Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 - OOE Kindernet
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Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 Stand: 15. September 2021 Empfehlungen für den Betrieb in oö. KBBE ab September 2021 basierend auf der Covid – 19 Maßnahmenverordnung, dem Erlass des BMBWF GZ 2021-0.559.836 sowie dem „Leitfaden für ein COVID-19-Hygiene- und Präventionskonzept für den Regelbetrieb in der elementaren Bildungseinrichtung“ des BMBWF 1 September 2021 Pub_WeJ
Allgemeine Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Es wird empfohlen, das in jeder Einrichtung bereits vorliegende Hygiene- und Präventionskonzept in Zusammenarbeit zwischen Kindergartenleitung und dem Rechtsträger zu prüfen und notwendige Änderungen aufzunehmen und/oder zu ergänzen. Unser gemeinsames Ziel ist es mit der konsequenten Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen einen möglichst sicheren Betrieb der KBBE gewährleisten zu können und Schließungen vermeiden zu können. Offene Einrichtungen stellen das Grundsatzziel dar. 1. Allgemeine Hygieneempfehlungen Die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen trägt wesentlich zu einer weiteren Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie bei. Die grundlegenden Maßnahmen finden Sie hier zusammengefasst. Wir empfehlen, sie in den Tagesablauf der KBBE als fixen Bestandteil einzubetten. Krank? Zuhause bleiben! Ist aufgrund einer Erkrankung die Teilnahme am Gruppengeschehen nicht möglich, muss das Kind/das Personal zu Hause bleiben. Dies gilt in jedem Fall bei allen fieberhaften Erkrankungen. Hände waschen! Jede Person soll sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 20 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Diese müssen 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein. 2 September 2021 Pub_WeJ
Auf Atem- und Hustenhygiene achten! Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden. Regelmäßiges Lüften! Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig, auch während des Tages, zu lüften (wenn möglich Querlüften). Die Festlegung fixer Intervalle für das Lüften (z. B. alle 20 Minuten, jedenfalls 5 Min. pro Stunde) unterstützt die konsequente Umsetzung und senkt die Viruskonzentration und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich. Reinigung! Oberflächen in gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen bzw. Flächen mit häufigem Handkontakt von unterschiedlichen Personen (z.B.: Türklinken, Lichtschalter…) sollten regelmäßig desinfiziert werden. Ebenso wird die Verwendung von Wischdesinfektionstüchern (statt Sprühdesinfektion) für Möbel in der Einrichtung empfohlen. Integration der Maßnahmen in den pädagogischen Alltag! - Alters- und entwicklungsadäquate Aufklärung über Hygiene (Husten/Niesen etc.) - Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder - Alternative Begrüßungsrituale anwenden (Hände reichen vermeiden) - Gruppenwechsel so gering wie möglich halten - Gestaltung der Eingewöhnungszeit neuer Kinder hinsichtlich geltender Hygienerichtlinien reflektieren (siehe Merkblatt Eingewöhnung) - Sorgfalt bei der Jause und zu Mittag; Buffets und gemeinsame Teller vermeiden; Tragen einer Maske bei der Vorbereitung des Essens 3 September 2021 Pub_WeJ
2. TESTUNGEN / ZUTRITT ZUR EINRICHTUNG 2.1 KINDER Möglichkeit zum Lollipop Test im Kindergarten von 13. 9.21 – 22.10.21 Um die Sicherheit in Oö. Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme zur Selbsttestung von Kindergartenkindern geschaffen. Das Land Oberösterreich stellt Kindergärten und Sonderformen, die sich dazu entscheiden dieses freiwillige Screening-Angebot in Anspruch zu nehmen, Test-Kits für den Screening Zeitraum 13. September bis 22. Oktober zur Verfügung. Vorgesehen ist ein Test pro Woche und Kind. Nachdem es sich um ein Corona-Screening handelt, sind die Testergebnisse anonymisiert zu erfassen. Wenn ein Kindergarten freiwillig an diesem Screening teilnehmen möchte, ist von den Eltern der betroffenen Kinder das Einverständnis zur Testung einzuholen. Die Testung ist auch für die Kinder freiwillig. Wenn ein Kind einmal nicht testen möchte, soll das kein Problem darstellen. Die Entscheidung über eine Teilnahme am Screening ist vom Rechtsträger einvernehmlich mit der Leitung zu treffen. 2.2 PERSONAL aktuelle Covid-19-Maßnahmenverordnung des BMSGPK Die Regelungen für das Personal ergeben sich aus der jeweils aktuell geltenden Covid-19- Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums. Wir informieren regelmäßig auf unserer Homepage www.ooe-kindernet.at über Anpassungen bzw. Verlängerungen der geltenden Regelung. Mit der jüngsten Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung wurden diese in Covid-19- Maßnahmenverordnung umbenannt und der Adressatenkreis der Verordnung nochmals erweitert. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen im Bildungsbereich erneut geändert, um einen noch weiteren Bogen über den Bildungs- sowie Betreuungsbereich zu spannen und hat nunmehr auch die außerschulischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Tagesmütter und -väter in den Geltungsbereich der Covid-19-Maßnahmenverordnung einbezogen. Die vorgegeben Maßnahmen werden daher auch für diesen Bereich verpflichtend und den Vorgaben des Schulbereichs angeglichen. Die Covid-19-Maßnahmenverordnung tritt mit 15. September in Kraft und ermöglicht nunmehr auch wieder den Genesungsnachweis als Nachweis einer geringen 4 September 2021 Pub_WeJ
epidemiologischen Gefahr. Ein Testnachweis ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, KBBE und Tagesmütter sowie Tagesväter nötig, wenn sie nicht geimpft sind bzw. keinen entsprechenden Genesungsnachweis vorweisen können. Wenn kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, ist eine regelmäßige Testung erforderlich, wobei einmal pro Woche auch ein PCR Test vorgelegt werden muss. Das bedeutet, dass für die Arbeit in der KBBE - abweichend von der allgemeinen 3-G-Regel - ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr ab 15. September folgendermaßen erbracht werden kann: - Durch die Covid-19-Impfung o Ein Impfnachweis gilt als erbracht: sofort ab der Zweitimpfung ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem Impfstoff, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist sofort ab der Impfung für Genesene - Durch Genesung o Als Genesungsnachweis gilt: ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde ein Absonderungsbescheid, der die Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt und nicht älter als 180 Tage ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist - Durch einen negativen Covid-19-Test o Folgende Vorgaben zu Tests sind zu beachten: es ist für jeden Arbeitstag ein lückenloser Testnachweis zu erbringen und die Testergebnisse müssen jederzeit vorgelegt werden können ein Antigen-Test, der am Standort unter Aufsicht der Leitung oder des Rechtsträgers erfolgt, gilt für den Arbeitsplatz 48h ein Antigen-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt für den Arbeitsplatz 48h (überall sonst nur 24h) ein PCR-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 72h Jedenfalls einmal pro Woche ist ein PCR Test bei einer externen dazu befugten Stelle (z.B.: Apotheke) durchzuführen. 5 September 2021 Pub_WeJ
Durch die sinngemäße Anwendung der Covid-19-Schulverordnung ist die Testung vor Ort unter Aufsicht der Leitung bzw. des Rechtsträgers als Dienstgeber möglich. Tests dafür wurden Ihnen von LH-Stvin. Christine Haberlander zur Verfügung gestellt und sind bereits ausgeliefert. Zu empfehlen ist dabei mit dem Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, das Tragen eines MNS außerhalb der Gruppenräume zu vereinbaren. 2.3 ALLGEMEINE MASSNAHMEN FÜR DAS BETRETEN DER EINRICHTUNGEN Alle „betriebsfremden“ Personen haben beim Betreten der KBBE einen 3-G-Nachweis vorzuweisen und eine Maske zu tragen. Wird die Einrichtung nur kurz z.B.: zum Bringen und Abholen von Kindern betreten ist kein 3-G-Nachweis erforderlich. Es ist dabei von allen Personen über 6 Jahren eine Maske zu tragen. Strengere Regelungen können vom Rechtsträger festgelegt werden. 3. RISIKOSTUFEN Das Konzept des BMBWF für das Schuljahr 2021/22 fußt auf einer Einteilung des Schulbetriebs in drei Risikostufen (Risikostufe 1 bis 3) Grundsätzlich befinden sich alle Schulen in Risikostufe 1, wenn nicht anderes angeordnet wird. Dies ist sinngemäß auf KBBE anzuwenden. Die Änderung einer Risikostufe erfolgt durch - Verordnung des Bundesministers oder durch - die Bildungsdirektion nach Anhörung der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde und im Einvernehmen mit dem Bundesminister Die Kriterien für die jeweiligen Risikostufen sind: − Infektionsgeschehen in der Gesellschaft/der Region/am Standort − Empfehlungen der Corona-Kommission − Ergebnisse der Abwasseranalysen 6 September 2021 Pub_WeJ
3.1 MASSNAHMEN NACH DEN RISIKOSTUFEN Phase/Zeitraum Maßnahmen • KBBE setzt ihr Hygiene- und Präventionskonzept um Risikostufe 1 • Kein MNS für Kinder (gilt immer, wenn • 3-G-Nachweis und Tragen eines MNS für den Zutritt nichts anderes aller externen Personen (siehe Pkt. 2.3) geregelt ist) • Personal hat einen Impf- bzw. Genesungsnachweis zu erbringen, ansonsten ist ein lückenloser Testnachweis entsprechend der geltenden Covid-19-Maßnahmen- verordnung vorzulegen • Es wird empfohlen mit dem Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, zu vereinbaren, dass beim Kontakt mit anderen Personen abseits der Kinder ein MNS getragen wird. Risikostufe 2 zusätzliche Maßnahme über Risikostufe 1 hinaus • MNS für Kinder ab dem schulpflichtigen Alter außerhalb der Gruppenräume • Es wird empfohlen mit dem Personal, das nicht geimpft oder genesen ist, zu vereinbaren, dass beim Kontakt mit anderen Personen abseits der Kinder sowie außerhalb der Gruppenräume ein MNS getragen wird • Feste und Veranstaltungen sind nur nach Risikoanalyse möglich (die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt aktuell geltenden Bestimmungen der Covid-19- Maßnahmenverordnung für Zusammenkünfte sind sinngemäß anzuwenden) Risikostufe 3 zusätzliche Maßnahme über Risikostufe 2 hinaus • Aktivitäten wenn möglich ins Freie verlagern • Feste und Feiern ausschließlich im Gruppenverband • (Eltern-) Veranstaltungen und Ausgänge/Exkursionen entfallen • Angebote mit externen Partnern entfallen • Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit externen Partnern, etc. sind mittels elektronischer Kommunikation oder telefonisch abzuhalten 7 September 2021 Pub_WeJ
4. HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT Die Kindergartenleitung erstellt bzw. ergänzt gemeinsam mit dem Rechtsträger das einrichtungsspezifische Schutz- und Präventionskonzept. Dabei sind sowohl die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie allgemein gültige Schutz- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. CHECKLISTE FÜR DIE ERSTELLUNG EINES COVID-19 HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPTS FÜR KBBE INHALT: 1. Krisenteam und Ansprechpartner für Behörden 2. Regelung für Organisatorische Abläufe / Erreichbarkeit im Krisenfall 3. Schutz- und Hygienemaßnahmen/Risikostufen inklusive Reinigungs- und Lüftungskonzept für den gesamten Betrieb 4. Vorgehen im Verdachtsfall und Informationen für Contact-Tracing 5. Pädagogische Überlegungen 6. Bildungspartnerschaft 7. Externe Angebote 8. Zuständigkeiten des Rechtsträgers und ev. rechtsträgerspezifische Vorgaben 9. Allgemeines Nähere Informationen unter www.ooe-kindernet.at Das einrichtungsspezifische Hygiene- und Präventionskonzept ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. 8 September 2021 Pub_WeJ
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