Vademecum 2018/2019 Wie verordne ich die Therapie und die Beratung für Lungenpatienten? - Lunge-Zürich
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Vademecum 2018/2019 Wie verordne ich die Therapie und die Beratung für Lungenpatienten? Sa Dr Fl CP In ue uc üs ha AP rs kg sig la -G to as tio sa ff- e -F rä ns ue Ko la t -G rs sc zen to er he nt ff ät ra to r
3 Inhalt LUNGE ZÜRICH – Hilft. Informiert. Wirkt. .........................................................4 Gesundheitsförderung..............................................................................................6 Publikationen................................................................................................................. 7 Therapie- und Beratungsleistungen....................................................................8 Sauerstoff-Therapie...................................................................................................10 Inhalations-Therapie..................................................................................................15 CPAP-Therapie..............................................................................................................16 Mechanische Heimventilation............................................................................. 18 Zusätzliche Beratung (Pflege ambulant oder zu Hause).......................... 20 Tuberkulose................................................................................................................... 21 Beratungsstellen........................................................................................................22 Kontakt.......................................................................................................................... 26 Kopiervorlagen Verordnungsformulare........................................................... 29 Aus Gründen der Lesbarkeit wird in der vorliegenden Publikation durchgehend die männliche Form verwendet. Weibliche Personen sind selbstverständlich immer eingeschlossen.
4 LUNGE ZÜRICH Hilft. Informiert. Wirkt. Seit über 100 Jahren ist LUNGE ZÜRICH für lungenkranke Menschen da. Das Ziel von LUNGE ZÜRICH ist die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen und die Früh- erkennung und Prävention von Lungenkrankheiten. Kurz: LUNGE ZÜRICH hilft, infor- miert und wirkt. Als eine von 19 Lungenligen in der Schweiz gehört LUNGE ZÜRICH dem Dachverband Lungenliga Schweiz an. LUNGE ZÜRICH hilft lungenkranken Menschen. Die Mitarbeitenden von LUNGE ZÜRICH vermitteln den Betroffenen und ihren An- gehörigen Sicherheit im Umgang mit ihrer Krankheit und der Therapie und arbeiten eng mit den zuweisenden Ärzten, Spitälern und anderen Gesundheitsorganisationen zusammen. Dadurch können Lungenkranke ein eigenverantwortliches und selbstbe- stimmtes Leben führen. LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe. LUNGE ZÜRICH informiert über Themen rund um Lunge und Luft. Unser Atmungsorgan, die Lunge, ist unglaublich leistungsstark, gleichzeitig aber auch sehr sensibel. Sind die Lungenbläschen einmal zerstört oder beschädigt, können sie weder geheilt werden, noch wachsen sie nach. Deshalb gilt es, Lungenkrankheiten möglichst früh zu diagnostizieren und richtig zu behandeln. LUNGE ZÜRICH informiert die Bevölkerung über die Wichtigkeit von gesunden Lungen und über Lungenkrank- heiten sowie deren Symptome. LUNGE ZÜRICH wirkt mit diversen Projekten präventiv. Mit verschiedensten Projekten leistet LUNGE ZÜRICH einen wichtigen Beitrag zur Ver- meidung und Früherkennung von Lungenkrankheiten. Bei Kindern werden die Themen gesunde Lungen und saubere Luft mit den Projekten «Baumwelten» oder der «Kinder- Olympiade» in den Fokus gerückt. Im LuftiBus führt LUNGE ZÜRICH kostenlose Lun- genfunktionstests durch und informiert über Themen rund um Lunge, Atmung und Luft. Zudem unterstützt LUNGE ZÜRICH Forschungsprojekte, um neue Erkenntnisse im frühzeitigen Erkennen, Vermeiden und im richtigen Behandeln von Lungenkrankheiten zu erhalten. Im Jahr 2017 wurden 630‘000 Franken in die Forschung investiert. LUNGE ZÜRICH setzt auf hohe Qualität Qualität liefern, effizient arbeiten, Standards der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- schutzes und des Umweltmanagements einhalten, darauf setzt LUNGE ZÜRICH. LUNGE ZÜRICH trägt als eine von wenigen europäischen Non-Profit-Organisationen das NPO-Label «NPO-Management Excellence». Ausserdem ist LUNGE ZÜRICH ISO- und ZEWO-zertifiziert. Mit krankenkassenfinanzierten Dienstleistungen arbeitet LUNGE ZÜRICH im ärztlichen Auftrag weitgehend selbsttragend. Als weitere Finan- zierungsquellen, insbesondere für Präventionsprojekte, stehen Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate zur Verfügung.
5 LUNGE ZÜRICH Wir sind für Sie da Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren oder benötigen Sie Informationen zu den Dienstleistun- gen im Bereich Heimtherapie? Dann wenden Sie sich an unsere diplomierten Pflege- fachpersonen. Diese beantworten Ihre Fragen gerne oder vereinbaren Termine. Kostenloses Info- und Beratungstelefon für Patienten und Ärzte Montag bis Freitag, durchgehend von 8 bis 17 Uhr T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Bereitschaftsdienst LUNGE ZÜRICH bietet ausserhalb der Öffnungszeiten einen Bereitschaftsdienst an, welcher durch diplomierte Pflegefachpersonen abgedeckt wird: T 0800 07 08 09. Die Notfall-Telefonnummern aller kantonalen Lungenligen finden Sie unter: www.lungenliga.ch/notfall Team LUNGE ZÜRICH
6 LUNGE ZÜRICH Gesundheitsförderung Patienten sollten möglichst früh über ihr Krankheitsbild informiert und interdis- ziplinär geschult werden, um das Krankheitsmanagement zu verbessern. Patien- tenschulungen bieten dafür den perfekten Rahmen. Sie unterstützen die ärztliche Intervention und sind mit einer geringeren Hospitalisierungsrate sowie höherer Le- bensqualität verbunden. In der stationären pulmonalen Rehabilitation ist die Patien- tenschulung deshalb fest im interdisziplinären Behandlungspfad verankert (www. pneumo.ch/pulmonale-rehabilitation). Im ambulanten Setting wird die Patienten- schulung jedoch nicht immer angeboten. Dort setzt das Schulungsprogramm von LUNGE ZÜRICH an. Patientenschulungen und Kurse LUNGE ZÜRICH bietet Patientenschulungen zu folgenden Krankheitsbildern an: • COPD • Schlafapnoe • Asthma • Seltene Lungenerkrankungen Neben den Patientenschulungen bietet LUNGE ZÜRICH ein breites Angebot an Kur- sen für Patienten mit Lungenkrankheiten an. An den Kursen wird der soziale Aus- tausch und der Spass an der Bewegung gefördert, Entspannungstechniken vermit- telt und das Gesundheitsverhalten positiv beeinflusst. Weitere Informationen zu aktuellen Patientenschulungen und Kursen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite: www.lunge-zuerich.ch/kurse Individuelle Rauchstoppberatung Besonders für Patienten mit Lungenkrankheiten ist ein Rauchstopp unabding- bar. Gemeinsam mit dem UniversitätsSpital Zürich und apodoc Hardbrücke bietet LUNGE ZÜRICH eine individuelle Rauchstoppberatung an. Während sechs persönlichen und zwei telefonischen Gesprächen berät eine Rauchstoppberaterin unter Einbezug eines Arztes interessierte Personen und unterstützt sie auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf unserer Webseite: www.lunge-zuerich.ch/rauchstopp-angebote
7 LUNGE ZÜRICH Publikationen Die Merkblätter und Publikationen von LUNGE ZÜRICH informieren in kompakter Form über wichtige Themen. Alle Merkblätter stehen online als PDF zum Download bereit: www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter Die Publikationen können online im E-Shop bestellt werden: www.lunge-zuerich.ch/shop Alle Merkblätter und Publikationen können auch per E-Mail angefordert werden: pr@lunge-zuerich.ch Merkblätter Weitere Publikationen Über 50 kostenlose Merkblätter informieren zu • «Besser leben mit COPD» Leitfaden und Aktionsplan den Themen: • Magazin «zürch'air» • Lunge, Lungenkrankheiten, Therapien • COPD-Newsletter • Rauchen und Passivrauchen • E-Newsletter • Gesundheit und Fitness • Kochbuch «Kochen mit LUNGE ZÜRICH» • Innen- und Aussenluft • Flyer «Individuelle Rauchstoppberatung» • Tuberkulose • Diverse Bücher zu den Themen Lunge und Luft Broschüren Asthmakarten Broschüren über die Krankheitsbilder Asthma, COPD Die praktischen und kostenlosen Asthmakarten von und Schlafapnoe sowie zu diversen Themen rund um LUNGE ZÜRICH demonstieren die richtige Inhalation Lungenkrankheit stehen im E-Shop zur Verfügung. von diversen Asthma-Medikamenten.
8 LUNGE ZÜRICH Therapie- und Beratungsleistungen Zu den Dienstleistungen von LUNGE ZÜRICH gehören unter anderem die Therapiebegleitung, die Gerätevermietung, -organisation und -instruktion, verschiedenste Kursangebote sowie ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. LUNGE ZÜRICH ist spezialisiert auf die Lungenkrankheiten COPD, Asthma, Tuberkulose und Schlafapnoe. Untenstehend finden Sie einen Überblick über die Therapie- und Beratungsleistungen von LUNGE ZÜRICH. Weiterführende Informatio- nen finden Sie im Vademecum unter den entsprechenden Krankheitsbildern. Krankheitsbild Therapie COPD Sauerstoff-Therapie Seite 10 • Sauerstoff-Konzentratoren • Flüssigsauerstoff • Sauerstoff-Flaschen Inhalations-Therapie • Aerosolapparate Asthma Inhalations-Therapie Seite 15 • Aerosolapparate Schlafapnoe / Mechanische Heimventilation (MHV) CPAP-Therapie und Heimbeatmung Seite 16 • CPAP-Geräte • Heimbeatmungsgeräte Tuberkulose Verantwortlich für Medikamentenabgabe Seite 21 (Tuberkulose-Zentrum) seltene Lungenkrankheiten Erfordern individuelle Behandlungsstrategien
9 Kontakt Haben Sie Fragen zu den Verordnungen oder Therapiesystemen? Wir informieren Sie gerne: T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch www.lunge-zuerich.ch Beratung LUNGE ZÜRICH • hilft bei der Auswahl von geeigneten Therapieformen und unterstützt Patienten bei deren Integration im Alltag • berät Patienten im Umgang mit der Krankheit und der Therapie, unterstützt bei der Ferienorganisation und ist Ansprechpartner bei psychosozialen Fragen COPD • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte • stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices) • informiert über verschiedene Angebote im Bereich der ambulanten pulmonalen Rehabilitation (APR) • vermittelt Betroffenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können LUNGE ZÜRICH Asthma • vermittelt betroffenen Kindern und deren Eltern sowie Erwachsenen in Schulungen, wie sie ihre Krankheit kontrollieren können • stellt durch Anleitung und Kontrolle die korrekte Inhalation sicher (Gerät für Feuchtinhalation und Trockendevices) LUNGE ZÜRICH Schlafapnoe / MHV • führt Erstinstruktionen, Maskenberatungen und -anpassungen durch, bietet Erfahrungsaustauschgruppen an und ist Ansprech- partner bei Problemen mit der Beatmung, der Maske, dem Gerät, der Krankheit und bei psychosozialen Fragen • überwacht den Therapieverlauf, überprüft und wartet regelmässig die Geräte LUNGE ZÜRICH Tuberkulose • berät und informiert Tuberkulose-Erkrankte und ihre Angehörigen und unterstützt bei psychosozialen Themen • kontaktiert und testet Personen aus dem Umfeld von Tuberkulose-Erkrankten • führt Tuberkulose-Screenings im Rahmen der Arbeitssicherheit durch • bereitet Information für Organisationen auf Lungenkrankheiten LUNGE ZÜRICH seltene • informiert über Krankheitsbild und Therapie • unterstützt Selbsthilfegruppen
10 Sauerstoff-Therapie Überblick Sauerstoff-Quellen Druckgas Flüssigsauerstoff Stationärer Mobiler Sauerstoff-Konzentrator Sauerstoff-Konzentrator • Sauerstoff bei Bedarf • Mobilität mit einem • Gebrauch zu Hause • regelmässige Mobilität Einsatzgebiete • bei Mobilität in täglichen Aufenthalt von • palliative Betreuung ausserhalb der Wohnung, Kombination mit einem mehreren Stunden ausser- • Sauerstoff-Therapie bis Ferien Sauerstoff-Konzentrator halb der Wohnung 24 Stunden • Flugreisen bei konstantem • nicht geeignet bei Flow (in Absprache mit der Mobilität ausserhalb der Airline) Wohnung • Einsatzdauer ist abhängig von Anzahl l/Min und Akkuleistung • maximal fünf • drei Monate, dann Über- • drei Monate, dann Über- • drei Monate, dann Limitationen Füllungen/Monat, weisung an einen Fach- weisung an einen Facharzt Überweisung an einen COPD bei Mehrverbrauch- arzt für die Langzeit- für die Langzeitverord- Facharzt für die Langzeit- System nicht geeignet verordnung nung oder in Ausnah- verordnung mefällen Gesuch an den Krankenversicherer Flaschen zu 10 Liter • Sauerstoff wird stark ge- • Gerät wird am Strom • Gerät kann mit Akku und Eigenschaften • reichen bei 2l/Min kühlt (-183 Grad Celsius). betrieben am Strom betrieben ca. 16 Stunden Deshalb können grosse werden Mengen Flüssigsauerstoff Flaschen zu 2 Liter (ca. 40 Liter) in einem Tank • reichen bei 2l/Min gelagert werden ca. 3 Stunden • kleiner portabler Tank kann abgefüllt werden • einfache Lösung bei • hohe Mobilität • kontinuierliche Sauerstoff- • hohe Mobilität Vorteile geringer Mobilität • leise Abgabe • Autonomie • bis 15l/Min • grosse Reichweite • einfache Handhabung • Sauerstoffversorgung von • bis 15l/Min bei mobilen • sichere und günstige bis zu 8 Stunden und stationärem Tank Sauerstoff-Quelle • kompakt möglich • muss nicht nachbestellt • Stromquelle fast überall • sehr gut ausgebautes werden vorhanden, dadurch Tankstellennetz in der Flexibilität Schweiz • Transport in Caddy, Tasche oder Rucksack • bei hohem Sauerstoff- • regelmässiges Nachfüllen • Gerätegeräusch • nicht geeignet für den COPD Nachteile gebrauch ungeeignet des Flüssigsauerstoff- • max. 5l/Min Schlaf • Befüllung/Austausch Behälters, ca. alle • nur innerhalb der • nicht geeignet bei grosser relativ kostenintensiv 1-2 Wochen Wohnung mobil Anstrengung • bei längeren Ausflügen • bei 15l/Min hält ein • benötigt einen Strom- • Maschinengeräusch müssen mehrere Flaschen mobiler Tank nur eine anschluss • defektanfällige Akkus mitgetragen werden Stunde • Gewicht • hohes Gewicht • relativ kostenintensiv • max. 4l/Min • abhängig von Batterie bzw. Stromquelle
11 Sauerstoff-Therapie Überblick Sauerstoff-Quellen Druckgas Sauerstoff-Druckgasflaschen beinhalten komprimierten Sauerstoff und eignen sich für den sporadischen Gebrauch, zum Beispiel bei oder nach körperlicher Anstrengung. Vor allem für Betroffene mit geringem Gesamt-Sauerstoffbedarf ist Druckgas eine gute Mög- lichkeit, gasförmigen Sauerstoff mit sich zu führen und somit mobil zu bleiben. Druckgas kann direkt bei LUNGE ZÜRICH oder über Lieferanten bezogen werden, nach Gebrauch werden die Flaschen jeweils komplett ausgetauscht. Für die langfristige Therapie ist die- ses System aufgrund des hohen Flaschenverbrauchs eher ungeeignet. Flüssigsauerstoff Flüssigsauerstoffsysteme ermöglichen eine konstant hohe Sauerstoffabgabe über viele Stunden – auch unterwegs. Betroffene erhalten von LUNGE ZÜRICH einen stationären Flüssigsauerstoff-Behälter für zu Hause. Dieser dient als Quelle für die Sauerstoffzufuhr COPD im eigenen Heim und zum selbstständigen Nachfüllen des tragbaren Sauerstoffgerätes für unterwegs. Der Inhalt des tragbaren Gerätes reicht je nach Grösse und Sauerstoff- verbrauch für drei bis acht Stunden. Der Patientensituation angepasst kann das portable Gerät in verschiedenen Transportsystemen mitgeführt werden. Im Gegensatz zu gasförmigem Sauerstoff kann in Flüssigsauerstoffsystemen sehr viel mehr Sauerstoff gelagert werden. Aus einem Liter Flüssigsauerstoff lassen sich etwa 850 Liter gasförmigen Sauerstoff gewinnen. Das stationäre Gerät zu Hause muss regelmässig durch einen Lieferanten nachgefüllt oder ausgetauscht werden, die Organi- sation läuft über LUNGE ZÜRICH. Die Häufigkeit des Nachfüllens hängt vom individuel- len Gebrauch ab. Dank einem schweizweiten Tankstellennetz sind auch Tagesausflüge in der Schweiz möglich. Flüssigsauerstoff eignet sich zudem für Ferien in der Schweiz und im Ausland. LUNGE ZÜRICH berät und unterstützt Betroffene bei der Organsation der Sauerstoffversorgung. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten der Tankstellen finden Sie unter: www.lunge-zuerich.ch/tankstellen Schaffhausen Basel Münsterlingen Aarau Zürich Winterthur Olten Delémont Uster St. Gallen Thalwil Biel Solothurn Zug Neuenburg COPD Bern Luzern Yverdon Chur Freiburg Thun Davos Heiligenschwendi Lausanne Samedan Visp Genf Sion Locarno Bellinzona Lugano
12 Sauerstoff-Therapie Überblick Sauerstoff-Quellen Stationärer Sauerstoff-Konzentrator Sauerstoff-Konzentratoren filtern Sauerstoff direkt aus der Umgebungsluft: Durch das eingebaute Filtersystem werden Stickstoff und Partikel wie Staub entfernt, wodurch der Sauerstoffanteil der Luft erhöht wird. Die vom Sauerstoff-Konzentrator gefilterte Luft hat einen Sauerstoffgehalt von 96 Prozent, normale Umgebungsluft hat hingegen lediglich 21 Prozent. Der Konzentrator gibt eine konstante Menge an Sauerstoff ab und versorgt den Körper so kontinuierlich. Die Geräte wurden für den Gebrauch zu Hause konzipiert und werden durchgehend mit haushaltsüblichem Strom betrieben. Dank einem bis zu 15 Meter langen Schlauch kann der Konzentrator an einem Ort betrieben werden, an wel- chem das konstante Geräusch nicht stört. Wegen der Grösse ist der Konzentrator nicht für den Transport und den Gebrauch ausser Haus geeignet. COPD Mobiler Sauerstoff-Konzentrator Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können auf einem Caddy, in einer Tasche oder einem Rucksack mitgetragen werden. Die Geräte können mit einem Akku oder einem Adapter an einer 12-Volt-Steckdose mit Strom versorgt werden, wodurch sie grundsätzlich über- all einsetzbar sind: zu Fuss, im Auto, Zug, etc. Bei der Ferienversorgung müssen einige wichtige Punkte bezüglich Akkudauer und tech- nische Möglichkeiten beachtet werden. Download «Informationsbroschüre Reisen mit Lungenkrankheiten»: www.lunge-zuerich.ch/merkblaetter Mobile Sauerstoff-Konzentratoren können aber nicht in jeder Krankheitsphase einge- setzt werden: Wer einen hohen Flow braucht, ist mit einem stationären Konzentrator oder mit Flüssigsauerstoff meist besser bedient, da der Versorgungsbereich bei diesen Geräten höher ist. Die meisten Geräte eignen sich zudem nicht für den Schlaf oder bei grosser Anstrengung. Gerätearten Es gibt zwei Hauptarten von Geräten, die sich wie folgt unterscheiden: Pulse-Dose-Modus-Geräte • Sauerstoff wird beim Einatmen freigesetzt • normalerweise leichter als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • längere Akkuleistung als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • häufiger verbreitet als Geräte mit konstanter Flow-Einstellung, da kleiner und leichter Pulse-Dose-Modus-Geräte mit konstanter Flow-Einstellung • kann bei Bedarf auf konstanten Flow umgestellt werden, z.B. bei körperlicher Anstrengung oder während des Schlafens • geeignet, wenn der Sauerstoff-Konzentrator als einzige Sauerstoffversorgung verwendet wird – insbesondere wegen der Sauerstoffversorgung im Schlaf
13 Sauerstoff-Therapie Musterverordnung Sauerstoff-Langzeittherapie (ab 3 Monate) MiGeL-Limitationen Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Die Verordnung der Sauerstoff-Langzeittherapie ist Fachärzten Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars für Pneumologie vorbehalten. die Richtlinien der SGP für die Sauerstoff-Langzeittherapie. Diese regeln die Indikationen, die Verschreibungspraxis und das Follow-up. Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html Drucken 2 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung COPD kontinuierliche O2-Langzeittherapie/Pflege WiederholungsV (von Liga auszufüllen) Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP MiGel KLV 7 MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) ausgefüllt. Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. A) und B) vollständig ausfüllen. Beruf Krankheit/Unfall/IV Versicherer Versicherten-Nr. B) Hauptdiagnose Bitte Code wählen 00 Obstruktive Lungenkrankheiten 40 Vaskulär bedingte Erkrankungen 01 chronische Bronchitis, Emphysem (pulmonale Hypertension) 02 Asthma 10 Restriktive Lungenkrankheiten 50 Kardiale Krankheiten (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc) (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz) 20 Respiratorische Schlafstörungen 60 Andere Lungenkrankheiten (OSA, CSA, gemischte Formen) (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie) 30 Neuromuskuläre Krankheiten 90 Andere C) Obligatorische Untersuchungen Ja Nein (Zeichen des chronischen Cor pulmonale) C) ABGA-Werte müssen angegeben wer- Lungenfunktion (in % Sollwert) VK % FEV1 % den. Labor in mmHG in kPa Hämoglobin g/L Hämatokrit % Arterielle Blutgase: (klinisch stabile Verhältnisse) Datum: PaO2: PaCO2: SaO2 %: (1) in Ruhe (ohne O2) (2) in Ruhe (nach > 30 Minuten O2) (3) unter standardisierter Belastung (ohne O2) (4) unter standardisierter Belastung (mit O2) (3) und (4) obligatorisch für Flüssiggas-System D) Verordnung Therapie-System Flüssiggas-System O2-Konzentrator D) Therapie-System und Dosierung unbe- Dauer Std./Tag O2-Dosis Ruhe L/Min. O2-Dosis Belastung L/Min. dingt angeben. Mobilität Std./Tag Mobil mit Begründung Sparventil bei Flüssig O2? (ausserhalb der Wohnung) Sparventil Verabreichung Bemerkung E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause Ja Nein E) «Verordnung Beratung/Pflege ambu- (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Richtwert in Minuten lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an- (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt Erstes Jahr: 300 Minuten Folgejahr: 150 Minuten kreuzen. und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. • Im Standardfall sind die Richtwerte F) Verordnender Pneumologe Verordnender Pneumologe Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer des Pflegebedarfs fix hinterlegt. • Die ärztliche Verordnung für die Be- Datum der Entlassung Datum der Verordnung ratung wird für sechs Monate er- Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen Bilddatei auswählen stellt und verlängert sich anschlies- Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich send automatisch um weitere sechs ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Monate. Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
14 Sauerstoff-Therapie Musterverordnung kurzfristige Sauerstoff-Therapie (bis 3 Monate) MiGeL-Limitationen Allgemeine Hinweise Bis zu einer Therapiedauer von drei Monaten können Ärzte die Die Verordnung erfolgt idealerweise zwei bis vier Tage vor The- kurzfristige Sauerstoff-Therapie verordnen. rapiebeginn. Wichtig für Verordnung bei Druckgas: Bei einer Therapiedauer von mehr als einem Monat ist auf ärztliche Be- gründung hin eine vorgängige Kostengutsprache der Kranken- kasse erforderlich. Drucken 4 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung COPD kurzfristige O2-Therapie/Pflege WiederholungsV (von Liga auszufüllen) Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP MiGel KLV 7 MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) ausgefüllt. Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt A) und B) vollständig ausfüllen. Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. Beruf Krankheit/Unfall/IV Versicherer Versicherten-Nr. B) Hauptdiagnose Bitte Code wählen 00 Obstruktive Lungenkrankheiten 40 Vaskulär bedingte Erkrankungen 01 chronische Bronchitis, Emphysem (pulmonale Hypertension) 02 Asthma 10 Restriktive Lungenkrankheiten 50 Kardiale Krankheiten (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc) (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz) 20 Respiratorische Schlafstörungen 60 Andere Lungenkrankheiten (OSA, CSA, gemischte Formen) (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie) 30 Neuromuskuläre Krankheiten 90 Andere C) Verordnung kurzfristige O2-Therapie Druckgas (max. 1 Monat, wenn länger, bitte unter D) begründen) Bitte Limitationen der Flüssiggas (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden) MiGeL beachten! Konzentrator (max. 3 Monate, wenn länger, bitte Formular Nr. 2 verwenden) Siehe Rückseite Falls unter (C) Druckgas für mehr als einen Dauer Std./Tag O2-Dosis Ruhe L/Min. O2-Dosis Belastung L/Min. Monat verordnet wird, bitte unter (D) be- Mobilität Std./Tag Mobil mit (ausserhalb der Wohnung) Sparventil Behandlungsbeginn gründen. Verabreichung Bemerkung D) Begründung zu Druckgas-System falls die O2-Therapie länger als 1 Monat durchgeführt werden muss E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause Ja Nein E) «Verordnung Beratung/Pflege ambu- (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Richtwert in Minuten lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an- (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt Erstes Jahr: 300 Minuten Folgejahr: 150 Minuten kreuzen. und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. • Im Standardfall sind die Richtwerte F) Verordnender Arzt/Ärztin des Pflegebedarfs fix hinterlegt. Verordnender Arzt/Ärztin Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer • Die ärztliche Verordnung für die Be- Datum der Verordnung ratung wird für sechs Monate er- Hausarzt Bilddatei auswählen stellt und verlängert sich anschlies- Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich send automatisch um weitere sechs ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Monate. Download: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
15 Inhalations-Therapie Musterverordnung Aerosolapparat und Absauggerät MiGeL-Limitationen Abgabe von Inhalationsgeräten Bis zu einer Therapiedauer von sechs Monaten ist eine Geräte- Die Erstabgabe und Instruktion von Aerosolapparaten ist in miete möglich, danach sollte das Gerät gekauft werden. allen Beratungsstellen von LUNGE ZÜRICH möglich. Eine Vor- anmeldung ist zwingend nötig: Termine können per Telefon unter 0800 07 08 09 vereinbart werden. Für die Abgabe und Instruktion sollte eine halbe Stunde eingeplant werden. Drucken 1 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung Aerosolapparat & Absauggerät WiederholungsV Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP (von Liga auszufüllen) MiGel KLV 7 MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) ausgefüllt. Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. Beruf Krankheit/Unfall/IV A) und B) vollständig ausfüllen. Versicherer Versicherten-Nr. B) Hauptdiagnose Bitte Code wählen Asthma 00 Obstruktive Lungenkrankheiten 40 Vaskulär bedingte Erkrankungen 01 chronische Bronchitis, Emphysem (pulmonale Hypertension) 02 Asthma 10 Restriktive Lungenkrankheiten 50 Kardiale Krankheiten (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc) (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz) 20 Respiratorische Schlafstörungen 60 Andere Lungenkrankheiten (OSA, CSA, gemischte Formen) (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie) 30 Neuromuskuläre Krankheiten 90 Andere C) Verordnung für (bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen) C) • Bitte vermerken, falls die Therapie Aerosol-Apparat Medikamente Dosierung Anzahl/Tag Voraussichtliche Therapiedauer: max. 6 Monate voraussichtlich länger als sechs Mo- > als 6 Monate nate dauert. Diese Angabe ist wich- Spezialvernebler Antibiotika und Steroide Silikonmaske für Kleinkinder tig für den Entscheid, ob das Gerät Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB) gemietet oder direkt gekauft wird. Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen, Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a. • Falls ein Absauggerät verordnet Absauggerät für die Atemwege wird, bitte a nkreuzen. Behandlungsbeginn D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Ja Nein D) «Verordnung Beratung/Pflege ambu- Richtwert in Minuten (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. Inhalationstherapie erstes Jahr: 120 Minuten Inhalationstherapie Folgejahr: 60 Minuten lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an- (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. kreuzen. Absaugen erstes Jahr: Absaugen Folgejahr: 180 Minuten 90 Minuten (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. • Im Standardfall sind die Richtwerte E) Verordnender Arzt/Ärztin des Pflegebedarfs fix hinterlegt. Verordnender Arzt/Ärztin Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer • Die ärztliche Verordnung für die Be- Datum der Verordnung ratung wird für sechs Monate er- Hausarzt Bilddatei auswählen stellt und verlängert sich anschlies- send automatisch um weitere sechs Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich Monate. ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlagen ab Seite 29
16 CPAP-Therapie Screening und Diagnostik obstruk- tives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) Primär wenden sich Patienten mit Schlafapnoe aufgrund von Beschwerden wie Kopf- schmerzen, lautes, unregelmässiges Schnarchen oder Tagesmüdigkeit mit Konzent- rationsmangel an ihren Hausarzt. Nach gründlicher Anamnese und allenfalls einer Screening-Methode wird der Hausarzt entscheiden, ob weitere Untersuchungen bei einem Facharzt für Pneumologie oder in einem Schlaflabor notwendig sind. Screeningmethoden Pulsoxymetrie Die nächtliche Pulsoxymetrie ist keine alleinige Screening-Methode, sondern als ori- entierende Untersuchung anzusehen. Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710. Andere Screening-Systeme bei Schlafapnoe Andere Sreening-Systeme bei Schlafapnoe erfolgen mithilfe kleiner, einfach zu be- dienender Geräte verschiedener Anbieter. Sie können vom Patienten zu Hause selb- ständig bedient werden. Die Geräte zeichnen den Atemfluss, das Schnarchen, die O₂-Sättigung und die Pulsfrequenz auf. Mit einem zusätzlichen Sensor kann die Atemanstrengung gemessen werden. Tarmedabrechnung durch Ärzte: Position 15.0710. Schlafdiagnostik Respiratorische Polygraphie Die nächtliche respiratorische Polygraphie kann zu Hause oder in der Klinik durchge- Schlafapnoe/(MHV) führt werden. Dabei werden Atmung, Schnarchgeräusche, EKG, Körperlage, Bewe- gungen und Sauerstoffgehalt im Blut während des Schlafs aufgezeichnet. Die respi- ratorische Polygraphie wird vom Facharzt für Pneumologie durchgeführt. Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0720. Polysomnographie Die vollständige, überwachte nächtliche Polysomnographie wird von zertifizierten Schlafzentren durchgeführt und ist aktuell die «Goldstandard»-Untersuchung bei der Diagnostik des OSAS. Im Rahmen der Polysomnographie werden folgende Un- tersuchungen durchgeführt: • Kontinuierliche Ableitung der Hirnströme mittels Elektroenzephalogramm • Langzeit-EKG • Elektromyogramm • Elektrookulogramm • Pulsoxymetrie • Atemflussmessung nasal und oral • Atembewegungen von Thorax und Abdomen Tarmedabrechnung durch Facharzt für Pneumologie: Position 15.0730. Schlafapnoe-Risikotest: www.lunge-zuerich.ch/schlafapnoe-test
17 CPAP-Therapie Musterverordnung CPAP-Therapie MiGeL-Limitationen Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Die Verordnung der CPAP-Therapie ist Fachärzten für Pneumo- Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Verordnungsformulars logie vorbehalten. die Richtlinien der SGP für die Diagnose und Betreuung von Personen mit OSAS. Diese regeln die Indikationen, die Ver- schreibungspraxis und das Follow-up. Richtlinien: www.pneumo.ch/fachpersonen.html Drucken 3 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Auswahl ob Erst- oder Wiederholungsverordnung CPAP-Therapie/Pflege WiederholungsV (von Liga auszufüllen) Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP MiGel KLV 7 MiGel und KLV7 wird durch LUNGE ZÜRICH A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) ausgefüllt. Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. Beruf Krankheit/Unfall/IV Versicherer Versicherten-Nr. B) Hauptdiagnose Bitte Code wählen 20 Respiratorische Schlafstörungen 50 Kardiale Krankheiten (OSA, CSA, gemischte Formen) (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz) 30 Neuromuskuläre Krankheiten 90 Andere A), B), C) und D) vollständig ausfüllen. C) Untersuchungen Diagnostik: Index: Ohne CPAP: Mit CPAP: Oxymetrie Anzahl Desaturationen/Stunde: Polygraphie/PSG Apnoe-Hypopnoe-Index: Schlafapnoe/(MHV) D) Verordnung Gerät und Zubehör Leistung wird gewünscht als: (Kauf frühestens nach 12 Monaten möglich) Systeme Druck (min./max.) Zubehör Nasen-Maske Modell Grösse Vollgesichts-Maske Modell Grösse Kopfhalterung Modell Befeuchter Modell Anderes E) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause Ja Nein E) Verordnung «Beratung/Pflege ambu- (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Richtwert in Minuten lant oder zu Hause» (Ja oder Nein) an- (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt Erstes Jahr: 140 Minuten Folgejahr: 80 Minuten kreuzen. und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. • Im Standardfall sind die Richtwerte F) Anordnung für Erfolgsüberwachung Ja Nein des Pflegebedarfs fix hinterlegt. Erfolgsüberwachung nach 1 bis 3 Monaten bzw. ab dem 2. Jahr (Aufbereiten Compliancedaten, Bericht an Arzt) • Die ärztliche Verordnung für die Be- G) Verordnender Pneumologe Verordnender Pneumologe/ Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer ratung wird für sechs Monate er- verordnendes Zentrum für Schlafmedizin stellt und verlängert sich anschlies- Datum der Entlassung send automatisch um weitere sechs Datum der Verordnung Pneumologe für Nachkontrollen Monate. Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlage ab Seite 29
18 Mechanische Heimventilation Verordnung Mechanische Heimventilation MiGeL-Limitationen Richtlinien Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) Die Verordnung der mechanischen Heimventilation ist Fach- Der genaue Gesuchsablauf für die Verordnung der mechani- ärzten für Pneumologie vorbehalten. schen Heimventilation ist unter www.pneumo.ch abrufbar. SVK-Krankenversicherer Nicht-SVK-Krankenversicherer Erstverordnung • Gerät SVK-Formular 5 LUNGE ZÜRICH Formular 5 • Beratung und Betreuung LUNGE ZÜRICH Formular 6 LUNGE ZÜRICH Formular 5 Wiederholungsverordnung • Gerät Nein Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5 • Beratung und Betreuung Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 6 Ja, LUNGE ZÜRICH Formular 5 Die Tabelle gibt Aufschluss über die Verwendung der Verordnungsformulare für die Mechanische Heimventilation. Beispiel SVK-Krankenversicherer Für die Erstverordnung eines Gerätes verwenden Sie das SVK-Formular 5. Für die Beratungs- und Betreuungsverordnung kommt das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung. Kommt es zur Wiederholungsverordnung, muss lediglich das Verordnungsformular 6 von LUNGE ZÜRICH für die Beratung und Schlafapnoe/(MHV) Betreuung ausgefüllt werden. Für das Gerät braucht es keine erneute Verordnung. Beispiel Nicht-SVK-Krankenversicherer Für Patienten bei Nicht-SVK-Krankenversicherer wird die Erstverordnung für Gerät, Beratung und Betreuung mit dem Verord- nungsformular 5 von LUNGE ZÜRICH in Auftrag gegeben. Auch für die Wiederholungsverordnung kommt das Verordnungs- formular 5 von LUNGE ZÜRICH zur Anwendung. Eine Liste der SVK-Mitglieder kann auf Anfrage direkt beim SVK angefordert werden. Kontakt SVK: www.svk.org/kontakt
19 Mechanische Heimventilation Musterverordnungen Mechanische Heimventilation Drucken 5 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Nicht invasive und invasive Heimventilation WiederholungsV (von Liga auszufüllen) Anwendbar für alle Nicht-SVK-Versicherer. MiGel KLV 7 A) Patient (bitte vollständig ausfüllen) Sprache DE FR IT Name/Vorname Geburtsdatum Strasse/Nr. Invalidenversicherung Ja Nein PLZ/Ort ID-Nummer Telefon Versicherungs-Nr. Natel Krankenversicherer Gesuch Erstgerät/Erstverordnung Gerätewechsel Zweitgerät Gerät Alter > 5 Jahre Defekt B) Diagnose Hauptdiagnose Code: Zusatzdiagnose Code: B) Diagnose gemäss Codeliste unbedingt a ngeben. 10 Neuropathien 22 Myotonische Dystrophie 34 Posttraumatische Veränderungen 62 Bronchiektasen 11Hohe Querschnittsläsion 23 Angeborene, metabolische, 40 Primäre alveoläre Hypoventilation 63 Zystische Fibrose 12 Amyotrophe Lateralsklerose entzündliche Myopathien 41 kongenital 70 Zentrales Schlaf-Apnoe-Syndrom 13 Bilaterale 30 Erkrankungen von Skelett, 42 late onset 71 Komplexes Schlaf-Apnoe-Syndrom Zwerchfellähmung Pleura und Lunge 50 Adipositas-Hypoventilations- 72 Cheyne-Stoke-Atmung 14 Post-Polio-Syndrom 31 Kyphoskoliosen syndrom 99 unklar/andere 15 Spinale Amyotrophien 32 Narbige Pleuraveränderungen 60 Hypoventilation bei obstruktiven 20 Myopathien 21 M. Duchenne 33 St. n. ausgedehnten Lungenresektionen Lungenkrankheiten 61 fortgeschrittene stabile COPD C) Zusatzinformationen auf der zweiten Seite ergänzen. C) Angaben zur Heimventilation nicht invasiv invasiv Beatmungsdauer nachts verordnete Anzahl Std. 24h ununterbrochen nachts und partiell tagsüber Anzahl Std. Behandlungsbeginn Gerät: Marke, Modell Serien-Nr. MiGeL-Position Behandlungsbeginn (Spitalentlassung) D) Verordnung «Beratung/Pflege ambulant oder zu Befeuchter/Zubehör integriert separat Maske Marke, Modell Grösse Hause» (Ja oder Nein) hier ankreuzen. Lieferant Diverses ext. Batterie Fernalarmkabel Gerätekoffer Halterung Kinnband • Im Standardfall sind die Richtwerte des Pflege- Kopfhaube O2-Adapter Ständer klimatisiertes Schlauchsystem Zusatzinformationen zur Indikation und Betreuung (optional) ja (siehe Seite 2) bedarfs fix hinterlegt. D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause Ja Nein (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Richtwert in Minuten • Die ärztliche Verordnung für die Beratung wird für sechs Monate erstellt und verlängert sich anschliessend auto- (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. Atemstörung im Schlaf Ventilatorische Insuffizienz (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt Erstes Jahr: 200 Minuten Erstes Jahr: 420 Minuten und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. Folgejahre: 120 Minuten Folgejahre: 270 Minuten (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. E) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) matisch um weitere sechs Monate. Zuständiger Arzt/Ärztin Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer Verordnender Arzt/Ärztin Datum der Verordnung Hausarzt Pneumologe für Nachkontrollen Bilddatei auswählen Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Schlafapnoe/(MHV) Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare SVK Abteilung VENT Postfach Kopiervorlage ab Seite 29 Muttenstrasse 3 4502 Solothurn SVK 5 Nicht invasive und invasive Heimventilation Gesuch und Bestellung Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SVK-Krankenversicherer (SGP) Das Verordnungsformular für die SVK- Gesuch Korrespondenz E-Mail Adresse Krankenversicherer ist nur online verfügbar. Benachrichtigungen und Informationen zur Verarbeitung dieses Online-Formulars, werden über diese E-Mail Online-Formular SVK: Adresse erfolgen. www.svk.org/kostengutspracheformulare Gesuch Erstgerät/Erstverordnung Zweitgerät Gerätewechsel Alter > 5 Jahre Defekt Bitte um Nachlieferung eines Konsignationsgerätes durch den Lieferanten Ja Nein SVK, Abteilung VBL (VENT), Muttenstrasse 3, Postfach, 4502 Solothurn, Tel.: 032 626 57 47, Fax: 032 626 57 57, vent@svk.org, www.svk.org Seite 1 von 5
20 Zusätzliche Beratung Zusätzliche Beratung Pflege ambulant oder zu Hause Allgemeine Informationen alle Therapiesysteme Dieses Formular wird für zusätzliche Beratungen für alle Therapiesysteme und bei erhöhtem Pflegebedarf verwendet. Ausserdem kommt es für die Beratungs- und Be- treuungsverordnung von Mechanischer-Heimventilations-Patienten der SVK-Kran- kenversicherer zur Anwendung. Drucken 6 ÄRZTLICHE VERORDNUNG Erstabklärung Pflege ambulant oder zu Hause Neuevaluation Gemäss Zusatzvereinbarung mit der tarifsuisse ag vom 01.01.2015 Zeitdauer von bis Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um maximal 6 Monate. A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. Beruf Krankheit/Unfall/IV Versicherer Versicherten-Nr. B) Diagnose C) Verordnung Krankenpflege (durch Pflegefachperson auszufüllen) Leistungen nach KLV 7/Tarifziffer Minuten/Jahr A), B), C), D) und E) werden von der Pflege- lit a Ziff 1: Abklärung des Pflegebedarfs fachperson von LUNGE ZÜRICH ausgefüllt. lit a Ziff 2: Beratung des Patienten lit a Ziff 3: Koordination der Leistungen (besondere Voraussetzungen gemäss KLV 7, Absatz 2bis beachten) lit b Ziff 1: Messung der Vitalzeichen lit b Ziff 4: Massnahmen zur Atemtherapie lit b Ziff 7: Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten lit b Ziff 9: Massnahmen zur Überwachung von Geräten lit b Ziff 10: Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden D) Begründung bei erhöhtem Pflegebedarf E) Unterschrift Pflegefachperson Zuständige Person Datum/Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer Name/ZSR-Nr weitere Beteiligte Bilddatei auswählen F) Verordnung/Unterschrift Arzt/Ärztin (durch Arzt auszufüllen) F) Der Arzt unterschreibt und retourniert Verordnender Arzt/Ärztin Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer das Formular an LUNGE ZÜRICH. Datum der Verordnung Datum der Spitalentlassung evtl. Hausarzt Bilddatei auswählen Spezielle Anordnung z.B. Asthma-Patientenschulung, korrekte Inhalationstechnik etc. Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch Download Vorlage: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Kopiervorlage ab Seite 29
21 Tuberkulose Tuberkulose-Zentrum Das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH arbeitet mit einem Leistungsauftrag des Kantons und der Stadt Zürich zur Bekämpfung der Tuberkulose und zum Schutz der Bevölkerung. Es arbeitet deshalb eng mit dem kantonsärztlichen Dienst und den Hausärzten und Spitälern zusammen. Dienstleistungen des Tuberkulose-Zentrums • Beratung und Information von Tuberkuloseerkrankten und ihren Angehörigen. • Koordination und Durchführung von Umgebungsuntersuchungen im Umfeld von erkrankten Personen • Beratung der Kontaktpersonen von erkrankten Personen über eine mögliche In- fektion und die präventive Behandlung einer latenten tuberkulösen Infektion (LTBI) • Medikamentenabgabe im Rahmen der kontrollierten Medikamenteneinnahme bei erkrankten Personen (DOT: Directly Observed Therapy) • Koordination und Kontrolle von DOT, die durch andere Stellen durchgeführt werden • Tuberkulose-Screening im Rahmen der Arbeitssicherheit • Tuberkulose-Screening für den Testbetrieb des Bundes für ein beschleunigtes Asylverfahren • Beratung und Unterstützung bei persönlichen und sozialen Problemen • Präventives Screening (kostenpflichtig) mittels Mantoux-Test oder Gamma-In- terferon-Blutanalyse Merkblätter, Melde- und Verordnungsformulare Die Broschüre «Tuberkulose in der Schweiz, das Wichtigste in Kürze» enthält aktu- elle internationale Leitlinien zur Diagnose und Behandlung von Tuberkulose. Das Meldeformular zur Tuberkulose sowie weitere Informationen rund um diese Krank- heit finden Sie unter: www.tbinfo.ch Kontakt Tuberkulose-Zentrum Tuberkulose Verein Lunge Zürich, Tuberkulose-Zentrum, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20 Lernen Sie das Tuberkulose-Zentrum von LUNGE ZÜRICH in unserem Film kennen: www.lunge-zuerich.ch/tuberkulose
22 LUNGE ZÜRICH Beratungsstelle Zürich Pfingstweidstrasse und Geschäftssitz Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle LUNGE ZÜRICH Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt Fö rrl ib uc ks tra Haltestelle Technopark ss e Technopark e arkstrass Technop Pfingstweidstrasse 10 Giessere Hotel rasse Turbinen- Turbinenst platz istrasse Schiffbau Hardturmstrasse Za strasse Maag Halle Eingang hn ra ds Parkhaus Schiffbau tra ss e Les Halles zwei kostenlose er Parkplätze vor etow Prim der Beratungs- stelle Bahnhof Hardstrasse Haltestelle Escher- Hardbrücke Schiffbau wyss Hardbrücke Bus Nr. 33/72 Limmatstrasse Jumbo Tram Nr. 4 Josefstrasse
23 LUNGE ZÜRICH Beratungsstelle Zürich Wilfriedstrasse und Tuberkulose-Zentrum Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle LUNGE ZÜRICH, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 0800 07 08 09, beratung@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20 Kontakt Tuberkulose-Zentrum Verein Lunge Zürich, Wilfriedstrasse 7, 8032 Zürich T 044 268 20 95, tuberkulose@lunge-zuerich.ch, F 044 268 20 20 Lageplan Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt Dold erstr . Zürichber se tras asse 7 Stein es Frei dstr rie gstrasse Wilf sse Tramhalte- sse wies Universitäts- stelle tra Gloriastra Spital Hottinger- stras ers Parkplatz und platz ng Parkplatz für se tti Behinderte Ho Räm Tram Nr. 3 Universitätsstrasse istr ass e ETH Schauspiel- n Kunst- haus abe ergr Hi haus Seil rsc hen Wei graben nbergs tr. Central Gross- L im m münster atquai Belle- of Limm vue nh at bah upt Zürichsee Ha B ah n hofst rasse Parade- platz
24 LUNGE ZÜRICH Beratungsstelle Winterthur Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle LUNGE ZÜRICH Rudolfstrasse 29, 8400 Winterthur T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt H Kantonsspital Lin ds Winterthur tra ss e e Fel s ngas d str Sch Brun ass affh Hotel e aus Banana City erst Wü lf lin rass ger Einfahrt se Lind str as ass Garage e e str stra ter tr. sse ea Parkplätze in uts Sal Th der Tiefgarage str. 29 hg (Zufahrt über Eic se Eichgut- oder Ko Sankt-Georgen-Strasse ras Salstrasse) n rad Stadt- lfst str. sse Wa P theater do stra rt str Museumstrasse Ru z ass lat en of Hotel e Bahnhofunterführungen ofp ies nh Wart- Richtung Rudolfstrasse Bah uw nh mann Bah Stadthausstrasse Ne P Altstadt s gro m Mi ntru iesen Ze uw Ne e Technikumstrasse Zü rcherstrass
25 LUNGE ZÜRICH Beratungsstelle Uster Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Termine nur nach Vereinbarung, auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Kontakt Beratungsstelle LUNGE ZÜRICH Amtsstrasse 3, 8610 Uster T 0800 07 08 09 F 044 268 20 20 beratung@lunge-zuerich.ch Lageplan Download als PDF: www.lunge-zuerich.ch/kontakt es as str m m Ob Da Winte er la nd H st Spital rthure Bahnhofunterführung ra s se Richtung Stadtzentrum se rstrass s Ba tra hn lds e h ass Ba ofp e to rch nk as str str sa Ba Be en 3 as se e g hn nn e rass ho Bru Ta f nn tsst rund ums en r. za nst un Am Gebäude str e Parkplätze . Ros Ge . str mit zentraler rich ern tss Parkuhr tra sse b Shopping We Züric hstra Illuster se sse s tra ts sse s Fre Po ie tra str as fs se ho hn Ba e ss tra Shopping Flo es Uster 77 ras Se t ras s e
26 LUNGE ZÜRICH Kontakt Beratungsstellen Hauptsitz Abteilungen Info- und Beratungstelefon Geschäftsleitung Gesundheitsförderung und Prävention Alle Beratungsstellen Verein Lunge Zürich Tel. 044 268 20 22 Tel. 0800 07 08 09 Pfingstweidstrasse 10 kurse@lunge-zuerich.ch Fax 044 268 20 20 8005 Zürich beratung@lunge-zuerich.ch info@lunge-zuerich.ch Mitgliederadministration www.lunge-zuerich.ch Tel. 044 268 20 66 Beratungsstelle Pfingstweidstrasse mitglieder@lunge-zuerich.ch Verein Lunge Zürich Pfingstweidstrasse 10 Kommunikation und Marketing 8005 Zürich Tel. 044 268 20 14 pr@lunge-zuerich.ch Beratungsstelle Wilfriedstrasse Verein Lunge Zürich Finanz- und Rechnungswesen Wilfriedstrasse 7 Tel. 044 268 20 23 8032 Zürich fr@lunge-zuerich.ch Beratungsstelle Winterthur Kongresse Verein Lunge Zürich Tel. 044 268 20 71 Rudolfstrasse 29 kongresse@lunge-zuerich.ch 8400 Winterthur Beratungsstelle Uster Verein Lunge Zürich Amtsstrasse 3 8610 Uster Tuberkulose-Zentrum Verein Lunge Zürich Wilfriedstrasse 7 8032 Zürich Tel. 044 268 20 95 tuberkulose@lunge-zuerich.ch Feedback Haben Sie Anregungen zum Vademecum? Gerne erwarten wir Ihr Feedback unter feedback@lunge-zuerich.ch.
27 Kopiervorlagen Verordnungen
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Drucken 1 VERORDNUNGSFORMULAR Erstverordnung Aerosolapparat & Absauggerät WiederholungsV (von Liga auszufüllen) Gemäss Richtlinien der Schweiz. Gesellschaft für Pneumologie SGP MiGel KLV 7 A) Allgemeine Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Geschlecht Adresse Geburtsdatum PLZ/Ort Kt Telefon/Natel Sozialversicherungs-Nr. Verordnungsformular 1: Aerosolapparat & Absauggerät, Download unter: www.lunge-zuerich.ch/verordnungsformulare Beruf Krankheit/Unfall/IV Versicherer Versicherten-Nr. B) Hauptdiagnose Bitte Code wählen 00 Obstruktive Lungenkrankheiten 40 Vaskulär bedingte Erkrankungen 01 chronische Bronchitis, Emphysem (pulmonale Hypertension) 02 Asthma 10 Restriktive Lungenkrankheiten 50 Kardiale Krankheiten (Fibrose, Pneumokoniose, Silikose, Post Tbc) (Cor pulmonale, kardiale Missbildung, Herzinsuffizienz) 20 Respiratorische Schlafstörungen 60 Andere Lungenkrankheiten (OSA, CSA, gemischte Formen) (Krebs, CF, alveoläre Hypoventilation, Bronchodysplasie) 30 Neuromuskuläre Krankheiten 90 Andere C) Verordnung für (bitte zutreffende Gerätekategorie ankreuzen) Aerosol-Apparat Medikamente Dosierung Anzahl/Tag Voraussichtliche Therapiedauer: max. 6 Monate > als 6 Monate Spezialvernebler Antibiotika und Steroide Silikonmaske für Kleinkinder Beatmungs-Inhalationsgerät (IPPB) Einsatz z.B. bei neuromuskulären Erkrankungen, Skoliose, Tetraplegie, Pectus excavatum u.a. Absauggerät für die Atemwege Behandlungsbeginn D) Verordnung Beratung/Pflege ambulant oder zu Hause Ja Nein (gemäss Zusatzvereinbarung Lungenliga/Versicherer vom 01.01.2015) Richtwert in Minuten Inhalationstherapie Inhalationstherapie (1) Abrechnung nach effektivem Bedarf/Leistung. erstes Jahr: 120 Minuten Folgejahr: 60 Minuten (2) Die ärztliche Verordnung wird für 6 Monate erteilt und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate. Absaugen erstes Jahr: Absaugen Folgejahr: (3) Bei erhöhtem Pflegebedarf ist Verordnungsformular 6 auszufüllen. 180 Minuten 90 Minuten E) Verordnender Arzt/Ärztin Verordnender Arzt/Ärztin Stempel/Unterschrift inkl. ZSR-Nummer Datum der Verordnung Hausarzt Bilddatei auswählen Verordnung senden an Verein Lunge Zürich, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich ZH Tel: 0800 07 08 09, Fax: 044 268 20 20, Mail: beratung@lunge-zuerich.ch
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