ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
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ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm Version 1. Januar 2019 Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Inhalt
Angebot Seite Private Industrie, Landwirtschaft Schutzobjekte
Gewerbe, und kirchliche
Dienstleistung Gebäude
Energieberatung
energieberatungAARGAU 3
für alle Kundengruppen
Wichtige Hinweise 3
Projektberatung
Grobberatung 4 X X
Planungsberatung 5 X X
eratung Schutzobjekte und
B
6 X
kirchliche Gebäude
Beratung in der Landwirtschaft 7 X
Beratung Industrie / Gewerbe /
8 X
Dienstleistung
Initialberatung-KMU 8 X
Betriebsoptimierung
Heizungs-Check 9 X X X
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus 10 X X
Modernisierungskonzept 11 X X
energo PREMIUM
©
12 X
Studien
Machbarkeitsstudien 13 X
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Förderungen 15
Förderungen Dritter 15 für alle Kundengruppen
energieberatungAARGAU 15
Gebäudehülle
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und
16
Boden gegen Erdreich (M-01)
für alle Kundengruppen
Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäude-
16
hüllen-Effizienz (M-14)
Minergie
Gesamtmodernisierung mit Minergie-
17
Zertifikat (M-12) für alle Kundengruppen
Ersatzneubau Minergie-P (M-16) 17
Anhänge
Anhang A 19 Allg. Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau
Anhang B 21 Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen
Anhang C 22 Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen
2Energieberatung
energieberatungAARGAU Wichtige Hinweise
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen Beratungen
oder Förderungen im Zusammenhang mit Im Namen der energieberatungAARGAU stehen
Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie aktive Energieberaterinnen und -berater im
Antworten zu Vorschriften, Normen oder Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der
Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs-
der energieberatungAARGAU. Diese Dienst- angebote wird direkt an die jeweiligen Energie-
leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder beratenden ausgerichtet.
per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen,
oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Folgeaufträge
Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie Weiterführende Aufträge, welche sich aus der
sich an die energieberatungAARGAU. Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen
werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich
Telefon 062 835 45 40 wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass
E-Mail energieberatung@ag.ch diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie-
beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags
Öffnungszeiten verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur.
und 13.30 bis 16.30 Uhr
Ingenieursdienstleistungen
Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs-
dienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- und
Ausführungsplanungen.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
3Energieberatung
Projektberatung
Grobberatung
Ziel Ergebnis
Mit der Grobberatung werden Fragen im Bereich Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
der Haustechnik und / oder zur Gebäudehülle tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
oberflächlich analysiert und grob beantwortet. und den Beratungsempfängern abgegeben.
Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort.
Kosten
Gebäudehülle Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
– Dämmen Dach, Fassade, Kellerdecke etc. Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.–
– Fensterersatz
– Wärmebrücken
Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Mögliche Heizsysteme
– Raumkomfort
Allgemein
– Information zu Fördermitteln und Steuer-
einsparungen
– Tipps zu weiterem Vorgehen Beachten Sie die Bedingungen
– Tipps zu Beleuchtung und Haushaltgeräten in den Anhängen A und B.
4Projektberatung
Planungsberatung
Ziel Ergebnis
Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei- Die im persönlichen Gespräch erteilten
tung respektive zur Ausführung kommt, können Informationen werden in einem Kurzbericht
Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, festgehalten und den Beratungsempfängern
wie Architekten und / oder Haustechnikplanern, abgegeben.
ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe-
Kosten
tische Optimierungen und den rationellen und
umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.–
lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.–
Büro der Energieberatenden.
Gebäudehülle
– Dämmperimeter / Dämmkonzept
– Wärmebrücken
– Sommerlicher Wärmeschutz
Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
– Heizsystem und elektrische Verbraucher Beachten Sie die Bedingungen
– Raumkomfort / Lufterneuerung in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
5Energieberatung
Projektberatung
Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
Ziel Energie- und Haustechnik
– Wärmeverteilung
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele-
– Heizungssteuerungen
vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen
– Einsatz erneuerbarer Energien
bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt
– elektrische Verbraucher / Beleuchtung
der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende
Objekte können von dem Angebot profitieren:
Umsetzung
– Denkmalschutzobjekte
– Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung
– Schützenswerte Bauten
und Angabe möglicher Förderungen
– Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
– Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung
– Kirchliche und sakrale Gebäude
von möglichen Synergien
Grundlagen Ergebnis
– Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und
Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
künstlerische Ausstattung
tionen werden in einem Bericht festgehalten und
– Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen
dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden
Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS
mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im
– Ist-Zustand und Nutzung
Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen.
– Gemessene Energieverbrauchsdaten /
Energiekennzahl Kosten
Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför-
Betrieb und Nutzung
dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude
– Betriebsoptimierung, insbesondere bei
am Standort und pro Körperschaft begutachtet
temporär belegten Gebäuden
werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude
– Raumklima / korrektes Lüften
am selben Standort und derselben Körperschaft
untersucht, können die Förderbeiträge für maximal
Gebäudemodernisierung
drei Gebäude kumuliert werden.
– Substanzerhalt und Energieeffizienz
– Möglichkeiten, Grenzen und Risiken
Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude)
der baulichen Anpassung
Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.–
– Bauökologie und Bauphysik
(Feuchte, Schwärzungen, Schimmel) Hinweis: Wird ein Schutzobjekt, wie beispielsweise ein
Wohngebäude in einer Altstadt, analysiert, kann im Rahmen
der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher auch
gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus).
6Projektberatung
Beratung in der Landwirtschaft
Ziel Ergebnis
Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, tionen werden in einem Bericht festgehalten
die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und zusammen mit einem Massnahmenkatalog
und die Energiekosten gesenkt werden können. und Empfehlungen dem Beratungsempfänger
Die Beratung beschränkt sich auf die Innen- abgegeben.
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude.
Kosten
Der Landwirt stellt dem Berater vorab den
Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.–
Verfügung. Kundenbeteiligung: Fr. 250.–
Hinweise:
Leistungen – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich
– Analyse des Energieverbrauchs ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen-
– Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig wirtschaft.
(Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall) – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein-
– Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung
Wirtschaftlichkeit Landwirtschaft des Kantons Aargau.
– Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer
erneuerbarer Energien Beachten Sie die Bedingungen
– Hinweis zu Förderungen in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
7Energieberatung
Projektberatung
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung
Ziel Ergebnis
Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten
potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt und den Beratungsempfängern abgegeben.
sowie Prozesse und Produktion ermitteln.
Kosten
Einfache Massnahmen und weitere Planungs-
schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.–
der Regel vor Ort. Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 500.–
Haustechnik
– Betriebsoptimierung
Beachten Sie die Bedingungen
– Einsatz erneuerbarer Energien
in den Anhängen A und B.
Prozesse / Produktion
– Abwärmenutzung
– Prozesswärme / Prozesskälte
– Druckluft
– Motoren / Steuerung
Initialberatung-KMU
Ziel Ergebnis
Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial- Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung
abschätzung und Evaluation eines weiter- eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen
führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise: für weiterführende Beratungen.
PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung,
Kosten
energoPREMIUM etc.).
Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–
Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.–
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und B.
8Bild: energo
Betriebsoptimierung
Heizungs-Check
Ziel Ergebnis
Kontrolle der Heizung durch ausgewiesene Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa-
Heizungsfachleute, bei der aufgezeigt wird, tionen werden auf einer Checkliste festgehalten
wo energetisches Optimierungspotenzial vorhan- und dem Beratungsempfänger abgegeben.
den ist, und wie der Energieverbrauch durch
Kosten
einfache Massnahmen gesenkt werden kann.
Muss die Heizung in absehbarer Zeit ersetzt Förderbeitrag Kanton: Fr. 200.–
werden, wird aufgezeigt, welche Heizungs- Kundenbeteiligung: Fr. 100.–
systeme sich eignen, um die Liegenschaft künftig
Hinweise:
effizient und umweltschonend zu beheizen.
– Unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie >
energieberatungAARGAU finden Sie einen
Leistungen Heizungs-Check Installateur, der zur Durchführung eines Heizungs-
– Objektbegehung und neutrale persönliche Checks berechtigt ist.
Beratung durch Heizungsfachleute – Der Heizungs-Check ist ein Gemeinschaftsprojekt
– Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und der Abteilung Energie des Kantons Aargau und
der -abgabe des Gebäudetechnik-Verbands suissetec aargau.
– Kontrolle der Brauchwassererwärmung
– Hinweise über einen möglichen Systemwechsel
inkl. Empfehlung
– Weitere Erläuterungen zur persönlichen Energie-
buchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen Beachten Sie die Bedingungen
der energieberatungAARGAU in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
9A
B
heute C
D
E
F
früher G
Energieberatung
Gebäudeanalyse
GEAK® Plus
Ziel – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz
steigerung
Mit dem GEAK® Plus erhalten Liegenschaftsbe-
– Investitionskostenschätzung und mögliche
sitzer eine Analyse des energetischen Zustands
Fördergelder
und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
wird auf der Energieetikette in den Klassen A
– Persönliche Präsentation und Erklärung des
(sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt.
Beratungsberichtes
Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis Ergebnis
drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf-
GEAK® Plus
gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie
effizienz optimiert und modernisiert werden kann. Kosten
Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.– für Einfamilienhäuser,
Kosten die einzelnen Massnahmen verursachen Fr. 1’100.– für Mehrfamilienhäuser
und wie viel Fördergelder beantragt werden Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie-
könnten. beratende beziehungsweise GEAK®-Experten
Leistungen GEAK® Plus Hinweis: GEAK®-Experten finden Sie auch unter
– Objektbegehung und neutrale persönliche www.geak.ch
Beratung
– Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer
Energieetikette)
– Berichterstellung mit mindestens zwei bis Beachten Sie die Bedingungen
drei Modernisierungsvarianten in den Anhängen A und B.
10A
heute B
C
D
E
F
früher G
Gebäudeanalyse
Modernisierungskonzept
Ziel Energie- und Haustechnik
– Einsatz erneuerbarer Energien
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn
– Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme
der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet
bzw. Warmwasseraufbereitungen
werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener-
– Raumkomfort
getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden-
– Elektrische Verbraucher / Beleuchtung
bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete
Massnahmen getroffen werden, dies unter
Finanzierung / Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich
– Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit)
optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung
– Betriebskosten
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie-
– Förderbeiträge
beratung.
– Steuerliche Aspekte
Grundlagen
Umsetzung
– Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108
– Vorgehensempfehlung
– Ist-Zustand
– Umsetzungsplan
– Aufgabenstellung / Zielsetzung
– Nutzungsstrategie Ergebnis
– Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial)
Strategisches Modernisierungskonzept
Gebäudemodernisierung Kosten
– Architektonisches Konzept und Gebäudehülle Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’200.–
– Strategische Optionen (Sofortmassnahmen / Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Konzeptersteller
gesamte oder etappierte Modernisierung,
Ersatzneubau) Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet,
– Schnittstellen bei Etappierung kann gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher
– Hinweise auf architektonische und technische auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus).
Detaillösungen im Bereich von Schichten und
Anschlüssen
Beachten Sie die Bedingungen
– Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase) in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
11Energieberatung
Gebäudeanalyse
energo © PREMIUM
Ziel Ergebnis
Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs
von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit bericht
Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse
Kosten
des energetischen Zustands und der Effizienz.
Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich
Leistungen energo PREMIUM
© nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie
– Objektbegehung und neutrale persönliche folgt abgestuft:
Beratung
– Objektbewertung mit Zustandsanalyse der Förderbeitrag Kanton
Anlagen Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach)
– Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel)
Haustechnik Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig)
– Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung
– Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs- Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo®
zeitpunkts pro Bauteil
– Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden
bezüglich CO2-Emissionen
– Aufzeigen des möglichen Energieeinspar-
potenzials unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von
erneuerbaren Energien
– Vorschläge für weiteres Vorgehen
– Persönliche Präsentation und Erklärung des Beachten Sie die Bedingungen
Beratungsberichtes in den Anhängen A und B.
12Bild: energo
Studien
Machbarkeitsstudien
Ziel Ergebnis
Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für Machbarkeitsstudie
grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer-
Kosten
barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser-
wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent,
die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. höchstens Fr. 5’000.–
Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss
auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter
Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten
aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und
Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz
gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Beilagen Unterstützungsantrag
– Projektbeschrieb
– Kostenaufstellung für Leistungsumfang der Beachten Sie die Bedingungen
Machbarkeitsstudie (Offerte) in den Anhängen A und B.
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
13Weitere Informationen und mehr zu den Dienst-
leistungen der energieberatungAARGAU erfahren
Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energie-
beratung» und «Das Beratungsgespräch» unter
www.ag.ch/energie > Bauen & Energie >
energieberatungAARGAU
14Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Förderungen Förderungen Dritter
Modernisieren und profitieren Energiefranken
Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr- Neben den Kantonen gibt es von Bund,
familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude: Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen
Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! weitere Förderprogramme.
Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts
auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder-
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. programme.
Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel-
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge fällen kumuliert werden, manchmal schliessen
«Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr
Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme- Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten
gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach, Programme verlangen das Gesuch vor Beginn
Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie- der Realisierung.
Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den
Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro- Hier finden Sie die aktuelle Übersicht
gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die der Förderprogramme:
auf fossile Energieträger erhoben wird. www.energie-experten.ch
Kontakt für allgemeine Fragen: energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs-
Telefon 062 835 45 40 projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe-
E-Mail energieberatung@ag.ch reitung sowie eine gute Ausführungsqualität.
Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig-
Fragen zum Fördergesuch:
keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit
«Das Gebäudeprogramm»
können Kosten reduziert und ein verbesserter
Gebäudehülle (M-01) und (M-14), siehe Seite 16 Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden.
Telefon 062 835 45 35
www.dasgebaeudeprogramm.ch Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie
E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch gerne bei Ihren Vorhaben.
Minergie (M-12) und (M-16), siehe Seite 17 energieberatungAARGAU
energieberatungAARGAU Telefon 062 835 45 40
Telefon 062 835 45 40 E-Mail energieberatung@ag.ch
E-Mail energieberatung@ag.ch
15Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Gebäudehülle:
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden
gegen Erdreich (M-01)
Massnahme Bedingungen Förderbeiträge
Gebäudehülle U-Wert ≤ 0.20 W/m2 K Fr. 40.– pro m2
Wand und Boden mehr als 2 m
im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/m2 K
Aktion 2019 Fr. 20.– pro m2
zusätzlich für Aussenwand
gegen Aussenklima
Gesamtmodernisierung,
Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14)
Massnahme Bedingungen Förderbeiträge
Bonus Gesamtmodernisierung mindestens 90 % der Haupt- Fr. 20.– pro m2
flächen (Fassade und Dach)
gemäss «Gebäudehülle» gedämmt.
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Thema Gebäudehülle (M-01) und (M-14) erhalten Sie unter
Telefon 062 835 45 35, www.dasgebaeudeprogramm.ch, E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch
16Minergie:
Gesamtmodernisierung mit
Minergie-Zertifikat (M-12)
Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge
Minergie(-A) Einfamilienhaus Fr. 100.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 60.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 40.– pro m2 EBF
Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 155.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 90.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 65.– pro m2 EBF
Ersatzneubau
Minergie-P (M-16)
Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge
Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 75.– pro m2 EBF
Mehrfamilienhaus Fr. 40.– pro m2 EBF
Nicht-Wohnbau Fr. 30.– pro m2 EBF
Beachten Sie die Bedingungen
in den Anhängen A und C.
Informationen zum Thema Minergie (M-12) und (M-16) erhalten Sie unter
energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch
17Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen
zum Förderprogramm des Kantons Aargau
Version 1. Januar 2019
Fördersätze und Bedingungen Weitere Bedingungen
– Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes-
Förderbedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabe- sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich.
datum. – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder-
– Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der
zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden.
der Zeitpunkt des Beratungstermins. – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in
– Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder- die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten
programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi- zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten
onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert
Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen. einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und
– Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit Anlagen.
und den verfügbaren Fördermitteln. – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die
– Förderbeiträge werden nicht verzinst. gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton
abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen
dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung
Einreichen des Fördergesuchs Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf
von CO2-Zertifikaten ist unzulässig.
Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung
unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per Post eines Förderentscheids entbindet die Bauherrschaft
an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch) nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw.
eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder
Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften
Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheides
zurückgeschickt. bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben
massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig
Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig, relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft
da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt und bewilligt sind.
werden.
Haftung
Bearbeitung des Fördergesuchs
– Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie,
Die Fördergesuche werden in vier bis sechs Wochen nach haftet nicht für Schäden, die:
Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt. – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der
geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit
zusammenhängenden Arbeiten entstehen;
Zustellung der Förderzusicherung − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen
stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU
Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr- von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht
schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per wurden;
Post zugestellt. − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien
bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung
bei Bauten entstehen.
Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist – Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags-
verhältnis zwischen den Energieberatenden und den
Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur.
ültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf
g
dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss-
formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich,
wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf
Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel).
19Auszahlung von Förderbeiträgen Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung
Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist, – F
örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest-
dass die erforderlichen Abrechnungsunter-lagen vor Ablauf legung der Liegenschafts-unterhaltskosten berücksichtigt
der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen
(siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum werden.
des Poststempels. – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren
Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt
– Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt- wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt
abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt
werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom-
aufgeführt. mensverwendung und können nicht als Liegenschaftsun-
– Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel terhalt in Abzug gebracht werden.
30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs-
unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte
Förderung). Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten
– Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Beendi-
gung durch die Leistungser-bringenden den Beratenen in Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die
Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete Investitionen zu einer Mietzins- /Pachtzinserhöhung, muss
Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen der Förderbeitrag vom mieter- /pächterseitig zu tragenden
und in Abzug gebracht (indirekte Förderung). Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags-
– Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen. empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über
die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren.
Anspruch auf Förderbeiträge
Datenschutz
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge.
Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt, Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind
dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen
Mittel zur Verfügung stehen. Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe-
zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in Kennt-
Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf nis gesetzt werden können.
Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen
erfüllt sind. Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei-
trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber
Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin
betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gegebenen-
weiteren Bedingungen erfüllt sind. falls entsprechende Unterlagen auszuhändigen.
Rechtliche Grundlagen Rechte an Beratungsergebnissen
Bund Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU
Art. 15 des Energiegesetzes des Bundes vom 26. Juni 1998 erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei
(EnG, SR 730.0); verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser
Art. 17 der Energieverordnung des Bundes vom 7. Dezember Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung
1998 (EnV, SR 730.01). weiterverwenden.
Kanton
§ 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom
17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200);
§ 8 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom
4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211).
20Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für
Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen)
Version 1. Januar 2019
Grobberatung Modernisierungskonzept
Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung, Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die
wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche
einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird. über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.
Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs-
Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung konzepts werden für Gebäude, die mindestens 15 Jahre alt
sind, gewährt. Frühestens nach 10 Jahren kann eine
Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder-
nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung nisierungskonzepts beantragt werden.
des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht
sinnvoll erachtet wird.
energo© PREMIUM
Planungsberatung Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen,
die durch Energieberatende erstellt werden, welche über
Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen.
Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen.
Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für
Modernisierungen. Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren
Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren
kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer
Beratung in der Landwirtschaft energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden.
Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei
Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung. Heizungs-Check
In reinen Ackerbaubetrieben gilt das Förderangebot nicht.
Gefördert wird der Heizungs-Check für Heizungsanlagen
in Wohn- und einfachen Verwaltungs-gebäuden, die vor
GEAK® Plus mehr als 5 Jahren in Betrieb genommen wurden.
Gefördert wird ein GEAK® Plus für Gebäude, deren
Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit Machbarkeitsstudie
erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des
GEAK® Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien,
die Ausarbeitung beantragt werden. die durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden.
Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss
Der GEAK® Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förderprogramm
in Auftrag gegeben werden. eingereicht werden.
Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie
Postfach 2254, 5001 Aarau
Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
Beitragsempfänger ist der Auftraggeber der Studie.
21Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine
Massnahmen (direkte Förderungen)
Version 1. Januar 2019
Förderungen «Das Gebäudeprogramm»
Gebäudehülle tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf-
ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über
Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der
und Boden gegen Erdreich (M-01) Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten
Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
vor 2000. Bundes, sind nicht förderberechtigt.
– Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand
beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie
Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. Gesamtmodernisierung,
– Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile: Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14)
U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr
als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/m2K). – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach
– Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes
mindestens 0,07 W/m2K betragen. sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01
– Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen wärmegedämmt.
Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar
sind, Erleichterungen gewährt werden. – Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder-
«Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche
Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen bereits früher modernisiert wurden, können nicht
als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung mehr angerechnet werden.
eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde
als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt-
bildkommissionen, etc.).
– GEAK® Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit
Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab
Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag.
– Die oben erwähnte GEAK® Plus-Pflicht für Massnahmen
M-01darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein
Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche
Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag
behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch
wird nur ein Antrag berücksichtigt.
– Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht
dem maximalen Beitrag.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
der Kanton fallweise.
– Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit)
direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
22Minergie
Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12)
– Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr
vor 2000.
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder Miner-
gie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung «Eco»,
mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01)
nicht möglich.
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
der Kanton fallweise.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons-
parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit)
direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein-
barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu-
tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesell-
schaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton
über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit
der Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen
direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
Bundes, sind nicht förderberechtigt.
Ersatzneubau Minergie-P (M-16)
– Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert
(mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne
Zusatzzertifizierung nach Minergie A).
– Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf
Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet
der Kanton fallweise.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der
Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparla-
ment über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit) direkt
beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Vereinbarung
nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institutionen
(öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaften,
Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen
Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regie-
rungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Ein-
fluss nehmen kann, sind förderberechtigt.
– Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des
Bundes, sind nicht förderberechtigt.
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