ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2021 - Cloudinary
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INT. DEUTSCHE GT-MEISTERSCHAFT ADAC GT MASTERS REGLEMENT / REGULATIONS 2021 adac.de/gt-masters Die Partner des ADAC GT Masters: 1
Sportliches Reglement 2021 Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Präambel 5 Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters 6 BWT ist offizieller Artikel 3 Artikel 4 Allgemeine Bedingungen Fahrer- und Bewerberlizenzen 6 7 Wasserpartner Artikel 5 Artikel 6 ADAC GT Masters-Veranstaltungen Wertungen 7 8 BWT engagiert sich seit vielen Artikel 7 Punktgleichheit 10 Jahren im Motorsport und wird Artikel 8 Dokumentenprüfung 11 nun als offizieller Wasserpartner des ADAC GT Masters die Events Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen 11 der Internationalen Deutschen Artikel 10 Versicherungen 11 GT-Meisterschaft unter Artikel 11 DMSB-Delegierte 11 nachhaltigen Gesichtspunkten weiterentwickeln. Artikel 12 Offizielle 12 Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen 13 Zukünftig wird das Fahrerlager zu einer Bottle Free Zone, Artikel 14 Ausweise 14 um unnötige Transporte von Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber 14 Trinkwasser zu reduzieren und auf die Verwendung von Artikel 16 Vorfälle 15 Einwegflaschen zu verzichten. Artikel 17 Proteste und Berufungen 18 Artikel 18 Strafen 18 Machen auch Sie Ihr Zuhause zu einer Bottle Free Zone! Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel 19 Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung 20 Mehr Infos unter bwt.com/bottlefreezone Artikel 21 Fahrzeugidentifikation 20 Artikel 22 Testfahrten 20 Artikel 23 Boxen/Boxengasse 20 Artikel 24 Technische Abnahme 22 Artikel 25 Reifen 23 Artikel 26 Gewichte und Wiegen 25 Artikel 27 Allgemeine Fahrzeugbestimmungen 28 Artikel 28 Balance of Performance 32 Artikel 29 Tanken/Kraftstoff 33 Artikel 29a Kontrollen 33 Artikel 30 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln 35 Artikel 31 Flaggenzeichen/Signalgebung 39 Artikel 32 Training und Trophy Training 39 Artikel 33 Qualifying 40 Artikel 34 Endgültiger Abbruch des Qualifying 41 Artikel 35 Regentraining/Regenrennen 41 2 3
Artikel 36 Startaufstellung 41 Artikel 37 Startart 42 Sportliches Reglement 2021 Artikel 38 Start/Startverzögerung 42 Artikel 1 Präambel Artikel 39 Boxenstopp/Pflichtboxenstopp 46 Das ADAC GT Masters ist eine Rennserie für seriennahe Grand Tourisme-Wagen Artikel 40 Safety Car 48 (FIA GT3). Der ADAC schreibt die Rennserie seit der Saison 2007 durchgängig aus. Artikel 41 Full Course Yellow 51 Auch 2021 schreibt der ADAC das ADAC GT Masters aus. Die Serie besteht aus Artikel 42 Unterbrechung eines Wertungslaufs 52 derzeit 14 Wertungsläufen bei 7 Veranstaltungen. Ab der Saison 2021 wird das Artikel 43 Wiederaufnahme eines Wertungslaufs 53 DMSB Prädikat „Internationale Deutsche GT-Meisterschaft“ im Rahmen des Artikel 44 Kürzung der Distanz/Beendigung des Wertungslaufs 54 ADAC GT Masters ausgetragen. Gemäß den DMSB Prädikatsbestimmungen 2021 für die Internationale Deutsche GT-Meisterschaft umfasst die Meister- Artikel 45 Parc fermé 55 schaft alle 7 Veranstaltungen mit insgesamt 14 Wertungsläufen. Es werden alle Artikel 46 Unbesetzt 56 durchgeführten Veranstaltungen gewertet. Artikel 47 Platzierung/Wertung 56 Bei den Veranstaltungen wird jeweils samstags und sonntags ein Rennen über 1 Stunde mit Fahrerwechsel durchgeführt. Es werden eine Fahrerwertung, eine Artikel 48 Siegerehrung und Pressekonferenzen 56 Teamwertung, eine Gentlemen-Wertung und eine Juniorwertung vorgenommen. Anhang 1 Interne Statuten des ADAC GT Komitees 2021 57 Folgende Titel werden für die Fahrer/innen ausgeschrieben: – ADAC GT Masters Meister 2021 – Internationaler Deutscher GT-Meister 2021 Organisatorisches Reglement 58 – ADAC GT Masters Team-Meister 2021 – ADAC GT Masters Trophy-Meister 2021 – ADAC GT Masters Junior-Meister 2021 Dabei erfolgen die verschiedenen Wertungen im ADAC GT Masters gemäß Sporting Rules and Regulations 82 Artikel 6. Die Wertung in der Internationalen Deutschen GT-Meisterschaft Organiser’s Regulations 131 erfolgt durch den DMSB und zwar ausschließlich über die Gesamtwertung. Technical Regulations 146 Ausschreiber/Organisation: ADAC e.V. Ressort Motorsport, Klassik und Veranstaltungen Hansastraße 19 80686 München Dieses sportliche Reglement für das ADAC GT Masters wird vom ADAC heraus- gegeben und ist vom DMSB unter der Genehmigungsnummer 500/21 geneh- migt. Es tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum Erscheinen des genehmigten sportlichen Reglements des ADAC GT Masters 2022. Es ersetzt alle anderen sportlichen Reglements. Status der Serie/Veranstaltungen: National A Plus inkl. NSAFP. Fahrer und Bewerber (Teams) werden nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet. Nur der deutsche Text ist für dieses Reglement verbindlich. Überschriften und Schriftbild dieser Bestimmungen dienen nur der Verdeutlichung und sind kein Bestandteil der vorliegenden sportlichen Bestimmungen. Alles was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. 4 5
Artikel 2 Grundlagen des ADAC GT Masters 3.3 Für jedes teilnehmende Fahrzeug muss ein gültiger Wagenpass von ei- 2.1 Das ADAC GT Masters und die einzelnen Wertungsläufe werden nach nem ASN ausgestellt sein. Der Wagenpass muss bei der Technischen Abnahme folgenden Sportgesetzen, Bestimmungen und Regeln durchgeführt: jeder Veranstaltung vorgelegt werden. Kann für ein Fahrzeug kein entsprechen- – Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen; der Wagenpass vorgelegt werden, wird das Fahrzeug nicht zu der entsprechen- – Artikel 28 bis 39 DMSB Veranstaltungsreglement; den ADAC GT Masters-Veranstaltung zugelassen. – Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB; 3.4 Taxifahrten sind Fahrten bei denen sich mehr als eine Person im Fahr- – Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO); zeug befindet. – Rechts- und Verfahrensregeln der FIA; Taxifahrten eines eingeschriebenen Fahrers während einer Veranstaltung sind – Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping zulässig. Taxifahrten mit Fahrzeugen, die über eine GT3 Homologation verfügen, Agentur (NADA/WADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA sind verboten. – Umweltrichtlinien des DMSB; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees. – DMSB-Abgasvorschriften; – Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für DMSB-Prädikate; – Technisches FIA GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A); Artikel 4 Fahrer- und Bewerberlizenzen – Organisatorisches Reglement des ADAC GT Masters; 4.1 Die Bewerber müssen im Besitz einer für das laufende Jahr gültigen – DMSB-Ethikkodex; Internationalen Bewerber-Lizenz sein. Ein Fahrer kann nur unter einem einge- – Schriftliche Informationen des Renndirektors; schriebenen Bewerber mit einer für das laufende Jahr gültigen Internationalen – dieses Sportliche Reglement mit allen Anhängen; Bulletins zur Klarstellung, Bewerberlizenz an den ADAC GT Masters Veranstaltungen teilnehmen. Änderung oder Ergänzung des Reglements; Veranstaltungsausschreibungen 4.2 Die Fahrer müssen mindestens im Besitz einer für das laufende Jahr und Bulletins der einzelnen Wertungsläufe. gültigen Internationalen Fahrer-Lizenz der Stufe C sein. Zusätzlich müssen Fah- Die internen Richtlinien des DMSB für lizenzierte Sportwarte finden keine rer über eine aktuell gültige medizinische Eignungsuntersuchung gemäß ISG Anwendung. Anhang L verfügen. Alle Fahrer, Bewerber und Offiziellen unterwerfen sich diesen Bestimmungen und haften insoweit auch für ihre Mitarbeiter, Teammitglieder und Hilfspersonal. Artikel 5 ADAC GT Masters-Veranstaltungen Ergänzungen und Änderungen dieses Reglements bedürfen der Zustimmung 5.1 Teilnahmeberechtigt sind bei ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2021 des DMSB. ausschließlich Fahrzeuge, die jeweils uneingeschränkt die Vorgaben und Be- 2.2 Besondere nationale Bestimmungen bei ADAC GT Masters-Veranstal- stimmungen des Technischen FIA-GT3 Reglements (ISG Anhang J Art. 257A) tungen außerhalb des Regelungsbereiches des DMSB können nur mit Geneh- erfüllen und die vollumfänglich der jeweiligen im Jahr 2021 aktuell gültigen migung des DMSB in Kraft treten. Der ADAC wird alle Teilnehmer über diese FIA-GT3 Homologation inklusive aller Evolutionen und Nachträge entsprechen. besonderen nationalen Bestimmungen informieren. Ein Fahrzeug pro Fahrzeugtyp muss am BoP-Test der FIA/SRO zur Grundeinstu- 2.3 ADAC GT Komitee fung teilgenommen haben. Das ADAC GT Komitee ist ein Gremium, welches sich mit der generellen Aus- Die Verwendung des Tanksystems, das im Rahmen der VLN sowie dem Nürburg- richtung der Serie, mit allgemeinen Fragen zum Wohle der Serie sowie mit ring 24h Rennen homologiert wurde, ist erlaubt. bestimmten Aspekten des sportlichen, technischen und organisatorischen Die Zulassung von Fahrzeugen, die der im Jahr 2012 gültigen FIA-GT3 Homolo- Reglements befasst. Es arbeitet gemäß den internen Statuten (Anhang 1). gation (inklusive der entsprechenden Evolutionen) entsprechen, bedarf der 2.4 Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen den Zustimmung des ADAC GT Komitees. ADAC bzw. seine Partner geltend gemacht werden und eine Gerichtsstand Darüber hinaus werden, ausschließlich als Gaststarter bzw. Einzelnennungen, vereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand der Fahrzeuge zugelassen, die den oben aufgeführten Bedingungen und zusätzlich jeweilige Firmensitz des ADAC bzw. seiner Partner vereinbart. dem jeweiligen VO-Homologationsnachtrag für Endurance Rennen über 2 Stun- den entsprechen. Artikel 3 Allgemeine Bedingungen Die Verwendung folgender Teile des VO-Homologationsnachtrag für Endurance 3.1 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle im Zusammenhang Rennen über 2 Stunden ist erlaubt: mit ihrer Nennung stehenden Personen die unter Artikel 2 aufgeführten Bestim- – Kühlmittel-Füllstandsensor mungen beachten und befolgen. Wenn ein Bewerber nicht persönlich bei einer – Schnell-Nachfüllsysteme für Öl, Kühlmittel und Kraftstoff ADAC GT Masters-Veranstaltung anwesend sein kann, muss er schriftlich einen – System, welches das vollständige Füllen des Kraftstofftanks anzeigt (Sensor Vertreter benennen und diese Nominierung vor Beginn der Veranstaltung und Warnlicht) schriftlich den Sportkommissaren mitteilen. – Redundante Sensoren für die Getriebesteuerung 3.2 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge zu jedem – Zusätzliche entfernbare Gitter für Lufteinlässe und -auslässe im Bodywork Zeitpunkt einer zum ADAC GT Masters 2021 zählenden Veranstaltung mit dem Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des ADAC GT Komitees. Sportlichen Reglement des ADAC GT Masters und mit dem Technischen FIA GT3 Reglement (ISG Anhang J Art. 257A) übereinstimmen. Die Nachweispflicht hierfür liegt ausschließlich bei den Teilnehmern. 6 7
5.2 Eine ADAC GT Masters-Veranstaltung besteht unter anderem aus Punktezahl erreicht hat. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungs- folgenden Veranstaltungsteilen: läufen des Jahres 2021 berücksichtigt. – ein Trophy Training von 30 Minuten 6.3 Für die Wertung zur Team-Meisterschaft wird das jeweils bestplatzierte – zwei freie Trainings von jeweils 45 bis 60 Minuten Fahrzeug eines Teams (Bewerbers) gewertet. Weitere platzierte Fahrzeuge des – zwei Qualifyings von je 20 Minuten Teams erhalten keine Punkte für die Teamwertung, dahinter platzierte Fahr – zwei Wertungsläufe von je 60 Minuten zuzüglich einer weiteren Runde zeuge anderer Teams rücken entsprechend in der Punktewertung auf. 5.3 Jede ADAC GT Masters-Veranstaltung beginnt 1 Tag (in der Regel Frei- Wechselt ein Fahrer während der Saison das Team, werden seine bis dahin tag) vor dem ersten Wertungslauf um 08:00 Uhr. erzielten Punkte für die Team-Meisterschaft auch weiterhin ausschließlich für 5.4 Am Tag des ersten freien Trainings findet eine Fahrerbesprechung statt. die Teamwertung des Teams gezählt, in dem sie von dem betreffenden Fahrer Der genaue Ort und der Zeitpunkt der Fahrerbesprechung werden in der jewei erzielt wurden. Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des ligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. Jeder Fahrer und jeder Jahres 2021 berücksichtigt. Bewerber (oder sein Repräsentant), dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der 6.4 Der Titel „ADAC GT Masters Trophy-Meister“ wird an den/die Fahrer der Veranstaltung berechtigt ist, muss an der gesamten Fahrerbesprechung teil- ADAC GT Masters Trophy vergeben, der/die nach dem letzten Wertungslauf des nehmen. Die Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen Jahres 2021 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden die besten werden mit 500 € bestraft. Darüber hinaus können die Sportkommissare eine 12 Ergebnisse von allen Wertungsläufen des Jahres 2021 berücksichtigt. Die weitere Bestrafung vornehmen. Punkte gemäß Artikel 6.6.2 werden für die Trophywertung mit den Faktoren ent- 5.5 Die Ziellinie (auch Zeitmesslinie) ist eine einzelne Linie, die sowohl auf sprechend der nachstehenden Tabelle multipliziert. der Rennstrecke als auch in der Boxengasse verläuft. Die Rundenzeiten werden An der ADAC GT Masters Trophywertung nehmen alle Fahrer der folgenden an der Ziellinie ermittelt. Kategorien teil: 5.6 ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2021 – Fahrer der Kategorie Non-Professional, die älter als 30 Jahre (Jahrgangsrege- In nachstehender Tabelle sind die ADAC GT Masters-Veranstaltungen 2021 auf- lung, Geburtsjahr 1990 oder früher) sind. gelistet. – Fahrer der Kategorie Semi-Professional, die älter als 35 Jahre (Jahrgangsre- Für jede ADAC GT Masters-Veranstaltung wird ein verbindlicher Veranstaltungs- gelung, Geburtsjahr 1985 oder früher) sind. zeitplan erstellt. Änderungen des Veranstaltungszeitplans sind nur mit Ge Der siegreiche Fahrer bzw. Fahrerpaarung der Kategorie Trophy eines jeden nehmigung der Sportkommissare möglich und werden mittels Veranstaltungs- Rennens wird auf dem Siegerpodest geehrt. bulletin bekannt gegeben. 6.5 Der Titel „ADAC GT Masters Junior-Meister“ wird an den/die Fahrer der Datum 2021 Rennstrecke ADAC GT Masters Juniorwertung vergeben, der/die nach dem letzten Wertungs- 1 14.05.–16.05. Oschersleben lauf des Jahres 2021 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Die Punkte 2 11.06.–13.06. Red Bull Ring (AUT) gemäß Artikel 6.6 werden für die Juniorwertung mit den Faktoren entsprechend der nachstehenden Tabelle multipliziert. 3 09.07.–11.07. Zandvoort (NED) An der ADAC GT Masters Juniorwertung nehmen alle Fahrer der Kategorie 4 06.08.–08.08. Nürburgring Semi-Professional oder Non-Professional teil, die jünger als 25 Jahre (Jahr- 5 10.09.–12.09. Lausitzring gangsregelung, Geburtsjahr 1996 oder später) sind. Nach dem Gewinn des 6 01.10.–03.10. Sachsenring Meistertitels in der Juniorwertung, werden der/die entsprechende(n) Fahrer in 7 22.10.–24.10. Hockenheimring den Folgejahren für die Juniorwertung nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. 5.7 Bei Veröffentlichungen ist nicht die Nationalität der ausstellenden Die drei bestplatzierten Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Kategorie Junior eines Lizenzbehörde, sondern die Nationalität des Fahrers anzuzeigen. Die Veranstal- jeden Rennens werden auf dem Siegerpodest geehrt. ter sind verpflichtet, die Bewerber bzw. Sponsoren in den von ihnen herausge- Faktorentabelle ADAC GT Masters Trophy- und Juniorwertung: gebenen Publikationen (Nenn-/Starter- und Ergebnislisten) neben dem Fahrer Kategorie Professional Semi-Professional Non-Professional mit dem auf der entsprechenden Lizenz angegebenen Bewerber-/Sponsor namen zu veröffentlichen. Über diese dem Veranstalter auferlegten Verpflich- Professional nicht zugelassen 1 1,5 tungen hinaus, übernimmt der ADAC gegenüber lizenzierten Bewerbern und Semi-Professional 1 1,5 1,75 Sponsoren keine Haftung hinsichtlich der Veröffentlichungen der Veranstalter. Non-Professional 1,5 1,75 2 Bei der Siegerehrung wird grundsätzlich die Flagge und die Hymne entspre- chend der Nationalität des Bewerbers verwendet. 6.6.1 Für jedes Qualifying erfolgt eine Punktevergabe in der Fahrerwertung gemäß nachstehender Tabelle: Artikel 6 Wertungen 1. Platz 3 Punkte 2. Platz 2 Punkte 3. Platz 1 Punkt 6.1 Der Titel „ADAC GT Masters Meister“ und „Internationaler Deutscher GT- In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die Meister“ wird an den/die Fahrer vergeben, der/die nach dem letzten Wertungs- Punkte für die entsprechende Platzierung im Qualifying. lauf des Jahres 2021 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden al- Basis für die Punktevergabe ist das Ergebnis des Qualifyings. le endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des Jahres 2021 berücksichtigt. Wertungsstrafen, die für das relevante Qualifying bzw. für die sich daraus erge- 6.2 Der Titel „ADAC GT Masters Team-Meister“ wird an das Team (Bewerber) bende Startaufstellung ausgesprochen werden, haben Einfluss auf die Punkte- vergeben, welches nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2021 die h öchste vergabe. Wertungsstrafen aus vorangegangenen Wettbewerbsteilen, die Auswir- 8 9
kungen auf das Ergebnis des Qualifyings bzw. die sich daraus ermittelte Star- Sonderregelung Fahrerpaarung taufstellung haben, werden bei der Punktevergabe nicht berücksichtigt. Fahrer eines Fahrzeugs, die während allen Veranstaltungen, an denen sie teil- Haben mehrere Fahrer innerhalb eines Qualifyings identische Rundenzeiten genommen haben, eine Fahrerpaarung gebildet haben, und punktgleich sind, erreicht, erhält der Fahrer die bessere Platzierung, der diese Zeit zuerst erzielt teilen sich einen Platz in der entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung. Der hat. Im Übrigen gilt Artikel S 34 sinngemäß. nachfolgende Platz in der Wertung wird besetzt. Konnte kein Qualifying stattfinden, werden keine Punkte vergeben. Artikel 8 Dokumentenprüfung 8.1 Die Dokumentenprüfung findet zu Beginn jeder ADAC GT Masters- 6.6.2 Für jeden Wertungslauf erfolgt die Punktevergabe der Fahrer-, Trophy-, Veranstaltung 2021 statt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt werden in der Team- und Juniorwertung gemäß nachstehender Tabelle: Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben. 1. Platz 25 Punkte 6. Platz 10 Punkte 11. Platz 5 Punkte 2. Platz 20 Punkte 7. Platz 9 Punkte 12. Platz 4 Punkte 8.2 Zur Dokumentenprüfung 2021 haben die Teilnehmer ihre Fahrer-, Be- 3. Platz 16 Punkte 8. Platz 8 Punkte 13. Platz 3 Punkte werber- und/oder Sponsorlizenz sowie ihre Auslandsstartgenehmigungen (bei 4. Platz 13 Punkte 9. Platz 7 Punkte 14. Platz 2 Punkte Lizenznehmern von nicht EU- bzw. nicht EU-Assoziierten Ländern, in deutscher 5. Platz 11 Punkte 10. Platz 6 Punkte 15. Platz 1 Punkt oder englischer Sprache) und ihre medizinische Eignungsbestätigung vorzulegen. In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die Punkte für die entsprechende Platzierung. Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen Gaststarter bzw. Fahrzeuge unter Einzelnennung erhalten in keiner Wertung 9.1 Jeder Veranstalter ist verpflichtet, die Ausschreibung gemäß den Vor Punkte. Punkteberechtigte Teilnehmer rücken bei der Punktevergabe entspre- gaben des DMSB zu erstellen. Der DMSB stellt das entsprechende Formular chend auf. bzw. eine Musterausschreibung zur Verfügung. Die Ausschreibung muss dem DMSB und bei Auslandsrennen zusätzlich den zuständigen ASN spätestens vier 6.7 Starten weniger als 10 Teilnehmer in einen Wertungslauf, werden für Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Platzierungen in diesem Wertungslauf nur 50 % der in Artikel 6.6.2 aufgeführ- ten Punkte vergeben. 9.2 Spätestens am Donnerstag der jeweiligen Veranstaltung um 16.00 Uhr übergibt der Veranstalter dem Renndirektor oder dem Sicherheitsdelegierten 6.8 Bei Unterbrechung eines Wertungslaufs nach Artikel 42 ohne Wieder- die „Race Meeting Check List“. aufnahme werden keine Punkte vergeben, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als zwei Runden absolviert wurden, halbe Punkte, wenn mindestens zwei Runden absolviert wurden, aber weniger als 75 % der Dauer des Wer- Artikel 10 Versicherungen tungslaufs seit Rennstart vergangen sind und volle Punkte, wenn mindestens 10.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschlie- 75 % der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind. ßen, deren Umfang mindestens den gesetzlichen Bestimmungen und den Vor- 6.9 Die ersten drei Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Fahrer-, Trophy- und schriften des jeweiligen ASN entspricht. Die Versicherung muss die Teilnehmer, Junior-Jahresendwertung sowie je ein maßgeblicher Repräsentant der ersten das Personal der Bewerber, alle Personen mit Boxen-/Boxengassen-Berechti- drei der Team-Jahresendwertung müssen an den offiziellen Siegerehrungen, der gung, die Offiziellen des ADAC bzw. DMSB (bei Auslandrennen auch die Offiziel- ADAC SportGala und am Saisonabschlussevent des ADAC teilnehmen. Bei len der dortigen ASN), die Fahrer, und Gäste eventueller Taxifahrten (Fahrten Fehlen eines Fahrers oder des Repräsentanten eines Teams wird dieser – außer auf der Rennstrecke mit mehr als einer Person im Fahrzeug) und das für eine im Falle höherer Gewalt – mit einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 5.000 € Versicherung relevantes Rahmenprogramm (z. B. Stuntfahrer) einschließen. bestraft. 10.2 Die Versicherungsbestätigung muss dem ADAC und DMSB spätestens Der „ADAC GT Masters Meister 2021“ verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. die „ESSEN MOTOR SHOW“ sowie für die ADAC Sport Gala 2021 kostenfrei 10.3 Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist so zu gestalten, dass dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen. deren Leistungen zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen gelten. Artikel 7 Punktgleichheit Artikel 11 DMSB-Delegierte 7.1 Sollten zwei oder mehr Teilnehmer einen Wertungslauf mit gleicher 11.1 Der DMSB wird für alle Veranstaltungen die folgenden Delegierten Platzierung beenden, werden die Punkte, die für die beteiligten Fahrer/Bewer- benennen: ber gemäß Artikel 6.6 zu vergeben sind, addiert und gleichmäßig auf diese – Technischer Delegierter Fahrer/Bewerber verteilt. Der DMSB kann weiterhin die folgenden Delegierten benennen: 7.2 Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der ers- – DMSB-Delegierter ten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze der punktgleichen Fahrer/ – Medizinischer Delegierter Teams in den Wertungsläufen über ihre Reihenfolge in der entsprechenden – Sicherheitsdelegierter ADAC GT Masters-Wertung. Sofern auch dabei keiner der punktgleichen Fah- 11.2 Die Delegierten des DMSB sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeitsberei- rer/Teams Vorteile hat, werden beide Fahrer/Teams auf demselben Platz in der che die Veranstalter und deren Beauftragte bei ihren Aufgaben unterstützen, entsprechenden ADAC GT Masters-Wertung geführt. Der nachfolgende Platz in darüber wachen, dass alle dem ADAC GT Masters zugrunde liegenden Bestim- der Wertung wird nicht besetzt. mungen eingehalten werden, jede ihnen notwendig erscheinende Anmerkung anbringen und die vom DMSB geforderten Berichte über die Veranstaltung ver- fassen. 10 11
Artikel 12 Offizielle Artikel 13 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen 12.1 Folgende permanente Sportwarte werden vom DMSB benannt: 13.1 Für die Teilnahme am ADAC GT Masters müssen sich die Bewerber – Zwei Sportkommissare, von denen einer zum Vorsitzenden bestimmt wird beim ADAC einschreiben und die Einschreibegebühren auf das Konto des – Renndirektor ADAC einzahlen. – Assistenten des Renndirektors ADAC e.V. – Starter Bayerische Landesbank München – Zeitnahme-Obmann BLZ: 700 500 00 – Fahrer des Safety Cars Konto-Nr.: 0009 0558 30 – Fahrer des Führungsfahrzeugs IBAN: DE60 7005 0000 0009 0558 30 12.2 Folgende Sportwarte werden vom Veranstalter benannt: BIC: BYLADEMMXXX – Dritter Sportkommissar Kennwort: ADAC GT Masters – Rennleiter und Stellvertreter Die Einschreibung muss online unter www.adac.de/motorsport im Bereich – Leiter der Streckensicherung und Stellvertreter ADAC GT Masters erfolgen. Zusätzlich muss das ausgedruckte und unterschrie- – Rennsekretär und Stellvertreter bene Nennformular beim ADAC vorliegen. – Obmann der Technischen Kommissare Ist nichts anderes ausdrücklich bestimmt, ist auf alle Gebühren in diesem – Medizinischer Einsatzleiter Reglement jeweils die in Deutschland gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zu – Beifahrer des Safety Cars entrichten. – Beifahrer des Führungsfahrzeugs – Fahrer und Beifahrer 2. Führungsfahrzeug 13.2 Mit dem Antrag auf Einschreibung erklären sich alle Fahrer und Be werber damit einverstanden, dass alle ihre Bild- und Werberechte, die im Zu- 12.3 Der Rennleiter soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Renndirektor sammenhang mit ihrem Engagement im ADAC GT Masters entstehen, vom arbeiten. ADAC für die Vermarktung des ADAC GT Masters auch über das Jahr 2021 In nachfolgenden Punkten ist der Renndirektor dem Rennleiter übergeordnet: hinaus kostenfrei genutzt werden können (siehe organisatorisches Reglement – Überwachung von Training und Wertungsläufen bezüglich des Zeitplanes. ADAC GT Masters). Wenn notwendig, unterbreitet der Renndirektor den Sportkommissaren Vor- 13.3 Die Einschreibegebühr für die gesamte Saison (sieben Veranstaltun- schläge zur Änderung des Zeitplans oder der Veranstaltungsausschreibung gen) beträgt pro Fahrzeug: – Verfassen von Veranstaltungsbulletins – Bei Einschreibung bis zum 15.12.2020: 29.000 €. – Verhängung von Wertungsstrafen – Bei Einschreibung ab dem 16.12.2020: 39.000 €. – Beendigung bzw. Unterbrechen von Trainings- oder Wertungsläufen aus Sicherheitsgründen Mit Einschreibung ist die Einschreibegebühr sofort fällig. – Einsatz des Safety Cars 13.4 Mit der Nennung verpflichtet sich der Bewerber an allen Veranstaltun- – Anhalten eines Wettbewerbsfahrzeuges gen des ADAC GT Masters teilzunehmen. – gesamte Startprozedur 13.5 Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Bewerber – Abwicklung eines eventuellen Re-Starts den ADAC mit der Nennung zu allen Läufen des ADAC GT Masters. – Fahrerbesprechung (Briefing) 13.6 Spätestens am 15.04.2021 müssen die Einschreibungen sowie die 12.4 Der vom DMSB nominierte Technische Delegierte ist für die gesamte Einschreibegebühren beim ADAC eingegangen sein. Der ADAC behält sich vor, Technische Abnahme und die Technischen Kontrollen im Rahmen des ADAC GT auch später eingehende Anträge anzunehmen. Masters verantwortlich. Er ist gegenüber den Technischen Kommissaren und 13.7 Einzelnennungen/Gaststarter TK-Helfern weisungsbefugt und berichtet an den Renndirektor/Rennleiter sowie Nennungen für eine Veranstaltung/Gaststarts sind möglich, sofern gemäß an die Sportkommissare. Der Technische Delegierte ist berechtigt, gemäß den Rennstrecken-Lizenz der jeweiligen Veranstaltung weitere Teilnehmer für Ren- Technischen Bestimmungen dieses Reglements jederzeit Kontrollen durch nen zulässig sind. zuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Einschreibegebühr beträgt 5.500 € pro Veranstaltung. 12.5 Die Sportkommissare handeln als unabhängiges Kollegium unter der Leitung des Vorsitzenden. Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen, Erst wenn die Einschreibung sowie die Einschreibegebühren beim ADAC einge- dieses Reglements und von reglementbezogenen Bulletins ist den Sportkom- gangen sind, wird der Bewerber offiziell als Gaststarter geführt. missaren und der DMSB-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten. 13.8 Der Bewerber ist verpflichtet bei Änderungen der Fahrerbesetzung bis spätestens Montag vor einer Veranstaltung pro Fahrzeug zwei Fahrer schriftlich zu benennen, die an der Veranstaltung teilnehmen. Der ADAC behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Fahrernennung, den Startplatz anderweitig zu vergeben. 13.9 Sollte ein Bewerber sein Fahrzeug bis zum Ende der Dokumenten abnahme der jeweiligen Veranstaltung nicht schriftlich abmelden und nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so wird dies mit einer Geldstrafe von 1.000 € geahndet. 12 13
13.10 Der ADAC kann Anträge auf Einschreibung und Einzelnennungen unter 15.6 Bei allen ADAC GT Masters-Veranstaltungen werden verbindlichen Mit- Angabe von Gründen ablehnen. teilungen, Entscheidungen und Anweisungen an die Bewerber auf der Seite 7 13.11 Ein Wechsel der Fahrzeugmarke, des Fahrzeugtyps, der Homologation der offiziellen Zeitnahmemonitore übermittelt. (EVO) bzw. des genannten Fahrzeugs (Fahrgestellnummer) ist nach der ersten 15.7 Mitteilungen im Zusammenhang mit sportrechtlichen Untersuchungen technischen Abnahme in der Saison 2021 nur nach schriftlicher Genehmigung werden schriftlich zugestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, den Erhalt schrift- des ADAC GT Komitees zulässig. lich zu bestätigen. Artikel 14 Ausweise Artikel 16 Vorfälle Alle Personen, die sich im Fahrerlager, in den Boxen, in der Boxengasse oder 16.1 „Vorfall“ bedeutet jedes Ereignis oder eine Serie von Ereignissen, die auf der Strecke aufhalten, müssen jederzeit die zum Aufenthalt in dem entspre- einen oder mehrere Fahrer betreffen und die: chenden Bereich legitimierenden ADAC Ausweise sichtbar tragen. – vom Renndirektor untersucht und durch eine Wertungsstrafe belegt werden können – eine Meldung des Renndirektors an die Sportkommissare rechtfertigt Artikel 15 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber – durch die Sportkommissare untersucht und/oder bestraft werden können 15.1 Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung Dazu gehören unter anderem: erteilen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich allein der Renndirektor oder der – Vorfälle, die eine Unterbrechung des Wertungslaufs nötig machen Rennleiter (bei deren Abwesenheit deren Stellvertreter) verbindliche Auskünfte. – Verstöße gegen dieses sportliche Reglement 15.2 Der Ort des offiziellen Aushangs wird in der Veranstaltungsausschrei- – Fehlstarts bung bekannt gegeben. Dort werden alle Wertungen und Ergebnisse der Trai- – Start von einer nicht korrekten Startposition ningsläufe und der Wertungsläufe sowie alle von den Offiziellen getroffenen – Kollisionen Bekanntmachungen, Bulletins und Entscheidungen veröffentlicht. – Abdrängen von anderen Teilnehmern 15.3 Bulletins der Veranstaltung und ggf. DMSB-Bulletins werden zusätzlich – Blockieren anderer Teilnehmer allen Teilnehmern ausgehändigt. Der Bewerber oder sein Vertreter sind ver- – Behinderungen bei Überholvorgängen pflichtet, den Empfang von Bulletins mit Unterschrift zu bestätigen. – Verlassen der Strecke mit Wettbewerbsvorteil 15.4 Wertungsstrafen der Rennleitung während der Trainings und Wertungs- – Verstoß gegen die Regeln des Boxenstopps bzw. Pflichtboxenstopps läufe werden auf Seite 7 der offiziellen Zeitnahme-Monitore angezeigt und – Verstoß gegen die Regeln einer FCY-Phase gelten damit als verkündet. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, die be 16.2 Bei einem klaren Verstoß eines Fahrers gegen die Fahrvorschriften und troffenen Fahrer unverzüglich zu informieren. Jede einen bestimmten Bewerber Verhaltensregeln während der Veranstaltung wird der Vorfall in der Regel unter betreffende Entscheidung oder Mitteilung sollte diesem innerhalb von 30 Mi- Leitung des Renndirektors sofort untersucht und entschieden. Ist eine genaue- nuten nach der Entscheidung auch schriftlich mitgeteilt werden. Diese schrift re Überprüfung erforderlich und/oder bei schwerwiegenden Verstößen unter- liche Mitteilung hat ausschließlich einen zusätzlichen informativen Charakter. sucht der Renndirektor den Vorfall nach dem betreffenden Veranstaltungsteil Der Bewerber muss den Erhalt schriftlich bestätigen. Der Zeitpunkt der schrift und übergibt den Sportkommissaren eine Meldung mit den erforderlichen lichen Mitteilung hat keinen Einfluss auf den in diesem Artikel definierten Beweismitteln. Zeitpunkt der Verkündung und/oder den unter 16.5 definierten Zeitpunkt zum War ein Fahrer/Bewerber an einem Vorfall beteiligt, darf er den Veranstaltungs- Antreten einer Strafe. ort nicht ohne Genehmigung der Sportkommissare oder des Renndirektors 15.5 Zusätzlich werden diese Wertungsstrafen auch von der Rennleitung an verlassen. der Signalstelle, in der Regel bei Start und Ziel in Höhe der Boxenmauer (mög- 16.3 Wertungsstrafen, die ausgesprochen werden können: lichst in Augenhöhe) dem Fahrer gezeigt. Alle an die Fahrer gerichteten Zeichen – Änderung der Startposition der Rennleitung werden in diesem Fall mit der entsprechenden Flagge oder mit – Nichtwertung (Trainingsrunden, Trainingszeiten, Rennergebnisse) dem entsprechenden Schild in Verbindung mit der Startnummer gezeigt. Die – Drive-Through-Penalty Größe der Buchstaben und Ziffern der Anzeige beträgt ca. 30 cm. – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty Die Fahrer sind verpflichtet, bei jedem Passieren der Signalstelle des Rennlei- – Pit-Stop-Penalty ters/Renndirektors auf die Signalgebung und/oder Flaggenzeichen zu achten. – Penalty-Lap Es sollen nicht mehr als zwei Strafen gemeinsam angezeigt werden. Wertungsstrafen verfügt der Renndirektor ohne Einhaltung eines besonderen Ebenso werden dort ggf. die folgenden Flaggensignale gezeigt: Verfahrens. Sie sind Teil der dem Renndirektor zustehenden organisatorischen – schwarze Flagge mit Startnummer, Regelungsbefugnisse und werden während der Wettbewerbe durch Anzeigen – schwarze Flagge mit orangefarbener Scheibe und Startnummer sowie der Strafe oder durch Zeitzuschlag vor Ergebnisaushang bzw. durch Änderung – schwarz-weiße Flagge mit Startnummer. des Ergebnisses bekannt gemacht. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann Einige Rennstrecken verfügen über eine zusätzliche Display-Tafel. Diese ersetzt der Renndirektor nach pflichtgemäßem Ermessen eine geringere als die ange- dann die Tafel mit der Startnummer. Niemand sonst darf gleiche oder ähnliche drohte Wertungsstrafe festsetzen oder von einer Wertungsstrafe absehen. Das Signale verwenden. Recht der Sportkommissare, Wertungs- und/oder Strafen auszusprechen, bleibt von dieser Regelung unberührt. 14 15
16.4 Eine vom Renndirektor verfügte Wertungsstrafe kann von den Sport- 16.11 Pit-Stop-Penalty kommissaren bei in zulässiger Weise eingelegtem Protest überprüft werden. Die a) Eine Pit-Stop-Penalty wird nur verhängt, wenn der betreffende Fahrer zum Sportkommissare sind dabei an die Entscheidung des Renndirektors nicht Zeitpunkt der Verkündung der Pit-Stop-Penalty noch nicht den vorgeschrie- gebunden und können diese auch zu Ungunsten des Betroffenen ändern und benen Pflichtboxenstopp absolviert hat. Die gemäß Artikel 16.5 vorgeschrie- zusätzlich eine oder mehrere Strafen festsetzen. bene maximale Rundenzahl bis zum Antreten einer Strafe gilt bei einer Liegt der Wertungsstrafe ein Sachverhalt zugrunde, der die Festsetzung einer Pit-Stop-Penalty nicht. oder mehrerer Strafen rechtfertigt, können diese auch unabhängig von einem Die Pit-Stop-Penalty ist ein Zeitzuschlag zur Mindestdauer des Pflichtboxen- Protestverfahren oder einer Entscheidung des Renndirektors von den Sport- stopps. Die Mindestdauer des Pflichtboxenstopps erhöht sich für den Teil- kommissaren und/oder dem Sportgericht festgesetzt werden. Der Renndirektor nehmer um die Dauer der angeordneten Strafzeit. Für die An- und Abfahrt ist verpflichtet, die Sportkommissare unverzüglich über festgesetzte Wertungs- gilt in der Boxengasse das vorgeschriebene Tempolimit. strafen zu informieren. b) Eine zusätzliche Zeitstrafe kann auch an Fahrer entsprechend einer Pit-Stop- 16.5 Die nachfolgend beschriebenen Wertungsstrafen werden, wie in Artikel Penalty verhängt werden, wenn dieser Fahrer bereits seinen Pflichtboxen- 15.4 und 15.5 definiert, verkündet. Ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Wer- stopp absolviert hat. tungsstrafe darf der betreffende Fahrer die Ziellinie außerhalb der Boxengasse 16.12 In weniger schweren Fällen kann der Renndirektor von der Verhängung bis zum Antreten der Strafe nur noch maximal zweimal überfahren. Wird die einer der vorgenannten Wertungsstrafen (siehe Artikel 16.6, 16.7, 16.11) ab- Aufforderung, die Strafe anzutreten, nicht befolgt, wird dem betroffenen Fahrer sehen, wenn der zu Unrecht erlangte Wettbewerbsvorteil wieder zurückgegeben aufgrund einer Entscheidung der Sportkommissare die schwarze Flagge gezeigt. wird. 16.6 Drive-Through-Penalty Der Renndirektor kann von dem Fahrer, der den Regelverstoß begangen hat, Nach dem Zeigen des Schildes „Drive Through“ muss der betreffende Fahrer die sofortige Rückgabe des erzielten Vorteils verlangen. Als Rückgabe des Vor- zum Absolvieren des Drive-Through-Penalty in die Boxengasse einfahren und teils gilt das vollständige Vorbeilassen des zu Unrecht überholten Fahrzeugs. unter Beachtung des vorgeschriebenen Tempolimits ohne anzuhalten durch die Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der Boxengasse fahren. Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. 16.7 Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty Nutzt der betreffende Fahrer die Möglichkeit zur Rückgabe des regelwidrigen Nach dem Zeigen des Schildes „Stop-and-go“ muss der betreffende Fahrer Vorteils nicht, wird eine der in Artikel 16.6, 16.7, oder 16.11 definierten zum Absolvieren der Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty in die Boxengasse Wertungsstrafen verhängt. einfahren und vor seiner Box anhalten. Er muss dort mindestens 10 Sekunden Die entsprechenden Informationen werden den Teilnehmern auf Seite 7 der stehen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf. Für die An- und Abfahrt gilt das in Zeitnahmemonitore bekannt gegeben. der Boxengasse vorgeschriebene Tempolimit. Der Renndirektor kann auch eine weitergehende Dauer der Standzeit verfügen. Das Einhalten der angeordneten 16.13 Penalty Lap Standzeit liegt in der Verantwortung der Teilnehmer. In weniger schweren Fällen kann der Renndirektor alternativ zu den in Artikel 16.6, 16.7 und 16.11 genannten Strafen das Absolvieren einer sogenannten 16.8 Bei den Strafen gemäß Artikel 16.6 und 16.7 unterliegt das Fahrzeug Penalty-Lap anordnen. Zu diesem Zweck wird auf jeder Strecke eine Penalty- von der Einfahrt in die Boxengasse bis zur Ausfahrt aus der Boxengasse den Zone eingerichtet, in der das betreffende Fahrzeug für eine definierte Strecke Parc fermé-Bestimmungen. Einzige Ausnahme: Das Anschließen e ines Start eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h fahren muss. Die Lage, Beschaffen- hilfekabels ist erlaubt. heit und Kennzeichnung dieser Zone sowie die Strecke wird in der jeweiligen 16.9 Wird ein Drive-Through-Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem Fahrerbesprechung bekannt gegeben. der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplan- Wenn die Meldung „Car xx - Penalty lap“ auf Seite 7 der offiziellen Zeitnahme- ten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen Teilnehmer, ob er Monitore erscheint, gilt die Strafe als verkündet. Der betreffende Fahrer ist auf- die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Drive-Through-Penalty einen gefordert, sofort nach Verkündung der Strafe die Penalty-Zone einmal regelkon- 30 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzeptiert. form zu durchfahren. Die Ziellinie darf nach Verkündung der Strafe und vor dem 16.10 Wird eine Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty zu einem Zeitpunkt Durchfahren der Penalty-Zone maximal einmal überfahren werden. verkündet, zu dem der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder Wurde die Strafe nach Ansicht des Renndirektors nicht regelkonform abgeleis- weniger der geplanten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen tet, darf der betreffende Fahrer das Ableisten der Strafe bei der folgenden Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Stop-and- Durchfahrt einmalig wiederholen. go-Penalty einen 40 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzep- tiert. Im Falle einer längeren Standzeit wird der Zeitzuschlag entsprechend erhöht. Aus Sicherheitsgründen muss der betreffende Fahrer spätestens zu dem in der Fahrerbesprechung definierten Zeitpunkt vor dem Antreten der Strafe die Warn- Wird die Strafe angetreten, muss der betroffene Fahrer anschließend die Zielli- blinkanlage seines Fahrzeuges aktivieren, um nachfolgende Fahrer auf das Ab- nie mindestens noch einmal außerhalb der Boxengasse überqueren, bevor er leisten der Strafe aufmerksam zu machen. Zudem wird von dem unmittelbar abgewinkt wird. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einem Zeitzu- vor der Penalty-Zone liegenden Streckenposten die weiße Flagge geschwenkt schlag zur Gesamtfahrzeit von 30 Sekunden geahndet. gezeigt. Nach Absolvieren der Strafe darf sich der betreffende Fahrer, ohne an- dere Fahrer zu gefährden, wieder auf der Ideallinie einordnen. Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen werden mindestens mit einer Strafe gemäß Artikel 16 bestraft. 16 17
Artikel 17 Proteste und Berufungen 18.4 Gegen folgende Entscheidung der Sportkommissare ist keine Berufung 17.1 Bei Protesten und Berufungen gilt das Internationale Sportgesetz der zulässig: FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensord- – Drive-Through-Penalty, auch wenn Sie durch einen Zeitzuschlag vollzogen nung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensord- werden (16.6) nung der FIA. – Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11) Die Protestkaution - zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung: – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7). Status International: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung Status National A: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung Artikel 19 Fahrereinstufung/-paarung, Fahrer-/Fahrzeugwechsel Die Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: 19.1 Alle teilnehmenden Fahrer werden nach den Erfahrungen und Erfolgen Status National A: 1.000 € ihrer bisherigen Karriere in drei Kategorien eingestuft. Die Einstufung richtet Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei. sich nach dem „FIA Driver Categorisation System“. 17.2 Unzulässig sind Proteste gegen folgende Entscheidungen des Renn Kategorie „Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Platin und FIA Kategorie direktors: Gold. – Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11) Kategorie „Semi-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Silber. – Drive-Through-Penalty (Artikel 16.6) – Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7) Kategorie „Non-Professionals“ entspricht der FIA Kategorie Bronze. – Penalty-Lap (Artikel 16.13) Die Fahrereinstufung wird grundsätzlich von der FIA durchgeführt. Jeder Fahrer ist verpflichtet, mit der Nennung, spätestens aber zwei Wochen vor der ersten Veranstaltung, seinen vollständigen rennfahrerischen Lebenslauf Artikel 18 Strafen zwecks Einstufung mit dem vorgesehenen Vordruck an die FIA zu melden 18.1 Die Sportkommissare können jede in dem vorliegenden Reglement (http://private.fia.com/categorisation). beschriebene Strafe ersatzweise oder zusätzlich zu den im ISG festgelegten In Ausnahmefällen können Fahrer ohne gültige FIA Einstufung vom ADAC GT Strafen verhängen. Anlass für eine Strafe kann jeder den Sportkommissaren Komitee vorläufig und für maximal zwei Veranstaltungen in Folge eingestuft gemeldete Regelverstoß sein. Die Sportkommissare können Bestrafungen zur werden. Bewährung aussetzen. 19.2 Die zwei für ein Fahrzeug genannten Fahrer absolvieren jeweils ein 18.2 Ein Teilnehmer kann von den Sportkommissaren durch die Änderung Qualifying und jeweils einen Teil der Rennen. Der niedriger eingestufte Fahrer der Startposition für die laufende oder eine oder mehrere nachfolgende Ver absolviert das erste Qualifying, den ersten Teil des ersten Rennens und den anstaltungen bestraft werden. zweiten Teil des zweiten Rennens. Der höher eingestufte Fahrer absolviert das Jeder Fahrer, gegen den im Verlauf der gleichen Saison drei (3) Verwarnungen zweite Qualifying, den zweiten Teil des ersten Rennens und den ersten Teil des ausgesprochen werden, wird nach Auferlegung der dritten Verwarnung beim zweiten Rennens. Sollten beide Fahrer gleich eingestuft sein, so hat der Bewer- nächsten Wertungslauf um zehn (10) Positionen in der Startaufstellung zurück- ber bei der Dokumentenabnahme festzulegen welcher Fahrer das Qualifying versetzt. Falls die dritte Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während und die Teile des Rennes analog dem niedriger bzw. höher eingestuften Fahrer eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der absolviert. Startaufstellung bei dem nächsten Wertungslauf angewendet, an welcher der Nach der Dokumentenabnahme kann ein Wechsel der Fahrerpaarung/Fahrer- Fahrer teilnimmt. reihenfolge oder die Nennung eines weiteren Fahrers nur mit Zustimmung der Wird gegen einen Fahrer im Verlauf der gleichen Saison die sechste (6) Verwar- Sportkommissare erfolgen. nung ausgesprochen, muss dieser Fahrer beim nächsten Wertungslauf aus der Der Wechsel einer Fahrerpaarung/Fahrerreihenfolge nach der Dokumenten Boxengasse starten. Falls die sechste (6) Verwarnung aufgrund eines Zwi- abnahme ohne vorherige Zustimmung der Sportkommissare wird mit der Rück- schenfalls während eines Wertungslaufes ausgesprochen wird, so wird der versetzung auf den letzten Startplatz in beiden Rennen bestraft. Start aus der Boxengasse beim nächsten Wertungslauf angewendet, an wel- chem der Fahrer teilnimmt. Nach erfolgtem Start aus der Boxengasse werden Wird das erste Qualifying von dem falschen Fahrer absolviert, so muss der an- alle Verwarnungen im Sinne dieses Artikels gelöscht. dere Fahrer das zweite Qualifying absolvieren. Die Änderung der Startposition gilt für eine Fahrerpaarung. Sollte die Strafe für 19.3 Nach dem Absolvieren der Technischen Abnahme kann ein Fahrzeug- eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen ausgesprochen werden und wechsel und / oder die Nennung eines weiteren Fahrzeugs nur mit Zustimmung einer der Fahrer wechselt zu einer neuen Fahrerpaarung, gilt die Strafe für die der Sportkommissare erfolgen. ursprüngliche und die neue Fahrerpaarung. Wechseln beide Fahrer in neue In keinem Fall kann ein bereits genannter und einem Fahrzeug zugeordneter Fahrerpaarungen, gilt die Strafe für beide neuen Fahrerpaarungen, jedoch nicht Fahrer nach dem Beginn des ersten Freien Trainings einer ADAC GT Masters- für neue Fahrer auf dem ursprünglichen Fahrzeug. Veranstaltung das Fahrzeug während der betreffenden Veranstaltung wechseln. 18.3 Geldstrafen, die vom Renndirektor ausgesprochen werden, müssen 19.4 Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert oder gewechselt wurde, umgehend nach Bekanntgabe bezahlt werden. Geldstrafen, die von den Sport- obliegt den Sportkommissaren aufgrund des Berichts des Technischen Dele- kommissaren ausgesprochen werden, sind innerhalb von 48 Stunden nach gierten. Bekanntgabe an den DMSB zu zahlen. 18 19
Artikel 20 Fahren/Fahrerausrüstung 23.3 Das Betreten des Boxenbereiches ist nur Personen gestattet, die einen 20.1 Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug auf der Rennstrecke allein und ohne hierzu gültigen Ausweis besitzen. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren), fremde Hilfe fahren. auch in Begleitung Erwachsener, haben keinen Zutritt zur Boxengasse. Dies gilt auch dann, wenn sie einen für diesen Bereich gültigen Ausweis tragen. 20.2 Jeder Fahrer muss während des Fahrens seine vollständige Fahrer bekleidung gemäß Anhang L zum ISG, Kapitel III sowie das vorgeschriebene 23.4 An der Boxenmauer dürfen sich während der Trainingsläufe und des Kopfrückhalte-System tragen und angeschnallt sein. Als Fahren gilt jegliches Wertungslaufs je Wettbewerbsfahrzeug maximal 3 Personen aufhalten, die Bewegen des Fahrzeuges mit eigener Motorkraft. einen besonderen Ausweis tragen. 23.5 Die Teilnehmer des ADAC GT Masters sind verpflichtet, während den Trainings- und Wertungsläufen anderer Serien den Boxenvorplatz vollständig zu Artikel 21 Fahrzeugidentifikation räumen. Es ist aus Sicherheitsgründen darüber hinaus nur nach Erlaubnis 21.1 Startnummern durch den Renndirektor gestattet, die ADAC GT Masters-Fahrzeuge während Die Startnummern müssen an drei Positionen angebracht werden: auf der laufender Trainings oder Wertungsläufe der Rahmenserien durch die Boxen Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie auf der Fronthaube. Die genaue Positi- gasse zu bewegen. on und Art der Anbringung ist im organisatorischen Reglement beschrieben. 23.6 Elektrische Geräte müssen den derzeit gültigen Sicherheitsnormen ent- Die Startnummern sowie die Startnummernträger bzw. -rahmen werden vom sprechen. Aus Sicherheitsgründen besteht im Bereich der Boxenanlage und in ADAC gestellt und müssen unverändert am Wettbewerbsfahrzeug angebracht der Startaufstellung absolutes Rauchverbot. werden. 23.7 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung dürfen die Fahrzeuge 21.2 Werbeflächen die Boxengasse nur verlassen, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse Die vorgeschriebenen offiziellen Werbeflächen sind, wie im organisatorischen grünes Licht zeigt. Ein Sportwart mit einer blauen Flagge und/oder ein blaues Reglement des ADAC GT Masters beschrieben, einzuhalten. Blinklicht warnt die Fahrer, wenn sich ein Fahrzeug auf der Strecke dem Boxen- gassenausgang nähert. Die Fahrzeuge dürfen die Fahrbahn (fast lane) erst Artikel 22 Testfahrten dann befahren, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse grünes Licht zeigt. Ab Montag vor Beginn einer ADAC GT Masters-Veranstaltung sind Tests eines Im Falle eines Verstoßes gegen diese Fahrvorschrift, werden die nachfolgend eingeschriebenen Fahrers und/oder Teams bzw. Bewerbers mit einem GT3 aufgeführten Strafen durch den Renndirektor/Rennleiter festgesetzt: Fahrzeug auf der jeweiligen Rennstrecke verboten. Das Verbot gilt nicht für 1. Im Training wird die Trainingszeit um 15 Minuten für das betreffende Fahr- seitens des ADAC organisierte Testfahrten. zeug gekürzt. Verstöße gegen die Testbeschränkung werden dem DMSB-Sportgericht ge 2. Im Qualifying wird die schnellste Rundenzeit aus dem betreffenden Teil des meldet. Qualifying gestrichen. 3. Vor dem Wertungslauf – Pit-Stop-Penalty von 5 Sekunden. Artikel 23 Boxen/Boxengasse 23.8 Die An- und Abfahrt einer Boxenstoppstation muss über die Fahrbahn 23.1 Die Boxengasse wird durch eine Trennlinie auf ihrer gesamten Länge vor (fast lane) erfolgen. Es ist unzulässig, ein Fahrzeug, welches kurzzeitig die fast den Boxen in zwei Hälften unterteilt. Die entlang den Boxen verlaufende Hälfte lane blockiert (z. B. um von Teammitgliedern in die Box geschoben zu werden), dient als Arbeitsfläche (working lane). Die entlang der Boxenmauer verlaufende unter Einbeziehung der working lane zu passieren. Hälfte dient als Fahrbahn (fast lane). Die Wettbewerbsfahrzeuge dürfen sich nur 23.9 Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, das Fahrzeug aus seiner dann auf der Fahrbahn (fast lane) der Boxengasse befinden, wenn der Fahrer Box oder seiner Boxenstoppposition nur dann abfahren zu lassen, wenn dies in seiner normalen Position hinter dem Lenkrad sitzt. Auf der Fahrbahn der ohne Gefährdung anderer Teilnehmer möglich ist. Dabei haben Fahrzeuge in Boxengasse (fast lane) dürfen keine Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen so- der fast lane Vorfahrt gegenüber denen in der working lane. wie keine Werkzeuge oder Ersatzteile gelagert werden. Ausgenommen hiervon 23.10 Die Einhaltung der vorstehenden Sicherheitsbestimmungen für die Zu- sind Fahrzeuge, die sich bei einer Unterbrechung des Wertungslaufs gemäß und Abfahrten zur Boxengasse und für den Aufenthalt an den Boxen werden Artikel 42.5 in der fast lane der Boxengasse aufhalten. Keinesfalls dürfen von Sportwarten überwacht. Arbeiten an einem Fahrzeug durchgeführt werden, wenn dadurch andere Teil- 23.11 Während einer ADAC GT Masters-Veranstaltung ist es verboten, auf die nehmer behindert werden. Schutzzäune der Boxenmauer zu klettern, insbesondere zum Ende des Auf der Seite der Boxen ist die Boxengasse wiederum durch eine Linie oder Wertungslaufs. Teams, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von durch die Boxentore begrenzt. Der genaue Verlauf der Begrenzung der Boxen- den Sportkommissaren bestraft werden. gasse wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. 23.12 Auf der Rennstrecke, im Fahrerlager und in der Boxengasse dürfen sich 23.2 Der Pflichtboxenstopp ist vor der Box des jeweiligen Bewerbers durch- keine Tiere aufhalten. Hiervon ausgenommen sind die vom Veranstalter zu zuführen. Die Verwendung von Galgen ist generell verboten. Druckluftflaschen Sicherheitszwecken eingesetzten Tiere. müssen durch entsprechende Halter gegen Umfallen und Beschädigungen ge 23.13 Alle Teammitglieder, die während einer Session am Fahrzeug arbeiten, sichert sein. Das Tragen von Druckluftflaschen auf dem Rücken (sog. Pitrunner) sowie das Fahrzeug einweisen, müssen einen Overall und einen Helm gemäß ist verboten. DMSB-Vorgaben sowie geschlossenes Schuhwerk tragen. 20 21
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