Sprachrohr der Gemeindebediensteten, der Bediensteten der Altersheime und Bezirksgemeinschaften - Südtirol

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Sprachrohr der Gemeindebediensteten, der Bediensteten der Altersheime und Bezirksgemeinschaften - Südtirol
Autonome Gewerkschaftsorganisation der örtlichen Körperschaften - Südtirol
                 Organizzazione Sindacale Autonoma degli enti locali - Sudtirolo
                    Organisaziun Sindacala autonòma di enc locai - Südtirol

Jahrgang 19, Ausgabe 1                                                                                                           März 2019
Poste Italiane SpA – Spedizione in Abbonamento Postale – 70% NE/sigla provincia autorizzazione Tassa pagata – taxe percue

                                                                                                Info
         Sprachrohr
         der Gemeindebediensteten,
         der Bediensteten der Altersheime
         und Bezirksgemeinschaften

         IN DIESER AUSGABE
         • Gruß des Landesvorsitzenden Dr. Andreas Unterkircher
         • Steuererklärung Modell 730/2019
         • Versichert, aber gut!
         • Die neuen Rentenformen ab 2019
         • Neuerungen bei den Renten
         • Presseaussendung
         • Tagung „Verabreichung von Medikamenten“
         • Besuch des Landesrates Massimo Bessone
         • Offener Brief an den Südtiroler
           Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher
         • Exklusives AGO-Angebot für Wellness-
           und Erholungstage

                                                                   In caso di mancato recapito inviare al CPO di 39100 Bolzano per la restituzione

                   Tel. 335 53 12 797 · 335 10 99 309 · www.ago-bz.org · info@ago-bz.org
            St.Nr. 94062140218 · PEC-Adresse: ago-bz@pec.it · Mitglied beim Gewerkschaftsbund
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WICHTIGE INFO FÜR DIE AGO-MITGLIEDER
Ansprechpartner für Eure Bemühungen oder Sorgen sind folgende Kolleginnen und Kollegen,
die in Eurem Einzugsgebiet unmittelbar zuständig sind und umgehend und unbürokratisch
auf Eure Fragen eingehen können:

AGO-Sekretariat       		                                                       Tel. 335 5312797

Dr. Andreas Unterkircher              Landesobmann                             Tel. 335 6902375
Cristina Joppi                        Vizeobfrau                               Tel. 339 1880197
Johann Mayr                           Vizeobmann                               Tel. 347 3227232
Stefano Boragine                      Landessekretär                           Tel. 338 1742587
Dr. Karin Angerer                     Landessekretariat                        Tel. 335 1099309
Walter Casotti                        Kulturreferat                            Tel. 335 1099310
Bithja Crepaz                         Gemeinde Algund                          Tel. 338 5990071
Reinhard Verdroß                      Pensionistenreferat                      Tel. 348 4984753

BZG Überetsch/Unterland:Stefano Boragine                     Tel. 338 1742587
                        Giovanett Thomas                     Tel. 393 4445192
BZG Eisacktal:          Helmuth Sigmund                      Tel. 328 9653623
BZG Salten/Schlern      Margareth Fink                margareth.fink@libero.it
Betr.f.Sozialdienste Bz Sabine Obwexer                    sabine13@hotmail.it
Gemeinde Ahrntal        Norbert Oberhollenzer                   norbert@dnet.it
Gemeinde Bozen:         Daniela Mair                         Tel. 333 7214181
                        Wolfgang Kaserer                     Tel. 347 7027923
		                                            wolfgangkaserer52@gmail.com
Gemeinde Innichen:      Johann Mayr                          Tel. 347 3227232
Gemeinde Kastelruth:    Dieter Tröbinger                       Tel. 335 241680
Gemeinde Leifers:       Alessandro Fabrizi    alessandrofabrizi77@gmail.com
                        Sigrid Pichler                  sigrid.pichler@tiscali.it
Gemeinde Lajen          Eugen Plieger                        Tel. 339 8828102
Gemeinde Prags:         Rupert Niederegger                    niedrup@libero.it
Gemeinde Ratschings     Jovanka Leitner                      Tel. 328 2816395
Gemeinde Ritten:        Dietrich Köllemann                   Tel. 349 3217456
                        Georg Lobis                          Tel. 348 4924818
Gemeinde Stilfs:        Ruth Bernhard               ruth.bernhart@rolmail.net
Gemeinde St. Christina: Gerda Runggaldier       gerda.runggaldier@gmail.com
Gemeinde Toblach:       Maria Taschler                       Tel. 320 0725960
Gemeinde Waidbruck:     Manuela Mair                         Tel. 338 8550018

   IMPRESSUM: AGO-Info erscheint trimestral Redaktion: Dr.Andreas Unterkircher, Stefano Bo-
   ragine, Dr. Karin Angerer, Cristina Joppi, Walter Casotti, Verantwortlicher Direktor: Sabine
   Pichler Registrierung: Gericht Bozen Nr. 1/2000 v. 16.02.2000/ Druckerei: Europrint, Brixen
   - Auflage dieser Nr. 1000 Es wird eigens darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Bezeich-
   nungen (z.B. GewerkschafterIn, Bedienstete) sich ohne jeden Unterschied auf Personen sowohl
   weiblichen als auch männlichen Geschlechts beziehen.
Gruß des Landesvorsitzenden
Dr. Andreas Unterkircher
Wir sind als Autonome Gewerkschaftsor-         wir uns für die Ein-
ganisation AGO wieder mit Schwung in           führung einer neu-
das neue Jahr 2019 gestartet. Mit gro-         en Zulage für die
ßem Einsatz haben unsere VertreterInnen        Zweisprachig-
vor Ort in den einzelnen Körperschaften        keit aus, da diese
und unsere beiden Angestellten Dr. Ka-         gleich mehrere positive Nebeneffekte
rin Angerer und Landessekretär Stefano         mit sich bringt. Nicht zuletzt ein Grund
Boragine für einen neuen Höchststand           mehr, dass die Bevölkerung mit Recht
bei den Mitgliederzahlen gesorgt. Da-          verlangt, in ihrer Muttersprache bedient
für danke ich allen recht herzlich.            zu werden.
Zum Jahresbeginn sind die neuen Pen-           Ab April wird unsere Gewerkschaft wie-
sionsbestimmungen in Kraft getreten,           derum den Steuerbeistand für das
wofür wir als AGO der Regierung Conte          Modell 730/2019 gewährleisten. Dieser
mit Lega und 5-Sterne-Bewegung Bei-            Dienst kann durch unsere fleißigen Mit-
fall gespendet haben (siehe dazu unsere        arbeiterInnen wieder direkt in den einzel-
Presseaussendung). Applaus deshalb,            nen Körperschaften angeboten werden.
weil durch die mögliche Frühpensionie-         Siehe dazu den nachfolgenden Termin-
rung mit der Quote 100 viele Arbeiter          kalender. Sollten bei einer nachfolgen-
und Angestellte nach 38 Dienstjahren die       den Kontrolle vom Steueramt einzelne
wohlverdiente Pension erhalten können,         abgesetzte Ausgaben nicht anerkannt
und auch die Grenze an Beitragsjahren          werden, so werden die entsprechenden
nicht angehoben wurde, sondern mit 41          Strafen von unserem CAF übernommen.
Jahren und 10 Monaten bei Frauen und           Die diesjährige AGO-Jahresvollversamm-
42 Jahren und 10 Monaten bei Männern           lung findet am Montag, den 15. April
bis 2026 eingefroren worden ist. Gleich-       2019 im Kolpinghaus in Bozen statt und
zeitig hat die Regierung Conte auch den        steht unter dem Motto „Wissen ist die
Solidaritätsbeitrag auf die “goldenen          Macht über die beeinflussbare Zu-
Pensionen” eingeführt und damit ein            kunft“.
Zeichen dafür gesetzt, dass die Reichen        Ich bedanke mich beim Landesvorstand
zu Lasten der Allgemeinheit nicht immer        und beim Leitungsausschuss sowie bei
reicher werden.                                den Rechnungsprüfern für die gute Zu-
Die Staatsregierung ist zu ihren Wahl-         sammenarbeit und für die fruchtbringen-
versprechen gestanden. Wir wünschen            den Leistungen zum Wohle unserer Ge-
uns jetzt, dass auch die neugewählte           werkschaft. Ein besonderer Dank gebührt
Südtiroler Landesregierung zu ihren            unseren hauptamtlichen Mitarbeitern
Ankündigungen steht und endlich                Karin und Stefano.
die notwendigen Maßnahmen ergreift,            Abschließend danke ich auch wieder al-
damit die Löhne und Gehälter auch in           len Mitgliedern für ihre Treue zur AGO.
Südtirol so angehoben werden, dass der         Wir werden auch weiterhin versuchen,
Kaufkraftverlust der letzten Jahrzehnte        mit unserem Team den bestmöglichen
wettgemacht werden kann. In diesem             Einsatz sicherzustellen.
Sinne haben wir einen offenen Brief an
den Landeshauptmann geschickt (siehe           In Verbundenheit
eigenen Bericht hierzu). Dabei sprechen        Euer Landesobmann

                                           3
STEUERERKLÄRUNG MODELL 730/2019 TERMINE

DR. ANDREAS UNTERKIRCHER – Tel. 335 6902375
BZG Eisacktal (Seeburg): Dienstag, 2. April 2019: 9,00 Uhr und Dienstag, 4.
Juni 2019: 14,00 Uhr
in der Gemeinde EPPAN: Dienstag, 2. April 2019 ab 15,00 bis 17,00 Uhr
in der Gemeinde FREIENFELD: Mittwoch, 3. April 2019: ab 8,30 Uhr und
Mittwoch, 5. Juni 2019: ab 8,30 Uhr
in der Gemeinde SARNTAL: Donnerstag, 4. April 2019: ab 9,00 Uhr und
Donnerstag, 30. Mai 2019: ab 9,00 Uhr
in der Gemeinde KALTERN, Ratssaal:
Montag, 8. April 2019 ab 9,00 Uhr, Montag, 27. Mai ab 9,00 Uhr (Rückgabe)
im Altersheim KALTERN: Montag, 8. April 2019 ab 11,30 Uhr, Montag, 27.
Mai ab 11,30 Uhr (Rückgabe)
in der Gemeinde RITTEN, Ratssaal: Montag, 8. April 2019 ab 14,00 Uhr
Montag, 27. Mai ab 14,00 Uhr (Rückgabe)
in der Gemeinde PFITSCH: Dienstag, 9. April 2019: 9,00 Uhr und Dienstag, 28.
Mai 2019: 9,00 Uhr
in der Gemeinde STERZING: Dienstag, 9. April 2019: 9,30 Uhr und Dienstag,
28. Mai 2019: 9,30 Uhr
in der Gemeinde RATSCHINGS: Dienstag, 9. April 2019: 10,00 Uhr und
Dienstag, 28. Mai 2019: 10,00 Uhr
in der Gemeinde BRENNER: Dienstag, 9. April 2019: 10,30 Uhr und Dienstag,
28. Mai 2019: 10,30 Uhr
in der Gemeinde KLAUSEN: Mittwoch, 10. April 2019: 8,15 Uhr und Mittwoch,
29. Mai 2019: 8,15 Uhr
in der Gemeinde LAJEN: Mittwoch, 10. April 2019: 9,00 Uhr und Mittwoch,
29. Mai 2019: 9,00 Uhr
in der Gemeinde WAIDBRUCK: Mittwoch, 10. April 2019: 11,00 Uhr und
Mittwoch, 29. Mai 2019: 11,00 Uhr
in der Gemeinde FELDTHURNS: Mittwoch, 10. April 2019: 11,45 Uhr und
Mittwoch, 29. Mai 2019: 11,45 Uhr
in der Gemeinde VINTL: Mittwoch, 10. April 2019: 14,00 Uhr und Mittwoch,
29. Juni 2019: 14,00 Uhr
BZG Eisacktal (Hauptsitz) und Gemeinde Brixen: Donnerstag, 11. April
2019: 9,30 Uhr und Donnerstag, 6. Juni 2019: 9,30 Uhr
in NATZ-SCHABS/AICHA – St.Nikolaus-Straße, 7: Direkte Betreuung vor Ort
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 335 6902375

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SIEGFRIED BACHMANN – Tel. 329 43 55 512
In der Gemeinde TOBLACH: Montag, 1. April 2019 von 8,30 – 9,30 Uhr
In der Gemeinde SEXTEN: Dienstag, 2. April 2019 um 8,30 Uhr
Im Altenheim BRUNECK: Mittwoch, 3. April 2019 von 9,00 – 10,00 Uhr
In der Gemeinde St.LORENZEN: Mittwoch, 3. April 2019 um 11,00 Uhr
In der Gemeinde BRUNECK: Mittwoch, 3. April 2019 von 12,00 - 12,30 Uhr
In der Gemeinde PRAGS: Donnerstag, 4. April 2019 von 14,00 – 14,30 Uhr
In der Gemeinde WELSBERG: Donnerstag, 4. April 2019 um 15,00 Uhr
In der Gemeinde GSIES: Donnerstag, 4. April 2019 um 16,00 Uhr
In der Gemeinde ABTEI: Freitag, 5. April 2019 um 9,30 Uhr
In der Gemeinde ENNEBERG/ST.VIGIL: Freitag, 5. April 2019 um 11,30 Uhr
In der Gemeinde GAIS: Montag, 8. April 2019 um 9,00 Uhr
In der Gemeinde MÜHLWALD: Montag, 8. April 2019 um 10,30 Uhr
In der Gemeinde Sand in Taufers: Montag, 8. April 2019 um 11,30 Uhr
Beim E-Werk Sand in Taufers: Montag, 8. April 2019 um 12,00 Uhr
In der Gemeinde AHRNTAL: Montag, 8. April 2019 um 14,30 Uhr
In der Gemeinde INNICHEN: Dienstag, 9. April 2019 um 9,00 Uhr
In allen anderen Gemeinden des Pustertales: auf tel. Vormerkung
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 329 43 55 512

REINHARD VERDROSS – TEL. 348 498 47 53
in der Gemeinde SCHLANDERS: Donnerstag, 4. April 2019: 8,30–9,45 Uhr
im Altersheim LATSCH: Donnerstag, 4. April 2019: 10,00–10,45 Uhr
in der Gemeinde LATSCH: Donnerstag, 4. April 2019: 11,00–11,45 Uhr
in PRAD am Stilfserjoch, in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
Kiefernhainweg 35, für die Gemeinden Stilfs, Glurns, Mals, Graun, Laas,
Schluderns: Donnerstag, 4. April 2019: 14,00–15,00 Uhr
in der Gemeinde TERLAN: Freitag, 5. April 2019: 8,00–10,30 Uhr
in der Gemeinde SCHENNA: Freitag, 5. April 2019: 11,00–12,00 Uhr
in der Gemeinde St. MARTIN i.P.: Montag, 8. April 2019: 8,00–10,00 Uhr
in der Gemeinde St. LEONHARD: Montag, 8. April 2019: 10,15 – 12,30 Uhr
in der Gemeinde MOOS in Pass.: Montag, 8. April 2019: 14,00–16,00 Uhr
in der Gemeinde BURGSTALL: Mittwoch, 10. April 2019: 8,00–9,00 Uhr
in der Gemeinde NALS: Mittwoch, 10. April 2019: 9,15 – 11,00 Uhr
in der Gemeinde ST. PANKRAZ: Mittwoch, 10. April 2019: 11,30–12,30 Uhr

                                          5
in der Gemeinde TSCHERMS auch für LANA: Mittwoch, 10.April: 15,00–17,00 Uhr
in MERAN, in der Covi-Bar in der Kuperionstrasse (neben dem neuen
Gemeindebauhof): Mittwoch, 10. April 2019: 17.30–18.30 Uhr
in der Gemeinde NATURNS: Donnerstag, 11. April 2019: 9,00–12,00 Uhr
im Altersheim NATURNS: Donnerstag, 11. April 2019: 14,30–15,15 Uhr
in der Gemeinde PARTSCHINS: Donnerstag, 11. April 2019: 15,30–17,00 Uhr
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 348 498 47 53

CRISTINA JOPPI – Tel. 339 1880197
in BOZEN/AGO-Sitz, KampillCenter, Innsbrucker Straße Nr. 25: von 10,00–12,00
Uhr, Dienstag, 9. April 2019; Donnerstag, 11. April 2019; Dienstag, 16. April 2019;
Dienstag, 7. Mai 2019 und Dienstag, 14. Mai 2019
in KURTATSCH/Sozialzentrum: Mittwoch, 10. April 2019 von 15,30–18,00 Uhr
in LEIFERS/Pflegeheim Domus Meridiana: Freitag, 12. April 2019 von 14,00–
15,30 Uhr
in LEIFERS/Sozialsprengel, 2. Stock: Montag, 15. April 2019 von 14,00–15,30 Uhr
in NEUMARKT/Sitz BZG,Lauben 26: Montag, 15. April 2019 von 16,30–18,30 Uhr
in SALURN/Ansitz Gelmini, Bibliothek: Mittwoch, 17. April 2019 von 15,30–17,00 Uhr
in NEUMARKT/Sozialsprengel, 2. Stock: Montag, 6. Mai 2019 von 15,30–16,30 Uhr
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 339 1880197

DIETER TRÖBINGER – TEL. 335 241680
in der Gemeinde KASTELRUTH: ab Montag, 15. April 2019 (Steueramt)
in der BZG in St.Ulrich/Locia: Mittwoch, 17. April 2019 von 13,00 – 13,30 Uhr
in der Gemeinde Urtijei Mittwoch, 17. April 2019 von 13,40 – 14,00 Uhr
in Gemeinde KARNEID/Bauhof: Donnerstag, 18. April 2019 um 13,30 Uhr
in der Gemeinde KARNEID: Donnerstag, 18. April 2019 von 14,15 – 15,00 Uhr
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 335 241680

JOSEF STUEFER – TEL. 345 692 37 20
in der Gemeinde SARNTAL: Donnerstag, 4. April 2019: ab 9,00 Uhr und
Donnerstag, 30. Mai 2019: ab 9,00 Uhr
in JENESIEN/Rathaus: Dienstag, 9. April 2019 von 10,00 Uhr bis 12,30 Uhr
für SARNTAL, Sarnthein, Kellerburgweg Nr. 16 : Donnerstag, 11. April 2019 ab 15,00 Uhr
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 3456923720 oder 0471 623408

                                          6
FELIX DALVAI – TEL. 334 919 49 44
Im Rathaus/Gemeinde SALURN:
Donnerstag, 04. April 2019 von 14,00 – 17,00 Uhr
Donnerstag, 11. April 2019 von 14,00 – 17,00 Uhr
weitere Termine auf telefonische Vormerkung unter Tel. 334 919 49 44

HIER DIE UNBEDINGT NOTWENDIGEN UNTERLAGEN:
• Eine E-Mail-Adresse (möglichst Ihre          • Bestätigungen für Sitzungsgelder,
   Private od. von Familienmitglie-                Honorare, eventuelle Vergütungen
   dern für die Zusendung der PDF-                 für Sport-/Kulturtätigkeit (über 7.500
   Datei der Steuererklärung)                      Euro), Spesenaufstellungen mit Vor-
• AGO-MITGLIEDSAUSWEIS 2019                       steuerabzug, Autorenrechte und ande-
• Kopie Identitätskarte nicht verges-             rer nicht steuerfreier Einkünfte
   sen!                                         • Unterhaltszahlungen vom getrennten
• Steuererklärung des Vorjahres                   bzw. geschiedenen Partner
   (730/2018 bzw. Redditi/UNICO                 • Bescheinigung über ausbezahlte Divi-
   2018)                                           denden (falls nicht direkt von einer ital.
• Steuernummern von neuen Famili-                 Bank besteuert)
   enmitgliedern
• CU2019 (vom Arbeitgeber/Gemein-              Ausgabenbelege
   de erhalten)                                 • Eigene Arztrechnungen und für zu
• Aktueller Gebäudekatasterauszug                 Lasten lebende Familienangehörige
   und/oder Grundbesitzbogen                       mit Rückerstattungsbetrag der Sa-
• Belege von Auslandsrenten                       nitätseinheit bzw. des Gesundheits-
• S teuerdaten des neuen Arbeitgebers,            fonds; Ausgaben für homöopathi-
  wenn im Jahr 2019 Arbeitsplatz gewech-           sche Untersuchungen und Kuren (mit
  selt wurde oder wird (Firmenbezeich-             Arztverschreibung/-rezept)
  nung, Steuer- bzw. MwSt.-Nummer)              • Quittungen der bezahlten Pflichtbei-
• Bei Kauf, Verkauf oder Schenkung ei-            träge (NISF-INPS) für Hausangestellte
   ner Immobilie im Jahre 2017 oder 2018           bzw. für Angestellte zur persönlichen
   benötigen wir den entsprechenden                oder familiären Betreuung (Babysitter,
   Vertrag                                         Colf, Altenpflege – Invaliditätsnach-
• Mieteinnahmen für Immobilien/Option             weis mitbringen)
   für „Cedolare secca“                         • Quittungen für die bezahlten Leistungen
• Registrierter Mietvertrag bei einem             für häusliche medizinische Betreuung
   Mietvertrag im Sinne des Gesetzes            • Medikamente (Kassabeleg mit Steu-
   431/98 (sowohl als Mieter als auch als          ernummer oder Rezept/Verschreibung
   Vermieter)                                      mit Kassabeleg)

                                            7
• Ausgaben für Prothesen (Optik, Akus-          • Begräbniskosten im Sinne des Art. 433
   tik, Orthopädie, usw.)                           des B.G.B.
• Sanitätsticket für Untersuchungen,            • Einzahlungsscheine für die Zusammen-
   Aufenthalte, usw.                                legung/Nachkauf von Versicherungs-
• Krankenhausaufenthalte in Verbindung             zeiten, freiwillige Weiterversicherung
   mit chirurgischen Eingriffen mit Anga-           INPS, Ex-SCAU, INAIL
   be des Rückerstattungsbetrages der            • Quittung der selbst bezahlten Prämien
   Sanitätseinheit                                  bzw. Beiträge für die Pensionsvorsorge
• Rechnung für den Kauf eines Blinden-          • Einzahlungsscheine für die Prämien der
   hundes                                           regionale Hausfrauenrente
• Rechnungen für die Veterinärkosten für        • Arztspesen und für spezielle Fürsorge/
   bestimmte Haustiere (Mindestbetrag               Betreuung Behinderter
   von 129,11 Euro)                              • Unterhaltszahlungen an den getrenn-
• Quittung über Passivzinsen auf Hypo-             ten/geschiedenen Partner
   thekardarlehen (inklusive der Honorare        • Belege für die Steuervergünstigung von
   des Notars für den Darlehensvertrag              36%, 41%, 50% bzw. 55%, 65% bei
   und der Kosten für die Bestellung der            Sanierungsarbeiten an Wohnungen als
   Hypothek)                                        Eigentümer, Mieter, Mitglieder von Ge-
• Quittung über die Bezahlung der Le-              nossenschaften, Inhaber von Fruchtge-
   bens- und Unfallversicherung                     nuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Oberflä-
• Zahlungen für Kinderhorte, Tagesmüt-             chenrecht - für frühere Jahre Mitteilung
   ter, usw.                                        an Steuerzentrum Pescara (36%, 41%)
• Zahlungsbestätigungen von Spesen für             bzw. ENEA Rom (55%, 65%), Bank-
   Kindergarten, Grundschule, usw. (auch            überweisungen 2018, Rechnungen)
   Mensabeiträge)                                • Öffis BUS-Abo
• Quittungen bzw. Einzahlungen für
   Sporttätigkeit (Sportvereine, usw.)           Alle Ausgaben müssen im Jahr 2018 be-
• Einzahlungsscheine der Schul- und Stu-        zahlt worden sein (Zahlungsdatum vom
   diengebühren                                  Jahr 2018)! Vorauszahlungen Einzah-
• Bestätigung der Mieten-Zahlung von            lungsbestätigung (Kopie Formblatt F24)
   Studenten außerhalb unseres Landes            der Vorauszahlung vom Juni/ Juli 2018
•B  eiträge an Bodenverbesserungskonsor-        und/oder November 2018. Dem Modell
  tien (Pflichtbeiträge, Steuerzahlkarte)        730 werden keine Unterlagen beigelegt!
• Quittungen über Spenden an ONLUS-             Allerdings müssen unseren Mitarbeite-
   Organisationen, an Amateursportver-           rInnen alle Dokumente zur Überprüfung
   eine, an politische Parteien, an Hilfs-       der Daten vorgelegt werden!
   organisationen für Entwicklungshilfe
   wie z.B. UNICEF, Ärzte ohne Grenzen           AGO Vorsitzender
   usw., an das Institut für den Unterhalt       Dr. Andreas Unterkircher
   des Klerus.                                   Februar 2019

                                             8
VERSICHERT, ABER GUT!

Liebe Mitglieder, aufgrund des großen            rung greift auch für den Fall, dass die
Zuspruchs bei den Einschreibungen in die         eigene Herkunftskörperschaft nach der
ITAS-AGO-Versicherung für grobe Fahr-            Bezahlung des Schadens an Dritte im Re-
lässigkeit, Schäden an Dritten und für das       gressrecht diesen von den Bediensteten
Regressrecht der Körperschaft greifen            zurückfordert. Natürlich ist bei jedweder
wir nochmals das Thema Versicherungs-            Versicherung der Vorsatz (absichtliches
schutz und die notwendigen Meldungen             Fehlverhalten – Betrug) ausgeschlossen.
im Schadensfall auf.                             Unsere Versicherungspolizze deckt eine
In den letzten Jahren haben Schadens-            Höchstschadenssumme von 2 Millionen
ersatzforderungen, die bei öffentlichen          Euro (pro Schadensfall und Jahr), und im
Verwaltungen eingegangen sind, unver-            Gegensatz zu anderen Polizzen schließt
hältnismäßig stark zugenommen: so z.B.           unser Angebot direkte Schäden an Sach-
von Privatpersonen, von Unternehmen,             werten und Personen nicht aus. Deshalb
die von öffentlichen Ausschreibungen             sind auch Dienstfahrzeuge und –maschi-
ausgeschlossen worden sind, von Bür-             nen des Arbeitgebers mit eingeschlossen.
gern, die sich durch die Arbeit eines An-
gestellten geschädigt fühlten und wegen          Vorgangsweise im Schadensfall:
Schäden an Dienstfahrzeugen.                     Sobald ein versichertes Schadensereignis
In zunehmendem Maße entscheidet der              eintritt, kontaktieren Sie umgehend un-
Rechnungshof, dass öffentlich Bedienste-         ser AGO-Landessekretariat.
te grob fahrlässig gehandelt haben und           Sie erhalten dann die notwendige Un-
fordert die Bezahlung bzw. Rückerstat-           terstützung bei der ordnungsgemäßen
tung des entstandenen Schadens.                  Schadensmeldung.
                                                 Die schnelle Meldung an unser Landesse-
Versicherungsgegenstand:                         kretariat ist notwendig, damit die Weiter-
Die Versicherungsgesellschaft ITAS ver-          leitung an die Versicherungsgesellschaft
pflichtet sich, das AGO-Mitglied vor             ITAS innerhalb der vorgeschriebenen 15
Schadenersatzzahlungen zu schützen               Tage erfolgen kann.
bzw. den Schaden zu begleichen, sofern           Sollten Sie den Schaden nicht selbst per-
die Bediensteten im Sinne der Geset-             sönlich mitteilen können, dann schicken
zesbestimmungen als zivilrechtlich Ver-          Sie uns ein Mail mit den entsprechenden
antwortliche durch grobe Fahrlässigkeit          Daten.
einen Vermögensverlust von Dritten oder          Erinnern Sie sich, dass für eine fristge-
einen unwillkürlichen Schaden in Aus-            rechte und effiziente Behandlung des
übung der zugewiesenen Aufgaben bei              Antrages die umgehende, genaue und
der Herkunftskörperschaft verursacht ha-         vollständige Meldung wichtig ist.
ben. Diese Schäden bei verwaltungs- und
buchhalterischer Verantwortung müssen            Info und Mitgliedschaft:
vom zuständigen Richter festgestellt             • Unsere Autonome Gewerkschaftsorga-
und bemessen werden. Die Versiche-                  nisation AGO übernimmt für die eige-

                                             9
nen Mitglieder die Hälfte der entspre-          tionen, falls Ihnen diese überhaupt die
   chenden Versicherungs-Jahresprämie.             Einsicht und Überprüfung ermöglichen.
• Wir haben im Versicherungsbereich             Unsere AGO-Mitglieder können die ITAS-
   noch einer qualitativ hochwertigen            Versicherungspolizze nutzen, indem sie
   Versicherungspolizze erkundigt.               die Hälfte der Jahresprämie (ab 10 Euro
• Wir wollten bewusst keine kostenlose          im Jahr …) einzahlen und den entspre-
   Versicherungspolizze anbieten, welche         chenden Einschreibevordruck (von unse-
   im Schadensfall kaum Leistungen er-           rer Internetseite www.ago-bz.org abruf-
   bringt und kaum Schäden abdeckt.              bar) ausfüllen und an uns weiterleiten.
• Schauen Sie sich unsere ITAS-Versiche-        Für weitere Informationen kontaktieren
   rungspolizze an und vergleichen Sie           Sie unser Landessekretariat (Tel. 335
   diese mit Angeboten anderer Organisa-         5312797 – 335 1099309 - 338 1742587).

ANA LUCIA TAEZ MANOSALVAS

                  NAME: Ana Lucia Taez Manosalvas
                  ARBEITSPLATZ: Betrieb für Sozialdienste Bozen (ASSB)
                  ARBEITSBEREICH: Pflegehelferin im Seniorenwohnheim
                  MOTIVATION ALS VORSTANDSMITGLIED DABEI ZU SEIN:
                  Über Jahre hatte ich immer befristete Arbeitsverträge, nun habe
                  ich endlich einen unbefristeten Vertrag. Die Betreuung in den Pfle-
                  geheimen sollte eigentlich als eine Arbeit betrachtet werden, die
                  „von Menschen“ „mit Menschen“ gesehen wird, aber das ist nicht
                  so! Ich stelle täglich Probleme fest, dass es aufgrund einer zu ge-
                  ringen Anzahl von Bediensteten (trotz der vom Land zugelassenen
                  Schlüssel), keine Qualitätsarbeit möglich ist. Zudem ist es nicht
                  möglich eine qualitativ hochwertige Arbeit zu machen, wegen den
                  Arbeitszeiten, der Organisation, der unklaren Aufgabenverteilung
                  zwischen den Berufsbildern, die Notwendigkeit, Menschen mit
                  Krankheiten zu betreuen, für deren Pathologien wir nicht ausge-
                  bildet sind, die Zusatzarbeiten, die nicht berücksichtigt werden,
                  und vieles mehr. Die in den Leitbildern des Seniorenwohnheimes
                  gepriesenen Standards können unter diesen Umständen nicht ent-
                  sprochen werden.

                                            10
DIE NEUEN RENTENFORMEN AB 2019
QUOTE 100 UND SENKUNG DER
RENTENVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FRÜHRENTE

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 4/2019 wur-            Einkommen aus selbständiger oder lohn-
den zwei große Rentenneuerungen ein-              abhängiger Arbeit mehr erzielt werden.
geführt. Zum einen die neue Form von              Lediglich eine gelegentliche Arbeit mit
Frührente mit der sogenannten Quote               einem Höchsteinkommen von 5.000 Euro
100, zum anderen wurden die Renten-               jährlich ist mit dieser Rente vereinbart.
voraussetzungen für die bereits beste-
hende Frührente herabgesetzt.                     Vorzeitige Rente
                                                  Die Voraussetzungen für die vorzeitige
Quote 100                                         Rente wurden gekürzt.
Hierbei handelt es sich um eine neue              Männer können bis 31.12.2026 weiterhin
Form von Frührente welche versuchswei-            mit nur 42 Jahre und 10 Monate an Ver-
se für den Zeitraum 2019 bis 2021 ein-            sicherungszeiten, Frauen 41 Jahre und
geführt wurde. Um in den Genuss dieser            10 Monate die vorzeitige Rente bean-
Quotenregelung zu kommen, müssen                  spruchen. Werden die Voraussetzungen
zwei Voraussetzungen erfüllt werden:              erreicht, so muss jedoch eine Wartezeit
• Mindestalter von 62 Jahren und                  von 3 Monaten eingehalten werden, bis
•m indestens 38 versicherte Beitragsjahre        das Anlaufdatum der Rente startet.
                                                  Hierbei wird unterschieden zwischen
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt              Angestellte in der Privatwirtschaft und
sein. Eine Kombination aus weniger Bei-           jene im öffentlichen Dienst. Für die An-
trägen, dafür ein höheres Alter ist nicht         gestellten in der Privatwirtschaft startet
möglich.                                          die Wartezeit am ersten Tag des Folge-
Wurden diese Voraussetzungen bereits              monats. Das heißt: werden die Voraus-
Ende 2018 erfüllt, so ist das früheste An-        setzungen am 13. Februar erreicht, so
laufdatum für Angestellte im Privatsektor         startet die Wartezeit am 01. März, und
der 01. April 2019. In der Folge wird das         das Anlaufdatum der Rente wird auf 01.
Anlaufdatum der Rente jeweils um 3 Mo-            Juni verschoben.
nate ab Erreichung der Voraussetzungen            Bei den öffentlich Bediensteten startet
verzögert.                                        die Wartezeit sofort bei Erreichung der
Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist        Voraussetzungen. Das heißt: werden
das früheste Anlaufdatum erst der 01.             die Voraussetzungen am 13. Februar er-
August 2019. Für diese Kategorie verzö-           reicht, so startet die Wartezeit auch am
gert sich der Rentenantritt in der Folge          13. Februar und das Anlaufdatum der
jeweils um sechs Monate.                          Rente ist somit der 13. Mai.
Zur Erreichung der Beitragsvoraussetzun-          Individuelle Berechnungen der Renten-
gen können auch Versicherungszeiten,              voraussetzungen können kostenlos bei
welche in den verschiedenen INPS-Versi-           den Patronats- Mitarbeitern in den SBB-
cherungsverwaltungen aufscheinen und              Bezirken eingeholt werden.
sich nicht überlagern, zusammengezählt
werden. Nach Rentenantritt darf kein                                                    JK

                                             11
NEUERUNGEN BEI DEN RENTEN

Änderungen bei „APE Socia-                         von 3 Monaten eingeführt. Somit kann
le“ und „precoci“                                  die Frührente erst 3 Monate nach Errei-
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 4/2019 wur-             chung der Voraussetzungen beansprucht
den einige Anpassungen im Bereich der              werden.
„APE Sociale“ und den „Precoci“ vorge-             Als „Precoci“ werden jene Personen
nommen.                                            bezeichnet, die vor Erreichen des 19.
                                                   Lebensjahres Versicherungszeiten von
APE Sociale                                        mindestens zwölf Monaten vorweisen
Die APE Sociale wurde demnach für das              können. Um in Genuss der Frührente zu
Jahr 2019 verlängert. Hierbei handelt              kommen, muss eine der folgenden Be-
es sich um eine vorgezogene Rente für              dingungen erfüllt werden:
Personen, welche sich in bestimmten                a) Arbeitslose mit Arbeitslosenstatus in-
Notlagen befinden und max. fünf Jahre                  folge von befristeten Arbeitsverträgen.
vor dem vorgesehenen Rentenalter bean-             b) Personen, die Pflegebedürftige betreuen
sprucht werden kann.                               c) Personen mit einer Zivilinvalidität von
Hier gibt es vier Kategorien, für welche               mindestens 74%
der Staat die Finanzierung dieser vorge-           d) Schwerarbeiter
zogenen Rente übernimmt.                           In dem Jahr, wo die 41 Beitragsjahre er-
a) Arbeitslose mit Arbeitslosenstatus in-         reicht werden, muss bis 01.März dessel-
    folge von befristeten Arbeitsverträgen.        ben Jahres ein entsprechender Ermächti-
b) Personen, die Pflegebedürftige betreuen        gungsantrag gestellt werden. Sofern die
c) Personen mit einer Zivilinvalidität von        Finanzierung es erlaubt, werden auch
    mindestens 74%                                 Ermächtigungsanträge bis 30.November
d) Schwerarbeiter                                  des Jahres berücksichtigt.
Die Ermächtigungsanträge für die „APE              Individuelle Berechnungen der Renten-
Sociale“ sind innerhalb 31.3.2019 oder             voraussetzungen können kostenlos bei
innerhalb 15.7.2019 einzureichen. Anträ-           den ENAPA- Patronats- Mitarbeitern in
ge können auch nachher, aber auf jeden             den SBB-Bezirken eingeholt werden.
Fall innerhalb 30.11.2019 erfolgen. Letz-
tere werden nur bei noch vorhandenen               JK
finanziellen Mitteln berücksichtigt.

Frührente für „Precoci“
Für die Früharbeitenden – die sogenann-
ten „Precoci“ wurde mit dem neuen Bi-
lanzgesetzt die Anpassung der Lebenser-
wartung für den Zeitraum 2019 bis 2026
ausgesetzt. Somit bleibt es bei den Bei-
tragsvoraussetzungen von 41 Jahren. Im
Gegenzug wurde jedoch eine Wartezeit

                                              12
PRESSEAUSSENDUNG – PENSION MIT QUOTE 100
UND BÜRGEREINKOMMEN – BEIFALL FÜR DIE REGIE-
RUNG CONTE MIT SALVINI UND DI MAIO

Unsere Autonome Gewerkschaftsorgani-               „goldenen Pensionen“ werden Zeichen
sation AGO nimmt mit Freude zur Kennt-             gesetzt, damit die Reichen zu Lasten der
nis, dass durch die Regierung Conte end-           Allgemeinheit nicht immer reicher wer-
lich Maßnahmen zum Vorteil der Arbeiter            den.
und Angestellten umgesetzt werden.                 Wir verstehen die gesamtstaatlichen
Während die Lohnempfänger von den                  Gewerkschaften und auch andere auto-
vorhergehenden Regierungen meistens                nome Gewerkschaften in Südtirol nicht,
vernachlässigt worden sind, wird nun               wenn solche Regierungsmaßnahmen
wohl eine Kehrtwende vollzogen.                    nicht befürwortet werden. Dies kann an-
Durch die mögliche Frühpensionierung               scheinend von deren geschichtlicher Ab-
mit der Quote 100 können viele Lohn-               hängigkeit von den politischen Parteien
empfänger nach 38 Dienstjahren die Pen-            abhängen.
sion erhalten und machen gleichzeitig ei-          Wir können abschließend nur hoffen,
nen Arbeitsplatz für Jugendliche frei.             dass die neue Südtiroler Landesregierung
Mit dem Bürgereinkommen werden nun                 nicht nur höhere Gehälter verspricht,
endlich auch Maßnahmen ergriffen, da-              sondern diese auch wirklich umsetzt.
mit die Armut in Italien auch effektiv un-
terbunden wird.                                    Der AGO-Landesvorsitzende
Auch mit dem Solidaritätsbeitrag auf die           Dr. Andreas Unterkircher

TAGUNG „VERABREICHUNG VON MEDIKAMENTEN“
Am Montag, den 25. März 2019 von 8.30              Das Hauptziel der Arbeit im Pflegebereich
bis 17.30 Uhr findet die Tagung „Verab-            ist die Selbstbestimmung des Klienten.
reichung von Medikamenten“ im Audito-              Die Bediensteten, die die Klienten pfle-
rium „Lucio Battisti“ in der Landesberufs-         gen, arbeiten in Beziehungen und da-
schule für soziale Berufe in Bozen statt.          durch in wechselseitiger Abhängigkeit:
Die Tagung wird von der Autonomen Ge-              in Beziehung mit den Arbeitskollegen/in-
werkschaftsorganistation AGO und der               nen, in Beziehung mit dem Klienten und
Gewerkschaft der Landesbediensteten                deren Familien bzw. deren sozialem Um-
GS in Zusammenarbeit mit dem Verein „              feld. Dabei ist es wichtig, dass die Rollen
Laboratorio Scuola Formazione Lavoro“              in den Beziehungen klar definiert sind.
und der Landesberufsschule für soziale             In einigen Gesundheitsstrukturen sind die
Berufe „Levinas“ organisiert.                      Rollen bereits sehr klar definiert. Im So-
Das Thema der Tagung ist die Definition der        zialbereich sind die Rollen variabler und
verschiedenen Berufsfiguren(Pflegehelfer           offener für Interpretationen.
/ Sozialbetreuer) und deren Betreuung,             Was bedeutet, die Lebensqualität des
mit dem Ziel die jeweilige Verantwortung           Einzelnen zu verbessern? Was ist dazu
und Aufgabenbereiche herauszuarbeiten.             nötig, um dieses Ziel zu erreichen? Wer

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eignet sich besser für diese Aufgabe?              Strafbereichs des Gerichtes von Bozen.
Von wem würde der Kunde lieber betreut             Per Mail wird die Einladung und das Flyer
werden? Welche Aufgabe hat jedes ein-              zu dieser Tagung noch zugeschickt.
zelne Mitglied des Teams, um dieses Ziel           Wir freuen uns, dich bei der Tagung be-
in Übereinstimmung mit den Regeln zu               grüßen zu können!
erreichen? Welche Berufsfiguren sind zur
Durchführung der Therapie berechtigt?              Für weitere Informationen:
Die Referenten bei der Tagung sind:                Stefano Boragine
Ein Jurist, spezialisiert im Gesundheits-          AGO- Landessekretär
recht und im Bereich der Gesundheitsbe-            Innsbruck-Str.Nr.25 - 39100 Bozen
rufe, Professoren der Landesberufschule            (Kampill Center) Tel. 3381742587
für soziale Berufe Levinas, ein Richter des        stefano.boragine@ago-bz.org

BESUCH DES LANDESRATES MASSIMO BESSONE
Bei der Sitzung unseres Gewerkschafts-                 der Bereitstellung der notwendigen
bundes SAG im Februar hat uns der neue                 Haushaltsgelder;
Landesrat für Hochbau, Grundbuch, Ka-              2) bessere Zusammenarbeit und stärkere
taster und Vermögen Massimo Bessone                    Einbindung der Gewerkschaft von Sei-
besucht. Zudem hat Landesrat Bessone                   ten aller Verwaltungen der örtlichen
den Sonderauftrag für das Krankenhaus                  Körperschaften;
Bozen erhalten. Während des Treffens               3) zusätzliche wirtschaftliche Anerken-
konnte jede einzelne Mitgliedsgewerk-                  nung mit Zulage für alle öffentlich
schaft die eigene Geschichte, die Zustän-              Bediensteten im Besitz des Zweispra-
digkeiten und die wichtigsten Anliegen,                chigkeitsnachweises (siehe dazu die
die dringend von der neuen Landesre-                   Dienstverpflichtungen im Pflegebereich
gierung vorangebracht werden müssten,                  mit gleichem Lohn ohne Sprachkennt-
vorbringen.                                            nis). Der Besuch des Landesrates Mas-
Unsere Hinweise als AGO können wie                     simo Bessone ist Teil von nützlichen
folgt zusammengefasst werden:                          Begegnungen, damit unser Gewerk-
1) umgehende Eröffnung der Verhand-                   schaftsbund aktiver und unentbehrli-
    lungen für den bereichsübergreifen-                cher Bestandteil in Entscheidungspro-
    den Kollektivvertrag mit entsprechen-              zessen der Südtiroler Politik wird.

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OFFENER BRIEF AN DEN SÜDTIROLER
LANDESHAUPTMANN DR. ARNO KOMPATSCHER
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,                die ungerechte wirtschaftliche Gleich-
                                                   behandlung zwischen dienstverpflich-
als Autonome Gewerkschaftsorganisa-                teten Angestellten und Bediensteten
tion Südtirols - AGO nehmen wir Bezug              in Stammrolle würde wegfallen, da die
auf Ihre Ankündigungen für die begon-              Stammrollenbediensteten den Zweispra-
nene neue Amtsperiode der Landesregie-             chigkeitsnachweis besitzen;
rung und auf die Hinterlegung der Unter-           im sehr sensiblen Bereich der Pflege-
schriften von über 3.000 Bediensteten              einrichtungen sollten sich die betreuten
der örtlichen Körperschaften.                      Menschen auch weiterhin in ihrer Mut-
Wir geben Ihnen in der Aussage Recht,              tersprache verständigen können;
dass der wirtschaftliche Aufschwung in             beim staatlichen Lehrpersonal ist dies
Südtirol bei allen Bevölkerungsschichten           übrigens bereits der Fall, dass nur jene
ankommen muss. Leider mussten die öf-              die Zulage erhalten, welche die Zwei-
fentlich Bediensteten (mit Ausnahme der            sprachigkeit nachweisen können; auch
Führungskräfte) seit der widerrechtlichen          in diesem Bereich war diese Zulage ein
Einfrierung der Gehälter einen großen              zusätzlicher Anreiz zum Erlernen beider
Verlust der Kaufkraft hinnehmen. Des-              Landessprachen;
halb schließen wir uns den Forderungen             die Studie Kolipsi der Eurac hat ergeben,
vorgenannter Unterschriftenaktion an, so           dass sich die Sprachkompetenzen der Ju-
dass eine Gehaltserhöhung von 400 Euro             gendlichen in den höheren Schulen Süd-
im Monat auch im Hinblick auf den BÜKV             tirols sehr verschlechert haben;
von 10.8.2018 für die Führungskräfte               wir müssen uns fragen, welchen Stel-
unbedingt angebracht und gerechtfertigt            lenwert die Zweisprachigkeit im öffent-
ist.                                               lichen Dienst noch hat? Wird die ent-
Damit diese Gehaltsanpassung in der                sprechende Autonomiebestimmung nicht
Presse und in “Gasthausgesprächen”                 immer weiter ausgehöhlt? Wie kann die
nicht negativ bewertet und kritisiert wird,        Südtiroler Bevölkerung noch auf eine
schlagen wir eine entsprechende Zula-              zweisprachige Auskunft und Belegschaft
ge für die Zweisprachigkeit vor. In den            in der öffentlichen Verwaltung Südtirols
Siebziger- und Achtzigerjahren war eine            bestehen?
solche Zulage bereits Gehaltsbestandteil           Im Sinne der vorgenannten Ausführun-
(entsprach damals einer 35% Besserstel-            gen wünschen wir uns, dass die Gehalts-
lung gegenüber den öffentlich Bediens-             verhandlungen für die Erneuerung des
teten des Trentino). Mit der Einführung            bereichsübergreifenden Kollektivvertra-
einer Zulage für die Zweisprachigkeit              ges im öffentlichen Dienst umgehend
würden gleich mehrere positive Effekte             begonnen werden.
erzielt und einhergehen, so zum Beispiel:          In Erwartung einer Rückantwort grüßt
Wer keinen Zweisprachigkeitsnachweis               Sie freundlich
besitzt, wird sich bemühen, schneller bei-         Der AGO-Landesvorsitzende Dr. Andreas
de Sprachen zu erlernen;                           Unterkircher
der Zweisprachigkeit im öffentlichen
Dienst würde wieder mehr Bedeutung                 Der AGO-Landesvorsitzende
zukommen und die Kenntnis beider Spra-             Dr. Andreas Unterkircher
chen würde aufgewertet;

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EXKLUSIVES AGO-ANGEBOT FÜR WELLNESS- UND
ERHOLUNGSTAGE IM HOTEL COMMODORE IN
MONTEGROTTO TERME

Dank persönlicher Bekanntschaft mit der             mit unterschiedlichen Temperaturen. Ge-
Eigentümerfamilie kann unsere Autono-               trennt zu bezahlen sind nur die Getränke
me Gewerkschaftsorganisation AGO allen              beim Mittag- und Abendessen sowie die
Mitgliedern folgendes exklusives Angebot            Aufenthaltssteuer (1,50 Euro pro Tag und
für Wellnesstage im Hotel Commodore in              Person). Wichtig: die Anmeldung muss
Montegrotto Terme (PD) anbieten:                    über den AGO-Vorsitzenden – Tel. 335
Vollpensionspreis bei Eigenanreise und              6920375, Mailadresse: andreasunterkir-
einer Mindestaufenthaltsdauer von 3                 cher@virgilio.it durchgeführt werden (bitte
Nächten von 55 Euro pro Person und Tag              wegen Zimmerverfügbarkeit nicht zu kurz-
(Kinder bis 3 Jahren gratis, von 4-13 Jahren        fristig anmelden). Der Zeitraum von Ostern,
20% Skonto). Das Hotel liegt am Rande               Weihnachten und Neujahr ist vom Angebot
der Stadt mitten im Grünen und verfügt              ausgeschlossen.
über 4 Schwimmbäder mit Thermalwasser

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