Aktenvernichtung ? Ja ! Aber datenschutzkonform ! - Datenschutz in der Medizin- 2016
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ALLE WELT SPRICHT VON: • Cyberkriminalität • Sicherheit von Datenträgern • Verschlüsselten Netzwerken • Phishing • Spam • Hoax • ... Quelle: BKA.de HackSvismus ist ein neues Keiner spricht von Sicherheit bei Papier und Phänomen, hervorgebracht durch Akten !!! die globale informaSons-‐ und kommunikaSonstechnische Vernetzung. (Quelle: BKA.de) Auszug aus “Polizeiliche Datenverarbeitung” BKA Wiesbaden 2008 Datenschutz in der Medizin-‐2016
DATENVERLETZUNG May 5, 2015 Ponemon InsStute, Michigan, ponemon.org Criminal Aaacks Are Now Leading Cause of Data Breach in Healthcare, According to New Ponemon Study Study Reveals Five-‐Year Data Breach and Security Trends of Growing $6 Billion Epidemic That Puts Millions of PaSents and Their InformaSon at Risk Security incidents part of everyday business. 65% of healthcare organizaSons and 87 % of BAs experienced electronic informaSon-‐based security incidents over the past two years, and approximately half of all respondents suffered paper-‐based security incidents. hap://www.ponemon.org/news-‐2/66 Datenschutz in der Medizin-‐2016
BEISPIELE AUS DEUTSCHLAND LKA eines Bundeslandes Papiermüll wird flurweise in blauen Säcken gesammelt, von “sicherheitsüberprümen Putzfrauen” auf dem Hof in Container des Entsorgers geschmissen ...... Zollbehörde Norddeutschland (ca. 500 MA) Zitat: „...bisher haben wir Glück gehabt!“ Berufsfeuerwehr einer 400.000 Einwohner Stadt ca. 2.000 Einsätze/Jahr im Rahmen von Bränden ca. 42.000 Einsätze/Jahr Reaungseinsätze -‐ pro Einsatz wird ein Formular mit mehreren Durchschlägen angeferSgt. Nach vorgeschriebener Auoewahrungsfrist werden diese bei der Feuerwehr in bereitgestellten Containern auf dem Hof geworfen. Achtung: Hier handelt es sich um PaSentenakten/-‐daten Datenschutz in der Medizin-‐2016
§ 203 STGB Strafgesetzbuch (STGB) § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs-‐ oder Geschämsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staalich geregelte Ausbildung erfordert, 2. Berufspsychologen ... 3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, ..., Wirtschamsprüfer, ...., Steuerberater, ... ..... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestram. Datenschutz in der Medizin-‐2016
AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ 1. Ein Arzt muss die Datenträger mit PaSentendaten nicht selbst vernichten. Er kann diese Arbeiten auch Praxismitarbeitern übertragen oder Unternehmen beaumragen, die sich auf die Vernichtung von Datenträgern spezialisiert haben. (BDSG § 9, Anlage) 2. Entscheidet man sich für eine Entsorgung durch ein externes Unternehmen, muss unter BerücksichSgung des strafrechtlich geschützten PaSentengeheimnisses sichergestellt sein, dass keine unbefugte Offenbarung im Sinne des §203 STGB an die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erfolgt. Aus diesem Grund ist eine bloß vertragliche Absicherung im Wege einer Aumragsdatenverarbeitung gegen einen unbefugten Zugriff nicht ausreichend. 3. Eine datenschutzkonforme Vernichtung durch DriEe ist nur möglich, -‐ wenn der Arzt die Verfügungsgewalt über die Datenträger bis zur Vernichtung behält... -‐ wenn das Unternehmen ausschließen kann, dass eine Einsichtnahme in die Unterlagen überhaupt möglich ist Gleiches gilt für Krankenkassen und Krankenhäuser !!! Datenschutz in der Medizin-‐2016
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hap://www.gesundheitsdatenschutz.org/doku.php/nachrichten-‐datenschutzpannen Datenschutzpannen ...nur ein Auszug !!! 2015-‐05-‐04 Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat unberechSgterweise Versicherten-‐ Daten von PaSenten der Barmer Ersatzkasse (BEK) an die Stuagarter Inkasso-‐Kanzlei „RVR Rechtsanwälte“ weitergegeben Quelle: taz 2014-‐07-‐18 PaSentenakten im Reha-‐Zentrum: Datenschutz bestäSgt Missstände Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) 2014-‐07-‐05 Arzt in Rellingen: PaSentenakten im Hausmüll entsorgt Quelle: Pinneberger Tageblaa 2014-‐05-‐06 Nicht gesicherte PaSentenakten gefunden Quelle: Focus online 2013-‐07-‐16 Aktenvernichter lagert 250.000 Akten (PaSentenakten, Akten aus Rechtsanwalts-‐ kanzleien…) in einem unverschlossenen, verlassenen Gebäude Quelle:Frankfurter Rundschau Datenschutz in der Medizin-‐2016
DAS KANN IHR ENTSORGER -‐ UND NICHT MEHR P3 Fläche < 320 qmm (ca. 18x 18 mm) bzw. Streifenbreite < 2mm, unendlich lang Mit diesem Auszug aus der Norm DIN 66399-‐1 verkaum er Ihnen auch P4 – jedoch: Vermischen und Verpressen der vernichteten Datenträger erschwert die ReprodukPon. Eine Beeinflussung des möglichen InformaPonsgehaltes einzelner Materialteilchen erfolgt hierdurch nicht. (da die Teilchengröße nach wie vor P-‐3 entspricht !!!) Für Datenträger mit InformaSonsdarstellung in Originalgröße oder InformaSonsdarstellung verkleinert, die in der Sicherheitsstufe ein, zwei oder drei vernichtet wurden, kann durch Vermischen und Verpressen, einmal die nächsthöhere, jedoch maximal die Sicherheitsstufe vier, Anwendung finden. Welche Schutzklasse bietet er Ihnen an? à Verhinderung der unbefugten Offenbarung nur durch Schutzklasse 3 Besuchen Sie Ihren Entsorger – unangemeldet ! Datenschutz in der Medizin-‐2016
ÜBERBLICK ZUR DATENSCHUTZKONFORMEN AKTENVERNICHTUNG TEIL 1 ULD* Blaue Reihe 8 “Datenschutz für PaSenten“ (Stand: 01.Juni 2015) Wie werden eigentlich PaSentenakten sicher vernichtet? (Seite 24) ... Das ULD SH empfiehlt Schredder, die bei der Vernichtung die ParSkelgröße P-‐5 der (neuen) DIN 66399-‐1/2 erreichen. .... * Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-‐Holstein Datenschutz in der Medizin-‐2016
ÜBERBLICK ZUR DATENSCHUTZKONFORMEN AKTENVERNICHTUNG TEIL 3 DKG* “Datenschutz im Krankenhaus“ (Stand: 2012) Für Unterlagen mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten, wozu auch medizinische Daten zählen, sollte: • mindestens eine Vernichtung nach Stufe 4 (S4) *1) • möglichst aber nach Stufe 5 (S5) *2) sichergestellt sein. Quelle AKTEN-‐EX: *1) früher S4 n. DIN 32757 à heute P-‐5 n. DIN 66399 *2) früher S5 n. DIN 32757 à heute P-‐6 n. DIN 66399 S5 war nach alter Norm DIN 32757 die höchste Sicherheitsstufe, P-‐7 ist es nach neuer Norm DIN 66399 (seit Okt 2012). * Deutsche Krankenhausgesellscham Datenschutz in der Medizin-‐2016
ÜBERBLICK ZUR DATENSCHUTZKONFORMEN AKTENVERNICHTUNG TEIL 4 ULD Datenschutzgerechte Entsorgung von PaSentenunterlagen (Stand: 10.April 2002) 3. Art und Weise der Entsorgung ... Bei InformaSonsträgern mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten, wozu auch medizinische Daten zählen, sollte eine Vernichtung nach der vierten Stufe *1) sicher gestellt sein.... Aus Sicht des Datenschutzes wünschenswert ist eine Vernichtung nach der fünmen Sicherheitsstufe *2) mit anschließender Unmöglichkeit des Wiederherstellens nach dem Stand der Technik. Quelle AKTEN-‐EX: *1) früher S4 n. DIN 32757 à heute P-‐5 n. DIN 66399 *2) früher S5 n. DIN 32757 à heute P-‐6 n. DIN 66399 Datenschutz in der Medizin-‐2016
ÜBERBLICK ZUR DATENSCHUTZKONFORMEN AKTENVERNICHTUNG TEIL 5 ULD Datenschutzgerechte Entsorgung von PaSentenunterlagen (Stand: 10.April 2002) Fortsetzung Entscheidet man sich für eine Entsorgung durch ein externes Unternehmen -‐ ... -‐ muss unter BerücksichSgung des strafrechtlich geschützten PaSentengeheimnisses sicher gestellt sein, dass keine unbefugte Offenbarung im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch an die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens erfolgt. Aus diesem Grund ist eine bloße vertragliche Absicherung im Wege einer Aumragsdatenverarbeitung (vgl. § 11 Bundesdatenschutzgesetz, § 17 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-‐Holstein) gegen einen unbefugten Zugriff nicht ausreichend. Auch die Datenweitergabe im Rahmen einer Aumragsdatenverarbeitung stellt ein straoares Offenbaren dar. ... d.h.-‐-‐> Schutzklasse 3 Datenschutz in der Medizin-‐2016
ÜBERBLICK ZUR DATENSCHUTZKONFORMEN AKTENVERNICHTUNG TEIL 6 GDD* Ratgeber „Datenschutzgerechte Datenträgervernichtung“ (Stand: 3.Auflage, 2014) Datenträgervernichtung bei besonderen Berufs-‐ und Geheimnisträgern (Kapitel 3.3, Seite 34/35) Berufsgruppen und InsStuSonen nach §203 STGB .... Im Allgemeinen ist eine Vernichtung nach Schutzklasse 3 erforderlich, mindestens ist die Sicherheitsstufe 4 für die ParSkelgröße* zu erreichen. .... * geschniaen, nicht verwirbelt * Gesellscham für Datenschutz und Datensicherheit Datenschutz in der Medizin-‐2016
Ich hoffe ich konnte zum Nachdenken anregen... Datenschutz in der Medizin-‐2016
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