFORMULAR                                                                   Erstverordnung
                                                                                                                                                                             Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung
CPAP-Therapie/Pflege                                                                  WiederholungsV
                                                                                      (von Liga auszufüllen)
Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP                     MiGel                KLV 7                                                             MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH
  A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)                                                                                                                       ausgefüllt.
       Name/Vorname                                                                   Geschlecht
       Adresse                                                                        Geburtsdatum
       PLZ/Ort                                                                        Kt
       Telefon/Natel                                                                  Sozialversicherungs-Nr.
       Beruf                                                                          Krankheit/Unfall/IV
       Versicherer                                                                    Versicherten-Nr.

  B) Hauptdiagnose                                                                    Bitte Code wählen
       20 Respiratorische Schlafstörungen                                             50 Kardiale Krankheiten
             (OSA, CSA, gemischte Formen)                                                  (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
       30 Neuromuskuläre Krankheiten                                                  90 Andere
                                                                                                                                                                             A), B), C) und D) vollständig ausfüllen.
  C) Untersuchungen
       Diagnostik:                                    Index:                          Ohne CPAP:                  Mit CPAP:
             Oxymetrie                                Anzahl Desaturationen/Stunde:
             Polygraphie/PSG                          Apnoe-Hypopnoe-Index:

                                                                                                                                                                                                                              Schlafapnoe/(MHV)
  D) Verordnung Gerät und Zubehör
       Leistung wird gewünscht als:                                                  (Kauf frühestens nach 12 Monaten möglich)

       Systeme                                                                        Druck (min./max.)

       Zubehör

             Nasen-Maske                              Modell                                                                       Grösse
             Vollgesichts-Maske                       Modell                                                                       Grösse
             Kopfhalterung                            Modell
             Befeuchter                               Modell
             Anderes

  E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause                                     Ja                   Nein                                                         E)   Verordnung «Beratung/Pflege ambu-
      (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
       Richtwert in Minuten                                                                                                                                                       lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an-
       (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.
       (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt
                                                                                                                 Erstes Jahr:
                                                                                                                140 Minuten
                                                                                                                                               Folgejahr:
                                                                                                                                              80 Minuten
                                                                                                                                                                                  kreuzen.
           und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.
       (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.                                                                                                      • Im Standardfall sind die Richtwerte
  F) Anordnung für Erfolgsüberwachung                                                    Ja                   Nein                                                                 des Pflegebedarfs fix hinterlegt.
       Erfolgsüberwachung nach 1 bis 3 Monaten bzw. ab dem 2. Jahr
       (Aufbereiten Compliancedaten, Bericht an Arzt)                                                                                                                             • Die ärztliche Verordnung für die Be-
  G) Verordnender Pneumologe
       Verordnender Pneumologe/                                                                                 Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                                                                                                                                                                                     ratung wird für sechs Monate er-
       verordnendes Zentrum
       für Schlafmedizin                                                                                                                                                            stellt und verlängert sich anschlies-
       Datum der Entlassung
                                                                                                                                                                                     send automatisch um weitere sechs
       Datum der Verordnung

       Pneumologe für Nachkontrollen                                                                                                                                                Monate.
       Verordnung senden an                           Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
       ZH                                             Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch

    Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
Kopiervorlage ab Seite 29
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                    Mechanische Heimventilation

                    Verordnung
                    Mechanische Heimventilation
                    MiGeL-Limitationen                                           Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP)
                    Die Verordnung der mechanischen Heimventilation ist Fach-    Der genaue Gesuchsablauf für die Verordnung der mechani-
                    ärzten für Pneumologie ­vorbehalten.                         schen Heimventilation ist unter www.pneumo.ch abrufbar.

                                                             SVK-Krankenversicherer                      Nicht-SVK-Krankenversicherer
                    Erstverordnung
                    • Gerät                                  SVK-Formular 5                          LUNGE ZÜRICH Formular 5
                    • Beratung und Betreuung                 LUNGE ZÜRICH Formular 6                 LUNGE ZÜRICH Formular 5
                    Wiederholungsverordnung
                    • Gerät                                  Nein                                        Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5
                    • Beratung und Betreuung                 Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 6                 Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5

                    Die Tabelle gibt Aufschluss über die Verwendung der Verordnungsformulare für die Mechanische Heimventilation.

                    Beispiel SVK-Krankenversicherer
                    Für die Erstverordnung eines Gerätes verwenden Sie das SVK-Formular 5. Für die Beratungs- und Betreuungsverordnung kommt
                    das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung.
                    Kommt es zur Wiederholungsverordnung, muss lediglich das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH für die Beratung und
Schlafapnoe/(MHV)

                    Betreuung ausgefüllt werden. Für das Gerät braucht es keine erneute Verordnung.

                    Beispiel Nicht-SVK-Krankenversicherer
                    Für Patienten bei Nicht-SVK-Krankenversicherer wird die Erstverordnung für Gerät, Beratung und Betreuung mit dem Verord-
                    nungsformular 5 von LUNGE ZÜRICH in Auftrag gegeben. Auch für die Wiederholungsverordnung kommt das Verordnungs-
                    formular 5 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung.

                    Eine Liste der SVK-Mitglieder kann auf Anfrage direkt beim SVK angefordert werden.
                       Kontakt SVK: www.svk.org/kontakt
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Mechanische Heimventilation

Musterverordnungen
Mechanische Heimventilation
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VERORDNUNGSFORMULAR                                                                     Erstverordnung
Nicht invasive und invasive Heimventilation                                             WiederholungsV
                                                                                        (von Liga auszufüllen)
Anwendbar für alle Nicht-SVK-Versicherer.                                               MiGel               KLV 7

  A) Patient (bitte vollständig ausfüllen)                                              Sprache                                DE        FR        IT

       Name/Vorname                                                                     Geburtsdatum
       Strasse/Nr.                                                                      Invalidenversicherung                  Ja              Nein
       PLZ/Ort                                                                          ID-Nummer
       Telefon                                                                          Versicherungs-Nr.
       Natel                                                                            Krankenversicherer

       Gesuch                       Erstgerät/Erstverordnung                            Gerätewechsel
                                    Zweitgerät                                          Gerät            Alter > 5 Jahre               Defekt

  B) Diagnose                  Hauptdiagnose Code:                                      Zusatzdiagnose Code:                                                                  B)       Diagnose gemäss Codeliste unbedingt a
                                                                                                                                                                                                                           ­ ngeben.
       10 Neuropathien                           22 Myotonische Dystrophie           34 Posttraumatische Veränderungen            62 Bronchiektasen
          11Hohe Querschnittsläsion              23 Angeborene, metabolische,     40 Primäre alveoläre Hypoventilation            63 Zystische Fibrose
          12 Amyotrophe Lateralsklerose             entzündliche Myopathien          41 kongenital                             70 Zentrales Schlaf-Apnoe-Syndrom
          13 Bilaterale                       30 Erkrankungen von Skelett,           42 late onset                                71 Komplexes Schlaf-Apnoe-Syndrom
             Zwerchfellähmung                    Pleura und Lunge                 50 Adipositas-Hypoventilations-                 72 Cheyne-Stoke-Atmung
          14 Post-Polio-Syndrom                  31 Kyphoskoliosen                   syndrom                                   99 unklar/andere
          15 Spinale Amyotrophien                32 Narbige Pleuraveränderungen   60 Hypoventilation bei obstruktiven
       20 Myopathien
          21 M. Duchenne
                                                 33 St. n. ausgedehnten
                                                    Lungenresektionen
                                                                                     Lungenkrankheiten
                                                                                     61 fortgeschrittene stabile COPD                                                         C)       Zusatzinformationen auf der zweiten Seite ergänzen.
  C) Angaben zur Heimventilation                                                     nicht invasiv                invasiv
       Beatmungsdauer                       nachts verordnete Anzahl Std.                                             24h ununterbrochen
                                            nachts und partiell tagsüber Anzahl Std.                                  Behandlungsbeginn

       Gerät: Marke, Modell                                                                                       Serien-Nr.

       MiGeL-Position

       Behandlungsbeginn
       (Spitalentlassung)
                                                                                                                                                                              D)       Verordnung «Beratung/Pflege ambulant oder zu
       Befeuchter/Zubehör                   integriert            separat                                         Maske
       Marke, Modell                                                                                              Grösse
                                                                                                                                                                                       Hause» (Ja oder Nein) hier ankreuzen.
       Lieferant

       Diverses                             ext. Batterie          Fernalarmkabel          Gerätekoffer                Halterung              Kinnband                                  • Im Standardfall sind die Richtwerte des Pflege-
                                            Kopfhaube              O2-Adapter              Ständer                     klimatisiertes Schlauchsystem

       Zusatzinformationen zur Indikation und Betreuung (optional)                         ja (siehe Seite 2)                                                                                     bedarfs fix hinterlegt.
  D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause                                     Ja               Nein
      (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
       Richtwert in Minuten
                                                                                                                                                                                        • Die ärztliche Verordnung für die Beratung wird für sechs
                                                                                                                                                                                                  Monate erstellt und verlängert sich anschliessend auto-
       (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.                                            Atemstörung im Schlaf               Ventilatorische Insuffizienz
       (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt                                    Erstes Jahr: 200 Minuten              Erstes Jahr: 420 Minuten
           und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.                                  Folgejahre: 120 Minuten               Folgejahre: 270 Minuten
       (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.

  E) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen)
                                                                                                                                                                                                  matisch um weitere sechs Monate.
       Zuständiger Arzt/Ärztin                                                                                   Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer

       Verordnender Arzt/Ärztin
       Datum der Verordnung

       Hausarzt

       Pneumologe für Nachkontrollen                                                                                                                   Bilddatei auswählen

       Verordnung senden an                      Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
       ZH                                        Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schlafapnoe/(MHV)
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www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare                                                                                                                                                                                                                                                      SVK
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Abteilung VENT
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Postfach

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                                                                                                                                                                                                                                                                                               Muttenstrasse 3
                                                                                                                                                                                                                                                                                               4502 Solothurn

                                                                                                                                                                                    SVK 5
                                                                                                                                                                                    Nicht invasive und invasive Heimventilation
                                                                                                                                                                                    Gesuch und Bestellung
                                                                                                                                                                                    Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie
SVK-Krankenversicherer                                                                                                                                                              (SGP)

Das Verordnungsformular für die SVK-                                                                                                                                                Gesuch
                                                                                                                                                                                       Korrespondenz E-Mail Adresse
Krankenversicherer ist nur online verfügbar.
                                                                                                                                                                                         Benachrichtigungen und Informationen zur Verarbeitung dieses Online-Formulars, werden über diese E-Mail

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www.svk.org/kostengutspracheformulare                                                                                                                                                   Gesuch
                                                                                                                                                                                            Erstgerät/Erstverordnung               Zweitgerät          Gerätewechsel

                                                                                                                                                                                            Alter > 5 Jahre         Defekt

                                                                                                                                                                                        Bitte um Nachlieferung eines Konsignationsgerätes durch den Lieferanten
                                                                                                                                                                                            Ja       Nein

                                                                                                                                                                                   SVK, Abteilung VBL (VENT), Muttenstrasse 3, Postfach, 4502 Solothurn, Tel.: 032 626 57 47, Fax: 032 626 57 57, vent@svk.org, www.svk.org   Seite 1 von 5
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                       Zusätzliche Beratung

                       Zusätzliche Beratung
                       Pflege ambulant oder zu Hause
                       Allgemeine Informationen
alle Therapiesysteme

                       Dieses Formular wird für zusätzliche Beratungen für alle Therapiesysteme und bei
                       erhöhtem Pflegebedarf verwendet. Ausserdem kommt es für die Beratungs- und Be-
                       treuungsverordnung von Mechanischer-Heimventilations-Patienten der SVK-Kran-
                       kenversicherer zur Anwendung.

                          Drucken

                                                                                                                                   6
                       ÄRZTLICHE VERORDNUNG                                                         Erstabklärung
                       Pflege ambulant oder zu Hause                                                Neuevaluation

                       Gemäss Zusatzvereinbarung mit der tarifsuisse ag vom 01.01.2015

                       Zeitdauer von                           bis
                       Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um maximal 6 Monate.
                         A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
                             Name/Vorname                                                           Geschlecht
                             Adresse                                                                Geburtsdatum
                             PLZ/Ort                                                                Kt
                             Telefon/Natel                                                          Sozialversicherungs-Nr.
                             Beruf                                                                  Krankheit/Unfall/IV
                             Versicherer                                                            Versicherten-Nr.

                         B) Diagnose

                         C) Verordnung Krankenpflege                                                                       (durch Pflegefachperson auszufüllen)

                             Leistungen nach KLV 7/Tarifziffer                                                                                     Minuten/Jahr
                                                                                                                                                                             A), B), C), D) und E) werden von der Pflege-
                             lit a Ziff 1: Abklärung des Pflegebedarfs
                                                                                                                                                                             fachperson von LUNGE ZÜRICH ausgefüllt.
                             lit a Ziff 2: Beratung des Patienten
                             lit a Ziff 3: Koordination der Leistungen (besondere Voraussetzungen gemäss KLV 7, Absatz 2bis beachten)
                             lit b Ziff 1: Messung der Vitalzeichen
                             lit b Ziff 4: Massnahmen zur Atemtherapie
                             lit b Ziff 7: Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
                             lit b Ziff 9: Massnahmen zur Überwachung von Geräten
                             lit b Ziff 10: Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden

                         D) Begründung bei erhöhtem Pflegebedarf

                         E) Unterschrift Pflegefachperson
                             Zuständige Person                                                                      Datum/Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                             Name/ZSR-Nr weitere Beteiligte

                                                                                                                                                       Bilddatei auswählen

                         F) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen)                                                                                    F)   Der Arzt unterschreibt und retourniert
                             Verordnender Arzt/Ärztin                                                               Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer
                                                                                                                                                                                  das Formular an LUNGE ZÜRICH.
                             Datum der Verordnung

                             Datum der Spitalentlassung

                             evtl. Hausarzt                                                                                                            Bilddatei auswählen

                             Spezielle Anordnung                     z.B. Asthma-Patientenschulung, korrekte Inhalationstechnik etc.

                             Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
                             ZH                   Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch

                           Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare
                       Kopiervorlage ab Seite 29
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Tuberkulose

Tuberkulose-Zentrum

Das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH arbeitet mit einem Leistungsauftrag
des Kantons und der Stadt Zürich zur Bekämpfung der Tuberkulose und zum Schutz
der Bevölkerung. Es arbeitet deshalb eng mit dem kantonsärztlichen Dienst und den
Hausärzten und Spitälern zusammen.

Dienstleistungen des Tuberkulose-Zentrums
 • Beratung und Information von Tuberkuloseerkrankten und ihren Angehörigen.
 • Koordination und Durchführung von Umgebungsuntersuchungen im Umfeld
   von erkrankten Personen
 • Beratung der Kontaktpersonen von erkrankten Personen über eine mögliche In-
   fektion und die präventive Behandlung einer latenten tuberkulösen Infektion
   (LTBI)
 • Medikamentenabgabe im Rahmen der kontrollierten Medikamenteneinnahme
   bei erkrankten Personen (DOT: Directly Observed Therapy)
 • Koordination und Kontrolle von DOT, die durch andere Stellen durchgeführt
   werden
 • Tuberkulose-Screening im Rahmen der Arbeitssicherheit
 • Tuberkulose-Screening für den Testbetrieb des Bundes für ein beschleunigtes
   Asylverfahren
 • Beratung und Unterstützung bei persönlichen und sozialen Problemen
 • Präventives Screening (kostenpflichtig) mittels Mantoux-Test oder Gamma-In-
   terferon-Blutanalyse

Merkblätter, Melde- und Verordnungsformulare
Die Broschüre «Tuberkulose in der Schweiz, das Wichtigste in Kürze» enthält aktu-
elle internationale Leitlinien zur Diagnose und Behandlung von Tuberkulose. Das
Meldeformular zur Tuberkulose sowie weitere Informationen rund um diese Krank-
heit finden Sie unter:
   www.tbinfo.ch

Kontakt Tuberkulose-Zentrum
                                                                                         Tuberkulose

Verein Lunge Zürich, Tuberkulose-Zentrum, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich
T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20

   Lernen Sie das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH in unserem Film kennen:
   www.lunge-zuerich.ch/tuberkulose
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LUNGE ZÜRICH

Beratungsstelle Zürich Pfingstweidstrasse
und Geschäftssitz
                                                                                          Öffnungszeiten
                                                                                          Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
                                                                                          Termine nur nach Vereinbarung,
                                                                                          auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

                                                                                          Kontakt Beratungsstelle
                                                                                          LUNGE ZÜRICH
                                                                                          Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
                                                                                          T 0800 07 08 09
                                                                                          F 044 268 20 20
                                                                                          beratung@lunge-zuerich.ch

                                                                                          Lageplan
                                                                                            Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt
                                                                                                                                         Fö
                                                                                                                                         rrl
                                                                                                                                           ib
                                                                                                                                              uc
                                                                                                                                               ks
                                                                                                                                                tra

                                              Haltestelle                                   Technopark
                                                                                                                                                   ss
                                                                                                                                                      e

                                              Technopark
                                                                                                                                          e
                                                                                                                               arkstrass
                                                                                                                   Technop
                                                     Pfingstweidstrasse 10

                                                                                                                            Giessere

                                                                                Hotel
                  rasse                                                                               Turbinen-
  Turbinenst                                                                                          platz
                                                                                                                              istrasse
                                                                                               Schiffbau

                                                                                                                                                           Hardturmstrasse

       Za
                                                                                                 strasse

                             Maag Halle                                              Eingang
         hn
             ra
               ds                         Parkhaus                                                              Schiffbau
                   tra
                      ss
                         e
                                                                             Les Halles

                                                                                                                                         zwei kostenlose
                er                                                                                                                       Parkplätze vor
            etow
        Prim                                                                                                                             der Beratungs-
                                                                                                                                         stelle

Bahnhof                                        Hardstrasse                                       Haltestelle                                              Escher-
Hardbrücke                                                                                       Schiffbau                                                 wyss
                     Hardbrücke

                                                                                                                          Bus Nr. 33/72
                                                                                                                                                              Limmatstrasse

                                                                                             Jumbo                        Tram Nr. 4
                                                                                                           Josefstrasse
23

LUNGE ZÜRICH

Beratungsstelle Zürich Wilfriedstrasse
und Tuberkulose-Zentrum
                                                                       Öffnungszeiten
                                                                       Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
                                                                       Termine nur nach Vereinbarung,
                                                                       auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

                                                                       Kontakt Beratungsstelle
                                                                       LUNGE ZÜRICH, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich
                                                                       T 0800 07 08 09, beratung@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20

                                                                       Kontakt Tuberkulose-Zentrum
                                                                       Verein Lunge Zürich, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich
                                                                       T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20

                                                                       Lageplan
                                                                            Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt
                                                                                                            Dold
                                                                                                                 erstr
                                                                                                                      .
                                                               Zürichber

                                                                                         se
                                                                                   tras                            asse
                                                                                                                             7
                                                                                              Stein

                                                                                 es
                                                                            Frei                               dstr
                                                                                                           rie
                                                                 gstrasse

                                                                                                      Wilf
                                                 sse

                                                                                                                          Tramhalte-
                                                                                                                 sse
                                                                                               wies

                           Universitäts-                                                                                     stelle
                                                                                                            tra
                                              Gloriastra

                           Spital                                                                                         Hottinger-
                                                                                                 stras

                                                                                                           ers

                                                                            Parkplatz und                                    platz
                                                                                                          ng

                                                                            Parkplatz für
                                                                                                  se
                                                                                                       tti

                                                                            Behinderte
                                                                                                      Ho

                                                                            Räm                                           Tram Nr. 3
                            Universitätsstrasse                                istr
                                                                                   ass
                                                                                       e
                           ETH                                                                           Schauspiel-
                                                   n                               Kunst-                haus
                                               abe
                                           ergr                              Hi haus
                                     Seil                                      rsc
                                                                                   hen
Wei                                                                                    graben
    nbergs
           tr.
                 Central

                                                                                      Gross-
                                                           L im m                     münster
                                                                    atquai
                                                                                                                    Belle-
           of

                                                            Limm                                                     vue
          nh

                                                                     at
         bah
    upt

                                                                                                                                 Zürichsee
   Ha

                                             B ah n
                                                       hofst
                                                               rasse           Parade-
                                                                                platz
24

LUNGE ZÜRICH

Beratungsstelle Winterthur

                                                                                      Öffnungszeiten
                                                                                      Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
                                                                                      Termine nur nach Vereinbarung,
                                                                                      auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

                                                                                      Kontakt Beratungsstelle
                                                                                      LUNGE ZÜRICH
                                                                                      Rudolfstrasse 29, 8400 Winterthur
                                                                                      T 0800 07 08 09
                                                                                      F 044 268 20 20
                                                                                      beratung@lunge-zuerich.ch

                                                                                      Lageplan
                                                                                               Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt

                                                                                                                         H
                                                                                                                    Kantonsspital
                                                                                                         Lin
                                                                                                           ds

                                                                                                                     Winterthur
                                                                                                              tra
                                                                                                                  ss
                                                                                                                     e
                                                                              e
    Fel

                                                                                  s
                                                                             ngas
        d
      str

                                                       Sch

                                                                         Brun
         ass

                                                          affh

                                                                                Hotel
            e

                                                               aus

                                                                                      Banana City
                                                                   erst

         Wü
            lf   lin
                                                                       rass

                    ger          Einfahrt
                                                                                                                                  se

                                                                                                                                       Lind

                         str
                                                                                                                               as

                            ass Garage
                                                                            e

                               e
                                                                                                                            str

                                                                                                                                        stra
                                                                                                                           ter
                                           tr.

                                                                                                                                         sse
                                                                                                                         ea

Parkplätze in
                                        uts

                              Sal
                                                                                                                     Th

der Tiefgarage                   str.
                                                                  29
                                        hg

(Zufahrt über
                                    Eic

                                                               se

Eichgut- oder
                                    Ko                                                                     Sankt-Georgen-Strasse
                                                                   ras

Salstrasse)                            n rad                                                                      Stadt-
                                                              lfst

                                             str.
                       sse

                               Wa                                           P                                    theater
                                                           do
                  stra

                                  rt
                                  str                                                                              Museumstrasse
                                                        Ru

                                                                                        z

                                     ass
                                                                                  lat
                   en

                                                       of

                                Hotel e                                                             Bahnhofunterführungen
                                                                                ofp
               ies

                                                    nh

                                Wart-                                                               Richtung Rudolfstrasse
                                                 Bah
            uw

                                                                             nh

                                mann
                                                                          Bah

                                                                                                                Stadthausstrasse
            Ne

                          P                                                                                              Altstadt
                     s
                  gro m
                Mi ntru iesen
                 Ze uw
                  Ne
                           e                                                                           Technikumstrasse
            Zü rcherstrass
25

LUNGE ZÜRICH

Beratungsstelle Uster

                                                                                   Öffnungszeiten
                                                                                   Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr
                                                                                   Termine nur nach Vereinbarung,
                                                                                   auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

                                                                                   Kontakt Beratungsstelle
                                                                                   LUNGE ZÜRICH
                                                                                   Amtsstrasse 3, 8610 Uster
                                                                                   T 0800 07 08 09
                                                                                   F 044 268 20 20
                                                                                   beratung@lunge-zuerich.ch

                                                                                   Lageplan
                                                                                        Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt
                                                es
                                              as
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                                                                                   Ob
                                    Da
Winte

                                                                                      er
                                                                                          la
                                                                                              nd                                       H
                                                                                                 st                                   Spital
     rthure

                                                        Bahnhofunterführung                        ra
                                                                                                      s se
                                                        Richtung Stadtzentrum
                            se
     rstrass

                               s

                                                Ba
                           tra

                                                  hn
                        lds

                                                                                                                                 e

                                                     h
                                                                                                                                ass

                                                 Ba ofp
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                      to
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                                                   nk as
                                                                                                                             str

                                                      str sa                  Ba
                 Be

                                                                                                                           en
                                        3

                                                          as
                                                             se e
                                                                  g             hn
                                                                                                                         nn
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                                       rass

                                                                                     ho
                                                                                                                      Bru

                                                    Ta                                    f
                                                       nn
                                   tsst

     rund ums                                              en
                                                     r.

                                                              za
                                                     nst

                                                                 un
                                   Am

     Gebäude
                                                                    str
                                                    e

     Parkplätze                                                        .
                                                Ros

                                            Ge
                                                                          .
                                                                       str

     mit zentraler                             rich
                                                                     ern

                                                    tss
     Parkuhr                                            tra
                                                            sse
                                                                    b

                                        Shopping
                                                                 We

    Züric
          hstra                         Illuster
                                                                                se

                sse
                                                                               s
                                                                           tra
                                                                           ts

                                                                                                   sse
                                                                         s

                                                                                                                 Fre
                                                                      Po

                                                                                                                     ie
                                                                                               tra

                                                                                                                       str
                                                                                                                          as
                                                                                              fs

                                                                                                                            se
                                                                                           ho
                                                                                        hn
                                                                                     Ba
                                                        e
                                                      ss
                                                     tra

                                                           Shopping
                                                                                        Flo
                                                 es

                                                           Uster 77                            ras
                                                Se

                                                                                                   t  ras
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LUNGE ZÜRICH

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Beratungsstelle Wilfriedstrasse
Verein Lunge Zürich                                                          Finanz- und Rechnungswesen
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                                                                                                                 VERORDNUNGSFORMULAR                                                                  Erstverordnung
                                                                                                                 Aerosolapparat & Absauggerät                                                         WiederholungsV
                                                                                                                                                                                                      (von Liga auszufüllen)
                                                                                                                 Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP                    MiGel                KLV 7

                                                                                                                   A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
                                                                                                                        Name/Vorname                                                                  Geschlecht
                                                                                                                        Adresse                                                                       Geburtsdatum
                                                                                                                        PLZ/Ort                                                                       Kt
                                                                                                                        Telefon/Natel                                                                 Sozialversicherungs-Nr.
Verordnungsformular 1: Aerosolapparat & Absauggerät, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare

                                                                                                                        Beruf                                                                         Krankheit/Unfall/IV
                                                                                                                        Versicherer                                                                   Versicherten-Nr.

                                                                                                                   B) Hauptdiagnose                                                                   Bitte Code wählen
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                                                                                                                              01 chronische Bronchitis, Emphysem                                           (pulmonale Hypertension)
                                                                                                                              02 Asthma
                                                                                                                        10 Restriktive Lungenkrankheiten                                              50 Kardiale Krankheiten
                                                                                                                              (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc)                                 (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz)
                                                                                                                        20 Respiratorische Schlafstörungen                                            60 Andere Lungenkrankheiten
                                                                                                                              (OSA, CSA, gemischte Formen)                                                 (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie)

                                                                                                                        30 Neuromuskuläre Krankheiten                                                 90 Andere

                                                                                                                   C) Verordnung für                                                                 (bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen)

                                                                                                                              Aerosol-Apparat                                                              Medikamente                     Dosierung             Anzahl/Tag
                                                                                                                              Voraussichtliche Therapiedauer:                        max. 6 Monate
                                                                                                                                                                                     > als 6 Monate
                                                                                                                                  Spezialvernebler Antibiotika und Steroide
                                                                                                                                  Silikonmaske für Kleinkinder

                                                                                                                              Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB)
                                                                                                                              Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen,
                                                                                                                              Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a.

                                                                                                                              Absauggerät für die Atemwege
                                                                                                                              Behandlungsbeginn

                                                                                                                   D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause                                    Ja                   Nein
                                                                                                                       (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015)
                                                                                                                        Richtwert in Minuten                                                                        Inhalationstherapie                   Inhalationstherapie
                                                                                                                        (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung.                                          erstes Jahr: 120 Minuten                Folgejahr: 60 Minuten
                                                                                                                        (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt
                                                                                                                            und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate.                                    Absaugen erstes Jahr:                 Absaugen Folgejahr:
                                                                                                                        (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen.                           180 Minuten                           90 Minuten

                                                                                                                   E) Verordnender Arzt/Ärztin
                                                                                                                        Verordnender Arzt/Ärztin                                                                                Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer

                                                                                                                        Datum der Verordnung

                                                                                                                        Hausarzt                                                                                                                                   Bilddatei auswählen

                                                                                                                        Verordnung senden an                           Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich
                                                                                                                        ZH                                             Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
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