Landkreis Märkisch-Oderland - Kindertagesbetreuung Teilplan: Landkreis Märkisch-Oderland
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Landkreis Märkisch–Oderland
Jugendhilfeplanung
Teilplan:
Kindertagesbetreuung
F o rt sc hr eib ung fü r d en Zeit ra u m
2 0 1 8 - 2 02 0Landkreis Märkisch-Oderland
Landkreis Märkisch-Oderland
Fachbereich II
Jugendamt
Fachdienst: Kindertagesbetreuung/Jugendhilfeplanung
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
jugendamt@landkreismol.de
www.maerkisch-oderland.de
Jugendhilfeausschuss Märkisch-Oderland
Beschlussvorlage Nr.: 2018/KT/424 vom 17.04.2018
Kreistag Märkisch-Oderland
Beschluss Nr.: 2018/KT/309-30 vom 06.06.2018
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INHALTSVERZEICHNIS
EINFÜHRUNG 4
TEIL A
1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4
2. KINDERTAGESBETREUUNG IM LANDKREIS MOL 7
2.1 Bevölkerungsentwicklung der Kinder im Alter 0-12 Jahren 7
2.2 Betreuungsgrad und Betreuungskapazitäten im Landkreis MOL 10
2.2.1 Betreuungsgrad 10
2.2.2 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen 11
2.2.3 Betreute Kinder in Kindertagespflege 14
2.2.4 Betreuung in anderen bedarfserfüllende Angebote nach dem KitaG 17
2.3 Integrationseinrichtungen im Landkreis MOL 17
3. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 18
TEIL B
1. ÄMTER
1.1 AMT BARNIM-ODERBRUCH 19
1.2 AMT FALKENBERG-HÖHE 21
1.3 AMT GOLZOW 23
1.4 AMT LEBUS 25
1.5 AMT MÄRKISCHE SCHWEIZ 28
1.6 AMT NEUHARDENBERG 31
1.7 AMT SEELOW-LAND 33
2. AMTSFREIE GEMEINDEN
2.1 GEMEINDE FREDERSDORF-VOGELSDORF 35
2.2 GEMEINDE HOPPEGARTEN 38
2.3 GEMEINDE LETSCHIN 41
2.4 GEMEINDE NEUENHAGEN bei Berlin 43
2.5 GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF 46
2.6 GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN 49
3. STÄDTE
3.1 STADT ALTLANDSBERG 52
3.2 STADT BAD FREIENWALDE (ODER) 54
3.3 STADT MÜNCHEBERG 56
3.4 STADT SEELOW 59
3.5 STADT STRAUSBERG 61
3.6 STADT WRIEZEN 64
TEIL C
ÜBERSICHT EINRICHTUNGEN DES LANDKREISES MÄRKISCH-ODERLAND 66
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EINFUHRUNG
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat zu gewährleisten, dass in seinem
Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Einrichtungen und Plätze in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und vor diesem Hintergrund gemäß § 80
SGB VIII einen entsprechenden Bedarfsplan aufzustellen.
Mit der vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung des
Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) für die Jahre 2018 bis 2020 kommt das Jugendamt
seinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 12 Abs. 3 KitaG nach.
Teil A beschreibt zunächst die gesetzlichen Grundlagen (Punkt 1.) und bildet dann die
Bevölkerungsentwicklung sowie den Betreuungsgrad und die Betreuungskapazitäten im
Landkreis (Punkt 2.) ab. In Teil B finden sich die konkreten Zahlen zu sowie die
Ergebnisse der Planungsgespräche mit den Ämtern (Punkt 1.), amtsfreien Gemeinden
(Punkt 2.) und Städten (Punkt 3.). Teil C bietet abschließend eine Übersicht über die
Einrichtungen im Landkreis und die jeweiligen Kapazitäten bzw. Kapazitätserweiterungen.
TEIL A
1. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 24 SGB VIII besteht folgender Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung,
Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten:
• Kernanspruch: vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5.
Schuljahrgangsstufe.
• bedingter Rechtsanspruch:
o bis zum 1. Lebensjahr und
o Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe bei Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß § 1 KitaG.
• Der Betreuungsumfang richtet sich nach § 1 Abs. 3 KitaG:
o für Kinder bis zur Einschulung 6 h/Tag, 30 h/Woche
(Mindestbetreuungszeit/ Kernanspruch)
o für Kinder in der Grundschule 4 h/Tag, 20 h/Woche
(Mindestbetreuungszeit/ Kernanspruch)
o Längere Betreuungszeiten richten sich nach der familiären Situation und
dem besonderen Erziehungsbedarf gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 9
KitaG (Betreuungszeit eines Kindes soll in der Regel zehn Stunden nicht
überschreiten).
Das KitaG1 verpflichtet den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen
mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden, einen Bedarfsplan für
Kindertagesbetreuung (Kita-Bedarfsplan) aufzustellen und rechtzeitig fortzuschreiben
(§ 12 Abs. 3 KitaG).
1
Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – Kinder- und
Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG) Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 10. Juli 2017 (GVBl. I Nr. 17).
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Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden. Die Erfüllung verpflichtet den örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 16 Abs. 2 KitaG zur festgelegten
Finanzierung. Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist gem. § 16 Abs. 3 KitaG Bedingung
dafür, dass die Gemeinde den Träger bezuschusst (u.a. Grundstück, Gebäude,
Bewirtschaftung, Erhaltung).
Nichtrechtsanspruchserfüllende Einrichtungen haben keinen Anspruch auf Finanzierung
und auf die Aufnahme in den Bedarfsplan.
Abb. 1: Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung (§ 16 KitaG)
örtlicher Träger Land
der öffentlichen Jugendhilfe Kinderkostenpauschale
(§ 16 Abs. 6 KitaG)
88,6 % für Krippe
85,8 % für Kiga (86,4 % ab
01.08.2018)
84,0 % für Hort
des päd. Personals
(§ 16 Abs. 2 KitaG)
Standort-Gemeinde Wohnort-Gemeinde
Grundstück/Gebäude Fehlbedarf ggf. Kostenausgleich
(§ 16 Abs. 5 KitaG) Wunsch-
und Wahlrecht § 5 SGB VIII
für erforderliche Kitas (§ 16 Abs. 3
KitaG i.V.m. § 12 (3) KitaG
Bedarfsplan)
Kindertagespflege,
Träger der Kita Eltern-Kind-Gruppen,
besondere Betreuungsformen
Andere Angebote Örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe
Elternbeiträge (§ 17 KitaG)1
Eltern
Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden gem. § 16 KitaG gedeckt durch (vgl. Abb.
1):
o Eigenleistung der Träger,
o Elternbeiträge,
o Gemeinde,
o Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Kosten der Kindertagespflegestellen werden durch den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe getragen (§ 16 Abs. 4 KitaG). Näheres regelt die Richtlinie zur
Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland, Teil II, Finanzierung.
1
Gesetzesänderung zum 01.08.2018 geplant
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Für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Leistungsberechtigten nach
§ 5 des SGB VIII in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnortes aufgenommen
werden, hat die Wohnortgemeinde auf Verlangen der aufnehmenden Gemeinde einen
angemessenen Kostenausgleich zu gewähren (§ 16 Abs. 5 KitaG). Gleiches gilt für den
Kostenausgleich zwischen Gemeindeverbänden.
Für Kinder aus dem Landkreis MOL, die in Berlin betreut werden, gelten die Regelungen
des Staatsvertrages, den die Länder Brandenburg und Berlin abgeschlossen haben. Die
Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Betreuung im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts von Kindern aus dem Landkreis
MOL in anderen Landkreisen bzw. von Kindern aus anderen Landkreisen im Landkreis
MOL, unterliegt dem gegenseitigen Kostenausgleich.
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2. Kindertagesbetreuung im Landkreis MOL
Im nachfolgenden Abschnitt wird die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis MOL näher
betrachtet, insbesondere die Zielgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen.
Vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg lag für das Jahr 2016 bis dato keine
Bevölkerungsstatistik, gegliedert nach Ämtern und Gemeinden sowie nach
Altersgruppen, für den Landkreis MOL vor. Die Darstellungen zur
Bevölkerungsentwicklung im Teil A des Kita-Bedarfsplanes umfassen daher nur den
Zeitraum bis zum 31.12.2015.
Eine detaillierte Übersicht zur Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen
Verwaltungseinheiten (Ämtern und Gemeinden) im Landkreis MOL findet sich im Teil B.
Die Bevölkerungsstatistik für das Jahr 2016 wurde den Meldungen des Melderegisters der
Ämter und Gemeinden des Landkreises entnommen.
2.1 Bevölkerungsentwicklung der Kinder im Alter 0-12 Jahren
Zum Stichtag 31.12.2015 lebten laut Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg
190.714 Menschen im Landkreis MOL. Davon waren 19.308 Kinder unter 12 Jahre. Dies
entspricht einem Anteil von über zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2013
betrug der Anteil der 0- bis unter 12-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beispielsweise
9,8 Prozent und im Jahr 2010 nur 9,2 Prozent. Demzufolge vollzog sich in den letzten
Jahren eine geringe „Verjüngung“ innerhalb der Gesamtbevölkerung des Landkreises
MOL.
Abb. 2: Entwicklung in der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen
Bevölkerungsentwicklung in der
Altersgruppe 0 bis unter 12 Jahren
im Landkreis MOL
19.500
19.000
18.500
18.000
17.500
17.000
16.500
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Die Darstellung zeigt einen deutlichen Anstieg von fast neun Prozent in dieser
Altersgruppe.
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Die Anzahl der Kinder im Landkreis MOL im Alter von 0 bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres (berechnet auf der Grundlage zum Stichtag 31. Dezember des jeweils
vorletzten Jahres) bildet die jährliche Grundlage des Zuschusses an den Landkreis durch
das Land Brandenburg.
Im Folgenden wird die Entwicklung, differenziert nach den jeweiligen Altersgruppen,
dargestellt.
Abb. 3: Entwicklung in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen
Bevölkerungsentwicklung in der
Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahren
im Landkreis MOL
4.600
4.550
4.500
4.450
4.400
4.350
4.300
4.250
4.200
4.150
4.100
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Abb. 4: Entwicklung in der Altersgruppe der 3- bis unter 7-Jährigen
Bevölkerungsentwicklung in der
Altersgruppe 3 bis unter 7 Jahren
im Landkreis MOL
6.800
6.600
6.400
6.200
6.000
5.800
5.600
5.400
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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Abb. 5: Entwicklung in der Altersgruppe der 7- bis unter 12-Jährigen
Bevölkerungsentwicklung in der
Altersgruppe 7 bis unter 12 Jahren
im Landkreis MOL
8.200
8.000
7.800
7.600
7.400
7.200
7.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Nach einem Rückgang im Jahr 2012 ist seit 2013 ein Anstieg in der Altersgruppe der 0-
bis unter 3-Jährigen zu verzeichnen. In den anderen Altersgruppen verlief der Anstieg
relativ konstant.
Insbesondere im berlinnahen Raum ist davon auszugehen, dass sich der
Bevölkerungszuwachs möglicherweise fortsetzen wird. Der weitere Ausbau der
Infrastruktur, bessere An- und Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr und die
Erschließung neuer Wohngebiete können dazu beitragen. Diese Einschätzung wurde in
den Vor-Ort-Gesprächen zur Kita-Bedarfsplanerstellung mit den kommunalen und freien
Trägern der Kindertageseinrichtungen aufgrund der aktuellen Nachfragen und
Anmeldungen, insbesondere für den Krippenbereich, durch die Träger bestätigt.
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2.2 Betreuungsgrad und Betreuungskapazitäten im Landkreis MOL
2.2.1 Betreuungsgrad
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den Betreuungsrad mit Plätzen im
Verhältnis zu den in der Gemeinde lebenden 0- bis unter 12-Jährigen im Jahr 20151.
Betreuungsgrad - Kindertagesbetreuung Landkreis MOL
Amt/Gemeinde Bevölkerung Betreuung in Betreuungsgrad in
0 - 12 J. Kitas und KTPF2 Prozent
(Stichtag (Stichtag
31.12.2015) 01.06.2015)
gesamt gesamt gesamt
Amt Barnim-Oderbruch 676 468 69,23
Amt Falkenberg-Höhe 430 281 65,35
Amt Golzow 478 278 58,16
Amt Lebus 593 427 72,01
Amt Märkische Schweiz 885 654 73,90
Amt Neuhardenberg 422 206 48,82
Amt Seelow Land 500 204 40,80
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf 1.374 1.016 73,94
Gemeinde Hoppegarten 1.861 1.294 69,53
Gemeinde Letschin 329 233 70,82
Gemeinde Neuenhagen b. Berlin 1.917 1.351 70,47
Gemeinde Petershagen/Eggersdorf 1.632 1.218 74,63
Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin 1.488 867 58,27
Stadt Altlandsberg 941 624 66,31
Stadt Bad Freienwalde (Oder) 1.200 727 60,58
Stadt Müncheberg 654 397 60,70
Stadt Seelow 493 478 96,96
Stadt Strausberg 2.730 2.016 73,85
Stadt Wriezen 705 447 63,40
Landkreis MOL 19.308 13.186 68,29
Bei den dargestellten Daten in der Spalte „Betreuungsgrad in Prozent“ sind alle zum
Stichtag 01.06.2015 belegten Plätze in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sowie der
Kindertagespflege aufgeführt. Eine Differenzierung nach Altersgruppen für die jeweilige
Kommune befindet sich im Teil B dieses Dokumentes bei den Ausführungen zu den
Ämtern und Gemeinden.
1
Berechnung Betreuungsgrad: belegte Plätze zum Stichtag x 100 / gemeldete Kinder der AG 0 bis unter 12
Jahren
2
KTPF: Kindertagespflege
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Zum Vergleich nachfolgend eine Übersicht über die Entwicklung des Betreuungsgrades
im Land Brandenburg von 2013 bis 2016:
Betreuungssgrad im Land Brandenburg
2013 2014 2015 2016
0 bis unter 3 Jahre 53,64% 57,91% 56,84% 57,17%
3 bis unter 6,5 Jahre 96,44% 97,48% 97,72% 97,09%
Schulkinder (6,5 bis unter 12 Jahre) 59,18% 59,73% 60,66% 60,78%
Gesamt 68,89% 70,62% 70,72% 70,63%
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Ref. 22, „KURZSTAT-2016 - BuJuStat.xlsx“
Der Landkreis MOL lag im Jahr 2015 mit einem Gesamt-Betreuungsgrad von 68,3
Prozent gering unter dem Brandenburger Landesdurchschnitt.
2.2.2 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen
Zur Betreuung der Kinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung standen zum Stichtag
am 01.06.2017 138 Einrichtungen mit einer Kapazität von 15.040 Plätzen (ohne
beantragte/bewilligte Ausnahmegenehmigungen) im Landkreis MOL zur Verfügung.
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis
hinsichtlich der Anzahl, der Kapazität und der belegten Plätze der letzten drei Jahre dar.
Entwicklung Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Landkreis MOL
Jahr 2015 2016 2017
Anzahl 134 135 138
Kapazitäten 14.446 14.520 15.040
belegte Plätze 13.178 13.531 13.960
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Anhand der Daten ist erkennbar, dass die Kapazitäten von 2015 zu 2017 um fast vier
Prozent gestiegen sind, wobei hier nicht die Plätze mit befristeter
Ausnahmegenehmigung, welche in einigen Kommunen erheblich genutzt werden,
berücksichtigt wurden.
In den folgenden Übersichten wird die Entwicklung der „betreuten Kinder“1 an den
Stichtagen: 01.06.2011, 01.06.2014 und 01.06.2017 dargestellt.
Abb. 6: Betreute Kinder in Kitas im Landkreis MOL
Betreute Kinder in Kita
im Landkreis MOL
16.000
13.960
14.000 12.898
11.612
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
01.06.2011 01.06.2014 01.06.2017
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
1
„betreute Kinder“ sind gleichzusetzen mit „Anzahl der belegten Plätze“
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Die Anzahl der betreuten Kinder ist von 2011 zu 2017 im Landkreis MOL durchschnittlich
um fast 17 Prozent gestiegen.
Dieser Entwicklungstrend trifft jedoch nicht auf alle Ämter und Gemeinden im Landkreis
MOL gleichermaßen zu. Die Ämter und Gemeinden im berlinnahen Raum verzeichnen
eher einen Anstieg an zu betreuenden Kindern, als die Kommunen in den ländlich
geprägten Regionen. So stieg beispielsweise in der Gemeinde Hoppegarten die Anzahl
der betreuten Kinder im Vergleichszeitraum 2011 zu 2017 um über 30 Prozent.
Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl
der betreuten Kinder an ausgewählten Stichtagen in den Sozialregionen, differenziert
nach Ämtern und Gemeinden.
Abb. 7: Betreute Kinder in der Sozialregionen Nord
Betreute Kinder in Kita
Sozialregion NORD
800 738
719 733
700
600
488 476
500 461
414 425
391
400
291 294
300 249
200
100
0
Amt Barnim-Oderbruch Amt Falkenberg-Höhe Stadt Bad Freienwalde Stadt Wriezen
(Oder)
01.06.2011 01.06.2014 01.06.2017
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Bis auf die Stadt Bad Freienwalde (Oder), erfolgte in den Ämtern und Gemeinden in der
Sozialregion Nord in den verglichenen Zeiträumen ein Anstieg der Anzahl der betreuten
Kinder. Die höchsten Anstiege innerhalb dieses Zeitraums verzeichneten das Amt
Barnim-Oderbruch mit ca. 15 und die Stadt Wriezen mit rund 18 Prozent.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 12 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Abb. 8: Betreute Kinder in der Sozialregionen Ost
Betreute Kinder in Kita
Sozialregion OST
600
493
478 488
500
433 439
413 416
379 380
400
308 307
295
300
238 248 236
223 211 201 205
203
187
200
100
0
Amt Golzow Amt Lebus Amt Amt Seelow Gemeinde Stadt Stadt Seelow
Neuhardenberg Land Letschin Müncheberg
01.06.2011 01.06.2014 01.06.2017
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
In der Sozialregion Ost verlief die Entwicklung in dem betrachteten Vergleichszeitraum in
den Ämtern und Gemeinden relativ konstant. Die Differenzen bezüglich der Ab- bzw.
Zunahmen der Anzahl der betreuten Kinder an den jeweiligen Stichtagen, fiel relativ
gering aus. Im Amt Golzow und der Gemeinde Letschin ging die Anzahl der betreuten
Kinder minimal zurück.
Abb. 9: Betreute Kinder in der Sozialregionen Mitte
Betreute Kinder in Kita
Sozialregion MITTE
2.500
2.076
1.983
2.000
1.789
1.500
928
1.000 863
739
638 666 644
585 613
542
500
0
Amt Märkische Schweiz Stadt Altlandsberg Gemeinde Rüdersdorf b. Stadt Strausberg
Berlin
01.06.2011 01.06.2014 01.06.2017
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
In der Sozialregion Mitte nahm die Anzahl der betreuten Kinder im Vergleichszeitraum in
allen Ämtern und Gemeinden zu. In der Gemeinde Rüdersdorf lag die Anzahl der am
01.06.2017 betreuten Kinder um 20 Prozent höher als zum gleichen Stichtag im Jahr
2011.
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Abb. 10: Betreute Kinder in der Sozialregionen West
Betreute Kinder in Kita
Sozialregion WEST
1.600
1.455
1.389
1.400 1.339
1.284
1.204 1.207
1.165 1.152
1.200
1.040
950 965
1.000
794
800
600
400
200
0
Gemeinde Fredersdorf- Gemeinde Hoppegarten Gemeinde Neuenhagen b. B. Gemeinde
Vogelsdorf Petershagen/Eggersdorf
01.06.2011 01.06.2014 01.06.2017
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Die stärkste Entwicklung vollzog sich in der Sozialregion West. In allen vier Kommunen
lag die Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag 01.06.2017 im Vergleich zu 2011 um
mindestens 21 Prozent höher. In der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf sogar um 32 und
in Hoppegarten um 30 Prozent.
Während es in den ländlichen Regionen des Landkreises eher um Bestandserhalt der
Einrichtungen geht, muss in einigen Regionen des Landkreises für den kommenden
Planungszeitraum nachgesteuert werden. So ist absehbar, dass insbesondere im
berlinnahen Raum in einigen Kommunen die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Plätze
nicht ausreichen werden, um alle anspruchsberechtigten Kindern zu betreuen.
Viele Kommunen haben im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge vorgesorgt und diese
Entwicklungen in ihrer eigenen Kita-Bedarfsplanung berücksichtigt. Einige Kommunen
nahmen dabei professionelle Unterstützung von externen Planungsunternehmen in
Anspruch.
2.2.3 Betreute Kinder in Kindertagespflege
Ein weiteres Angebot der Kindertagesbetreuung stellt die Kindertagespflege dar. In einer
Kindertagespflegestelle können jeweils bis zu fünf Kinder betreut werden, wenn die
räumlichen Voraussetzungen gegeben sind und es durch die Kindertagespflegeperson
gewünscht wird.
Mit Stand Juni 2017 wurden im Landkreis MOL in der Kindertagespflege 436 Kinder durch
88 Kindertagespflegepersonen betreut.
Anders als in der Betreuung in Kindertageseinrichtungen, ist die Anzahl der
Kindertagespflegepersonen von 2014 bis 2017 um fast 15 Prozent zurückgegangen.
Im Folgenden wird die Entwicklung der Kindertagespflege im Landkreis MOL im Zeitraum
2014 bis 2017 dargestellt.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 14 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Abb. 11: Entwicklung Kindertagesspflege im Landkreis MOL
Entwicklung Kindertagespflege
Landkreis MOL
600
500
Anzahl
400
300
200
100
0
2014 2015 2016 2017
Pflegepersonen 102 101 98 88
Kapazität 503 498 493 436
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Aus der Übersicht ist erkennbar, dass die Anzahl der Tagespflegepersonen und der
Kapazitäten von 2014 bis 2017 erheblich gesunken ist. Nach wie vor gibt es Ämter und
Gemeinden, in denen keine Angebote der Kindertagespflege vorgehalten werden.
Die Entwicklung im Rahmen der Kindertagespflege fiel im Landkreis MOL allerdings
regional sehr unterschiedlich aus.
In den folgenden Übersichten wird die Entwicklung der Kindertagespflege, differenziert
nach den jeweiligen Sozialregionen, dargestellt.
Abb. 12: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Nord
Entwicklung Kindertagespflege
Sozialregion NORD
60
50
Anzahl
40
30
20
10
0
2014 2015 2016 2017
Pflegepersonen 10 10 9 8
Kapazität 50 50 45 40
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
In der Sozialregion Nord reduzierte sich die Gesamtkapazität von 2014 zu 2017 um 20
Prozent.
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Abb. 13: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Ost
Entwicklung Kindertagespflege
Sozialregion OST
60
50
40
Anzahl
30
20
10
0
2014 2015 2016 2017
Pflegepersonen 10 9 9 9
Kapazität 50 45 45 45
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
In der Sozialregion Ost war die Entwicklung, bis auf eine Reduzierung im Jahr 2015, in
den vergangenen vier Jahren stabil.
Abb. 14: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Mitte
Entwicklung Kindertagespflege
Sozialregion MITTE
200
150
Anzahl
100
50
0
2014 2015 2016 2017
Pflegepersonen 34 35 34 31
Kapazität 170 175 170 155
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
In der Sozialregion Mitte reduzierte sich die Kapazität in der Kindertagespflege von 2014
zu 2017 um fast neun Prozent.
Abb. 15: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion West
Entwicklung Kindertagespflege
Sozialregion WEST
250
200
Anzahl
150
100
50
0
2014 2015 2016 2017
Pflegepersonen 48 47 46 40
Kapazität 233 228 233 196
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Die Gesamtkapazität an Plätzen in der Kindertagespflege hat sich in der Sozialregion
West in den letzten vier Jahren um fast 16 und in der Anzahl der Tagespflegepersonen
um fast 17 Prozent verringert.
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Anhand der Darstellungen wird ersichtlich, dass es im Zeitraum 2014 bis 2017 in keiner
Sozialregion zu einer Erhöhung in der Anzahl der Kindertagespflegestellen und Plätze
kam.
Diese Entwicklung vollzog sich nicht nur im Landkreis MOL, sondern in vielen Regionen
des Landes Brandenburg.
2.2.4 Betreuung in anderen bedarfserfüllenden Angebote nach dem KitaG
Neben den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege
ermöglicht das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg gemäß § 1 Abs. 4 S. 2
KitaG auch andere Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. So können Spielkreise,
Eltern-Kind-Gruppen, integrierte Ganztagsangebote von Schule und
Kindertagesbetreuung oder andere Angebote, wenn sie der familiären Situation der
Kinder Rechnung tragen und den Erfordernissen und Zielen des
Kindertagesstättengesetzes entsprechen, rechtsanspruchserfüllend und somit Bestandteil
der Bedarfsplanung sein.
Die Nutzung dieser Möglichkeit fällt in den Ämtern und Gemeinden sehr unterschiedlich
aus. Im Teil B des Kita-Bedarfsplanes für 2018 bis 2020 werden primär die Angebote
vorgestellt, welche im Rahmen eines Betriebserlaubnisverfahrens durch das Ministerium
für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg bewilligt wurden. Auf die
Darstellung von weiteren niederschwelligen Angeboten, wie z.B. Hausaufgabenbetreuung,
wurde weitestgehend verzichtet.
2.3 Integrationseinrichtungen im Landkreis MOL
Kinder mit besonderem Förderbedarf nach §§ 53, 54 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII) können in Integrationskindertagesstätten betreut werden.
Der Landkreis Märkisch-Oderland verfügt insgesamt über sieben integrative teilstationäre
Einrichtungen (Integrationseinrichtungen) zur Eingliederung von Kindern mit geistigen
und körperlichen Behinderungen gemäß SGB XII.
Integrationseinrichtung Einzugsbereiche
1. Kita "Schwalbennest" Amt Barnim-Oderbruch, Amt Golzow, Gemeinde
Karl-Marx-Str.5 Letschin, Amt Seelow-Land, Amt Lebus
15328 Golzow
2. Kita "Rappelkiste" Stadt Müncheberg, Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf,
Seelower Str. 7 Stadt Altlandsberg, Amt Seelow-Land, Stadt Seelow,
15374 Müncheberg Stadt Strausberg, Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
3. Kita "Bummi" Stadt Bad Freienwalde, Amt Barnim-Oderbruch, Stadt
Gesundbrunnenstraße 7 Wriezen
16259 Bad Freienwalde
4. Kita "Rappelkiste" Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde
Brückenstraße 77a Fredersdorf-Vogelsdorf
15562 Rüdersdorf bei Berlin
5. Kita "Sonnenschein" Stadt Strausberg, Stadt Altlandsberg, Gemeinde
Artur-Becker-Str. 12 Petershagen/Eggersdorf, Gemeinde Hoppegarten, Amt
15345 Strausberg Märkische Schweiz, Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
6. Kita "Am See" Stadt Strausberg, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf,
Weinbergstr. 14 Stadt Altlandsberg, Amt Märkische Schweiz
15345 Strausberg
7. Kita „Gänseblümchen“ Gemeinde Hoppegarten
Gänseblümchenweg 1 Lindenallee 14
OT Hönow 15366 Hoppegarten
15366 Hoppegarten
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3. Zusammenfassung und Ausblick
In den vorangegangenen Abschnitten wurden die rechtlichen Grundlagen für die
Erstellung bzw. Fortschreibung eines Kita-Bedarfsplanes, die Regelungen zum
Rechtsanspruch sowie die Entwicklung der Bevölkerung, der Kindertagesstätten, der
Kindertagespflege und der Platzkapazitäten im Landkreis MOL vorgestellt.
Seit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg im Juni 2004
gab es bereits mehrere Modifizierungen. Die letzte Änderung erfolgte 2017 und die
nächste Änderung wurde bereits zum 01.08.2018 angekündigt. Von Seiten des Landes
Brandenburg wird beabsichtigt, das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei zu
stellen. Die möglichen Auswirkungen konnten im vorliegenden Planungsdokument noch
nicht berücksichtigt werden.
Im Abschnitt 2 wurde auf die Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2010 bis 2015
eingegangen. Ein großes Manko bei der Auswertung der Bevölkerungsdaten war, dass
keine aktuellen Bevölkerungszahlen, gegliedert nach Ämtern, Gemeinden und
Altersgruppen, vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vorlagen und nicht klar ist, wie
dies sich zukünftig gestalten wird. Demzufolge müssen perspektivisch andere
Möglichkeiten der Nutzung von Bevölkerungsdaten erwogen werden.
Des Weiteren hat die Auswertung der Bevölkerungsentwicklung ergeben, dass die
Bevölkerung im Landkreis MOL stärker anstieg, als das Landesamt für Bauen und Verkehr
und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg prognostizierten. Auf die Nutzung dieser
Prognosen wurde daher für die Erstellung des Kita-Bedarfsplanes verzichtet.
Insbesondere die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe 0 bis unter 12 Jahren ist im
Landkreis MOL im Zeitraum von 2010 bis 2015 erheblich (fast neun Prozent) gestiegen.
Den größten Zuwachs verzeichneten die Ämter und Gemeinden im berlinnahen Raum.
Parallel dazu stiegen die Kapazitäten in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen von
2015 zu 2017 um fast vier Prozent. Die Anzahl der betreuten Kinder erreichte im Jahr
2017 im Landkreis Märkisch-Oderland den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren.
Perspektivisch ist davon auszugehen, dass sich dieser Entwicklungstrend in den Regionen
um Berlin bzw. mit Bahn-Anbindung von und nach Berlin, weiter fortsetzen wird.
Die Ausführungen zum Auslastungs- und zum Betreuungsgrad sind Momentaufnahmen,
welche an einem bestimmten Stichtag, hier der 01.06. des jeweiligen Jahres, getroffen
wurden. Diese stellen keine absolute Aussage über die tatsächliche Inanspruchnahme
dar. Perspektivisch könnte hier ein Mittelwert des jeweiligen Jahres in der Berechnung
des Auslastungs- und Betreuungsgrades ein realistischeres Abbild darstellen.
Im vorliegenden Dokument wurde die Unterteilung nach folgenden Altersgruppen: 0 bis
unter 3 Jahren (Kinderkrippe), 3 bis unter 7 Jahren (Kindergarten) und 7 bis unter 12
Jahren (Hort) vorgenommen. Obwohl der Rechtsanspruch erst ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr besteht, erfolgte hier die bisher im Landkreis und auch im Land Brandenburg
übliche Darstellung für den Kinderkrippenbereich in der Altersgruppe 0 bis unter 3
Jahren. Daher kann es hier zu Verzerrungen kommen.
Um zukünftig zeitnah auf sich abzeichnende Versorgungsengpässe reagieren zu können,
ist die Einführung eines regelmäßigen Monitorings, z.B. zur Erfassung der aktuellen
Platzkapazitäten, für alle Beteiligten hilfreich und sinnvoll.
Die Fortschreibung eines Kita-Bedarfsplanes im Zeitraum von drei Jahren erscheint unter
den o.g. Aspekten als wenig zeitgemäß. Hier bedarf es neuer Überlegungen, wie man
zukünftig auf aktuelle Entwicklungen rechtzeitig reagieren kann.
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TEIL B
1. Ämter
1.1 AMT BARNIM-ODERBRUCH
Bevölkerungsentwicklung
Amt Barnim-Oderbruch
Stichtag 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Bevölkerung gesamt 6.923 6.833 6.604 6.530 6.485 6.705 -
davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre 634 622 634 622 621 676 659
davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre 149 135 151 139 136 141 152
davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre 221 206 194 200 210 227 227
davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre 264 281 289 283 275 308 280
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand 31.12.2016)
Kapazität und Auslastung der Einrichtungen
Ort/Einrichtung Kapazität davon betreute Kinder Auslastung in
Stichtag: Aus- Prozent
01.06.17 nahme
Stichtag: 01.06.17
Stichtag: Stichtag: Stichtag: ohne Aus- mit Aus-
01.06.15 01.06.16 01.06.17 nahme nahme
Altreetz 150 134 131 137 91,3 91,3
Kita „Rappelkiste“
Bliesdorf 87 11 66 70 72 94,7 82,8
Kita „Liebe Liesel“
Neulewin 93 62 62 66 71,0 71,0
Kita „Sonnenschein“
Neutrebbin 119 95 96 99 83,2 83,2
Kita „Lila-Launebär“
Prötzel 125 111 111 114 91,2 91,2
Kita „Kleine Waldstrolche“
Gesamt 574 11 468 470 488 86,7 85,0
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Betreuungsgrad
2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad
GESAMT Plätze*
Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) 152 89 58,5 %
Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) 227 143 63,0 %
Hort (7 bis unter 12 Jahre) 280 249 88,9 %
*Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze
Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. § 5 SGB VIII
Amt Barnim-Oderbruch 2017
außerhalb des Amtsbereiches 116
davon außerhalb MOL 2
Quelle: Amt Barnim-Oderbruch
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Betreuung in Kindertagespflege
Amt Barnim-Oderbruch Stichtag 01.06.2017
Kindertagespflegestellen 3
Plätze 15
betreute Kinder 15
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Trägerlandschaft
Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen)
Stichtag 01.06.2017 Stichtag 01.06.2017
freie Träger öffentl. Träger gesamt freie Träger öffentl. Träger gesamt
0 5 5 0 563 563
0% 100 % 100 % 0% 100 % 100 %
Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation:
Die Bevölkerungsentwicklung im Amt Barnim-Oderbruch war im Zeitraum 2010 bis 2016,
mit geringen Schwankungen, relativ konstant. Die Altersgruppe der 0- bis unter 3-
Jährigen wies im Jahr 2016 seit 2010 den höchsten Stand auf. Für den kommenden
Planungszeitraum ist im Amt Barnim-Oderbruch in der zu betrachtenden Altersgruppe der
0- bis unter 12-Jährigen mit einer stabilen Entwicklung zu rechnen. Möglicherweise
könnte ein Anstieg der Einwohnerzahlen in der Region um Prötzel erfolgen, wenn dort
weitere Baugebiete erschlossen werden.
Das Amt Barnim-Oderbruch verfügt mit Stand 01.06.2017 über fünf kommunale
Kindertagesstätten mit einer Gesamtkapazität von 574 Plätzen (davon 11 Plätze mit
zeitlich befristeter Ausnahmegenehmigung). Die Auslastung der Einrichtungen betrug
zum Stichtag 01.06.2017 durchschnittlich 85 Prozent. Weiterhin unterbreiten im
Amtsbereich drei Kindertagespflegestellen für bis zu 15 Kinder ihre Angebote.
Der Betreuungsgrad im Bereich der Kinderkrippenkinder entsprach im Jahr 2016 mit 58,5
Prozent dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Wohingegen der Betreuungsgrad bei
den 3- bis unter 7-Jährigen mit durchschnittlichen 63 Prozent deutlich unter dem
Landesdurchschnitt lag. Eine mögliche Erklärung könnte hierfür die relativ hohe Anzahl
(116 Kinder) der außerhalb des Amtes Barnim-Oderbruch betreuten Kinder sein. Im
Hortbereich liegt der Betreuungsgrad mit fast 89 Prozent auffallend über dem
Landesdurchschnitt, erklärbar, durch die Grundschulstandorte im Amt Barnim-Oderbruch.
Nach Aussagen der Verwaltung konnten bisher alle Platzanfragen und Anmeldungen im
Amtsbereich berücksichtigt werden.
Für die Kita in Bliesdorf ist der Umzug des Hortes ins Kita-Gebäude, verbunden mit Um-
und Ausbauarbeiten, im kommenden Planungszeitraum vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung aller Kinder der Altersgruppe 0 bis unter 12
Jahren im Amt Barnim-Oderbruch im kommenden Planungszeitraum mit den
gegenwärtigen Kapazitäten abgesichert werden kann. Bei Bedarf können durch
Ausnahmegenehmigungen Betreuungslücken überbrückt werden. Der Bestand sollte
unter den derzeitigen Bedingungen erhalten bleiben.
Die vorhandenen Einrichtungen im Amt Barnim-Oderbruch sind zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG erforderlich und notwendig.
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1.2 AMT FALKENBERG-HÖHE
Bevölkerungsentwicklung
Amt Falkenberg-Höhe
Stichtag 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Bevölkerung gesamt 4.660 4.611 4.571 4.613 4.583 4.495 -
davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre 426 411 418 432 435 430 422
davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre 94 83 90 96 101 94 104
davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre 134 134 139 146 138 133 143
davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre 198 194 189 190 196 203 175
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand 31.12.2016)
Kapazität und Auslastung der Einrichtungen
Ort/Einrichtung Kapazität davon betreute Kinder Auslastung
Stichtag: Aus- in Prozent
01.06.17 nahme
Stichtag:
01.06.17
Stichtag: Stichtag: Stichtag: ohne mit
01.06.15 01.06.16 01.06.17 Aus- Aus-
nahme nahme
Falkenberg 157 145 144 146 93,0 93,0
Kita „Falkenberger Spatzennest“
Kruge-Gersdorf 37 22 25 32 86,5 86,5
Kita „Kruger Spatzen“
Freudenberg 45 5 40 40 39 97,5 86,7
Kita „Rappelkiste“
Heckelberg 35 26 25 29 82,9 82,9
Kita „Biene Maja“
Leuenberg 50 48 47 48 96,0 96,0
Kita „Eichhörnchen“
Gesamt 324 5 281 281 294 92,2 90,7
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Betreuungsgrad
2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad
GESAMT Plätze*
Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) 104 60 57,7 %
Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) 143 127 88,8 %
Hort (7 bis unter 12 Jahre) 175 101 57,7 %
*Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze
Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. § 5 SGB VIII
Amt Falkenberg-Höhe 2017
außerhalb des Amtsbereichs 24
davon außerhalb MOL 6
Quelle: Amt Falkenberg-Höhe
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 21 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Betreuung in Kindertagespflege
Amt Falkenberg-Höhe Stichtag 01.06.2017
Kindertagespflegestellen 0
Plätze 0
betreute Kinder 0
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Trägerlandschaft
Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen)
Stichtag 01.06.2017 Stichtag 01.06.2017
freie Träger öffentl. Träger gesamt freie Träger öffentl. Träger gesamt
3 2 5 125 194 319
60 % 40 % 100 % 39 % 61 % 100 %
Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation:
Im Amt Falkenberg-Höhe war die Bevölkerungsentwicklung – entgegen vorheriger
Prognosen – in den letzten Jahren stabil. Bei den 0- bis unter 7-Jährigen war im Zeitraum
2015 zu 2016 ein leichter Anstieg in dieser Altersgruppe zu verzeichnen.
Im Amt Falkenberg-Höhe gab es zum Stichtag 01.06.2017 fünf
Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit einer Kapazität von 319 Plätzen. Für die Kita
„Rappelkiste“ in Freudenberg wurde vom MBJS eine befristete Ausnahmegenehmigung
für fünf Plätze erteilt, welche zum Januar 2018 – nach Umbaumaßnahmen – nun in 50
reguläre Plätze umgewandelt wurden.
In der Kita „Biene Maja“ in Heckelberg sind ebenfalls Baumaßnahmen geplant. Die
Einrichtung soll an die Heckelberger Schule angesiedelt werden. Eine Änderung der
Kapazität ist nicht geplant. Für die Kita „Falkenberger Spatzennest“ ist aufgrund vieler
Voranmeldungen eine Kapazitätserhöhung von 20 Plätzen vorgesehen.
Zwei Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und drei Einrichtungen
werden von freien Trägern betrieben.
Der durchschnittliche Auslastungsgrad lag zum Stichtag 01.06.2017 bei fast 91 Prozent.
Im Amt Falkenberg-Höhe gibt es keine Kindertagespflegeangebote. Hier bedarf es
perspektivisch weiterer Bestrebungen, Kindertagespflegepersonen zu gewinnen.
Die Betreuungsgrade im Kinderkrippen- und Hortbereich lagen 2016 im Brandenburger
Landesdurchschnitt, im Bereich des Kindergartens etwa acht Prozent darunter.
Die Prognosedaten wurden in den Gesprächen mit der Verwaltung des Amtes Falkenberg-
Höhe besprochen und abgestimmt. Alle Einrichtungen werden derzeit benötigt.
Der Bedarf an Plätzen für Kinder von 0 bis 12 Jahren kann aufgrund der Gesamtkapazität
innerhalb des Amtes abgedeckt werden.
Die vorhandenen Einrichtungen im Amt Falkenberg-Höhe sind zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG erforderlich und notwendig.
In Abstimmung mit der Verwaltung des Amtes Falkenberg-Höhe wird folgende
Planung in den „Kita-Bedarfsplan 2018 - 2020“ aufgenommen:
- Kapazitätserhöhung von 20 Plätzen in der Kita „Falkenberger
Spatzennest“.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 22 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
1.3 AMT GOLZOW
Bevölkerungsentwicklung
Amt Golzow
Stichtag 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Bevölkerung gesamt 5.699 5.607 5.488 5.411 5.340 5.313 -
davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre 525 532 504 483 485 478 492
davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre 106 111 104 90 92 89 107
davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre 182 199 183 162 150 145 141
davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre 237 222 217 231 243 244 244
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand 31.12.2016)
Kapazität und Auslastung der Einrichtungen
Ort/Einrichtung Kapazität davon betreute Kinder Auslastung in
Stichtag: Aus- Prozent
nahme Stichtag: Stichtag: Stichtag:
01.06.17
01.06.15 01.06.16 01.06.17
Stichtag: 01.06.17
Genschmar 30 22 20 23 76,7
Kita „Zwergenland“
Manschnow 164 143 148 146 89,0
Kita „Sonnenschein“
Golzow 58 38 46 49 84,5
Hort „KidsClub“
Golzow 119 75 66 77 64,7
Kita „Schwalbennest“
Gesamt 371 278 280 295 79,5
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Betreuungsgrad
2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad
GESAMT Plätze*
Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) 107 52 48,6 %
Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) 141 93 66,0 %
Hort (7 bis unter 12 Jahre) 244 155 63,5 %
*Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze
Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. § 5 SGB VIII
Amt Golzow 2017
außerhalb Amtsbereich 53
davon außerhalb MOL 9
Quelle: Amt Golzow
Betreuung in Kindertagespflege
Amt Golzow Stichtag 01.06.2017
Kindertagespflegestellen 2
Plätze 10
betreute Kinder 10
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 23 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Trägerlandschaft
Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen)
Stichtag 01.06.2017 Stichtag 01.06.2017
freie Träger öffentl. Träger gesamt freie Träger öffentl. Träger gesamt
2 2 4 177 194 371
50 % 50 % 100 % 48 % 52 % 100 %
Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation:
Im Zeitraum 2010 bis 2015 ging die Gesamtbevölkerung im Amt Golzow um ca. sieben
Prozent zurück. Der Anteil der 0- bis unter 12-Jährigen an der Gesamtbevölkerung
betrug 2015 fast neun Prozent. Von 2015 zu 2016 erfolgte in dieser Altersgruppe ein
Zuwachs in Höhe von fast drei Prozent. Mit 107 Kindern in der Altersgruppe der 0- bis
unter 3-Jährigen wurde am 31.12.2016 der zweithöchste Stand seit 2010 erreicht.
Das Amt Golzow verfügt über vier Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung mit einer
Kapazität von gegenwärtig 371 Plätzen sowie zwei Kindertagespflegestellen mit
insgesamt zehn Plätzen. Die Auslastungsquote in den Kindertageseinrichtungen betrug
zum Stichtag 01.06.2017 durchschnittlich 80 Prozent. Die Kita „Schwalbennest“ in
Golzow ist eine Integrationseinrichtung für behinderte bzw. von Behinderung bedrohter
Kinder gemäß §§ 53, 54 SGB XII. Sie erfüllt eine wichtige Umlandfunktion.
Der Betreuungsgrad im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich lag 2016 unter dem
Brandenburger Landesdurchschnitt. In der Betreuung der Hortkinder lag der
Betreuungsgrad mit 63,5 Prozent gering über dem Landesdurchschnitt.
Zum Stichtag 01.06.2017 wurden 53 Kinder außerhalb des Amtes Golzow betreut. Dies
entspricht einem Anteil von ca. elf Prozent aller 0- bis unter 12-Jährigen im Amt Golzow.
Möglicherweise ist dies der Arbeitssituation der Eltern geschuldet, welche ihre Kinder in
Arbeitsortsnähe unterbringen und damit von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch
machen.
Die gegenwärtigen Platzkapazitäten sind nach Einschätzung der Verwaltung des Amtes
Golzow und der Träger der Kindertageseinrichtungen für den kommenden
Planungszeitraum ausreichend. Kapazitätserweiterungen sind nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Kindertageseinrichtungen im Amt Golzow sind zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG erforderlich und notwendig.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 24 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
1.4 AMT LEBUS
Bevölkerungsentwicklung
Amt Lebus
Stichtag 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Bevölkerung gesamt 6.398 6.323 6.204 6.106 6.097 6.083 -
davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre 611 613 609 601 598 593 596
davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre 138 139 144 131 132 122 123
davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre 203 203 191 198 195 200 202
davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre 270 271 274 272 271 271 271
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand 31.12.2016)
Kapazität und Auslastung der Einrichtungen
Ort/Einrichtung Kapazität davon betreute Kinder Auslastung in
Stichtag: Aus- Prozent
nahme Stichtag: Stichtag: Stichtag:
01.06.17
01.06.15 01.06.16 01.06.17
Stichtag:
01.06.17
Podelzig 80 63 56 46 57,5
Kita „Sonnenblume“
Reitwein 25 13 14 18 72,0
Kita „Birkenschlösschen“
Treplin 28 15 17 12 42,9
Kita „Zwergendorf“
Zeschdorf OT Petershagen 25 22 25 21 84,0
Kita „Die kleinen Strolche“
Zeschdorf 99 88 93 96 97,0
Kita „Zeschdorfer Spatzen“
Lebus 195 141 157 160 82,1
Kita „Oderfrösche“
Lebus OT Mallnow 31 27 29 28 90,3
Kita „Zwergenland“
Lebus OT Wulkow 40 32 31 33 82,5
Kita „Grashüpfer“
Lebus 28 26 22 25 89,3
Kita „Kirchenmäuse“
Gesamt 551 427 444 439 79,7
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Betreuungsgrad
2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad
GESAMT Plätze*
Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) 123 93 75,6 %
Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) 202 186 92,1 %
Hort (7 bis unter 12 Jahre) 271 181 66,8 %
*Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze
Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. § 5 SGB VIII
Amt Lebus 2017
außerhalb des Amtsbereichs 122
davon außerhalb LK 111
Quelle: Amt Lebus
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 25 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Betreuung in Kindertagespflege
Amt Lebus Stichtag 01.06.2017
Kindertagespflegestellen 0
Plätze 0
betreute Kinder 0
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Trägerlandschaft
Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen)
Stichtag 01.06.2017 Stichtag 01.06.2017
freie Träger öffentl. Träger gesamt freie Träger öffentl. Träger gesamt
1 8 9 28 523 551
10 % 90 % 100 % 5% 95 % 100 %
Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation:
Im Amt Lebus sank die Gesamtbevölkerung von 2010 zu 2015 um ca. fünf Prozent. Der
Anteil der 0- bis 12-Jährigen betrug 2015 fast zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung.
In dieser Altersgruppe war die Entwicklung in den vergangenen Jahren relativ konstant.
Im Amt Lebus gab es zum Stichtag 01.06.2017 neun Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung mit einer Kapazität von 551 Plätzen. Die durchschnittliche
Auslastung aller Kitas im Amt Lebus betrug zum o.g. Stichtag fast 80 Prozent. Der
Auslastungsgrad der Einrichtungen variiert zwischen den einzelnen Einrichtungen von 43
bis 97 Prozent. Hier ist zu beachten, dass bei sehr kleinen Einrichtungen unbesetzte
Plätze zum Stichtag rechnerisch erhebliche Auswirkungen auf den
Gesamtauslastungsgrad haben können.
Kindertagespflegestellen gibt es im Amtsbereich Lebus nicht.
Der Betreuungsgrad für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren lag 2016 im Amt Lebus über
dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Im Kindergarten- und Hortbereich entsprach der
Betreuungsgrad 2016 in etwa dem Landesdurchschnitt.
Auffallend ist die hohe Anzahl von Kindern, welche 2017 (Stichtag 01.06.) außerhalb des
Amtes Lebus betreut wurden. Dies sind fast 20 Prozent der im Amtsbereich lebenden
Kinder in der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen. Hierfür dürfte mit großer
Wahrscheinlichkeit die örtliche Nähe zur Stadt Frankfurt (Oder) ein Grund sein. Zu
bedenken ist, dass die Stadt Frankfurt (Oder) zur Sicherung des Rechtsanspruchs die
eigenen Betreuungsplätze perspektivisch selbst benötigt, so dass zumindest die
außerhalb von Lebus untergebrachten Kinder bei der Planung mit berücksichtigt werden
sollten.
Im kommenden Planungszeitraum beabsichtigt die Stadt Lebus einen Ersatzneubau für
Kinder im Kinderkrippen- und Kindergartenalter vorzunehmen. Der gegenwärtig genutzte
Bereich soll perspektivisch den Hortkindern zur Verfügung gestellt werden. Damit wird
eine qualitative Verbesserung der Betreuungssituation angestrebt. Eine
Kapazitätsveränderung ist durch diese Baumaßnahmen nicht vorgesehen.
Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder) - Lebus plant einen Ausbau für ihre
Kindertagesstätte „Kirchenmäuse“ in Lebus. Im Zuge dessen ist eine Erweiterung von
gegenwärtig 28 auf zukünftig 50 Plätze vorgesehen.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 26 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Die vorhandenen Kindertageseinrichtungen im Amt Lebus sind zur Erfüllung des
Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG erforderlich und notwendig.
In Abstimmung mit der Verwaltung des Amtes Lebus wird folgende Planung in
den „Kita-Bedarfsplan 2018 - 2020“ aufgenommen:
- Erweiterungsbau Kita „Kirchenmäuse“ in Lebus mit einer Kapazität von
insgesamt 50 Plätzen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogrammes.
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1.5 AMT MÄRKISCHE SCHWEIZ
Bevölkerungsentwicklung
Amt Märkische Schweiz
Stichtag 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016*
Bevölkerung gesamt 9.101 9.072 8.978 9.004 9.057 9.214 -
davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre 792 785 786 809 844 885 883
davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre 192 181 178 184 191 217 223
davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre 239 262 254 268 289 302 299
davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre 361 342 354 357 364 366 361
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand 31.12.2016)
Kapazität und Auslastung der Einrichtungen
Ort/Einrichtung Kapazität davon betreute Kinder Auslastung in
Stichtag: Aus- Prozent
01.06.17 nahme
Stichtag:
01.06.17
Stichtag: Stichtag: Stichtag: ohne mit
01.06.15 01.06.16 01.06.17 Aus- Aus-
nahme nahme
Garzau-Garzin OT Garzau 35 30 32 29 82,9 82,9
Kita Garzau
Rehfelde 160 20 137 138 117 83,6 73,1
Hort „Raxli Faxli“
Rehfelde 160 15 160 135 150 103,4 93,8
Kita „Fuchsbau“
Rehfelde OT Zinndorf 31 5 23 20 22 84,6 71,0
Kita „Frechdachs“
Buckow 171 13 127 151 157 99,4 91,8
Kita „Helene Weigel“
Oberbarnim OT Bollersdorf 37 27 27 29 78,4 78,4
Kita „Bollersdorfer Spatzen“
Oberbarnim OT Klosterdorf 65 47 47 57 87,7 87,7
Kita „Die kleinen Teichfrösche“
Waldsieversdorf 60 56 57 60 100,0 100,0
Kita „Kinderstübchen“
Rehfelde OT Werder 54 47 46 45 83,3 83,3
Kita „Reh-Kids“
Gesamt 773 53 654 653 666 92,5 86,2
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Betreuungsgrad
2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad
GESAMT Plätze*
Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) 223 171 76,7 %
Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) 299 292 97,7 %
Hort (7 bis unter 12 Jahre) 361 198 54,8 %
*Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze
Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. § 5 SGB VIII
Amt Märkische Schweiz 2017
außerhalb Amtsbereich 136
davon außerhalb LK 14
Quelle: Amt Märkische Schweiz
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 28 von 98Landkreis Märkisch-Oderland
Betreuung in Kindertagespflege
Amt Märkische Schweiz Stichtag 01.06.2017
Kindertagespflegestellen 4
Plätze 20
betreute Kinder 20
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Jugendamt, FD Kita
Trägerlandschaft
Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen)
Stichtag 01.06.2017 Stichtag 01.06.2017
freie Träger öffentl. Träger gesamt freie Träger öffentl. Träger gesamt
4 5 9 216 504 720
40 % 60 % 100 % 30 % 70 % 100 %
Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation:
Nach einem schwachen Rückgang der Gesamtbevölkerung von 2010 bis 2012 ist seit
2013 im Amt Märkische Schweiz ein leichter Bevölkerungszuwachs von ca. zwei Prozent
zu verzeichnen. In der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen stieg der Anteil der
Bevölkerung in dieser Altersgruppe von 2010 bis 2015 um über zehn Prozent. Die Anzahl
der Kinder in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen hatte 2016 den höchsten
Stand seit sieben Jahren erreicht. In den anderen Altersgruppen war die Entwicklung
relativ stabil und in etwa gleichbleibend. Durch die Erschließung neuer Wohngebiete und
den Umbaumaßnahmen an der Bahnstrecke von und nach Berlin, ist perspektivisch mit
weiterem Zuzug, insbesondere im Raum Rehfelde, zu rechnen.
Aktuell werden im Amt Märkische Schweiz neun Kindertagesstätten mit einer
Gesamtkapazität von 773 Plätzen, davon 53 Plätze mit befristeten
Ausnahmegenehmigungen, betrieben. Insbesondere Rehfelde und Buckow sind aufgrund
der großen Platznachfrage von der Inanspruchnahme befristeter
Ausnahmegenehmigungen betroffen.
Im Rahmen der Kindertagespflege halten vier Kindertagespflegepersonen für insgesamt
20 Kinder Plätze vor.
Die durchschnittliche Auslastung in den Kindertageseinrichtungen betrug zum Stichtag
01.06.2017 im Amt Märkische Schweiz über 86 mit und fast 93 Prozent ohne
Ausnahmegenehmigungen.
Im Planungsgespräch äußerten Vertreter der Verwaltung, dass es wegen gezielter
Anfragen von Eltern aus umliegenden Gemeinden teilweise Engpässe bei der Versorgung
der im Amt lebenden Kinder gab und gibt. Die Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts
– unter Berücksichtigung der im Amt lebenden Kinder – stellt für alle Beteiligten eine
Herausforderung dar. Die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in Garzau hat zu einer
kurzfristigen Entlastung der Betreuungssituation geführt.
Der Betreuungsgrad im Bereich der Kinderkrippe lag mit fast 77 Prozent im Jahr 2016
über dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Ein Zeichen dafür, dass die Möglichkeit des
Besuchs einer Kinderkrippe gut genutzt wird und dementsprechend Plätze vorzuhalten
sind. Insbesondere in Rehfelde sind aktuell die räumlichen Gegebenheiten für die
Betreuung von Kindern im Kinderkrippenbereich erschöpft. Hier sollen durch einen
Erweiterungsbau perspektivisch 40 Plätze neu geschaffen werden.
Des Weiteren beabsichtigt ein privater Investor in Rehfelde im Planungszeitraum 2018 -
2020 ein neues Wohngebiet zu schaffen und eine Kindertageseinrichtung mit einer
Kapazität von 60 Plätzen zu bauen.
K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G 2018 - 2020 Seite 29 von 98Sie können auch lesen