ADAC Enduro Cup Reglement 2018 - ADAC Motorsport
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Motorsport ADAC Enduro Cup Reglement 2018 Grundausschreibung Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country
Jahrgang 2018 Version gültig vom geänderte Artikel 0 01.01.2018 3., 3.2, 4., 5.3, 5.4 1 28.03.2018 5.3 2 3 4
ADAC Enduro Cup 2018 (Version 1 gültig vom 28.03.2018) 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Der ADAC e.V., Ressort Motorsport, Hansastraße 19, 80686 München, schreibt für das Jahr 2018 den ADAC Enduro Cup 2018 (AEC 2018) aus. 1.2. Die Federführung liegt bei der Abteilung Jugend- & Motor-Sport des ( 05 21) 10 81 152 ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Fax.: ( 05 21) 10 81 250 email: Oliver.Schumacher@owl.adac.de web: www.enduro-cup.de Eckendorfer Str. 36 33609 Bielefeld 1.3. Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen bei den einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden Cup - Bedingungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (s. Art. 17.1, 17.2 und 18 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Cross-Country 2018). 1.4 Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, - die ADAC- Regionalclubs, den Promoter/Serienorganisator, - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulars / der Online-Nennung an den ADAC, ADAC Regionalclub oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber / Halter / Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Der Ersatz und Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage des Cups oder eines Cuplaufes ist ausgeschlossen. 1.5. Die Wertungsläufe (siehe Pkt. 4) werden nach der Grundausschreibung für Enduro, und Cross-Country 2018 und dem Motorrad-Sport-Gesetz des DMSB durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Bei notwendigen Geschwindigkeits- / Geräuschmessungen entsprechend behördlicher Auflagen werden die Ergebnisse der Veranstaltermessung als Sachrichterentscheidung anerkannt. Ein Einspruch dagegen ist unzulässig. 1.6 Unerlaubte Werbung insbesondere am Fahrzeug, Startnummern, Fahrerausrüstung, Truck und bei den Veranstaltungen zum ADAC Enduro Cup Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen oder Ähnliches aus den Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Enduro Cup einschließlich deren Veranstaltungen zu präsentieren: • Tabak und Tabakprodukte • Alkohol (mit Ausnahme von Bier) • Pornographie • Politik • Religion • soziale oder beleidigende Werbung • private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland
2. Teilnehmer / Nennungen 2.1. Gewertet werden DMSB-Lizenzinhaber mit persönlicher ADAC-Mitgliedschaft entsprechend nachfolgender Klasseneinteilung, die sich für den Cup unter www.enduro- cup.de eingeschrieben haben. 2.2. Eine Einschreibung zum ADAC Enduro Cup 2018 ist erforderlich. Eine Tageswertung bleibt jedoch hiervon unberührt. Die Einschreibung erfolgt über das Internet (www.enduro-cup.de) oder durch Papierform an den ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.. Nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 wird der Teilnehmer im Internet veröffentlicht und erhält eine Dauerstartnummer (Für die Zuteilung der Startnummer bei Veranstaltungen parallel zu DMSB Prädikaten kann keine Gewährleistung übernommen werden). 2.3 Die Nennung erfolgt über das Internetportal www.easy-race.de. Das Nennformular wird hierbei am Veranstaltungstag vom Veranstalter vorgelegt und vom Teilnehmer unterschrieben. Der Veranstalter kann ausnahmsweise Papiernennungen auch am Veranstaltungstag zulassen. Mit Abgabe der Nennung wird die Zahlung des Nenngeldes fällig. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 kann durch den Veranstalter bei nicht fristgerechtem Eingang der Nennung (nach Nennschluss) bei eingeschriebenen Teilnehmern erhoben werden. 2.4 Die Höhe des Nenngeldes beträgt € 40,00 pro Veranstaltung. In den Schülerklassen beträgt das Nenngeld € 20,00.- pro Veranstaltung. 2.5 Für Veranstaltungen, bei denen die Zeitmessung über eine Transponderanlage durchgeführt wird, ist ein Transponder der Marke mylaps Typ MX (oder kompatibel) erforderlich. Dieser kann beim Veranstalter gegen eine Leihgebühr in Höhe von € 10,00 pro Veranstaltungstag geliehen werden. 3. Klasseneinteilung (Farbe der Startnummernschilder) Klasse EC 1 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ (schwarzer Grund/weiße Ziffern; roter Grund/weiße Ziffern; gelber Grund/schwarze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 2 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB B / C Lizenz, DSZ (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 3 : Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz, DSZ (weißer Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 4 : Enduro-Motorräder offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ Damen (lila Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 5 : Enduro-Motorräder Baujahr 1992 oder älter offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ (blauer Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 6 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ Geburtsjahr 1977 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 7 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ Geburtsjahr 1967 oder älter (grüner Grund/weiße Ziffern) Klasse EC 9 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter) (blauer Grund/weiße Ziffern) (DSZ – DMSB Startzulassung) Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt werden. Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem. besonderen Bestimmungen (Veröffentlichung unter www.enduro-cup.de). Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet. 3.2. Die Ausschreibung weiterer Klassen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung der Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für die Serie gewertet. Klasse EC 8 : Quad / ATV offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ (gelber Grund/schwarze Ziffern) Klasse EC 10 : Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB C Lizenz, DSZ Einsteigerklasse Klasse EC 11 : Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ (gelber Grund/schwarze Ziffern) Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart „Mehrstundenenduro“ auf abgesperrten Rundkursen. Klasse EC 12 MX Motorräder (EC 12a) ohne Hubraumbeschränkung, Quad, ATV (EC 12b), offen für DMSB Inter / B / C Lizenz, DSZ Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA Cross Country. Schülerklassen (gem. GA Enduro Art. 3.1 und 5.): □ Schülerklasse A ab 6 Jahren bis 50 ccm - Automatik □ Schülerklasse B ab 8 Jahren bis 65 ccm - Automatik/Schaltgetriebe □ Jugendklasse C ab 10 Jahren bis 85 ccm - 2T, 150 ccm – 4T □ Jugendklasse D ab 14 Jahren bis 125 ccm - 2T, 150 ccm – 4T (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres, max. Alter 16 Jahre)
4. Wertungsläufe 2018 es gilt die Auflistung unter www.enduro-cup.de WERTUNGSTABELLE Starter in der Klasse (= N) Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 1 390 700 725 740 750 757 763 767 770 773 775 777 779 780 781 782 783 784 785 786 786 787 788 2 360 650 680 700 714 725 733 740 745 750 754 757 760 763 765 767 768 770 771 773 774 775 3 345 620 650 671 688 700 710 718 725 731 736 740 744 747 750 753 755 757 759 761 763 4 336 600 629 650 667 680 691 700 708 714 720 725 729 733 737 740 743 745 748 750 5 330 586 613 633 650 664 675 685 693 700 706 712 717 721 725 729 732 735 738 6 326 575 600 620 636 650 662 671 680 688 694 700 705 710 714 718 722 725 7 323 567 590 609 625 638 650 660 669 676 683 689 695 700 705 709 713 8 320 560 582 600 615 629 640 650 659 667 674 680 686 691 696 700 9 318 555 575 592 607 620 631 641 650 658 665 671 677 683 688 10 316 550 569 586 600 613 624 633 642 650 657 664 670 675 11 315 546 564 580 594 606 617 626 635 643 650 657 663 12 314 543 560 575 588 600 611 620 629 636 643 650 13 313 540 556 571 583 595 605 614 623 630 638 14 312 323 553 567 579 590 600 609 617 625 15 311 321 550 563 575 586 595 604 613 16 Die Punkte wurden errechnet nach: 311 320 547 560 571 582 591 600 17 310 319 545 557 568 578 588 18 Platz x 30 309 318 543 555 565 575 19 Punkte= 80 - x 10 309 317 541 552 563 20 N+ 1 309 316 539 550 21 308 316 538 22 308 315 23 Ausnahme: Bis zu 10% (gerundet) der letzten Fahrer der Klasse erhalten 60% der gerechneten Punkte 308 24 5. Wertung 5.1. Es erfolgt eine Klassen-Wertung nach den offiziellen Klassen-Ergebnislisten der einzelnen Veranstaltungen in den vom ADAC ausgeschriebenen Klassen. Die Auswertung wird vom federführenden ADAC Regional-Club automatisch durchgeführt und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche sind spätestens 10 Werktage nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet (www.enduro-cup.de) schriftlich dem federführenden ADAC- Regional-Club mitzuteilen. In Zweifelsfällen entscheidet dieser in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport. Danach ist die Wertung endgültig. 5.2. Die Ermittlung der Punkte für die einzelne Veranstaltung erfolgt nach der im Innenteil dieser Ausschreibung abgedruckten Wertungstabelle / Formel. Aus dieser geht die für jeden
Teilnehmer - unter Berücksichtigung seiner Platzierung und der Starterzahl in seiner Klasse - anzurechnende Punktzahl hervor. 5.3. Für das Serienergebnis werden zwei Streichergebnisse von den durchgeführten Veranstaltungen berücksichtigt. Bei 8 oder weniger Läufen, werden alle Läufe gewertet. 5.4. Es werden alle eingeschriebenen Teilnehmer gewertet. 5.5. Ein Lizenzfahrer, gegen den im Jahr 2018 eine Sportstrafe durch das DMSB-Sport- bzw. Berufungsgericht ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC-Regional- Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden. 5.6 Fahrer, gegen die bei einer Veranstaltung zum ADAC Enduro Cup durch das Schiedsgericht eine Strafe ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC- Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden. 5.7. Sollten am 15.11.2018 die Ergebnisse eines Prädikatslaufes wegen einer schwebenden Berufung noch nicht vorliegen, entscheidet der federführende ADAC-Regional-Club in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, über die anzuwendende Wertung zum ADAC Enduro Cup 2018. 6. Pokal-Wertung / Ehrenpreise 6.1. Gewinner des ADAC Enduro Cups 2018 der jeweiligen Klasse ist der Fahrer / die Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in den Klassen 1 bis 7 und 9 errungen wurden. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. 6.2. Gewinner des ADAC Enduro Mannschafts Cup 2018 ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl (Klassen 1 bis 7 und 9). Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen. Die Wertung ergibt sich aus der jeweiligen Gesamtwertung des Laufes. 6.3. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl von Klassensiegen, danach die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für den Teilnehmer gewerteten Wertungsläufen. 6.4. Pokale / Ehrenpreise werden für die Plätze 1 bis 3 ausgegeben. 6.5. Die Aushändigung der Ehrenpreise erfolgt anlässlich der Siegerehrung nach dem letzten Lauf. 6.6. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für den Preisträger verbindlich. Ehrenpreise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht. ALLGEMEINER DEUTSCHER AUTOMOBIL CLUB e.V. - Ressort Motorsport - München, im Januar 2018
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad Cross Country 2018 Stand: 01.12.2017 – Änderungen sind kursiv abgedruckt 1. Allgemeines Eine Motorrad-Enduro ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen auf Schotterwegen, Motocross- sowie Enduro-Sonderprüfungsstrecken und wird durch Etappen mit vorgeschriebenen Sollzeiten ergänzt. Je nach Veranstaltung kann die Enduro auch als Mehrstundenenduro auf Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik durchgeführt werden. Cross Country (kurz: CC) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder, Quads und ATV`s als Mehrstun- den-Zuverlässigkeitsfahrt auf abgesperrten Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik. Jeder Motorradfahrer kann mit einem käulichen Enduro-Motorrad ohne besondere Vorbereitungen daran teilnehmen, wenn er eine Nennung für die jeweilige Veranstaltung abgibt und vom Veranstalter akzeptiert wird. Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen der StVO (entfällt bei CC), der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe, der vorliegenden Grundausschreibung, den DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl. - insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) - noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt. Bei Veranstaltungen, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs teilnehmen, kann der Veranstalter insbesondere zu den Punkten 4. bis 10. dieser Grundausschreibung anders lautende Bestimmungen und Erläuterungen festlegen. In diesem Fall darf eine Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Sportabteilung nur dann er- teilt werden, wenn sich aus der Veranstalterausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungs- ablauf entsprechend der Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt. Der Classic Endurosport, außerhalb von DMSB Prädikaten, gehört nicht in den lizenzplichtigen Clubsport. Der Classic Endurosport dient in erster Linie den Erhalt und der Plege des technischen Kulturgutes und ist dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen. 2. Veranstaltung / Veranstalter In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen. Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB Mitgliedsorganisation/ ADAC Sportabteilung genehmigt. Fahrtleiter, Sportkommissar und Technischer Kommissar sollten gemäß ihren Aufgaben in Besitz einer gül- tigen DMSB Sportwartlizenz (Enduro) sein. Der Sportkommissar ist Mitglied des Schiedsgerichtes. Die ex- akte Handhabe hinsichtlich des Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sportabteilung. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Ausle- gung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Sportkommissar. Seite 1
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country 3. Teilnehmer / Fahrer / Mannschaften Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei CC). Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz oder DSZ). Des Weiteren sind auch nicht lizenzierte ausländische Teilnehmer gemäß Art. 3 der DMSB-Rahmenaus- schreibung für Clubsport Wettbewerbe startberechtigt. In allen ausgeschriebenen Schüler- und Jugendklas- sen sind Jugendliche mit einer DMSB J-Lizenz sowohl start- wie auch punkteberechtigt. Fahrer/Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht wer- den. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/Beifahrer zu unterschreiben. Hierfür ist Fahrer/ Beifahrer selbst verantwortlich. Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft fahren. Zur Mannschaftswertung werden nur Veranstaltungen herangezogen, bei denen alle Klassen der jeweiligen Mannschaftswertung ausgeschrieben werden. 3.1 Teilnehmer zur Nachwuchsgewinnung Zur Heranführung des Nachwuchses an den Endurosport können Schüler- und Jugendklassen ausge- schrieben werden. Das Alter wird von 6 Jahren bis 16 Jahren festgeschrieben (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres). Der Hubraum wird mit max. 125 ccm-2T, 150 ccm-4T begrenzt, eine gültige Fahrerlaubnis wird nicht benötigt und die Wettbewerbe begrenzen sich auf einen abgegrenzten Veran- staltungsbereich. Die Streckenführung ( kein öffentlicher Verkehrsbereich) muss dem Alter der Teilnehmer angepasst sein, es gilt das technische Reglement für den Motocross Sport. 4. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss 4.1 Nennungen Nennungen sind unter Benutzung des ofiziellen Nennformulars des Veranstalters abzugeben. Dieses kann auch gem. den Serienbestimmungen über das Internet erfolgen. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer sowie bei minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten den Bedingun- gen dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung oder dem Schiedsgericht ggf. noch zu erlassen- den Ausführungsbestimmungen. 4.2 Nenngeld Die Höhe des Nenngeldes wird über die Serien- oder Veranstaltungsausschreibung geregelt und soll € 40,00.- nicht überschreiten. 4.3 Nennungsschluss Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 7 Tagen (14 Tage bei Parallelveranstal- tungen zu einem DMSB Prädikat) vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzuneh- men, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurückzu- bezahlen. Die genannten Fahrer werden in der Regel nach Eingang der Nenngebühr im Internet veröffentlicht. Hier- durch entfällt dann die Nennungsbestätigung. Seite 2
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country 5. Klasseneinteilung Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen genau deiniert. Weitere De- tails können unter Beachtung der Punkte 3 und 6 gemäß Serienausschreibungen erfolgen. Sofern Schülerklassen entspr. Nr. 3.1 ausgeschrieben werden, sind diese wie folgt festgesetzt: Schülerklasse A: ab 6 Jahre bis 50 ccm -Automatik Schülerklasse B: ab 8 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe Jugendklasse C: ab 10 Jahre bis 85 ccm-2T / 150 ccm-4T Jugendklasse D: ab 14 Jahre bis 125 ccm-2T / 150 ccm-4T (es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres) 6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO ent- sprechen. Es gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro. Eine Überprüfung der Motorräder bzgl. der Einhaltung der technischen Bestimmungen des DMSB bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. Bezüglich der Reifen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro. Die Proilwahl bei Mehrstundenenduro ist freigestellt. Bei CC Veranstaltungen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross. Zulässig ist nur unverbleiter Tankstellen-Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenom- men handelsübliche Schmierstoffe 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu Stiefel und Enduro- bzw. Motocross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes ist für die Fahrer während des gesamten Wettbewerbs Plicht. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung entsprechen sowie bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer/Beifahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es wird empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutz zu tragen. 7. Dokumenten- und Technische Abnahme Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Abnahme sind vorzulegen: 1. Führerschein 2. Kraftfahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 3. DMSB-Fahrer-Lizenz entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5) 4. Schutzhelm Seite 3
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der Haftungsverzicht ist bei der Dokumentenabnahme zu unterzeichnen. Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der Schutzhelme. Motorräder, die nicht den im Punkt 6 dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen. Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und vor dem Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé / Vorstart noch Arbeiten, gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder muss dieses ausgetauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Techni- schen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungsausschluss. Die Punkte 1. und 2. entfallen bei CC Veranstaltungen. 8. Durchführung Eine Motorrad Enduro führt über eine in der Veranstaltungsausschreibung angegebene Streckenlänge und ist in einzelne Fahrtabschnitte, jeweils von einer Zeitkontrolle (ZK) bzw. Durchfahrtskontrolle (DK) zur nächsten, unterteilt. Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird anhand von Kontrollkarten überwacht. Bei der Durchführung einer Mehrstunden-Enduro / CC wird ausschließlich auf einem Rundkurs gefahren. Hier entfallen die o.a. Kontrollen und damit die Kontrollkarten. 8.1 Kennzeichnung der Teilnehmer Die Fahrer müssen ihre Fahrzeuge durch entsprechende Start-Nr.-Schilder kenntlich machen. Auf den Kon- trast zwischen Startnummer und Hintergrund wird ausdrücklich hingewiesen und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Die jeweilige Serienausschreibung kann die Farben der Hintergründe und der Startnummern in Anlehnung an die Regularien des DMSB festlegen. 8.2 Fahrdisziplin Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der ganzen Fahrt einge- halten werden. Im gesamten Verlauf der Veranstaltung muss mit Abblend- bzw. Fernlicht gefahren werden. Bei einem Defekt der Lichtanlage im Verlauf der Veranstaltung muss dieser spätestens am Rundenziel vor Einfahrt in die nächste Runde behoben werden. Bei einem Defekt der Auspuffanlage bzw. des Schalldämpfers im Verlauf der Veranstaltung ist dieser bis zur Registrierung an der nächst folgenden ZK zu beheben. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften erfolgt Wertungsausschluss. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass die Polizei Verstöße gegen die StVO dem Veranstalter zur Wahrnehmung der vorgesehenen Maßnahmen mitteilt. Bei Unfällen, in die Teil- nehmer verwickelt sind, oder wenn Menschenleben in Gefahr sind, muss Hilfe geleistet werden. Für eine glaubhafte Bestätigung des Zeitverlustes bei Hilfestellung muss selbst Sorge getragen werden. Die Teilneh- mer müssen sich mit Ausnahme auf den Sonderprüfungen auf Gegenverkehr einrichten. Jedes Anhalten innerhalb oder unmittelbar vor und nach einer Kurve, ganz gleich aus welchem Grund, ist strengstens untersagt. Fahrer, die aus zwingendem Grund anhalten, müssen Ihr Motorrad möglichst abseits der Strecke abstellen. Bei Sperrung der Strecke durch Unfall ist die Strecke freizuhalten, um Ret- tungs- und Sicherungs-Fahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Es ist den Teilnehmern strikt untersagt entgegen der markierten Streckenführung zu fahren. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungs- Seite 4
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country ausschluss. Vom Veranstalter durch Trassenbänder, Pfeile, Punkte, Seile usw. beidseitig gekennzeichnete Streckenteile sind Fahrtstrecke und dürfen nicht umfahren werden. Ebenso dürfen Randstreifen von als Strecke gekennzeichneten befestigten Straßen oder Wegen nur benutzt oder überfahren werden, wenn dies entsprechend der Streckenmarkierung ausdrücklich vorgeschrieben wird. Bei Verlassen oder Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke – auch in den Sonderprüfungen – erfolgt eine angemessene Zeitstrafe bis hin zum Wertungsausschluss für den betreffenden Fahrer, es sei denn, er kehrt an dem Punkt, an dem er die Strecke verlassen hat, wieder auf sie zurück. Fahrer und das Motorrad bilden eine Einheit, die während der Dauerprüfung und der Sonderprüfung – ausgenommen während einem freiwilligen oder unfreiwilligen Stopps – bestehen muss. Andernfalls erfolgt Ausschluss oder Wertungsverlust. Außerhalb des Wettbewerbs ist das Befahren von nicht für den öffent- lichen Straßenverkehr zugelassenen Streckenteilen und/oder das Trainieren auf Sonderprüfungsstrecken untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw. Wertungsausschluss. 8.3 Kontrollkarten Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Teilnehmer die Kontrollkarte(n), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Jeder Fahrer ist für seine Kontrollkarte selbst verantwortlich. Die Kont- rollkarte muss sich während der Veranstaltung beim Fahrer beinden und an der Kontrollstelle vom Fahrer persönlich vorgelegt werden, um mit dem entsprechenden Stempel/Eintrag versehen zu werden. Änderun- gen in der Kontrollkarte führen zum Wertungsausschluss, es sei denn, eine solche wurde von dem zustän- digen Ofiziellen vorgenommen und bestätigt. Das Fehlen einer Kontrolleintragung oder das Nichtaushändi- gen der Kontrollkarte an einer Kontrolle (Zeit-, Durchfahrts- oder Sammelkontrolle) oder am Ziel, führt zum Wertungsverlust. Eventuelle Kontrollblätter oder Kontrollstreifen für die Wertungsprüfungen sind integrierter Bestandteil der Kontrollkarte. Für diese gelten die gleichen oben angeführten Bestimmungen. Die Teilnehmer sind für das Vorweisen der Kontrollkarten an den verschiedenen Kontrollen und für die Richtigkeit der Eintragungen allein verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teilnehmers, seine Kontrollkarte zur richtigen Zeit den Ofiziellen vorzulegen und zu kontrollieren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der an der Kontrollstelle eingesetzte Ofizielle ist berechtigt, die Zeiten auf der Kontrollkarte entweder per Hand oder Drucker einzutragen. Einsprüche müssen an Ort und Stelle vorgebracht werden. Für die Auswertung ist die Kontrollkarte maßgebend. In Zweifelsfällen können die von den Kontrollstellenlei- tern geführten Durchgangslisten zur Klärung herangezogen werden. Eintragungen/Stempel der Kontrollstel- len sind nur dann gültig, wenn sie auf der für die jeweilige Etappe vorgesehenen Kontrollkarte angebracht sind. Fahrer, die ihre Kontrollkarte verlieren, müssen sich vom Obmann der nächsten Zeit- oder Durchfahrtskon- trolle eine neue Karte aushändigen lassen. Die Ersatzkarte muss dann an dieser sowie an allen folgenden Kontrollstellen verwendet werden. Für den Verlust einer Kontrollkarte wird der Fahrer mit einer Strafzeit von 30 Sekunden belegt. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrts- oder Zeitkontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro. 8.4 Besichtigungsrunde Aus Sicherheitsgründen kann die erste Runde nach Zeitplan als Besichtungsrunde gefahren werden und ist somit Bestandteil der Veranstaltung. Seite 5
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country 8.5 Parc Fermé (bei Mehrstunden Enduro / CC: Vorstart) Der Parc Fermé ist ein abgesperrtes und von entsprechend gekennzeichneten Ofiziellen überwachtes Ge- lände. Ein- und Ausgang des Parc Fermé sind deutlich markiert. Der Zugang zum Parc Fermé ist nur dem Fahrtleiter, dem Schiedsgericht, den Technischen Kommissaren, bestimmten, vom Fahrtleiter autorisierten Ofiziellen und den Fahren zum Hinein- und Hinausschieben ihrer Motorräder, gestattet. Die Fahrer müssen ihr Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor ihrer jeweiligen Startzeit sowie unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes mit abgestelltem Motor in den Parc Fermé schieben. Dort bleiben Sie bis kurz vor dem Start bzw. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist (30 Minuten nach Zielankunft des letzten Teilnehmers der betreffenden Klasse). Der Parc Fermé muss mindestens 2 Stunden vor dem Start des 1. Teilnehmers geöffnet sein. Bei Mehrstunden-Enduro / CC wird der Vorstart mindestens 30 Minuten vor dem Start geöffnet und 10 Mi- nuten vor dem Start geschlossen. Im Parc Fermé ist es den Fahrern bei Bestrafung durch Wertungsausschluss verboten: - das Motorrad eines anderen Fahrers zu berühren; - das eigene Motorrad zu berühren, außer zum Hinein- und Herausschieben; - den Motor anzulassen; - zu rauchen; - zu tanken oder Reparaturen am Motorrad durchzuführen. Die Motorräder müssen im Parc Fermé ohne irgendeine Schutzabdeckung abgestellt sein. 8.6 Start Die Fahrer erhalten 10 Minuten vor ihrer Startzeit Zutritt zum Parc Fermé, zum alleinigen Zweck, ihre Motor- räder vom Parc Fermé zum Start zu schieben. Es dürfen keinerlei Arbeiten an den Motorrädern vorgenom- men werden. Zuwiderhandlungen werden mit Wertungsausschluss bestraft. Die Teilnehmer werden in Abständen von einer Minute, dem Zeitplan der Veranstaltung entsprechend, ge- startet. Den Umständen entsprechend kann der Abstand von 1 Minute verlängert werden, wobei diese Verlängerung für alle Teilnehmer gleich sein muss. Die genaue Startzeit jedes Teilnehmers ist aus seiner Kontrollkarte / ofizieller Aushang ersichtlich. Die Teilnehmer einer Mehrstunden-Enduro / CC starten klassenweise zeitgleich. Je nach Starterfeld der einzelnen Klassen können auch mehrere Klassen zusammengelegt werden. Verspätet am Start eintreffende Fahrer erhalten eine neue Startzeit. Die Verspätungsminuten werden auf die Karenzzeit (s. Pkt. 8.8) angerechnet. Fahrer mit mehr als 15 Minuten Verspätung gegenüber ihrer Soll- Startzeit werden zum Start nicht mehr zugelassen. Verspätet am Start/Vorstart eintreffende Fahrer einer Mehrstunden-Enduro / CC verlieren ihren Startplatz und starten nach Weisung des Fahrtleiters am Ende des Feldes. 8.7 Zuverlässigkeitsfahrt Für die verschiedenen Abschnitte der Zuverlässigkeitsfahrt sind die Soll-Fahrtzeiten vom Veranstalter vor- gegeben und auf den Kontrollkarten der Teilnehmer vermerkt. Für Verspätungen räumt der Veranstalter den Teilnehmern eine Karenzzeit von 30 Minuten (Fahrtstrecke von einer Zeitkontrolle zur nächsten Zeitkontrolle) ein. Bei Überschreitung erfolgt Wertungsausschluss. Seite 6
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Über- und Unterschreitung der jeweiligen Soll-Fahrzeit werden pro angefangener Minute mit einer Strafzeit von 60 Sekunden belegt. Anträge auf zusätzliche Karenzzeit können vom Schiedsgericht nur dann berück- sichtigt werden, wenn die Verspätung auf außerordentliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Teilnehmer lagen – z. B. ”Erste Hilfe” bei Unfällen – verursacht wurden. Die Nachweisplicht liegt beim Antragsteller. Der Vorwand durch andere Teilnehmer behindert worden zu sein, kann nicht als Begründung anerkannt werden. Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: 00.01 – 24.00 Uhr: Nur die abgelaufenen Minuten werden gewertet. Die während der gesamten Veranstaltung geltende ofizielle Zeit wird vom Veran- stalter vor dem Start bekannt gegeben. Die registrierte Zeit ist immer neue Startzeit. Der Veranstalter ist angehalten, die Soll-Fahrzeiten an den Clubsportcharakter anzupassen. 8.8 Wertungsprüfungen Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Enduro-Motorräder abgestimmt, indem sie überwiegend auf unbefestigten Wegen stattinden. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Starts an den Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt: An der Wertungsprüfung muss das Motorrad unverzüglich zum Start vorgezogen werden. Der Starter zählt laut: ”10 Sekunden” und die letzten 5 Sekunden einzeln. Sobald die letzten 5 Sekunden abgelaufen sind, wird das Startsignal gegeben, worauf der Teilnehmer starten muss. Jeder Fahrer, der sich weigert am Start einer Wertungsprüfung zu der Zeit und in der Reihenfolge, die ihm vorgeschrieben war, zu starten oder den Start verzögert, wird beim ersten Verstoß verwarnt, bei weiteren Verstößen mit einer Zeitstrafe von 10 Sekunden, 60 Sekunden und nach dem 4. Verstoß mit dem Wer- tungsausschluss belegt. Der Start einer Wertungsprüfung kann nur im Falle höherer Gewalt verschoben werden. Ein Frühstart, d. h. Start vor Erteilen des Signals durch den Starter, wird mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet und kann im Wiederholungsfall auch zum Wertungsausschluss durch den Fahrtleiter führen. Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel liegend zu durchfahren, ein Anhalten zwischen dem Ziel und dem Stopp ist unter Androhung einer Bestrafung (s. Pkt. 10) verboten. Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit automatischen Geräten, vorzugsweise durch Transponderzeitnahme. Die von den Teilnehmern in jeder Wertungsprüfung gefahrenen Zeiten, angegeben in Stunden, Minuten und Sekunden, werden zusammen mit evtl. Zeitstrafen addiert. Es werden 1/10 Sekunden gewertet. Bei Rundkursen erfolgt der Start stehend. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird von der Zeitnahme festgestellt. Wird eine Runde zu wenig gefahren, wird eine Maximalzeit für diese WP gewertet. Das Befahren einer Wertungsprüfung ist während der Dauer des Wettbewerbes nur einmal gestattet. Bei mehrfachem Befahren der gleichen WP gemäß Fahrtanweisung des Veranstalters gilt diese Bestimmung analog für jeden Durchgang. Nochmaliger Start bzw. Wiederholung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Fahrtleiters oder des WP-Leiters in Abstimmung mit dem Fahrtleiter. Zuwiderhandlungen können mit Wertungsausschluss bestraft werden. Bei festgestellten Verstößen kann der Fahrtleiter – je nach Lage des einzelnen Falles – Strafen bis zum Wertungsausschluss verhängen. Seite 7
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Bewusstes Blockieren der Strecke einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsausschluss des blockieren¬den Teilnehmers. Auslassen oder Nichtbeenden einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsverlust. 8.9 Kontrollen a) Allgemeine Bestimmungen Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht die für die Kontrolle notwendige Zeit über- schreiten. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist streng verboten: (a) in die Kontrollzone aus einer anderen als der für die Veranstaltung vorgesehen Richtung einzufahren; (b) nach Eintrag des Kontrollvermerkes die Kontrollzone nochmals zu durchqueren bzw. in sie wieder einzufahren; (c) entgegen der Fahrtrichtung auszufahren. Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des ersten Teilnehmers geöffnet. Wenn der Fahrtleiter keine andere Anweisung gibt, werden sie 30 Minuten nach der theoretischen Durch- fahrtszeit des letzten Teilnehmers geschlossen. Die Teilnehmer sind verplichtet, an allen Kontrollenstellen den Anweisungen der jeweiligen verantwortli- chen Sportwarte Folge zu leisten. Missachtung kann nach Ermessen des Fahrtleiters zu Strafen bis zum Wertungsausschluss führen. b) Durchfahrtskontrollen (DK) Die Durchfahrtskontrollen sind durch blaue Flaggen gekennzeichnet, die sich 200m vor der Kontrollstelle auf beiden Streckenseiten beinden. An den Durchfahrtskontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Ofiziellen die Durchfahrt auf ihrer Kontrollkarte bzw. ihrem DK-Streifen bestätigt. Die Eintragung erfolgt nach Aushändigung der Kontrollkarte bzw. des DK-Streifens. Eine Registrierung der Durchfahrtszeit an diesen Kontrollen unter- bleibt. Nach der Bestätigung der Durchfahrt auf der Kontrollkarte wird die Startnummer der Teilnehmer auch in die Kontrollliste eingetragen. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro. c) Zeitkontrollen (ZK) Die Zeitkontrollen werden durch zwei weiße Flaggen 200m und zwei gelbe Flaggen 5m vor der Zeitregis- trierung angekündigt. An den Zeitkontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Ofiziellen die Durchfahrtszeit auf ihrer Kontrollkarte bestätigt. Die Eintragung erfolgt mit dem Zeitdrucker oder per Hand zu dem Zeitpunkt, wenn der Fahrer die gelbe Flagge passiert hat. Durch den Einsatz mittels Transpondererfassung kann die Eintragung auch auf einem anderen Weg erfolgen. Gleichzeitig werden die Startnummer des Teilnehmers und seine Durchfahrtszeit auch in die Kontrollliste eingetragen. Soll-Ankunftszeit ist die Zeit, die sich aus der an der vorhergehenden Zeitkontrolle registrierten Zeit plus der vorgegebenen Fahrzeit für den zuletzt absolvierten Fahrtabschnitt ergibt. Stempelzeit ist immer neue Startzeit. Verspätungen bzw. Verfrühungen können nicht ausgeglichen wer- den. Seite 8
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Die Zeitkontrolle gilt als Parc Fermé Bereich. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmun- gen des DMSB für Enduro. 8.10 Mehrstunden-Enduro / Cross Country Der Wettbewerb wird nur auf einer Wertungsprüfung durchgeführt. Wertungsprüfungen sind Geschwindig- keitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Motorräder abgestimmt. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren. Nach dem Start wird der Rundkurs von allen gestarteten Teilnehmern befahren. Nach Ablauf der vorge- schriebenen Zeit wird der Führende an der Kontrollstelle (Ziel) abgewunken, die nachfolgenden Fahrer anschließend nach Zieldurchfahrt. Nur diese Teilnehmer werden für den Lauf gewertet. Aufgabe der Teilnehmer ist es, möglichst viele Runden innerhalb der Zeitvorgabe zu absolvieren. Bei Run- dengleichheit zählt die Reihenfolge der Zieldurchfahrt. Der Start an der Wertungsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: Die Fahrer schieben die Motorräder aus dem Vorstart an die vorgegebene Startlinie. Hier werden die Fahrzeuge abgestellt, eine Unterstützung durch einen Helfer ist ausgeschlossen. Die Reihenfolge wird durch den Veranstalter gem. dem aktuellen Serienergebnis festgelegt bzw. bei der ersten Veranstaltung ausgelost. Bei Unklarheiten entscheidet das Schiedsgericht. Die Fahrer stehen ca. 20 m von ihren Fahrzeugen entfernt und starten gemeinsam. (Eine andere Startprozedur kann durch den Veranstaltungsleiter festgelegt werden.) 8.11 Tanken und Reparaturen Für das Tanken, das während der Fahrzeit an öffentlichen Tankstellen oder vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen zu erfolgen hat, wird keine zusätzliche Zeit gewährt. Reparaturen dürfen während der Veranstaltung nur vom Fahrer durchgeführt werden. Insbesondere wird hier im Hinblick auf den Boden- und Umweltschutz auf die Beachtung der DMSB-Umwel- trichtlinien hingewiesen. Bei der Mehrstunden-Enduro / CC ist das Tanken und evtl. Reparaturarbeiten ausschließlich innerhalb der ”Helferzone” zulässig. 8.12 Fremde Hilfe, Kontaktaufnahme, Begleitung Während des ganzen Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die Muskelkraft des Fah- rers oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein Verstoß dagegen gilt als ”Fremde Hilfe”. Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” wird mit Wertungsausschluss bestraft. 8.13 Schlussabnahme Unmittelbar nach Ankunft des Teilnehmers am Ziel muss er sein Motorrad in den Parc Fermé bringen. Hier kann eine kurze Überprüfung erfolgen. Bei der Schlussabnahme oder innerhalb von 30 Minuten danach können Motorräder, die die Veranstaltung beendet haben, überprüft werden. Wird festgestellt, dass das Motorrad nicht den Bestimmungen der Klasse entspricht für die es genannt wurde, wird der betreffende Fahrer ausgeschlossen. Seite 9
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Die Startnummer der Fahrer, deren Motorräder einer von dem Schiedsgericht bzw. vom Veranstalter ange¬ordneten Schlussabnahme unterzogen werden sollen, werden durch Aushang am Ziel bzw. bei der Einfahrt zum Parc Fermé bekannt gegeben. Teilnehmer, die sich dieser für sie angeordneten Prüfung ent- ziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für die zu überprüfenden Motorräder die Bestimmungen des Parc Fermé zu verlängern und die Motorräder bei Abwesenheit der Teilnehmer nach deren vorheriger Zu- stimmung zu überprüfen. 9. Wertung 1. Gesamtsieger wird der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtfahrzeit, die sich aus der Addition der effek- tiven Fahrzeiten der verschiedenen Wertungsprüfungen unter Hinzurechnung evtl. Strafzeiten ergibt. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den ansteigenden Gesamtfahrzeiten. Auf gleicher Basis werden die Klassensieger und das Mannschaftsergebnis ermittelt. 2. Bei Zeitgleichheit werden die besseren Fahrzeiten der Wertungsprüfungen in der Reihenfolge WP 1, WP 2, WP 3 usw. zur Wertung herangezogen. 3. Ort und Zeitpunkt des ofiziellen Aushangs der Ergebnisse sind aus dem Zeitplan (s. Veranstaltungsaus- schreibung) ersichtlich. 4. Bei Mehrstunden-Enduro / CC siehe Punkt 8.11 10. Wertungsstrafen Bei Missachtung der wettbewerbsspeziischen Bestimmungen können vom Veranstalter oder dem Schieds- gericht folgende Strafen verhängt werden (Es gelten die Punkte 1 bis 9): Nichtzulassung Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen (s. Punkt 6) Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung (s. Punkt 8.2) Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere (s. Punkt 7) Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start (s. Punkt 8.7) 10.1 Zeitstrafen Verlust der Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) = 30 Sek. Zeitunterschreitung und Zeitüberschreitung (zu frühes/spätes Stempeln an einer ZK)pro angefangene Minu- te = 60 Sek. Nichtbefolgung der Anordnung der Ofiziellen beim Start zur WP (s. Punkt 8.9) = 300 Sek. Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.9 8) = 60 Sek. 10.2 Wertungsverlust Fehlen eines Kontrollstempels oder Kontrolleintragung (s. Punkt 8.4) Nichtaushändigung der Kontrollkarte an einer Kontrolle oder am Ziel (s. Punkt 8.4) Überschreitung der Gesamtkarenz von 60 Minuten (s. Punkt 8.8) Seite 10
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country Überschreitung der ZK-Karenz von 30 Minuten (s. Punkt 8.8) Auslassen oder Nichtbeenden einer WP (s. Punkt 8.9) 10.3 Wertungsausschluss Motorradtausch nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7) Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7) Grobe Verstöße gegen die StVO bzw. die Reparaturvorschriften (s. Punkt 7, 8.3 und 8.12) Eintragungen für Verkehrsübertretung (s. Punkt 8.3) Unterlassen von ”Erster Hilfe” (s. Punkt 8.3) Vorlage einer geänderten Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) Verstoß gegen die Parc Fermé-Bestimmungen (s. Punkt 8.6) Befahren der Strecke quer oder entgegen der Fahrtrichtung (s. Punkt 8.9) Absichtliches Blockieren der Strecke (s. Punkt 8.9) Unberechtigtes Befahren der WP (s. Punkt 8.9) Wiederholter Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.8) Inanspruchnahme ”Fremder Hilfe” (s. Punkt 8.13) Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen (s. Punkt 8.14) Verweigerung der Technischen Überprüfung (s. Punkt 8.14) Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (s. Punkt 8.12, Wertungsausschluss vorbehalten) Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. 11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12. Versicherungen Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen: 1. Veranstalter-Haftplicht-Versicherung 2. Teilnehmer-Haftplicht-Versicherung 3. Zuschauer-Unfall-Versicherung 4. Sportwarte-Unfall-Versicherung 5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftplicht-Versicherung gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 13. Haftungsausschluss Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Seite 11
Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country 14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 16. Preise / Siegerehrung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen 17.1 Sachrichter / Sportwarte Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 17.2 Schiedsgericht Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 17.3 Strafen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 18. Einsprüche Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten nach Zielankunft der je- weiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu stellen. Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt € 100,-- 19. Besondere Bestimmungen 19.1 Umweltbestimmungen Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 19.2 Anti-Doping Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. Mit der Federführung beauftragt: ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Seite 12
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