Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur
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Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung MAGISTRAT DER STADT MÜHLHEIM AM MAIN Abwägung Bebauungsplan L21 Gemarkung Lämmerspiel, Flur 1 Beschlussempfehlung zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.12.2020 bis 13.01.2021 und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.12.2020 bis 18.01.2021 eingegangenen Stellungnahmen FB VII, Stadtplanung Mühlheim am Main, den 19.01.2021 Seite 1/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Inhalt 1. Liste der Beteiligten .................................................................................................................................. 3 2. Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange ........................... 4 Regierungspräsidium Darmstadt.................................................................................................................. 4 Regionalverband FrankfurtRheinMain ........................................................................................................8 Kreis Offenbach Kreisausschuss ................................................................................................................... 9 Zweckverband Wasserversorgung .............................................................................................................. 14 Rhein-Main-Verkehrsverbund .................................................................................................................... 14 Hochtaunuskreis ......................................................................................................................................... 15 Landesamt für Denkmalpflege .................................................................................................................... 15 Amt für Bodenmanagement ........................................................................................................................ 16 Telekom ....................................................................................................................................................... 16 Stadtwerke der Stadt Mühlheim ................................................................................................................. 16 Frauenbeauftragte ....................................................................................................................................... 16 3. Anregungen der Öffentlichkeit ............................................................................................................... 17 Abbildungen: ............................................................................................................................................... 85 Anlage Strategische Umweltprüfung SUP Seite 2/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung 1. Liste der Beteiligten Anregungen Hinweise Abwasserverband Untere Rodau x 12.01.2021 Amt für Bodenmanagement Heppenheim Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Deutsche Bahn AG Deutsche Gebirgs- und Wandervereine x 08.12.2020 Deutsche Telekom Technik GmbH T NL Südwest 22.12.2020 Die Frauenbeauftragte der Stadt Mühlheim am Main 21.12.2020 GASCADE Gastransport GmbH 17.12.2020 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement 14.12.2020 Hessen Forst Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. 15.12.2020 Hochtaunuskreis 16.12.2020 Industrie- und Handelskammer Offenbach 11.01.2021 Kreisausschuss des Kreises Offenbach x 10.12.2020 Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie Landesjagdverband Hessen e.V. Landrat des Kreises Offenbach Magistrat der Stadt Hanau Magistrat der Stadt Maintal 22.12.2020 Magistrat der Stadt Obertshausen Magistrat der Stadt Offenbach Naturschutzbund Deutschland 07.01.2021/ x x Regierungspräsidium Darmstadt 15.01.2021 09.12.2020 Regionalverband FrankfurtRheinMain x 15.12.2020 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Stadtbrandinspektor 13.01.2021 Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH 07.01.2021 Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG 11.01.2021 Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach Seite 3/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung 2. Hinweise und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange Regierungspräsidium Darmstadt Ziel ihres vorgelegten Bebauungsplanes ist die Schaf- Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus regi- fung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die onalplanerischer Sicht keine Bedenken beste- Entwicklung von Wohnungsbau und ergänzenden Nut- hen. zungen, wie Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Einzelhandel. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9700 qm. Die vorgesehene Fläche liegt innerhalb einer im Regio- nalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ausgewiesenen „Wohnbau- fläche, Bestand“ und einer „Gemischten Baufläche, Be- stand“, welches beides der regionalplanerischen Katego- rie „Vorranggebiet Siedlung, Bestand“ entspricht. Zu der vorgelegten Planung bestehen aus regionalplane- rischer Sicht keine Bedenken. Aus der Sicht des Naturschutzes (Planungen und Ver- Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine fahren) teile ich Ihnen mit, dass von dem Geltungsbe- Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen reich des Bebauungsplanentwurfs kein Natur- oder sind. Landschaftsschutzgebiet berührt ist. Ein Natura 2000- Gebiet ist nicht betroffen. Hinsichtlich weiterer naturschutzfachlicher Belange verweise ich auf die Stellungnahme der zuständigen un- teren Naturschutzbehörde. Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Es wird zur Kenntnis genommen, dass Oberflä- Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt - zu chengewässer und Belange des Hochwasser- vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: schutzes durch den Bebauungsplan nicht tan- giert werden. Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasser- schutz/Hydrologie) Oberflächengewässer und Belange des Hochwasserschutzes werden nicht tangiert. Grund- Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Ge- wassermessstellen sind in diesem Gebiet nicht vorhan- biet keine Grundwassermessstellen vorhanden den. sind. Bodenschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Be- denken aus Sicht des nachsorgenden Boden- 1. Nachsorgender Bodenschutz schutzes bestehen. Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landes- amtes für Umwelt und Geologie ergeben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise auf das Vorhan- densein von Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen), schädliche Bodenveränderungen und/oder Grundwas- serschäden. Von meiner Seite bestehen somit nach der- zeitigem Kenntnisstand keine Bedenken gegen das o. a. Vorhaben. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begrün- dung zum Bebauungsplan hinreichend berücksichtigt. Seite 4/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung 2. Vorsorgender Bodenschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass das der Bebauungsplan aus Sicht des Vorsorgenden Bo- Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot denschutzes ausdrücklich begrüßt wird. des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nut- zung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenver- brauchs im Außenbereich geleistet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. Grundwasser Der Anregung, den Wasserbedarf und die De- ckung durch den zuständigen Wasserversorger (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Deckungs- nachzuweisen, wird nachgekommen. nachweis: Siehe auch Stellungnahme ZWO und Stadt- Bitte legen Sie die Sicherstellung der Wasserversorgung werke Mühlheim am Main GmbH: für das Baugebiet dar. Der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Betriebswasser) ist zu ermitteln (Jahresmenge ZWO: „Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu und Spitzenbedarf). Bei der Bedarfsermittlung ist be- 100 % vom ZWO über drei Übergabeschächte reits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwendung versorgt. Durch das Bebauungsgebiet L21 erge- zu achten. Der Nachweis, dass der gesamte Wasserbe- ben sich nach unserer Einschätzung aufgrund darf durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines werden kann, ist zu erbringen. zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine nennenswerten Steigerungen im Trinkwasserbe- zug von Lämmerspiel.“ Der ZWO wird laut Geschäftsführung der ZWO für Lämmerspiel ausreichende Wassermengen bereitstellen. Versickerung von Niederschlagswasser: Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Ver- sickern von Niederschlagwasser aufgrund der Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist voraus- mangelnden Mächtigkeit des Sickerraums nicht sichtlich nicht möglich. Diese wäre auch aufgrund der möglich ist. geringen Grundwasserflurabstände nach meinem Kenntnisstand nicht möglich, da die Mächtigkeit des Si- ckerraums, bezogen auf den höchst gemessenen Grund- wasserstand, mindestens 1 Meter betragen sollte und dies hier nicht gegeben ist. Die endgültige Klärung der Zulässigkeit einer Versickerung von Niederschlagswas- sers kann erst im erforderlichen Genehmigungsverfah- ren erfolgen. Vermeidung von Vernässungs- und Setzrissschäden: Der Anregung wurde nachgekommen. In dem Plangebiet ist mit sehr hohen Grundwasserstän- In den Hinweisen ist die Vernässungsgefahr ver- den zu rechnen. Zur Vermeidung von Setzrissschäden merkt. Nach der Geo- und Umwelttechnischen bzw. Vernässungsschäden sind in der Bauleitplanung Voruntersuchung wurde die wasserführende grundsätzlich die minimalen und maximalen Grund- Kiessandschicht bei etwa 3,30 m unter GOK wasserflurabstände zu berücksichtigen. hydraulisch erfasst (Seite 6). Da die geplanten Gebäude mit einer Tiefgarage unterbaut werden Die erforderlichen baulichen Vorkehrungen – z.B. Vor- sollen, sind vertiefende Untersuchungen zum gaben zur maximalen Einbindetiefe von Gebäuden oder Grundwasser im Bauantragsverfahren durchzu- spezielle Gründungsmaßnahmen – sollten in dem Be- führen. bauungsplan festgesetzt werden, damit die ausgewie- sene Nutzung ohne Gefahr der Vernässung realisierbar ist. Seite 5/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Flächen mit sehr hohen Grundwasserständen (0 bis 3,00 m Flurabstand) sind gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan als vernässungsgefährdete Gebiete zu kennzeichnen. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz - Im Ortskern von Lämmerspiel wird die vorhandene Gastronomie-, Wohn-, Hotel- und Tagungsnutzung auf- gegeben. Auf diesem Plangebiet sollen Wohnungen mit zwei bis vier Vollgeschossen und ergänzende Nutzungen wie Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Einzel- handel entstehen. Das Plangebiet beträgt 9.700 m². Es enthält ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mischgebiet, Verkehrsflächen, Stellplätze und Grünflächen. Das Plangebiet soll an die vorhandene Mischwasserka- - nalisation angeschlossen werden. Der Niederschlags- wasserabfluss soll durch partielle Dachbegrünung der Häuser, sowie der Begrünung der Tiefgaragendächer verringert werden. Durch ein geologisches Gutachten wurde festgestellt, dass eine zentrale Versickerung von Niederschlagswasser hinsichtlich geringer Grundwas- serflurabstände nicht möglich ist. Gegenüber der geplanten Maßnahme bestehen keine Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken. Folgende Punkte bitte ich grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung jedoch in die gesammelte Stellungnahme aufzunehmen: bestehen. Für die Abwasserentsorgung ist der Nachweis zu füh- Der Anregung, die Leistungsfähigkeit des Kanal- ren, dass die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems gesi- systems nachzuweisen, wird nachgekommen. chert ist. Angaben dazu werden in der Begründung er- gänzt. Es sollten weitere Maßnahmen zur Niederschlagswas- Der Anregung, die Niederschlagswassereinlei- serbewirtschaftung aufgenommen werden. Ziel ist es, tung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird die Niederschlagswassereinleitung in den Mischwasser- nachgekommen. kanal auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Festset- Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zung einer Teilversiegelung von nicht überdachten Stell- L21 sind Flachdächer mit einer Substratschicht plätzen, im Bereich der allgemeinen Wohngebiete, sollte von 8 cm zu begrünen. Stellplätze sind auf be- überprüft werden. reits versiegelten Flächen angeordnet (Tiefga- rage). Überdachungen von Stellplätzen (Flach- dach) sind laut den Festsetzungen zu begrünen. Damit wird sich das abzuleitende Nieder- schlagswassers gegenüber der Bestandssituation reduzieren. Immissionsschutz Der Anregung, die Geräuschsituation in Bezug auf die Tennisplätze erneut zu bewerten, wurde Mit der Schalltechnischen Untersuchung „Bebauungs- nachgekommen. plan L21 in Lämmerspiel, Schutz einer möglichen Wohnbebauung gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter Gordan vom 28. September 2020 wurden u. a. die Ten- Stellungnahme des Gutachters: nisplatzgeräusche untersucht. Hierbei wurden zwei Im- missionspunkte (IP 1 und IP2) in der Nähe der Tennis- „Bei Tennislärm (Sportanlagenlärm) wird die plätze gewählt. Beide Immissionspunkte befinden sich Geräuschsituation nicht durch die Beurteilungs- im geplanten allgemeinen Wohngebiet. pegel für Tag und Nacht sondern durch die Be- Seite 6/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung urteilungspegel für einzelne Zeitblöcke angege- Die Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die Im- ben, zudem nicht wie bei Verkehrslärm als Jah- missionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverord- resmittelwert sondern für unterschiedliche Ge- nung - 18. BImSchV am IP2 eingehalten, am IP1 um 5 räuschsituationen.“ dB(A) überschritten werden. Daher kann aus immissi- onsschutzfachlicher Sicht dem Vorhaben in geplanter Entsprechend DIN 4109-2 ist der maßgebliche Form nicht zugestimmt werden. Außenlärmpegel des Tennisplatzlärms
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berecht- sams- und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Alt- bergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tä- tigkeiten: Im Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. Abschließend weise ich darauf hin, dass ich den Kampf- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der mittelräumdienst im Rahmen von Bauleitplanverfahren Kampfmittelräumdienst nicht beteiligt wurde. ausnahmsweise nur dann beteilige, wenn von gemeind- licher Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kon- krete Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln erfolgt sind. In dem mir von Ihnen zuge- leiteten Bauleitplanverfahren haben Sie keine Hinweise dieser Art gegeben. Deshalb habe ich den zentralen Kampfmittelräumdienst nicht beteiligt. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst direkt zu betei- ligen. Mündliche Anfragen können Sie richten an Herrn Schwetzler, Tel. 06151-126501. Schriftliche Anfragen sind zu richten an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 18, Zentraler Kampfmittelräumdienst. Regionalverband FrankfurtRheinMain zu der vorgelegten Planung bestehen hinsichtlich der Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens vom Regionalverband FrankfurtRhein-Main zu vertre- des Regionalverbands Frankfurt Rhein Main tenden Belange keine Bedenken. keine Bedenken bestehen. Im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennut- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Regi- zungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) ist der Bereich onalverband den Bebauungsplan als aus dem größtenteils als „Wohnbaufläche, Bestand“ dargestellt, Flächennutzungsplan entwickelt ansieht. nur ein kleiner Streifen an der Bischof-Ketteler-Straße ist als „Gemischte Baufläche, Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist aus dieser Darstellung entwickelt. Im Rahmen unserer Dienstleistungen für Verbandsmit- Die Strategische Umweltprüfung wird zur glieder stellen wir Ihnen die Daten aus unserer Strategi- Kenntnis genommen und dieser Abwägung zu schen Umweltprüfung (SUP) zu o.g. Vorhaben zur Ver- Informationszwecken beigefügt. Seite 8/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung fügung. Bei dem zur Prüfung von uns entwickelten auto- matisierten Verfahren werden die Auswirkungen von Planungsvorhaben auf bestimmte Schutzgüter und aus- gewählte Umweltthemen überprüft. Die Ergebnisse sind auf kommunaler Ebene möglicherweise weiter zu diffe- renzieren. Kreis Offenbach Kreisausschuss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. L 21 in der Fas- sung vom 28.10.2020, werden im Beteiligungsverfahren nach § 4 (2) BauGB, nachstehende Anregungen und Hinweise mitgeteilt: Wir weisen darauf hin, dass der Verfasser der schall- Die Annahme, dass der Verfasser davon aus- technischen Untersuchung „Bebauungsplan L 21 in geht, dass am Wochenende nie alle Tennisplätze Lämmerspiel, Schutz einer möglichen Wohnbebauung dauerhaft und gleichzeitig bespielt werden, ist gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter Gordan vom nicht korrekt. Vielmehr handelt es sich um ein 28.09.2020“ bei der Betrachtung des „Sportlärms“, aus- seltenes Ereignis. gehend von der an das Plangebiet angrenzenden Sport- Eine Beschallungsanlage ist nicht vorhanden. anlage (Tennisanlage), davon ausgeht, dass dort am Die theoretisch möglichen Spielzeiten sind nicht Wochenende nicht alle Plätze dauerhaft und gleichzeitig Grundlage des Gutachtens. Vielmehr wird ein bespielt werden. Die Berechnungen mit der Annahme üblicher Spielbetrieb zugrunde gelegt. eines Spielbetriebs auf allen 5 Tennisplätzen – von 09.00 Uhr bis 21.30 Uhr - ergibt am Immissionsort IP 1 Siehe auch Immissionsschutz Regierungspräsi- (WA) deutliche Überschreitungen des Immissionsricht- dium Darmstadt. wertes der 18. BImSchV in der Ruhezeit von 50 dB(A) um bis zu 10 dB(A). Außerhalb der Ruhezeit ergeben sich Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) um bis zu 5 dB(A). Dabei ist noch keine, mög- licherweise im Spielbetrieb, zum Einsatz kommende Be- schallungsanlage berücksichtigt. Der Spielbetrieb ist theoretisch sogar ab 08.00 Uhr möglich. Der Einfluss von Zuschauern wurde ebenfalls nicht betrachtet (Ton- und Informationshaltigkeit der Geräusche). Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der 18. BImSchV Der Anregung, für die Sportanlage keine Be- baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmi- triebszeiten festzusetzen, wird nachgekommen. gung nicht erforderlich war - errichtet waren und da- Es sind keine Festsetzungen von Betriebszeiten nach nicht wesentlich geändert werden, soll die zustän- des Tennisplatzes notwendig bzw. vorgesehen. dige Behörde, gemäß §5 Abs. 4, von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissions- richtwerte an den in § 2 Abs. 2 genannten Immission- sorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden. Aus unserer Sicht muss sichergestellt sein, dass die Be- Die sichere Einhaltung der 18. BImSchV ist ge- wohner der geplanten Gebäude zu keinem Zeitpunkt mäß dem Gutachten gewährleistet. Eine Lärm- durch den Betrieb der Tennisanlage erheblich durch Ge- schutzwand bzw. eine Einschränkung der Be- räusche belästigt werden. Die sichere Einhaltung der triebszeiten ist nicht erforderlich. Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV ist zu gewähr- Die Geräuschsituation 1 ist entsprechend der 18. leisten. Möglicherweise ist dazu eine Modifizierung der BImSchV ein seltenes Ereignis, sie tritt seltener Betriebszeiten der Tennisanlage oder das Aufstellen ei- als an 18 Tagen im Jahr auf. Die Beurteilungs- ner Lärmschutzwand, zumindest für den Schutz der An- pegel liegen weit unter den bei einem seltenen wohner im EG (1. OG), erforderlich. Ereignis zulässigen Pegeln von z. B. 65 dB(A) in- nerhalb der Ruhezeit von 13 – 15 Uhr am Sonn- tag. Seite 9/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Die maßgeblichen Außenlärmpegel nach der Tabelle auf Der Anregung wurde nachgekommen. Die maß- Seite 8 der schalltechnischen Untersuchung „Bebau- geblichen Außenlärmpegel sind in der Tabelle ungsplan L 21 in Lämmerspiel, Schutz einer möglichen bei den Festsetzungen für die jeweiligen Fassa- Wohnbebauung gegen den Außenlärm, Prof. Dr. Peter den angegeben. Gordan vom 28.09.2020“, sind in der Planzeichnung für die jeweiligen Fassaden anzugeben. -Mit Verweis auf den Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissions- schutz empfehlen wir folgende Textfestsetzungsempfeh- lung in den Bebauungsplan aufzunehmen: Luftwärmepumpen, Klimaanlagen, Lüftungsgeräte, Der Anregung, Festsetzungen über Klimageräte Mini-Blockheizkraftwerke und vergleichbare Anlagen zu treffen, wird nicht nachgekommen. sind in Abhängigkeit ihrer Schallleistung einschließlich eines Zuschlags von 6 dB(A) für Ton- und Informations- haltigkeit (TI-Zuschlag) so zu errichten und zu betrei- ben, dass die Immissionsrichtwerte von schützenswer- ten Daueraufenthaltsräumen nach DIN 4109 der Nach- barbebauung im Misch-, allg. bzw. reinen Wohngebie- ten einzuhalten sind (siehe „Leitfaden für die Verbesse- rung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ vom Länderausschuss Immissionsschutz, 28.08.2013; Tabelle 1: Erforderliche Abstände abhängig von der Baugebietsnutzung). Eine Reduzierung des Abstandes kann zugelassen werden, wenn durch Sachverständi- gengutachten der Nachweis erbracht werden kann, dass unter Beachtung der Vorbelastung durch die lärmemit- tierende Anlage (z. B. Luftwärmepumpe, Klimaanlage) die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Einwir- kungsbereich eingehalten werden können. Ferner empfehlen wir die folgenden Textfestsetzungs- empfehlungen in den Bebauungsplan aufzunehmen: Stationäre Anlage, wie z.B. Luftwärmepumpen, Klima- Der Anregung, Festsetzungen über Klimageräte geräte usw., dürfen keine ton- und/oder impulshaltigen zu treffen, wird nicht nachgekommen. oder tieffrequente Geräusche erzeugen. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Der Anregung, Festsetzungen über künstlichen durch Licht sollte auf den Einsatz heller, weitreichender Lichtquellen und Beleuchtungsanlagen zu tref- künstlicher Lichtquellen sowie von Beleuchtungsanla- fen, wird nicht nachgekommen. gen mit wechselndem oder bewegtem Licht verzichtet werden. Leuchten müssen staubdicht und so ausgebildet sein, dass eine Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Flä- che erfolgt. Eine direkte Blickverbindung zu Lichtquel- len von benachbarten schutzbedürftigen Daueraufent- haltsräumen aus ist durch geeignete Lichtpunkthöhe, Neigungswinkel der Leuchten, Reflektoren, Blenden usw. zu vermeiden. Für größere Außenflächen, die gleichmäßig ausgeleuch- tet werden sollen, sind Scheinwerfer mit asymmetri- scher Lichtverteilung zu verwenden, die oberhalb von 85O Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht ab- geben. Seite 10/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Gerüche emittierende Anlagen (z. B. Mülltonnen,- Kom- Der Anregung, Festsetzungen zu ggfs. Gerüche postplätze, Küchendunst-abzugsanlagen) sind nach dem emittierenden Anlagen zu treffen, wird nicht Stand der Technik so zu errichten (z. B. Einhausung, nachgekommen. Aufstellung entfernt schutzbedürftiger Daueraufent- haltsräume bzw. Daueraufenthaltsplätze) und zu betrei- ben, dass es zu keinen Gesundheitsgefährdungen oder erheblichen Belästigungen im Bereich schutzbedürftiger Daueraufenthaltsräume nach DIN 4109 und Dauer- aufenthaltsflächen (z. B. Balkone, Terrassen, Freisitze) kommt. Für Feuerwehr und Rettungsdienst sind die erforderli- Die Erläuterungen zu Rettungswegen werden chen Flächen (Feuerwehrstellfläche), die Zu- und zur Kenntnis genommen. Die Rettungswege Durchgänge und die Feuerwehrzufahrten nach den sind intern auf dem Grundstück im Rahmen der DIN-Richtlinien auszuführen und zu kennzeichnen. Die Baugenehmigung nachzuweisen. Kennzeichnung muss von der öffentlichen Verkehrsflä- che aus sichtbar sein. Der 2. Rettungsweg ist sicher zu stellen und die Begrü- Die Anregungen zu Rettungswegen werden zur nung ist so auszuführen und zu pflegen, dass die erfor- Kenntnis genommen. Die Rettungswege sind in- derlichen Feuerwehrstellflächen und auch die Flächen tern auf dem Grundstück im Rahmen der Bau- für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges freige- genehmigung nachzuweisen. halten werden. Es muss sichergestellt sein, dass alle Nutzungseinheiten in jedem Obergeschoss jederzeit an- geleitert werden können. Es wird vorausgesetzt, dass die Löschwasserversorgung Die Hinweise zur Löschwasserversorgung wer- (Grundschutz), die Anzahl und die Entfernung der den zur Kenntnis genommen. In der Begrün- Löschwasserentnahmestellen (Hydranten), sowie deren dung sind Angaben zur Löschwasserversorgung Kennzeichnung erfolgen. Die Löschwasserversorgung genannt. Die Löschwasserversorgung muss ausreichend (mind. 1.600 l/min) dimensioniert mit min. 1.600 l ist laut Berechnung der Stadt- sein und in allen Bereichen des Plangebietes zur Verfü- werke Mühlheim am Main sichergestellt. gung stehen. Ein ausreichender Fließdruck (mind. 1,5 bar) muss gewährleistet sein. Sollten Löschwasserzisternen zur Sicherung des Grund- schutzes herangezogen werden, sind diese individuell bezüglich Lage, Größe und Entnahmestelle mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Wir bitten uns über alle aus dem Bebauungsplan für die Der Anregung wird nachgekommen. Der Kreis Schulentwicklungsplanung resultierenden Folgen, ins- Offenbach als Baugenehmigungsbehörde ist zu- besondere über die daraus resultierende Einwohner- ständig für die Erteilung der Baugenehmigung, zahlveränderung, zeitnah zu informieren. anhand derer die Einwohnerzahl anhand der tatsächlich genehmigten Wohnungen genauer abzuschätzen ist, als über den Bebauungsplan. Das Planvorhaben liegt an dem amtlich festgesetzten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gel- Wasserschutzgebiet der Schutzzone IIIB. tungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt. Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu 100 % vom ZWO Siehe Zweckverband Wasserversorgung und über drei Übergabeschächte versorgt. Durch das Bebau- Stadtwerke ungsgebiet L21 ergeben sich nach unserer Einschätzung aufgrund der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine nen- nenswerten Steigerungen im Trinkwasserbezug von Seite 11/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Lämmerspiel. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft die benötigte Trinkwassermenge zu liefern. Derzeit finden bilaterale Gespräche zur Klärung der Be- Siehe Zweckverband Wasserversorgung und reitstellung von Trinkwasser und den Wasserlieferungs- Stadtwerke bedingungen zwischen den Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH und dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach statt. Bezüglich der artenschutzrechtlichen Begehung sei da- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In rauf hingewiesen, dass die Terminierung (Ende August, den Festsetzungen wurden Nisthilfen festgesetzt tagsüber) wenig Rückschlüsse auf Vorkommen brüten- sowie eine Heckenstruktur. der Vogelarten und nachtaktiver Fledermausarten zu- lässt. Ob eine Untersuchung von weiteren streng ge- schützten Säugetierarten im Plangebiet vorgenommen wurde, bleibt offen. Wir weisen darauf hin, dass wesentliche Erkenntnisse Der Anregung wird nachgekommen und in den der Artenschutzprüfung in die Planunterlagen zu über- Hinweisen wird folgender Text aufgenommen: nehmen sind. Dementsprechend bitten wir, in den Hin- Zeitliche Begrenzung von Rückbau- und Ro- weisen zu den textlichen Festsetzungen zu berücksichti- dungsarbeiten gen, dass gemäß dem artenschutzrechtlichen Fachbei- trag, Seite 7, „Abrissarbeiten der Gebäude […] im Zuge Rückbauarbeiten dürfen nur von November bis von Baumaßnahmen […] nur im Winterhalbjahr März außerhalb der Brutzeiten durchgeführt durchgeführt werden [sollten]“. werden. Für Rodungsarbeiten dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September keine Ein- griffe in Gehölze vorgenommen werden. Bei Rückbau- und Rodungsarbeiten außerhalb der genannten Zeiträume bedarf es einer arten- schutzrechtlichen Betrachtung durch eine öko- logische Baubegleitung. Werden Verbotstatbe- stände nach § 44 BNatSchG berührt, ist eine Be- freiung nach § 67 BNatSchG bei der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich Der Anregung, weitere Bäume im Sinne von 54 Bäume, von denen lediglich zwei Winter-Linden Grünstrukturen zur Anpflanzung festzusetzen, (Tilia cordata) nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB zum Er- wird nachgekommen: zusätzliche Hecken wer- halt festgesetzt wurden. Unter den insgesamt 52 zu fäl- den zur Neuanpflanzung festgesetzt. lenden Bäumen befinden sich 44 Laubbäume. Zwar wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt, dass je angefangene 500 m² Grundstücksfläche mindestens ein heimischer Laubbaum gepflanzt werden soll, jedoch ist die Überprüfbarkeit durch die öffentliche Hand auf Pri- vatgrundstücken nur begrenzt möglich. Angesichts ihrer ökologischen Bedeutung empfehlen wir daher dringend, weitere Laubbäume zum Erhalt oder zumindest zur An- pflanzung verbindlich festzusetzen, etwa im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche oder dem vorgesehenen Spielplatz. Wir regen zudem an zu überprüfen, ob vorhandene Der Anregung, die Erhaltung des Lederhülsen- Bäume, die sich im Bereich der nicht überbaubaren Flä- baums zu prüfen, wurde nachgekommen. Die che, z.B. im nordöstlichen und südlichen Bereich des Bäume werden aufgrund der geplanten Tiefga- Plangebiets, befinden, zum Erhalt festgesetzt werden rage nicht zu erhalten sein. können. Eine Begründung, weshalb die neben den bei- den Winterlinden und der Hainbuchenhecke ebenfalls Seite 12/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung als erhaltenswert eingestuften Bäume (Lederhülsen- baum und Leyland-Zypresse) nicht entsprechend zum Erhalt festgesetzt wurden, liegt nicht vor. In diesem Zusammenhang wird auf Seite 13 des arten- Die Traubeneiche befindet sich außerhalb des schutzrechtlichen Fachbeitrags ausgeführt, dass sich ei- Geltungsbereiches. Die möglichen verpflanzba- nige der „zahlreiche[n] vitale[n] Platanen […] auch für ren Platanen sind der Baumkartierung, die An- eine Verpflanzung eignen würden, allerdings mit ein- gaben zur Vitalität enthält, zu entnehmen. geschränkter Verwendungsmöglichkeit“. Außerdem „sollte schließlich auch auf die sehr alte, erhaltenswerte Traubeneiche (Quercus petraea) – […] auf der Grenze zu den Tennisplätzen – Rücksicht genommen werden“. Die konkreten Standorte der verpflanzbaren Platanen und der erhaltenswerten Traubeneiche gehen aus den Unterlagen nicht hervor. Die Bäume bleiben in Begrün- dung und Festsetzungen des Bebauungsplans bislang unberücksichtigt. Gemäß der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB Der Anregung, die Pflanzliste zu überprüfen, ist „je angefangene 500 m² Grundstücksfläche […] wird nachgekommen. mindestens ein heimischer Laubbaum“ zu pflanzen. Wir Die Pflanzliste wird angepasst. bitten deshalb, ausschließlich heimische Arten in die Pflanzliste aufzunehmen, z.B. Winter-Linde (Tilia cordata) und Hainbuche (Carpinus betulus; vgl. Arten in der Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Hecken gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). Die Pflanzliste sollte im Sinne der getroffenen Festsetzung auf nicht-einheimi- sche, standortfremde Arten überprüft und diese ggf. ge- strichen werden, z.B. Tulpenbaum (Liriodendron tuli- pifera), Amberbaum (Liquidambar spp.), Persischer Ei- senholzbaum (Parrotia persica) und Pontische Eiche (Quercus pontica). Die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung der Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ex- Wohngebäude und Carports wird ausdrücklich begrüßt. tensive Dachbegrünung begrüßt wird. Dächer Hinsichtlich der für Hauptdächer zulässigen Dachnei- mit 45- 75° Dachneigungen sind nur im Misch- gung von 45° bis 75° sollte jedoch überprüft werden, ob gebiet zulässig – hier ist keine Dachbegrünung hier eine Dachbegrünung realisierbar ist. festgesetzt. Wir regen an, durch eine textliche Festsetzung das Anle- Der Anregung wird nachgekommen. In den gen von ökologisch wertlosen Schottergärten zugunsten Festsetzungen zu Maßnahmen von Natur und von begrünten Flächen auszuschließen. Landschaft wird folgender Satz ergänzt: „Das Anlegen von Schottergärten ist nicht zulässig.“ Wir bitten, das Planzeichen für den Spielplatz gemäß Der Anregung, das Planzeichen für Spielplatz zu dem Bestimmtheitsgebot eindeutig in der Planzeich- verorten wird nicht nachgekommen. Das Plan- nung zu verorten. Wir regen in diesem Zusammenhang zeichen „Spielplatz“ ist auf einer Verkehrsfläche an, den Spielplatz – anstelle einer Verortung innerhalb besonderer Zweckbestimmung (Fuß-Radver- der Verkehrsfläche – im Baugebiet selbst oder als Grün- kehr) dargestellt. Damit ist die Lage des Spiel- fläche i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festzusetzen und platzes in Bezug auf das Planungsziel hinrei- eindeutig abzugrenzen. chend eindeutig verortet. Wir bitten, die Signaturen für die Baulinie (§ 23 Abs. 2 Der Anregung, Baulinien und Umgrenzungen BauNVO) sowie die Umgrenzung für Stellplätze, Car- von Stellplätzen eindeutig zu unterscheiden, port und Müllsammelplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) in wird nachgekommen. Seite 13/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung der Planzeichnung und der Legende eindeutig zu unter- scheiden. Bei voller Ausnutzung der Baufenster und unter Berück- Die Einhaltung der Abstandsflächen sind im sichtigung der möglichen umsetzbaren Gebäudehöhen Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach- kann es in Teilbereichen zu Überdeckungen der Ab- zuweisen. Es handelt sich nicht um einen Vor- standsflächen (§6 (3) Satz 1 HBO) kommen. habenbezogenen Bebauungsplan, von daher wird mit den Baufenstern nicht zwangsläufig die Bei Überdeckungen der erforderlichen Abstandsflächen zukünftige Gebäudekubatur abgebildet. wird ein Antrag auf Abweichung von den Bestimmun- gen nach §6 HBO erforderlich. In diesem Fall wäre ein Antrag auf Genehmigung nach §65 der derzeit gültigen HBO zu beurteilen. Wir bitten die Anregungen und Hinweise in Ihre Pla- nung mit einzubeziehen. Zweckverband Wasserversorgung Unsere Fernleitungen sind durch Ihr Bauvorhaben L21 nicht betroffen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Ortsnetz des Versorgungsträgers Stadtwerke Mühl- heim am Main GmbH. Zur Klärung der Frage, ob und wieviel Wasser in m³/h Die Aussagen über Trinkwasser betreffen die ge- aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung im angege- samte Wasserversorgung in Lämmerspiel. Der benen räumlichen Geltungsbereich „L21“ entnommen hier in Rede stehende Bebauungsplan befindet werden kann, gibt es derzeit folgenden Sachstand: sich auf einem bebauten Grundstück im Orts- kern. Die Gemeinde Lämmerspiel wird zu 100 % vom ZWO Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ZWO über drei Übergabeschächte versorgt. Durch das Bebau- die Steigerung des Trinkwasserverbrauchs in ungsgebiet L21 ergeben sich nach unserer Einschätzung Lämmerspiel durch das Vorhaben im Geltungs- aufgrund der Größe von 0,97 ha und der Vorgabe eines bereich des Bebauungsplans als gering ein- zwei- bis viergeschossigen Wohnungsbau keine nen- schätzt. nenswerten Steigerungen im Trinkwasserbezug von Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Lämmerspiel. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft die grundsätzliche Bereitschaft besteht, die benö- benötigte Trinkwassermenge zu liefern. tigte Trinkwassermenge für Lämmerspiel zu lie- fern. Derzeit finden bilaterale Gespräche zur Klärung der Be- reitstellung von Trinkwasser und den Wasserlieferungs- bedingungen zwischen den Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH und dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach statt. Rhein-Main-Verkehrsverbund Nach Durchsicht der Planunterlagen teilen wir Ihnen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RMV mit, dass wir keine Bedenken vorzubringen haben. keine Bedenken vorbringt. Anregen möchten wir jedoch bezugnehmend auf Perso- Der Anregung, einen barrierefreien Ausbau von nengruppen mit besonderem Bedarf, Familien und Se- der Wohnung bis zum Bushalt vorzusehen, kann nioren einen barrierefreien Ausbau von der Wohnung nachgekommen werden, kann jedoch nicht im bis zum Bushalt, um die günstige Ortslage optimal für Bebauungsplan festgesetzt werden. Es handelt die zukünftigen Bewohner auszuschöpfen. sich um ein privates Grundstück. Regelungen über den Ausbau der Verkehrsfläche können ggfs. über einen städtebaulichen Vertrag getrof- fen werden. Seite 14/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Hochtaunuskreis Planungsanlass und Ziel für die Aufstellung des Bebau- - ungsplans Nr. L21 ist der Abriss der vorhandenen Nut- zung von Gastronomie, Wohnen, Hotel, und Tagungen und Neubau von neuen Wohnungen und ergänzenden Nutzungen wie u.a. Gastronomie, Dienstleistungsge- werbe und Einzelhandel. Der Geltungsbereich umfasst eine Flächengröße von 9.700 m². Der Bebauungsplan- entwurf ist im Bestand größtenteils versiegelt. Hinzu- kommend liegt der Geltungsbereich des Bebauungs- plans partiell im Bebauungsplan L9. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des § 13 a BauGB durchge- führt. Planungsrechtliche Hinweise, Anregungen und Beden- Die Zusammenfassung ist insofern korrekt, als ken der Bebauungsplan als Bebauungsplan der In- nenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt Auf der Ebene des Regionalen Flächennutzungsplans wird. Es handelt sich nicht um ein Vorhaben (RegFNP) 2010 ist das Plangebiet hauptsächlich als nach § 12 BauGB, bei dem die Gemeinde nicht “Wohnbaufläche, Bestand“ und entlang der Bischof- an die Festsetzungen gem. § 9 BauGB gebunden Ketteler-Straße als „Gemischte Baufläche, Bestand“ dar- wäre. gestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist nicht erfor- derlich. Landwirtschaftliche Hinweise, Anregungen und Beden- ken Aufgrund der erfolgreichen Bewertung und Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist für die Fledermäuse eine Zerstörung von deren Lebens- oder Ruhestätten o- der die Tötung von Individuen nicht wahrscheinlich. Vögel könnten vom Wegfall von Nistmöglichkeiten im Bereich rund um die Parkplätze betroffen sein. Da der räumliche Geltungsbereich des im Stadtteil Läm- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nut- merspiel gelegenen Bebauungsplanentwurfs L21 weitge- zung bereits versiegelter Flächen als ein wichti- hend versiegelt ist und landwirtschaftliche Belange ger Beitrag zum sparsamen und schonenden nicht berührt werden, wird abschließend ausdrücklich Umgang mit Grund und Boden angesehen wird. begrüßt, dass durch die Nutzung bereits versiegelter Flächen im Sinne des § 1 a BauGB ein wichtiger Beitrag zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden geschaffen wird. Landesamt für Denkmalpflege gegen die Aufstellung Bebauungsplanes werden von Sei- Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine ten unserer Behörde keine grundsätzlichen Bedenken o- grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebau- der Änderungswünsche vorgebracht. ungsplan bestehen. Die Belange der hessenArchäologie sind ausreichend Die Belange der Denkmalpflege wurden bereits berücksichtigt (Begründung zum B-Plan Seite 12 Punkt im Entwurf berücksichtigt. 6.1 Hinweis Bodendenkmäler und im Planteil der Pla- nungsrechtlichen Festsetzung unter Hinweise: Boden- denkmäler). Seite 15/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung Amt für Bodenmanagement Es bestehen keine Anregungen, Einwände oder Beden- Der Hinweis auf die Umbenennung der Flurstü- ken. cke aufgrund der Berichtigung wird zur Kennt- nis genommen und im weiteren berücksichtigt. Hinweis: Unter Geltungsbereich ist das Flurstück Flur 1 Nr. 993/1 aufgeführt. Das Flurstück hat die Nr. 993/2. Telekom Vom eingereichten Bebauungsplan sind wir betroffen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Hausan- Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanla- schlüsse der Telekom in das Plangebiet führen. gen der Telekom. (s. Anlage – Lageplan Hausan- schlüsse) Die im Planbereich liegenden Telekommunikationsli- nien der Telekom werden von der Baumaßnahme even- tuell berührt und müssen bei Bedarf gesichert, verän- dert oder verlegt werden. Stadtwerke der Stadt Mühlheim ich beziehe mich auf die nachstehende Nachricht des Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ZWO (Anmerkung der Verfasserin: siehe hier Stellung- grundsätzliche Bereitschaft des Zweckverbandes nahme ZWO) sowie auf ein Gespräch von heute mit (…) Wasserversorgung besteht, die benötigte Trink- dem Geschäftsführer des ZWO. wassermenge für Lämmerspiel zu liefern. Demnach wird der ZWO für Lämmerspiel ausreichende Wassermengen bereitstellen, die wir als örtlicher Ver- sorger dann an den Hausanschlüssen des Waitz-Gelän- des zur Verfügung stellen können. Frauenbeauftragte Bedenken habe ich bezüglich der Aufstellung des Be- Die Anregung wird insofern aufgenommen, als bauungsplans nicht vorzubringen. der Bebauungsplan durch seine Lage und die Anbindung an die Infrastruktur die genannten Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass bei der Schaf- Bestandteile der Lebensqualität für junge Fami- fung neuer Wohngebiete die auch Familien mit Kindern lien bieten kann. ansprechen, zugleich auf den Ausbau und die Erreich- barkeit der sozialen Infrastruktur zu achten ist. Ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität junger Fami- lien sind Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Spiel- flächen und Einkaufsmöglichkeiten in Wohnungs- bzw. Hausnähe. Seite 16/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung 3. Anregungen der Öffentlichkeit 1 1 ich habe den neuen Bebauungsplan gesehen und bin Die Reaktion auf den Bebauungsplan wird zur schockiert. Kenntnis genommen. 2 1 Ganz offensichtlich ist es so, dass die Interessen des In- Die Aufstellung des Bebauungsplanes L21 er- vestors die einzigen sind, die berücksichtigt werden und folgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches dass die angebliche Öffentlichkeitsbeteiligung darin be- (BauGB) in Verbindung mit den zu beachten- steht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, was ohnehin be- den Rechtsnormen. schlossen wird und alle Einreden abzuschmettern. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Dadurch wird der demokratische Prozess ad absurdum Aufstellungsbeschluss am 25.06.2020 gefasst. geführt. In einer Zeit, in der von allen Seiten die Demo- Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte kratie unter Beschuss gerät, ist ein solches Verhalten be- nach den Vorgaben des Baugesetzbuches so- sonders verantwortungslos. Der Magistrat und der Bür- wie mit 2 zusätzlichen Informationsveranstal- germeister haben sich in dieser Sache verhalten wie die tungen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öf- Regierenden einer Bananenrepublik. fentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 03.08.2020 bis 04.09.2020 durch- geführt. Des Weiteren wurden in der 1. Infor- mationsveranstaltung am 25.08.2020 die Grundzüge der geplanten baulichen Entwick- lungen vom Eigentümer vorgestellt. Die einge- gangenen Stellungnahmen aus der Öffentlich- keit sowie die Anmerkungen aus der 1. Infor- mationsveranstaltung sind bei der weiteren Bearbeitung der Gutachten sowie des Bebau- ungsplanentwurfes eingeflossen. In der 2. In- formationsveranstaltung am 23.11.2020 wurde der Bebauungsplanentwurf, die damit verbundenen Gutachten sowie die Berücksich- tigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2020 erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 14.12.2020 bis 18.01.2021. In diesem Zeitraum konnten Stel- lungnahmen zu den Bebauungsplanentwurfs- unterlagen mit den dazugehörigen Gutachten verfasst werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß § 1(7) BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei- nander gerecht abzuwägen. Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, sind zu er- mitteln und zu bewerten. Es wurden Erhebun- gen unter anderem zu folgenden Themen durchgeführt: Verkehr, Lärm, Boden, Arten- schutz, Bestandssituation der Freiflächen, Be- standssituation des Planungsrechts, soziale und technische Infrastruktur. Zur Wahrung der Verfahrenstransparenz sind die mit dem Bebauungsplanentwurf L21 ver- bundenen Unterlagen auf der Homepage der Stadt Mühlheim veröffentlicht. Seite 17/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung 3 1 Wie oft haben sich Verantwortliche mit Vertretern des siehe oben Investors getroffen, um zu beraten, was zu tun ist? Wie viele Telefonate wurden geführt? 4 1 Und wie viele persönliche und telefonische Gespräche siehe oben wurden andererseits mit Vertretern von Meinungen ge- führt, die der Idee des Investors ablehnend gegenüber- standen? 5 1 Warum wurde von der Stadt selbst kein Entwurf zur Ent- Die vorgesehene Beendigung des Gastrono- wicklung des Geländes vorgelegt? mie- und Hotelbetriebes war Anlass für den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2020 die Aufstellung des Bebauungs- planes L21 mit dem Ziel beschlossen, die pla- nungsrechtliche Grundlage für die Entwick- lung von Wohnungsbau mit zwei bis vier Voll- geschossen und ergänzenden Nutzungen wie Gastronomie, Dienstleistungsgewerbe und Einzelhandel zu erstellen. In den Erläuterun- gen zum Aufstellungsbeschluss sind aus den Anträgen der Fraktionen einzelne städtebauli- che Ziele formuliert (Begründung Seite 3). Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist es Aufgabe der Kommune bauliche oder sonstige Nutzungen in der Gemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzu- bereiten. Im vorliegenden Bebauungsplanent- wurf wurden die von der Stadtverordneten- versammlung im Aufstellungsbeschluss be- schlossenen Ziele umgesetzt und damit die zu- künftigen baulichen Entwicklungen im Plan- gebiet festgelegt. 6 1 Warum hat die Stadt nicht von ihrem Vorkaufsrecht Ge- Die Stadt kann ein Vorkaufsrecht nur ausü- brauch gemacht? ben, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt (§ 24 Baugesetzbuch), z.B. wenn auf der Fläche Nutzungen für öffentliche Zwe- cke vorgesehen sind. Im Regionalen Flächen- nutzungsplan ist der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes L21 als Wohn- und Mischge- biet ausgewiesen. Diese Darstellungen sind Grundlage für die von der Stadtverordneten- versammlung formulierten Ziele für die Auf- stellung des Bebauungsplanes ( Begründung Seite 3). Ein Vorkaufsrecht ist damit nicht zu begründen. 7 1 Eine Beteiligung bedeutet grundsätzlich eine ergebnisof- siehe oben fene Mitwirkung. Dies ist die vom Gesetzgeber inten- dierte Bedeutung. Die sogenannte Beteiligung der Bürger von Mühlheim hatte in diesem Fall aber nur eine Feigen- blattfunktion. Das gesamte Verfahren ist eine groteske Farce. Es ist vollkommen offensichtlich, dass keine in diesem Verfahren gemachte Anregung aus der Bürger- schaft irgendetwas an der beschlossenen Sache ändern Seite 18/86
Bebauungsplan L21 Entwurf Abwägung wird. Das gesamte heuchlerische Verfahren ist eine Schande für Mühlheim und mein Rat an alle tatsächlich Beteiligten am Prozess ist: Schämen Sie sich. 8 2 ich finde es anerkennenswert, dass Sie die Bürger bei der Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gestaltung des Waitzgeländes mit einbeziehen. Einbeziehung der Bürger bei der zukünftigen Entwicklung des Waitzgeländes anerkannt wird. 9 2 Nun stellt sich für mich jedoch die Frage, warum bis dato Die Petition "Neue Ortsmitte Lämmerspiel" kaum Augenmerk auf die Vorschläge der Petition genom- wurde am 05.11.2020 Herrn Bürgermeister men worden ist. Schließlich stellt diese die Meinung vie- Tybussek und dem Stadtverordnetenvorsteher ler Menschen dar, die direkt betroffen sind. Bürgernahe Herrn Winter übergeben. In der öffentlichen und zukunftsorientierte Stadtentwicklung sollten im Vor- Informationsveranstaltung am 23.11.2020, die dergrund stehen und keine finanziellen Investoreninte- live im Internet übertragen wurde, wurde aus- ressen. Wie heißt es so schön:"Die Mischung macht's!" führlich erläutert, wie die einzelnen Themen der Petition in den Bebauungsplanentwurf L21 eingeflossen sind. Die Präsentation ist auf der Homepage der Stadt Mühlheim veröffent- licht https://www.muehlheim.de/L21LSP. Die Vorgaben des § 1 (7) Baugesetzbuch - bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegenei- nander und untereinander gerecht abzuwägen - wurden bei der Aufstellung des Bebauungs- planes berücksichtigt. Grundlagen für die Ab- wägung sind unter anderem das bestehende Planungsrecht, die vorliegenden Gutachten sowie die Anregungen der Öffentlichkeit (https://www.muehlheim.de/L21LSP) und der Träger öffentlicher Belange. 10 3 Nach Kenntnisnahme der neuen Bebauung für das Waitz- Im Generalentwässerungsplan der Stadt Gelände möchte ich darum bitten, die Frage des Ortska- Mühlheim ist das Plangebiet berücksichtigt. nals, insbesondere in der Fritz-Erler-Straße zu überprü- Demnach ist die Entwässerung mit Anschluss fen. an die Kanalisation in der Bischof-Ketteler- Straße und in der Dietrich Bonhoeffer-Straße vorgesehen. Eine Entwässerung in die Kanali- sation der Fritz-Erler-Straße ist nicht zulässig. 11 3 Bei starken Regenfällen ist die Straße häufig über- siehe oben schwemmt und die Anwohner haben Wasser im Keller. 12 3 Weitere Anbindungen an dieses zu schwach ausgelegte Die Leistungsfähigkeit der städtischen Kanali- Kanalnetz sind einer Meinung nach nicht möglich. sation ist mit Anschluss des geplanten Vorha- bens unter Berücksichtigung der Vorgaben des Generalentwässerungsplanes gegeben. 13 4 Ich möchte hier fristgerecht mein ausdrückliches Veto Es wird zur Kenntnis genommen, dass fristge- gegen das Bebauungsvorhaben in Lämmerspiel Ortsmitte recht ein Veto gegen das Bebauungsvorhaben einlegen. in Lämmerspiel Ortsmitte eingelegt wird. 14 4 Wie Sie wissen, handelt es sich hier um eine ortsuntypi- Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes L21 sche hochverdichtete, überdimensionierte und bis wird die zulässige bauliche Ausnutzung (GRZ, zu fünfstöckige Anlage mit bis zu 120 Wohnungen. GFZ, Vollgeschosse) im Wesentlichen aus dem gültigen Bebauungsplan L9 übernommen. Es sind Gebäude in 2- bis 4-geschossiger Bau- weise mit jeweils einem Staffelgeschoss zuläs- sig. Damit eine großzügige Durchwegung für Seite 19/86
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