Informationsbroschüre Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch - in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen
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Informationsbroschüre Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen Juli 2020
Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen rund um den Besuch Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Im Vorfeld eines Behandlungsbesuchs gibt es häufig viele Fragen, die Sie beschäftigen mögen. Wir haben deshalb für Sie diese Informationsbroschüre zusammengestellt, in der Sie umfassende und detaillierte Informationen, Hinweise und Hilfen finden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch gerne persönlich für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mögliche Sorgen nehmen zu können. Herzlich, Ihr Prof. Dr. med. Klaus M. Peters Leiter des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 2
Häufig gestellte Fragen Inhaltsverzeichnis Anmeldung und Vorbereitung................................................................................................................ 5 Wie können Sie sich anmelden?.............................................................................................................. 5 Was wird benötigt für einen Besuch? ..................................................................................................... 6 Was sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im Ambulanten Zentrum? ............................................... 8 Wer erwartet Sie? ................................................................................................................................. 10 Das Team des Ambulanten Zentrums ................................................................................................... 10 Unser Kooperationspartner................................................................................................................... 11 Was erwartet Sie?................................................................................................................................. 13 Barrierearme Ausstattung ..................................................................................................................... 13 Diagnostische Verfahren ....................................................................................................................... 13 Restaurant ............................................................................................................................................. 13 Cafeteria ................................................................................................................................................ 14 Lunchpaket ............................................................................................................................................ 14 Tafelwasser............................................................................................................................................ 14 Klinikumgebung ..................................................................................................................................... 14 Unterstützung ....................................................................................................................................... 15 Gebärdensprachdolmetscher ................................................................................................................ 15 Begleitpersonen .................................................................................................................................... 15 Assistenz ................................................................................................................................................ 15 Zuschuss zu Assistenz oder Begleitung……………………………………………………………………………………………..15 Pflegedienste ......................................................................................................................................... 16 Hilfsmittelverleih ................................................................................................................................... 16 Hunde als Begleiter ............................................................................................................................... 17 Das Drumherum.................................................................................................................................... 18 Hotels und Pensionen............................................................................................................................ 18 Wohnmobilstellplatz ............................................................................................................................. 18 Essen und Trinken in Nümbrecht .......................................................................................................... 18 Geldautomat ......................................................................................................................................... 18 Einkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und Umgebung ......................................................................... 19 Heilklimatischer Kurort Nümbrecht ...................................................................................................... 19 Anreise und Transfers ........................................................................................................................... 19 Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 3
Häufig gestellte Fragen Anreise …………………………………………………………………………………………………………………………………………….19 Fahrdienst des Ambulanten Zentrums………………………………………………………………………………………………20 Parkmöglichkeiten ................................................................................................................................. 20 Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung…………………………………………………………21 Fahrkostenerstattung……………………………………………………………………………………………………………………….23 Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in Köln…………………………………………………………….23 Gut zu wissen… ..................................................................................................................................... 26 Was heißt ambulant? ............................................................................................................................ 26 Warum eine ambulante Behandlung? .................................................................................................. 26 Was ist ein MZEB? ................................................................................................................................. 27 Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich Versicherten ..................................................................... 27 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Behandlungstage……………………………………………………27 Heilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnahe Weiterversorgung ............................ 28 Verordnungen von Medikamenten ....................................................................................................... 28 Unsere Schweigepflicht ......................................................................................................................... 29 Behandlungsbericht………………………………………………………………………………………………………………………….30 Gutachten .............................................................................................................................................. 30 Krankenkassenwechsel.......................................................................................................................... 30 Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten ............................. 30 Anhang: Anschreiben an Krankenkasse bezüglich „Verordnete Krankenbeförderung“……………………..31 Anschreiben an Krankenkasse……………………………..…………………………..………………………………………….32-33 Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 4
Häufig gestellte Fragen Anmeldung und Vorbereitung Anmeldung und Information Für Anmeldungen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Koordinatorin Frau Irmela Aurich und unsere Zentrumsbetreuerin Frau Andrea Engel als direkte Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung. Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschen in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik Höhenstraße 30 51588 Nümbrecht Irmela Aurich Koordinatorin Tel.: 02293 / 81 79 556 Fax: 02293 / 81 79 557 Mobil: 0152 02 95 99 01 Email: contergan.rhein-sieg-klinik@dbkg.de Andrea Engel Zentrumsbetreuung Tel.: 02241 / 23 57 467 Fax: 02241 / 31 94 051 Email: a.engel@behandlungszentrum-contergan-nrw.eu Wie können Sie sich anmelden? Sie können sich telefonisch, per Fax oder per Mail anmelden. Frau Aurich oder eine Kollegin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihre Anliegen aufnehmen und Ihnen für die Anmeldung die entsprechenden Aufnahme-Fragebögen zusenden. 1. Fragebögen Die Beantwortung der Fragebögen ist wichtig, damit wir uns ein Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation machen und die Behandlung auf Sie abstimmen können. Auch können Sie dort Ihre ganz besonderen Bedarfe, Wünsche und Fragen, die Sie bewegen, benennen. Die Fragebögen brauchen nur einmalig zu Behandlungsbeginn ausgefüllt werden, da die Folgebesuche im Zentrum darauf aufbauen. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 5
Häufig gestellte Fragen Sie können die Fragebögen entweder per Mail zum Ausdrucken oder in Papierform zugesandt bekommen, wie es Ihnen lieber ist. Falls Sie Hilfe für das Ausfüllen der Fragebögen benötigen, sagen Sie uns gerne Bescheid. Wir werden eine Lösung finden. 2. Behandlungsvorschlag Sobald wir die Fragebögen von Ihnen zurückerhalten haben, wird auf Basis Ihrer Angaben ein Behandlungsvorschlag für einen mehrtägigen Besuch im Ambulanten Zentrum für Sie erstellt. Diesen Behandlungsvorschlag wird unsere Koordinatorin mit Ihnen telefonisch besprechen und abstimmen. Erst nach Ihrer Zustimmung zum Behandlungsplan erfolgt die konkrete Terminierung Ihres Behandlungsbesuchs. 3. Terminierung und Vorlaufzeit Sobald Sie dem Behandlungsvorschlag zugestimmt haben, kann die konkrete Terminierung Ihres Besuchs erfolgen. Rechnen Sie ab diesem Zeitpunkt bitte mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4-6 Wochen, da, abhängig von Ihren Anliegen und Beratungswünschen, auch oft kooperierende Fachärzte und die Fachberater des Beratungsangebots des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. beteiligt sind. Was wird benötigt für einen Besuch? • Gesetzlich krankenversicherte Patienten Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie für Ihren Besuch bei uns: Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder einen Facharzt (ausgestellt im Quartal Ihres Besuchs im Ambulanten Zentrum) Hinweise zur Überweisung: Der Überweisungstext sollte lauten: „Überweisung ins MZEB für contergangeschädigte Menschen“ □ Mit/Weiterbehandlung Diagnosen: Q86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen) Als Diagnosen sollten neben Ihren weiteren Diagnosen auch die Diagnose Q 86.80 vermerkt sein. Die Diagnose Q 86.80 steht für „Thalidomid-Embryopathie“ und bezeichnet Fehlbildungen im Embryonalstadium, die durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid verursacht wurden. Diese Diagnose trifft also auf jeden contergangeschädigten Menschen zu. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 6
Häufig gestellte Fragen Muster „Überweisung ins MZEB“ MZEB für contergangeschädigte Menschen Q 86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen) Muster „Überweisung ins MZEB“ Bitte beachten Sie: Die Überweisung muss vor Behandlungsbeginn und in demselben Quartal (Kalendervierteljahr) ausgestellt sein, in dem der Behandlungsbesuch bei uns stattfindet. Aufgrund der individuellen Behandlungsplanung und der entsprechenden Vorlaufzeiten sollten Sie die Überweisung sicherheitshalber erst kurz vor Ihrem Behandlungsbesuch ausstellen lassen. Ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass die Überweisung und der Behandlungsbesuch im gleichen Quartal stattfinden (zum Beispiel, weil der erste Werktag des Quartals der Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum ist), so ist die Überweisung in Ausnahmefällen auch quartalsübergreifend gültig. Die Überweisung muss am Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum vorgelegt werden. Für jeden Besuch im Ambulanten Zentrum wird eine Überweisung benötigt. Dies gilt auch für Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind. Eine rückwirkende Ausstellung der Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt ist nicht möglich. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 7
Häufig gestellte Fragen • Beihilfe- und privatversicherte Patienten Im Allgemeinen übernehmen Beihilfestellen und Privatversicherungen die Behandlungskosten im Ambulanten Zentrum, da sie sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Falls Sie beihilfeversichert sind, richtet sich der Anteil der Beihilfe an den Aufwendungen für die Behandlung nach Ihren individuellen Bemessungsgrundsätzen. Der Differenzbetrag kann von einer zusätzlichen Versicherung getragen werden, wenn Sie sich diesbezüglich abgesichert haben. Da die Organisationsform des MZEB noch neu und daher wenig bekannt ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Kostenübernahme durch Ihre Beihilfestelle und/oder Ihre Privatversicherung im Vorfeld als Einzelfallanfrage bzw. Antrag bei den entsprechenden Stellen abzuklären. Auch Fragen zu den Erfordernissen und einem eventuellen Selbstbehalt sollten im Vorhinein geklärt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Behandlungsbesuchs auch voll übernommen werden können. Folgende Unterlagen werden in der Regel für die Einzelfallanfrage bzw. den Kostenübernahmeantrag von Ihrer Beihilfestelle / Privatversicherung benötigt: Eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes mit dem Text: „Verordnung für die Behandlung im MZEB für contergangeschädigte Menschen“ Befundbericht des Arztes, aus dem die Diagnosen und die Notwendigkeit der Behandlung hervorgehen Informationen über das Behandlungsangebot des Ambulanten Zentrums Was sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im Ambulanten Zentrum? • Krankenversicherungskarte • Ärztliche Überweisung für Ihren Besuch im MZEB (bei gesetzlich versicherten Patienten) • Verordnungen zur Krankenbeförderung, falls Ihnen diese von Ihrem Arzt ausgestellt wurden. Diese benötigt der Taxifahrer, der die Beförderung durchführt. • Medizinische Vorbefunde, wie zum Beispiel: Arztbriefe und Befundberichte Vorhandene Röntgen-, CT- und Kernspinaufnahmen Ergebnisse von Vorsorge- und Voruntersuchungen (z.B. Blutwerte) Entlassungsbriefe von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten • Eventuell benötigte Arzneimittel für die Dauer Ihres Aufenthalts Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 8
Häufig gestellte Fragen • Eventuell vorhandene Hilfsmittel (wie z. B. Brille, Hörgeräte, Anziehstab, Anziehhaken, Rollstuhl, Rollator, Unterarmgehstützen, Korsett, Prothese, Orthese, TENS-Gerät etc.) • Außerdem bringen Sie bitte Ihr evtl. benötigtes Blutzuckermessgerät und entsprechendes Zubehör für die Dauer des Aufenthaltes mit • Ein großes Handtuch zum Unterlegen bei Therapieanwendungen Nur mitzubringen, falls sporttherapeutische Interventionen wie z.B. Medizinische Trainingstherapie geplant sind: • Sportbekleidung oder Trainingsanzug; evtl. eine kurze Sporthose • Turnschuhe (möglichst mit heller Sohle) Nur mitzubringen, falls Behandlungen im Bewegungsbad geplant sind: • Bademantel • Badebekleidung • Badeschuhe • Badetuch Wie bei allen Reisen sollten Sie außerdem an folgendes denken: • Personalausweis • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) • Führerschein und Parkausweis (bei Anreise mit dem eigenen PKW, falls vorhanden) • Bargeld oder EC-Karte • Reisewecker • Toilettenartikel (Fön, Rasierer, etc.) • Bücher, Zeitschriften etc. • Messer und Löffel, z. B. für Obst ____________________________________________________________________ Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 9
Häufig gestellte Fragen Wer erwartet Sie? Das Team des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigte Menschen Unser multiprofessionelles Team heißt Sie herzlich willkommen! Das Contergan-Kompetenzteam um Professor Dr. Klaus M. Peters ist in der Dr. Becker Rhein-Sieg- Klinik zu Hause. Die meisten Ärzte und Therapeuten unseres Teams sind schon seit Jahren an der Behandlung und Rehabilitation contergangeschädigter Menschen beteiligt und verfügen über ein hohes Maß an conterganspezifischem Wissen und Erfahrung. Bei Ihrem Behandlungsaufenthalt kommt das Contergan-Kompetenzteam zusammen und arbeitet gemeinsam an Ihrer Befundung, Behandlung, Beratung und an den Behandlungsempfehlungen für die wohnortnahe Weiterbehandlung. • Ärztliche Leitung des Ambulanten Zentrums Professor Dr. Klaus M. Peters Chefarzt der Orthopädie und Osteologie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Physikalische Therapie, Chirotherapie, Osteologe DVO • Arzt im Ambulanten Zentrum Dr. Amine Abid Assistenzarzt der Orthopädie Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 10
Häufig gestellte Fragen • Unser Therapeuten-Team Es besteht aus erfahrenen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sporttherapeuten, Masseuren sowie Sozialarbeitern und Psychologen • Unsere Koordinatorin Irmela Aurich Ergotherapeutin Diplom–Betriebswirtin Mitarbeiterin beim Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. • Unsere Zentrumsbetreuung Andrea Engel Zentrumsbetreuung Mitarbeiterin beim Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. Unser Kooperationspartner Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. Das Fachberaterteam • Nina Sörensen Hilfsmittelberaterin Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 11
Häufig gestellte Fragen • Thomas Stein Berater für barrierearme Wohnumfeldgestaltung • Sabine Göbber Beraterin für soziale Themen und Anträge • Christoph Soppa Berater für soziale Themen und Anträge • Nicole Soppa Beraterin zum Thema Pflege Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 12
Häufig gestellte Fragen Was erwartet Sie? Barrierearme Ausstattung Die Klinik ist barrierearm gestaltet und auch auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern eingerichtet. Großräumige Aufzüge sind vorhanden. Speziell für contergangeschädigte Menschen steht eine rollstuhlgeeignete Toilette mit Dusch-WC zur Verfügung. Außerdem stehen Ihnen spezielle Schränke mit Chipsystem zur Verfügung, in denen Sie Ihre persönlichen Sachen während der Behandlungen sicher verwahren können. Die Schränke sind barrierearm und leicht bedienbar und in drei verschiedenen Ausführungen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse contergangeschädigter Menschen eingerichtet. Diagnostische Verfahren Folgende diagnostische Verfahren stehen in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik und dem Zentrum für contergangeschädigte Menschen zur Verfügung: • Aphasiologische Diagnostik • Dopplersonographie, Duplex, TCD • DXA-Knochendichtemessung • Echokardiographie • EEG • (Langzeit-) EKG • EMG • Endoskopische Schluckuntersuchung • Ergometrie • Evozierte Potenziale • Labor • Langzeit-Blutdruckmessung • NLG • Neuro-physiologische und neuro-sonologische Diagnostik • Neuro-psychologische Diagnostik • Röntgen • Spirometrie • Ultraschall Restaurant Unser mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziertes Patienten-Restaurant hält ein attraktives, vielfältiges und ernährungsphysiologisch ausgewogenes Mittagsmenü für Sie bereit. Für 8,55 € erwarten Sie bei uns frische Salatbuffets, eine Tagessuppe, eine Auswahl von drei unterschiedlichen Hauptgängen (Vollkost, leichte Vollkost oder vegetarisch) und ein Dessert. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 13
Häufig gestellte Fragen Das Service-Personal steht Ihnen gerne zur Bedienung am Buffet und zum Servieren am Tisch sowie zu notwendigen Hilfestellungen zur Verfügung. Das Mittagessen kann in der Zeit von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr eingenommen werden, eine Vorbestellung ist nicht notwendig. Die Essensmarke erhalten Sie für 8,55 € in der Cafeteria im unteren Stockwerk (Öffnungszeiten 10:00 bis 13:30 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr). Cafeteria Neben verschiedenen Kaffeespezialitäten und Getränken, frischem Kuchen, belegten Brötchen und Snacks erhalten Sie in unserer Cafeteria auch Zeitungen und verschiedene Kioskprodukte sowie die Essensmarken für das Restaurant. Unsere Cafeteria hat täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet – unterbrochen durch eine halbstündige Mittagspause von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Lunchpaket Falls in Ihrem Behandlungsplan auch der Besuch von Kooperationsärzten oder -partnern in Köln vorgesehen ist, sollen Sie auch an diesem Tag gut versorgt sein. Dazu haben Sie die Möglichkeit, ein Lunchpaket mit folgendem Inhalt zu bestellen: • 2 belegte Brötchen (1x Käse und 1x Wurst (oder auch rein vegetarisch)) • 1 Trinkpäckchen • 1 Apfel Bitte teilen Sie unserer Koordinatorin Ihren Wunsch bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag mit. Das Lunchpaket kann dann ab 8:00 Uhr für 4,80 € in der Cafeteria abgeholt werden. Tafelwasser Tafelwasser mit und ohne Kohlensäure steht Ihnen über tiefenfiltrierte Wasserspender rund um die Uhr kostenfrei zur Verfügung. Klinikumgebung Nicht nur innerhalb der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik finden unsere Patienten eine heilende Atmosphäre, auch Nümbrecht sowie die herrliche Umgebung des Kurortes im Bergischen Land bieten eine Vielzahl attraktiver Erholungs- und Freizeitangebote. Die Klinik liegt im 15 ha großen und behindertengerecht angelegten Kurpark in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte. Gut angelegte Wald- und Wanderwege laden zu ausgiebigen, erholsamen Spaziergängen ein. In der Nähe der Klinik sind ein Golfplatz und eine Minigolfanlage vorhanden. Darüber hinaus bietet der heilklimatische Kurort Nümbrecht vielfältige Freizeitmöglichkeiten, wie das Museum des Oberbergischen Kreises in Schloss Homburg (April-Oktober), die Tropfsteinhöhle in Wiehl (März-Oktober), Postkutschenfahrten (Mai-September), das Haus der Kunst, eine 1.000jährige evangelische Kirche und einen Aussichtsturm. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 14
Häufig gestellte Fragen Unterstützung Gebärdensprachdolmetscher Da die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden bei gehörlosen oder hörgeschädigten gesetzlich versicherten Patienten auch die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung der Dolmetschleistungen erfolgt im Allgemeinen direkt durch den Gebärdensprachdolmetscher mit der Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation. Da es sich um einen mehrtägigen Behandlungsaufenthalt handelt, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme und einen Vorlauf von 4-6 Wochen für die Bestellung des Gebärdensprachdolmetschers. Begleitpersonen Wir wissen, wie wichtig für viele unserer Patienten die Begleitung durch eine vertraute Person oder einen Angehörigen ist. Die vertraute Gesellschaft kann sich positiv auf Wohlbefinden und Behandlungserfolg auswirken und seelische Belastungen erheblich vermindern. Bei Ihren Behandlungen im Ambulanten Zentrum ist uns deshalb die Begleitung durch Ihren Partner oder eine Begleitperson herzlich willkommen. Assistenz Da das Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen als MZEB nur ambulante Leistungen abgeben darf, hat das Zentrum, ähnlich wie ein Arzt in einer normalen Arztpraxis, leider nicht die Berechtigung, Pflege- oder Assistenzpersonal bereitzustellen Sollten Sie Assistenz benötigen, so ist es das Einfachste, wenn Sie Ihre vertraute Assistenzperson zu Ihrem Behandlungsbesuch mitbringen. Sollte dies nicht möglich sein, so können Assistenz- oder Pflegeleistungen auch bei einigen ortsansässigen Pflegediensten im Rahmen ihrer Kapazitäten „eingekauft“ werden. In der Regel können diese Leistungen über die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Zuschuss zu Assistenz oder Begleitung Seit Januar 2019 stellt die Grünenthal-Stiftung anerkannten contergangeschädigten Menschen, die ein deutsches Contergan-Kompetenzzentrum besuchen und dabei auf Begleitung angewiesen sind, einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 900 € pro Jahr zur Verfügung. Diesen Zuschuss für eine Assistenz oder Begleitung bei Ihrem Behandlungsbesuchs können Sie bei der Grünenthal-Stiftung für bis zu 3 Tage à 24 Stunden (pro Jahr) beantragen. Erstattet wird ein Stundenlohn von € 12,50 brutto, inklusive möglicher Steuern und Sozialabgaben. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 15
Häufig gestellte Fragen Die Unterstützung wird von der Grünenthal-Stiftung ausschließlich direkt an die begleitende Person überwiesen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Begleitung nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades zu Ihnen steht (ausgeschlossen sind also nur Eltern oder Kinder) und dass Sie nicht mit der betreffenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Antrag erhalten Sie gerne von uns. Pflegedienste In Nümbrecht und Umgebung sind verschiedene Pflegedienste ansässig. Bei einem voraussichtlichen Bedarf an Pflege- oder Assistenzleistungen während Ihres Besuchs in Nümbrecht, können hier in der Regel entsprechende Leistungen gebucht werden. Aufgrund von möglichen Kapazitätsauslastungen empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt: Pflegestation Diakonie Nümbrecht gGmbH Ansprechpartnerin: Anja Köhler Lina-Friedrichs-Str. 2 51588 Nümbrecht Tel. 02293 / 903701 Fax 02293 / 903702 Website: www.diakonie-nuembrecht.de Email: a.koehler@diakonie-nuembrecht.de Sterntaler Ambulanter Pflegedienst Ansprechpartnerin: Frau Löttgen Otto-Kaufmann-Str. 11 51588 Nümbrecht Tel. 02293 / 81 53 71 Website: www.sterntaler-pflege.com Mail: info@sterntaler-pflege.com Hilfsmittelverleih Falls Sie für Ihren Aufenthalt im Hotel voraussichtlich Hilfsmittel benötigen, die Sie nicht von zu Hause mitbringen möchten oder können, gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte Hilfsmittel vor Ort gegen Gebühr auszuleihen bzw. im Vorhinein zu bestellen. Bei Bedarf an individuell angepassten Leih-Hilfsmitteln empfehlen wir, sich im Vorfeld mit unserem Koordinatorenteam in Verbindung setzen, damit Sie durch Fachberater des Interessenverbandes Contergangeschädigter NRW e.V. bei der Organisation der passenden Hilfsmittel unterstützt werden können. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 16
Häufig gestellte Fragen Standard-Hilfsmittel, die keine weitere Anpassung benötigen, können Sie auch direkt bei den Anbietern bestellen. Hier steht Ihnen in der Regel eine Auswahl von Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen, Elektro-Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten, Toilettenstühlen und auch Mobilitätshilfen (z.B. Scooter von Drivemedical oder Invacare) zur Miete zur Verfügung. Diverse Hygieneartikel wie z.B. Toilettensitzerhöhungen, Duschstuhl, Duschhocker oder Matratzen-Topper können käuflich erworben werden. Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt: Rahm - Zentrum für Gesundheit Ansprechpartner: Christian Ritter Tel. 0163 / 59 08 050 Camp-Spich-Str. 35 53842 Troisdorf Website: www.rahm.de Email: christian.ritter@rahm.de Reha-Service Dr. Heiden GmbH Sanitätshaus der Bären- Apotheke Ansprechpartnerin: Imke Jaksic Tel. 02293 / 909-1227 Otto-Kaufmann-Straße 11 Fax. 02293 / 909-1221 51588 Nümbrecht Website: www.rehaservice-heiden.de Email: info@rehaservice-heiden.de Hunde als Begleiter Tiere bringen Freude und Abwechslung in unseren Alltag und helfen uns dabei, auch schwierige Lebenssituationen zu meistern. Damit Sie während Ihrer Behandlungstage in unserem Ambulanten Zentrum nicht auf Ihren Hund verzichten müssen, bietet Ihnen das direkt gegenüberliegende Kleintierzentrum Nümbrecht eine professionelle Betreuung Ihres Hundes an. Hier gibt es auch einen Hundeplatz. Je nach aktueller Kapazität ist im Kleintierzentrum auch eine Unterbringung über Nacht und für mehrere Tage möglich. Eine Unterbringung Ihres Hundes im Kleintierzentrum Nümbrecht ist, abhängig von der Größe des Hundes, ab 10 Euro pro Tag im Sommer bzw. 12 Euro pro Tag im Winter möglich. Bei Fragen zum gesamten Leistungsspektrum des Kleintierzentrums: 02293/6771 oder über info@tierarzt-nuembrecht.de Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde in den Behandlungsräumen aus Gründen der Hygiene nicht zugelassen sind. Falls Sie auch während der Behandlungen auf die Begleitung durch einen zertifizierten Assistenzhund angewiesen sind, möchten wir Sie bitten, uns dies im Vorfeld mitzuteilen. So können wir die Situation auch mit den Praxen unserer Kooperationsärzte abklären. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 17
Häufig gestellte Fragen Das Drumherum Hotels und Pensionen Eine Übersicht der Hotels und Pensionen schicken wir Ihnen gerne zu. Außerdem hält die Website der Gemeinde Nümbrecht eine Liste unter dem Thema „Übernachtung“ für Sie bereit: Link: https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/ Wohnmobilstellplatz Ein kostenfreier Wohnmobilstellplatz befindet sich in der Gouvieuxstraße am Sportplatz und Ortsrand von Nümbrecht, Richtung Homburg-Bröl. Der Schotterplatz ist ganzjährig geöffnet und verfügt über Stromanschlüsse, Wasserversorgung sowie einen Wasserspender. Der Ortskern liegt fußläufig ca. 500 m, die Rhein-Sieg-Klinik ca. 1,5 km entfernt. Versorgung: Ca. 8 Std. Strom für 1€ Ca. 10 Min. Wasser (80-100l) für 1€ Kostenfreie Kaffeewassertaste: 1x drücken= ca. 1-1,5l Wasser Der Bodeneinlass befindet sich am Eingang zum Sportplatz. Wohnmobilstellplatz an der GWN-Arena Gouvieuxstraße 51588 Nümbrecht Telefon: 02293 / 302-302 E-Mail-Adresse: touristinfo@nuembrecht.de Website: www.nuembrecht.de Bitte beachten Sie, dass Wohnmobile auf unserem Klinik-Parkplatz nicht gestattet sind. Essen und Trinken in Nümbrecht In Nümbrecht und Umgebung gibt es eine Auswahl verschiedener Cafés und Restaurants. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Nümbrecht: Link: https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/ Geldautomat Der nächste Geldautomat (Sparkasse) befindet sich ca. 1 km entfernt in Nümbrecht. Patienten können aber auch an der Rezeption gebührenpflichtig mit ihrer EC-Karte Geld abheben. Die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik ist für Besucher außerhalb der Therapiezeiten sieben Tage die Woche von 07:00 Uhr bis 22:30 Uhr geöffnet. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 18
Häufig gestellte Fragen Einkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und Umgebung Im Ortskern von Nümbrecht stehen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, wie Bäckereien, Drogeriemärkte und Supermärkte (Rewe und Aldi Süd) zur Verfügung. Weitere Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der nahe gelegenen Stadt Wiehl. Website: www.wiehl.de Heilklimatischer Kurort Nümbrecht Weitere Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen der Gemeinde Nümbrecht erhalten Sie auf der Website der Gemeinde Nümbrecht: Website: www.nuembrecht.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anreise und Transfers Anreise Das Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist beheimatet in der Dr. Becker Rhein- Sieg-Klinik in dem schönen heilklimatischen Kurort Nümbrecht im Bergischen Land. Gelegen etwa 50 km östlich der Stadt Köln ist die Anreise mit dem Auto oder auch eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Sollten Sie einen längeren Anfahrtsweg haben, so empfehlen wir die Anreise bereits am Vortag des Behandlungsbeginns. Anreise mit dem Auto Autobahn Köln - Olpe (A 4) Ausfahrt Gummersbach/Wiehl/Nümbrecht Autobahn Köln - Frankfurt (A 3): Kreuz Bonn/Siegburg Richtung Hennef, Abfahrt Hennef Ost über die B 478 Richtung Waldbröl und nach Ruppichteroth über die L 320 Richtung Nümbrecht. Anreise mit der Bahn Ab Köln mit der City-Bahn nach Dieringhausen, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie 302. Oder mit der Bahn nach Ründeroth, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie 312. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 19
Häufig gestellte Fragen Ein Taxi vom Bahnhof Dieringhausen zur Klinik kostet im Allgemeinen ca. 28 - 30 €, vom Bahnhof Ründeroth zur Klinik kostet es ca. 35 €. Rollstuhlfahrer, die ein spezielles Rollstuhltaxi benötigen, sollten die Fahrt möglichst einen Tag vorher anmelden. Taxi Lang Bahnweg 12 Tel.: 02293 / 1214 51588 Nümbrecht Fax: 02293 / 4448 Website: www.taxilang.de/leistungen Email: info@taxilang.de Für Ihre Anreise kann in bestimmten Fällen unser Fahrdienst in Anspruch genommen werden. Fahrdienst des Ambulanten Zentrums Speziell für contergangeschädigte Patienten mit Mobilitätseinschränkungen haben wir seit Juni 2019 einen Fahrdienst für das Ambulante Zentrum eingerichtet. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns mit dem Auto oder z.B. per Beförderungsverordnung mit dem Taxi zu erreichen, so können wir die Abholung vom Hauptbahnhof Köln nach Nümbrecht und zurück für Sie durch unseren Fahrdienst organisieren. Auch Fahrten zu unseren Kooperationsärzten können durch unseren Fahrdienst übernommen werden, der auch für den Rollstuhltransport ausgelegt ist. Unser Fahrdienst ist für Sie kostenlos. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass er den Patienten vorbehalten ist, die ihn wirklich benötigen. In diesem Fall sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Parkmöglichkeiten Die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik verfügt über 150 Parkplätze. Auch Parkplätze, die speziell für Menschen mit Schwerbehinderten-Parkausweis reserviert sind, sind vorhanden. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 20
Häufig gestellte Fragen Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung Generell gilt: Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) dürfen gesetzlich versicherten Patienten, die ambulant behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Für die Verordnung einer Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen gilt folgendes: Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, brauchen die Beförderungsverordnung seit Januar 2019 nicht mehr vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf sie zutrifft: • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „H“ für Hilflosigkeit oder „Bl“ für Blindheit. • Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Ihnen wurde Pflegegrad 3 und eine zusätzliche dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung festgestellt. In diesen Fällen entfällt die Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse. Die Genehmigung gilt als erteilt (Genehmigungsfiktion). Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück. Damit es auch keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt, weder für Sie, noch für das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhang vorbereitete Anschreiben an die Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichung weiterzugeben. Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellen Das Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang. Sollte keine der obigen Voraussetzungen auf Sie zutreffen oder falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie eine Beförderungsverordnung in jedem Falle vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Die Verordnung erfolgt stets auf Formular 4 und soll vor der Krankenbeförderung erfolgen. Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen“ orientieren. MUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen“ Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 21
Häufig gestellte Fragen MUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen“ Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 22
Häufig gestellte Fragen Verordnete Transportmittel Ärztlich verordnete Fahrten können zum Beispiel erfolgen mit einem • Taxi oder Mietwagen (gemäß Personenbeförderungsgesetz) oder • Kranken- oder Rettungswagen Welches Fahrzeug eingesetzt wird, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab und wird vom Arzt festgelegt. Verordnete Taxifahrten zur ambulanten Behandlung werden im Allgemeinen anhand der ärztlichen Verordnung („Taxischein“) mit dem Taxifahrer abgerechnet. Abrechnungsberechtigt sind nur Taxiunternehmen, die Partnerunternehmen Ihrer Krankenkasse oder Vertragspartner des vdek - Verband der Ersatzkassen (Rahmenvereinbarung für Krankenfahrten gemäß § 133 SGB V) sind. Unter Umständen ist die gesetzliche Zuzahlung direkt an den Taxifahrer zu entrichten. Gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrtkosten Falls Sie nicht über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, beträgt die Zuzahlung bei jeder Fahrt 10 % der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Fahrtkostenerstattungen bei Nutzung des eigenen PKW’s oder öffentlicher Verkehrsmittel Die Krankenkassen können auf Antrag des Patienten auch die Kosten für Krankenfahrten übernehmen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Auto des Patienten stattfinden. Hierfür wird vom Arzt keine Verordnung benötigt. Bei Nutzung des eigenen Pkws werden normalerweise 0,20 € pro Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Fahrtkosten laut der eingereichten Originalbelege erstattet (Originalbelege deshalb bitte aufheben). Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in Köln Abhängig von Ihren gesundheitlichen Anliegen können auch kooperierende Ärzte und Fachberater des Interessenverbandes in Ihre Behandlung und Beratung einbezogen sein. Die notwendigen Termine werden von uns organisiert und sind in Ihren Behandlungsplan integriert. Diese Termine finden im Allgemeinen in Köln statt. Können Sie diese Termine nicht mit dem eigenen PKW wahrnehmen, so kann im Einzelfall von uns ein Fahrdienst organisiert werden – sprechen Sie uns einfach an. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 23
Häufig gestellte Fragen Falls bei Ihnen dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen (siehe „Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“), können Ihnen auch diese Fahrten zu den Kooperationsärzten in Köln im Vorfeld von Ihrem überweisenden Arzt verordnet werden. Neu seit 1. Januar 2019 ist, dass Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (siehe vorangegangenes Kapitel), für Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen keine Genehmigung mehr bei ihrer Krankenkasse einholen müssen. Damit es auch bei diesen Fahrten keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt, weder für Sie, noch für das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhang vorbereitete Anschreiben an die Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichung weiterzugeben. Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellen. Das Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang. Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“ orientieren. MUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“ Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 24
Häufig gestellte Fragen MUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“ Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 25
Häufig gestellte Fragen Gut zu wissen… Was heißt ambulant? Ambulant heißt, dass die Behandlung ohne Übernachtung in der Klinik erfolgt. Das bedeutet, dass der Patient an seinen Behandlungstagen morgens ins Ambulante Zentrum kommt und das Zentrum abends wieder verlässt. Wir empfehlen unseren Patienten daher eine Unterbringung in einem der hiesigen Hotels oder Pensionen. Diese sind zum Teil barrierearm eingerichtet. Bei langen Anreisewegen empfiehlt sich eine Anreise am Vortag des Behandlungsbeginns. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden nicht von der Krankenkasse getragen. Diese Aufwendungen können aber in der Regel als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich begünstigend in der Steuererklärung geltend gemacht werden (siehe “Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten“). Informationen zu Unterkünften finden Sie in unter „Hotels und Pensionen“. Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie weitere Hilfe benötigen. Warum eine ambulante Behandlung? Viele contergangeschädigte Menschen haben in ihrer Kindheit zahlreiche, oft längere Krankenhausaufenthalte leidvoll über sich ergehen lassen müssen und nicht wenige sind aufgrund dieser Erfahrungen traumatisiert. Wir wissen, dass besonders solche Situationen schwierig sind, die das Gefühl von Unfreiheit oder gar „ausgeliefert sein“ auslösen können. Stationäre Klinikaufenthalte sind daher für viele contergangeschädigte Menschen problematisch und angstbesetzt. Aus diesem Grunde haben wir uns für eine ambulante Behandlungsform entschieden, die dem Patienten die Möglichkeit gibt, zu kommen und zu gehen und sich frei und nach seinen Wünschen zu bewegen. Der Patient kann das Behandlungszentrum jederzeit verlassen und auf die Rückzugsmöglichkeiten in Hotel oder Pension zurückgreifen. Er bleibt also „frei“ und in seiner vollen Selbstbestimmung. Das ist uns besonders wichtig. Hinzu kommt, dass eine Zulassung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Rahmen eines MZEB auf ein ambulantes Leistungsspektrum beschränkt ist. Stationäre Leistungen werden ausgeschlossen. Daher ist eine Übernachtung in der Klinik leider auch dann nicht möglich, wenn der Patient die Kosten für die Übernachtung in der Klinik selbst zahlen würde. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 26
Häufig gestellte Fragen Was ist ein MZEB? MZEB ist die Abkürzung für „Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Mehrfachbehinderung“. Diese Form spezialisierter ambulanter Zentren wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 c SGB V) eingeführt, um eine gezielte gesundheitliche Versorgung besonderer Patientengruppen sicherzustellen, die in den bestehenden ambulanten Strukturen nicht ausreichend versorgt werden können. MZEBs sollen nicht die komplette medizinische Versorgung übernehmen, sondern in einer engen Vernetzung mit externen Partnern, wie Fachärzten und nichtärztlichen Versorgern das notwendige Expertenwissen, die Erfahrung und die erforderliche Infrastruktur in einer ambulanten Behandlungsform bereitstellen. Durch eine multiprofessionelle und möglichst ganzheitliche Herangehensweise soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Patientengruppe umfassend und auch unter dem Blickwinkel von Teilhabe und Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch mit Hausärzten ist integraler Bestandteil der Vernetzung eines MZEB, um die wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen, Therapien zu koordinieren und auch Doppeluntersuchungen zu vermeiden. MZEBs stehen unter ständiger ärztlicher Leitung und unterliegen als ambulante Leistungserbringer einem speziellen Zulassungsverfahren durch die Krankenkassen. Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich Versicherten Alle Behandlungen in unserem ambulanten Zentrum sind für contergangeschädigte gesetzlich versicherte Patienten zuzahlungsfrei. Für einen Behandlungsbesuch bei uns brauchen Sie also keine Zuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen zu entrichten. Hinweis: Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind für eine verordnete Krankenbeförderung in der Regel Zuzahlungen zu den Fahrtkosten zu entrichten (siehe „Zuzahlung zu den Fahrtkosten“). Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) für die Behandlungstage im Ambulanten Zentrum Falls Sie berufstätig sind, können Sie Ihrer Arbeitstätigkeit im Allgemeinen während der Behandlungstage nicht nachgehen. Da die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum eine von den Krankenkassen anerkannte medizinische Behandlungsleistung ist, können wir Ihnen bei Ihrem Besuch eine Bescheinigung über Ihren medizinisch notwendigen Aufenthalt im Ambulanten Zentrum ausstellen. Diese kann auch zur Vorlage beim Arbeitgeber dienen. Sollten Sie eine regelrechte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) für die Dauer der Behandlung im Ambulanten Zentrum benötigen, kann Ihnen auch diese ausgestellt werden. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 27
Häufig gestellte Fragen Heilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnahe Weiterversorgung Als spezialisiertes Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist es auch unsere Aufgabe, die ambulante, wohnortnahe Weiterversorgung unserer Patienten mit Hilfsmitteln und Heilmitteln anzubahnen und sicherzustellen. Heilmittel-Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie Da die langfristige Verordnung von Heilmitteln durch niedergelassene Ärzte häufig problematisch ist, ist das Ambulante Zentrum als MZEB berechtigt, Ihnen bei Ihrem Besuch notwendige Heilmittel für die wohnortnahe Weiterbehandlung zu verordnen. Unter Beachtung der gesetzlichen Richtlinien dürfen wir auch sogenannte „Langfristverordnungen“ ausstellen, die eine durchgängige und unterbrechungsfreie Heilmittelbehandlung (z.B. Physiotherapie) ermöglichen sollen. Diese Langfristverordnungen dürfen einen Behandlungszeitraum von bis zu 3 Monaten umfassen und können Ihnen bei gegebener medizinischer Notwendigkeit immer wieder erneut für jeweils 3 Monate verordnet werden. Vor der Weiterverordnung ist zur Überprüfung des Therapieerfolgs jeweils ein Arztbesuch gesetzlich vorgeschrieben, der durch entsprechende Folgebesuche im Ambulanten Zentrums erfolgen kann. Aufgrund dieser Regelung dürfen wir außerhalb eines Behandlungsbesuchs bei uns (z. B. auf telefonische Bestellung) leider keine Verordnungen ausstellen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Behandlern und Praxen für die empfohlene Weiterbehandlung. Hilfsmittel-Verordnungen Hilfsmittel können eine wichtige Unterstützung sein, um die größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Deshalb sind wir sehr froh, dass unser Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschen als MZEB ermächtigt ist, auch Hilfsmittel-Verordnungen auszustellen. Notwendige Hilfsmittel können Ihnen also bei Ihrem Besuch in unserem ambulanten Zentrum verordnet werden. Darüber hinaus können Sie eine eingehende und unabhängige Hilfsmittel-Beratung durch Fachberater des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. bei uns in Anspruch nehmen. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der weiteren Anbahnung der entsprechenden Hilfsmittelversorgung, z.B. durch die Suche von geeigneten Sanitätshäusern vor Ort und durch Hilfestellung bei der Beantragung der Hilfsmittel bei den Krankenkassen. Verordnungen von Medikamenten Da viele contergangeschädigte Menschen aufgrund von Folgeschäden mittlerweile unter Schmerzen, teilweise sogar chronischen Schmerzen leiden, sind wir sehr froh, dass wir als MZEB auch die Berechtigung haben, notwendige Medikamente zu verordnen. Diese können zum Beispiel als geeignete Medikation bei Schmerzpatienten ein wichtiger Baustein in einem umfassenden medizinischen Behandlungskonzept sein. Unter strenger Beachtung der Verordnungsrichtlinien können deshalb auch verschreibungsfähige Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 28
Häufig gestellte Fragen Schmerzmedikamente, wie z.B. Morphin, Fentanyl oder Methylphenidat von uns durch ein sogenanntes Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) zur Abgabe an Patienten verordnet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Verordnungen nur in Verbindung mit einem Behandlungsbesuch im Ambulanten Zentrum ausgestellt werden dürfen. Eine telefonische Bestellung von Verordnungen ist leider nicht möglich. Unsere Schweigepflicht Das ambulante Zentrum ist ein von den Krankenkassen anerkannter Leistungserbringer für medizinische Versorgungsleistungen speziell für contergangeschädigte Menschen. Genau wie jeder niedergelassene Arzt, Facharzt, Therapeut und jede Klinik unterliegen wir der strengen ärztlichen Schweigepflicht. Diese nehmen wir sehr ernst. Wir sind verpflichtet, jedem Außenstehenden gegenüber Stillschweigen zu bewahren über alle unsere Patienten betreffenden Daten und Informationen. Automatisch entbunden von der Schweigepflicht und sogar zur Information verpflichtet, sind wir nur gegenüber Ihrem überweisenden Arzt Damit wir die Organisation aller mit Ihnen vereinbarten Termine auch bei Kooperationsärzten übernehmen dürfen und damit wir mit diesen kooperieren, beraten und die Untersuchungs- ergebnisse aufeinander abstimmen und in Ihre Weiterbehandlungsempfehlungen einfließen lassen dürfen, benötigen wir also Ihr Einverständnis. Sollten in Ihrem Behandlungsplan auch Kooperationsärzte von uns integriert sein, bitten wir Sie deshalb im Vorfeld um eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber diesen Ärzten. Desgleichen dürfen wir Termine mit Fachberatern des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. nur dann in Ihrem Namen für Sie organisieren, wenn Sie uns Ihr Einverständnis dazu geben. Auch hilfreiche Informationen (z.B. zu den gewünschten Beratungsthemen) dürfen wir den Fachberatern nur dann weitergeben, wenn Sie uns durch eine Schweigepflichtsentbindung die Erlaubnis dazu geben. Selbstverständlich unterliegen auch die Kooperationsärzte, sowie alle Mitarbeiter des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. ihrerseits strengen Datenschutzvorschriften. Es ist also gewährleistet, dass auch bei entsprechenden Schweigepflichtsentbindungen gegenüber unseren Kooperationsärzten und -partnern keinerlei Informationen und Daten an unbefugte Außenstehende weitergegeben werden. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 29
Häufig gestellte Fragen Behandlungsbericht Zum Ende Ihres Behandlungsbesuchs erfolgt ein ärztliches Abschlussgespräch, in dem die Untersuchungsergebnisse erläutert und die weitere Behandlung mit Ihnen besprochen wird. Natürlich erhalten Sie diese Informationen auch schriftlich in Form eines detaillierten Arzt- und Therapeutenberichts, der die diagnostischen Ergebnisse, die durchgeführten Behandlungen und auch die Behandlungsempfehlungen beinhaltet. Aufgrund unserer Informationspflicht gegenüber Ihrem überweisenden Arzt, wird dieser Arzt- und Therapeutenbericht ebenfalls Ihrem überweisenden Arzt zugesandt. Außer Ihnen und Ihrem überweisenden Arzt erhält von uns niemand Ihren Arztbericht. Ihnen steht es natürlich frei, den Bericht an andere Stellen weiterzuleiten. Gutachten Als MZEB sind wir an den Leistungskatalog medizinischer Behandlungen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Dieser sieht ein umfassendes Spektrum von Diagnostik, Beratung und Behandlung, sowie einen abschließenden Arztbrief und Behandlungsempfehlungen für die Weiterbehandlung vor. Die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (z.B. für die Verwendung vor Gericht) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass im Rahmen der Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum keine gutachterlichen Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese können aber in der Spezialsprechstunde für Contergangeschädigte und Dysmeliepatienten von Professor Peters erfolgen. Krankenkassenwechsel Falls Sie vorhaben, Ihre Krankenkasse oder Ihre Krankenversicherung zu wechseln und ein Besuch bei uns geplant ist, möchten wir Sie bitten, uns darüber frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Schwierigkeiten bei der Abrechnung Ihrer Behandlung können so vermieden werden. Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten Kosten, die im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung stehen , können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, ähnlich wie dies bei einer Kur, einer Rehabilitationsleistung oder auch anderen Krankheitskosten der Fall ist. Die mehrtägige ambulante Behandlung in unserem Zentrum bringt für die meisten Patienten die Notwendigkeit eines Hotelaufenthalts mit sich. Es ist daher aussichtsreich, die Hotel- und Verpflegungskosten und auch die Fahrtkosten, die Ihnen durch den Behandlungsbesuch entstehen, steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 30
Häufig gestellte Fragen Um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung zu erbringen, ist im Allgemeinen eine Kopie der Überweisung (bzw. Verordnung) durch den Arzt vorzulegen, gegebenenfalls auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die gewährten Behandlungsleistungen. Eine Bestätigung über Ihren Aufenthalt im Ambulanten Zentrum erhalten Sie von uns. Falls Sie aus Gründen der Barrierefreiheit auf ein Hotel der gehobeneren Preisklasse angewiesen sind, sollte dies in Ihrer Steuererklärung entsprechend erläutert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder sprechen Sie Ihr zuständiges Finanzamt an. Anhang: Anschreiben an die Krankenkasse bezüglich „Verordneter Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“ (Siehe Seite 21) Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 31
Häufig gestellte Fragen Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 32
Häufig gestellte Fragen Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 33
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