Einbringung Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019

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Einbringung Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019
Einbringung Haushaltsplan 2019
         Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend unseren Pflichten bringen wir Ihnen den Haushaltsplan 2019 der Stadt
Riedlingen heute ein und stellen ihn in seinen Grundzügen vor. Der Verwaltungshaushalt,
der Vermögenshaushalt, die Finanzplanung und die Gruppierungsübersicht liegen Ihnen
in Papierform auf ihrem Platz vor. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen für Sie
erstellt.

Die zur Beratung vorgelegte Haushaltplanung für das Jahr 2019 ist nach den beachtli-
chen Vorgaben eines kameralen Haushaltsplans eine Prognoserechnung mit Planungs-
funktion, die als Grundlage für eine geregelte Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
2019 dienen soll und in ihrer mittelfristigen Finanzplanung auf die kommenden zu erwar-
tenden Aufgaben und Kosten eingeht.
Dabei ist zu erwähnen, dass das kamerale System für dieses Jahr zum letzten Mal An-
wendung findet. Ab dem Jahr 2020 wird die Stadt Riedlingen auf das neue kommunale
Haushaltsrecht (Doppik) umstellen.

Lassen Sie mich kurz erklären, worin der Unterschied besteht. Die Kameralistik betrach-
tet lediglich Einnahmen und Ausgaben. Ein Hauptproblem besteht darin, dass sie auf-
grund ihres rein zahlungsorientierten Charakters nicht in der Lage ist, den Ressourcen-
verbrauch abzubilden. Dieser ist jedoch wichtig, um belastbare Aussagen hinsichtlich der
Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu treffen. So ist das Leitbild der Ge-
nerationengerechtigkeit per Definition immer dann erfüllt, wenn in einer Periode nicht
mehr Ressourcen verbraucht werden als in derselben Periode Ressourcen erwirtschaftet
werden.

Diese Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen ist mit
der Einführung der kameralen Doppik realisierbar. In dieser Form der Doppik werden
Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen und Er-
trägen erfasst. Reichen demnach die Erträge aus, um die Aufwendungen zu decken, so
ist generationengerecht gewirtschaftet worden.

Wir in der Verwaltung wie auch im Gemeinderat können jederzeit mit der Generationen-
gerechtigkeit in Konflikt geraten. Unentschlossenheit und verzögerte Entscheidungsfin-
dung kann dazu führen, dass wie am Beispiel der Holzbrücke aufgezeigt werden kann,
die Kosten exponentiell steigen. So wurden die Kosten im Jahr 2007 für einen einspuri-
gen Neubau der Holzbrücke auf ca. 650.000 €/Brutto kalkuliert. Nach den zeitlichen Ver-
zögerungen und die Änderung in der Ausgestaltung der Brücke beliefen sich die Kosten
im Haushaltsjahr 2018 auf rund 1.300.000 €/Brutto. Durch die Beschlussfassung zur wei-
teren Ausgestaltung der Brücke im Jahr 2018 ist eine weitere Kostensteigerung entstan-
den die nun 1.500.000€ brutto ausmacht. Hiervon entfallen auf die Stadt 1.100.000 €.
Dies zeigt, wie wichtig Entschlossenheit und konsequentes Handeln in Bezug auf Gene-
rationengerechtigkeit sein kann.

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Einbringung Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019
Andererseits darf man sich aber auch nicht nur der Zögerlichkeit verschreiben. Oder mit
den Worten von Henry Ford ausgedrückt: „Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue
Jahr als Bremse oder als Motor benutzen willst.“

Jedes Haushaltsjahr kann man, wenn man bei der Metapher eines Wagens bleibt, so be-
trachten: Bei einem Wagen müssen alle Teile gut miteinander arbeiten. Nicht nur der ge-
schmierte Motor muss einwandfrei funktionieren, sondern jedes Zahnrad, um uns an un-
sere geplanten Ziele zu bringen – aber auch die Bremse sollte, wenn man sie braucht,
greifen.
Unser Handeln und unsere Investitionen sollten geprägt sein von Einfachheit, Dauerhaf-
tigkeit und Werthaltigkeit – für Träumereien ist kein Platz.

Im Jahr 2019 sind wir wieder auf dem Weg zu diesen Zielen.

Bevor wir in die Planung für das Jahr 2019 einsteigen, lassen Sie mich kurz noch die
Eckdaten für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nennen:

Der Haushalt 2017 ist abgeschlossen.
Der Verwaltungshaushalt 2017 wird eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Hö-
he von 4.980.522,08 € ausweisen.
Im Vermögenshaushalt des Jahres 2017 standen den Einnahmen von 14.968.968,17 €
Ausgaben in Höhe von 12.696.237,30 € entgegen, sodass 2.272.731,87 € in die Rückla-
ge geführt werden können. Im Jahr 2018 gehen wir nach derzeitigem Rechnungsstand
von einer Zuführung in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro aus. Die Rücklage hat somit aus dem
Zuwachs aus 2017 und 2018 einen voraussichtlichen Stand von 8.571.078 € zum
31.12.2018 erreicht.

Nach Einführung der kameralen Doppik im nächsten Haushaltsjahr dienen nicht nur die
Rücklagen als Wertemaßstab über die Wirtschaftlichkeit des Haushaltes. Ab diesem
Zeitpunkt ist es möglich, auch anhand der Eigenkapitalquote aussagekräftige Werte zu
ermitteln.

Was bedeutet nun für einen Haushalt die Eigenkapitalquote?
Sie gibt Auskunft darüber, wie ein Haushalt mittels Eigenkapital finanziert ist, d.h. wie viel
Eigenkapital im Unternehmen steckt. Außerdem informieren sich Fremdkapitalgeber wie
Banken, mittels der Eigenkapitalquote, über die Kreditwürdigkeit und die damit verbunde-
nen Finanzierungsrisiken. Je höher die Eigenkapitalquote ausfällt, desto mehr Eigenkapi-
tal und umso weniger Fremdkapital befinden sich in einem Unternehmen.
Um die Eigenkapitalquote zu ermitteln wird das Eigenkapital im Verhältnis des Gesamt-
kapitals gesetzt.

Um einen Eindruck zu vermitteln, haben wir die einfache Eigenkapitalquote exemplarisch
für den Eigenbetrieb „Wasserwerk“ im Jahr 2017 errechnet. Diese beträgt 59,11%. Der
US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Benjamin Graham hielt eine Eigenkapital-
quote von mehr als 50 Prozent für notwendig.

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Heutzutage erreicht eine Vielzahl großer Industriebetriebe diese Quote nicht mehr. Mitt-
lerweile bezeichnet man Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von größer als 30
Prozent bereits als sehr solide finanziert.

Das Haushaltsjahr 2019 ist – wie das Vorjahr auch – dadurch bestimmt, dass in ihm und
auch im folgenden Haushaltsjahr die begonnenen Projekte abzuarbeiten sind.
Bei der Abarbeitung aus den Vorjahren stechen vor allem die Brückenprojekte, vorallem
die Arbeiten im Zuge der „Aufhebung des Bahnübergangs in der Eichenau“, die Anpas-
sungsarbeiten vor dem alten Hotel Brücke und die Bauausführung der Holzbrücke hervor.
Letztere wird nach Planung und Ausschreibung ab dem Jahr 2020 ausgeführt.

Aus der Entwicklung dieser Projekte und auch ihre Abarbeitung sollten uns Anlass sein,
in der Zukunft eine verbindliche Vorgehensweise einzuhalten: Ziel für unsere Arbeit und
deren Abläufe müsste es sein, dass alle Projekte in Zukunft einer Systematik folgen:
Sie beginnen mit einer Vorentwurf, gehen weiter in die Planung, worauf eine Machbar-
keitsstudie folgt. Dann wird ein verbindlicher Umsetzungstermin festgelegt und das Pro-
jekt auch abgearbeitet.

Im Jahr 2018 sind einige Ziele bereits erreicht und werden positiv in den Haushalt 2019
wirken, wie z.B.:
 - Festsetzung der Höhe der Grundsteuern A und B.
 - Die Friedhofsgebühren welche noch diesen Monat in Kraft treten.
 - Ebenfalls ist die Gebührenkalkulation Wasser sowie Abwasser abgeschlossen, so-
    dass Einnahmen konstant in die Eigenbetriebe beigeführt werden können.

Denn nicht nur Einsparungen an den richtigen Stellen sind wirtschaftlich notwendig - nein
auch die Weitergabe der ausgelösten Kosten an den Verursacher, in gerechtem Maß-
stab. Dadurch kann die Stadt ihre Mittel Zielorientierter und wirtschaftlicher einsetzen.

Ebenfalls gilt es geplante Projekte für das Jahr 2019 erfolgreich abzuschließen bzw. an-
zustoßen. Diese wären im speziellen:

   -   die Neugestaltung in den städtischen Friedhöfen. Die Umsetzung erfolgt in Ver-
       wendung der vorhandenen Haushaltsreste.
   -   die Baumaßnahmen in Pflummern für Feuerwehr- und Backhaus
   -   Schallschutzmaßnahmen im Gebäude und Ausbau der Schlafplätze für Kleinkinder
       in den Kindergärten in Pflummern, Zwiefaltendorf sowie in der Kernstadt.
   -   Überplanung des alten Schwimmbadareals. Die Planungsidee für das Areal soll
       gegen Ende 2019 stehen.
   -   Für das Gesundheitszentrum wird eine Grundlagenplanung im Altbau und für den
       Neubau des Bettenhauses durchgeführt.

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In dem Ihnen vorliegenden Zahlen des Haushaltsplanentwurf sind die Kosten für das
Stadthallenareal bisher nicht in den einzelnen Haushaltsstellen berücksichtigt.
In Folge der Umsetzung der Vorgaben des Bürgerentscheids wurde bereits die mittelfris-
tige Finanzplanung von 2019 – 2023 angepasst. Für 2019 und 2020 sind insgesamt
90.000€ für Wettbewerbskosten und Überplanung eingestellt. 2021 und 2022 wird mit
2.000.000€ Einnahmen aus Grundstückserlösen in diesem Bereich gerechnet und für
den Neubau Jugend- und Lagerräume gehen wir in den Jahre 2021 und 2022 von Ge-
samtkosten in Höhe von 350.000€ aus.
Für den Neubau der Stadthalle haben wir einen Planungsansatz von 100.000€ im Haus-
haltsjahr 2022 gebildet und im Jahr 2023 mit einer ersten Ausgabe in Höhe von
2.000.000€ gerechnet.
Unter Berücksichtigung dieser Ansätze ist davon auszugehen, dass der Rücklagenbe-
stand sich bis 31.12.2023 auf ca. 7,88 Mio. € belaufen kann.

2019 wird erstmalig ein Betrag in Höhe von 300.000€ aus dem Verwaltungshaushalt der
Stadt an den Vermögenshaushalt des Eigenbetriebs Abwasserwerk abgeführt, um den
Bedarf für Investitionen im Klärbereich zu decken, da eine mögliche Kreditaufnahme
durch die Summe der Investitionen gedeckelt ist. In den Haushaltsjahren 2020 – 2023 ist
bereits jeweils eine Abführung für diesen Zweck in Höhe von 100.000€ eingeplant.
Dadurch werden die Einnahmen der Stadt aus dem Eigenbetreib Wasser aus den Ko-
zessionsabgaben dem Eigenbetrieb Abwasser investiv zur Verfügung gestellt.

Ebenso muss erwähnt werden, dass nicht alle Haushaltswünsche der Fachabteilungen
gänzlich berücksichtigt werden konnten. Die Anregungen und Investitionen wurden auf
Dringlich- und Notwendigkeit bewertet und erforderlichenfalls in die nächsten Haushalts-
jahre geschoben. Auch hier der Grundsatz: Denn erst wenn der Vorentwurf, die Planung
sowie eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurden, wird ein Umsetzungstermin festge-
legt.

Dies vorausgeschickt darf ich Ihnen nun die Zahlen des diesjährigen Haushaltsplanent-
wurfs erläutern.

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Nun aber zu den Eckdaten des diesjährigen Haushaltsplanes:

(Seite 2 der Präsentation)

Die für das Jahr 2018 maßgebliche Einwohnerzahl 2017 ist mit 10.521 (Stand
30.06.2017) Einwohnern um 19 höher als der Stand zum 31.12.2016.

          Entwicklung Gesamthaushaltsvolumen

           2019 (Plan)                     34.037.200 Euro

           2018 (Plan)                     33.200.400 Euro

           2017 (vorl. RE)                 35.788.381 Euro

           2016 (RE)                       36.104.709 Euro

(Seite 3 der Präsentation)

Das Gesamthaushaltsvolumen mit 34.037.200 Euro erhört sich um knapp 800.000 € ge-
genüber den Planansätzen 2018 (RE bedeutet Rechnungsergebnis, Plan bedeutet Plan-
zahlen).

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Einnahmen Verwaltungshaushalt

                                    2019         2018 2017 vorl.           2016
Anteil an der Einkommen-
                               6.009.500    5.589.900    5.392.635    4.763.435
und Umsatzsteuer

Schlüsselzuweisungen           7.516.000    6.623.100    6.347.372    5.410.596

Einnahmen aus Verwaltung
                               5.052.000    4.955.300    5.163.235    5.141.134
und Betrieb

Gewerbesteuer                  4.500.000    4.020.000    4.116.921    4.027.811

Grundsteuer A und B            1.634.000    1.430.000    1.485.358    1.455.826

Innere Verrechnungen und
                               2.714.800    2.328.200    1.716.460    2.251.992
Kalk. Einnahmen

Sonstige Steuern und Fi-
                               1.245.100    1.095.100    1.236.454    1.385.446
nanzeinnahmen

Summe                        28.851.600 26.041.600 25.458.435 24.436.240

(Seite 4 der Präsentation)
Im Verwaltungshaushalt erhöht sich das Volumen um 2.810.000 € auf 28.851.600 €.
Ursächlich hierfür sind auf der Einnahmeseite die Gewerbesteuer mit 4.500.000 €
(+ 480.000 €), eine höherer Schlüsselzuweisung (+ 892.900 €) und höhere Einnahmen
aus dem Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (+ 419.600 €).

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Einnahmen Verwaltungshaushalt 2019

                   Innere Verrechnung und Kalk.
                   Einnahmen                      Sonstige Steuern und
                                 9%               Finanzeinnahmen
                                                                4%
                                                                         Anteil an der
   Grundsteuer A und B                                                   Einkommens- und
                 6%                                                      Umsatzsteuer
                                                                                    21 %

   Gewerbesteuer
        16 %

                                                                         Schlüsselzuweisung
                                                                                      26 %
     Einnahmen aus Verwaltung und
     Betrieb
                 18%

(Seite 5 der Präsentation)

47% der Einnahmen sind nicht beeinflussbar (Schlüsselzuweisungen und Gemeindean-
teil an der Einkommen- und Umsatzsteuer). Die Realsteuern (Grundsteuer A und B) sind
über die notwendige Hebesatzänderungen zum 01.01.2019 erhöht worden.

(Seite 6 der Präsentation)
Die Grundsteuer A liegt nach einer Hebesatzänderung ab dem 01.01.2019 von 320 v.H.
auf 340 v.H. bei 94.000 € und ist somit um 6.000 € niedriger wie im Rechnungsjahr 2018.

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(Seite 7 der Präsentation)

Nach einer Hebesatzänderung von 350 v.H. auf 370 v.H. erhöht sich der Planansatz der
Grundsteuer B um 210.000 € auf 1.540.000 € im Haushaltsjahr 2019.

(Seite 8 der Präsentation)

Die Gewerbesteuer ist mit 4.500.000 € etwas höher als im Vorjahr veranschlagt. Das vor-
läufige Ergebnis 2018 wird bei rund 4.020.000 € liegen.

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(Seite 9 der Präsentation)

Die Schlüsselzuweisungen samt Familienleistungsausgleich liegen mit 7.516.000 € um
rund 892.900 € über dem Vorjahresansatz mit 6.623.100 €.

(Seite 10 der Präsentation)

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erreicht voraussichtlich 5.242.800 €, im
Vorjahr 2018 waren es 4.807.300 € (+ 435.500 €).

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Ausgaben Verwaltungshaushalt

                                                      2019        2018 2017 vorl.                 2016
Unterhaltung und Bewirtschaftung der            2.820.800 1.657.700 1.753.401 1.473.726
Grundstücke

Sonstige Verwaltungs- und                       6.291.600 5.012.600 4.361.100 4.312.563
Betriebsausgaben
Personalausgaben                                8.325.900 7.379.300 6.586.445 6.381.093

Umlagen an Land und Kreis                       6.876.500 6.237.800 6.284.024 5.917.488

Zuführung an den VMH                            1.801.800 3.426.500 2.445.400 4.099.378

Kalkulatorische Kosten und Innere               2.714.800 2.328.200 2.057.957 2.251.992
Verrechnungen

Summe                                          28.831.400 26.042.100 23.488.327 24.436.240

(Seite 11 der Präsentation)

Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind mit 28.831.400 € eingeplant, so dass eine
Zuführungsrate in Höhe von 1.801.800 € erwartet wird. Die Ausgaben für die Unterhal-
tung und Bewirtschaftung der Grundstücke steigen gegenüber den Planzahlen 2018 um
1.163.100 €. Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben sind Mehrausgaben von
1.279.000 € vorgesehen und die Personalausgaben steigen gegenüber den Planzahlen
2018 um 946.600 €. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Personalausgaben, zum
Vorjahr 2018, lediglich von 28% auf 29% gestiegen sind.

Ausgaben Verwaltungshaushalt 2019

                                                                           Umlagen an Land und
                                                                                  Kreis
                       Sonstige Verwaltungs-      Zuführung an den VMH            24%
                       und Betriebsausgaben                6%
                                22%

  Unterhaltung und
 Bewirtschaftung der
    Grundstücke
        10%
                                                                         Kalkulatorische Kosten
                                                                               und Innere
                                                                             Verrechnungen
                           Personalausgaben                                        9%
                                 29%

(Seite 12 der Präsentation)

                                                 10
(Seite 13 der Präsentation)

Die FAG-Umlage liegt bei 3.192.700 € (+ 385.000 €). Die zur Berechnung maßgebliche
Steuerkraftsumme liegt bei 14.446.264 € statt 12.704.076 € im Jahr 2018.

(Seite 14 der Präsentation)

Die Kreisumlage erreicht 3.683.800 € (+ 253.700 Euro), trotz der Senkung des Umlage-
satzes von 27 % auf 25,5 %.

                                         11
(Seite 15 der Präsentation)

Die Gewerbesteuerumlage liegt bei 900.000 € (+ 100.000 €). Der Gewerbesteuerumlage-
satz beträgt wie im Jahr 2018 68 %.

                                        12
(Seite 16 der Präsentation)

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt sinkt von 2018 auf
2019 um 1.589.200 € auf 1.801.800 €.

        Einnahmen Vermögenshaushalt 2019

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen                            440.000

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt                                  1.801.800

Allgemeines Grundvermögen                                            1.385.500

Entnahmen aus Rücklagen                                              1.578.500

Summe                                                                5.205.800

(Seite 17 der Präsentation)

Das Volumen im Vermögenshaushalt liegt bei 5.205.800 €, im Vorjahr waren es
7.158.800 Euro, d.h. rund 1,9 Mio. € niedriger als 2018.

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Einnahmen Vermögenshaushalt 2018

(Seite 18 der Präsentation)

Rund 8% der Ausgaben im Vermögenshaushalt werden durch Fremdmittel finanziert. Die
restlichen 92 % aus Eigenmitteln bzw. Vermögenserlösen.

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Ausgaben Vermögenshaushalt (ohne HH.Reste)
Vermögenshaushalt Ausgaben 2019

Erwerb von Grundstücken                                                    745.000

Erwerb von beweglichem Vermögen                                            608.900
Zuweisungen und Zuschüsse. Tilgung von Krediten                            552.200

BÜ Eichenau                                                             1.000.000
Hallenbad                                                                  545.000
Gesundheitszentrum                                                         500.000
Hochwasserkanalbrücke, Freiraumgestaltung Hinden-                          180.000
burgstraße
Sonstige Baumaßnahmen                                                   1.074.700

Summe                                                                   5.205.800

(Seite 19 der Präsentation)

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt 2019 summieren sich auf 5.205.800 €. Für den
Vermögenserwerb (Grundstücke und bewegliches Vermögen) sind 1.353.900 € einge-
stellt und für Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte und Tilgung von Krediten 552.200 €.
Die restlichen knapp 3,3 Mio. € sind für Baumaßnahmen vorgesehen.

Neben der Abarbeitung der begonnenen Baumaßnahmen ist vor allem die Umsetzung
der Holzbrücke als Aufgabe zu benennen. Sie dient dem Abschluss der Arbeiten zum
Hochwasserschutz der Stadt Riedlingen, weshalb sie nicht weiter aufgeschoben werden
darf.

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Ausgaben Vermögenshaushalt

                              Hallenbad                  Hochwasserkanalbrücke
                                10%                       Hindenburgstraße
                                                                4%
         BÜ Eichenau
             19%
                                                                   Gesundheitszentrum
                                                                          9%

     Zuweisungen und
    Zuschüsse. Tilgung                                                  Sonstige
       von Krediten                                                  Baumaßnahmen
           11%                                                            25%
                          Erwerb von
                         beweglichem       Erwerb von
                          Vermögen        Grundstücken
                             8%               14%

(Seite 20 der Präsentation)

Entwicklung der Allgemeinen Rücklage

Stand 31.12.2016                                                        4.598.346 Euro

Zugang 2017                                                             2.272.732 Euro

Stand 31.12.2017                                                        6.871.078 Euro

Zugang 2018                                                             1.700.000 Euro

Voraussichtlicher Stand 31.12.2018                                      8.571.078 Euro

Abgang 2019                                                             1.628.500 Euro

Voraussichtlicher Stand 31.12.2019                                      6.942.578 Euro

Mindestrücklage                                                            510.000 Euro

(Seite 21 der Präsentation)

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Wir haben Ihnen die Eckpunkte des letzten kameralen Haushaltsjahres und die Auswir-
kungen aus den Entscheidungen für dieses Haushaltsjahr als auch für die Zukunft für die
mittelfristige Finanzplanung bis 2023 dargelegt. Diese voraussichtliche Entwicklung kann
so kommen oder aber auch ganz anders – abhängig ist dies von unseren Planungen und
Entscheidungen. Die neue dopische Darstellung macht es nur in anderer Form ablesbar,
die Grundlagen und Entwicklungen bleiben jedoch.

Es bleibt unerlässlich, seine eigenen Interessen zurückzustellen, um unbefangen Ent-
scheidungen zu treffen und um Prioritäten zu setzen sowie Kontinuität in der Umsetzung
der Projekte sicherzustellen. Dadurch erreichen wir, dass wir unsere Zielsetzung auch
erfüllen aber trotzdem anpassungsfähig genug bleiben, um auf Unwägbarkeiten zielge-
richtet eingehen zu können.

Nach einer perfekten Lösung für jedwedes Problem zu suchen, kann zu Stillstand und
Rückentwicklungen führen. Ich schließe meinen Vortrag mit den Worten von C. D. Gaul-
le, dieser sagte einmal: „Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen,
als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben
wird.“

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.

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