Accounting and Finance - Master of Science (M.Sc.) Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Faculty 3: Business and Law - an der Frankfurt University ...
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Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019 Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Accounting and Finance Master of Science (M.Sc.) Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Faculty 3: Business and Law Wissen durch Praxis stärkt Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 1
Prüfungsordnung des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht – Business and Law der Frankfurt University of Applied Sciences für den Master-Studiengang Accounting and Finance vom 19. Dezember 2018 Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 482), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht der Frankfurt University of Applied Sciences am 19. Dezember 2018, die nachstehende Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Accounting and Finance beschlossen. Die Prüfungsordnung entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Frankfurt University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2005, S. 519), in der Fassung der Änderung vom 11. April 2018 (veröffentlicht am 17. April 2018 auf der Internetseite in den Amtlichen Mitteilungen der Frankfurt University of Applied Sciences) und ergänzt sie. Die Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am 26.08.2019 gemäß § 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Inhaltsübersicht § 1 Akademischer Grad § 2 Zulassungsvoraussetzungen § 3 Qualifikationsziele § 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points) § 5 Module § 6 Prüfungsleistungen § 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen § 8 Master-Arbeit mit Kolloquium § 9 Bildung der Gesamtnote § 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement § 11 Inkrafttreten und Übergangsregelungen Anlagen Anlage 1: Empfohlener Studienverlauf Anlage 2: ECTS-/Workload-Übersicht Anlage 3: Modulbeschreibungen Anlage 4: Diploma Supplement Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 2
§ 1 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Frankfurt University of Applied Sciences den akademischen Grad „Master of Science“ (M.Sc.). § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zum Master-Studium kann nur zugelassen werden, wer 1. die Bachelor-Prüfung in einem Bachelor-Studiengang der Wirtschaftswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. mit mindestens 210 ECTS- Punkten (Credit Points) oder 2. das fachliche Profil eines Studienabschlusses gemäß Nr. 1 den Anforderungen des Master- Studiengangs Accounting and Finance (M.Sc.) entsprechend besitzt. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn a) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger, fachlich verwandter Abschluss der Frankfurt University of Applied Sciences oder einer anderen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 ECTS-Punkten (Credit Points) erworben wurde oder b) ein den Abschlüssen gemäß Nr. 1 mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung wie nach Nr. 1 mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern bzw. 210 ECTS-Punkten (Credit Points) erworben wurde. (2) Die Bewerbung erfordert zusätzlich zu den unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen ausreichende englische Sprachkenntnisse. Diese sind durch Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B2 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch ein Sprachzeugnis nachzuweisen. Zulässige Sprachzeugnisse sind die vom GER aufgeführten Sprachtests. Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach Satz 2 kann entfallen, wenn ein erfolgreicher Abschluss eines Studiengangs vorliegt, in dem mindestens 30 ECTS-Punkte (Credit Points) in englischsprachigen Modulen erbracht wurden. (3) Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt die Satzung über das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen an der Fachhochschule Frankfurt am Main vom 28. Februar 2005 in der jeweils gültigen Fassung. (4) Für die Eignungsfeststellung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gilt die aktuelle Fassung der Satzung der Frankfurt University of Applied Sciences für das Eignungsfeststellungsverfahren und das Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht vom 19. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung. (5) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 4 wird vom Prüfungsausschuss festgestellt. (6) Die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 müssen zur Bewerbung vorgelegt werden. Studienbewerberinnen und -bewerber, die zum Bewerbungszeitraum noch keinen Hochschulabschluss nachweisen können, können sich Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 3
ersatzweise mit einer Bescheinigung nach § 19 Absatz 3 Studienplatzvergabeverordnung Hessen und unter den Voraussetzungen nach der Studienplatzvergabeverordnung Hessen auf einen Studienplatz bewerben. § 3 Qualifikationsziele (1) Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Accounting and Finance (M.Sc.) sind qualifiziert, eine berufliche Tätigkeit in national und international agierenden Unternehmen aufzunehmen, in denen die Analyse und Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus den Bereichen Controlling, Finanzierung, Rechnungslegung und Steuern im Vordergrund stehen. Dazu gehören insbesondere Beratungsunternehmen, Inhouse-Beratungen großer Unternehmen, Research- Abteilungen von Finanzdienstleistungsunternehmen sowie das Firmenkundengeschäft von Kreditinstituten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer aufbauenden Promotion. (2) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den zentralen betriebswirtschaftlichen Fachgebieten des Accounting und Finance und sind befähigt, komplexe Zusammenhänge und Fragestellungen, insbesondere aufgrund ihrer erworbenen quantitativen Kompetenzen, selbständig zu erkennen, zu analysieren und Lösungswege im Rahmen berufspraktischer Herausforderungen zu erarbeiten. Sie kennen rechtliche Rahmenbedingungen, Konzepte, Verfahren und Methoden der einzelnen Fachgebiete sowie deren Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge und begreifen diese als Teile übergeordneter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen. Mit Hilfe ihres erworbenen reflektierten Denk- und Urteilsvermögens können Sie unternehmensrelevante Erkenntnisse interpretieren und fundierte Handlungsempfehlungen ableiten. Sie werden befähigt, auch in neuen und unvertrauten Situationen Informationen mit Hilfe ihres fachlichen Wissens und unter Anwendung ihrer IT-Kenntnisse kritisch zu bewerten, abzuwägen sowie praktische Schlussfolgerungen zu ziehen, die sowohl wirtschaftswissenschaftliche als auch gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen. (3) Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Accounting und Finance, auf dem Stand der aktuellen Forschungslage zu entwickeln, Forschungsansätze abzuleiten, diese mit wissenschaftlichen Verfahren und Methoden zu bearbeiten und zu verschriftlichen. Sie können eigene Forschungsergebnisse und komplexe Sachverhalte zielgruppenadäquat vor Vertretern der Berufspraxis und Wissenschaft präsentieren und sich mit diesen sach- und fachbezogen austauschen. (4) Durch anwendungsorientierte Projektarbeiten haben sie gelernt, in der Zusammenarbeit mit anderen Projekten zu strukturieren, zu managen, zu führen und Verantwortung zu übernehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die eigene Rolle im Team zu reflektieren, einzunehmen und Lösungsprozesse voranzutreiben. Dadurch sind sie befähigt, ihr Wissen eigenständig und gestalterisch situationsadäquat auf berufspraktische und wissenschaftliche Fragestellungen anzuwenden. Dies sind wichtige Bausteine ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung sowie der eigenen unternehmerischen, gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung. Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 4
§ 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points) (1) Die Regelstudienzeit für die Erlangung des weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses beträgt einschließlich des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ drei Semester. (2) Das Studienprogramm ist ein modular aufgebautes Vollzeitstudium und ist auf der Basis von Leistungspunkten gemäß dem „European Credit Transfer System (ECTS)“ organisiert. (3) Das Studienprogramm umfasst 90 ECTS-Punkte (Credit Points). Ein ECTS-Punkt (Credit Point) entspricht einem Workload von 30 Stunden. Die ECTS-Punkte (Credit Points) sind jedem Modul zugeordnet und werden durch den erfolgreichen Abschluss des Moduls erworben. § 5 Module (1) Das Studienprogramm umfasst insgesamt zwölf Pflichtmodule. (2) Die Inhalte der Module und die Art und Dauer der jeweiligen Modulprüfungsleistungen sowie die Anzahl der in den Modulen zu erwerbenden ECTS-Punkte (Credit Points) ergeben sich aus den Anlagen 2 und 3. § 6 Prüfungsleistungen (1) Die Art der Modulprüfung oder Modulteilprüfung im Sinne von § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 AB Bachelor/Master wird in der Modulbeschreibung (Anlage 3) geregelt. Im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 AB Bachelor/Master ist über die Prüfungsarten nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AB Bachelor/Master als weitere mögliche Prüfungsleistungen in dem Studiengang • die Portfolio-Prüfung (Absatz 2) vorgesehen. (2) Die Portfolio-Prüfung ist eine Kombination verschiedenartiger Einzelarbeiten. Sie erlaubt durch die verschiedenen Aufgabenstellungen die im Modul beschriebenen Lernziele kompetenzorientiert zu prüfen. In einer Portfolio-Prüfung soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er die Zusammenhänge und Wirkweisen der Prüfungsgebiete kennt, diese kritisch reflektieren kann und sich die Prüfungsgebiete lernziel- und kompetenzorientiert erarbeitet hat. Die Portfolio-Prüfung besteht aus den Anfertigungen sogenannter Werkstücke. Die einzelnen Werkstücke, die für die Anfertigung der Werkstücke festgelegten Fristen, die Gewichtung der einzelnen Werkstücke und die Bestehensgrenze sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen (Anlage 3) benannt und geregelt. Die Bewertung erfolgt nach Abschluss aller Werkstücke und nach Maßgabe des § 15 AB Bachelor/Master. Zur Bildung der Gesamtnote werden die Werkstücke nach Punkten gewertet. Bei einer in Form einer Gruppenarbeit erbrachten Portfolio-Prüfung muss der Beitrag der oder des einzelnen Studierenden deutlich erkennbar und bewertbar sein. (3) Projektarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen, die im Rahmen der Bearbeitung eines praxisbezogenen oder forschungsorientierten Projekts erstellt werden. Sie können je nach der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3) durch eine Präsentation von maximal 45 Minuten (pro Einzelperson) Dauer ergänzt werden. Die Ausgabe einer Projektarbeit erfolgt über die durch den Prüfungsausschuss bestellte Prüferin oder den bestellten Prüfer. Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der Tag, an dem das zu bearbeitende Projekt der oder dem zu Prüfenden bekannt gegeben wird. Der Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 5
Zeitpunkt ist durch die Prüferin oder den Prüfer aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Ausarbeitung) beträgt höchstens 20 Wochen. Die schriftliche Ausarbeitung zu einer Projektarbeit hat fristgemäß bei der oder dem Prüfenden zuzugehen. Bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post (Poststempel) maßgebend. Wird die schriftliche Ausarbeitung nicht fristgemäß abgeliefert, gilt die Projektarbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei der Abgabe hat die oder der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Beurteilung der Projektarbeit erfolgt aufgrund der schriftlichen Ausarbeitung. Die Einbeziehung einer Präsentation in die Bewertung ist möglich, sofern diese als Bestandteil der Prüfungsart Projektarbeit in der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3) vorgesehen ist. (4) Für den Rücktritt von Prüfungen nach Absatz 2 und 3 gilt § 16 Abs. 2 AB Bachelor/Master entsprechend. Ein Rücktritt ist damit nur von der Prüfung insgesamt möglich. (5) Ist die oder der Studierende während der Anfertigung einer Prüfungsleistung, für deren Bearbeitung ein Zeitraum von mehr als einer Woche vorgesehen ist, durch Krankheit oder einen vergleichbaren Grund dauerhaft in ihrer oder seiner Prüfungsfähigkeit eingeschränkt, kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der eingeschränkten Prüfungsfähigkeit, jedoch längstens um acht Wochen verlängert werden. Eine Dauerhaftigkeit liegt erst bei einer Einschränkung im Sinne des Satzes 1 vor, wenn sie mehr als drei Tage beträgt. Beträgt die Dauer der Einschränkung mehr als acht Wochen gelten die Vorschriften für den Rücktritt von der Prüfung (Abs. 4) entsprechend. Über die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer. (6) Prüfungen deutschsprachiger Module gemäß Anlage 2 und 3 werden in deutscher Sprache, Prüfungen englischsprachiger Module gemäß Anlage 2 und 3 werden in englischer Sprache abgelegt. (7) Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen ergeben sich aus § 9 AB Bachelor/Master und aus den Modulbeschreibungen (Anlage 3). § 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen (1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulprüfungsleistung oder alle dem Modul zugeordneten Modulteilprüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden. Die Gewichtung von Modulteilprüfungsleistungen bei der Notenbildung ergibt sich aus der jeweiligen Modulbeschreibung (Anlage 3). (2) Nicht bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungsleistungen oder Modulteilprüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (3) Die Prüfungsleistung des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ kann nur einmal wiederholt werden. § 8 Master-Arbeit mit Kolloquium (1) Der Bearbeitungsumfang für das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium beträgt 20 ECTS-Punkte (Credit Points). Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 6
(2) Bei der Anmeldung zur Master-Arbeit sind vorzulegen: a) der Nachweis, dass Module im Umfang von mindestens 45 ECTS-Punkten (Credit Points) gemäß Anlage 2 und 3 erfolgreich abgeschlossen sind, b) die schriftliche Einverständniserklärung der Prüferinnen und Prüfer, dass sie zur Übernahme der Betreuung der Master-Arbeit bereit sind. (3) Die Anmeldung zur Master-Arbeit ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Master-Arbeit und legt die Prüferinnen oder die Prüfer fest. (4) Die Ausgabe des Themas für die Master-Arbeit erfolgt nach Zulassung der Studierenden oder des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. (5) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master-Arbeit beträgt 16 Wochen. Die Ausgabe des Themas erfolgt mit dem Tag der Zulassung der Studierenden oder des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. (6) Das Modul Master-Arbeit mit Kolloquium kann auf Antrag der Studierenden oder des Studierenden an den Prüfungsausschuss in englischer oder in einer anderen Sprache absolviert werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit den Prüferinnen oder Prüfern. (7) Die Master-Arbeit ist fristgerecht in drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt abzugeben. Zusätzlich ist jeweils ein Exemplar im Format eines gängigen Textverarbeitungsprogramms auf drei digitalen Datenträgern abzugeben. (8) Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, welche die Studierende oder der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird auf Antrag der oder des Studierenden die Bearbeitungszeit nach Maßgabe des § 25 Abs. 8 S. 1 AB Bachelor/Master um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um acht Wochen verlängert. Dauert die Verhinderung länger, so kann die Studierende oder der Studierende von der Prüfungsleistung zurücktreten. (9) Die Master-Arbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Bei unterschiedlicher Bewertung der Master-Arbeit wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet. Der Prüfungsausschuss holt die Stellungnahme einer dritten Prüferin oder eines dritten Prüfers ein, wenn die Beurteilungen der Prüfenden um mehr als 2,0 Noten voneinander abweichen oder wenn nur eine oder einer der Prüfenden die Master-Arbeit als "nicht ausreichend" beurteilt. Die Note wird in diesem Fall aus den Noten der Erstprüferin oder des Erstprüfers, der Zweitprüferin oder des Zweitprüfers und der Drittprüferin oder des Drittprüfers aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet. (10) Die Master-Arbeit ist Gegenstand eines Kolloquiums. Die Dauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten. Das Kolloquium setzt das Bestehen der Master- Arbeit voraus und findet vor zwei Prüferinnen oder Prüfern statt. Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Master-Arbeit stattfinden. Das Ergebnis des Kolloquiums geht mit einem Gewicht von einem Fünftel in die Bewertung des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ ein. Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 7
§ 9 Bildung der Gesamtnote (1) Die Gesamtnote für die Master-Prüfung errechnet sich aus den Noten der Modulprüfungen und der Note des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“. (2) Die Module sind hinsichtlich der Gesamtnote wie folgt zu gewichten: a. Die Gewichtung der Note des Moduls „Master-Arbeit mit Kolloquium“ beträgt 20 von Hundert; b. Die Gewichtung aller anderen Module zusammen beträgt 80 von Hundert. c. Die mit „bestanden“ bewerteten Prüfungsleistungen unbenoteter Module werden bei der Errechnung der Gesamtnote der Master-Prüfung nicht berücksichtigt. (3) Die Gesamtnote der Master-Prüfung wird gebildet aus der Summe der Produkte der Noten der einzelnen Module nach Absatz 2 mit ihrer anteiligen Gewichtung gemäß Anlage 2. § 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement (1) Nach bestandener Master-Prüfung erhält die Studierende oder der Studierende ein Zeugnis, die Master-Urkunde und ein Diploma Supplement (Anlage 4) nach Maßgabe des § 23 AB Bachelor/Master. (2) In das Zeugnis über die Master-Prüfung sind ergänzend zu den Angaben nach § 23 Abs. 1 S. 2 AB Bachelor/Master auf Antrag der oder des Studierenden die Ergebnisse der Prüfungen eventuell absolvierter Zusatzmodule aufzunehmen. § 11 Inkrafttreten und Übergangsregelungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2019 zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft und wird auf einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite (in den amtlichen Mitteilungen) der Frankfurt University of Applied Sciences veröffentlicht. (2) Die Prüfungsordnung vom 25. Juni 2014 wird aufgehoben. Abs. 3 bleibt unberührt. (3) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium begonnen haben, können noch bis spätestens mit Ablauf des Sommersemester 2021 ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 25. Juni 2014 abschließen, danach setzen sie ihr Studium gemäß dieser Prüfungsordnung fort. (4) Beim Wechsel in die Prüfungsordnung vom 19. Dezember 2018 werden Leistungen, die nach der Prüfungsordnung vom 25. Juni 2014 erbracht wurden, durch den Prüfungsausschuss anerkannt. Frankfurt am Main, __________________________ Prof. Dr. Swen Schneider Der Dekan des Fachbereichs 3: Wirtschaft und Recht – Business and Law Frankfurt University of Applied Sciences Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 8
Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019 Anlage 1: Empfohlener Studienverlauf Accounting and Finance (M.Sc.) Accounting and Finance (M.Sc.) ECTS Punkte Modulübersicht (CP) Semester 3 10 11 12 30 Wertorientierte Business Strategy Master-Arbeit mit Kolloquium Unternehmensführung Consulting 20 CP 5 CP 5 CP Semester 2 6 7 8 9 30 Financial Modelling Data Management Management Research Project and Valuation 5 CP Accounting 15 CP 5 CP and Control 5 CP Semester 1 1 2 3 4 5 30 Nationale und Unternehmensbewertung Financial Reporting Financial Digital Finance internationale und Cost Management and Capital Markets Econometrics and Investment Analysis Steuerplanung 5 CP 5 CP 5 CP 10 CP 5 CP Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 9
Anlage zum Präsidiumsbeschluss RSO 958 am 26.08.2019 Anlage 2: ECTS-/Workload-Übersicht Accounting and Finance (M.Sc.) ECTS Gewich- Dauer Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache [CP] tung [Sem.] Portfolio bestehend aus den Teilen: 1. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 4 Wochen) mit einer Gewichtung von 50 % Nationale und internationale 1 5 2/35 1 2. Fachgespräch (15 bis 30 Min.) mit Deutsch Steuerplanung einer Gewichtung von 50 % Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mind. 50 % der möglichen Punktzahl erreicht wurden. Unternehmensbewertung 2 5 2/35 1 Klausur (120 Min.) Deutsch und Cost Management Portfolio consisting of: 1. Written examination (60 min.) with a weighting of 50 % Financial Reporting and 2. Presentation (20 to 30 min.) with 3 5 2/35 1 a weighting of 50 % English Capital Markets The passing score is 50 % or more of possible points. Portfolio consisting of: 1. Written examination (90 min.) with a weighting of 67 % 2. Computer based home 4 Financial Econometrics 5 2/35 1 assignment (submission period 4 English weeks) with a weighting of 33 % The passing score is 60 % or more of possible points. Partial examination 1: Written examination (90 min.) with a weighting of 50 % Digital Finance and 5 10 4/35 1 Partial examination 2: English Investment Analysis Project report (submission period 4 weeks) with presentation (15 to 30 min.) with a weighting of 50 % Financial Modelling Project report (submission period 4 6 5 2/35 1 weeks) with presentation (15 to 30 English and Valuation min.) 7 Data Management 5 2/35 1 Written examination (90 min.) English Management Accounting 8 5 2/35 1 Written examination (120 min.) English and Control Project report (submission period 12 9 Research Project 15 6/35 1 weeks) with presentation (45 to 60 English min.) Wertorientierte 10 5 2/35 1 Klausur (120 Min.) Deutsch Unternehmensführung Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 10
ECTS Gewich- Dauer Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache [CP] tung [Sem.] Projektarbeit mit schriftlicher Ausarbeitung (Bearbeitungszeit 4 11 Business Strategy Consulting 5 2/35 1 Deutsch Wochen) mit Präsentation (15 bis 30 Min.) Master-Arbeit 16 Master-Arbeit (Bearbeitungszeit 16 12 20 7/35 Wochen) mit Kolloquium (30 bis 45 Deutsch mit Kolloquium Wochen Min.) Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 11
Anlage 3: Modulbeschreibungen Accounting and Finance (M.Sc.) Modul 1: Nationale und internationale Steuerplanung Modultitel Nationale und internationale Steuerplanung Modulnummer 1 Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls 1 Semester Empfohlenes Semester im Studienverlauf 1. Semester Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150 Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine Modulprüfung Modulprüfung Portfolio bestehend aus den Teilen: 1. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 4 Wochen) mit einer Gewichtung von 50 % 2. Fachgespräch (15 bis 30 Min.) mit einer Gewichtung von 50 % Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mind. 50 % der möglichen Punktzahl erreicht wurden. Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden können steuerliche Problematiken im Zusammenhang mit der Besteuerung von Unternehmen, auch im Rahmen einer internationalen unternehmerischen Betätigung, analysieren und Entscheidungen daraus ableiten. Die Instrumente der nationalen und internationalen Steuerplanung sind den Studierenden bekannt und können von ihnen angewendet werden. Die Studierenden sind in der Lage, steuerliche Sachverhalte anhand vorgegebener Fachliteratur selbstständig zu erarbeiten und das erworbene Fachwissen auf ausgewählte Fallbeispiele zu übertragen und anschaulich darzustellen. Sie sind in der Lage, ihre wissenschaftlich-methodischen Überlegungen und Vorgehensweisen zu beschreiben. Sie können steuerliche Problematiken, fachliche Lösungen und Vorgehensweisen im Dialog mit Fachvertretern erörtern. Inhalte des Moduls Nationale und internationale Steuerplanung Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 12
Modul 2: Unternehmensbewertung und Cost Management Modultitel Unternehmensbewertung und Cost Management Modulnummer 2 Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls 1 Semester Empfohlenes Semester im Studienverlauf 1. Semester Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150 Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine Modulprüfung Modulprüfung Klausur (120 Min.) Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse ausgewählter Verfahren der Unternehmensbewertung. Sie sind in der Lage, insbesondere die Ertragswertmethode und die DCF-Methode auf Basis des Entity- und Equity- Ansatzes bezüglich ihrer Eignung für die Bewertung von Unternehmen zu beurteilen. Mit Hilfe der erlernten theoretischen Grundlagen können die Studierenden ferner praktische Probleme der Unternehmensbewertung analysieren und Lösungen entwickeln. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, verschiedene Ansätze und Methoden des Cost Managements im Rahmen der Vollkostenrechnung zu unterscheiden und vertiefend anzuwenden, unterschiedliche Cost Management-Instrumente auf Teilkostenbasis vertiefend anzuwenden und die Ergebnisse kritisch zu beurteilen. Inhalte des Moduls Unternehmensbewertung Cost Management Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 13
Module 3: Financial Reporting and Capital Markets Module title Financial Reporting and Capital Markets Module number 3 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 1st Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Portfolio consisting of: 1. Written examination (60 min.) with a weighting of 50 % 2. Presentation (20 to 30 min.) with a weighting of 50 % The passing score is 50 % or more of possible points. Learning outcomes and skills This course is intended to broaden and intensify the student’s knowledge of the accounting setting and relevant rules of companies reporting to the capital market. They have a deep understanding of selected advanced IFRS topics relevant to a broad range of companies, including consolidation methods and accounting for mergers, acquisitions and disposal activities. Upon successful completion of the course, the students should be able to analyse complex economic events and transactions and relate these to the relevant financial reporting and disclosure and to develop solutions to financial reporting questions and to reflect these solutions critically from different viewpoints. The course supports the student’s ability to develop solutions to financial reporting questions and to reflect these solutions critically from different viewpoints. Module contents Financial Reporting and Capital Markets Module teaching methods Seminar type course including lectures combined with exercises and case studies for discussion in class Module language English Module availability Each winter semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 14
Module 4: Financial Econometrics Module title Financial Econometrics Module number 4 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 1st Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Portfolio consisting of: 1. Written examination (90 min.) with a weighting of 67 % 2. Computer-based home assignment (submission period 4 weeks) with a weighting of 33 % The passing score is 60 % or more of possible points. Learning outcomes and skills The students learn to use financial approaches to develop a statistical model, to apply adequate econometric methods, to use statistical software, to critically examine estimation results, and to produce and evaluate forecasts. They know the econometric tools in order to bring together models and data and to analyse them optimally. The students develop analytical skills as well as methodological competences in order to implement the complete process from model building to empirical evaluation, and from this provide answers to practical financial questions and to put them into a macroeconomic framework. By working as a home assignment on their own small-scale research projects, students learn to apply the methods and the software to real-world questions on their own. Module contents Financial Econometrics Module teaching methods Seminar including exercises Module language English Module availability Each winter semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 15
Module 5: Digital Finance and Investment Analysis Module title Digital Finance and Investment Analysis Module number 5 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 1st Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 10 / 300 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Partial examination 1: Written exam (90 min.) with a weighting of 50 % Partial examination 2: Project report (submission period 4 weeks) and presentation (15 to 30 min.) with a weighting of 50 % Learning outcomes and skills Students understand the underlying principles and techniques of different approaches to financial decision making of corporations and individuals in a social environment with regard to business ethics. They understand the underlying principles and techniques of digital finance and know the current state of the development. They can apply these principles and techniques to advanced business problems using quantitative research methods and computational tools. The methods-based approach with a strong emphasis on implementation allows students to grasp the scope of the relevant models and strengthens their problem- solving skills. Students also improve their technical skills and systems knowledge by learning elementary programming techniques and advanced functions of software tools. They are able to specify research questions, structure and organize their work on a research problem, implement adequate methods from different fields to solve the problem, express their findings in text form, present and defend them. Module contents Investment Analysis Digital Finance Module teaching methods Seminar type course with computer lab classes Module language English Module availability Each winter semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 16
Module 6: Financial Modelling and Valuation Module title Financial Modelling and Valuation Module number 6 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 2nd Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Project report (submission period 4 weeks) with presentation (15 to 30 min.) Learning outcomes and skills Students are able to select appropriate financial models to solve diverse complex practical business problems. They are able to implement the models using computational tools and popular spreadsheet programs according to accepted standards for systematic, structured, user-friendly, and low-risk spreadsheet cash flow modelling, and automate procedures to obtain the required results. Due to the computational and implementational approach, students are able to take account for potentials and limitations of the applied models. They are able to handle business models and business cases on a professional level, both regarding the quantitative analysis and identification of key financial drivers as well as regarding the communication on those questions.. Module contents Financial Modelling and Valuation Module teaching methods Seminar type course with case studies and computer lab classes Module language English Module availability Each summer semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 17
Module 7: Data Management Module title Data Management Module number 7 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 2nd Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Written examination (90 min.) Learning outcomes and skills Students are able to support the implementation of successful BI solutions by defining and communicating requirements in data-driven projects. Requirements definition includes writing specifications for data integration tasks, for the definition of data structures and for the creation of reports thereby supporting the implementation of BI solutions. Students will deepen their understanding of relational database concepts, by applying modelling techniques (entity-relationship-modelling) and normalization techniques for the definition of reliable database structures which form the foundation, e.g., for company reports and dashboards. Additionally, students will learn and apply basic data warehouse concepts such as dimensional modelling, DWH architecture types and load processes (ETL). Students will acquire basic knowledge on advanced data management topics such as Big Data file storages and data lakes and in-memory databases. Module contents Data Management Module teaching methods Seminar type course with case studies and computer lab classes Module language English Module availability Each summer semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 18
Module 8: Management Accounting and Control Module title Management Accounting and Control Module number 8 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 2nd Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 5 / 150 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Written examination (120 min.) Learning outcomes and skills Students are able to explain how different management control elements constitute different configurations and learn how they have to be adapted to different contingencies such as company size or company strategy. Students are able to describe current trends and developments in management accounting and control, explain why they take place, how they advance former theory and practice and how they can be applied in organizations. Module contents Advanced Management Accounting and Control Current Issues in Management Accounting and Control Module teaching methods Seminar type course Module language English Module availability Each summer semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 19
Module 9: Research Project Module title Research Project Module number 9 Study program Accounting and Finance (M.Sc.) Module usability Module duration 1 Semester Recommended semester 2nd Semester Module type Compulsory module ECTS (CP) / Workload (h) 15 / 450 Module prerequisites None Module examination requirements None Module examination Project report (submission period 12 weeks) with presentation (45 to 60 min.) Learning outcomes and skills Students are able to combine their skills from different modules and subjects in order to apply them to a complex case study or research project. In particular, they are able to work on a complex assignment, structure and organise assignments independently within a team, apply existing skills to a comprehensive task, typically in an unfamiliar environment, apply empirical and theoretical methods to specified problems, analyse and understand the social implications of their findings, prepare results, express them in written form and present them. Module contents Research Project Module teaching methods Project work with team coaching Module language English Module availability Each summer semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 20
Modul 10: Wertorientierte Unternehmensführung Modultitel Wertorientierte Unternehmensführung Modulnummer 10 Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls 1 Semester Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150 Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine Modulprüfung Modulprüfung Klausur (120 Min.) Lernergebnisse und Kompetenzen Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse der wertorientierten Unternehmensführung. Sie sind in der Lage, traditionelle und wertorientierte Kennzahlen bezüglich ihrer Eignung für die unternehmenszielorientierte Planung, Steuerung und Kontrolle von Managemententscheidungen zu beurteilen. In diesem Zusammenhang wird auch die Integration gesellschaftlicher und ethischer Zielsetzungen in die Kennzahlsysteme thematisiert. Mit Hilfe der erlernten theoretischen Grundlagen können sie ferner reale Probleme der wertorientierten Unternehmensführung analysieren und Lösungen entwickeln. Die Studierenden bringen eigene Überlegungen ein und reflektieren aktuelle Vorgehens- und Verhaltensweisen im Hinblick auf die Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung in der Praxis. Inhalte des Moduls Wertorientierte Unternehmensführung Lehrformen des Moduls Seminaristische Lehrveranstaltung Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 21
Modul 11: Business Strategy Consulting Modultitel Business Strategy Consulting Modulnummer 11 Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls 1 Semester Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 / 150 Voraussetzungen für die Teilnahme am Keine Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Keine Modulprüfung Modulprüfung Projektarbeit mitschriftlicher Ausarbeitung (Bearbeitungszeit 4 Wochen) mit Präsentation (15 bis 30 Min.) Lernergebnisse und Kompetenzen Studierende entwickeln eigenständig wissenschaftlich fundierte und anwendungsorientierte Fragestellungen, die sie mit ihrem theoretischen und methodischen Wissen reflektieren und bearbeiten. Studierende können ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Situationen anwenden, die in einem breiteren oder multidisziplinären Zusammenhang mit ihrem Studienfach stehen. In Gruppenarbeit gewährleisten die Studierenden durch konstruktives, konzeptionelles Handeln die Durchführung von situationsadäquaten Lösungsprozessen. Die Studierenden sind in der Lage, zielgruppenorientierte und aussagefähige Berichte anzufertigen und die Ergebnisse und ihre Handlungsempfehlungen überzeugend zu präsentieren und Lösungsvorschläge mit den Vertretern der Berufspraxis konstruktiv zu diskutieren. Inhalte des Moduls Business Strategy Consulting Lehrformen des Moduls Projekt und Team Coaching Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 22
Modul 12: Master-Arbeit mit Kolloquium Modultitel Master-Arbeit mit Kolloquium Modulnummer 12 Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls 1 Semester Empfohlenes Semester im Studienverlauf 3. Semester Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 20 / 600 Voraussetzungen für die Teilnahme am Mindestens 45 ECTS-Punkte Modul Voraussetzungen für die Teilnahme an der Mindestens 45 ECTS-Punkte Modulprüfung Modulprüfung Master-Arbeit (Bearbeitungszeit 16 Wochen) mit Kolloquium (30 bis 45 Min.) Lernergebnisse und Kompetenzen Die Master-Arbeit ist eine betreute Abschlussarbeit, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist wissenschaftliche Methoden selbständig anzuwenden und auf der Grundlage von vertieftem und/oder spezialisiertem Wissen in ihrem oder seinem Studiengebiet zu Problemlösungen auch in neuen und unbekannten Umfeldern bearbeiten, zusammenfassend präsentieren und wissenschaftlich argumentativ begründen kann ist. Die Master-Arbeit ist in Schriftform vorzulegen. Inhalte des Moduls Master-Arbeit mit Kolloquium Lehrformen des Moduls Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots von Modulen Jedes Semester Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 23
Anlage 4: Diploma Supplement Accounting and Finance (M.Sc.) Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen This Diploma Supplement model was developed by the European Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, supplement is to provide sufficient independent data to improve the die die internationale Transparenz und angemessene akademische international ‘transparency’ and fair academic and professional und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates etc.). It is Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma designed to provide a description of the nature, level, context, content Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, and status of the studies that were pursued and successfully completed Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der by the individual named on the original qualification to which this Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen supplement is appended. It should be free from any value judgements, wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement equivalence statements or suggestions about recognition. Information in beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von all eight sections should be provided. Where information is not provided, jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur an explanation should give the reason why. Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1. ANGABEN ZUM INHABER/ZUR INHABERIN DER QUALIFIKATION / HOLDER OF THE QUALIFICATION 1.1 Familienname/ Family Name 1.2 Vorname/ First Name 1.3 Geburtsdatum, -ort, -land/ Date, Place, Country of Birth 1.4 Matrikelnummer oder Code des/der Studierenden/ Student ID Number or Code 2. ANGABEN ZUR QUALIFIKATION / QUALIFICATION 2.1 Bezeichnung der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt) Name of Qualification (full, abbreviated, in original language) Master of Science (M.Sc.) Master of Science (M.Sc.) Bezeichnung des Grades (ausgeschrieben, abgekürzt) Title Conferred (full, abbreviated; in original language) n.a. n.a. 2.2 Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation Main Field(s) of Study Accounting and Finance Accounting and Finance 2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation Institution Awarding the Qualification (in original language) verliehen hat Frankfurt University of Applied Sciences Frankfurt University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaft und Recht Faculty of Business and Law Status (Typ / Trägerschaft) Status (Type / Control) Hochschule für angewandte Wissenschaften, staatlich University of Applied Sciences, State Institution 2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat Institution Administering Studies (in original language) siehe 2.3 see 2.3 Status (Typ / Trägerschaft) Status (Type / Control) siehe 2.3 see 2.3 2.5 Im Unterricht / in der Prüfung verwendete Sprache(n) Language(s) of Instruction/Examination Deutsch und Englisch German and English 3. ANGABEN ZUR EBENE DER QUALIFIKATION / LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Ebene der Qualifikation Level 2. berufsqualifizierender Abschluss mit Master-Arbeit und Second level degree with Master-Thesis and Colloquium Kolloquium 3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit) Official Length of Programme 1,5 Jahre = 3 Semester, 90 ECTS-Punkte 1,5 years = 3 semester, 90 ECTS Credit-Points 3.3 Zugangsvoraussetzung(en) Access Requirements Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkten in Bachelor degree with at least 210 ECTS-Points in Economics and Business Wirtschaftswissenschaften oder einem gleichwertigen Administration or an equivalent related degree acquired in Germany or fachlich verwandten Abschluss im In- oder Ausland. Darüber abroad. Additional requirement: Level B2 in English according to the hinaus: Level B2 in Englisch gemäß dem Gemeinsamen Common European Framework of Reference for Languages (CEFR). The Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 24
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die allocation of the study places takes place in accordance with the statutes Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß der Satzung für das for the aptitude assessment and the university selection procedures for Eignungsfeststellungsverfahren und das the admission to the study in the admissions restricted master study Hochschulauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium in programs at the Faculty 3: Business and Law. den zulassungsbeschränkten Master-Studiengängen am Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht. 4. ANGABEN ZUM INHALT UND ZU DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN / CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Studienform Mode of Study Vollzeitstudium Full time 4.2 Anforderungen des Studiengangs/ Programme Requirements/ Qualifikationsprofil des Absolventen / der Absolventin Qualification Profile of the Graduate Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs Graduates of the Master's degree program in Accounting and Finance Accounting and Finance (M.Sc.) sind qualifiziert, eine berufliche (M.Sc.) are qualified to pursue a professional career in nationally and Tätigkeit in national und international agierenden Unternehmen internationally operating companies in which complex issues in the aufzunehmen, in denen die Analyse und Bearbeitung komplexer areas of controlling, financing, accounting and taxation are focused Fragestellungen aus den Bereichen Controlling, Finanzierung, upon. These include consulting firms, in-house consultancies for large Rechnungslegung und Steuern im Vordergrund stehen. Dazu companies, research departments of financial services companies and gehören insbesondere Beratungsunternehmen, Inhouse- banks dealing with corporate banking. It is also possible for graduates Beratungen großer Unternehmen, Research-Abteilungen von to pursue a doctorate. Finanzdienstleistungsunternehmen sowie das The graduates have in-depth knowledge in the fields of accounting Firmenkundengeschäft von Kreditinstituten. Darüber hinaus and finance and are able to independently recognize and analyze besteht die Möglichkeit einer aufbauenden Promotion. complex issues, particularly using the quantitative skills acquired Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte within the program, and to develop practical solutions suitable for the Kenntnisse in den zentralen betriebswirtschaftlichen real world. They are familiar with the legal framework, concepts, Fachgebieten des Accounting und Finance und sind befähigt, procedures and methods of the individual specialist areas as well as komplexe Zusammenhänge und Fragestellungen, insbesondere their similarities and interrelationships; they understand these as aufgrund ihrer erworbenen quantitativen Kompetenzen, parts of overarching business management topics. Using the reflection selbständig zu erkennen, zu analysieren und Lösungswege im and judgement skills acquired in the program, they can interpret Rahmen berufspraktischer Herausforderungen zu erarbeiten. Sie relevant findings and derive well-founded recommendations for kennen rechtliche Rahmenbedingungen, Konzepte, Verfahren action. Even in new and unfamiliar situations they will be able to use und Methoden der einzelnen Fachgebiete sowie deren their technical knowledge and IT skills to critically evaluate and weigh Gemeinsamkeiten und Zusammenhänge und begreifen diese als information and to draw practical conclusions that take both Teile übergeordneter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen. economic and social aspects into account. Mit Hilfe ihres erworbenen reflektierten Denk- und Graduates are able to develop scientific questions, especially in the Urteilsvermögens können Sie unternehmensrelevante fields of Accounting and Finance, based on the current state of Erkenntnisse interpretieren und fundierte research, derive research approaches, and to process and document Handlungsempfehlungen ableiten. Sie werden befähigt, auch in them using scientific procedures and methods. They can present their neuen und unvertrauten Situationen Informationen mit Hilfe own research results and complex topics to members of both the ihres fachlichen Wissens und unter Anwendung ihrer IT- business community and scientific community in a manner Kenntnisse kritisch zu bewerten, abzuwägen sowie praktische appropriate to the respective target group and exchange information Schlussfolgerungen zu ziehen, die sowohl with them in a manner relevant to the field. wirtschaftswissenschaftliche als auch gesellschaftliche Aspekte Through application-oriented project work, they have learned to berücksichtigen. structure, manage, lead and take responsibility in cooperation with Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, others. Graduates are able to reflect on their own role in the team, wissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus den assume that role and drive decision-making processes forward. This Bereichen Accounting und Finance, auf dem Stand der aktuellen enables them to apply their practical and scientific knowledge Forschungslage zu entwickeln, Forschungsansätze abzuleiten, independently and in a manner appropriate to the situation. These are diese mit wissenschaftlichen Verfahren und Methoden zu important building blocks of their professional and personal bearbeiten und zu verschriftlichen. Sie können eigene development as well as their own entrepreneurial, social and ethical Forschungsergebnisse und komplexe Sachverhalte responsibility. zielgruppenadäquat vor Vertretern der Berufspraxis und Wissenschaft präsentieren und sich mit diesen sach- und fachbezogen austauschen. Durch anwendungsorientierte Projektarbeiten haben sie gelernt, in der Zusammenarbeit mit Anderen Projekte zu strukturieren, zu managen, zu führen und Verantwortung zu übernehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, die eigene Rolle im Team zu reflektieren, einzunehmen und Lösungsprozesse voranzutreiben. Dadurch sind sie befähigt, ihr Wissen eigenständig und gestalterisch situationsadäquat auf berufspraktische und wissenschaftliche Fragestellungen anzuwenden. Dies sind wichtige Bausteine ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung sowie der eigenen unternehmerischen, gesellschaftlichen und ethischen Verantwortung. 4.3 Einzelheiten zum Studiengang Programme Details Siehe „Transcript of Records“ sowie „Prüfungszeugnis“ für die See “Transcript of Records” and “Prüfungszeugnis” (Final Examination Auflistung der Module und Noten sowie für das Thema der Certificate) for the list of courses and grades, as well as the topic and Abschluss-Arbeit mit Note. grade of the final thesis. Frankfurt University of Applied Sciences - Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht Prüfungsordnung für den Studiengang Accounting and Finance (M.Sc.) Seite 25
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