ADAC Enduro Cup Reglement 2018 - ADAC Motorsport

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ADAC Enduro Cup Reglement 2018 - ADAC Motorsport
Motorsport

ADAC Enduro Cup
Reglement 2018
Grundausschreibung Motorrad Enduro
und Motorrad Cross Country
ADAC Enduro Cup Reglement 2018 - ADAC Motorsport
Jahrgang 2018
Version   gültig vom         geänderte Artikel
  0       01.01.2018         3., 3.2, 4., 5.3, 5.4
  1       28.03.2018                 5.3
  2
  3
  4
ADAC Enduro Cup 2018
(Version 1 gültig vom 28.03.2018)

1.     Allgemeine Bestimmungen

1.1.   Der ADAC e.V., Ressort Motorsport, Hansastraße 19, 80686 München, schreibt für das
Jahr 2018 den

                            ADAC Enduro Cup 2018 (AEC 2018)

aus.

1.2.   Die Federführung liegt bei der Abteilung Jugend- & Motor-Sport des

                               ( 05 21) 10 81 152
                              ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.

                              Fax.: ( 05 21) 10 81 250
                              email: Oliver.Schumacher@owl.adac.de
                              web: www.enduro-cup.de
                              Eckendorfer Str. 36
                              33609 Bielefeld

1.3.   Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den
einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden Cup - Bedingungen obliegt in
letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (s. Art. 17.1, 17.2 und 18 Grundausschreibung für
Motorrad Enduro und Motorrad Cross-Country 2018).

1.4    Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von
ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird.

Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und
zwar gegen
-     die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die
      Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe,
      Geschäftsführer, Generalsekretäre,
-     die ADAC- Regionalclubs, den Promoter/Serienorganisator,
-     den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste
      und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung
      stehen,
-     Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
      Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
-     die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen;
gegen
-       die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer,
        Halter der anderen Fahrzeuge,
-       den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere
        Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene
        Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung)
entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulars / der Online-Nennung an den
ADAC, ADAC Regionalclub oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und
auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt.

Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass
Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-
Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch
den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Der Ersatz und Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage des Cups oder eines
Cuplaufes ist ausgeschlossen.

1.5.  Die Wertungsläufe (siehe Pkt. 4) werden nach der Grundausschreibung für Enduro, und
Cross-Country 2018 und dem Motorrad-Sport-Gesetz des DMSB durchgeführt, sofern in dieser
Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.

Bei notwendigen Geschwindigkeits- / Geräuschmessungen entsprechend behördlicher
Auflagen werden die Ergebnisse der Veranstaltermessung als Sachrichterentscheidung
anerkannt. Ein Einspruch dagegen ist unzulässig.

1.6 Unerlaubte Werbung insbesondere am Fahrzeug, Startnummern, Fahrerausrüstung, Truck
und bei den Veranstaltungen zum ADAC Enduro Cup

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen oder Ähnliches aus
den Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Enduro Cup
einschließlich deren Veranstaltungen zu präsentieren:

•   Tabak und Tabakprodukte
•   Alkohol (mit Ausnahme von Bier)
•   Pornographie
•   Politik
•   Religion
•   soziale oder beleidigende Werbung
•   private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland
2.     Teilnehmer / Nennungen

2.1.   Gewertet werden DMSB-Lizenzinhaber mit persönlicher ADAC-Mitgliedschaft
       entsprechend nachfolgender Klasseneinteilung, die sich für den Cup unter www.enduro-
       cup.de eingeschrieben haben.

2.2.   Eine Einschreibung zum ADAC Enduro Cup 2018 ist erforderlich. Eine
       Tageswertung bleibt jedoch hiervon unberührt.
       Die Einschreibung erfolgt über das Internet (www.enduro-cup.de) oder durch
       Papierform an den ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.. Nach Einzahlung der
       Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 wird der Teilnehmer im Internet veröffentlicht
       und erhält eine Dauerstartnummer (Für die Zuteilung der Startnummer bei
       Veranstaltungen parallel zu DMSB Prädikaten kann keine Gewährleistung übernommen
       werden).

2.3    Die Nennung erfolgt über das Internetportal www.easy-race.de. Das Nennformular wird
       hierbei am Veranstaltungstag vom Veranstalter vorgelegt und vom Teilnehmer
       unterschrieben. Der Veranstalter kann ausnahmsweise Papiernennungen auch am
       Veranstaltungstag zulassen. Mit Abgabe der Nennung wird die Zahlung des
       Nenngeldes fällig. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 kann durch den
       Veranstalter bei nicht fristgerechtem Eingang der Nennung (nach Nennschluss) bei
       eingeschriebenen Teilnehmern erhoben werden.

2.4    Die Höhe des Nenngeldes beträgt € 40,00 pro Veranstaltung. In den Schülerklassen
       beträgt das Nenngeld € 20,00.- pro Veranstaltung.

2.5    Für Veranstaltungen, bei denen die Zeitmessung über eine Transponderanlage
       durchgeführt wird, ist ein Transponder der Marke mylaps Typ MX (oder
       kompatibel) erforderlich. Dieser kann beim Veranstalter gegen eine Leihgebühr in
       Höhe von € 10,00 pro Veranstaltungstag geliehen werden.

3.     Klasseneinteilung
       (Farbe der Startnummernschilder)

       Klasse EC 1 :                 Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
                                     offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                     (schwarzer Grund/weiße Ziffern; roter Grund/weiße Ziffern;
                                     gelber Grund/schwarze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern)

       Klasse EC 2 :                 Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
                                     offen für DMSB B / C Lizenz, DSZ
                                     (weißer Grund/schwarze Ziffern)

       Klasse EC 3 :                 Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
                                     offen für DMSB C Lizenz, DSZ
                                     (weißer Grund/schwarze Ziffern)

       Klasse EC 4 :                 Enduro-Motorräder
                                     offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                     Damen
                                     (lila Grund/weiße Ziffern)

       Klasse EC 5 :                 Enduro-Motorräder Baujahr 1992 oder älter
                                     offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                     (blauer Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 6 :                   Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
                                       offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       Geburtsjahr 1977 oder älter
                                       (grüner Grund/weiße Ziffern)

       Klasse EC 7 :                   Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
                                       offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       Geburtsjahr 1967 oder älter
                                       (grüner Grund/weiße Ziffern)

       Klasse EC 9 :                   Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
                                       offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter)
                                       (blauer Grund/weiße Ziffern)

       (DSZ – DMSB Startzulassung)

       Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst
       höheren Klasse zusammengelegt werden.

       Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem. besonderen Bestimmungen (Veröffentlichung unter
       www.enduro-cup.de).

       Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet.

3.2.   Die Ausschreibung weiterer Klassen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der
       Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie
       gewertet.

       Klasse EC 8 :                   Quad / ATV
                                       offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       (gelber Grund/schwarze Ziffern)

       Klasse EC 10 :                  Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
                                       offen für DMSB C Lizenz, DSZ
                                       Einsteigerklasse

       Klasse EC 11 :                  Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung
                                       offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       (gelber Grund/schwarze Ziffern)

       Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart „Mehrstundenenduro“ auf abgesperrten
       Rundkursen.

       Klasse EC 12                    MX Motorräder (EC 12a) ohne Hubraumbeschränkung,
                                       Quad, ATV (EC 12b), offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ
                                       Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre
                                       Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA Cross
                                       Country.

       Schülerklassen (gem. GA Enduro Art. 3.1 und 5.):
       □ Schülerklasse A               ab 6 Jahren             bis 50 ccm - Automatik
       □ Schülerklasse B               ab 8 Jahren             bis 65 ccm - Automatik/Schaltgetriebe
       □ Jugendklasse C                ab 10 Jahren            bis 85 ccm - 2T, 150 ccm – 4T
       □ Jugendklasse D                  ab 14 Jahren            bis 125 ccm - 2T, 150 ccm – 4T
       (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres, max. Alter 16 Jahre)
4.     Wertungsläufe 2018        es gilt die Auflistung unter www.enduro-cup.de

                                                WERTUNGSTABELLE

Starter in der Klasse (= N)
Platz 1       2    3    4    5    6     7    8    9   10    11    12    13    14    15    16    17    18    19    20    21    22    23
  1    390 700 725 740 750 757 763 767 770 773             775   777   779   780   781   782   783   784   785   786   786   787   788
  2          360 650 680 700 714 725 733 740 745           750   754   757   760   763   765   767   768   770   771   773   774   775
  3               345 620 650 671 688 700 710 718          725   731   736   740   744   747   750   753   755   757   759   761   763
  4                    336 600 629 650 667 680 691         700   708   714   720   725   729   733   737   740   743   745   748   750
  5                         330 586 613 633 650 664        675   685   693   700   706   712   717   721   725   729   732   735   738
  6                              326 575 600 620 636       650   662   671   680   688   694   700   705   710   714   718   722   725
  7                                    323 567 590 609     625   638   650   660   669   676   683   689   695   700   705   709   713
  8                                         320 560 582    600   615   629   640   650   659   667   674   680   686   691   696   700
  9                                             318 555    575   592   607   620   631   641   650   658   665   671   677   683   688
 10                                                  316   550   569   586   600   613   624   633   642   650   657   664   670   675
 11                                                        315   546   564   580   594   606   617   626   635   643   650   657   663
 12                                                              314   543   560   575   588   600   611   620   629   636   643   650
 13                                                                    313   540   556   571   583   595   605   614   623   630   638
 14                                                                          312   323   553   567   579   590   600   609   617   625
 15                                                                                311   321   550   563   575   586   595   604   613
 16         Die Punkte wurden errechnet nach:                                            311   320   547   560   571   582   591   600
 17                                                                                            310   319   545   557   568   578   588
 18                              Platz x 30                                                          309   318   543   555   565   575
 19         Punkte=        80 -                 x 10                                                       309   317   541   552   563
 20                             N+ 1                                                                             309   316   539   550
 21                                                                                                                    308   316   538
 22                                                                                                                          308   315
 23         Ausnahme: Bis zu 10% (gerundet) der letzten    Fahrer der Klasse erhalten 60% der gerechneten Punkte                   308
 24

           5.     Wertung

           5.1.   Es erfolgt eine Klassen-Wertung nach den offiziellen Klassen-Ergebnislisten der
           einzelnen Veranstaltungen in den vom ADAC ausgeschriebenen Klassen. Die Auswertung wird
           vom federführenden ADAC Regional-Club automatisch durchgeführt und erfolgt unter
           Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche sind spätestens 10 Werktage nach Veröffentlichung
           der Ergebnisse im Internet (www.enduro-cup.de) schriftlich dem federführenden ADAC-
           Regional-Club mitzuteilen. In Zweifelsfällen entscheidet dieser in Abstimmung mit dem ADAC
           e.V., Ressort Motorsport. Danach ist die Wertung endgültig.

           5.2.   Die Ermittlung der Punkte für die einzelne Veranstaltung erfolgt nach der im Innenteil
           dieser Ausschreibung abgedruckten Wertungstabelle / Formel. Aus dieser geht die für jeden
Teilnehmer - unter Berücksichtigung seiner Platzierung und der Starterzahl in seiner Klasse -
anzurechnende Punktzahl hervor.

5.3.   Für das Serienergebnis werden zwei Streichergebnisse von den durchgeführten
Veranstaltungen berücksichtigt.
Bei 8 oder weniger Läufen, werden alle Läufe gewertet.

5.4.   Es werden alle eingeschriebenen Teilnehmer gewertet.

5.5.  Ein Lizenzfahrer, gegen den im Jahr 2018 eine Sportstrafe durch das DMSB-Sport-
bzw. Berufungsgericht ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC-Regional-
Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung
ausgeschlossen werden.

5.6   Fahrer, gegen die bei einer Veranstaltung zum ADAC Enduro Cup durch das
Schiedsgericht eine Strafe ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC-
Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung
ausgeschlossen werden.

5.7.  Sollten am 15.11.2018 die Ergebnisse eines Prädikatslaufes wegen einer schwebenden
Berufung noch nicht vorliegen, entscheidet der federführende ADAC-Regional-Club in
Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, über die anzuwendende Wertung zum
ADAC Enduro Cup 2018.

6.     Pokal-Wertung / Ehrenpreise

6.1.   Gewinner des ADAC Enduro Cups 2018 der jeweiligen Klasse ist der Fahrer / die
Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in den Klassen 1 bis 7 und 9 errungen wurden. Die
weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen.

6.2.   Gewinner des ADAC Enduro Mannschafts Cup 2018 ist die Mannschaft mit der
höchsten Punktzahl (Klassen 1 bis 7 und 9). Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den
weiteren Punktzahlen. Die Wertung ergibt sich aus der jeweiligen Gesamtwertung des Laufes.

6.3.  Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl von Klassensiegen, danach die
größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für den Teilnehmer gewerteten
Wertungsläufen.

6.4.   Pokale / Ehrenpreise werden für die Plätze 1 bis 3 ausgegeben.

6.5.   Die Aushändigung der Ehrenpreise erfolgt anlässlich der Siegerehrung nach dem
       letzten Lauf.

6.6.   Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für den Preisträger verbindlich. Ehrenpreise
       werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht.

       ALLGEMEINER DEUTSCHER AUTOMOBIL CLUB e.V.
                                   - Ressort Motorsport -

München, im Januar 2018
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
     Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country 2018
                            Stand: 01.12.2017 – Änderungen sind kursiv abgedruckt

1.    Allgemeines
      Eine Motorrad-Enduro ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen auf Schotterwegen, Motocross-
      sowie Enduro-Sonderprüfungsstrecken und wird durch Etappen mit vorgeschriebenen Sollzeiten ergänzt.
      Je nach Veranstaltung kann die Enduro auch als Mehrstundenenduro auf Rundkursen mit endurotypischer
      Charakteristik durchgeführt werden.
      Cross Country (kurz: CC) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder, Quads und ATV`s als Mehrstun-
      den-Zuverlässigkeitsfahrt auf abgesperrten Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik.
      Jeder Motorradfahrer kann mit einem käulichen Enduro-Motorrad ohne besondere Vorbereitungen daran
      teilnehmen, wenn er eine Nennung für die jeweilige Veranstaltung abgibt und vom Veranstalter akzeptiert
      wird.
      Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der StVO (entfällt bei
      CC), der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe, der vorliegenden Grundausschreibung,
      den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten
      Veranstaltungsausschreibung und den evtl. - insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere
      Gewalt) - noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt.
      Bei Veranstaltungen, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs teilnehmen, kann der Veranstalter
      insbesondere zu den Punkten 4. bis 10. dieser Grundausschreibung anders lautende Bestimmungen und
      Erläuterungen festlegen.
      In diesem Fall darf eine Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Sportabteilung nur dann er-
      teilt werden, wenn sich aus der Veranstalterausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungs-
      ablauf entsprechend der Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt.
      Der Classic Endurosport, außerhalb von DMSB Prädikaten, gehört nicht in den lizenzplichtigen Clubsport.
      Der Classic Endurosport dient in erster Linie den Erhalt und der Plege des technischen Kulturgutes und ist
      dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen.

2.    Veranstaltung / Veranstalter
      In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung,
      der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen.
      Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB Mitgliedsorganisation/
      ADAC Sportabteilung genehmigt.
      Fahrtleiter, Sportkommissar und Technischer Kommissar sollten gemäß ihren Aufgaben in Besitz einer gül-
      tigen DMSB Sportwartlizenz (Enduro) sein. Der Sportkommissar ist Mitglied des Schiedsgerichtes. Die ex-
      akte Handhabe hinsichtlich des Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden
      Sportabteilung.
      Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Ausle-
      gung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Sportkommissar.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
3.    Teilnehmer / Fahrer / Mannschaften
      Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei
      CC). Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz oder DSZ).
      Des Weiteren sind auch nicht lizenzierte ausländische Teilnehmer gemäß Art. 3 der DMSB-Rahmenaus-
      schreibung für Clubsport Wettbewerbe startberechtigt. In allen ausgeschriebenen Schüler- und Jugendklas-
      sen sind Jugendliche mit einer DMSB J-Lizenz sowohl start- wie auch punkteberechtigt.
      Fahrer/Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht wer-
      den. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Beifahrer zu unterschreiben. Hierfür ist Fahrer/
      Beifahrer selbst verantwortlich.
      Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn alle 3 Teilnehmer in
      Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft
      fahren. Zur Mannschaftswertung werden nur Veranstaltungen herangezogen, bei denen alle Klassen der
      jeweiligen Mannschaftswertung ausgeschrieben werden.

3.1 Teilnehmer zur Nachwuchsgewinnung
      Zur Heranführung des Nachwuchses an den Endurosport können Schüler- und Jugendklassen ausge-
      schrieben werden. Das Alter wird von 6 Jahren bis 16 Jahren festgeschrieben (es gilt das tatsächliche Alter
      zum 1.1. des jeweiligen Jahres). Der Hubraum wird mit max. 125 ccm-2T, 150 ccm-4T begrenzt, eine gültige
      Fahrerlaubnis wird nicht benötigt und die Wettbewerbe begrenzen sich auf einen abgegrenzten Veran-
      staltungsbereich. Die Streckenführung ( kein öffentlicher Verkehrsbereich) muss dem Alter der Teilnehmer
      angepasst sein, es gilt das technische Reglement für den Motocross Sport.

4.    Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss

4.1 Nennungen
      Nennungen sind unter Benutzung des ofiziellen Nennformulars des Veranstalters abzugeben. Dieses kann
      auch gem. den Serienbestimmungen über das Internet erfolgen. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich
      die Teilnehmer sowie bei minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten den Bedingun-
      gen dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung oder dem Schiedsgericht ggf. noch zu erlassen-
      den Ausführungsbestimmungen.
4.2   Nenngeld
      Die Höhe des Nenngeldes wird über die Serien- oder Veranstaltungsausschreibung geregelt und soll €
      40,00.- nicht überschreiten.
4.3   Nennungsschluss
      Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 7 Tagen (14 Tage bei Parallelveranstal-
      tungen zu einem DMSB Prädikat) vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim
      Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzuneh-
      men, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können.
      Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von
      Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurückzu-
      bezahlen.
      Die genannten Fahrer werden in der Regel nach Eingang der Nenngebühr im Internet veröffentlicht. Hier-
      durch entfällt dann die Nennungsbestätigung.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
5.    Klasseneinteilung
      Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen genau deiniert. Weitere De-
      tails können unter Beachtung der Punkte 3 und 6 gemäß Serienausschreibungen erfolgen.
      Sofern Schülerklassen entspr. Nr. 3.1 ausgeschrieben werden, sind diese wie folgt festgesetzt:
      Schülerklasse A: ab 6 Jahre       bis 50 ccm -Automatik
      Schülerklasse B: ab 8 Jahre      bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe
      Jugendklasse C: ab 10 Jahre bis 85 ccm-2T / 150 ccm-4T
      Jugendklasse D: ab 14 Jahre bis 125 ccm-2T / 150 ccm-4T
      (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres)

6.    Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1   Technische Bestimmungen
      Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO ent-
      sprechen. Es gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro.
      Eine Überprüfung der Motorräder bzgl. der Einhaltung der technischen Bestimmungen des DMSB bleibt
      jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss.
      Bezüglich der Reifen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro.
      Die Proilwahl bei Mehrstundenenduro ist freigestellt.
      Bei CC Veranstaltungen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross.
      Zulässig ist nur unverbleiter Tankstellen-Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenom-
      men handelsübliche Schmierstoffe

6.2   Persönliche Schutzausrüstung
      Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Enduro-
      bzw. Motocross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer während des gesamten
      Wettbewerbs Plicht. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung
      entsprechen sowie bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer/Beifahrer
      sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es wird empfohlen einen Nierengurt,
      Brust-, Rücken- und Nackenschutz zu tragen.

7.    Dokumenten- und Technische Abnahme
      Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Abnahme sind vorzulegen:
      1. Führerschein
      2. Kraftfahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1
      3. DMSB-Fahrer-Lizenz entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5)
      4. Schutzhelm

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
      Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der Haftungsverzicht ist bei der
      Dokumentenabnahme zu unterzeichnen.
      Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der Schutzhelme. Motorräder,
      die nicht den im Punkt 6 dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden
      zum Start nicht zugelassen.
      Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und vor dem Einbringen des
      Fahrzeuges in den Parc Fermé / Vorstart noch Arbeiten, gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder
      muss dieses ausgetauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges
      in den Parc Fermé ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Techni-
      schen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungsausschluss.
      Die Punkte 1. und 2. entfallen bei CC Veranstaltungen.

8.    Durchführung
      Eine Motorrad Enduro führt über eine in der Veranstaltungsausschreibung angegebene Streckenlänge
      und ist in einzelne Fahrtabschnitte, jeweils von einer Zeitkontrolle (ZK) bzw. Durchfahrtskontrolle (DK) zur
      nächsten, unterteilt. Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird anhand von Kontrollkarten überwacht.
      Bei der Durchführung einer Mehrstunden-Enduro / CC wird ausschließlich auf einem Rundkurs gefahren.
      Hier entfallen die o.a. Kontrollen und damit die Kontrollkarten.
8.1   Kennzeichnung der Teilnehmer
      Die Fahrer müssen ihre Fahrzeuge durch entsprechende Start-Nr.-Schilder kenntlich machen. Auf den Kon-
      trast zwischen Startnummer und Hintergrund wird ausdrücklich hingewiesen und liegt in der Verantwortung
      des Fahrers. Die jeweilige Serienausschreibung kann die Farben der Hintergründe und der Startnummern
      in Anlehnung an die Regularien des DMSB festlegen.
8.2   Fahrdisziplin
      Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der ganzen Fahrt einge-
      halten werden. Im gesamten Verlauf der Veranstaltung muss mit Abblend- bzw. Fernlicht gefahren werden.
      Bei einem Defekt der Lichtanlage im Verlauf der Veranstaltung muss dieser spätestens am Rundenziel vor
      Einfahrt in die nächste Runde behoben werden.
      Bei einem Defekt der Auspuffanlage bzw. des Schalldämpfers im Verlauf der Veranstaltung ist dieser bis zur
      Registrierung an der nächst folgenden ZK zu beheben.
      Bei Verstößen gegen diese Vorschriften erfolgt Wertungsausschluss.
      Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass die Polizei Verstöße gegen die
      StVO dem Veranstalter zur Wahrnehmung der vorgesehenen Maßnahmen mitteilt. Bei Unfällen, in die Teil-
      nehmer verwickelt sind, oder wenn Menschenleben in Gefahr sind, muss Hilfe geleistet werden. Für eine
      glaubhafte Bestätigung des Zeitverlustes bei Hilfestellung muss selbst Sorge getragen werden. Die Teilneh-
      mer müssen sich mit Ausnahme auf den Sonderprüfungen auf Gegenverkehr einrichten.
      Jedes Anhalten innerhalb oder unmittelbar vor und nach einer Kurve, ganz gleich aus welchem Grund,
      ist strengstens untersagt. Fahrer, die aus zwingendem Grund anhalten, müssen Ihr Motorrad möglichst
      abseits der Strecke abstellen. Bei Sperrung der Strecke durch Unfall ist die Strecke freizuhalten, um Ret-
      tungs- und Sicherungs-Fahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Es ist den Teilnehmern
      strikt untersagt entgegen der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungs-

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
      ausschluss. Vom Veranstalter durch Trassenbänder, Pfeile, Punkte, Seile usw. beidseitig gekennzeichnete
      Streckenteile sind Fahrtstrecke und dürfen nicht umfahren werden. Ebenso dürfen Randstreifen von als
      Strecke gekennzeichneten befestigten Straßen oder Wegen nur benutzt oder überfahren werden, wenn
      dies entsprechend der Streckenmarkierung ausdrücklich vorgeschrieben wird.
      Bei Verlassen oder Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke – auch in den Sonderprüfungen – erfolgt eine
      angemessene Zeitstrafe bis hin zum Wertungsausschluss für den betreffenden Fahrer, es sei denn, er kehrt
      an dem Punkt, an dem er die Strecke verlassen hat, wieder auf sie zurück.
      Fahrer und das Motorrad bilden eine Einheit, die während der Dauerprüfung und der Sonderprüfung –
      ausgenommen während einem freiwilligen oder unfreiwilligen Stopps – bestehen muss. Andernfalls erfolgt
      Ausschluss oder Wertungsverlust. Außerhalb des Wettbewerbs ist das Befahren von nicht für den öffent-
      lichen Straßenverkehr zugelassenen Streckenteilen und/oder das Trainieren auf Sonderprüfungsstrecken
      untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss.
8.3   Kontrollkarten
      Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Teilnehmer die Kontrollkarte(n), auf der die Fahrzeiten zwischen
      den Zeitkontrollen angegeben sind. Jeder Fahrer ist für seine Kontrollkarte selbst verantwortlich. Die Kont-
      rollkarte muss sich während der Veranstaltung beim Fahrer beinden und an der Kontrollstelle vom Fahrer
      persönlich vorgelegt werden, um mit dem entsprechenden Stempel/Eintrag versehen zu werden. Änderun-
      gen in der Kontrollkarte führen zum Wertungsausschluss, es sei denn, eine solche wurde von dem zustän-
      digen Ofiziellen vorgenommen und bestätigt. Das Fehlen einer Kontrolleintragung oder das Nichtaushändi-
      gen der Kontrollkarte an einer Kontrolle (Zeit-, Durchfahrts- oder Sammelkontrolle) oder am Ziel, führt zum
      Wertungsverlust.
      Eventuelle Kontrollblätter oder Kontrollstreifen für die Wertungsprüfungen sind integrierter Bestandteil der
      Kontrollkarte. Für diese gelten die gleichen oben angeführten Bestimmungen.
      Die Teilnehmer sind für das Vorweisen der Kontrollkarten an den verschiedenen Kontrollen und für die
      Richtigkeit der Eintragungen allein verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teilnehmers, seine Kontrollkarte zur
      richtigen Zeit den Ofiziellen vorzulegen und zu kontrollieren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der
      an der Kontrollstelle eingesetzte Ofizielle ist berechtigt, die Zeiten auf der Kontrollkarte entweder per Hand
      oder Drucker einzutragen. Einsprüche müssen an Ort und Stelle vorgebracht werden.
      Für die Auswertung ist die Kontrollkarte maßgebend. In Zweifelsfällen können die von den Kontrollstellenlei-
      tern geführten Durchgangslisten zur Klärung herangezogen werden. Eintragungen/Stempel der Kontrollstel-
      len sind nur dann gültig, wenn sie auf der für die jeweilige Etappe vorgesehenen Kontrollkarte angebracht
      sind.
      Fahrer, die ihre Kontrollkarte verlieren, müssen sich vom Obmann der nächsten Zeit- oder Durchfahrtskon-
      trolle eine neue Karte aushändigen lassen. Die Ersatzkarte muss dann an dieser sowie an allen folgenden
      Kontrollstellen verwendet werden. Für den Verlust einer Kontrollkarte wird der Fahrer mit einer Strafzeit von
      30 Sekunden belegt. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrts- oder Zeitkontrolle gelten
      die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.
8.4   Besichtigungsrunde
      Aus Sicherheitsgründen kann die erste Runde nach Zeitplan als Besichtungsrunde gefahren werden und ist
      somit Bestandteil der Veranstaltung.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
8.5   Parc Fermé (bei Mehrstunden Enduro / CC: Vorstart)
      Der Parc Fermé ist ein abgesperrtes und von entsprechend gekennzeichneten Ofiziellen überwachtes Ge-
      lände. Ein- und Ausgang des Parc Fermé sind deutlich markiert. Der Zugang zum Parc Fermé ist nur dem
      Fahrtleiter, dem Schiedsgericht, den Technischen Kommissaren, bestimmten, vom Fahrtleiter autorisierten
      Ofiziellen und den Fahren zum Hinein- und Hinausschieben ihrer Motorräder, gestattet.
      Die Fahrer müssen ihr Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor ihrer jeweiligen Startzeit sowie unmittelbar
      nach Beendigung des Wettbewerbes mit abgestelltem Motor in den Parc Fermé schieben. Dort bleiben Sie
      bis kurz vor dem Start bzw. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (30 Minuten nach Zielankunft des letzten
      Teilnehmers der betreffenden Klasse). Der Parc Fermé muss mindestens 2 Stunden vor dem Start des 1.
      Teilnehmers geöffnet sein.
      Bei Mehrstunden-Enduro / CC wird der Vorstart mindestens 30 Minuten vor dem Start geöffnet und 10 Mi-
      nuten vor dem Start geschlossen.
      Im Parc Fermé ist es den Fahrern bei Bestrafung durch Wertungsausschluss verboten:
      - das Motorrad eines anderen Fahrers zu berühren;
      - das eigene Motorrad zu berühren, außer zum Hinein- und Herausschieben;
      - den Motor anzulassen;
      - zu rauchen;
      - zu tanken oder Reparaturen am Motorrad durchzuführen.
      Die Motorräder müssen im Parc Fermé ohne irgendeine Schutzabdeckung abgestellt sein.
8.6   Start
      Die Fahrer erhalten 10 Minuten vor ihrer Startzeit Zutritt zum Parc Fermé, zum alleinigen Zweck, ihre Motor-
      räder vom Parc Fermé zum Start zu schieben. Es dürfen keinerlei Arbeiten an den Motorrädern vorgenom-
      men werden. Zuwiderhandlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft.
      Die Teilnehmer werden in Abständen von einer Minute, dem Zeitplan der Veranstaltung entsprechend, ge-
      startet. Den Umständen entsprechend kann der Abstand von 1 Minute verlängert werden, wobei diese
      Verlängerung für alle Teilnehmer gleich sein muss. Die genaue Startzeit jedes Teilnehmers ist aus seiner
      Kontrollkarte / ofizieller Aushang ersichtlich.
      Die Teilnehmer einer Mehrstunden-Enduro / CC starten klassenweise zeitgleich. Je nach Starterfeld der
      einzelnen Klassen können auch mehrere Klassen zusammengelegt werden.
      Verspätet am Start eintreffende Fahrer erhalten eine neue Startzeit. Die Verspätungsminuten werden auf
      die Karenzzeit (s. Pkt. 8.8) angerechnet. Fahrer mit mehr als 15 Minuten Verspätung gegenüber ihrer Soll-
      Startzeit werden zum Start nicht mehr zugelassen.
      Verspätet am Start/Vorstart eintreffende Fahrer einer Mehrstunden-Enduro / CC verlieren ihren Startplatz
      und starten nach Weisung des Fahrtleiters am Ende des Feldes.
8.7   Zuverlässigkeitsfahrt
      Für die verschiedenen Abschnitte der Zuverlässigkeitsfahrt sind die Soll-Fahrtzeiten vom Veranstalter vor-
      gegeben und auf den Kontrollkarten der Teilnehmer vermerkt.
      Für Verspätungen räumt der Veranstalter den Teilnehmern eine Karenzzeit von 30 Minuten (Fahrtstrecke
      von einer Zeitkontrolle zur nächsten Zeitkontrolle) ein. Bei Überschreitung erfolgt Wertungsausschluss.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
      Über- und Unterschreitung der jeweiligen Soll-Fahrzeit werden pro angefangener Minute mit einer Strafzeit
      von 60 Sekunden belegt. Anträge auf zusätzliche Karenzzeit können vom Schiedsgericht nur dann berück-
      sichtigt werden, wenn die Verspätung auf außerordentliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der
      betreffenden Teilnehmer lagen – z. B. ”Erste Hilfe” bei Unfällen – verursacht wurden. Die Nachweisplicht
      liegt beim Antragsteller. Der Vorwand durch andere Teilnehmer behindert worden zu sein, kann nicht als
      Begründung anerkannt werden.
      Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: 00.01 – 24.00 Uhr: Nur die abgelaufenen
      Minuten werden gewertet. Die während der gesamten Veranstaltung geltende ofizielle Zeit wird vom Veran-
      stalter vor dem Start bekannt gegeben.
      Die registrierte Zeit ist immer neue Startzeit.
      Der Veranstalter ist angehalten, die Soll-Fahrzeiten an den Clubsportcharakter anzupassen.
8.8   Wertungsprüfungen
      Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken.
      Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Enduro-Motorräder abgestimmt, indem sie überwiegend
      auf unbefestigten Wegen stattinden. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass
      durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es
      ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu
      fahren.
      Starts an den Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt:
      An der Wertungsprüfung muss das Motorrad unverzüglich zum Start vorgezogen werden. Der Starter zählt
      laut: ”10 Sekunden” und die letzten 5 Sekunden einzeln. Sobald die letzten 5 Sekunden abgelaufen sind,
      wird das Startsignal gegeben, worauf der Teilnehmer starten muss.
      Jeder Fahrer, der sich weigert am Start einer Wertungsprüfung zu der Zeit und in der Reihenfolge, die ihm
      vorgeschrieben war, zu starten oder den Start verzögert, wird beim ersten Verstoß verwarnt, bei weiteren
      Verstößen mit einer Zeitstrafe von 10 Sekunden, 60 Sekunden und nach dem 4. Verstoß mit dem Wer-
      tungsausschluss belegt. Der Start einer Wertungsprüfung kann nur im Falle höherer Gewalt verschoben
      werden. Ein Frühstart, d. h. Start vor Erteilen des Signals durch den Starter, wird mit einer Zeitstrafe von 60
      Sekunden geahndet und kann im Wiederholungsfall auch zum Wertungsausschluss durch den Fahrtleiter
      führen.
      Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel liegend zu durchfahren, ein Anhalten zwischen dem Ziel und dem
      Stopp ist unter Androhung einer Bestrafung (s. Pkt. 10) verboten. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie
      mit automatischen Geräten, vorzugsweise durch Transponderzeitnahme. Die von den Teilnehmern in jeder
      Wertungsprüfung gefahrenen Zeiten, angegeben in Stunden, Minuten und Sekunden, werden zusammen
      mit evtl. Zeitstrafen addiert. Es werden 1/10 Sekunden gewertet.
      Bei Rundkursen erfolgt der Start stehend. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird von der
      Zeitnahme festgestellt. Wird eine Runde zu wenig gefahren, wird eine Maximalzeit für diese WP gewertet.
      Das Befahren einer Wertungsprüfung ist während der Dauer des Wettbewerbes nur einmal gestattet. Bei
      mehrfachem Befahren der gleichen WP gemäß Fahrtanweisung des Veranstalters gilt diese Bestimmung
      analog für jeden Durchgang. Nochmaliger Start bzw. Wiederholung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung
      des Fahrtleiters oder des WP-Leiters in Abstimmung mit dem Fahrtleiter. Zuwiderhandlungen können mit
      Wertungsausschluss bestraft werden. Bei festgestellten Verstößen kann der Fahrtleiter – je nach Lage des
      einzelnen Falles – Strafen bis zum Wertungsausschluss verhängen.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
      Bewusstes Blockieren der Strecke einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsausschluss des blockieren¬den
      Teilnehmers.
      Auslassen oder Nichtbeenden einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsverlust.
8.9   Kontrollen
      a) Allgemeine Bestimmungen
          Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht die für die Kontrolle notwendige Zeit über-
          schreiten. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist streng verboten:
          (a) in die Kontrollzone aus einer anderen als der für die Veranstaltung vorgesehen Richtung einzufahren;
          (b) nach Eintrag des Kontrollvermerkes die Kontrollzone nochmals zu durchqueren bzw. in sie wieder
              einzufahren;
          (c) entgegen der Fahrtrichtung auszufahren.
      Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des ersten Teilnehmers geöffnet.
      Wenn der Fahrtleiter keine andere Anweisung gibt, werden sie 30 Minuten nach der theoretischen Durch-
      fahrtszeit des letzten Teilnehmers geschlossen.
      Die Teilnehmer sind verplichtet, an allen Kontrollenstellen den Anweisungen der jeweiligen verantwortli-
      chen Sportwarte Folge zu leisten. Missachtung kann nach Ermessen des Fahrtleiters zu Strafen bis zum
      Wertungsausschluss führen.
      b) Durchfahrtskontrollen (DK)
          Die Durchfahrtskontrollen sind durch blaue Flaggen gekennzeichnet, die sich 200m vor der Kontrollstelle
          auf beiden Streckenseiten beinden.
          An den Durchfahrtskontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Ofiziellen die Durchfahrt
          auf ihrer Kontrollkarte bzw. ihrem DK-Streifen bestätigt. Die Eintragung erfolgt nach Aushändigung der
          Kontrollkarte bzw. des DK-Streifens. Eine Registrierung der Durchfahrtszeit an diesen Kontrollen unter-
          bleibt.
          Nach der Bestätigung der Durchfahrt auf der Kontrollkarte wird die Startnummer der Teilnehmer auch in
          die Kontrollliste eingetragen. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten
          die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.
      c) Zeitkontrollen (ZK)
          Die Zeitkontrollen werden durch zwei weiße Flaggen 200m und zwei gelbe Flaggen 5m vor der Zeitregis-
          trierung angekündigt.
          An den Zeitkontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Ofiziellen die Durchfahrtszeit auf
          ihrer Kontrollkarte bestätigt. Die Eintragung erfolgt mit dem Zeitdrucker oder per Hand zu dem Zeitpunkt,
          wenn der Fahrer die gelbe Flagge passiert hat. Durch den Einsatz mittels Transpondererfassung kann die
          Eintragung auch auf einem anderen Weg erfolgen. Gleichzeitig werden die Startnummer des Teilnehmers
          und seine Durchfahrtszeit auch in die Kontrollliste eingetragen.
          Soll-Ankunftszeit ist die Zeit, die sich aus der an der vorhergehenden Zeitkontrolle registrierten Zeit plus
          der vorgegebenen Fahrzeit für den zuletzt absolvierten Fahrtabschnitt ergibt.
          Stempelzeit ist immer neue Startzeit. Verspätungen bzw. Verfrühungen können nicht ausgeglichen wer-
          den.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
          Die Zeitkontrolle gilt als Parc Fermé Bereich.
          Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmun-
          gen des DMSB für Enduro.
8.10 Mehrstunden-Enduro / Cross Country
     Der Wettbewerb wird nur auf einer Wertungsprüfung durchgeführt. Wertungsprüfungen sind Geschwindig-
     keitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den
     Charakter der Motorräder abgestimmt. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass
     durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es
     ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu
     fahren.
     Nach dem Start wird der Rundkurs von allen gestarteten Teilnehmern befahren. Nach Ablauf der vorge-
     schriebenen Zeit wird der Führende an der Kontrollstelle (Ziel) abgewunken, die nachfolgenden Fahrer
     anschließend nach Zieldurchfahrt. Nur diese Teilnehmer werden für den Lauf gewertet.
     Aufgabe der Teilnehmer ist es, möglichst viele Runden innerhalb der Zeitvorgabe zu absolvieren. Bei Run-
     dengleichheit zählt die Reihenfolge der Zieldurchfahrt.
     Der Start an der Wertungsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: Die Fahrer schieben die Motorräder
     aus dem Vorstart an die vorgegebene Startlinie. Hier werden die Fahrzeuge abgestellt, eine Unterstützung
     durch einen Helfer ist ausgeschlossen. Die Reihenfolge wird durch den Veranstalter gem. dem aktuellen
     Serienergebnis festgelegt bzw. bei der ersten Veranstaltung ausgelost. Bei Unklarheiten entscheidet das
     Schiedsgericht. Die Fahrer stehen ca. 20 m von ihren Fahrzeugen entfernt und starten gemeinsam. (Eine
     andere Startprozedur kann durch den Veranstaltungsleiter festgelegt werden.)
8.11 Tanken und Reparaturen
     Für das Tanken, das während der Fahrzeit an öffentlichen Tankstellen oder vom Veranstalter vorgesehenen
     Plätzen zu erfolgen hat, wird keine zusätzliche Zeit gewährt.
     Reparaturen dürfen während der Veranstaltung nur vom Fahrer durchgeführt werden.
     Insbesondere wird hier im Hinblick auf den Boden- und Umweltschutz auf die Beachtung der DMSB-Umwel-
     trichtlinien hingewiesen.
     Bei der Mehrstunden-Enduro / CC ist das Tanken und evtl. Reparaturarbeiten ausschließlich innerhalb der
     ”Helferzone” zulässig.
8.12 Fremde Hilfe, Kontaktaufnahme, Begleitung
     Während des ganzen Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fah-
     rers oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß dagegen gilt als ”Fremde Hilfe”.
     Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” wird mit Wertungsausschluss bestraft.
8.13 Schlussabnahme
     Unmittelbar nach Ankunft des Teilnehmers am Ziel muss er sein Motorrad in den Parc Fermé bringen. Hier
     kann eine kurze Überprüfung erfolgen.
     Bei der Schlussabnahme oder innerhalb von 30 Minuten danach können Motorräder, die die Veranstaltung
     beendet haben, überprüft werden. Wird festgestellt, dass das Motorrad nicht den Bestimmungen der Klasse
     entspricht für die es genannt wurde, wird der betreffende Fahrer ausgeschlossen.

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     Die Startnummer der Fahrer, deren Motorräder einer von dem Schiedsgericht bzw. vom Veranstalter
     ange¬ordneten Schlussabnahme unterzogen werden sollen, werden durch Aushang am Ziel bzw. bei der
     Einfahrt zum Parc Fermé bekannt gegeben. Teilnehmer, die sich dieser für sie angeordneten Prüfung ent-
     ziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
     Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für die zu überprüfenden Motorräder die Bestimmungen des
     Parc Fermé zu verlängern und die Motorräder bei Abwesenheit der Teilnehmer nach deren vorheriger Zu-
     stimmung zu überprüfen.

9.   Wertung
     1. Gesamtsieger wird der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtfahrzeit, die sich aus der Addition der effek-
        tiven Fahrzeiten der verschiedenen Wertungsprüfungen unter Hinzurechnung evtl. Strafzeiten ergibt. Die
        weiteren Platzierungen ergeben sich aus den ansteigenden Gesamtfahrzeiten. Auf gleicher Basis werden
        die Klassensieger und das Mannschaftsergebnis ermittelt.
     2. Bei Zeitgleichheit werden die besseren Fahrzeiten der Wertungsprüfungen in der Reihenfolge WP 1, WP
        2, WP 3 usw. zur Wertung herangezogen.
     3. Ort und Zeitpunkt des ofiziellen Aushangs der Ergebnisse sind aus dem Zeitplan (s. Veranstaltungsaus-
        schreibung) ersichtlich.
     4. Bei Mehrstunden-Enduro / CC siehe Punkt 8.11

10. Wertungsstrafen
     Bei Missachtung der wettbewerbsspeziischen Bestimmungen können vom Veranstalter oder dem Schieds-
     gericht folgende Strafen verhängt werden (Es gelten die Punkte 1 bis 9):
     Nichtzulassung
     Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen (s. Punkt 6)
     Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung (s. Punkt 8.2)
     Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere (s. Punkt 7)
     Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start (s. Punkt 8.7)
10.1 Zeitstrafen
     Verlust der Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) = 30 Sek.
     Zeitunterschreitung und Zeitüberschreitung (zu frühes/spätes Stempeln an einer ZK)pro angefangene Minu-
     te = 60 Sek.
     Nichtbefolgung der Anordnung der Ofiziellen beim Start zur WP (s. Punkt 8.9) = 300 Sek.
     Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.9 8) = 60 Sek.
10.2 Wertungsverlust
     Fehlen eines Kontrollstempels oder Kontrolleintragung (s. Punkt 8.4)
     Nichtaushändigung der Kontrollkarte an einer Kontrolle oder am Ziel (s. Punkt 8.4)
     Überschreitung der Gesamtkarenz von 60 Minuten (s. Punkt 8.8)

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      Überschreitung der ZK-Karenz von 30 Minuten (s. Punkt 8.8)
      Auslassen oder Nichtbeenden einer WP (s. Punkt 8.9)
10.3 Wertungsausschluss
      Motorradtausch nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7)
      Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7)
      Grobe Verstöße gegen die StVO bzw. die Reparaturvorschriften (s. Punkt 7, 8.3 und 8.12)
      Eintragungen für Verkehrsübertretung (s. Punkt 8.3)
      Unterlassen von ”Erster Hilfe” (s. Punkt 8.3)
      Vorlage einer geänderten Kontrollkarte (s. Punkt 8.4)
      Verstoß gegen die Parc Fermé-Bestimmungen (s. Punkt 8.6)
      Befahren der Strecke quer oder entgegen der Fahrtrichtung (s. Punkt 8.9)
      Absichtliches Blockieren der Strecke (s. Punkt 8.9)
      Unberechtigtes Befahren der WP (s. Punkt 8.9)
      Wiederholter Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.8)
      Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” (s. Punkt 8.13)
      Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen (s. Punkt 8.14)
      Verweigerung der Technischen Überprüfung (s. Punkt 8.14)
      Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (s. Punkt 8.12, Wertungsausschluss vorbehalten)
      Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße Disziplinarmaßnahmen ergriffen
      werden.

11.   Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
      Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

12. Versicherungen
      Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:
      1. Veranstalter-Haftplicht-Versicherung
      2. Teilnehmer-Haftplicht-Versicherung
      3. Zuschauer-Unfall-Versicherung
      4. Sportwarte-Unfall-Versicherung
      5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftplicht-Versicherung
      gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

13. Haftungsausschluss
      Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

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Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

16. Preise / Siegerehrung
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen
17.1 Sachrichter / Sportwarte
     Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
17.2 Schiedsgericht
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
17.3 Strafen
     Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe

18. Einsprüche
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
     Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der je-
     weiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu stellen.
     Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt € 100,--

19. Besondere Bestimmungen
19.1 Umweltbestimmungen
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
19.2 Anti-Doping
     Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

     Mit der Federführung beauftragt:
     ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.

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