Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung - zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

 
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Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung - zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg
Aktualisierung der
                   schalltechnischen Untersuchung
                   zum Bebauungsplanverfahren
                   Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Auftraggeber:      Bezirksamt Altona
                   Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
                   Bebauungsplanverfahren SL2
                   Jessenstrasse 1-3
                   22767 Hamburg

Projektnummer:     LK 2019.112
Berichtsnummer:    LK 2019.112.3
Berichtsstand:     02.02.2021
Berichtsumfang:    34 Seiten sowie 11 Anlagen

Projektleitung:    Dipl.-Geogr. Christian Korr

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                  LÄRMKONTOR GmbH • Altonaer Poststraße 13 b • 22767 Hamburg
                  Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen
                  Messstellenleiter Bernd Kögel • AG Hamburg HRB 51 885
                  Geschäftsführung: Mirco Bachmeier (Vorsitz) / Bernd Kögel / Ulrike Krüger (kfm.)
                  Telefon: 0 40 - 38 99 94.0 • Telefax: 0 40 - 38 99 94.44
                  E-Mail: Hamburg@laermkontor.de • http://www.laermkontor.de
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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Inhaltsübersicht
1   Aufgabenstellung............................................................................................ 3

2   Arbeitsunterlagen ........................................................................................... 3

3   Berechnungsgrundlagen ............................................................................... 4

4   Beurteilungsgrundlagen ................................................................................ 5

5   Eingangsdaten ................................................................................................ 8
    5.1 Verkehr ..................................................................................................... 8
    5.2 Gewerbe ................................................................................................... 9
           5.2.1       Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig ....................................... 10
           5.2.2       Jet-Tankstelle ............................................................................ 11
           5.2.3       McDonalds ................................................................................. 14
           5.2.4       Weitere Gewerbebetriebe .......................................................... 21

6   Berechnungsergebnisse .............................................................................. 22
    6.1 Verkehr ................................................................................................... 22
    6.2 Gewerbe ................................................................................................. 24
           6.2.1       Schallschutzmaßnahmen .......................................................... 26

7   Fazit und Empfehlungen .............................................................................. 28

8   Anlagen.......................................................................................................... 32

9   Quellenverzeichnis ....................................................................................... 33

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

1   Aufgabenstellung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt die Überplanung des Bebauungs-
plans Lurup 66 im Hamburger Bezirk Altona. Das Plangebiet befindet sich zwi-
schen den Straßen Luruper Hauptstraße im Nordosten, Rugenbarg im Nordwes-
ten sowie dem Böttcherkamp im Südwesten.
In diesem Zusammenhang wurde bereits im Jahr 2015 eine schalltechnische Un-
tersuchung durchgeführt, die nun mit dem vorliegenden Gutachten aktualisiert
wird. Im Rahmen der vorliegenden Aktualisierung sind die aktuelle Planung (u.a.
Ausweisung „Urbanes Gebiet“) sowie städtebauliche Veränderungen (Bauvorha-
ben „Luruper Höfe“) zu berücksichtigten. Des Weiteren sind die Verkehrszahlen
(Prognose 2035) zu aktualisieren.

In Bezug auf den Gewerbelärm sind die schalltechnischen Eingangsdaten insbe-
sondere des McDonalds Restaurants in der Luruper Hauptstraße 97 sowie der
Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 kritisch zu prüfen, erneut abzufragen und in das
Berechnungsmodell einzupflegen. Im Zuge der Gewerbelärmberechnung wird ex-
plizit die planerische Ausweisung des Flurgrundstückes 793 hinsichtlich einer
Wohnnutzung (z.B. Gebietsausweisung „Urbanes Gebiet“) geprüft und diskutiert.

Bestehende Konflikte sollen aufgezeigt und Ansätze zum Schallschutz als Festset-
zungen im Bebauungsplan entwickelt werden.

Aufgabenstellung des vorliegenden Gutachtens ist daher die rechnerische Prog-
nose der im Geltungsbereich des Bebauungsplans und dessen näheren Umge-
bung auftretenden Schallimmissionsbelastungen.

2 Arbeitsunterlagen
Folgende Planunterlagen und Daten wurden zur Verfügung gestellt:

• Bebauungsplanentwurf Lurup 66 der Stadt Hamburg (Entwurf) im PDF-Format
  mit Stand vom 23.01.2019, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fach-
  amt Stadt- und Landschaftsplanung, per E-Mail am 29.04.2019

• Bebauungspläne Lurup 22, Lurup 37, Lurup 52, Lurup 62/Bahrenfeld 67, Lurup
  63, http://www.hamburg.de

• Baugenehmigungen der Gewerbebetriebe innerhalb des Geltungsbereiches des
  Bebauungsplans Lurup 66, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fach-
  amt Stadt- und Landschaftsplanung, per E-Mail am 29.05.2015, 04.06.2015,
  29.04.2019, 14.05.2019

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

• Information Betriebsabläufe McDonald’s Restaurant Luruper Hauptstraße 97,
  zur Verfügung gestellt von McDonald’s Restaurant, per E-Mail am 16.03.2020,
  27.03.2020, 19.10.2020, 21.10.2020

• Schalldruckpegel der schallrelevanten Haustechnikanlagen auf dem Dach des
  McDonalds, zur Verfügung gestellt vom Bezirksamt Altona Fachamt Verbrau-
  cherschutz, Gewerbe und Umwelt Technischer Umweltschutz, per Mail am
  19.08.2020, 22.10.2020

• Ortsbesichtigung, durchgeführt von der LÄRMKONTOR GmbH am 26.06.2015
  und 03.11.2020

• Information Betriebsabläufe Tischlerei Paul Ladwig Böttcherkamp 22a, zur Ver-
  fügung gestellt von der Tischlerei Paul Ladwig, per E-Mail am 13.07.2015 und
  25.11.2020

• Information Betriebsabläufe Jet-Tankstelle Rugenbarg 266, zur Verfügung ge-
  stellt von der Jet-Tankstelle, per E-Mail am 07.08.2015, 11.08.2015 und
  04.07.2019

• Prognoseverkehrsmengen für die relevanten Straßen im Umfeld des Plangebie-
  tes, zur Verfügung gestellt von der Stadt Hamburg BWVI,
  per E-Mail am 27.05.2015, 01.06.2015

3 Berechnungsgrundlagen
Das Untersuchungsgebiet und die für die schalltechnischen Berechnungen maß-
gebliche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Modell digital erfasst.
Hierbei wurden die vorhandenen und geplanten Baukörper sowie die relevanten
Schallquellen in Lage und Höhe aufgenommen (siehe Anlage 1 sowie 3a und 3b).
Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI, Version 2019
(05.02.2020) der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG durchgeführt.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgten nach dem Teil-
stückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 -
RLS-90“ /1/.
Die Ausbreitungsberechnung der gewerblichen Schallimmissionen wurde auf
Grundlage der TA Lärm /2/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des
Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /3/ für die meteorologische Ausbreitungs-
klassenstatistik Hamburg /4/ durchgeführt.

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Die Ausbreitungsberechnungen für die Schallimmissionsraster erfolgten für die
Verkehrs- und Gewerbelärmberechnung in einer Rasterweite von 2 m und in einer
Höhe von 4 m über Gelände. Fassadenpegelberechnungen fanden 0,5 m vor der
Fassade der maßgeblichen Immissionsorte statt.

4 Beurteilungsgrundlagen
Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Geltungsbereich des Plangebietes
durch den Straßenverkehr erfolgt gemäß den Vorgaben des „Hamburger Leitfa-
dens Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /5/ in Anlehnung an die „Sechzehnte Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärm-
schutzverordnung -16. BImSchV)“ /6/. Da die 16. BImSchV keine Urbanen Gebiete
berücksichtigt, werden für das geplante Urbane Gebiet im Geltungsbereich des
B-Plans Lurup 66 die Grenzwerte für Mischgebiete herangezogen.
In Tabelle 1 sind die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aufgeführt.
Tabelle 1: Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug)

                                               Tag              Nacht
  Nutzung
                                          (6 - 22 Uhr)       (22 - 6 Uhr)
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime         57 dB(A)            47 dB(A)
 Reine und allgemeine Wohngebiete          59 dB(A)            49 dB(A)
  Kern-, Dorf- und Mischgebiete            64 dB(A)            54 dB(A)
  Gewerbegebiete                           69 dB(A)            59 dB(A)
Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbe-
lastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit
hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist die
Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /7/ er-
reicht.

Die Beurteilung der Einwirkungen durch die umliegenden Gewerbeflächen erfolgte
nach der TA Lärm /2/ und den darin genannten Immissionsrichtwerten. Der Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sicherge-
stellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immis-
sionsort die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 2 nicht überschreitet.

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Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Auszug)
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                                          Tag
 Nutzung                                                      (22 - 6 Uhr)
                                      (6 - 22 Uhr)
                                                        (lauteste Nachtstunde)
 Kurgebiete, Krankenhäuser u.
                                        45 dB(A)              35 dB(A)
     Pflegeanstalten
 Reine Wohngebiete                      50 dB(A)              35 dB(A)
 Allgemeine Wohngebiete                 55 dB(A)              40 dB(A)
 Kern-, Dorf- und Mischgebiete          60 dB(A)              45 dB(A)
 Urbane Gebiete                         63 dB(A)              45 dB(A)
 Gewerbegebiete                         65 dB(A)              50 dB(A)

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Lurup 66 sol-
len als allgemeines Wohngebiet (WA), als Urbane Gebiete (MU) sowie als Gewer-
begebiete (GE) ausgewiesen werden. Hierbei sollen die Urbanen Gebiete (vor-
mals Mischgebiete) gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan Lurup 37 (siehe
Abbildung 2) vergrößert werden, wohingegen die Wohngebietsflächen verkleinert
werden. Die westliche Fläche soll weiterhin als Gewerbegebiet (GE) existieren
(siehe Abbildung 1).

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Abbildung 1: Bebauungsplan Lurup 66 Entwurf (Stand 06.05.2020)

Abbildung 2: Bebauungsplan Lurup 37 (Stand 23.06.1960)

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                                                                                    TOR

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5 Eingangsdaten

5.1 Verkehr
Als Straßenverkehrsquellen wurden die an das Bebauungsplangebiet grenzenden
Straßen im schalltechnischen Modell berücksichtigt. Hierbei wurde in Absprachen
mit dem Bezirksamt Altona die prognostizierte Verkehrssituation (Prognose 2030)
berücksichtigt. Die Lage der angrenzenden Straßen ist der Anlage 1 zu entneh-
men. Die Werte stammen aus einer Verkehrszählung der Behörde für Wirtschaft,
Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahr 2013.
Die Zahlen wurden in Absprache mit der Behörde mit einer jährlichen Verkehrs-
steigerung von 1 % auf das Prognosejahr 2035 hochgerechnet. Auf der Luruper
Straße wurden zusätzlich 1.265 Kfz, die sich aus dem Neubauprojekt „Luruper
Höfe“ ergeben, berücksichtigt. Die Verkehrsmenge wurde dem dazugehörigen
Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2018 der Firma ARGUS entnommen.
In Tabelle 3 sind die Verkehrsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßen
dargestellt.

Tabelle 3: Eingangsdaten und Emissionspegel Straßen, Prognose 2035
                                   Lkw-Anteil                      Emissionspegel Lm,E
                          DTV                   Straßen-    vzul
        Straße                     Tag   Nacht                        Tag     Nacht
                                               oberfläche
                         Kfz/Tag    %      %                km/h     [B(A)    dB(A)

Luruper Hauptstraße      36.615    5,3    7,6    Asphalt     50       68        61

Rugenbarg                49.042    5,3    6,1    Asphalt     50       69        62

Elbgaustraße             44.934    4,8    4,8    Asphalt     50       69        61

Böttcherkamp
                          4.786    1,8    0,3    Asphalt     50       57        49
(westlich Rugenbarg)
Böttcherkamp
(östlich Rugenbarg bis    3.701    3,5    0,6    Asphalt     50       57        48
Grandkuhlenweg)

Böttcherkamp
(östlich Grandkuhlen-     3.701    3,5    0,6    Asphalt     30       55        46
weg)

Erläuerungen:
DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
vzul:  zulässige Höchstgeschwindigkeit

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                                                                                         G —I
                                                                                            n

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

5.2 Gewerbe
Die außerhalb und innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans vorhan-
denen Gewerbeflächen wurden teilweise pauschal mit den in Tabelle 4 aufgeführ-
ten flächenbezogenen Schallleistungspegeln im Berechnungsmodell berücksich-
tigt (siehe Anlage 3a).

Tabelle 4: Schallleistungspegel der Gewerbeflächen
 Quelle                Beurteilungszeitraum                             L’’WAr

                       Tag (06 - 22 Uhr)                          60 dB(A)
 Gewerbegebiet
 (GE)
                       Lauteste Nachtstunde (22 - 6 Uhr)          45 dB(A)

Erläuterung:
L’’WAr: flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum
Sofern für benachbarte Gewerbegebiete Emissionskontingente LEK nach
DIN 45691 /8/ festgesetzt sind, wurden diese entsprechend für die Berechnung
berücksichtigt.
Zusätzlich wurden alle schallrelevanten Gewerbebetriebe, die unmittelbar an das
zukünftige Urbane Gebiet im Westen des Plangebiets angrenzen bzw. sich in die-
sem befinden detailliert untersucht, um im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
die Abwägung für die Auswahl einer Baugebietsausweisung zu ermöglichen. Hier-
bei handelt es sich um die Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig im Böttcherkamp
22a, die Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 sowie das McDonald’s Restaurant in
der Luruper Hauptstraße 97. Um die Gewerbebetriebe eingehender in dem Be-
rechnungsmodell zu berücksichtigen, wurden Betriebsbefragungen durchgeführt.
Im Zuge der Gewerbelärmberechnung wird explizit die planerische Ausweisung
des Flurgrundstückes 793, welches sich in unmittelbarer Nähe zum McDonald’s
Restaurant sowie der Jet-Tankstelle befindet, hinsichtlich einer Wohnnutzung (z.B.
Gebietsausweisung „Urbanes Gebiet“) geprüft. Aus diesem Grund wurden die
schalltechnischen Eingangsdaten des McDonalds Restaurants in der Luruper
Hauptstraße 97 sowie der Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 erneut abgefragt. Die
Emissionsansätze zur Tischlerei basieren auf den Befragungen aus dem Jahr
2015 und wurden 2020 erneut vom Betreiber der Tischlerei bestätigt.
Im Folgenden werden die schallrelevanten Betriebsabläufe der befragten Gewer-
bebetriebe beschrieben. Diese sind im Berechnungsmodell entsprechend berück-
sichtigt und im Detailplan in der Anlage 3b dargestellt. In den Tabelle 5 bis Tabelle
9 sind die aus den Befragungen abgeleiteten bzw. angenommenen Emissionsda-
ten der einzelnen schallrelevanten Quellen dargestellt.

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

5.2.1 Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig
Die Betriebszeiten der Bau- und Möbeltischlerei Paul Ladwig im Böttcherkamp 22a
lauten Montag bis Donnerstag von 7 - 16:30 Uhr und Freitag von 7 - 14Uhr.
Der Betrieb verfügt über fünf Pkw Stellplätze am Eingangsbereich im Südwesten
sowie über neun weitere Stellplätze im Nordwesten des Grundstücks (siehe An-
lage 3b). Während die fünf Stellplätze den Mitarbeiter und Kunden vorbehalten
sind, werden die neun Stellplätze von insgesamt neun Waren-Auslieferungsfahr-
zeugen (Kastenwagen / Transporter) genutzt. Zur sicheren Seite wurde angenom-
men, dass sich die fünf Stellplätze im Eingangsbereich zwischen 6 und 7 Uhr fül-
len und innerhalb des Tagzeitraums leeren. Demnach ergeben sich gemäß der
bayerischen Parkplatzlärmstudie /9/, zwischen 6 und 7 Uhr eine Bewegung je
Stellplatz und Stunde. Innerhalb des Tagzeitraums zwischen 7 und 20 Uhr erge-
ben sich 0,08 Bewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe Tabelle 5). Gemäß den
Angaben des Betreibers ist auf den hinteren neun Stellplätzen innerhalb des Tag-
zeitraums von zwei Bewegungen je Stellplatz (18 Bewegungen insgesamt) auszu-
gehen. Hieraus resultieren gemäß der bayerischen Parkplatzlärmstudie eine Be-
wegungshäufigkeit von etwa 0,154 Bewegungen je Stellplatz und Stunde (siehe
Tabelle 5).
Die Warenauslieferung per Pkw oder Transporter sowie die Warenanlieferungen
per Lkw finden ausschließlich innerhalb des Tagzeitraums zwischen 7 - 20 Uhr
statt. Gemäß den Angaben des Betreibers wird die Tischlerei von max. vier Lkw
am Tag mit Holz, Fenstern etc. beliefert. Die Lkw entladen die Ware im Eingangs-
bereich per Kran. Darüber hinaus tauscht ein Lkw einmal im Monat einen Abroll-
container aus. Zur sicheren Seite wurde für die Abfallbeseitigung der Austausch
von einem großen Absetzcontainer berücksichtigt. In Tabelle 8 sind die Emissions-
daten dargestellt.
Für die Lkw wurde ein Schallleistungspegel von 63 dB(A) für das Fahren bzw.
68 dB(A) für das Rangieren gemäß einer hessischen Studie /10/ und für die Pkw
und Sprinter ein Schallleistungspegel von 48 dB(A) gemäß Parkplatzlärmstudie /9/
angesetzt (siehe Tabelle 6). Für das Entladen per Lkw-Kran wurde das Standge-
räusch (Leerlauf) eines Lkw gemäß der hessischen Studie mit einem stundenbe-
zogenen Schallleistungspegel von 94 dB(A) berücksichtigt (siehe Tabelle 8).
Für die Arbeiten innerhalb der Werkstatt wurde gemäß der vom Bezirksamt Altona
übermittelten Betriebsgenehmigung ein Innenpegel von 100 dB(A) angesetzt.
Hierbei wurde in Absprache mit dem Betreiber unterstellt, dass die Maschinen
sechs Stunden innerhalb des Tagzeitraums in Betrieb sind. Für das Dach und das
Mauerwerk wurde zur sicher Seite ein für einschaliges Mauerwerk typisches
Schalldämm-Maß von 54 dB und für die Fenster und Türen ein Schalldämm-Maß
von 25 dB angesetzt (siehe Tabelle 9). Die Fenster und Türen sind während der
Arbeiten geschlossen. Auf dem Außengelände finden keine Arbeiten statt.

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

An der Nord-West-Fassade der Tischlerei befindet sich eine Abluftanlage, die au-
tomatisch betrieben wird, wenn in der Werkstatt mit Maschinen gearbeitet wird.
Auf Grund fehlender schalltechnischer Daten wurde für die Abluftanlage zur siche-
ren Seite ein typischer Schallleistungspegel von 75 dB(A) im Dauerbetrieb ange-
setzt (siehe Tabelle 8).

5.2.2 Jet-Tankstelle
Die Jet-Tankstelle im Rugenbarg 266 ist 24 h in Betrieb verfügt über 4 Zapfsäulen
für insgesamt 8 Pkw, 6 Staubsaugerstationen sowie 1 Luftstation und ca. 8 zusätz-
liche Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze (siehe Anlage 3b). Darüber
hinaus gibt es auf dem Gelände noch 6 Waschkabinen mit Hochdruckreinigern,
welche jedoch nicht von der Jet Tankstelle betrieben werden. Für die Jet-Tank-
stelle / SB-Waschboxen sind folgende schallrelevante Tätigkeiten zu berücksichti-
gen:
   •   Pkw- Bewegungen durch
       Tanken / Waschen / Luftstation/ Mattenklopfer / Münzsauger
   •   Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen
   •   Geräuschemissionen im Bereich des Parkplatzes
   •   Benzinanlieferung durch Tankwagen
   •   Geräuschemissionen durch Lkw (Müllentsorgung, Warenanlieferung)
   •   Münzsauger, Luftstation, Mattenklopfer, Waschboxen (Hochdruckreiniger)
   •   Geräuschemissionen durch Haustechnik
Die Emissionen der Tankstelle, wurden soweit anwendbar, anhand der Studie der
hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen /11/ modelliert. Soweit keine
detaillierten Angaben zu den Abläufen vorlagen, wurden konservative Annahmen
zur sicheren Seite getroffen. Die genaue Lage der angesetzten Emittenten ist dem
Lageplan in Anlage 3b zu entnehmen.
Pkw- Bewegungen durch Tanken /Waschen / Luftstation /Mattenklopfer /
Münzsauger
Gemäß den Angaben des Betreibers der Jet-Tankstelle ist von maximal 75 Pkw/h
innerhalb des Tagzeitraums bzw. maximal 26 Pkw/h innerhalb des Nachtzeitraums
auszugehen, welche die Tankstelle zum Tanken befahren. Daraus ergeben sich
Werktags innerhalb der morgendlichen Ruhezeit zwischen 6-7 Uhr 75 Pkw, inner-
halb des Tagzeitraums (7-20 Uhr) 975 Pkw, innerhalb der abendlichen Ruhezeit
zwischen 20-22 Uhr 150 Pkw und in der lautesten Nachtstunde (LNS) 26 Pkw. Da
es sich hierbei um Maximalwerte handelt, wurden für einen realistischen Ansatz
70 % des Kundenaufkommens innerhalb des Tagzeitraums (53 Pkw/h bzw. ~ 683
Pkw) angesetzt. Innerhalb des Nachtzeitraums wurde gemäß der TA Lärm /2/ die
lauteste Nachtstunde (LNS) mit 26 Pkw/h berücksichtigt. Für die Ruhezeiten
wurde zur sicheren Seite ebenfalls von der maximalen Anzahl ausgegangen

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

(siehe Tabelle 6). Die Anzahl der Pkw wurde auf vier Fahrspuren, die zu den je-
weiligen Zapfsäulen führen aufgeteilt. Gemäß der Parkplatzlärmstudie /9/ kann für
die Fahrt eines Pkw auf einer Asphaltdecke ein auf eine Stunde umgerechneter,
längenbezogener Schallleistungspegel von 48 dB(A) angesetzt werden. Der Bo-
denoberflächenbelag der Tankstelle weist Pflaster auf. In diesem Bereich erhöht
sich der auf eine Stunde umgerechnete, längenbezogene Schallleistungspegel um
2 dB auf 50 dB(A).
Auf Grund fehlender Informationen bezüglich der Pkw-Anzahl die sich an den
Münzsaugern (6x), der Luftstation (1x), dem Mattenklopfer (1x) sowie den Wasch-
boxen mit Hochdruckreinigern (6x) ergeben, wurde auf die Studie der hessischen
Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen zurückgegriffen. Demnach sind für die
Luftstation 4 % der Gesamtkunden, für die Münzsauger 2,5 % der Gesamtkunden,
für den Mattenklopfer 3,5 % der Gesamtkunden und für die Waschboxen bzw.
Hochdruckreiniger 1,5 % der Gesamtkunden anzusetzen (siehe Tabelle 6). Zur si-
cheren Seite wurde von der maximalen Pkw-Anzahl ausgegangen. Während die
der Jet-Tankstelle zugehörigen Stationen (Druckluft, Mattenklopfer und Münzsau-
ger) auch nach 22 Uhr betrieben werden können, sind die SB-Waschboxen, ge-
mäß den Betreibern vor Ort, ausschließlich innerhalb des Tagzeitraums (6-22 Uhr)
in Betrieb.
Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen
Für die Geräuschemissionen im Bereich der Zapfsäulen wurde eine Flächen-
schallquelle berücksichtigt, welche die lärmintensiven Vorgänge (z.B. Türenschla-
gen, Kavaliersstart, Einhängen der Zapfpistole, lautes Autoradio etc.) abbilden
soll. Laut der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen be-
rechnet sich der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für den Bereich
der Zapfsäulen wie folgt:
      74,7 + 10 lg N in dB(A)
wobei N die Anzahl der Kfz repräsentiert, die in einer Stunde die Tankstelle anfah-
ren (53 Pkw/h tags, 26 Pkw/h nachts).
Die Lage der angesetzten Flächenquelle für den Bereich der Zapfsäulen ist der
Anlage 3b zu entnehmen. Die Tabelle 7 zeigt die Emissionen der Flächenquelle im
Bereich der Zapfsäulen.
Geräuschemissionen im Bereich des Parkplatzes
Auf Grund fehlender Informationen bezüglich der Pkw-Bewegungen auf den 10
Pkw-Stellplätzen der Jet-Tankstelle wurde zur Ermittlung der Emissionen auf die
bayrische Parkplatzlärmstudie zurückgegriffen. Demnach sind für Tankstellen in-
nerhalb des Tagzeitraums (6-22 Uhr) 4 Bewegungen je Stellplatz und Stunde und
innerhalb des Nachtzeitraums 3 Bewegungen je Stellplatz und Stunde anzusetzen
(siehe Tabelle 5).

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Benzinanlieferung durch Tankwagen
Für die Anlieferung von Benzin wurde im schalltechnischen Modell ein Lkw mit ei-
nem längenbezogenen Schallleistungspegel von 63 dB(A), der innerhalb des Tag-
zeitraums 7-20 Uhr die Tankstelle beliefert, berücksichtigt (siehe Tabelle 6). Zu-
dem wurde eine Punktschallquelle modelliert, die den Vorgang der Belieferung re-
präsentiert. Die Benzinanlieferung findet über einen Fernfüllschacht statt, welcher
sich mittig der beiden Zapfsäulen zur Straßenfront befindet. Der Befüllungsvor-
gang dauert ca. 1 Stunde.
Gemäß der Studie der hessischen Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen ist für
die Benzinanlieferung durch Tankwagen ein auf eine Stunde bezogener Schallleis-
tungspegel von 94,6 dB(A) anzusetzen. Die Lage der angesetzten Fahrstrecke
und der Flächenquelle ist der Anlage 3b zu entnehmen. Die Tabelle 8 zeigt die
Emissionen der Flächenquelle der Benzinanlieferung.
Geräuschemissionen durch Lkw (Müllentsorgung, Warenanlieferung)
Gemäß den Angaben des Tankstellenbetreibers wird die Tankstelle von einem
Lkw mit Kühlaggregat innerhalb des Tagzeitraums angefahren, der den Shop mit
Waren beliefert. Die Waren werden mittels Rollcontainern entladen. In dem Be-
rechnungsmodell wurden insgesamt 4 Rollcontainer berücksichtigt. Die Berech-
nung der Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der
hessischen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren. Da-
nach kann für die Be- und Entladung von Rollcontainern ein stundenbezogener
Schallleistungspegel von 78 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Die Emis-
sion durch den Lkw-Wagenboden (während des Befahrens mit dem Rollcontainer)
kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleistungspegel von
75 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Die Entladung dauert gemäß den
Angaben des Betreibers ca. 2 Stunden. Während dieser 2 Stunden ist das Kühlag-
gregat des Lkw in Betrieb, welches einen Ansatz deutlich „zur sicheren Seite“ dar-
stellt. Hierfür ist nach Angaben des Betreibers ein Schallleistungspegel von 99
dB(A) anzunehmen (siehe Tabelle 8).
Des Weiteren wird die Tankstelle von einem Lkw innerhalb des Tagzeitraums an-
gefahren, der Papier und den Hausmüll entleert.
Münzsauger, Luftstation, Mattenklopfer, Waschboxen (Hochdruckreiniger)
Gemäß der Angaben des Betreibers sind für das Druckluft füllen ein Schallleis-
tungspegel von 61 dB(A), für das Druckluft ablassen von 83 dB(A), für einen
Münzsauger ~ 83 dB(A) und für den Mattenklopfer ein Schallleistungspegel von
95 dB(A) zu berücksichtigen (siehe Tabelle 8). Gemäß der Studie der hessischen
Landesanstalt für Umwelt zu Tankstellen ist für einen Hochdruckreiniger ein
Schallleistungspegel von 97 dB(A) anzunehmen. Die Emissionsdaten sind der Ta-
belle 8 zu entnehmen.

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Geräuschemissionen durch Haustechnik
Gemäß den Angaben des Betreibers sind auf dem Dach der Tankstelle zwei Lüf-
tungsgeräte 24 h im Einsatz. Hierbei handelt es sich um die Gerätetypen Hitachi
RAS 3.0 mit einem Schallleistungspegel von 66 dB(A) sowie um das Hitachi RAS
18 mit einem Schallleistungspegel von 60 dB(A) (siehe Tabelle 8).

5.2.3 McDonalds
Die Betriebszeiten des McDonalds Restaurants in der Luruper Hauptstraße 97
sind Sonntag bis Donnerstag von 6:00 - 1:00 Uhr sowie Freitag und Samstag von
6:00 - 2:00 Uhr. Das Restaurant verfügt über einen Parkplatz mit 31 Stellplätzen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit für die Kunden den McDrive-Service an der
Süd-Ost-Fassade anzufahren.
Gemäß den Angaben des Betreibers ist werktags zwischen 6 und 7 Uhr mit 25
Kunden zu rechnen, die mit dem Pkw den Parkplatz befahren (50 Pkw-Bewegun-
gen) und 40 Kunden, die den McDrive nutzen. Zwischen 7 und 20 Uhr ist mit maxi-
mal 450 Kunden, die mit dem Pkw kommen und den Parkplatz nutzen (900 Pkw-
Bewegungen) und 520 Kunden (40 Pkw pro Stunde), die den McDrive anfahren,
zu rechnen. Zwischen 20 und 22 Uhr beträgt die Anzahl der Restaurantkunden ca.
75 die mit dem Pkw kommen (150 Pkw-Bewegungen), während ca. 80 Kunden
den McDrive nutzen (40 Pkw pro Stunden). Innerhalb des Nachtzeitraums ist in
der lautesten Nachtstunde, gemäß den Angaben des Betreibers, von 35 Pkw (70
Pkw-Bewegungen) auf dem Parkplatz und 36 McDrive-Kunden auszugehen (siehe
Tabelle 5 und Tabelle 6).
Demnach ist auf dem Parkplatz mit 31 Stellplätzen gemäß der bayrischen Park-
platzlärmstudie ergeben sich daraus in der morgendlichen und abendlichen Ruhe-
zeit zwischen 6 und 7 Uhr bzw. 20 und 22 Uhr ca. 1,6 Bewegungen je Stellplatz
und Stunde sowie zwischen 7 und 20 Uhr ca. 2,2 Bewegungen je Stellplatz und
Stunde. Innerhalb der lautesten Nachtstunde wurden insgesamt 70 Pkw-Bewe-
gungen auf dem Parkplatz berücksichtigt. Daraus ergeben sich nach Parkplatz-
lärmstudie ca. 0,6 Bewegungen je Stellplatz und Stunde.
Das McDonald‘s Restaurant wird innerhalb des Tagzeitraums von einem Lkw an-
gefahren der Waren anliefert. Es werden 6 Paletten geliefert. Die Berechnung der
Geräuschemissionen der Be- und Entladevorgänge erfolgt auf Basis der hessi-
schen Studie zur Untersuchung von Geräuschquellen von Frachtzentren. Danach
kann für die Be- und Entladung von Paletten mittels eines Hubwagens ein stun-
denbezogener Schallleistungspegel von 88 dB(A) angesetzt werden (siehe Ta-
belle 7). Die Emission durch den Lkw-Wagenboden (während des Befahrens mit
dem Hubwagen) kann gemäß der Studie mit einem stundenbezogenen Schallleis-
tungspegel von 75 dB(A) angesetzt werden (siehe Tabelle 7). Der Entladevorgang
dauert ca. eine Stunde. Während der Anlieferung ist das Kühlaggregat des Lkw in

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                                                                                     G
                                                                                     mbH

Schalltechnische Untersuchung
                                                                                   �       �
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Betrieb. Hierfür wurde ein Schallleistungspegel von 99 dB(A) angenommen (siehe
Tabelle 8).
Ein weiterer Lkw holt während des Tagzeitraums den Hausmüll ab. Hierzu werden
die Mülltonnen (7x 2 m³ Container) auf den Parkplatz geschoben, wo sie von dem
Lkw aufgenommen werden. Die Bewegungen der Müllcontainer wurden akustisch
als gleichwertig zu Rollcontainer-Bewegungen gewertet. Auf Basis der hessischen
Ladelärmstudien /10/, /12/ sowie wurde ein Schallleistungspegel von 80 dB(A) für
volle Container bzw. 85 dB(A) für Leercontainer je Ereignis (pro Container zwei Er-
eignisse aus Leer- und Vollfahrten mit 1 km/h) angesetzt (siehe Tabelle 6).
Des Weiteren wurde auf dem Dach des McDonald-Restaurants die schalltech-
nisch relevante Haustechnik berücksichtigt. Die dominanten Schallquellen wurden
im Rahmen eines Ortstermins inklusive Messung auf dem Dach vom Bezirksamt
Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Technischer Umwelt-
schutz messtechnisch ermittelt. Als dominante Quellen wurden eine Abluft und
eine Zuluftanlage der Küche bzw. Lobby identifiziert und gemessen. Die Messung
fand nach Angaben des Bezirksamtes Altona in einer Entfernung von 2 m vor der
Quelle statt und ergab die folgenden Schalldruckpegel:
         •   Zuluftanlage:                          LAeq = 57,7 dB(A)
         •   Abluftanlage inkl. Verflüssiger:       LAeq = 61 dB(A)
Die daraus ermittelten Schallleistungspegel lauten:
         •   Zuluftanlage:                          LW = 71 dB(A)
         •   Abluftanlage inkl. Verflüssiger:       LW = 80,5 dB(A)
Eine weitere Quelle stellt die Toilettenabluftanlage dar. Diese fand in der Messung
vor Ort keine Berücksichtigung. Hierzu wurde seitens McDonalds ein Schallleis-
tungspegel von 71 dB(A) übermittelt. Die gemessenen Schallleistungspegel bzw.
der von McDonalds übermittelte Schallleistungspegel sind der Tabelle 8 zu ent-
nehmen.

Tabelle 5: Emissionsdaten der Parkplätze
                                                                                 LWA
                                     Einwirkzeit   Anzahl    Bewegungen
Quelle                   Zeitraum                                            im Zeitraum
                                         h       Stellplätze pro Stellpl.+ h
                                                                                dB(A)
  Parkplatz Tischlerei
                          6-20 Uhr       14           5           0,12           65
  (Südwest)

  Parkplatz Tischlerei
                          7-20 Uhr       13           9           0,24           70
  (Nordost)

  Parkplatz Tischlerei
                             LNS          1           5             1            74
  (Südwest)

  Parkplatz Tankstelle    6-22 Uhr       16          10             4            84

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ÄRMKON
                                                                                            L
                                                                                            4Rp   TOR
                                                                                              'Ko�TOR

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

  Parkplatz Tankstelle        LNS                 1                10        3              83

  Parkplatz McDonalds       7-20 Uhr              13               31        2,2            90

                             6-7 Uhr,
  Parkplatz McDonalds                             3                31        2,1            90
                            20-22 Uhr

  Parkplatz McDonalds         LNS                 1                31        0,6            84
Erläuterungen:
LWA    Schallleistungspegel
LNS: lauteste Nachtstunde

Tabelle 6: Emissionsdaten der Transporter- , Pkw- und Lkw-Fahrten bzw. – Rangier-
vorgänge, Müllcontainerbewegungen

                                                         Anzahl der Einwirkzeit    L’WA,r
                                        L’WA,1h
  Quelle                 Zeitraum                        Ereignisse
                                        dB(A)                           h          dB(A)
                                                       (Bewegungen)

  Transporter Fahrt
                         7-20 Uhr         48                18           1           48
  Tischlerei

  Pkw Fahrt
                         6-20 Uhr         48                 5           1           42
  Tischlerei

  Pkw Fahrt
                         6-7 Uhr          48                 5           1           42
  Tischlerei

  Lkw Fahrt
                         7-20 Uhr         63                14           1           62
  Tischlerei

  Lkw Rangieren
                         7-20 Uhr         68                 7           1           64
  Tischlerei

  Pkw-Fahrt
  Tankstelle (Tan-       6-7 Uhr          50               je 19         1          je 50
  ken)

  Pkw-Fahrt
  Tankstelle (Tan-       7-20 Uhr         50               je 171       13          je 60
  ken)

  Pkw-Fahrt
  Tankstelle (Tan-    20-22 Uhr           50               je 38         2          je 53
  ken)

  Pkw-Fahrt
  Tankstelle (Tan-         LNS            50                je 7         1          je 58
  ken)

  Pkw-Fahrt
  Tankstelle
  (Luft/Wa-              6-7 Uhr          50                10           1           47
  schen/Mattenklop-
  fer/ Münzsauger)

LÄRMKONTOR GmbH                                   LK 2019.112.3                    Seite 16 von 34
L
                                                                                  ÄRMKONTOR
                                                                                     "
                                                                                     I', �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

                                                Anzahl der Einwirkzeit   L’WA,r
                                  L’WA,1h
 Quelle               Zeitraum                  Ereignisse
                                  dB(A)                        h         dB(A)
                                              (Bewegungen)

 Pkw-Fahrt
 Tankstelle
 (Luft/Wa-            7-20 Uhr      50             114         13          58
 schen/Mattenklop-
 fer/ Münzsauger)

 Pkw-Fahrt
 Tankstelle
 (Luft/Wa-         20-22 Uhr        50             19           2          50
 schen/Mattenklop-
 fer/ Münzsauger)

 Pkw-Fahrt
 Tankstelle (Luft/
                        LNS         50              4           1          56
 Mattenklopfer/
 Münzsauger)

 Lkw Fahrt
 Tankstelle (Ben-     7-20 Uhr      63              1           1          51
 zinanlieferung)

 Lkw Fahrt
 Tankstelle           7-20 Uhr      63              2           1          54
 Shop/Müll

 Lkw Rangieren
                      7-20 Uhr      68              1           1          56
 Tankstelle Shop

 Lkw Rangieren
                      7-20 Uhr      68              1           1          56
 Tankstelle Müll

 Pkw Fahrt
                       6-7 Uhr      48             40           1          51
 McDrive

 Pkw Fahrt
                      7-20 Uhr      48             520          1          63
 McDrive

 Pkw Fahrt
                      20-22 Uhr     48             80           1          55
 McDrive

 Pkw Fahrt
                        LNS         48             36           1          63
 McDrive

 Müllcontainer voll
                      7-20 Uhr      80              7         37 sec       46
 McDonalds

 Müllcontainer leer
                      7-20 Uhr      85              7         37 sec       51
 McDonalds

 Lkw Fahrt
 Anlieferung          7-20 Uhr      63              1           1          51
 McDonalds

LÄRMKONTOR GmbH                             LK 2019.112.3                Seite 17 von 34
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                                                                                               ÄRMKONTOR
                                                                                                  G
                                                                                                  mbH

Schalltechnische Untersuchung
                                                                                                �    �
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

                                                    Anzahl der Einwirkzeit          L’WA,r
                                      L’WA,1h
   Quelle               Zeitraum                    Ereignisse
                                      dB(A)                        h                dB(A)
                                                  (Bewegungen)

   Lkw Fahrt
                        7-20 Uhr        63              1             1              51
   Müll McDonalds
Erläuterungen:
L’WA,1h längenbezogener Schallleistungspegel, auf eine Stunde umgerechnet
L’WA,r    beurteilter, längenbezogener Schallleistungspegel (Anzahl der Ereignisse und Einwirkzeit
          berücksichtigt)
LNS       lauteste Nachtstunde

Tabelle 7: Emissionsdaten Flächenquellen
                                        LW,1h                        Einwirkdauer
                                                     Anzahl der                       LW‘‘A,r
  Quelle                  Zeitraum    Ereignis                       pro Ereignis
                                                     Ereignisse                       dB(A)
                                       dB(A)                               h
  Tankstelle
  Bereich Zapfsäulen      6-7 Uhr         97                1             1               61
  (ca. 241 m²)
  Tankstelle
  Bereich Zapfsäulen      7-20 Uhr       103                1             13              78
  (ca. 241 m²)
  Tankstelle
  Bereich Zapfsäulen       20-22          97                1             2               64
                            Uhr
  (ca. 241 m²)
  Tankstelle
  Bereich Zapfsäulen        LNS           89                1             1               65
  (ca. 241 m²)
  Anlieferung                                              8
  Tankstelle              7-20 Uhr        78            (2 pro            1               66
  (ca. 9 m²)                                        Rollcontainer)
  Lkw Wagenboden                                           8
  Tankstelle              7-20 Uhr        75            (2 pro            1               59
  (ca. 20 m²)                                       Rollcontainer)
  Anlieferung                                             12
  Mc Donalds Palet-       7-20 Uhr        88            (2 pro            1               83
  ten (ca. 38 m²)                                      Palette)
  Lkw Wagenboden                                          12
  McDonalds Paletten      7-20 Uhr        75            (2 pro            1               73
  (ca. 20 m²)                                          Palette)
Erläuterungen:
LWA,1h: auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel eines Einzelereignisses
LW‘‘Ar:   beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne
          Ruhezeitenzuschlag
LNS:      lauteste Nachstunde

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L
                                                                                         ÄRMKONTOR
                                                                                            G
                                                                                            mbH

Schalltechnische Untersuchung
                                                                                              �   �
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Tabelle 8: Emissionsdaten Einzelquellen
                                       Anzahl       LWA Einwirkdauer          LWA,r
  Quelle                    Zeitraum
                                       gesamt      dB(A)      h               dB(A)
  Container Aufnahme
                            7-20 Uhr      1         105      1,5 min           77
  Tischlerei
  Container Absetzten
                            7-20 Uhr      1         102      1,5 min           74
  Tischlerei
  Abluftanlage
                            7-20 Uhr      1         75          6              71
  Tischlerei
  Standgeräusch Lkw
                            7-20 Uhr      1         94          1              82
  Tischlerei
  Benzinanlieferung
  Tankstelle                7-20 Uhr      1         95          1              83
  (Fernfüllschacht)
  Kühlaggregat
                            7-20 Uhr      1         99          2              90
  Lkw Tankstelle
  Lüftungsgerät
                               24h        1         66          24             66
  Hitachi RAS 3.0
  Lüftungsgerät
                               24h        1         60          24             60
  Hitachi RAS 18
                              6-22        8                                    68
  Münzsauger 1                                      83      je 4 min
                               LNS        1                                    71
  Münzsauger 2 - 6            7-22       je 5       83      je 4 min           66
                              6-22        44        95      je 10 sek          74
  Mattenklopfer
                               LNS        1         95       10 sek            70
                              6-22        48                                   60
  Druckluft füllen                                  61      je 10 sek
                               LNS        2                                    39
                              6-22        48                                   63
  Druckluft ablassen                                83      je 10 sek
                               LNS        2                                    61
  Hochdruckreiniger 1, 2                  5                                    81
  Hochdruckreiniger 3                     4                                    80
                              6-22                  97      je 5 min
  Hochdruckreiniger 4, 6                  3                                    79
  Hochdruckreiniger 5                     2                                    77
  Kühlaggregat
                            7-20 Uhr      1         99       15 min            93
  Lkw McDonalds

Lüftungsgerät McDonalds

  Zuluft                       24h        1         78        24h              78
  Abluft                       24h        1        80,5       24h             80,5
  WC Abluft                    24h        1         71        24h              71
Erläuterungen:
LWA        Schallleistungspegel eines Einzelereignisses
LWA,r      beurteilter Schallleistungspegel im Beurteilungszeitraum ohne Ruhezeitenzuschlag

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                                                                                                G
                                                                                                mb   H

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg                                     n    �
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LNS       lauteste Nachtstunde

Tabelle 9: Emissionsdaten Außenwände/Tore/Fenster
                                    Einwirkdauer      LI         R’W        L’’WA,r
  Quelle
                       Zeitraum           h          dB(A)       dB         dB(A)
  Wände/Dach
                       7-20 Uhr           6            100        54          39
  Tischlerei
  Fenster/Türen
                       7-20 Uhr           6            100        25          68
  Tischlerei
Erläuterung:
LI:       Innenpegel
R’W:      Schalldämm-Maß
L’’WA,r   beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel (Einwirkzeit berücksichtigt)
LNS       lauteste Nachtstunde
Als maßgebliche kurzzeitige Geräuschspitzen der schalltechnisch zu berücksichti-
genden Aktivitäten auf den Betriebsgeländen der untersuchten Betriebe werden
folgende Spitzenschallpegel berücksichtigt (siehe Tabelle 10).

Tabelle 10: Kurzzeitige Geräuschspitzen
                                                             Spitzenschallpegel
  Quelle
                                                                   dB(A)

  Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse von Lkw                    108
  Türenschlagen von Pkw                                             100
  Bremsprüfstand                                                    103
  Gabelstapler                                                      102
  Müllcontainer Transport voll                                      102
  Müllcontainer Transport leer                                      102
  Container Absetzen                                                106
  Container Aufnahme                                                109

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                                                                           cmn  �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

5.2.4 Weitere Gewerbebetriebe
Neben den in Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 im Detail beschrieben Gewerbebetrieben be-
finden sich noch die folgenden Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Lurup 66:
   -   Luruper Höfe: ALDI-Markt inklusive Tiefgarage
   -   Luruper Hauptstraße 87: Kfz-Werkstatt und Büro
Der ALDI-Markt inklusive der Tiefgarage als auch, die in das Bauvorhaben Luru-
per Höfe integrierte Kfz-Werkstatt in der Luruper Hauptstraße 87, ist im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens 2019, gemäß den Angaben des Bezirksamtes
Altona, schalltechnisch geprüft worden. Anhand von schalltechnischen Gutachten
ist ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe nachgewiesen
worden.
Die Betriebsgenehmigung des sich 2021 in Bau befindlichen ALDI-Marktes verord-
net, aufgrund der Nähe zu Wohnnutzungen, die Einhaltung der Immissionsricht-
werte der TA Lärm /2/ teilweise für Mischgebiete sowie teilweise für allgemeine
Wohngebiete. Die Einhaltung der Grenzwerte erfolgt, gemäß dem Bezirksamt Al-
tona, durch diverse emissionsbegrenzende Vorgaben (z.B. Verbot nächtlicher An-
lieferung, Einsatz geräuscharmer Einkaufswagen; Vorgaben für die Lüftungs- und
Kältetechnik).
Ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ist demnach geneh-
migungsrechtlich und in Absprache mit der Immissionsschutzabteilung des Bezirk-
samtes Altona vorauszusetzen.

   -   Luruper Hauptstraße 73: Änderungsschneiderei „Nähstube Kira“+ Massa-
       gepraxis „Kesinee Thaimassage“
   -   Rugenbarg 272: MM Kunststofffenster GmbH: Ein- und Verkauf von Kunst-
       stofffenstern Kunststofftüren
   -   Rugenbarg 272: Drei Schilde GmbH: Fliesen-, Platten- und Mosaik- und
       Estrichlegerhandwerk

Bei diesen Betrieben handelt es sich, gemäß den Angaben des Bezirksamtes Al-
tona, um schallimmissionsschutztechnisch unbedenkliche Betriebe. Aus diesem
Grund wurden die oben aufgeführten gewerblichen Betriebe im Rahmen der vor-
liegenden schalltechnischen Untersuchung nicht detailliert untersucht.

   -   Böttcherkamp 28
   -   Böttcherkamp 32

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                                                                            cmn  �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Am Böttcherkamp 28 befindet sich derzeit ein leerstehendes Gewerbegrund-
stück. Um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbege-
biete (in den Wohnen zulässig ist) sicherzustellen, werden in Absprache mit dem
Bezirksamt Altona flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags
und 45 dB(A)/m² nachts angesetzt.
Am Böttcherkamp 32 befindet sich ein kleiner Garten- und Landschaftsbaubetrieb
ohne relevante Immissionen. Für dieses Grundstück wird ebenfalls ein flächenbe-
zogener Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und 45 dB(A)/m² nachts an-
gesetzt.

   -   Böttcherkamp 34: Kfz-Werkstatt
Die Betriebsgenehmigung der Kfz-Werkstatt schreibt die Einhaltung der Immissi-
onsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete vor. Darüber hinaus fordert die
Genehmigungsbehörde den Betreiber auf, sämtliche lärmintensive Arbeiten grund-
sätzlich im Gebäude auszuführen. Die Fenster und Türen sind dabei ständig ge-
schlossen zu halten, so die Genehmigung. Ein verträgliches Nebeneinander von
Wohnen und Gewerbe ist demnach genehmigungsrechtlich und in Absprache mit
der Immissionsschutzabteilung des Bezirksamtes Altona vorauszusetzen. Um die
Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete (in den
Wohnen zulässig ist) sicherzustellen, werden in Absprache mit dem Bezirk-samt
Altona flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 dB(A)/m² tags und 45
dB(A)/m² nachts angesetzt.

6 Berechnungsergebnisse
Die Anlagen 2a und 2b zeigen die schalltechnische Einwirkung des Verkehrslärms
im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Berechnungsergebnisse für die
durch das Gewerbe verursachten Schallimmissionen im Plangebiet sind in Form
von Schallimmissions- und Fassadenpegelplänen (Beurteilungspegel und Spitzen-
pegel) für den Tag- und den Nachtzeitraum in den Anlagen 4a/b und 5a/b darge-
stellt.

6.1 Verkehr
Tagzeitraum
Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plange-
biet im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in An-
lage 2a für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände. Die farbliche Dar-
stellung des Schallimmissionsplans in Anlage 2a bedeutet für die Ausweisung ei-
ner Wohnnutzung folgendes:
   -   Hell- und dunkelgrüne Bereiche:

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                                                                           cmn  �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

       keine Konflikte
   -   Gelbe Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /6/ für all-
       gemeine und reine Wohngebiete
   -   Orange Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Misch-
       und Kerngebiete
   -   Rote Bereiche:
       Überschreitung des Zielwertes von 65 dB(A) für Außenbereiche nach
       „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ (siehe dort Seite
       35)
   -   Violette Bereiche:
       Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtspre-
       chung von 70 dB(A). Nach dem „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bau-
       leitplanung 2010“ sind hier „zwingend bauliche Schallschutzmaßnahmen
       wie z.B. verglaste Loggien, Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen
       vor den Fenstern der Wohnräume zu errichten“ (siehe dort Seite 36)
In der Anlage 2a wird deutlich, dass besonders die Gebiete entlang der Luruper
Hauptstraße im Nordosten sowie des Rugenbargs im Nordwesten des B-Plans
schalltechnisch durch den Straßenverkehr beeinträchtigt sind. Im Straßennahbe-
reich werden Beurteilungspegel von über 70 dB(A) erreicht und die Schwelle der
Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung somit überschritten (→ violette Fär-
bungen). Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV für
Wohngebiete reichen auch weiter in das Plangebiet hinein und betreffen zudem
den Nahbereich des Böttcherkmap (→ gelbe Färbungen).
Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Gewerbegebiete wird somit bis auf
den Nahbereich des Rugenbarg und der Luruper Hauptstraße größtenteils einge-
halten (→ rote Färbungen). Auch der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für
Mischgebiete wird in einem gewissen Abstand von den Hauptverkehrsstraßen ein-
gehalten (→ gelbe Färbungen). Der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete der 16.
BImSchV wird vor allem im zentralen Bereich des geplanten urbanen Gebietes
durch die lärmabschirmende Bebauung der „Luruper Höfe“ eingehalten (→ grüne
Färbungen).
Nachtzeitraum
Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plange-
biet im Beurteilungszeitraum Nacht (22-6 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in
Anlage 2b für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände. Die farbliche Dar-
stellung des Schallimmissionsplans in Anlage 2b bedeutet für die Ausweisung ei-
ner Wohnnutzung folgendes:
   -   Hell- und dunkelgrüne Bereiche:
       keine Konflikte

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                                                                           cmn  �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

   -   Gelbe und rote Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Allge-
       meine und Reine Wohngebiete (gelbe Bereiche) sowie für Misch- und
       Kerngebiete (rote Bereiche), hier sind Lösungen nach dem „Hamburger
       Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /5/ zu wählen, wonach Schlaf-
       räume nicht an diesen Gebäudeseiten sondern bevorzugt an einer ruhi-
       gen Fassade gelegen sein sollten. Voraussetzung ist jedoch, dass für die
       Wohngebäude in den allgemeinen Wohngebieten eine ruhige Gebäu-
       deseite geschaffen wird, an der nachts ein Beurteilungspegel von nicht
       mehr als 49 dB(A) sichergestellt wird.
   -   Violette Bereiche:
       Überschreitung der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtspre-
       chung von 60 dB(A). Nach dem „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bau-
       leitplanung 2010“ sind hier Schlafräume zwingend den lärmabgewandten
       Gebäudeseiten zuzuordnen (siehe dort Seite 36)
Im Straßennahbereich der Luruper Hauptstraße im Nordosten sowie des Rugen-
bargs im Nordwesten werden Beurteilungspegel über 60 dB(A) erreicht und die
Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung somit überschritten (→
violette Färbungen). Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BIm-
SchV für Mischgebiete reichen auch weiter in das Plangebiet hinein (→ rote Fär-
bungen).
Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Gewerbegebiete wird somit bis auf
den Nahbereich des Rugenbarg und der Luruper Hauptstraße größtenteils einge-
halten (→ rote Färbungen). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Misch-
gebiete wird erst in einem gewissen Abstand von den Hauptverkehrsstraßen ein-
gehalten (→ gelbe Färbungen). Der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete der
16. BImSchV wird jedoch stellenweise an lärmabgewandten Gebäudeseiten und
vor allem im zentralen Bereich des geplanten urbanen Gebietes durch die lärmab-
schirmende Bebauung der „Luruper Höfe“ eingehalten (→ grüne Färbungen).

6.2 Gewerbe
Die Berechnungsergebnisse zu den Emissionen des Gewebelärms auf das Plan-
gebiet im Beurteilungszeitraum Werktag (6-22 Uhr) bzw. innerhalb des Nachtzeit-
raums (lauteste Nachtstunde) zeigen die Schallimmissionspläne in den Anla-
gen 4a und 4b für eine Immissionshöhe von 4 Metern über Gelände sowie die
Fassadenpegelpläne 5a und 5b. Die farbliche Darstellung der Schallimmissions-
pläne bedeutet für die Ausweisung einer Wohnnutzung folgendes:

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                                                                             cmn  �

Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

   -  Türkise, hell- und dunkelgrüne Bereiche:
       keine Konflikte
    - Gelbe Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /2/ für allge-
       meine und reine Wohngebiete
    - Orange Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Misch-, Dorf-,
       und Kerngebiete
    - Rote Bereiche:
       Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbege-
       biete
Die Berechnungen zeigen, dass in den zentralen und südöstlichen Bereichen des
geplanten MU und WA sowohl tags als auch nachts die Immissionsgrenzwerte für
allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts eingehalten
werden. In den Randbereichen des Allgemeinen Wohngebietes entlang der Luru-
per Hauptstraße werden jedoch die Grenzwerte der TA Lärm für Allgemeine
Wohngebiete geringfügig überschritten (siehe gelbe Einfärbung in den Anlagen 4a
und 4b). Die Überschreitungen resultieren aus dem Schalleintrag der umliegenden
Gewerbeflächen (siehe Anlage 3a), welche mit pauschalen, flächenbezogenen
Schallleitungspegeln berücksichtigt wurden. Es handelt sich hierbei somit um „the-
oretische“ Pegel, welche in der tatsächlichen aktuellen Nutzung durchaus anders
ausfallen können.
Im nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes zeigen die Berech-
nungsergebnisse hingegen deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
der TA Lärm für Allgemeine Wohngenbiete (55 dB(A) tags bzw. 40 dB(A) nachts;
gelbe Einfärbung), für Mischgebiete (60 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts; orange
Einfärbung) sowie teilweise auch für Gewerbegebiete (65 dB(A) tags bzw. 50
dB(A) nachts; rote Einfärbung). Die höchsten Richtwertüberschreitungen zeigen
sich erwartungsgemäß in unmittelbarer Nähe zu den im Detail untersuchten Ge-
werbebetrieben (Tischlerei, Jet Tankstelle, McDonalds). Hierbei sind vor allem die
schalltechnisch relevanten Tätigkeiten auf der Jet-Tankstelle sowie der nächtliche
Kundenverkehr und die Haustechnik des McDonalds von Bedeutung.
Die Berechnungsergebnisse in Anlage 5a verdeutlichen die Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte der TA für Gewerbegebiete von 65 dB(A) tags bzw. 50 dB(A)
nachts in unmittelbarer Nähe zur Jet-Tankstelle und zum McDonalds. Vor allem an
den im Gewerbegebiet befindlichen Wohngebäuden südwestlich des McDonalds
sowie nordöstlich und südwestlich der Tankstelle. Die Überschreitungen an den
Nachbargebäuden zum McDonalds resultieren aus der nächtlichen Parkplatznut-
zung sowie der McDrive Zufahrt und der Haustechnikanlage auf dem Dach des
McDonalds. Diese Tatsache verdeutlicht die Anlage 6. Die in Anlage 6 dargestellt
Teilpegelliste zeigt für die exemplarischen Immissionsorte 1 bis 4 (siehe Anlage
5a) die jeweiligen Anteile der Schallquellen am Gesamtpegel.

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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplanverfahren Lurup Nr. 66 der Stadt Hamburg

Die Überschreitungen an den Nachbargebäuden zur Tankstelle ergeben sich aus
der stark frequentierten Nutzung der Tankstelle innerhalb des Tag- und Nachtzeit-
raums.
Die Berechnungsergebnisse zur Spitzenpegelberechnung in Anlage 5b zeigt, dass
innerhalb des Tagzeitraums das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm (Richtwert
plus 30 dB) an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten wird.
Innerhalb des Nachtzeitraums wird an den Fassaden der nordöstlich und südöst-
lich an die Tankstelle angrenzenden Wohnbebauung das Spitzenpegelkriterium
der TA Lärm (Richtwert plus 20 dB) mit Pegeln von maximal 71 dB(A) überschrit-
ten (siehe Anlage 5b). Maßgeblich sind hier die Haustechnik auf dem Dach des
McDonalds, die nächtliche Anlieferung sowie die nächtliche Nutzung der Tank-
stelle.

6.2.1 Schallschutzmaßnahmen
McDonalds
Einhaltung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für Gewerbegebiete
Die Berechnungsergebnisse in Anlage 5a zeigen eine Überschreitung des nächtli-
chen Beurteilungspegels der TA Lärm von bis zu 3 dB an der südwestlichen
Wohnbebauung (Rugenbarg 272). Es werden Beurteilungspegel von bis zu
53 dB(A) ermittelt. Wie aus der Teilpegelliste in Anlage 6 für den Immissionsort IO
02 hervorgeht resultieren die nächtlichen Überschreitungen sowohl aus der Nut-
zung der Tankstelle als auch aus der Nutzung des McDonalds Parkplatzes bzw.
des McDrive. Mittels organisatorischer Maßnahmen wie z.B. (Teil-)Verzicht auf
nächtlichen Betrieb könnte voraussichtlich der Konflikt gemindert bzw. vermieden
werden. Da den genannten Betrieben jedoch eine Betriebserlaubnis zur nächtli-
chen Nutzung vorliegt, würde eine solche Maßnahme einen massiven Eingriff in
die Betriebserlaubnis darstellen. In wie weit die zwar geringe, jedoch vorhandene
Richtwertüberschreitung von bis zu 3 dB als unkritisch zu betrachten und hinzu-
nehmen ist, obliegt der zuständigen Behörde.
Einhaltung des Immissionsrichtwertes der TA Lärm für Urbane Gebiete
Für eine evtl. Erweiterung des „Urbanen Gebietes“ um das Flurgrundstück 793 in
direkter Nachbarschaft zum McDonalds, wären zur Einhaltung des Immissions-
richtwertes der TA Lärm für Urbane Gebiete an den Fassaden der südöstlich gele-
genen Wohnbebauung (Flurgrundstückes 793) von 45 dB(A) nachts nächtliche
Einschränkung hinsichtlich des Kundenaufkommens notwendig. In Anlage 6 ist die
Teilpegelliste für den Immissionsort 01 (siehe Anlage 5a), die die jeweiligen An-
teile der Schallquellen am Gesamtpegel wiedergibt, dargestellt. Um einen Beurtei-
lungspegel von 45 dB(A) nachts an der Fassade zu gewährleisten, müsste die An-
zahl der Pkw auf der McDrive-Spur verringert werden. An dieser Stelle sei erneut
darauf hingewiesen, dass seitens McDonalds eine Betriebsgenehmigung vorliegt,
die ausschließlich die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für

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