ALLES AUF EINEN BLICK - www.polizei-der-beruf.de

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ALLES AUF
EINEN BLICK
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ALLES AUF EINEN BLICK

INHALTSVERZEICHNIS

Einstellungsvoraussetzungen                       03

Bewerbungsschlüsse                                06

Ablauf Bewerbung                                  07

Ablauf Auswahlverfahren                           08

Mitteilungspflichten / Erforderliche Unterlagen   11

Rund ums Gehalt / Versicherungen                  12

Tag der Einstellung                               13

Ausbildungsorte                                   14

Ausbildung                                        15

Soziale Leistungen                                16

Entwicklungsmöglichkeiten                         17

Sonstige Informationen                            18

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Wo kann ich mich über die Einstellungsvoraussetzungen
informieren?

Dir stehen die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater bei den regionalen
Polizeipräsidien und der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich
Personalgewinnung jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Den für Dich zustän-
digen Einstellungsberater findest Du auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bewer-
bung“.

Dein Auftreten und Dein Erscheinungsbild

Dein Auftreten und Dein Erscheinungsbild darf nicht den Erwartungen an das Berufs-
bild einer Polizeibeamtin/eines Polizeibeamten entgegenstehen. Dies wäre z.B. der Fall,
wenn Du regelmäßig Kontakte zu politisch extremistischen oder zu kriminellen Kreisen
pflegst, aber auch wenn Du Tätowierungen im sichtbaren Bereich hast (an Unterarmen,
im Gesicht oder am Hals) oder wenn die Motive oder Schriftzüge politisch oder weltan-
schaulich bedenklich sind. Dies ist unter anderem bei lebensfeindlichen, bösartigen und
abweisenden Darstellungen der Fall.

Wann werden Ausnahmen vom Höchstalter zugelassen?

Wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kannst, beträgt das
Höchstalter 35 Jahre. Die gleiche Regelung gilt, wenn Du ein abgeschlossenes Studium
hast.

Bei Soldaten auf Zeit (SAZ 12) ist eine Bewerbung unabhängig vom Alter innerhalb
eines halben Jahres nach der Entlassung aus der Bundeswehr möglich.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Welches Zeugnis zählt als Bewerbungszeugnis?

Grundsätzlich zählt das Dir bis zum Bewerbungsschluss aktuell vorliegende Zeugnis als
Bewerbungszeugnis.

Wie und wann kann ich mich bewerben, wenn ich die
einjährige Fachhochschulreife mache?

Hast Du die Schule noch nicht abgeschlossen, kannst Du dich mit dem Zeugnis der
Mittleren Reife für den mittleren Dienst bewerben. Eine Bewerbung für die Laufbahn
des gehobenen Dienstes ist erst nach Erhalt des Abschlusszeugnisses möglich.

Muss ich Angaben über frühere Fahrverbote oder bereits ein-
gestellte Ermittlungs- und Strafverfahren machen?

Ja! Falschangaben führen unweigerlich zur Ablehnung. Dies gilt vor und nach Abgabe
der Bewerbung.

Wann ist meine polizeiliche oder strafrechtliche Vorgeschichte
ein Einstellungshindernis?

Ermittlungsverfahren und Verkehrsdelikte werden im Rahmen der Bewertung der
charakterlichen Eignung geprüft. Für den Polizeiberuf werden besondere Anforderun-
gen gestellt. Dies gilt sowohl für das angestrebte Dienst- und Treueverhältnis eines
Landesbeamten, als auch für die Vereinbarkeit entsprechender Vorgänge mit dem
Polizeiberuf. Entscheidend ist nicht in erster Linie der Ausgang eines Verfahrens, son-
dern das konkrete Verhalten zur Tatzeit. Verhaltensweisen, die durch Rücksichtslosigkeit,
Gewaltbereitschaft, Aggression, Unehrlichkeit geprägt sind, führen grundsätzlich zu
einer Ablehnung. Ebenso ist eine Vorgeschichte im Zusammenhang mit Betäubungs-
mittelkonsum und –kriminalität grundsätzlich nicht mit dem Berufsbild eines Polizeibe-
amten vereinbar.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Wie alt muss ich mindestens sein?

Hierzu ist der Termin Deiner voraussichtlichen Einstellung maßgeblich.
Das Mindestalter an diesem Tag beträgt 16,5 Jahre.

Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?

Wenn Du Polizeibeamtin oder Polizeibeamter werden willst, solltest Du:

- nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein,
- für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten,
 wie sie im Grundgesetz verankert ist,
- für die Ausbildung zum mittleren Dienst am Einstellungstag nicht jünger als 16,5
 und nicht älter als 30 Jahre sein.*
- über den mittleren Bildungsabschluss verfügen,
- für den direkten Einstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes über die
 Fachhochschulreife, das Abitur oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss,
 z. B. durch eine berufliche Qualifizierung, verfügen,
- mindestens 160 cm groß und körperlich fit sein.

* Ausnahmen beim Höchstalter sind möglich

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BEWERBUNGSSCHLÜSSE

Wann wird der mittlere und wann der gehobene Dienst
eingestellt? Wann ist der Bewerbungsschluss hierfür?

Die Einstellung für eine Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst findet zum
1. März und 1. September jeden Jahres statt.
Bewerbungsschluss ist der 15. Mai des Vorjahres (für eine Einstellung zum 1. März) bzw.
der 15. November des Vorjahres (für eine Einstellung zum 1. September).

Die Einstellung für eine Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst findet zum
1. Juli jeden Jahres statt.
Bewerbungsschluss ist der 30. September des Vorjahres.

Der Bewerbungsschluss wird eingehalten, wenn Deine vollständige Bewerbung zum
Stichtag des Bewerbungsschlusses Deinem zuständigen Einstellungsberater vorliegt
(Posteingang).

Bitte beachte: Sollte der planmäßige Einstellungstag auf einen Samstag, Sonntag oder
Feiertag fallen, wirst Du am letzten Werktag davor eingestellt.

Kann ich mich parallel für den mittleren und den
gehobenen Dienst bewerben?

Eine sogenannte Parallelbewerbung ist möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
eine Parallelbewerbung zu den Einstellungsterminen 1. März (mittlerer Dienst) und
1. Juli (gehobener Dienst) nur bis zu einer Zusage für den mittleren Dienst möglich ist.
Danach musst Du Dich für eine der beiden Laufbahnen entscheiden.

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ABLAUF BEWERBUNG

Wo und wie erhalte ich Bewerbungsunterlagen?

Die Bewerbungsunterlagen erhältst Du im Internet oder bei Deinem zuständigen
Einstellungsberater.

Wann muss ich die Bewerbung abgeben?

Deine Bewerbung muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses bei Deinem
zuständigen Einstellungsberater sein. Denke deshalb rechtzeitig daran, Deine
Bewerbung abzugeben.

Was muss ich der Bewerbung beifügen?

Die notwendigen Unterlagen sind auf Deinem Bewerbungsbogen aufgelistet.
Im Einzelnen sind dies:

- Bewerbungsbogen der Polizei einschließlich des Zusatzbogens
- Schulabschlusszeugnisse, Zwischenzeugnisse
- Arbeitszeugnisse soweit vorhanden
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Diesen musst Du selbst beim Kraftfahrtbun-
 desamt beantragen. Das hierfür erforderliche Formular bekommst Du bei Deiner
 Einstellungsberaterin/Deinem Einstellungsberater.
- Augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
- Deutsches Sportabzeichen in Silber inkl. Prüfkarte

Wir benötigen nicht Deine Originalzeugnisse. Beglaubigte Kopien reichen uns völlig aus.

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ABLAUF BEWERBUNG /
ABLAUF AUSWAHLVERFAHREN

Was ist beim Deutschen Sportabzeichen in Silber zu beachten?

1. Alle Kategorien (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Koordination) müssen mit
  einer Silberleistung erbracht werden.

2. Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kalenderjahr der Bewerbung das
  18. Lebensjahr vollenden oder bereits älter als 18 Jahre sind, wird in der Kategorie
  Ausdauer lediglich die 3000m und in der Kategorie Schnelligkeit lediglich die 100m
  anerkannt. Es besteht in diesen beiden Kategorien keine Auswahlmöglichkeit.
  Für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kalenderjahr der Bewerbung das
  18. Lebensjahr noch nicht vollenden, werden in der Kategorie Ausdauer lediglich die
  800m und in der Kategorie Schnelligkeit lediglich die 100m anerkannt. Es besteht in
  diesen beiden Kategorien keine Auswahlmöglichkeit.

3. In den Kategorien Kraft und Koordination können die Disziplinen gemäß den Richtli-
  nien des Deutschen Sportabzeichens gewählt werden.

4. Das Deutsche Sportabzeichen bzw. die bestätigte Gesamtleistung auf der Sportabzei-
  chen Einzelprüfkarte muss aus dem gleichen Kalenderjahr wie die Bewerbung sein.
  Maßgeblich ist das Datum der Bestätigung der Sportabzeichenabnahme.

Muss ich einen handschriftlichen Lebenslauf verfassen?

Nein! Er muss aber vollständig und unterschrieben sein.

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf des Auswahlverfahrens
und den gestellten Anforderungen

Bitte beachte, dass jährlich ca. 4.000 Bewerberinnen und Bewerber am Auswahltest der
Polizei Baden-Württemberg teilnehmen. Deshalb ist eine Berücksichtigung individueller
Wünsche nur eingeschränkt möglich.

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ABLAUF AUSWAHLVERFAHREN

Das Auswahlverfahren der Polizei gewährleistet, dass Du die Mindestanforderungen für
den Polizeiberuf erfüllst. Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, sind:

- Kenntnis und richtige Anwendung der deutschen Sprache
- verbale, rechnerische und abstrakt logische Intelligenz
- körperliche Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
- soziale Kompetenz, Leistungsmotivation und berufliches
 Selbstverständnis
- gesundheitliche Mindestanforderungen unter dem Blickwinkel der
 universellen Verwendbarkeit in der Polizei Baden-Württemberg
- charakterliche Eignung aus Sicht des künftigen Dienstherrn sowie
 aus Sicht der Erwartungshaltung der Bürger an einen Polizeibeamten / eine Polizeibe-
 amtin.

Wo finden die Auswahltests statt?

Die Auswahltests finden derzeit in Biberach, Böblingen und Lahr statt. Mit dem Einla-
dungsschreiben zum Test wird Dir der für Dich zuständige Standort mitgeteilt.

Wie lange dauert ein Auswahltest?

Der Auswahltest ist eintägig.

Er besteht aus einem computergestützten
- Sprachverständnistest
- Rechtschreibungstest
- Intelligenztest

sowie einem Auswahlgespräch.

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ABLAUF AUSWAHLVERFAHREN

Wann erhalte ich eine Einladung?

Zwei bis vier Wochen vor dem festgesetzten Termin wird Dir Dein persönliches
Einladungsschreiben per Post zugesandt. Der Ort, an dem der Auswahltest stattfindet,
wird durch die Einstellungsbehörde festgelegt.

Wird meine Zeugnisnote ins Testergebnis mit eingerechnet?

Die Zeugnisnote fließt nicht in das Testergebnis ein. Sie ist nur als Einstellungsvorausset-
zung relevant. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt ausschließlich anhand des im
Auswahltest erreichten Wertes.

Wann werde ich über das Testergebnis unterrichtet?

Am Ende des Auswahltests findet ein Abschlussgespräch statt. Hier wirst Du
über den weiteren Verlauf informiert. Nach Überprüfung Deiner Bewerbungsunterlagen
erhältst Du nach zwei bis drei Wochen Dein Testergebnis.

In welchem Zeitraum finden Auswahltests statt?

Mit Ausnahme des Monats August finden ganzjährig Auswahltests statt.
Die Auswahltests für

- die Frühjahrseinstellungen finden im Zeitraum von April bis Juli des Vorjahres und für
- die Herbsteinstellungen im Zeitraum von September des Vorjahres bis April des
 aktuellen Jahres statt.

Parallel dazu finden von September des Vorjahres bis Februar des aktuellen Jahres
die Auswahltests für den gehobenen Dienst statt.

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Mitteilungspflichten /
Erforderliche Unterlagen

Erhalte ich bei einer Zusage einen Ausbildungsvertrag?

Nein. Solltest Du von uns eine Einstellungszusage erhalten, ist diese auch
rechtlich bindend. Eine Rücknahme erfolgt nur, wenn Hinderungsgründe für die
Einstellung entgegenstehen. Dies können z. B. neu eingeleitete Ermittlungsverfahren
oder gesundheitliche Probleme sowie Operationen sein.
Am Tage der Einstellung wirst Du zur Beamtin/Beamten auf Widerruf ernannt.

Mitteilungspflichten / Erforderliche Unterlagen

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Sollte nach Abgabe der Bewerbung bzw.
nach dem Auswahltest ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet oder bekannt
werden, ist dies unverzüglich der Einstellungsbehörde mitzuteilen.

Fahrverbot: Solltest Du nach Abgabe der Bewerbung bzw. nach dem Auswahltest ein
Fahrverbot erhalten haben bzw. sollte Dir die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, ist
dies unverzüglich der Einstellungsbehörde mitzuteilen.

Operationen oder neu auftretende gesundheitliche Probleme seit dem Auswahltest
müssen umgehend der Einstellungsbehörde gemeldet werden. In diesen Fällen ist eine
erneute Überprüfung durch den Polizeiarzt erforderlich.

Fehlende Unterlagen: Fehlende Unterlagen wie z.B. Arbeitszeugnisse
(beglaubigte Fotokopie), Schulabgangszeugnisse oder Exmatrikulations-
Bescheinigungen reichst Du bitte schnellstmöglich nach.

Zeugnisvorlage: Sollte der Einstellungsbehörde noch kein Abschlusszeugnis
vorgelegt worden sein, ist eine beglaubigte Kopie mitzubringen. Ansonsten ist keine
Einstellung möglich.

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Rund ums Gehalt / Versicherungen

Rund ums Gehalt / Versicherungen

Dienstbezüge: Deine Dienstbezüge werden an die von Dir gewünschte Bank
überwiesen. Bis zur Überweisung Deiner ersten Bezüge vergehen
erfahrungsgemäß etwa 4 bis 6 Wochen. Richte bitte die Bankverbindung
schon vor dem Dienstantritt ein und teile die Kontonummer und die
Bankleitzahl (IBAN, BIC) nach dem Dienstantritt Deiner Dienststelle mit.

Versicherungen / Freie Heilfürsorge: Für Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gelten
bei Krankheiten und bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Dienst besondere Fürsor-
geregelungen. Versicherungen sind nicht berechtigt, im Auftrag der Polizei zu handeln.
Schließe vorerst keine private Zusatzversicherung ab. Du wirst am Einstellungstag von
uns beraten. Einen bestehenden Krankenversicherungsschutz behälst Du bitte bis zum
tatsächlichen Dienstantritt bei.

Die Anreise / Kostenerstattung / Parken

Reisekostenerstattung: Die Fahrtkosten für die Anfahrt zum Einstellungsort
(d.h. die einmalige Anreise zum Dienstantritt) wird Dir nach den gesetzlichen
Bestimmungen vergütet. Solltest Du mit dem Bus oder der Bahn anreisen, solltest
Du Deine Fahrkarte aufbewahren.

KFZ / Parkmöglichkeiten: Parkplätze für Dein privates KFZ stehen Dir an den
Ausbildungsstandorten der Polizei zur Verfügung.

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TAG DER EINSTELLUNG

Der Tag der Einstellung

Nach einer nochmaligen kurzen ärztlichen Kontrolluntersuchung, in der Du auch
einem Drogenscreening unterzogen wirst, finden verschiedene Belehrungen
sowie im Anschluss Deine Ernennung zum Beamten / zur Beamtin auf Widerruf statt.
An diesem Tag erhältst Du weitere Informationen zum Ausbildungsverlauf.

Unterrichtsbeginn: Der eigentliche Unterricht beginnt am Folgetag (bei
Dienstantritt an einem Freitag ist Unterrichtsbeginn am darauf folgenden
Montag).

Stundenplan: Der Unterricht beginnt in der Regel um 07.25 Uhr und endet gegen 16.00
Uhr. Abhängig vom Ausbildungsort, bei dem Du ausgebildet wirst, können diese Zeiten
etwas abweichen.

Begleitperson: Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder persönlich zum Ausbildungs-
standort begleiten, sollten das Gelände während des Tages grundsätzlich wieder verlas-
sen. Gegen 16 Uhr ist die Einstellung i.d.R. abgeschlossen.
Bei Anreise am Vortag ist nur den zukünftigen Auszubildenden die Übernachtung
gestattet.

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ausbildungsorte

Rund um die Ausbildungsorte /
Was muss mitgebracht werden?

Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft: Polizeibeamte in Ausbildung sind grund-
sätzlich zum gemeinsamen Wohnen in der Polizeiunterkunft und zur Teilnahme an der
Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Selbstverständlich kannst Du aber auch unter
der Woche nach Hause fahren.

Wochenende: Am Wochenende oder an Feiertagen steht es den Auszubildenden frei,
ob sie nach Hause fahren oder in der Unterkunft bleiben.

Anwesenheitspflicht: nach Dienstende kann die Unterkunft verlassen werden.

Unterbringung: Du bist i.d.R. in einem Zweibettzimmer untergebracht.

Ca. vier bis sechs Wochen nach der Einstellung erhältst Du Deine Uniform.
Dienstkleidung, Schuhe und Ausrüstungsgegenstände werden dienstlich gestellt.
Solltest Du an den ersten Tagen nicht an Deinen Wohnort zurückkehren, empfiehlt es
sich, Wäsche, Zivilkleidung sowie die Dinge Deines persönlichen Bedarfs mitzubringen.

TV / Internet: stehen Dir in Gruppenräumen zur Verfügung.

Besuch: Fremden ist das Betreten der Unterkunft grundsätzlich nicht gestattet.

Kosten für die Unterkunft / Befreiung: Die Unterkunftspauschale liegt derzeit
bei 64,80 € pro Monat. Diese wird dem Bruttolohn zugeschlagen und versteuert.
In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen
in der Unterkunft gestellt werden.

Verpflegung: Du wirst während der Ausbildung voll verpflegt. Z.Zt. werden hierfür
7,46 € pro Tag erhoben. Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die
Kochgelegenheiten in den Aufenthaltsräumen zu nutzen.

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AUSBILDUNG

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung für den mittleren Dienst dauert insgesamt 30 Monate und ist
in fünf Ausbildungsabschnitte, bestehend aus Kursen und Praktika, untergliedert.
Die Ausbildung für den gehobenen Dienst dauert insgesamt 45 Monate. Im Anschluss
an die 9-monatige Vorausbildung folgt das 36-monatige Bachelor-Studium an der Hoch-
schule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen.

Wo werde ich ausgebildet?

Die Ausbildung findet an den Ausbildungsstandorten Biberach und Lahr statt. Die
Einstellung erfolgen ausschließlich dort. Im Jahr 2014 werden in Bruchsal noch eine
reduzierte Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern ausgebildet. Abhängig von der Ver-
fügbarkeit wird Dein Wunschort möglichst berücksichtigt. Die Praktika absolvierst Du
in der Regel bei dem Polizeirevier, das Deinem Wohnort bzw. dem Ausbildungsstandort
am nächsten liegt.

Kann ich mich zu einem anderen Dienstort versetzen lassen?

Während der Ausbildung werden solche Wünsche unter Berücksichtigung der Kapazität
der jeweiligen Ausbildungsorte geprüft. Der frühste Zeitpunkt hierfür ist nach Abschluss
des Grundkurses.

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SOZIALE LEISTUNGEN

Wie sieht mein Verdienst während der Ausbildung aus?

Als Anwärter des mittleren Dienstes erhältst Du im ersten Jahr ca. 1.062 €, im zweiten
ca. 1.129 € und im dritten ca. 1.195 €. Daneben wirst Du bei den Ausbildungsstandorten
zu einem geringen Tagessatz verpflegt. Anwärter des gehobenen Dienstes erhalten im
ersten Jahr eine Vergütung von ca. 1.118 €, im zweiten ca. 1.185 € und im dritten Ausbil-
dungsjahr ca. 1.251 €.
Gehaltssätze gültig ab 07/2014

Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu?

Je nach Lebensalter stehen Dir bis zu 30 Urlaubstagen zu.
Beamten im Schichtdienst stehen je nach geleisteten Nachtdienststunden bis zu 35
Urlaubstage pro Jahr zu.

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ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN

Wie lange ist meine Verwendungszeit bei den
Einsatzabteilungen des Polizeipräsidiums Einsatz
nach der Ausbildung?

Die Mindestverwendungszeit bei der Einsatzabteilung beträgt 12 Monate.
Abhängig von den Einstellungszahlen kann sich diese auch verlängern. Eine Verwen-
dung in einer Einsatzabteilung ist nach der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugs-
dienst vorgesehen. Die Einsatzabteilungen werden ab 2014 grundsätzlich in Bruchsal
und Göppingen sein. Während dieser Zeit hast Du die Möglichkeit, Dich durch intensive
Fortbildungen und Unterstützungen der Polizeireviere auf spätere Aufgaben
vorzubereiten.

Kann ich mich nach der Ausbildung direkt zu einem
anderen Dienstzweig der Polizei bewerben?

Grundsätzlich musst Du Deine Mindestdienstzeit bei den Einsatzabteilungen
leisten. Nach dieser Zeit stehen Dir grundsätzlich alle Wege offen, um Dich
entsprechend Deiner Neigung im Polizeiberuf zu verwirklichen.

Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Nach fünf Jahren – ab Beginn der Ausbildung mittlerer Dienst – ist eine Bewerbung für
einen Aufstieg in den gehobenen Dienst möglich.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind möglichst gute Leistungen in
der Ausbildung sowie in den darauffolgenden Verwendungen.

Der Berufseinstieg nach der Ausbildung / dem Studium erfolgt grundsätzlich im Strei-
fendienst der Polizei. Deine weitere Entwicklung hast Du selbst in der Hand. Mit guten
Leistungen, speziellen Kenntnissen und großem Engagement stehen Dir die vielfältigen
Entwicklungsmöglichkeiten in der Polizei offen.

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SONSTIGE INFORMATIONEN

Sonstige Informationen

Vereidigung: Die Vereidigung erfolgt i.d.R. 2 Monate nach der Einstellung. An diesem
Tag können auch Deine Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Lebenspartner) in
begrenzter Anzahl teilnehmen.

Infoveranstaltung: Eine Informationsveranstaltung findet nicht statt.
Nähere Informationen zum Ausbildungsverlauf erhältst Du am Tag der Einstellung.

Bei weiteren offenen Fragen

Die Einstellungsberater und Einstellungsberaterinnen
bei den regionalen Polizeipräsidien.

Ansprechpartner bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg,
Institutsbereich Personalgewinnung / Bewerbertelefon:
07031 / 621 - 5599

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