Accounting and Finance - Master of Science (M.Sc.) Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Faculty 3: Business and Law - an der Frankfurt University ...
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Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019
Prüfungsordnung
des Master-Studiengangs
Accounting and Finance
Master of Science (M.Sc.)
Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Faculty 3: Business and Law
Wissen durch Praxis stärkt
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 1Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht – Business and Law der Frankfurt University
of Applied Sciences für den Master-Studiengang Accounting and Finance vom 19. Dezember 2018
Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember
2009 (GVBl. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 482), hat der
Fachbereichsrat des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht der Frankfurt University of Applied Sciences am
19. Dezember 2018, die nachstehende Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Accounting and
Finance beschlossen. Die Prüfungsordnung entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für
Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Frankfurt University of Applied
Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2005, S. 519),
in der Fassung der Änderung vom 11. April 2018 (veröffentlicht am 17. April 2018 auf der Internetseite in
den Amtlichen Mitteilungen der Frankfurt University of Applied Sciences) und ergänzt sie.
Die Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am 26.08.2019 gemäß § 37 Abs. 5 HHG genehmigt.
Inhaltsübersicht
§ 1 Akademischer Grad
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Qualifikationsziele
§ 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points)
§ 5 Module
§ 6 Prüfungsleistungen
§ 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen
§ 8 Master-Arbeit mit Kolloquium
§ 9 Bildung der Gesamtnote
§ 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement
§ 11 Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Anlagen
Anlage 1: Empfohlener Studienverlauf
Anlage 2: ECTS-/Workload-Übersicht
Anlage 3: Modulbeschreibungen
Anlage 4: Diploma Supplement
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 2§ 1 Akademischer Grad
Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Frankfurt University of Applied Sciences den
akademischen Grad „Master of Science“ (M.Sc.).
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer
1. die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaften mit
einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. mit mindestens 210 ECTS-
Punkten (Credit Points) oder
2. das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master-
Studiengangs Accounting and Finance (M.Sc.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzung ist
erfüllt, wenn
a) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter
Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen
Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210
ECTS-Punkten (Credit Points) erworben wurde oder
b) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer
Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer
Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 ECTS-Punkten (Credit
Points) erworben wurde.
(2) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen
ausreichende englische Sprachkenntnisse. Diese sind durch Sprachkenntnisse mindestens der Stufe
B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
(GER) durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Zulässige Sprachzeugnisse sind die vom GER
aufgeführten Sprachtests. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach Satz 2 kann entfallen,
wenn ein erfolgreicher Abschluss eines Studiengangs vorliegt, in dem mindestens 30 ECTS-Punkte
(Credit Points) in englischsprachigen Modulen erbracht wurden.
(3) Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt die
Satzung über das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen und
Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen an der Fachhochschule Frankfurt am
Main vom 28. Februar 2005 in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle
Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das
Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium
in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht
vom 19. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 4 wird vom Prüfungsausschuss
festgestellt.
(6) Die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 müssen zur
Bewerbung vorgelegt werden. Studienbewerberinnen und -bewerber, die zum
Bewerbungszeitraum noch keinen Hochschulabschluss nachweisen können, können sich
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 3ersatzweise mit einer Bescheinigung nach § 19 Absatz 3 Studienplatzvergabeverordnung Hessen
und unter den Voraussetzungen nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen auf einen
Studienplatz bewerben.
§ 3 Qualifikationsziele
(1) Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Accounting and Finance (M.Sc.) sind
qualifiziert, eine berufliche Tätigkeit in national und international agierenden Unternehmen
aufzunehmen, in denen die Analyse und Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus den Bereichen
Controlling, Finanzierung, Rechnungslegung und Steuern im Vordergrund stehen. Dazu gehören
insbesondere Beratungsunternehmen, Inhouse-Beratungen großer Unternehmen, Research-
Abteilungen von Finanzdienstleistungsunternehmen sowie das Firmenkundengeschäft von
Kreditinstituten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer aufbauenden Promotion.
(2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den zentralen
betriebswirtschaftlichen Fachgebieten des Accounting und Finance und sind befähigt, komplexe
Zusammenhänge und Fragestellungen, insbesondere aufgrund ihrer erworbenen quantitativen
Kompetenzen, selbständig zu erkennen, zu analysieren und Lösungswege im Rahmen
berufspraktischer Herausforderungen zu erarbeiten. Sie kennen rechtliche Rahmenbedingungen,
Konzepte, Verfahren und Methoden der einzelnen Fachgebiete sowie deren Gemeinsamkeiten und
Zusammenhänge und begreifen diese als Teile übergeordneter betriebswirtschaftlicher
Fragestellungen. Mit Hilfe ihres erworbenen reflektierten Denk- und Urteilsvermögens können Sie
unternehmensrelevante Erkenntnisse interpretieren und fundierte Handlungsempfehlungen
ableiten. Sie werden befähigt, auch in neuen und unvertrauten Situationen Informationen mit Hilfe
ihres fachlichen Wissens und unter Anwendung ihrer IT-Kenntnisse kritisch zu bewerten,
abzuwägen sowie praktische Schlussfolgerungen zu ziehen, die sowohl wirtschaftswissenschaftliche
als auch gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen.
(3) Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, wissenschaftliche Fragestellungen,
insbesondere aus den Bereichen Accounting und Finance, auf dem Stand der aktuellen
Forschungslage zu entwickeln, Forschungsansätze abzuleiten, diese mit wissenschaftlichen
Verfahren und Methoden zu bearbeiten und zu verschriftlichen. Sie können eigene
Forschungsergebnisse und komplexe Sachverhalte zielgruppenadäquat vor Vertretern der
Berufspraxis und Wissenschaft präsentieren und sich mit diesen sach- und fachbezogen
austauschen.
(4) Durch anwendungsorientierte Projektarbeiten haben sie gelernt, in der Zusammenarbeit mit
anderen Projekten zu strukturieren, zu managen, zu führen und Verantwortung zu übernehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die eigene Rolle im Team zu reflektieren,
einzunehmen und Lösungsprozesse voranzutreiben. Dadurch sind sie befähigt, ihr Wissen
eigenständig und gestalterisch situationsadäquat auf berufspraktische und wissenschaftliche
Fragestellungen anzuwenden. Dies sind wichtige Bausteine ihrer beruflichen und persönlichen
Entwicklung sowie der eigenen unternehmerischen, gesellschaftlichen und ethischen
Verantwortung.
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 4§ 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points)
(1) Die Regelstudienzeit für die Erlangung des weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
beträgt einschließlich des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ drei Semester.
(2) Das Studienprogramm ist ein modular aufgebautes Vollzeitstudium und ist auf der Basis von
Leistungspunkten gemäß dem „European Credit Transfer System (ECTS)“ organisiert.
(3) Das Studienprogramm umfasst 90 ECTS-Punkte (Credit Points). Ein ECTS-Punkt (Credit Point)
entspricht einem Workload von 30 Stunden. Die ECTS-Punkte (Credit Points) sind jedem Modul
zugeordnet und werden durch den erfolgreichen Abschluss des Moduls erworben.
§ 5 Module
(1) Das Studienprogramm umfasst insgesamt zwölf Pflichtmodule.
(2) Die Inhalte der Module und die Art und Dauer der jeweiligen Modulprüfungsleistungen sowie die
Anzahl der in den Modulen zu erwerbenden ECTS-Punkte (Credit Points) ergeben sich aus den
Anlagen 2 und 3.
§ 6 Prüfungsleistungen
(1) Die Art der Modulprüfung oder Modulteilprüfung im Sinne von § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 10
Abs. 1 AB Bachelor/Master wird in der Modulbeschreibung (Anlage 3) geregelt. Im Sinne des § 10
Abs. 1 Satz 3 AB Bachelor/Master ist über die Prüfungsarten nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AB
Bachelor/Master als weitere mögliche Prüfungsleistungen in dem Studiengang
• die Portfolio-Prüfung (Absatz 2)
vorgesehen.
(2) Die Portfolio-Prüfung ist eine Kombination verschiedenartiger Einzelarbeiten. Sie erlaubt durch die
verschiedenen Aufgabenstellungen die im Modul beschriebenen Lernziele kompetenzorientiert zu
prüfen. In einer Portfolio-Prüfung soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er die
Zusammenhänge und Wirkweisen der Prüfungsgebiete kennt, diese kritisch reflektieren kann und
sich die Prüfungsgebiete lernziel- und kompetenzorientiert erarbeitet hat. Die Portfolio-Prüfung
besteht aus den Anfertigungen sogenannter Werkstücke. Die einzelnen Werkstücke, die für die
Anfertigung der Werkstücke festgelegten Fristen, die Gewichtung der einzelnen Werkstücke und
die Bestehensgrenze sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen (Anlage 3) benannt und geregelt.
Die Bewertung erfolgt nach Abschluss aller Werkstücke und nach Maßgabe des § 15 AB
Bachelor/Master. Zur Bildung der Gesamtnote werden die Werkstücke nach Punkten gewertet. Bei
einer in Form einer Gruppenarbeit erbrachten Portfolio-Prüfung muss der Beitrag der oder des
einzelnen Studierenden deutlich erkennbar und bewertbar sein.
(3) Projektarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen, die im Rahmen der Bearbeitung eines
praxisbezogenen oder forschungsorientierten Projekts erstellt werden. Sie können je nach der
jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3) durch eine Präsentation von maximal 45 Minuten (pro
Einzelperson) Dauer ergänzt werden. Die Ausgabe einer Projektarbeit erfolgt über die durch den
Prüfungsausschuss bestellte Prüferin oder den bestellten Prüfer. Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der
Tag, an dem das zu bearbeitende Projekt der oder dem zu Prüfenden bekannt gegeben wird. Der
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 5Zeitpunkt ist durch die Prüferin oder den Prüfer aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit
(Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Ausarbeitung) beträgt höchstens 20 Wochen. Die
schriftliche Ausarbeitung zu einer Projektarbeit hat fristgemäß bei der oder dem Prüfenden
zuzugehen. Bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post
(Poststempel) maßgebend. Wird die schriftliche Ausarbeitung nicht fristgemäß abgeliefert, gilt die
Projektarbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei der Abgabe hat die oder der
Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig angefertigt und keine
anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt
hat. Die Beurteilung der Projektarbeit erfolgt aufgrund der schriftlichen Ausarbeitung. Die
Einbeziehung einer Präsentation in die Bewertung ist möglich, sofern diese als Bestandteil der
Prüfungsart Projektarbeit in der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3) vorgesehen ist.
(4) Für den Rücktritt von Prüfungen nach Absatz 2 und 3 gilt § 16 Abs. 2 AB Bachelor/Master
entsprechend. Ein Rücktritt ist damit nur von der Prüfung insgesamt möglich.
(5) Ist die oder der Studierende während der Anfertigung einer Prüfungsleistung, für deren
Bearbeitung ein Zeitraum von mehr als einer Woche vorgesehen ist, durch Krankheit oder einen
vergleichbaren Grund dauerhaft in ihrer oder seiner Prüfungsfähigkeit eingeschränkt, kann die
Bearbeitungszeit um die Dauer der eingeschränkten Prüfungsfähigkeit, jedoch längstens um acht
Wochen verlängert werden. Eine Dauerhaftigkeit liegt erst bei einer Einschränkung im Sinne des
Satzes 1 vor, wenn sie mehr als drei Tage beträgt. Beträgt die Dauer der Einschränkung mehr als
acht Wochen gelten die Vorschriften für den Rücktritt von der Prüfung (Abs. 4) entsprechend. Über
die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit
der Prüferin oder dem Prüfer.
(6) Prüfungen deutschsprachiger Module gemäß Anlage 2 und 3 werden in deutscher Sprache,
Prüfungen englischsprachiger Module gemäß Anlage 2 und 3 werden in englischer Sprache
abgelegt.
(7) Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen ergeben sich aus § 9 AB Bachelor/Master
und aus den Modulbeschreibungen (Anlage 3).
§ 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen
(1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulprüfungsleistung oder alle dem Modul
zugeordneten Modulteilprüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden.
Die Gewichtung von Modulteilprüfungsleistungen bei der Notenbildung ergibt sich aus der
jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3).
(2) Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen können zweimal
wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen
können nicht wiederholt werden.
(3) Die Prüfungsleistung des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ kann nur einmal wiederholt
werden.
§ 8 Master-Arbeit mit Kolloquium
(1) Der Bearbeitungsumfang für das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium beträgt 20 ECTS-Punkte
(Credit Points).
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 6(2) Bei der Anmeldung zur Master-Arbeit sind vorzulegen:
a) der Nachweis, dass Module im Umfang von mindestens 45 ECTS-Punkten (Credit Points)
gemäß Anlage 2 und 3 erfolgreich abgeschlossen sind,
b) die schriftliche Einverständniserklärung der Prüferinnen und Prüfer, dass sie zur Übernahme
der Betreuung der Master-Arbeit bereit sind.
(3) Die Anmeldung zur Master-Arbeit ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Aufgrund der
eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Master-Arbeit
und legt die Prüferinnen oder die Prüfer fest.
(4) Die Ausgabe des Themas für die Master-Arbeit erfolgt nach Zulassung der Studierenden oder des
Studierenden durch den Prüfungsausschuss.
(5) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master-Arbeit beträgt 16 Wochen. Die Ausgabe des
Themas erfolgt mit dem Tag der Zulassung der Studierenden oder des Studierenden durch den
Prüfungsausschuss.
(6) Das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium kann auf Antrag der Studierenden oder des Studierenden
an den Prüfungsausschuss in englischer oder in einer anderen Sprache absolviert werden. Der
Prüfungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit den Prüferinnen oder Prüfern.
(7) Die Master-Arbeit ist fristgerecht in drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt abzugeben.
Zusätzlich ist jeweils ein Exemplar im Format eines gängigen Textverarbeitungsprogramms auf drei
digitalen Datenträgern abzugeben.
(8) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, welche die Studierende oder der Studierende nicht zu
vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird auf Antrag der oder des Studierenden die
Bearbeitungszeit nach Maßgabe des § 25 Abs. 8 S. 1 AB Bachelor/Master um die Zeit der
Verhinderung, längstens jedoch um acht Wochen verlängert. Dauert die Verhinderung länger, so
kann die Studierende oder der Studierende von der Prüfungsleistung zurücktreten.
(9) Die Master-Arbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Bei unterschiedlicher
Bewertung der Master-Arbeit wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet. Der
Prüfungsausschuss holt die Stellungnahme einer dritten Prüferin oder eines dritten Prüfers ein,
wenn die Beurteilungen der Prüfenden um mehr als 2,0 Noten voneinander abweichen oder wenn
nur eine oder einer der Prüfenden die Master-Arbeit als "nicht ausreichend" beurteilt. Die Note
wird in diesem Fall aus den Noten der Erstprüferin oder des Erstprüfers, der Zweitprüferin oder des
Zweitprüfers und der Drittprüferin oder des Drittprüfers aus dem arithmetischen Mittel der
Einzelnoten gebildet.
(10) Die Master-Arbeit ist Gegenstand eines Kolloquiums. Die Dauer des Kolloquiums beträgt
mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten. Das Kolloquium setzt das Bestehen der Master-
Arbeit voraus und findet vor zwei Prüferinnen oder Prüfern statt. Das Kolloquium soll spätestens
sechs Wochen nach Abgabe der Master-Arbeit stattfinden. Das Ergebnis des Kolloquiums geht mit
einem Gewicht von einem Fünftel in die Bewertung des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“
ein.
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 7§ 9 Bildung der Gesamtnote
(1) Die Gesamtnote für die Master-Prüfung errechnet sich aus den Noten der Modulprüfungen und der
Note des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“.
(2) Die Module sind hinsichtlich der Gesamtnote wie folgt zu gewichten:
a. Die Gewichtung der Note des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ beträgt 20 von
Hundert;
b. Die Gewichtung aller anderen Module zusammen beträgt 80 von Hundert.
c. Die mit „bestanden“ bewerteten Prüfungsleistungen unbenoteter Module werden bei der
Errechnung der Gesamtnote der Master-Prüfung nicht berücksichtigt.
(3) Die Gesamtnote der Master-Prüfung wird gebildet aus der Summe der Produkte der Noten der
einzelnen Module nach Absatz 2 mit ihrer anteiligen Gewichtung gemäß Anlage 2.
§ 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement
(1) Nach bestandener Master-Prüfung erhält die Studierende oder der Studierende ein Zeugnis, die
Master-Urkunde und ein Diploma Supplement (Anlage 4) nach Maßgabe des § 23 AB
Bachelor/Master.
(2) In das Zeugnis über die Master-Prüfung sind ergänzend zu den Angaben nach § 23 Abs. 1 S. 2 AB
Bachelor/Master auf Antrag der oder des Studierenden die Ergebnisse der Prüfungen eventuell
absolvierter Zusatzmodule aufzunehmen.
§ 11 Inkrafttreten und Übergangsregelungen
(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2019 zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft und wird
auf einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite (in den amtlichen Mitteilungen) der Frankfurt
University of Applied Sciences veröffentlicht.
(2) Die Prüfungsordnung vom 25. Juni 2014 wird aufgehoben. Abs. 3 bleibt unberührt.
(3) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium begonnen haben, können
noch bis spätestens mit Ablauf des Sommersemester 2021 ihr Studium nach der Prüfungsordnung
vom 25. Juni 2014 abschließen, danach setzen sie ihr Studium gemäß dieser Prüfungsordnung fort.
(4) Beim Wechsel in die Prüfungsordnung vom 19. Dezember 2018 werden Leistungen, die nach der
Prüfungsordnung vom 25. Juni 2014 erbracht wurden, durch den Prüfungsausschuss anerkannt.
Frankfurt am Main, __________________________
Prof. Dr. Swen Schneider
Der Dekan des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht – Business and Law
Frankfurt University of Applied Sciences
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 8Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019
Anlage 1: Empfohlener Studienverlauf
Accounting and Finance (M.Sc.)
Accounting and Finance (M.Sc.)
ECTS Punkte
Modulübersicht
(CP)
Semester 3 10 11 12 30
Wertorientierte Business Strategy Master-Arbeit mit Kolloquium
Unternehmensführung Consulting 20 CP
5 CP 5 CP
Semester 2 6 7 8 9 30
Financial Modelling Data Management Management Research Project
and Valuation 5 CP Accounting 15 CP
5 CP and Control
5 CP
Semester 1 1 2 3 4 5 30
Nationale und Unternehmensbewertung Financial Reporting Financial Digital Finance
internationale und Cost Management and Capital Markets Econometrics and Investment
Analysis
Steuerplanung 5 CP 5 CP 5 CP
10 CP
5 CP
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Seite 9Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019
Anlage 2: ECTS-/Workload-Übersicht
Accounting and Finance (M.Sc.)
ECTS Gewich- Dauer
Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache
[CP] tung [Sem.]
Portfolio bestehend aus den Teilen:
1. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 4
Wochen) mit einer Gewichtung
von 50 %
Nationale und internationale
1 5 2/35 1 2. Fachgespräch (15 bis 30 Min.) mit Deutsch
Steuerplanung
einer Gewichtung von 50 %
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn
mind. 50 % der möglichen Punktzahl
erreicht wurden.
Unternehmensbewertung
2 5 2/35 1 Klausur (120 Min.) Deutsch
und Cost Management
Portfolio consisting of:
1. Written examination (60 min.)
with a weighting of 50 %
Financial Reporting and 2. Presentation (20 to 30 min.) with
3 5 2/35 1 a weighting of 50 % English
Capital Markets
The passing score is 50 % or more of
possible points.
Portfolio consisting of:
1. Written examination (90 min.)
with a weighting of 67 %
2. Computer based home
4 Financial Econometrics 5 2/35 1 assignment (submission period 4 English
weeks) with a weighting of 33 %
The passing score is 60 % or more of
possible points.
Partial examination 1:
Written examination (90 min.) with a
weighting of 50 %
Digital Finance and
5 10 4/35 1 Partial examination 2: English
Investment Analysis
Project report (submission period 4
weeks) with presentation (15 to 30
min.) with a weighting of 50 %
Financial Modelling Project report (submission period 4
6 5 2/35 1 weeks) with presentation (15 to 30 English
and Valuation min.)
7 Data Management 5 2/35 1 Written examination (90 min.) English
Management Accounting
8 5 2/35 1 Written examination (120 min.) English
and Control
Project report (submission period 12
9 Research Project 15 6/35 1 weeks) with presentation (45 to 60 English
min.)
Wertorientierte
10 5 2/35 1 Klausur (120 Min.) Deutsch
Unternehmensführung
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 10ECTS Gewich- Dauer
Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache
[CP] tung [Sem.]
Projektarbeit mit schriftlicher
Ausarbeitung (Bearbeitungszeit 4
11 Business Strategy Consulting 5 2/35 1 Deutsch
Wochen) mit Präsentation (15 bis 30
Min.)
Master-Arbeit 16 Master-Arbeit (Bearbeitungszeit 16
12 20 7/35 Wochen) mit Kolloquium (30 bis 45 Deutsch
mit Kolloquium Wochen Min.)
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 11Anlage 3: Modulbeschreibungen
Accounting and Finance (M.Sc.)
Modul 1: Nationale und internationale Steuerplanung
Modultitel Nationale und internationale Steuerplanung
Modulnummer 1
Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Verwendbarkeit des Moduls
Dauer des Moduls 1 Semester
Empfohlenes Semester im Studienverlauf 1. Semester
Art des Moduls Pflichtmodul
ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150
Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine
Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine
Modulprüfung
Modulprüfung Portfolio bestehend aus den Teilen:
1. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 4 Wochen) mit einer Gewichtung von 50 %
2. Fachgespräch (15 bis 30 Min.) mit einer Gewichtung von 50 %
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mind. 50 % der möglichen Punktzahl erreicht
wurden.
Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden können steuerliche Problematiken im Zusammenhang mit der
Besteuerung von Unternehmen, auch im Rahmen einer internationalen
unternehmerischen Betätigung, analysieren und Entscheidungen daraus ableiten.
Die Instrumente der nationalen und internationalen Steuerplanung sind den
Studierenden bekannt und können von ihnen angewendet werden. Die
Studierenden sind in der Lage, steuerliche Sachverhalte anhand vorgegebener
Fachliteratur selbstständig zu erarbeiten und das erworbene Fachwissen auf
ausgewählte Fallbeispiele zu übertragen und anschaulich darzustellen. Sie sind in
der Lage, ihre wissenschaftlich-methodischen Überlegungen und Vorgehensweisen
zu beschreiben. Sie können steuerliche Problematiken, fachliche Lösungen und
Vorgehensweisen im Dialog mit Fachvertretern erörtern.
Inhalte des Moduls Nationale und internationale Steuerplanung
Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung
Sprache Deutsch
Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 12Modul 2: Unternehmensbewertung und Cost Management
Modultitel Unternehmensbewertung und Cost Management
Modulnummer 2
Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Verwendbarkeit des Moduls
Dauer des Moduls 1 Semester
Empfohlenes Semester im Studienverlauf 1. Semester
Art des Moduls Pflichtmodul
ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150
Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine
Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine
Modulprüfung
Modulprüfung Klausur (120 Min.)
Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse ausgewählter Verfahren der
Unternehmensbewertung. Sie sind in der Lage, insbesondere die
Ertragswertmethode und die DCF-Methode auf Basis des Entity- und Equity-
Ansatzes bezüglich ihrer Eignung für die Bewertung von Unternehmen zu
beurteilen. Mit Hilfe der erlernten theoretischen Grundlagen können die
Studierenden ferner praktische Probleme der Unternehmensbewertung analysieren
und Lösungen entwickeln. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden,
verschiedene Ansätze und Methoden des Cost Managements im Rahmen der
Vollkostenrechnung zu unterscheiden und vertiefend anzuwenden,
unterschiedliche Cost Management-Instrumente auf Teilkostenbasis vertiefend
anzuwenden und die Ergebnisse kritisch zu beurteilen.
Inhalte des Moduls Unternehmensbewertung
Cost Management
Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung
Sprache Deutsch
Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 13Module 3: Financial Reporting and Capital Markets
Module title Financial Reporting and Capital Markets
Module number 3
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 1st Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Portfolio consisting of:
1. Written examination (60 min.) with a weighting of 50 %
2. Presentation (20 to 30 min.) with a weighting of 50 %
The passing score is 50 % or more of possible points.
Learning outcomes and skills This course is intended to broaden and intensify the student’s knowledge of the
accounting setting and relevant rules of companies reporting to the capital market.
They have a deep understanding of selected advanced IFRS topics relevant to a
broad range of companies, including consolidation methods and accounting for
mergers, acquisitions and disposal activities.
Upon successful completion of the course, the students should be able to analyse
complex economic events and transactions and relate these to the relevant
financial reporting and disclosure and to develop solutions to financial reporting
questions and to reflect these solutions critically from different viewpoints. The
course supports the student’s ability to develop solutions to financial reporting
questions and to reflect these solutions critically from different viewpoints.
Module contents Financial Reporting and Capital Markets
Module teaching methods Seminar type course including lectures combined with exercises and case studies
for discussion in class
Module language English
Module availability Each winter semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 14Module 4: Financial Econometrics
Module title Financial Econometrics
Module number 4
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 1st Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Portfolio consisting of:
1. Written examination (90 min.) with a weighting of 67 %
2. Computer-based home assignment (submission period 4 weeks) with a
weighting of 33 %
The passing score is 60 % or more of possible points.
Learning outcomes and skills The students learn to use financial approaches to develop a statistical model, to
apply adequate econometric methods, to use statistical software, to critically
examine estimation results, and to produce and evaluate forecasts. They know the
econometric tools in order to bring together models and data and to analyse them
optimally.
The students develop analytical skills as well as methodological competences in
order to implement the complete process from model building to empirical
evaluation, and from this provide answers to practical financial questions and to
put them into a macroeconomic framework.
By working as a home assignment on their own small-scale research projects,
students learn to apply the methods and the software to real-world questions on
their own.
Module contents Financial Econometrics
Module teaching methods Seminar including exercises
Module language English
Module availability Each winter semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 15Module 5: Digital Finance and Investment Analysis
Module title Digital Finance and Investment Analysis
Module number 5
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 1st Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 10 / 300
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Partial examination 1:
Written exam (90 min.) with a weighting of 50 %
Partial examination 2:
Project report (submission period 4 weeks) and presentation (15 to 30 min.) with a
weighting of 50 %
Learning outcomes and skills Students understand the underlying principles and techniques of different
approaches to financial decision making of corporations and individuals in a social
environment with regard to business ethics. They understand the underlying
principles and techniques of digital finance and know the current state of the
development.
They can apply these principles and techniques to advanced business problems
using quantitative research methods and computational tools.
The methods-based approach with a strong emphasis on implementation allows
students to grasp the scope of the relevant models and strengthens their problem-
solving skills.
Students also improve their technical skills and systems knowledge by learning
elementary programming techniques and advanced functions of software tools.
They are able to specify research questions, structure and organize their work on a
research problem, implement adequate methods from different fields to solve the
problem, express their findings in text form, present and defend them.
Module contents Investment Analysis
Digital Finance
Module teaching methods Seminar type course with computer lab classes
Module language English
Module availability Each winter semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 16Module 6: Financial Modelling and Valuation
Module title Financial Modelling and Valuation
Module number 6
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 2nd Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Project report (submission period 4 weeks) with presentation (15 to 30 min.)
Learning outcomes and skills Students are able to select appropriate financial models to solve diverse complex
practical business problems. They are able to implement the models using
computational tools and popular spreadsheet programs according to accepted
standards for systematic, structured, user-friendly, and low-risk spreadsheet cash
flow modelling, and automate procedures to obtain the required results.
Due to the computational and implementational approach, students are able to
take account for potentials and limitations of the applied models. They are able to
handle business models and business cases on a professional level, both regarding
the quantitative analysis and identification of key financial drivers as well as
regarding the communication on those questions..
Module contents Financial Modelling and Valuation
Module teaching methods Seminar type course with case studies and computer lab classes
Module language English
Module availability Each summer semester
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Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 17Module 7: Data Management
Module title Data Management
Module number 7
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 2nd Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Written examination (90 min.)
Learning outcomes and skills Students are able to support the implementation of successful BI solutions by
defining and communicating requirements in data-driven projects. Requirements
definition includes writing specifications for data integration tasks, for the
definition of data structures and for the creation of reports thereby supporting the
implementation of BI solutions.
Students will deepen their understanding of relational database concepts, by
applying modelling techniques (entity-relationship-modelling) and normalization
techniques for the definition of reliable database structures which form the
foundation, e.g., for company reports and dashboards. Additionally, students will
learn and apply basic data warehouse concepts such as dimensional modelling,
DWH architecture types and load processes (ETL).
Students will acquire basic knowledge on advanced data management topics such
as Big Data file storages and data lakes and in-memory databases.
Module contents Data Management
Module teaching methods Seminar type course with case studies and computer lab classes
Module language English
Module availability Each summer semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 18Module 8: Management Accounting and Control
Module title Management Accounting and Control
Module number 8
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 2nd Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Written examination (120 min.)
Learning outcomes and skills Students are able to explain how different management control elements
constitute different configurations and learn how they have to be adapted to
different contingencies such as company size or company strategy. Students are
able to describe current trends and developments in management accounting and
control, explain why they take place, how they advance former theory and practice
and how they can be applied in organizations.
Module contents Advanced Management Accounting and Control
Current Issues in Management Accounting and Control
Module teaching methods Seminar type course
Module language English
Module availability Each summer semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 19Module 9: Research Project
Module title Research Project
Module number 9
Study program Accounting and Finance (M.Sc.)
Module usability
Module duration 1 Semester
Recommended semester 2nd Semester
Module type Compulsory module
ECTS (CP) / Workload (h) 15 / 450
Module prerequisites None
Module examination requirements None
Module examination Project report (submission period 12 weeks) with presentation (45 to 60 min.)
Learning outcomes and skills Students are able to combine their skills from different modules and subjects in
order to apply them to a complex case study or research project. In particular, they
are able to
work on a complex assignment,
structure and organise assignments independently within a team,
apply existing skills to a comprehensive task, typically in an unfamiliar
environment,
apply empirical and theoretical methods to specified problems,
analyse and understand the social implications of their findings,
prepare results, express them in written form and present them.
Module contents Research Project
Module teaching methods Project work with team coaching
Module language English
Module availability Each summer semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 20Modul 10: Wertorientierte Unternehmensführung
Modultitel Wertorientierte Unternehmensführung
Modulnummer 10
Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Verwendbarkeit des Moduls
Dauer des Moduls 1 Semester
Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester
Art des Moduls Pflichtmodul
ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150
Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine
Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine
Modulprüfung
Modulprüfung Klausur (120 Min.)
Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse der wertorientierten
Unternehmensführung. Sie sind in der Lage, traditionelle und wertorientierte
Kennzahlen bezüglich ihrer Eignung für die unternehmenszielorientierte Planung,
Steuerung und Kontrolle von Managemententscheidungen zu beurteilen. In diesem
Zusammenhang wird auch die Integration gesellschaftlicher und ethischer
Zielsetzungen in die Kennzahlsysteme thematisiert. Mit Hilfe der erlernten
theoretischen Grundlagen können sie ferner reale Probleme der wertorientierten
Unternehmensführung analysieren und Lösungen entwickeln.
Die Studierenden bringen eigene Überlegungen ein und reflektieren aktuelle
Vorgehens- und Verhaltensweisen im Hinblick auf die Umsetzung der
wertorientierten Unternehmensführung in der Praxis.
Inhalte des Moduls Wertorientierte Unternehmensführung
Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung
Sprache Deutsch
Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 21Modul 11: Business Strategy Consulting
Modultitel Business Strategy Consulting
Modulnummer 11
Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Verwendbarkeit des Moduls
Dauer des Moduls 1 Semester
Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester
Art des Moduls Pflichtmodul
ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150
Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine
Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine
Modulprüfung
Modulprüfung Projektarbeit mitschriftlicher Ausarbeitung (Bearbeitungszeit 4 Wochen) mit
Präsentation (15 bis 30 Min.)
Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende entwickeln eigenständig wissenschaftlich fundierte und
anwendungsorientierte Fragestellungen, die sie mit ihrem theoretischen und
methodischen Wissen reflektieren und bearbeiten.
Studierende können ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Fähigkeiten zur
Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Situationen anwenden, die in
einem breiteren oder multidisziplinären Zusammenhang mit ihrem Studienfach
stehen.
In Gruppenarbeit gewährleisten die Studierenden durch konstruktives,
konzeptionelles Handeln die Durchführung von situationsadäquaten
Lösungsprozessen.
Die Studierenden sind in der Lage, zielgruppenorientierte und aussagefähige
Berichte anzufertigen und die Ergebnisse und ihre Handlungsempfehlungen
überzeugend zu präsentieren und Lösungsvorschläge mit den Vertretern der
Berufspraxis konstruktiv zu diskutieren.
Inhalte des Moduls Business Strategy Consulting
Lehrformen des Moduls Projekt und Team Coaching
Sprache Deutsch
Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 22Modul 12: Master-Arbeit mit Kolloquium
Modultitel Master-Arbeit mit Kolloquium
Modulnummer 12
Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Verwendbarkeit des Moduls
Dauer des Moduls 1 Semester
Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester
Art des Moduls Pflichtmodul
ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 20 / 600
Voraussetzungen für die Teilnahme am Mindestens 45 ECTS-Punkte
Modul
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mindestens 45 ECTS-Punkte
Modulprüfung
Modulprüfung Master-Arbeit (Bearbeitungszeit 16 Wochen) mit Kolloquium (30 bis 45 Min.)
Lernergebnisse und Kompetenzen Die Master-Arbeit ist eine betreute Abschlussarbeit, mit der die Fähigkeit
nachgewiesen wird, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb
einer vorgegebenen Frist wissenschaftliche Methoden selbständig anzuwenden und
auf der Grundlage von vertieftem und/oder spezialisiertem Wissen in ihrem oder
seinem Studiengebiet zu Problemlösungen auch in neuen und unbekannten
Umfeldern bearbeiten, zusammenfassend präsentieren und wissenschaftlich
argumentativ begründen kann ist. Die Master-Arbeit ist in Schriftform vorzulegen.
Inhalte des Moduls Master-Arbeit mit Kolloquium
Lehrformen des Moduls
Sprache Deutsch
Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Semester
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 23Anlage 4: Diploma Supplement
Accounting and Finance (M.Sc.)
Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen This Diploma Supplement model was developed by the European
Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the
Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, supplement is to provide sufficient independent data to improve the
die die internationale Transparenz und angemessene akademische international ‘transparency’ and fair academic and professional
und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates etc.). It is
Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma designed to provide a description of the nature, level, context, content
Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, and status of the studies that were pursued and successfully completed
Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der by the individual named on the original qualification to which this
Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen supplement is appended. It should be free from any value judgements,
wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement equivalence statements or suggestions about recognition. Information in
beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von all eight sections should be provided. Where information is not provided,
jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur an explanation should give the reason why.
Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten.
Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine
Begründung erläutert werden.
1. ANGABEN ZUM INHABER/ZUR INHABERIN DER QUALIFIKATION / HOLDER OF THE QUALIFICATION
1.1 Familienname/
Family Name
1.2 Vorname/
First Name
1.3 Geburtsdatum, -ort, -land/
Date, Place, Country of Birth
1.4 Matrikelnummer oder Code des/der Studierenden/
Student ID Number or Code
2. ANGABEN ZUR QUALIFIKATION / QUALIFICATION
2.1 Bezeichnung der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt) Name of Qualification (full, abbreviated, in original language)
Master of Science (M.Sc.) Master of Science (M.Sc.)
Bezeichnung des Grades (ausgeschrieben, abgekürzt) Title Conferred (full, abbreviated; in original language)
n.a. n.a.
2.2 Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation Main Field(s) of Study
Accounting and Finance Accounting and Finance
2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation Institution Awarding the Qualification (in original language)
verliehen hat
Frankfurt University of Applied Sciences Frankfurt University of Applied Sciences
Fachbereich Wirtschaft und Recht Faculty of Business and Law
Status (Typ / Trägerschaft) Status (Type / Control)
Hochschule für angewandte Wissenschaften, staatlich University of Applied Sciences, State Institution
2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat Institution Administering Studies (in original language)
siehe 2.3 see 2.3
Status (Typ / Trägerschaft) Status (Type / Control)
siehe 2.3 see 2.3
2.5 Im Unterricht / in der Prüfung verwendete Sprache(n) Language(s) of Instruction/Examination
Deutsch und Englisch German and English
3. ANGABEN ZUR EBENE DER QUALIFIKATION / LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Ebene der Qualifikation Level
2. berufsqualifizierender Abschluss mit Master-Arbeit und Second level degree with Master-Thesis and Colloquium
Kolloquium
3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit) Official Length of Programme
1,5 Jahre = 3 Semester, 90 ECTS-Punkte 1,5 years = 3 semester, 90 ECTS Credit-Points
3.3 Zugangsvoraussetzung(en) Access Requirements
Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkten in Bachelor degree with at least 210 ECTS-Points in Economics and Business
Wirtschaftswissenschaften oder einem gleichwertigen Administration or an equivalent related degree acquired in Germany or
fachlich verwandten Abschluss im In- oder Ausland. Darüber abroad. Additional requirement: Level B2 in English according to the
hinaus: Level B2 in Englisch gemäß dem Gemeinsamen Common European Framework of Reference for Languages (CEFR). The
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
Seite 24Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die allocation of the study places takes place in accordance with the statutes
Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß der Satzung für das for the aptitude assessment and the university selection procedures for
Eignungsfeststellungsverfahren und das the admission to the study in the admissions restricted master study
Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in programs at the Faculty 3: Business and Law.
den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen am
Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht.
4. ANGABEN ZUM INHALT UND ZU DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN / CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Studienform Mode of Study
Vollzeitstudium Full time
4.2 Anforderungen des Studiengangs/ Programme Requirements/
Qualifikationsprofil des Absolventen / der Absolventin Qualification Profile of the Graduate
Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Graduates of the Master's degree program in Accounting and Finance
Accounting and Finance (M.Sc.) sind qualifiziert, eine berufliche (M.Sc.) are qualified to pursue a professional career in nationally and
Tätigkeit in national und international agierenden Unternehmen internationally operating companies in which complex issues in the
aufzunehmen, in denen die Analyse und Bearbeitung komplexer areas of controlling, financing, accounting and taxation are focused
Fragestellungen aus den Bereichen Controlling, Finanzierung, upon. These include consulting firms, in-house consultancies for large
Rechnungslegung und Steuern im Vordergrund stehen. Dazu companies, research departments of financial services companies and
gehören insbesondere Beratungsunternehmen, Inhouse- banks dealing with corporate banking. It is also possible for graduates
Beratungen großer Unternehmen, Research-Abteilungen von to pursue a doctorate.
Finanzdienstleistungsunternehmen sowie das The graduates have in-depth knowledge in the fields of accounting
Firmenkundengeschäft von Kreditinstituten. Darüber hinaus and finance and are able to independently recognize and analyze
besteht die Möglichkeit einer aufbauenden Promotion. complex issues, particularly using the quantitative skills acquired
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte within the program, and to develop practical solutions suitable for the
Kenntnisse in den zentralen betriebswirtschaftlichen real world. They are familiar with the legal framework, concepts,
Fachgebieten des Accounting und Finance und sind befähigt, procedures and methods of the individual specialist areas as well as
komplexe Zusammenhänge und Fragestellungen, insbesondere their similarities and interrelationships; they understand these as
aufgrund ihrer erworbenen quantitativen Kompetenzen, parts of overarching business management topics. Using the reflection
selbständig zu erkennen, zu analysieren und Lösungswege im and judgement skills acquired in the program, they can interpret
Rahmen berufspraktischer Herausforderungen zu erarbeiten. Sie relevant findings and derive well-founded recommendations for
kennen rechtliche Rahmenbedingungen, Konzepte, Verfahren action. Even in new and unfamiliar situations they will be able to use
und Methoden der einzelnen Fachgebiete sowie deren their technical knowledge and IT skills to critically evaluate and weigh
Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge und begreifen diese als information and to draw practical conclusions that take both
Teile übergeordneter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen. economic and social aspects into account.
Mit Hilfe ihres erworbenen reflektierten Denk- und Graduates are able to develop scientific questions, especially in the
Urteilsvermögens können Sie unternehmensrelevante fields of Accounting and Finance, based on the current state of
Erkenntnisse interpretieren und fundierte research, derive research approaches, and to process and document
Handlungsempfehlungen ableiten. Sie werden befähigt, auch in them using scientific procedures and methods. They can present their
neuen und unvertrauten Situationen Informationen mit Hilfe own research results and complex topics to members of both the
ihres fachlichen Wissens und unter Anwendung ihrer IT- business community and scientific community in a manner
Kenntnisse kritisch zu bewerten, abzuwägen sowie praktische appropriate to the respective target group and exchange information
Schlussfolgerungen zu ziehen, die sowohl with them in a manner relevant to the field.
wirtschaftswissenschaftliche als auch gesellschaftliche Aspekte Through application-oriented project work, they have learned to
berücksichtigen. structure, manage, lead and take responsibility in cooperation with
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, others. Graduates are able to reflect on their own role in the team,
wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus den assume that role and drive decision-making processes forward. This
Bereichen Accounting und Finance, auf dem Stand der aktuellen enables them to apply their practical and scientific knowledge
Forschungslage zu entwickeln, Forschungsansätze abzuleiten, independently and in a manner appropriate to the situation. These are
diese mit wissenschaftlichen Verfahren und Methoden zu important building blocks of their professional and personal
bearbeiten und zu verschriftlichen. Sie können eigene development as well as their own entrepreneurial, social and ethical
Forschungsergebnisse und komplexe Sachverhalte responsibility.
zielgruppenadäquat vor Vertretern der Berufspraxis und
Wissenschaft präsentieren und sich mit diesen sach- und
fachbezogen austauschen.
Durch anwendungsorientierte Projektarbeiten haben sie gelernt,
in der Zusammenarbeit mit Anderen Projekte zu strukturieren, zu
managen, zu führen und Verantwortung zu übernehmen. Die
Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die eigene
Rolle im Team zu reflektieren, einzunehmen und
Lösungsprozesse voranzutreiben. Dadurch sind sie befähigt, ihr
Wissen eigenständig und gestalterisch situationsadäquat auf
berufspraktische und wissenschaftliche Fragestellungen
anzuwenden. Dies sind wichtige Bausteine ihrer beruflichen und
persönlichen Entwicklung sowie der eigenen unternehmerischen,
gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung.
4.3 Einzelheiten zum Studiengang Programme Details
Siehe „Transcript of Records“ sowie „Prüfungszeugnis“ für die See “Transcript of Records” and “Prüfungszeugnis” (Final Examination
Auflistung der Module und Noten sowie für das Thema der Certificate) for the list of courses and grades, as well as the topic and
Abschluss-Arbeit mit Note. grade of the final thesis.
Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht
Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.)
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