E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld

Die Seite wird erstellt Luca Wiedemann
 
WEITER LESEN
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld

 Rahmenbedingungen
 Warum ein Probebetrieb / SWOT-Analyse
 Was bedeutet das für Langenfeld?
 Fazit & weiteres Vorgehen

                                          2
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
Rahmenbedingungen
• Elektrokleinstfahrzeuge sind seit dem
  15.06.2019 im Straßenverkehr
  zugelassen. > Elektrokleinstfahrzeuge-
  Verordnung (eKFV) vom 6. Juni 2019

• Mögliche Ergänzung des ÖPNV auch als
  Baustein intermodaler Mobilität

                                           Quelle: Agora Verkehrswende
                                                                         3
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
Rahmenbedingungen
Anbieter BIRD
• weltweit führend, Gründung September 2017, Flotte
  von mehr als 100.000 E-Scooter in über 100
  Städten in 25 Ländern
• E-Scooter vom Anbieter selbst entwickelt, mit dem
  Ziel langer Haltbarkeit im Sharing-Betrieb
    • E-Scooter werden nur eingesammelt, wenn sie
      geladen, repariert oder umgeparkt werden müssen
    • Je nach Nutzungsintensität erfolgt Aufladung 1-2 mal
      pro Woche
• Service Partner vor Ort im Düsseldorfer Süden
• Kooperation mit weiteren Kommunen
    • Monheim (Anbieter aktiv)
    • Hilden und Neuss (im Gespräch mit Anbieter)

                                                             4
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
Warum ein Probebetrieb / SWOT-Analyse
Strengths / Stärken
• Erweiterung des Mobilitätsangebotes
• Mobilitätsangebot auch abseits des ÖPNV-Netzes
• Hohe Flexibilität
• Baustein Intermodaler Mobilität

Weaknesses / Schwächen
• Eingeschränkte Nutzergruppen (gesetzliches Mindestalter 14 Jahre / vorgegebenes Mindestalter des
  Anbieters 18 Jahre, für Menschen mit körperlichen Einschränkungen z.T. nicht nutzbar)
• Keine Verfügbarkeitsgarantie (keine festen Stationen, keine Garantie am Abstell-Ort den E-Scooter
  wieder vorzufinden)
• Eingeschränkte Beförderungsmöglichkeiten (Mitführen von Kindern, Gepäck u.ä. nicht möglich)

                                                                                                 5
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
Warum ein Probebetrieb / SWOT-Analyse
Opportunities / Chancen
• Neue Mobilitätsangebote für Gewerbe- und Wohngebiete möglich
• Erleichterung des Zugang zum ÖPNV, Stärkung des ÖPNV durch Intermodale Mobilität
• Hohes Potenzial auf kurzen Wegen Kfz-Verkehr zu substituieren
• Erkenntnisse für die Verkehrsplanung durch Zugang zu Daten zur E-Scooter Nutzung
• Potenziale für den Klimaschutz (Emissionsminderung vor Ort, klimaneutraler Betrieb)
• Kooperation mit Nachbarkommunen
    • Höheres Nutzungspotenzial durch ermöglichen von „Einwegfahrten“ zwischen den Kommunen
Threats / Risiken
• Erhöhung des Konfliktpotenzials (Flächenkonkurrenz zu Fuß- und Radverkehr)
• Falsch abgestellte E-Scooter können Barriere bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen
• Verlagerung von Fahrten des Umweltverbund > keine Senkung des MIV
• Schwächung des ÖPNV                                                                         6
E-Scooter / Probebetrieb in Langenfeld
Was bedeutet das für Langenfeld?
• In Monheim seit Anfang September 2020 E-Scooter im Einsatz,
  Erfahrungen der Stadtverwaltung Monheim überwiegend positiv
• Stadt hat keine Möglichkeit den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeuge
  (E-Scootern) zu verbieten (Stichwort: „Gemeingebrauch“)
• E-Scooter, zusätzliches Verkehrsmittel mit entsprechenden
  Raumbedarf
    • Abstellflächen
    • Verkehrsflächen
• Probebetrieb

                                                                                                                 Foto: Jonathan Salomon
    • Flotte: Ca. 50-80 Fahrzeuge (entspricht dem anzunehmenden Bedarf)
    • Laufzeit: 6-8 Wochen
• Daten des Probebetriebs werden der Stadt zur Auswertung zur             Quelle: Agora Verkehrswende 2019
  Verfügung gestellt

                                                                                                             7
Was bedeutet das für Langenfeld?
• Sensible Bereiche müssen geschützt werden, zu
  definieren sind:
    • Parkverbotszonen
    (Feuerwehr- und Krankenhauszufahrten, enge Bürgersteige,
    Flächen mit taktilen Elementen,…)
    • Fahrverbotszonen
    (Freizeit- und Landschaftspark, Fußgängerzone,…)

                                                               Quelle Bilder: alle Google Maps

                                                                                                 8
Fazit & weiteres Vorgehen
Probebetrieb startet voraussichtlich Februar 2021 mit 50 Fahrzeugen und ermöglicht
Erfahrungswerte für die Stadtverwaltung.
Erkenntnisse zu:
 Nutzerverhalten und –akzeptanz
 Auswirkungen auf den Verkehr im allgemeinen
  und Wechselwirkungen mit anderen
  Verkehrsträgern und –teilnehmern
 Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
 Verkehrssicherheit
 Kooperationsbereitschaft des Anbieters
 Notwendigkeiten der Regulierung
Der Probebetrieb wird evaluiert und es erfolgt
ein Bericht in den politischen Gremien.          Quelle: Agora Verkehrswende 2019

                                                                                     9
Vielen Dank

    für Ihre
Aufmerksamkeit!

                  10
Sie können auch lesen