Informationsbroschüre Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch - in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen

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Informationsbroschüre Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch - in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen
Informationsbroschüre

Häufig gestellte Fragen
 rund um den Besuch
                in
             unserem
        Ambulanten Zentrum
 für contergangeschädigte Menschen

               Juli 2020
Informationsbroschüre Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch - in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen
rund um den Besuch

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Im Vorfeld eines Behandlungsbesuchs gibt es häufig viele Fragen, die Sie beschäftigen mögen.
Wir haben deshalb für Sie diese Informationsbroschüre zusammengestellt, in der Sie umfassende
und detaillierte Informationen, Hinweise und Hilfen finden.
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch gerne persönlich für Sie da, um Ihre Fragen zu
beantworten und Ihnen mögliche Sorgen nehmen zu können.

Herzlich,
Ihr

Prof. Dr. med. Klaus M. Peters

Leiter des Ambulanten Zentrums
für contergangeschädigte Menschen

Amb.Z.Fragen 2020/07
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Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis

Anmeldung und Vorbereitung................................................................................................................ 5
Wie können Sie sich anmelden?.............................................................................................................. 5
Was wird benötigt für einen Besuch? ..................................................................................................... 6
Was sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im Ambulanten Zentrum? ............................................... 8
Wer erwartet Sie? ................................................................................................................................. 10
Das Team des Ambulanten Zentrums ................................................................................................... 10
Unser Kooperationspartner................................................................................................................... 11
Was erwartet Sie?................................................................................................................................. 13
Barrierearme Ausstattung ..................................................................................................................... 13
Diagnostische Verfahren ....................................................................................................................... 13
Restaurant ............................................................................................................................................. 13
Cafeteria ................................................................................................................................................ 14
Lunchpaket ............................................................................................................................................ 14
Tafelwasser............................................................................................................................................ 14
Klinikumgebung ..................................................................................................................................... 14
Unterstützung ....................................................................................................................................... 15
Gebärdensprachdolmetscher ................................................................................................................ 15
Begleitpersonen .................................................................................................................................... 15
Assistenz ................................................................................................................................................ 15
Zuschuss zu Assistenz oder Begleitung……………………………………………………………………………………………..15

Pflegedienste ......................................................................................................................................... 16
Hilfsmittelverleih ................................................................................................................................... 16
Hunde als Begleiter ............................................................................................................................... 17
Das Drumherum.................................................................................................................................... 18
Hotels und Pensionen............................................................................................................................ 18
Wohnmobilstellplatz ............................................................................................................................. 18
Essen und Trinken in Nümbrecht .......................................................................................................... 18
Geldautomat ......................................................................................................................................... 18
Einkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und Umgebung ......................................................................... 19
Heilklimatischer Kurort Nümbrecht ...................................................................................................... 19
Anreise und Transfers ........................................................................................................................... 19

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Häufig gestellte Fragen

Anreise …………………………………………………………………………………………………………………………………………….19
Fahrdienst des Ambulanten Zentrums………………………………………………………………………………………………20
Parkmöglichkeiten ................................................................................................................................. 20
Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung…………………………………………………………21

Fahrkostenerstattung……………………………………………………………………………………………………………………….23

Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in Köln…………………………………………………………….23
Gut zu wissen… ..................................................................................................................................... 26
Was heißt ambulant? ............................................................................................................................ 26
Warum eine ambulante Behandlung? .................................................................................................. 26
Was ist ein MZEB? ................................................................................................................................. 27
Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich Versicherten ..................................................................... 27
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Behandlungstage……………………………………………………27

Heilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnahe Weiterversorgung ............................ 28
Verordnungen von Medikamenten ....................................................................................................... 28
Unsere Schweigepflicht ......................................................................................................................... 29
Behandlungsbericht………………………………………………………………………………………………………………………….30

Gutachten .............................................................................................................................................. 30
Krankenkassenwechsel.......................................................................................................................... 30
Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten ............................. 30
Anhang: Anschreiben an Krankenkasse bezüglich „Verordnete Krankenbeförderung“……………………..31

Anschreiben an Krankenkasse……………………………..…………………………..………………………………………….32-33

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Häufig gestellte Fragen

Anmeldung und Vorbereitung
Anmeldung und Information
Für Anmeldungen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Koordinatorin Frau Irmela Aurich
und unsere Zentrumsbetreuerin Frau Andrea Engel als direkte Ansprechpartnerinnen gerne zur
Verfügung.

Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschen
in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik
Höhenstraße 30
51588 Nümbrecht

Irmela Aurich
Koordinatorin
Tel.: 02293 / 81 79 556
Fax:   02293 / 81 79 557
Mobil: 0152 02 95 99 01
Email: contergan.rhein-sieg-klinik@dbkg.de

Andrea Engel
Zentrumsbetreuung
Tel.: 02241 / 23 57 467
Fax:   02241 / 31 94 051
Email: a.engel@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu

Wie können Sie sich anmelden?
Sie können sich telefonisch, per Fax oder per Mail anmelden.
Frau Aurich oder eine Kollegin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihre Anliegen aufnehmen
und Ihnen für die Anmeldung die entsprechenden Aufnahme-Fragebögen zusenden.

1. Fragebögen
Die Beantwortung der Fragebögen ist wichtig, damit wir uns ein Bild von Ihrer gesundheitlichen
Situation machen und die Behandlung auf Sie abstimmen können. Auch können Sie dort Ihre ganz
besonderen Bedarfe, Wünsche und Fragen, die Sie bewegen, benennen.
Die Fragebögen brauchen nur einmalig zu Behandlungsbeginn ausgefüllt werden, da die
Folgebesuche im Zentrum darauf aufbauen.

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Häufig gestellte Fragen

Sie können die Fragebögen entweder per Mail zum Ausdrucken oder in Papierform zugesandt
bekommen, wie es Ihnen lieber ist. Falls Sie Hilfe für das Ausfüllen der Fragebögen benötigen, sagen
Sie uns gerne Bescheid. Wir werden eine Lösung finden.

2. Behandlungsvorschlag
Sobald wir die Fragebögen von Ihnen zurückerhalten haben, wird auf Basis Ihrer Angaben ein
Behandlungsvorschlag für einen mehrtägigen Besuch im Ambulanten Zentrum für Sie erstellt. Diesen
Behandlungsvorschlag wird unsere Koordinatorin mit Ihnen telefonisch besprechen und abstimmen.
Erst nach Ihrer Zustimmung zum Behandlungsplan erfolgt die konkrete Terminierung Ihres
Behandlungsbesuchs.

3. Terminierung und Vorlaufzeit
Sobald Sie dem Behandlungsvorschlag zugestimmt haben, kann die konkrete Terminierung Ihres
Besuchs erfolgen. Rechnen Sie ab diesem Zeitpunkt bitte mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4-6
Wochen, da, abhängig von Ihren Anliegen und Beratungswünschen, auch oft kooperierende
Fachärzte und die Fachberater des Beratungsangebots des Interessenverbandes
Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. beteiligt sind.

Was wird benötigt für einen Besuch?

•   Gesetzlich krankenversicherte Patienten

    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie für Ihren Besuch bei uns:

          Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte)

          Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder einen Facharzt (ausgestellt im Quartal Ihres
           Besuchs im Ambulanten Zentrum)

    Hinweise zur Überweisung:
    Der Überweisungstext sollte lauten:

    „Überweisung ins MZEB für contergangeschädigte Menschen“
    □  Mit/Weiterbehandlung
    Diagnosen: Q86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen)

    Als Diagnosen sollten neben Ihren weiteren Diagnosen auch die Diagnose Q 86.80 vermerkt sein.
    Die Diagnose Q 86.80 steht für „Thalidomid-Embryopathie“ und bezeichnet Fehlbildungen im
    Embryonalstadium, die durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid verursacht wurden.
    Diese Diagnose trifft also auf jeden contergangeschädigten Menschen zu.

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Häufig gestellte Fragen

     Muster „Überweisung ins MZEB“

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          Q 86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen)

    Muster „Überweisung ins MZEB“

    Bitte beachten Sie:
    Die Überweisung muss vor Behandlungsbeginn und in demselben Quartal (Kalendervierteljahr)
    ausgestellt sein, in dem der Behandlungsbesuch bei uns stattfindet. Aufgrund der individuellen
    Behandlungsplanung und der entsprechenden Vorlaufzeiten sollten Sie die Überweisung
    sicherheitshalber erst kurz vor Ihrem Behandlungsbesuch ausstellen lassen.

    Ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass die Überweisung und der
    Behandlungsbesuch im gleichen Quartal stattfinden (zum Beispiel, weil der erste Werktag des
    Quartals der Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum ist), so ist die Überweisung in
    Ausnahmefällen auch quartalsübergreifend gültig.

    Die Überweisung muss am Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum vorgelegt werden. Für jeden
    Besuch im Ambulanten Zentrum wird eine Überweisung benötigt. Dies gilt auch für Versicherte,
    die von der Zuzahlung befreit sind.
    Eine rückwirkende Ausstellung der Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt ist nicht
    möglich.

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Häufig gestellte Fragen

•   Beihilfe- und privatversicherte Patienten

    Im Allgemeinen übernehmen Beihilfestellen und Privatversicherungen die Behandlungskosten im
    Ambulanten Zentrum, da sie sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren.
    Falls Sie beihilfeversichert sind, richtet sich der Anteil der Beihilfe an den Aufwendungen für die
    Behandlung nach Ihren individuellen Bemessungsgrundsätzen. Der Differenzbetrag kann von
    einer zusätzlichen Versicherung getragen werden, wenn Sie sich diesbezüglich abgesichert
    haben.
    Da die Organisationsform des MZEB noch neu und daher wenig bekannt ist, empfiehlt es sich in
    jedem Fall, die Kostenübernahme durch Ihre Beihilfestelle und/oder Ihre Privatversicherung im
    Vorfeld als Einzelfallanfrage bzw. Antrag bei den entsprechenden Stellen abzuklären. Auch
    Fragen zu den Erfordernissen und einem eventuellen Selbstbehalt sollten im Vorhinein geklärt
    werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Behandlungsbesuchs auch voll
    übernommen werden können.

    Folgende Unterlagen werden in der Regel für die Einzelfallanfrage bzw. den
    Kostenübernahmeantrag von Ihrer Beihilfestelle / Privatversicherung benötigt:

             Eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes mit dem Text:
              „Verordnung für die Behandlung im MZEB für contergangeschädigte Menschen“

             Befundbericht des Arztes, aus dem die Diagnosen und die Notwendigkeit der Behandlung
              hervorgehen

          Informationen über das Behandlungsangebot des Ambulanten Zentrums

Was sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im Ambulanten
Zentrum?
    •    Krankenversicherungskarte
    •    Ärztliche Überweisung für Ihren Besuch im MZEB (bei gesetzlich versicherten Patienten)
    •    Verordnungen zur Krankenbeförderung, falls Ihnen diese von Ihrem Arzt ausgestellt wurden.
         Diese benötigt der Taxifahrer, der die Beförderung durchführt.

    •    Medizinische Vorbefunde, wie zum Beispiel:
                     Arztbriefe und Befundberichte
                     Vorhandene Röntgen-, CT- und Kernspinaufnahmen
                     Ergebnisse von Vorsorge- und Voruntersuchungen (z.B. Blutwerte)
                     Entlassungsbriefe von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten

    •    Eventuell benötigte Arzneimittel für die Dauer Ihres Aufenthalts

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Häufig gestellte Fragen

    •    Eventuell vorhandene Hilfsmittel (wie z. B. Brille, Hörgeräte, Anziehstab, Anziehhaken,
         Rollstuhl, Rollator, Unterarmgehstützen, Korsett, Prothese, Orthese, TENS-Gerät etc.)
    •    Außerdem bringen Sie bitte Ihr evtl. benötigtes Blutzuckermessgerät und entsprechendes
         Zubehör für die Dauer des Aufenthaltes mit

    •    Ein großes Handtuch zum Unterlegen bei Therapieanwendungen

Nur mitzubringen, falls sporttherapeutische Interventionen wie z.B. Medizinische Trainingstherapie
geplant sind:
    •    Sportbekleidung oder Trainingsanzug; evtl. eine kurze Sporthose
    •    Turnschuhe (möglichst mit heller Sohle)

Nur mitzubringen, falls Behandlungen im Bewegungsbad geplant sind:
    •    Bademantel
    •    Badebekleidung
    •    Badeschuhe
    •    Badetuch

Wie bei allen Reisen sollten Sie außerdem an folgendes denken:

    •    Personalausweis
    •    Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    •    Führerschein und Parkausweis (bei Anreise mit dem eigenen PKW, falls vorhanden)
    •    Bargeld oder EC-Karte
    •    Reisewecker
    •    Toilettenartikel (Fön, Rasierer, etc.)
    •    Bücher, Zeitschriften etc.
    •    Messer und Löffel, z. B. für Obst

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Häufig gestellte Fragen

Wer erwartet Sie?
Das Team des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte
Menschen

Unser multiprofessionelles Team
heißt Sie herzlich willkommen!

Das Contergan-Kompetenzteam um Professor Dr.
Klaus M. Peters ist in der Dr. Becker Rhein-Sieg-
Klinik zu Hause. Die meisten Ärzte und
Therapeuten unseres Teams sind schon seit
Jahren an der Behandlung und Rehabilitation
contergangeschädigter Menschen beteiligt und
verfügen über ein hohes Maß an
conterganspezifischem Wissen und Erfahrung.

Bei Ihrem Behandlungsaufenthalt kommt das Contergan-Kompetenzteam zusammen und arbeitet
gemeinsam an Ihrer Befundung, Behandlung, Beratung und an den Behandlungsempfehlungen für
die wohnortnahe Weiterbehandlung.

• Ärztliche Leitung des Ambulanten Zentrums
    Professor Dr. Klaus M. Peters
    Chefarzt der Orthopädie und Osteologie

    Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie,
    Rheumatologie, Physikalische Therapie, Chirotherapie,
    Osteologe DVO

• Arzt im Ambulanten Zentrum
    Dr. Amine Abid
    Assistenzarzt der Orthopädie

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Häufig gestellte Fragen

•   Unser Therapeuten-Team

    Es besteht aus erfahrenen Physiotherapeuten,
    Ergotherapeuten, Sporttherapeuten, Masseuren
    sowie Sozialarbeitern und Psychologen

• Unsere Koordinatorin
    Irmela Aurich
    Ergotherapeutin
    Diplom–Betriebswirtin
    Mitarbeiterin beim Interessenverband
    Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.

• Unsere Zentrumsbetreuung
    Andrea Engel
    Zentrumsbetreuung

    Mitarbeiterin beim Interessenverband
    Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.

Unser Kooperationspartner
Interessenverband Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V.

Das Fachberaterteam

• Nina Sörensen
    Hilfsmittelberaterin

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Häufig gestellte Fragen

• Thomas Stein
    Berater für barrierearme Wohnumfeldgestaltung

• Sabine Göbber
    Beraterin für soziale Themen und Anträge

• Christoph Soppa
    Berater für soziale Themen und Anträge

• Nicole Soppa
    Beraterin zum Thema Pflege

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Häufig gestellte Fragen

Was erwartet Sie?
Barrierearme Ausstattung
Die Klinik ist barrierearm gestaltet und auch auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern eingerichtet.
Großräumige Aufzüge sind vorhanden.

Speziell für contergangeschädigte Menschen steht eine rollstuhlgeeignete Toilette mit Dusch-WC zur
Verfügung. Außerdem stehen Ihnen spezielle Schränke mit Chipsystem zur Verfügung, in denen Sie
Ihre persönlichen Sachen während der Behandlungen sicher verwahren können. Die Schränke sind
barrierearm und leicht bedienbar und in drei verschiedenen Ausführungen auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse contergangeschädigter Menschen eingerichtet.

Diagnostische Verfahren
Folgende diagnostische Verfahren stehen in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik und dem Zentrum für
contergangeschädigte Menschen zur Verfügung:

 • Aphasiologische Diagnostik
 • Dopplersonographie, Duplex, TCD
 • DXA-Knochendichtemessung
 • Echokardiographie
 • EEG
 • (Langzeit-) EKG
 • EMG
 • Endoskopische Schluckuntersuchung
 • Ergometrie
 • Evozierte Potenziale
 • Labor
 • Langzeit-Blutdruckmessung
 • NLG
 • Neuro-physiologische und neuro-sonologische Diagnostik
 • Neuro-psychologische Diagnostik
 • Röntgen
 • Spirometrie
 • Ultraschall

Restaurant
Unser mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziertes Patienten-Restaurant hält ein attraktives, vielfältiges
und ernährungsphysiologisch ausgewogenes Mittagsmenü für Sie bereit.
Für 8,55 € erwarten Sie bei uns frische Salatbuffets, eine Tagessuppe, eine Auswahl von drei
unterschiedlichen Hauptgängen (Vollkost, leichte Vollkost oder vegetarisch) und ein Dessert.
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Häufig gestellte Fragen

Das Service-Personal steht Ihnen gerne zur Bedienung am Buffet und zum Servieren am Tisch sowie
zu notwendigen Hilfestellungen zur Verfügung.
Das Mittagessen kann in der Zeit von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr eingenommen werden, eine
Vorbestellung ist nicht notwendig. Die Essensmarke erhalten Sie für 8,55 € in der Cafeteria im
unteren Stockwerk (Öffnungszeiten 10:00 bis 13:30 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr).

Cafeteria
Neben verschiedenen Kaffeespezialitäten und Getränken, frischem Kuchen, belegten Brötchen und
Snacks erhalten Sie in unserer Cafeteria auch Zeitungen und verschiedene Kioskprodukte sowie die
Essensmarken für das Restaurant.

Unsere Cafeteria hat täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet – unterbrochen durch eine
halbstündige Mittagspause von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr.

Lunchpaket
Falls in Ihrem Behandlungsplan auch der Besuch von Kooperationsärzten oder -partnern in Köln
vorgesehen ist, sollen Sie auch an diesem Tag gut versorgt sein. Dazu haben Sie die Möglichkeit, ein
Lunchpaket mit folgendem Inhalt zu bestellen:

    •    2 belegte Brötchen (1x Käse und 1x Wurst (oder auch rein vegetarisch))
    •    1 Trinkpäckchen
    •    1 Apfel
Bitte teilen Sie unserer Koordinatorin Ihren Wunsch bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag mit.
Das Lunchpaket kann dann ab 8:00 Uhr für 4,80 € in der Cafeteria abgeholt werden.

Tafelwasser
Tafelwasser mit und ohne Kohlensäure steht Ihnen über tiefenfiltrierte Wasserspender rund um die
Uhr kostenfrei zur Verfügung.

Klinikumgebung
Nicht nur innerhalb der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik finden unsere Patienten eine heilende
Atmosphäre, auch Nümbrecht sowie die herrliche Umgebung des Kurortes im Bergischen Land bieten
eine Vielzahl attraktiver Erholungs- und Freizeitangebote.
Die Klinik liegt im 15 ha großen und behindertengerecht angelegten Kurpark in unmittelbarer Nähe
zur Ortsmitte. Gut angelegte Wald- und Wanderwege laden zu ausgiebigen, erholsamen
Spaziergängen ein. In der Nähe der Klinik sind ein Golfplatz und eine Minigolfanlage vorhanden.
Darüber hinaus bietet der heilklimatische Kurort Nümbrecht vielfältige Freizeitmöglichkeiten, wie das
Museum des Oberbergischen Kreises in Schloss Homburg (April-Oktober), die Tropfsteinhöhle in
Wiehl (März-Oktober), Postkutschenfahrten (Mai-September), das Haus der Kunst, eine 1.000jährige
evangelische Kirche und einen Aussichtsturm.

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Häufig gestellte Fragen

Unterstützung
Gebärdensprachdolmetscher
Da die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen eine
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden bei gehörlosen oder hörgeschädigten gesetzlich
versicherten Patienten auch die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher von den
Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung der Dolmetschleistungen erfolgt im Allgemeinen direkt durch den
Gebärdensprachdolmetscher mit der Krankenkasse.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation. Da es sich um einen mehrtägigen
Behandlungsaufenthalt handelt, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme und einen Vorlauf
von 4-6 Wochen für die Bestellung des Gebärdensprachdolmetschers.

Begleitpersonen
Wir wissen, wie wichtig für viele unserer Patienten die Begleitung durch eine vertraute Person oder
einen Angehörigen ist. Die vertraute Gesellschaft kann sich positiv auf Wohlbefinden und
Behandlungserfolg auswirken und seelische Belastungen erheblich vermindern.
Bei Ihren Behandlungen im Ambulanten Zentrum ist uns deshalb die Begleitung durch Ihren Partner
oder eine Begleitperson herzlich willkommen.

Assistenz
Da das Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen als MZEB nur ambulante Leistungen
abgeben darf, hat das Zentrum, ähnlich wie ein Arzt in einer normalen Arztpraxis, leider nicht die
Berechtigung, Pflege- oder Assistenzpersonal bereitzustellen

Sollten Sie Assistenz benötigen, so ist es das Einfachste, wenn Sie Ihre vertraute Assistenzperson zu
Ihrem Behandlungsbesuch mitbringen.
Sollte dies nicht möglich sein, so können Assistenz- oder Pflegeleistungen auch bei einigen
ortsansässigen Pflegediensten im Rahmen ihrer Kapazitäten „eingekauft“ werden. In der Regel
können diese Leistungen über die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abgerechnet werden.

Zuschuss zu Assistenz oder Begleitung
Seit Januar 2019 stellt die Grünenthal-Stiftung anerkannten contergangeschädigten Menschen, die
ein deutsches Contergan-Kompetenzzentrum besuchen und dabei auf Begleitung angewiesen sind,
einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 900 € pro Jahr zur Verfügung.

Diesen Zuschuss für eine Assistenz oder Begleitung bei Ihrem Behandlungsbesuchs können Sie bei
der Grünenthal-Stiftung für bis zu 3 Tage à 24 Stunden (pro Jahr) beantragen. Erstattet wird ein
Stundenlohn von € 12,50 brutto, inklusive möglicher Steuern und Sozialabgaben.
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Häufig gestellte Fragen

Die Unterstützung wird von der Grünenthal-Stiftung ausschließlich direkt an die begleitende Person
überwiesen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Begleitung nicht in einem
Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades zu Ihnen steht (ausgeschlossen sind also nur Eltern oder Kinder)
und dass Sie nicht mit der betreffenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
Den Antrag erhalten Sie gerne von uns.

Pflegedienste
In Nümbrecht und Umgebung sind verschiedene Pflegedienste ansässig.
Bei einem voraussichtlichen Bedarf an Pflege- oder Assistenzleistungen während Ihres Besuchs in
Nümbrecht, können hier in der Regel entsprechende Leistungen gebucht werden. Aufgrund von
möglichen Kapazitätsauslastungen empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt:

Pflegestation Diakonie Nümbrecht gGmbH
Ansprechpartnerin: Anja Köhler
Lina-Friedrichs-Str. 2
51588 Nümbrecht
Tel. 02293 / 903701
Fax 02293 / 903702
Website:        www.diakonie-nuembrecht.de
Email:          a.koehler@diakonie-nuembrecht.de

Sterntaler Ambulanter Pflegedienst
Ansprechpartnerin: Frau Löttgen
Otto-Kaufmann-Str. 11
51588 Nümbrecht
Tel. 02293 / 81 53 71
Website:        www.sterntaler-pflege.com
Mail:           info@sterntaler-pflege.com

Hilfsmittelverleih
Falls Sie für Ihren Aufenthalt im Hotel voraussichtlich Hilfsmittel benötigen, die Sie nicht von zu
Hause mitbringen möchten oder können, gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte Hilfsmittel vor Ort
gegen Gebühr auszuleihen bzw. im Vorhinein zu bestellen.

Bei Bedarf an individuell angepassten Leih-Hilfsmitteln empfehlen wir, sich im Vorfeld mit unserem
Koordinatorenteam in Verbindung setzen, damit Sie durch Fachberater des Interessenverbandes
Contergangeschädigter NRW e.V. bei der Organisation der passenden Hilfsmittel unterstützt werden
können.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                            Seite 16
Häufig gestellte Fragen

Standard-Hilfsmittel, die keine weitere Anpassung benötigen, können Sie auch direkt bei den
Anbietern bestellen. Hier steht Ihnen in der Regel eine Auswahl von Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen,
Elektro-Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten, Toilettenstühlen und auch Mobilitätshilfen (z.B.
Scooter von Drivemedical oder Invacare) zur Miete zur Verfügung. Diverse Hygieneartikel wie z.B.
Toilettensitzerhöhungen, Duschstuhl, Duschhocker oder Matratzen-Topper können käuflich
erworben werden.
Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt:

Rahm - Zentrum für Gesundheit

Ansprechpartner: Christian Ritter               Tel.    0163 / 59 08 050
Camp-Spich-Str. 35
53842 Troisdorf

Website:          www.rahm.de
Email:            christian.ritter@rahm.de

Reha-Service Dr. Heiden GmbH
Sanitätshaus der Bären- Apotheke
Ansprechpartnerin: Imke Jaksic                  Tel.    02293 / 909-1227
Otto-Kaufmann-Straße 11                         Fax.    02293 / 909-1221
51588 Nümbrecht
Website:          www.rehaservice-heiden.de
Email:            info@rehaservice-heiden.de

Hunde als Begleiter
Tiere bringen Freude und Abwechslung in unseren Alltag und helfen uns dabei, auch schwierige
Lebenssituationen zu meistern. Damit Sie während Ihrer Behandlungstage in unserem Ambulanten
Zentrum nicht auf Ihren Hund verzichten müssen, bietet Ihnen das direkt gegenüberliegende
Kleintierzentrum Nümbrecht eine professionelle Betreuung Ihres Hundes an. Hier gibt es auch einen
Hundeplatz. Je nach aktueller Kapazität ist im Kleintierzentrum auch eine Unterbringung über Nacht
und für mehrere Tage möglich.
Eine Unterbringung Ihres Hundes im Kleintierzentrum Nümbrecht ist, abhängig von der Größe des
Hundes, ab 10 Euro pro Tag im Sommer bzw. 12 Euro pro Tag im Winter möglich.

Bei Fragen zum gesamten Leistungsspektrum des Kleintierzentrums: 02293/6771 oder über
info@tierarzt-nuembrecht.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde in den Behandlungsräumen aus Gründen der Hygiene
nicht zugelassen sind.

Falls Sie auch während der Behandlungen auf die Begleitung durch einen zertifizierten Assistenzhund
angewiesen sind, möchten wir Sie bitten, uns dies im Vorfeld mitzuteilen.
So können wir die Situation auch mit den Praxen unserer Kooperationsärzte abklären.
Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                              Seite 17
Häufig gestellte Fragen

Das Drumherum
Hotels und Pensionen
Eine Übersicht der Hotels und Pensionen schicken wir Ihnen gerne zu. Außerdem hält die Website
der Gemeinde Nümbrecht eine Liste unter dem Thema „Übernachtung“ für Sie bereit:

Link:    https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/

Wohnmobilstellplatz
Ein kostenfreier Wohnmobilstellplatz befindet sich in der Gouvieuxstraße am Sportplatz und
Ortsrand von Nümbrecht, Richtung Homburg-Bröl. Der Schotterplatz ist ganzjährig geöffnet und
verfügt über Stromanschlüsse, Wasserversorgung sowie einen Wasserspender.
Der Ortskern liegt fußläufig ca. 500 m, die Rhein-Sieg-Klinik ca. 1,5 km entfernt.

Versorgung:       Ca. 8 Std. Strom für 1€
                  Ca. 10 Min. Wasser (80-100l) für 1€
                  Kostenfreie Kaffeewassertaste: 1x drücken= ca. 1-1,5l Wasser
                  Der Bodeneinlass befindet sich am Eingang zum Sportplatz.

Wohnmobilstellplatz an der GWN-Arena
Gouvieuxstraße
51588 Nümbrecht
Telefon:              02293 / 302-302
E-Mail-Adresse:       touristinfo@nuembrecht.de
Website:              www.nuembrecht.de

Bitte beachten Sie, dass Wohnmobile auf unserem Klinik-Parkplatz nicht gestattet sind.

Essen und Trinken in Nümbrecht
In Nümbrecht und Umgebung gibt es eine Auswahl verschiedener Cafés und Restaurants.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Nümbrecht:

Link:    https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/

Geldautomat
Der nächste Geldautomat (Sparkasse) befindet sich ca. 1 km entfernt in Nümbrecht.
Patienten können aber auch an der Rezeption gebührenpflichtig mit ihrer EC-Karte Geld abheben.
Die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik ist für Besucher außerhalb der Therapiezeiten sieben Tage die Woche
von 07:00 Uhr bis 22:30 Uhr geöffnet.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                            Seite 18
Häufig gestellte Fragen

Einkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und Umgebung
Im Ortskern von Nümbrecht stehen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, wie Bäckereien,
Drogeriemärkte und Supermärkte (Rewe und Aldi Süd) zur Verfügung.

Weitere Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der nahe gelegenen Stadt Wiehl.
Website:       www.wiehl.de

Heilklimatischer Kurort Nümbrecht
Weitere Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen der Gemeinde Nümbrecht erhalten Sie
auf der Website der Gemeinde Nümbrecht:

Website:             www.nuembrecht.de

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Anreise und Transfers
Anreise
Das Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist beheimatet in der Dr. Becker Rhein-
Sieg-Klinik in dem schönen heilklimatischen Kurort Nümbrecht im Bergischen Land.

Gelegen etwa 50 km östlich der Stadt Köln ist die Anreise mit dem Auto oder auch eine Anreise mit
öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

Sollten Sie einen längeren Anfahrtsweg haben, so empfehlen wir die Anreise bereits am Vortag des
Behandlungsbeginns.

Anreise mit dem Auto

Autobahn Köln - Olpe (A 4)
Ausfahrt Gummersbach/Wiehl/Nümbrecht

Autobahn Köln - Frankfurt (A 3):
Kreuz Bonn/Siegburg Richtung Hennef, Abfahrt Hennef Ost über die B 478 Richtung Waldbröl und
nach Ruppichteroth über die L 320 Richtung Nümbrecht.

Anreise mit der Bahn

Ab Köln mit der City-Bahn nach Dieringhausen, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie
302. Oder mit der Bahn nach Ründeroth, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie 312.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                                                            Seite 19
Häufig gestellte Fragen

Ein Taxi vom Bahnhof Dieringhausen zur Klinik kostet im Allgemeinen ca. 28 - 30 €,
vom Bahnhof Ründeroth zur Klinik kostet es ca. 35 €.

Rollstuhlfahrer, die ein spezielles Rollstuhltaxi benötigen, sollten die Fahrt möglichst einen Tag
vorher anmelden.

Taxi Lang
Bahnweg 12                      Tel.: 02293 / 1214
51588 Nümbrecht                 Fax: 02293 / 4448

Website:          www.taxilang.de/leistungen
Email:            info@taxilang.de

Für Ihre Anreise kann in bestimmten Fällen unser Fahrdienst in Anspruch genommen werden.

Fahrdienst des Ambulanten Zentrums
Speziell für contergangeschädigte Patienten mit Mobilitätseinschränkungen haben wir seit Juni 2019
einen Fahrdienst für das Ambulante Zentrum eingerichtet.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns mit dem Auto oder z.B. per Beförderungsverordnung mit
dem Taxi zu erreichen, so können wir die Abholung vom Hauptbahnhof Köln nach Nümbrecht und
zurück für Sie durch unseren Fahrdienst organisieren. Auch Fahrten zu unseren Kooperationsärzten
können durch unseren Fahrdienst übernommen werden, der auch für den Rollstuhltransport
ausgelegt ist. Unser Fahrdienst ist für Sie kostenlos. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass
er den Patienten vorbehalten ist, die ihn wirklich benötigen. In diesem Fall sprechen Sie uns bitte
frühzeitig an.

Parkmöglichkeiten
Die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik verfügt über 150 Parkplätze.
Auch Parkplätze, die speziell für Menschen mit Schwerbehinderten-Parkausweis reserviert sind, sind
vorhanden.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                                 Seite 20
Häufig gestellte Fragen

Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung

Generell gilt: Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) dürfen gesetzlich versicherten Patienten, die
ambulant behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinisch
notwendig ist.

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen gilt folgendes:

Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, brauchen die Beförderungsverordnung
seit Januar 2019 nicht mehr vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, wenn eine
der folgenden Voraussetzungen auf sie zutrifft:

              •    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen:
                   „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „H“ für Hilflosigkeit oder „Bl“ für
                   Blindheit.

              •    Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Ihnen wurde Pflegegrad 3 und eine
                   zusätzliche dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung festgestellt.

In diesen Fällen entfällt die Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse. Die Genehmigung gilt als
erteilt (Genehmigungsfiktion). Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück.

Damit es auch keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt, weder für Sie, noch
für das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhang vorbereitete Anschreiben an
die Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichung weiterzugeben.
Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen.
Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit den
entsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellen

Das Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang.

Sollte keine der obigen Voraussetzungen auf Sie zutreffen oder falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie
eine Beförderungsverordnung in jedem Falle vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung
einreichen.

Die Verordnung erfolgt stets auf Formular 4 und soll vor der Krankenbeförderung erfolgen.
Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster
„Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte
Menschen“ orientieren.

 MUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für
  contergangeschädigte Menschen“

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                                Seite 21
Häufig gestellte Fragen

MUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für
contergangeschädigte Menschen“
Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                         Seite 22
Häufig gestellte Fragen

Verordnete Transportmittel

Ärztlich verordnete Fahrten können zum Beispiel erfolgen mit einem

         • Taxi oder Mietwagen (gemäß Personenbeförderungsgesetz) oder
         • Kranken- oder Rettungswagen

Welches Fahrzeug eingesetzt wird, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab und
wird vom Arzt festgelegt.

Verordnete Taxifahrten zur ambulanten Behandlung werden im Allgemeinen anhand der ärztlichen
Verordnung („Taxischein“) mit dem Taxifahrer abgerechnet. Abrechnungsberechtigt sind nur
Taxiunternehmen, die Partnerunternehmen Ihrer Krankenkasse oder Vertragspartner des vdek -
Verband der Ersatzkassen (Rahmenvereinbarung für Krankenfahrten gemäß § 133 SGB V) sind. Unter
Umständen ist die gesetzliche Zuzahlung direkt an den Taxifahrer zu entrichten.

Gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrtkosten

Falls Sie nicht über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, beträgt die Zuzahlung bei jeder Fahrt 10 %
der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Fahrtkostenerstattungen
bei Nutzung des eigenen PKW’s oder öffentlicher Verkehrsmittel
Die Krankenkassen können auf Antrag des Patienten auch die Kosten für Krankenfahrten
übernehmen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Auto des Patienten
stattfinden.

Hierfür wird vom Arzt keine Verordnung benötigt.

Bei Nutzung des eigenen Pkws werden normalerweise 0,20 € pro Kilometer erstattet. Bei Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel werden die Fahrtkosten laut der eingereichten Originalbelege erstattet
(Originalbelege deshalb bitte aufheben).

Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in Köln
Abhängig von Ihren gesundheitlichen Anliegen können auch kooperierende Ärzte und Fachberater
des Interessenverbandes in Ihre Behandlung und Beratung einbezogen sein. Die notwendigen
Termine werden von uns organisiert und sind in Ihren Behandlungsplan integriert. Diese Termine
finden im Allgemeinen in Köln statt.
Können Sie diese Termine nicht mit dem eigenen PKW wahrnehmen, so kann im Einzelfall von uns
ein Fahrdienst organisiert werden – sprechen Sie uns einfach an.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                             Seite 23
Häufig gestellte Fragen

Falls bei Ihnen dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen (siehe „Verordnete
Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“), können Ihnen auch diese Fahrten zu den
Kooperationsärzten in Köln im Vorfeld von Ihrem überweisenden Arzt verordnet werden.

Neu seit 1. Januar 2019 ist, dass Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, die die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllen (siehe vorangegangenes Kapitel), für Krankenfahrten mit Taxi oder
Mietwagen keine Genehmigung mehr bei ihrer Krankenkasse einholen müssen.

Damit es auch bei diesen Fahrten keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt,
weder für Sie, noch für das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhang
vorbereitete Anschreiben an die Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichung
weiterzugeben.
Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen.
Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit den
entsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellen.

Das Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang.

Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster
„Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“ orientieren.

 MUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen
  Kooperationsärzten“

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                         Seite 24
Häufig gestellte Fragen

MUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“
Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                    Seite 25
Häufig gestellte Fragen

Gut zu wissen…
Was heißt ambulant?
Ambulant heißt, dass die Behandlung ohne Übernachtung in der Klinik erfolgt.
Das bedeutet, dass der Patient an seinen Behandlungstagen morgens ins Ambulante Zentrum kommt
und das Zentrum abends wieder verlässt.
Wir empfehlen unseren Patienten daher eine Unterbringung in einem der hiesigen Hotels oder
Pensionen. Diese sind zum Teil barrierearm eingerichtet.
Bei langen Anreisewegen empfiehlt sich eine Anreise am Vortag des Behandlungsbeginns.

Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden nicht von der Krankenkasse getragen.
Diese Aufwendungen können aber in der Regel als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich
begünstigend in der Steuererklärung geltend gemacht werden (siehe “Steuerliche Absetzbarkeit der
Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten“).

Informationen zu Unterkünften finden Sie in unter „Hotels und Pensionen“. Bitte melden Sie sich bei
uns, falls Sie weitere Hilfe benötigen.

Warum eine ambulante Behandlung?
Viele contergangeschädigte Menschen haben in ihrer Kindheit zahlreiche, oft längere
Krankenhausaufenthalte leidvoll über sich ergehen lassen müssen und nicht wenige sind aufgrund
dieser Erfahrungen traumatisiert.
Wir wissen, dass besonders solche Situationen schwierig sind, die das Gefühl von Unfreiheit oder gar
„ausgeliefert sein“ auslösen können. Stationäre Klinikaufenthalte sind daher für viele
contergangeschädigte Menschen problematisch und angstbesetzt.

Aus diesem Grunde haben wir uns für eine ambulante Behandlungsform entschieden, die dem
Patienten die Möglichkeit gibt, zu kommen und zu gehen und sich frei und nach seinen Wünschen zu
bewegen. Der Patient kann das Behandlungszentrum jederzeit verlassen und auf die
Rückzugsmöglichkeiten in Hotel oder Pension zurückgreifen. Er bleibt also „frei“ und in seiner vollen
Selbstbestimmung.
Das ist uns besonders wichtig.

Hinzu kommt, dass eine Zulassung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Rahmen eines
MZEB auf ein ambulantes Leistungsspektrum beschränkt ist. Stationäre Leistungen werden
ausgeschlossen.
Daher ist eine Übernachtung in der Klinik leider auch dann nicht möglich, wenn der Patient die
Kosten für die Übernachtung in der Klinik selbst zahlen würde.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                             Seite 26
Häufig gestellte Fragen

Was ist ein MZEB?
MZEB ist die Abkürzung für „Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Mehrfachbehinderung“.

Diese Form spezialisierter ambulanter Zentren wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 c
SGB V) eingeführt, um eine gezielte gesundheitliche Versorgung besonderer Patientengruppen
sicherzustellen, die in den bestehenden ambulanten Strukturen nicht ausreichend versorgt werden
können.
MZEBs sollen nicht die komplette medizinische Versorgung übernehmen, sondern in einer engen
Vernetzung mit externen Partnern, wie Fachärzten und nichtärztlichen Versorgern das notwendige
Expertenwissen, die Erfahrung und die erforderliche Infrastruktur in einer ambulanten
Behandlungsform bereitstellen. Durch eine multiprofessionelle und möglichst ganzheitliche
Herangehensweise soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Patientengruppe umfassend
und auch unter dem Blickwinkel von Teilhabe und Selbstbestimmung berücksichtigt werden.

Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch mit Hausärzten ist integraler Bestandteil der
Vernetzung eines MZEB, um die wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen, Therapien zu
koordinieren und auch Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

MZEBs stehen unter ständiger ärztlicher Leitung und unterliegen als ambulante Leistungserbringer
einem speziellen Zulassungsverfahren durch die Krankenkassen.

Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich Versicherten
Alle Behandlungen in unserem ambulanten Zentrum sind für contergangeschädigte gesetzlich
versicherte Patienten zuzahlungsfrei. Für einen Behandlungsbesuch bei uns brauchen Sie also keine
Zuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen zu entrichten.
Hinweis: Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind für eine verordnete Krankenbeförderung
in der Regel Zuzahlungen zu den Fahrtkosten zu entrichten (siehe „Zuzahlung zu den Fahrtkosten“).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)
für die Behandlungstage im Ambulanten Zentrum
Falls Sie berufstätig sind, können Sie Ihrer Arbeitstätigkeit im Allgemeinen während der
Behandlungstage nicht nachgehen. Da die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum eine von
den Krankenkassen anerkannte medizinische Behandlungsleistung ist, können wir Ihnen bei Ihrem
Besuch eine Bescheinigung über Ihren medizinisch notwendigen Aufenthalt im Ambulanten Zentrum
ausstellen. Diese kann auch zur Vorlage beim Arbeitgeber dienen.
Sollten Sie eine regelrechte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) für die Dauer der
Behandlung im Ambulanten Zentrum benötigen, kann Ihnen auch diese ausgestellt werden.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                             Seite 27
Häufig gestellte Fragen

Heilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnahe
Weiterversorgung
Als spezialisiertes Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist es auch unsere Aufgabe, die
ambulante, wohnortnahe Weiterversorgung unserer Patienten mit Hilfsmitteln und Heilmitteln
anzubahnen und sicherzustellen.

Heilmittel-Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
Da die langfristige Verordnung von Heilmitteln durch niedergelassene Ärzte häufig problematisch ist,
ist das Ambulante Zentrum als MZEB berechtigt, Ihnen bei Ihrem Besuch notwendige Heilmittel für
die wohnortnahe Weiterbehandlung zu verordnen.
Unter Beachtung der gesetzlichen Richtlinien dürfen wir auch sogenannte „Langfristverordnungen“
ausstellen, die eine durchgängige und unterbrechungsfreie Heilmittelbehandlung (z.B.
Physiotherapie) ermöglichen sollen. Diese Langfristverordnungen dürfen einen Behandlungszeitraum
von bis zu 3 Monaten umfassen und können Ihnen bei gegebener medizinischer Notwendigkeit
immer wieder erneut für jeweils 3 Monate verordnet werden. Vor der Weiterverordnung ist zur
Überprüfung des Therapieerfolgs jeweils ein Arztbesuch gesetzlich vorgeschrieben, der durch
entsprechende Folgebesuche im Ambulanten Zentrums erfolgen kann.
Aufgrund dieser Regelung dürfen wir außerhalb eines Behandlungsbesuchs bei uns (z. B. auf
telefonische Bestellung) leider keine Verordnungen ausstellen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Behandlern und Praxen
für die empfohlene Weiterbehandlung.

Hilfsmittel-Verordnungen
Hilfsmittel können eine wichtige Unterstützung sein, um die größtmögliche Selbstständigkeit zu
erreichen und aufrechtzuerhalten. Deshalb sind wir sehr froh, dass unser Ambulantes Zentrum für
contergangeschädigte Menschen als MZEB ermächtigt ist, auch Hilfsmittel-Verordnungen
auszustellen. Notwendige Hilfsmittel können Ihnen also bei Ihrem Besuch in unserem ambulanten
Zentrum verordnet werden.
Darüber hinaus können Sie eine eingehende und unabhängige Hilfsmittel-Beratung durch
Fachberater des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. bei uns in
Anspruch nehmen.
Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der weiteren Anbahnung der entsprechenden
Hilfsmittelversorgung, z.B. durch die Suche von geeigneten Sanitätshäusern vor Ort und durch
Hilfestellung bei der Beantragung der Hilfsmittel bei den Krankenkassen.

Verordnungen von Medikamenten
Da viele contergangeschädigte Menschen aufgrund von Folgeschäden mittlerweile unter Schmerzen,
teilweise sogar chronischen Schmerzen leiden, sind wir sehr froh, dass wir als MZEB auch die
Berechtigung haben, notwendige Medikamente zu verordnen. Diese können zum Beispiel als
geeignete Medikation bei Schmerzpatienten ein wichtiger Baustein in einem umfassenden
medizinischen Behandlungskonzept sein.
Unter strenger Beachtung der Verordnungsrichtlinien können deshalb auch verschreibungsfähige

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                            Seite 28
Häufig gestellte Fragen

Schmerzmedikamente, wie z.B. Morphin, Fentanyl oder Methylphenidat von uns durch ein
sogenanntes Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) zur Abgabe an Patienten verordnet werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Verordnungen nur in Verbindung mit einem Behandlungsbesuch im
Ambulanten Zentrum ausgestellt werden dürfen. Eine telefonische Bestellung von Verordnungen ist
leider nicht möglich.

Unsere Schweigepflicht
Das ambulante Zentrum ist ein von den Krankenkassen anerkannter Leistungserbringer für
medizinische Versorgungsleistungen speziell für contergangeschädigte Menschen.
Genau wie jeder niedergelassene Arzt, Facharzt, Therapeut und jede Klinik unterliegen wir der
strengen ärztlichen Schweigepflicht.
Diese nehmen wir sehr ernst.

Wir sind verpflichtet, jedem Außenstehenden gegenüber Stillschweigen zu bewahren über alle
unsere Patienten betreffenden Daten und Informationen.

Automatisch entbunden von der Schweigepflicht und sogar zur Information verpflichtet, sind wir nur
gegenüber Ihrem überweisenden Arzt

Damit wir die Organisation aller mit Ihnen vereinbarten Termine auch bei Kooperationsärzten
übernehmen dürfen und damit wir mit diesen kooperieren, beraten und die Untersuchungs-
ergebnisse aufeinander abstimmen und in Ihre Weiterbehandlungsempfehlungen einfließen lassen
dürfen, benötigen wir also Ihr Einverständnis.

Sollten in Ihrem Behandlungsplan auch Kooperationsärzte von uns integriert sein, bitten wir Sie
deshalb im Vorfeld um eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber diesen Ärzten.

Desgleichen dürfen wir Termine mit Fachberatern des Interessenverbandes Contergangeschädigter
Nordrhein-Westfalen e.V. nur dann in Ihrem Namen für Sie organisieren, wenn Sie uns Ihr
Einverständnis dazu geben. Auch hilfreiche Informationen (z.B. zu den gewünschten
Beratungsthemen) dürfen wir den Fachberatern nur dann weitergeben, wenn Sie uns durch eine
Schweigepflichtsentbindung die Erlaubnis dazu geben.

Selbstverständlich unterliegen auch die Kooperationsärzte, sowie alle Mitarbeiter des
Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. ihrerseits strengen
Datenschutzvorschriften.

Es ist also gewährleistet, dass auch bei entsprechenden Schweigepflichtsentbindungen gegenüber
unseren Kooperationsärzten und -partnern keinerlei Informationen und Daten an unbefugte
Außenstehende weitergegeben werden.

Amb.Z.Fragen 2020/07
                                                                                             Seite 29
Häufig gestellte Fragen

Behandlungsbericht
Zum Ende Ihres Behandlungsbesuchs erfolgt ein ärztliches Abschlussgespräch, in dem die
Untersuchungsergebnisse erläutert und die weitere Behandlung mit Ihnen besprochen wird.
Natürlich erhalten Sie diese Informationen auch schriftlich in Form eines detaillierten Arzt- und
Therapeutenberichts, der die diagnostischen Ergebnisse, die durchgeführten Behandlungen und auch
die Behandlungsempfehlungen beinhaltet.
Aufgrund unserer Informationspflicht gegenüber Ihrem überweisenden Arzt, wird dieser Arzt- und
Therapeutenbericht ebenfalls Ihrem überweisenden Arzt zugesandt.
Außer Ihnen und Ihrem überweisenden Arzt erhält von uns niemand Ihren Arztbericht.
Ihnen steht es natürlich frei, den Bericht an andere Stellen weiterzuleiten.

Gutachten
Als MZEB sind wir an den Leistungskatalog medizinischer Behandlungen der gesetzlichen
Krankenkassen gebunden. Dieser sieht ein umfassendes Spektrum von Diagnostik, Beratung und
Behandlung, sowie einen abschließenden Arztbrief und Behandlungsempfehlungen für die
Weiterbehandlung vor.

Die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (z.B. für die Verwendung vor Gericht) ist nicht
Bestandteil der vereinbarten Leistungen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass im Rahmen der Behandlung in unserem Ambulanten
Zentrum keine gutachterlichen Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese können aber in
der Spezialsprechstunde für Contergangeschädigte und Dysmeliepatienten von Professor Peters
erfolgen.

Krankenkassenwechsel
Falls Sie vorhaben, Ihre Krankenkasse oder Ihre Krankenversicherung zu wechseln und ein Besuch bei
uns geplant ist, möchten wir Sie bitten, uns darüber frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Schwierigkeiten
bei der Abrechnung Ihrer Behandlung können so vermieden werden.

Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und
Verpflegungskosten
Kosten, die im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung stehen , können
unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, ähnlich wie dies bei einer Kur,
einer Rehabilitationsleistung oder auch anderen Krankheitskosten der Fall ist.

Die mehrtägige ambulante Behandlung in unserem Zentrum bringt für die meisten Patienten die
Notwendigkeit eines Hotelaufenthalts mit sich. Es ist daher aussichtsreich, die Hotel- und
Verpflegungskosten und auch die Fahrtkosten, die Ihnen durch den Behandlungsbesuch entstehen,
steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen.
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Häufig gestellte Fragen

Um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung zu erbringen, ist im Allgemeinen
eine Kopie der Überweisung (bzw. Verordnung) durch den Arzt vorzulegen, gegebenenfalls auch eine
Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die gewährten Behandlungsleistungen.
Eine Bestätigung über Ihren Aufenthalt im Ambulanten Zentrum erhalten Sie von uns.

Falls Sie aus Gründen der Barrierefreiheit auf ein Hotel der gehobeneren Preisklasse angewiesen
sind, sollte dies in Ihrer Steuererklärung entsprechend erläutert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder sprechen Sie Ihr
zuständiges Finanzamt an.

Anhang:
Anschreiben an die Krankenkasse bezüglich „Verordneter
Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“ (Siehe Seite 21)

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Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

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