REGLEMENT 2018 REGULATIONS 2018 - ADAC GT MASTERS
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Sportliches Reglement 2018
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Präambel 5
Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters 5
Artikel 3 Allgemeine Bedingungen 6
Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen 6
Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 6
Artikel 6 Wertungen 8
Artikel 7 Punktgleichheit 9
Artikel 8 Dokumentenprüfung 9
Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen 10
Artikel 10 Versicherungen 10
Artikel 11 DMSB-Delegierte 10
Artikel 12 Offizielle 10
Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen 11
Artikel 14 Ausweise 12
Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber 13
Artikel 16 Vorfälle 13
Artikel 17 Proteste und Berufungen 16
Artikel 18 Strafen 16
Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel 17
Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung 18
Artikel 21 Fahrzeugidentifikation 18
Artikel 22 Testfahrten 18
Artikel 23 Boxen/Boxengasse 18
Artikel 24 Technische Abnahme 20
Artikel 25 Reifen 21
Artikel 26 Gewichte und Wiegen 23
Artikel 27 Allgemeine Fahrzeugbestimmungen 25
Artikel 28 Balance of Performance 28
Artikel 29 Tanken/Kraftstoff 28
Artikel 29a Kontrollen 29
a
Artikel 30 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen,
Fahrvorschriften und Verhaltensregeln 31
Artikel 31 Flaggenzeichen/Signalgebung 34
Artikel 32 Training und Trophy Training 34
Artikel 33 Qualifying 35
Artikel 34 Endgültiger Abbruch des Qualifying 36
Artikel 35 Regentraining/Regenrennen 36
3Artikel 36 Startaufstellung 36
Artikel 37 Startart 37
Sportliches Reglement 2018
Artikel 38 Start/Startverzögerung 37 Artikel 1 Präambel
Artikel 39 Boxenstopp/Pflichtboxenstopp 41 Das ADAC GT Masters ist eine Rennserie für seriennahe Grand Tourisme-Wagen
Artikel 40 Safety Car 42 (FIA GT3).
Der ADAC schreibt das ADAC GT Masters 2018 aus. Die Serie besteht aus der-
Artikel 41 Nicht vergeben 45
zeit 14 Wertungsläufen bei 7 internationalen Veranstaltungen. Bei den Veran-
Artikel 42 Unterbrechung eines Wertungslaufs 46 staltungen wird jeweils samstags und sonntags ein Rennen über 1 Stunde mit
Artikel 43 Wiederaufnahme eines Wertungslaufs 47 Fahrerwechsel durchgeführt. Es werden eine Fahrerwertung, eine Teamwertung,
eine Gentlemen-Wertung und eine Junior-Wertung ausgeschrieben.
Artikel 44 Kürzung der Distanz/Beendigung des Wertungslaufs 48
Dieses sportliche Reglement für das ADAC GT Masters wird vom ADAC heraus-
Artikel 45 Parc fermé 49 gegeben und ist vom DMSB unter der Registernummer 801/18 genehmigt. Es
Artikel 46 Nicht vergeben 50 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt bis zum Erscheinen des genehmigten
Artikel 47 Platzierung/Wertung 50 sportlichen Reglements des ADAC GT Masters 2019. Es ersetzt alle anderen
sportlichen Reglements.
Artikel 48 Siegerehrung und Pressekonferenzen 50
Dieses Reglement wurde von der FIA genehmigt.
Anhang 1 Interne Statuten des ADAC GT Komitees 2018 51 Fahrer und Bewerber (Teams) werden nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet.
Anhang 2 Prüfdorn 52 Nur der deutsche Text ist für dieses Reglement verbindlich. Überschriften und
Schriftbild dieser Bestimmungen dienen nur der Verdeutlichung und sind kein
Bestandteil der vorliegenden sportlichen Bestimmungen.
Alles was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Organisatorisches Reglement 53
Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters
2.1 Das ADAC GT Masters und die einzelnen Wertungsläufe werden nach
Sporting Rules and Regulations 82 folgenden Sportgesetzen, Bestimmungen und Regeln durchgeführt:
– Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen;
Organiser’s Regulations 127
– Artikel 28 bis 39 DMSB Veranstaltungsreglement;
Technical Regulations 140 – Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB;
– Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO);
– Rechts- und Verfahrensregeln der FIA;
– Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping
Agentur (NADA/WADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
– Umweltrichtlinien des DMSB;
– DMSB-Abgasvorschriften;
– Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für DMSB-Prädikate;
– Technisches FIA GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A);
– Organisatorisches Reglement des ADAC GT Masters;
– DMSB-Ethikkodex;
– dieses Sportliche Reglement mit allen Anhängen; Bulletins zur Klarstellung,
Änderung oder Ergänzung des Reglements; Veranstaltungsausschreibungen
und Bulletins der einzelnen Wertungsläufe.
Die internen Richtlinien des DMSB für lizenzierte Sportwarte finden keine
Anwendung.
Alle Fahrer, Bewerber und Offiziellen unterwerfen sich diesen Bestimmungen
und haften insoweit auch für ihre Mitarbeiter, Teammitglieder und Hilfspersonal.
Ergänzungen und Änderungen dieses Reglements bedürfen der Zustimmung
des DMSB.
2.2 Besondere nationale Bestimmungen bei ADAC GT Masters-Veranstal-
tungen außerhalb des Regelungsbereiches des DMSB können nur mit Geneh-
migung des DMSB in Kraft treten. Der ADAC wird alle Teilnehmer über diese
besonderen nationalen Bestimmungen informieren.
4 52.3 ADAC GT Komitee Die Zulassung von Fahrzeugen, die der im Jahr 2012 gültigen FIA-GT3 Homolo-
Das ADAC GT Komitee ist ein Gremium, welches sich mit der generellen Aus- gation (inklusive der entsprechenden Evolutionen) entsprechen, bedarf der
richtung der Serie, mit allgemeinen Fragen zum Wohle der Serie sowie mit Zustimmung des ADAC GT Komitees.
bestimmten Aspekten des sportlichen, technischen und organisatorischen Darüber hinaus werden, ausschließlich als Gaststarter bzw. Einzelnennungen,
Reglements befasst. Es arbeitet gemäß den internen Statuten (Anhang 1). Fahrzeuge zugelassen, die den oben aufgeführten Bedingungen und zusätzlich
2.4 Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen den dem jeweiligen VO-Homologationsnachtrag für Endurance Rennen über 2 Stun-
ADAC bzw. seine Partner geltend gemacht werden und eine Gerichtsstand- den entsprechen.
vereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand der Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees.
jeweilige Firmensitz des ADAC bzw. seiner Partner vereinbart. 5.2 Die ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden international ausge-
schrieben.
Artikel 3 Allgemeine Bedingungen 5.3 Eine ADAC GT Masters-Veranstaltung besteht unter anderem aus
3.1 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle im Zusammenhang folgenden Veranstaltungsteilen:
mit ihrer Nennung stehenden Personen die unter Artikel 2 aufgeführten Bestim- – ein Trophy Training von 30 Minuten
mungen beachten und befolgen. Wenn ein Bewerber nicht persönlich bei einer – zwei freie Trainings von jeweils 60 Minuten
ADAC GT Masters-Veranstaltung anwesend sein kann, muss er schriftlich einen – zwei Qualifyings von je 30 Minuten
Vertreter benennen und diese Nominierung vor Beginn der Veranstaltung – zwei Wertungsläufe von je 60 Minuten zuzüglich einer weiteren Runde
schriftlich den Sportkommissaren mitteilen. 5.4 Jede ADAC GT Masters-Veranstaltung beginnt 1 Tag (in der Regel Frei-
3.2 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge zu jedem tag) vor dem ersten Wertungslauf um 08:00 Uhr.
Zeitpunkt einer zum ADAC GT Masters 2018 zählenden Veranstaltung mit dem 5.5 Am Tag des ersten freien Trainings findet eine Fahrerbesprechung statt.
Sportlichen Reglement des ADAC GT Masters und mit dem Technischen FIA Der genaue Ort und der Zeitpunkt der Fahrerbesprechung werden in der jewei-
GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A) übereinstimmen. Die Nachweispflicht ligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. Jeder Fahrer und jeder
hierfür liegt ausschließlich bei den Teilnehmern. Bewerber (oder sein Repräsentant), dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der
3.3 Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss ein gültiger Wagenpass von ei- Veranstaltung berechtigt ist, muss an der gesamten Fahrerbesprechung teil-
nem ASN ausgestellt sein. Der Wagenpass muss bei der Technischen Abnahme nehmen. Die Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen
jeder Veranstaltung vorgelegt werden. Kann für ein Fahrzeug kein entsprechen- werden mit 500 € bestraft. Darüber hinaus können die Sportkommissare eine
der Wagenpass vorgelegt werden, wird das Fahrzeug nicht zu der entsprechen- weitere Bestrafung vornehmen.
den ADAC GT Masters-Veranstaltung zugelassen. Für die Wertungsläufe ist eine Dauer von 60 Minuten zuzüglich einer weiteren
3.4 Taxifahrten sind Fahrten bei denen sich mehr als eine Person im Fahr- Runde vorgesehen.
zeug befindet. 5.6 Die Ziellinie (auch Zeitmesslinie) ist eine einzelne Linie, die sowohl auf
Taxifahrten eines eingeschriebenen Fahrers während einer Veranstaltung sind der Rennstrecke als auch in der Boxengasse verläuft. Die Rundenzeiten werden
zulässig. Taxifahrten mit Fahrzeugen, die über eine GT3 Homologation verfügen, an der Ziellinie ermittelt.
sind verboten. 5.7 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2018
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees. In nachstehender Tabelle sind die ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2018 auf-
gelistet.
Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen Für jede ADAC GT Masters-Veranstaltung wird ein verbindlicher Veranstaltungs-
4.1 Die Bewerber müssen im Besitz einer für das laufende Jahr gültigen zeitplan erstellt. Änderungen des Veranstaltungszeitplans sind nur mit Ge-
Internationalen Bewerber-Lizenz sein. Ein Fahrer kann nur unter einem einge- nehmigung der Sportkommissare möglich und werden mittels Veranstaltungs-
schriebenen Bewerber mit einer für das laufende Jahr gültigen Internationalen bulletin bekannt gegeben.
Bewerberlizenz an den ADAC GT Masters Veranstaltungen teilnehmen. Datum 2018 Rennstrecke
4.2 Die Fahrer müssen mindestens im Besitz einer für das laufende Jahr 1 13.04.–15.04. Oschersleben
gültigen Internationalen Fahrer-Lizenz der Stufe C sein. Zusätzlich müssen Fah- 2 27.04.–29.04. Most (CZE)
rer über eine aktuell gültige medizinische Eignungsuntersuchung gemäß ISG 3 08.06.–10.06. Red Bull Ring (AUT)
Anhang L verfügen. 4 03.08.–05.08. Nürburgring
5 17.08.–19.08. Zandvoort (NED)
Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 6 07.09.–09.09. Sachsenring
5.1 Teilnahmeberechtigt sind bei ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2018 7 21.09.–23.09. Hockenheimring
ausschließlich Fahrzeuge, die jeweils uneingeschränkt die Vorgaben und Be- 5.8 Bei Veröffentlichungen ist nicht die Nationalität der ausstellenden
stimmungen des Technischen FIA-GT3 Reglements (ISG Anhang J Art. 257A) Lizenzbehörde, sondern die Nationalität des Fahrers anzuzeigen. Die Veranstal-
erfüllen und die vollumfänglich der jeweiligen im Jahr 2018 aktuell gültigen ter sind verpflichtet, die Bewerber bzw. Sponsoren in den von ihnen herausge-
FIA-GT3 Homologation inklusive aller Evolutionen und Nachträge entsprechen. gebenen Publikationen (Nenn-/Starter- und Ergebnislisten) neben dem Fahrer
Ein Fahrzeug pro Fahrzeugtyp muss am BoP-Test der FIA zur Grundeinstufung mit dem auf der entsprechenden Lizenz angegebenen Bewerber-/Sponsor-
teilgenommen haben. namen zu veröffentlichen. Über diese dem Veranstalter auferlegten Verpflich-
Die Verwendung des Tanksystems, das im Rahmen der VLN sowie dem Nürburg- tungen hinaus, übernimmt der ADAC gegenüber lizenzierten Bewerbern und
ring 24h Rennen homologiert wurde, ist erlaubt. Sponsoren keine Haftung hinsichtlich der Veröffentlichungen der Veranstalter.
6 7Bei der Siegerehrung wird grundsätzlich die Flagge und die Hymne entspre- 6.6 Für jeden Wertungslauf erfolgt die Punktevergabe der Fahrer-, Trophy-,
chend der Nationalität des Bewerbers verwendet. Team- und Juniorwertung gemäß nachstehender Tabelle:
Artikel 6 Wertungen 1. Platz 25 Punkte 6. Platz 8 Punkte
6.1 Der Titel „ADAC GT Masters Meister“ wird an den/die Fahrer vergeben, 2. Platz 18 Punkte 7. Platz 6 Punkte
der/die nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2018 die höchste Punkte- 3. Platz 15 Punkte 8. Platz 4 Punkte
zahl erreicht hat/haben. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungs- 4. Platz 12 Punkte 9. Platz 2 Punkte
läufen des Jahres 2018 berücksichtigt. 5. Platz 10 Punkte 10. Platz 1 Punkt
6.2 Der Titel „ADAC GT Masters Team-Meister“ wird an das Team (Bewerber) In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die
vergeben, welches nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2018 die Punkte für die entsprechende Platzierung.
höchste Punktezahl erreicht hat. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Gaststarter bzw. Fahrzeuge unter Einzelnennung erhalten in keiner Wertung
Wertungsläufen des Jahres 2018 berücksichtigt. Punkte. Punkteberechtigte Teilnehmer rücken bei der Punktevergabe entspre-
6.3 Für die Wertung zur Team-Meisterschaft wird das jeweils bestplatzierte chend auf.
Fahrzeug eines Teams (Bewerbers) gewertet. Weitere platzierte Fahrzeuge des 6.7 Starten weniger als 10 Teilnehmer in einen Wertungslauf, werden für
Teams erhalten keine Punkte für die Teamwertung, dahinter platzierte Fahr- Platzierungen in diesem Wertungslauf nur 50 % der in Artikel 6.6 aufgeführten
zeuge anderer Teams rücken entsprechend in der Punktewertung auf. Punkte vergeben.
Wechselt ein Fahrer während der Saison das Team, werden seine bis dahin 6.8 Bei Unterbrechung eines Wertungslaufs nach Artikel 42 ohne Wieder-
erzielten Punkte für die Team-Meisterschaft auch weiterhin ausschließlich für aufnahme werden keine Punkte vergeben, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs
die Teamwertung des Teams gezählt, in dem sie von dem betreffenden Fahrer weniger als zwei Runden absolviert wurden, halbe Punkte, wenn mindestens
erzielt wurden. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des zwei Runden absolviert wurden, aber weniger als 75 % der Dauer des Wer-
Jahres 2018 berücksichtigt. tungslaufs seit Rennstart vergangen sind und volle Punkte, wenn mindestens
6.4 Der Titel „ADAC GT Masters Trophy-Meister“ wird an den/die Fahrer der 75 % der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind.
ADAC GT Masters Trophy vergeben, der/die nach dem letzten Wertungslauf des 6.9 Die ersten drei Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Fahrer-, Trophy- und
Jahres 2018 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden die besten Junior-Jahresendwertung sowie je ein maßgeblicher Repräsentant der ersten
12 Ergebnisse von allen Wertungsläufen des Jahres 2018 berücksichtigt. Die drei der Team-Jahresendwertung müssen an den offiziellen Siegerehrungen, der
Punkte gemäß Artikel 6.6 werden für die Trophy Wertung mit den Faktoren ent- ADAC SportGala und am Saisonabschlussevent des ADAC teilnehmen. Bei
sprechend der nachstehenden Tabelle multipliziert. Fehlen eines Fahrers oder des Repräsentanten eines Teams wird dieser – außer
An der ADAC GT Masters Trophywertung nehmen alle Fahrer der folgenden im Falle höherer Gewalt – mit einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 5.000 €
Kategorien teil: bestraft.
– Fahrer der Kategorie Non-Professional, die älter als 30 Jahre (Jahrgangsrege- Der „ADAC GT Masters Meister 2018“ verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für
lung, Geburtsjahr 1987 oder früher) sind. die „ESSEN MOTOR SHOW“ sowie für die ADAC Sport Gala 2018 kostenfrei
– Fahrer der Kategorie Semi-Professional, die älter als 35 Jahre (Jahrgangsre- dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen.
gelung, Geburtsjahr 1982 oder früher) sind.
Der siegreiche Fahrer bzw. Fahrerpaarung der Kategorie Trophy eines jeden Artikel 7 Punktgleichheit
Rennens wird zusammen mit ihrem Mitfahrer, unabhängig von dessen Ein- 7.1 Sollten zwei oder mehr Teilnehmer einen Wertungslauf mit gleicher
stufung, auf dem Siegerpodest geehrt. Platzierung beenden, werden die Punkte, die für die beteiligten Fahrer/Bewer-
6.5 Der Titel „ADAC GT Masters Junior-Meister“ wird an den/die Fahrer der ber gemäß Artikel 6.6 zu vergeben sind, addiert und gleichmäßig auf diese
ADAC GT Masters Juniorwertung vergeben, der/die nach dem letzten Wertungs- Fahrer/Bewerber verteilt.
lauf des Jahres 2018 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Die Punkte 7.2 Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der ers-
gemäß Artikel 6.6 werden für die Junior Wertung mit den Faktoren entspre- ten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze der punktgleichen Fahrer/
chend der nachstehenden Tabelle multipliziert. Teams in den Wertungsläufen über ihre Reihenfolge in der entsprechenden
An der ADAC GT Masters Juniorwertung nehmen alle Fahrer der Kategorie ADAC GT Masters-Wertung. Sofern auch dabei keiner der punktgleichen Fah-
Semi-Professional oder Non-Professional teil, die jünger als 25 Jahre (Jahr- rer/Teams Vorteile hat, werden beide Fahrer/Teams auf demselben Platz in der
gangsregelung, Geburtsjahr 1992 oder später) sind. Nach dem Gewinn des entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung geführt. Der nachfolgende Platz in
Meistertitels in der Juniorwertung, werden der/die entsprechende(n) Fahrer in der Wertung wird nicht besetzt.
den Folgejahren für die Juniorwertung nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. Sonderregelung Fahrerpaarung
Die drei bestplatzierten Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Kategorie Junior eines Fahrer eines Fahrzeugs, die während allen Veranstaltungen, an denen sie teil-
jeden Rennens werden zusammen mit ihrem Mitfahrer, unabhängig von dessen genommen haben, eine Fahrerpaarung gebildet haben, und punktgleich sind,
Einstufung, auf dem Siegerpodest geehrt. teilen sich einen Platz in der entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung. Der
Faktorentabelle ADAC GT Masters Trophy- und Juniorwertung: nachfolgende Platz in der Wertung wird besetzt.
Kategorie Professional Semi-Professional Non-Professional
Professional nicht zugelassen 1 1,5
Artikel 8 Dokumentenprüfung
Semi-Professional 1 1,5 1,75 8.1 Die Dokumentenprüfung findet zu Beginn jeder ADAC GT Masters-
Veranstaltung 2018 statt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt werden in der
Non-Professional 1,5 1,75 2 Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben.
8 98.2 Zur Dokumentenprüfung 2018 haben die Teilnehmer ihre Fahrer-, Be- – Fahrer des Safety Cars
werber- und/oder Sponsorlizenz sowie ihre Auslandsstartgenehmigungen (bei – Fahrer des Führungsfahrzeugs
Lizenznehmern von nicht EU- bzw. nicht EU-Assoziierten Ländern, in deutscher 12.2 Folgende Sportwarte werden vom Veranstalter benannt:
oder englischer Sprache) und ihre medizinische Eignungsbestätigung vor- – Dritter Sportkommissar
zulegen. – Rennleiter und Stellvertreter
– Leiter der Streckensicherung und Stellvertreter
Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen – Rennsekretär und Stellvertreter
9.1 Jeder Veranstalter ist verpflichtet, die Ausschreibung gemäß den Vor- – Obmann der Technischen Kommissare
gaben des DMSB zu erstellen. Der DMSB stellt das entsprechende Formular – Medizinischer Einsatzleiter
bzw. eine Musterausschreibung zur Verfügung. Die Ausschreibung muss dem – Beifahrer des Safety Cars
DMSB und bei Auslandsrennen zusätzlich den zuständigen ASN spätestens vier – Beifahrer des Führungsfahrzeugs
Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. – Fahrer und Beifahrer 2. Führungsfahrzeug
9.2 Spätestens am Donnerstag der jeweiligen Veranstaltung um 16.00 Uhr 12.3 Der Rennleiter soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Renndirektor
übergibt der Veranstalter dem Renndirektor oder dem Sicherheitsdelegierten arbeiten.
die „Race Meeting Check List“. In nachfolgenden Punkten ist der Renndirektor dem Rennleiter übergeordnet:
– Überwachung von Training und Wertungsläufen bezüglich des Zeitplanes.
Artikel 10 Versicherungen Wenn notwendig, unterbreitet der Renndirektor den Sportkommissaren Vor-
10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzu- schläge zur Änderung des Zeitplans oder der Veranstaltungsausschreibung
schließen, deren Umfang mindestens den gesetzlichen Bestimmungen und den – Verfassen von Veranstaltungsbulletins
Vorschriften des jeweiligen ASN entspricht. Die Versicherung muss die Teil- – Verhängung von Wertungsstrafen
nehmer, das Personal der Bewerber, alle Personen mit Boxen-/Boxengassen- – Beendigung bzw. Unterbrechen von Trainings- oder Wertungsläufen
Berechtigung, die Offiziellen des ADAC bzw. DMSB (bei Auslandrennen auch die aus Sicherheitsgründen
Offiziellen der dortigen ASN), die Fahrer, und Gäste eventueller Taxifahrten – Einsatz des Safety Cars
(Fahrten auf der Rennstrecke mit mehr als einer Person im Fahrzeug) und – Anhalten eines Wettbewerbsfahrzeuges
das für eine Versicherung relevantes Rahmenprogramm (z.B. Stuntfahrer) ein- – gesamte Startprozedur
schließen. – Abwicklung eines eventuellen Re-Starts
10.2 Die Versicherungsbestätigung muss dem ADAC und DMSB spätestens – Fahrerbesprechung (Briefing)
2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. 12.4 Der vom DMSB nominierte Technische Delegierte ist für die gesamte
10.3 Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist so zu gestalten, dass Technische Abnahme und die Technischen Kontrollen im Rahmen des ADAC GT
deren Leistungen zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen gelten. Masters verantwortlich. Er ist gegenüber den Technischen Kommissaren und
TK-Helfern weisungsbefugt und berichtet an den Renndirektor/Rennleiter sowie
Artikel 11 DMSB-Delegierte an die Sportkommissare. Der Technische Delegierte ist berechtigt, gemäß den
Technischen Bestimmungen dieses Reglements jederzeit Kontrollen durch-
11.1 Der DMSB wird für alle Veranstaltungen die folgenden Delegierten zuführen bzw. durchführen zu lassen.
benennen:
– Technischer Delegierter 12.5 Die Sportkommissare handeln als unabhängiges Kollegium unter der
Der DMSB kann weiterhin die folgenden Delegierten benennen: Leitung des Vorsitzenden. Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen,
– DMSB-Delegierter dieses Reglements und von reglementbezogenen Bulletins ist den Sportkom-
– Medizinischer Delegierter missaren und der DMSB-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten.
– Sicherheitsdelegierter
11.2 Die Delegierten des DMSB sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeits- Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen
bereiche die Veranstalter und deren Beauftragte bei ihren Aufgaben unter- 13.1 Für die Teilnahme am ADAC GT Masters müssen sich die Bewerber
stützen, darüber wachen, dass alle dem ADAC GT Masters zugrunde liegenden beim ADAC einschreiben und die Einschreibegebühren auf das Konto des
Bestimmungen eingehalten werden, jede ihnen notwendig erscheinende ADAC einzahlen.
Anmerkung anbringen und die vom DMSB geforderten Berichte über die Ver- ADAC e.V.
anstaltung verfassen. Bayerische Landesbank
BLZ: 700 500 00
Artikel 12 Offizielle Konto-Nr.: 55 830
12.1 Folgende permanente Sportwarte werden vom DMSB benannt: IBAN: DE 25 7005 0000 0000 0558 30
– Zwei Sportkommissare, von denen einer zum Vorsitzenden bestimmt wird BIC: BYLADEMM
– Renndirektor Kennwort: ADAC GT Masters
– Assistenten des Renndirektors Die Einschreibung muss online unter www.adac.de/motorsport im Bereich
– Starter ADAC GT Masters erfolgen. Zusätzlich muss das ausgedruckte und unterschrie-
– Zeitnahme-Obmann bene Nennformular beim ADAC vorliegen.
10 11Ist nichts anderes ausdrücklich bestimmt, ist auf alle Gebühren in diesem Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber
Reglement jeweils die in Deutschland gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zu 15.1 Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entrichten. erteilen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich allein der Renndirektor oder der
13.2 Mit dem Antrag auf Einschreibung erklären sich alle Fahrer und Be- Rennleiter (bei deren Abwesenheit deren Stellvertreter) verbindliche Auskünfte.
werber damit einverstanden, dass alle ihre Bild- und Werberechte, die im Zu- 15.2 Der Ort des offiziellen Aushangs wird in der Veranstaltungsausschrei-
sammenhang mit ihrem Engagement im ADAC GT Masters entstehen, vom bung bekannt gegeben. Dort werden alle Wertungen und Ergebnisse der Trai-
ADAC für die Vermarktung des ADAC GT Masters auch über das Jahr 2018 ningsläufe und der Wertungsläufe sowie alle von den Offiziellen getroffenen
hinaus kostenfrei genutzt werden können (siehe organisatorisches Reglement Bekanntmachungen, Bulletins und Entscheidungen veröffentlicht.
ADAC GT Masters).
15.3 Bulletins der Veranstaltung und ggf. DMSB-Bulletins werden zusätzlich
13.3 Die Einschreibegebühr für die gesamte Saison (sieben Veranstaltun- allen Teilnehmern ausgehändigt. Der Bewerber oder sein Vertreter sind ver-
gen) beträgt pro Fahrzeug: pflichtet, den Empfang von Bulletins mit Unterschrift zu bestätigen.
– Bei Einschreibung bis zum 15.12.2017: 25.000 €.
15.4 Wertungsstrafen der Rennleitung während der Trainings und Wertungs-
– Bei Einschreibung ab dem 16.12.2017: 35.000 €.
läufe werden auf Seite 7 der offiziellen Zeitnahme-Monitore angezeigt und
Mit Einschreibung ist die Einschreibegebühr sofort fällig. gelten damit als verkündet. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, die be-
13.4 Mit der Nennung verpflichtet sich der Bewerber an allen Veranstaltun- troffenen Fahrer unverzüglich zu informieren. Jede einen bestimmten Bewerber
gen des ADAC GT Masters teilzunehmen. betreffende Entscheidung oder Mitteilung sollte diesem innerhalb von 30 Mi-
13.5 Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Bewerber nuten nach der Entscheidung auch schriftlich mitgeteilt werden. Diese schrift-
den ADAC mit der Nennung zu allen Läufen des ADAC GT Masters. liche Mitteilung hat ausschließlich einen zusätzlichen informativen Charakter.
13.6 Spätestens am 16.03.2018 müssen die Einschreibungen sowie die Der Bewerber muss den Erhalt schriftlich bestätigen. Der Zeitpunkt der schrift-
Einschreibegebühren beim ADAC eingegangen sein. Der ADAC behält sich vor, lichen Mitteilung hat keinen Einfluss auf den in diesem Artikel definierten
auch später eingehende Anträge anzunehmen. Zeitpunkt der Verkündung und/oder den unter 16.5 definierten Zeitpunkt zum
Antreten einer Strafe.
13.7 Einzelnennungen/Gaststarter
Nennungen für eine Veranstaltung/Gaststarts sind möglich, sofern gemäß 15.5 Zusätzlich werden diese Wertungsstrafen auch von der Rennleitung an
Rennstrecken-Lizenz der jeweiligen Veranstaltung weitere Teilnehmer für Ren- der Signalstelle, in der Regel bei Start und Ziel in Höhe der Boxenmauer (mög-
nen zulässig sind. lichst in Augenhöhe) dem Fahrer gezeigt. Alle an die Fahrer gerichteten Zeichen
der Rennleitung werden in diesem Fall mit der entsprechenden Flagge oder mit
Die Einschreibegebühr beträgt 5.500 € pro Veranstaltung. dem entsprechenden Schild in Verbindung mit der Startnummer gezeigt. Die
Erst wenn die Einschreibung sowie die Einschreibegebühren beim ADAC einge- Größe der Buchstaben und Ziffern der Anzeige beträgt ca. 30 cm.
gangen sind, wird der Bewerber offiziell als Gaststarter geführt. Die Fahrer sind verpflichtet, bei jedem Passieren der Signalstelle des Rennlei-
13.8 Der Bewerber ist verpflichtet bei Änderungen der Fahrerbesetzung bis ters/Renndirektors auf die Signalgebung und/oder Flaggenzeichen zu achten.
spätestens Montag vor einer Veranstaltung pro Fahrzeug zwei Fahrer schriftlich Es sollen nicht mehr als zwei Strafen gemeinsam angezeigt werden.
zu benennen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Der ADAC behält sich das
Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Fahrernennung, den Startplatz anderweitig zu Ebenso werden dort ggf. die folgenden Flaggensignale gezeigt:
vergeben. – schwarze Flagge mit Startnummer,
– schwarze Flagge mit orangefarbener Scheibe und Startnummer sowie
13.9 Sollte ein Bewerber sein Fahrzeug bis zum Ende der Dokumenten- – schwarz-weiße Flagge mit Startnummer.
abnahme der jeweiligen Veranstaltung nicht schriftlich abmelden und nicht an
der Veranstaltung teilnehmen, so wird dies mit einer Geldstrafe von 1.000 € Einige Rennstrecken verfügen über eine zusätzliche Display-Tafel. Diese ersetzt
geahndet. dann die Tafel mit der Startnummer. Niemand sonst darf gleiche oder ähnliche
Signale verwenden.
13.10 Der ADAC kann Anträge auf Einschreibung und Einzelnennungen unter
Angabe von Gründen ablehnen. 15.6 Bei allen ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden verbindlichen Mit-
teilungen, Entscheidungen und Anweisungen an die Bewerber auf der Seite 7
13.11 Ein Wechsel der Fahrzeugmarke, des Fahrzeugtyps, der Homologation der offiziellen Zeitnahmemonitore übermittelt.
(EVO) bzw. des genannten Fahrzeugs (Fahrgestellnummer) ist nach der ersten
technischen Abnahme in der Saison 2018 nur nach schriftlicher Genehmigung 15.7 Mitteilungen im Zusammenhang mit sportrechtlichen Untersuchungen
des ADAC GT Komitees zulässig. werden schriftlich zugestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, den Erhalt schrift-
lich zu bestätigen.
Artikel 14 Ausweise Artikel 16 Vorfälle
Alle Personen, die sich im Fahrerlager, in den Boxen, in der Boxengasse oder 16.1 „Vorfall“ bedeutet jedes Ereignis oder eine Serie von Ereignissen, die
auf der Strecke aufhalten, müssen jederzeit die zum Aufenthalt in dem entspre- einen oder mehrere Fahrer betreffen und die:
chenden Bereich legitimierenden ADAC Ausweise sichtbar tragen. – vom Renndirektor untersucht und durch eine Wertungsstrafe belegt werden
können
– eine Meldung des Renndirektors an die Sportkommissare rechtfertigt
– durch die Sportkommissare untersucht und/oder bestraft werden können
12 13Dazu gehören unter anderem: 16.6 Drive-Through-Penalty
– Vorfälle, die eine Unterbrechung des Wertungslaufs nötig machen Nach dem Zeigen des Schildes „Drive Through“ muss der betreffende Fahrer
– Verstöße gegen dieses sportliche Reglement zum Absolvieren des Drive-Through-Penalty in die Boxengasse einfahren und
– Fehlstarts unter Beachtung des vorgeschriebenen Tempolimits ohne anzuhalten durch die
– Start von einer nicht korrekten Startposition Boxengasse fahren.
– Kollisionen 16.7 Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty
– Abdrängen von anderen Teilnehmern Nach dem Zeigen des Schildes „Stop-and-go“ muss der betreffende Fahrer
– Blockieren anderer Teilnehmer zum Absolvieren der Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty in die Boxengasse
– Behinderungen bei Überholvorgängen einfahren und vor seiner Box anhalten. Er muss dort mindestens 10 Sekunden
– Verlassen der Strecke mit Wettbewerbsvorteil stehen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Für die An- und Abfahrt gilt das in
– Verstoß gegen die Regeln des Boxenstopps bzw. Pflichtboxenstopps der Boxengasse vorgeschriebene Tempolimit. Der Renndirektor kann auch eine
16.2 Bei einem klaren Verstoß eines Fahrers gegen die Fahrvorschriften und weitergehende Dauer der Standzeit verfügen. Das Einhalten der angeordneten
Verhaltensregeln während der Veranstaltung wird der Vorfall in der Regel unter Standzeit liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
Leitung des Renndirektors sofort untersucht und entschieden. Ist eine genaue- 16.8 Bei den Strafen gemäß Artikel 16.6 und 16.7 unterliegt das Fahrzeug
re Überprüfung erforderlich und/oder bei schwerwiegenden Verstößen unter- von der Einfahrt in die Boxengasse bis zur Ausfahrt aus der Boxengasse den
sucht der Renndirektor den Vorfall nach dem betreffenden Veranstaltungsteil Parc fermé-Bestimmungen. Einzige Ausnahme: Das Anschließen eines Start-
und übergibt den Sportkommissaren eine Meldung mit den erforderlichen hilfekabels ist erlaubt.
Beweismitteln.
16.9 Wird ein Drive-Through-Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem
War ein Fahrer/Bewerber an einem Vorfall beteiligt, darf er den Veranstaltungs-
der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplan-
ort nicht ohne Genehmigung der Sportkommissare oder des Renndirektors
ten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen Teilnehmer, ob er
verlassen.
die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Drive-Through-Penalty einen
16.3 Wertungsstrafen, die ausgesprochen werden können: 30 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzeptiert.
– Änderung der Startposition
– Nichtwertung (Trainingsrunden, Trainingszeiten, Rennergebnisse) 16.10 Wird eine Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty zu einem Zeitpunkt
– Drive-Through-Penalty verkündet, zu dem der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder
– Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty weniger der geplanten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen
– Pit-Stop-Penalty Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Stop-and-
go-Penalty einen 40 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzep-
Wertungsstrafen verfügt der Renndirektor ohne Einhaltung eines besonderen
tiert. Im Falle einer längeren Standzeit wird der Zeitzuschlag entsprechend er-
Verfahrens. Sie sind Teil der dem Renndirektor zustehenden organisatorischen
höht.
Regelungsbefugnisse und werden während der Wettbewerbe durch Anzeigen
der Strafe oder durch Zeitzuschlag vor Ergebnisaushang bzw. durch Änderung Wird die Strafe angetreten, muss der betroffene Fahrer anschließend die Zielli-
des Ergebnisses bekannt gemacht. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann nie mindestens noch einmal außerhalb der Boxengasse überqueren, bevor er
der Renndirektor nach pflichtgemäßem Ermessen eine geringere als die ange- abgewinkt wird. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einem Zeitzu-
drohte Wertungsstrafe festsetzen oder von einer Wertungsstrafe absehen. Das schlag zur Gesamtfahrzeit von 30 Sekunden geahndet.
Recht der Sportkommissare, Wertungs- und/oder Strafen auszusprechen, 16.11 Pit-Stop-Penalty
bleibt von dieser Regelung unberührt. a) Eine Pit-Stop-Penalty wird nur verhängt, wenn der betreffende Fahrer zum
16.4 Eine vom Renndirektor verfügte Wertungsstrafe kann von den Sport- Zeitpunkt der Verkündung der Pit-Stop-Penalty noch nicht den vorgeschrie-
kommissaren bei in zulässiger Weise eingelegtem Protest überprüft werden. Die benen Pflichtboxenstopp absolviert hat. Die gemäß Artikel 16.5 vorgeschrie-
Sportkommissare sind dabei an die Entscheidung des Renndirektors nicht bene maximale Rundenzahl bis zum Antreten einer Strafe gilt bei einer
gebunden und können diese auch zu Ungunsten des Betroffenen ändern und Pit-Stop-Penalty nicht. Die Pit-Stop-Penalty ist ein Zeitzuschlag zur Mindest-
zusätzlich eine oder mehrere Strafen festsetzen. dauer des Pflichtboxenstopps. Die Mindestdauer des Pflichtboxenstopps er-
Liegt der Wertungsstrafe ein Sachverhalt zugrunde, der die Festsetzung einer höht sich für den Teilnehmer um die Dauer der angeordneten Strafzeit. Für
oder mehrerer Strafen rechtfertigt, können diese auch unabhängig von einem die An- und Abfahrt gilt in der Boxengasse das vorgeschriebene Tempolimit.
Protestverfahren oder einer Entscheidung des Renndirektors von den Sport- b) Eine zusätzliche Zeitstrafe kann auch an Fahrer entsprechend einer Pit-Stop-
kommissaren und/oder dem Sportgericht festgesetzt werden. Der Renndirektor Penalty verhängt werden, wenn dieser Fahrer bereits seinen Pflichtboxen-
ist verpflichtet, die Sportkommissare unverzüglich über festgesetzte Wertungs- stopp absolviert hat.
strafen zu informieren. 16.12 In weniger schweren Fällen kann der Renndirektor von der Verhängung
16.5 Die nachfolgend beschriebenen Wertungsstrafen werden, wie in Artikel einer der vorgenannten Wertungsstrafen (siehe Artikel 16.6, 16.7, 16.11) ab-
15.4 und 15.5 definiert, verkündet. Ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Wer- sehen, wenn der zu Unrecht erlangte Wettbewerbsvorteil wieder zurückgegeben
tungsstrafe darf der betreffende Fahrer die Ziellinie außerhalb der Boxengasse wird.
bis zum Antreten der Strafe nur noch maximal zweimal überfahren. Wird die Der Renndirektor kann von dem Fahrer, der den Regelverstoß begangen hat,
Aufforderung, die Strafe anzutreten, nicht befolgt, wird dem betroffenen Fahrer die sofortige Rückgabe des erzielten Vorteils verlangen. Als Rückgabe des Vor-
aufgrund einer Entscheidung der Sportkommissare die schwarze Flagge ge- teils gilt das vollständige Vorbeilassen des zu Unrecht überholten Fahrzeugs.
zeigt.
14 15Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der ursprüngliche und die neue Fahrerpaarung. Wechseln beide Fahrer in neue
Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. Fahrerpaarungen, gilt die Strafe für beide neuen Fahrerpaarungen, jedoch nicht
Nutzt der betreffende Fahrer die Möglichkeit zur Rückgabe des regelwidrigen für neue Fahrer auf dem ursprünglichen Fahrzeug.
Vorteils nicht, wird eine der in Artikel 16.6, 16.7, oder 16.11 definierten 18.3 Geldstrafen sind innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe an den
Wertungsstrafen verhängt. DMSB zu zahlen.
Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der 18.4 Gegen folgende Entscheidung der Sportkommissare ist keine Berufung
Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. zulässig:
– Drive-Through-Penalty, auch wenn Sie durch einen Zeitzuschlag
Artikel 17 Proteste und Berufungen vollzogen werden.
17.1 Bei Protesten und Berufungen gilt das Internationale Sportgesetz der
FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensord- Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel
nung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensord- 19.1 Alle teilnehmenden Fahrer werden nach den Erfahrungen und Erfolgen
nung der FIA. ihrer bisherigen Karriere in drei Kategorien eingestuft. Die Einstufung richtet
Die Protestkaution ist zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung sich nach dem „FIA Driver Categorisation System“.
(Status International: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung). Kategorie „Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Platin und FIA Kategorie
Die Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: Status International 1.500 € Gold.
Berufungskaution – zahlbar an die FIA: 6.000 € zzgl. DMSB-Kostenpauschale Kategorie „Semi-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Silber.
für Internationale Berufung (FIA) 3.000 € Kategorie „Non-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Bronze.
Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei. Die Fahrereinstufung wird grundsätzlich von der FIA durchgeführt. Jeder
17.2 Unzulässig sind Proteste gegen folgende Entscheidungen des Renn- Fahrer ist verpflichtet, mit der Nennung, spätestens aber zwei Wochen vor
direktors: der ersten Veranstaltung, seinen vollständigen rennfahrerischen Lebenslauf
– Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11) zwecks Einstufung mit dem vorgesehenen Vordruck an die FIA zu melden
– Drive-Through-Penalty (Artikel 16.6) (http://private.fia.com/categorisation).
– Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7) In Ausnahmefällen können Fahrer ohne gültige FIA Einstufung vom ADAC GT
Komitee vorläufig und für maximal zwei Veranstaltungen in Folge eingestuft
werden.
Artikel 18 Strafen
19.2 Die zwei für ein Fahrzeug genannten Fahrer absolvieren jeweils ein
18.1 Die Sportkommissare können jede in dem vorliegenden Reglement Qualifying und jeweils einen Teil der Rennen. Der niedriger eingestufte Fahrer
beschriebene Strafe ersatzweise oder zusätzlich zu den im ISG festgelegten absolviert das erste Qualifying, den ersten Teil des ersten Rennens und den
Strafen verhängen. Anlass für eine Strafe kann jeder den Sportkommissaren zweiten Teil des zweiten Rennens. Der höher eingestufte Fahrer absolviert das
gemeldete Regelverstoß sein. Die Sportkommissare können Bestrafungen zur zweite Qualifying, den zweiten Teil des ersten Rennens und den ersten Teil des
Bewährung aussetzen. zweiten Rennens. Sollten beide Fahrer gleich eingestuft sein, so hat der Bewer-
18.2 Ein Teilnehmer kann von den Sportkommissaren durch die Änderung ber bei der Dokumentenabnahme festzulegen welcher Fahrer das Qualifying
der Startposition für die laufende oder eine oder mehrere nachfolgende Ver- und die Teile des Rennes analog dem niedriger bzw. höher eingestuften Fahrer
anstaltungen bestraft werden. absolviert.
Jeder Fahrer, gegen den im Verlauf der gleichen Saison drei (3) Verwarnungen Nach der Dokumentenabnahme kann ein Wechsel der Fahrerpaarung/Fahrer-
ausgesprochen werden, wird nach Auferlegung der dritten Verwarnung beim reihenfolge oder die Nennung eines weiteren Fahrers nur mit Zustimmung der
nächsten Wertungslauf um zehn (10) Positionen in der Startaufstellung zurück- Sportkommissare erfolgen.
versetzt. Falls die dritte Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während Der Wechsel einer Fahrerpaarung/ Fahrerreihenfolge nach der Dokumenten-
eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der abnahme ohne vorherige Zustimmung der Sportkommissare wird mit der Rück-
Startaufstellung bei dem nächsten Wertungslauf angewendet, an welcher der versetzung auf den letzten Startplatz in beiden Rennen bestraft.
Fahrer teilnimmt.
19.3 Nach dem Absolvieren der Technischen Abnahme kann ein Fahrzeug-
Wird gegen einen Fahrer im Verlauf der gleichen Saison die sechste (6) Verwar- wechsel und / oder die Nennung eines weiteren Fahrzeugs nur mit Zustimmung
nung ausgesprochen, muss dieser Fahrer beim nächsten Wertungslauf aus der der Sportkommissare erfolgen.
Boxengasse starten. Falls die sechste (6) Verwarnung aufgrund eines Zwi-
schenfalls während eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird diese In keinem Fall kann ein bereits genannter und einem Fahrzeug zugeordneter
Rückversetzung in der Startaufstellung beim nächsten Wertungslauf angewen- Fahrer nach dem Beginn des ersten Freien Trainings einer ADAC GT Masters-
det, an welcher der Fahrer teilnimmt. Nach erfolgter Rückversetzung werden Veranstaltung das Fahrzeug während der betreffenden Veranstaltung wechseln.
alle Verwarnungen im Sinne dieses Artikels gelöscht. 19.4 Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert oder gewechselt wurde,
Die Änderung der Startposition gilt für eine Fahrerpaarung. Sollte die Strafe für obliegt den Sportkommissaren aufgrund des Berichts des Technischen Dele-
eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen ausgesprochen werden und gierten.
einer der Fahrer wechselt zu einer neuen Fahrerpaarung, gilt die Strafe für die
16 17Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung 23.3 Das Betreten des Boxenbereiches ist nur Personen gestattet, die einen
20.1 Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug auf der Rennstrecke allein und ohne hierzu gültigen Ausweis besitzen. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren),
fremde Hilfe fahren. auch in Begleitung Erwachsener, haben keinen Zutritt zur Boxengasse. Dies gilt
auch dann, wenn sie einen für diesen Bereich gültigen Ausweis tragen.
20.2 Jeder Fahrer muss während des Fahrens seine vollständige Fahrer-
bekleidung gemäß Anhang L zum ISG, Kapitel III sowie das vorgeschriebene 23.4 An der Boxenmauer dürfen sich während der Trainingsläufe und des
Kopfrückhalte-System tragen und angeschnallt sein. Als Fahren gilt jegliches Wertungslaufs je Wettbewerbsfahrzeug maximal 3 Personen aufhalten, die
Bewegen des Fahrzeuges mit eigener Motorkraft. einen besonderen Ausweis tragen.
23.5 Die Teilnehmer des ADAC GT Masters sind verpflichtet, während den
Trainings- und Wertungsläufen anderer Serien den Boxenvorplatz vollständig zu
Artikel 21 Fahrzeugidentifikation
räumen. Es ist aus Sicherheitsgründen darüber hinaus nur nach Erlaubnis
21.1 Startnummern durch den Renndirektor gestattet, die ADAC GT Masters-Fahrzeuge während
Die Startnummern müssen an drei Positionen angebracht werden: auf der laufender Trainings oder Wertungsläufe der Rahmenserien durch die Boxen-
Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie auf der Fronthaube. Die genaue Positi- gasse zu bewegen.
on und Art der Anbringung ist im organisatorischen Reglement beschrieben.
23.6 Elektrische Geräte müssen den derzeit gültigen Sicherheitsnormen ent-
Die Startnummern sowie die Startnummernträger bzw. -rahmen werden vom sprechen. Aus Sicherheitsgründen besteht im Bereich der Boxenanlage und in
ADAC gestellt und müssen unverändert am Wettbewerbsfahrzeug angebracht der Startaufstellung absolutes Rauchverbot.
werden.
23.7 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung dürfen die Fahrzeuge
21.2 Werbeflächen die Boxengasse nur verlassen, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse
Die vorgeschriebenen offiziellen Werbeflächen sind, wie im organisatorischen grünes Licht zeigt. Ein Sportwart mit einer blauen Flagge und/oder ein blaues
Reglement des ADAC GT Masters beschrieben, einzuhalten. Blinklicht warnt die Fahrer, wenn sich ein Fahrzeug auf der Strecke dem Boxen-
gassenausgang nähert. Zu Beginn einer Session dürfen die Fahrzeuge die Fahr-
Artikel 22 Testfahrten bahn (fast lane) erst dann befahren, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse
Ab Montag vor Beginn einer ADAC GT Masters-Veranstaltung sind Tests eines grünes Licht zeigt.
eingeschriebenen Fahrers und/oder Teams bzw. Bewerbers mit einem GT3 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Fahrvorschrift, werden die nachfolgend
Fahrzeug auf der jeweiligen Rennstrecke verboten. Das Verbot gilt nicht für aufgeführten Strafen durch den Renndirektor/ Rennleiter festgesetzt:
seitens des ADAC organisierte Testfahrten. 1. Im Training wird die Trainingszeit um 15 Minuten für das betreffende Fahr-
Verstöße gegen die Testbeschränkung werden dem DMSB-Sportgericht ge- zeug gekürzt.
meldet. 2. Im Qualifying wird die schnellste Rundenzeit aus dem betreffenden Teil des
Qualifying gestrichen.
3. Vor dem Wertungslauf – Pit-Stop-Penalty von 5 Sekunden.
Artikel 23 Boxen/Boxengasse 23.8 Die An- und Abfahrt einer Boxenstoppstation muss über die Fahrbahn
23.1 Die Boxengasse wird durch eine Trennlinie auf ihrer gesamten Länge vor (fast lane) erfolgen. Es ist unzulässig, ein Fahrzeug, welches kurzzeitig die fast
den Boxen in zwei Hälften unterteilt. Die entlang den Boxen verlaufende Hälfte lane blockiert (z.B. um von Teammitgliedern in die Box geschoben zu werden),
dient als Arbeitsfläche (working lane). Die entlang der Boxenmauer verlaufende unter Einbeziehung der working lane zu passieren.
Hälfte dient als Fahrbahn (fast lane). Die Wettbewerbsfahrzeuge dürfen sich nur 23.9 Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, das Fahrzeug aus seiner
dann auf der Fahrbahn (fast lane) der Boxengasse befinden, wenn der Fahrer Box oder seiner Boxenstoppposition nur dann abfahren zu lassen, wenn dies
in seiner normalen Position hinter dem Lenkrad sitzt. Auf der Fahrbahn der ohne Gefährdung anderer Teilnehmer möglich ist. Dabei haben Fahrzeuge in
Boxengasse (fast lane) dürfen keine Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen so- der fast lane Vorfahrt gegenüber denen in der working lane.
wie keine Werkzeuge oder Ersatzteile gelagert werden. Ausgenommen hiervon
sind Fahrzeuge, die sich bei einer Unterbrechung des Wertungslaufs gemäß 23.10 Die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsbestimmungen für die Zu-
Artikel 42.5 in der fast lane der Boxengasse aufhalten. Keinesfalls dürfen und Abfahrten zur Boxengasse und für den Aufenthalt an den Boxen werden
Arbeiten an einem Fahrzeug durchgeführt werden, wenn dadurch andere Teil- von Sportwarten überwacht.
nehmer behindert werden. 23.11 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung ist es verboten, auf die
Auf der Seite der Boxen ist die Boxengasse wiederum durch eine Linie oder Schutzzäune der Boxenmauer zu klettern, insbesondere zum Ende des
durch die Boxentore begrenzt. Der genaue Verlauf der Begrenzung der Boxen- Wertungslaufs. Teams, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von
gasse wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. den Sportkommissaren bestraft werden.
23.2 Der Pflichtboxenstopp ist vor der Box des jeweiligen Bewerbers durch- 23.12 Auf der Rennstrecke, im Fahrerlager und in der Boxengasse dürfen sich
zuführen. Die Verwendung von Galgen ist generell verboten. Druckluftflaschen keine Tiere aufhalten. Hiervon ausgenommen sind die vom Veranstalter zu
müssen durch entsprechende Halter gegen Umfallen und Beschädigungen ge- Sicherheitszwecken eingesetzten Tiere.
sichert sein. Das Tragen von Druckluftflaschen auf dem Rücken (sog. Pitrunner)
ist verboten.
18 19Artikel 24 Technische Abnahme 24.11 Die korrekte, im organisatorischen Reglement des ADAC GT Masters de-
24.1 Vor Beginn des Freien Trainings einer Veranstaltung muss jedes Fahr- finierte, Darstellung der Seriensponsoren und der Startnummern wird bei der
zeug zu den im Zeitplan angegeben Zeiten zur Technischen Abnahme vorgeführt Technischen Abnahme überprüft. Den Teilnehmern wird eine Frist bis zum Be-
werden. Nur Fahrzeuge, die danach eine Freigabe der Technischen Kommissare ginn des ersten Qualifying eingeräumt, um Beanstandungen nachzubessern.
erhalten, dürfen an der entsprechenden ADAC GT Masters-Veranstaltung teil- 24.12 Über die Sportkommissare werden die Ergebnisse der von den Tech-
nehmen. nischen Kommissaren durchgeführten Fahrzeugprüfungen, veröffentlichtet. Die
Jeder Teilnehmer hat dem Technischen Delegierten vor Beginn der Technischen Berichte werden keine detaillierten Werte beinhalten, es sei denn, es wird ein
Abnahme schriftlich mitteilen, welcher Homologation bzw. welcher Homologati- Verstoß gegen das Technische Reglement festgestellt.
onserweiterung sein Fahrzeug entspricht.
Die Vorführung eines Fahrzeuges zur Technischen Abnahme wird als eine still- Artikel 25 Reifen
schweigende Bestätigung der Teilnehmer angesehen, dass das betreffende 25.1 Es sind ausschließlich Reifen vom permanenten Serienausrüster zu-
Fahrzeug in allen Punkten dem Technischen Reglement und der entsprechen- gelassen.
den Homologation entspricht.
Es dürfen nur die vom DMSB für den jeweiligen Fahrzeugtyp zugelassenen
24.2 Die Technische Abnahme bei den ADAC GT Masters-Veranstaltungen er- Reifentypen (Größe, Konstruktion, Mischung) verwendet werden.
folgt gemäß Zeitplan in den jeweiligen Boxen. Sofern die Sportkommissare
keine anderslautende Genehmigung erteilen, werden Bewerber, die ihr Fahr- Die Lauffläche oder das Profil der Reifen darf nicht verändert oder nachge-
zeug nicht innerhalb der angegebenen Zeitspanne der Technischen Abnahme schnitten werden. Die Reifen dürfen weder chemisch, noch mechanisch oder
vorführen, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen. thermisch behandelt werden. Unter das Verbot fällt in diesem Sinne auch die
Verwendung von Mikrowellen- und/oder Infrarotsystemen.
24.3 Ein Fahrzeug gilt erst dann als abgenommen, wenn es von den Techni-
schen Kommissaren mit dem entsprechenden Kontrollzeichen versehen wurde. Einzige Ausnahmen:
Fahrzeuge, die den technischen Bestimmungen nicht entsprechen, werden von – Das Abkühlen der Reifen mittels Wasser
der Technischen Abnahme zurückgewiesen. – Verschmutzungen (Steine/Pick-up) auf der Lauffläche der Slick-Reifen, dür-
fen mit Hilfe von thermisch-mechanischen Schabern entfernt werden.
24.4 Wurde ein Fahrzeug nach der Technischen Abnahme beschädigt oder in
technischer Hinsicht so modifiziert bzw. umgebaut, dass seine Übereinstim- Jede Vorrichtung oder Maßnahme zur Erhöhung der Reifentemperatur über die
mung mit dem Technischen Reglement und/oder den Sicherheitsbestimmun- Umgebungstemperatur ist unzulässig. Das Abdecken der Reifen in der Start-
gen in Frage stehen kann, muss es ohne besondere Anordnung den Techni- aufstellung ist nicht erlaubt.
schen Kommissaren zur erneuten Abnahme vorgeführt werden. Zur Befüllung der Reifen darf ausschließlich chemisch unveränderte Umge-
24.5 Alle Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung, bungsluft oder Stickstoff verwendet werden.
auch nach der Technischen Abnahme für weitere Untersuchungen zur Verfügung 25.2 Alle Slick-Reifen müssen über eine im Produktionsprozess eingebrachte
gestellt werden. Zu jedem Zeitpunkt während der Veranstaltung müssen die für Kennzeichnung (Barcode-Etikett) verfügen, die eine zweifelsfreie Identifikation
das entsprechende Fahrzeug und die betreffende Veranstaltung gekennzeich- jedes einzelnen Reifens ermöglicht. Vor dem Freien Training einer ADAC GT Mas-
neten Reifen dem Technischen Delegierten auf Verlangen zur Verfügung gestellt ters-Veranstaltung, werden die bei dieser Veranstaltung zulässigen Slick-Reifen
werden. anhand der Barcode-Etiketten durch die Technischen Kommissare erfasst.
24.6 Fahrzeuge oder Teile davon können nach einer Veranstaltung in Ab- Hierbei gilt Folgendes:
stimmung mit den Sportkommissaren und dem Technischen Delegierten auch – Alle neu registrierten Reifen müssen aus dem am Veranstaltungsort befind-
außerhalb des Veranstaltungsortes durch die Technischen Kommissare oder lichen Lager des Reifenlieferanten entnommen werden.
vom DMSB beauftragte Personen überprüft werden. Das Ergebnis dieser Über- – Durch die Technischen Kommissare erfasste Reifen dürfen durch den Reifen-
prüfung wird den Sportkommissaren mitgeteilt. Bis zu deren Entscheidung lieferanten nicht zurückgenommen werden.
bleiben die Ergebnisse vorläufig. – Den Teilnehmern werden entsprechende Protokolle mit den erfassten Bar-
24.7 Die Kosten für Demontage und Montage auf Grund von Nachuntersu- code-Nummern zur Kontrolle und Abzeichnung übergeben.
chungen sowohl während als auch nach einer Veranstaltung trägt der Bewerber. 25.3 Slick-Reifen
24.8 Wenn ein Fahrzeug während der Qualifyings oder Wertungsläufe ein Teil a) Für die Freien Trainings, die Qualifyings und die Wertungsläufe einer Veran-
verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. staltung werden jedem Fahrzeug maximal drei neue Reifensätze (ein Satz
Nach Abstimmung mit dem Technischen Delegierten liegt es im Ermessen der besteht aus zwei Vorder- und zwei Hinterreifen) zugewiesen.
Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt Sollten Fahrzeuge identische Vorder- und Hinterreifen verwenden, so erfolgt
wird. eine eindeutige und verbindliche Zuordnung zur Achse mittels der Barcode-
Nummern. Die Verwendung auf der anderen Achse, als der zugeordneten, ist
24.9 Die Technischen Kommissare dürfen zu jeder Zeit beliebige Kontroll-
nicht zulässig.
maßnahmen an den Wettbewerbsfahrzeugen, auch unmittelbar vor dem Verlas-
sen der Boxengasse, durchführen. Die Bewerber müssen sich auf entsprechen- b) Zusätzlich dürfen für die Freien Trainings einer Veranstaltung für jedes Fahr-
de Zeitspannen einstellen. zeug zwei Reifensätze (ein Satz besteht aus zwei Vorder- und zwei Hinterrei-
fen) nominiert werden, die dem Fahrzeug bei einer vorangegangen Veranstal-
24.10 Der Renndirektor kann für jedes, in einen Vorfall (Artikel 16) verwickelte
tung zugewiesen wurden. Die Barcode-Nummern dieser Reifen müssen dem
Fahrzeug eine technische Untersuchung anordnen.
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