AGB FÜR HÄNDLER UND AUSSTELLER DOKOMI 2019

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AGB für Händler und Aussteller DoKomi 2019
Inhaltsverzeichnis / Index

1. Generelle Informationen und Zeiten         5. Miete und Zusatzkosten

  1.1 Veranstalter                              5.1 Standmieten
  1.2 Titel der Veranstaltung                   5.2 Zahlung
  1.3 Veranstaltungsort                         5.3 Kosten während der Veranstaltung
  1.4 Ansprechpartner
  1.5 Veranstaltungszeiten                    6. Parken
  1.6 Hallenplan
  1.7 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht      7. Postdienste
  1.8 Ansprüche der Aussteller/Händler
  1.9 Teilnichtigkeitsklausel                 8. Einsatz elektrischer Medien

2. Waren- und Verkaufsbedingungen               8.1 Anmeldung
                                                8.2 GEMA
  2.1 Rechtslage                                8.3 Lautstärke
  2.2 Waffen                                    8.4 Sicherheit
  2.3 Fälschungen und Nicht-Lizensierte         8.5 Haftung
     Waren
  2.4 Verkauf von selbst- oder industriell    9. Promotion-Aktionen und Werbung
      hergestellten Lebensmitteln
  2.5 Jugendschutz                              9.1 Werben auf der Dokomi
  2.6 Verkaufsverbot weiterer Waren             9.2 Aktionen auf der Dokomi

3. Anmeldung                                  10. Verhalten auf der Dokomi / Sicherheit

  3.1 Wer darf auf der Dokomi ausstellen /      10.1 Hausrecht
      verkaufen                                 10.2 Allgemeine Hinweise
  3.2 Die Anmeldung                             10.3 Sicherheit vor Ort
  3.3 Ausstellerausweise/ Händlerausweise
  3.4 Veranstaltungsbroschüre                 11. Reinigung und Müllentsorgung
  3.5 Versicherung
  3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingun-     11.1 Reinigung der Gänge
      gen                                       11.2 Reinigung der Stände
  3.7 Rücktritt und Nichtteilnahme

4. Stand

  4.1 Standinformationen
  4.2 Aufbau- und Abbauzeiten
  4.3 Ausstattung der Stände
  4.4 Stromanschlüsse
  4.5 Internet
1. Generelle Informationen
Bearbeiter: A.Degen
1.1 Veranstalter:                              1.5 Veranstaltungslaufzeit:
   AkibaDreams GmbH                               a) Allgemeine Veranstaltungszeiten:
   c./o. Andreas Degen                            Die Dokomi findet von Samstag, den 8.
   Siemensstraße 36                               Juni bis Sonntag, den 9. Juni 2019 statt.
   53121 Bonn
   Mail: andreas@dokomi.de                        b) Öffnungszeiten der Verkaufs- und Ausstel-
                                                  lungsräume:
1.2 Titel der Veranstaltung:                         08.06.19 von 10.00Uhr bis 20.00 Uhr,
   „DoKomi 2019“                                     09.06.19 von 10.00Uhr bis 18.00 Uhr

1.3 Veranstaltungsort:                            c) Zeiten für Standaufbau:
   Messe Düsseldorf                                  6.06.19 von 10.00 bis 20.00Uhr
   Stockumer Kirchstr. 61                            7.06.19 von 10.00 bis 20.00Uhr
   40474 Düsseldorf
                                                  d) Zeiten für Standabbau:
1.4 Ansprechpartner:                                 09.06.17 von 18.00 bis 06.00 Uhr
   Für Aussteller/Händler ist in erster Linie der
   entsprechende Organisator, Andreas Degen, 1.6 Vorläufiger Hallenplan der Hallen 13, 14, 15 und
   Ansprechpartner oder eine von diesem 16. Änderungen am Plan sind möglich:
   zugewiesene Person. Dies gilt auch während
   der Veranstaltung.

         1                                                                            1
1.7 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:                       unvollständig sein, so berührt dies die
   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts-               Wirksamkeit         der        restlichen
   stand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstel-            Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
   lern/ Händlern und dem Veranstalter ist Bonn,              anstelle der unwirksamen Be- stimmung
   und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der            eine dem Zweck der Bestimmung
   Bundesrepublik Deutschland geltende Recht                  entsprechende oder zumindest nahe
   anzuwenden.                                                kom- mende Ersatzbestimmung, die die
                                                              Parteien vereinbart hätten, wenn sie die
1.8 Ansprüche der Aussteller/Händler:                         Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
   a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigun-                   hätten.
   gen und Nebenreden bedürfen Schriftform,
   sowie der expliziten Genehmigung des Ver- 2. Waren- und Verkaufsbedingungen
   anstalters um Gültigkeit zu erlangen. Dies
   bezieht sich auch auf Änderungen sowie Vor- 2.1 Rechtslage:
   behalte auf den Anmeldeformularen, in der      a) Auf der Dokomi sollten vorrangig Artikel
   Onlineanmeldung (resp. In Verbindung damit).   ausgestellt und verkauft werden, die Manga,
                                                  Anime und Japan betreffen. Der Aussteller/
   b) Alle etwaigen Ansprüche des Ausstellers /   Händler hat sich dabei selbst um die Einhal-
   Händlers aus dem mit dem Veranstalter ab-      tung geltenden Rechts zu kümmern, insbe-
   geschlossenen Vertrag, sowie außervertragli-   sondere des Jugendschutzgesetzes.
   che Ansprüche, sind spätestens 10 Tage nach
   Veranstaltungsende schriftlich beim Veran-     b) Unzulässig ist die Ausstellung solcher Wer-
   stalter anzumelden. Unabhängig davon ver-      ke, deren Verbreitung, Ausstellung usw. durch
   jähren sie, wenn sie nicht vor Ablauf des be-  Gesetze der Bundesrepublik Deutschland
   treffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend  verboten sind. Für diese ausgeschlossenen
   gemacht worden sind.                           Werke darf auch nicht geworben werden.

   c) Ersatzansprüche gegenüber dem Veran-             c) Dem Veranstalter ist es freigestellt, Ausstel-
   stalter wegen Verschlechterung oder Minde-          lern/Händlern den Verkauf von Waren auch
   rung der Mietsache verjähren innerhalb von          ohne Nennung von Gründen zu verwehren.
   12 Monaten beginnend am letzten Tag der
   Veranstaltung.                                   2.2 Waffen:
                                                       Waffen und Waffen-Replika jeglicher Art dür-
   d) Der Veranstalter und der Aussteller / Händ-      fen nicht verkauft oder ausgestellt werden, dies
   ler halten sämtliche Verpflichtungen aus dem        gilt insbesondere für Messer-, Stich-, und
   Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre         Hiebwaffen. Ausnahmen können Dekowaffen
   Mitarbeiter und beauftragte Dritte ent-             unter vorheriger Genehmigung darstellen.
   sprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt
   über das Ende der Vertragsverhältnisses 2.3 Fälschungen und Nicht-Lizensierte Waren:
   hinaus. Sämtliche Informationen über per-            a) Der Verkauf von Fälschungen und nicht-
   sonenbezogene Daten, die dem Aussteller /            lizenzierter Waren ist untersagt. Es dürfen
   Händler, deren Mitarbeiter oder Dritten zur          ausschließlich nur Waren angeboten werden,
   Erfüllung des Vertrages bekannt werden, sind         die einen eindeutigen Copyright Vermerk des
   vertraulich zu behandeln. Der Veranstalter wird      Urhebers      besitzen.   (Ausnahmen       sind
   keine personenbezogenen Daten über die               offiziell bekannte Distributoren wie z.B.:
   Veranstaltung     hinaus    verwenden     oder       Geneon, ADV, Universum, Tokyopop, Bandai,
   verwerten.                                           etc.) Bei Originalwaren OHNE Copyright
                                                        Vermerk ist der Händler verpflichtet, bei
1.9 Salvatorische Klausel:                              Verdacht dieses SCHRIFTLICH vor Ort zu
   Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme-             beweisen. Dies kann durch Angabe der
   bedingungen unwirksam sein/werden oder               offiziellen Seite des Herstellers erfolgen, auf

      2                                                                                2
der        erkenntlich      ist,     dass       die       Artbooks, Doujinshis, DVDs und „Adult“-
  angebotene/ausgestellte     Ware     unter   Lizenz       Ware im Allgemeinen, nur mit Ein- schränkung
  hergestellt wird.                                         verkauft      oder     ausgestellt       werden.
                                                            Entsprechende Ware muss eingeschweißt sein
  b) Bei Verdacht, dass Waren im Angebot eines              bzw. darf für Minderjährige nicht frei zu- gängig
  Ausstellers/Händlers nicht vom Lizenzgeber des            ausgelegt werden.
  Produktes autorisiert wurden, nicht unter Lizenz
  produziert wurden oder mit un- gültiger/falscher/nicht b) Der Verkauf solcher Artikel darf nur
  vorhandener       Lizenz verkauft werden, ist der      gegen Vorlage eines Lichtbildausweises
  Aussteller/Händler dazu verpflichtet diese Produkte    an volljäh- rige Besucher stattfinden. Ein
  auf Anweisung des Veranstalters oder ein von ihm       Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss
  wei- sungsberechtigten Person, aus dem Verkauf zu      der Veranstaltung führen.
  nehmen und diese für den restlichen Ver-
  anstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu          c) Der Verkauf von in den §§ 184a und
  entfernen. Im Falle von Meinungsverschie- denheiten    184b StGB bezeichneten Schriften wird
  über die Beschaffenheit der Ware obliegt die           durch den Veranstalter zur Anzeige
  Entscheidung über den Verkauf dieser Ware beim         gebracht.
  Veranstalter, bei wiederholter Zuwiderhandlung, hat
  der Veranstalter das Recht, den Stand unter 2.6 Verkaufsverbot weiterer Waren:
  Ausübung seines Hausrechts zu schliessen und den       a) Zusätzlich zu den in Punkt 2.2 bis 2.5
  Aussteller/ Händler von der Veranstaltung zu           ge- nannten Waren und Erzeugnissen ist
  verweisen.                                             jeglicher Verkauf von Waren außerhalb
                                                         der    gemieteten    Standflächen     und
  2.4 Verkauf von selbst- oder industriell herge         Räumlichkeiten verboten.
  stellten Lebensmittelwaren:
  a) Die Ausstellung und der Verkauf von selbst          b) Sofern nicht mit dem Veranstalter
  hergestellten oder in Auftrag gegebenen Le-            ander- weitig vertraglich vereinbart, ist
  bensmitteln und Getränken sind untersagt, dies gilt    der Verkauf von Eintrittskarten anderer
  ebenso für industriell hergestellte und abgepackte     Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.
  Ware. Bußgelder, die der Veranstalter durch eine
  Missachtung dieser Regelung zahlen muss, sind vom 3. Anmeldung
  Verursacher in voller Höhe zu übernehmen.
                                                          3.1 Wer darf auf der DoKomi
   b) Erlaubt ist die Ausgabe von kostenloser ausstellen/verkaufen?
   Probeware, wobei auf die Einhaltung der gel- tenden
   Hygiene- und Lebensmittelgesetze geachtet werden          a) Deutsche und ausländische Print-
   muss.                                                     Medien, Funk&TV Medien, Manga- und
                                                             Anime-Verlage, -Händler, -Vertriebe, und
   c) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für       –Künstler sowie japanischer Mode-
   Schäden oder Verletzungen die durch die Abgabe            Marken können auf der DoKomi
   von Probewaren innerhalb oder außerhalb des               ausstellen.
   Veranstaltungsgeländes ent- stehen.
                                                             b)    Aussteller/Händler, über     deren
   d) Sonderregelungen bedürfen einer Zusätzlichen           Vermögen ein Insolvenz- verfahren
   Absprache mit dem Veranstalter.                           eröffnet worden ist, können nicht
                                                             ausstellen oder verkaufen. Wenn ein
2.5 Jugendschutz:                                            solches Verfahren nach der Meldung zur
   a) Bei Yaoi, Yuri und Hentai Artikeln ist zu beachten,    DoKomi eröffnet wird, so ist der
   dass ein Großteil der Veranstal- tungsbesucher            Veranstalter unverzüglich davon in
   minderjährig     ist,   daher      dür- fen Gewalt        Kenntnis zu setzen.
   verherrlichende und pornogra- fische           Manga,

           3                                                                               3
c) Weiterhin können Fan-Clubs, Verleger von                h) Vom Veranstalter gemietete Standflächen
Fanzines und eingetragene Vereine auf der                  dürfen nicht unter- oder weitervermietet wer-
DoKomi ausstellen. Hierbei gilt, dass nur                  den.
Waren aus eigener Produktion verkauft werden
dürfen (z.B. Kalender, Poster, T-Shirts mit                i) Sollte der Aussteller/Händler seine Anschrift
Vereinslogo, usw.).                                        nach Genehmigung des Standes ändern, ist
                                                           dies umgehend dem Veranstalter zu melden.
3.2 Die Anmeldung:                                         Dies gilt auch bei Wechsel des Ansprechpart-
a) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form. Die        ners.
Anmeldung erfolgt über ein Online- Formular. Der Link
wird einzeln zugesendet. Mit dem Übermitteln des 3.3 Ausstellerausweise/Händlerausweise:
Online-Formulars bestätigt der Aussteller/Händler die a) Für die Dauer der Veranstaltung stellt der
Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu        Veranstalter dem Standpersonal Aussteller-
haben.                                                bzw. Händlerausweise zur Verfügung, deren
                                                      Anzahl von der Standgröße abhängig ist. Diese
b) Vorläufige, briefliche Anmeldungen, eventuell      Ausweise werden nicht vor Veranstal-
verbunden    mit    Reservierungswünschen,       sind tungsbeginn zugesendet sondern vor Ort aus-
gegenstandslos, wenn sie nicht schrift- lich vom      gegeben. Die Weitergabe dieser Ausweise an
Veranstalter bzw. dem zuständigen Organisator         Dritte ist untersagt.
bestätigt wurden.
                                                           b) Beim erstmaligen Betreten des Veranstal-
c) Der Aussteller / Händler ist an seine An- meldung       tungsgeländes hat der Austeller/Händler sofort
gebunden. Bis zur Zulassung ist der Rücktritt von der      mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen,
Anmeldung kostenlos möglich. Der Aussteller /              danach ist das Betreten der Veranstaltung nur
Händler gilt als zugelassen sobald der Veranstalter        mit einem gültigen Aussteller- oder Händler-
die Rechnung hat zukommen lassen und diese vom             ausweis gestattet.
Händler/ Aussteller beglichen wurde. Siehe Punkt
3.7.                                                       c) Bei Missbrauch oder Weitergabe an Drit-
                                                           te werden alle an den jeweiligen Aussteller/
d) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen           Händler ausgeteilten Ausweise in Rechnung
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.                        gestellt. Missbräuchlich benutzte Aussteller-
                                                           ausweise/Händlerausweise werden ersatzlos
e) Der Abschluss des Vertrages begründet für den           eingezogen.
Aussteller/Händler keinen Anspruch auf Zuweisung
eines bestimmten Platzes, jedoch werden seine              d) Der Verlust eines Aussteller-/Händleraus-
Wünsche in Bezug auf Lage, Nachbarschaft und               weises ist umgehend dem Veranstalter zu
Größe nach Möglichkeit berücksichtigt. Je nach             melden, der Aussteller/Händler haftet für alle
Waren/Leistungsan- gebot eines Standbetreibers             durch verspätete Verlustmitteilung entstan- den
behält sich der Veranstalter vor, die Lage des Standes     Schäden.
aus- zurichten, bzw. zu variieren.
                                                         3.4 Veranstaltungsbroschüre/Conheft:
f) Der Veranstalter ist berechtigt, die beantragten         a) Jeder Aussteller/Händler wird in dem Con-
Standardgrößen herab-, nicht jedoch heraufzusetzen.         heft sowie auf die Homepage http://www.
Die Miete verringert sich in einem solchen Fall             dokomi.de/de/aussteller/shopping/      aufge-
entsprechend.                                               nommen. Die Aufnahme ist obligatorisch; sie
                                                            erfolgt kostenlos und ohne Haftung des Ver-
g) Der Tausch von Ständen zwischen den                      anstalters für die Vollständigkeit sowie die
zugelassenen Ausstellern/Händlern unterein- ander           Richtigkeit des Eintrages.
bedarf der vorherigen Einwilligung des Veranstalters.
                                                           b) Der Eintrag wird aus den Informationen des
                                                           Anmeldeformulars übernommen. Sollte der

          4                                                                               4
Eintrag   dort    nicht   brauchbar    oder   nicht       Nach Empfang der Zulassung ist ein Rücktritt
 vorgenommen worden sein, behält sich der                  von der Anmeldung möglich, allerdings wird je
 Veranstalter vor, haftungslos einen eigenen Eintrag       nach zeitlichem Abstand bis zur Veranstaltung
 zu verfassen.                                             ein prozentualer Anteil der Standmiete fällig:
                                                           Mehr als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
  c) Für den besseren Ablauf werden Standnummern           kostenloser Rücktritt, 60 bis 40 Tage vor
  vergeben. Um letzte Ände- rungen zu vermeiden,           Veranstaltungsbeginn: 25% der Standmiete, 40
  werden         dieser       zwei     Wochen     vor      bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
  Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Diese              der Standmiete, weniger als 20 Tage vor
  Standnummern werden auch für das Conheft und             Veranstaltungsbeginn: 100% der Standmiete
  den darin enthaltenen Übersichtsplan verwendet.          sofern seitens des Ausstellers/Händlers oder
                                                           des Veranstalters kein Ersatzmieter gefunden
3.5 Versicherung:                                          werden kann.
   a) Die Versicherung der von den Ausstel-
   lern/Händlern   eingebrachten    Standausstattung, 4. Stand
   elektronischer    Geräte    und     des    Ausstel-
   lungsgutes/Verkaufsgutes      gegen       Einbruch, 4.1 Standinformationen:
   Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie               a)    Aussteller  und     Händler sind
   Transportschäden auf dem Weg zum oder vom              verpflichtet, während der für sie
   Veranstaltungsort   obliegt   ausschließlich     der   geltenden Öffnungszeiten ihren Stand
   Verantwortung der einzelnen Aussteller/ Händler.       pausenlos zu besetzt zu halten..

  b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung              b) Ein Abbau vor Beendigung der
  jeglicher Art für private Gegenstände der                offiziellen
  Aussteller/Händler, wie z.B. Taschen, Koffer, Jacken,    Veranstaltungslaufzeiten ist nicht
  Mobiltelefone, usw. Sofern nötig, in- formiert der       gestattet.
  Veranstalter entsprechend selbst die Polizei und die
  Versicherung.                                            c) Sollte ein Stand nach Beendigung der
                                                           vor- gegebenen Abbauzeit noch nicht
  c) Der Aussteller/Händler haftet für alle ent- standen   geräumt sein, behält sich der Veranstalter
  Schäden, die Dritte oder der Veran- stalter auf dem      vor, den Stand auf Kosten des
  Stand des Ausstellers/Händ- lers erleiden. Dies          Ausstellers/Händlers zu räumen.
  schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen mit ein.
                                                           d)     Kann     der    Stand        wegen
3.6 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen:               unvorhergesehener Ereignisse       seitens
   Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahme-               des Ausstellers/Händlers nicht     besetzt
   bedingungen     verstoßen     und      ein    solches   werden, ist der Veranstalter um    gehend
   vertragswidriges Verhalten          trotz Mahnung       zu informieren.
   fortgesetzt, so kann der Veranstalter den
   betreffenden     Aussteller/Händler      von      der   e) Die Stände, die am ersten
   Veranstaltung     ausschließen,     in     besonders    Veranstaltungstag um 09:30 Uhr nicht
   schweren Fällen auch von künftigen Veran-               belegt sind, können vom Veranstalter
   staltungen der AkibaDreams GmbH. Dies gilt              anderweitig vergeben werden. Ein
   auch dann, wenn Gegenstände entgegen ge-                Anspruch auf Rückzahlung gezahlter
   setzlichen Verboten ausgestellt werden oder             Standmiete wird ausgeschlossen. Es wird
   Aussteller/Händler oder deren Mitarbeiter sich an der   auf Punkt 3.7. verwiesen.
   Begehung von strafbaren Handlungen beteiligen
   oder dazu auffordern.                                   f) Jeder Stand bekommt eine eigene
                                                           Stand- nummer. Diese bis zwei Wochen
3.7 Rücktritt und Nicht-Teilnahme:                         vor der Veranstaltung bekannt gegeben,

            5                                                                             5
um Änderungen im letzten Augenblick zu                  g) Die Standeinrichtung ist nach Veranstal-
vermeiden.                                              tungsende       in   einwandfreiem       Zustand
                                                        zurückzugeben. Wiederherstellung und Neube-
g) Die Waren sollten vorzugsweise abgedeckt             schaffung von beschädigten, zerstörten oder
sein um eventuellen Diebstählen entgegen zu             abhanden gekommenen Einrichtungsgegen-
wirken. Sicherheitspersonal wird die Stände             ständen erfolgen nur durch den Veranstalter und
nach Schluss der Veranstaltungs/Verkaufsflä-            auf Kosten des Ausstellers/Händlers. Ins-
chen diese Kontrollieren und die Stände Be-             besondere auf Klebebandrückstände an den
wachen.                                                 Tischen ist zu achten (siehe Punkt 11.2).

h) Der Veranstalter haftet weder für Schäden oder bei   h) Es können vom Veranstalter keine elektro-
Diebstahl der Waren durch Dritte.                       nischen Geräte jeglicher Art angemietet wer-
                                                        den.
4.2 Aufbau- und Abbauzeiten:
Standauf- und Abbauzeiten finden Sie unter              i) Standbauten und Ausstattung müssen
Punkt 1.5.c/d.                                          zwingen den technischen Richtlinien der
                                                        Messe Düsseldorf entsprechen.
4.3 Ausstattung der Stände:
a) Die Stände werden vom Veranstalter mit den in der 4.4 Stromanschlüsse:
Anmeldung gebuchten Ausstattung sowie Fläche            a) Wird für einen Ausstellungsstand eine
gestellt.                                               Stromversorgung benötigt, muss diese bei
                                                        der Anmeldung angegeben werden.
b) Verwendete Stoffe und Materialien, zur Ausstattung
und Dekoration der Stände müssen flammenfest            b) Der Veranstalter ist bemüht, aber nicht dazu
imprägniert sein (B1). Dekorationen, welche die vom     verpflichtet,  während     der   Veranstaltung
Veranstalter gestellten Regale und Tische oder          Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen.
Bauten der Messe Düsseldorf beschädigen, sind nicht
gestattet.                                              c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schä-
                                                        den die durch die Benutzung der Strom-An-
c) Der Raum einer Standfläche kann auch ohne die        schlüsse am Veranstaltungsort entstehen.
einheitliche Ausstattung (Freifläche) gemietet und
vom Aussteller/Händler selbst eingerichtet werden.      d) Der Veranstalter stellt keine Verlänge-
Diese eigene Einrichtung des Standes darf nur           rungskabel oder Verteilersteckdosen zur Ver-
innerhalb der gemieteten Fläche aufgestellt und         fügung.
dekoriert werden. Bei Benutzung der eigenen
Ausstattung gelten die gleichen Vorgaben wie unter 4.5 Internet:
Punkt 4.3.b.                                            a) Wird für einen Ausstellungsstand Internet
                                                        (W-Lan) benötigt, muss diese bei der Anmel-
d) Die gemieteten Standflächen gemietet, sind           dung angegeben werden.
diese leer und Besenrein zurückzugeben (siehe Punkt
11.2).                                                  b) Wird von ein Internetzugang (W-Lan) bereit-
                                                        gestellt müssen elektronischen Medien und
e) Der Veranstalter kann für jegliche Schäden, die      Geräten angemeldet werden (siehe Punkt 8).
durch die Benutzung der eigenen Stand- einrichtung
(inklusive elektronischer Geräte) entstehen, nicht      c) Jegliche Haftung des Veranstalters für die
haftbar gemacht werden (sie- he Punkt 3.5).             technische Umsetzung eines Netzwerks, der
                                                        Übertragungsqualität sowie Übertragungsge-
f) Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstal- ter        schwindigkeit und Verfügbarkeit des vom Be-
notwendigen      Änderungen     auf    Kosten     des   treiber des Veranstaltungsortes verwalteten
Ausstellers/Händlers vornehmen lassen.                  Internetanschlusses, ist ausgeschlossen.

          6                                                                            6
5. Miete und Zusatzkosten                                  der Veranstaltung an den Veranstalter, oder
                                                           innerhalb      von     30      Tagen    nach
 5.1 Standmieten:                                          Veranstaltungsende auf das Konto des
  a) Die Preise für die Standmiete, sowie alle weiteren    Veranstalters, zu entrichten. Die Kosten
  Kostenpunkte sind in dem Online- formular gelistet.      werden     auf    die   jeweils   angemietete
  Die zu zahlende Gesamt summe errechnet sich aus          Standfläche berechnet.
  der Summe der gewünschten Einzelpositionen.
                                                          b) Bei Eintritt von Zahlungsverzügen
  b) Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die          nach     der      Veranstaltung  sind
  Standmieten für einzelne oder alle Standarten zu        Verzugszinsen in 3,0% zu zahlen.
  erhöhen      oder      herabzusetzen, wenn   unvor-
  hergesehene Ereignisse dies erfordern und zulassen. 6. Parken
  Diese Erhöhung darf jedoch höchstens 10% betragen
  und      muss      mindestens      4  Wochen    vor    6.1 Der Veranstallter stellt
  Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter schriftlich      gesonderte      Parkmöglichkeiten
                                                         zur Verfügung. Ausschließlich
  gemeldet werden.
                                                         auf diesen gekennzeichneten
                                                         Parkflächen und mit gültigem
  c) Sonderkonditionen sind vom Veranstalter auf der
                                                         Parkticket dürfen Fahrzeuge
  Zulassungsbestätigung/ Rechnung zu vermerken und       während      der    Veranstaltung
  erhalten ihre Gültigkeit wenn kein schriftlicher       abgestellt werden.
  Widerspruch per E-Mail oder per Post seitens des
  Austeller/Händlers innerhalb von einer Woche beim      6.2. Nur während der Aufbau-
  Veranstalter eintrifft.                                und Abbauzeiten dürfen die
                                                         Fahrzeuge in den Hallen Be- und
5.2 Zahlungen:                                           Entladen werden.
   a) Die Überweisung der zu zahlenden Ge-
   samtsumme muss innerhalb der auf der Zu-              6.3. Falschparker, die während
   lassungsbestätigung angegebenen Frist ohne            der Veranstaltungszeiten ihre
   Abzüge unter Angabe der Rechungs-Nummer auf           Fahrzeuge          auf       dem
   das auf der Zulassungsbestätigung angegebene          Veranstaltungsgelände
   Konto erfolgen.                                       außerhalb der gekennzeichneten
                                                         Flächen abstellen, werden mit
                                                         einem Bußgeld von 100,-€
   b) Der Aussteller/Händler verliert, unbeschadet
                                                         belangt und gegebenenfalls
   seiner Zahlungsverpflichtung, den An- spruch auf
                                                         kostenpflichtig abgeschleppt.
   Teilnahme an der Dokomi, wenn die Miete plus
   etwaige Kosten durch zusätzliche Leistungen nicht
                                                      7. Postdienste
   fristgerecht eingegangen ist.
                                                         Der    Veranstalter   nimmt     keinerlei
   c) Bei Überweisungen mit unvollständigen An- gaben
                                                         Sendungen wie. z.B. Pakete, Lieferungen
   oder Abzügen wird eine Bearbeitungs- Gebühr von
                                                         oder sonstige Gegenstände entgegen.
   10 Euro erhoben. Die Abzüge sind unverzüglich
   nachzuzahlen, da sich der Veranstalter sonst
                                                      8. Einsatz elektrischer Medien
   vorbehält, den Vertrag zu kündigen.
                                                       8.1 Anmeldung:
   d) Der Veranstalter behält sich vor, Gebüh- ren von
                                                          Der Einsatz von elektronischen Medien
   max.    10    Euro     für    jedes    ausgestelltes
                                                          jeg- licher Art (z.B. Laptop, Beamer,
   Mahnungsschreiben zu berechnen.
                                                          Audio- oder TV-Anlagen) ist mit bei dem
                                                          Veranstalter mit der Anmeldung vorher
   5.3 Kosten während der Veranstaltung
                                                          anzumelden. Ände- rungen müssen
   a) Sollten während der Veranstaltung weitere
                                                          mindestens bis zwei Wochen vor
   Kosten entstehen, so sind diese in Summe direkt auf
                                                          Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per

            7                                                                            7
E-Mail beantragt werden, danach können lei-                    b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es
  der keine Änderungswünsche berücksichtigt                      untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemit-
  werden.                                                        tel jeglicher Art (z.B. Poster, Flyer) zu
                                                                 zeigen, verteilen, positionieren, auszulegen
8.2 GEMA:                                                        oder an- zubringen, sofern dies nicht
      Jeder Aussteller/Händler ist verpflichtet                  vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart
      GEMA selbstständig anzumelden und                          wurde.
      Gebühren zu entrichten sofern er GEMA-
      pflichtige  Medien einsetzt.    Jegliche                   c) Das Aufstellen von Werbe- und
      Haftung des Veranstalters für nicht                        Verkaufs- wagen, Bücherbussen etc. auf
      entrichtete GEMA Gebühren ist aus-                         dem Veranstal- tungsgelände ist nur gegen
      geschlossen.                                               Gebühr und nach Absprache mit dem
      Kontaktadresse:                                            Veranstalter möglich.
      www.gema.de oder
      GEMA Abraham-Lincoln-Straße 20                             d) Sollten die Umstände eine Beseitigung,
      65189 Wiesbaden                                            bzw. Entsorgung von nicht abgesprochenen
      Telefon: 0611/7905-0                                       Werbemitteln nötig machen, so wird der
      E-Mail: bd-wi@gema.de                                      Ver- ursacher an die dadurch entstehenden
      Fax: 0611/7905-197                                         Kos- ten in voller Höhe herangezogen.

  8.3 Lautstärke:                                         9.2 Aktionen auf der Dokomi:
      Durch Vorführungen o.ä. darf die                          Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen,
      Veranstaltungstätigkeit    auf     den                    Diskussionsveranstaltungen, Verlosungen
      umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt                  usw. auf dem Hallengelände bedürfen der
      werden. Lautsprecher müssen auf das                       schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
      Standinnere     gerichtet   sein.  Der
      Veranstalter kann bei Verstößen gegen               10. Verhalten auf der Dokomi / Sicherheit
      diese       Regelung      Abmahnungen
      aussprechen bis hin zur Sperrung des               10.1 Hausrecht:
      Stromes für diesen Stand.                                Zusätzlich             zu               diesen
                                                               Teilnahmebedingungen gelten das während
  8.4 Sicherheit:                                              der        Veranstaltung         in        den
      Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen            Eingangsbereichen   ausgehängte      Hausrecht
      der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen.            und         die         Hinweise            der
      Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt un-                Informationsbroschüre, die an der Kasse
      beaufsichtigt betrieben werden.                          abgeholt    werden      kann.     Besonderes
                                                               Augenmerk sollte dabei auf dem Rauch-
  8.5 Haftung:                                                 und Alkoholverbot der Veranstaltung liegen.
      Für Schäden die durch vom Standbetreiber
      eingesetzten elektrischen Medien entstehen, 10.2 Allgemeine Hinweise:
      haftet der Standbetreiber, siehe hierzu auch Punkt       a) Jeder Aussteller/Händler ist für das
      3.5.                                                     Gelin- gen der Dokomi mitverantwortlich.
                                                               Handlun- gen, welche die Veranstaltung,
  9. Promotion-Aktionen und Werbung                            die Besucher oder andere
                                                               Aussteller/Händler in nicht ver- tretbarer
  9.1 Werben auf der Dokomi:                                   Weise stören, behindern oder ge- fährden,
      a) Das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der          sind daher zu unterlassen. Das für die
      eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen,              Veranstaltung geltende Alkohol-, Rauch-,
      Eingängen, Treppenhäuser, usw. un- tersagt. Es           Waffen-, und Tierverbot gilt für alle auf dem
      sollte zu diesem Zwecke ein ge- eigneter Ständer         Veranstaltungsgelände befindlichen
      benutzt werden.                                          Personen.

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b) Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstel-        Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der
     lers/Händlers dabei mitzuwirken, dass Dieb-         Gänge.
     stähle weit möglichst verhindert und entdeck- te
     Diebstähle strafrechtlich geahndet werden.          11.2 Reinigung der Stände:
     Unabhängig davon wird der Veranstalter in           a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen
     diesen Fällen Strafverfahren einleiten.             Standaufbauten werden in einem dokumen-
                                                         tierten Zustand übergeben. Die Reinigung
     c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen seitens           der Stände obliegt dem Aussteller/Händler.
     der Aussteller/Händler sind ohne Absprache mit
     dem Veranstalter und mit Einverständnis der         b) Den Ausstellern und Händlern werden
     aufgenommenen Person(en) nur zu priva- ten          zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf
                                                         der Veranstaltung entstehenden) Altpapiers
     Zweck erlaubt.
                                                         und Gemischtmülls herangezogen. Die
                                                         Kosten sind nicht in der normalen
     d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke, etc. sind
                                                         Standmiete enthalten.
     umgehend dem Veranstalter zu melden.
                                                         c) Am Stand anfallender Restmüll kann in
     e) Dem Aussteller/Händler ist der Aufenthalt an     die vom Congress Center gestellten
     seinem Stand während der Nacht nicht gestattet.     Container sentsorgt werden. Kartons sind
     Die allgemeine Bewachung des ge- samten             Platz sparend zu zerkleinern oder
     Dokomi Geländes übernimmt der Ver- anstalter.       zusammenzufalten. Die Abrechnung erfolgt
                                                         über die Messe Düsseldorf.
     f) In einer Notfallsituation sind die Aussteller/
     Händler verpflichtet, den Weisungen des für die     a) Die unter Punkt 4.3.a/b beschriebenen
     Sicherheit beauftragten Personals und dem           Standaufbauten werden in einem dokumen-
     eintreffenden Rettungs- und Ordnungs- kräften       tierten Zustand übergeben. Die Reinigung
     unbedingt Folge zu leisten.                         der Stände obliegt dem Aussteller/Händler.

     g) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofor-       d) Den Ausstellern und Händlern werden
     tigem Ausschluss der Veranstaltung führen. In       zur Entsorgung des (in ihrem Bereich auf
     diesem Falle erhält der Aussteller/Händler die      der Veranstaltung entstehenden) Altpapiers
     von ihm entrichtete Standmiete und ggf.             und Gemischtmülls herangezogen. Die
     zusätzliche Kosten nicht zurück erstattet           Kosten sind nicht in der normalen
                                                         Standmiete enthalten.
     h) Gemäß dem nach dem Grundgesetz der
                                                         e) Am Stand anfallender Restmüll kann in
     Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht
                                                         die vom Congress Center gestellten
     auf freie Meinungsäußerung sind gewisse
                                                         Container sentsorgt werden. Kartons sind
     Störungen der Dokomi auf begrenzte Zeit
                                                         Platz sparend zu zerkleinern oder
     möglich und unvermeidbar. Der Veranstalter
                                                         zusammenzufalten. Die Abrechnung erfolt
     haftet nicht für dadurch dem Aussteller/Händ- ler
                                                         über die Messe Düsseldorf.
     entstehende Schäden.
                                                         Aktualisiert zuletzt am 14.11.2018.
     10.3 Sicherheit vor Ort
     Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der
     Veranstaltung geschieht in Zusammen-arbeit mit
     der Messe Düsseldorf.moti

      on-
11.1111.
Reinigung und Mllentsorgung

     11.1 Reinigung der Gänge:

           9                                                                         9
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