Aktionstage "Pflichtumtausch" - Gemeinde Untersiemau

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Aktionstage "Pflichtumtausch" - Gemeinde Untersiemau
Aktionstage
      „Pflichtumtausch“
         Stichtag 19.01.2022

         Montag, 22.11.2021
        Dienstag, 30.11.2021

        08:00 Uhr – 12:00 Uhr
        13:00 Uhr – 16:00 Uhr

    Keine Terminvereinbarung
           erforderlich.

Gilt nur für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer
 Website oder telefonisch (09561-5149550).
Aktionstage "Pflichtumtausch" - Gemeinde Untersiemau
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Stadt und Landkreis Coburg

                 Antrag auf Umstellung in den EU-Kartenführerschein

 Geburtsdatum:                                      Geburtsort:

 Familienname:                                      Straße, Hausnummer:

 Ggf. Geburtsname:                                  Postleitzahl, Ort:

 Vorname:                                           Telefonnummer:
                                                    (freiwillige Angabe)
Ich bin bereits im Besitz folgender Fahrerlaubnisklasse(n):
Klasse(n):        erteilt am:      Behörde                               Vordruck-Nr.:        gültig bis:

 Folgende Zusatzklassen können Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3 (erteilt bis 31.12.1998)
 zusätzlich beantragen:

 Klasse T (Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
 als 60 km/h bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch
 die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart
 zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
 werden (+ Anhänger).

 Ich bin in der Landwirtschaft tätig. Für diese Tätigkeit beantrage ich die Erteilung der
 Fahrerlaubnisklasse T, zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h.

 Ich füge bei:

    Nachweis / Bestätigung v. Bauernverband oder Gemeinde

    _________________________________________________

 Ein schriftlicher Nachweis über die Tätigkeit in der Land- u. Forstwirtschaft ist zwingend erforderlich!

Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen bzw. bei Antragstellung vorzulegen:

        Personalausweis / Reisepass                       1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
        Führerschein im Original
        _________________________________

Sollte der Führerschein innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung nicht abgeholt werden, wird er
entwertet und zu den Akten genommen. Die Informationen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
zur Erhebung von personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen.

__________________________                                __________________________________
Ort, Datum                                                Unterschrift

Stand 11/2021
-2-

Verfügung der Verwaltungsbehörde (bitte nicht ausfüllen):

1. VHK an Bundesdruckerei gesandt am ________________

2. Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt ________________

3. KKA angefordert bei: ___________________ am ________________

    liegt vor ________________

4. RESPER-Anfrage gestellt ________________

5. Kostenfestsetzung nach der GebOSt TSt.
   202.4/126.2/143/256 in Höhe von

        •    30,30 € (Umstellung in einen EU-Kartenführerschein, inkl. Direktversand an die Meldeadredde)

Der Empfang des Führerscheines wird bestätigt:

__________________________                             _______________________________
Ort, Datum                                                Unterschrift

Verbleib bisheriger Führerschein:

   befristet und wieder ausgehändigt
   ungültig gemacht und wieder ausgehändigt
   eingezogen und vernichtet

Stand 07/2020
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Stadt und Landkreis Coburg

Erklärung zum Direktversand
                                                                - Ausfertigung für die Behörde-
Antragsteller/in

_____________________________________                             ________________________
Name, Vorname                                                     Geburtsdatum

________________________________________________________________________________
Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)

Ich möchte, dass mein Führerschein direkt zu meiner o. g. Meldeanschrift gesandt wird.
(Eine weitere Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung des Führerscheins ist i. d.
R. nicht erforderlich.)

Die zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 5,00 € werden von mir getragen.

Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine kann ich mein altes
Führerscheindokument behalten, dieses muss jedoch nachträglich befristet werden. Auf diese
Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass ich für die Zeit bis zum Erhalt des neuen
Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis bin
(Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung i. H. v. 8,70 € entfällt).

Hinweis: Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine
Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden. Bei anstehenden Auslandsfahrten
ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die
vorzeitige Befristung nicht wünschen.

Hiermit willige ich daher ein, dass mein alter Führerschein auf 4 Wochen befristet und mein
neuer Kartenführerschein an meine oben angegebene Meldeadresse versandt wird. Mein alter
Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig. Mir ist bekannt,
dass spätere melderechtliche Änderungen im Rahmen des Antragsverfahrens nicht automatisch
berücksichtigt werden. Ändert sich meine Adresse, teile ich dies nach Eintragung der
Meldebehörde der Fahrerlaubnisbehörde formlos per Brief (Wilhelm-Ruß-Str. 5, 96450 Coburg),
E-Mail (fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de), telefonisch (09561/5149550) oder
persönlich mit. Meine Adressdaten werden zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für
den Versand des Kartenscheins an die Bundesdruckerei GmbH übermittelt. Die Zustellung des
Führerscheins erfolgt durch die Deutsche Post AG per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten,
somit ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Zusatzleistung „Direktversand“ mit dem
nachgewiesenen Einwurf des Kartenführerscheins in den Briefkasten erfolgt. Ich trage daher
dafür Sorge, dass mein Briefkasten zugänglich und beschriftet ist. Bei Nichteintreffen des
Kartenführerscheins innerhalb von 4 Wochen bzw. innerhalb einer Woche nach Vollendung
meines 18. Lebensjahres, wende ich mich an die Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes
Zulassungsstelle Coburg (Tel. s. o.). Sollte der Führerschein trotz nachgewiesener Zustellung
nicht in meinen Besitz gelangen, trage ich die Kosten für die erneute Herstellung des
Führerscheins. Konnte der Führerschein nicht zugestellt werden (z.B. Empfänger unbekannt
verzogen, kein Briefkasten vorhanden usw.) verpflichte ich mich, den Führerschein dort
abzuholen, wo ich ihn beantragt habe.

___________________________________                _____________________________________
Ort, Datum                                         Unterschrift
-2-

Nur bei nachträglicher Änderung, neue Adresse:

__________________________________________________________________________________________
Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)

Mitgeteilt am: ____________   Unterschrift Sachbearbeiter/in ___________________________________
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Stadt und Landkreis Coburg

Erklärung zum Direktversand
                                                  -Ausfertigung für die antragstellende Person-
Antragsteller/in

_____________________________________                             ________________________
Name, Vorname                                                     Geburtsdatum

________________________________________________________________________________
Anschrift (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)

Ich möchte, dass mein Führerschein direkt zu meiner o. g. Meldeanschrift gesandt wird.
(Eine weitere Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung des Führerscheins ist i. d.
R. nicht erforderlich.)

Die zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 5,00 € werden von mir getragen.

Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine kann ich mein altes
Führerscheindokument behalten, dieses muss jedoch nachträglich befristet werden. Auf diese
Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass ich für die Zeit bis zum Erhalt des neuen
Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis bin
(Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung i. H. v. 8,70 € entfällt).

Hinweis: Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine
Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden. Bei anstehenden Auslandsfahrten
ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die
vorzeitige Befristung nicht wünschen.

Hiermit willige ich daher ein, dass mein alter Führerschein auf 4 Wochen befristet und mein
neuer Kartenführerschein an meine oben angegebene Meldeadresse versandt wird. Mein alter
Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig. Mir ist bekannt,
dass spätere melderechtliche Änderungen im Rahmen des Antragsverfahrens nicht automatisch
berücksichtigt werden. Ändert sich meine Adresse, teile ich dies nach Eintragung der
Meldebehörde der Fahrerlaubnisbehörde formlos per Brief (Wilhelm-Ruß-Str. 5, 96450 Coburg),
E-Mail (fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de), telefonisch (09561/5149550) oder
persönlich mit. Meine Adressdaten werden zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für
den Versand des Kartenscheins an die Bundesdruckerei GmbH übermittelt. Die Zustellung des
Führerscheins erfolgt durch die Deutsche Post AG per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten,
somit ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Zusatzleistung „Direktversand“ mit dem
nachgewiesenen Einwurf des Kartenführerscheins in den Briefkasten erfolgt. Ich trage daher
dafür Sorge, dass mein Briefkasten zugänglich und beschriftet ist. Bei Nichteintreffen des
Kartenführerscheins innerhalb von 4 Wochen bzw. innerhalb einer Woche nach Vollendung
meines 18. Lebensjahres, wende ich mich an die Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes
Zulassungsstelle Coburg (Tel. s. o.). Sollte der Führerschein trotz nachgewiesener Zustellung
nicht in meinen Besitz gelangen, trage ich die Kosten für die erneute Herstellung des
Führerscheins. Konnte der Führerschein nicht zugestellt werden (z.B. Empfänger unbekannt
verzogen, kein Briefkasten vorhanden usw.) verpflichte ich mich, den Führerschein dort
abzuholen, wo ich ihn beantragt habe.

___________________________________                _____________________________________
Ort, Datum                                         Unterschrift
Unterschrift

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Vorname:
Geburtsdatum:
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