ESF-OP / BAP 2014 2020 - Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 "Europa nach Tisch" 27.02.2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ESF-OP / BAP 2014 - 2020 Vorhabenprüfungen Prüfbehörde ESF+ in der FP 2021-2027 „Europa nach Tisch“ 27.02.2020
TOP 1: Bericht über Verfahren und Ergebnisse der Vorhabenprüfungen durch die Prüfbehörde „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
3 Allgemeine Information: • Prüfungen finden erst statt, nachdem die AZA eines Projektes an die EU gemeldet wurden. • Großer zeitlicher Abstand zwischen Projektlaufzeit und Prüfung durch Prüfbehörde möglich.
4 Wie wird ein Projekt ausgewählt: • Grundlage sind die an die EU gemeldeten AZA in einem Geschäftsjahr (01.07. – 30.06.) • Für 2018/2019: 468 AZA 24.318.247,67 €
5 Wie wird ein Projekt ausgewählt: • 468 entspricht der Grundgesamtheit aus der eine Stichprobe gezogen wird. • Risikobasierte Aufteilung: • Finanzvolumen des Projektes beeinflusst die Auswahlwahrscheinlichkeit
6 Ergebnisse: 63 Einzelfeststellungen davon: • 56 auf Grund von fehlenden bzw. fehlerhaften Belegen oder Unterlagen • 3 auf Grund eines fehlenden oder unvollständigen Prüfpfads • 3 auf Grund von Rechnungslegungs- und Rechenfehlern
7 Ergebnisse: 12 von 32 AZA mit finanziellen Beanstandungen: Absolut in der Stichprobe: 14.678,80 € Bezogen auf die 468 AZA: 351.783,05 € = 1,44 % bzw. 1,38 % nach Korrektur
8 Fazit: Die an die EU gemeldeten Ausgaben (AZA) sind frei von wesentlichen Fehlern! Fehlerquote < 2,00 % These: Hohe Dokumentationsanforderungen führen zu mehr Dokumentationslücken mit finanziellen Auswirkungen.
9
10 Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle: Das System sieht nicht vor, dass die Prüfbehörde einfach die Akten der ZGS prüft, sondern sie muss eigenständige Prüf- handlungen direkt vor Ort bei den Zuwendungsempfangenden vornehmen! Für die Träger bedeutet das: • Nehmen Sie die Prüfungen der Prüfbehörde mindestens so ernst, wie die AZA-Prüfungen bzw. Vor-Ort-Überprüfungen durch die ZGS! • Begleiten Sie die Prüfer*innen der Prüfbehörde aktiv und legen Sie alles vor, was Sie auch der Projektbegleitung der ZGS vorlegen würden!
11 Ergänzungen aus Sicht der Zwischengeschalteten Stelle: • Alles, was Sie nicht durch eine ordnungsgemäße Dokumen- tation belegen können, wird seitens der Prüfbehörde als finanzieller Fehler gewertet. • Sobald die hochgerechnete Fehlerquote den Wert von 2% übersteigt, müssen die Fehler gegenüber der EU-Kommission korrigiert werden – und das Land Bremen verliert viel Geld! • Das bleibt auch so – selbst wenn Sie im Nachhinein im Zuge des Anhörungsverfahrens der ZGS doch noch die geforderten Unterlagen vorlegen und so eine individuelle Rückforderung verhindern können.
12 TOP 2: BAP-Planung und Sachstand zum „ESF+“ in der neuen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
13 Inhalte 1. Vorgaben der EU zum ESF+ 2. Planungen des Bundes zum ESF+ 3. Planungen des Landes Bremen zum ESF+ 4. Wie geht es weiter?
14 Vorgaben der EU zum ESF+
15 Artikel 3 (ESF+-VO) „Ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“ Allgemeine Ziele ESF + Säule sozialer Rechte (KOM und Rat) – Hoher Beschäftigungsstand – Fairer Sozialschutz – Qualifizierte und resiliente Arbeitnehmer – Chancengleichheit – Zugang zum Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen – Sozialschutz – Inklusion – Hohes Gesundheitsschutzniveau
16 Artikel 4 (ESF+-VO) Spezifische Ziele ESF + 1. Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für Arbeitssuchende, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose 2. Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen und -dienstleistungen; Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, bei beruflichen Übergängen und bei der beruflichen Mobilität 3. Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen 4. Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarkt- relevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
17 Artikel 4 (ESF+-VO) Spezifische Ziele ESF + 5. Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung zwecks Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen 6. Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen 7. Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
18 Artikel 4 (ESF+-VO) Spezifische Ziele ESF + 8. Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen 9. Verbesserung des gleichberechtigten und zeitnahen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen, Modernisierung der Sozialschutzsysteme 10. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern 11. Bekämpfung materieller Deprivation durch Nahrungsmittelhilfe und oder materielle Basisunterstützung einschließlich flankierender Maßnahmen für die am stärksten benachteiligten Personen
19 Artikel 6 (ESF+-VO) Querschnittsziele ESF + • Gleichstellung von Männern und Frauen • Chancengleichheit – Migration – Behinderung – Diversität
20 Weitere Bedingungen ESF + Umsetzung / Finanzierung: • Bremen bekommt ein eigenes Operationelles Programm • Weiterentwicklung und Anwendung von Vereinfachungsoptionen (VKO) • 60% KoFi erforderlich (40% Strukturfondsmittel) je nach Regionenklassifizierung • 4 mal jährlich Berichterstattung an die KOM; Durchführungsbericht entfällt • Zuteilung Finanzmittel auf EU-Ebene erfolgt aufgrund von Indikatoren und Zuschlägen (für DE bsp. pro Aufnahme eines Geflüchteten)
21 Planungen des Bundes zum ESF+
22 Programme der Bundesministerien im ESF+ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Stark im Beruf - Neubeginn für Mütter in Deutschland • Elternbegleitung für Familien in besonderen Lebenslagen • Jugend stärken - Brücken in die Eigenständigkeit • Perspektiven in Beschäftigung und sozialen Dienstleistungen • Soziale Teilhabe älterer Menschen • Kinder beteiligen - Ganztag qualifizieren
23 Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Sozialwirtschaft digital • ESF-Sozialpartnerrichtlinie (Neuauflage) • Aktiv für Familien und ihre Kinder • Förderung von Weiterbildungsverbünden • "Win-Win" - Passgenaue Integration von Migrant*innen in klein und mittelständische (Migranten-/Sozial-)Unternehmen (Version 2.0) • Arbeitsmarktchancen für Frauen mit Migrationshintergrund • IQ Qualifizierungen im Kontext Anerkennungsgesetz • Juventus Deutschland • Haus der Selbstständigen • WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt • UnternehmensWert: Mensch • Zukunftszentren
24 Bundesministerium für Bildung und Forschung • Beratung für lebensbegleitendes Lernen • ESF-Bildungskommune • ESF für europäische Lernmobilität und Innovation • Integration durch Bildung • Nachhaltig im beruf - zukunftsorientiert ausbilden • Zukunft der Arbeit
25 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit • Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag • Klimaschutz in meinem Beruf Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
26 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) a. Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen oder b. Wegweiser für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte und besonders benachteiligte neu zugewanderte EU AusländerInnen oder c. Beratung und Integration von Wohnungslosen, von Wohnungslosigkeit Bedrohten und besonders benachteiligten neu zugewanderten EU- Ausländerinnen
27 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie • Förderung unternehmerischen Knowhows • Passgenaue Besetzung • EXIST-Gründerstipendium • EXIST-Forschungstransfer
28 Planungen des Landes zum ESF+
29 Planungen des Landes zum ESF+ - Ziele/Bereiche für neues OP noch nicht festgelegt, aber Beibehaltung Fokus auf Armutsprävention und -bekämpfung - Ausrichtung der aktuellen Bereiche wurde kontinuierlich an Bedarfe angepasst & alle Programme weiterentwickelt und ausgebaut Anpassung und Weiterentwicklung von… • Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (LAZLO / PASS) • Förderung Strafgefangener (Brücken bauen) • LOS in Groß • Beratungseinrichtungen (offene und frauenspezifische)
30 Neue Förderbereiche… • ESF-Programm Alphabetisierung & Grundbildung (Gemeinsam Zukunft schreiben) • ESF-Programm für Geflüchtete; inklusive Sprachförderung • Qualifizierungsbonus Überprüfung bzw. Weiterentwicklung im Jahr 2020 vorgesehen für… • Förderung von Qualifizierung und Fortbildung (im Kontext des Qualifizierungschancengesetzes) • Ausbildungsgarantie • Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS)
31 Überschneidung der Förderperioden ESF & ESF+ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030/ 2031 N+3 Abrechnung ESF FP 2014-2020 N+2 Abrechnung ESF+ FP 2021-2027
32 Planung des Landes Bremen zum ESF+ Nach derzeitigen Stand… • noch kein Ergebnis bei Finanzverhandlungen der EU (vorr. Herbst 2020) • derzeit laufend: Finanzverhandlungen mit dem Bund noch keine Prognose über finanzielle Ausstattung für Bremen • Bund hat Programme vorgelegt • Kohärenz zwischen Bundes- und Landesprogrammen • Beratende Funktion der ESF-Verwaltungsbehörde Bremen
33 Verteilung der ESF-Finanzmittel unter den Ländern (West) Indikatoren • Arbeitslosigkeit (Arbeitslose insgesamt) • Jugend-Arbeitslosigkeit (Arbeitslose unter 25 Jahre) • ALG-II-Empfänger • Beschäftigung (sozial-versicherungs-pflichtig Beschäftigte) • Gender Gap (männliche Beschäftigte abzgl. weibliche Beschäftigte) • Qualifikation (SVB ohne abgeschlossene Berufsausbildung) Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren
34 Planung des Landes Bremen zum ESF+ So soll es weiter gehen… April 2020: 2. gemeinsamer Programmplanungsworkshop Ende 2020: Erstellung des Operationellen Programmes • Überprüfung der bisherigen Inhalte & Verfahren • Einfachere & verwaltungsärmere Strukturen schaffen • Mischung aus Wettbewerbsaufrufen & Modellprojekten • ESF für Förderlücken einsetzen • Anwendung vereinfachter Kostenoptionen (weniger Fehlbedarf)
Feedback unter: feedback-esf@wah.bremen.de
36 TOP 3: Klärung von Verfahrensfragen der Zuwendungsempfangenden „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
37 TOP 4: Verschiedenes - Fristen zur Vorlage der Pflicht-AZA zum Jahresende (29.02.2020) bzw. zum Maßnahmeende (31.03.2020) - Sachberichte sind Pflichtbestandteil des Pflicht-AZA - Hinweise zu Beleglisten für §16i-Projekte „Europa nach Tisch“ - 27.02.2020
38 Weitere Fragen oder Anmerkungen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie können auch lesen