Eea-Bericht externes Audit Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 2018 - Stand: 10.04.2018
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1. Der European Energy Award Inhaltsverzeichnis 1. Der European Energy Award -3- 1.1 Übersicht über die einzelnen Maßnahmenbereiche -4- 1.2 Punktesystem -5- 1.3 Zertifizierungsschritte des European Energy Award -6- 2. Ausgangslage -7- 2.1 Energie- und klimarelevante Strukturen in Politik und Verwaltung -9- 2.2 Energierelevante Kennzahlen - 10 - 2.2.1 Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Energieträgern - 10 - 2.2.2 Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Verbrauchssektoren - 10 - 2.2.3 Endenergiebedarf der kommunalen Gebäude - 11 - 3. Der European Energy Award - Prozess - 12 - 3.1 Zusammensetzung des Energieteams - 12 - 3.2 Energie- und klimapolitische Aktivitäten vor der Programmteilnahme - 12 - 3.3 Energie- und klimapolitische Zielrichtung der Stadt - 12 - 3.4 Erste Kontaktaufnahme - 12 - 3.5 Beschluss zur Programmteilnahme - 12 - 3.6 Startveranstaltung - 12 - 3.7 Abschluss der Ist-Analyse - 13 - 3.8 Erarbeitung des energiepolitischen Arbeitsprogramms - 13 - 3.9 Teamsitzungen, Kompetenzen, Budget des Energieteams - 14 - 3.10 Zeit- und Ablaufplan des eea-Prozesses - 15 - 4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool - 16 - 4.1 Übersicht - 16 - 4.2 Jährliche Entwicklung - 16 - 4.3 Bemerkungen zu den einzelnen Handlungsfeldern - 18 - 5. Allgemeine Aussagen zu den geplanten Maßnahmen im Audit-Tool - 22 - 6. Projektorganisation - 23 - 6.1 Projektorganisation - 23 - 6.2 Projektdokumentation - 23 - Anhang: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018 ff eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 2
1. Der European Energy Award 1. Der European Energy Award Der European Energy Award steht für eine Kommune (Landkreis, Stadt oder Gemeinde), die - in Abhängigkeit ihrer Möglichkeiten - überdurchschnittliche Anstrengungen in der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik unternimmt. Mit dem eea verbunden ist die Implementierung eines strukturierten und moderierten Prozesses mit einer definierten Trägerschaft, Vorschriften zur Erteilung, Kontrolle und Entzug des Awards sowie einem Maßnahmenkatalog zur Bewertung der Leistungen. Mit dem eea werden Maßnahmen erarbeitet, initiiert und umgesetzt, die dazu beitragen, dass weniger Energie benötigt wird und erneuerbare Energieträger vermehrt genutzt und nicht erneuerbare Ressourcen effizient eingesetzt werden. Dies ist sowohl energiepoli- tisch sinnvoll, spart aber auch langfristig Kosten, die für andere Aktivitäten eingesetzt werden können. Eine Kommune, die mit dem European Energy Award ausgezeichnet wurde, erfüllt - un- ter der Voraussetzung, dass sämtliche gesetzliche Auflagen eingehalten werden - die An- forderungen der ISO 14000 im energierelevanten Bereich. Landkreise, Städte und Gemeinden engagieren sich heute in einer Vielzahl von kommu- nalen Netzwerken. Mit dem Award werden diese Absichtserklärungen in eine nachhaltige Energiepolitik überführt. Angelehnt an Qualitätsmanagementsysteme aus der Wirtschaft, wie z.B. Total Quality Management TQM, ist der European Energy Award ein prozessorientiertes Verfahren, in welchem Schritt für Schritt die Verwaltungsprozesse und die Partizipation der Bevölke- rung (Kundenorientierung) weiter verbessert werden. Aufgrund der klaren Zielsetzungen, der detaillierten Erhebung von Leistungsindikatoren, deren Quantifizierung und einem strukturierten Controlling- und Berichtswesen fügt sich der European Energy Award optimal in eine moderne Verwaltungsführung ein. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 3
1. Der European Energy Award 1.1 Übersicht über die einzelnen Maßnahmenbereiche Maßnahmenbereich 1: Entwicklungsplanung/ Raumordnung Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren. Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild mit Absenkpfad über eine Festlegung im Bereich der Bauleitplanung, von städtebaulichen Wettbewerben, verbindlichen Instrumenten beim Grundstücks(ver-)kauf, der Baubewilligung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten. Maßnahmenbereich 2: Kommunale Gebäude und Anlagen In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haus- halt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebe- standes erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecon- trolling und -management bis hin zu Hausmeisterschulungen und speziellen Maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung. Maßnahmenbereich 3: Versorgung, Entsorgung Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Ener- gie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwi- ckelt. Partnerschaften im Sinne von Public-Private-Partnership zur Organisation und Finan- zierung der Maßnahmen entstehen gerade in diesen Bereichen. Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Energielieferverträge, der Verwendung von Ökostrom, der Tarifstruktur, Nah- und Fernwärmeversorgung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme aus Abfall und Abwasser bis hin zur Regenwasserbe- wirtschaftung. Maßnahmenbereich 4: Mobilität In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, wel- che Bürger ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Ver- kehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fuß-Wegen führen. Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesse- rung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zur Parkraumbewirt- schaftung, Temporeduzierung und Gestaltung des öffentlichen Raumes bis hin zum Mobili- tätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Fuhrparks. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 4
1. Der European Energy Award Maßnahmenbereich 5: Interne Organisation Die Kommune kann im Bereich ihrer internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren ge- meinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Umsetzung eines Aktivitätenprogramms, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungs- instrumente zur Umsetzung von Maßnahmen. Maßnahmenbereich 6: Kommunikation, Kooperation Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Ver- brauchsverhalten Dritter abzielen z.B. von privaten Haushalten, Schulen, Gewerbetreiben- den sowie Wohnungsbaugesellschaften. Hierzu gehören Informationsaktivitäten angefangen bei Pressearbeit, Broschüren, Veranstal- tungen bis hin zur Etablierung von Energietischen mit energie- und klimapolitischen relevan- ten und interessierten Akteuren. Dazu zählen auch Projekte in Schulen, die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen, die Durchführung von Wettbewerben und das Auflegen kommunaler Förderprogramme. Auch zählen zu diesem Bereich alle Aktivitäten, die die Kommunen über ihre Stadt- und Ge- meindegrenze hinweg im Sinne eines interkommunalen Erfahrungsaustausches in gemein- samen Projekten mit anderen Kommunen umsetzt. 1.2 Punktesystem Die Bewertung der Energie- und Klimaschutzpolitik der Städte/ Gemeinden erfolgt auf Basis eines Punktesystems. Die grundsätzliche Verteilung der Punkte auf die Maßnahmenbereiche zeigt die nachfolgende Grafik. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 5
1. Der European Energy Award 1.3 Zertifizierungsschritte des European Energy Award Die Prozess- und Zertifizierungsschritte des European Energy Award zeigt die folgende Gra- fik. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 6
2. Ausgangslage 2. Ausgangslage Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (27.092 Einwohner) liegt in der Emssandebene in der östlichen Westfälischen Bucht, am östlichen Ausläufer des Münsterlandes, das durch den Teutoburger Wald abgegrenzt wird. Große Teile des Stadtgebiets gehören zum Naturraum Senne. Entwässert wird der Raum von Zuflüssen der Ems, den Sennebächen, darunter der Menkebach, der östlich von Gütersloh in die Dalke mündet, dem Ölbach, der südwestlich von Gütersloh in den Wapelbach mündet sowie von der Ems selbst, die im Stadtgebiet ent- springt. Ein kleiner Teil des östlichen Stadtgebietes (Stadtteile Stukenbrock und v. a. Stu- kenbrock-Senne) gehört zum Truppenübungsplatz Senne und ist damit für die Öffentlichkeit nur beschränkt zugänglich. Nächstgrößere Städte sind im Nordwesten Bielefeld in 20 km Entfernung, im Südosten Pa- derborn in 24 km Entfernung, im Westen Gütersloh in 26 km Entfernung und im Osten Det- mold in 20 km Entfernung. Das Münsterländer Becken, zu dem Schloß Holte-Stukenbrock geologisch gehört, hat unge- fähr die Gestalt einer Schüssel. Der tiefe Untergrund des Stadtgebiets besteht aus einem Sockel aus gefalteten Gesteinen des Erdaltertums (Devon und Karbon). Richtung Oberfläche schließt sich Festgesteinsuntergrund an, der vollständig aus mächtigen, tektonisch nur wenig gestörten Tonmergelsteinen des Erdmittelalters (Oberkreide) und älteren Kreide-Kalkstein- schichten besteht. Sie sind schwach Richtung Münster geneigt. Die Oberschicht des Gebiets schließlich besteht aus einer meist sandig-schluffig-tonigen Lockergesteinsschicht des Eis- zeitalters (Quartär). Es finden sich junge, manchmal torfige Sedimente der Ems und ihrer Zuflüsse und ältere eiszeitliche Ablagerungen wie Grundmoräne oder Schmelzwassersande. Der oberflächennahe Bereich führt zum Teil reichlich Grundwasser. Das Grundwasser des tieferen Untergrundes ist versalzt. Schloß Holte-Stukenbrock eignet sich gut bis sehr gut zur Nutzung von geothermischen Wärmequellen mittels Erdwärmesonde und Wärmegewinnung durch Wärmepumpe. Die als große Landgemeinde klassifizierte Gemeinde umfasst eine Fläche von 67,42 km². Der überwiegende Teil besteht aus landwirtschaftlich genutzter Fläche und Waldfläche, zu- sammen etwa 65 %, gefolgt von bebauter Fläche und Verkehrsfläche, zusammen etwa 19 %. Der Anteil sonstiger Flächen ist mit etwa 15 % außergewöhnlich hoch. Dies ist wesentlich dem Truppenübungsgelände auf dem Stadtgebiet geschuldet. Die größte Ausdehnung in Nordsüdrichtung ist rund 8,5 km, in Ostwestrichtung etwa 14,9 km. Schloß Holte-Stukenbrock grenzt im Nordwesten an die kreisfreie Stadt Bielefeld, im Norden an die Stadt Oerlinghausen und im Nordosten an die Gemeinde Augustdorf, sowie im Osten auf kurzem Stück an die Gemeinde Schlangen (alle Kreis Lippe), im Süden an die Gemeinde Hövelhof (Kreis Paderborn) und im Westen an die Gemeinde Verl (Kreis Gütersloh). Schloß Holte-Stukenbrock liegt zwischen den Oberzentren Bielefeld und Paderborn, sowie den Städten Gütersloh und Detmold. Nach §1 der Hauptsatzung der Stadt gliedert sich Schloß Holte-Stukenbrock in die drei Stadtteile Schloß Holte, Sende und Stukenbrock. In der Bevölkerung werden zusätzlich Liemke und Stukenbrock-Senne unterschieden. Schloß Holte-Stukenbrock besteht seit dem 1. Januar 1970 und wurde im Rahmen der nord- rhein-westfälischen Gebietsreform mit dem „Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wieden- brück und von Teilen des Kreises Bielefeld“ vom 4. Dezember 1969 gebildet. Die beiden bis dahin amtsangehörigen Gemeinden Schloß Holte (Amt Verl, Kreis Wiedenbrück; vor dem 28. Oktober 1964 trug die Gemeinde den Namen „Liemke“) und Stukenbrock (Amt Schloß Neu- eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 7
2. Ausgangslage haus, Kreis Paderborn) wurden zur neuen Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock zusammen- geschlossen und zunächst in den Kreis Bielefeld eingegliedert. In die neue Gemeinde wur- den Teile der Gemeinde Sende eingegliedert. Teile der früheren Gemeinde Schloß Holte wurden in die neu gebildete Gemeinde Verl eingegliedert. Mit dem „Gesetz zur Neugliede- rung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)“ vom 24. Oktober 1972 wurde die Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock zum 1. Januar 1973 in den neu gebildeten Kreis Gütersloh eingegliedert. Seit dem 1. Dezember 2003 besitzt Schloß Holte-Stukenbrock Stadtrechte. Die Stadt liegt an der Bundesautobahn 33 (Bielefeld − Bad Wünnenberg/Brilon). Im Stadtge- biet gibt es zwei Anschlussstellen: Schloß Holte-Stukenbrock (Nr. 22) und Stukenbrock- Senne (Nr. 23). Derzeit wird über eine dritte Anschlussstelle zwischen den bereits existie- renden diskutiert. Befürworter dieser Lösung erwarten eine deutliche Entlastung der durch Wohngebiete führenden Hauptverbindung zwischen den Stadtteilen Schloß Holte und Stu- kenbrock. Gegner dieser Lösung erwarten ein wachsendes Fahrzeugaufkommen und damit verbundene Emissionsbelastungen oberhalb der EU-Grenzwerte in diesen durch Wohnbe- bauung gekennzeichneten Siedlungsflächen. Die Regionalbahn Bielefeld - Paderborn (Senne-Bahn, RB 74) bedient im Stundentakt den Bahnhof Schloß Holte; der Verkehr auf der Strecke wird von der NordWestBahn betrieben. Schloß Holte-Stukenbrock gehört dem Verkehrsverbund OstWestfalenLippe (VVOWL, Tarif: Der Sechser) an, nach Paderborn (Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter NPH, Tarif: Hochstift-Tarif) gibt es einen Übergangstarif. Die Züge fahren jeweils stündlich, ab Sommer 2014 halbstündlich. Der Flughafen Paderborn/Lippstadt ist 42 Kilometer entfernt. Der Radfernweg Europaradwanderweg (R1), die BahnRadRoute Teuto-Senne, sowie der Emsradweg führen durch Schloß Holte-Stukenbrock. Der Heimat- und Verkehrsverein SHS unterhält acht lokale Rundwanderwege (A 1−8) und drei Radrundwege (SHS 1−3). Schloß Holte-Stukenbrock zeichnet sich durch eine ausgesprochen mittelständische und diversifizierte Wirtschaftsstruktur aus. Herausragender Wirtschaftszweig ist das verarbeiten- de Gewerbe, in diesem Sektor sind rund 52 % der sozialversicherungspflichtig in der Stadt Beschäftigten tätig. Im Ortsteil Liemke befindet sich ein Zentrallager der Firma Aldi Nord. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 8
2. Ausgangslage 2.1 Energie- und klimarelevante Strukturen in Politik und Verwaltung Bürgermeister Hubert Erichlandwehr Einwohner 27.092 (31.12.2015) Fläche 67,42 km² Energierelevante politische Gremien (Gemeindeausschüsse/ Kommissionen) Ausschuss Vorname Name Energie- und Umweltausschuss Christian Hayk Energierelevante Verwaltungsab- teilungen Fachbereich Vorname Name Tiefbau und Umwelt Manfred Bonensteffen Wirtschaft und Stadtentwicklung Werner Thorwesten Ver- und Entsorgung Name des Versorgers Elektrizitätsversorgung Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock (seit 11.2016) Westnetz und WWN (Netzbetreiber) Gasversorgung Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock (seit 11.2016) Westnetz (Netzbetreiber) Wasserversorgung Stadtwerke Bielefeld Abfallentsorger Kreis Gütersloh Abwasserverband eigene Kläranlage eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 9
2. Ausgangslage 2.2 Energierelevante Kennzahlen 2.2.1 Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Energie- trägern Im Jahr 2012 ist im Rahmen der Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Kreis Gütersloh eine Energie- und CO2-Bilanzierung für das Stadtgebiet Schloß Holte- Stukenbrock aufgestellt worden. Eine Fortschreibung der Bilanzierung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Tabelle 2.1: Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Energieträgern 2.2.2 Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Ver- brauchssektoren Im Jahr 2012 ist im Rahmen der Aufstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für den Kreis Gütersloh eine Energie- und CO2-Bilanzierung für das Stadtgebiet Schloß Holte- Stukenbrock aufgestellt worden. Eine Fortschreibung der Bilanzierung hat im Jahr 2015 stattgefunden. Abbildung 2.1: Endenergiebedarf Stadt Schloß Holte-Stukenbrock nach Sektoren eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 10
2. Ausgangslage 2.2.3 Endenergiebedarf der kommunalen Gebäude Für die kommunalen Gebäude sind im Jahr 2016 8,6 GWh/a Wärme und 1,7 GWh/a Strom benötigt worden. Die Gebäude werden auf Grundlage einer Ausschreibung anteilig mit 30% mit zertifiziertem Ökostrom mit Neuanlagenquote versorgt. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 11
3. Der European Energy Award - Prozess 3. Der European Energy Award - Prozess 3.1 Zusammensetzung des Energieteams Energieteamleiterin Frau Schäfer Teammitglieder inkl. deren Funktion Herr Bonensteffen Herr Sommerfeld Herr Bräuer Frau von Seggern Frau Steinepreis Frau Becker eea-Berater Herr Tippkötter Bürgerbeteiligung nein Jahr des Programmeintritts 2008 / 2012 / 2015 3.2 Energie- und klimapolitische Aktivitäten vor der Programmteilnahme Im Folgenden sind die Aktivitäten der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock aufgeführt, die bereits vor der Programmteilnahme existent waren: - Projekt zur Sensibilisierung und Motivation von Gebäudenutzern (Schüler, Lehrer) - Aktionen für den Bürger (AltBauNeu, Thermografieaktionen, usw.) - Bereitstellung von stadteigenen Dachflächen zur solaren Nutzung durch Dritte - Einführung eines zentralen Gebäudemanagements - (sehr) guter Zustand der kommunalen Gebäude mit entsprechenden Verbrauchskennwerten 3.3 Energie- und klimapolitische Zielrichtung der Stadt Kommunale Entscheidungen werden vor dem Hintergrund getroffen, mit den natürlichen Ressourcen schonend und nachhaltig umzugehen. 3.4 Erste Kontaktaufnahme Das eea-Projekt ist in einer Ausschuss-Sitzung im Jahr 2008 vorgestellt worden. 3.5 Beschluss zur Programmteilnahme Der Zuwendungsbescheid trägt das Startdatum 01.09.2008. Das Mandat des Beraters ist Herrn Reiner Tippkötter (energielenker Beratungs GmbH) als Ergebnis eines Auswahlverfah- rens übertragen worden. 3.6 Startveranstaltung Am 25.11.2008 fand eine Pressekonferenz als Projektauftakt bei der Stadt Schloß Holte- Stukenbrock statt. Als nächster Schritt fanden die Vorstellung des Programms, der Instrumente und der weite- ren Vorgehensweise statt. Ein Energieteam wurde gebildet. Für die verschiedenen Bereiche des Maßnahmenkatalogs wurden Verantwortliche benannt und ein Zeitplan verabredet. Frau Schäfer übernahm die Teamleitung des Energieteams. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 12
3. Der European Energy Award - Prozess 3.7 Abschluss der Ist-Analyse In den folgenden Wochen fand die IST-Analyse teilweise im Beisein des Beraters für alle 6 Handlungsfelder statt (bis 03.2009). Im Anschluss an die Ist-Analyse hat der Berater den ersten Entwurf des eea-Berichts erstellt, der dann kontinuierlich fortgeschrieben wurde. Parallel dazu sind im Zuge der Projektbearbeitung ermittelte Schwachstellen analysiert und als Maßnahmen für das energiepolitische Arbeitsprogramm definiert worden. Die Auswertung des Audit-Tools nach der IST-Analyse ergab eine Zielerreichung von 40 % (Stand: 06/2009). Am 02.06.2009 ist dem Ordnungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in schriftlicher Mittei- lung das Ergebnis der IST-Analyse vorgestellt worden. 3.8 Erarbeitung des energiepolitischen Arbeitsprogramms Im Rahmen der Besprechungen mit dem Berater sind verschiedene Maßnahmen angespro- chen und konzipiert worden. Daraus ist das energiepolitische Arbeitsprogramm entwickelt worden. Im Laufe des eea-Prozesses ist es gelungen, Maßnahmen in die Realisierung zu übergeben. Bereits umgesetzt sind: - Einführung einer Fachsoftware für ein effizientes Energiecontrolling - Analyse der aktuellen Förderkulisse von Bund und Land zur Finanzierung von Energieoptimierungsmaßnahmen (Stichworte: BMU-Klimaschutzinitiative u.a.) - Beschaffung von Dienstfahrrädern - Prüfung von alternativen Energieversorgungssystemen bei anstehenden Sanierungs- maßnahmen - Anteilige Beschaffung von zertifiziertem Ökostrom für die kommunalen Liegenschaften - Einführung einer regelmäßigen Energieberatung für Bürger - Durchführung eines Schulprojekts als Bürgerumfrage zum Themenbereich „Einsatz er- neuerbarer Energien in Privathaushalten“ Am 09.09.2009 ist dem Ordnungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Maßnahmenplan 2009/2010 vorgestellt worden. Der Maßnahmenplan ist einstimmig beschlossen und somit das Energieteam beauftragt worden, die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend voran- zutreiben. In den folgenden Monaten konnten die Zielerreichung kontinuierlich gesteigert und neuen Maßnahmen für die Zukunft definiert werden. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 13
3. Der European Energy Award - Prozess 3.9 Teamsitzungen, Kompetenzen, Budget des Energieteams Die Teamsitzungen finden regelmäßig statt. In großer Runde wechselseitig im Beisein des Beraters bzw. als interne Besprechung des Energieteams. Die internen Besprechungen fin- den jeweils am ersten Mittwoch eines Monats statt. Da die Energieteammitglieder in einem Gebäude ihren Arbeitsplatz haben, werden projekt- bzw. ereignisbezogen weitere Treffen einberufen und abgehalten (kurze Wege). Die Berichterstattung in den politischen Gremien findet jährlich statt. Bei wichtigen Entschei- dungen, bspw. hinsichtlich der anstehenden Auditierung, gibt es zusätzliche Termine in den politischen Gremien. Am 09.06.2010 ist der Politik der aktuelle Sachstand dargestellt wor- den. Am 29.09.2010 fand die Auditierung durch den TÜV Rheinland im Rathaus der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock statt. Die Zielerreichung von 54% konnte im Audit-Termin bestätigt wer- den. Am 13. Januar 2011 ist die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock mit dem eea in Bottrop ausgezeichnet worden. Am 21. August 2014 fand für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock die erfolgreiche Re- Zertifizierung statt (60%). Die Auszeichnungsveranstaltung fand am 12. November 2014 in Telgte statt. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 14
3. Der European Energy Award - Prozess 3.10 Zeit- und Ablaufplan des eea-Prozesses 08.2008 Politischer Beschluss zur Teilnahme am eea 01.09.2008 Erhalt Zuwendungsbescheid 25.11.2008 Kick-Off-Treffen ab 25.11.2008 Sitzungen Energieteam 12. bis 03.2009 Workshop "Ist-Analyse“ 02.06.2009 Vorstellung Ergebnisse IST-Analyse im Ausschuss 05. bis 08.2009 Workshop „Energiepolitisches Arbeitsprogramm“ 09.09.2009 Beschluss Maßnahmenplan im Ausschuss 16.12.2009 Internes Audit 2009 09.06.2010 Vorstellung aktueller Sachstand im Ausschuss 19.07.2010 Internes Audit 2010 29.09.2010 Externes Zertifizierungsaudit 07.12.2011 Internes Audit 2011 05.09.2012 Internes Audit 2012 27.09.2012 Maßnahmenplanung 2013 ff in der FBL-Runde 01.10.2012 Beginn der Folgeförderung (3 Jahre) 02.10.2013 Internes Audit 2013 03.07.2014 Internes Audit 2014 21.08.2014 Externes Zertifizierungsaudit 02.09.2015 Internes Audit 2015 01.09.2015 Beginn der Folgeförderung (3 Jahre) 07.12.2016 Internes Audit 2016 01.02.2018 Internes Audit 2017 10.04.2018 Externes Zertifizierungsaudit eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 15
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool 4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit- Tool 4.1 Übersicht Anzahl möglicher Punkte 402,0 Anzahl erreichter Punkte 279,6 Erreichte Prozent 69,5 % Für den eea notwendige Punkte (50%) 201,0 Für den eea-GOLD notwendige Punkte (75%) 301,5 4.2 Jährliche Entwicklung Die Anzahl der möglichen Punkte ist von der maximalen Punktzahl 500 um 98 Punkte redu- ziert worden. Dies ist im Wesentlichen auf rechtliche Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NRW, auf fehlende Potenziale und andere Gründe (u.a. Fremdwasserbezug) zurückzuführen. Insgesamt wurden 279,6 Punkte erreicht und damit 69,5 % der möglichen Punkte. Stärken und Schwächen der verschiedenen Bereiche zeigen die folgenden Grafiken. Abbildung 4.1: Grafische Darstellung der Zielerreichung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Stand: 04.2018) eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 16
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool Abbildung 4.2: Grafische Darstellung der Zielerreichung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock (Stand: 04.2018) Das Handlungsfeld „Ver- und Entsorgung“ ist nur eingeschränkt für die Stadt Schloß Holte- Stukenbrock bewertbar, da es erst seit Ende 2016 eigene Stadtwerke gibt (reduzierte mögl. Punkte), keine eigene Wasserversorgung existent ist und der Abfallbereich in der Kompetenz des Kreises Gütersloh liegt. Auffällig ist, dass kein Handlungsfeld extrem zurückbleibt und alle Handlungsfelder eine Ziel- erreichung von deutlich über 50 % aufweisen. Die geplanten Maßnahmen summieren sich auf insgesamt 13 %. Die Stärken und Schwächen wie auch die besonderen Aktivitäten und Projekte in den ein- zelnen Maßnahmenbereichen werden im Folgenden ausführlicher beschrieben. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 17
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool 4.3 Bemerkungen zu den einzelnen Handlungsfeldern 1. Entwicklungsplanung, Raumordnung Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock versteht sich mit seinen mittlerweile über 27.000 Ein- wohnern als attraktiver aufstrebender Arbeits- und Wohnort im Kreis Gütersloh. Als Wirt- schaftsstandort ist die Stadt kontinuierlich gewachsen. Dennoch, so dass Selbstverständnis der Stadt, ist der dörfliche Charakter erhalten geblieben, der einen engen Zusammenhalt der Bürger gewährleistet. Als ein Leitziel hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock festgehalten: "Klima und Umwelt- schutz sind globale Anliegen, die in Schloß Holte-Stukenbrock ihre kommunale Antwort er- halten. Kommunale Entscheidungen werden vor dem Hintergrund getroffen, mit den natürli- chen Ressourcen schonend und nachhaltig umzugehen.“ Bedingt durch die Struktur der Stadt mit ihren 3 Ortsteilen Schloß Holte, Stukenbrock und Sende (als Flächengemeinde mit 67 km²) kommt den Themen Mobilität und Infrastruktur eine große Gewichtung zu. Da sich die Haushaltslage der Stadt in den vergangenen Jahren als gut bis sehr gut darstell- te, ist die Stadt in der Lage, auf aktuelle Themen schnell und umfassend zu reagieren. Dies spiegelt sich bspw. im guten Zustand der kommunalen Gebäude wider (Vorbildfunktion der Stadtverwaltung als eine Zielsetzung). In der Energieplanung der Stadt (eigener Einflussbereich) standen die Themen Energieein- sparung und Energieeffizienzsteigerung durch Sanierung und Modernisierung lange Zeit im ausschließlichen Fokus des Handelns. Seit ca. 5 Jahren werden die Aspekte des Einsatzes regenerativer Energien stärker mitbetrachtet. Die Stadt hat ihre kommunalen Dachflächen für PV-Anlagenbetreiber zur Verfügung und betreibt mittlerweile selber PV-Anlagen zur anteili- gen Eigenversorgung der Gebäude bzw. der Kläranlage. Diese Entwicklung ist 1:1 auf das Stadtgebiet übertragbar. Der Einsatz regenerativer Ener- gien war lange Zeit eine Nebenerscheinung auf dem Stadtgebiet. Gemessen am Gesamt- stromverbrauch des Stadtgebiets wird nur ein sehr geringer Anteil durch regenerative Strom- erzeugung bereitgestellt (im Wesentlichen über PV-Anlagen). Allerdings sind weitere Aus- baupotenziale insbesondere zur Windenergienutzung auf dem Stadtgebiet nicht gegeben. Im Bereich der Verkehrsplanung stehen die SPNV- sowie ÖPNV-Aspekte ebenso wie die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs kontinuierlich auf der Agenda. Der Schienenperso- nennahverkehr konnte durch ein entsprechend gutes Angebot deutliche Zuwächse verzeich- nen. Zum Sommer 2014 ist der Halbstundentakt auf der Senne-Bahn-Linie eingeführt wor- den. Die Nutzung des Fahrrades ist in Schloß Holte-Stukenbrock eng mit den touristischen Zielen verbunden. Ein gut ausgebautes Radwegenetz liegt vor. Grundlage der Verkehrsplanung bilden ein integriertes Stadt- und Verkehrsentwicklungskon- zept (ISVEK; 2013), ein Vertiefungsbericht Mobilität und Verkehr (2013, ANP/PGN). Im Jahr 2015 ist ein Klimaschutzteilkonzept Mobilität erstellt worden (Beschlussfassung Mitte 2016). Im Jahr 2017 sind ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept sowie Dorfinnenent- wicklungskonzepte aufgestellt worden. Auf dieser Basis werden ab 2018 Finanzmittel zur eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 18
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool Umsetzung von Maßnahmen beantragt, die auch ihre Berührungspunkte zu den Themen Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Mobilität haben werden. Aktivitätenprogramme zur Energie- und Verkehrsplanung mit entsprechenden Maßnahmen- planungen sind aufgestellt und befinden sich kontinuierlich in der Umsetzung. Aufgrund der guten Finanzausstattung der Kommune können die Projekte i.d.R. auch zeitnah realisiert werden. Im Bereich der privatrechtlichen Verträge sowie der Baukontrolle geht die Stadt Schloß Hol- te-Stukenbrock den Weg des Informierens und der Beratung und weniger den der Vorgaben und Verpflichtungen. Gute Erfahrungen in den vergangenen Jahren stärken diese Vorge- hensweise, führen im eea-Prozess in diesen Bereichen aufgrund der fehlenden Verbindlich- keiten aber zu niedrigen Zielerreichungsgraden. Mit dem Baugebiet „Gerkens Hof“ hat die Stadt erstmals verbindliche Energie- und Klima- schutzaspekte eingefordert. Über einen städtebaulichen Wettbewerb sind im Jahr 2012 ent- sprechende Vorschläge entwickelt worden. Der Verkauf der Grundstücke begann im Jahr 2015. Ein Förderprogramm mit Anreizen für eine energieeffiziente Bauweise ist installiert (Budget der Stadt: 60.000 €) und konnte erstmals bei der internen Auditierung 2016 ange- rechnet werden. Im Jahr 2016 hat die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ein Integriertes Klimaschutzkonzept aufgestellt. Das Klimaschutzkonzept ist durch einen Beteiligungsprozess für verschiedene Zielgruppen begleitet worden (Jugend, Bürger, Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Vereine). Eine Online-Befragung schaffte eine weitere Möglichkeit der Beteiligung für Interessierte. Die poli- tische Beschlussfassung des Konzepts ist Anfang 2017 erfolgt. Anschließend ist der Antrag auf ein Klimaschutzmanagement erfolgreich gestellt worden. 2. Kommunale Gebäude, Anlagen Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bewirtschaftet ihren Gebäudebestand über die zentrale Einheit Gebäudemanagement innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft und Stadtentwicklung. Der Kenntnisstand über die eigenen Gebäude ist sehr gut. Die notwendigen Gebäudedaten sind entsprechend dokumentiert. In 2010/2011 sind alle energierelevanten Gebäude im Rahmen eines Klimaschutzteilkonzepts von einem externen Fachbüro untersucht und ent- sprechende Energieoptimierungsmaßnahmen sind ausgearbeitet worden. Diese fließen in die mittelfristige Sanierungsplanung der Stadt ein. Weiterhin sind im Rahmen dieses Projekts sämtliche bewirtschaftungsrelevanten Informationen in einer Energie- und Gebäudemana- gementsoftware dokumentiert worden. Somit steht den Mitarbeitern des Gebäudemanage- ments eine umfassende und professionelle Arbeitsunterstützung zur Verfügung. Die Verbräuche der energierelevanten kommunalen Gebäude werden monatlich erfasst. Seit Einführung einer Energiemanagementsoftware im Jahre 2012 erfolgen diese Auswertungen in Eigenregie der Verwaltung (inkl. Energiebericht). Vor 2012 war ein externes Büro mit die- ser Aufgabenstellung beauftragt worden. Im Rahmen der Sanierungen von Heizzentralen sind in den vergangenen Jahren mehrere Gutachten erstellt worden bzgl. der Prüfung von reg. Energieerzeugungsanlagen und ggfs. Nahwärmenetzen. Das Rathaus ist durch einen Anschluss an die Heizzentrale des Gymna- siums angebunden worden. Für den Betrieb eines regenerativen Nahwärmenetzes für die beiden Schulen, das Rathaus sowie das Hallenbad konnten Finanzmittel der Sondermaß- nahme der Klimamanagerin eingesetzt werden. Mit Hilfe des regenerativen Nahwärmenetzes eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 19
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool werden über 30% des Wärmeverbrauchs der kommunalen Liegenschaften regenerativ be- reitgestellt (Vorbildfunktion der Stadtverwaltung). Die Energiekennwerte der kommunalen Gebäude zeigen den guten bis sehr guten Zustand der Gebäude auf. Die Versorgung der städtischen Gebäude mit Strom erfolgte im Rahmen einer gemeinsamen Stromausschreibung über den Kreis Gütersloh (2011). Ein Anteil der Stromversorgung ist zertifizierter Ökostrom aus Neuanlagen, der Rest zertifizierter Ökostrom aus Altanlagen (Wasserkraft). Bei der erneuten Ausschreibung im Jahr 2016 sind die o.g. Kriterien wiederum Grundlage der Beschaffung geworden. Seit dem 01.01.2017 werden für 3 Jahre die kommunalen Ge- bäude und die Straßenbeleuchtung wiederum mit Ökostrom versorgt (davon 30% mit Neuan- lagenquote). Lieferant sind die Stadtwerke Gütersloh. Die Straßenbeleuchtung ist gut aufgestellt. Die letzten HQL-Leuchtmittel sind vor einigen Monaten ausgetauscht worden. Entsprechende Steuerungen zur weiteren Verbrauchsminde- rung sind eingebaut. 3. Versorgung, Entsorgung Die Abwasseraufbereitung geschieht in der stadteigenen Kläranlage, deren Ziel es ist, eine Energieautarkie zu erreichen. Die andienungspflichtigen Abfallfraktionen Restmüll und Biomüll werden über den Kreis Gü- tersloh verwertet. Die Versorgung mit Wasser geschieht über die Stadtwerke Bielefeld. Der Einsatz von KWK-Technik auf dem Stadtgebiet sowie die Nutzung von industrieller Ab- wärme sind nur in geringem Umfang wirtschaftlich nutzbar und entsprechend nur in kleiner Anzahl vorzufinden. Im Rahmen einer studentischen Arbeit sind die potenziellen Einsatzge- biete von KWK-Anlagen auf dem Stadtgebiet Schloß Holte-Stukenbrock analysiert und in Form einer Karte visualisiert worden (2016). Mit der Gründung eigener Stadtwerke zu Ende 2016 ist der Einflußbereich der Stadt auf die Energieversorgung sprunghaft gestiegen. 4. Mobilität Das Handlungsfeld Mobilität bildet eine der Stärken der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren intensiv um das SPNV-Angebot gekümmert und dieses attraktiv mitgestaltet, auch durch Maßnahmen im Umfeld des Bahnhofs. Der Radverkehr ist die zweite Säule im sogenannten Umweltverbund, die forciert wird. Mit der Aufstellung des integr. Stadt- und Verkehrsentwicklungskonzept (ISVEK; 2013) sowie des Vertiefungsberichts Mobilität und Verkehr (2013, ANP/PGN) ist auch ein Maßnahmen- paket ausgearbeitet werden, welches die Mittelfristplanungen der Stadt unterstützt. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 20
4. Energie- und klimapolitischer Status auf der Basis des Audit-Tool Ein Klimaschutzteilkonzept Mobilität ist im Zeitraum 2015/2016 aufgestellt worden und liefert einen Maßnahmenkatalog zur weiteren Stärkung des Umweltverbundes, insbesondere des Radverkehrs. 5. Interne Organisation Die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu den Themen Energie, Umwelt, Ver- kehr und Klimaschutz sind klar geregelt und entsprechenden Fachbereichen zugeordnet. Die Stadtverwaltung ist personell so organisiert, dass insbesondere im Bereich des Gebäu- demanagements auf Experten-Know-How durch externe Vergaben zurückgegriffen wird. Auch im Bereich der Energieberatung ist der Weg konsequent in der Nutzung von externem Experten-Know-How beschritten worden (AltBauNeu des Kreises Gütersloh, Energiesparen in Schulen durch Ing.-Büro, Energieberatung für Bürger durch örtliche Energieberaterin, ...). Das Energieteam ist fachbereichsübergreifend zusammengesetzt und mittlerweile als feste Größe etabliert. Es finden monatliche Treffen des Energieteams zu einem fixierten Termin statt. Verbesserungspotenzial in diesem Handlungsfeld wird im Bereich des Beschaffungswesens gesehen. 6. Kommunikation, Kooperation Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat ihre Außenwahrnehmung zu den Themen „Energie und Klimaschutz“ seit dem Einstieg in den eea-Prozess im Jahr 2008 deutlich steigern kön- nen. Über eine regelmäßige Berichterstattung in den Medien konnte diese Steigerung in der Au- ßenwahrnehmung erreicht werden. Mit Projektbeginn des eea-Prozesses in 2008 zeigte sich an dieser Stelle noch ein entsprechendes Defizit. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock pflegt den Kontakt zu vielen Akteuren. In die Aufstel- lungsphase des Int. Klimaschutzkonzepts sind Akteure aus verschiedenen Zielgruppen ein- gebunden worden (u.a. Jugend, Bürger, Unternehmen, Vereine, Verwaltung, Politik). Noch keine Zielerreichung konnte die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock über einen langen Zeitraum für den Bereich der finanziellen Förderung von Energie- und Klimaschutzprojekten bei Bürgern und Unternehmen vermelden. Dies hat sich mit dem Verkauf der Grundstücke „Gerkens Hof“ geändert. Erstmals unterstützt die Stadt private Bauherren aus einem städti- schen Förderprogramm. Im Rahmen der Sensibilisierung der Schüler in den städtischen Einrichtungen werden regel- mäßig Projekte in den Schulen zu den Themen Energievermeidung, Energieeffizienz und Einsatz regenerativer Energien durch ein externes Ing.-Büro durchgeführt. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 21
5. Allgemeine Aussagen zu den geplanten Maßnahmen im Audit-Tool 5. Allgemeine Aussagen zu den geplanten Maßnahmen im Audit- Tool Grundsätze der kommunalen Energie- und Klimapolitik der Stadt Schloß Holte- Stukenbrock Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat die Ist-Analyse mit einer Zielerreichung von 40% abgeschlossen. Das externe Audit konnte bereits mit 54% Zielerreichung erfolgreich beendet werden (09.2010). Im Rahmen der Fortführung des eea-Prozesses bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat sich das Energieteam mit dem eea-Berater speziell auf bestimmte Schwerpunktthemen ver- ständigt (vgl. Ausschuss vom 10.12.2012). Durch weitere Maßnahmenumsetzungen konnte die Zielerreichung in den vergangenen 7 Jahren auf aktuell 70 % gesteigert worden (u.a. Etablierung einer Energieberatung für Bür- ger, Schulprojekte, Einkauf zertifizierter Ökostrom für komm. Liegenschaften, Realisierung Nahwärmenetz Schulzentrum, Erstellung Int. Klimaschutzkonzept, kommunales Förderpro- gramm, Umsetzung von Mobilitätsprojekten). Der eea-Berater ist zudem mit der Zielsetzung aktiv, kontinuierlich neue Ideen und Anregun- gen in die Stadtverwaltung zu bringen, um die Energie- und Klimaschutzarbeit weiterhin er- folgreich zu betreiben und zu stärken bzw. den aktuellen Bedürfnissen bzw. Rahmenbedin- gungen anzupassen. eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 22
6. Projektorganisation 6. Projektorganisation 6.1 Projektorganisation Die umfassenden Aufgaben müssen im Projekt auf fachlicher Ebene bearbeitet und auf poli- tischer Ebene diskutiert und gesteuert werden. • Die für die Koordination und Steuerung des European Energy Award zuständige Verant- wortliche ist Frau Stefanie Schäfer. • Die jährliche Überprüfung der Umsetzungsqualität der energie- und klimapolitischen Maßnahmen und die Ermittlung von neuen Aktivitäten erfolgt im Energieteam. Die Arbeitsgruppe trifft sich mindestens vierteljährlich, um sich über den Stand der Maßnah- men auszutauschen und um das jährliche Re-Audit durchzuführen. • Internes Audit: 09.2018 • Externes Audit: 04.2022 (geplant) • Die im Maßnahmenplan festgelegten Projektverantwortlichen sind zuständig für die Initi- ierung und Umsetzung der Maßnahmen. Sie organisieren eigenständig notwendige Ar- beitssitzungen, delegieren und kontrollieren die durchzuführenden Aufgaben und berich- ten der Arbeitsgruppe European Energy Award bzw. dem Bereichsverantwortlichen über die Aktivitäten 6.2 Projektdokumentation Die Resultate des jährlichen Re-Audits zur Erfolgskontrolle und Entwicklung weiterer ener- gie- und klimapolitischer Maßnahmen sind in einem Bericht zu dokumentieren. Für die ein- zelnen Projekte sind Projektblätter anzulegen. Anhang: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018 ff eea-Bericht externes Audit 2018; Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Seite 23
Anhang: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018 ff
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