AGB FÜR HÄNDLER UND AUSSTELLER DOKOMI 2019
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AGB für Händler und Aussteller DoKomi 2019
Inhaltsverzeichnis / Index 1. Generelle Informationen und Zeiten 5. Miete und Zusatzkosten 1.1 Veranstalter 5.1 Standmieten 1.2 Titel der Veranstaltung 5.2 Zahlung 1.3 Veranstaltungsort 5.3 Kosten während der Veranstaltung 1.4 Ansprechpartner 1.5 Veranstaltungszeiten 6. Parken 1.6 Hallenplan 1.7 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 7. Postdienste 1.8 Ansprüche der Aussteller/Händler 1.9 Teilnichtigkeitsklausel 8. Einsatz elektrischer Medien 2. Waren- und Verkaufsbedingungen 8.1 Anmeldung 8.2 GEMA 2.1 Rechtslage 8.3 Lautstärke 2.2 Waffen 8.4 Sicherheit 2.3 Fälschungen und Nicht-Lizensierte 8.5 Haftung Waren 2.4 Verkauf von selbst- oder industriell 9. Promotion-Aktionen und Werbung hergestellten Lebensmitteln 2.5 Jugendschutz 9.1 Werben auf der Dokomi 2.6 Verkaufsverbot weiterer Waren 9.2 Aktionen auf der Dokomi 3. Anmeldung 10. Verhalten auf der Dokomi / Sicherheit 3.1 Wer darf auf der Dokomi ausstellen / 10.1 Hausrecht verkaufen 10.2 Allgemeine Hinweise 3.2 Die Anmeldung 10.3 Sicherheit vor Ort 3.3 Ausstellerausweise/ Händlerausweise 3.4 Veranstaltungsbroschüre 11. Reinigung und Müllentsorgung 3.5 Versicherung 3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingun- 11.1 Reinigung der Gänge gen 11.2 Reinigung der Stände 3.7 Rücktritt und Nichtteilnahme 4. Stand 4.1 Standinformationen 4.2 Aufbau- und Abbauzeiten 4.3 Ausstattung der Stände 4.4 Stromanschlüsse 4.5 Internet
1. Generelle Informationen Bearbeiter: A.Degen 1.1 Veranstalter: 1.5 Veranstaltungslaufzeit: AkibaDreams GmbH a) Allgemeine Veranstaltungszeiten: c./o. Andreas Degen Die Dokomi findet von Samstag, den 8. Siemensstraße 36 Juni bis Sonntag, den 9. Juni 2019 statt. 53121 Bonn Mail: andreas@dokomi.de b) Öffnungszeiten der Verkaufs- und Ausstel- lungsräume: 1.2 Titel der Veranstaltung: 08.06.19 von 10.00Uhr bis 20.00 Uhr, „DoKomi 2019“ 09.06.19 von 10.00Uhr bis 18.00 Uhr 1.3 Veranstaltungsort: c) Zeiten für Standaufbau: Messe Düsseldorf 6.06.19 von 10.00 bis 20.00Uhr Stockumer Kirchstr. 61 7.06.19 von 10.00 bis 20.00Uhr 40474 Düsseldorf d) Zeiten für Standabbau: 1.4 Ansprechpartner: 09.06.17 von 18.00 bis 06.00 Uhr Für Aussteller/Händler ist in erster Linie der entsprechende Organisator, Andreas Degen, 1.6 Vorläufiger Hallenplan der Hallen 13, 14, 15 und Ansprechpartner oder eine von diesem 16. Änderungen am Plan sind möglich: zugewiesene Person. Dies gilt auch während der Veranstaltung. 1 1
1.7 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht: unvollständig sein, so berührt dies die Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts- Wirksamkeit der restlichen stand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstel- Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt lern/ Händlern und dem Veranstalter ist Bonn, anstelle der unwirksamen Be- stimmung und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der eine dem Zweck der Bestimmung Bundesrepublik Deutschland geltende Recht entsprechende oder zumindest nahe anzuwenden. kom- mende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die 1.8 Ansprüche der Aussteller/Händler: Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigun- hätten. gen und Nebenreden bedürfen Schriftform, sowie der expliziten Genehmigung des Ver- 2. Waren- und Verkaufsbedingungen anstalters um Gültigkeit zu erlangen. Dies bezieht sich auch auf Änderungen sowie Vor- 2.1 Rechtslage: behalte auf den Anmeldeformularen, in der a) Auf der Dokomi sollten vorrangig Artikel Onlineanmeldung (resp. In Verbindung damit). ausgestellt und verkauft werden, die Manga, Anime und Japan betreffen. Der Aussteller/ b) Alle etwaigen Ansprüche des Ausstellers / Händler hat sich dabei selbst um die Einhal- Händlers aus dem mit dem Veranstalter ab- tung geltenden Rechts zu kümmern, insbe- geschlossenen Vertrag, sowie außervertragli- sondere des Jugendschutzgesetzes. che Ansprüche, sind spätestens 10 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich beim Veran- b) Unzulässig ist die Ausstellung solcher Wer- stalter anzumelden. Unabhängig davon ver- ke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch jähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des be- Gesetze der Bundesrepublik Deutschland treffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend verboten sind. Für diese ausgeschlossenen gemacht worden sind. Werke darf auch nicht geworben werden. c) Ersatzansprüche gegenüber dem Veran- c) Dem Veranstalter ist es freigestellt, Ausstel- stalter wegen Verschlechterung oder Minde- lern/Händlern den Verkauf von Waren auch rung der Mietsache verjähren innerhalb von ohne Nennung von Gründen zu verwehren. 12 Monaten beginnend am letzten Tag der Veranstaltung. 2.2 Waffen: Waffen und Waffen-Replika jeglicher Art dür- d) Der Veranstalter und der Aussteller / Händ- fen nicht verkauft oder ausgestellt werden, dies ler halten sämtliche Verpflichtungen aus dem gilt insbesondere für Messer-, Stich-, und Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Hiebwaffen. Ausnahmen können Dekowaffen Mitarbeiter und beauftragte Dritte ent- unter vorheriger Genehmigung darstellen. sprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragsverhältnisses 2.3 Fälschungen und Nicht-Lizensierte Waren: hinaus. Sämtliche Informationen über per- a) Der Verkauf von Fälschungen und nicht- sonenbezogene Daten, die dem Aussteller / lizenzierter Waren ist untersagt. Es dürfen Händler, deren Mitarbeiter oder Dritten zur ausschließlich nur Waren angeboten werden, Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind die einen eindeutigen Copyright Vermerk des vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter wird Urhebers besitzen. (Ausnahmen sind keine personenbezogenen Daten über die offiziell bekannte Distributoren wie z.B.: Veranstaltung hinaus verwenden oder Geneon, ADV, Universum, Tokyopop, Bandai, verwerten. etc.) Bei Originalwaren OHNE Copyright Vermerk ist der Händler verpflichtet, bei 1.9 Salvatorische Klausel: Verdacht dieses SCHRIFTLICH vor Ort zu Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- beweisen. Dies kann durch Angabe der bedingungen unwirksam sein/werden oder offiziellen Seite des Herstellers erfolgen, auf 2 2
der erkenntlich ist, dass die Artbooks, Doujinshis, DVDs und „Adult“- angebotene/ausgestellte Ware unter Lizenz Ware im Allgemeinen, nur mit Ein- schränkung hergestellt wird. verkauft oder ausgestellt werden. Entsprechende Ware muss eingeschweißt sein b) Bei Verdacht, dass Waren im Angebot eines bzw. darf für Minderjährige nicht frei zu- gängig Ausstellers/Händlers nicht vom Lizenzgeber des ausgelegt werden. Produktes autorisiert wurden, nicht unter Lizenz produziert wurden oder mit un- gültiger/falscher/nicht b) Der Verkauf solcher Artikel darf nur vorhandener Lizenz verkauft werden, ist der gegen Vorlage eines Lichtbildausweises Aussteller/Händler dazu verpflichtet diese Produkte an volljäh- rige Besucher stattfinden. Ein auf Anweisung des Veranstalters oder ein von ihm Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss wei- sungsberechtigten Person, aus dem Verkauf zu der Veranstaltung führen. nehmen und diese für den restlichen Ver- anstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu c) Der Verkauf von in den §§ 184a und entfernen. Im Falle von Meinungsverschie- denheiten 184b StGB bezeichneten Schriften wird über die Beschaffenheit der Ware obliegt die durch den Veranstalter zur Anzeige Entscheidung über den Verkauf dieser Ware beim gebracht. Veranstalter, bei wiederholter Zuwiderhandlung, hat der Veranstalter das Recht, den Stand unter 2.6 Verkaufsverbot weiterer Waren: Ausübung seines Hausrechts zu schliessen und den a) Zusätzlich zu den in Punkt 2.2 bis 2.5 Aussteller/ Händler von der Veranstaltung zu ge- nannten Waren und Erzeugnissen ist verweisen. jeglicher Verkauf von Waren außerhalb der gemieteten Standflächen und 2.4 Verkauf von selbst- oder industriell herge Räumlichkeiten verboten. stellten Lebensmittelwaren: a) Die Ausstellung und der Verkauf von selbst b) Sofern nicht mit dem Veranstalter hergestellten oder in Auftrag gegebenen Le- ander- weitig vertraglich vereinbart, ist bensmitteln und Getränken sind untersagt, dies gilt der Verkauf von Eintrittskarten anderer ebenso für industriell hergestellte und abgepackte Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Ware. Bußgelder, die der Veranstalter durch eine Missachtung dieser Regelung zahlen muss, sind vom 3. Anmeldung Verursacher in voller Höhe zu übernehmen. 3.1 Wer darf auf der DoKomi b) Erlaubt ist die Ausgabe von kostenloser ausstellen/verkaufen? Probeware, wobei auf die Einhaltung der gel- tenden Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden a) Deutsche und ausländische Print- muss. Medien, Funk&TV Medien, Manga- und Anime-Verlage, -Händler, -Vertriebe, und c) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für –Künstler sowie japanischer Mode- Schäden oder Verletzungen die durch die Abgabe Marken können auf der DoKomi von Probewaren innerhalb oder außerhalb des ausstellen. Veranstaltungsgeländes ent- stehen. b) Aussteller/Händler, über deren d) Sonderregelungen bedürfen einer Zusätzlichen Vermögen ein Insolvenz- verfahren Absprache mit dem Veranstalter. eröffnet worden ist, können nicht ausstellen oder verkaufen. Wenn ein 2.5 Jugendschutz: solches Verfahren nach der Meldung zur a) Bei Yaoi, Yuri und Hentai Artikeln ist zu beachten, DoKomi eröffnet wird, so ist der dass ein Großteil der Veranstal- tungsbesucher Veranstalter unverzüglich davon in minderjährig ist, daher dür- fen Gewalt Kenntnis zu setzen. verherrlichende und pornogra- fische Manga, 3 3
c) Weiterhin können Fan-Clubs, Verleger von h) Vom Veranstalter gemietete Standflächen Fanzines und eingetragene Vereine auf der dürfen nicht unter- oder weitervermietet wer- DoKomi ausstellen. Hierbei gilt, dass nur den. Waren aus eigener Produktion verkauft werden dürfen (z.B. Kalender, Poster, T-Shirts mit i) Sollte der Aussteller/Händler seine Anschrift Vereinslogo, usw.). nach Genehmigung des Standes ändern, ist dies umgehend dem Veranstalter zu melden. 3.2 Die Anmeldung: Dies gilt auch bei Wechsel des Ansprechpart- a) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form. Die ners. Anmeldung erfolgt über ein Online- Formular. Der Link wird einzeln zugesendet. Mit dem Übermitteln des 3.3 Ausstellerausweise/Händlerausweise: Online-Formulars bestätigt der Aussteller/Händler die a) Für die Dauer der Veranstaltung stellt der Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu Veranstalter dem Standpersonal Aussteller- haben. bzw. Händlerausweise zur Verfügung, deren Anzahl von der Standgröße abhängig ist. Diese b) Vorläufige, briefliche Anmeldungen, eventuell Ausweise werden nicht vor Veranstal- verbunden mit Reservierungswünschen, sind tungsbeginn zugesendet sondern vor Ort aus- gegenstandslos, wenn sie nicht schrift- lich vom gegeben. Die Weitergabe dieser Ausweise an Veranstalter bzw. dem zuständigen Organisator Dritte ist untersagt. bestätigt wurden. b) Beim erstmaligen Betreten des Veranstal- c) Der Aussteller / Händler ist an seine An- meldung tungsgeländes hat der Austeller/Händler sofort gebunden. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen, Anmeldung kostenlos möglich. Der Aussteller / danach ist das Betreten der Veranstaltung nur Händler gilt als zugelassen sobald der Veranstalter mit einem gültigen Aussteller- oder Händler- die Rechnung hat zukommen lassen und diese vom ausweis gestattet. Händler/ Aussteller beglichen wurde. Siehe Punkt 3.7. c) Bei Missbrauch oder Weitergabe an Drit- te werden alle an den jeweiligen Aussteller/ d) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen Händler ausgeteilten Ausweise in Rechnung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. gestellt. Missbräuchlich benutzte Aussteller- ausweise/Händlerausweise werden ersatzlos e) Der Abschluss des Vertrages begründet für den eingezogen. Aussteller/Händler keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine d) Der Verlust eines Aussteller-/Händleraus- Wünsche in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und weises ist umgehend dem Veranstalter zu Größe nach Möglichkeit berücksichtigt. Je nach melden, der Aussteller/Händler haftet für alle Waren/Leistungsan- gebot eines Standbetreibers durch verspätete Verlustmitteilung entstan- den behält sich der Veranstalter vor, die Lage des Standes Schäden. aus- zurichten, bzw. zu variieren. 3.4 Veranstaltungsbroschüre/Conheft: f) Der Veranstalter ist berechtigt, die beantragten a) Jeder Aussteller/Händler wird in dem Con- Standardgrößen herab-, nicht jedoch heraufzusetzen. heft sowie auf die Homepage http://www. Die Miete verringert sich in einem solchen Fall dokomi.de/de/aussteller/shopping/ aufge- entsprechend. nommen. Die Aufnahme ist obligatorisch; sie erfolgt kostenlos und ohne Haftung des Ver- g) Der Tausch von Ständen zwischen den anstalters für die Vollständigkeit sowie die zugelassenen Ausstellern/Händlern unterein- ander Richtigkeit des Eintrages. bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters. b) Der Eintrag wird aus den Informationen des Anmeldeformulars übernommen. Sollte der 4 4
Eintrag dort nicht brauchbar oder nicht Nach Empfang der Zulassung ist ein Rücktritt vorgenommen worden sein, behält sich der von der Anmeldung möglich, allerdings wird je Veranstalter vor, haftungslos einen eigenen Eintrag nach zeitlichem Abstand bis zur Veranstaltung zu verfassen. ein prozentualer Anteil der Standmiete fällig: Mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: c) Für den besseren Ablauf werden Standnummern kostenloser Rücktritt, 60 bis 40 Tage vor vergeben. Um letzte Ände- rungen zu vermeiden, Veranstaltungsbeginn: 25% der Standmiete, 40 werden dieser zwei Wochen vor bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Diese der Standmiete, weniger als 20 Tage vor Standnummern werden auch für das Conheft und Veranstaltungsbeginn: 100% der Standmiete den darin enthaltenen Übersichtsplan verwendet. sofern seitens des Ausstellers/Händlers oder des Veranstalters kein Ersatzmieter gefunden 3.5 Versicherung: werden kann. a) Die Versicherung der von den Ausstel- lern/Händlern eingebrachten Standausstattung, 4. Stand elektronischer Geräte und des Ausstel- lungsgutes/Verkaufsgutes gegen Einbruch, 4.1 Standinformationen: Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie a) Aussteller und Händler sind Transportschäden auf dem Weg zum oder vom verpflichtet, während der für sie Veranstaltungsort obliegt ausschließlich der geltenden Öffnungszeiten ihren Stand Verantwortung der einzelnen Aussteller/ Händler. pausenlos zu besetzt zu halten.. b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung b) Ein Abbau vor Beendigung der jeglicher Art für private Gegenstände der offiziellen Aussteller/Händler, wie z.B. Taschen, Koffer, Jacken, Veranstaltungslaufzeiten ist nicht Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, in- formiert der gestattet. Veranstalter entsprechend selbst die Polizei und die Versicherung. c) Sollte ein Stand nach Beendigung der vor- gegebenen Abbauzeit noch nicht c) Der Aussteller/Händler haftet für alle ent- standen geräumt sein, behält sich der Veranstalter Schäden, die Dritte oder der Veran- stalter auf dem vor, den Stand auf Kosten des Stand des Ausstellers/Händ- lers erleiden. Dies Ausstellers/Händlers zu räumen. schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen mit ein. d) Kann der Stand wegen 3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen: unvorhergesehener Ereignisse seitens Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahme- des Ausstellers/Händlers nicht besetzt bedingungen verstoßen und ein solches werden, ist der Veranstalter um gehend vertragswidriges Verhalten trotz Mahnung zu informieren. fortgesetzt, so kann der Veranstalter den betreffenden Aussteller/Händler von der e) Die Stände, die am ersten Veranstaltung ausschließen, in besonders Veranstaltungstag um 09:30 Uhr nicht schweren Fällen auch von künftigen Veran- belegt sind, können vom Veranstalter staltungen der AkibaDreams GmbH. Dies gilt anderweitig vergeben werden. Ein auch dann, wenn Gegenstände entgegen ge- Anspruch auf Rückzahlung gezahlter setzlichen Verboten ausgestellt werden oder Standmiete wird ausgeschlossen. Es wird Aussteller/Händler oder deren Mitarbeiter sich an der auf Punkt 3.7. verwiesen. Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen oder dazu auffordern. f) Jeder Stand bekommt eine eigene Stand- nummer. Diese bis zwei Wochen 3.7 Rücktritt und Nicht-Teilnahme: vor der Veranstaltung bekannt gegeben, 5 5
um Änderungen im letzten Augenblick zu g) Die Standeinrichtung ist nach Veranstal- vermeiden. tungsende in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung und Neube- g) Die Waren sollten vorzugsweise abgedeckt schaffung von beschädigten, zerstörten oder sein um eventuellen Diebstählen entgegen zu abhanden gekommenen Einrichtungsgegen- wirken. Sicherheitspersonal wird die Stände ständen erfolgen nur durch den Veranstalter und nach Schluss der Veranstaltungs/Verkaufsflä- auf Kosten des Ausstellers/Händlers. Ins- chen diese Kontrollieren und die Stände Be- besondere auf Klebebandrückstände an den wachen. Tischen ist zu achten (siehe Punkt 11.2). h) Der Veranstalter haftet weder für Schäden oder bei h) Es können vom Veranstalter keine elektro- Diebstahl der Waren durch Dritte. nischen Geräte jeglicher Art angemietet wer- den. 4.2 Aufbau- und Abbauzeiten: Standauf- und Abbauzeiten finden Sie unter i) Standbauten und Ausstattung müssen Punkt 1.5.c/d. zwingen den technischen Richtlinien der Messe Düsseldorf entsprechen. 4.3 Ausstattung der Stände: a) Die Stände werden vom Veranstalter mit den in der 4.4 Stromanschlüsse: Anmeldung gebuchten Ausstattung sowie Fläche a) Wird für einen Ausstellungsstand eine gestellt. Stromversorgung benötigt, muss diese bei der Anmeldung angegeben werden. b) Verwendete Stoffe und Materialien, zur Ausstattung und Dekoration der Stände müssen flammenfest b) Der Veranstalter ist bemüht, aber nicht dazu imprägniert sein (B1). Dekorationen, welche die vom verpflichtet, während der Veranstaltung Veranstalter gestellten Regale und Tische oder Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen. Bauten der Messe Düsseldorf beschädigen, sind nicht gestattet. c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schä- den die durch die Benutzung der Strom-An- c) Der Raum einer Standfläche kann auch ohne die schlüsse am Veranstaltungsort entstehen. einheitliche Ausstattung (Freifläche) gemietet und vom Aussteller/Händler selbst eingerichtet werden. d) Der Veranstalter stellt keine Verlänge- Diese eigene Einrichtung des Standes darf nur rungskabel oder Verteilersteckdosen zur Ver- innerhalb der gemieteten Fläche aufgestellt und fügung. dekoriert werden. Bei Benutzung der eigenen Ausstattung gelten die gleichen Vorgaben wie unter 4.5 Internet: Punkt 4.3.b. a) Wird für einen Ausstellungsstand Internet (W-Lan) benötigt, muss diese bei der Anmel- d) Die gemieteten Standflächen gemietet, sind dung angegeben werden. diese leer und Besenrein zurückzugeben (siehe Punkt 11.2). b) Wird von ein Internetzugang (W-Lan) bereit- gestellt müssen elektronischen Medien und e) Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die Geräten angemeldet werden (siehe Punkt 8). durch die Benutzung der eigenen Stand- einrichtung (inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht c) Jegliche Haftung des Veranstalters für die haftbar gemacht werden (sie- he Punkt 3.5). technische Umsetzung eines Netzwerks, der Übertragungsqualität sowie Übertragungsge- f) Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstal- ter schwindigkeit und Verfügbarkeit des vom Be- notwendigen Änderungen auf Kosten des treiber des Veranstaltungsortes verwalteten Ausstellers/Händlers vornehmen lassen. Internetanschlusses, ist ausgeschlossen. 6 6
5. Miete und Zusatzkosten der Veranstaltung an den Veranstalter, oder innerhalb von 30 Tagen nach 5.1 Standmieten: Veranstaltungsende auf das Konto des a) Die Preise für die Standmiete, sowie alle weiteren Veranstalters, zu entrichten. Die Kosten Kostenpunkte sind in dem Online- formular gelistet. werden auf die jeweils angemietete Die zu zahlende Gesamt summe errechnet sich aus Standfläche berechnet. der Summe der gewünschten Einzelpositionen. b) Bei Eintritt von Zahlungsverzügen b) Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die nach der Veranstaltung sind Standmieten für einzelne oder alle Standarten zu Verzugszinsen in 3,0% zu zahlen. erhöhen oder herabzusetzen, wenn unvor- hergesehene Ereignisse dies erfordern und zulassen. 6. Parken Diese Erhöhung darf jedoch höchstens 10% betragen und muss mindestens 4 Wochen vor 6.1 Der Veranstallter stellt Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter schriftlich gesonderte Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Ausschließlich gemeldet werden. auf diesen gekennzeichneten Parkflächen und mit gültigem c) Sonderkonditionen sind vom Veranstalter auf der Parkticket dürfen Fahrzeuge Zulassungsbestätigung/ Rechnung zu vermerken und während der Veranstaltung erhalten ihre Gültigkeit wenn kein schriftlicher abgestellt werden. Widerspruch per E-Mail oder per Post seitens des Austeller/Händlers innerhalb von einer Woche beim 6.2. Nur während der Aufbau- Veranstalter eintrifft. und Abbauzeiten dürfen die Fahrzeuge in den Hallen Be- und 5.2 Zahlungen: Entladen werden. a) Die Überweisung der zu zahlenden Ge- samtsumme muss innerhalb der auf der Zu- 6.3. Falschparker, die während lassungsbestätigung angegebenen Frist ohne der Veranstaltungszeiten ihre Abzüge unter Angabe der Rechungs-Nummer auf Fahrzeuge auf dem das auf der Zulassungsbestätigung angegebene Veranstaltungsgelände Konto erfolgen. außerhalb der gekennzeichneten Flächen abstellen, werden mit einem Bußgeld von 100,-€ b) Der Aussteller/Händler verliert, unbeschadet belangt und gegebenenfalls seiner Zahlungsverpflichtung, den An- spruch auf kostenpflichtig abgeschleppt. Teilnahme an der Dokomi, wenn die Miete plus etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen nicht 7. Postdienste fristgerecht eingegangen ist. Der Veranstalter nimmt keinerlei c) Bei Überweisungen mit unvollständigen An- gaben Sendungen wie. z.B. Pakete, Lieferungen oder Abzügen wird eine Bearbeitungs- Gebühr von oder sonstige Gegenstände entgegen. 10 Euro erhoben. Die Abzüge sind unverzüglich nachzuzahlen, da sich der Veranstalter sonst 8. Einsatz elektrischer Medien vorbehält, den Vertrag zu kündigen. 8.1 Anmeldung: d) Der Veranstalter behält sich vor, Gebüh- ren von Der Einsatz von elektronischen Medien max. 10 Euro für jedes ausgestelltes jeg- licher Art (z.B. Laptop, Beamer, Mahnungsschreiben zu berechnen. Audio- oder TV-Anlagen) ist mit bei dem Veranstalter mit der Anmeldung vorher 5.3 Kosten während der Veranstaltung anzumelden. Ände- rungen müssen a) Sollten während der Veranstaltung weitere mindestens bis zwei Wochen vor Kosten entstehen, so sind diese in Summe direkt auf Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per 7 7
E-Mail beantragt werden, danach können lei- b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es der keine Änderungswünsche berücksichtigt untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemit- werden. tel jeglicher Art (z.B. Poster, Flyer) zu zeigen, verteilen, positionieren, auszulegen 8.2 GEMA: oder an- zubringen, sofern dies nicht Jeder Aussteller/Händler ist verpflichtet vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart GEMA selbstständig anzumelden und wurde. Gebühren zu entrichten sofern er GEMA- pflichtige Medien einsetzt. Jegliche c) Das Aufstellen von Werbe- und Haftung des Veranstalters für nicht Verkaufs- wagen, Bücherbussen etc. auf entrichtete GEMA Gebühren ist aus- dem Veranstal- tungsgelände ist nur gegen geschlossen. Gebühr und nach Absprache mit dem Kontaktadresse: Veranstalter möglich. www.gema.de oder GEMA Abraham-Lincoln-Straße 20 d) Sollten die Umstände eine Beseitigung, 65189 Wiesbaden bzw. Entsorgung von nicht abgesprochenen Telefon: 0611/7905-0 Werbemitteln nötig machen, so wird der E-Mail: bd-wi@gema.de Ver- ursacher an die dadurch entstehenden Fax: 0611/7905-197 Kos- ten in voller Höhe herangezogen. 8.3 Lautstärke: 9.2 Aktionen auf der Dokomi: Durch Vorführungen o.ä. darf die Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen, Veranstaltungstätigkeit auf den Diskussionsveranstaltungen, Verlosungen umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt usw. auf dem Hallengelände bedürfen der werden. Lautsprecher müssen auf das schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen 10. Verhalten auf der Dokomi / Sicherheit diese Regelung Abmahnungen aussprechen bis hin zur Sperrung des 10.1 Hausrecht: Stromes für diesen Stand. Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gelten das während 8.4 Sicherheit: der Veranstaltung in den Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen Eingangsbereichen ausgehängte Hausrecht der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen. und die Hinweise der Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt un- Informationsbroschüre, die an der Kasse beaufsichtigt betrieben werden. abgeholt werden kann. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf dem Rauch- 8.5 Haftung: und Alkoholverbot der Veranstaltung liegen. Für Schäden die durch vom Standbetreiber eingesetzten elektrischen Medien entstehen, 10.2 Allgemeine Hinweise: haftet der Standbetreiber, siehe hierzu auch Punkt a) Jeder Aussteller/Händler ist für das 3.5. Gelin- gen der Dokomi mitverantwortlich. Handlun- gen, welche die Veranstaltung, 9. Promotion-Aktionen und Werbung die Besucher oder andere Aussteller/Händler in nicht ver- tretbarer 9.1 Werben auf der Dokomi: Weise stören, behindern oder ge- fährden, a) Das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der sind daher zu unterlassen. Das für die eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen, Veranstaltung geltende Alkohol-, Rauch-, Eingängen, Treppenhäuser, usw. un- tersagt. Es Waffen-, und Tierverbot gilt für alle auf dem sollte zu diesem Zwecke ein ge- eigneter Ständer Veranstaltungsgelände befindlichen benutzt werden. Personen. 8 8
b) Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstel- Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der lers/Händlers dabei mitzuwirken, dass Dieb- Gänge. stähle weit möglichst verhindert und entdeck- te Diebstähle strafrechtlich geahndet werden. 11.2 Reinigung der Stände: Unabhängig davon wird der Veranstalter in a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen diesen Fällen Strafverfahren einleiten. Standaufbauten werden in einem dokumen- tierten Zustand übergeben. Die Reinigung c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens der Stände obliegt dem Aussteller/Händler. der Aussteller/Händler sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der b) Den Ausstellern und Händlern werden aufgenommenen Person(en) nur zu priva- ten zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf der Veranstaltung entstehenden) Altpapiers Zweck erlaubt. und Gemischtmülls herangezogen. Die Kosten sind nicht in der normalen d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind Standmiete enthalten. umgehend dem Veranstalter zu melden. c) Am Stand anfallender Restmüll kann in e) Dem Aussteller/Händler ist der Aufenthalt an die vom Congress Center gestellten seinem Stand während der Nacht nicht gestattet. Container sentsorgt werden. Kartons sind Die allgemeine Bewachung des ge- samten Platz sparend zu zerkleinern oder Dokomi Geländes übernimmt der Ver- anstalter. zusammenzufalten. Die Abrechnung erfolgt über die Messe Düsseldorf. f) In einer Notfallsituation sind die Aussteller/ Händler verpflichtet, den Weisungen des für die a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen Sicherheit beauftragten Personals und dem Standaufbauten werden in einem dokumen- eintreffenden Rettungs- und Ordnungs- kräften tierten Zustand übergeben. Die Reinigung unbedingt Folge zu leisten. der Stände obliegt dem Aussteller/Händler. g) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofor- d) Den Ausstellern und Händlern werden tigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf diesem Falle erhält der Aussteller/Händler die der Veranstaltung entstehenden) Altpapiers von ihm entrichtete Standmiete und ggf. und Gemischtmülls herangezogen. Die zusätzliche Kosten nicht zurück erstattet Kosten sind nicht in der normalen Standmiete enthalten. h) Gemäß dem nach dem Grundgesetz der e) Am Stand anfallender Restmüll kann in Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht die vom Congress Center gestellten auf freie Meinungsäußerung sind gewisse Container sentsorgt werden. Kartons sind Störungen der Dokomi auf begrenzte Zeit Platz sparend zu zerkleinern oder möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter zusammenzufalten. Die Abrechnung erfolt haftet nicht für dadurch dem Aussteller/Händ- ler über die Messe Düsseldorf. entstehende Schäden. Aktualisiert zuletzt am 14.11.2018. 10.3 Sicherheit vor Ort Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der Veranstaltung geschieht in Zusammen-arbeit mit der Messe Düsseldorf.moti on- 11.1111. Reinigung und Mllentsorgung 11.1 Reinigung der Gänge: 9 9
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