Aktuelle Tipps für Betriebsratsvorsitzende in Krisenzeiten - Unser kompaktes Wissens-Update für Betriebsratsvorsitzende im November - ifb
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Aktuelle Tipps für Betriebsratsvorsitzende in Krisenzeiten Unser kompaktes Wissens-Update für Betriebsratsvorsitzende im November Ihre Referentinnen: Gabriele Lengauer und Monika Sterzer
Ihre Referentin Ihre Referentinnen: Gabriele Lengauer Monika Sterzer Juristin und Referentin Kommunikationstrainerin und Referentin
Unser Service für Sie: Alle Informationen, kostenlose Downloads & wichtige Links Als Betriebsrat gut informiert in der Corona-Krise www.ifb.de/br-virtuell
Wichtig für alle BRVs – vor allem in diesen Zeiten - Information zu Gesetzesänderungen und geplanten Gesetzesvorhaben - Information über aktuelle Corona-Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office oder Einzelbüro? Arbeitsgericht Augsburg, Urteil vom 7. Mai 2020, 3 Ga 9/20 Der Fall: Pro: … Contra: … • Der 63- jährige AN teilte sich ein Büro mit einer Kollegin. • Er legte dem AG im April 2020 ein ärztliches Attest vor. • Der AN ist der Meinung, dass für ihn das Risiko einer Sars-CoV-2- Infektion bestehe. Der Kontext: Wie würdest du Der AN erhebt einen Anspruch auf Erbringung seiner Tätigkeit im entscheiden? Home-Office oder auf die Verfügung eines Einzelbüros. Die Frage: Hat der AN Anspruch auf Home-Office bzw. ein eigenes Büro? 6
Corona-Risikogruppe: Pflicht zum Präsenzunterreicht für ältere Lehrer? Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 8. Juni 2020, 4 Ga 10/20 Der Fall: Pro: … Contra: … • Ein 62-jähriger Berufschullehrer wurde von der Schule verpflichtet, benachteiligten Schülern Förderunterricht zu erteilen. • Der Lehrer war hingegen der Meinung, mit Blick auf sein Alter sei er durch einen Präsenzunterricht in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch gäbe es in der Pandemie kein Interesse an Präsenzunterricht. Und SO wurde tatsächlich Der Kontext: entschieden… Der Lehrer beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Vorhaben der Schule. Die Frage: Darf der Lehrer die Arbeit verweigern? 7
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Wiedereröffnung nach dem Lockdown Arbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2020, 2 BVGa 2/20 Der Fall: Pro: … Contra: … • Die AGin, ein Bekleidungsunternehmen, betreibt einen Einzel- handelsbetrieb. BR und AGin schlossen eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Nach Ende des Lockdown teilte die AGin dem BR mit, den Betrieb früher als vereinbart wieder öffnen zu wollen. Sie wies den AN per Personaleinsatzplanung die Arbeitszeiten zu, ohne zuvor die Zustimmung des BR eingeholt zu haben. • Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandars“ des BMAS vom 16.04.2020 war im Betrieb noch nicht umgesetzt. Wie würdest du entscheiden? Der Kontext: Der BR beantragte Unterlassung im Wege der einstweiligen Verfügung. Die Frage: Darf die AGin den AN Arbeit ohne vorherige Zustimmung durch den BR zuweisen? 9
Darf Gesamtbetriebsrat trotz Verbot des Arbeitgebers Präsenzsitzungen durchführen? Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2020, 12 TaBVGa 1015/20 Der Fall: Pro: … Contra: … • Ein Betreiber von Rehabilitationskliniken hatte dem GBR die Durchführung von Präsenzsitzungen verboten und deren Durchführung per Video- bzw. Telefonkonferenz gefordert. • Der AG begründete das Verbot mit der Covid-19-Pandemie. • Der GBR beabsichtigte, unter Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz eine Präsenzsitzung durchzuführen. Wie würdest du entscheiden? Der Kontext: Der GBR wandte sich im gerichtlichen Eilverfahren gegen das Verbot des AG. Die Frage: Darf der AG Präsenzsitzungen verbieten? 10
Herzliche Einladung zu unserem BRV-Symposium in München 22. - 24. Februar 2021 Das nehmen Sie mit: - Die für Sie passenden Handlungsoptionen zur aktuellen Lage. - Konkrete Lösungen für die drängendsten Probleme in Ihrem Unternehmen. - Austausch, Tipps und Netzwerken mit BRV-Kollegen und unseren Fachexperten. 11
Kommunikative Tipps: … für den Umgang mit der Informationsflut
Umgang mit der Informationsflut Die Infokanäle und Informationsquellen • TV Nachrichtensendungen • Internet • Facebook, You tube, Twitter • Newsletter • Blogs, Podcasts, Diskussionsforen • Soziale Medien, Messenger-Dienste, Chats • News-Ticker • Emails • MS-Teams • Intranet • … und viele, viele mehr ..
Umgang mit der Informationsflut Infos - Daten - Meinungen 1. Informationsquellen bewusst auswählen und reduzieren Fake-News erkennen: Prüfen: Absender, Impressum, Fotos und Videos, Bei „eigentlich“ vertrauenswürdigen Kanälen bei der URL auf Endung achten. Tutorial hier: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fakenews-erkennen-tutorial-101.html Faktencheck nutzen: Nachrichtenagenturen (dpa), Auch die Nachrichtenkanäle der 3.Programme haben gutes Angebot (z.B. br24 mit Faktenfuchs) Oder hier: https://correctiv.org/faktencheck/ 2. Sich den Nutzen, Ziel und Zweck der Informationen bewusst machen Wozu dient mir diese Info? 3. Die Zeit begrenzen, die auf Infokanälen verbracht wird Eher etwas kürzer ansetzten als zu lange 4. Informationsdiät 2 Tage mal gar keine Nachrichten! – Wie wärs?
Rolle des BR bei informeller Infoflut im Betrieb Was tun bei „Fake-News“ im Betrieb? • Flurfunk oft harmlos, sehr schnell „wie ein Lauffeuer“, kann für den BR sehr nützlich sein (Ohr an der Belegschaft) • Gerüchteküche eher weniger harmlos, kann geradezu problematisch werden, wenn die Atmosphäre im Betrieb beeinträchtigt wird, und /oder andere schlecht gemacht werden. (Einzelpersonen, Abteilungen oder der BR) • Anklagen und Schuldzuweisungen Wie als BR/BRV tätig werden? - Einzelgespräche suchen - Wahrheitsgehalt überprüfen (Quelle und Faktencheck) - Was richtet diese Info an? - (individuelles Problembewusstsein wecken - Wozu dient diese Info? ) - Öffentliches Problembewusstsein schaffen (BR-News, Intranet, Abteilungs-/Betriebsversammlungen)
Die 3 Siebe Zum weisen Sokrates kam einer gelaufen und war voll Aufregung: „Höre, Sokrates, das muss ich dir erzählen, wie dein Freund ...“ „Halt ein!“, unterbrach ihn der Weise, „hast du das, was du mir sagen willst, durch die drei Siebe gesiebt?“ „Drei Siebe?“, fragte der andere voll Verwunderung. „Ja, guter Freund. Lass sehen, ob das, was du mir zu sagen hast, durch die drei Siebe hindurchgeht. Das erste Sieb ist die Wahrheit. Hast du alles, was du mir erzählen willst, geprüft, ob es wahr ist?“ „Nein, ich hörte es erzählen und ...“ „Aber sicher hast du es mit dem zweiten Sieb geprüft, es ist das Sieb der Güte. Ist das, was du mir erzählen willst - wenn es schon nicht als wahr erwiesen -, so doch wenigstens gut?“ Zögernd sagte der andere: „Nein, das nicht, im Gegenteil …“ „Hm", unterbrach ihn der Weise, „so lass uns auch das dritte Sieb noch anwenden und lass uns fragen, ob es notwendig ist, mir das zu erzählen, was dich so erregt!“ „Notwendig nun gerade nicht …“ „Also", lächelte der Weise, „wenn das, was du mir erzählen willst, weder wahr noch gut, noch notwendig ist, so lass es begraben sein und belaste dich und mich nicht damit. Quelle: Internet - 3 Siebe - 16
Stellen Sie uns Fragen im Chat Ihr BRV-Team Tel. 0 88 41 / 61 12-20 Gabriele Lengauer Monika Sterzer Produktmanagerin Produktmanagerin Juristin Kommunikation gabriele.lengauer@ifb.de monika.sterzer@ifb.de
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