Adventregelung in Wien - Generelle Regelung für die Bezirke 1,6,7,8 und 9 Details zur Regelung an Adventsamstagen (ab Seite 7) - WKO

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Adventregelung in Wien - Generelle Regelung für die Bezirke 1,6,7,8 und 9 Details zur Regelung an Adventsamstagen (ab Seite 7) - WKO
Adventregelung in Wien
                      Generelle Regelung für die Bezirke 1,6,7,8 und 9
                   Details zur Regelung an Adventsamstagen (ab Seite 7)

 Aufgrund der COVID-19-Einschränkungen behalten die Dauereinfahrtskarten (Einfahrtskarten für
 österreichische Autobusunternehmen, Hotelkarten und Veranstalterkarten) aus dem Jahr 2020 auch im
 Jahr 2021 ihre Gültigkeit, sodass diese für das heurige Jahr nicht bestellt werden müssen.

Hintergrund
Das hohe Autobusaufkommen an Adventsamstagen in Wien führte in der Vergangenheit regelmäßig zu
Beschwerden aus den verschiedenen Bezirken. Trotz Einrichtung eigener Aus- und Einsteigstellen und einer
besonderen Betreuung kam es zu Problemen sowohl bei den Aus- und Einsteigstellen selbst als auch bei den
Zu- und Abfahrtsrouten. Diese Adventregelung gilt in Ergänzung zur bestehenden Regelung im ersten Bezirk
(innerhalb Ring und Kai).

Zielsetzung
Die Regelung soll die Zufahrt so reglementieren, dass maximal eine bestimme Anzahl von Bussen zu den Aus-
und Einsteigstellen zufahren können, die anlassbezogen eingerichtet werden. Für diese Busse stehen
außerdem eigene Parkplätze zur Verfügung. Der übrige Autobusverkehr (Transferfahrten, Stadtrundfahrten
usw.) soll ungehindert aufrecht bleiben.

Was wird gemacht?
Für bestimmte Teile Wiens (umfasst die gesamten Bezirke 1., 6., 7., 8. und 9.) wird eine flächendeckende
Zone festgelegt, in die an Adventsamstagen nur Autobusse mit gültiger Einfahrtskarte einfahren dürfen.
Diese gilt unabhängig vom ganzjährig bestehenden Busfahrverbot in der Wiener Innenstadt (innerhalb
Ringstraße und Franz-Josefs-Kai). Diesbezügliche nähere Informationen finden Sie im Merkblatt
„Autobusregelung für die Innenstadt in Wien“ (wko.at/wien/Autobus-Innenstadt).

                                   Abbildung 1: Zonenbeschilderung
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Abbildung 2: Bereich der Zonenbeschilderung

Wer erhält Einfahrtskarten?
Es gibt zwei Varianten von Einfahrtskarten:

Tageseinfahrtskarten
          Für die spezielle Zufahrt an Adventsamstagen (Nutzung spezieller Aus- und Einsteigstellen und
           eigener Parkplätze)

Dauereinfahrtskarten
          Für die Zufahrt zu Hotels, Theater usw. = Transferfahrten in der Zone
          Für Fremdenführer und das Wiener Stadtrundfahrtengewerbe

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Tageseinfahrtskarten an den Adventsamstagen
Die Einfahrtskarten für einen bestimmten Tag sind auf der Seite der Stadt Wien unter
http://www.wien.gv.at/verkehr-stadtentwicklung/ (näheres siehe ab Seite 7) zu buchen und im Vorhinein
mittels Kreditkarte zu bezahlen. Die Kosten für 2021 für eine Tageseinfahrtskarte sind noch nicht bekannt.
Auf den Karten ist das Kennzeichen des Autobusses eingetragen.
Da es nicht immer möglich sein wird, bereits bei Buchung eines bestimmten Einfahrtstages das Kennzeichen
des einzusetzenden Busses anzugeben, besteht die Möglichkeit, bis eine Woche vor dem gewählten,
gebuchten sowie bezahlten Termin das Kennzeichen bekannt zu geben. Erst mit Festlegung des zu
verwendenden Kennzeichens erfolgt der Ausdruck und die Zusendung der Tageseinfahrtskarte; Änderungen
sind dann nicht mehr möglich.
Die maximale Anzahl der auszugebenden Einfahrtskarten pro Tag wird gesondert festgelegt. Zusätzliche
Maßnahmen wie Beschränkungen der Zufahrtszeiten, Festlegung bestimmter Parkplätze, usw. sind möglich.

Vorgang der Buchung
Die Karte wird als PDF-Dokument per E-Mail nach Eingabe des Kennzeichens zugeschickt, ist auszudrucken
und im Bus gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.

                          Abbildung 3: Tageseinfahrtskarte (Muster von 2014)

Dauereinfahrtskarte für Transferfahrten
Zum Erreichen von Betrieben in der Zone, die regelmäßig von Busgruppen angefahren werden, besteht die
Möglichkeit, über www.wko.at/ratgeber/buszufahrt/                bzw. www.b2b.wien.info/data/busguide
Einfahrtskarten zu bestellen, um die Zufahrt zu den Betrieben sicherzustellen. Die Dauereinfahrtskarten für
2020 gelten auch im Jahr 2021. Wer keine Dauereinfahrtskarte aus 2020 besitzt, kann eine solche Karte wie
bisher bestellt werden, dafür wird ein Kostenersatz pro Karte in Höhe von 36,-- Euro inkl. MwSt eingehoben.
Dies betrifft Mitglieder der Fachgruppen Hotellerie, Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe,
Autobusunternehmen, Kraftfahrschulen sowie bestimmte Gastronomiebetriebe.
       Für Hotels in der Zone gilt als Schlüssel eine Einfahrtskarte je 25 Betten.
       Hotels außerhalb der jeweiligen Zone können maximal fünf Karten für ihre Busgruppen bestellen.
       Österreichische Autobusunternehmen in- und außerhalb der Zone können eine Einfahrtskarte je
        Bus laut Konzessionsumfang erhalten.
       Fahrschulen bekommen eine Karte je angemeldetem Autobus.
       Für die übrigen Gruppen innerhalb der Zone ist eine Einfahrtskarte je Unternehmen zulässig.

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Abbildung 4: Dauereinfahrtskarte für Transferfahrten mit Zufahrt Innenstadt (Muster von 2014)

    Abbildung 5: Dauereinfahrtskarten für Transferfahrten ohne Zufahrt Innenstadt (Muster 2016)

Bei mehrtägigen Aufenthalten der Gruppe in Wien übergibt das Hotel die Berechtigungskarte an den
jeweiligen Buslenker, der damit die Zone jederzeit befahren darf. Zum erstmaligen Erreichen des Betriebes
– und auch zum Verlassen am letzten Tag des Aufenthaltes – erhält das Unternehmen auch eine schwarz-
weiß Version, die, durch das Hotel ausgefüllt, an den jeweiligen Busunternehmer (Reiseveranstalter) per
Fax weitergeben werden kann/muss. Mit Hinterlegung dieser Karte hinter die Windschutzscheibe ist die
Einfahrt an den jeweils angegeben Tagen möglich. In gleicher Weise ist auch die Zufahrt zu Theatern und
Veranstaltungsstätten geregelt.

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Abbildung 6: Einfahrtskarte für Zu- und Abfahrt zu Betrieben in der Innenstadt

           Abbildung 7: Einfahrtskarte für Zu- und Abfahrt zu Betrieben in der Eventzone

Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für
Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einsteigstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es
wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai
für Autobusse nicht aufgehoben.
Sollten aus anderen Gründen Zufahrtsnotwendigkeiten für Autobusse in die Busfahrverbotszone
bestehen, so ist eine Ausnahmegenehmigung über die Magistratsabteilung 46, 1120 Wien,
Niederhofstraße 23, erforderlich.

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Dauereinfahrtskarten  für              Fremdenführer          und      Omnibusse         des      Wiener
Stadtrundfahrtengewerbes
Die bereits bisher für die Innenstadt zur Zufahrt zur Albertina geltenden Einfahrtskarten für diese Gruppen
bleiben weiterhin aufrecht und ermöglichen die jederzeitige Einfahrt in die Buszone zur Durchführung der
entsprechenden Stadtbesichtigung. Diese Karten werden von den jeweiligen Fachgruppen der
Wirtschaftskammer Wien an deren Mitglieder ausgegeben.

                           Abbildung 8: Dauereinfahrtskarte Fremdenführer

                      Abbildung 9: Dauereinfahrtskarte Stadtrundfahrtengewerbe

Achtung
Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für
Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einsteigstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es
wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai
für Autobusse nicht aufgehoben.
Für Rückfragen in der Wirtschaftskammer Wien stehen Ihnen
Hr. Manfred Riedler, MSc MBA unter 514 50/1405 (E-Mail: manfred.riedler@wkw.at) und
Hr. Dr. Andreas Dillinger unter 514 50/1322 (E-Mail: andreas.dillinger@wkw.at)
zur Verfügung.

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Details zur Autobusregelung Advent

Zufahrt nach Wien mit Buseinfahrtskarte
Die Zone gilt ausschließlich an den vier (Adventsamstagen (Einkaufssamstagen) jeweils von 06.00 – 20.00
Uhr
Die Einfahrt in die Zone ist Autobussen nur mit gültiger Einfahrtskarte gestattet.
     Maximal 300 Einfahrtskarten pro Tag (Tageseinfahrtskarten wie oben beschrieben)
     Aus- und Einsteigstellen in 1., Museumsplatz
     In der Babenbergerstraße wird das Linksabbiegen auf den Getreidemarkt ermöglicht (erleichterte
      Abfahrt)
     Parkplätze (werden bei Bestellung der Karte zugewiesen) in , 2., Pierre-de-Coubertin-Platz (P1)
      und 22.,Arbeiterstrandbadstraße (P2)
     Definierte Einfahrtszeiten für das Abholen der Gäste am Museumsplatz in drei Zeitfenstern
      (15.30 Uhr bis 17.00 Uhr; 17.00 Uhr bis18.30 Uhr; ab 18.30 Uhr) – ist bei Bestellung der Karte
      anzugeben.

Die Buseinfahrtskarte wird ab Oktober 2021 über die Internetseite der Stadt Wien unter
http://www.wien.gv.at/verkehr-stadtentwicklung/ bzw. www.buseinfahrtskarte.wien.at zu buchen und im
Vorhinein mittels Kreditkarte zu bezahlen. Die Kosten betragen ca. 45,-- Euro für eine Tageseinfahrtskarte.
Auf den Karten ist das Kennzeichen des Autobusses eingetragen.

                     Abbildung 10: Übersichtsplan für Busse mit Bus-Einfahrtskarte

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Zufahrt nach Wien ohne Buseinfahrtskarte
Wie bereits in den letzten Jahren ist für Busse ohne Einfahrtskarte das Zufahren zum Schwedenplatz an den
Adventsamstagen nicht möglich.
Dies bedeutet, dass die Zufahrt zum Schwedenplatz ebenfalls mit einem Busfahrverbot für Busse ohne
gültige Wagenkarte versehen ist. Dies betrifft sowohl die Zufahrt von Süden, als auch von Osten und Norden.
Busse können an diesen Samstagen ohne Einfahrtskarte von Süden kommend nur bis zur
Franzensbrückenstraße, von Norden kommend nur bis zur Friedensbrücke zufahren. Das Ableiten der Busse
erfolgt einerseits (von Süden kommend) zum Praterstern, andererseits (von Norden kommend) zum Gürtel
und der Aus- und Einsteigstellen am Mariahilfer Gürtel.
Somit werden folgende Zufahrten mit einem Fahrverbot für Omnibusse ohne gültiger Einfahrtskarte
beschildert:
       -   Franzensbrücke: Keine Auffahrt auf die Brücke in Richtung 3. Bezirk)
       -   Untere Donaustraße: Keine Zufahrt von Schüttelstraße bzw. Franzensbrückenstraße
       -   Praterstraße: Keine Zufahrt vom Praterstern
       -   Nordbahnstraße: Keine Zufahrt vom Praterstern
       -   Franzensbrückenstraße: Keine Zufahrt vom Praterstern
       -   Rossauer Lände: Keine Zufahrt Richtung Franz-Josefs-Kai ab Friedensbrücke

                      Abbildung 11: Übersichtsplan für Busse ohne Einfahrtskarte

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Es wird daher generell empfohlen, an den Adventsamstagen die Innenstadt mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln, vor allem mit der U-Bahn anzufahren. Wer sein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
bereits im Vorfeld besorgt hat, kann damit auch ohne Anstellen um ein Ticket und somit ohne Wartezeit
direkt zur U-Bahn gehen.
Für diese Tage gibt es ein besonderes Angebot für ein im Vorverkauf (via Internet) zu kaufendes Tagesticket,
das beliebig viele Fahrten im Netz der Wiener Linien ermöglicht. Näheres dazu auf Seite 11.

Für Busgruppen stehen besonders zwei U-Bahn-Stationen zum Umsteigen zur
Verfügung:

    a) Praterstern:

Da die Zufahrt zum Schwedenplatz nicht mehr möglich ist, werden sämtliche Busse ohne Einfahrtskarte, die
über die Schüttelstraße in die Stadt gelangen wollen, bei der Franzensbrücke über die
Franzensbrückenstraße zum Praterstern abgeleitet. Dort ist ausreichend Platz sowohl zum Aussteigen, als
auch am Nachmittag/Abend für die Gruppen zum Einsteigen vorhanden.

                 Abbildung 12: Übersichtsplan für Busse Zufahrt / Abfahrt Praterstern

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b) Stadion:

Beim Stadion direkt bei der U-Bahn Station Stadion steht der Pierre-de-Coubertin-Platz als Gratisparkplatz
für Busse zur Verfügung.
Zur Erleichterung der Abfahrt vom Parkplatz Pierre-de-Coubertin-Platz besteht nachmittags ab 16.00 Uhr
die Möglichkeit, vom Parkplatz direkt links abbiegend über die Stadionallee auf kurzem Wege zum
Donaukanal und weiter zur A-4 bzw. zur A-23 zu gelangen.
Auch hier verweisen wir auf das Angebot der Wiener Linien, um das Umsteigen auf das Öffentliche
Verkehrsmittel so angenehm wie möglich zu machen.

                   Abbildung 13: Übersichtsplan für Busse Zufahrt / Abfahrt Stadion

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Angebot der Wiener Linien
Um den Gästen das Erreichen der Adventmärkte und der Wiener City mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
an den Adventsamstagen besonders attraktiv zu machen, besteht die Möglichkeit, ein besonders
vergünstigtes Tagesticket (Tageskarte für das gesamte Wiener Liniennetz) per Internet bereits im
Vorverkauf zu erwerben. Die Gruppen ersparen sich beim Aussteigen das Anstellen um ein Straßenbahnticket
und – nachdem auch die Rückfahrt nicht mehr vom Schwedenplatz, sondern vom Praterstern oder dem
Stadion erfolgen wird – können mit dem Tagesticket auch wieder zum Treffpunkt zurückfahren (oder auch
zwischendurch mehrere Adventmärkte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln besuchen).
Kostenpunkt: € 4,80 für das Tagesticket im Internet (da das Ticket auf eine Person ausgestellt ist, müssen
Sie für die Nutzung des Tickets einen Ausweis mit sich führen) € 2,40 für das Tagesticket für Kinder (bis 15
Jahre).
Das Ticket ist über https://shop.wienerlinien.at/index.php/special_customer/61/join/UoAlPG7lma ab
sofort direkt bestellbar, die Bezahlung muss mittels Kreditkarte erfolgen.
Zusätzlich werden weitere Ein- und Ausstiegspunkte außerhalb der Fahrverbotszone, vor allem für von
Norden oder Westen kommende Busse ohne Einfahrtskarte eingerichtet.
Dies sind:
a)      Mariahilfer Gürtel vor Mariahilfer Straße (6. Bezirk)
b)      Am Heumarkt auf Seite des Stadtparks vor Johannesgasse (3. Bezirk)
c)      Friedrichstraße vor der Sezession (1.Bezirk – bestehende Aus- und Einsteigstelle). Um die hier
festgestellten verkehrstechnischen Probleme zu verhindern, wird ein Nachfahrplatz am rechten
Fahrstreifen der Friedrichstraße vor der Operngasse eingerichtet, über den die Aus- und Einstiegszone zu
erreichen ist. Dieser Nachfahrplatz wird von der Exekutive betreut. Das Ein- und Aussteigen ist hier nicht
gestattet.

Bitte, beachten Sie diesbezüglich den Plan auf Seite 9.
Für Busse mit Einfahrtsberechtigung in die Zone besteht außerdem eine Aus- und Einsteigzone in Wien 9.,
Haulerstraße, die vor allem für den Besuch des Adventmarktes im Alten AKH geeignet ist.
Das Abstellen der Busse tagsüber kann dann auf einem der bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der Zone
mit dem Busfahrverbot erfolgen (z.B. 17., Leopold-Kunschak-Platz, 12., Gaudenzdorfer Gürtel, 13.,
Parkplatz Schönbrunn); zusätzlich werden die bereits oben erwähnten Parkplätz beim Stadion (2., Pierre-
de-Coubertin-Platz) und 22., Arbeiterstrandbadstraße an diesen vier Samstagen ganztägig für Busse zum
Parken zur Verfügung stehen.

Sonderregelung Schönbrunn an den vier Advent-Samstagen, den darauf folgenden
Sonntage, am 8. und 31. Dezember sowie am 1. Jänner:
Zu den bestehenden Buszonen wird wieder auf der Grünbergstraße ein Busparkplatz (gebührenfrei)
eingerichtet.

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                        Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
                         Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
         Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-0, Niederösterreich, Tel. Nr.: (02742) 851-0, Oberösterreich, Tel. Nr.: (05) 90909,
               Burgenland, Tel. Nr.: (05) 90907, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0, Kärnten, Tel. Nr.: (05) 90904,
               Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Tirol, Tel. Nr.: (05) 90905-0, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0
     Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster
              Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
                Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

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