ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Die Seite wird erstellt Chantal Scharf
 
WEITER LESEN
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
ENERGIE
energieberatungAARGAU
Förderprogramm
Version 1. Januar 2019

Departement
Bau, Verkehr und Umwelt
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Inhalt

    Angebot                                Seite Private        Industrie,     Landwirtschaft Schutzobjekte
                                                                Gewerbe,                      und kirchliche
                                                                Dienstleistung                Gebäude
    Energieberatung
    energieberatungAARGAU                   3
                                                                      für alle Kundengruppen
    Wichtige Hinweise                       3
    Projektberatung
    Grobberatung                            4          X                                                X
    Planungsberatung                        5          X                                                X
     eratung Schutzobjekte und
    B
                                            6                                                           X
    kirchliche Gebäude
    Beratung in der Landwirtschaft          7                                           X
    Beratung Industrie / Gewerbe /
                                            8                          X
    Dienstleistung
    Initialberatung-KMU                     8                          X
    Betriebsoptimierung
    Heizungs-Check                          9          X                                X               X
    Gebäudeanalyse
    GEAK® Plus                              10         X                                                X
    Modernisierungskonzept                  11         X                                                X
    energo PREMIUM
          ©
                                            12                         X
    Studien
    Machbarkeitsstudien                     13                         X
    Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
    Förderungen                             15
    Förderungen Dritter                     15                        für alle Kundengruppen
    energieberatungAARGAU                   15
    Gebäudehülle
    Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und
                                            16
    Boden gegen Erdreich (M-01)
                                                                      für alle Kundengruppen
    Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäude-
                                            16
    hüllen-Effizienz (M-14)
    Minergie
    Gesamtmodernisierung mit Minergie-
                                            17
    Zertifikat (M-12)                                                 für alle Kundengruppen
    Ersatzneubau Minergie-P (M-16)          17
    Anhänge
    Anhang A                                19   Allg. Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau
    Anhang B                                21   Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen
    Anhang C                                22   Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen

2
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Energieberatung
energieberatungAARGAU                              Wichtige Hinweise
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen       Beratungen
oder Förderungen im Zusammenhang mit               Im Namen der energieberatungAARGAU stehen
Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie         aktive Energieberaterinnen und -berater im
Antworten zu Vorschriften, Normen oder             Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der
Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei   Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs-
der energieberatungAARGAU. Diese Dienst-           angebote wird direkt an die jeweiligen Energie-
leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder    beratenden ausgerichtet.
per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen,
oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine     Folgeaufträge
Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie       Weiterführende Aufträge, welche sich aus der
sich an die energieberatungAARGAU.                 Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen
                                                   werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich
Telefon 062 835 45 40                              wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass
E-Mail energieberatung@ag.ch                       diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie-
                                                   beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags­
Öffnungszeiten                                     verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr            Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
und 13.30 bis 16.30 Uhr
                                                   Ingenieursdienstleistungen
                                                   Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs-
                                                   dienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- und
                                                   Ausführungsplanungen.

 energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
 Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                       3
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Energieberatung
Projektberatung
    Grobberatung
    Ziel                                             Ergebnis

    Mit der Grobberatung werden Fragen im Bereich    Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
    der Haustechnik und / oder zur Gebäudehülle      tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
    oberflächlich analysiert und grob beantwortet.   und den Beratungsempfängern abgegeben.
    Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort.
                                                     Kosten

    Gebäudehülle                                     Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
    – Dämmen Dach, Fassade, Kellerdecke etc.         Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.–
    – Fensterersatz
    – Wärmebrücken

    Haustechnik
    – Einsatz erneuerbarer Energien
    – Mögliche Heizsysteme
    – Raumkomfort

    Allgemein
    – Information zu Fördermitteln und Steuer-
      einsparungen
    – Tipps zu weiterem Vorgehen                                        Beachten Sie die Bedingungen
    – Tipps zu Beleuchtung und Haushaltgeräten                          in den Anhängen A und B.

4
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Projektberatung
Planungsberatung
Ziel                                               Ergebnis

Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei-   Die im persönlichen Gespräch erteilten
tung respektive zur Ausführung kommt, können       Informationen werden in einem Kurzbericht
Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten,   festgehalten und den Beratungsempfängern
wie Architekten und / oder Haustechnikplanern,     abgegeben.
ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe-
                                                   Kosten
tische Optimierungen und den rationellen und
umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen        Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.–
lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im       Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.–
Büro der Energieberatenden.

Gebäudehülle
– Dämmperimeter / Dämmkonzept
– Wärmebrücken
– Sommerlicher Wärmeschutz

Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Heizsystem und elektrische Verbraucher                              Beachten Sie die Bedingungen
– Raumkomfort / Lufterneuerung                                        in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                     5
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Energieberatung
Projektberatung
    Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
    Ziel                                               Energie- und Haustechnik
                                                       – Wärmeverteilung
    Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele-
                                                       – Heizungssteuerungen
    vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen
                                                       – Einsatz erneuerbarer Energien
    bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt
                                                       – elektrische Verbraucher / Beleuchtung
    der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende
    Objekte können von dem Angebot profitieren:
                                                       Umsetzung
    – Denkmalschutzobjekte
                                                       – Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung
    – Schützenswerte Bauten
                                                         und Angabe möglicher Förderungen
    – Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
                                                       – Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung
    – Kirchliche und sakrale Gebäude
                                                         von möglichen Synergien

    Grundlagen                                         Ergebnis
    – Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und
                                                       Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
      künstlerische Ausstattung
                                                       tionen werden in einem Bericht festgehalten und
    – Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen
                                                       dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden
      Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS
                                                       mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im
    – Ist-Zustand und Nutzung
                                                       Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
    – Gemessene Energieverbrauchsdaten /
      Energiekennzahl                                  Kosten

                                                       Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför-
    Betrieb und Nutzung
                                                       dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude
    – Betriebsoptimierung, insbesondere bei
                                                       am Standort und pro Körperschaft begutachtet
      temporär belegten Gebäuden
                                                       werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude
    – Raumklima / korrektes Lüften
                                                       am selben Standort und derselben Körperschaft
                                                       untersucht, können die Förderbeiträge für maximal
    Gebäudemodernisierung
                                                       drei Gebäude kumuliert werden.
    – Substanzerhalt und Energieeffizienz
    – Möglichkeiten, Grenzen und Risiken
                                                       Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
      der baulichen Anpassung
                                                       Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.–
    – Bauökologie und Bauphysik
      (Feuchte, Schwärzungen, Schimmel)               Hinweis: Wird ein Schutzobjekt, wie beispielsweise ein
                                                      Wohngebäude in einer Altstadt, analysiert, kann im Rahmen
                                                      der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
                                                      gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher auch
                                                      gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus).
6
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Projektberatung
Beratung in der Landwirtschaft
Ziel                                                  Ergebnis

Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz    Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert,      tionen werden in einem Bericht festgehalten
die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert     und zusammen mit einem Massnahmenkatalog
und die Energiekosten gesenkt werden können.          und Empfehlungen dem Beratungsempfänger
Die Beratung beschränkt sich auf die Innen-           abgegeben.
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude.
                                                      Kosten
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den
Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur           Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.–
Verfügung.                                            Kundenbeteiligung: Fr. 250.–

                                                     Hinweise:
Leistungen                                           – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich
– Analyse des Energieverbrauchs                       ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen-
– Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig     wirtschaft.
  (Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall)      – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein-
– Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur                 schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung
  Wirtschaftlichkeit                                  Landwirtschaft des Kantons Aargau.
– Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer
  erneuerbarer Energien                                                    Beachten Sie die Bedingungen
– Hinweis zu Förderungen                                                   in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                             7
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Energieberatung
Projektberatung
    Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung
    Ziel                                                 Ergebnis

    Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst­      Die im persönlichen Gespräch erteilten Infor­ma-
    leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz­   tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
    potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt      und den Beratungsempfängern abgegeben.
    sowie Prozesse und Produktion ermitteln.
                                                         Kosten
    Einfache Massnahmen und weitere Planungs-
    schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in   Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–
    der Regel vor Ort.                                   Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 500.–

    Haustechnik
    – Betriebsoptimierung
                                                                            Beachten Sie die Bedingungen
    – Einsatz erneuerbarer Energien
                                                                            in den Anhängen A und B.

    Prozesse / Produktion
    – Abwärmenutzung
    – Prozesswärme / Prozesskälte
    – Druckluft
    – Motoren / Steuerung

    Initialberatung-KMU
    Ziel                                                 Ergebnis

    Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial-         Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung
    abschätzung und Evaluation eines weiter-             eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen
    führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise:      für weiterführende Beratungen.
    PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung,
                                                         Kosten
    energoPREMIUM etc.).
                                                         Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
                                                         Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.–

                                                                            Beachten Sie die Bedingungen
                                                                            in den Anhängen A und B.

8
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Bild: energo
Betriebsoptimierung
Heizungs-Check
Ziel                                                 Ergebnis

Kontrolle der Heizung durch ausgewiesene             Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
Heizungsfachleute, bei der aufgezeigt wird,          tionen werden auf einer Checkliste festgehalten
wo energetisches Optimierungspotenzial vorhan-       und dem Beratungsempfänger abgegeben.
den ist, und wie der Energieverbrauch durch
                                                     Kosten
einfache Massnahmen gesenkt werden kann.
Muss die Heizung in absehbarer Zeit ersetzt          Förderbeitrag Kanton: Fr. 200.–
werden, wird aufgezeigt, welche Heizungs-            Kundenbeteiligung: Fr. 100.–
systeme sich eignen, um die Liegenschaft künftig
                                                    Hinweise:
effizient und umweltschonend zu beheizen.
                                                    – Unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie >
                                                     energieberatungAARGAU finden Sie einen
Leistungen Heizungs-Check                            Installateur, der zur Durchführung eines Heizungs-
– Objektbegehung und neutrale persönliche            Checks berechtigt ist.
  Beratung durch Heizungsfachleute                  – Der Heizungs-Check ist ein Gemeinschaftsprojekt
– Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und      der Abteilung Energie des Kantons Aargau und
  der -abgabe                                        des Gebäudetechnik-Verbands suissetec aargau.
– Kontrolle der Brauchwassererwärmung
– Hinweise über einen möglichen Systemwechsel
  inkl. Empfehlung
– Weitere Erläuterungen zur persönlichen Energie-
  buchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen                            Beachten Sie die Bedingungen
  der energieberatungAARGAU                                               in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                          9
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
A
                                                                    B
                                                       heute            C
                                                                            D
                                                                                E
                                                                                    F
                                                       früher                           G

Energieberatung
Gebäudeanalyse
 GEAK® Plus
 Ziel                                                     – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz­
                                                            steigerung
 Mit dem GEAK® Plus erhalten Liegenschaftsbe-
                                                          – Investitionskostenschätzung und mögliche
 sitzer eine Analyse des energetischen Zustands
                                                            Fördergelder
 und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand
                                                          – Vorschläge für weiteres Vorgehen
 wird auf der Energieetikette in den Klassen A
                                                          – Persönliche Präsentation und Erklärung des
 (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
                                                            Beratungsberichtes

 Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis          Ergebnis
 drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf­-
                                                          GEAK® Plus
 gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie­
 effizienz optimiert und modernisiert werden kann.        Kosten
 Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und               Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.– für Einfamilienhäuser,
 Kosten die einzelnen Massnahmen verur­sachen             Fr. 1’100.– für Mehr­familienhäuser
 und wie viel Fördergelder beantragt werden               Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie-
 könnten.                                                 beratende beziehungsweise GEAK®-Experten

 Leistungen GEAK® Plus                                  Hinweis: GEAK®-Experten finden Sie auch unter
 – Objektbegehung und neutrale persönliche              www.geak.ch

   Beratung
 – Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer
   Energieetikette)
 – Berichterstellung mit mindestens zwei bis                                                Beachten Sie die Bedingungen
   drei Modernisierungsvarianten                                                            in den Anhängen A und B.

10
A
                                        heute        B
                                                         C
                                                             D
                                                                 E
                                                                     F
                                        früher                           G

Gebäudeanalyse
Modernisierungskonzept
Ziel                                                                  Energie- und Haustechnik
                                                                      – Einsatz erneuerbarer Energien
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn
                                                                      – Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme
der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet
                                                                        bzw. Warmwasseraufbereitungen
werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener-
                                                                      – Raumkomfort
getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden-
                                                                      – Elektrische Verbraucher / Beleuchtung
bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete
Massnahmen getroffen werden, dies unter
                                                                      Finanzierung / Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich
                                                                      – Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit)
optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung
                                                                      – Betriebskosten
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie-
                                                                      – Förderbeiträge
beratung.
                                                                      – Steuerliche Aspekte

Grundlagen
                                                                      Umsetzung
– Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108
                                                                      – Vorgehensempfehlung
– Ist-Zustand
                                                                      – Umsetzungsplan
– Aufgabenstellung / Zielsetzung
– Nutzungsstrategie                                                   Ergebnis
– Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial)
                                                                      Strategisches Modernisierungskonzept

Gebäudemodernisierung                                                 Kosten
– Architektonisches Konzept und Gebäudehülle                          Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’200.–
– Strategische Optionen (Sofortmassnahmen /                           Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Konzeptersteller
  gesamte oder etappierte Modernisierung,
  Ersatzneubau)                                                      Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet,
– Schnittstellen bei Etappierung                                     kann gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher

– Hinweise auf architektonische und technische                       auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus).

  Detaillösungen im Bereich von Schichten und
  Anschlüssen
                                                                                           Beachten Sie die Bedingungen
– Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase)                                            in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                                              11
Energieberatung
Gebäudeanalyse
 energo © PREMIUM
 Ziel                                              Ergebnis

 Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer      energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs­
 von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit      bericht
 Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse
                                                   Kosten
 des energetischen Zustands und der Effizienz.
                                                   Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich
 Leistungen energo PREMIUM
                    ©                              nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie
 – Objektbegehung und neutrale persönliche         folgt abgestuft:
   Beratung
 – Objektbewertung mit Zustandsanalyse der         Förderbeitrag Kanton
   Anlagen                                         Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach)
 – Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und      Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel)
   Haustechnik                                     Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig)
 – Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung
 – Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs-     Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo®
   zeitpunkts pro Bauteil
 – Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden
   bezüglich CO2-Emissionen
 – Aufzeigen des möglichen Energieeinspar-
   potenzials unter Berücksichtigung
   der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von
   erneuerbaren Energien
 – Vorschläge für weiteres Vorgehen
 – Persönliche Präsentation und Erklärung des                        Beachten Sie die Bedingungen
   Beratungsberichtes                                                in den Anhängen A und B.

12
Bild: energo
Studien
Machbarkeitsstudien
Ziel                                               Ergebnis

Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für         Machbarkeitsstudie
grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer-
                                                   Kosten
barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser-
wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für       Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent,
die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen.       höchstens Fr. 5’000.–
Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss
auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und
Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz
gelten nicht als Machbarkeitsstudie.

Beilagen Unterstützungsantrag
– Projektbeschrieb
– Kostenaufstellung für Leistungsumfang der                          Beachten Sie die Bedingungen
  Machbarkeitsstudie (Offerte)                                       in den Anhängen A und B.

energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

                                                                                                    13
Weitere Informationen und mehr zu den Dienst-
     leistungen der energieberatungAARGAU erfahren
     Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energie-
     beratung» und «Das Beratungsgespräch» unter
     www.ag.ch/energie > Bauen & Energie >
     energieberatungAARGAU

14
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Förderungen                                         Förderungen Dritter

Modernisieren und profitieren                       Energiefranken
Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr-           Neben den Kantonen gibt es von Bund,
familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude:     Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen
Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich!    weitere Förderprogramme.
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig   Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts
auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten    erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder-
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.            programme.
                                                    Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel-
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge          fällen kumuliert werden, manchmal schliessen
«Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton             sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr
Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme-      Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten
gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach,                Programme verlangen das Gesuch vor Beginn
Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie-        der Realisierung.
Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den
Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro-       Hier finden Sie die aktuelle Übersicht
gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die       der Förderprogramme:
auf fossile Energieträger erhoben wird.             www.energie-experten.ch

Kontakt für allgemeine Fragen:                      energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU                               Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs-
Telefon 062 835 45 40                               projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe-
E-Mail energieberatung@ag.ch                        reitung sowie eine gute Ausführungsqualität.
                                                    Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig-
Fragen zum Fördergesuch:
                                                    keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit
«Das Gebäudeprogramm»
                                                    können Kosten reduziert und ein verbesserter
Gebäudehülle (M-01) und (M-14), siehe Seite 16      Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden.
Telefon 062 835 45 35
www.dasgebaeudeprogramm.ch                          Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie
E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch                gerne bei Ihren Vorhaben.

Minergie (M-12) und (M-16), siehe Seite 17          energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU                               Telefon 062 835 45 40
Telefon 062 835 45 40                               E-Mail energieberatung@ag.ch
E-Mail energieberatung@ag.ch

                                                                                                         15
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle:

Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden
gegen Erdreich (M-01)
 Massnahme                     Bedingungen                       Förderbeiträge

 Gebäudehülle                  U-Wert ≤ 0.20 W/m2 K              Fr. 40.– pro m2
                               Wand und Boden mehr als 2 m
                               im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/m2 K

 Aktion 2019                                                     Fr. 20.– pro m2
 zusätzlich für Aussenwand
 gegen Aussenklima

Gesamtmodernisierung,
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)
Massnahme                      Bedingungen                       Förderbeiträge

 Bonus Gesamtmodernisierung    mindestens 90 % der Haupt-     Fr. 20.– pro m2
                               flächen (Fassade und Dach)
                               gemäss «Gebäudehülle» gedämmt.

                                                                     Beachten Sie die Bedingungen
                                                                     in den Anhängen A und C.

 Informationen zum Thema Gebäudehülle (M-01) und (M-14) erhalten Sie unter
 Telefon 062 835 45 35, www.dasgebaeudeprogramm.ch, E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch

16
Minergie:

Gesamtmodernisierung mit
Minergie-Zertifikat (M-12)
Standard                       Gebäudekategorie                Förderbeiträge

Minergie(-A)                   Einfamilienhaus                 Fr. 100.– pro m2 EBF
                               Mehrfamilienhaus                Fr. 60.– pro m2 EBF
                               Nicht-Wohnbau                   Fr. 40.– pro m2 EBF

Minergie-P(-A)                 Einfamilienhaus                 Fr. 155.– pro m2 EBF
                               Mehrfamilienhaus                Fr. 90.– pro m2 EBF
                               Nicht-Wohnbau                   Fr. 65.– pro m2 EBF

Ersatzneubau
Minergie-P (M-16)
Standard                       Gebäudekategorie                Förderbeiträge

Minergie-P(-A)                 Einfamilienhaus                 Fr. 75.– pro m2 EBF
                               Mehrfamilienhaus                Fr. 40.– pro m2 EBF
                               Nicht-Wohnbau                   Fr. 30.– pro m2 EBF

                                                                  Beachten Sie die Bedingungen
                                                                  in den Anhängen A und C.

Informationen zum Thema Minergie (M-12) und (M-16) erhalten Sie unter
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch

                                                                                                 17
Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen
zum Förderprogramm des Kantons Aargau

Version 1. Januar 2019

Fördersätze und Bedingungen                                    Weitere Bedingungen

– Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die              – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes-
  Förderbedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabe-            sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich.
  datum.                                                       – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder-
– Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen        entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der
  zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt          Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden.
  der Zeitpunkt des Beratungstermins.                          – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in
– Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder-            die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten
  programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi-          zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten
  onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem          und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert
  Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen.                        einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und
– Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit     Anlagen.
  und den verfügbaren Fördermitteln.                           – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die
– Förderbeiträge werden nicht verzinst.                          gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton
                                                                 abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen
                                                                 dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung
Einreichen des Fördergesuchs                                     Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf
                                                                 von CO2-Zertifikaten ist unzulässig.
Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss          – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung
unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per Post     eines Förderentscheids entbindet die Bauherrschaft
an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch)         nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw.
eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.          Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder
                                                                 Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften
Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft         einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheides
zurückgeschickt.                                                 bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben
                                                                 massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig
Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig,       relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft
da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt         und bewilligt sind.
werden.

                                                               Haftung
Bearbeitung des Fördergesuchs
                                                               – Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie,
Die Fördergesuche werden in vier bis sechs Wochen nach           haftet nicht für Schäden, die:
Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt.                  – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der
                                                                    geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit
                                                                    zusammenhängenden Arbeiten entstehen;
Zustellung der Förderzusicherung                                 − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen
                                                                    stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU
Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr-            von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht
schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per          wurden;
Post zugestellt.                                                 − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien
                                                                    bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung
                                                                    bei Bauten entstehen.
Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist                            – Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags-
                                                                 verhältnis zwischen den Energieberatenden und den
Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage           Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur.
­ ültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf
g
dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss-
formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich,
wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf
Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel).

                                                                                                                         19
Auszahlung von Förderbeiträgen                                   Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung

Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist,        – F
                                                                    örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest-
dass die erforderlichen Abrechnungsunter-lagen vor Ablauf          legung der Liegenschafts-unterhaltskosten berücksichtigt
der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle          und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen
(siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum         werden.
des Poststempels.                                                – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren
                                                                   Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt
–	Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt-            wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt
   abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht         in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt
   werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid     keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom-
   aufgeführt.                                                     mensverwendung und können nicht als Liegenschaftsun-
–	Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel         terhalt in Abzug gebracht werden.
   30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs-
   unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte
   Förderung).                                                   Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten
–	Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Beendi-
   gung durch die Leistungser-bringenden den Beratenen in        Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die
   Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete     Investitionen zu einer Mietzins- /Pachtzinserhöhung, muss
   Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen       der Förderbeitrag vom mieter- /pächterseitig zu tragenden
   und in Abzug gebracht (indirekte Förderung).                  Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags-
– Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen.     empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über
                                                                 die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren.

Anspruch auf Förderbeiträge
                                                                 Datenschutz
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge.
Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt,      Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind
dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte             ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen
Mittel zur Verfügung stehen.                                     Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe-
                                                                 zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in Kennt-
Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf          nis gesetzt werden können.
Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen
erfüllt sind.                                                    Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei-
                                                                 trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber
Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das        Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin
betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche         zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gegebenen-
weiteren Bedingungen erfüllt sind.                               falls entsprechende Unterlagen auszuhändigen.

Rechtliche Grundlagen                                            Rechte an Beratungsergebnissen

Bund                                                             Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU
Art. 15 des Energiegesetzes des Bundes vom 26. Juni 1998         erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei
(EnG, SR 730.0);                                                 verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser
Art. 17 der Energieverordnung des Bundes vom 7. Dezember         Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung
1998 (EnV, SR 730.01).                                           weiterverwenden.

Kanton
§ 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom
17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200);
§ 8 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom
4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211).

20
Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für
Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen)

Version 1. Januar 2019

Grobberatung                                                Modernisierungskonzept

Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung,              Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die
wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen           durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche
einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird.      über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.

                                                            Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs-
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung               konzepts werden für Gebäude, die mindestens 15 Jahre alt
                                                            sind, gewährt. Frühestens nach 10 Jahren kann eine
Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt     erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder-
nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung          nisierungskonzepts beantragt werden.
des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht
sinnvoll erachtet wird.
                                                            energo© PREMIUM

Planungsberatung                                            Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen,
                                                            die durch Energieberatende erstellt werden, welche über
Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein            einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.
Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen.
Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für         Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für
Modernisierungen.                                           Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren
                                                            Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren
                                                            kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer
Beratung in der Landwirtschaft                              energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden.

Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei
Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung.                 Heizungs-Check
In reinen Ackerbaubetrieben gilt das Förderangebot nicht.
                                                            Gefördert wird der Heizungs-Check für Heizungsanlagen
                                                            in Wohn- und einfachen Verwaltungs-gebäuden, die vor
GEAK® Plus                                                  mehr als 5 Jahren in Betrieb genommen wurden.

Gefördert wird ein GEAK® Plus für Gebäude, deren
Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit      Machbarkeitsstudie
erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des
GEAK® Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für       Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien,
die Ausarbeitung beantragt werden.                          die durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden.
                                                            Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss
Der GEAK® Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer         mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förderprogramm
in Auftrag gegeben werden.                                  eingereicht werden.

                                                            Kanton Aargau
                                                            Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
                                                            Postfach 2254, 5001 Aarau

                                                            Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
                                                            Beitragsempfänger ist der Auftraggeber der Studie.

                                                                                                                           21
Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine
Massnahmen (direkte Förderungen)

Version 1. Januar 2019

Förderungen «Das Gebäudeprogramm»

Gebäudehülle                                                      tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf-
                                                                  ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über
Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand                              einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der
und Boden gegen Erdreich (M-01)                                   Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
                                                                  Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr         – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  vor 2000.                                                       Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand
  beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie
  Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.                    Gesamtmodernisierung,
– Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile:                   Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14)
  U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr
  als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/m2K).                         – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach
– Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss               exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes
  mindestens 0,07 W/m2K betragen.                                 sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01
– Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen              wärmegedämmt.
  Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar
  sind, Erleichterungen gewährt werden.                         –	Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder-
  «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des             gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche
  Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen             bereits früher modernisiert wurden, können nicht
  als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung             mehr angerechnet werden.
  eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde
  als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt-
  bildkommissionen, etc.).
– GEAK® Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit
  Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab
  Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag.
– Die oben erwähnte GEAK® Plus-Pflicht für Massnahmen
  M-01darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein
  Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche
  Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag
  behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch
  wird nur ein Antrag berücksichtigt.
– Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht
  dem maximalen Beitrag.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
  der Kanton fallweise.
– Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
  Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
  parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit)
  direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
  barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-

22
Minergie

Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12)

– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr
  vor 2000.
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder Miner-
  gie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung «Eco»,
  mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01)
  nicht möglich.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
  der Kanton fallweise.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
  Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
  parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit)
  direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
  barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
  tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesell-
  schaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton
  über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit
  der Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen
  direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  Bundes, sind nicht förderberechtigt.

  Ersatzneubau Minergie-P (M-16)

– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert
  (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne
  Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
  Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
  der Kanton fallweise.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
  Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparla-
  ment über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit) direkt
  beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Vereinbarung
  nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institutionen
  (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaften,
  Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen
  Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regie-
  rungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Ein-
  fluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
  Bundes, sind nicht förderberechtigt.

                                                                  23
Impressum © 2019 Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
                                                                   5001 Aarau, www.ag.ch/bvu Gestaltung KOMMPAKT AG Kommunikation, Baden
Weitere Informationen und mehr zu den Dienstleistungen der
energieberatungAARGAU erfahren Sie in den beiden Videos «Der Weg
zur Energieberatung» und «Das Beratungsgespräch» unter
www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Energie
energieberatungAARGAU
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon 062 835 45 40
Fax 062 835 29 89
E-Mail energieberatung@ag.ch

www.ag.ch/energie > Bauen & Energie >
energieberatungAARGAU
Sie können auch lesen