MANNHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 "SPINELLI U-HALLE" - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN

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MANNHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 "SPINELLI U-HALLE" - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
MANNHEIM

      BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 „SPINELLI U-HALLE“

            SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN

Projekt 855-88 / Stand: 26. April 2021
MANNHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 "SPINELLI U-HALLE" - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 2

Mannheim
Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“

Schalltechnisches Gutachten zu dem Bebauungsplan

Dieser Bericht besteht aus 42 Seiten und den Anhängen A bis B. (855_88_su1)

Berichtsnummer:                          855-88-1

Berichtsdatum:                           26. April 2021

Auftraggeber:                            Stadt Mannheim
                                         Geoinformation und Stadtplanung
                                         Collinistraße 1
                                         68161 Mannheim

Aufgabenstellung:                        Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind folgende Aufgabenstellun-
                                         gen zu untersuchen:

                                                Gewerbelärm auf vorhandene und geplante schutzwürdige Nutzun-
                                                 gen.

                                                Zunahme des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen
                                                 Nutzungen,

                                                Verkehrslärm im Plangebiet sowie

                                                Neubau öffentlicher Straßen.

Erarbeitet durch:                        WSW &Partner GmbH

Bearbeitung:                             Dipl.-Ing. (FH) Ute Lehnertz

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                                     Seite 3

Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                                                  Seite

1       Aufgabenstellung .............................................................................................................. 7

2       Grundlagen ....................................................................................................................... 8

3       Gewerbelärm auf geplante und vorhandene schutzwürdige Nutzungen ............................. 9

        3.1     Rahmenbedingungen und Vorgehensweise .......................................................................... 9

        3.2     Beurteilungsgrundlagen..................................................................................................... 11

        3.3     Ermittlung der Vorbelastung aufgrund des Gewerbegebiets Talstraße ................................ 13

        3.4     Nutzungsbeschreibung ...................................................................................................... 15

        3.5     Berechnung der Schallemission.......................................................................................... 18

        3.6     Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells ................................................................. 19

        3.7     Durchführung von Ausbreitungsrechnungen ...................................................................... 20

        3.8     Darstellung der Berechnungsergebnisse ............................................................................. 21

        3.9     Beurteilung der Berechnungsergebnisse ............................................................................ 22

        3.10 Fazit ................................................................................................................................ 22

4       Zunahme der Verkehrsgeräusche an bestehenden Verkehrswegen .................................. 23

        4.1     Vorgehensweise ................................................................................................................ 24

        4.2     Beurteilungsgrundlagen..................................................................................................... 24

        4.3     Ermittlung der Geräuschemissionen der maßgeblichen Verkehrswege................................ 25
                4.3.1 Straßenverkehr .................................................................................................................. 25
                4.3.2 Schienenverkehr ................................................................................................................ 26

        4.4     Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells ................................................................. 27

        4.5     Durchführung von Ausbreitungsrechnungen ...................................................................... 27

        4.6     Darstellung der Berechnungsergebnisse ............................................................................. 28

        4.7     Beurteilung der Berechnungsergebnisse ............................................................................ 28

5       Verkehrslärm im Plangebiet ............................................................................................ 29

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                                          Seite 4

        5.1     Vorgehensweise ................................................................................................................ 29

        5.2     Beurteilungsgrundlagen..................................................................................................... 29

        5.3     Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells ................................................................. 31

        5.4     Durchführung von Ausbreitungsrechnungen ...................................................................... 31

        5.5     Darstellung der Berechnungsergebnisse ............................................................................. 32

        5.6     Beurteilung der Berechnungsergebnisse ............................................................................ 32

6       Neubau öffentlicher Straßen ........................................................................................... 33

7       Zusammenfassung .......................................................................................................... 35

Tabellen

Tabelle 1           Immissionsrichtwerte der TA Lärm ....................................................................................................... 11
Tabelle 2           Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß
                    Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 zur Beurteilung von Verkehrslärm ........................................................ 30
Tabelle 3           Einstufung der Schutzwürdigkeit und maßgebliche Orientierungswerte ............................................. 30
Tabelle 4           Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV............................................................................................... 33

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                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 5

Anhänge A bis B

Anhang A            Pläne

Plan A01            Übersicht städtebauliches Konzept, ohne Maßstab
Plan A02            Vorabzug des Bebauungsplans Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“, Bearbeitungsstand 08.04.2021, Planungs-
                    gruppe Darmstadt, ohne Maßstab
Plan A03            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Ermittlung der Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Talstraße“,
                    digitales Simulationsmodell, höchster Beurteilungspegel an der Fassade Tag (06:00-22:00 Uhr),
Plan A04            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Ermittlung der Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Talstraße“,
                    digitales Simulationsmodell, höchster Beurteilungspegel an der Fassade, Nacht (22:00-06:00 Uhr),
                    höchster Pegel an der Fassade
Plan A05            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, Digitales Simulationsmodell,
Plan A06            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 2, Digitales Simulationsmodell,
Plan A07            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, höchster Beurteilungspegel an der Fas-
                    sade, Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A08            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, höchster Beurteilungspegel an der Fas-
                    sade, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde)
Plan A09            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 2, höchster Beurteilungspegel an der Fas-
                    sade, Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A10            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 2, höchster Beurteilungspegel an der Fas-
                    sade, Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde)
Plan A11            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, freie Schallausbreitung in den Plangebie-
                    ten, Rasterlärmkarte 9 m über Gelände, Beurteilungspegel Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A12            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, freie Schallausbreitung in den Plangebie-
                    ten, Rasterlärmkarte 9 m über Gelände, Beurteilungspegel Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nacht-
                    stunde)
Plan A13            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 2, freie Schallausbreitung in den Plangebie-
                    ten, Rasterlärmkarte 9 m über Gelände, Beurteilungspegel Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A14            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 2, freie Schallausbreitung in den Plangebie-
                    ten, Rasterlärmkarte 9 m über Gelände, Beurteilungspegel Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nacht-
                    stunde)
Plan A15            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, höchster Spitzenpegel an der Fassade, Tag
                    (06:00-22:00 Uhr)
Plan A16            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1, höchster Spitzenpegel an der Fassade,
                    Nacht (22:00-06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde)
Plan A17            Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade
Plan A18            Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Nullfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fas-
                    sade
Plan A19            Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Tag (06:00-22:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade
Plan A20            Zunahme des Verkehrslärms, Prognose-Planfall, Nacht (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fas-
                    sade
Plan A21            Zunahme des Verkehrslärms, höchste Zunahme an der Fassade, Tag (06:00-22:00 Uhr)
Plan A22            Zunahme des Verkehrslärms, höchste Zunahme an der Fassade, Nacht (22:00-06:00 Uhr)

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 6

Plan A23            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Tag (06:00-22:00 Uhr), Rasterlärmkarte 2 m über
                    Gelände (Freiflächen)
Plan A24            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Tag (06:00-22:00 Uhr), Rasterlärmkarte 12 m
                    über Gelände
Plan A25            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Rasterlärmkarte 2 m
                    über Gelände (Freiflächen)
Plan A26            Verkehrslärm im Plangebiet, freie Schallausbreitung, Nacht (22:00-06:00 Uhr), Rasterlärmkarte 12 m
                    über Gelände

Anhang B            Tabellen

Tabelle B01         Vorbelastung durch das Gewerbegebiet Talstraße, Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel
Tabellen B02        Ermittlung der Geräuschemissionen der Außenflächen und des Fußwegs zur Quartiersgarage
Tabellen B03        Berechnung der Schallemission aufgrund der Pkw-Bewegungen
Tabellen B04        Berechnung der Schallemission der Andienung
Tabelle B05         Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1 – Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel
Tabelle B06         Betrieb U-Halle, Quartiersgarage Variante 1 – Dokumentation der umgesetzten Emissionspegel
Tabelle B07         Straße – Prognose-Nullfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der
                    maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter
Tabelle B08         Straße – Prognose-Planfall, Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel: Verkehrsmengen der
                    maßgeblichen Straßenabschnitte und sonstige schalltechnisch relevante Parameter
Tabelle B09         Schiene – Dokumentation der Berechnung der Emissionspegel

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 7

1           Aufgabenstellung

Die Stadt Mannheim beabsichtigt, einen großen Teil der am nördlichen Rand des Stadtteils Feudenheim ge-
legenen Konversionsfläche „Spinelli Barracks“ als Kerngelände der Bundesgartenschau 2023 zu entwickeln.
Die Fläche wird in einen stadtumspannenden Grünzug Nord-Ost einbezogen, der von den Vogelstang-Seen
zum Luisenpark reichen wird. Die städtebaulichen Planungen sehen im Süden der Konversionsfläche neue
Nutzungen und Nutzungsverdichtungen vor. Innerhalb eines zwischen der Straße Am Aubuckel im Westen
und der Talstraße im Osten gelegenen Fläche sollen neue Wohnanlagen gebaut und im Bereich der soge-
nannten U-Halle Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Bildung und Freizeit entstehen. Weiter ist beabsich-
tigt, in diesem Teil des Grünzugs Nord-Ost einen Betriebshof des Eigenbetriebs Stadtraumservice der Stadt
Mannheim zu errichten. Die Haupterschließung und Anbindung an das überörtliche Straßennetz soll über die
Talstraße erfolgen. Als ein Teil-Bebauungsplan der Gesamt-Konversionsfläche „Spinelli Barracks und Grünzug
Nordost“ wird für den Bereich um die U-Halle nun das Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die U-Halle wird
im Rahmen der Bundesgartenschau 2023 genutzt und im Vorfeld in Teilen zurückgebaut. Für einzelne Nut-
zungen ist allerdings eine langfristige Nutzung über die BUGA hinaus vorgesehen. Hierfür wurde seitens der
BUGA GmbH ein Nutzungskonzept für den Zeitraum nach 2023 erstellt. Dieses Konzept stellt die Grundlage
für den Bebauungsplan „Spinelli U-Halle“ dar, der das Planungsrecht für die langfristige Nutzung des Areals
schaffen soll. Der Plan A01 im Anhang A zeigt das städtebauliche Konzept, der Plan A02 im Anhang A den
Vorabzug der Planzeichnung des Bebauungsplans „Spinelli U-Halle“, Stand 08.04.2021, Planungsgruppe
Darmstadt.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens er-
forderlich, da zukünftig von den geplanten Sondergebieten Geräuschemissionen ausgehen, deren Verträg-
lichkeit mit den in der Umgebung vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen zu untersuchen
und zu beurteilen war. Neben dem zukünftig von dem Plangebiet ausgehenden Gewerbelärm wird es auch
zu einer Zunahme des Verkehrs auf den bestehenden Straßen kommen. Daher war die planbedingte Ver-
kehrslärmzunahme entlang bestehender Straßen ebenfalls als untersuchungsrelevant einzustufen. Auf das
südliche Teilgebiet S03 wirken insbesondere die vorhandene Stadtbahn-Linie und die Straße Wingertsbuckel
ein, so dass auch der Verkehrslärm im Plangebiet zu untersuchen war. Außerdem werden im Geltungsbereich
des Bebauungsplans öffentliche Straßen neugebaut, so dass der Neubau öffentlicher Straßen ebenfalls zu
untersuchen war.

In dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr.77.37 „Spinelli U-Halle“ waren die folgenden
Aufgabenstellungen zu untersuchen und zu bewerten:

       Gewerbelärm auf geplante und vorhandene schutzwürdige Nutzungen: Von den geplanten Sonder-
        gebieten gehen zukünftig Geräuscheinwirkungen aus, deren Verträglichkeit mit den in der Umgebung
        vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen auf Ebene des Bebauungsplans vom Grund-
        satz her zu untersuchen und zu beurteilen waren. Dabei war zu prüfen, ob zur Sicherstellung einer
        schalltechnischen Verträglichkeit Regelungen im Bebauungsplan erforderlich werden.

        Beurteilungsgrundlage: In Konkretisierung der DIN 18.005 Teil 1 und des Beiblatts 1 zu DIN 18.005:
        Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz („Technische Anlei-
        tung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“) vom 28. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) zuletzt

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
MANNHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 "SPINELLI U-HALLE" - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 8

        geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in Kraft getre-
        ten am 9. Juni 2017.

       Zunahme des Verkehrslärms: Veränderung der Geräuscheinwirkungen aufgrund des Verkehrs bei Ent-
        wicklung des Plangebiets: Im Sinne einer für den Betroffenen auf der sicheren Seite liegenden Betrach-
        tung werden auch die zusätzlichen Verkehre aufgrund des geplanten Wohngebiets und des Betriebsho-
        fes berücksichtigt, obwohl diese nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplans sind. Bei Realisie-
        rung dieser Nutzungen entstehen zusätzliche Verkehrsmengen, deren Verteilung und schalltechni-
        schen Auswirkungen im Straßennetz zu untersuchen waren.
        Beurteilungsgrundlage: nicht rechtlich fixiert, Heranziehen des 3 dB-Kriteriums der Sechzehnten Ver-
        ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verkehrslärmschutzverordnung –
        16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 zur Beurteilung der Erheblichkeit der Veränderung sowie die Schwel-
        lenwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht zur Beschreibung der Schwelle der Gesund-
        heitsgefährdung sowie aktuelle Rechtsprechung.

       Verkehrslärm im Plangebiet: Geräuscheinwirkungen im Plangebiet aufgrund der vorhandenen und
        geplanten Straßen und der Straßenbahn.
        Beurteilungsgrundlage: DIN 18.005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit
        dem Beiblatt 1 zu DIN 18.005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte
        für die städtebauliche Planung“ vom Mai 1987.

       Neubau der öffentlichen Straßen im Plangebiet: Im Plangebiet werden öffentliche Straßen neu ge-
        baut. Dort, wo sie auf bestehende schutzwürdige Nutzungen einwirken, sind ihre Geräuschimmissio-
        nen zu ermitteln, zu beurteilen und zu prüfen, ob für bestehende schutzwürdige Nutzungen Schall-
        schutzmaßnahmen erforderlich werden.

        Beurteilungsgrundlage Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-
        setzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die die zu-
        letzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist.

2           Grundlagen

Diesem schalltechnischen Gutachten liegen die folgenden Eingangsdaten zugrunde:

(1)         Gebäudemodell, Katasterplan und Höhenangaben in Form digitaler Daten, Stadt Mannheim, Fach-
            bereich Geoinformation und Stadtplanung,

(2)         Grundlagen für das städtebauliche Konzept, Hütten & Paläste, Berlin bzw. Stadt Mannheim, Fach-
            bereich Geoinformation und Stadtplanung,

(3)         Vorabzug des Bebauungsplans Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“, Bearbeitungsstand 08.04.2021, Pla-
            nungsgruppe Darmstadt,

(4)         Korrekturen, Änderung zum Vorabzug des Bebauungsplans, Stand 13.04.2021 und 21.04.2021,
            Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung,

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
MANNHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 77.37 "SPINELLI U-HALLE" - SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 9

(5)         Nutzungsangaben, Stand 24.03.2021 bzw. 26.03.2021, Hütten & Paläste, Berlin bzw. Stadt Mann-
            heim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung,

(6)         Neubau eines grünen Betriebshofes, Pläne aus dem Wettbewerbsverfahren, asp Architekten
            GmbH, Stuttgart,

(7)         Stadt vernetzen, Wohnquartier Wingertsbuckel, Pläne aus dem Wettbewerbsverfahren,
            mvm+starke architekten, Köln,

(8)         Verkehrszählung Am Aubuckel / Wingertsbuckel, Zählung 14.4, März 2017, Stadt Mannheim, Fach-
            bereich Geoinformation und Stadtplanung,
(9)         Verkehrszählung Wingertsbuckel / Talstraße, Zählung 14.3, März 2017, Stadt Mannheim, Fachbe-
            reich Geoinformation und Stadtplanung,

(10)        Verkehrsuntersuchung Wingertsbuckel – Aktualisierung verkehrsrelevanter Kennzahlen für schall-
            technische Untersuchungen, Kurzbericht, Stand April 2021, Heinz + Feier GmbH, Wiesbaden,

(11)        Nutzungsangaben des Stadtraumservice Mannheim zum Betriebshof, Email vom 26.01.2021, über-
            mittelt von Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung,

(12)        Auszüge aus den Bebauungsplänen 71.54 „Spinelli, Teilbereich Anna-Sammet-Straße - Süd“, 77.11
            „Bebauungsplan für die Verbreiterung der Straße Wingertsbuckel zwischen der Talstraße und Am
            Aubuckel“, 77.25 „Gewerbegebiet Talstraße“, Stadt Mannheim, Fachbereich Geoinformation und
            Stadtplanung,

(13)        Angaben zu der Stadtbahnlinie 7: Fahrzeugarten, Anzahl der Fahrten, Geschwindigkeiten, Oberbau,
            Kurvenradien, Stand 02.03.2021, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Bereich Infrastruktur, Abteilung
            Planung, Mannheim sowie
(14)        diverse Abstimmungsgespräche mit den am Planungsprozess Beteiligten.

3           Gewerbelärm auf geplante und vorhandene schutzwürdige Nutzungen

3.1         Rahmenbedingungen und Vorgehensweise

Auf das Plangebiet wirken die vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Gewerbegebiet „Talstraße“ ein. Zum
anderen gehen von den geplanten Sondergebieten zukünftig Geräuscheinwirkungen aus, deren Verträglich-
keit mit den in der Umgebung vorhandenen und geplanten schutzwürdigen Nutzungen auf Ebene des Bebau-
ungsplans vom Grundsatz her zu untersuchen und zu beurteilen sind.

In Zuordnung zu dem vorhandenen Gewerbegebiet „Talstraße“ weist der Bebauungsplan „Spinelli U-Halle“
das Sondergebiet SO2 „Spinelli - Ausstellungs- und Informationszentrum und nachhaltige Lebensmittelpro-
duktion“ aus. Aufgrund der darin zulässigen Nutzungen ist die Schutzwürdigkeit vergleichbar einem Gewer-
begebiet einzustufen, so dass auf städtebaulicher Ebene davon ausgegangen werden kann, dass die Ge-
räuscheinwirkungen aufgrund der vorhandenen Nutzungen an der Talstraße mit den zukünftig zulässigen
Nutzungen verträglich sind.

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                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 10

Da die zukünftig zulässigen Nutzungen im Plangebiet weitgehend bekannt sind und überwiegend konkrete
Nutzungsangaben vorliegen wurde die Erarbeitung einer Geräuschkontingentierung und die Festsetzung flä-
chenbezogener Emissionskontingente für die im Plangebiet vorgesehenen Sondergebiete als nicht zielfüh-
rend eingestuft. Hinzukommt, dass in der Umgebung des Plangebiets Flächen mit unterschiedlicher Schutz-
würdigkeit und unterschiedlichem Emissionsverhalten vorhanden bzw. geplant sind, so dass sich die kom-
plexe Situation kaum in einer abstrakten Emissionskontingentierung abbilden lässt.

Für den überwiegenden Teil der emittierenden Flächen in den Sondergebieten sind konkrete Nutzungsab-
sichten bekannt. Somit ist es möglich und sinnvoll, bereits auf Ebene des Bebauungsplans der schalltechni-
schen Untersuchung die auf den Flächen tatsächlich vorgesehenen Nutzungen zugrunde zu legen und einer
detaillierten Überprüfung zu unterziehen. Auf Ebene des Bebauungsplans kann so geklärt werden, ob die
entsprechenden Nutzungen vom Grundsatz her bzw. unter welchen Rahmenbedingungen sie an dieser Stelle
möglich sind. So können die ggf. erforderlichen Festsetzungen im Bebauungsplan ermittelt und zusätzlich
Hinweise für die teilweise parallel laufenden Objektplanungen gegeben werden. Ausnahmen hiervon stellen
lediglich die „Rest“-flächen im SO3 dar, die nicht für die geplante Quartiersgarage in Anspruch genommen
werden. In der Zweckbestimmung des Sondergebiets werden die neben der Quartiersgarage zulässigen Nut-
zungen auf den Störgrad eines Mischgebiets herabgestuft. Die sonstigen zulässigen Nutzungen Beherber-
gungsbetriebe, Büronutzungen, Verwaltungen, Stellplätze, Schulungsgebäude, Boardinghouse, soziale und
sportliche Einrichtungen, Ateliers und Ausstellungsflächen sind nur zulässig, wenn sie das Wohnen nicht we-
sentlich stören. Damit kann auf städtebaulicher Ebene unter Berücksichtigung des vorhandenen Abstands zu
den südlich des Wingertsbuckels vorhandenen schutzwürdigen Wohnnutzungen in Reinen und Allgemeinen
Wohngebieten eine Verträglichkeit sichergestellt werden. Um im Einzelfall nachzuweisen, ob eine der ge-
nannten zulässigen Nutzungen als nicht wesentlich störend einzustufen ist, wird empfohlen, dass diese Nut-
zungen auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Verfahrens nachweisen, dass sie die Vorgaben der TA Lärm
bzw. der sonstigen relevanten schalltechnischen Regelwerke einhalten. Die dort anzuwendenden Beurtei-
lungsvorschriften stellen eine schalltechnische Verträglichkeit sicher. Die ansiedlungswilligen Betriebe, Nut-
zungen und Anlagen müssen dann im Rahmen des Bauantrags die Einhaltung der Vorschriften der relevanten
schalltechnischen Regelwerke belegen. Der ggf. notwendige Schallschutz ist durch bauliche, technische und
organisatorische Einzelmaßnahmen auf den Betriebsgrundstücken zu erbringen. Durch entsprechende in den
Regelwerken vorhandene Festlegungen zum Umgang mit der Gesamtbelastung kann in der vorliegenden Pla-
nungssituation ein ausreichender Schallschutz sichergestellt werden.

Auch für die konkret benannten Nutzungen in den Sondergebieten SO1, SO2 und SO3 ist auf Ebene des bau-
ordnungsrechtlichen Verfahrens der abschließende Nachweis der schalltechnischen Verträglichkeit zu erbrin-
gen, sofern sich im Vergleich zu dem im Bebauungsplan untersuchten Stand schalltechnisch relevante Ver-
änderungen ergeben.

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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                        Seite 11

3.2          Beurteilungsgrundlagen

Folgende Gesetzte stellen die Grundlagen für die schalltechnischen Untersuchungen auf Ebene des Bebau-
ungsplans dar:

(15)         Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.
             1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873)
             geändert worden ist.

(16)         Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das
             zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist originär die

(17)         DIN 18.005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“, „Hinweise für die Planung“, vom Juli 2002 in Verbin-
             dung mit dem

(18)         Beiblatt 1 zu DIN 18.005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für
             die städtebauliche Planung“, vom Mai 1987
die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. In Beiblatt 1 der DIN 18005 werden „schalltechnische Orientie-
rungswerte“ für die städtebauliche Planung genannt, die im Sinne einer Lärmvorsorge soweit wie möglich
eingehalten werden sollen. Für die baurechtliche Genehmigung legt die

(19)         Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz („Technische Anlei-
             tung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm“) vom 28. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503) zuletzt
             geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in Kraft
             getreten am 9. Juni 2017

immissionsschutzrechtlich verbindlich für gewerbliche Anlagen die an den schutzwürdigen Nutzungen eizu-
haltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Zahlenwerte der Immissionsrichtwerte entsprechen, bis auf den
Sonderfall Kerngebiete und urbane Gebiete, den Orientierungswerten der DIN 18005. Die nachfolgende Ta-
belle listet die von der Gebietsart abhängigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm auf.

Tabelle 1           Immissionsrichtwerte der TA Lärm
  Nr.       Gebietsart                                                                         Immissionsrichtwert in dB(A)
                                                                                                Tag                   Nacht
                                                                                           (06.00-22.00)      (22.00-06.00, lauteste
                                                                                                                  Nachtstunde)
  1         Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten                                           45                             35
  2         Reine Wohngebiete § 3 BauNVO                                                         50                             35
  3         Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete §§ 4 und                            55                             40
            2 BauNVO
  4         Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete §§ 5, 6 und                                60                             45
            7 BauNVO
  5         Urbane Gebiete § 6a BauNVO                                                           63                             45
  6         Gewerbegebiete § 8 BauNVO                                                            65                             50
  7         Industriegebiete § 9 BauNVO                                                          70                             70

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                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 12

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind dabei wie auch die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der
DIN 18.005 auf die Gesamtbelastung durch Gewerbelärm anzuwenden. Unter der Gesamtbelastung ist die
Belastung an einer schutzwürdigen Nutzung zu verstehen, die von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt,
hervorgerufen wird. Wirken also auf den maßgeblichen Immissionsort mehrere Anlagen oder Betriebe ein,
so ist sicherzustellen, dass in der Summe die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Da die DIN 18.005
auf die TA Lärm verweist, wird zur weiteren Beurteilung auf die Vorgaben der TA Lärm zurückgegriffen.

Nach Punkt 3.2.1 der TA Lärm ist der Immissionsbeitrag einer zu beurteilenden Anlage im Regelfall als nicht
relevant anzusehen, wenn die Zusatzbelastung der zu beurteilenden Anlagen den Immissionsrichtwert am
maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. In diesem Fall kann auf die Bestimmung
der Gesamtbelastung verzichtet werden.

Im Umfeld des Plangebietes „Spinelli U-Halle“ sind weitere Nutzungen vorhanden bzw. geplant, die in den
Anwendungsbereich der TA lärm fallen. Dabei handelt es sich zum einen um das Gewerbegebiet „Talstraße“,
zum anderen um den geplanten Betriebshof der Stadt Mannheim. Die Vorbelastung des Gewerbegebiets an
der Talstraße wird rechnerisch ermittelt. Den vorliegenden Angaben zum Betriebshof [(11)] lässt sich ent-
nehmen, dass am Tag mit einer erheblichen Schallabstrahlung von dem Gelände des Betriebshofes zu rech-
nen ist. In der Nacht (22:00-06:00 Uhr) treten nur (sporadisch) während des Winterdienstes schalltechnisch
relevante Vorgänge zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr auf. Aufgrund dieser Angaben werden für die zukünf-
tig zulässigen Nutzungen in den Sondergebieten „Spinelli U-Halle“ am Tag um 6 dB(A) geminderte Immissi-
onsrichtwertanteile nach 3.2.1 TA Lärm berücksichtigt. Treten im Zusammenhang mit dem Betriebshof Vor-
gänge in der Nacht (22:00-06:00 Uhr) auf, so überlagern sich diese zeitlich nicht mit den Vorgängen aufgrund
der Gastronomie-Nutzung in den Sondergebieten im Bebauungsplan „Spinelli U-Halle“, die in den frühen
Nachtstunden (22:00-24:00 Uhr) auftreten. Daher können die zukünftigen Nutzungen im Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Spinelli U-Halle“ – vorbehaltlich der Ergebnisse der Untersuchung der Vorbelastung
des Gewerbegebiets „Talstraße“ - in der lautesten Nachtstunde die maßgeblichen Immissionsrichtwerte an
den schutzwürdigen Nutzungen ausschöpfen.

Zur Ermittlung des Beurteilungspegels wird entsprechend den Vorgaben der TA Lärm aus den während der
Einwirkzeit am Immissionsort vorhandenen meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung
über die Zeit ein Mittelungspegel (energieäquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung
auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber (06:00-22:00 Uhr) und auf eine Stunde nachts (lauteste
Nachtstunde) sowie unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit
ergibt sich daraus der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist.

Bei der Ermittlung der Beurteilungspegel in einem Gebiet nach Tabelle 1 Nr. 1-3 ist zusätzlich ein Zuschlag
von 6 dB für Geräuscheinwirkungen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags 06:00-07:00
Uhr und 20:00-22:00 Uhr, sonn- und feiertags 06:00-09:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr) zu
erteilen.

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Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 13

Gemäß der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte
tagsüber um nicht mehr als 30 dB und nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten („Spitzenpegelkrite-
rium“).

In dem schalltechnischen Gutachten werden sowohl der Tag (06:00-22:00 Uhr) als auch die Nacht (22:00-
06:00 Uhr – lauteste Nachtstunde) untersucht und bewertet.

Als schutzwürdige Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets waren zu berücksichtigen:

       Reine und Allgemeine Wohngebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplans 77.11 südlich der Straße
        am Wingertsbuckel,

       Gewerbegebiet „Talstraße“,

       Vorhandene Wohnnutzungen südlich des Wingertsbuckels und westlich der Talstraße, Einstufung der
        Schutzwürdigkeit entsprechend einem Allgemeinen Wohngebiet

       Geplantes Wohngebiet nördlich des Wingertsbuckels, Einstufung der Schutzwürdigkeit entsprechend
        einem Allgemeinen Wohngebiet, nach Angaben des Fachbereichs Geoinformation und Stadtplanung
        kann für das unmittelbar westlich an das Sondergebiet SO3 angrenzende Bestandsgebäude ein Schutz-
        würdigkeit vergleichbar einem Mischgebiet angenommen werden.

       Geplanter Betriebshof an der Talstraße, Einstufung der Schutzwürdigkeit entsprechend einem Gewer-
        begebiet. (Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Wohnnutzung auch nicht ausnahmsweise auf
        dem Gelände des Betriebshofes zulässig sein, so dass hier keine besondere Schutzwürdigkeit in der
        Nacht zu berücksichtigen ist.)

3.3         Ermittlung der Vorbelastung aufgrund des Gewerbegebiets Talstraße

Die Vorbelastung aufgrund des Gewerbegebiets „Talstraße“ wurde rechnerisch anhand pauschaler flächen-
bezogener Ansätze ermittelt. Es wurde unabhängig von den derzeit vorhandenen oder messbaren Ge-
räuscheinwirkungen ein von der Nutzung abhängiger pauschaler flächenbezogener Ansatz gewählt. Für In-
dustrie- und Gewerbegebiete ohne Emissionsbegrenzung nennt die DIN 18005 in Abschnitt 5.2.3 folgende
Emissionskennwerte, die in der vorliegenden Aufgabenstellung als flächenbezogene, immissionswirksame
Schallleistungspegel zu verstehen sind:

         Industriegebiete 65 dB(A)/m² tags und nachts

         Gewerbegebiete 60 dB(A)/m² tags und nachts 1

1
        Diese Werte entsprechen auch den in der Datenbank für Industrie- und Gewerbeanlagen, Banz AT 28.12.2018
        B7, genannten Werten.

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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 14

Abweichend von den Vorgaben der DIN 18005 wurde für die gewerblich und industriell genutzten Flächen
ein in der Nacht um 15 dB verringerter Emissionsansatz gewählt, da im Umfeld der emittierenden Nutzungen
Wohnnutzungen vorhanden sind, die in der Nacht einen um 15 dB erhöhten Schutzanspruch im Vergleich
zum Tag genießen. Eine im Vergleich zum Tag unverminderte Betriebstätigkeit in der Nacht ist in der Be-
standssituation nicht möglich.

Derzeit weisen die Flächen im Gewerbegebiet „Talstraße“ eine sehr unterschiedliche Nutzungsintensität auf.
Teilweise sind auch Wohnnutzungen vorhanden die nicht durch §8 Absatz 3 Nr. 1 BauNVO2 abgedeckt sind.
Aufgrund dieser Nutzungen ist das Emissionspotential des Gewerbegebiets „Talstraße“ eingeschränkt. Damit
stellt die Abschätzung der Schallabstrahlung mit dem Wert für gewerblich genutzte Flächen eine maximale
Abschätzung dar.

Da in der vorliegenden städtebaulichen/planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine allgemeine pauschalie-
rende Betrachtung und keine konkrete Anlagengenehmigung durchzuführen ist, wurden die Besonderheiten
einzelner Gewerbebetriebe nicht in die Betrachtung eingestellt, d.h. es findet keine Berücksichtigung von
unterschiedlichen Betriebsschwerpunkten oder der besonderen Charakteristik von Geräuschen statt. Die
entsprechenden Zu- und Abschläge z.B. für impulshaltige Geräusche werden nicht erteilt.

Im Rahmen dieser Vorgehensweise ergaben sich folgende maximalen immissionswirksamen, flächenbezoge-
nen Schallleistungspegel:

         Gewerbegebiet „Talstraße“:                   60 dB(A)/m² tags und 50 dB(A)/m² nachts

Der Plan A03 im Anhang A zeigt die Lage und Bezeichnung der Schallquellen zur Bestimmung der Vorbelas-
tung.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde ein digitales Simulationsmodell erstellt, um die für die Schallaus-
breitung bedeutsamen baulichen und topographischen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen
und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. In der vorliegenden Aufgabenstellung wurden berück-
sichtigt:

         die maßgeblichen Schallquellen entsprechend ihrer Lage sowie der für sie angenommenen Emissi-
          onsbelastung in 5 m Höhe über dem Gelände

         außerhalb des Gewerbegebiets „Talstraße“ vorhandene und geplante Bebauung.

Das digitale Simulationsmodell ist in dem Plan A03 im Anhang A dargestellt, die umgesetzten Emissionspegel
in der Tabelle B01 im Anhang B. Die schutzwürdigen Nutzungen in dem geplanten Wohngebiet und auf dem
Gelände des Betriebshofs wurden entsprechend den vorliegenden Planunterlagen berücksichtigt [(6, 7)].

2
        Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 15

Anschließend wurden Ausbreitungsrechnungen zu den schutzwürdigen Nutzungen durchgeführt. Als Berech-
nungsvorschrift wurde die

           DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berech-
            nungsverfahren“ vom Oktober 1999, alternatives Verfahren

herangezogen. Die Berechnungen wurden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm Soundplan 8.2
der Soundplan GmbH durchgeführt.

Die folgenden Pläne im Anhang A zeigen die Berechnungsergebnisse:

Plan A03            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Ermittlung der Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Tal-
                    straße“, digitales Simulationsmodell, höchster Beurteilungspegel an der Fassade Tag (06:00-
                    22:00 Uhr),
Plan A04            Anlagenlärm – Betrieb U-Halle, Ermittlung der Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Tal-
                    straße“, digitales Simulationsmodell, höchster Beurteilungspegel an der Fassade, Nacht
                    (22:00-06:00 Uhr), höchster Pegel an der Fassade

Am Tag (06:00-22:00 Uhr) liegen die ermittelten Beurteilungspegel in dem geplanten Wohngebiet und auch
in an dem geplanten Betriebshof um mehr als 10 dB unter dem Immissionsrichtwert. An den vorhandenen
schutzwürdigen Nutzungen südlich des Wingertsbuckels wird der jeweils maßgebliche Immissionsrichtwert
um mindestens 7 dB unterschritten. In der Nacht stellt sich die schalltechnische Situation noch günstiger dar.
An den geplanten Nutzungen wird der jeweils maßgebliche Immissionsrichtwert um mehr als 12 dB unter-
schritten. An den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen südlich des Wingertsbuckels wir der jeweils maß-
gebliche Immissionsrichtwert um mindestens 7 dB unterschritten. Somit ist die Vorbelastung aufgrund des
Gewerbegebiets „Talstraße“ an den geplanten und vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen als nicht rele-
vant einzustufen.

Damit werden zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen aufgrund der Nutzungen in den Sondergebieten
des Bebauungsplans „Spinelli U-Halle“ am Tag (06:00-22:00 Uhr) die um 6 dB verminderten Immissionsricht-
wert-Anteile in Ansatz gebracht. In der lautesten Nachtstunde können die Immissionsrichtwerte ausge-
schöpft werden.

3.4         Nutzungsbeschreibung

Der Bebauungsplan „Spinelli U-Halle“ weist in seinem Geltungsbereich die Sondergebiete SO1 bis SO3 aus:

         SO1 „Spinelli Gastronomie“

         SO2 „Spinelli Ausstellungs- und Informationszentrum und nachhaltige Lebensmittelproduktion“

         SO3 „Spinelli Quartiersgarage“

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                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 16

Zunächst umfasste der Geltungsbereich des Bebauungsplans, die eigentliche U-Halle sowie eine südlich daran
angrenzende Grünfläche, auf der die erforderlichen Stellplätze ebenerdig untergebracht werden sollten. Die
schalltechnischen Berechnungen im Planungsverfahren zeigten, dass Schallschutzmaßnahmen zur Minde-
rung der Schallabstrahlung der Stellplätze für die in den Sondergebieten vorgesehenen Nutzungen erforder-
lich sind. Nachdem verschiedene Schallschutzmaßnahmen und Varianten der Stellplatzanordnung diskutiert
und aus verschiedener Sicht bewertet wurden, entschied sich die Stadt Mannheim die Stellplätze für die Nut-
zungen in den Sondergebieten des Bebauungsplans „Spinelli U-Halle“ sowie des geplanten Allgemeinen
Wohngebiets in einer Quartiersgarage an der Talstraße, südlich des geplanten Betriebshofes unterzubringen.
Unmittelbar südlich der U-Halle verbleiben 16 Stellplätze für Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Die
vorgesehene öffentliche Straßenfläche von der Talstraße nach Norden dient lediglich der Erschließung dieser
Stellplätze sowie dem Andienungsverkehr der in den SOO1 und So2 geplanten Nutzungen. Die Quartiersga-
rage wird über eine öffentliche Straße von der Talstraße Richtung Westen erschlossen.

Im Folgenden werden die Nutzungen sowie die Annahmen zusammenfasend und stichwortartig beschrieben:

SO1 „Spinelli Gastronomie“
In der Nutzungsbeschreibung wird zwischen den gastronomischen Angeboten Green Grill, Green Restaurant,
VA Gastro und Experimentier Küche unterschieden. Außenflächen sind bei den Nutzungen Green Grill, Green
Restaurant und Experimentier Küche vorgesehen. Wenn möglich, sollen alle Restaurants bis nach 22:00 Uhr
geöffnet sein. Bereits die ersten Berechnungen zeigten, dass neben den Kommunikationsgeräuschen der
Gäste auf den Außenflächen nach 22:00 Uhr keine schalltechnisch relevanten Vorgänge möglich sind. Den
schalltechnischen Berechnungen liegt zugrunde, dass die Außenbauteile der Gebäude sowie ggf. erforderli-
che haustechnische Anlagen so ausgeführt werden, dass sie keinen relevanten Beitrag zur Gesamtbelastung
leisten. Am Tag wird neben den Kommunikationsgeräuschen auf den Außenflächen pauschal eine zusätzliche
Schallquelle in Ansatz gebracht, die zusätzliche schalltechnisch relevante Vorgänge, wie z.B. kleinere Veran-
staltungen und musikalische Darbietungen o.ä. repräsentiert. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Personen
wurde den vorliegenden Nutzungsangaben [(5)] entnommen.

SO2 „Spinelli Ausstellungs- und Informationszentrum und nachhaltige Lebensmittelproduktion“
In diesem Sondergebiet ist ein Standort für nachhaltige Lebensmittelproduktion vorgesehen. Im südlichen
Teil des Sondergebiets soll ein Ausstellungs- und Informationszentrum (Naturzeit-Zentrum und Natur im ur-
banen Raum) entstehen. Tagsüber werden die Außenflächen im Bereich Natur im urbanen Raum genutzt.
Nachts findet hier jedoch keine Nutzung statt. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Personen wurde den
vorliegenden Nutzungsangaben [(5] entnommen.

SO3 „Quartiersgarage“
Die wesentliche Nutzung in diesem Sondergebiet stellt die Quartiersgarage dar, die ca. 210 Stellplätze für die
geplante Wohnnutzung, ca. 115 Stellplätze für die Nutzungen im SO1 und SO2 sowie ca. 35 öffentliche Stell-
plätze aufnimmt (Summe ca. 360 Stellplätze). Die Stellplätze für die gewerblichen Nutzungen und die öffent-
lichen Stellplätze sollen in den unteren Ebenen untergebracht werden. Die Quartiersgarage soll eine Höhe
von ca. 11 m und maximal 4 Geschosse aufweisen. Daneben sind im Sondergebiet SO3 Beherbergungsbe-
triebe, Büronutzungen, Verwaltungen, Stellplätze, Schulungsgebäude, Boardinghouse, soziale und sportliche
Einrichtungen, Ateliers und Ausstellungsflächen zulässig. In der Zweckbestimmung des Sondergebiets

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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 17

werden die neben der Quartiersgarage zulässigen Nutzungen auf den Störgrad eines Mischgebiets herabge-
stuft. Die sonstigen zulässigen Nutzungen Beherbergungsbetriebe, Büronutzungen, Verwaltungen, Stell-
plätze, Schulungsgebäude, Boardinghouse, soziale und sportliche Einrichtungen, Ateliers und Ausstellungs-
flächen sind nur zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit kann auf städtebaulicher
Ebene unter Berücksichtigung des vorhandenen Abstands zu den südlich des Wingertsbuckels vorhandenen
schutzwürdigen Wohnnutzungen in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten eine Verträglichkeit sicherge-
stellt werden, so dass auf Ebene des Bebauungsplans auf eine detaillierte schalltechnische Untersuchung
verzichtet werden konnte.

Die Lage und Erschließung der Quartiersgarage sind zum Zeitpunkt der Erarbeitung des schalltechnischen
Gutachtens noch nicht abschließend festgelegt. Daher wurden in dem schalltechnischen Gutachten 2 Varian-
ten untersucht:

         Variante 1: Quartiersgarage im Süden des Baufelds mit langem Fahrweg von der öffentlichen Straße
          zu der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage

         Variante 2: Quartiersgarage im Norden des Baufelds mit kurzem Fahrweg von der öffentlichen Straße
          zu der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage

Bereits die ersten Berechnungen zur Nutzung der Quartiersgarage zeigten, dass bei einer entsprechenden
Nutzung in der lautesten Nachtstunde (ca. 180 Fahrzeugbewegungen) die maßgeblichen Immissionsricht-
werte in der Umgebung deutlich überschritten werden und das Parkhaus geschlossen (Dach und Fassaden)
auszuführen ist. Das mindestens erforderliche bewertete Bauschalldämmmaß der Bauteile der Südfassade
lässt sich derzeit mit 25 dB abschätzen, für die übrigen Fassaden und das Dach mit 20 dB. Es wird eine tech-
nische Be- und Entlüftung der Quartiersgarage erforderlich. Im Zuge der weiteren Vorhabenplanung kann im
Rahmen einer detaillierten Betrachtung geprüft werden, ob ggf. die Decken zumindest teilweise absorbie-
rend verkleidet werden können. Dies hat erheblichen Einfluss auf die Schallabstrahlung des Parkhauses. Ggf.
kann eine detaillierte Überprüfung auf Ebene des bauordnungsrechtlichen Verfahrens, wenn eine konkrete
Objektplanung vorliegt, zeigen, dass Teilflächen an einzelnen Fassaden offen/teilgeöffnet ausgeführt werden
können.

Andienung
Andienungsvorgänge sind nur am Tag (06:00-22:00 Uhr) zu berücksichtigen. Da hierzu derzeit noch keine
Angaben zur Verfügung gestellt werden konnten, wurden diese Vorgänge anhand von Erfahrungswerten auf
der sicheren Seite liegend abgeschätzt. In der Summe wurden 21 Lkw mit den dazugehörigen Rangiervorgän-
gen und impulshaltigen Geräuschen sowie 40 Kleintransporter in Ansatz gebracht. Pro Lkw wurde eine Be-
und Entladung mit je 5 Rollcontainern angenommen. Die Andienungsvorgänge wurden gleichmäßig über die
im Norden vorgesehene Spiel- und Promenierstraße verteilt angenommen.

Die Annahmen und die Berechnung der Emissionen sind detailliert in den Anhängen B02 bis B04 dokumen-
tiert. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 18

Annahmen zur Berechnung der Schallemission

Personen

       Am Tag (06:00-22:00 Uhr) 320 Personen auf den Außenflächen (50% sprechen mit gehobener Stimme),
        in der lautesten Nachtstunde, 220 Personen auf den Außenflächen (50% sprechen mit gehobener
        Stimme).

       Fußweg zur Quartiersgarage, die Besucher (Innenräume + Außenflächen) benötigen ca. 8 min bis sie
        die Quartiersgarage erreichen. Auf dem Weg sprechen 25% der Personen mit normaler Stimme.

Parkvorgänge

       Stellplätze Wohnnutzung: Ermittlung der Anzahl der Fahrzeugbewegungen (FB) nach Parkplatzlärm-
        studie [(20)]

       Stellplätze Gewerbe und öffentliche Stellplätze: 8 FB pro Stellplatz zwischen 07:00-20:00 Uhr, 2 FB pro
        Stellplatz zwischen 07:00-20:00 Uhr, 1 FB pro Stellplatz in der lautesten Nachtstunde

       In der Quartiersgarage sind ca. 360 Stellplätze auf 4 Parkebenen vorgesehen, d.h. pro Ebene ca.
        90 Stellplätze.

       Die gewerblichen und öffentlichen Stellplätze werden in den unteren Ebenen der Quartiersgarage un-
        tergebracht.

       Berücksichtigung der aus der Quartiersgarage aus- bzw. einfahrenden Fahrzeuge bis zur geplanten öf-
        fentlichen Verkehrsfläche.

       Die Quartiersgarage erhält ein Dach und die Fassaden werden geschlossen ausgeführt. Das mindestens
        erforderliche bewertete Bauschalldämmmaß der Bauteile der Südfassade lässt sich derzeit mit 25 dB
        abschätzen, für die übrigen Fassaden und das Dach 20 dB.

Andienung am Tag (06:00-22:00 Uhr)

       21 Lkw einschließlich Rangiervorgänge und impulshaltiger Geräusche

       40 Kleintransporter/Lieferfahrzeuge

       Pro Lkw 5 Be- und 5 Entladevorgänge (Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand)

3.5         Berechnung der Schallemission

Ausgehend von dem in Kapitel 3.4 beschriebenen Betriebs- und Nutzungsmodell wurden die Schallemissio-
nen der jeweils maßgeblichen Schallquellen auf Basis folgender Literaturquellen ermittelt:
(20)        Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autoh-
            öfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage
            2007, bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.),

                 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200
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Mannheim, Bebauungsplan Nr. 77.37 „Spinelli U-Halle“
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan                                                                                   Seite 19

(21)        Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebs-
            geländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie
            weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für
            Umwelt und Geologie, Wiesbaden, 2005,

(22)        Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von
            Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Wiesba-
            den, 1995

(23)        VDI-Richtlinie 3770 „Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen“, Septem-
            ber 2012.

Die Schallleistungen der maßgeblichen Schallquellen sind in den entsprechenden Tabellen in den Anhängen
B02 bis B04 angegeben. Die Schallquellen wurden mit einem repräsentativen Frequenzspektrum umgesetzt.
Die räumliche Lage und die Bezeichnung dieser Schallquellen ist den Plänen A05 und A06 im Anhang A zu
entnehmen.

Als maßgebliche Spitzenpegel wurden das Entlüften der Druckluftbremse der Lkw mit einer Schallleistung
von 108 dB(A), die beschleunigte Abfahrt von Pkw mit 92,5 dB(A) sowie das Schließen des Kofferraumdeckels
mit 99,5 dB(A) in Ansatz gebracht. Aufgrund der Personen auf den Außenflächen oder auf dem Fußweg ist
ein Spitzenpegel von 95 dB(A) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des zu erwartenden Spitzenpegels an
den schutzwürdigen Nutzungen sucht das Schallberechnungsprogramm automatisiert für jeden Immissions-
ort den nächstgelegenen Bereich aus und ermittelt den Spitzenpegel. Gibt es mehrere Quellen, die einen
Beitrag zum Maximalpegel liefern könnten, werden deren Teilpegel am Immissionsort als nicht koinzidierend
angesehen, nur die Quelle mit dem höchsten Maximalpegel ist ergebnisrelevant. Hinsichtlich der zu erwar-
tenden Spitzenpegel stellt die Variante 1 der Quartiersgarage die kritische Situation dar, so dass die Spitzen-
pegelbetrachtung nur für diesen Fall durchgeführt wird.

3.6         Erarbeitung eines digitalen Simulationsmodells

Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde für die Überprüfung des beispielhaften Betriebs- und Nutzungskon-
zepts ein digitales Simulationsmodell erstellt, um die baulichen und topographischen Gegebenheiten lage-
und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen.

In der vorliegenden Aufgabenstellung wurden berücksichtigt:

         die topographischen Gegebenheiten

         die maßgeblichen Schallquellen entsprechend ihrer Lage sowie der für sie angenommenen Emissi-
          onsbelastung unter Berücksichtigung der Varianten 1 und 2 für die Quartiersgarage

         vorhandene und geplante Gebäude im Untersuchungsbereich,

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                                                 Bericht-Nr. 855-88-1, Stand 26.04.2021
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