ESF-OP / BAP 2014 2020 - Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 27.02.2020

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ESF-OP / BAP 2014 2020 - Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 27.02.2020
ESF-OP / BAP 2014 - 2020

Vorhabenprüfungen Prüfbehörde
    ESF+ in der FP 2021-2027

        „Europa nach Tisch“
            27.02.2020
ESF-OP / BAP 2014 2020 - Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 27.02.2020
TOP 1:

Bericht über Verfahren und Ergebnisse
der Vorhabenprüfungen durch die
Prüfbehörde
„Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
ESF-OP / BAP 2014 2020 - Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 27.02.2020
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    Allgemeine Information:

    • Prüfungen finden erst statt, nachdem die AZA eines Projektes
      an die EU gemeldet wurden.

    • Großer zeitlicher Abstand zwischen Projektlaufzeit und
      Prüfung durch Prüfbehörde möglich.
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    Wie wird ein Projekt ausgewählt:

    • Grundlage sind die an die EU gemeldeten AZA in einem
      Geschäftsjahr (01.07. – 30.06.)

    • Für 2018/2019:
           468 AZA              24.318.247,67 €
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    Wie wird ein Projekt ausgewählt:

    • 468 entspricht der Grundgesamtheit aus der eine Stichprobe
      gezogen wird.
    • Risikobasierte Aufteilung:

    • Finanzvolumen des Projektes beeinflusst die
      Auswahlwahrscheinlichkeit
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    Ergebnisse:

    63 Einzelfeststellungen
    davon:
    • 56 auf Grund von fehlenden bzw. fehlerhaften
       Belegen oder Unterlagen
    • 3 auf Grund eines fehlenden oder unvollständigen Prüfpfads
    • 3 auf Grund von Rechnungslegungs- und Rechenfehlern
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    Ergebnisse:

    12 von 32 AZA mit finanziellen Beanstandungen:

    Absolut in der Stichprobe:
                                          14.678,80 €
    Bezogen auf die 468 AZA:
                                          351.783,05 €
    = 1,44 % bzw. 1,38 % nach Korrektur
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    Fazit:

    Die an die EU gemeldeten Ausgaben (AZA) sind frei von
    wesentlichen Fehlern!

                        Fehlerquote < 2,00 %

    These: Hohe Dokumentationsanforderungen führen zu mehr
    Dokumentationslücken mit finanziellen Auswirkungen.
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     Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle:

     Das System sieht nicht vor, dass die Prüfbehörde einfach die
     Akten der ZGS prüft, sondern sie muss eigenständige Prüf-
     handlungen direkt vor Ort bei den Zuwendungsempfangenden
     vornehmen!
     Für die Träger bedeutet das:
     • Nehmen Sie die Prüfungen der Prüfbehörde mindestens so
       ernst, wie die AZA-Prüfungen bzw. Vor-Ort-Überprüfungen
       durch die ZGS!
     • Begleiten Sie die Prüfer*innen der Prüfbehörde aktiv und
       legen Sie alles vor, was Sie auch der Projektbegleitung der
       ZGS vorlegen würden!
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     Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle:

     • Alles, was Sie nicht durch eine ordnungsgemäße Dokumen-
       tation belegen können, wird seitens der Prüfbehörde als
       finanzieller Fehler gewertet.
     • Sobald die hochgerechnete Fehlerquote den Wert von 2%
       übersteigt, müssen die Fehler gegenüber der EU-Kommission
       korrigiert werden – und das Land Bremen verliert viel Geld!
     • Das bleibt auch so – selbst wenn Sie im Nachhinein im Zuge
       des Anhörungsverfahrens der ZGS doch noch die geforderten
       Unterlagen vorlegen und so eine individuelle Rückforderung
       verhindern können.
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     TOP 2:

     BAP-Planung und Sachstand zum
     „ESF+“ in der neuen ESF-Förderperiode
     2021 bis 2027
     „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
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     Inhalte
     1.   Vorgaben der EU zum ESF+
     2.   Planungen des Bundes zum ESF+
     3.   Planungen des Landes Bremen zum ESF+
     4.   Wie geht es weiter?
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     Vorgaben der EU zum ESF+
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      Artikel 3 (ESF+-VO)
     „Ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“
      Allgemeine Ziele ESF +
      Säule sozialer Rechte (KOM und Rat)
          – Hoher Beschäftigungsstand
          – Fairer Sozialschutz
          – Qualifizierte und resiliente Arbeitnehmer
          – Chancengleichheit
          – Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen
          – Sozialschutz
          – Inklusion
          – Hohes Gesundheitsschutzniveau
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     Artikel 4 (ESF+-VO)

     Spezifische Ziele ESF +
     1.   Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeitssuchende,
          insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose
     2.   Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienstleistungen;
          Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei
          beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität
     3.   Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
     4.   Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarkt-
          relevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
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     Artikel 4 (ESF+-VO)

     Spezifische Ziele ESF +
     5.   Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver
          allgemeiner und beruflicher Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs
          von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen
     6.   Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen
          Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter
          Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
     7.   Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der
          Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der
          Beschäftigungsfähigkeit
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     Artikel 4 (ESF+-VO)

     Spezifische Ziele ESF +
     8.   Förderung der sozioökonomischen Integration von
          Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen
     9.   Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu
          hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen,
          Modernisierung der Sozialschutzsysteme
     10. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder
         sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten
         benachteiligten Personen und Kindern
     11. Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und oder
         materielle Basisunterstützung einschließlich flankierender Maßnahmen
         für die am stärksten benachteiligten Personen
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     Artikel 6 (ESF+-VO)

     Querschnittsziele ESF +

     • Gleichstellung von Männern und Frauen
     • Chancengleichheit
         – Migration
         – Behinderung
         – Diversität
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     Weitere Bedingungen ESF +

     Umsetzung / Finanzierung:
     • Bremen bekommt ein eigenes Operationelles Programm
     • Weiterentwicklung und Anwendung von Vereinfachungsoptionen (VKO)
     • 60% KoFi erforderlich (40% Strukturfondsmittel) je nach
       Regionenklassifizierung
     • 4 mal jährlich Berichterstattung an die KOM; Durchführungsbericht entfällt
     • Zuteilung Finanzmittel auf EU-Ebene erfolgt aufgrund von Indikatoren und
       Zuschlägen (für DE bsp. pro Aufnahme eines Geflüchteten)
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     Planungen des Bundes
           zum ESF+
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     Programme der Bundesministerien im ESF+
     Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
     • Stark im Beruf - Neubeginn für Mütter in Deutschland
     • Elternbegleitung für Familien in besonderen Lebenslagen
     • Jugend stärken - Brücken in die Eigenständigkeit
     • Perspektiven in Beschäftigung und sozialen Dienstleistungen
     • Soziale Teilhabe älterer Menschen
     • Kinder beteiligen - Ganztag qualifizieren
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     Bundesministerium für Arbeit und Soziales
     •   Sozialwirtschaft digital
     •   ESF-Sozialpartnerrichtlinie (Neuauflage)
     •   Aktiv für Familien und ihre Kinder
     •   Förderung von Weiterbildungsverbünden
     •   "Win-Win" - Passgenaue Integration von Migrant*innen in klein und mittelständische
         (Migranten-/Sozial-)Unternehmen (Version 2.0)
     •   Arbeitsmarktchancen für Frauen mit Migrationshintergrund
     •   IQ Qualifizierungen im Kontext Anerkennungsgesetz
     •   Juventus Deutschland
     •   Haus der Selbstständigen
     •   WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt
     •   UnternehmensWert: Mensch
     •   Zukunftszentren
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     Bundesministerium für Bildung und Forschung

     • Beratung für lebensbegleitendes Lernen
     • ESF-Bildungskommune
     • ESF für europäische Lernmobilität und Innovation
     • Integration durch Bildung
     • Nachhaltig im beruf - zukunftsorientiert ausbilden
     • Zukunft der Arbeit
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     Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
     und nukleare Sicherheit

     • Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag
     • Klimaschutz in meinem Beruf

     Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

     • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
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     Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten
     benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP)

     a. Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten
        Personen oder
     b. Wegweiser für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte und
        besonders benachteiligte neu zugewanderte EU AusländerInnen oder
     c. Beratung und Integration von Wohnungslosen, von Wohnungslosigkeit
        Bedrohten und besonders benachteiligten neu zugewanderten EU-
        Ausländerinnen
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     Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

     • Förderung unternehmerischen Knowhows
     • Passgenaue Besetzung
     • EXIST-Gründerstipendium
     • EXIST-Forschungstransfer
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     Planungen des Landes
           zum ESF+
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     Planungen des Landes zum ESF+
     -   Ziele/Bereiche für neues OP noch nicht festgelegt,
         aber Beibehaltung Fokus auf Armutsprävention und -bekämpfung

     -   Ausrichtung der aktuellen Bereiche wurde kontinuierlich an Bedarfe
         angepasst & alle Programme weiterentwickelt und ausgebaut

     Anpassung und Weiterentwicklung von…
          •   Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (LAZLO / PASS)
          •   Förderung Strafgefangener (Brücken bauen)
          •   LOS in Groß
          •   Beratungseinrichtungen (offene und frauenspezifische)
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     Neue Förderbereiche…
       •   ESF-Programm Alphabetisierung & Grundbildung
           (Gemeinsam Zukunft schreiben)
       •   ESF-Programm für Geflüchtete; inklusive Sprachförderung
       •   Qualifizierungsbonus

     Überprüfung bzw. Weiterentwicklung im Jahr 2020 vorgesehen für…
       •   Förderung von Qualifizierung und Fortbildung
           (im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes)
       •   Ausbildungsgarantie
       •   Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
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     Überschneidung der Förderperioden ESF & ESF+

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021   2022   2023   2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030/
                                                                                      2031

                                                 N+3         Abrechnung

ESF FP 2014-2020                                                                N+2 Abrechnung
                                 ESF+ FP 2021-2027
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     Planung des Landes Bremen zum ESF+

     Nach derzeitigen Stand…

     • noch kein Ergebnis bei Finanzverhandlungen der EU (vorr. Herbst 2020)
     • derzeit laufend: Finanzverhandlungen mit dem Bund
       noch keine Prognose über finanzielle Ausstattung für Bremen
     • Bund hat Programme vorgelegt
        • Kohärenz zwischen Bundes- und Landesprogrammen
        • Beratende Funktion der ESF-Verwaltungsbehörde Bremen
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     Verteilung der ESF-Finanzmittel unter den Ländern (West)
     Indikatoren
     • Arbeitslosigkeit (Arbeitslose insgesamt)
     • Jugend-Arbeitslosigkeit (Arbeitslose unter 25 Jahre)
     • ALG-II-Empfänger
     • Beschäftigung (sozial-versicherungs-pflichtig Beschäftigte)
     • Gender Gap (männliche Beschäftigte abzgl. weibliche Beschäftigte)
     • Qualifikation (SVB ohne abgeschlossene Berufsausbildung)
       Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
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     Planung des Landes Bremen zum ESF+

     So soll es weiter gehen…
      April 2020: 2. gemeinsamer Programmplanungsworkshop
      Ende 2020: Erstellung des Operationellen Programmes

      •   Überprüfung der bisherigen Inhalte & Verfahren
      •   Einfachere & verwaltungsärmere Strukturen schaffen
      •   Mischung aus Wettbewerbsaufrufen & Modellprojekten
      •   ESF für Förderlücken einsetzen
      •   Anwendung vereinfachter Kostenoptionen (weniger Fehlbedarf)
Feedback unter:
feedback-esf@wah.bremen.de
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     TOP 3:

     Klärung von Verfahrensfragen
     der Zuwendungsempfangenden

     „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
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     TOP 4:
     Verschiedenes
     - Fristen zur Vorlage der Pflicht-AZA zum Jahresende
       (29.02.2020) bzw. zum Maßnahmeende (31.03.2020)
     - Sachberichte sind Pflichtbestandteil des Pflicht-AZA
     - Hinweise zu Beleglisten für §16i-Projekte

     „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
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     Weitere Fragen oder Anmerkungen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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