Aktionstage "Pflichtumtausch" - Gemeinde Untersiemau
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Aktionstage „Pflichtumtausch“ Stichtag 19.01.2022 Montag, 22.11.2021 Dienstag, 30.11.2021 08:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Keine Terminvereinbarung erforderlich. Gilt nur für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder telefonisch (09561-5149550).
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg Antrag auf Umstellung in den EU-Kartenführerschein Geburtsdatum: Geburtsort: Familienname: Straße, Hausnummer: Ggf. Geburtsname: Postleitzahl, Ort: Vorname: Telefonnummer: (freiwillige Angabe) Ich bin bereits im Besitz folgender Fahrerlaubnisklasse(n): Klasse(n): erteilt am: Behörde Vordruck-Nr.: gültig bis: Folgende Zusatzklassen können Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3 (erteilt bis 31.12.1998) zusätzlich beantragen: Klasse T (Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (+ Anhänger). Ich bin in der Landwirtschaft tätig. Für diese Tätigkeit beantrage ich die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse T, zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h. Ich füge bei: Nachweis / Bestätigung v. Bauernverband oder Gemeinde _________________________________________________ Ein schriftlicher Nachweis über die Tätigkeit in der Land- u. Forstwirtschaft ist zwingend erforderlich! Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen bzw. bei Antragstellung vorzulegen: Personalausweis / Reisepass 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) Führerschein im Original _________________________________ Sollte der Führerschein innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung nicht abgeholt werden, wird er entwertet und zu den Akten genommen. Die Informationen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg zur Erhebung von personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen. __________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Stand 11/2021
-2- Verfügung der Verwaltungsbehörde (bitte nicht ausfüllen): 1. VHK an Bundesdruckerei gesandt am ________________ 2. Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt ________________ 3. KKA angefordert bei: ___________________ am ________________ liegt vor ________________ 4. RESPER-Anfrage gestellt ________________ 5. Kostenfestsetzung nach der GebOSt TSt. 202.4/126.2/143/256 in Höhe von • 30,30 € (Umstellung in einen EU-Kartenführerschein, inkl. Direktversand an die Meldeadredde) Der Empfang des Führerscheines wird bestätigt: __________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift Verbleib bisheriger Führerschein: befristet und wieder ausgehändigt ungültig gemacht und wieder ausgehändigt eingezogen und vernichtet Stand 07/2020
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg Erklärung zum Direktversand - Ausfertigung für die Behörde- Antragsteller/in _____________________________________ ________________________ Name, Vorname Geburtsdatum ________________________________________________________________________________ Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Ich möchte, dass mein Führerschein direkt zu meiner o. g. Meldeanschrift gesandt wird. (Eine weitere Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung des Führerscheins ist i. d. R. nicht erforderlich.) Die zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 5,00 € werden von mir getragen. Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine kann ich mein altes Führerscheindokument behalten, dieses muss jedoch nachträglich befristet werden. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass ich für die Zeit bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis bin (Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung i. H. v. 8,70 € entfällt). Hinweis: Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden. Bei anstehenden Auslandsfahrten ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die vorzeitige Befristung nicht wünschen. Hiermit willige ich daher ein, dass mein alter Führerschein auf 4 Wochen befristet und mein neuer Kartenführerschein an meine oben angegebene Meldeadresse versandt wird. Mein alter Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig. Mir ist bekannt, dass spätere melderechtliche Änderungen im Rahmen des Antragsverfahrens nicht automatisch berücksichtigt werden. Ändert sich meine Adresse, teile ich dies nach Eintragung der Meldebehörde der Fahrerlaubnisbehörde formlos per Brief (Wilhelm-Ruß-Str. 5, 96450 Coburg), E-Mail (fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de), telefonisch (09561/5149550) oder persönlich mit. Meine Adressdaten werden zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für den Versand des Kartenscheins an die Bundesdruckerei GmbH übermittelt. Die Zustellung des Führerscheins erfolgt durch die Deutsche Post AG per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten, somit ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Zusatzleistung „Direktversand“ mit dem nachgewiesenen Einwurf des Kartenführerscheins in den Briefkasten erfolgt. Ich trage daher dafür Sorge, dass mein Briefkasten zugänglich und beschriftet ist. Bei Nichteintreffen des Kartenführerscheins innerhalb von 4 Wochen bzw. innerhalb einer Woche nach Vollendung meines 18. Lebensjahres, wende ich mich an die Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg (Tel. s. o.). Sollte der Führerschein trotz nachgewiesener Zustellung nicht in meinen Besitz gelangen, trage ich die Kosten für die erneute Herstellung des Führerscheins. Konnte der Führerschein nicht zugestellt werden (z.B. Empfänger unbekannt verzogen, kein Briefkasten vorhanden usw.) verpflichte ich mich, den Führerschein dort abzuholen, wo ich ihn beantragt habe. ___________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift
-2- Nur bei nachträglicher Änderung, neue Adresse: __________________________________________________________________________________________ Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Mitgeteilt am: ____________ Unterschrift Sachbearbeiter/in ___________________________________
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg Erklärung zum Direktversand -Ausfertigung für die antragstellende Person- Antragsteller/in _____________________________________ ________________________ Name, Vorname Geburtsdatum ________________________________________________________________________________ Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Ich möchte, dass mein Führerschein direkt zu meiner o. g. Meldeanschrift gesandt wird. (Eine weitere Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung des Führerscheins ist i. d. R. nicht erforderlich.) Die zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 5,00 € werden von mir getragen. Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine kann ich mein altes Führerscheindokument behalten, dieses muss jedoch nachträglich befristet werden. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass ich für die Zeit bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis bin (Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung i. H. v. 8,70 € entfällt). Hinweis: Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden. Bei anstehenden Auslandsfahrten ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die vorzeitige Befristung nicht wünschen. Hiermit willige ich daher ein, dass mein alter Führerschein auf 4 Wochen befristet und mein neuer Kartenführerschein an meine oben angegebene Meldeadresse versandt wird. Mein alter Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig. Mir ist bekannt, dass spätere melderechtliche Änderungen im Rahmen des Antragsverfahrens nicht automatisch berücksichtigt werden. Ändert sich meine Adresse, teile ich dies nach Eintragung der Meldebehörde der Fahrerlaubnisbehörde formlos per Brief (Wilhelm-Ruß-Str. 5, 96450 Coburg), E-Mail (fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de), telefonisch (09561/5149550) oder persönlich mit. Meine Adressdaten werden zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für den Versand des Kartenscheins an die Bundesdruckerei GmbH übermittelt. Die Zustellung des Führerscheins erfolgt durch die Deutsche Post AG per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten, somit ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Zusatzleistung „Direktversand“ mit dem nachgewiesenen Einwurf des Kartenführerscheins in den Briefkasten erfolgt. Ich trage daher dafür Sorge, dass mein Briefkasten zugänglich und beschriftet ist. Bei Nichteintreffen des Kartenführerscheins innerhalb von 4 Wochen bzw. innerhalb einer Woche nach Vollendung meines 18. Lebensjahres, wende ich mich an die Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg (Tel. s. o.). Sollte der Führerschein trotz nachgewiesener Zustellung nicht in meinen Besitz gelangen, trage ich die Kosten für die erneute Herstellung des Führerscheins. Konnte der Führerschein nicht zugestellt werden (z.B. Empfänger unbekannt verzogen, kein Briefkasten vorhanden usw.) verpflichte ich mich, den Führerschein dort abzuholen, wo ich ihn beantragt habe. ___________________________________ _____________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Unterschrift Name: Vorname: Geburtsdatum:
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