Aktuelle Tipps für Betriebsratsvorsitzende in Krisenzeiten - Unser kompaktes Wissens-Update für Betriebsratsvorsitzende im November - ifb

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Aktuelle Tipps für Betriebsratsvorsitzende in Krisenzeiten

Unser kompaktes Wissens-Update für Betriebsratsvorsitzende im November

Ihre Referentinnen: Gabriele Lengauer und Monika Sterzer
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Ihre Referentin
Ihre Referentinnen: Gabriele Lengauer         Monika Sterzer
                    Juristin und Referentin   Kommunikationstrainerin und Referentin
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Wichtig für alle BRVs – vor allem in diesen Zeiten

- Information zu Gesetzesänderungen und geplanten Gesetzesvorhaben
- Information über aktuelle Corona-Rechtsprechung im Arbeitsrecht
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Aktuelle Rechtsprechung zum individuellen Arbeitsrecht
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Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office oder Einzelbüro?
Arbeitsgericht Augsburg, Urteil vom 7. Mai 2020, 3 Ga 9/20

Der Fall:
                                                                            Pro: …       Contra: …
•   Der 63- jährige AN teilte sich ein Büro mit einer Kollegin.
•   Er legte dem AG im April 2020 ein ärztliches Attest vor.
•   Der AN ist der Meinung, dass für ihn das Risiko einer Sars-CoV-2-
    Infektion bestehe.

    Der Kontext:                                                        Wie würdest du
    Der AN erhebt einen Anspruch auf Erbringung seiner Tätigkeit im     entscheiden?
    Home-Office oder auf die Verfügung eines Einzelbüros.

    Die Frage:
    Hat der AN Anspruch auf Home-Office bzw. ein eigenes Büro?

                                                                                                     6
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Corona-Risikogruppe: Pflicht zum Präsenzunterreicht
für ältere Lehrer?
Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 8. Juni 2020, 4 Ga 10/20

Der Fall:                                                                      Pro: …     Contra: …
•   Ein 62-jähriger Berufschullehrer wurde von der Schule verpflichtet,
    benachteiligten Schülern Förderunterricht zu erteilen.
•   Der Lehrer war hingegen der Meinung, mit Blick auf sein Alter sei er
    durch einen Präsenzunterricht in unzumutbarer Weise gesundheitlichen
    Risiken ausgesetzt. Auch gäbe es in der Pandemie kein Interesse an
    Präsenzunterricht.

                                                                           Und SO wurde
                                                                           tatsächlich
    Der Kontext:
                                                                           entschieden…
    Der Lehrer beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung
    gegen das Vorhaben der Schule.

    Die Frage:
    Darf der Lehrer die Arbeit verweigern?

                                                                                                      7
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Aktuelle Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht
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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Wiedereröffnung
nach dem Lockdown
Arbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2020, 2 BVGa 2/20

Der Fall:
                                                                              Pro: …       Contra: …
•   Die AGin, ein Bekleidungsunternehmen, betreibt einen Einzel-
    handelsbetrieb. BR und AGin schlossen eine Betriebsvereinbarung
    zur Kurzarbeit. Nach Ende des Lockdown teilte die AGin dem BR
    mit, den Betrieb früher als vereinbart wieder öffnen zu wollen. Sie
    wies den AN per Personaleinsatzplanung die Arbeitszeiten zu, ohne
    zuvor die Zustimmung des BR eingeholt zu haben.
•   Der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandars“ des           BMAS     vom
    16.04.2020 war im Betrieb noch nicht umgesetzt.                       Wie würdest du
                                                                          entscheiden?
    Der Kontext:
    Der BR beantragte Unterlassung im Wege der einstweiligen
    Verfügung.

    Die Frage:
    Darf die AGin den AN Arbeit ohne vorherige Zustimmung
    durch den BR zuweisen?

                                                                                                       9
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Darf Gesamtbetriebsrat trotz Verbot des Arbeitgebers
Präsenzsitzungen durchführen?
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2020, 12 TaBVGa 1015/20

Der Fall:
                                                                      Pro: …                Contra: …
•   Ein Betreiber von Rehabilitationskliniken hatte dem GBR die
    Durchführung von Präsenzsitzungen verboten und deren
    Durchführung per Video- bzw. Telefonkonferenz gefordert.
•   Der AG begründete das Verbot mit der Covid-19-Pandemie.
•   Der GBR beabsichtigte, unter Einhaltung der gesetzlichen
    Maßnahmen      zum Infektionsschutz  eine Präsenzsitzung
    durchzuführen.
                                                                  Wie würdest du
                                                                  entscheiden?
    Der Kontext:
    Der GBR wandte sich im gerichtlichen Eilverfahren gegen das
    Verbot des AG.

    Die Frage:
    Darf der AG Präsenzsitzungen verbieten?

                                                                                                        10
Herzliche Einladung zu unserem BRV-Symposium
in München 22. - 24. Februar 2021

                                   Das nehmen Sie mit:

                                   - Die für Sie passenden Handlungsoptionen zur aktuellen
                                   Lage.

                                   - Konkrete Lösungen für die drängendsten Probleme in
                                   Ihrem Unternehmen.

                                   - Austausch, Tipps und Netzwerken mit BRV-Kollegen
                                   und unseren Fachexperten.

                                                                                             11
Kommunikative Tipps:

… für den Umgang mit der Informationsflut
Umgang mit der Informationsflut
Die Infokanäle und Informationsquellen

•   TV Nachrichtensendungen
•   Internet
•   Facebook, You tube, Twitter
•   Newsletter
•   Blogs, Podcasts, Diskussionsforen
•   Soziale Medien, Messenger-Dienste, Chats
•   News-Ticker
•   Emails
•   MS-Teams
•   Intranet

• … und viele, viele mehr ..
Umgang mit der Informationsflut
Infos - Daten - Meinungen

1. Informationsquellen bewusst auswählen und reduzieren
Fake-News erkennen: Prüfen: Absender, Impressum, Fotos und Videos, Bei „eigentlich“ vertrauenswürdigen Kanälen bei der URL auf Endung achten.
           Tutorial hier: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/fakenews-erkennen-tutorial-101.html
Faktencheck nutzen:
           Nachrichtenagenturen (dpa), Auch die Nachrichtenkanäle der 3.Programme haben gutes Angebot (z.B. br24 mit Faktenfuchs)
           Oder hier: https://correctiv.org/faktencheck/

2. Sich den Nutzen, Ziel und Zweck der Informationen bewusst machen
           Wozu dient mir diese Info?

3. Die Zeit begrenzen, die auf Infokanälen verbracht wird
            Eher etwas kürzer ansetzten als zu lange

4. Informationsdiät
           2 Tage mal gar keine Nachrichten! – Wie wärs?
Rolle des BR bei informeller Infoflut im Betrieb
Was tun bei „Fake-News“ im Betrieb?

    • Flurfunk
       oft harmlos, sehr schnell „wie ein Lauffeuer“, kann für den BR sehr nützlich sein (Ohr an der Belegschaft)

    • Gerüchteküche
       eher weniger harmlos, kann geradezu problematisch werden, wenn die Atmosphäre im Betrieb beeinträchtigt wird,
       und /oder andere schlecht gemacht werden. (Einzelpersonen, Abteilungen oder der BR)

    • Anklagen und Schuldzuweisungen Wie als BR/BRV tätig werden?
       - Einzelgespräche suchen - Wahrheitsgehalt überprüfen (Quelle und Faktencheck)
       - Was richtet diese Info an? - (individuelles Problembewusstsein wecken - Wozu dient diese Info? )
       - Öffentliches Problembewusstsein schaffen (BR-News, Intranet, Abteilungs-/Betriebsversammlungen)
Die 3 Siebe

Zum weisen Sokrates kam einer gelaufen und war voll Aufregung: „Höre, Sokrates, das muss ich dir erzählen, wie dein Freund ...“

„Halt ein!“, unterbrach ihn der Weise, „hast du das, was du mir sagen willst, durch die drei Siebe gesiebt?“
„Drei Siebe?“, fragte der andere voll Verwunderung.

„Ja, guter Freund. Lass sehen, ob das, was du mir zu sagen hast, durch die drei Siebe hindurchgeht. Das erste Sieb ist die Wahrheit. Hast du alles, was du mir
erzählen willst, geprüft, ob es wahr ist?“
„Nein, ich hörte es erzählen und ...“

„Aber sicher hast du es mit dem zweiten Sieb geprüft, es ist das Sieb der Güte. Ist das, was du mir erzählen willst - wenn es schon nicht als wahr erwiesen -, so
doch wenigstens gut?“
 Zögernd sagte der andere: „Nein, das nicht, im Gegenteil …“

„Hm", unterbrach ihn der Weise, „so lass uns auch das dritte Sieb noch anwenden und lass uns fragen, ob es notwendig ist, mir das zu erzählen, was dich so
erregt!“
„Notwendig nun gerade nicht …“
„Also", lächelte der Weise, „wenn das, was du mir erzählen willst, weder wahr noch gut, noch notwendig ist, so lass es begraben sein und belaste dich und mich
nicht damit. Quelle: Internet - 3 Siebe -

                                                                                                                                                                    16
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Ihr BRV-Team                 Tel. 0 88 41 / 61 12-20

Gabriele Lengauer          Monika Sterzer
Produktmanagerin           Produktmanagerin
Juristin                   Kommunikation
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