Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                         Abwägung

                         MAGISTRAT DER STADT MÜHLHEIM AM MAIN

                                      Abwägung

                                   Bebauungsplan L21
                       Gemarkung Lämmerspiel, Flur 1

                                    Beschlussempfehlung
             zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
                  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.12.2020 bis 13.01.2021
               und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
              vom 14.12.2020 bis 18.01.2021 eingegangenen Stellungnahmen

FB VII, Stadtplanung
Mühlheim am Main, den 19.01.2021

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                                                        Abwägung

Inhalt
 1.      Liste der Beteiligten .................................................................................................................................. 3
 2.      Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange ........................... 4
      Regierungspräsidium Darmstadt.................................................................................................................. 4
      Regionalverband FrankfurtRheinMain ........................................................................................................8
      Kreis Offenbach Kreisausschuss ................................................................................................................... 9
      Zweckverband Wasserversorgung .............................................................................................................. 14
      Rhein-Main-Verkehrsverbund .................................................................................................................... 14
      Hochtaunuskreis ......................................................................................................................................... 15
      Landesamt für Denkmalpflege .................................................................................................................... 15
      Amt für Bodenmanagement ........................................................................................................................ 16
      Telekom ....................................................................................................................................................... 16
      Stadtwerke der Stadt Mühlheim ................................................................................................................. 16
      Frauenbeauftragte ....................................................................................................................................... 16
 3.      Anregungen der Öffentlichkeit ............................................................................................................... 17
      Abbildungen: ............................................................................................................................................... 85
Anlage Strategische Umweltprüfung SUP

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Bebauungsplan L21 Entwurf                          Abwägung

1. Liste der Beteiligten

Anregungen Hinweise

                                    Abwasserverband Untere Rodau
              x       12.01.2021    Amt für Bodenmanagement Heppenheim
                                    Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen
                                    Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND)
                                    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
                                    Deutsche Bahn AG
                                    Deutsche Gebirgs- und Wandervereine
              x       08.12.2020    Deutsche Telekom Technik GmbH T NL Südwest
                      22.12.2020    Die Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim am Main
                      21.12.2020    GASCADE Gastransport GmbH
                      17.12.2020    Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
                                    Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
                      14.12.2020    Hessen Forst
                                    Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.
                      15.12.2020    Hochtaunuskreis
                      16.12.2020    Industrie- und Handelskammer Offenbach
                      11.01.2021    Kreisausschuss des Kreises Offenbach

              x       10.12.2020    Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie
                                    Landesjagdverband Hessen e.V.
                                    Landrat des Kreises Offenbach
                                    Magistrat der Stadt Hanau
                                    Magistrat der Stadt Maintal
                      22.12.2020    Magistrat der Stadt Obertshausen
                                    Magistrat der Stadt Offenbach
                                    Naturschutzbund Deutschland
                      07.01.2021/
    x         x                     Regierungspräsidium Darmstadt
                      15.01.2021

                      09.12.2020    Regionalverband FrankfurtRheinMain
    x                 15.12.2020    Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
                                    Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
                                    Stadtbrandinspektor
                      13.01.2021    Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH
                      07.01.2021    Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG
                      11.01.2021    Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach

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Bebauungsplan L21 Entwurf                          Abwägung
2. Hinweise und Anregungen
   der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange

Regierungspräsidium Darmstadt
Ziel ihres vorgelegten Bebauungsplanes ist die Schaf-        Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus regi-
fung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die           onalplanerischer Sicht keine Bedenken beste-
Entwicklung von Wohnungsbau und ergänzenden Nut-             hen.
zungen, wie Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und
Einzelhandel. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche
von ca. 9700 qm.
Die vorgesehene Fläche liegt innerhalb einer im Regio-
nalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan
2010 (RPS/RegFNP 2010) ausgewiesenen „Wohnbau-
fläche, Bestand“ und einer „Gemischten Baufläche, Be-
stand“, welches beides der regionalplanerischen Katego-
rie „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ entspricht.
Zu der vorgelegten Planung bestehen aus regionalplane-
rischer Sicht keine Bedenken.
Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Ver-          Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
fahren) teile ich Ihnen mit, dass von dem Geltungsbe-        Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen
reich des Bebauungsplanentwurfs kein Natur- oder             sind.
Landschaftsschutzgebiet berührt ist. Ein Natura 2000-
Gebiet ist nicht betroffen.
Hinsichtlich weiterer naturschutzfachlicher Belange
verweise ich auf die Stellungnahme der zuständigen un-
teren Naturschutzbehörde.
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt -            Es wird zur Kenntnis genommen, dass Oberflä-
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt - zu            chengewässer und Belange des Hochwasser-
vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit:          schutzes durch den Bebauungsplan nicht tan-
                                                             giert werden.
Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasser-
schutz/Hydrologie) Oberflächengewässer und Belange
des Hochwasserschutzes werden nicht tangiert. Grund-
                                                             Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Ge-
wassermessstellen sind in diesem Gebiet nicht vorhan-
                                                             biet keine Grundwassermessstellen vorhanden
den.
                                                             sind.
Bodenschutz                                                  Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Be-
                                                             denken aus Sicht des nachsorgenden Boden-
1. Nachsorgender Bodenschutz
                                                             schutzes bestehen.
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes-
amtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den
Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhan-
densein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwas-
serschäden. Von meiner Seite bestehen somit nach der-
zeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a.
Vorhaben.
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begrün-
dung zum Bebauungsplan hinreichend berücksichtigt.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                          Abwägung

2. Vorsorgender Bodenschutz                                  Es wird zur Kenntnis genommen, dass das der
                                                             Bebauungsplan aus Sicht des Vorsorgenden Bo-
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot
                                                             denschutzes ausdrücklich begrüßt wird.
des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, indem
Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich
entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nut-
zung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit
wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenver-
brauchs im Außenbereich geleistet.
Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten
des vorsorgenden Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt.
Grundwasser                                                  Der Anregung, den Wasserbedarf und die De-
                                                             ckung durch den zuständigen Wasserversorger
(Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Deckungs-
                                                             nachzuweisen, wird nachgekommen.
nachweis:
                                                             Siehe auch Stellungnahme ZWO und Stadt-
Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung
                                                             werke Mühlheim am Main GmbH:
für das Baugebiet dar. Der gesamte Wasserbedarf
(Trink-, Betriebswasser) ist zu ermitteln (Jahresmenge       ZWO: „Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu
und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist be-        100 % vom ZWO über drei Übergabeschächte
reits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung         versorgt. Durch das Bebauungsgebiet L21 erge-
zu achten. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbe-          ben sich nach unserer Einschätzung aufgrund
darf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt           der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines
werden kann, ist zu erbringen.                               zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine
                                                             nennenswerten Steigerungen im Trinkwasserbe-
                                                             zug von Lämmerspiel.“
                                                             Der ZWO wird laut Geschäftsführung der ZWO
                                                             für Lämmerspiel ausreichende Wassermengen
                                                             bereitstellen.
Versickerung von Niederschlagswasser:                        Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Ver-
                                                             sickern von Niederschlagwasser aufgrund der
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist voraus-
                                                             mangelnden Mächtigkeit des Sickerraums nicht
sichtlich nicht möglich. Diese wäre auch aufgrund der
                                                             möglich ist.
geringen Grundwasserflurabstände nach meinem
Kenntnisstand nicht möglich, da die Mächtigkeit des Si-
ckerraums, bezogen auf den höchst gemessenen Grund-
wasserstand, mindestens 1 Meter betragen sollte und
dies hier nicht gegeben ist. Die endgültige Klärung der
Zulässigkeit einer Versickerung von Niederschlagswas-
sers kann erst im erforderlichen Genehmigungsverfah-
ren erfolgen.
Vermeidung von Vernässungs- und Setzrissschäden:             Der Anregung wurde nachgekommen.
In dem Plangebiet ist mit sehr hohen Grundwasserstän-        In den Hinweisen ist die Vernässungsgefahr ver-
den zu rechnen. Zur Vermeidung von Setzrissschäden           merkt. Nach der Geo- und Umwelttechnischen
bzw. Vernässungsschäden sind in der Bauleitplanung           Voruntersuchung wurde die wasserführende
grundsätzlich die minimalen und maximalen Grund-             Kiessandschicht bei etwa 3,30 m unter GOK
wasserflurabstände zu berücksichtigen.                       hydraulisch erfasst (Seite 6). Da die geplanten
                                                             Gebäude mit einer Tiefgarage unterbaut werden
Die erforderlichen baulichen Vorkehrungen – z.B. Vor-
                                                             sollen, sind vertiefende Untersuchungen zum
gaben zur maximalen Einbindetiefe von Gebäuden oder
                                                             Grundwasser im Bauantragsverfahren durchzu-
spezielle Gründungsmaßnahmen – sollten in dem Be-
                                                             führen.
bauungsplan festgesetzt werden, damit die ausgewie-
sene Nutzung ohne Gefahr der Vernässung realisierbar
ist.

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                           Abwägung

Flächen mit sehr hohen Grundwasserständen (0 bis
3,00 m Flurabstand) sind gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im
Bebauungsplan als vernässungsgefährdete Gebiete zu
kennzeichnen.
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz                     -
Im Ortskern von Lämmerspiel wird die vorhandene
Gastronomie-, Wohn-, Hotel- und Tagungsnutzung auf-
gegeben. Auf diesem Plangebiet sollen Wohnungen mit
zwei bis vier Vollgeschossen und ergänzende Nutzungen
wie Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Einzel-
handel entstehen. Das Plangebiet beträgt 9.700 m². Es
enthält ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet,
Verkehrsflächen, Stellplätze und Grünflächen.
Das Plangebiet soll an die vorhandene Mischwasserka-          -
nalisation angeschlossen werden. Der Niederschlags-
wasserabfluss soll durch partielle Dachbegrünung der
Häuser, sowie der Begrünung der Tiefgaragendächer
verringert werden. Durch ein geologisches Gutachten
wurde festgestellt, dass eine zentrale Versickerung von
Niederschlagswasser hinsichtlich geringer Grundwas-
serflurabstände nicht möglich ist.
Gegenüber der geplanten Maßnahme bestehen keine               Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
grundsätzlichen Bedenken. Folgende Punkte bitte ich           grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
jedoch in die gesammelte Stellungnahme aufzunehmen:           bestehen.
Für die Abwasserentsorgung ist der Nachweis zu füh-           Der Anregung, die Leistungsfähigkeit des Kanal-
ren, dass die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems gesi-       systems nachzuweisen, wird nachgekommen.
chert ist.                                                    Angaben dazu werden in der Begründung er-
                                                              gänzt.
Es sollten weitere Maßnahmen zur Niederschlagswas-            Der Anregung, die Niederschlagswassereinlei-
serbewirtschaftung aufgenommen werden. Ziel ist es,           tung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird
die Niederschlagswassereinleitung in den Mischwasser-         nachgekommen.
kanal auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Festset-
                                                              Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes
zung einer Teilversiegelung von nicht überdachten Stell-
                                                              L21 sind Flachdächer mit einer Substratschicht
plätzen, im Bereich der allgemeinen Wohngebiete, sollte
                                                              von 8 cm zu begrünen. Stellplätze sind auf be-
überprüft werden.
                                                              reits versiegelten Flächen angeordnet (Tiefga-
                                                              rage). Überdachungen von Stellplätzen (Flach-
                                                              dach) sind laut den Festsetzungen zu begrünen.
                                                              Damit wird sich das abzuleitende Nieder-
                                                              schlagswassers gegenüber der Bestandssituation
                                                              reduzieren.
Immissionsschutz                                              Der Anregung, die Geräuschsituation in Bezug
                                                              auf die Tennisplätze erneut zu bewerten, wurde
Mit der Schalltechnischen Untersuchung „Bebauungs-
                                                              nachgekommen.
plan L21 in Lämmerspiel, Schutz einer möglichen
Wohnbebauung gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter
Gordan vom 28. September 2020 wurden u. a. die Ten-
                                                              Stellungnahme des Gutachters:
nisplatzgeräusche untersucht. Hierbei wurden zwei Im-
missionspunkte (IP 1 und IP2) in der Nähe der Tennis-         „Bei Tennislärm (Sportanlagenlärm) wird die
plätze gewählt. Beide Immissionspunkte befinden sich          Geräuschsituation nicht durch die Beurteilungs-
im geplanten allgemeinen Wohngebiet.                          pegel für Tag und Nacht sondern durch die Be-

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                       Abwägung
                                                        urteilungspegel für einzelne Zeitblöcke angege-
Die Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die Im-
                                                        ben, zudem nicht wie bei Verkehrslärm als Jah-
missionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverord-
                                                        resmittelwert sondern für unterschiedliche Ge-
nung - 18. BImSchV am IP2 eingehalten, am IP1 um 5
                                                        räuschsituationen.“
dB(A) überschritten werden. Daher kann aus immissi-
onsschutzfachlicher Sicht dem Vorhaben in geplanter     Entsprechend DIN 4109-2 ist der maßgebliche
Form nicht zugestimmt werden.                           Außenlärmpegel des Tennisplatzlärms
Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                           Abwägung

-      Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts
Weilburg über früheren Bergbau.
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen
des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berecht-
sams- und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und
in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern.
Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Alt-
bergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis.
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie
folgt Stellung genommen:
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine
Rohstoffsicherungsflächen betroffen.
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und
dessen näherer Umgebung.
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tä-
tigkeiten: Im Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge
bisher kein Bergbau umgegangen.
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine
Sachverhalte entgegen.
Abschließend weise ich darauf hin, dass ich den Kampf-         Es wird zur Kenntnis genommen, dass der
mittelräumdienst im Rahmen von Bauleitplanverfahren            Kampfmittelräumdienst nicht beteiligt wurde.
ausnahmsweise nur dann beteilige, wenn von gemeind-
licher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kon-
krete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von
Kampfmitteln erfolgt sind. In dem mir von Ihnen zuge-
leiteten Bauleitplanverfahren haben Sie keine Hinweise
dieser Art gegeben. Deshalb habe ich den zentralen
Kampfmittelräumdienst nicht beteiligt. Es steht Ihnen
jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst direkt zu betei-
ligen. Mündliche Anfragen können Sie richten an Herrn
Schwetzler, Tel. 06151-126501. Schriftliche Anfragen
sind zu richten an das Regierungspräsidium Darmstadt,
Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräumdienst.

Regionalverband FrankfurtRheinMain
zu der vorgelegten Planung bestehen hinsichtlich der           Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens
vom Regionalverband FrankfurtRhein-Main zu vertre-             des Regionalverbands Frankfurt Rhein Main
tenden Belange keine Bedenken.                                 keine Bedenken bestehen.
Im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut-               Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Regi-
zungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ist der Bereich               onalverband den Bebauungsplan als aus dem
größtenteils als „Wohnbaufläche, Bestand“ dargestellt,         Flächennutzungsplan entwickelt ansieht.
nur ein kleiner Streifen an der Bischof-Ketteler-Straße
ist als „Gemischte Baufläche, Bestand“ dargestellt.
Der Bebauungsplanentwurf ist aus dieser Darstellung
entwickelt.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen für Verbandsmit-            Die Strategische Umweltprüfung wird zur
glieder stellen wir Ihnen die Daten aus unserer Strategi-      Kenntnis genommen und dieser Abwägung zu
schen Umweltprüfung (SUP) zu o.g. Vorhaben zur Ver-            Informationszwecken beigefügt.

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                              Abwägung
fügung. Bei dem zur Prüfung von uns entwickelten auto-
matisierten Verfahren werden die Auswirkungen von
Planungsvorhaben auf bestimmte Schutzgüter und aus-
gewählte Umweltthemen überprüft. Die Ergebnisse sind
auf kommunaler Ebene möglicherweise weiter zu diffe-
renzieren.

Kreis Offenbach Kreisausschuss
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. L 21 in der Fas-
sung vom 28.10.2020, werden im Beteiligungsverfahren
nach § 4 (2) BauGB, nachstehende Anregungen und
Hinweise mitgeteilt:
Wir weisen darauf hin, dass der Verfasser der schall-        Die Annahme, dass der Verfasser davon aus-
technischen Untersuchung „Bebauungsplan L 21 in              geht, dass am Wochenende nie alle Tennisplätze
Lämmerspiel, Schutz einer möglichen Wohnbebauung             dauerhaft und gleichzeitig bespielt werden, ist
gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter Gordan vom              nicht korrekt. Vielmehr handelt es sich um ein
28.09.2020“ bei der Betrachtung des „Sportlärms“, aus-       seltenes Ereignis.
gehend von der an das Plangebiet angrenzenden Sport-
                                                             Eine Beschallungsanlage ist nicht vorhanden.
anlage (Tennisanlage), davon ausgeht, dass dort am
                                                             Die theoretisch möglichen Spielzeiten sind nicht
Wochenende nicht alle Plätze dauerhaft und gleichzeitig
                                                             Grundlage des Gutachtens. Vielmehr wird ein
bespielt werden. Die Berechnungen mit der Annahme
                                                             üblicher Spielbetrieb zugrunde gelegt.
eines Spielbetriebs auf allen 5 Tennisplätzen – von
09.00 Uhr bis 21.30 Uhr - ergibt am Immissionsort IP 1       Siehe auch Immissionsschutz Regierungspräsi-
(WA) deutliche Überschreitungen des Immissionsricht-         dium Darmstadt.
wertes der 18. BImSchV in der Ruhezeit von 50 dB(A)
um bis zu 10 dB(A). Außerhalb der Ruhezeit ergeben
sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von
55 dB(A) um bis zu 5 dB(A). Dabei ist noch keine, mög-
licherweise im Spielbetrieb, zum Einsatz kommende Be-
schallungsanlage berücksichtigt. Der Spielbetrieb ist
theoretisch sogar ab 08.00 Uhr möglich. Der Einfluss
von Zuschauern wurde ebenfalls nicht betrachtet (Ton-
und Informationshaltigkeit der Geräusche).
Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der 18. BImSchV      Der Anregung, für die Sportanlage keine Be-
baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmi-        triebszeiten festzusetzen, wird nachgekommen.
gung nicht erforderlich war - errichtet waren und da-        Es sind keine Festsetzungen von Betriebszeiten
nach nicht wesentlich geändert werden, soll die zustän-      des Tennisplatzes notwendig bzw. vorgesehen.
dige Behörde, gemäß §5 Abs. 4, von einer Festsetzung
von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissions-
richtwerte an den in § 2 Abs. 2 genannten Immission-
sorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten
werden.
Aus unserer Sicht muss sichergestellt sein, dass die Be-     Die sichere Einhaltung der 18. BImSchV ist ge-
wohner der geplanten Gebäude zu keinem Zeitpunkt             mäß dem Gutachten gewährleistet. Eine Lärm-
durch den Betrieb der Tennisanlage erheblich durch Ge-       schutzwand bzw. eine Einschränkung der Be-
räusche belästigt werden. Die sichere Einhaltung der         triebszeiten ist nicht erforderlich.
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV ist zu gewähr-
                                                             Die Geräuschsituation 1 ist entsprechend der 18.
leisten. Möglicherweise ist dazu eine Modifizierung der
                                                             BImSchV ein seltenes Ereignis, sie tritt seltener
Betriebszeiten der Tennisanlage oder das Aufstellen ei-
                                                             als an 18 Tagen im Jahr auf. Die Beurteilungs-
ner Lärmschutzwand, zumindest für den Schutz der An-
                                                             pegel liegen weit unter den bei einem seltenen
wohner im EG (1. OG), erforderlich.
                                                             Ereignis zulässigen Pegeln von z. B. 65 dB(A) in-
                                                             nerhalb der Ruhezeit von 13 – 15 Uhr am Sonn-
                                                             tag.

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Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
Bebauungsplan L21 Entwurf                            Abwägung

Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach der Tabelle auf           Der Anregung wurde nachgekommen. Die maß-
Seite 8 der schalltechnischen Untersuchung „Bebau-             geblichen Außenlärmpegel sind in der Tabelle
ungsplan L 21 in Lämmerspiel, Schutz einer möglichen           bei den Festsetzungen für die jeweiligen Fassa-
Wohnbebauung gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter              den angegeben.
Gordan vom 28.09.2020“, sind in der Planzeichnung
für die jeweiligen Fassaden anzugeben.
-Mit Verweis auf den Leitfaden für die Verbesserung des
Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions-
schutz empfehlen wir folgende Textfestsetzungsempfeh-
lung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Luftwärmepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsgeräte,                 Der Anregung, Festsetzungen über Klimageräte
Mini-Blockheizkraftwerke und vergleichbare Anlagen             zu treffen, wird nicht nachgekommen.
sind in Abhängigkeit ihrer Schallleistung einschließlich
eines Zuschlags von 6 dB(A) für Ton- und Informations-
haltigkeit (TI-Zuschlag) so zu errichten und zu betrei-
ben, dass die Immissionsrichtwerte von schützenswer-
ten Daueraufenthaltsräumen nach DIN 4109 der Nach-
barbebauung im Misch-, allg. bzw. reinen Wohngebie-
ten einzuhalten sind (siehe „Leitfaden für die Verbesse-
rung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“
vom Länderausschuss Immissionsschutz, 28.08.2013;
Tabelle 1: Erforderliche Abstände abhängig von der
Baugebietsnutzung). Eine Reduzierung des Abstandes
kann zugelassen werden, wenn durch Sachverständi-
gengutachten der Nachweis erbracht werden kann, dass
unter Beachtung der Vorbelastung durch die lärmemit-
tierende Anlage (z. B. Luftwärmepumpe, Klimaanlage)
die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Einwir-
kungsbereich eingehalten werden können.
Ferner empfehlen wir die folgenden Textfestsetzungs-
empfehlungen in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Stationäre Anlage, wie z.B. Luftwärmepumpen, Klima-            Der Anregung, Festsetzungen über Klimageräte
geräte usw., dürfen keine ton- und/oder impulshaltigen         zu treffen, wird nicht nachgekommen.
oder tieffrequente Geräusche erzeugen.
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen                  Der Anregung, Festsetzungen über künstlichen
durch Licht sollte auf den Einsatz heller, weitreichender      Lichtquellen und Beleuchtungsanlagen zu tref-
künstlicher Lichtquellen sowie von Beleuchtungsanla-           fen, wird nicht nachgekommen.
gen mit wechselndem oder bewegtem Licht verzichtet
werden.
Leuchten müssen staubdicht und so ausgebildet sein,
dass eine Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Flä-
che erfolgt. Eine direkte Blickverbindung zu Lichtquel-
len von benachbarten schutzbedürftigen Daueraufent-
haltsräumen aus ist durch geeignete Lichtpunkthöhe,
Neigungswinkel der Leuchten, Reflektoren, Blenden
usw. zu vermeiden.
Für größere Außenflächen, die gleichmäßig ausgeleuch-
tet werden sollen, sind Scheinwerfer mit asymmetri-
scher Lichtverteilung zu verwenden, die oberhalb von
85O Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht ab-
geben.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                             Abwägung

Gerüche emittierende Anlagen (z. B. Mülltonnen,- Kom-         Der Anregung, Festsetzungen zu ggfs. Gerüche
postplätze, Küchendunst-abzugsanlagen) sind nach dem          emittierenden Anlagen zu treffen, wird nicht
Stand der Technik so zu errichten (z. B. Einhausung,          nachgekommen.
Aufstellung entfernt schutzbedürftiger Daueraufent-
haltsräume bzw. Daueraufenthaltsplätze) und zu betrei-
ben, dass es zu keinen Gesundheitsgefährdungen oder
erheblichen Belästigungen im Bereich schutzbedürftiger
Daueraufenthaltsräume nach DIN 4109 und Dauer-
aufenthaltsflächen (z. B. Balkone, Terrassen, Freisitze)
kommt.
Für Feuerwehr und Rettungsdienst sind die erforderli-         Die Erläuterungen zu Rettungswegen werden
chen Flächen (Feuerwehrstellfläche), die Zu- und              zur Kenntnis genommen. Die Rettungswege
Durchgänge und die Feuerwehrzufahrten nach den                sind intern auf dem Grundstück im Rahmen der
DIN-Richtlinien auszuführen und zu kennzeichnen. Die          Baugenehmigung nachzuweisen.
Kennzeichnung muss von der öffentlichen Verkehrsflä-
che aus sichtbar sein.
Der 2. Rettungsweg ist sicher zu stellen und die Begrü-       Die Anregungen zu Rettungswegen werden zur
nung ist so auszuführen und zu pflegen, dass die erfor-       Kenntnis genommen. Die Rettungswege sind in-
derlichen Feuerwehrstellflächen und auch die Flächen          tern auf dem Grundstück im Rahmen der Bau-
für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges freige-      genehmigung nachzuweisen.
halten werden. Es muss sichergestellt sein, dass alle
Nutzungseinheiten in jedem Obergeschoss jederzeit an-
geleitert werden können.
Es wird vorausgesetzt, dass die Löschwasserversorgung         Die Hinweise zur Löschwasserversorgung wer-
(Grundschutz), die Anzahl und die Entfernung der              den zur Kenntnis genommen. In der Begrün-
Löschwasserentnahmestellen (Hydranten), sowie deren           dung sind Angaben zur Löschwasserversorgung
Kennzeichnung erfolgen. Die Löschwasserversorgung             genannt. Die Löschwasserversorgung
muss ausreichend (mind. 1.600 l/min) dimensioniert
                                                              mit min. 1.600 l ist laut Berechnung der Stadt-
sein und in allen Bereichen des Plangebietes zur Verfü-
                                                              werke Mühlheim am Main sichergestellt.
gung stehen. Ein ausreichender Fließdruck (mind. 1,5
bar) muss gewährleistet sein.
Sollten Löschwasserzisternen zur Sicherung des Grund-
schutzes herangezogen werden, sind diese individuell
bezüglich Lage, Größe und Entnahmestelle mit der
Brandschutzdienststelle abzustimmen.
Wir bitten uns über alle aus dem Bebauungsplan für die        Der Anregung wird nachgekommen. Der Kreis
Schulentwicklungsplanung resultierenden Folgen, ins-          Offenbach als Baugenehmigungsbehörde ist zu-
besondere über die daraus resultierende Einwohner-            ständig für die Erteilung der Baugenehmigung,
zahlveränderung, zeitnah zu informieren.                      anhand derer die Einwohnerzahl anhand der
                                                              tatsächlich genehmigten Wohnungen genauer
                                                              abzuschätzen ist, als über den Bebauungsplan.
Das Planvorhaben liegt an dem amtlich festgesetzten           Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gel-
Wasserschutzgebiet der Schutzzone IIIB.                       tungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb
                                                              eines Wasserschutzgebietes liegt.
Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu 100 % vom ZWO                Siehe Zweckverband Wasserversorgung und
über drei Übergabeschächte versorgt. Durch das Bebau-         Stadtwerke
ungsgebiet L21 ergeben sich nach unserer Einschätzung
aufgrund der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines
zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine nen-
nenswerten Steigerungen im Trinkwasserbezug von

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Bebauungsplan L21 Entwurf                            Abwägung
Lämmerspiel. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft die
benötigte Trinkwassermenge zu liefern.
Derzeit finden bilaterale Gespräche zur Klärung der Be-       Siehe Zweckverband Wasserversorgung und
reitstellung von Trinkwasser und den Wasserlieferungs-        Stadtwerke
bedingungen zwischen den Stadtwerke Mühlheim am
Main GmbH und dem Zweckverband Wasserversorgung
Stadt und Kreis Offenbach statt.
Bezüglich der artenschutzrechtlichen Begehung sei da-         Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In
rauf hingewiesen, dass die Terminierung (Ende August,         den Festsetzungen wurden Nisthilfen festgesetzt
tagsüber) wenig Rückschlüsse auf Vorkommen brüten-            sowie eine Heckenstruktur.
der Vogelarten und nachtaktiver Fledermausarten zu-
lässt. Ob eine Untersuchung von weiteren streng ge-
schützten Säugetierarten im Plangebiet vorgenommen
wurde, bleibt offen.
Wir weisen darauf hin, dass wesentliche Erkenntnisse          Der Anregung wird nachgekommen und in den
der Artenschutzprüfung in die Planunterlagen zu über-         Hinweisen wird folgender Text aufgenommen:
nehmen sind. Dementsprechend bitten wir, in den Hin-
                                                              Zeitliche Begrenzung von Rückbau- und Ro-
weisen zu den textlichen Festsetzungen zu berücksichti-
                                                              dungsarbeiten
gen, dass gemäß dem artenschutzrechtlichen Fachbei-
trag, Seite 7, „Abrissarbeiten der Gebäude […] im Zuge        Rückbauarbeiten dürfen nur von November bis
von Baumaßnahmen […] nur im Winterhalbjahr                    März außerhalb der Brutzeiten durchgeführt
durchgeführt werden [sollten]“.                               werden. Für Rodungsarbeiten dürfen gemäß
                                                              § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit
                                                              vom 01. März bis zum 30. September keine Ein-
                                                              griffe in Gehölze vorgenommen werden. Bei
                                                              Rückbau- und Rodungsarbeiten außerhalb der
                                                              genannten Zeiträume bedarf es einer arten-
                                                              schutzrechtlichen Betrachtung durch eine öko-
                                                              logische Baubegleitung. Werden Verbotstatbe-
                                                              stände nach § 44 BNatSchG berührt, ist eine Be-
                                                              freiung nach § 67 BNatSchG bei der zuständigen
                                                              Naturschutzbehörde einzuholen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich           Der Anregung, weitere Bäume im Sinne von
54 Bäume, von denen lediglich zwei Winter-Linden              Grünstrukturen zur Anpflanzung festzusetzen,
(Tilia cordata) nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB zum Er-         wird nachgekommen: zusätzliche Hecken wer-
halt festgesetzt wurden. Unter den insgesamt 52 zu fäl-       den zur Neuanpflanzung festgesetzt.
lenden Bäumen befinden sich 44 Laubbäume. Zwar
wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt, dass je
angefangene 500 m² Grundstücksfläche mindestens ein
heimischer Laubbaum gepflanzt werden soll, jedoch ist
die Überprüfbarkeit durch die öffentliche Hand auf Pri-
vatgrundstücken nur begrenzt möglich. Angesichts ihrer
ökologischen Bedeutung empfehlen wir daher dringend,
weitere Laubbäume zum Erhalt oder zumindest zur An-
pflanzung verbindlich festzusetzen, etwa im Bereich der
öffentlichen Verkehrsfläche oder dem vorgesehenen
Spielplatz.
Wir regen zudem an zu überprüfen, ob vorhandene               Der Anregung, die Erhaltung des Lederhülsen-
Bäume, die sich im Bereich der nicht überbaubaren Flä-        baums zu prüfen, wurde nachgekommen. Die
che, z.B. im nordöstlichen und südlichen Bereich des          Bäume werden aufgrund der geplanten Tiefga-
Plangebiets, befinden, zum Erhalt festgesetzt werden          rage nicht zu erhalten sein.
können. Eine Begründung, weshalb die neben den bei-
den Winterlinden und der Hainbuchenhecke ebenfalls

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Bebauungsplan L21 Entwurf                               Abwägung
als erhaltenswert eingestuften Bäume (Lederhülsen-
baum und Leyland-Zypresse) nicht entsprechend zum
Erhalt festgesetzt wurden, liegt nicht vor.
In diesem Zusammenhang wird auf Seite 13 des arten-             Die Traubeneiche befindet sich außerhalb des
schutzrechtlichen Fachbeitrags ausgeführt, dass sich ei-        Geltungsbereiches. Die möglichen verpflanzba-
nige der „zahlreiche[n] vitale[n] Platanen […] auch für         ren Platanen sind der Baumkartierung, die An-
eine Verpflanzung eignen würden, allerdings mit ein-            gaben zur Vitalität enthält, zu entnehmen.
geschränkter Verwendungsmöglichkeit“. Außerdem
„sollte schließlich auch auf die sehr alte, erhaltenswerte
Traubeneiche (Quercus petraea) – […] auf der Grenze
zu den Tennisplätzen – Rücksicht genommen werden“.
Die konkreten Standorte der verpflanzbaren Platanen
und der erhaltenswerten Traubeneiche gehen aus den
Unterlagen nicht hervor. Die Bäume bleiben in Begrün-
dung und Festsetzungen des Bebauungsplans bislang
unberücksichtigt.
Gemäß der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB             Der Anregung, die Pflanzliste zu überprüfen,
ist „je angefangene 500 m² Grundstücksfläche […]                wird nachgekommen.
mindestens ein heimischer Laubbaum“ zu pflanzen. Wir
                                                                Die Pflanzliste wird angepasst.
bitten deshalb, ausschließlich heimische Arten in die
Pflanzliste aufzunehmen, z.B. Winter-Linde (Tilia
cordata) und Hainbuche (Carpinus betulus; vgl. Arten
in der Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Hecken
gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). Die Pflanzliste sollte im
Sinne der getroffenen Festsetzung auf nicht-einheimi-
sche, standortfremde Arten überprüft und diese ggf. ge-
strichen werden, z.B. Tulpenbaum (Liriodendron tuli-
pifera), Amberbaum (Liquidambar spp.), Persischer Ei-
senholzbaum (Parrotia persica) und Pontische Eiche
(Quercus pontica).
Die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung der              Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ex-
Wohngebäude und Carports wird ausdrücklich begrüßt.             tensive Dachbegrünung begrüßt wird. Dächer
Hinsichtlich der für Hauptdächer zulässigen Dachnei-            mit 45- 75° Dachneigungen sind nur im Misch-
gung von 45° bis 75° sollte jedoch überprüft werden, ob         gebiet zulässig – hier ist keine Dachbegrünung
hier eine Dachbegrünung realisierbar ist.                       festgesetzt.
Wir regen an, durch eine textliche Festsetzung das Anle-        Der Anregung wird nachgekommen. In den
gen von ökologisch wertlosen Schottergärten zugunsten           Festsetzungen zu Maßnahmen von Natur und
von begrünten Flächen auszuschließen.                           Landschaft wird folgender Satz ergänzt:
                                                                „Das Anlegen von Schottergärten ist nicht
                                                                zulässig.“

Wir bitten, das Planzeichen für den Spielplatz gemäß            Der Anregung, das Planzeichen für Spielplatz zu
dem Bestimmtheitsgebot eindeutig in der Planzeich-              verorten wird nicht nachgekommen. Das Plan-
nung zu verorten. Wir regen in diesem Zusammenhang              zeichen „Spielplatz“ ist auf einer Verkehrsfläche
an, den Spielplatz – anstelle einer Verortung innerhalb         besonderer Zweckbestimmung (Fuß-Radver-
der Verkehrsfläche – im Baugebiet selbst oder als Grün-         kehr) dargestellt. Damit ist die Lage des Spiel-
fläche i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festzusetzen und          platzes in Bezug auf das Planungsziel hinrei-
eindeutig abzugrenzen.                                          chend eindeutig verortet.
Wir bitten, die Signaturen für die Baulinie (§ 23 Abs. 2        Der Anregung, Baulinien und Umgrenzungen
BauNVO) sowie die Umgrenzung für Stellplätze, Car-              von Stellplätzen eindeutig zu unterscheiden,
port und Müllsammelplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) in            wird nachgekommen.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                              Abwägung
der Planzeichnung und der Legende eindeutig zu unter-
scheiden.
Bei voller Ausnutzung der Baufenster und unter Berück-        Die Einhaltung der Abstandsflächen sind im
sichtigung der möglichen umsetzbaren Gebäudehöhen             Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach-
kann es in Teilbereichen zu Überdeckungen der Ab-             zuweisen. Es handelt sich nicht um einen Vor-
standsflächen (§6 (3) Satz 1 HBO) kommen.                     habenbezogenen Bebauungsplan, von daher
                                                              wird mit den Baufenstern nicht zwangsläufig die
Bei Überdeckungen der erforderlichen Abstandsflächen
                                                              zukünftige Gebäudekubatur abgebildet.
wird ein Antrag auf Abweichung von den Bestimmun-
gen nach §6 HBO erforderlich. In diesem Fall wäre ein
Antrag auf Genehmigung nach §65 der derzeit gültigen
HBO zu beurteilen.
Wir bitten die Anregungen und Hinweise in Ihre Pla-
nung mit einzubeziehen.

Zweckverband Wasserversorgung
Unsere Fernleitungen sind durch Ihr Bauvorhaben L21
nicht betroffen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über
das Ortsnetz des Versorgungsträgers Stadtwerke Mühl-
heim am Main GmbH.
Zur Klärung der Frage, ob und wieviel Wasser in m³/h          Die Aussagen über Trinkwasser betreffen die ge-
aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung im angege-         samte Wasserversorgung in Lämmerspiel. Der
benen räumlichen Geltungsbereich „L21“ entnommen              hier in Rede stehende Bebauungsplan befindet
werden kann, gibt es derzeit folgenden Sachstand:             sich auf einem bebauten Grundstück im Orts-
                                                              kern.
Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu 100 % vom ZWO                Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ZWO
über drei Übergabeschächte versorgt. Durch das Bebau-         die Steigerung des Trinkwasserverbrauchs in
ungsgebiet L21 ergeben sich nach unserer Einschätzung         Lämmerspiel durch das Vorhaben im Geltungs-
aufgrund der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines          bereich des Bebauungsplans als gering ein-
zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine nen-             schätzt.
nenswerten Steigerungen im Trinkwasserbezug von
                                                              Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
Lämmerspiel. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft die
                                                              grundsätzliche Bereitschaft besteht, die benö-
benötigte Trinkwassermenge zu liefern.
                                                              tigte Trinkwassermenge für Lämmerspiel zu lie-
                                                              fern.
Derzeit finden bilaterale Gespräche zur Klärung der Be-
reitstellung von Trinkwasser und den Wasserlieferungs-
bedingungen zwischen den Stadtwerke Mühlheim am
Main GmbH und dem Zweckverband Wasserversorgung
Stadt und Kreis Offenbach statt.

Rhein-Main-Verkehrsverbund
Nach Durchsicht der Planunterlagen teilen wir Ihnen           Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RMV
mit, dass wir keine Bedenken vorzubringen haben.              keine Bedenken vorbringt.
Anregen möchten wir jedoch bezugnehmend auf Perso-            Der Anregung, einen barrierefreien Ausbau von
nengruppen mit besonderem Bedarf, Familien und Se-            der Wohnung bis zum Bushalt vorzusehen, kann
nioren einen barrierefreien Ausbau von der Wohnung            nachgekommen werden, kann jedoch nicht im
bis zum Bushalt, um die günstige Ortslage optimal für         Bebauungsplan festgesetzt werden. Es handelt
die zukünftigen Bewohner auszuschöpfen.                       sich um ein privates Grundstück. Regelungen
                                                              über den Ausbau der Verkehrsfläche können
                                                              ggfs. über einen städtebaulichen Vertrag getrof-
                                                              fen werden.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                            Abwägung

Hochtaunuskreis
Planungsanlass und Ziel für die Aufstellung des Bebau-       -
ungsplans Nr. L21 ist der Abriss der vorhandenen Nut-
zung von Gastronomie, Wohnen, Hotel, und Tagungen
und Neubau von neuen Wohnungen und ergänzenden
Nutzungen wie u.a. Gastronomie, Dienstleistungsge-
werbe und Einzelhandel. Der Geltungsbereich umfasst
eine Flächengröße von 9.700 m². Der Bebauungsplan-
entwurf ist im Bestand größtenteils versiegelt. Hinzu-
kommend liegt der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans partiell im Bebauungsplan L9.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten
Verfahren auf Grundlage des § 13 a BauGB durchge-
führt.
Planungsrechtliche Hinweise, Anregungen und Beden-           Die Zusammenfassung ist insofern korrekt, als
ken                                                          der Bebauungsplan als Bebauungsplan der In-
                                                             nenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt
Auf der Ebene des Regionalen Flächennutzungsplans
                                                             wird. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben
(RegFNP) 2010 ist das Plangebiet hauptsächlich als
                                                             nach § 12 BauGB, bei dem die Gemeinde nicht
“Wohnbaufläche, Bestand“ und entlang der Bischof-
                                                             an die Festsetzungen gem. § 9 BauGB gebunden
Ketteler-Straße als „Gemischte Baufläche, Bestand“ dar-
                                                             wäre.
gestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a
BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist nicht erfor-
derlich.
Landwirtschaftliche Hinweise, Anregungen und Beden-
ken
Aufgrund der erfolgreichen Bewertung und Prüfung der
artenschutzrechtlichen Belange ist für die Fledermäuse
eine Zerstörung von deren Lebens- oder Ruhestätten o-
der die Tötung von Individuen nicht wahrscheinlich.
Vögel könnten vom Wegfall von Nistmöglichkeiten im
Bereich rund um die Parkplätze betroffen sein.
Da der räumliche Geltungsbereich des im Stadtteil Läm-       Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nut-
merspiel gelegenen Bebauungsplanentwurfs L21 weitge-         zung bereits versiegelter Flächen als ein wichti-
hend versiegelt ist und landwirtschaftliche Belange          ger Beitrag zum sparsamen und schonenden
nicht berührt werden, wird abschließend ausdrücklich         Umgang mit Grund und Boden angesehen wird.
begrüßt, dass durch die Nutzung bereits versiegelter
Flächen im Sinne des § 1 a BauGB ein wichtiger Beitrag
zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden geschaffen wird.

Landesamt für Denkmalpflege
gegen die Aufstellung Bebauungsplanes werden von Sei-        Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
ten unserer Behörde keine grundsätzlichen Bedenken o-        grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebau-
der Änderungswünsche vorgebracht.                            ungsplan bestehen.
Die Belange der hessenArchäologie sind ausreichend           Die Belange der Denkmalpflege wurden bereits
berücksichtigt (Begründung zum B-Plan Seite 12 Punkt         im Entwurf berücksichtigt.
6.1 Hinweis Bodendenkmäler und im Planteil der Pla-
nungsrechtlichen Festsetzung unter Hinweise: Boden-
denkmäler).

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Amt für Bodenmanagement
Es bestehen keine Anregungen, Einwände oder Beden-            Der Hinweis auf die Umbenennung der Flurstü-
ken.                                                          cke aufgrund der Berichtigung wird zur Kennt-
                                                              nis genommen und im weiteren berücksichtigt.
Hinweis: Unter Geltungsbereich ist das Flurstück Flur 1
Nr. 993/1 aufgeführt. Das Flurstück hat die Nr. 993/2.

Telekom
Vom eingereichten Bebauungsplan sind wir betroffen.           Es wird zur Kenntnis genommen, dass Hausan-
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanla-           schlüsse der Telekom in das Plangebiet führen.
gen der Telekom. (s. Anlage – Lageplan Hausan-
schlüsse)
Die im Planbereich liegenden Telekommunikationsli-
nien der Telekom werden von der Baumaßnahme even-
tuell berührt und müssen bei Bedarf gesichert, verän-
dert oder verlegt werden.

Stadtwerke der Stadt Mühlheim
ich beziehe mich auf die nachstehende Nachricht des           Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
ZWO (Anmerkung der Verfasserin: siehe hier Stellung-          grundsätzliche Bereitschaft des Zweckverbandes
nahme ZWO) sowie auf ein Gespräch von heute mit (…)           Wasserversorgung besteht, die benötigte Trink-
dem Geschäftsführer des ZWO.                                  wassermenge für Lämmerspiel zu liefern.
Demnach wird der ZWO für Lämmerspiel ausreichende
Wassermengen bereitstellen, die wir als örtlicher Ver-
sorger dann an den Hausanschlüssen des Waitz-Gelän-
des zur Verfügung stellen können.

Frauenbeauftragte
Bedenken habe ich bezüglich der Aufstellung des Be-           Die Anregung wird insofern aufgenommen, als
bauungsplans nicht vorzubringen.                              der Bebauungsplan durch seine Lage und die
                                                              Anbindung an die Infrastruktur die genannten
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass bei der Schaf-
                                                              Bestandteile der Lebensqualität für junge Fami-
fung neuer Wohngebiete die auch Familien mit Kindern
                                                              lien bieten kann.
ansprechen, zugleich auf den Ausbau und die Erreich-
barkeit der sozialen Infrastruktur zu achten ist. Ein
wichtiger Bestandteil der Lebensqualität junger Fami-
lien sind Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Spiel-
flächen und Einkaufsmöglichkeiten in Wohnungs- bzw.
Hausnähe.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                          Abwägung

            3. Anregungen der Öffentlichkeit

1       1   ich habe den neuen Bebauungsplan gesehen und bin                Die Reaktion auf den Bebauungsplan wird zur
            schockiert.                                                     Kenntnis genommen.
    2   1   Ganz offensichtlich ist es so, dass die Interessen des In-      Die Aufstellung des Bebauungsplanes L21 er-
            vestors die einzigen sind, die berücksichtigt werden und        folgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
            dass die angebliche Öffentlichkeitsbeteiligung darin be-        (BauGB) in Verbindung mit den zu beachten-
            steht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, was ohnehin be-          den Rechtsnormen.
            schlossen wird und alle Einreden abzuschmettern.                Die Stadtverordnetenversammlung hat den
            Dadurch wird der demokratische Prozess ad absurdum              Aufstellungsbeschluss am 25.06.2020 gefasst.
            geführt. In einer Zeit, in der von allen Seiten die Demo-       Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte
            kratie unter Beschuss gerät, ist ein solches Verhalten be-      nach den Vorgaben des Baugesetzbuches so-
            sonders verantwortungslos. Der Magistrat und der Bür-           wie mit 2 zusätzlichen Informationsveranstal-
            germeister haben sich in dieser Sache verhalten wie die         tungen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öf-
            Regierenden einer Bananenrepublik.                              fentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde in der
                                                                            Zeit vom 03.08.2020 bis 04.09.2020 durch-
                                                                            geführt. Des Weiteren wurden in der 1. Infor-
                                                                            mationsveranstaltung am 25.08.2020 die
                                                                            Grundzüge der geplanten baulichen Entwick-
                                                                            lungen vom Eigentümer vorgestellt. Die einge-
                                                                            gangenen Stellungnahmen aus der Öffentlich-
                                                                            keit sowie die Anmerkungen aus der 1. Infor-
                                                                            mationsveranstaltung sind bei der weiteren
                                                                            Bearbeitung der Gutachten sowie des Bebau-
                                                                            ungsplanentwurfes eingeflossen. In der 2. In-
                                                                            formationsveranstaltung am 23.11.2020
                                                                            wurde der Bebauungsplanentwurf, die damit
                                                                            verbundenen Gutachten sowie die Berücksich-
                                                                            tigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit
                                                                            vorgestellt. Nach dem Offenlagebeschluss der
                                                                            Stadtverordnetenversammlung vom
                                                                            03.12.2020 erfolgte die öffentliche Auslegung
                                                                            der Planunterlagen vom 14.12.2020 bis
                                                                            18.01.2021. In diesem Zeitraum konnten Stel-
                                                                            lungnahmen zu den Bebauungsplanentwurfs-
                                                                            unterlagen mit den dazugehörigen Gutachten
                                                                            verfasst werden.
                                                                            Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
                                                                            sind gemäß § 1(7) BauGB die öffentlichen und
                                                                            privaten Belange gegeneinander und unterei-
                                                                            nander gerecht abzuwägen. Belange, die für
                                                                            die Abwägung von Bedeutung sind, sind zu er-
                                                                            mitteln und zu bewerten. Es wurden Erhebun-
                                                                            gen unter anderem zu folgenden Themen
                                                                            durchgeführt: Verkehr, Lärm, Boden, Arten-
                                                                            schutz, Bestandssituation der Freiflächen, Be-
                                                                            standssituation des Planungsrechts, soziale
                                                                            und technische Infrastruktur.
                                                                            Zur Wahrung der Verfahrenstransparenz sind
                                                                            die mit dem Bebauungsplanentwurf L21 ver-
                                                                            bundenen Unterlagen auf der Homepage der
                                                                            Stadt Mühlheim veröffentlicht.

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Bebauungsplan L21 Entwurf                          Abwägung
3   1   Wie oft haben sich Verantwortliche mit Vertretern des         siehe oben
        Investors getroffen, um zu beraten, was zu tun ist? Wie
        viele Telefonate wurden geführt?
4   1   Und wie viele persönliche und telefonische Gespräche          siehe oben
        wurden andererseits mit Vertretern von Meinungen ge-
        führt, die der Idee des Investors ablehnend gegenüber-
        standen?
5   1   Warum wurde von der Stadt selbst kein Entwurf zur Ent-        Die vorgesehene Beendigung des Gastrono-
        wicklung des Geländes vorgelegt?                              mie- und Hotelbetriebes war Anlass für den
                                                                      Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes.
                                                                      Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung
                                                                      hat die Stadtverordnetenversammlung am
                                                                      25.06.2020 die Aufstellung des Bebauungs-
                                                                      planes L21 mit dem Ziel beschlossen, die pla-
                                                                      nungsrechtliche Grundlage für die Entwick-
                                                                      lung von Wohnungsbau mit zwei bis vier Voll-
                                                                      geschossen und ergänzenden Nutzungen wie
                                                                      Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und
                                                                      Einzelhandel zu erstellen. In den Erläuterun-
                                                                      gen zum Aufstellungsbeschluss sind aus den
                                                                      Anträgen der Fraktionen einzelne städtebauli-
                                                                      che Ziele formuliert (Begründung Seite 3).
                                                                      Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
                                                                      ist es Aufgabe der Kommune bauliche oder
                                                                      sonstige Nutzungen in der Gemeinde nach
                                                                      Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzu-
                                                                      bereiten. Im vorliegenden Bebauungsplanent-
                                                                      wurf wurden die von der Stadtverordneten-
                                                                      versammlung im Aufstellungsbeschluss be-
                                                                      schlossenen Ziele umgesetzt und damit die zu-
                                                                      künftigen baulichen Entwicklungen im Plan-
                                                                      gebiet festgelegt.
6   1   Warum hat die Stadt nicht von ihrem Vorkaufsrecht Ge-         Die Stadt kann ein Vorkaufsrecht nur ausü-
        brauch gemacht?                                               ben, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies
                                                                      rechtfertigt (§ 24 Baugesetzbuch), z.B. wenn
                                                                      auf der Fläche Nutzungen für öffentliche Zwe-
                                                                      cke vorgesehen sind. Im Regionalen Flächen-
                                                                      nutzungsplan ist der Geltungsbereich des Be-
                                                                      bauungsplanes L21 als Wohn- und Mischge-
                                                                      biet ausgewiesen. Diese Darstellungen sind
                                                                      Grundlage für die von der Stadtverordneten-
                                                                      versammlung formulierten Ziele für die Auf-
                                                                      stellung des Bebauungsplanes ( Begründung
                                                                      Seite 3). Ein Vorkaufsrecht ist damit nicht zu
                                                                      begründen.
7   1   Eine Beteiligung bedeutet grundsätzlich eine ergebnisof-      siehe oben
        fene Mitwirkung. Dies ist die vom Gesetzgeber inten-
        dierte Bedeutung. Die sogenannte Beteiligung der Bürger
        von Mühlheim hatte in diesem Fall aber nur eine Feigen-
        blattfunktion. Das gesamte Verfahren ist eine groteske
        Farce. Es ist vollkommen offensichtlich, dass keine in
        diesem Verfahren gemachte Anregung aus der Bürger-
        schaft irgendetwas an der beschlossenen Sache ändern

                                                        Seite 18/86
Bebauungsplan L21 Entwurf                            Abwägung
         wird. Das gesamte heuchlerische Verfahren ist eine
         Schande für Mühlheim und mein Rat an alle tatsächlich
         Beteiligten am Prozess ist: Schämen Sie sich.
8    2   ich finde es anerkennenswert, dass Sie die Bürger bei der      Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
         Gestaltung des Waitzgeländes mit einbeziehen.                  Einbeziehung der Bürger bei der zukünftigen
                                                                        Entwicklung des Waitzgeländes anerkannt
                                                                        wird.
9    2   Nun stellt sich für mich jedoch die Frage, warum bis dato      Die Petition "Neue Ortsmitte Lämmerspiel"
         kaum Augenmerk auf die Vorschläge der Petition genom-          wurde am 05.11.2020 Herrn Bürgermeister
         men worden ist. Schließlich stellt diese die Meinung vie-      Tybussek und dem Stadtverordnetenvorsteher
         ler Menschen dar, die direkt betroffen sind. Bürgernahe        Herrn Winter übergeben. In der öffentlichen
         und zukunftsorientierte Stadtentwicklung sollten im Vor-       Informationsveranstaltung am 23.11.2020, die
         dergrund stehen und keine finanziellen Investoreninte-         live im Internet übertragen wurde, wurde aus-
         ressen. Wie heißt es so schön:"Die Mischung macht's!"          führlich erläutert, wie die einzelnen Themen
                                                                        der Petition in den Bebauungsplanentwurf
                                                                        L21 eingeflossen sind. Die Präsentation ist auf
                                                                        der Homepage der Stadt Mühlheim veröffent-
                                                                        licht https://www.muehlheim.de/L21LSP.
                                                                        Die Vorgaben des § 1 (7) Baugesetzbuch - bei
                                                                        der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die
                                                                        öffentlichen und privaten Belange gegenei-
                                                                        nander und untereinander gerecht abzuwägen
                                                                        - wurden bei der Aufstellung des Bebauungs-
                                                                        planes berücksichtigt. Grundlagen für die Ab-
                                                                        wägung sind unter anderem das bestehende
                                                                        Planungsrecht, die vorliegenden Gutachten
                                                                        sowie die Anregungen der Öffentlichkeit
                                                                        (https://www.muehlheim.de/L21LSP) und
                                                                        der Träger öffentlicher Belange.
10   3   Nach Kenntnisnahme der neuen Bebauung für das Waitz-           Im Generalentwässerungsplan der Stadt
         Gelände möchte ich darum bitten, die Frage des Ortska-         Mühlheim ist das Plangebiet berücksichtigt.
         nals, insbesondere in der Fritz-Erler-Straße zu überprü-       Demnach ist die Entwässerung mit Anschluss
         fen.                                                           an die Kanalisation in der Bischof-Ketteler-
                                                                        Straße und in der Dietrich Bonhoeffer-Straße
                                                                        vorgesehen. Eine Entwässerung in die Kanali-
                                                                        sation der Fritz-Erler-Straße ist nicht zulässig.
11   3   Bei starken Regenfällen ist die Straße häufig über-            siehe oben
         schwemmt und die Anwohner haben Wasser im Keller.
12   3   Weitere Anbindungen an dieses zu schwach ausgelegte            Die Leistungsfähigkeit der städtischen Kanali-
         Kanalnetz sind einer Meinung nach nicht möglich.               sation ist mit Anschluss des geplanten Vorha-
                                                                        bens unter Berücksichtigung der Vorgaben
                                                                        des Generalentwässerungsplanes gegeben.
13   4   Ich möchte hier fristgerecht mein ausdrückliches Veto          Es wird zur Kenntnis genommen, dass fristge-
         gegen das Bebauungsvorhaben in Lämmerspiel Ortsmitte           recht ein Veto gegen das Bebauungsvorhaben
         einlegen.                                                      in Lämmerspiel Ortsmitte eingelegt wird.
14   4   Wie Sie wissen, handelt es sich hier um eine ortsuntypi-       Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes L21
         sche hochverdichtete, überdimensionierte und bis               wird die zulässige bauliche Ausnutzung (GRZ,
         zu fünfstöckige Anlage mit bis zu 120 Wohnungen.               GFZ, Vollgeschosse) im Wesentlichen aus dem
                                                                        gültigen Bebauungsplan L9 übernommen. Es
                                                                        sind Gebäude in 2- bis 4-geschossiger Bau-
                                                                        weise mit jeweils einem Staffelgeschoss zuläs-
                                                                        sig. Damit eine großzügige Durchwegung für

                                                          Seite 19/86
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