Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich

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Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich

Bitte halten Sie die 1-Meter-Abstand-Regelung ein!
Aktuell: Die Ausgangs- und Verkehrsbeschränkungen sind seit 1. Mai beendet!

Derzeit aktuelle Maßnahmen, Stand 18.5.2020

      Weiterhin wird die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht
       im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist.
       Ausnahmen dafür gibt es dafür nur in folgenden Bereichen:
       – In der Gastronomie kann dieser Abstand von 1m unterschritten werden für 4
       Erwachsene und ihre zugehörigen, minderjährigen Kinder, die an einem Tisch
       gemeinsam sitzen.
       – In öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Anzahl der Fahrgäste es nicht zulässt,
       dass ein Meter Abstand gehalten werden kann.

      Es dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. (Bei Begräbnissen
       gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.)
      In allen öffentlichen, geschlossenen Räumen besteht Mund-Nasen-Schutz-Pflicht!
      Diese Regelungen gelten voerst bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

Fahrplan/Maßnahmen Gastronomie

      Gastronomische Betriebe können seit 15. Mai, ihre Geschäftslokale für Gäste von
       6.00 bis längstens 23.00 Uhr geöffnet haben.
      Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch
       gemeinsam sitzen.
      Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch
       gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
      Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
      Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am
       Verabreichungsplatz hat der Kunde in geschlossenen Räumen eine den Mund- und
       Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
      Verabreichungsplätze (zum Genuss von Speisen oder Getränken bestimmte Steh- oder
       Sitzplätze) sind so einzurichten, dass zwischen Besuchergruppen ein Meter Abstand
       gewährleistet werden kann.
      Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschild zu tragen, Gäste
       müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
      Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere
       Tische sind nicht erlaubt.
      Am Tisch dürfen keine Gegenstände bereitgestellt werden, die von Kunden
       gemeinsam verwendet werden.
      Buffets sind zulässig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Speisen ausgeben,
       oder Selbstentnahme durch den Gast bei vorportionierten und abgedeckten Speisen
       und Getränken möglich ist.
      Alle weiteren Informationen und Details befinden sich auf
       www.sichere-gastfreundschaft.at.

Fahrplan/Maßnahmen Tourismus
   Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen.
      Tierparks „Outdoor“ dürfen, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann, seit
       15. Mai öffnen.
      Spielplätze sind bereits wieder offen (Abstandsregelung beachten)
      Sportstätten im Freiluftbereich dürfen benutzt werden, sofern es sich um Sportarten
       handelt, bei denen zwischen den Beteiligten typischerweise ein Abstand von
       mindestens 2 Metern eingehalten werden kann und wird.
       Im Freiluftbereich können demnach jedenfalls folgende Sportstätten betrieben werden:
       Außenbereiche von Fitnessbetrieben, Bahnengolf, Bogenschießanlagen,
       Flugsportanlagen, Golfplätze, Hochseilgärten, Kartbahnen, Kitesurf-
       /Wasserskianlagen, Klettergärten, Leichtathletikanlagen, Bikeparks, Motocross-
       Strecken, Rafting- und Canyoning, Reitanlagen, Schießstätten, Segelschulen,
       Stocksportanlagen, Tennisplätze
      Innenbereiche der Sportstätte (z.B. Garderoben) dürfen nur betreten werden, soweit
       dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist.
      Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die
       detaillierten Auflagen dafür werden noch ausgearbeitet.
      Für andere Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten, auch für Indoor-
       Freizeiteinrichtungen gilt der 29. Mai. Zusätzlich ist im Indoorbereich verpflichtend
       ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m²
       Besucherraum pro Besucher zu beschränken.
      Erlaubt ist die Vermietung von Sportgeräten (Bootsvermietung, Tretbootverleih,
       Bootseinsteller)
      Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen seit 15. Mai wieder
       öffnen. Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich bei den
       einzelnen Einrichtungen über die tatsächliche Öffnung.
      Führungen im öffentlichen Raum dürfen von
       Fremdenführer/Reiseleiter/Reisebetreuer in Kleingruppen bis zu 10 Personen
       angeboten werden.
      Update Veranstaltungen:
       Ab 29.5.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 100 BesucherInnen
       Ab 1.7.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis 250 BesucherInnen (Kinos
       auch ab 1.7.)
       Ab 1.8.2020: Indoor und Outdoor – Veranstaltungen bis zu 500 BesucherInnen.
       Ebenfalls ab 1.8. Veranstaltungen von 500-1.000 BesucherInnen bei Vorlage eines
       Präventions- und Sicherheitskonzept …
       Grundprinzipien für Veranstaltungen: Nurz Sitzplätze, Mindestabstand 1 Meter
       Bis 25. Mai wird es eine genaue Ausarbeitung der Sicherheitsmaßnahmen in der
       Verordnung geben:
       Aktuelle Informationen über die geplanten, schrittweisen Öffnungen im Kunst- und
       Kulturbereich: Bundesministerium
      Die Vorarlberg Lines Bodensee-Schifffahrt wird ab 16. Mai Rundfahrten in der
       Bregenzer Bucht veranstalten. An Bord gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
       und die Einhaltung des Mindestabstandes wie bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Der
       Beginn der Erlebnisfahrten ist für 30. Mai vorgesehen. (Beginn der Kursschifffahrt auf
       dem Bodensee ist von der Grenzöffnung nach Deutschland abhängig und noch
       ungewiss).

Bereits bestehende Maßnahmen:

      In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes
   In Geschäften und Dienstleistungsbetrieben (z.B. Friseure) gilt Mund-Nasen-Schutz
              und Abstand halten verpflichtend
             Gottesdienste dürfen unter den bestehenden Auflagen ab 15. Mai wieder stattfinden
             Hafenanlagen am Bodensee sind bereits geöffnet. Die Abstandregel gilt auch hier. Die
              Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte zwischen den
              Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. Mit Grenzkontrollen ist zu rechnen.
             Öffentlicher Verkehr in Vorarlberg :
              – Seit 11. Mai fahren Busse und Bahn wieder im Normalfahrplan.
              – Der Öffentliche Verkehr (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen
              Vorarlberg und der Schweiz bzw. Liechtenstein ist derzeit noch eingestellt.
              – Flüge von Altenrhein (CH) nach Wien sind eingestellt. Voraussichtliche
              Wiederaufnahme des Flugbetriebs am 15. Juni 2020. Informationen hier.

      Gesammelte Informationen und Links:
      Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste
      Anlaufstelle. Bitte benutzen Sie diese Hotline nur, wenn es wirklich um Ihren
      Gesundheitszustand geht, Sie in einer Risikoregion waren und Symptome zeigen
      oder Sie vermuten sich infiziert zu haben!

   Kalender der schrittweisen Öffnung in Wirtschaft und Gesellschaft (Land Vorarlberg,
    PDF)
   Gesundheitshotline Telefon 1450 (wenn Sie Symptome zeigen)
   Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen (wenn Sie mit Infizierten in Kontakt
    waren)
   Aktuelle Maßnahmen – Bundesministerium für Tourismus
   Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit)
   Coronavirus Info-Hotline der AGES (24 Stunden Dienst): Tel: 0800 555 621
   Aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Vorarlberger Landesregierung)
   Alle aktuellen Infos zu Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (WKÖ Vorarlberg)
   Aktuelle Informationen zu Grenzkontrollen – Bundesministerium für Inneres
   Aktuelle Reisewarnungen des Bundesministerium für europäische und internationale
    Angelegenheiten
   Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen
   Corona-Informationen in 16 Sprachen

      Ein-/Ausreise – Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen

             Lockerungen der Einreisebestimmungen an Österreichs Grenzen:
              Aktuell führt Österreich nur noch stichprobenweise Kontrollen an den Grenzen zu
              Deutschland, Schweiz und Liechtenstein durch. Die geltenden COVID-19-
              Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden für Österreich bleiben unverändert in
              Kraft. Das heißt: Die Einreise ist weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
              Informationen und Infos über geltende Ausnahmen gibt es bei der Vorarlberger
              Landesregierung – Mobilität, Grenzkontrollen und Verkehr sowie
              beim Bundesministerium für Inneres.
             Sämtliche Informationen zu Ein- und Ausreise von und nach Deutschland finden Sie
              auf der Website der Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammengefasst
             Auch die Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) ist von den Einreisebeschränkungen
              ausgenommen.
              Damit ist Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Mittelberg die Einreise nach
Österreich über
        Deutschland möglich. (Quelle: Land Vorarlberg)
       Personen, die aus Nachbarländern nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches
        Attest über einen negativen Test auf COVID-19 vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis
        darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls wird die Einreise
        verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet.
       Österreichische Staatsbürger oder Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz
        oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, können auf den Test verzichten,
        wenn sie sich zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten.
       FAQs zu Grenzübertritten des Landes Vorarlberg (hier als PDF Download)

Einreise auf dem Luftweg
Die Einreise von außerhalb des Schengenraums auf dem Luftweg ist Drittstaatenangehörigen
untersagt. Drittstaatenangehörige, die aus dem Schengenraum auf dem Luftweg einreisen,
haben ein Gesundheitszeugnis vorzulegen oder eine 14-tägige Quarantäne zu absolvieren.
Informationen über die aktuellen Beschränkungen beim Bundesministerium für Inneres.

Zugverbindungen
Der Zugverkehr von/nach Italien, Slowenien, Tschechische Republik, der Slowakei und der
Schweiz ist eingestellt. Die Zugverbindungen zwischen Österreich und Deutschland sowie
Ungarn sind eingeschränkt. Der Schienen-Nahverkehr sowie der ÖBB Fernverkehr innerhalb
Österreichs ist seit 18. Mai wieder im Normalbetrieb unterwegs.
Informationen über aktuelle Fahrpläne der Österreichischen Bundesbahnen hier (ÖBB).

Flugverbindungen
Die Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck sind mit einem eingeschränkten Angebot in
Betrieb. Der reguläre Flugbetrieb von Austrian Airlines bleibt bis vorerst 7. Juni eingestellt.
Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich
stattfindet.
Die Flugverbindung Altenrhein (CH) nach Wien ist eingestellt bis voraussichtlich 2. Juni.
Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich
stattfindet.

Derzeit keine Visa-Ausstellung
Die österreichischen Botschaften und Konsulate stellen weltweit derzeit keine Visa aus.

Stornierungen von Reisen
Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw.
Ihren Vertragspartner.

Bitte beachten Sie: sämtliche Informationen haben wir mit bestmöglicher Sorgfalt
recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewähr auf Richtigkeit übernehmen.

Links & Informationen zu den zuständigen Stellen
Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe:

   FAQs Härtefallfonds für Privatzimmervermieter in Vorarlberg
   Infopoint der WKÖ: Tel 0590099 4352
   Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
   Rechtsfragen der WKÖ
   Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at
Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen

   Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
   Fachverbandes der Hotellerie der WKO.

      Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und
      Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie
      vorübergehend auf einer separaten Serviceseite:

            Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
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