Abfallwirtschaftskonzept 2018 2022 - Stadt Solingen

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Abfallwirtschaftskonzept 2018 2022 - Stadt Solingen
Abfallwirtschaftskonzept
      2018 - 2022

     Stadt Solingen
Abfallwirtschaftskonzept 2018 2022 - Stadt Solingen
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022   Seite 1

Impressum

Stadt Solingen

Der Oberbürgermeister

Erstellt durch:

Technische Betriebe Solingen

Dültgenstaler Straße 61

42719 Solingen

Stand:

Oktober 2017
Abfallwirtschaftskonzept 2018 2022 - Stadt Solingen
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                Seite 2

Inhaltsverzeichnis

  1. Veranlassung                                                                    6

  2. Rechtsgrundlagen                                                                7

  3. Angaben zur Stadt und zum Wirtschaftsraum                                      11

       3.1    Größe und Gliederung des Stadtgebietes                                11

       3.2    Bevölkerungsentwicklung/-prognose                                     12

       3.3    Gewerbestruktur                                                       13

  4. Abfallvermeidung und Beratung                                                  14

  5. Abfallwirtschaftliche Situation und Unternehmensdarstellung                    15

       5.1    Kurzbeschreibung des Unternehmens                                     15

       5.2    Darstellung der vorhandenen Anlagen in Solingen                       15

              5.2.1      Müllheizkraftwerk (MHKW)                                   15

              5.2.1.1 Schadstoffsammelstelle                                        16

              5.2.2      EntsorgungsZentrum Bärenloch                               16

              5.2.2.1 Kompostierungsanlage                                          16

              5.2.2.2 Wertstoffhof                                                  17

              5.2.2.3     Deponie Bärenloch                                         18

       5.3    Umfang der Entsorgungspflicht                                         18

              5.3.1 Überlassungspflichten                                           18

              5.3.2 Ausnahmen von der Überlassungspflicht                           19

              5.3.3 Abfallsatzung und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene

                        Abfälle                                                     19

       5.4    Abfälle, die in Haushalten und Kleingewerbe anfallen                  19

              5.4.1 Hausmüll                                                        20

              5.4.2 Bioabfälle / Grünabfälle                                        20

              5.4.3 Sperrgut                                                        21

              5.4.4 Elektro- und Elektronikgeräte                                   22
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              5.4.5 Bauschutt                                                     22

              5.4.6 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)                               23

              5.4.7 Leichtverpackungen (LVP, Duales System)                       23

              5.4.8 Glas                                                          24

              5.4.9 Altkleider                                                    24

              5.4.10 Metalle                                                      25

              5.4.11 Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe    25

       5.5    Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen                              26

6.     Angaben über Art und Menge der Abfälle                                     27

       6.1    Siedlungsabfälle 2012 und 2016                                      27

       6.2    Darstellung der Abfallströme                                        28

       6.3    Prognose der Siedlungsabfälle                                       29

7.     Zukünftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen                                 32

8.     Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit                            34

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                            Seite 4

Abkürzungsverzeichnis

AbfRRL        (EU-)Abfallrahmenrichtlinie

AVV           Abfallverzeichnis-Verordnung

AWK           Abfallwirtschaftskonzept

AWP           Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen

BlmSchV       Bundesimmissionsschutzgesetz

DepV          Deponieverordnung

DSD           Duales System Deutschland AG

EAR           Elektro-Altgeräte Register©

ElektroG      Elektro- und Elektronikgerätegesetz

GewAbfV       Gewerbeabfallverordnung

HMGA          Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

kg/Ea         Kilogramm je Einwohner und Jahr

KrWG          Kreislaufwirtschaftsgesetz

LAbfG         Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

LVP           Leichtverpackungen

MHKW          Müllheizkraftwerk

MKULNV       Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz

MVA           Müllverbrennungsanlage

PPK           Papier/Pappe/Kartonagen

örE           öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

t             Gewichtstonne

TBS           Technische Betriebe Solingen

VerpackV      Verpackungsverordnung

WEEE          Waste Electrical and Electronic Equipment Directive
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022          Seite 5

Abbildungsverzeichnis

Abb.   1      Lageplan Stadt Solingen

Abb.   2      Flächennutzung in Solingen 2016

Abb.   3      Gliederung des Stadtgebietes

Abb.   4      Entwicklung der Bevölkerung

Abb.   5      Überlassungspflichten

Abb.   6      Restmüll 2010 – 2016

Abb.   7      Grünabfall 2010 – 2016

Abb.   8      Abfallmengen Biotonne 2015 - 2016

Abb.   9      Sperrmüll 2010 – 2016

Abb.   10     Elektro- und Elektronikaltgeräte 2010 – 2016

Abb.   11     Papier, Pappe, Kartonagen PPK 2010 – 2016

Abb.   12     Leichtverpackungen LVP 2010 – 2016

Abb.   13     Glas    2010 – 2016

Abb.   14     Altkleider 2010 – 2016

Abb.   15     Abfallströme der Stadt Solingen

Abb.   16     Bevölkerungsprognose

Tabellenverzeichnis

Tab.   1      Stadtbezirke

Tab.   2      Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Tab.   3      Metallsammlung

Tab.   4      Schadstoffsammlung

Tab.   5      Siedlungsabfallmengen 2012 und 2016

Tab.   6      Abfallmengenprognose
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1.        Veranlassung

Gemäß der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben (§ 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 5a
Landesabfallgesetz)      hat    der     öffentlich-rechtliche   Entsorgungsträger     ein
Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und dieses alle 5 Jahre sowie bei wesentlichen
Änderungen fortzuschreiben. Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht
über den Stand der Abfallentsorgung in der Stadt Solingen. Hierbei handelt es sich um die
turnusmäßige Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes aus dem Jahre 2013 und gilt für
die Jahre 2018 bis 2022.

Die Inhalte des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) werden im § 5 a des Landesabfallgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt:

     a) Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden
        Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenen Abfälle,

     b) Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
        Verwertung der überlassenen Abfälle,

     c) begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht
        ausgeschlossen sind,

     d) Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit,

     e) Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der
        zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen,

     f)   die Darstellung der Zusammenarbeit / Kooperationen mit anderen öffentlich-
          rechtlichen Entsorgungsträgern.

     Ebenfalls wird mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Entwicklung eines
     weiteren Wertstoffhofs, dem Aufbau des Geländes Tersteegenstraße für
     abfallwirtschaftlichen Aktivitäten und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des
     Kreislaufwirtschaftsgesetztes, insbesondere der 5-stufigen Abfallhierarchie und der
     Bioabfallsammlung, Rechnung getragen.
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2.       Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)

Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die
entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das deutsche Abfallrecht beeinflussen.

Hier sind als Beispiele zu nennen:

        Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)
        Abfallverbringungsverordnung
        Deponierichtlinie/Abfallverbrennungsrichtlinie
        WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektroaltgeräten)
        Europäischer Abfallkatalog

Die wichtigsten Vorgaben für das deutsche Abfallrecht enthält die Abfallrahmenrichtlinie
(2008/98/EG). Die wesentlichen Grundlagen dieser Richtlinie sind:

        die Legaldefinition der Begriffe Abfall, Abfallvermeidung, Abfallbehandlung,
         Abfallverwertung und Recycling
        die Umstellung von einer dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie,
        Energieeffizienzkriterium für thermische Behandlung von Hausmüll (als energetische
         Verwertung)
        Verursacherprinzip als Leitsatz
        Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft,
        Gewährleistung der Entsorgungsautarkie,
        Festlegung von Recyclingquoten.

Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine umfassende Novelle des KrW-/AbfG
erforderlich (siehe nachfolgendes Kapitel).

2.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Mit dem zum 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die EU-
Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der
Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.

Kern des KrWG ist die fünfstufige Abfallhierarchie.

        Vermeidung,

        Vorbereitung zur Wiederverwendung,

        Recycling,

        sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,

        Beseitigung.
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Vorrang hat die jeweils beste Option im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt.
Neben den ökologischen Auswirkungen sind auch die technischen Möglichkeiten,
wirtschaftliche Zumutbarkeit und soziale Folgen zu berücksichtigen. Dem Recycling im Sinne
einer stofflichen Verwertung wird Vorrang vor der energetischen Verwertung eingeräumt. Die
Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart gegenüber den Abfallerzeugern und –besitzern
erfolgt in erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen.

2.3 Landesabfallgesetz (LAbfG)

Das KrWG des Bundes wird ergänzt und konkretisiert durch die Abfallgesetze der Länder. Mit
dem Landesabfallgesetz (LAbfG) Nordrhein-Westfalen soll eine möglichst abfallarme
Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen im Einklang mit den Bestimmungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes gefördert werden (§ 1 LAbfG). Auf Basis des
Landesabfallgesetzes (§ 17 LAbfG) wurde der neue ökologische Abfallwirtschaftsplan NRW
aufgestellt.

Im Landesabfallgesetz sind darüber hinaus die Anforderungen an kommunale
Abfallwirtschaftskonzepte (s. Punkt 1 Veranlassung) und Abfallbilanzen sowie die
Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte zur Abfallberatung geregelt.

2.4 Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz (ElektroG)

Mit der Novellierung des ElektroG im Oktober 2015 ergeben sich folgende wesentliche
Änderungen für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:

• übergangsweise Neustrukturierung der Sammelgruppen mit Änderung ab 01.12.2018

• Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten

• Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung).

Darüber hinaus werden Handel und Onlinehandel stärker in die Rücknahmeverpflichtung
eingebunden. So muss der Handel künftig Elektroaltgeräte zurücknehmen, wenn die
Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich
beim Kauf eines Elektrogerätes (1:1-Rücknahme) sowie für alle EAG mit einer Kantenlänge <
25 cm (in haushaltsüblichen Mengen) unabhängig davon, ob ein neues Elektrogerät erworben
wird (1:0 Rücknahme). Beim Onlinehandel gelten die 400 m² für die Lager- und Versandfläche
für Elektrogeräte. Das Gesetz regelt, dass der Handel bei der Rücknahme nicht mit
Annahmestellen des örE kooperieren darf.

2.5 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen (AWP)

Nach § 30 KrWG die stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) auf.
Der AWP konkretisiert die im LAbfG NRW und KrWG genannten Anforderungen.
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Abfallwirtschaftspläne stellen gemäß § 30 KrWG die Ziele der Abfallvermeidung, der
Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings,
sowie der Abfallbeseitigung dar. Weiterhin stellen sie die Abfallentsorgungsanlagen dar, die
zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen
aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen
Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind (Entsorgungssicherheit).

Die Landesregierung NRW hat im April 2016 mit dem „Ökologischen Abfallwirtschaftsplan
NRW“ einen neuen Abfallwirtschaftsplan erlassen, dessen Inhalte sich auf den
Planungszeitraum bis 2024/2025 beziehen. Er ist Nachweis der Entsorgungssicherheit des
Landes und verfolgt folgende abfallwirtschaftliche Zielsetzungen:

   -   Siedlungsabfälle, welche in NRW anfallen, sollen in NRW und in der Nähe ihres
       Entstehungsortes entsorgt werden (regionale Entsorgungsautarkie)
   -   Intensivierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, der getrennten Erfassung und
       Verwertung von Bio- und Grünabfällen und Wertstoffen.

Die Zielsetzungen des Abfallwirtschaftsplanes NRW haben bei der Fortschreibung dieses
Konzeptes Berücksichtigung gefunden.

2.6 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen

Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen vom 13.12.2016 gilt in der Fassung
vom 24.03.2017. Im Anhang der Satzung (Abfallartenkatalog) sind die Annahmestellen für
Abfälle sowie von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle aufgeführt. Die in der Satzung
festgelegte Abfallgebühr wird linear für die unterschiedlichen Behältervolumen erhoben.

Für alle Eigentümer von Grundstücken, die im Gebiet der Stadt liegen, gilt ein Anschluss- und
Benutzungszwang (ABZ). Dieser gilt für private als auch für gewerblich genutzte Grundstücke
auf denen Abfälle anfallen, welche nicht verwertet werden können. Die Satzung trifft
Regelungen zur Festlegung des erforderlichen Restmüllvolumens. Die Nutzung einer Biotonne
ist freiwillig.

2.7 Gewerbeabfallverordnung und Verpackungsverordnung

Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. Ziel
der Novelle ist, die neue fünfstufige Abfallhierarchie umzusetzen. Die neuen Regelungen
sichern nicht nur den Umweltschutz, sondern sind stärker als bisher auch auf den Klima- und
Ressourcenschutz zugeschnitten und beinhalten den Ausbau der Getrenntsammlung von
gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen.

Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz

Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) die bisherige
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                            Seite 10

Verpackungsverordnung ablösen. Das Verpackungsgesetz stellt eine Weiterentwicklung der
Verpackungsverordnung dar.

Im Grundsatz geht das VerpackG davon aus, dass alle Abstimmungsvereinbarungen über die
Sammelsysteme zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen neu zu verhandeln sind.
Übergangsregelungen ermöglichen die Weitergeltung gültiger Vereinbarungen bis höchstens
zum 31.12.2020.
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3.     Angaben zur Stadt und zum Wirtschaftsraum

3.1    Größe und Gliederung des Stadtgebietes

Solingen liegt im Bergischen
Land in Nordrhein-Westfalen.
Die Stadt ist Zentrum der
deutschen Klingen-, Messer-
und Schneidwarenindustrie.

Seit 2012 darf Solingen den
offiziellen Zusatz Klingenstadt
führen.

Solingen    zählt   zu  den
kreisfreien   Städten   des
Regierungsbezirks Düsseldorf
und liegt südwestlich von
Wuppertal.
                                   Abb. 1: Lage der Stadt (Quelle: Stadt Solingen)

Das Stadtgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 89,5 km², die etwa zur Hälfte
landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Ca. 42 % sind
Siedlungsfläche (Gebäude-, Frei- und Verkehrsfläche).

Abb. 2: Flächennutzung in Solingen 2016
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                         Seite 12

 Das Stadtgebiet gliedert sich in 5
 Stadtbezirke.    Innerhalb   dieser
 Stadtbezirke gibt es traditionelle
 Stadtteile,    Wohngebiete     oder
 Hofschaften.     Hofschaften   sind
 gekennzeichnet durch eine enge und
 teilweise verwinkelte Bebauung mit
 schmalen Straßenführungen ohne
 Bürgersteig.
                                                 Abb. 3 Gliederung des Stadtgebietes (Quelle: Stadt
                                                        Solingen)

Zum 31.12.2016 hatte Solingen 162.300 Einwohner in 79.414 Haushalten. Die
durchschnittliche Anzahl von Personen pro Haushalt liegt statistisch bei 2 Personen.

 Stadtbezirk                        Einwohner Haushalte
 Solingen Mitte                        42.278         20.703
 Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid           42.129         20.529
 Wald                                  24.605         11.781
 Burg/Höhscheid                        34.674         17.139
 Gräfrath                              18.614          9.262
 Solingen insgesamt                   162.300         79.414
Tab. 1: Stadtbezirke Stand 31.12.2016 (Quelle: Stadt Solingen, Stadtdienst Statistik)

Mit ca. 1.813 Einwohnern pro km² zählt Solingen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen
(17.865.500 Einwohner, Fläche 34.098 km², ca. 524 Einwohner pro km²) zu den dichter
besiedelten Flächen.

3.2     Bevölkerungsentwicklung/-prognose

 Seit 2012 nimmt die
 Einwohnerzahl in
 Solingen
 kontinuierlich zu.
 Abbildung 2
 vermittelt einen
 Überblick über den
 Bestand und die
 Prognose der
 Entwicklung der
 Bevölkerung bis
 2040.

                            Abb. 4 Entwicklung der Bevölkerung in Solingen
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                            Seite 13

3.3     Gewerbestruktur

Solingen ist eine Industriestadt. Zur Charakterisierung der Gewerbestruktur dienen die Daten
über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen.

Wirtschaftsbereich                                        Solingen       NRW
Sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige
insgesamt                                                        100%           100%
Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei                             0,05%           0,4%
Produzierendes Gewerbe                                         36,95%          27,8%
davon Bergbau                                                       0%          0,3%
davon verarbeitendes Gewerbe                                   31,15%          20,9%
davon Energie- u. Wasserversorgung, Abfall u.
Beseitigung von Umweltverschmutzungen                             2,0%          1,7%
davon Baugewerbe                                                  3,8%          4,9%
Dienstleistungsbereich                                          21,2%          22,4%
davon Handel                                                    15,9%          14,6%
davon Verkehr und Lager                                           3,3%          5,2%
davon Gastgewerbe                                                 2,0%          2,6%
sonstige Dienstleistungen                                       41,8%          49,4%
davon Information u. Kommunikation, Finanz- u.
Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und
Wohnungswesen                                                     4,6%          7,1%
davon freiberuflich, wissenschaftl. u. techn.
Dienstleistungen                                                 9,4%          14,3%
davon öffentl. Dienstleister, Erziehung u. Gesundheit           25,1%          24,2%
davon sonstige Dienstleister                                     2,7%           3,8%
Tab. 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Quelle: Stadt Solingen, Stadtdienst Statistik)
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                Seite 14

4.     Abfallvermeidung und Beratung

Gemäß § 6 KrWG sind Abfälle nach der neuen Abfallhierarchie in erster Linie zu vermeiden,
zur Wiederverwendung vorzubereiten, zu recyceln, der sonstigen Verwertung zuzuführen und
in der letzten Stufe zu beseitigen.

In Anwendung dieser Abfallhierarchie müssen seitens des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers Maßnahmen ergriffen werden, die insgesamt das beste Ergebnis unter
dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen.

Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sollen daher durch die Abfallberatung gemäß § 3
LAbfG sowie durch Öffentlichkeitsarbeit die Abfallvermeidung fördern.

Generell beraten die Städte und Gemeinden die privaten Haushaltungen über die
Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung, auch vor dem Hintergrund der
gemeindespezifischen Abfallsammelsysteme. Ziel der Beratung ist auch die sortenreine
Erfassung der hier gesammelten Stoffe, insbesondere der Verpackungsmaterialien und der
biogenen Abfälle, so dass die Menge der bei den sich anschließenden Sortier- und
Aufbereitungsvorgängen anfallenden und aufwendig zu entsorgenden Sortierreste minimiert
wird.

In Solingen wird die im Landesabfallgesetz geforderte ortsnahe Information und Beratung über
Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen erfüllt. Diese Aufgabe
übernehmen verschiedene Stadtdienste und Einrichtungen.

So nimmt die Gewerbeabfallberatung (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) des Stadtdienstes
Natur und Umwelt Beratungstätigkeiten im Hinblick auf die Vermeidung und die Verwertung
von Abfällen für die Industrieunternehmen und die Stadt Solingen wahr.

Über die verschiedensten Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen gibt die
Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen Auskunft.

Diese führt Informationsveranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Abfall durch, berät
Privathaushalte, Schulen und Kindergärten sowie Vereine und Verbände in der
Müllvermeidung. Zielsetzung ist insbesondere bei den anfallenden Abfällen die Verwertung
bzw. die Verwertbarkeit von Abfällen zu steigern. Mit speziellen Müllsammeltagen wird das
Umweltbewusstsein der Menschen in der Stadt nachhaltig gefördert und gesteigert. Ein neues
Projekt wird die Reduzierung von Einwegbechern (Coffee-to-go) durch die Etablierung eines
Mehrwegsystems sein.

Das Spektrum der Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen deckt sowohl allgemeine
Fragen („Wann wird meine Tonne geleert?“) als auch die vielfältigen speziellen Fragen wie
z.B. die LVP-Erfassung („Was gehört in die gelbe Tonne?“) ab. Seit 2015 wird ebenfalls zur
Sammlung von Abfällen mittels der Biotonne beraten.

Weitere Beratungsangebote werden durch die Abfall- und Umweltberatung der
Verbraucherzentrale Solingen erbracht. Die Schwerpunkte dort liegen auf der Umweltberatung
der Bürgerinnen und Bürger sowie Projekten in Schulen etc. Ferner werden gemeinsam mit
der Abfallberatung der Technischen Betriebe Solingen Aktionstage wie z.B. ein
Kompostinfotag oder Cafe Sperrgut durchgeführt.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                Seite 15

5.     Abfallwirtschaftliche Situation und Unternehmensdarstellung

5.1    Kurzbeschreibung des Unternehmens

Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) wurden zum 01.01.2011 als
eigenbetriebsähnliche      Einrichtung     durch    Zusammenführung      der     beiden
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen EntsorgungsBetriebe Solingen (EBS) und Technischer
Betrieb Straßen und Grün der Stadt Solingen (TBSG) gegründet. Aus dem Bereich
Wertstoffsammlung des EBS (jetzt: TBS) ging im Jahr 2001 die Entsorgung Solingen GmbH
hervor, in die im Januar 2003 auch die Deponie und die Kompostierungsanlage integriert
wurden. Die Genehmigung zur Ablagerung auf der Deponie ist zum 15.07.2009 abgelaufen.
Die Deponie ist seit diesem Zeitpunkt geschlossen.

2008 erfolgte der wirtschaftliche Zusammenschluss der EBS mit dem Müllheizkraftwerk.

Sowohl die Technischen Betriebe Solingen als auch die Entsorgung Solingen GmbH sind
Töchter der Stadt Solingen, die organisatorisch unter der Leitung eines Betriebsleiters bzw.
Geschäftsführers stehen.

5.2    Entsorgungseinrichtungen in Solingen

5.2.1 Müllheizkraftwerk (MHKW)

Betreiber:           Technische Betriebe Solingen (TBS)

                     Dültgenstaler Straße 61, 42719 Solingen

Anlagenstandort:     Sandstraße 16a, Solingen

Inbetriebnahme:      1969

Kapazität:           ca. 140.000 t/a

Abfallarten:         Siedlungsabfall, Gewerbeabfall

Müllkessel:          2 Dampfkesseleinheiten

Energieerzeugung:    64.210 MWh elektrischer Strom,

                     51.684 MWh Fernwärme

Die Stadt Solingen betreibt seit 1969 ein Müllheizkraftwerk (MHKW), dessen erzeugte Energie
im Rahmen einer Kraft-Wärme-Kopplung zur Produktion von Fernwärme und Strom genutzt
wird.
Der in der EU- Abfallrahmenrichtlinie geforderte Energieeffizienzwert von 0,6 wird im MHKW
Solingen sicher überschritten. Die Anlage besitzt damit den Verwerterstatus R1 nach Anhang
1 der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Der Betrieb des Müllheizkraftwerkes erfolgt zweilinig in modernen Dampfkesseleinheiten mit
einer Durchsatzleistung von maximal 20 t Abfall pro Stunde.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                    Seite 16

Die Rauchgasreinigungsanlagen des MHKW Solingen sorgen dafür, dass die
vorgeschriebenen Grenzwerte für Emissionen gemäß der 17. Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes (17.BImSchV) sicher eingehalten werden. Zur
Überwachung dieser Emissionen sind eignungsgeprüfte Messeinrichtungen installiert, die
kontinuierliche Messergebnisse liefern und an einen Prozessrechner weiterleiten, der sie
datenmäßig erfasst und über lange Zeiträume reproduzierbar aufbereitet. Darüber hinaus
werden durch ein staatlich anerkanntes Messinstitut regelmäßige Überprüfungen in Form von
Stichprobenmessungen durchgeführt.

Mit einer speziellen Hard-und Software-Einrichtung stellt das MHKW Solingen über ein
Emissionsdatenfernübertragungssystem die kontinuierlich gemessenen Emissionsdaten der
Bezirksregierung Düsseldorf täglich zur Verfügung. Alle Emissionsdaten werden über ein
Emissionsdatenfernübertragungssystem der Aufsichtsbehörde übertragen.

Die Prozessüberwachung und –bedienung erfolgt über ein digitales Prozessleitsystem, das
alle verfahrenstechnischen Abläufe detailliert darstellt und speichert. Einmal jährlich wird die
Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messung und Verbrennungsbedingungen unterrichtet.

1999 wurde das MHKW erstmals zum Entsorgungsfachbetrieb nach den Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes zertifiziert. 2003 folgte die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
(Qualitätsmanagementsystem) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem).

Schadstoffsammelstelle

Schadstoffe aus Haushaltungen (kostenlos) bzw. Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus
Gewerbe- und Dienstleistungsbereichen (kostenpflichtig) sowie aus Behörden und
Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden – soweit sie von ihrer Art und
Gefährlichkeit mit Schadstoffen aus Haushaltungen gemeinsam entsorgt werden können –
über die stationäre Sammelstelle des MHKW der Stadt Solingen erfasst.

5.2.2   EntsorgungsZentrum Bärenloch

Auf dem Gelände des EntsorgungsZentrum Bärenloch befinden sich der Wertstoffhof, die
Kompostierungsanlage und die Deponie Bärenloch.

Kompostierungsanlage

Auf der Kompostierungsanlage werden aus Garten- und Parkabfällen hochwertige RAL-
geprüfte Kompostprodukte hergestellt.

Betreiber:            Entsorgung Solingen GmbH (ESG)

                      Dültgenstaler Straße 61, 42719 Solingen

Anlagestandort:       EntsorgungsZentrum Bärenloch

                      Cronenberger Straße 177, Solingen

Inbetriebnahme:       01.10.2003
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Kapazität:            12.000 t/a

Abfallarten:          Grünschnitt (Garten- und Parkabfälle)

Verfahren:            Offene Mietenkompostierung

Produkte:             Frischkompost, Fertigkompost

Verwendung:           verschiedene Kompostprodukte (lose und Sackware) an Privat- und

                      Gewerbekunden sowie in die Landwirtschaft

Die Verarbeitung des angelieferten Materials erfolgt auf der Kompostierungsanlage in einer
offenen Mietenkompostierung, mit aktiv gesteuerter Belüftung der Rotte, damit die
Mikroorganismen optimale Milieubedingungen hinsichtlich der Sauerstoffversorgung und
Temperatur vorfinden. Die Mietenabluft aus den sechs unterflur verlegten Belüftungsfeldern
wird mittels eines Ventilators abgesaugt und einer im Lüfterraum integrierten Befeuchterstation
zugeführt. Von hier aus wird die konditionierte Abluft dem Biofilter zur Desodorierung zugeführt
und anschließend an die Umgebung abgegeben. Anfallendes Regen-/Oberflächenwasser wird
gefasst und zur Mietenbewässerung eingesetzt.

Auf der Kompostierungsanlage werden die Kompostprodukte Frisch- und Fertigkompost
hergestellt. Durch die Mitgliedschaft in der Bundesgütegemeinschaft Kompost wird die Qualität
dieser Produkte regelmäßig nach strengen Vorgaben überprüft. Aufgrund der gleichbleibend
guten Materialqualität ist der Kompost seit über 10 Jahren von der Bundesgütegemeinschaft
mit dem Qualitätszertifikat „RAL-Gütegesicherter Kompost“ ausgezeichnet.

Wertstoffhof

Im Eingangsbereich des EntsorgungZentrum Bärenloch wird seit 1996 ein Wertstoffhof
betrieben. Dieser wurde im Laufe des Jahres 2003 vollständig neugestaltet und das Angebot
für die Nutzer erweitert.

Dort können die Solinger Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den grundstücksbezogenen
Sammelsystemen Papier/Pappe und Verpackungsmaterialien mit dem „grünen Punkt“ sowie
Korken, Altkleider, Schuhe, Altglas, CDs und Metallschrott kostenlos abgeben. Gleichzeitig
stehen dort Container für Grünschnitt bereit, so dass private Anlieferer auf bequeme Art ihren
Grünschnitt bis 50 kg kostenlos abgeben können.

Bereits seit 1996 hat die Entsorgung Solingen GmbH eigenständig Elektro- und
Elektronikschrott erfasst und einer Verwertung zugeführt. Seit März 2006 ist die kostenlose
Rückgabe aller Arten von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten für private Endnutzer
auf dem Wertstoff möglich. Die Abholung von den Sammelstellen und die Verwertung
geschehen in Verantwortung der Gerätehersteller. Im Falle der Eigenvermarktung, erfolgt die
Koordination durch die Technischen Betriebe Solingen selbst.

Darüber hinaus können folgende Dinge kostenpflichtig abgegeben werden: Bauschutt, Reifen,
Holz, Restmüll, Garten-und Parkabfälle.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                  Seite 18

Im Rahmen der genehmigungsrechtlichen Vorgaben ist die Annahme von

         asbestzementhaltigen Abfällen,
         Glas- und Mineralfasern sowie
         Dämmwolle (keine organische)

seit dem 15.07.2009 am EntsorgungsZentrum ausgeschlossen. Für diese Abfälle stehen nach
dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen mehrere Alternativen (z.B.
Deponie Industriestraße in Velbert) zur Verfügung.

Deponie Bärenloch

Die Deponie Bärenloch wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der TA
Siedlungsabfall) am 15.07.2009 geschlossen und befindet sich derzeit in der Stilllegungsphase
um sie nach erfolgter Renaturierung in die Nachsorgephase zu überführen.

5.2.3 Umschlagstelle Tersteegenstraße

Seit dem 16.01.2017 verfügen die Technischen Betriebe über eine Umschlagstelle. Die seitens
der ESG und TBS gesammelten Papier, Pappe, Kartonagen und Bioabfälle werden hier
abgeladen     und    in   Großbehältnisse     von    beauftragten   Entsorgungs-        und
Verwertungsunternehmen umgeladen (Umschlag).

Nach Abschluss notwendiger Genehmigungsverfahren und Umbaumaßnahmen werden die
Abfälle der Gelben Tonne ebenfalls hier umgeschlagen.

5.3       Umfang der Entsorgungspflicht

5.3.1 Überlassungspflichten

Die Stadt Solingen ist als kreisfreie Stadt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5
Abs. 1 LAbfG. Es ergeben sich daher gemäß § 17 Abs. 1 KrWG grundsätzlich folgende
Überlassungspflichten an die Stadt Solingen:

  Abfälle aus privaten Haushaltungen           Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
  (ohne duale Systeme)                         „Gewerbeabfälle“
  „Siedlungsabfälle“
  Verwertung              Beseitigung          Beseitigung            Verwertung
  öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger                            eigene Zuständigkeit

  überlassungspflichtig                                               nicht
                                                                      überlassungspflichtig
Abb. 5: Überlassungspflichten
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                 Seite 19

5.3.2 Ausnahmen von der Überlassungspflicht

Die Möglichkeit für private Haushalte zur Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück wird
klarer formuliert (§ 17 Abs. 1 KrWG). Eine solche Eigenverwertung ist demnach zugelassen,
soweit die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung auf dem von ihnen im
Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstück in der Lage sind.

Gemäß den Regelungen zur gewerblichen Sammlung im KrWG, dürfen gewerbliche
Sammlungen die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht
wesentlich beeinträchtigen. Besonderer Schutz gilt dabei hochwertigen kommunalen
Erfassungssystemen,      der     Gebührenstabilität   sowie   einem      transparenten
Ausschreibungswettbewerb. Die ordnungsgemäße Tätigkeit von gewerblichen Sammlern wird
durch ein Anzeigeverfahren (§ 18 KrWG) gewährleistet.

5.3.3 Abfallsatzung und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Abfälle

Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Solingen vom 13.12.2016 ist in
der Fassung vom 24.03.2017 in Kraft getreten. Sie enthält als Anlage einen Positivkatalog
(Abfallartenkatalog) der Abfälle zur Verwertung und Beseitigung unter Angabe der
Annahmestellen: Müllheizkraftwerk, Schadstoffsammelstelle, Kompostierungsanlage,
Wertstoffhof. Abfälle die nicht in dem Abfallartenkatalog benannt werden, sind von der
Entsorgung ausgeschossen. Die Satzung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Solingen
einsehbar.

5.4    Darstellung der Abfälle, die in Haushalten und Kleingewerbe anfallen

5.4.1 Restmüll

Für das Einsammeln und Befördern von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
werden von den Technischen Betrieben Solingen Abfallgefäße zur Verfügung gestellt ( 35 l
Abfallsack, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l). Die Abfuhr erfolgt wöchentlich oder
vierzehntäglich. Die Tage der Leerung bestimmt die Stadt. Das Intervall der Entleerung und
die Behältergröße kann nach bestimmten Kriterien, gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben
der jeweils gültigen Satzung, über die Abfallentsorgung in der Stadt Solingen „individuell“
festgelegt werden. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern über den Gebührenmaßstab
Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geboten.

Der anfallende Abfall wird im Umleerverfahren mit Müllfahrzeugen abgefahren. Dazu bieten
die Technischen Betriebe Solingen einen Voll-Service an, d.h. die Müllbehälter werden von
Mitarbeitern der Technischen Betriebe Solingen von ihrem Stellplatz geholt und nach der
Leerung wieder dorthin zurücktransportiert, soweit die maximal zulässige Länge des
Transportweges nicht überschritten wird.

Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle können die von den Technischen Betrieben
Solingen zugelassenen Abfallsäcke benutzt werden. Alternativ werden auf Antrag weitere
Abfallbehälter als gebührenpflichtige Sonderleistung zur Verfügung gestellt.

Seit 2011 sinkt die Restmüllmenge kontinuierlich s. Abbildung 6.
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                                                               Seite 20

                                                           Restmüll
                      40.000
                                                                                                                          240
                      38.000                                                                                              230

                                                                                                                                 kg/EW*a
                      36.000                                                                                              220
              MG/a

                                                                                                                          210
                      34.000
                                                                                                                          200
                      32.000
                                                                                                                          190

                      30.000                                                                                              180
                                  2010      2011       2012       2013           2014         2015          2016
                      Mg/a       37.894    38.831     37.054     36.615       36.288       36.286          36.158
                      kg/(E*a)     237       243       234           230         227           224          223

       Abb. 6: Restmüll 2010 – 2016

5.4.2 Grünabfälle/Bioabfälle

Das im Haltestellensystem betriebene Grünschnittcontainerfahrzeug ermöglicht eine
flächendeckende Abgabe von Grünabfällen. Das von der Solinger Bevölkerung sehr gut
angenommene Fahrzeug befindet sich von März bis einschließlich November jeweils von
dienstags bis samstags im Einsatz. Kostenlos können bis zu 50 kg Bioabfall und Grünschnitt
aus dem häuslichen Bereich beim Grünschnittcontainer abgegeben werden. Hierbei sind
Bioabfälle und Grünschnitt getrennt voneinander abzugeben.

Ferner besteht die Möglichkeit, kostenlos ebenfalls bis zu 50 kg Bio- und Grünabfälle bei der
Kompostierungsanlage abzugeben. Die Kompostierungsanlage nimmt allerdings nicht nur
Grünschnitt aus privaten Haushalten, sondern auch aus dem Aufgabenbereich der Stadt
Solingen (Garten- und Parkabfälle) und von den Gewerbebetrieben (Garten- und
Landschaftsbau, Gartenpflege) entgegen. Diese Abfälle werden gemeinsam verarbeitet.

Die in Solingen anfallenden Garten- und Parkabfälle (s. Abb. 7) werden nahezu vollständig in
der Kompostierungsanlage verwertet. Der daraus erzielte hochwertige Qualitätskompost ist
seit über 10 Jahren mit dem begehrten RAL-Gütesiegel ausgezeichnet.

                                                Grünabfallmengen
                     15.000                                                                                       80

                                                                                                                  70
                     12.000
                                                                                                                  60
                                                                                                                       kg/EW*a
       MG/a

                      9.000                                                                                       50

                                                                                                                  40
                      6.000
                                                                                                                  30

                      3.000                                                                                       20
                                 2010     2011      2012       2013        2014         2015         2016
                     Mg/a        9.770    12.067    10.766     11.504      11.770       10.634       11.740
                     kg/(E*a)     61       76        68         72          74           66           72
       Abb. 7: Grünabfall 2010 - 2016
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Deutliche Schwankungen bei der Sammelmenge für Grünabfälle sind im Wesentlichen auf
die jeweiligen jährlichen Witterungsbedingungen zurückzuführen. Nicht in den Werten
enthalten sind die Abfallmengen aus der seit 2015 eingeführten Biotonne. Die Einführung
erfolgte aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben. Sie wird als 120 l Tonne mit einem
ganzjährigen 14-täglichen Leerungsrhythmus angeboten. Die Biotonne soll insbesondere für
verwertbare Küchenabfälle genutzt werden, dient aber auch als komfortable Ergänzung für
Grünschnitt und einer ggfs. bisher erfolgten Eigenkompostierung im Garten. Die Nutzung der
Biotonne ist freiwillig und wird gut angenommen. Seit dem 01.01.2017 wird eine Gebühr für
die Biotonne erhoben.

Die Verwertung der Abfälle erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung bei der, neben einer
hochwertigen Verwertung, auch die Länge des Transport Berücksichtigung fand.

                                      Biotonne
                   2.000                                               10

                   1.700                                               8

                                                                            kg/EW*a
                   1.400                                               6
           MG/a

                   1.100                                               4

                    800                                                2

                    500                                                0
                               2015                    2016
                  Mg/a          757                    1.231
                  kg/(E*a)       5                       8
       Abb. 8: Abfallmengen Biotonne 2015 - 2016

5.4.3 Sperrgut

Die Sperrmüllabholung erfolgt in Solingen nach Terminvergabe. Jeder Haushalt in Solingen
hat die Möglichkeit einmal pro Jahr seine sperrigen Abfälle, unter Einhaltung der
Mengenvorgaben, kostenlos abholen zu lassen. Für einen zweiten Abfuhrtermin wird derzeit
ein Entgelt erhoben.

Das Sperrgut ist nach Elektrogeräten, Holz, Metallteilen und Brennbarem zu separieren. Die
Abfuhr erfolgt getrennt entsprechend ihrer Verwertbarkeit, d.h. Wertstoffe werden aussortiert
und einer stofflichen Verwertung zugeführt.

Im Rahmen eines Pilotprojektes wird seit 2016 die Abholung von Sperrgut direkt aus der
Wohnung angeboten. Der Service ist zeitlich begrenzt bis zum Frühjahr 2019.

Der Rückgang der gesammelten Sperrgutmengen ab dem Jahre 2012 ist vermutlich auf
gewerbliche     Sammlungen        zurückzuführen,    welche mit Inkrafttreten des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 möglich sind.
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                                                  Sperrmüll
                                                                                                                  30
              4.500
                                                                                                                  28

              4.000

                                                                                                                       kg/EW*a
                                                                                                                  26
       MG/a

                                                                                                                  24
              3.500
                                                                                                                  22

              3.000                                                                                               20
                       2010       2011          2012           2013        2014        2015      2016
          Mg/a         4.331      4.546         4.222         4.035        3.753       3.944     3.884
          kg/(E*a)         27        28           26           25           23          24        24

Abb. 9:: Sperrmüll

5.4.4 Elektro- und Elektronikgeräte

Die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte im Sinne des ElektroG erfolgt im Holsystem
über die Sperrgutabfuhr. Eine zusätzliche mobile Sammlung erfolgt 2 mal pro Monat samstags
im Haltestellensystem. Darüber hinaus können Elektro- und Elektronikaltgeräte auf dem
Wertstoffhof, beim Müllheizkraftwerk Solingen und in Kooperation bei diversen
Einzelhandelsgeschäften, sozialen Einrichtungen und Firmen abgegeben werden.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden am Wertstoffhof, sowie an der
Schadstoffsammelstelle am Müllheizkraftwerk angenommen.

                                          Elektrogeräte
              1200                                                                                10
              1100
                                                                                                  8
              1000
                                                                                                        kg/EW*a

                                                                                                  6
MG/a

              900
              800                                                                                 4
              700
                                                                                                  2
              600
              500                                                                                 0
                      2010      2011       2012         2013        2014      2015       2016
        Mg/a          949       881        954          926         1075      1122       1075
        kg/(E*a)       6         6          6            6            7            7         7
Abb. 10: Elektro- und Elektronikaltgeräte 2010 - 2016

5.4.5 Bauschutt

Für Kunden aus dem privaten und gewerblichen Bereich besteht die Möglichkeit, Bauschutt
am Entsorgungszentrum Bärenloch (Wertstoffhof) anzuliefern. Es wird unterschieden
zwischen verwertbaren und nichtverwertbaren sowie gemischten Baustellenabfällen. Nach
Schließung der Deponie Bärenloch im Jahre 2012 werden die angelieferten Materialien über
Fachfirmen entsorgt bzw. verwertet. Auf eine gesonderte Darstellung der Mengen wurde
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verzichtet, da diese verhältnismäßig gering sind und nicht mit den Siedlungsabfällen
gemeinsam beseitigt werden.

5.4.6 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Die Stadt Solingen erfasst die PPK-Fraktion seit 1993 über eine Altpapiertonne (blaue
Tonne). Hierfür stehen 120 l, 240 l und 1.100 Liter Behälter zur Verfügung.

Das Abfuhrintervall beträgt 4 Wochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am
EntsorgungsZentrum Bärenloch (Wertstoffhof) und seit 2016 auch am MHKW
Verkaufsverpackungen und Druckerzeugnisse aus Papier kostenlos abzugeben.

Die Sammelmenge für PPK bewegt sich mit 58 kg pro Einwohner pro Jahr bis 62 kg pro
Einwohner pro Jahr auf einem konstanten Niveau.

                  Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
       10.000                                                             65

        9.500                                                             62
        9.000

                                                                               kg/EW*a
                                                                          59
MG/a

        8.500
                                                                          56
        8.000

        7.500                                                             53

        7.000                                                             50
                  2010    2011    2012    2013    2014    2015    2016
       Mg/a       9.576   9.882   9.547   9.350   9.328   9.429   9.593
       kg/(E*a)    60      62      60      59      58      58      59

Abb. 11: Jahresmenge Papier, Pappe, Kartonage (PPK) 2010 - 2016

5.4.7 Leichtverpackungen (LVP, Duale Systeme)

Verkaufs- und Umverpackungen werden auf der Grundlage der Verpackungsverordnung über
die „Gelbe Tonne“ getrennt erfasst. Die Sammlung und der Transport von LVP werden derzeit
von der Entsorgung Solingen GmbH als 100% ige Tochter der Stadt Solingen durchgeführt.
Der Auftrag wurde im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Systembetreiber für den
Leistungszeitraum 01.01.2016 – 31.12.2018 erteilt.

Für die Erfassung der Verkaufsverpackungen stehen 120 l, 240 l und 1.100 Liter-Behälter zur
Verfügung. Das Abfuhrintervall beträgt 4 Wochen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit am
EntsorgungsZentrum Bärenloch (Wertstoffhof) Verkaufsverpackungen und Druckerzeugnisse
kostenlos abzugeben.
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                            Leichtverpackungen (LVP)
            4.000                                                             30

            3.800
                                                                              25

                                                                                    kg/EW*a
            3.600
     MG/a

                                                                              20
            3.400
                                                                              15
            3.200

            3.000                                                             10
                    2010    2011    2012       2013   2014    2015    2016
        Mg/a        3.250   3.386   3.432     3.499   3.470   3.641   3.731
        kg/(E*a)     20      21      22        22      22      22      23

Abb. 12: Leichtverpackungen (LVP) 2010 - 2016

5.4.8 Glas

Glas wird über farbig gekennzeichnete Depotcontainer (im Bringsystem) getrennt gesammelt
und von einem Vertragsunternehmen im Auftrag der Systembetreiber entsprechend der
Verpackungsverordnung abgefahren und verwertet. Auf dem Solinger Stadtgebiet befinden
sich flächendeckend ca. 324 Sammelcontainerstandorte mit ca. 739 Containern, welche
bedarfsgerecht geleert werden.

                                            Glas
            4.000                                                             30

            3.500                                                             25
                                                                                   kg/EW*a
     MG/a

            3.000                                                             20

            2.500                                                             15

            2.000                                                             10
                    2010    2011    2012      2013    2014    2015    2016
        Mg/a        3.073   3.188   3.041     3.063   2.971   2.888   2.874
        kg/(E*a)     19      21      19        19      19      18      18
Abb. 13: Glas 2010 - 2016

5.4.9 Altkleider

Altkleider werden in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in
der Stadt Solingen gesammelt. Auf dem Solinger Stadtgebiet befinden sich flächendeckend
ca. 170 Sammelcontainer an 145 Standorten, welche bedarfsgerecht geleert werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gut erhaltene Kleidung in verschiedenen caritativen
Einrichtungen abzugeben.
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                                      Altkleider
            600                                                                  5

            550                                                                  4

                                                                                     kg/EW*a
            500                                                                  3
MG/a

            450                                                                  2

            400                                                                  1

            350                                                                  0
                     2010     2011    2012       2013    2014   2015    2016
          Mg/a       467      414     392        406     467    525      579
          kg/(E*a)    3           3    2          3       3      3           4

Abb. 14: Altkleider 2010 - 2016

5.4.10 Metalle

Metalle werden am MHKW, auf dem Wertstoffhof des EntsorgungsZentrums Bärenloch sowie
durch die Sperrmüllsammlung separat erfasst und der Verwertung zugeführt. Die
Schwankungen in den Sammelmengen lassen sich durch hohe Beraubung und die
gewerbliche Sammeltätigkeit erklären. Der deutlich erhöhte Wert im Jahr 2016 beruht auf
innerbetrieblichen Mengen, welche in die Vermarktung der Fraktion eingeflossen sind.

                          2010        2011              2012         2013            2014          2015         2016
Mg/a                       643         555               523          547             558           571          667
kg/(E*a)                     4               3             3            3                      3      4               4
Tab. 3:    Metallsammlung

5.4.11 Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe

Für die Entsorgung von Schadstoffen aus Haushaltungen wird die Schadstoffsammelstelle am
MHKW vorgehalten.

Dort werden Abfälle erfasst, die wegen ihres Schadstoffgehaltes zur Wahrung des Wohls der
Allgemeinheit einer getrennten Erfassung bedürfen, also weder über die Hausmüllabfuhr noch
über die verschiedenen Wertstoffsammlungen entsorgt werden können.

Hierzu gehören Farben, Lacke, Spraydosen, Chemikalien, Batterien, Fotochemikalien,
Pestizide, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Öle, Fette, Säuren und Laugen.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden gemäß ElektroG im Rahmen der
Elektroaltgeräte gesammelt und zur Aufbereitung gegeben.

                          2010        2011              2012         2013            2014          2015         2016
Mg/a                        66          67                63           65              64            64           65
kg/(E*a)                    0,4            0,4           0,4           0,4              0,4         0,4              0,4
Tab. 4:      Schadstoffsammlung
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5.5    Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen

Infrastrukturabfälle

Unter dem Begriff „Infrastrukturabfälle“ werden die Abfallarten zusammengefasst, die bei der
Unterhaltung kommunaler Infrastruktureinrichtungen anfallen. Man versteht darunter die
Gruppe von Abfällen, die bei der Pflege und Unterhaltung städtischer Flächen oder anderer
Einrichtungen wie z. B. Parks, Friedhöfe, Straßen anfällt, sowie Abfälle aus der Kanalreinigung
und Marktabfälle.

In Solingen werden die Fraktionen Straßenkehricht und kompostierbare Abfälle (Park- und
Friedhofsabfälle aus städtischen Anlieferungen) einer Verwertung zugeführt.
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6.       Angaben über Art und Menge der Abfälle

6.1      Siedlungsabfälle 2012 und 2016

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Jahr 2012 und 2016 in der Stadt Solingen
angefallene Siedlungsabfallmenge.

Abfallarten, und gruppen                        2012                           2016

                                     158.596 Einwohner               162.300 Einwohner
                                       t               kg/Ea           t              kg/Ea
Hausabfall                                 37.054          234         36.158                 223
Sperrgut                                    4.088              26          3.884              24
∑ Haus- und Sperrmüll                      41.142          260         40.042                 247
Kleinanlieferungen privat
und Kleingewerbe beim                       8.800              55          8.370              52
MHKW
Grünabfälle                                10.766              68      11.740                 72
Biotonne                                          -              -         1.231               8
∑ Grünabfälle und
                                           10.766              68      12.971                 80
Biotonne
Papier, Pappe, Kartonagen
                                            9.547              60          9.593              59
(PPK)
Glas                                        3.041              19          2.874              18
Leichtverpackungen (LVP)                    3.435              22          3.731              23
Altkleider                                      392             2           579               3,5
Metall                                          523             3           667                4
∑ Wertstoffe                               16.938          106         17.444             107,5
Elektro- und
                                                954             6          1.075               7
Elektronikgeräte

Schadstoffhaltige Abfälle
                                                63             0,4           65               0,4
aus getrennter Sammlung

Straßenkehricht u. Abfälle
                                            1.277               8          1.210              7,5
der Kanalreinigung
                                                                         keine
Abfälle a. d. Kanalreinigung                    17             0,1                             *
                                                                     Erfassung
Sonstige Infrastrukturabfälle                   283             2           170                1
∑ Infrastrukturabfälle                      1.577          10,1            1.380              8,5
Altreifen                                      30           0,2               36              0,2
Bauschutt                                       306             2            131              0,8
Baumischabfälle                                                            1.283                8
Gesamtsumme                                80.576        507,7        82.797             511,4
Tab. 5: : Siedlungsabfallmengen 2012 und 2016
6.2
                                           Straßenkehricht, Abfälle
                                                                             Hausmüll,
                                             aus Kanalreinigung,
                                                                          hausmüllähnliche                                 Schadstoffhaltige
                                             PPK, LVP, Altkleider,                                   Grünabfälle
                                                                          Gewerbeabfälle,                                      Abfälle
                                             Glas, Elektroschrott,
                                                                             Sperrmüll
                                                    Metall

                                                  Sortierung
                                                 Aufbereitung
                                                                          Müllheizkraftwerk      Kompostierungsanlage   Schadstoff-Sammelstelle

Abb. 15: Abfallströme der Stadt Solingen
                                                 Verwertung
                                                                                                                                                  Darstellung der Abfallströme

                                                                                   Abfälle aus
                                                                                                                                                                                 Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022

                                                                                    Rauchgas-
                                                                       Schlacke                        Siebreste
                                                                                   reinigungs-
                                                                                      anlage

                                                            Extern:     Extern:
                                            Extern:                                                                              Extern:
                                                            Sortier-   Aufberei-      Extern:
                                           Wertstoff-                                                    Extern:                Aufberei-
                                                             reste-    tung und     Verwertung
                                            verwer-                                                    Verwertung               tung und
                                                            Entsor-     Verwer-
                                             tung                                                                              Entsorgung
                                                             gung        tung
                                                                                                                                                                                 Seite 28
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6.3       Prognose der Siedlungsabfälle

Für eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Abfallmengen für den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsbereich ist die Entwicklung der Bevölkerungszahl ein maßgeblicher Faktor. Die
Annahmen basieren auf der Fortführung bestehender Getrenntsammlungssysteme und
gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Solingen ist bis zum Jahr 2025 auf
165.687 Einwohner steigend. Am 31.12.2016 waren 162.300 Einwohner in Solingen gemeldet.

                      Entwicklung der Bevölkerung in Solingen
                                    2010 - 2040
168.000
                                              165.687     165.388
165.000                            164.435
                                                                      163.692

162.000                  160.944
                                                                                160.485

            158.658
159.000

156.000

153.000
             2010         2015      2020        2025       2030        2035      2040

Abb. 16: Bevölkerungsprognose (Quelle: Stadtdienst Statistik, Stadt Solingen)
Abfallwirtschaftskonzept Stadt Solingen 2018 – 2022                                             Seite 30

Die folgende Tabelle stellt die in der Stadt Solingen angefallenen Siedlungsabfallmengen im
Jahr 2016 gegenüber den prognostizierten Siedlungsabfallmengen für das Jahr 2026.

Abfallarten, -gruppen                  2012                          2016               Prognose 2026

                             158.596 Einwohner              162.300 Einwohner          165.587 Einwohner
                                  t            kg/Ea             t            kg/Ea       t            kg/Ea
Hausabfall                            37.054      234                36.158     223           36.500       220

Sperrgut                               4.088       26                 3.884      24            4.000           24

Kleinanlieferungen
                                   8800 =
privat und                                                 8370 = 111.953
                                  111.505          55                            52       -                -
Kleingewerbe beim                                          Anlieferungen
                           Anlieferungen
MHKW

Grünabfälle                           10.766       68                11.740      72           11.200           68

Biotonne                                   -           -              1.231       8            2.500           15

Papier, Pappe,
                                       9.547       60                 9.593      59            9.500           57
Kartonagen (PPK)

Glas                                   3.041       19                 2.874      18            2.700           16

Leichtverpackungen
                                       3.435       22                 3.731      23            4.000           24
(LVP)

Altkleider                              392            2               579       3,5            650            3,9

Metall                                  523            3               667        4             665             4

Elektro- und
                                        954            6              1.075       7            1.100           6,6
Elektronikgeräte

Schadstoffhaltige
Abfälle aus getrennter                   63       0,4                   65       0,4             65            0,4
Sammlung
Infrastrukturabfälle
(Straßenkehrricht,
                                       1.577     10,1                 1.380      8,5           1.700           10
Kanalreinigung,
Parkabfälle)
Bauschutt                               306            2               131       0,8            200            1,2

Baumischabfälle                                                       1.283       8            1.300           7,8

Gesamtsumme
(ohne Kleinanlieferungen              71.746      453                74.391     459           76.080    457,9
MHKW)

Tab. 6:    Abfallmengenprognose
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Hausmüll und Sperrmüll

Das Hausmüll- und Sperrmüllaufkommen wird unter Berücksichtigung demografischer
Einflussfaktoren     (Einwohner,    Haushalte)   prognostiziert.  Darüber   hinaus      sind
Mengenverlagerungen in andere getrennt erfasste Abfallarten/Abfallgruppen und
Wertstofferfassungen wie Glas, Papier, LVP, Alttextilien und Biotonne berücksichtigt. In den
vergangenen Jahren lässt sich beobachten, dass das Restmüllaufkommen pro Einwohner
kontinuierlich sinkt (vgl. Abb. 6 Restmüll 2010-2016). Im Bereich Sperrmüll wird von einer
konstanten Sammlung ausgegangen.

Bio- und Grünabfälle

Zum 01.04.2015 wurde die Biotonne, aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben in Solingen
eingeführt. Das neue Sammelsystem wird von der Bevölkerung gut angenommen und führt,
wie vom Gesetzgeber gewünscht, zu einer Steigerung der biogenen Abfallmengen. Aufgrund
der Etablierung des Systems, ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Zuwachs der
Biotonnennutzer in Solingen zu rechnen, so dass die Sammelmengen der biogenen Abfälle
aus der Biotonne steigen werden.

Aufgrund der teilweisen Verlagerung der Grünabfälle in die Biotonne wird bei diesen von einer
leicht sinkenden Menge ausgegangen.

Wertstoffe

Die Entwicklung der Prognose-Annahmen basiert auf den bisher erfassten Mengen und den
Erfahrungswerten von Getrennterfassungssystemen. Für Altpapier wird ein geringer
Rückgang erwartet, da die steigende Zahl an Kartonagen zu einer Verschiebung des
Gewichtes zugunsten des Volumens führt. Aufgrund eingeführter Pfandsysteme und der
Zunahme von PET-Flaschen ist bei der Glaserfassung mit einem weiteren Rückgang zu
rechnen. Die Erhöhung der Zahl der bereitgestellten Altkleidercontainer führte zu einer
deutlichen Steigerung der Sammelmenge und wird als konstant angenommen. Metall
unterliegt einen starken Beraubung sowie der Sammeltätigkeit durch Dritte. Es wird versucht,
durch der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, die Menge konstant zu halten.

Elektro- und Elektronikkleingeräte

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Oktober 2015 ist die
Rücknahmepflicht der Altgeräte auf den Handel erweitert worden. Die sich hieraus ergebenden
erweiterten Abgabemöglichkeiten für die privaten Haushalte, wird sich im Laufe der
kommenden Jahre eine Verschiebung der Erfassungsmengen zugunsten des Handels
ergeben. Aufgrund der steigender Mengen Elektroschrott wird sich die Verschiebung
relativieren.
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7.     Zukünftige abfallwirtschaftliche Maßnahmen

Getrennte Bioabfallsammlung

Zum 01.01.2015 ist aufgrund der zu berücksichtigen gesetzlichen Regelungen eine
flächendeckende Bioabfallsammlung in Form einer Biotonne als Modellversuch eingeführt
worden. Vorbehaltlich der Ergebnisse des Modelversuchs ist beabsichtigt, die Biotonne in
Solingen weiterhin auf freiwilliger Basis anzubieten, um die Akzeptanz der Bürger und die hohe
Qualität des gesammelten Biogutes zu erhalten.

Die Verwertung der Bioabfälle wird im Rahmen eines durchzuführenden
Ausschreibungsverfahrens erfolgen. Die Verwertung der Grünabfälle erfolgt in der
betriebseigenen Mulch- und Kompostierungsanlage. Neben der Einführung der Biotonne wird
das Solinger Grünschnittmobil, wie bereits in den vorherigen Kapiteln beschrieben, weiterhin
eingesetzt. Dieses Sammelsystem wird von den Bürgern sehr gut angenommen, als eine gute
Serviceleistung betrachtet und besitzt einen hohen Stellenwert in der Solinger Bevölkerung.

Streckung Leerungsintervall beim Hausmüll

Parallel zur Einführung der Biotonne zum 01.01.2015 sollte eine Streckung des
Leerungsintervalls der Hausmüllbehälter auf eine 14-tägliche Regelabfuhr erfolgen. Aktuell
werden in der Stadt Solingen noch ca. 51 % der Hausmüllbehälter wöchentlich geleert.

Dabei ist klar, dass keine vollständige Umstellung an allen Behälterstandorten möglich sein
wird. Es sind Ausnahmeregelungen erforderlich, da es z. B. bei Kellerstandorten oder
beengten Standplätzen Probleme bei den erforderlichen Behälterumstellungen geben kann.
Auch ist zu erwarten, dass ein Teil der Großbehälter (MGB > 240 Liter) weiterhin wöchentlich
geleert werden muss. Zielsetzung sind Einsparungen im Logistikbereich, welche für die
Bioabfallsammlung genutzt werden sollen. Ebenfalls ergeben sich durch eine optimierte
Tourenplanung ökologische sowie grundsätzliche ökonomische Vorteile.

Vollservice Restmüllabfuhr/Serviceerweiterung Sperrmüllabfuhr

In Solingen ist der kostenlose Transport der Abfallgefäße zum Leerungsfahrzeug bis zu einer
Länge von 10 m seit jeher Standard. In Zeiten des demografischen Wandels gewinnt dieser
Service an Bedeutung für die Solinger Bevölkerung. Ziel ist es daher, den Service auch
zukünftig unter Beibehaltung der finanziellen Rahmenbedingungen standardmäßig anbieten
zu können.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt im Rahmen von Terminvergaben und ist zwei Mal im Jahr für jeden
Haushalt abrufbar. Hierbei ist die erste Abfuhr kostenlos und für die 2. Abfuhr wird ein Entgelt
Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Für die Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung sind
die Teile in der Regel an den Bürgersteig zu stellen. Um der Beraubung und Durchwühlen
entgegenzuwirken, wird auf Antrag das Sperrgut, ähnlich wie die Restmülltonne auch, vom
Grundstück geholt. Hierzu sollen zukünftig weitere Konzepte entwickelt werden, um dem
Bürger die Möglichkeit der Abholung auch direkt aus der Wohnung oder Keller anzubieten.
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