CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre

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CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre
CASH TIPP
BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN
FÜR LEHRLINGE
 noe.arbeiterkammer.at/lehre   akyoung.at
CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre
D I C H R E I N !
  KLICK                         t
                                    INHALT
            w      ww.akyoung.a
                                    4       LEHRLINGSTICKET
                                            Das TOP-JUGENDTICKET um € 60:
                                            Das JUGENDTICKET um € 19,60:

                                    5       NEGATIVSTEUER
                                            Wie kommst du zu einer Arbeitnehmerveranlagung?
                                            Wer kann dir da helfen? Wohin musst du dich wenden?

                                    6       NÖ LEHRLINGSFÖRDERUNG
                                            NÖ Mobilitätsförderung, NÖ Lehrlingsbeihilfe,
                                            NÖ Begabtenförderung

                                    7       BEIHILFE DES FINANZAMTES
                                            Fahrtkostenbeihilfe bei Berufsschulbesuch

                                    9       KURSGELD 2.0
                                            Voraussetzungen

                                    11      FÖRDERUNGEN DER AK
                                            NIEDERÖSTERREICH
                                            Bildungsbonus-spezial, Bildungsbonus

  Immer top-informiert!             IMPRESSUM:
                                    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für
     Like us on                     Niederösterreich, A-3100 St.Pölten, AK-Platz 1, Stand: 2016

     facebook.com/akyoung.noe

2 AK INFOSERVICE                                                                                     AK INFOSERVICE 3
CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre
LEHRLINGSTICKET
  Du bist Lehrling mit Wohnsitz in Niederösterreich, Wien
  oder dem Burgenland und bist unter 24 Jahre alt?

  Dann hast du die Möglichkeit,

  1. DAS TOP-JUGENDTICKET UM € 60: gültig für
     beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrs-
     mitteln in Wien, NÖ und dem Burgenland an 365
     Tagen im Jahr (gültig von September bis August des
     laufenden Schuljahres)
                                                               NEGATIVSTEUER
  oder

  2. DAS JUGENDTICKET UM € 19,60: gültig für                   Die Negativsteuer ist eine gute Sache! Du kannst am
     beliebig viele Fahrten mit den öffentlichen Verkehrs-     Jahresbeginn eine Arbeitnehmerveranlagung (Steueraus-
     mitteln zwischen Wohnort und Ausbildungsort an            gleich) machen und erhältst, wenn du keine Lohnsteuer
     allen Wochentagen; in Wien gültig in der Kernzone         gezahlt hast, Geld zurück. Du kannst dir vom Finanzamt
     100. (gültig von September bis August des laufenden       für das abgelaufene Jahr die sogenannte „Negativsteuer“
     Schuljahres)                                              als Steuergutschrift zurückholen.

  anzuschaffen, womit du kostengünstig zur Arbeit und          WIE KOMMST DU ZU EINER ARBEITNEHMER-
  anschließend nach Hause kommst.                              VERANLAGUNG? WER KANN DIR DA HELFEN?
                                                               WOHIN MUSST DU DICH WENDEN?
  WO? Du erhältst diese Tickets bei allen Vorverkaufsstellen
  der ÖBB, der Wiener Linien und beim VOR Service Center.      Keine Sorge! Wir, als Arbeiterkammer Niederösterreich,
                                                               bieten zu Jahresbeginn, im Rahmen unserer Steuerrück-
                                                               holaktion, Termine an, bei welchen dir unsere Spezialist-

           TIPP:                                               Innen helfen, die Arbeitnehmerveranlagung durchzufüh-
                                                               ren. Das Beste daran ist, dass diese Termine auf allen
  DU KANNST DEIN JUGENDTICKET                                  AK-Bezirksstellen stattfinden, sprich in deiner Nähe.
  AUCH UPGRADEN!

                                                                      TIPP:
                                                               DU BRAUCHST BEI DIESEN TERMINEN
                                                               EINE ZUGANGSBERECHTIGUNG BEI FINANZ-
                                                               ONLINE. ALSO EINFACH ANMELDEN
                                                               (WWW.FINANZONLINE.BMF.GV.AT) UND
                                                               DIE ZUGANGSDATEN ZUM VEREINBARTEN
                                                               TERMIN MITBRINGEN!

4 AK INFOSERVICE                                                                                               AK INFOSERVICE 5
CASH TIPP BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN FÜR LEHRLINGE noe.arbeiterkammer.at/lehre
NÖ LEHRLINGS-                                                BEIHILFE DES
  FÖRDERUNG                                                    FINANZAMTES
  Das Land Niederösterreich bietet für alle Lehrlinge mit      FAHRTKOSTENBEIHILFE BEI
  Hauptwohnsitz in NÖ unter bestimmten Voraussetzungen         BERUFSSCHULBESUCH
  Förderungen an.
                                                               Du musst in die Berufsschule, wohnst vorübergehend
  Unterschieden werden drei Arten der Förderung:               im Berufsschulinternat und kannst nur am Wochenende
  1. NÖ MOBILITÄTSFÖRDERUNG                                    nachhause fahren? Wenn die Entfernung zwischen
  2. NÖ LEHRLINGSBEIHILFE                                      Berufsschulinternat und Wohnort mehr als zwei km
  3. NÖ BEGABTENFÖRDERUNG                                      beträgt, kannst du eine Förderung beantragen.

  Die NÖ MOBILITÄTSFÖRDERUNG soll dir eine finanzielle         2 km bis 50 km................................ € 19
  Erleichterung ermöglichen, falls du einen weiten Anreise-    über 50 km bis 100 km.................... € 32
  weg hast. (bis zu € 1.000 pro Jahr)                          über 100 km bis 300 km.................. € 42
                                                               über 300 km bis 600 km.................. € 50
  Bei der NÖ LEHRLINGSBEIHILFE bekommst du Unter-              über 600 km.................................... € 58
  stützung, wenn das Familieneinkommen einen gewissen
  Geldbetrag nicht übersteigt. (bis zu € 100 pro Monat)        WO?
                                                               Den Antrag Beih94 findest du auch online
  Du hast in der Berufsschule eine Klasse mit einem Noten-     (formulare.bmf.gv.at) beim Finanzministerium.
  durchschnitt von 1,0 abgeschlossen oder die Lehrabschluss-
  prüfung mit “Auszeichnung“ bestanden? Dann wirf einen        ACHTUNG:
  Blick auf die NÖ BEGABTENFÖRDERUNG! (jeweils € 100)          Die zwei Kilometergrenze gilt nicht für Lehrlinge mit
                                                               Behinderung.
  WO?
  Jede dieser drei Förderungen kannst du online                Für die Fahrtkostenbeihilfe gilt: der Antrag ist beim
  (www.noe.gv.at) via E-Government Formular direkt bei         Wohnsitzfinanzamt bis zum 30. Juni des dem Schuljahr
  der Niederösterreichischen Landesregierung beantragen.       folgenden Kalenderjahres vom Familienbeihilfenbezieher
                                                               einzureichen.
  ACHTUNG:
  Jede dieser Förderungen hat bestimmte Voraussetzungen,
  welche zu erfüllen sind!

           TIPP:
  FALLS DU DIE NÖ BEGABTENFÖRDERUNG
  IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEST, MUSST
  DU DEN ANTRAG INNERHALB VON DREI
  MONATEN NACH AUSSTELLUNG DES
  ZEUGNISSES STELLEN!

6 AK INFOSERVICE                                                                                                      AK INFOSERVICE 7
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KURSGELD 2.0

                   Du wohnst in NÖ und dein Lehrverhältnis befindet sich
                   ebenfalls hier? Du willst eine fachliche oder persönlich-
                   keitsfördernde Zusatzqualifikation erwerben, möglicher-
                   weise sogar im Ausland?

                   VORAUSSETZUNGEN
                     Aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederös-
                     terreich, seit dem Stichtag 01.01.2012: Nachweis mit
                     durchgehender Meldebestätigung (KEIN Meldezet-
                     tel!), nicht älter als 14 Tage

                      Aufrechtes Ausbildungs- bzw. Lehrverhältnis in einem
                      niederösterreichischen Unternehmen, Lehrvertrag.
                      (Individuelle Behandlung von Ausnahmen betreffend
                      Ausbildungsort möglich)

                      Nachweis der Kursgebühren (Rechnung)

                      Abschlusszertifikat oder Teilnahmebestätigung

                      Mindestalter beträgt 14 Jahre, Maximalalter zum
                      Zeitpunkt des Kursabschlusses 19 Jahre

                      Kursabschluss darf maximal ein Jahr zurückliegen

                      Ausbildung muss berufsspezifisch sein. Nachweis
                      durch Empfehlungsschreiben des Lehrbetriebes für die
                      betreffende Ausbildung

                      Qualifikation muss über das übliche Maß der Ausbil-
                      dung hinausgehen

                   ACHTUNG: max. €400 pro Person! Diese Förderung
                   kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

                   WO? Ein Blick auf die Website www.kursgeld.noe-lak.at
                   lohnt sich! Dort ist es möglich, den Antrag zur Förderung
                   online zu stellen.

8 AK INFOSERVICE                                                   AK INFOSERVICE 9
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FÖRDERUNGEN DER
                    AK NIEDERÖSTERREICH

                    BILDUNGSBONUS-SPEZIAL

                    Die AK Niederösterreich bietet den Bildungsbonus-spe-
                    zial an (2. Förderperiode von 01.09.2015 – 31.08.2018),
                    welchen du beantragen kannst, wenn du einen Vorberei-
                    tungskurs für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
                    (LAP) absolvierst. Bezahlt wird dir der Kurs- bzw. der
                    Schulbesuch zur Vorbereitung auf die ao. LAP, sofern du
                    selbst die Kosten tragen musstest.

                    Die Kosten werden zu 50%, jedoch bis max. € 400
                    ersetzt.

                    BILDUNGSBONUS

                    Du willst an einem Weiterbildungskurs bei einer Bil-
                    dungseinrichtung (BFI, VHS, WIFI etc.) teilnehmen? Kein
                    Problem! Wenn der Kurs, welchen du besuchen willst,
                    mit dem AK plus-Logo versehen ist, kannst du diesen
                    besuchen und nach Kursende über unsere Website (noe.
                    arbeiterkammer.at/bildungsbonus) einen Antrag für den
                    Bildungsbonus stellen.

                    Es werden 50% der Kurskosten bis max. € 120 pro
                    Kalenderjahr vergütet. Bei BezieherInnen von Kinderbe-
                    treuungsgeld sind es 50% der Kurskosten bis max. € 170
                    pro Kalenderjahr. Die BezieherInnen von Arbeitslosengeld
                    bekommen 100% der Kurskosten bis max. € 220.

                    ACHTUNG: Der Antrag muss bis spätestens sechs
                    Monate nach Beendigung des Kurses gestellt werden.

                    WO? Den jeweiligen Bildungsbonus beantragst
                    du am besten auf unserer Website
                    noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

10 AK INFOSERVICE                                                 AK INFOSERVICE 11
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KAMMER FÜR ARBEITER
UND ANGESTELLTE
FÜR NIEDERÖSTERREICH
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

          05 7171 - 24000                                       facebook.com/akyoung.noe

          www.akyoung.at                                        akyoung@aknoe.at

ÖFFNUNGSZEITEN
Mo bis Do 8 − 16 Uhr, Fr 8 − 12 Uhr

SERVICENUMMER                      05 7171-0

BERATUNGSSTELLEN .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . DW
Amstetten, Wiener Straße 55 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25150
Baden, Elisabethstraße 38. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25250
Flughafen-Wien, Objekt 103, Top A325. . . . . . . . . . . . . . . .  27950
(vis à vis Ruefa vor Bordkartenkontrolle 1/Stiege rechts)
Gänserndorf, Wiener Straße 7a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25350
Gmünd, Weitraer Straße 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25450
Hainburg, Oppitzgasse 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25650
Hollabrunn, Brunnthalgasse 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25750
Horn, Spitalgasse 25. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25850
Korneuburg, Gärtnergasse 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25950
Krems, Wiener Straße 24. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26050
Lilienfeld, Pyrkerstraße 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26150
Melk, Hummelstraße 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26250
Mistelbach, Josef-Dunkl-Straße 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26350
Mödling, Franz-Skribany-Gasse 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26450
Neunkirchen, Würflacher Straße 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26750
Scheibbs, Burgerhofstraße 5. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26850
Schwechat, Sendnergasse 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26950
SCS, Bürocenter B1/1A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27050
St. Pölten, AK-Platz 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27150
Tulln, Rudolf-Buchinger-Straße 27 − 29. . . . . . . . . . . . . . . .  27250
Waidhofen, Thayastraße 5. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27350
Wien, Plößlgasse 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27650
Wr. Neustadt, Babenbergerring 9b. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27450
Zwettl, Gerungser Straße 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27550

TELEFONISCHE BERATUNG: . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . DW
Arbeits- und Sozialrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22000
Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27000
Konsumentenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23000
Steuerfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28000
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