Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung - zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg
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Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Auftraggeber: Bezirksamt Altona Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Bebauungsplanverfahren SL2 Jessenstrasse 1-3 22767 Hamburg Projektnummer: LK 2019.112 Berichtsnummer: LK 2019.112.3 Berichtsstand: 02.02.2021 Berichtsumfang: 34 Seiten sowie 11 Anlagen Projektleitung: Dipl.-Geogr. Christian Korr U L ÄRMKONTOR ÄRMKONTOR i d Gmb Gm H bH LÄRMKONTOR GmbH • Altonaer Poststraße 13 b • 22767 Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel • AG Hamburg HRB 51 885 Geschäftsführung: Mirco Bachmeier (Vorsitz) / Bernd Kögel / Ulrike Krüger (kfm.) Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 • Telefax: 0 40 - 38 99 94.44 E-Mail: Hamburg@laermkontor.de • http://www.laermkontor.de
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung............................................................................................ 3 2 Arbeitsunterlagen ........................................................................................... 3 3 Berechnungsgrundlagen ............................................................................... 4 4 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................ 5 5 Eingangsdaten ................................................................................................ 8 5.1 Verkehr ..................................................................................................... 8 5.2 Gewerbe ................................................................................................... 9 5.2.1 Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig ....................................... 10 5.2.2 Jet-Tankstelle ............................................................................ 11 5.2.3 McDonalds ................................................................................. 14 5.2.4 Weitere Gewerbebetriebe .......................................................... 21 6 Berechnungsergebnisse .............................................................................. 22 6.1 Verkehr ................................................................................................... 22 6.2 Gewerbe ................................................................................................. 24 6.2.1 Schallschutzmaßnahmen .......................................................... 26 7 Fazit und Empfehlungen .............................................................................. 28 8 Anlagen.......................................................................................................... 32 9 Quellenverzeichnis ....................................................................................... 33 LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 2 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg 1 Aufgabenstellung Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt die Überplanung des Bebauungs- plans Lurup 66 im Hamburger Bezirk Altona. Das Plangebiet befindet sich zwi- schen den Straßen Luruper Hauptstraße im Nordosten, Rugenbarg im Nordwes- ten sowie dem Böttcherkamp im Südwesten. In diesem Zusammenhang wurde bereits im Jahr 2015 eine schalltechnische Un- tersuchung durchgeführt, die nun mit dem vorliegenden Gutachten aktualisiert wird. Im Rahmen der vorliegenden Aktualisierung sind die aktuelle Planung (u.a. Ausweisung „Urbanes Gebiet“) sowie städtebauliche Veränderungen (Bauvorha- ben „Luruper Höfe“) zu berücksichtigten. Des Weiteren sind die Verkehrszahlen (Prognose 2035) zu aktualisieren. In Bezug auf den Gewerbelärm sind die schalltechnischen Eingangsdaten insbe- sondere des McDonalds Restaurants in der Luruper Hauptstraße 97 sowie der Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 kritisch zu prüfen, erneut abzufragen und in das Berechnungsmodell einzupflegen. Im Zuge der Gewerbelärmberechnung wird ex- plizit die planerische Ausweisung des Flurgrundstückes 793 hinsichtlich einer Wohnnutzung (z.B. Gebietsausweisung „Urbanes Gebiet“) geprüft und diskutiert. Bestehende Konflikte sollen aufgezeigt und Ansätze zum Schallschutz als Festset- zungen im Bebauungsplan entwickelt werden. Aufgabenstellung des vorliegenden Gutachtens ist daher die rechnerische Prog- nose der im Geltungsbereich des Bebauungsplans und dessen näheren Umge- bung auftretenden Schallimmissionsbelastungen. 2 Arbeitsunterlagen Folgende Planunterlagen und Daten wurden zur Verfügung gestellt: • Bebauungsplanentwurf Lurup 66 der Stadt Hamburg (Entwurf) im PDF-Format mit Stand vom 23.01.2019, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fach- amt Stadt- und Landschaftsplanung, per E-Mail am 29.04.2019 • Bebauungspläne Lurup 22, Lurup 37, Lurup 52, Lurup 62/Bahrenfeld 67, Lurup 63, http://www.hamburg.de • Baugenehmigungen der Gewerbebetriebe innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Lurup 66, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fach- amt Stadt- und Landschaftsplanung, per E-Mail am 29.05.2015, 04.06.2015, 29.04.2019, 14.05.2019 LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 3 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg • Information Betriebsabläufe McDonald’s Restaurant Luruper Hauptstraße 97, zur Verfügung gestellt von McDonald’s Restaurant, per E-Mail am 16.03.2020, 27.03.2020, 19.10.2020, 21.10.2020 • Schalldruckpegel der schallrelevanten Haustechnikanlagen auf dem Dach des McDonalds, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fachamt Verbrau- cherschutz, Gewerbe und Umwelt Technischer Umweltschutz, per Mail am 19.08.2020, 22.10.2020 • Ortsbesichtigung, durchgeführt von der LÄRMKONTOR GmbH am 26.06.2015 und 03.11.2020 • Information Betriebsabläufe Tischlerei Paul Ladwig Böttcherkamp 22a, zur Ver- fügung gestellt von der Tischlerei Paul Ladwig, per E-Mail am 13.07.2015 und 25.11.2020 • Information Betriebsabläufe Jet-Tankstelle Rugenbarg 266, zur Verfügung ge- stellt von der Jet-Tankstelle, per E-Mail am 07.08.2015, 11.08.2015 und 04.07.2019 • Prognoseverkehrsmengen für die relevanten Straßen im Umfeld des Plangebie- tes, zur Verfügung gestellt von der Stadt Hamburg BWVI, per E-Mail am 27.05.2015, 01.06.2015 3 Berechnungsgrundlagen Das Untersuchungsgebiet und die für die schalltechnischen Berechnungen maß- gebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Modell digital erfasst. Hierbei wurden die vorhandenen und geplanten Baukörper sowie die relevanten Schallquellen in Lage und Höhe aufgenommen (siehe Anlage 1 sowie 3a und 3b). Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI, Version 2019 (05.02.2020) der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG durchgeführt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach dem Teil- stückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90“ /1/. Die Ausbreitungsberechnung der gewerblichen Schallimmissionen wurde auf Grundlage der TA Lärm /2/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /3/ für die meteorologische Ausbreitungs- klassenstatistik Hamburg /4/ durchgeführt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 4 von 34
L n LR' , 'Ko�T ÄRMKON OR TOR Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Die Ausbreitungsberechnungen für die Schallimmissionsraster erfolgten für die Verkehrs- und Gewerbelärmberechnung in einer Rasterweite von 2 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände. Fassadenpegelberechnungen fanden 0,5 m vor der Fassade der maßgeblichen Immissionsorte statt. 4 Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des Plangebietes durch den Straßenverkehr erfolgt gemäß den Vorgaben des „Hamburger Leitfa- dens Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /5/ in Anlehnung an die „Sechzehnte Ver- ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm- schutzverordnung -16. BImSchV)“ /6/. Da die 16. BImSchV keine Urbanen Gebiete berücksichtigt, werden für das geplante Urbane Gebiet im Geltungsbereich des B-Plans Lurup 66 die Grenzwerte für Mischgebiete herangezogen. In Tabelle 1 sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aufgeführt. Tabelle 1: Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug) Tag Nacht Nutzung (6 - 22 Uhr) (22 - 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A) Reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A) Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A) Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbe- lastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /7/ er- reicht. Die Beurteilung der Einwirkungen durch die umliegenden Gewerbeflächen erfolgte nach der TA Lärm /2/ und den darin genannten Immissionsrichtwerten. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sicherge- stellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immis- sionsort die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 2 nicht überschreitet. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 5 von 34
L n LR' , 'Ko�T ÄRMKON OR TOR Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Auszug) Nacht Tag Nutzung (22 - 6 Uhr) (6 - 22 Uhr) (lauteste Nachtstunde) Kurgebiete, Krankenhäuser u. 45 dB(A) 35 dB(A) Pflegeanstalten Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A) Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A) Urbane Gebiete 63 dB(A) 45 dB(A) Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A) Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Lurup 66 sol- len als allgemeines Wohngebiet (WA), als Urbane Gebiete (MU) sowie als Gewer- begebiete (GE) ausgewiesen werden. Hierbei sollen die Urbanen Gebiete (vor- mals Mischgebiete) gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan Lurup 37 (siehe Abbildung 2) vergrößert werden, wohingegen die Wohngebietsflächen verkleinert werden. Die westliche Fläche soll weiterhin als Gewerbegebiet (GE) existieren (siehe Abbildung 1). LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 6 von 34
ÄRM L KONTOR ÄRMKON Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg r A eE B abauungs cplan L urup 8 f 8 F nmevqm - - - B ebauungsp lan - V oren lwu rt Abbildung 1: Bebauungsplan Lurup 66 Entwurf (Stand 06.05.2020) Abbildung 2: Bebauungsplan Lurup 37 (Stand 23.06.1960) LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 7 von 34
L n LR' , 'Ko�T ÄRMKON OR TOR Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg 5 Eingangsdaten 5.1 Verkehr Als Straßenverkehrsquellen wurden die an das Bebauungsplangebiet grenzenden Straßen im schalltechnischen Modell berücksichtigt. Hierbei wurde in Absprachen mit dem Bezirksamt Altona die prognostizierte Verkehrssituation (Prognose 2030) berücksichtigt. Die Lage der angrenzenden Straßen ist der Anlage 1 zu entneh- men. Die Werte stammen aus einer Verkehrszählung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahr 2013. Die Zahlen wurden in Absprache mit der Behörde mit einer jährlichen Verkehrs- steigerung von 1 % auf das Prognosejahr 2035 hochgerechnet. Auf der Luruper Straße wurden zusätzlich 1.265 Kfz, die sich aus dem Neubauprojekt „Luruper Höfe“ ergeben, berücksichtigt. Die Verkehrsmenge wurde dem dazugehörigen Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2018 der Firma ARGUS entnommen. In Tabelle 3 sind die Verkehrsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßen dargestellt. Tabelle 3: Eingangsdaten und Emissionspegel Straßen, Prognose 2035 Lkw-Anteil Emissionspegel Lm,E DTV Straßen- vzul Straße Tag Nacht Tag Nacht oberfläche Kfz/Tag % % km/h [B(A) dB(A) Luruper Hauptstraße 36.615 5,3 7,6 Asphalt 50 68 61 Rugenbarg 49.042 5,3 6,1 Asphalt 50 69 62 Elbgaustraße 44.934 4,8 4,8 Asphalt 50 69 61 Böttcherkamp 4.786 1,8 0,3 Asphalt 50 57 49 (westlich Rugenbarg) Böttcherkamp (östlich Rugenbarg bis 3.701 3,5 0,6 Asphalt 50 57 48 Grandkuhlenweg) Böttcherkamp (östlich Grandkuhlen- 3.701 3,5 0,6 Asphalt 30 55 46 weg) Erläuerungen: DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 8 von 34
L ÄRMKONTOR G —I n Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg 5.2 Gewerbe Die außerhalb und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans vorhan- denen Gewerbeflächen wurden teilweise pauschal mit den in Tabelle 4 aufgeführ- ten flächenbezogenen Schallleistungspegeln im Berechnungsmodell berücksich- tigt (siehe Anlage 3a). Tabelle 4: Schallleistungspegel der Gewerbeflächen Quelle Beurteilungszeitraum L’’WAr Tag (06 - 22 Uhr) 60 dB(A) Gewerbegebiet (GE) Lauteste Nachtstunde (22 - 6 Uhr) 45 dB(A) Erläuterung: L’’WAr: flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum Sofern für benachbarte Gewerbegebiete Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 /8/ festgesetzt sind, wurden diese entsprechend für die Berechnung berücksichtigt. Zusätzlich wurden alle schallrelevanten Gewerbebetriebe, die unmittelbar an das zukünftige Urbane Gebiet im Westen des Plangebiets angrenzen bzw. sich in die- sem befinden detailliert untersucht, um im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Abwägung für die Auswahl einer Baugebietsausweisung zu ermöglichen. Hier- bei handelt es sich um die Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig im Böttcherkamp 22a, die Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 sowie das McDonald’s Restaurant in der Luruper Hauptstraße 97. Um die Gewerbebetriebe eingehender in dem Be- rechnungsmodell zu berücksichtigen, wurden Betriebsbefragungen durchgeführt. Im Zuge der Gewerbelärmberechnung wird explizit die planerische Ausweisung des Flurgrundstückes 793, welches sich in unmittelbarer Nähe zum McDonald’s Restaurant sowie der Jet-Tankstelle befindet, hinsichtlich einer Wohnnutzung (z.B. Gebietsausweisung „Urbanes Gebiet“) geprüft. Aus diesem Grund wurden die schalltechnischen Eingangsdaten des McDonalds Restaurants in der Luruper Hauptstraße 97 sowie der Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 erneut abgefragt. Die Emissionsansätze zur Tischlerei basieren auf den Befragungen aus dem Jahr 2015 und wurden 2020 erneut vom Betreiber der Tischlerei bestätigt. Im Folgenden werden die schallrelevanten Betriebsabläufe der befragten Gewer- bebetriebe beschrieben. Diese sind im Berechnungsmodell entsprechend berück- sichtigt und im Detailplan in der Anlage 3b dargestellt. In den Tabelle 5 bis Tabelle 9 sind die aus den Befragungen abgeleiteten bzw. angenommenen Emissionsda- ten der einzelnen schallrelevanten Quellen dargestellt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 9 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg 5.2.1 Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig Die Betriebszeiten der Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig im Böttcherkamp 22a lauten Montag bis Donnerstag von 7 - 16:30 Uhr und Freitag von 7 - 14Uhr. Der Betrieb verfügt über fünf Pkw Stellplätze am Eingangsbereich im Südwesten sowie über neun weitere Stellplätze im Nordwesten des Grundstücks (siehe An- lage 3b). Während die fünf Stellplätze den Mitarbeiter und Kunden vorbehalten sind, werden die neun Stellplätze von insgesamt neun Waren-Auslieferungsfahr- zeugen (Kastenwagen / Transporter) genutzt. Zur sicheren Seite wurde angenom- men, dass sich die fünf Stellplätze im Eingangsbereich zwischen 6 und 7 Uhr fül- len und innerhalb des Tagzeitraums leeren. Demnach ergeben sich gemäß der bayerischen Parkplatzlärmstudie /9/, zwischen 6 und 7 Uhr eine Bewegung je Stellplatz und Stunde. Innerhalb des Tagzeitraums zwischen 7 und 20 Uhr erge- ben sich 0,08 Bewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe Tabelle 5). Gemäß den Angaben des Betreibers ist auf den hinteren neun Stellplätzen innerhalb des Tag- zeitraums von zwei Bewegungen je Stellplatz (18 Bewegungen insgesamt) auszu- gehen. Hieraus resultieren gemäß der bayerischen Parkplatzlärmstudie eine Be- wegungshäufigkeit von etwa 0,154 Bewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe Tabelle 5). Die Warenauslieferung per Pkw oder Transporter sowie die Warenanlieferungen per Lkw finden ausschließlich innerhalb des Tagzeitraums zwischen 7 - 20 Uhr statt. Gemäß den Angaben des Betreibers wird die Tischlerei von max. vier Lkw am Tag mit Holz, Fenstern etc. beliefert. Die Lkw entladen die Ware im Eingangs- bereich per Kran. Darüber hinaus tauscht ein Lkw einmal im Monat einen Abroll- container aus. Zur sicheren Seite wurde für die Abfallbeseitigung der Austausch von einem großen Absetzcontainer berücksichtigt. In Tabelle 8 sind die Emissions- daten dargestellt. Für die Lkw wurde ein Schallleistungspegel von 63 dB(A) für das Fahren bzw. 68 dB(A) für das Rangieren gemäß einer hessischen Studie /10/ und für die Pkw und Sprinter ein Schallleistungspegel von 48 dB(A) gemäß Parkplatzlärmstudie /9/ angesetzt (siehe Tabelle 6). Für das Entladen per Lkw-Kran wurde das Standge- räusch (Leerlauf) eines Lkw gemäß der hessischen Studie mit einem stundenbe- zogenen Schallleistungspegel von 94 dB(A) berücksichtigt (siehe Tabelle 8). Für die Arbeiten innerhalb der Werkstatt wurde gemäß der vom Bezirksamt Altona übermittelten Betriebsgenehmigung ein Innenpegel von 100 dB(A) angesetzt. Hierbei wurde in Absprache mit dem Betreiber unterstellt, dass die Maschinen sechs Stunden innerhalb des Tagzeitraums in Betrieb sind. Für das Dach und das Mauerwerk wurde zur sicher Seite ein für einschaliges Mauerwerk typisches Schalldämm-Maß von 54 dB und für die Fenster und Türen ein Schalldämm-Maß von 25 dB angesetzt (siehe Tabelle 9). Die Fenster und Türen sind während der Arbeiten geschlossen. Auf dem Außengelände finden keine Arbeiten statt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 10 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg An der Nord-West-Fassade der Tischlerei befindet sich eine Abluftanlage, die au- tomatisch betrieben wird, wenn in der Werkstatt mit Maschinen gearbeitet wird. Auf Grund fehlender schalltechnischer Daten wurde für die Abluftanlage zur siche- ren Seite ein typischer Schallleistungspegel von 75 dB(A) im Dauerbetrieb ange- setzt (siehe Tabelle 8). 5.2.2 Jet-Tankstelle Die Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 ist 24 h in Betrieb verfügt über 4 Zapfsäulen für insgesamt 8 Pkw, 6 Staubsaugerstationen sowie 1 Luftstation und ca. 8 zusätz- liche Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze (siehe Anlage 3b). Darüber hinaus gibt es auf dem Gelände noch 6 Waschkabinen mit Hochdruckreinigern, welche jedoch nicht von der Jet Tankstelle betrieben werden. Für die Jet-Tank- stelle / SB-Waschboxen sind folgende schallrelevante Tätigkeiten zu berücksichti- gen: • Pkw- Bewegungen durch Tanken / Waschen / Luftstation/ Mattenklopfer / Münzsauger • Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen • Geräuschemissionen im Bereich des Parkplatzes • Benzinanlieferung durch Tankwagen • Geräuschemissionen durch Lkw (Müllentsorgung, Warenanlieferung) • Münzsauger, Luftstation, Mattenklopfer, Waschboxen (Hochdruckreiniger) • Geräuschemissionen durch Haustechnik Die Emissionen der Tankstelle, wurden soweit anwendbar, anhand der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ modelliert. Soweit keine detaillierten Angaben zu den Abläufen vorlagen, wurden konservative Annahmen zur sicheren Seite getroffen. Die genaue Lage der angesetzten Emittenten ist dem Lageplan in Anlage 3b zu entnehmen. Pkw- Bewegungen durch Tanken /Waschen / Luftstation /Mattenklopfer / Münzsauger Gemäß den Angaben des Betreibers der Jet-Tankstelle ist von maximal 75 Pkw/h innerhalb des Tagzeitraums bzw. maximal 26 Pkw/h innerhalb des Nachtzeitraums auszugehen, welche die Tankstelle zum Tanken befahren. Daraus ergeben sich Werktags innerhalb der morgendlichen Ruhezeit zwischen 6-7 Uhr 75 Pkw, inner- halb des Tagzeitraums (7-20 Uhr) 975 Pkw, innerhalb der abendlichen Ruhezeit zwischen 20-22 Uhr 150 Pkw und in der lautesten Nachtstunde (LNS) 26 Pkw. Da es sich hierbei um Maximalwerte handelt, wurden für einen realistischen Ansatz 70 % des Kundenaufkommens innerhalb des Tagzeitraums (53 Pkw/h bzw. ~ 683 Pkw) angesetzt. Innerhalb des Nachtzeitraums wurde gemäß der TA Lärm /2/ die lauteste Nachtstunde (LNS) mit 26 Pkw/h berücksichtigt. Für die Ruhezeiten wurde zur sicheren Seite ebenfalls von der maximalen Anzahl ausgegangen LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 11 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg (siehe Tabelle 6). Die Anzahl der Pkw wurde auf vier Fahrspuren, die zu den je- weiligen Zapfsäulen führen aufgeteilt. Gemäß der Parkplatzlärmstudie /9/ kann für die Fahrt eines Pkw auf einer Asphaltdecke ein auf eine Stunde umgerechneter, längenbezogener Schallleistungspegel von 48 dB(A) angesetzt werden. Der Bo- denoberflächenbelag der Tankstelle weist Pflaster auf. In diesem Bereich erhöht sich der auf eine Stunde umgerechnete, längenbezogene Schallleistungspegel um 2 dB auf 50 dB(A). Auf Grund fehlender Informationen bezüglich der Pkw-Anzahl die sich an den Münzsaugern (6x), der Luftstation (1x), dem Mattenklopfer (1x) sowie den Wasch- boxen mit Hochdruckreinigern (6x) ergeben, wurde auf die Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen zurückgegriffen. Demnach sind für die Luftstation 4 % der Gesamtkunden, für die Münzsauger 2,5 % der Gesamtkunden, für den Mattenklopfer 3,5 % der Gesamtkunden und für die Waschboxen bzw. Hochdruckreiniger 1,5 % der Gesamtkunden anzusetzen (siehe Tabelle 6). Zur si- cheren Seite wurde von der maximalen Pkw-Anzahl ausgegangen. Während die der Jet-Tankstelle zugehörigen Stationen (Druckluft, Mattenklopfer und Münzsau- ger) auch nach 22 Uhr betrieben werden können, sind die SB-Waschboxen, ge- mäß den Betreibern vor Ort, ausschließlich innerhalb des Tagzeitraums (6-22 Uhr) in Betrieb. Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen Für die Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen wurde eine Flächen- schallquelle berücksichtigt, welche die lärmintensiven Vorgänge (z.B. Türenschla- gen, Kavaliersstart, Einhängen der Zapfpistole, lautes Autoradio etc.) abbilden soll. Laut der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen be- rechnet sich der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für den Bereich der Zapfsäulen wie folgt: 74,7 + 10 lg N in dB(A) wobei N die Anzahl der Kfz repräsentiert, die in einer Stunde die Tankstelle anfah- ren (53 Pkw/h tags, 26 Pkw/h nachts). Die Lage der angesetzten Flächenquelle für den Bereich der Zapfsäulen ist der Anlage 3b zu entnehmen. Die Tabelle 7 zeigt die Emissionen der Flächenquelle im Bereich der Zapfsäulen. Geräuschemissionen im Bereich des Parkplatzes Auf Grund fehlender Informationen bezüglich der Pkw-Bewegungen auf den 10 Pkw-Stellplätzen der Jet-Tankstelle wurde zur Ermittlung der Emissionen auf die bayrische Parkplatzlärmstudie zurückgegriffen. Demnach sind für Tankstellen in- nerhalb des Tagzeitraums (6-22 Uhr) 4 Bewegungen je Stellplatz und Stunde und innerhalb des Nachtzeitraums 3 Bewegungen je Stellplatz und Stunde anzusetzen (siehe Tabelle 5). LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 12 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Benzinanlieferung durch Tankwagen Für die Anlieferung von Benzin wurde im schalltechnischen Modell ein Lkw mit ei- nem längenbezogenen Schallleistungspegel von 63 dB(A), der innerhalb des Tag- zeitraums 7-20 Uhr die Tankstelle beliefert, berücksichtigt (siehe Tabelle 6). Zu- dem wurde eine Punktschallquelle modelliert, die den Vorgang der Belieferung re- präsentiert. Die Benzinanlieferung findet über einen Fernfüllschacht statt, welcher sich mittig der beiden Zapfsäulen zur Straßenfront befindet. Der Befüllungsvor- gang dauert ca. 1 Stunde. Gemäß der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen ist für die Benzinanlieferung durch Tankwagen ein auf eine Stunde bezogener Schallleis- tungspegel von 94,6 dB(A) anzusetzen. Die Lage der angesetzten Fahrstrecke und der Flächenquelle ist der Anlage 3b zu entnehmen. Die Tabelle 8 zeigt die Emissionen der Flächenquelle der Benzinanlieferung. Geräuschemissionen durch Lkw (Müllentsorgung, Warenanlieferung) Gemäß den Angaben des Tankstellenbetreibers wird die Tankstelle von einem Lkw mit Kühlaggregat innerhalb des Tagzeitraums angefahren, der den Shop mit Waren beliefert. Die Waren werden mittels Rollcontainern entladen. In dem Be- rechnungsmodell wurden insgesamt 4 Rollcontainer berücksichtigt. Die Berech- nung der Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der hessischen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren. Da- nach kann für die Be- und Entladung von Rollcontainern ein stundenbezogener Schallleistungspegel von 78 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Die Emis- sion durch den Lkw-Wagenboden (während des Befahrens mit dem Rollcontainer) kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleistungspegel von 75 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Die Entladung dauert gemäß den Angaben des Betreibers ca. 2 Stunden. Während dieser 2 Stunden ist das Kühlag- gregat des Lkw in Betrieb, welches einen Ansatz deutlich „zur sicheren Seite“ dar- stellt. Hierfür ist nach Angaben des Betreibers ein Schallleistungspegel von 99 dB(A) anzunehmen (siehe Tabelle 8). Des Weiteren wird die Tankstelle von einem Lkw innerhalb des Tagzeitraums an- gefahren, der Papier und den Hausmüll entleert. Münzsauger, Luftstation, Mattenklopfer, Waschboxen (Hochdruckreiniger) Gemäß der Angaben des Betreibers sind für das Druckluft füllen ein Schallleis- tungspegel von 61 dB(A), für das Druckluft ablassen von 83 dB(A), für einen Münzsauger ~ 83 dB(A) und für den Mattenklopfer ein Schallleistungspegel von 95 dB(A) zu berücksichtigen (siehe Tabelle 8). Gemäß der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen ist für einen Hochdruckreiniger ein Schallleistungspegel von 97 dB(A) anzunehmen. Die Emissionsdaten sind der Ta- belle 8 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 13 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Geräuschemissionen durch Haustechnik Gemäß den Angaben des Betreibers sind auf dem Dach der Tankstelle zwei Lüf- tungsgeräte 24 h im Einsatz. Hierbei handelt es sich um die Gerätetypen Hitachi RAS 3.0 mit einem Schallleistungspegel von 66 dB(A) sowie um das Hitachi RAS 18 mit einem Schallleistungspegel von 60 dB(A) (siehe Tabelle 8). 5.2.3 McDonalds Die Betriebszeiten des McDonalds Restaurants in der Luruper Hauptstraße 97 sind Sonntag bis Donnerstag von 6:00 - 1:00 Uhr sowie Freitag und Samstag von 6:00 - 2:00 Uhr. Das Restaurant verfügt über einen Parkplatz mit 31 Stellplätzen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit für die Kunden den McDrive-Service an der Süd-Ost-Fassade anzufahren. Gemäß den Angaben des Betreibers ist werktags zwischen 6 und 7 Uhr mit 25 Kunden zu rechnen, die mit dem Pkw den Parkplatz befahren (50 Pkw-Bewegun- gen) und 40 Kunden, die den McDrive nutzen. Zwischen 7 und 20 Uhr ist mit maxi- mal 450 Kunden, die mit dem Pkw kommen und den Parkplatz nutzen (900 Pkw- Bewegungen) und 520 Kunden (40 Pkw pro Stunde), die den McDrive anfahren, zu rechnen. Zwischen 20 und 22 Uhr beträgt die Anzahl der Restaurantkunden ca. 75 die mit dem Pkw kommen (150 Pkw-Bewegungen), während ca. 80 Kunden den McDrive nutzen (40 Pkw pro Stunden). Innerhalb des Nachtzeitraums ist in der lautesten Nachtstunde, gemäß den Angaben des Betreibers, von 35 Pkw (70 Pkw-Bewegungen) auf dem Parkplatz und 36 McDrive-Kunden auszugehen (siehe Tabelle 5 und Tabelle 6). Demnach ist auf dem Parkplatz mit 31 Stellplätzen gemäß der bayrischen Park- platzlärmstudie ergeben sich daraus in der morgendlichen und abendlichen Ruhe- zeit zwischen 6 und 7 Uhr bzw. 20 und 22 Uhr ca. 1,6 Bewegungen je Stellplatz und Stunde sowie zwischen 7 und 20 Uhr ca. 2,2 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Innerhalb der lautesten Nachtstunde wurden insgesamt 70 Pkw-Bewe- gungen auf dem Parkplatz berücksichtigt. Daraus ergeben sich nach Parkplatz- lärmstudie ca. 0,6 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Das McDonald‘s Restaurant wird innerhalb des Tagzeitraums von einem Lkw an- gefahren der Waren anliefert. Es werden 6 Paletten geliefert. Die Berechnung der Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der hessi- schen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren. Danach kann für die Be- und Entladung von Paletten mittels eines Hubwagens ein stun- denbezogener Schallleistungspegel von 88 dB(A) angesetzt werden (siehe Ta- belle 7). Die Emission durch den Lkw-Wagenboden (während des Befahrens mit dem Hubwagen) kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleis- tungspegel von 75 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Der Entladevorgang dauert ca. eine Stunde. Während der Anlieferung ist das Kühlaggregat des Lkw in LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 14 von 34
L ÄRMKONTOR G mbH Schalltechnische Untersuchung � � zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Betrieb. Hierfür wurde ein Schallleistungspegel von 99 dB(A) angenommen (siehe Tabelle 8). Ein weiterer Lkw holt während des Tagzeitraums den Hausmüll ab. Hierzu werden die Mülltonnen (7x 2 m³ Container) auf den Parkplatz geschoben, wo sie von dem Lkw aufgenommen werden. Die Bewegungen der Müllcontainer wurden akustisch als gleichwertig zu Rollcontainer-Bewegungen gewertet. Auf Basis der hessischen Ladelärmstudien /10/, /12/ sowie wurde ein Schallleistungspegel von 80 dB(A) für volle Container bzw. 85 dB(A) für Leercontainer je Ereignis (pro Container zwei Er- eignisse aus Leer- und Vollfahrten mit 1 km/h) angesetzt (siehe Tabelle 6). Des Weiteren wurde auf dem Dach des McDonald-Restaurants die schalltech- nisch relevante Haustechnik berücksichtigt. Die dominanten Schallquellen wurden im Rahmen eines Ortstermins inklusive Messung auf dem Dach vom Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Technischer Umwelt- schutz messtechnisch ermittelt. Als dominante Quellen wurden eine Abluft und eine Zuluftanlage der Küche bzw. Lobby identifiziert und gemessen. Die Messung fand nach Angaben des Bezirksamtes Altona in einer Entfernung von 2 m vor der Quelle statt und ergab die folgenden Schalldruckpegel: • Zuluftanlage: LAeq = 57,7 dB(A) • Abluftanlage inkl. Verflüssiger: LAeq = 61 dB(A) Die daraus ermittelten Schallleistungspegel lauten: • Zuluftanlage: LW = 71 dB(A) • Abluftanlage inkl. Verflüssiger: LW = 80,5 dB(A) Eine weitere Quelle stellt die Toilettenabluftanlage dar. Diese fand in der Messung vor Ort keine Berücksichtigung. Hierzu wurde seitens McDonalds ein Schallleis- tungspegel von 71 dB(A) übermittelt. Die gemessenen Schallleistungspegel bzw. der von McDonalds übermittelte Schallleistungspegel sind der Tabelle 8 zu ent- nehmen. Tabelle 5: Emissionsdaten der Parkplätze LWA Einwirkzeit Anzahl Bewegungen Quelle Zeitraum im Zeitraum h Stellplätze pro Stellpl.+ h dB(A) Parkplatz Tischlerei 6-20 Uhr 14 5 0,12 65 (Südwest) Parkplatz Tischlerei 7-20 Uhr 13 9 0,24 70 (Nordost) Parkplatz Tischlerei LNS 1 5 1 74 (Südwest) Parkplatz Tankstelle 6-22 Uhr 16 10 4 84 LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 15 von 34
ÄRMKON L 4Rp TOR 'Ko�TOR Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Parkplatz Tankstelle LNS 1 10 3 83 Parkplatz McDonalds 7-20 Uhr 13 31 2,2 90 6-7 Uhr, Parkplatz McDonalds 3 31 2,1 90 20-22 Uhr Parkplatz McDonalds LNS 1 31 0,6 84 Erläuterungen: LWA Schallleistungspegel LNS: lauteste Nachtstunde Tabelle 6: Emissionsdaten der Transporter- , Pkw- und Lkw-Fahrten bzw. – Rangier- vorgänge, Müllcontainerbewegungen Anzahl der Einwirkzeit L’WA,r L’WA,1h Quelle Zeitraum Ereignisse dB(A) h dB(A) (Bewegungen) Transporter Fahrt 7-20 Uhr 48 18 1 48 Tischlerei Pkw Fahrt 6-20 Uhr 48 5 1 42 Tischlerei Pkw Fahrt 6-7 Uhr 48 5 1 42 Tischlerei Lkw Fahrt 7-20 Uhr 63 14 1 62 Tischlerei Lkw Rangieren 7-20 Uhr 68 7 1 64 Tischlerei Pkw-Fahrt Tankstelle (Tan- 6-7 Uhr 50 je 19 1 je 50 ken) Pkw-Fahrt Tankstelle (Tan- 7-20 Uhr 50 je 171 13 je 60 ken) Pkw-Fahrt Tankstelle (Tan- 20-22 Uhr 50 je 38 2 je 53 ken) Pkw-Fahrt Tankstelle (Tan- LNS 50 je 7 1 je 58 ken) Pkw-Fahrt Tankstelle (Luft/Wa- 6-7 Uhr 50 10 1 47 schen/Mattenklop- fer/ Münzsauger) LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 16 von 34
L ÄRMKONTOR " I', � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Anzahl der Einwirkzeit L’WA,r L’WA,1h Quelle Zeitraum Ereignisse dB(A) h dB(A) (Bewegungen) Pkw-Fahrt Tankstelle (Luft/Wa- 7-20 Uhr 50 114 13 58 schen/Mattenklop- fer/ Münzsauger) Pkw-Fahrt Tankstelle (Luft/Wa- 20-22 Uhr 50 19 2 50 schen/Mattenklop- fer/ Münzsauger) Pkw-Fahrt Tankstelle (Luft/ LNS 50 4 1 56 Mattenklopfer/ Münzsauger) Lkw Fahrt Tankstelle (Ben- 7-20 Uhr 63 1 1 51 zinanlieferung) Lkw Fahrt Tankstelle 7-20 Uhr 63 2 1 54 Shop/Müll Lkw Rangieren 7-20 Uhr 68 1 1 56 Tankstelle Shop Lkw Rangieren 7-20 Uhr 68 1 1 56 Tankstelle Müll Pkw Fahrt 6-7 Uhr 48 40 1 51 McDrive Pkw Fahrt 7-20 Uhr 48 520 1 63 McDrive Pkw Fahrt 20-22 Uhr 48 80 1 55 McDrive Pkw Fahrt LNS 48 36 1 63 McDrive Müllcontainer voll 7-20 Uhr 80 7 37 sec 46 McDonalds Müllcontainer leer 7-20 Uhr 85 7 37 sec 51 McDonalds Lkw Fahrt Anlieferung 7-20 Uhr 63 1 1 51 McDonalds LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 17 von 34
L ÄRMKONTOR G mbH Schalltechnische Untersuchung � � zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Anzahl der Einwirkzeit L’WA,r L’WA,1h Quelle Zeitraum Ereignisse dB(A) h dB(A) (Bewegungen) Lkw Fahrt 7-20 Uhr 63 1 1 51 Müll McDonalds Erläuterungen: L’WA,1h längenbezogener Schallleistungspegel, auf eine Stunde umgerechnet L’WA,r beurteilter, längenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit berücksichtigt) LNS lauteste Nachtstunde Tabelle 7: Emissionsdaten Flächenquellen LW,1h Einwirkdauer Anzahl der LW‘‘A,r Quelle Zeitraum Ereignis pro Ereignis Ereignisse dB(A) dB(A) h Tankstelle Bereich Zapfsäulen 6-7 Uhr 97 1 1 61 (ca. 241 m²) Tankstelle Bereich Zapfsäulen 7-20 Uhr 103 1 13 78 (ca. 241 m²) Tankstelle Bereich Zapfsäulen 20-22 97 1 2 64 Uhr (ca. 241 m²) Tankstelle Bereich Zapfsäulen LNS 89 1 1 65 (ca. 241 m²) Anlieferung 8 Tankstelle 7-20 Uhr 78 (2 pro 1 66 (ca. 9 m²) Rollcontainer) Lkw Wagenboden 8 Tankstelle 7-20 Uhr 75 (2 pro 1 59 (ca. 20 m²) Rollcontainer) Anlieferung 12 Mc Donalds Palet- 7-20 Uhr 88 (2 pro 1 83 ten (ca. 38 m²) Palette) Lkw Wagenboden 12 McDonalds Paletten 7-20 Uhr 75 (2 pro 1 73 (ca. 20 m²) Palette) Erläuterungen: LWA,1h: auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel eines Einzelereignisses LW‘‘Ar: beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag LNS: lauteste Nachstunde LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 18 von 34
L ÄRMKONTOR G mbH Schalltechnische Untersuchung � � zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Tabelle 8: Emissionsdaten Einzelquellen Anzahl LWA Einwirkdauer LWA,r Quelle Zeitraum gesamt dB(A) h dB(A) Container Aufnahme 7-20 Uhr 1 105 1,5 min 77 Tischlerei Container Absetzten 7-20 Uhr 1 102 1,5 min 74 Tischlerei Abluftanlage 7-20 Uhr 1 75 6 71 Tischlerei Standgeräusch Lkw 7-20 Uhr 1 94 1 82 Tischlerei Benzinanlieferung Tankstelle 7-20 Uhr 1 95 1 83 (Fernfüllschacht) Kühlaggregat 7-20 Uhr 1 99 2 90 Lkw Tankstelle Lüftungsgerät 24h 1 66 24 66 Hitachi RAS 3.0 Lüftungsgerät 24h 1 60 24 60 Hitachi RAS 18 6-22 8 68 Münzsauger 1 83 je 4 min LNS 1 71 Münzsauger 2 - 6 7-22 je 5 83 je 4 min 66 6-22 44 95 je 10 sek 74 Mattenklopfer LNS 1 95 10 sek 70 6-22 48 60 Druckluft füllen 61 je 10 sek LNS 2 39 6-22 48 63 Druckluft ablassen 83 je 10 sek LNS 2 61 Hochdruckreiniger 1, 2 5 81 Hochdruckreiniger 3 4 80 6-22 97 je 5 min Hochdruckreiniger 4, 6 3 79 Hochdruckreiniger 5 2 77 Kühlaggregat 7-20 Uhr 1 99 15 min 93 Lkw McDonalds Lüftungsgerät McDonalds Zuluft 24h 1 78 24h 78 Abluft 24h 1 80,5 24h 80,5 WC Abluft 24h 1 71 24h 71 Erläuterungen: LWA Schallleistungspegel eines Einzelereignisses LWA,r beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 19 von 34
L ÄRMKONTOR G mb H Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg n � r LNS lauteste Nachtstunde Tabelle 9: Emissionsdaten Außenwände/Tore/Fenster Einwirkdauer LI R’W L’’WA,r Quelle Zeitraum h dB(A) dB dB(A) Wände/Dach 7-20 Uhr 6 100 54 39 Tischlerei Fenster/Türen 7-20 Uhr 6 100 25 68 Tischlerei Erläuterung: LI: Innenpegel R’W: Schalldämm-Maß L’’WA,r beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Einwirkzeit berücksichtigt) LNS lauteste Nachtstunde Als maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitzen der schalltechnisch zu berücksichti- genden Aktivitäten auf den Betriebsgeländen der untersuchten Betriebe werden folgende Spitzenschallpegel berücksichtigt (siehe Tabelle 10). Tabelle 10: Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenschallpegel Quelle dB(A) Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse von Lkw 108 Türenschlagen von Pkw 100 Bremsprüfstand 103 Gabelstapler 102 Müllcontainer Transport voll 102 Müllcontainer Transport leer 102 Container Absetzen 106 Container Aufnahme 109 LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 20 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg 5.2.4 Weitere Gewerbebetriebe Neben den in Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 im Detail beschrieben Gewerbebetrieben be- finden sich noch die folgenden Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lurup 66: - Luruper Höfe: ALDI-Markt inklusive Tiefgarage - Luruper Hauptstraße 87: Kfz-Werkstatt und Büro Der ALDI-Markt inklusive der Tiefgarage als auch, die in das Bauvorhaben Luru- per Höfe integrierte Kfz-Werkstatt in der Luruper Hauptstraße 87, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 2019, gemäß den Angaben des Bezirksamtes Altona, schalltechnisch geprüft worden. Anhand von schalltechnischen Gutachten ist ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe nachgewiesen worden. Die Betriebsgenehmigung des sich 2021 in Bau befindlichen ALDI-Marktes verord- net, aufgrund der Nähe zu Wohnnutzungen, die Einhaltung der Immissionsricht- werte der TA Lärm /2/ teilweise für Mischgebiete sowie teilweise für allgemeine Wohngebiete. Die Einhaltung der Grenzwerte erfolgt, gemäß dem Bezirksamt Al- tona, durch diverse emissionsbegrenzende Vorgaben (z.B. Verbot nächtlicher An- lieferung, Einsatz geräuscharmer Einkaufswagen; Vorgaben für die Lüftungs- und Kältetechnik). Ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ist demnach geneh- migungsrechtlich und in Absprache mit der Immissionsschutzabteilung des Bezirk- samtes Altona vorauszusetzen. - Luruper Hauptstraße 73: Änderungsschneiderei „Nähstube Kira“+ Massa- gepraxis „Kesinee Thaimassage“ - Rugenbarg 272: MM Kunststofffenster GmbH: Ein- und Verkauf von Kunst- stofffenstern Kunststofftüren - Rugenbarg 272: Drei Schilde GmbH: Fliesen-, Platten- und Mosaik- und Estrichlegerhandwerk Bei diesen Betrieben handelt es sich, gemäß den Angaben des Bezirksamtes Al- tona, um schallimmissionsschutztechnisch unbedenkliche Betriebe. Aus diesem Grund wurden die oben aufgeführten gewerblichen Betriebe im Rahmen der vor- liegenden schalltechnischen Untersuchung nicht detailliert untersucht. - Böttcherkamp 28 - Böttcherkamp 32 LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 21 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Am Böttcherkamp 28 befindet sich derzeit ein leerstehendes Gewerbegrund- stück. Um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbege- biete (in den Wohnen zulässig ist) sicherzustellen, werden in Absprache mit dem Bezirksamt Altona flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und 45 dB(A)/m² nachts angesetzt. Am Böttcherkamp 32 befindet sich ein kleiner Garten- und Landschaftsbaubetrieb ohne relevante Immissionen. Für dieses Grundstück wird ebenfalls ein flächenbe- zogener Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und 45 dB(A)/m² nachts an- gesetzt. - Böttcherkamp 34: Kfz-Werkstatt Die Betriebsgenehmigung der Kfz-Werkstatt schreibt die Einhaltung der Immissi- onsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete vor. Darüber hinaus fordert die Genehmigungsbehörde den Betreiber auf, sämtliche lärmintensive Arbeiten grund- sätzlich im Gebäude auszuführen. Die Fenster und Türen sind dabei ständig ge- schlossen zu halten, so die Genehmigung. Ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ist demnach genehmigungsrechtlich und in Absprache mit der Immissionsschutzabteilung des Bezirksamtes Altona vorauszusetzen. Um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete (in den Wohnen zulässig ist) sicherzustellen, werden in Absprache mit dem Bezirk-samt Altona flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und 45 dB(A)/m² nachts angesetzt. 6 Berechnungsergebnisse Die Anlagen 2a und 2b zeigen die schalltechnische Einwirkung des Verkehrslärms im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Berechnungsergebnisse für die durch das Gewerbe verursachten Schallimmissionen im Plangebiet sind in Form von Schallimmissions- und Fassadenpegelplänen (Beurteilungspegel und Spitzen- pegel) für den Tag- und den Nachtzeitraum in den Anlagen 4a/b und 5a/b darge- stellt. 6.1 Verkehr Tagzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plange- biet im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in An- lage 2a für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände. Die farbliche Dar- stellung des Schallimmissionsplans in Anlage 2a bedeutet für die Ausweisung ei- ner Wohnnutzung folgendes: - Hell- und dunkelgrüne Bereiche: LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 22 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg keine Konflikte - Gelbe Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /6/ für all- gemeine und reine Wohngebiete - Orange Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Misch- und Kerngebiete - Rote Bereiche: Überschreitung des Zielwertes von 65 dB(A) für Außenbereiche nach „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ (siehe dort Seite 35) - Violette Bereiche: Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtspre- chung von 70 dB(A). Nach dem „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bau- leitplanung 2010“ sind hier „zwingend bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Loggien, Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen vor den Fenstern der Wohnräume zu errichten“ (siehe dort Seite 36) In der Anlage 2a wird deutlich, dass besonders die Gebiete entlang der Luruper Hauptstraße im Nordosten sowie des Rugenbargs im Nordwesten des B-Plans schalltechnisch durch den Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Im Straßennahbe- reich werden Beurteilungspegel von über 70 dB(A) erreicht und die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung somit überschritten (→ violette Fär- bungen). Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV für Wohngebiete reichen auch weiter in das Plangebiet hinein und betreffen zudem den Nahbereich des Böttcherkmap (→ gelbe Färbungen). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Gewerbegebiete wird somit bis auf den Nahbereich des Rugenbarg und der Luruper Hauptstraße größtenteils einge- halten (→ rote Färbungen). Auch der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete wird in einem gewissen Abstand von den Hauptverkehrsstraßen ein- gehalten (→ gelbe Färbungen). Der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete der 16. BImSchV wird vor allem im zentralen Bereich des geplanten urbanen Gebietes durch die lärmabschirmende Bebauung der „Luruper Höfe“ eingehalten (→ grüne Färbungen). Nachtzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plange- biet im Beurteilungszeitraum Nacht (22-6 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in Anlage 2b für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände. Die farbliche Dar- stellung des Schallimmissionsplans in Anlage 2b bedeutet für die Ausweisung ei- ner Wohnnutzung folgendes: - Hell- und dunkelgrüne Bereiche: keine Konflikte LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 23 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg - Gelbe und rote Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Allge- meine und Reine Wohngebiete (gelbe Bereiche) sowie für Misch- und Kerngebiete (rote Bereiche), hier sind Lösungen nach dem „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /5/ zu wählen, wonach Schlaf- räume nicht an diesen Gebäudeseiten sondern bevorzugt an einer ruhi- gen Fassade gelegen sein sollten. Voraussetzung ist jedoch, dass für die Wohngebäude in den allgemeinen Wohngebieten eine ruhige Gebäu- deseite geschaffen wird, an der nachts ein Beurteilungspegel von nicht mehr als 49 dB(A) sichergestellt wird. - Violette Bereiche: Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtspre- chung von 60 dB(A). Nach dem „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bau- leitplanung 2010“ sind hier Schlafräume zwingend den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen (siehe dort Seite 36) Im Straßennahbereich der Luruper Hauptstraße im Nordosten sowie des Rugen- bargs im Nordwesten werden Beurteilungspegel über 60 dB(A) erreicht und die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung somit überschritten (→ violette Färbungen). Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BIm- SchV für Mischgebiete reichen auch weiter in das Plangebiet hinein (→ rote Fär- bungen). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Gewerbegebiete wird somit bis auf den Nahbereich des Rugenbarg und der Luruper Hauptstraße größtenteils einge- halten (→ rote Färbungen). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Misch- gebiete wird erst in einem gewissen Abstand von den Hauptverkehrsstraßen ein- gehalten (→ gelbe Färbungen). Der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete der 16. BImSchV wird jedoch stellenweise an lärmabgewandten Gebäudeseiten und vor allem im zentralen Bereich des geplanten urbanen Gebietes durch die lärmab- schirmende Bebauung der „Luruper Höfe“ eingehalten (→ grüne Färbungen). 6.2 Gewerbe Die Berechnungsergebnisse zu den Emissionen des Gewebelärms auf das Plan- gebiet im Beurteilungszeitraum Werktag (6-22 Uhr) bzw. innerhalb des Nachtzeit- raums (lauteste Nachtstunde) zeigen die Schallimmissionspläne in den Anla- gen 4a und 4b für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände sowie die Fassadenpegelpläne 5a und 5b. Die farbliche Darstellung der Schallimmissions- pläne bedeutet für die Ausweisung einer Wohnnutzung folgendes: LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 24 von 34
L ÄRMKONTOR cmn � Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg - Türkise, hell- und dunkelgrüne Bereiche: keine Konflikte - Gelbe Bereiche: Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allge- meine und reine Wohngebiete - Orange Bereiche: Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Misch-, Dorf-, und Kerngebiete - Rote Bereiche: Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbege- biete Die Berechnungen zeigen, dass in den zentralen und südöstlichen Bereichen des geplanten MU und WA sowohl tags als auch nachts die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts eingehalten werden. In den Randbereichen des Allgemeinen Wohngebietes entlang der Luru- per Hauptstraße werden jedoch die Grenzwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete geringfügig überschritten (siehe gelbe Einfärbung in den Anlagen 4a und 4b). Die Überschreitungen resultieren aus dem Schalleintrag der umliegenden Gewerbeflächen (siehe Anlage 3a), welche mit pauschalen, flächenbezogenen Schallleitungspegeln berücksichtigt wurden. Es handelt sich hierbei somit um „the- oretische“ Pegel, welche in der tatsächlichen aktuellen Nutzung durchaus anders ausfallen können. Im nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes zeigen die Berech- nungsergebnisse hingegen deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngenbiete (55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts; gelbe Einfärbung), für Mischgebiete (60 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts; orange Einfärbung) sowie teilweise auch für Gewerbegebiete (65 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts; rote Einfärbung). Die höchsten Richtwertüberschreitungen zeigen sich erwartungsgemäß in unmittelbarer Nähe zu den im Detail untersuchten Ge- werbebetrieben (Tischlerei, Jet Tankstelle, McDonalds). Hierbei sind vor allem die schalltechnisch relevanten Tätigkeiten auf der Jet-Tankstelle sowie der nächtliche Kundenverkehr und die Haustechnik des McDonalds von Bedeutung. Die Berechnungsergebnisse in Anlage 5a verdeutlichen die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA für Gewerbegebiete von 65 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts in unmittelbarer Nähe zur Jet-Tankstelle und zum McDonalds. Vor allem an den im Gewerbegebiet befindlichen Wohngebäuden südwestlich des McDonalds sowie nordöstlich und südwestlich der Tankstelle. Die Überschreitungen an den Nachbargebäuden zum McDonalds resultieren aus der nächtlichen Parkplatznut- zung sowie der McDrive Zufahrt und der Haustechnikanlage auf dem Dach des McDonalds. Diese Tatsache verdeutlicht die Anlage 6. Die in Anlage 6 dargestellt Teilpegelliste zeigt für die exemplarischen Immissionsorte 1 bis 4 (siehe Anlage 5a) die jeweiligen Anteile der Schallquellen am Gesamtpegel. LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 25 von 34
L ÄRMKONTOR G —I n Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg Die Überschreitungen an den Nachbargebäuden zur Tankstelle ergeben sich aus der stark frequentierten Nutzung der Tankstelle innerhalb des Tag- und Nachtzeit- raums. Die Berechnungsergebnisse zur Spitzenpegelberechnung in Anlage 5b zeigt, dass innerhalb des Tagzeitraums das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm (Richtwert plus 30 dB) an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten wird. Innerhalb des Nachtzeitraums wird an den Fassaden der nordöstlich und südöst- lich an die Tankstelle angrenzenden Wohnbebauung das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm (Richtwert plus 20 dB) mit Pegeln von maximal 71 dB(A) überschrit- ten (siehe Anlage 5b). Maßgeblich sind hier die Haustechnik auf dem Dach des McDonalds, die nächtliche Anlieferung sowie die nächtliche Nutzung der Tank- stelle. 6.2.1 Schallschutzmaßnahmen McDonalds Einhaltung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für Gewerbegebiete Die Berechnungsergebnisse in Anlage 5a zeigen eine Überschreitung des nächtli- chen Beurteilungspegels der TA Lärm von bis zu 3 dB an der südwestlichen Wohnbebauung (Rugenbarg 272). Es werden Beurteilungspegel von bis zu 53 dB(A) ermittelt. Wie aus der Teilpegelliste in Anlage 6 für den Immissionsort IO 02 hervorgeht resultieren die nächtlichen Überschreitungen sowohl aus der Nut- zung der Tankstelle als auch aus der Nutzung des McDonalds Parkplatzes bzw. des McDrive. Mittels organisatorischer Maßnahmen wie z.B. (Teil-)Verzicht auf nächtlichen Betrieb könnte voraussichtlich der Konflikt gemindert bzw. vermieden werden. Da den genannten Betrieben jedoch eine Betriebserlaubnis zur nächtli- chen Nutzung vorliegt, würde eine solche Maßnahme einen massiven Eingriff in die Betriebserlaubnis darstellen. In wie weit die zwar geringe, jedoch vorhandene Richtwertüberschreitung von bis zu 3 dB als unkritisch zu betrachten und hinzu- nehmen ist, obliegt der zuständigen Behörde. Einhaltung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für Urbane Gebiete Für eine evtl. Erweiterung des „Urbanen Gebietes“ um das Flurgrundstück 793 in direkter Nachbarschaft zum McDonalds, wären zur Einhaltung des Immissions- richtwertes der TA Lärm für Urbane Gebiete an den Fassaden der südöstlich gele- genen Wohnbebauung (Flurgrundstückes 793) von 45 dB(A) nachts nächtliche Einschränkung hinsichtlich des Kundenaufkommens notwendig. In Anlage 6 ist die Teilpegelliste für den Immissionsort 01 (siehe Anlage 5a), die die jeweiligen An- teile der Schallquellen am Gesamtpegel wiedergibt, dargestellt. Um einen Beurtei- lungspegel von 45 dB(A) nachts an der Fassade zu gewährleisten, müsste die An- zahl der Pkw auf der McDrive-Spur verringert werden. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass seitens McDonalds eine Betriebsgenehmigung vorliegt, die ausschließlich die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für LÄRMKONTOR GmbH LK 2019.112.3 Seite 26 von 34
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