Einbringung Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019
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Einbringung Haushaltsplan 2019 Haushaltsrede Stadtpfleger Elmar Seifert am 28.01.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend unseren Pflichten bringen wir Ihnen den Haushaltsplan 2019 der Stadt Riedlingen heute ein und stellen ihn in seinen Grundzügen vor. Der Verwaltungshaushalt, der Vermögenshaushalt, die Finanzplanung und die Gruppierungsübersicht liegen Ihnen in Papierform auf ihrem Platz vor. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erstellt. Die zur Beratung vorgelegte Haushaltplanung für das Jahr 2019 ist nach den beachtli- chen Vorgaben eines kameralen Haushaltsplans eine Prognoserechnung mit Planungs- funktion, die als Grundlage für eine geregelte Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2019 dienen soll und in ihrer mittelfristigen Finanzplanung auf die kommenden zu erwar- tenden Aufgaben und Kosten eingeht. Dabei ist zu erwähnen, dass das kamerale System für dieses Jahr zum letzten Mal An- wendung findet. Ab dem Jahr 2020 wird die Stadt Riedlingen auf das neue kommunale Haushaltsrecht (Doppik) umstellen. Lassen Sie mich kurz erklären, worin der Unterschied besteht. Die Kameralistik betrach- tet lediglich Einnahmen und Ausgaben. Ein Hauptproblem besteht darin, dass sie auf- grund ihres rein zahlungsorientierten Charakters nicht in der Lage ist, den Ressourcen- verbrauch abzubilden. Dieser ist jedoch wichtig, um belastbare Aussagen hinsichtlich der Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu treffen. So ist das Leitbild der Ge- nerationengerechtigkeit per Definition immer dann erfüllt, wenn in einer Periode nicht mehr Ressourcen verbraucht werden als in derselben Periode Ressourcen erwirtschaftet werden. Diese Gegenüberstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen ist mit der Einführung der kameralen Doppik realisierbar. In dieser Form der Doppik werden Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen und Er- trägen erfasst. Reichen demnach die Erträge aus, um die Aufwendungen zu decken, so ist generationengerecht gewirtschaftet worden. Wir in der Verwaltung wie auch im Gemeinderat können jederzeit mit der Generationen- gerechtigkeit in Konflikt geraten. Unentschlossenheit und verzögerte Entscheidungsfin- dung kann dazu führen, dass wie am Beispiel der Holzbrücke aufgezeigt werden kann, die Kosten exponentiell steigen. So wurden die Kosten im Jahr 2007 für einen einspuri- gen Neubau der Holzbrücke auf ca. 650.000 €/Brutto kalkuliert. Nach den zeitlichen Ver- zögerungen und die Änderung in der Ausgestaltung der Brücke beliefen sich die Kosten im Haushaltsjahr 2018 auf rund 1.300.000 €/Brutto. Durch die Beschlussfassung zur wei- teren Ausgestaltung der Brücke im Jahr 2018 ist eine weitere Kostensteigerung entstan- den die nun 1.500.000€ brutto ausmacht. Hiervon entfallen auf die Stadt 1.100.000 €. Dies zeigt, wie wichtig Entschlossenheit und konsequentes Handeln in Bezug auf Gene- rationengerechtigkeit sein kann. 1
Andererseits darf man sich aber auch nicht nur der Zögerlichkeit verschreiben. Oder mit den Worten von Henry Ford ausgedrückt: „Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr als Bremse oder als Motor benutzen willst.“ Jedes Haushaltsjahr kann man, wenn man bei der Metapher eines Wagens bleibt, so be- trachten: Bei einem Wagen müssen alle Teile gut miteinander arbeiten. Nicht nur der ge- schmierte Motor muss einwandfrei funktionieren, sondern jedes Zahnrad, um uns an un- sere geplanten Ziele zu bringen – aber auch die Bremse sollte, wenn man sie braucht, greifen. Unser Handeln und unsere Investitionen sollten geprägt sein von Einfachheit, Dauerhaf- tigkeit und Werthaltigkeit – für Träumereien ist kein Platz. Im Jahr 2019 sind wir wieder auf dem Weg zu diesen Zielen. Bevor wir in die Planung für das Jahr 2019 einsteigen, lassen Sie mich kurz noch die Eckdaten für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nennen: Der Haushalt 2017 ist abgeschlossen. Der Verwaltungshaushalt 2017 wird eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Hö- he von 4.980.522,08 € ausweisen. Im Vermögenshaushalt des Jahres 2017 standen den Einnahmen von 14.968.968,17 € Ausgaben in Höhe von 12.696.237,30 € entgegen, sodass 2.272.731,87 € in die Rückla- ge geführt werden können. Im Jahr 2018 gehen wir nach derzeitigem Rechnungsstand von einer Zuführung in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro aus. Die Rücklage hat somit aus dem Zuwachs aus 2017 und 2018 einen voraussichtlichen Stand von 8.571.078 € zum 31.12.2018 erreicht. Nach Einführung der kameralen Doppik im nächsten Haushaltsjahr dienen nicht nur die Rücklagen als Wertemaßstab über die Wirtschaftlichkeit des Haushaltes. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, auch anhand der Eigenkapitalquote aussagekräftige Werte zu ermitteln. Was bedeutet nun für einen Haushalt die Eigenkapitalquote? Sie gibt Auskunft darüber, wie ein Haushalt mittels Eigenkapital finanziert ist, d.h. wie viel Eigenkapital im Unternehmen steckt. Außerdem informieren sich Fremdkapitalgeber wie Banken, mittels der Eigenkapitalquote, über die Kreditwürdigkeit und die damit verbunde- nen Finanzierungsrisiken. Je höher die Eigenkapitalquote ausfällt, desto mehr Eigenkapi- tal und umso weniger Fremdkapital befinden sich in einem Unternehmen. Um die Eigenkapitalquote zu ermitteln wird das Eigenkapital im Verhältnis des Gesamt- kapitals gesetzt. Um einen Eindruck zu vermitteln, haben wir die einfache Eigenkapitalquote exemplarisch für den Eigenbetrieb „Wasserwerk“ im Jahr 2017 errechnet. Diese beträgt 59,11%. Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Benjamin Graham hielt eine Eigenkapital- quote von mehr als 50 Prozent für notwendig. 2
Heutzutage erreicht eine Vielzahl großer Industriebetriebe diese Quote nicht mehr. Mitt- lerweile bezeichnet man Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von größer als 30 Prozent bereits als sehr solide finanziert. Das Haushaltsjahr 2019 ist – wie das Vorjahr auch – dadurch bestimmt, dass in ihm und auch im folgenden Haushaltsjahr die begonnenen Projekte abzuarbeiten sind. Bei der Abarbeitung aus den Vorjahren stechen vor allem die Brückenprojekte, vorallem die Arbeiten im Zuge der „Aufhebung des Bahnübergangs in der Eichenau“, die Anpas- sungsarbeiten vor dem alten Hotel Brücke und die Bauausführung der Holzbrücke hervor. Letztere wird nach Planung und Ausschreibung ab dem Jahr 2020 ausgeführt. Aus der Entwicklung dieser Projekte und auch ihre Abarbeitung sollten uns Anlass sein, in der Zukunft eine verbindliche Vorgehensweise einzuhalten: Ziel für unsere Arbeit und deren Abläufe müsste es sein, dass alle Projekte in Zukunft einer Systematik folgen: Sie beginnen mit einer Vorentwurf, gehen weiter in die Planung, worauf eine Machbar- keitsstudie folgt. Dann wird ein verbindlicher Umsetzungstermin festgelegt und das Pro- jekt auch abgearbeitet. Im Jahr 2018 sind einige Ziele bereits erreicht und werden positiv in den Haushalt 2019 wirken, wie z.B.: - Festsetzung der Höhe der Grundsteuern A und B. - Die Friedhofsgebühren welche noch diesen Monat in Kraft treten. - Ebenfalls ist die Gebührenkalkulation Wasser sowie Abwasser abgeschlossen, so- dass Einnahmen konstant in die Eigenbetriebe beigeführt werden können. Denn nicht nur Einsparungen an den richtigen Stellen sind wirtschaftlich notwendig - nein auch die Weitergabe der ausgelösten Kosten an den Verursacher, in gerechtem Maß- stab. Dadurch kann die Stadt ihre Mittel Zielorientierter und wirtschaftlicher einsetzen. Ebenfalls gilt es geplante Projekte für das Jahr 2019 erfolgreich abzuschließen bzw. an- zustoßen. Diese wären im speziellen: - die Neugestaltung in den städtischen Friedhöfen. Die Umsetzung erfolgt in Ver- wendung der vorhandenen Haushaltsreste. - die Baumaßnahmen in Pflummern für Feuerwehr- und Backhaus - Schallschutzmaßnahmen im Gebäude und Ausbau der Schlafplätze für Kleinkinder in den Kindergärten in Pflummern, Zwiefaltendorf sowie in der Kernstadt. - Überplanung des alten Schwimmbadareals. Die Planungsidee für das Areal soll gegen Ende 2019 stehen. - Für das Gesundheitszentrum wird eine Grundlagenplanung im Altbau und für den Neubau des Bettenhauses durchgeführt. 3
In dem Ihnen vorliegenden Zahlen des Haushaltsplanentwurf sind die Kosten für das Stadthallenareal bisher nicht in den einzelnen Haushaltsstellen berücksichtigt. In Folge der Umsetzung der Vorgaben des Bürgerentscheids wurde bereits die mittelfris- tige Finanzplanung von 2019 – 2023 angepasst. Für 2019 und 2020 sind insgesamt 90.000€ für Wettbewerbskosten und Überplanung eingestellt. 2021 und 2022 wird mit 2.000.000€ Einnahmen aus Grundstückserlösen in diesem Bereich gerechnet und für den Neubau Jugend- und Lagerräume gehen wir in den Jahre 2021 und 2022 von Ge- samtkosten in Höhe von 350.000€ aus. Für den Neubau der Stadthalle haben wir einen Planungsansatz von 100.000€ im Haus- haltsjahr 2022 gebildet und im Jahr 2023 mit einer ersten Ausgabe in Höhe von 2.000.000€ gerechnet. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze ist davon auszugehen, dass der Rücklagenbe- stand sich bis 31.12.2023 auf ca. 7,88 Mio. € belaufen kann. 2019 wird erstmalig ein Betrag in Höhe von 300.000€ aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt an den Vermögenshaushalt des Eigenbetriebs Abwasserwerk abgeführt, um den Bedarf für Investitionen im Klärbereich zu decken, da eine mögliche Kreditaufnahme durch die Summe der Investitionen gedeckelt ist. In den Haushaltsjahren 2020 – 2023 ist bereits jeweils eine Abführung für diesen Zweck in Höhe von 100.000€ eingeplant. Dadurch werden die Einnahmen der Stadt aus dem Eigenbetreib Wasser aus den Ko- zessionsabgaben dem Eigenbetrieb Abwasser investiv zur Verfügung gestellt. Ebenso muss erwähnt werden, dass nicht alle Haushaltswünsche der Fachabteilungen gänzlich berücksichtigt werden konnten. Die Anregungen und Investitionen wurden auf Dringlich- und Notwendigkeit bewertet und erforderlichenfalls in die nächsten Haushalts- jahre geschoben. Auch hier der Grundsatz: Denn erst wenn der Vorentwurf, die Planung sowie eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wurden, wird ein Umsetzungstermin festge- legt. Dies vorausgeschickt darf ich Ihnen nun die Zahlen des diesjährigen Haushaltsplanent- wurfs erläutern. 4
Nun aber zu den Eckdaten des diesjährigen Haushaltsplanes: (Seite 2 der Präsentation) Die für das Jahr 2018 maßgebliche Einwohnerzahl 2017 ist mit 10.521 (Stand 30.06.2017) Einwohnern um 19 höher als der Stand zum 31.12.2016. Entwicklung Gesamthaushaltsvolumen 2019 (Plan) 34.037.200 Euro 2018 (Plan) 33.200.400 Euro 2017 (vorl. RE) 35.788.381 Euro 2016 (RE) 36.104.709 Euro (Seite 3 der Präsentation) Das Gesamthaushaltsvolumen mit 34.037.200 Euro erhört sich um knapp 800.000 € ge- genüber den Planansätzen 2018 (RE bedeutet Rechnungsergebnis, Plan bedeutet Plan- zahlen). 5
Einnahmen Verwaltungshaushalt 2019 2018 2017 vorl. 2016 Anteil an der Einkommen- 6.009.500 5.589.900 5.392.635 4.763.435 und Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen 7.516.000 6.623.100 6.347.372 5.410.596 Einnahmen aus Verwaltung 5.052.000 4.955.300 5.163.235 5.141.134 und Betrieb Gewerbesteuer 4.500.000 4.020.000 4.116.921 4.027.811 Grundsteuer A und B 1.634.000 1.430.000 1.485.358 1.455.826 Innere Verrechnungen und 2.714.800 2.328.200 1.716.460 2.251.992 Kalk. Einnahmen Sonstige Steuern und Fi- 1.245.100 1.095.100 1.236.454 1.385.446 nanzeinnahmen Summe 28.851.600 26.041.600 25.458.435 24.436.240 (Seite 4 der Präsentation) Im Verwaltungshaushalt erhöht sich das Volumen um 2.810.000 € auf 28.851.600 €. Ursächlich hierfür sind auf der Einnahmeseite die Gewerbesteuer mit 4.500.000 € (+ 480.000 €), eine höherer Schlüsselzuweisung (+ 892.900 €) und höhere Einnahmen aus dem Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (+ 419.600 €). 6
Einnahmen Verwaltungshaushalt 2019 Innere Verrechnung und Kalk. Einnahmen Sonstige Steuern und 9% Finanzeinnahmen 4% Anteil an der Grundsteuer A und B Einkommens- und 6% Umsatzsteuer 21 % Gewerbesteuer 16 % Schlüsselzuweisung 26 % Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 18% (Seite 5 der Präsentation) 47% der Einnahmen sind nicht beeinflussbar (Schlüsselzuweisungen und Gemeindean- teil an der Einkommen- und Umsatzsteuer). Die Realsteuern (Grundsteuer A und B) sind über die notwendige Hebesatzänderungen zum 01.01.2019 erhöht worden. (Seite 6 der Präsentation) Die Grundsteuer A liegt nach einer Hebesatzänderung ab dem 01.01.2019 von 320 v.H. auf 340 v.H. bei 94.000 € und ist somit um 6.000 € niedriger wie im Rechnungsjahr 2018. 7
(Seite 7 der Präsentation) Nach einer Hebesatzänderung von 350 v.H. auf 370 v.H. erhöht sich der Planansatz der Grundsteuer B um 210.000 € auf 1.540.000 € im Haushaltsjahr 2019. (Seite 8 der Präsentation) Die Gewerbesteuer ist mit 4.500.000 € etwas höher als im Vorjahr veranschlagt. Das vor- läufige Ergebnis 2018 wird bei rund 4.020.000 € liegen. 8
(Seite 9 der Präsentation) Die Schlüsselzuweisungen samt Familienleistungsausgleich liegen mit 7.516.000 € um rund 892.900 € über dem Vorjahresansatz mit 6.623.100 €. (Seite 10 der Präsentation) Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erreicht voraussichtlich 5.242.800 €, im Vorjahr 2018 waren es 4.807.300 € (+ 435.500 €). 9
Ausgaben Verwaltungshaushalt 2019 2018 2017 vorl. 2016 Unterhaltung und Bewirtschaftung der 2.820.800 1.657.700 1.753.401 1.473.726 Grundstücke Sonstige Verwaltungs- und 6.291.600 5.012.600 4.361.100 4.312.563 Betriebsausgaben Personalausgaben 8.325.900 7.379.300 6.586.445 6.381.093 Umlagen an Land und Kreis 6.876.500 6.237.800 6.284.024 5.917.488 Zuführung an den VMH 1.801.800 3.426.500 2.445.400 4.099.378 Kalkulatorische Kosten und Innere 2.714.800 2.328.200 2.057.957 2.251.992 Verrechnungen Summe 28.831.400 26.042.100 23.488.327 24.436.240 (Seite 11 der Präsentation) Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind mit 28.831.400 € eingeplant, so dass eine Zuführungsrate in Höhe von 1.801.800 € erwartet wird. Die Ausgaben für die Unterhal- tung und Bewirtschaftung der Grundstücke steigen gegenüber den Planzahlen 2018 um 1.163.100 €. Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben sind Mehrausgaben von 1.279.000 € vorgesehen und die Personalausgaben steigen gegenüber den Planzahlen 2018 um 946.600 €. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Personalausgaben, zum Vorjahr 2018, lediglich von 28% auf 29% gestiegen sind. Ausgaben Verwaltungshaushalt 2019 Umlagen an Land und Kreis Sonstige Verwaltungs- Zuführung an den VMH 24% und Betriebsausgaben 6% 22% Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke 10% Kalkulatorische Kosten und Innere Verrechnungen Personalausgaben 9% 29% (Seite 12 der Präsentation) 10
(Seite 13 der Präsentation) Die FAG-Umlage liegt bei 3.192.700 € (+ 385.000 €). Die zur Berechnung maßgebliche Steuerkraftsumme liegt bei 14.446.264 € statt 12.704.076 € im Jahr 2018. (Seite 14 der Präsentation) Die Kreisumlage erreicht 3.683.800 € (+ 253.700 Euro), trotz der Senkung des Umlage- satzes von 27 % auf 25,5 %. 11
(Seite 15 der Präsentation) Die Gewerbesteuerumlage liegt bei 900.000 € (+ 100.000 €). Der Gewerbesteuerumlage- satz beträgt wie im Jahr 2018 68 %. 12
(Seite 16 der Präsentation) Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt sinkt von 2018 auf 2019 um 1.589.200 € auf 1.801.800 €. Einnahmen Vermögenshaushalt 2019 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 440.000 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 1.801.800 Allgemeines Grundvermögen 1.385.500 Entnahmen aus Rücklagen 1.578.500 Summe 5.205.800 (Seite 17 der Präsentation) Das Volumen im Vermögenshaushalt liegt bei 5.205.800 €, im Vorjahr waren es 7.158.800 Euro, d.h. rund 1,9 Mio. € niedriger als 2018. 13
Einnahmen Vermögenshaushalt 2018 (Seite 18 der Präsentation) Rund 8% der Ausgaben im Vermögenshaushalt werden durch Fremdmittel finanziert. Die restlichen 92 % aus Eigenmitteln bzw. Vermögenserlösen. 14
Ausgaben Vermögenshaushalt (ohne HH.Reste) Vermögenshaushalt Ausgaben 2019 Erwerb von Grundstücken 745.000 Erwerb von beweglichem Vermögen 608.900 Zuweisungen und Zuschüsse. Tilgung von Krediten 552.200 BÜ Eichenau 1.000.000 Hallenbad 545.000 Gesundheitszentrum 500.000 Hochwasserkanalbrücke, Freiraumgestaltung Hinden- 180.000 burgstraße Sonstige Baumaßnahmen 1.074.700 Summe 5.205.800 (Seite 19 der Präsentation) Die Ausgaben im Vermögenshaushalt 2019 summieren sich auf 5.205.800 €. Für den Vermögenserwerb (Grundstücke und bewegliches Vermögen) sind 1.353.900 € einge- stellt und für Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte und Tilgung von Krediten 552.200 €. Die restlichen knapp 3,3 Mio. € sind für Baumaßnahmen vorgesehen. Neben der Abarbeitung der begonnenen Baumaßnahmen ist vor allem die Umsetzung der Holzbrücke als Aufgabe zu benennen. Sie dient dem Abschluss der Arbeiten zum Hochwasserschutz der Stadt Riedlingen, weshalb sie nicht weiter aufgeschoben werden darf. 15
Ausgaben Vermögenshaushalt Hallenbad Hochwasserkanalbrücke 10% Hindenburgstraße 4% BÜ Eichenau 19% Gesundheitszentrum 9% Zuweisungen und Zuschüsse. Tilgung Sonstige von Krediten Baumaßnahmen 11% 25% Erwerb von beweglichem Erwerb von Vermögen Grundstücken 8% 14% (Seite 20 der Präsentation) Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Stand 31.12.2016 4.598.346 Euro Zugang 2017 2.272.732 Euro Stand 31.12.2017 6.871.078 Euro Zugang 2018 1.700.000 Euro Voraussichtlicher Stand 31.12.2018 8.571.078 Euro Abgang 2019 1.628.500 Euro Voraussichtlicher Stand 31.12.2019 6.942.578 Euro Mindestrücklage 510.000 Euro (Seite 21 der Präsentation) 16
Wir haben Ihnen die Eckpunkte des letzten kameralen Haushaltsjahres und die Auswir- kungen aus den Entscheidungen für dieses Haushaltsjahr als auch für die Zukunft für die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 dargelegt. Diese voraussichtliche Entwicklung kann so kommen oder aber auch ganz anders – abhängig ist dies von unseren Planungen und Entscheidungen. Die neue dopische Darstellung macht es nur in anderer Form ablesbar, die Grundlagen und Entwicklungen bleiben jedoch. Es bleibt unerlässlich, seine eigenen Interessen zurückzustellen, um unbefangen Ent- scheidungen zu treffen und um Prioritäten zu setzen sowie Kontinuität in der Umsetzung der Projekte sicherzustellen. Dadurch erreichen wir, dass wir unsere Zielsetzung auch erfüllen aber trotzdem anpassungsfähig genug bleiben, um auf Unwägbarkeiten zielge- richtet eingehen zu können. Nach einer perfekten Lösung für jedwedes Problem zu suchen, kann zu Stillstand und Rückentwicklungen führen. Ich schließe meinen Vortrag mit den Worten von C. D. Gaul- le, dieser sagte einmal: „Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen, als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.“ Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. 17
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