Abfallwirtschaftskonzept 2018 2022 - Stadt Solingen
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Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 1 Impressum Stadt Solingen Der Oberbürgermeister Erstellt durch: Technische Betriebe Solingen Dültgenstaler Straße 61 42719 Solingen Stand: Oktober 2017
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung 6 2. Rechtsgrundlagen 7 3. Angaben zur Stadt und zum Wirtschaftsraum 11 3.1 Größe und Gliederung des Stadtgebietes 11 3.2 Bevölkerungsentwicklung/-prognose 12 3.3 Gewerbestruktur 13 4. Abfallvermeidung und Beratung 14 5. Abfallwirtschaftliche Situation und Unternehmensdarstellung 15 5.1 Kurzbeschreibung des Unternehmens 15 5.2 Darstellung der vorhandenen Anlagen in Solingen 15 5.2.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) 15 5.2.1.1 Schadstoffsammelstelle 16 5.2.2 EntsorgungsZentrum Bärenloch 16 5.2.2.1 Kompostierungsanlage 16 5.2.2.2 Wertstoffhof 17 5.2.2.3 Deponie Bärenloch 18 5.3 Umfang der Entsorgungspflicht 18 5.3.1 Überlassungspflichten 18 5.3.2 Ausnahmen von der Überlassungspflicht 19 5.3.3 Abfallsatzung und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Abfälle 19 5.4 Abfälle, die in Haushalten und Kleingewerbe anfallen 19 5.4.1 Hausmüll 20 5.4.2 Bioabfälle / Grünabfälle 20 5.4.3 Sperrgut 21 5.4.4 Elektro- und Elektronikgeräte 22
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 3 5.4.5 Bauschutt 22 5.4.6 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) 23 5.4.7 Leichtverpackungen (LVP, Duales System) 23 5.4.8 Glas 24 5.4.9 Altkleider 24 5.4.10 Metalle 25 5.4.11 Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe 25 5.5 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 26 6. Angaben über Art und Menge der Abfälle 27 6.1 Siedlungsabfälle 2012 und 2016 27 6.2 Darstellung der Abfallströme 28 6.3 Prognose der Siedlungsabfälle 29 7. Zukünftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen 32 8. Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit 34 Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 4 Abkürzungsverzeichnis AbfRRL (EU-)Abfallrahmenrichtlinie AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AWK Abfallwirtschaftskonzept AWP Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen BlmSchV Bundesimmissionsschutzgesetz DepV Deponieverordnung DSD Duales System Deutschland AG EAR Elektro-Altgeräte Register© ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz GewAbfV Gewerbeabfallverordnung HMGA Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle kg/Ea Kilogramm je Einwohner und Jahr KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz LAbfG Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen LVP Leichtverpackungen MHKW Müllheizkraftwerk MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz MVA Müllverbrennungsanlage PPK Papier/Pappe/Kartonagen örE öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger t Gewichtstonne TBS Technische Betriebe Solingen VerpackV Verpackungsverordnung WEEE Waste Electrical and Electronic Equipment Directive
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Lageplan Stadt Solingen Abb. 2 Flächennutzung in Solingen 2016 Abb. 3 Gliederung des Stadtgebietes Abb. 4 Entwicklung der Bevölkerung Abb. 5 Überlassungspflichten Abb. 6 Restmüll 2010 – 2016 Abb. 7 Grünabfall 2010 – 2016 Abb. 8 Abfallmengen Biotonne 2015 - 2016 Abb. 9 Sperrmüll 2010 – 2016 Abb. 10 Elektro- und Elektronikaltgeräte 2010 – 2016 Abb. 11 Papier, Pappe, Kartonagen PPK 2010 – 2016 Abb. 12 Leichtverpackungen LVP 2010 – 2016 Abb. 13 Glas 2010 – 2016 Abb. 14 Altkleider 2010 – 2016 Abb. 15 Abfallströme der Stadt Solingen Abb. 16 Bevölkerungsprognose Tabellenverzeichnis Tab. 1 Stadtbezirke Tab. 2 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Tab. 3 Metallsammlung Tab. 4 Schadstoffsammlung Tab. 5 Siedlungsabfallmengen 2012 und 2016 Tab. 6 Abfallmengenprognose
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 6 1. Veranlassung Gemäß der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben (§ 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 5a Landesabfallgesetz) hat der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und dieses alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in der Stadt Solingen. Hierbei handelt es sich um die turnusmäßige Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes aus dem Jahre 2013 und gilt für die Jahre 2018 bis 2022. Die Inhalte des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) werden im § 5 a des Landesabfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt: a) Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenen Abfälle, b) Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der überlassenen Abfälle, c) begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, d) Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, e) Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen, f) die Darstellung der Zusammenarbeit / Kooperationen mit anderen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern. Ebenfalls wird mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Entwicklung eines weiteren Wertstoffhofs, dem Aufbau des Geländes Tersteegenstraße für abfallwirtschaftlichen Aktivitäten und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetztes, insbesondere der 5-stufigen Abfallhierarchie und der Bioabfallsammlung, Rechnung getragen.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 7 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht) Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das deutsche Abfallrecht beeinflussen. Hier sind als Beispiele zu nennen: Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) Abfallverbringungsverordnung Deponierichtlinie/Abfallverbrennungsrichtlinie WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektroaltgeräten) Europäischer Abfallkatalog Die wichtigsten Vorgaben für das deutsche Abfallrecht enthält die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG). Die wesentlichen Grundlagen dieser Richtlinie sind: die Legaldefinition der Begriffe Abfall, Abfallvermeidung, Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Recycling die Umstellung von einer dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie, Energieeffizienzkriterium für thermische Behandlung von Hausmüll (als energetische Verwertung) Verursacherprinzip als Leitsatz Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft, Gewährleistung der Entsorgungsautarkie, Festlegung von Recyclingquoten. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine umfassende Novelle des KrW-/AbfG erforderlich (siehe nachfolgendes Kapitel). 2.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Mit dem zum 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die EU- Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Kern des KrWG ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, Beseitigung.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 8 Vorrang hat die jeweils beste Option im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt. Neben den ökologischen Auswirkungen sind auch die technischen Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbarkeit und soziale Folgen zu berücksichtigen. Dem Recycling im Sinne einer stofflichen Verwertung wird Vorrang vor der energetischen Verwertung eingeräumt. Die Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart gegenüber den Abfallerzeugern und –besitzern erfolgt in erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen. 2.3 Landesabfallgesetz (LAbfG) Das KrWG des Bundes wird ergänzt und konkretisiert durch die Abfallgesetze der Länder. Mit dem Landesabfallgesetz (LAbfG) Nordrhein-Westfalen soll eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen im Einklang mit den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gefördert werden (§ 1 LAbfG). Auf Basis des Landesabfallgesetzes (§ 17 LAbfG) wurde der neue ökologische Abfallwirtschaftsplan NRW aufgestellt. Im Landesabfallgesetz sind darüber hinaus die Anforderungen an kommunale Abfallwirtschaftskonzepte (s. Punkt 1 Veranlassung) und Abfallbilanzen sowie die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur Abfallberatung geregelt. 2.4 Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz (ElektroG) Mit der Novellierung des ElektroG im Oktober 2015 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger: • übergangsweise Neustrukturierung der Sammelgruppen mit Änderung ab 01.12.2018 • Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten • Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung). Darüber hinaus werden Handel und Onlinehandel stärker in die Rücknahmeverpflichtung eingebunden. So muss der Handel künftig Elektroaltgeräte zurücknehmen, wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich beim Kauf eines Elektrogerätes (1:1-Rücknahme) sowie für alle EAG mit einer Kantenlänge < 25 cm (in haushaltsüblichen Mengen) unabhängig davon, ob ein neues Elektrogerät erworben wird (1:0 Rücknahme). Beim Onlinehandel gelten die 400 m² für die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte. Das Gesetz regelt, dass der Handel bei der Rücknahme nicht mit Annahmestellen des örE kooperieren darf. 2.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen (AWP) Nach § 30 KrWG die stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) auf. Der AWP konkretisiert die im LAbfG NRW und KrWG genannten Anforderungen.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 9 Abfallwirtschaftspläne stellen gemäß § 30 KrWG die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung dar. Weiterhin stellen sie die Abfallentsorgungsanlagen dar, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind (Entsorgungssicherheit). Die Landesregierung NRW hat im April 2016 mit dem „Ökologischen Abfallwirtschaftsplan NRW“ einen neuen Abfallwirtschaftsplan erlassen, dessen Inhalte sich auf den Planungszeitraum bis 2024/2025 beziehen. Er ist Nachweis der Entsorgungssicherheit des Landes und verfolgt folgende abfallwirtschaftliche Zielsetzungen: - Siedlungsabfälle, welche in NRW anfallen, sollen in NRW und in der Nähe ihres Entstehungsortes entsorgt werden (regionale Entsorgungsautarkie) - Intensivierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen und Wertstoffen. Die Zielsetzungen des Abfallwirtschaftsplanes NRW haben bei der Fortschreibung dieses Konzeptes Berücksichtigung gefunden. 2.6 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen vom 13.12.2016 gilt in der Fassung vom 24.03.2017. Im Anhang der Satzung (Abfallartenkatalog) sind die Annahmestellen für Abfälle sowie von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle aufgeführt. Die in der Satzung festgelegte Abfallgebühr wird linear für die unterschiedlichen Behältervolumen erhoben. Für alle Eigentümer von Grundstücken, die im Gebiet der Stadt liegen, gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ). Dieser gilt für private als auch für gewerblich genutzte Grundstücke auf denen Abfälle anfallen, welche nicht verwertet werden können. Die Satzung trifft Regelungen zur Festlegung des erforderlichen Restmüllvolumens. Die Nutzung einer Biotonne ist freiwillig. 2.7 Gewerbeabfallverordnung und Verpackungsverordnung Gewerbeabfallverordnung Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist, die neue fünfstufige Abfallhierarchie umzusetzen. Die neuen Regelungen sichern nicht nur den Umweltschutz, sondern sind stärker als bisher auch auf den Klima- und Ressourcenschutz zugeschnitten und beinhalten den Ausbau der Getrenntsammlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) die bisherige
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 10 Verpackungsverordnung ablösen. Das Verpackungsgesetz stellt eine Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung dar. Im Grundsatz geht das VerpackG davon aus, dass alle Abstimmungsvereinbarungen über die Sammelsysteme zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen neu zu verhandeln sind. Übergangsregelungen ermöglichen die Weitergeltung gültiger Vereinbarungen bis höchstens zum 31.12.2020.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 11 3. Angaben zur Stadt und zum Wirtschaftsraum 3.1 Größe und Gliederung des Stadtgebietes Solingen liegt im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist Zentrum der deutschen Klingen-, Messer- und Schneidwarenindustrie. Seit 2012 darf Solingen den offiziellen Zusatz Klingenstadt führen. Solingen zählt zu den kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf und liegt südwestlich von Wuppertal. Abb. 1: Lage der Stadt (Quelle: Stadt Solingen) Das Stadtgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 89,5 km², die etwa zur Hälfte landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Ca. 42 % sind Siedlungsfläche (Gebäude-, Frei- und Verkehrsfläche). Abb. 2: Flächennutzung in Solingen 2016
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 12 Das Stadtgebiet gliedert sich in 5 Stadtbezirke. Innerhalb dieser Stadtbezirke gibt es traditionelle Stadtteile, Wohngebiete oder Hofschaften. Hofschaften sind gekennzeichnet durch eine enge und teilweise verwinkelte Bebauung mit schmalen Straßenführungen ohne Bürgersteig. Abb. 3 Gliederung des Stadtgebietes (Quelle: Stadt Solingen) Zum 31.12.2016 hatte Solingen 162.300 Einwohner in 79.414 Haushalten. Die durchschnittliche Anzahl von Personen pro Haushalt liegt statistisch bei 2 Personen. Stadtbezirk Einwohner Haushalte Solingen Mitte 42.278 20.703 Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid 42.129 20.529 Wald 24.605 11.781 Burg/Höhscheid 34.674 17.139 Gräfrath 18.614 9.262 Solingen insgesamt 162.300 79.414 Tab. 1: Stadtbezirke Stand 31.12.2016 (Quelle: Stadt Solingen, Stadtdienst Statistik) Mit ca. 1.813 Einwohnern pro km² zählt Solingen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen (17.865.500 Einwohner, Fläche 34.098 km², ca. 524 Einwohner pro km²) zu den dichter besiedelten Flächen. 3.2 Bevölkerungsentwicklung/-prognose Seit 2012 nimmt die Einwohnerzahl in Solingen kontinuierlich zu. Abbildung 2 vermittelt einen Überblick über den Bestand und die Prognose der Entwicklung der Bevölkerung bis 2040. Abb. 4 Entwicklung der Bevölkerung in Solingen
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 13 3.3 Gewerbestruktur Solingen ist eine Industriestadt. Zur Charakterisierung der Gewerbestruktur dienen die Daten über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen. Wirtschaftsbereich Solingen NRW Sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige insgesamt 100% 100% Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 0,05% 0,4% Produzierendes Gewerbe 36,95% 27,8% davon Bergbau 0% 0,3% davon verarbeitendes Gewerbe 31,15% 20,9% davon Energie- u. Wasserversorgung, Abfall u. Beseitigung von Umweltverschmutzungen 2,0% 1,7% davon Baugewerbe 3,8% 4,9% Dienstleistungsbereich 21,2% 22,4% davon Handel 15,9% 14,6% davon Verkehr und Lager 3,3% 5,2% davon Gastgewerbe 2,0% 2,6% sonstige Dienstleistungen 41,8% 49,4% davon Information u. Kommunikation, Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen 4,6% 7,1% davon freiberuflich, wissenschaftl. u. techn. Dienstleistungen 9,4% 14,3% davon öffentl. Dienstleister, Erziehung u. Gesundheit 25,1% 24,2% davon sonstige Dienstleister 2,7% 3,8% Tab. 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Quelle: Stadt Solingen, Stadtdienst Statistik)
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 14 4. Abfallvermeidung und Beratung Gemäß § 6 KrWG sind Abfälle nach der neuen Abfallhierarchie in erster Linie zu vermeiden, zur Wiederverwendung vorzubereiten, zu recyceln, der sonstigen Verwertung zuzuführen und in der letzten Stufe zu beseitigen. In Anwendung dieser Abfallhierarchie müssen seitens des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Maßnahmen ergriffen werden, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen daher durch die Abfallberatung gemäß § 3 LAbfG sowie durch Öffentlichkeitsarbeit die Abfallvermeidung fördern. Generell beraten die Städte und Gemeinden die privaten Haushaltungen über die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung, auch vor dem Hintergrund der gemeindespezifischen Abfallsammelsysteme. Ziel der Beratung ist auch die sortenreine Erfassung der hier gesammelten Stoffe, insbesondere der Verpackungsmaterialien und der biogenen Abfälle, so dass die Menge der bei den sich anschließenden Sortier- und Aufbereitungsvorgängen anfallenden und aufwendig zu entsorgenden Sortierreste minimiert wird. In Solingen wird die im Landesabfallgesetz geforderte ortsnahe Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen erfüllt. Diese Aufgabe übernehmen verschiedene Stadtdienste und Einrichtungen. So nimmt die Gewerbeabfallberatung (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) des Stadtdienstes Natur und Umwelt Beratungstätigkeiten im Hinblick auf die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen für die Industrieunternehmen und die Stadt Solingen wahr. Über die verschiedensten Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen gibt die Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen Auskunft. Diese führt Informationsveranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Abfall durch, berät Privathaushalte, Schulen und Kindergärten sowie Vereine und Verbände in der Müllvermeidung. Zielsetzung ist insbesondere bei den anfallenden Abfällen die Verwertung bzw. die Verwertbarkeit von Abfällen zu steigern. Mit speziellen Müllsammeltagen wird das Umweltbewusstsein der Menschen in der Stadt nachhaltig gefördert und gesteigert. Ein neues Projekt wird die Reduzierung von Einwegbechern (Coffee-to-go) durch die Etablierung eines Mehrwegsystems sein. Das Spektrum der Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen deckt sowohl allgemeine Fragen („Wann wird meine Tonne geleert?“) als auch die vielfältigen speziellen Fragen wie z.B. die LVP-Erfassung („Was gehört in die gelbe Tonne?“) ab. Seit 2015 wird ebenfalls zur Sammlung von Abfällen mittels der Biotonne beraten. Weitere Beratungsangebote werden durch die Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale Solingen erbracht. Die Schwerpunkte dort liegen auf der Umweltberatung der Bürgerinnen und Bürger sowie Projekten in Schulen etc. Ferner werden gemeinsam mit der Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen Aktionstage wie z.B. ein Kompostinfotag oder Cafe Sperrgut durchgeführt.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 15 5. Abfallwirtschaftliche Situation und Unternehmensdarstellung 5.1 Kurzbeschreibung des Unternehmens Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) wurden zum 01.01.2011 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung durch Zusammenführung der beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen EntsorgungsBetriebe Solingen (EBS) und Technischer Betrieb Straßen und Grün der Stadt Solingen (TBSG) gegründet. Aus dem Bereich Wertstoffsammlung des EBS (jetzt: TBS) ging im Jahr 2001 die Entsorgung Solingen GmbH hervor, in die im Januar 2003 auch die Deponie und die Kompostierungsanlage integriert wurden. Die Genehmigung zur Ablagerung auf der Deponie ist zum 15.07.2009 abgelaufen. Die Deponie ist seit diesem Zeitpunkt geschlossen. 2008 erfolgte der wirtschaftliche Zusammenschluss der EBS mit dem Müllheizkraftwerk. Sowohl die Technischen Betriebe Solingen als auch die Entsorgung Solingen GmbH sind Töchter der Stadt Solingen, die organisatorisch unter der Leitung eines Betriebsleiters bzw. Geschäftsführers stehen. 5.2 Entsorgungseinrichtungen in Solingen 5.2.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Betreiber: Technische Betriebe Solingen (TBS) Dültgenstaler Straße 61, 42719 Solingen Anlagenstandort: Sandstraße 16a, Solingen Inbetriebnahme: 1969 Kapazität: ca. 140.000 t/a Abfallarten: Siedlungsabfall, Gewerbeabfall Müllkessel: 2 Dampfkesseleinheiten Energieerzeugung: 64.210 MWh elektrischer Strom, 51.684 MWh Fernwärme Die Stadt Solingen betreibt seit 1969 ein Müllheizkraftwerk (MHKW), dessen erzeugte Energie im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung zur Produktion von Fernwärme und Strom genutzt wird. Der in der EU- Abfallrahmenrichtlinie geforderte Energieeffizienzwert von 0,6 wird im MHKW Solingen sicher überschritten. Die Anlage besitzt damit den Verwerterstatus R1 nach Anhang 1 der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Der Betrieb des Müllheizkraftwerkes erfolgt zweilinig in modernen Dampfkesseleinheiten mit einer Durchsatzleistung von maximal 20 t Abfall pro Stunde.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 16 Die Rauchgasreinigungsanlagen des MHKW Solingen sorgen dafür, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Emissionen gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17.BImSchV) sicher eingehalten werden. Zur Überwachung dieser Emissionen sind eignungsgeprüfte Messeinrichtungen installiert, die kontinuierliche Messergebnisse liefern und an einen Prozessrechner weiterleiten, der sie datenmäßig erfasst und über lange Zeiträume reproduzierbar aufbereitet. Darüber hinaus werden durch ein staatlich anerkanntes Messinstitut regelmäßige Überprüfungen in Form von Stichprobenmessungen durchgeführt. Mit einer speziellen Hard-und Software-Einrichtung stellt das MHKW Solingen über ein Emissionsdatenfernübertragungssystem die kontinuierlich gemessenen Emissionsdaten der Bezirksregierung Düsseldorf täglich zur Verfügung. Alle Emissionsdaten werden über ein Emissionsdatenfernübertragungssystem der Aufsichtsbehörde übertragen. Die Prozessüberwachung und –bedienung erfolgt über ein digitales Prozessleitsystem, das alle verfahrenstechnischen Abläufe detailliert darstellt und speichert. Einmal jährlich wird die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messung und Verbrennungsbedingungen unterrichtet. 1999 wurde das MHKW erstmals zum Entsorgungsfachbetrieb nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zertifiziert. 2003 folgte die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem). Schadstoffsammelstelle Schadstoffe aus Haushaltungen (kostenlos) bzw. Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbereichen (kostenpflichtig) sowie aus Behörden und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden – soweit sie von ihrer Art und Gefährlichkeit mit Schadstoffen aus Haushaltungen gemeinsam entsorgt werden können – über die stationäre Sammelstelle des MHKW der Stadt Solingen erfasst. 5.2.2 EntsorgungsZentrum Bärenloch Auf dem Gelände des EntsorgungsZentrum Bärenloch befinden sich der Wertstoffhof, die Kompostierungsanlage und die Deponie Bärenloch. Kompostierungsanlage Auf der Kompostierungsanlage werden aus Garten- und Parkabfällen hochwertige RAL- geprüfte Kompostprodukte hergestellt. Betreiber: Entsorgung Solingen GmbH (ESG) Dültgenstaler Straße 61, 42719 Solingen Anlagestandort: EntsorgungsZentrum Bärenloch Cronenberger Straße 177, Solingen Inbetriebnahme: 01.10.2003
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 17 Kapazität: 12.000 t/a Abfallarten: Grünschnitt (Garten- und Parkabfälle) Verfahren: Offene Mietenkompostierung Produkte: Frischkompost, Fertigkompost Verwendung: verschiedene Kompostprodukte (lose und Sackware) an Privat- und Gewerbekunden sowie in die Landwirtschaft Die Verarbeitung des angelieferten Materials erfolgt auf der Kompostierungsanlage in einer offenen Mietenkompostierung, mit aktiv gesteuerter Belüftung der Rotte, damit die Mikroorganismen optimale Milieubedingungen hinsichtlich der Sauerstoffversorgung und Temperatur vorfinden. Die Mietenabluft aus den sechs unterflur verlegten Belüftungsfeldern wird mittels eines Ventilators abgesaugt und einer im Lüfterraum integrierten Befeuchterstation zugeführt. Von hier aus wird die konditionierte Abluft dem Biofilter zur Desodorierung zugeführt und anschließend an die Umgebung abgegeben. Anfallendes Regen-/Oberflächenwasser wird gefasst und zur Mietenbewässerung eingesetzt. Auf der Kompostierungsanlage werden die Kompostprodukte Frisch- und Fertigkompost hergestellt. Durch die Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Kompost wird die Qualität dieser Produkte regelmäßig nach strengen Vorgaben überprüft. Aufgrund der gleichbleibend guten Materialqualität ist der Kompost seit über 10 Jahren von der Bundesgütegemeinschaft mit dem Qualitätszertifikat „RAL-Gütegesicherter Kompost“ ausgezeichnet. Wertstoffhof Im Eingangsbereich des EntsorgungZentrum Bärenloch wird seit 1996 ein Wertstoffhof betrieben. Dieser wurde im Laufe des Jahres 2003 vollständig neugestaltet und das Angebot für die Nutzer erweitert. Dort können die Solinger Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den grundstücksbezogenen Sammelsystemen Papier/Pappe und Verpackungsmaterialien mit dem „grünen Punkt“ sowie Korken, Altkleider, Schuhe, Altglas, CDs und Metallschrott kostenlos abgeben. Gleichzeitig stehen dort Container für Grünschnitt bereit, so dass private Anlieferer auf bequeme Art ihren Grünschnitt bis 50 kg kostenlos abgeben können. Bereits seit 1996 hat die Entsorgung Solingen GmbH eigenständig Elektro- und Elektronikschrott erfasst und einer Verwertung zugeführt. Seit März 2006 ist die kostenlose Rückgabe aller Arten von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten für private Endnutzer auf dem Wertstoff möglich. Die Abholung von den Sammelstellen und die Verwertung geschehen in Verantwortung der Gerätehersteller. Im Falle der Eigenvermarktung, erfolgt die Koordination durch die Technischen Betriebe Solingen selbst. Darüber hinaus können folgende Dinge kostenpflichtig abgegeben werden: Bauschutt, Reifen, Holz, Restmüll, Garten-und Parkabfälle.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 18 Im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Vorgaben ist die Annahme von asbestzementhaltigen Abfällen, Glas- und Mineralfasern sowie Dämmwolle (keine organische) seit dem 15.07.2009 am EntsorgungsZentrum ausgeschlossen. Für diese Abfälle stehen nach dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen mehrere Alternativen (z.B. Deponie Industriestraße in Velbert) zur Verfügung. Deponie Bärenloch Die Deponie Bärenloch wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der TA Siedlungsabfall) am 15.07.2009 geschlossen und befindet sich derzeit in der Stilllegungsphase um sie nach erfolgter Renaturierung in die Nachsorgephase zu überführen. 5.2.3 Umschlagstelle Tersteegenstraße Seit dem 16.01.2017 verfügen die Technischen Betriebe über eine Umschlagstelle. Die seitens der ESG und TBS gesammelten Papier, Pappe, Kartonagen und Bioabfälle werden hier abgeladen und in Großbehältnisse von beauftragten Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen umgeladen (Umschlag). Nach Abschluss notwendiger Genehmigungsverfahren und Umbaumaßnahmen werden die Abfälle der Gelben Tonne ebenfalls hier umgeschlagen. 5.3 Umfang der Entsorgungspflicht 5.3.1 Überlassungspflichten Die Stadt Solingen ist als kreisfreie Stadt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5 Abs. 1 LAbfG. Es ergeben sich daher gemäß § 17 Abs. 1 KrWG grundsätzlich folgende Überlassungspflichten an die Stadt Solingen: Abfälle aus privaten Haushaltungen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (ohne duale Systeme) „Gewerbeabfälle“ „Siedlungsabfälle“ Verwertung Beseitigung Beseitigung Verwertung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eigene Zuständigkeit überlassungspflichtig nicht überlassungspflichtig Abb. 5: Überlassungspflichten
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 19 5.3.2 Ausnahmen von der Überlassungspflicht Die Möglichkeit für private Haushalte zur Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück wird klarer formuliert (§ 17 Abs. 1 KrWG). Eine solche Eigenverwertung ist demnach zugelassen, soweit die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung auf dem von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstück in der Lage sind. Gemäß den Regelungen zur gewerblichen Sammlung im KrWG, dürfen gewerbliche Sammlungen die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht wesentlich beeinträchtigen. Besonderer Schutz gilt dabei hochwertigen kommunalen Erfassungssystemen, der Gebührenstabilität sowie einem transparenten Ausschreibungswettbewerb. Die ordnungsgemäße Tätigkeit von gewerblichen Sammlern wird durch ein Anzeigeverfahren (§ 18 KrWG) gewährleistet. 5.3.3 Abfallsatzung und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Abfälle Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Solingen vom 13.12.2016 ist in der Fassung vom 24.03.2017 in Kraft getreten. Sie enthält als Anlage einen Positivkatalog (Abfallartenkatalog) der Abfälle zur Verwertung und Beseitigung unter Angabe der Annahmestellen: Müllheizkraftwerk, Schadstoffsammelstelle, Kompostierungsanlage, Wertstoffhof. Abfälle die nicht in dem Abfallartenkatalog benannt werden, sind von der Entsorgung ausgeschossen. Die Satzung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Solingen einsehbar. 5.4 Darstellung der Abfälle, die in Haushalten und Kleingewerbe anfallen 5.4.1 Restmüll Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen werden von den Technischen Betrieben Solingen Abfallgefäße zur Verfügung gestellt ( 35 l Abfallsack, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l). Die Abfuhr erfolgt wöchentlich oder vierzehntäglich. Die Tage der Leerung bestimmt die Stadt. Das Intervall der Entleerung und die Behältergröße kann nach bestimmten Kriterien, gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben der jeweils gültigen Satzung, über die Abfallentsorgung in der Stadt Solingen „individuell“ festgelegt werden. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern über den Gebührenmaßstab Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geboten. Der anfallende Abfall wird im Umleerverfahren mit Müllfahrzeugen abgefahren. Dazu bieten die Technischen Betriebe Solingen einen Voll-Service an, d.h. die Müllbehälter werden von Mitarbeitern der Technischen Betriebe Solingen von ihrem Stellplatz geholt und nach der Leerung wieder dorthin zurücktransportiert, soweit die maximal zulässige Länge des Transportweges nicht überschritten wird. Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle können die von den Technischen Betrieben Solingen zugelassenen Abfallsäcke benutzt werden. Alternativ werden auf Antrag weitere Abfallbehälter als gebührenpflichtige Sonderleistung zur Verfügung gestellt. Seit 2011 sinkt die Restmüllmenge kontinuierlich s. Abbildung 6.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 20 Restmüll 40.000 240 38.000 230 kg/EW*a 36.000 220 MG/a 210 34.000 200 32.000 190 30.000 180 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 37.894 38.831 37.054 36.615 36.288 36.286 36.158 kg/(E*a) 237 243 234 230 227 224 223 Abb. 6: Restmüll 2010 – 2016 5.4.2 Grünabfälle/Bioabfälle Das im Haltestellensystem betriebene Grünschnittcontainerfahrzeug ermöglicht eine flächendeckende Abgabe von Grünabfällen. Das von der Solinger Bevölkerung sehr gut angenommene Fahrzeug befindet sich von März bis einschließlich November jeweils von dienstags bis samstags im Einsatz. Kostenlos können bis zu 50 kg Bioabfall und Grünschnitt aus dem häuslichen Bereich beim Grünschnittcontainer abgegeben werden. Hierbei sind Bioabfälle und Grünschnitt getrennt voneinander abzugeben. Ferner besteht die Möglichkeit, kostenlos ebenfalls bis zu 50 kg Bio- und Grünabfälle bei der Kompostierungsanlage abzugeben. Die Kompostierungsanlage nimmt allerdings nicht nur Grünschnitt aus privaten Haushalten, sondern auch aus dem Aufgabenbereich der Stadt Solingen (Garten- und Parkabfälle) und von den Gewerbebetrieben (Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege) entgegen. Diese Abfälle werden gemeinsam verarbeitet. Die in Solingen anfallenden Garten- und Parkabfälle (s. Abb. 7) werden nahezu vollständig in der Kompostierungsanlage verwertet. Der daraus erzielte hochwertige Qualitätskompost ist seit über 10 Jahren mit dem begehrten RAL-Gütesiegel ausgezeichnet. Grünabfallmengen 15.000 80 70 12.000 60 kg/EW*a MG/a 9.000 50 40 6.000 30 3.000 20 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 9.770 12.067 10.766 11.504 11.770 10.634 11.740 kg/(E*a) 61 76 68 72 74 66 72 Abb. 7: Grünabfall 2010 - 2016
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 21 Deutliche Schwankungen bei der Sammelmenge für Grünabfälle sind im Wesentlichen auf die jeweiligen jährlichen Witterungsbedingungen zurückzuführen. Nicht in den Werten enthalten sind die Abfallmengen aus der seit 2015 eingeführten Biotonne. Die Einführung erfolgte aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben. Sie wird als 120 l Tonne mit einem ganzjährigen 14-täglichen Leerungsrhythmus angeboten. Die Biotonne soll insbesondere für verwertbare Küchenabfälle genutzt werden, dient aber auch als komfortable Ergänzung für Grünschnitt und einer ggfs. bisher erfolgten Eigenkompostierung im Garten. Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig und wird gut angenommen. Seit dem 01.01.2017 wird eine Gebühr für die Biotonne erhoben. Die Verwertung der Abfälle erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung bei der, neben einer hochwertigen Verwertung, auch die Länge des Transport Berücksichtigung fand. Biotonne 2.000 10 1.700 8 kg/EW*a 1.400 6 MG/a 1.100 4 800 2 500 0 2015 2016 Mg/a 757 1.231 kg/(E*a) 5 8 Abb. 8: Abfallmengen Biotonne 2015 - 2016 5.4.3 Sperrgut Die Sperrmüllabholung erfolgt in Solingen nach Terminvergabe. Jeder Haushalt in Solingen hat die Möglichkeit einmal pro Jahr seine sperrigen Abfälle, unter Einhaltung der Mengenvorgaben, kostenlos abholen zu lassen. Für einen zweiten Abfuhrtermin wird derzeit ein Entgelt erhoben. Das Sperrgut ist nach Elektrogeräten, Holz, Metallteilen und Brennbarem zu separieren. Die Abfuhr erfolgt getrennt entsprechend ihrer Verwertbarkeit, d.h. Wertstoffe werden aussortiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wird seit 2016 die Abholung von Sperrgut direkt aus der Wohnung angeboten. Der Service ist zeitlich begrenzt bis zum Frühjahr 2019. Der Rückgang der gesammelten Sperrgutmengen ab dem Jahre 2012 ist vermutlich auf gewerbliche Sammlungen zurückzuführen, welche mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 möglich sind.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 22 Sperrmüll 30 4.500 28 4.000 kg/EW*a 26 MG/a 24 3.500 22 3.000 20 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 4.331 4.546 4.222 4.035 3.753 3.944 3.884 kg/(E*a) 27 28 26 25 23 24 24 Abb. 9:: Sperrmüll 5.4.4 Elektro- und Elektronikgeräte Die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte im Sinne des ElektroG erfolgt im Holsystem über die Sperrgutabfuhr. Eine zusätzliche mobile Sammlung erfolgt 2 mal pro Monat samstags im Haltestellensystem. Darüber hinaus können Elektro- und Elektronikaltgeräte auf dem Wertstoffhof, beim Müllheizkraftwerk Solingen und in Kooperation bei diversen Einzelhandelsgeschäften, sozialen Einrichtungen und Firmen abgegeben werden. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden am Wertstoffhof, sowie an der Schadstoffsammelstelle am Müllheizkraftwerk angenommen. Elektrogeräte 1200 10 1100 8 1000 kg/EW*a 6 MG/a 900 800 4 700 2 600 500 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 949 881 954 926 1075 1122 1075 kg/(E*a) 6 6 6 6 7 7 7 Abb. 10: Elektro- und Elektronikaltgeräte 2010 - 2016 5.4.5 Bauschutt Für Kunden aus dem privaten und gewerblichen Bereich besteht die Möglichkeit, Bauschutt am Entsorgungszentrum Bärenloch (Wertstoffhof) anzuliefern. Es wird unterschieden zwischen verwertbaren und nichtverwertbaren sowie gemischten Baustellenabfällen. Nach Schließung der Deponie Bärenloch im Jahre 2012 werden die angelieferten Materialien über Fachfirmen entsorgt bzw. verwertet. Auf eine gesonderte Darstellung der Mengen wurde
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 23 verzichtet, da diese verhältnismäßig gering sind und nicht mit den Siedlungsabfällen gemeinsam beseitigt werden. 5.4.6 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Die Stadt Solingen erfasst die PPK-Fraktion seit 1993 über eine Altpapiertonne (blaue Tonne). Hierfür stehen 120 l, 240 l und 1.100 Liter Behälter zur Verfügung. Das Abfuhrintervall beträgt 4 Wochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am EntsorgungsZentrum Bärenloch (Wertstoffhof) und seit 2016 auch am MHKW Verkaufsverpackungen und Druckerzeugnisse aus Papier kostenlos abzugeben. Die Sammelmenge für PPK bewegt sich mit 58 kg pro Einwohner pro Jahr bis 62 kg pro Einwohner pro Jahr auf einem konstanten Niveau. Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) 10.000 65 9.500 62 9.000 kg/EW*a 59 MG/a 8.500 56 8.000 7.500 53 7.000 50 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 9.576 9.882 9.547 9.350 9.328 9.429 9.593 kg/(E*a) 60 62 60 59 58 58 59 Abb. 11: Jahresmenge Papier, Pappe, Kartonage (PPK) 2010 - 2016 5.4.7 Leichtverpackungen (LVP, Duale Systeme) Verkaufs- und Umverpackungen werden auf der Grundlage der Verpackungsverordnung über die „Gelbe Tonne“ getrennt erfasst. Die Sammlung und der Transport von LVP werden derzeit von der Entsorgung Solingen GmbH als 100% ige Tochter der Stadt Solingen durchgeführt. Der Auftrag wurde im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Systembetreiber für den Leistungszeitraum 01.01.2016 – 31.12.2018 erteilt. Für die Erfassung der Verkaufsverpackungen stehen 120 l, 240 l und 1.100 Liter-Behälter zur Verfügung. Das Abfuhrintervall beträgt 4 Wochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am EntsorgungsZentrum Bärenloch (Wertstoffhof) Verkaufsverpackungen und Druckerzeugnisse kostenlos abzugeben.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 24 Leichtverpackungen (LVP) 4.000 30 3.800 25 kg/EW*a 3.600 MG/a 20 3.400 15 3.200 3.000 10 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 3.250 3.386 3.432 3.499 3.470 3.641 3.731 kg/(E*a) 20 21 22 22 22 22 23 Abb. 12: Leichtverpackungen (LVP) 2010 - 2016 5.4.8 Glas Glas wird über farbig gekennzeichnete Depotcontainer (im Bringsystem) getrennt gesammelt und von einem Vertragsunternehmen im Auftrag der Systembetreiber entsprechend der Verpackungsverordnung abgefahren und verwertet. Auf dem Solinger Stadtgebiet befinden sich flächendeckend ca. 324 Sammelcontainerstandorte mit ca. 739 Containern, welche bedarfsgerecht geleert werden. Glas 4.000 30 3.500 25 kg/EW*a MG/a 3.000 20 2.500 15 2.000 10 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 3.073 3.188 3.041 3.063 2.971 2.888 2.874 kg/(E*a) 19 21 19 19 19 18 18 Abb. 13: Glas 2010 - 2016 5.4.9 Altkleider Altkleider werden in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Solingen gesammelt. Auf dem Solinger Stadtgebiet befinden sich flächendeckend ca. 170 Sammelcontainer an 145 Standorten, welche bedarfsgerecht geleert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gut erhaltene Kleidung in verschiedenen caritativen Einrichtungen abzugeben.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 25 Altkleider 600 5 550 4 kg/EW*a 500 3 MG/a 450 2 400 1 350 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 467 414 392 406 467 525 579 kg/(E*a) 3 3 2 3 3 3 4 Abb. 14: Altkleider 2010 - 2016 5.4.10 Metalle Metalle werden am MHKW, auf dem Wertstoffhof des EntsorgungsZentrums Bärenloch sowie durch die Sperrmüllsammlung separat erfasst und der Verwertung zugeführt. Die Schwankungen in den Sammelmengen lassen sich durch hohe Beraubung und die gewerbliche Sammeltätigkeit erklären. Der deutlich erhöhte Wert im Jahr 2016 beruht auf innerbetrieblichen Mengen, welche in die Vermarktung der Fraktion eingeflossen sind. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 643 555 523 547 558 571 667 kg/(E*a) 4 3 3 3 3 4 4 Tab. 3: Metallsammlung 5.4.11 Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe Für die Entsorgung von Schadstoffen aus Haushaltungen wird die Schadstoffsammelstelle am MHKW vorgehalten. Dort werden Abfälle erfasst, die wegen ihres Schadstoffgehaltes zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit einer getrennten Erfassung bedürfen, also weder über die Hausmüllabfuhr noch über die verschiedenen Wertstoffsammlungen entsorgt werden können. Hierzu gehören Farben, Lacke, Spraydosen, Chemikalien, Batterien, Fotochemikalien, Pestizide, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Öle, Fette, Säuren und Laugen. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden gemäß ElektroG im Rahmen der Elektroaltgeräte gesammelt und zur Aufbereitung gegeben. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mg/a 66 67 63 65 64 64 65 kg/(E*a) 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 Tab. 4: Schadstoffsammlung
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 26 5.5 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen Infrastrukturabfälle Unter dem Begriff „Infrastrukturabfälle“ werden die Abfallarten zusammengefasst, die bei der Unterhaltung kommunaler Infrastruktureinrichtungen anfallen. Man versteht darunter die Gruppe von Abfällen, die bei der Pflege und Unterhaltung städtischer Flächen oder anderer Einrichtungen wie z. B. Parks, Friedhöfe, Straßen anfällt, sowie Abfälle aus der Kanalreinigung und Marktabfälle. In Solingen werden die Fraktionen Straßenkehricht und kompostierbare Abfälle (Park- und Friedhofsabfälle aus städtischen Anlieferungen) einer Verwertung zugeführt.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 27 6. Angaben über Art und Menge der Abfälle 6.1 Siedlungsabfälle 2012 und 2016 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Jahr 2012 und 2016 in der Stadt Solingen angefallene Siedlungsabfallmenge. Abfallarten, und gruppen 2012 2016 158.596 Einwohner 162.300 Einwohner t kg/Ea t kg/Ea Hausabfall 37.054 234 36.158 223 Sperrgut 4.088 26 3.884 24 ∑ Haus- und Sperrmüll 41.142 260 40.042 247 Kleinanlieferungen privat und Kleingewerbe beim 8.800 55 8.370 52 MHKW Grünabfälle 10.766 68 11.740 72 Biotonne - - 1.231 8 ∑ Grünabfälle und 10.766 68 12.971 80 Biotonne Papier, Pappe, Kartonagen 9.547 60 9.593 59 (PPK) Glas 3.041 19 2.874 18 Leichtverpackungen (LVP) 3.435 22 3.731 23 Altkleider 392 2 579 3,5 Metall 523 3 667 4 ∑ Wertstoffe 16.938 106 17.444 107,5 Elektro- und 954 6 1.075 7 Elektronikgeräte Schadstoffhaltige Abfälle 63 0,4 65 0,4 aus getrennter Sammlung Straßenkehricht u. Abfälle 1.277 8 1.210 7,5 der Kanalreinigung keine Abfälle a. d. Kanalreinigung 17 0,1 * Erfassung Sonstige Infrastrukturabfälle 283 2 170 1 ∑ Infrastrukturabfälle 1.577 10,1 1.380 8,5 Altreifen 30 0,2 36 0,2 Bauschutt 306 2 131 0,8 Baumischabfälle 1.283 8 Gesamtsumme 80.576 507,7 82.797 511,4 Tab. 5: : Siedlungsabfallmengen 2012 und 2016
6.2 Straßenkehricht, Abfälle Hausmüll, aus Kanalreinigung, hausmüllähnliche Schadstoffhaltige PPK, LVP, Altkleider, Grünabfälle Gewerbeabfälle, Abfälle Glas, Elektroschrott, Sperrmüll Metall Sortierung Aufbereitung Müllheizkraftwerk Kompostierungsanlage Schadstoff-Sammelstelle Abb. 15: Abfallströme der Stadt Solingen Verwertung Darstellung der Abfallströme Abfälle aus Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Rauchgas- Schlacke Siebreste reinigungs- anlage Extern: Extern: Extern: Extern: Sortier- Aufberei- Extern: Wertstoff- Extern: Aufberei- reste- tung und Verwertung verwer- Verwertung tung und Entsor- Verwer- tung Entsorgung gung tung Seite 28
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 29 6.3 Prognose der Siedlungsabfälle Für eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Abfallmengen für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbereich ist die Entwicklung der Bevölkerungszahl ein maßgeblicher Faktor. Die Annahmen basieren auf der Fortführung bestehender Getrenntsammlungssysteme und gesetzlicher Rahmenbedingungen. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Solingen ist bis zum Jahr 2025 auf 165.687 Einwohner steigend. Am 31.12.2016 waren 162.300 Einwohner in Solingen gemeldet. Entwicklung der Bevölkerung in Solingen 2010 - 2040 168.000 165.687 165.388 165.000 164.435 163.692 162.000 160.944 160.485 158.658 159.000 156.000 153.000 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 Abb. 16: Bevölkerungsprognose (Quelle: Stadtdienst Statistik, Stadt Solingen)
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 30 Die folgende Tabelle stellt die in der Stadt Solingen angefallenen Siedlungsabfallmengen im Jahr 2016 gegenüber den prognostizierten Siedlungsabfallmengen für das Jahr 2026. Abfallarten, -gruppen 2012 2016 Prognose 2026 158.596 Einwohner 162.300 Einwohner 165.587 Einwohner t kg/Ea t kg/Ea t kg/Ea Hausabfall 37.054 234 36.158 223 36.500 220 Sperrgut 4.088 26 3.884 24 4.000 24 Kleinanlieferungen 8800 = privat und 8370 = 111.953 111.505 55 52 - - Kleingewerbe beim Anlieferungen Anlieferungen MHKW Grünabfälle 10.766 68 11.740 72 11.200 68 Biotonne - - 1.231 8 2.500 15 Papier, Pappe, 9.547 60 9.593 59 9.500 57 Kartonagen (PPK) Glas 3.041 19 2.874 18 2.700 16 Leichtverpackungen 3.435 22 3.731 23 4.000 24 (LVP) Altkleider 392 2 579 3,5 650 3,9 Metall 523 3 667 4 665 4 Elektro- und 954 6 1.075 7 1.100 6,6 Elektronikgeräte Schadstoffhaltige Abfälle aus getrennter 63 0,4 65 0,4 65 0,4 Sammlung Infrastrukturabfälle (Straßenkehrricht, 1.577 10,1 1.380 8,5 1.700 10 Kanalreinigung, Parkabfälle) Bauschutt 306 2 131 0,8 200 1,2 Baumischabfälle 1.283 8 1.300 7,8 Gesamtsumme (ohne Kleinanlieferungen 71.746 453 74.391 459 76.080 457,9 MHKW) Tab. 6: Abfallmengenprognose
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 31 Hausmüll und Sperrmüll Das Hausmüll- und Sperrmüllaufkommen wird unter Berücksichtigung demografischer Einflussfaktoren (Einwohner, Haushalte) prognostiziert. Darüber hinaus sind Mengenverlagerungen in andere getrennt erfasste Abfallarten/Abfallgruppen und Wertstofferfassungen wie Glas, Papier, LVP, Alttextilien und Biotonne berücksichtigt. In den vergangenen Jahren lässt sich beobachten, dass das Restmüllaufkommen pro Einwohner kontinuierlich sinkt (vgl. Abb. 6 Restmüll 2010-2016). Im Bereich Sperrmüll wird von einer konstanten Sammlung ausgegangen. Bio- und Grünabfälle Zum 01.04.2015 wurde die Biotonne, aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben in Solingen eingeführt. Das neue Sammelsystem wird von der Bevölkerung gut angenommen und führt, wie vom Gesetzgeber gewünscht, zu einer Steigerung der biogenen Abfallmengen. Aufgrund der Etablierung des Systems, ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Zuwachs der Biotonnennutzer in Solingen zu rechnen, so dass die Sammelmengen der biogenen Abfälle aus der Biotonne steigen werden. Aufgrund der teilweisen Verlagerung der Grünabfälle in die Biotonne wird bei diesen von einer leicht sinkenden Menge ausgegangen. Wertstoffe Die Entwicklung der Prognose-Annahmen basiert auf den bisher erfassten Mengen und den Erfahrungswerten von Getrennterfassungssystemen. Für Altpapier wird ein geringer Rückgang erwartet, da die steigende Zahl an Kartonagen zu einer Verschiebung des Gewichtes zugunsten des Volumens führt. Aufgrund eingeführter Pfandsysteme und der Zunahme von PET-Flaschen ist bei der Glaserfassung mit einem weiteren Rückgang zu rechnen. Die Erhöhung der Zahl der bereitgestellten Altkleidercontainer führte zu einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge und wird als konstant angenommen. Metall unterliegt einen starken Beraubung sowie der Sammeltätigkeit durch Dritte. Es wird versucht, durch der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, die Menge konstant zu halten. Elektro- und Elektronikkleingeräte Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Oktober 2015 ist die Rücknahmepflicht der Altgeräte auf den Handel erweitert worden. Die sich hieraus ergebenden erweiterten Abgabemöglichkeiten für die privaten Haushalte, wird sich im Laufe der kommenden Jahre eine Verschiebung der Erfassungsmengen zugunsten des Handels ergeben. Aufgrund der steigender Mengen Elektroschrott wird sich die Verschiebung relativieren.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022 Seite 32 7. Zukünftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen Getrennte Bioabfallsammlung Zum 01.01.2015 ist aufgrund der zu berücksichtigen gesetzlichen Regelungen eine flächendeckende Bioabfallsammlung in Form einer Biotonne als Modellversuch eingeführt worden. Vorbehaltlich der Ergebnisse des Modelversuchs ist beabsichtigt, die Biotonne in Solingen weiterhin auf freiwilliger Basis anzubieten, um die Akzeptanz der Bürger und die hohe Qualität des gesammelten Biogutes zu erhalten. Die Verwertung der Bioabfälle wird im Rahmen eines durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Die Verwertung der Grünabfälle erfolgt in der betriebseigenen Mulch- und Kompostierungsanlage. Neben der Einführung der Biotonne wird das Solinger Grünschnittmobil, wie bereits in den vorherigen Kapiteln beschrieben, weiterhin eingesetzt. Dieses Sammelsystem wird von den Bürgern sehr gut angenommen, als eine gute Serviceleistung betrachtet und besitzt einen hohen Stellenwert in der Solinger Bevölkerung. Streckung Leerungsintervall beim Hausmüll Parallel zur Einführung der Biotonne zum 01.01.2015 sollte eine Streckung des Leerungsintervalls der Hausmüllbehälter auf eine 14-tägliche Regelabfuhr erfolgen. Aktuell werden in der Stadt Solingen noch ca. 51 % der Hausmüllbehälter wöchentlich geleert. Dabei ist klar, dass keine vollständige Umstellung an allen Behälterstandorten möglich sein wird. Es sind Ausnahmeregelungen erforderlich, da es z. B. bei Kellerstandorten oder beengten Standplätzen Probleme bei den erforderlichen Behälterumstellungen geben kann. Auch ist zu erwarten, dass ein Teil der Großbehälter (MGB > 240 Liter) weiterhin wöchentlich geleert werden muss. Zielsetzung sind Einsparungen im Logistikbereich, welche für die Bioabfallsammlung genutzt werden sollen. Ebenfalls ergeben sich durch eine optimierte Tourenplanung ökologische sowie grundsätzliche ökonomische Vorteile. Vollservice Restmüllabfuhr/Serviceerweiterung Sperrmüllabfuhr In Solingen ist der kostenlose Transport der Abfallgefäße zum Leerungsfahrzeug bis zu einer Länge von 10 m seit jeher Standard. In Zeiten des demografischen Wandels gewinnt dieser Service an Bedeutung für die Solinger Bevölkerung. Ziel ist es daher, den Service auch zukünftig unter Beibehaltung der finanziellen Rahmenbedingungen standardmäßig anbieten zu können. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt im Rahmen von Terminvergaben und ist zwei Mal im Jahr für jeden Haushalt abrufbar. Hierbei ist die erste Abfuhr kostenlos und für die 2. Abfuhr wird ein Entgelt Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Für die Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung sind die Teile in der Regel an den Bürgersteig zu stellen. Um der Beraubung und Durchwühlen entgegenzuwirken, wird auf Antrag das Sperrgut, ähnlich wie die Restmülltonne auch, vom Grundstück geholt. Hierzu sollen zukünftig weitere Konzepte entwickelt werden, um dem Bürger die Möglichkeit der Abholung auch direkt aus der Wohnung oder Keller anzubieten.
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