Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe

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Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe
Active House – Ein Pflichtenheft
            Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen

                                         1. Ausgabe

                                                      1
Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe
Foto Adam Mørk

Einführung
                 Die Welt sieht sich heute mit vielfältigen ökologi-   Dieser Bericht skizziert die Vorgaben für die Pla-
                 schen Herausforderungen konfrontiert. Unsere na-      nung eines Active Housees: eines Gebäudes also,
                 türlichen Ressourcen sind gefährdet, das Problem      in dem Energieeffizienz mit einem besonderen
                 der globalen Erwärmung muss gelöst werden und         Augenmerk für das Raumklima, die Gesundheit
                 unsere bekannten Energiequellen neigen sich dem       und das Wohlbefinden der Nutzer kombiniert
                 Ende zu.                                              wird. Geltungsbereich dieses Pflichtenhefts sind
                                                                       Wohngebäude. Das Pflichtenheft vermittelt einen
                 Gleichzeitig besteht ein wachsender Bedarf zur        Überblick über die Vision, die hinter Active House
                 Deckung des menschlichen Grundbedürfnisses            steckt, es erläutert die Schlüsselelemente, die in
                 nach einem gesunden, behaglichen Raumklima.           die Entwicklung des Active House-Konzepts einge-
                 Das Active House-Konzept will Lösungen für diese      flossen sind, und fasst die technischen Spezifikati-
                 Herausforderungen anbieten. Das vorliegende           onen für ein Active House zusammen.
                 Pflichtenheft steht für die nächste Generation
                 nachhaltiger Gebäude, bei denen das Wohlbefin-        Das vorliegende Active House-Pflichtenheft soll als
                 den der Nutzer im Mittelpunkt steht.                  Leitfaden für die Planungs- und Baubranche auf
                                                                       internationaler Ebene dienen. Es schlägt einerseits
                                                                       innovative technische Lösungen vor, während es

                                                                                             Foto Adam Mørk

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Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe
gleichzeitig die Ziele für die architektonische     -Beiträge sowie Resultate von Meetings und
    Qualität und die ökologische Planung unter          Workshops unter breiter Beteiligung der Bau-
    Wahrung der Energieeffizienzvorgaben vorgibt.       branche auf der ganzen Welt eingeflossen. Das
                                                        jetzt vorliegende Pflichtenheft ist in der Tat die
    Baupraktiker und verschiedene Spezialisten haben    erste Ausgabe. Die nächsten Schritte werden auf
    sich im Rahmen wissenschaftlicher Zusammen­         die Kommunikation der Spezifikationen und den
    arbeit und durch praktischen Wissens- und           fortgesetzten Dialog auf Basis praktischer Erfah-
    Erfahrungsaustausch engagiert zusammengetan,        rungen abzielen.
    um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen:
    Gebäude, die einen positiven Beitrag zur Energie-   Aufgrund der in diesen Gesprächen gewonnenen
    bilanz leisten, ein gesünderes und angenehmeres     Erkenntnisse wird die nächste, verbesserte Aus-
    Leben ermöglichen und einen positiven Umwelt­       gabe des Pflichtenhefts erstellt, die innerhalb der
    einfluss haben.                                     nächsten zwei Jahre herausgebracht werden soll.

    Dieses Pflichtenheft wurde auf der Grundlage                                       Brüssel, 14. April 2011
    eines Open-Source-Modells entwickelt. In die
    Entwicklung sind Online-Diskussionen und

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                                                                                                                               3
Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe
1.0 Vision

        1.0 Vision
        Active House ist die Vision von Gebäuden, die ihren Bewohnern ein ge-
        sünderes und komfortableres Leben ermöglichen, ohne Beeinträchtigung
        des Klimas – ein Schritt auf dem Weg in eine sauberere, gesündere und
        sicherere Welt.

        Die Active House-Vision setzt hochambitiöse langfristige Ziele für die
        künf­tige Gebäudesubstanz. Zweck der Vision ist es, die interessierten
        Kreise in einem ausgewogenen, ganzheitlichen Ansatz zum Baudesign
        und zur Gebäudeeffizienz zu vereinen sowie betreffend Bauvorhaben,
        Produktinnovation, Forschungsinitiativen und Leistungsziele eine Zu-
        sammenarbeit zu fördern, die uns der Vision näher bringen kann.

        Das Active House bietet eine Zielvorgabe für die Planung und Renovie-
        rung von Gebäuden, die durch die Fokussierung auf die Lebensbedingun-
        gen im Wohn- und im Aussenbereich sowie den Einsatz erneuerbarer
        Energie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen positiv
        beeinflussen. Ein Active House wird auf der Basis des Zusammenwirkens
        von Energieverbrauch, Raumklimabedingungen und Umweltauswirkun-
        gen bewertet.

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Active House - ein Pflichtenheft - Gebäude, die mehr geben, als sie nehmen 1. Ausgabe
ENERGIE

                 RAUMKLIMA              UMWELT

ENERGIE – es leistet einen positiven Beitrag zur Energiebilanz
des Gebäudes
Ein Active House ist energieeffizient und sein gesamter Energiebedarf
wird durch im Gebäude integrierte, erneuerbare Energiequellen oder
durch das lokale öffentliche Energiesystem und Stromnetz abgedeckt.

RAUMKLIMA – es ermöglicht den Bewohnern ein gesünderes
und komfortableres Leben
Ein Active House schafft gesündere und komfortablere Raumbedingun-
gen für seine Bewohner, indem das Gebäude reichlich Tageslicht und
frische Luft bereitstellt. Die verwendeten Baustoffe wirken sich positiv
auf Komfort und Raumklima aus.

UMWELT – es hat einen positiven Umwelteinfluss
Ein Active House ermöglicht eine positive Interaktion mit der Umwelt,
beispielsweise durch eine optimierte Verbindung zu den örtlichen
Gegebenheiten und eine gezielte Nutzung der Ressourcen bei gleich­
zeitiger Berücksichtigung des gesamten Umwelteinflusses des Active
Housees während seiner gesamten Lebensdauer.

                                                                           5
1.1 Leitprinzipien
        1.1 DIE LEITPRINZIPIEN DES Active HouseES
        Ein wichtiger Aspekt des Active House-Konzepts besteht in der ‚Integrati-
        on‘. Energie, Raumklima und Umwelt sind zwar die Schlüsselkomponen-
        ten der Vision; der eigentliche Wert des Gebäudes wird jedoch dadurch
        bestimmt, wie ihre Integration die architektonische Qualität sowie die
        Gesundheit, den Komfort und das menschliche Wohlbefinden verbessert.
        Integration bedeutet somit:

        • Ein Gebäude, das die Anforderungen an Komfort, Klima, Energie, Umwelt
           und Ökologie in einem attraktiven Ganzen vereint.
        • Ein Gebäude, in dem das Zusammenspiel dieser Faktoren zur architek­
           tonischen Qualität und zum menschlichen Wohlbefinden beiträgt.
        • Ein Gebäude, dessen interaktive Systeme und Räumlichkeiten zur Freude
          des Menschen und zu einem umweltbewussten Familienleben beitragen.

        Im Mittelpunkt stehen dabei drei Leitprinzipien:

        ENERGIE
        •E
          in Gebäude, das energieeffizient und einfach zu bewirtschaften ist.
        •E
          in Gebäude, das die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz mass-
         geblich übertrifft.
        •E
          in Gebäude, das vielfältige, in die Gesamtkonzeption integrierte Ener-
         giequellen nutzt.

        RAUMKLIMA
        • Ein Raumklima, das die Gesundheit, den Komfort und das Wohlgefühl
           verbessert.
        • Ein Gebäude, das eine gute Raumluftqualität, ein geeignetes Raumklima
           sowie optischen und akustischen Komfort gewährleistet.
        • Ein Raumklima, das durch die Bewohner leicht zu regeln ist und das
           gleichzeitig ein umweltbewusstes Verhalten fördert.

        Umwelt
        •E
          in Gebäude, das möglichst umweltverträglich und in die Kultur einge-
         bunden ist.
        •E
          in Gebäude, das Umweltschäden vermeidet und einen Beitrag zur
         Biodiversität vor Ort leistet.
        •E
          in Gebäude, das aus Materialien mit einem möglichst hohen Recycling-
         Anteil gebaut ist und das selbst recycelfähig bzw. wiederverwendbar ist.

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Foto Morten Fauerby
1.2 Active House-Radar

       1.2 Active House-Radar
       Ein Active House ist das Ergebnis der Bemühungen, die drei Leitprinzipi-
       en Energie, Raumklima und Umwelt in die Gebäudeplanung und in das
       fertige Gebäude einfliessen zu lassen. Diese Ziffer zeigt, wie alle Para­
       meter innerhalb jedes Prinzips aufeinander abgestimmt sind. Sie zeigt
       weiterhin, dass die Active House-Parameter von einer aktiven Auswahl
       innerhalb jedes Parameters abhängen.

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0,33*Trm + 18,8°

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2.0 Energie
       Weltweit werden ca. 40% des gesamten Energieaufkommens für die
       Heizung, Kühlung und Stromversorgung von Gebäuden verbraucht.
       Betrachtet man den gesamten Energieverbrauch über die Lebensdauer
       eines Gebäudes, so stellen Energieleistung und Energieversorgung
       wichtige Faktoren im Zusammenhang mit der Problematik des Klima­
       wandels, der Versorgungssicherheit und eines global geringeren
       Energie­verbrauchs dar.

       Die Bauweise, die Ausrichtung und die Materialwahl eines Active Housees
       werden so optimiert, dass es so wenig Energie wie möglich verbraucht
       und erneuerbare Energiequellen nutzt.

       Aus diesem Grund basiert die Planung eines Active Housees auf der „Trias
       Energetica“, einem dreistufigen Ansatz für nachhaltiges Design:
       1) M
           inimierung des Energie-Eigenbedarfs des Gebäudes durch architek-
          tonische Massnahmen, z.B. Gebäudeausrichtung, Materialwahl und
          Gebäudeform.
       2) Möglichst weitgehende Deckung des restlichen Energiebedarfs aus
           erneuerbaren und CO2-freien Energiequellen auf dem Gebäude selbst,
           auf dem Grundstück oder aus der Energieversorgung.
       3) Der eventuelle Restversorgungsbedarf kann durch fossile Brennstoffe,
           die in hocheffizienten Energieumwandlungsverfahren gewonnen
           werden, aufgefüllt werden.

       Das Konzept der „Trias Energetica“: die umweltfreundlichste Energie ist
       eingesparte Energie.

                                            Möglichst
                                            effiziente
                                         Produktion und
                                     Nutzung fossiler Energie.

                                    Verwendung nachhaltiger
                                      Energieträger anstelle
                                  begrenzter fossiler Brennstoffe.

                      Verringerung des Energiebedarfs durch Abfallvermeidung
                           und Einführung energiesparender Massnahmen.

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2.1 Jährliche Energieleistung
                         2.1 JÄHRLICHE ENERGIELEISTUNG
                         Die jährliche Energieleistung in einem Active House basiert auf Kalkula-
                         tionen der Primärenergie und umfasst den Energiebedarf des Gebäudes
                         und der Haushaltsgeräte sowie die Energieversorgung aus erneuerbarer
                         Energie. Die Anforderungen bezüglich Energiebedarf, erneuerbarer Ener-
                         gie und Prüfungen folgen in den Kapiteln 2.2-2.4.

                         Ein Active House kann auf der Grundlage der jährlichen Energieleistung
                         klassifiziert werden, wobei neue Gebäude vorzugsweise als Kategorie 1-3
                         eingestuft werden sollten, während Kategorie 4 nur für Gebäudesanierun-
                         gen verwendet werden sollte.

                  Parameter                    Bewertungsmethode und -kriterien

                  Energie- und                 Die Berechnung der Primärenergie und der CO2-Emissionen basiert
                  CO2-Berechnung               auf der national anwendbaren Berechnungsmethode unter
                                               Verwendung national anerkannter Effizienz-/Umrechnungs- und
                                               Emissionsfaktoren sowie von Klimadaten. Die Definition der
                                               beheizten Geschossfläche folgt der nationalen Definition.

                  Jährliche                    Die jährliche Energieleistung basiert auf Berechnungen der
    Quantitativ

                  Energieleistung              Primär­energie und umfasst die Berechnung des Energiebedarfs
                                               des Gebäudes, des Energiebedarfs der Haushaltsgeräte sowie eine
                                               Berechnung des Anteils an genutzter erneuerbarer Energie.

                                               Die Klassifizierung eines Active Housees erfolgt aufgrund des Jahres­
                                               verbrauchs an Primärenergie, wobei folgende Richtwerte gelten:

                                               1: ≤ 0 kWh/m2 für das Gebäude und die Haushaltsgeräte
                                               2: ≤ 0 kWh/m2 für das Gebäude
                                               3: ≤ 15 kWh/m2 für das Gebäude
                                               4: ≤ 30 kWh/m2 für das Gebäude (Modernisierung)

                                                                                                                       11
2.2 Energiebedarf
       2.2 Energiebedarf
       Bei der Berechnung des Energiebedarfs eines Active Housees muss die
       gesamte für das Gebäude und die Haushaltsgeräte benötigte Energie
       berücksichtigt werden. Die Energiebedarfsklassifizierung schliesst den
       Energiebedarf des Gebäudes ein. Neubauten zeichnen sich normaler-
       weise durch einen niedrigen Energiebedarf aus, während renovierte
       Gebäude einen höheren Bedarf haben.

       Bei der Planung der Energienutzung in einem Active House ist darauf zu
       achten, dass der Wärmeverlust des Gebäudes einschliesslich der Wärme-
       übertragung durch bauliche Gegebenheiten, Wärmebrücken usw.
       weitestgehend minimiert wird. Die Energieleistung von Bauprodukten
       und Bauelementen und die Zielwerte bezüglich Wärmebrücken,
       Luftdichtheit usw. müssen mindestens die nationalen Anforderungen
       in den jeweiligen Bereichen erfüllen. Dies gilt auch für die Berechnungs-
       methode.

       In der Planungsphase ist es von entscheidender Bedeutung, die Energie-
       nutzung ganzheitlich zu betrachten. Das bedeutet beispielsweise, dass
       ein Active House durch maximale Nutzung energiesparender Lösungen
       optimiert werden sollte. Derartige Lösungen können sein: Solarertrag,
       Tageslicht, natürliche Belüftung usw. Derselbe Ansatz kommt bei der
       Reduzierung des Kühlbedarfs zum Tragen. Exponierte Fassaden und
       Fenster müssen beschattet werden, und zwar entweder mit dauerhafter
       Sommerbeschattung oder aber – vorzugsweise – mit dynamischer
       Beschattung durch die intelligente Isolierung von Glasfassaden.

       Das Managementsystem eines Active Housees muss für die Gebäude-
       nutzer einfach zu bedienen sein. Das System muss zu einer verbesserten
       Qualität des Raumklimas bei gleichzeitiger Minimierung des Energie­
       verbrauchs des Gebäudes beitragen.

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Parameter                   Bewertungsmethode und -kriterien

              Jährlicher Energiebedarf    Der jährliche Energiebedarf beinhaltet den Energiebedarf für Raum­
              des Gebäudes                heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung, Klimatisierung inkl.
                                          Kühlung, technische Installationen und Strom für die Beleuchtung.

                                          1: ≤ 30 kWh/m2
                                          2: ≤ 50 kWh/m2
                                          3: ≤ 80 kWh/m2
                                          4: ≤ 120 kWh/m2 (nur bei Modernisierung)
Quantitativ

              Jährlicher Energiebedarf    Der jährliche Energiebedarf für Haushaltsgeräte beinhaltet Weissware
              der Haushaltsgeräte         (elektr. Küchen- und Haushaltsgeräte), TV-Geräte, Computer und Ähnliches.

              Anforderungen an            Die Anforderungen an individuelle Produkte und Konstruktionselemente
              individuelle Produkte und   (d.h. z.B. Mindestwärmewiderstände, maximale Wärmebrückeneffekte,
              Konstruktionselemente       Luftdichtheit) müssen mindestens die Anforderungen der nationalen
                                          Bauvorschriften erfüllen.

              Gebäudemanagement-          Ein Active House sollte über einfach zu bedienende, nutzerfreundliche
              system                      Einstellmöglichkeiten für das Raumklima und die Energienutzung im
                                          Gebäude verfügen.

              Anforderungen an            Wurden die gewählten Produkte und Konstruktionslösungen unter Kos-
              individuelle Produkte,      ten- und Wartungsaspekten begutachtet? Wie wurde die Entscheidung
              Konstruktionselemente       über die individuellen Produkte und Konstruktionslösungen getroffen?
              und Haushaltsgeräte
Qualitativ

                                          Wurden bei den Haushaltsgeräten die Lösungen mit der höchsten
                                          Energieeffizienz gewählt?

              Architektonische            Wie werden die architektonischen Designlösungen im Rahmen eines
              Designlösungen              ganzheitlichen Gebäudeansatzes bzw. zur Erzielung eines niedrigen
                                          Energiebedarfs eingesetzt?

                                                                                                                      13
2.3 Energieversorgung

       2.3 ENERGIEVERSORGUNG
       Ziel ist es, die Energieversorgung eines Active Housees auf erneuerbaren
       Energiequellen entsprechend der gewählten Energieleistungsklassifika-
       tion zu basieren.

       Es bestehen keine speziellen Anforderungen bezüglich Ort und Art der
       Produktion der erneuerbaren Energie. Allerdings muss dokumentiert
       werden, dass die Energie im Energiesystem aus erneuerbaren Energie­
       trägern stammt. Wird das Gebäude mit weniger als 100% erneuerbarer
       Energie aus dem Energiesystem versorgt, muss die restliche Energie
       auf dem Gebäude bzw. dem Grundstück produziert werden und in das
       Energiesystem zurückgeführt werden.

       Bedarf und Definition der erneuerbaren Energie lehnen sich an die
       nationalen Auslegungen und an die EU-Richtlinie zur Nutzung von
       Energie aus erneuerbaren Quellen an.

       Die qualitativen Anforderungen an ein Active House konzentrieren sich
       auf die Planungsphase und der Planer muss die Integration erneuerba-
       rer Energiequellen auf dem Gebäude bzw. dem Grundstück evaluieren.
       Eine solche Evaluation erfolgt zwar individuell, es muss aber der Nach-
       weis erbracht werden, dass die Evaluation stattgefunden hat.

14
Parameter                 Bewertungsmethode und -kriterien

              Jährliche Energie­        Die jährliche Energieversorgung aus erneuerbarer Energie und CO2-freien
              versorgung                Energiequellen wird kalkuliert und in unterschiedliche Quellen unterteilt
                                        (Photovoltaik, Windkraft, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse usw.).

              Herkunft der              Die erneuerbaren Energiequellen können entweder auf dem Gebäude,
              Energieversorgung         auf dem Grundstück, in einem nahegelegenen Energiesystem oder im
                                        Stromnetz liegen.

                                        Die Energieversorgung kann eine Mischung der oben aufgeführten
                                        Lösungen sein und wird wie folgt klassifiziert:

                                        1: 100% der Energie werden auf dem Grundstück produziert
Quantitativ

                                        2: mehr als 50% der Energie werden auf dem Grundstück produziert
                                        3: mehr als 25% der Energie werden auf dem Grundstück produziert
                                        4: weniger als 25% der Energie werden auf dem Grundstück produziert

              Quellen der erneuerba-    Die Definition der erneuerbaren Energiequellen folgt der EU-Richtlinie
              ren Energie               zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/ EG vom
                                        23. April 2009).

              Leistung des erneuerba-   Die Leistungsanforderung an die individuelle erneuerbare Energiequelle
              ren Energiesystems        muss die nationalen Anforderungen des Baurechts erfüllen.

                                        Alternativ zu den nationalen Anforderungen können die Anforderungen
                                        der EU-Richtlinie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
                                        (2009/28/ EG vom 23. April 2009) verwendet werden.

              Planung                   Wie wurde die Integration der erneuerbaren Energie als Teil der Bau­
                                        planung und der Typologie von Gebäude und Grundstück bewerkstelligt?
Qualitativ

              Herkunft der Energie­     Wurde die Energieversorgung unter Kostengesichtspunkten evaluiert?
              versorgung                Auf der Grundlage welcher Überlegungen wurde die Entscheidung über
                                        die Herkunft der Energieversorgung getroffen?

                                                                                                                    15
2.4 Energievalidierung

       2.4 ENERGIEVALIDIERUNG
       Während der Bauphase sollte ein Bauwerksgutachten erstellt werden,
       um sicherzustellen, dass das Gebäude gemäss Pflichtenheft und Bau­
       kalkulation errichtet wird.

       Besonders wichtig ist die Bestimmung einer Methode zur Berechnung
       der jährlichen Energienutzung und der jährlichen Energieversorgung
       in einem Active House.

       Weiterhin sollte für ein Active House eine Überwachungs- und Abnah-
       mephase festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die verbrauchte
       Energie wie vorgesehen genutzt wird. Der Hausbesitzer erhält Angaben
       über die jährliche Energieleistung.

16
Parameter                         Bewertungsmethode und -kriterien

                           Zahlenspezifikation               Bei der Kalkulation des Jahresbedarfs wird der Energiebedarf für die
                                                             einzelnen Bereiche gemäss Abschnitt 1.2 festgelegt:
                                                             • Raumheizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung, Kühlung und
                                                                Klimatisierung, Strom für Beleuchtung und Haushaltsgeräte

                                                             Die Evaluation der jährlichen Energieleistung bestimmt die Versorgung
                                                             aus folgenden Quellen:
                                                             • individuelle, in das Gebäude integrierte erneuerbare Energiequellen
                                                             • Stromversorgung aus dem lokalen Energiesystem und Anteil der
                                                                erneuerbaren Energie sowie der CO2-Emissionen aus dem lokalen
                                                                Energiesystem
             Quantitativ

                           Vor-Ort-Kontrolle                 Ein zertifizierter Fachmann muss eine Vor-Ort-Kontrolle der angewand-
                                                             ten Lösungen und Produkte vornehmen, um den Nachweis zu erbringen,
                                                             dass die Energielösungen im Gebäude den Planungsstandard erfüllen.
                                                             Die Luftdurchlässigkeit des Gebäudes und die Wärmebrücken müssen
                                                             während der Bauphase evaluiert werden.

                           Überwachung                       Der Energieverbrauch und die erzeugte Energie müssen auf jährlicher
                                                             Basis überwacht werden.

                                                             Für sämtliche Arten der Energieerzeugung/des Energieverbrauchs im
                                                             Gebäude sind Messvorrichtungen vorzusehen.

                           Qualitätskontrolle                Welche Qualitätskontrollen der Energieleistung wurden durchgeführt
                                                             bzw. wo und wann wurden sie durchgeführt?

                           Inbetriebnahme                    Wie sieht der Ablauf der Inbetriebnahme des Gebäudes aus? Werden
                                                             bei der Inbetriebnahme Faktoren wie Nutzerverhalten, Anzahl der
                                                             Gebäudenutzer, Heiz- und Lüftungssystem, Steuerung dynamischer
                                                             Lösungen und Produktion erneuerbarer Energie berücksichtigt?

                                                             Welche Massnahmen sind für den Fall von Abweichungen der Energie-
                                                             nutzung von den kalkulierten Werten vorgesehen, um die kalkulierten
                                                             Werte zu erzielen?
             Qualitativ

                           Richtlinien für die               Welche Massnahmen wurden in die Wege geleitet, um sicherzustellen,
                           Gebäudenutzer                     dass Hauseigentümer und Gebäudenutzer über relevante Informationen
                                                             bezüglich der erwarteten Gebäudeleistung sowie über Anleitungen zur
                                                             Nutzung und Optimierung des Gebäudes verfügen?

                           Energiesteuerung                  Welche Massnahmen wurden vorgesehen, um zu gewährleisten, dass
                                                             die Gebäudenutzer über Möglichkeiten zur Steuerung und Optimierung
                                                             des Energieverbrauchs verfügen?

                           Wartung/Unterhalt                 Welche Massnahmen wurden unternommen, um sicherzustellen, dass
                                                             die Gebäudenutzer die Möglichkeit zur Wartung der technischen
                                                             Einrichtungen sowie anderer Gebäudeteile haben, die sich auf die
                                                             Energieleistung auswirken?

Quellen und Instrumente: Nationale Kalkulationsmethode, nationale Primärfaktoren und Klimadaten, EU-Richtlinie zur Energieleistung von
Gebäuden (2010/31/EG vom 19. Mai 2010), EU-Richtlinie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG vom 23. April 2009),
nationale Prüf- und Beurteilungsmethoden, wie z.B. Blower-Door-Test und Wärmebildaufnahmen.
                                                                                                                                          17
3.0 Raumklima
      3.0 RAUMKLIMA
      Rund 90% unserer Zeit verbringen wir in Räumen, daher hat die Qualität
      des Raumklimas erheblichen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser
      Wohlbefinden. Gutes Raumklima ist der Schlüsselfaktor bei Aktivhäu-
      sern, weshalb die Gewährleistung guter Raumluft, eines angenehmen
      thermischen Klimas sowie von optischem und akustischem Komfort
      feste Bestandteile der Hausplanungsphase sein müssen. Zur Sicher-
      stellung dieser Verfahrensweise müssen die nachfolgenden Parameter
      berücksichtigt werden.

      Die Anforderungen an das Raumklima in einem Active House sind sowohl
      qualitativer als auch quantitativer Natur. Die Beurteilung der quantita-
      tiven Parameter stuft das Gebäude (oder einen bestimmten Raum) in
      eine von vier, von 1 bis 4 reichenden Kategorien ein, wobei Kategorie 1 der
      höchsten und Kategorie 4 der niedrigsten Leistungsstufe entspricht (siehe
      Tabelle 1). Die Leistungsstufen 1, 2 und 3 decken sich in vielen Fällen exakt
      mit den Kategorien A, B und C für Wohngebäude in EN 15251.

      Die Anforderungen an das Raumklima können durch Angabe der erfor-
      derlichen Stufe (1, 2, 3 oder 4) für jeden Parameter als Leistungsziel für
      das aus Architekten und Ingenieuren bestehende Planungsteam ange­
      geben werden. Die Kategoriestufen können ebenfalls als Referenzstufen
      beispielsweise bei Messungen in Bestandsgebäuden verwendet werden.

      3.1 WIE WERDEN DIE UNTERSCHIEDLICHEN KATEGORIEN EINGESETZT?
      Die Grundidee bei der (Neu)Planung eines Wohngebäudes oder einer
      Wohnanlage besteht darin, für jeden der vier Faktoren eine Zielgrösse zu
      bestimmen, also beispielsweise „Kategorie 2“ für Lärm und Akustik. Für
      alle Unterfaktoren innerhalb dieses Hauptfaktors gilt dieselbe Endqualität
      als Zielgrösse, d.h. beispielsweise die Verwendung des Kategorie-2-Werts
      für Systemrauschen und Kategorie 2 für die Fassadenisolierung usw.

      Bei der Beurteilung von Bestandsgebäuden ergeben sich für unterschied-
      liche Räume möglicherweise auch unterschiedliche Qualitätsstufen. Dies
      ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Systemrauschen in Schlafzim-
      mer 1 auf Stufe 1, in Schlafzimmer 2 auf Stufe 2 und in Wohnzimmer und
      Küche wiederum auf Stufe 1 liegt. In diesem Fall gilt der „schlechteste
      Raum“, was bedeutet, dass die Gesamtqualität des gesamten Gebäudes
      im Bereich Lärm und Akustik mit der Kategorie 2 bewertet wird.

18
3.1 Raumklimakategorien
                  Bezüglich Zeitfaktor gilt Folgendes: Die genannten Anforderungen soll-
                  ten während mindestens 95% der Belegungszeit erfüllt werden. Während
                  der Abwesenheit der Bewohner auftretende Überhitzungs­zeiten werden
                  daher nicht berücksichtigt. Die Hauptfrage lautet: Wie ist die Qualität
                  des Raumklimas, wenn die Bewohner zuhause sind? Die Entscheidung
                  für eine angemessene Annahme der Nutzungsstunden erfordert somit
                  besondere Sorgfalt und sollte erst nach entsprechender Berücksichtigung
                  des Bewohnertyps getroffen werden. So unterscheidet sich beispielsweise
                  die Nutzungszeit bei einem Wohnkomplex für ältere Menschen ganz
                  massiv von einem Apartmentkomplex für junge, kinderlose Berufstätige
                  in Städten.

        KATEGORIE                 ERLÄUTERUNG

        1                         Geeignet bei sehr hoher Erwartungshaltung. Empfohlen beispielsweise für
                                  Räume, die von sehr empfindlichen bzw. geschwächten Personen mit speziellen
                                  Bedürfnissen genutzt werden (Kranke, Kleinkinder, ältere Menschen usw.).

        2                         Geeignet bei überdurchschnittlicher Erwartungshaltung. Sollte bei neuen
                                  Wohnungen und bei umfangreicheren Sanierungen als Standard gelten.

        3                         Geeignet bei durchschnittlicher Erwartungshaltung. Kann als Referenz
                                  bei kleineren Renovierungen bzw. als Referenzwert zur Messung in
                                  Bestandsgebäuden mit gutem Leistungsprofil eingesetzt werden.

        4                         Geeignet bei eingeschränkter Erwartungshaltung. Kann als Referenz
                                  für Messungen in älteren Bestandsgebäuden eingesetzt werden.

    Tabelle – Anwendungsbeschreibung der unterschiedlichen Raumklimakategorien (Basis: EN 15251:2007).

                                                                                                                19
3.2 Licht und Aussicht

       3.2 LICHT UND AUSSICHT
       Eine angemessene Beleuchtung und insbesondere ein gut geplanter
       Tageslichteinfall sorgen für eine ganze Reihe von gesundheitlichen
       Vorteilen für die Gebäudebewohner. Darüber hinaus beeinflussen sie die
       Stimmungslage und das Wohlbefinden in positiver Weise. Dies gilt eben-
       falls für eine optimierte Aussicht. Aus diesem Grund sollten Wohnungen
       einen optimalen Einfall von natürlichem Tageslicht sowie attraktive
       Ausblicke nach draussen gewährleisten, so dass am Tag weitgehend auf
       elektrische Beleuchtung verzichtet und damit auch der gesamthafte
       Stromverbrauch für die Beleuchtung reduziert werden kann.

       In der folgenden Tabelle sind keine Anforderungen bezüglich der Beleuch-
       tung (künstliches Licht) enthalten, da dieser Faktor in Wohnsituationen
       ausserhalb des Einflussbereichs der Gebäudeplaner liegt: Die Endnutzer
       entscheiden selbst über Art und Regelung der installierten Beleuchtung.

       Weiterhin sind keine Anforderungen bezüglich Reflexionsgrad und Farbe
       von Fussböden, Decken und Wänden aufgeführt. Diese Faktoren beein-
       flussen selbstverständlich den optischen Komfort in den Räumen (hellere
       Farben sorgen für eine bessere Tageslichtdurchdringung), liegen aber
       ebenfalls weitestgehend ausserhalb des Einflussbereichs der Planer.

20
Parameter             Bewertungsmethode und -kriterien

               Tageslichtquotient/   Die Menge an Tageslicht in einem Raum wird durch den durchschnitt­
               Tageslichtfaktor      lichen Tageslichtquotienten (D) auf Höhe (ca. 0,8 m) einer waagrechten
                                     Arbeitsfläche (Tisch) ermittelt. Die Tageslichtquotienten werden
                                     mithilfe eines bestätigten Tageslichtsimulationsprogramms berechnet.
                                     Der Tageslichtquotient wird zimmerweise bestimmt.

                                     Für die tagsüber genutzten Haupträume (Wohn- und Arbeitsbereiche
                                     wie z.B. Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Esszimmer, Küche, Schlafzimmer
                                     oder Kinderzimmer) beträgt der minimale Tageslichtquotient
                                     1: D > 5% im Durchschnitt
                                     2: D > 3% im Durchschnitt
                                     3: D > 2% im Durchschnitt
                                     4: D > 1% im Durchschnitt

                                     Quellenangabe: CIBSE 2002 Code of Lighting.
 Quantitativ

                                     Verkehrsflächen und Badezimmer sollten vorzugsweise Tageslicht­
                                     zugang haben.

               Direkter              Mindestens für einen der Wohnräume sollte der Sonnenlichteinfall für
               Sonnenlichteinfall    die Tag- und Nachtgleiche zwischen Herbst und Frühling verfügbar sein:
                                     1: Mindestens 10% der wahrscheinlichen Sonnenstunden.
                                     2: Mindestens 7,5% der wahrscheinlichen Sonnenstunden.
                                     3: Mindestens 5% der wahrscheinlichen Sonnenstunden.
                                     4: Mindestens 2,5% der wahrscheinlichen Sonnenstunden.

                                     Mithilfe von Beschattungsvorrichtungen sollte bei Bedarf ein direkter
                                     Sonnenlichteinfall ausgeschlossen werden können.

                                     Die Beurteilung erfolgt gemäss der englischen Norm BS 8206-2:2008
                                     „Lighting for buildings - Part 2: Code of practice for daylight“.

               Aussicht              Fenster sollten so platziert sein, dass sie einen bestmöglichen Ausblick
                                     nach draussen (auf Himmel und Umgebung) ermöglichen. Fenster mit
                                     Blick nach draussen sollten über einen hohen Sichtdurchlässigkeitsgrad
                                     verfügen und die Tageslichtfarbe so wenig wie möglich verfälschen.
Qualitativ

                                     Beschattungsvorrichtungen, die den Blick nach draussen bei gleichzeiti-
                                     ger Erfüllung der Beschattungsanforderungen möglichst wenig beein-
                                     trächtigen, ist der Vorzug zu geben. Dies gilt insbesondere für Fenster
                                     in Wohnzimmern, Arbeitszimmern, Küchen und anderen am Tag häufig
                                     genutzten Räumen.

                                                                                                                21
3.3 Thermische Umgebung
      3.3 THERMISCHE UMGEBUNG
      Eine angenehme thermische Umgebung ist Voraussetzung für ein be-
      hagliches Heim. Die richtige thermische Umgebung sowohl im Sommer
      als auch im Winter hebt die Laune der Bewohner, verbessert ihr Leis-
      tungsvermögen und verhindert bzw. lindert in gewissen Fällen Krank-
      heiten (z.B. in Häusern für betagte Bewohner). Gebäude sollten eine
      Überhitzung im Sommer so gut wie möglich vermeiden und im Winter
      die Raumtemperaturen ohne unnötigen Energieeinsatz optimieren.
      Wo immer möglich, sollte einer guten Bauphysik und durchdachten
      Sonnenschutzlösungen der Vorzug gegenüber komplizierten und
      energieintensiven mechanischen Systemen gegeben werden.

      Maximalabweichungen zwischen Tiefst- und Höchsttemperatur wurden
      nicht berücksichtigt, da dieser Faktor für Wohngebäude als nicht
      relevant betrachtet wird. Die Möglichkeit für erhebliche Schwankungen
      sollte gegeben sein, um nächtliche Abkühlung und die Speicherfähigkeit
      der Gebäudemasse nutzen zu können.

      Im vorliegenden Dokument wurden die adaptiven (d.h. die selbst
      beeinflussbaren) oberen Temperaturgrenzen für Büros aus Anhang A2
      der Norm EN 15251:2007 verwendet, da diese Norm keine spezifischen
      adaptiven Obergrenzen für Wohngebäude angibt. Im Normalfall ver-
      fügen Angestellte in Büros über weniger adaptive Möglichkeiten: Die
      Möglichkeiten zur Anpassung der Kleidung sind hier eingeschränkter
      als in Wohngebäuden und der Einsatz bedienbarer Fenster ist in Büros
      normalerweise stärker eingeschränkt. Die Verwendung der adaptiven
      Anforderungen für Büros in Verbindung mit Wohngebäuden ist daher
      ein konservativer Ansatz, der zu einer Überschätzung der Überhitzungs­
      gefahr in Wohn- und Schlafzimmern führen kann.

22
Parameter      Bewertungsmethode und -kriterien

              Maximale       Zur objektiven Einschätzung der Überhitzungsgefahr wird ein dynamisches Wärme-
              Betriebs­      simulationsinstrument eingesetzt, um die Stundenwerte der Raumbetriebstempe-
              temperatur     ratur in Räumen (z.B. in Wohn- und Schlafzimmern, Küchen) bestimmen zu können.
              im Sommer      Die Raumbetriebstemperatur wird jeweils raumbezogen betrachtet. In Wohnge-
                             bäuden ohne mechanische Kühlsysteme (wie z.B. zentrale Klimaanlagen) werden in
                             den Sommermonaten adaptive Temperaturgrenzen verwendet. Dies bedeutet, dass
                             die maximal zulässige Innentemperatur an die Wettersituation im Aussenbereich
                             gekoppelt wird: in wärmeren Perioden steigt sie also.

                             Die maximalen Raumbetriebstemperaturen für Wohnzimmer, Küchen, Arbeits­
                             zimmer, Schlafzimmer usw. in Gebäuden ohne mechanische Kühlsysteme und
                             mit geeigneten Voraussetzungen für natürliche Belüftung (Querlüftung oder
                             Stosslüftung) wurden wie folgt festgelegt:
                             1. Ti,o < 0,33*Trm + 20,8°C
                             2. Ti,o < 0,33*Trm + 21,8°C
                             3. Ti,o < 0,33*Trm + 22,8°C
                             4. Ti,o < 0,33*Trm + 23,8°C

                             Trm ist die gleitende Durchschnitts-Aussentemperatur gemäss Definition in
                             Anhang A2 der Norm EN 15251:2007. Die Raumtemperaturgrenzen sind nur
                             in Perioden mit Aussen-Trm von 12°C oder mehr anwendbar (‚im Sommer‘).
Quantitativ

                             Für Wohnzimmer in Wohngebäuden mit mechanischen Kühlsystemen
                             (z.B. Klimaanlagen) betragen die maximalen Betriebstemperaturen:
                             1: Ti,o < 25,5°C
                             2: Ti,o < 26°C
                             3: Ti,o < 27°C
                             4: Ti,o < 28°C

                             Quellenangabe: EN 15251:2007.
                             Für Schlafzimmer (besonders bei Nacht) sollte möglichst ein um 2°C tieferer Wert als
                             oben angegeben verwendet werden, da die Menschen im Schlaf bzw. beim Versuch
                             des Einschlafens empfindlicher auf hohe Temperaturen reagieren. In der Küche sind
                             zeitweise höhere Temperaturen als angegeben (z.B. während des Kochens) zulässig.

              Minimale       Um feststellen zu können, ob der Wärmekomfort im Winter garantiert ist, wird
              Betriebs­      ein dynamisches Wärmesimulationsinstrument eingesetzt. Die Raumbetriebs­
              temperatur     temperatur wird jeweils raumbezogen betrachtet.
              im Winter
                             Die minimalen Raumbetriebstemperaturen für Wohnzimmer, Küchen, Arbeits­
                             zimmer, Schlafzimmer usw. in Wohngebäuden wurden wie folgt festgelegt:
                             1: Ti,o > 21°C
                             2: Ti,o > 20°C
                             3: Ti,o > 19°C
                             4: Ti,o > 18°C
                             Die Raumtemperaturgrenzen sind nur in Perioden mit Aussen-Trm von 12 °C oder
                             weniger anwendbar (‚im Winter‘).

              Individuelle   Winter: Die Raumtemperatur sollte bedarfsabhängig, beispielsweise mit regelbaren
              Regelung       Thermostaten, geregelt werden können. Sommer: Die Wärmebedingungen in jedem
                             Raum sollten manuell beeinflusst werden können, beispielsweise durch das Öffnen
                             der Fenster oder durch individuelle Einstellung der Sonnenschutzvorrichtungen
                             (sofern vorhanden). Sind mechanische Kühlsysteme vorhanden, so sollte die jeweilige
                             Raumtemperatur beispielsweise über regelbare Thermostate eingestellt werden
Qualitativ

                             können. Die Klimasystem-Schnittstellen (z.B. Wandthermostate) sollten intuitiv und
                             einfach zu bedienen sein.

              Durchzug       Lüftungsöffnungen – einschliesslich Fenster, Lüftungsklappen und mechanische
                             Belüftungsvorrichtungen – müssen so platziert und ausgelegt sein, dass durch
                             Zugluft hervorgerufene Unannehmlichkeiten auf ein Minimum beschränkt werden.
                             Die Einstellbarkeit (z.B. von bedienbaren Fenstern und Lüftungsklappen) ist ein
                             wichtiger zu berücksichtigender Faktor.

                                                                                                                    23
3.4 Raumluftqualität
       3.4. RAUMLUFTQUALITÄT
       Raumluft von guter Qualität kann Entzündungen der Schleimhäute,
       Asthma und Allergien sowie Herz-Kreislauf- und anderen Erkrankungen
       vorbeugen. Sie kann ausserdem Geruchsprobleme verhindern, was sich
       wiederum positiv auf das allgemeine Wohlbefinden auswirkt. Gebäude
       sollten den Bewohnern eine gute Luftqualität bieten und gleichzeitig den
       Energiebedarf z.B. für Belüftung minimieren. Wo immer möglich, sollte
       natürliche Belüftung bzw. ein sogenannten Hybridsystem (eine Kombina-
       tion aus natürlicher und mechanischer Belüftung) zum Einsatz kommen,
       da diese Systeme normalerweise benutzerfreundlicher sind und weniger
       Gefahren einer internen Verschmutzung der Lüftungsluft bergen.

       Für den Mindestwert der relativen Luftfeuchtigkeit bestehen keine
       besonderen Anforderungen. In Wohngebäuden (auch unter kühleren
       Klimaverhältnissen) ist normalerweise keine Befeuchtung der Raumluft
       zur Verhinderung von Beschwerden im Zusammenhang mit „Lufttrocken-
       heit“ bzw. von Entzündungen der Augen und der Atemwege notwendig.
       Derartige Beschwerden können durch ausreichende Frischluftzufuhr
       mit guter Kontrolle der Zuluftquelle (Verzicht auf schadstoffhaltige Ma-
       terialien) sowie durch Feuchtigkeits-/Schimmelkontrolle in Nassräumen
       (Absauglüftung) wirksamer vermieden werden. Siehe hierzu auch die in
       der Norm EN 15251:2007 beschriebene Strategie zur Raumluftqualität.

       In der folgenden Tabelle werden darüber hinaus nicht alle potenziellen
       Gesundheitsgefährdungen im Zusammenhang mit Raumluft behandelt.
       Beispiel: In gewissen Gebieten (z.B. mit felsigem Untergrund) sollten
       Anforderungen zum Schutz vor Radon-Strahlung einfliessen. Als weitere
       lokal anwendbare Beispiele sind (ultra)feine Partikel in Gebieten mit mit-
       telmässiger Aussenluftqualität (z.B. in der Nähe stark befahrener Auto-
       bahnen) oder Legionellen (Bakterien) in Wohngebäuden mit bestimmten
       Belüftungs- und Kühlungssystemen anzuführen.

24
Parameter          Bewertungsmethode und -kriterien

               Standardmässige    Die Frischluftzufuhr kann durch Messung der CO2-Raumkonzentrationen in den
               Frischluftzufuhr   einzelnen genutzten Räumen gemessen werden. Der CO2-Wert ist ein guter Anhalts-
                                  punkt für die Menge der Biogase, also menschlicher Schadstoffe, in der Luft. Die
                                  Stundenwerte sowie die Maximalwerte der CO2-Konzentrationen werden vorzugs-
                                  weise mit einem dynamischen Simulationsinstrument bestimmt. Zugrundgelegt
                                  werden dabei standardmässige Belegungsraten (z.B. zwei Personen in einem Eltern-
                                  schlafzimmer) und Annahmen für die standardmässige CO2-Produktion pro Person.

                                  Es gelten folgende Grenzwerte für die CO2-Raumkonzentration in Wohnzimmern,
                                  Schlafzimmern, Arbeitszimmern und anderen Räumen, in denen sich vorwiegend
                                  Menschen über längere Zeiträume aufhalten:
                                  1. 350 ppm über der CO2-Konzentration im Freien
                                  2. 500 ppm über der CO2-Konzentration im Freien
                                  3. 800 ppm über der CO2-Konzentration im Freien
                                  4: 1100 ppm über der CO2-Konzentration im Freien

                                  Quellenangabe: EN 15251: 2007. In dieser Norm werden übrigens auch die Frischluft­
                                  zufuhrmengen (z.B. für Wohn- und Schlafzimmer) in l/s/m2 angegeben, die zur
 Quantitativ

                                  Erfüllung der oben genannten CO2-Anforderungen nötig sind.

               Mindest-           In unbewohnten Wohngebäuden sollte eine Luftaustauschmenge/Luftwechselrate
               Frischluftzufuhr   von mindestens 0,2 h-1 gewährleistet sein, um Schadstoffe aus Materialemissionen,
                                  Geräteemissionen usw. zu entfernen.

               Feuchtigkeit       In Räumen mit regelmässig auftretenden Dunst-/Dampfproduktionsspitzen (speziell
                                  Küchen, Badezimmer, Toiletten) ist eine ausreichende Luftabfuhr zur Vermeidung
                                  von Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen zu gewährleisten. Der Mindestauslass-
                                  luftstrom in diesen ‚Nassräumen‘ sollte den Vorgaben in den nationalen Bauvor-
                                  schriften bzw. Baurichtlinien entsprechen. Stehen diese nicht zur Verfügung, kann
                                  EN 15251: 2007 für beispielhafte Planungswerte (in 3 Kategorien) für den Auslass-
                                  luftstrom in Küchen, Badezimmern und Toiletten herangezogen werden.
                                  Feuchtigkeitsprobleme lassen sich darüber hinaus durch eine gut isolierte und
                                  kältebrückenfreie Bauhülle vermeiden. Diese dient ferner zur Vermeidung von
                                  Innen- oder Oberflächenkondensation, die wiederum zu Schimmelbildung und
                                  einer Verschlechterung der Raumluftqualität führen kann. Daher sind – auch bei
                                  Sanierungsprojekten – die örtlich geltenden Gebäudeanforderungen hinsichtlich
                                  Wärmeisolation und Temperaturfaktor so weit wie möglich einzuhalten.

               Individuelle       Es sollte eine individuelle Einstellmöglichkeit zur Regulierung der Luftaustauschmenge
               Einstell-          in Räumen (speziell in Wohn- und Schlafzimmern sowie in Küchen), beispielsweise
               möglichkeit        durch das Öffnen der Fenster, vorgesehen werden. Ist eine mechanische Belüftung
                                  vorhanden, sollte deren Luftstrommenge in mindestens 3 Stufen regelbar sein.
                                  Zusätzlich kann die Belüftung bedarfsabhängig über CO2- oder Feuchtigkeitssensoren
                                  geregelt werden.

               Niedrige-          Baukomponenten und -materialien (z.B. behandelte Holzprodukte, Farben und
Quantitativ

               mittierende        Dichtmittel) sollten hinsichtlich ihres Ausstosses an chemischen Verbindungen
               Baumaterialien     beurteilt werden, wobei niedrigemittierende Komponenten zu bevorzugen sind.
                                  Vorzugsweise sind Materialien mit Raumklimalabel einzusetzen, z.B. Materialien
                                  mit dem dänischen Raumklimalabel, dem finnischen M1-Label, dem deutschen
                                  AgBB- oder GUT-Label oder dem französischen AFFSET-Label.

               Anwender-          Bei komplizierten Belüftungssystemen oder ungewöhnlichen Nutzerbeschränkungen
               anleitung          (z.B. Innenmaterialien, die durch die Bewohner eingebracht werden) sollte eine
                                  leicht verständliche „Raumluft-Nutzeranweisung“ bereitgestellt werden. In diesem
                                  Dokument sollten die Funktionsweise der Systeme und die Erwartungen gegenüber
                                  den Endnutzern erläutert werden (z.B. bezüglich Systembetrieb und -wartung).

                                                                                                                           25
3.5 Lärm und Akustik

       3.5 LÄRM UND AKUSTIK
       Eine optimale Akustikumgebung wirkt sich positiv auf die Gesundheit,
       das Wohlbefinden und das Leistungsvermögen der Gebäudenutzer aus.
       In Extremfällen kann Lärmeinfluss Herz-Kreislauf-Krankheiten auslösen
       oder verschlimmern. Wohngebäude sollten so konzipiert sein, dass die
       Lärmbelastung (beispielsweise durch Strassenverkehr oder gebäude-
       seitige Anlagen) auf ein Mindestmass beschränkt und die gesamthafte
       Akustikqualität der Wohnbereiche optimiert wird.

       Die Bemessungswerte für die Nachhallzeit wurden im vorliegenden
       Pflichtenheft nicht berücksichtigt, da die Akustik in Wohn- und Schlaf­
       zimmern usw. weitgehend von den Bewohnern selbst bestimmt wird
       (sie treffen die Wahl bei den Vorhängen, bei der Art des Bodenbelags usw.).

       Aus praktischen Gründen enthält die folgende Tabelle lediglich die
       Anforderungen bezüglich der Schalldämmung für Fassaden in Bezug
       auf Verkehrs- und Industrielärm. Zweifellos kann auch Innenlärm (z.B.
       durch Personen in angrenzenden Räumen) problematisch sein. In vielen
       Situationen ist es daher ratsam, auch die Anforderungen für die Schall-
       dämmung im Innenbereich (z.B. von Fussböden und Raumtrennwänden)
       zu berücksichtigen.

26
0.33*Trm + 18.8°
                                          Parameter                            Bewertungsmethode und -kriterien

                                          Systemlärm innen                     Die Exposition gegenüber dem sogenannten Systemrauschen
                                                                               (z.B. durch Belüftungs- oder Heizsysteme) wird mithilfe einer Schall-
                                                                               druckmessung gemäss Beschreibung beispielsweise in der Norm ISO
                                                                               410:1998 ermittelt.

                                                                               Für Wohnzimmer, Küchen usw. betragen die Grenzwerte für das
                                                                               Systemrauschen im Innenbereich:
                                                                               1: 25 dB(A)
                                                                               2: 30 dB(A)
                                                                               3: 35 dB(A)
                                                                               4: 40 dB(A)

                                                                               Für Schlafzimmer, Arbeitszimmer und andere Räume, in denen
                                                                               besondere Ruhe erforderlich ist, betragen die Grenzwerte für das
                                                                               Systemrauschen im Innenbereich:
                                                                               1: 20 dB(A)
                                                                               2: 25 dB(A)
                                                                               3: 30 dB(A)
                                                                               4: 35 dB(A)

                                                                               Quellenangabe: EN 15251:2007.

                                                                               Ist ein regelbares mechanisches Belüftungssystem vorhanden (z.B. mit
                            Quantitativ

                                                                               einer 3-stufigen Benutzerschaltung), dann kann der Geräuschpegel die
                                                                               oben genannten Grenzwerte übersteigen; dies gilt allerdings nur in der
                                                                               höchsten Schaltstufe (Nr. 3) und nur unter der Voraussetzung, dass der
                                                                               Luftstrom in dieser höchsten Schaltstufe deutlich über dem in der
                                                                               Tabelle zur Raumluftqualität beschriebenen Mindestluftstrom liegt.

                                          Schalldämmung                        Die durch Luftschall von aussen in das Gebäude getragenen, durch
                                          Fassade                              Verkehr- und Industrielärm verursachten Innengeräuschpegel werden
                                                                               mithilfe einer standardisierten Berechnungsmethode auf der Grundla-
                                                                               ge der Norm EN-ISO 717 ermittelt.

                                                                               Die Luftschalldämmung der Fassade berücksichtigt die durchschnitt­
                                                                               lichen und maximalen, durch Verkehrs- oder Industrielärm verursachten
                                                                               Aussengeräuschpegel.

                                                                               Die gesamthafte (berechnete) Schalldämmung der Fassade (einschliess-
                                                                               lich der Dachkonstruktion) ist so ausgelegt, dass die Hintergrund-
                                                                               Aussenlärmpegel folgende Maximalwerte aufweisen:
                                                                               1: 25 dB(A)
                                                                               2: 30 dB(A)
                                                                               3: 35 dB(A)
                                                                               4: 40 dB(A)
                                                                               (Unter der Annahme, dass die Berechnungen mit bedienbaren Fenstern
                                                                               und geschlossenen Aussentüren durchgeführt werden.)
                            Quantitativ

                                          Akustische                           Es sollte möglich sein, geräuschvolle Aktivitäten ohne Störung der
                                          Ungestörtheit                        Nachbarn durchzuführen. Daher sollte zumindest ein Raum (und dessen
                                                                               Eingangstür) nach Möglichkeit über eine zusätzliche Schalldämmung
                                                                               verfügen.

               Quellenangaben und Instrumente: EN 15251, Breeam, EN ISO 410, EN ISO 717, EN ISO 7730, CIBSE 2002 Code of Lighting.

                                                                                                                                                        27
4.0 Umwelt
      4.0 UMWELT
      Wir sehen uns heute mit globalen Herausforderungen im Zusammen-
      hang mit unserer Umwelt konfrontiert. Die Umweltressourcen stehen
      weltweit durch übermässigen Verbrauch und Umweltverschmutzung
      unter Druck. Damit wir diese Probleme so effizient wie möglich angehen
      können, müssen wir sowohl die regionalen als auch die lokalen Voraus-
      setzungen genauestens analysieren.

      Bei der Planung eines Active Housees ist es deshalb von grosser Bedeu-
      tung, dass diese drei Problemfaktoren berücksichtigt werden. Dies ist
      wichtig, damit eine neue Generation von Gebäuden und Produkten mit
      positivem Umwelteinfluss heranwachsen kann.

      Damit sich das Active House in diesen positiven Kreislauf für die
      Umwelt und die Gesundheit des Menschen einfügen kann, muss der
      Einsatz der Baumaterialien und Ressourcen sorgfältig geprüft werden.
      Auch der regionale und standortspezifische ökologische und kulturelle
      Kontext muss in diese Beurteilung einfliessen.

      DIE ENTSCHEIDENDEN PARAMETER SIND:
      •R essourcen & Emissionen:
        • Verbrauch nicht erneuerbarer Energieressourcen
        • Umweltbelastungen durch Emissionen in Luft, Boden und Wasser
        • Frischwasserverbrauch und Abwasserbehandlung1
      • Berücksichtigung des kulturellen und ökologischen Kontextes

      Um sicherzustellen, dass die Anforderungen sowohl auf globaler als
      auch auf lokaler Ebene erfüllt sind, werden sie in den Tabellen als
      qualitative und quantitative Anforderungen aufgelistet. Die Umweltver-
      träglichkeit der Active House-Gebäude wird einer von vier Kategorien
      (von 1 bis 4) zugeordnet, wobei Kategorie 1 der höchsten Leistungsstärke
      entspricht.

      Das aus Bauingenieuren und Architekten bestehende Planungsteam
      kann bei der Definition der Zielsetzungen für das Gebäude diese vier
      Kategorien (1, 2, 3 oder 4) für jeden Parameter verwenden. Unter Zielset-
      zung ist hierbei die prognostizierte Leistung zu verstehen, die von der
      tatsächlichen Leistung im Betrieb abweichen wird.

      1
           er Parameter ‚Fest- und Flüssigabfälle‘ wurde bereits diskutiert und wird in eine spätere, erweiterte
          D
          Version einfliessen.

28
Beurteilung:
Bei der Beurteilung der Gebäudeleistung müssen der Verbrauch an Energie-
ressourcen und die Emissionen in Luft, Boden und Wasser aufgrund einer
gemäss ISO 14040 zu erstellenden Ökobilanz berücksichtigt werden. Die
Ökobilanz des Gebäudes wird dabei in folgenden Phasen ermittelt (analog
CEN TC 350):
• Produktion der Baumaterialien
• Bautätigkeit
• Gebäudebetrieb und Wartung der Gebäudekonstruktion und -struktur
• Ende der Lebendauer der Baumaterialien

Beim Bau eines Active Housees können Transport- und Baustellenfaktoren
weggelassen werden. Allerdings sollten zumindest alle wichtigen Gebäude-
komponenten berücksichtigt werden. Zu den wichtigen Gebäudekompo-
nenten zählen:
• Aussenwände
• Dächer, Decken
• Fundament
• Fenster und Türen
• Innenwände
• Technische Hauptkomponenten (Wärmeerzeuger usw.)

Die geschätzte Lebensdauer des Gebäudes sollte auf der Grundlage der
lokal geltenden Standards veranschlagt werden. Active House schlägt die
Annahme von 75 Jahren vor. Die geschätzte Lebensdauer sämtlicher
Gebäudekomponenten sollte auf der Grundlage lokaler Standards und
Erfahrungswerte veranschlagt werden.

Die Umweltproduktdeklaration EDP (Environmental Product Declaration)
sowie Durchschnittsdaten aus öffentlichen Quellen bzw. aus Software-
Programmen können eingesetzt werden, sofern sie auf das betreffende
Land bzw. die Region anwendbar sind.

Folgende Umweltverträglichkeitskategorien müssen beurteilt werden:
• Ressourcenverbrauch:
   • Primärenergieverbrauch (nicht erneuerbar)
   • Primärenergieverbrauch (erneuerbar)
• Umweltverträglichkeitskategorien (Emissionen):
   • Treibhauspotenzial GWP
   • Ozonabbaupotenzial ODP
   • Photochemisches Ozonbildungspotenzial POCP
   • Versauerungspotenzial (AP)
   • Eutrophierungspotenzial (EP)

Weitere Umweltverträglichkeitskategorien können hinzugefügt werden.
Die Ergebnisse müssen pro m2 Nutzfläche normiert und jährlich überprüft
werden. Die nachfolgenden Richtgrössen können sich noch ändern, da sie in
der Testphase nachgewiesen werden müssen.

                                                                            29
4.1 Verbrauch

       4.1 VERBRAUCH AN NICHT ERNEUERBAREN ENERGIERESSOURCEN
       Energieproduktion und -verbrauch sind eng mit der ökologischen, wirt-
       schaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit in der Gesellschaft als Ganzes
       verknüpft und müssen daher im Zusammenhang mit Aktivhäusern
       unbedingt berücksichtigt werden.

       Da eine Zielsetzung beim Active House in der hauptsächlichen Nutzung
       erneuerbarer Energien besteht, ist es möglicherweise erforderlich, über
       einen bestimmten Zeitraum einen begrenzten Anteil an nicht erneuer-
       baren Energien einfliessen zu lassen. Für diesen Anteil muss der Primär-
       energiefaktor berechnet werden. Der Primärenergieeinsatz setzt sich
       aus der Summe der energieäquivalenten Werte folgender Ressourcen
       zusammen: Steinkohle, Braunkohle, Mineralöl und Uran. Im Baumaterial-
       Handbuch werden sie wie folgt definiert:

       „Der Primärenergieeinsatz von Baumaterialien wird als die Menge an
       Energiemedien (Ressourcen) definiert, die für die Herstellung und die
       Verwendung des Materials benötigt werden. Daher unterscheiden wir
       zwischen erneuerbarer und nicht erneuerbarer Primärenergie.“1

       Die Einheit zur Bezeichnung der potenziellen Verträglichkeit von
       Gebäudematerialien im Zusammenhang mit ihrer Nutzung von Energie
       / fossilen Energieträgern ist Megajoule (MJ) mit folgender Definition:
       „100 MJ entsprechen dem Brennwert von 2,8 l Heizöl.“2 Die Mengenbe-
       stimmung ist die Kilowattstunde (kWh), die durch Division durch 3,6
       in MJ umgewandelt werden kann (3,6MJ entsprechen 1kWh).

       1, 2
              Construction Materials Manual, Hegger, Birkhäuser München. S. 98

30
0.33*Trm + 18.8°
                                 Parameter                     ewertungsmethode und -kriterien

                                 Minimierung des Verbrauchs    1. Der Verbrauch an nicht erneuerbarer PE während der Lebensdauer
                                 an nicht erneuerbarer             beträgt weniger als -150 kWh/ m2*a
                                 Primärenergie während der     2. Der Verbrauch an nicht erneuerbarer PE während der Lebensdauer
                                 Gebäudelebensdauer                beträgt weniger als 15 kWh/ m2*a
                                                               3. Der Verbrauch an nicht erneuerbarer PE während der Lebensdauer
                                 Mass: Primärenergiever-           beträgt weniger als 150 kWh/ m2*a
                                 brauch (nicht erneuerbar)     4. Der Verbrauch an nicht erneuerbarer PE während der Lebensdauer
                                 in kWh / m2*a                     beträgt weniger als 200 kWh/ m2*a

                                 Primärenergie = PE
                   Quantitativ

                                 Maximierung des               1. Der Verbrauch an erneuerbarer PE während der Lebensdauer beträgt
                                 Verbrauchs an erneuerbarer        weniger als -25 kWh/ m2*a. Die erneuerbare PE beträgt 40% der
                                 Primär­energie während der        gesamten während der Lebensdauer verbrauchten Primärenergie.
                                 Ge­bäudelebensdauer           2. Der Verbrauch an erneuerbarer PE während der Lebensdauer beträgt
                                                                   weniger als 0 kWh/ m2*a. Die erneuerbare PE beträgt 30% der
                                 Mass: Primärenergie­              gesamten während der Lebensdauer verbrauchten Primärenergie.
                                 verbrauch (erneuerbar)        3. Der Verbrauch an erneuerbarer PE während der Lebensdauer beträgt
                                 in kWh / m2*a                     weniger als 12,5 kWh/ m2*a. Die erneuerbare PE beträgt 20% der
                                                                   gesamten während der Lebensdauer verbrauchten Primärenergie.
                                                               4. Der Verbrauch an erneuerbarer PE während der Lebensdauer beträgt
                                                                   weniger als 25 kWh/ m2*a. Die erneuerbare PE beträgt mindestens 10%
                                                                   der gesamten während der Lebensdauer verbrauchten Primärenergie.

                                 Minimierung des               1. Ein vollständiges LCA (Life Cycle Assessment, Lebensdauerbewertung)
                                 Verbrauchs an nicht               wurde unter Berücksichtigung der Gesamtlebensdauer durchgeführt.
                                 erneuerbarer Primär­-             Die Ergebnisse wurden zur Optimierung der Planung eingesetzt.
                                 energie während der           2. Ein vereinfachtes LCA gemäss den Mindestanforderungen wurde
                                 Gebäudelebensdauer                unter Berücksichtigung der Gesamtlebensdauer durchgeführt. Die
                                 (bei Bestands­gebäuden            Ergebnisse wurden zur Optimierung der Planung eingesetzt.
                                 wird die enthaltene           3. Es wurde kein LCA durchgeführt, allerdings wird der Verbrauch an
                                 Energie nicht                     nicht erneuerbarer PE durch die effiziente Nutzung der Energieträger
                                 berücksichtigt)                   während des Betriebs (z.B. KWK – Kraft-Wärme-Kopplung) und den
                                                                   Einsatz von Leichtbaukonstruktionen reduziert.
                                                               4. Es wurde kein LCA durchgeführt, allerdings wird der Verbrauch an
                                                                   nicht erneuerbarer PE durch die effiziente Nutzung der Energieträger
                                                                   während des Betriebs (z.B. KWK) reduziert.
                   Qualitativ

                                 Maximierung des               1. Ein vollständiges LCA wurde unter Berücksichtigung der Gesamt­
                                 Verbrauchs an erneuerbarer        lebensdauer durchgeführt. Die Ergebnisse wurden zur Optimierung
                                 Primär­energie während            der Planung eingesetzt.
                                 der Ge­bäudelebensdauer.      2. Ein vereinfachtes LCA gemäss den Mindestanforderungen wurde
                                 (bei Bestandsgebäuden              unter Berücksichtigung der Gesamtlebensdauer durchgeführt. Die
                                 wird die enthaltene Energie        Ergebnisse wurden zur Optimierung der Planung eingesetzt.
                                 nicht berücksichtigt)         3. Es wurde kein LCA durchgeführt, allerdings wird der Verbrauch an
                                                                   nicht erneuerbarer PE durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger
                                                                   während des Betriebs und durch Verwendung erneuerbarer Baumate­
                                                                   rialien reduziert.
                                                               4. Es wurde kein LCA durchgeführt, allerdings wird der Verbrauch an
                                                                    nicht erneuerbarer PE durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger
                                                                    während des Betriebs reduziert.

                                                                                                                                          31
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