ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Bologna, 7.-11. November 2018 INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU - Eima ...

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ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Bologna, 7.-11. November 2018 INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU - Eima ...
Organisiert von FEDERUNACOMA surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa

     ALLGEMEINE
     AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN

     INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU

     Bologna, 7.-11.
     November 2018
INTERNATIONALE AUSSTELLUNG
                                       VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT                             FEDERUNACOMA Surl
                                                                                                   Operativ - und Verwaltungstelle: Italia 00159 Roma - Via Venafro, 5
                                       UND GARTENBAU                                               Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370
                                                                                                   Rechtssitz: 40127 Bologna - Via Aldo Moro, 64 - Torre I - P.Iva 04227291004
                                                                                                   www.eima.it - eima@federunacoma.it
                                       Bologna 7. -11. November 2018                               Organisiert von FEDERUNACOMA Surl
                                                                                                   in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa

    N.B. Unter dem Begriff "BOLOGNAFIERE SPA" wird der Fiere Internazionali di Bologna Spa verstanden, mit Sitz in Bologna (Italie), Viale della Fiera,
    20. Unter dem Begriff "Organizzatore" (veranstalter) wird der FEDERUNACOMA SURL (G.m.b.H.) mit Sitz in Rom (Italie), Via Venafro, 5 verstanden.

ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN EIMA INTERNATIONAL

                                                 Art. 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die vom FEDERUNACOMA SURL veranstaltete Ausstellung von                           findet vom 7. bis 11. November. Statt Die Ausstellung ist täglich
Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau-industrie EIMA ist                     von 9 bis 18,30 uhr auf dem Messegelände in Bologna geoffnet.
eine Fachausstellung, deren Ziel ist, den italienischen und auslän-               Öffnungszeiten für Eingeladene Besucher: 7 - 8 November.
dischen Herstellern von Landmaschinen die Möglichkeit zu                          Besucher Eintrittskarte: € 60,00. Öffungszeiten für das Publikum: 9
geben, ihre Produktion auf einer hochqualifizierten und organisch                 - 10 - 11 November, Besucher Eintrittskarte: € 18,00. Besucher aus
geordneten Ausstellung um Fachbesuchern, Journalisten und                         dem Ausland haben freien Eintritt zur Ausstellung.
Auslandsdelegationen teilnehmen vorzustellen. Die EIMA 2018

                                                Art. 2 - ZULASSUNG ZUR AUSSTELLUNG
Die Ausstellung ist in- und ausländischen Herstellern von maschi-                 ein Vertreter, der mehrere ausländische Firmen vertritt, an der
nen für Landwirtschaft und Gartenbau vorbehalten, die sich                        Ausstellung teilnehmen, muß er für jede der betreffenden Firmen
verpflichten, ausschließlich von Ihnen selbst produzierte Maschi-                 einen gesonderten Zulassungsantrag stellen. Die Organisation
nen auszustellen; Händlerfirmen sind nicht zugelassen. Ausländi-                  behält sich die Möglichkeit vor, im Ausstellungsraum auch Perso-
sche Firmen, die sich nicht unmittelbar an der Ausstellung beteili-               nen zuzulassen, die in den vorhergegangenen Paragraphen nicht
gen, können über ihre Vertreter zugelassen werden unter der                       erwähnt wurden und auch von der Ausstellung bestimmte
Voraussetzung, daß diese im Namen der vertretenen Firma                           Dienstleistungen auszuschließen, wie auch Produkte, Muster oder
ausstellen; falls eine ausländische Firma mehr als einen Vertreter                Dienstleistungen von mehreren Messeständen desselben Waren-
hat, kann sie nur einen Stand jedes Warensektor belegen. Möchte                   sektors.

                                                          Art. 3 - WARENSEKTOREN
Die Ausstellung der Maschinen auf der EIMA muß folgender                          XIV Verschiedene Maschinen für die Landwirtschaft, die Aufzucht
Unterteilung des Ausstellungsgelände nach Warengruppen                                und die Stallreinigung, Maschinen und Ausrüstung für
folgen, zu deren Einhaltung die Aussteller sich verpflichten:                         erneuerbare Energien in der Landwirtschaft.
I    Verbrennungsmotoren
II Maschinen zur Urbarmachung des Bodens und zur                                  SEKTORÜBERGREIFENDE STÄNDE - Firmen oder Unter-
     Aufforstung                                                                  nehmensgruppen, die Maschinen und Geräte verschiedener
III Traktoren, Motorhackmaschinen, Motormähmaschinen,                             Warengruppen, wie auch verschiedener Marken ausstellen,
     Mehrzweckfahrzeuge und Motorhacken                                           können einen Antrag auf gemeinsame Ausstellung an einem
IV Bodenbearbeitungs-, samen und Düngemaschinen                                   einzigen Stand stellen. Es darf jeweils nur ein Exemplar eines
V Pflanzen- und Pflanzenkulturnmaschinen                                          Maschinenmodells ausgestellt werden.
VI Maschinen für Bewässerung                                                      Die Ausstellungsfläche wird in dem für die auszustellenden
VII Erntemaschinen                                                                Maschinen tatsächlich benötigtem Umfang zugeteilt, und so weit
VIII Maschinen für erste Verarbeitung und Konservierung der                       wie möglich, unter Berücksichtigung der Ausmaße der auszustel-
     Produkte                                                                     lenden Maschinen. Der Aussteller kann in jedem Warensektor nur
IX Maschinen für die Tierhaltung                                                  einen Stand belegen. Der Standort der Warenklassen in den
X Maschinen für die Agrarindustrie                                                Messehallen von BolognaFiere Spa wird nach ausschließlichem
XI Maschinen für den Transport der Produkte                                       Ermessen des Veranstalters bestimmt.
XII Einzelteile, Zubehör und Ersatzteile
XIII Gartenbaumaschinen kleine Hand- und Motorgeräte
Art. 4 - TEILNAHME AN DER AUSSTELLUNG
Anträge für die Zulassung zu der Ausstellung müssen auf dem von der           Ausstellungsguts angeben. Einbegriffen in der Teilnahmegebuhr
FEDERUNACOMA SURL vorgedrucktem Formular per Einschreiben                     sind folgende Leistungen: Allrisk Versicherung gemäß
Kurier oder Eigenhängid eingereicht werden. Das Unterschreiben des            nachstehendem Artikel 13; Stromanschluss, Prufung und
Zulassungsantrags stellt für die antragstellende Firma eine unwiderrufli-     pauschaler Stromverbrauch bis zu 2 kW; Standreinigung bis zu
che Verpflichtung zur Einhaltung der vorliegende "Allgemeinen                 64 qm, Für die Stände mit größerer Fläche wird am Ende der
Bedingungen" dar ebenso wie zur Einhaltung der "Technischen                   Veranstaltung ein Betrag von Euro 2,80 quadratmeter
Regelung der Veranstaltung" und der in dem dem “Allgemeine                    berechnet, die 64 m2 übersteigt; Prüfung der Angemessenheit
Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordrucke” einthaltenen            und Tauglichkeit der technischen Dokumentation der Gabelsta-
Bestimmungen und jeder anderen Norm, die die Organisation und den             pler und anderer Schleppfahrzeuge, die Eigentum des Ausstel-
Ablauf der Ausstellung und das Messegelande betreffen. Die Ausstel-           lers oder der Ausstattungs- und Lieferfirmen sind, die in seinem
lungsflächen werden bis zur Erschöpfung des zur Verfgügung stehen-            Auftrag Zugang zum Messegelände haben werden; Zugangs-
den Ausstellungsgeländes zugewiesen. Die Zulassungsanträge                    und Parkausweise fur Aussteller; 100 Einladungen; Entrichtung
können endgültig nur angenommen werden, wenn sie vollständig                  der Gemeindewerbesteuer; Aufnahme in den offiziellen
ausgefüllt sind und Ihnen eine verpflichtende Anzahlung beiliegt.             Messekatalog, geregelt durch nachstehenden Artikel 17;
Der Restbetrag muß spätestens 45 Tage vor Beginn der Ausstel-                 Aufnahme in den online Katalog auf der Website. Die Gebuhren
lung an die FEDERUNACOMA SURL überwiesen werden. Wird der                     pro Quadratmeter beinhalten den Mietpreis der Ausstel-
Restbetrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen, wird             lungsfläche, inkl. der ausdrucklich in den Allgemeinen
der schon angezahlte Betrag als Konventionalstrafe zurückbehal-               Teilnahmebedingungen und in der Technischen Messeordnung
ten und die FEDERUNACOMA SURL ist von allen eingegangenen                     angefuhrten Leistungen sowie der vom Organisationsausschuss
Verpflichtungen entbunden. Die Vertreter ausländischer Herstel-               anlässlich Tagungen, Konferenzen, feierlichen und mondänen
lerfirmen müssen eine ausdrückliche Genehmingung der Firma                    Events im Programm vorgesehenen Rahmenveranstaltungen,
zur Teilnahme an der EIMA vorlegen. Die Zulassungsanträge                     darunter der Empfang von Delegationen der Branchenteil-
müssen eine genaue Beschreibung der auszustellenden Maschi-                   nehmer, von staatlichen Behörden aus dem In- und Ausland,
nentypen enthalten und aus Versicherungsgründen den Wert des                  Referenten und Vortragenden.

                                                                   Art. 5 - ANNAHME
Das Organisationskomitee entscheidet unanfechtbar und                          Antragsteller die Annahme per Einschreiben mit. Damit erhält
vollkommen selbständig über die Annahme der Anträge, mit der                   dieser als Teilnehmer samtliche von der vorliegenden
einzigen Pflicht, nur für die mindestens 60 Tage vor Eröffnungsda-             Geschäftsordnung vorgesehenen Rechte und Pflichten. Anträge
tum des Salons beim Organisator eingegangenen Anträge die                      von in Auflösung befindlichen Unternehmen werden nicht
Gründe für die Ablehnung anzugeben, sofern der Aussteller dies                 angenommen. Anträgen von Firmen, die sich in Liquidation
innerhalb 30 Tage nach Schließung des Salons formell beantragt.                befinden, können nicht stattgegeben werden.
Im Falle der positiven Entscheidung teilt der Organisator dem

                                                    ART. 6 – RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN
Der Teilnehmer, der aus gültigen und bewiesenen Gründen                        dem Anfangstermin der Ausstellung erfolgt, hat der
unerwartet außerstande ist, die Fachveranstaltung zu beschi-                   Teilnehmer abgesehen von jeglichem weiteren Recht und
cken, kann den Vertrag unter Beweis der Verhinderung kündi-                    Schaden des Veranstalters, neben der Anzahlung auch die
gen und die FEDERUNACOMA SURL per Einschreiben mit                             ganze Teilnahmequote zu entrichten.
Rückschein mindestens 60 Tage vor dem Ausstellungstermin                       In diesem Fall kann die FEDERUNACOMA SURL ohne weiteres
benachrichtigen, wobei der Veranstalter, abgesehen von                         über den Stand verfügen und Ihn auch anderen Ausstellern
jedem weiteren Recht und erlittenen Schaden, im Besitz der                     zuweisen.
Kaution bleibt. Falls besagte Mitteilung später als 60 Tage vor

                                                            ART. 7 - STANDZUWEISUNG
Die Zuteilung der Parkplätze und der auf zwei, drei oder vier Seiten           lern innerhalb und nicht später als 15 Tage vor Beginn der EIMA-
offenen Standflächen erfolgt nach ausschließlichem Ermessen des                Ausstellung mitgeteilt. Der Organisationsausschuß hat jederzeit das
Veranstalters. Anträge auf Zulassung werden in der Reihenfolge ihres            Recht, aus unvorhersehbaren Gründen oder in Fällen höherer Gewalt
Eingangs unter Berücksichtigung der Ziffer 4 behandelt. Firmen die              die Struktur und die Lage der Stände zu ändern. Der Aussteller hat in
nicht an früheren EIMA-Ausstellungen teilgenommen haben, wird                   diesen Fällen kein Recht auf Auflösung des Vertrags oder Schadense-
eine Ausstellungsfläche von höchstens 32 qm zugewiesen: besonde-               rsatz. Der Organisationsausschuß behält sich vor, auch nicht aus dem
re Ausnahmen können vom Organisationsausschuß bewilligt                         Lageplan ersichtliche Stände zuzuweisen. Der Messeverband behält
werden. Es ist nicht möglich, ganze Hallen einem Aussteller oder                sich das Recht vor, die nicht obenangeführten geplanten Ausstattu-
mehreren Unternehmen zuzuweisen, die einer Industriegruppe                     ngen oder Anlagen verändern oder erneuern zu lassen
angehören. Die endgültige Zuweisung der Stände wird den Ausstel-
Art. 8 – ÜBERGABE DER STÄNDE, ZUGANG ZUM MESEVIERTEL FÜR DEN AUF- UND ABBAU
Die Stände werden den Ausstellern gemäß dem Kalender übergeben,               erforderlichen technisch-professionellen Anforderungen erfüllen. Für
der im „Technischen Reglement der Veranstaltung“ angegeben wird.              den Zugang zum Messeviertel mit Fahrzeugen aller Art ist zusätzlich zur
Der Aufbau muss bis zum Tag vor der Eröffnung des Salons abgeschlos-          Akkreditierung über GATE die Registrierung über TERMINAL erforderlich,
sen werden; anderenfalls kann der Vertrag aufgrund von Nichterfüllung         das sowohl die Einfahrt, als auch die Verweildauer derselben regelt.
des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen von Art. 6 aufgelöst                   Sowohl der Service GATE, als auch der Service TERMINAL können über
werden. Der Zugang zum Messeviertel Bologna unterliegt an den Tagen           den reservierten Bereich der Website HYPERLINK "http://www.eima.it"
für den Auf- und Abbau der Registrierung über den Service GATE von            www.eima.it genutzt werden, der mit den vom Organisator gesendeten
BolognaFiere. In das System GATE müssen die Namen der Personen und            Zugangsdaten zugänglich ist. BolognaFiere und der Organisator können
die Fahrzeuge des ausstellenden Unternehmens sowie der aufbauenden            auch im Hinblick auf die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit weitere
Unternehmen und der Lieferanten, die für dasselbe Zugang zum Messe-           Kriterien für den Zugang zum Messeviertel während der Arbeiten für den
viertel benötigen, eingegeben werden. Der Aussteller ist dafür verant-        Auf- und Abbau festlegen.
wortlich, dass die Unternehmen, die für ihn im Messeviertel tätig sind, die

                                                         ART. 9 - NICHT BELEGTE STÄNDE
Die Standplätze, die innerhalb 13.00 Uhr des Eröffnungsvortags der            Form auch immer zu nutzen oder anderen Ausstellern ohne Ersatzlei-
EIMA noch unbelegten Stehen gelten als aufgegeben, so dass der                stungspflicht zuzuteilen.
Veranstalter befugt ist, frei darüber zu verfügen und sie in welcher

                                                             ART. 10 - AUSGESTALTUNG
Jegliche Art von Ausgestaltung, die nicht in den Technischen                  zivil-und strafrechtliche Verantwortung des Ausstellers bleibt auch in
Reglement der Veranstaltung vorgesehen ist, ist verboten. Die                 diesem Fall bestehen. BolognaFiere Spa und der Veranstalter können
Aussteller werden darüber informiert, daß aus Sicherheitsgründen              auch im Hinblick auf die Vorschriften für Arbeitssicherheit bestimmte
das Messegelände rechtlich zu den öffentlichen Lokalen gleichge-              Zugangskriterien zum Messegelände während der Aufbauarbeiten
stellt ist. Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, daß das Messegelän-          festlegen, Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge erlassen und/oder
de asl öffentliches Lokal gezählt wird und verpflichtet sich, die             Gebühren für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erheben. Die
entsprechenden Normen einzuhalten und alle Vorschriften und                   Nichteinhaltung der vorglienden Bestimmungen sowie der in den
Formalitäten zu erfüllen, die in den Dem “Technische Vorschrift”, dem         Teilnehmebedingungen aufgeführten Vorschriften berechtigt
“Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordruc-               BolognaFiere Spa zur Ergreifung von Vorsichtsmassnahmen
ke” vorgesehen sind. Die fehlende Abgabe an die Messeleitung der in           gegenüber einer Firma mit einer nicht ordnungsgemässen
den technischen Ausstellungsvorschriften und dem “Technische                  Feurverhütungsposition. Falls zusätzliche Vorkehrungen in bezug auf
Vorschrift”, dem “Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem                     die gesamte Sicherheit ergriffen werden, kann dies zur Belastung der
“Verschiedene Vordrucke” vorgesehenen Haftübernahmeerklärung                  zusätzlichen Kosten führen, die vorab mit mindestens € 300,00/pro
und der Dokumentation über Ausgestaltung, elektrische Anlagen                 Modul beziffert werden, oder zur Aufforderung, den Stand ganz oder
und, in ganz besonderem Maße, über die Brandverhütung, räumt                  teilweise abzubrechen, wobei gleichzeitig die Erklärung ausgespro-
dieser das Recht ein, den Stand zu schließen und geeignete Maß                chen wird, daß der Stand nicht benutzbar ist. Die Nichteinhaltung der
nahmen zur Wahrung der Sicherheitsbedingungen zu ergreifen; die               Sicherheitsvorschriften kann die Anzeige bei der Justizbehörde zur

                                                        ART. 11 - ÜBERGABE DER STÄNDE
Nach Beendigung der Veranstaltung (und nicht vorher) müssen die               Ausstellers und/oder seiner Beauftragten keine anderen Produkte und
Aussteller für die Abräumung und den Abtransport vom Messegelände             Material befinden, als die, die im Ausfahrtschein aufgeführt sind. Der
der von ihnen ausgestellten Produkte und des Ausstellungsmaterials            Veranstalter und BolognaFiere Spa übernehmen keinerlei Verantwor-
nach vorherigem Erhalt eines Ausfahrtscheins seitens der Messeveran-          tung für Waren, Material oder Gegenstände jeder Art, die ohne Aufsicht
stalter, sorgen. Auch wenn dieser Ausfahrtschein nur an die Aussteller        vom Aussteller auf dem Messegelande zurückgelassen werden. Im Fall
ausgegeben wird, die alle direkten und indirekten Verbindlichkeiten           der Nichteinhaltung der Abbauzeiten und/oder falls der Aussteller den
dem Veranstalter gegenüber beglichen haben, stellt er keine Quittung          Bereich nicht räumt, erteilt er Aussteller damit seine unwiderrufliche
für die Bezahlung der Beiträge dar, die sich auf die Teilnahme an der         Zustimmung zur Räumung durch den Organisator sowie zur Entsor-
Aussttellung beziehen und ist nur für das auf dem Schein selbst               gung des auf dem Stand verbliebenen Materials auf einer öffentlichen
angegebene Fahrzeug gültig. Die Räumung der Stände muß innerhalb              Deponie. Der Aussteller ist gehalten, sämtliche direkten und indirekten
des im "Technischen Regelung” angegebenen Termins stattfinden. Der            Kosten zu übernehmen, die für die Räumung aufgewendet werden, mit
Teilnehmer befugt den Veranstalter ausdrücklich dazu, zu kontrollieren,       einem Mindestbetrag von € 300,00 pro 16,00 m² Fläche, vorbehaltlich
daß sich bei der Abfahrt vom Messegelände in den Fahrzeugen des               der Vergütung des eventuellen größeren Schadens.
ART. 12 - ZUGANG ZUM MESSEVIERTEL AN DEN TAGEN DER VERANSTALTUNG
Die Ausstellung ist Besuchern mit gultigem Eintrittsausweis täglich          Eintrittskarten weitergibt. Außer dem ist er verantwortlich für das Verhal-
geöffnet. Die Messeleitung behählt sich die Festsetzung der                  ten seines eigenen Personals, der Hilfskräfte und Mitarbeiter bei der
Öffnungszeiten vor und kann diese Eventuell auch während der Dauer           Erfüllung der ihnen aufgetragenen Arbeiten. Innerhalb des Messeberei-
der laufenden Ausstellung ändern. Um Ausstellern und Personal den            chs besteht für jeden das absolute Verbot, Offerten oder Spenden
freien Zugang zum Messegelände zu gestatten, vergibt die Messeleitung        zugunsten staatlich anerkannter Institutionen zu fördern; Sammlungen
besondere Eintrittskarten. Die Ausgabe erfolgt nach dem im Merkblatt         sind verboten; ebenso verboten ist politische, religiöse oder anderweiti-
"Technische Regelung festgelegten Bestimmungen. Ihre Benutzung               ge Propaganda, sowie jede einem anderen Zweck als dem der Ausstel-
bedeutet die Annahme der bestehenden Regelung. Der Aussteller ist in         lung dienende Aktivität.
jedem Fall für das Verhalten der Personen verantwortlich, an die er die

            ART. 13 - BEWACHUNG GEGEN DIEBSTÄHLE, HAFTUNG FÜR DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN,
         AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DURCH BOLOGNAFIERE SPA, SCHADLOSHALTUNG, VERSICHERUNG

Während der Öffnungszeiten der Ausstellung muß der Aussteller seinen              c) Haftpflicht-Haftung gegenüber Arbeitnehmern des
eigenen Stand selbst überwachen oder von eigenem Personal überwa-                     Ausstellers: ein malige Maximalgarantie € 500.000,00.
chen lassen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den Messestellungsstand   Für oben genannte Versicherungsdeckungen gelten die Bedin-
während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten           gungen und Einschränkungen, die der Aussteller beim Organisa-
mit von ihm beauftragten Personal zu betreuen. Der Aussteller ist            tionssekretariat anfordern kann und die dem relevant Formular,
während der Gesamtdauer der Veranstaltung (Auf- und Abbauphase               verfügbar auf der Messewebseite. Besagte Versicherungsdeckun-
inbegriffen) der einzige verantwortliche Aufseher aller am Messestand        gen schließen nicht die Haftpflicht des Ausstellers für alle Risiken
vorhandener Materialien, Waren und Einrichtungsgegenstände. Als              aus, die nach dessen eigenem Ermessen nicht gewährleistet sein
verantwortlicher Aufseher des Messestands ist der Aussteller dazu            oder die unter vorstehendem Punkt genannten Deckungsgrenzen
verpflichtet, BolognaFiere Spa materiell und formell schadlos und für        überschreiten sollten. Der Aussteller hat für die zweckdienlichen
jeden Verlust, Schaden, Haftung sowie jede Form von Kosten und               Ergänzungsdeckungen selbst zu sorgen. Im Zusammenhang mit
Aufwendungen, rechtliche Kosten inbegriffen, die durch die Benutzung         dem installierten Videoüberwachungssystem nimmt der Ausstel-
des Messestand und der zugewiesenen Ausstellungsfläche entstehen,            ler insbesondere zur Kenntnis, daß im Diebstahlsfall die bezügli-
unbeschadet zu halten. Die Messeleitung stellt für die Dauer der Ausstel-    che polizeiliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Beendung
lung und während der für Ausgestaltung und Abräumung der Stände              der Messe bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen muß und
vorgesehenen Tage eine Tages-und Nachtaufsicht zur Verfügung, sie            daß der Schadenersatzanspruch durch eine Fristüberschreitung
übernimmt jedoch keinerlei Hatfung für etwaige Diebstähle und/oder           unwirksam werden kann. Zum Abschluß etwaiger Ergänzungsde-
Schäden die für den Aussteller entstehen können. Der Aussteller ist dem      ckungen kann der Aussteller das im relevant Formular benutzen.
Messeverband gegenüber für direkte und indirekte Schäden verantwort-         Der Aussteller verzichtet auf jeden Rückgriffsanspruch gegenüber
lich, die aus irgendwelchen Gründen ihm oder dem für ihn handelndem          allen anderen Ausstellern, de Organisationsausschuss und
Personal zuzuschreiben sind. (Hierin sind alle Schäden inbegriffen, die      BolognaFiere Spa. Der Aussteller verpflichtet sich in jedem Fall, in
durch die Ausrichtung der Stände, oder durch Anlagen hervorgerufen           die Ergänzungsdeckungen den Verzicht des Versicherungsträgers
werden können, die vom Aussteller selbst oder von ihm damit                  auf jede Art von Rückgriffsverfahren gegenüber den Ausstellern,
beaufragten Dritten ausgeführten werden. Dies gilt auch, wenn diese          dem Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa aufzu-
vorher von der Messeleitung überprüft worden sind). Der Ersatz der dem       nehmen, und hat diese - im Falle der Unterlassung - schadlos zu
Aussteller durch Diebstahl oder Beschädigung auch außerhalb der              halten für jedes ihnen gegenüber eingeleitete Verfahren. Nach
Öffnungszeit der Messehallen (inkl. der für den Auf- und Abbau der           Kenntnisnahme obiger Ausführungen befreit der Aussteller in
Stände vorgesehenen Tage) verursachten Schäden erfolgt mittels               jedem Fall (für sich und für seine Mitarbeiter oder Beauftragte)
Versicherungsdeckung Der Aussteller ist Nutznießer folgender vom             den Organisationsausschuss und Bologna-Fiere Spa ausdrücklich
Organisationsausschuss der Messe abgeschlossenen Versicherungen:             von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen, die sich auf
      a) Allrisk-Garantie, (inkl. Brand und Diebstahl) zur Deckung           der ihm zugeteilten Standfläche, beim Auf- und Abbau und an
          von Sachund Direktschäden an Einrichtung, Ausstattung,             den dort vorhandenen Dingen aus welchem Grund auch immer
          Ausrüstungen und Güter auf dem Stand, ausgenommen                  ereignen sollten, und übernimmt die Haftung auch gegenü
          Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä.- Deckung € 26.000,00             geschädigten Dritten für mögliche Schäden, die durch den Betrieb
          gänzliches Erstrisiko;                                             der Standfläche oder der Dort vorhandenen Dinge verursacht
      b) Haftpflicht-Haftung des Ausstellers gegenüber einem                 wurden und nicht entsprechend den oben genannten Bedingun-
          geschädigten Dritten: einmalige Maximalgarantie                    gen und Bestimmungen oder nicht durch den Aussteller selbst
          € 1.500.000,00;                                                    gedeckt worden sein sollten.
ART. 14 - GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN
Die ausgestellten Produkte und Waren dürfen, ebenso wie die              und Anlagen für den Land- und Gartenbau zu präsentieren, die
Stände, in denen sie ausgestellt sind, nicht ohne Genehmigung            den in Italien geltenden geistigen Eigentumsrechten gemäß dem
des jeweligen Ausstellers und der FEDERUNACOMA SURL fotogra-             Legislativdekret Nr. 30/2005 in der geänderten Fassung des
fiert, mit Fernsehkameras aufgenommen, abgezeichnet oder                 Legislativdekrets 13. August 2010, Nr. 131 entsprechen sowie den
anderweitig reproduziert werden. Diese letztere und BolognaFie-          gemeinschaftlichen       und       internationalen     Richtlinien,
re Spa behälten sich allerdings das Recht vor. Aufnahmen von             einschließlich der Industriedesigns gemäß Art. 2 des Gesetzes
Gesamt-und Teilaufnahmen und Innen-und Außenansichten                    22.4.1941,      Nr.   633.     Der     Verstoß     gegen     diese
anzufertigen oder anfertigen zu lassen, und sie kann die Verbrei-        Verpflichtungserklärung durch ihr widersprechendes Verhalten
tung und den Verkauft dieser Aufnahmen gestatten oder selbst             bewirkt die sofortige Schließung des Stands. Der Veranstalter
vornehmen. Die Aussteller verpflichten sich, an ihrem Stand              behält sich jede Maßnahme zum bestmöglichen Schutz der
ausschließlich Maschinen, Geräte, Komponenten, Technologien              Interessen der Messe und der anderen Aussteller vor.

                                                ART. 15 - VORÜBERGEHENDE EINFUHR
Die vorübergehende Einfuhr von Waren und Gütern ausländi-                "Technischen Regelung” und “Verschiedene Vordrucke” festge-
scher Herkunft als Musterstücke für die Ausstellung anläßlich der        legten Bestimmungen, unter Ausschluß jeglicher Haftung seitens
Messe erfolgt auf Kosten des Ausstellers durch die offizielle Spedi-     des Messeverbands und der FEDERUNACOMA SURL für die von
tionsfirma des Veranstalters und wird, entsprechend der im im            der Speditionsfirma ausgeführten Arbeiten vorgenommen.

                                       ART. 16 - TECHNISCHE HILFEN - DIENSTLEISTUNGEN
Auf Antrag der Aussteller und unter Berücksichtigung der und                 von Telefonapparaten kann nur von der Messeleitung beauftragten
“Allgemeine Sicherheitshinweise” und “Verschiedene Vordrucke”                Lieferfirma ausgeführt werden.
liefert die Messeleitung den Ausstellern elektrische Energie. Im           • Für alle Trägerarbeiten, Transport, Ladung und Entladung müssen
besonderen:                                                                  die Aussteller, sich ausschließlich der von der Messeleitung
   • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse                 damit beauftragten offiziellen Speditionsfirma bedienen.
      des elektrischen Systems oder der Wasserverteilung das System,     Die Zufahrt zu den Ausstellungshallen ist nur Fahrzeugen mit
      das von den Ausstellern, die Schalterkästen und Wassereingänge     Katalysatoren gestattet.
      gegründet wird, muss nur durch die Unternehmen durchgeführt        Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die "Dienstleistungen"
      werden, die von BolognaFiere Spa berechtigt werden, der ob         (sowohl diejeningen, die von der Messeleitung direkt in Pacht
      die Normen des "überprüft; Technische Regelungen der               vergeben werden als auch diejenigen in exklusiver Konzession)
      angemessenen und verschiedenen Formen Folder" werden               regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen der normalen Nutzung
      respektiert.                                                       dieser Dienstleistungen seitens der Benutzer darstellen, und daß
   • Die Standreinigung muss durch den vom Veranstalter und von          die Messeleitung, ebenso wie die Pächter und Konzessionäre,
      der BolognaFiere SpA autorisierten Dienstleister durchgeführt      keinerlei Haftung für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der
      werden.                                                            Ausführung der Dienstleistungen selbst übernehmen.
   • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse

                               ART. 17 - INFORMATIONSMATERIAL UND ORIENTERUNGSPLÄNE
Ohne Übernahme jeglicher eigener Verantwortung für eventuelle            an den Stand zuweisungen vorzunehmen. Die Aufnahme in den
Auslassungen oder Fehler behält sich der Messeveranstalter das           offiziellen Katalog ist gemäß Art. 4 in der Anmeldegebühr inbegrif-
Recht vor, die vom Aussteller im Antrag auf Teilnahme an der             fen. Die Produktion der Ausstellerfirma wird gratis auf drei
Veranstaltung gemachten Angaben über seine Produktion                    Katalogzeilen aufgeführt. Jede weitere Zeile kostet € 500,00. In
und/oder Dienstleistungen Informativ weiterzugeben, und zwar             jedem Fall muß der Austeller durch Ausfüllen des auf dem Einsch-
unter Benutzung der von ihm für geeignets gehalten Kommunika-            reibeantrags dafür freigelassenen Raums die notwendigen
tionsmittel- und Techniken. Die weitergegebenen Daten beziehen           Informationen geben, ebenso wie auf dem Vordruck, der bei
sich auf die mindestens 45 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung        Annahme des Antrags von der EIMA übersandt wird. Die FEDERU-
eingegangenen und angenommenen Einschreibungen. Der                      NACOMA SURL ist nicht für eventuelle Auslassungen oder
Veranstalter behält sich in jedem Falle das Recht vor Änderungen         Druckfehler im Katalog verantwortlich.

                                     ART. 18 - FORMEN DER WERBUNG GEGEN BEZAHLUNG
Außerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche kann jede Form von       von Werbung unterliegt den geltenden Bezahlungstarifen und für sie
Publizität und Werbung ausschließliche über den Messeveranstalter      müssen die entsprechenden Steuern entrichtet werden.
oder die Konzessionäre der Messeverwaltung geschehen. Diese Art
ART. 19 - PARKPLÄTZE
Solange freie Plätze verfügbar sind, haben die Aussteller das Recht,   der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können BolognaFiere
die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dies gilt               oder der Organisator das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen oder
ausschließlich für Fahrzeuge, die über eine von der Organisation       Wegfahrsperren anbringen lassen, auf Kosten des Ausstellers, der
ausgestellte Genehmigung verfügen. Ferner ist das Parken nur           eine Benachrichtigung erhält, sowie des Eigentümers des Fahrzeugs,
innerhalb der gekennzeichneten Stellplätze und nur während der         der gemeinschuldnerisch mit dem Aussteller für die entsprechenden
Öffnungszeiten des Messegeländes gestattet. Es ist strengstens         Kosten haftbar ist. Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen über einen
untersagt, Nutzfahrzeuge und Lastwagen aller Art im Inneren des        gültigen Ausweis für den Zugang zum Messegelände verfügen. Die
Messeviertels zu parken, auch nur für kurze Zeit. Es ist außerdem      Parkplätze werden nicht bewacht. Bolognafiere Spa und der Organi-
strengstens untersagt, nach der Schließungszeit des Messeviertels      sator sind nicht für die Bewachung des Fahrzeugs verantwortlich
Fahrzeuge außerhalb der gestatteten Parkplätze zu parken. Im Fall      und übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Diebstähle.

                                                           ART. 20 - VERBOTE
Während der Veranstaltung ist jeglicher Kraftahrzeugverkehr auf        Es ist untersagt, im Inneren des Messeviertels FERNGESTEUERTE
dem Messegelände untersagt.                                            LUFTFAHRZEUGE (Drohnen) zu benutzen. Eventuelle Abweichun-
Desgleichen ist das Parken von Lastwagen (auch wenn diese Leer         gen müssen bei der Direktion Operations von BolognaFiere
sind) und von Werbefahrzeugen ausdrücklich verboten. Das Stehen-       beantragt werden, die sich das Recht vorbehält, im Rahmen der
lassen von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf den          geltenden Bestimmungen die Möglichkeit der Nutzung zu zu
Plätzen im Freien ist ausdrücklich verboten.                           vereinbarenden Bedingungen zu bewerten.
Untersagt ist die Ausstellung von Produkten, die nicht unter die       Die Ausstellung von landwirtschaftlichen Erzeugenissen (auch
messespezifischen Warenkategorien fallen: in solchen Fällen ist der    Künstlichen) sowie von Gebrauchsgütern, die mit dem Betrieb der
Organisationsausschuss von Amts wegen befugt, die Produkte, die        Maschinen zusammenhängen (z.B. Futterballen, Getreide,
nicht unter die messespezifischen Warenkategorien fallen, zu entfer-   Baumstämme u.s.w.) ist verboten.
nen und dem Aussteller die entsprechenden Entfernungsund Lager-        Den Ausstellern ist jegliche Form von Werbung außerhalb des
kosten in Rechnung zu stellen. Der Organisationsausschuss ist zu       eigenen Stands und auf dem Messegelände untersagt. Die Vertei-
diesem Zweck ausdrücklich befugt, den Stand des Ausstellers auch       lung von Werbeschriften ist nur im eigenen Stand zulässig zulässig.
in dessen Abwesenheit zu betreten.                                     Die - auch nur teilweise - Untervermietung des zugewiesenen Stands
Weiterhin untersagt ist die Aufstellung von Schildern oder die         ist verboten.
Ausstellung von Warenmustern - auch nur zum Hinweis - von              Der Verkauf mit sofortiger Übergabe der ausgestellten Maschinen
Firmen, die nicht im Antrag auf Teilnahme angegeben und die nicht      und Ausrüstungen ist verboten.
auf der Ausstellung vertreten sind.                                    Nach Einholung der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen
Ohne vorherige Genehmigung seitens der Operations-Abteilung der        Genenhmigungen durch den Aussteller und
Messe ist jegliche Art von Shows und Unterhaltungsprogrammen           begrenzt auf die Dauer der Veranstaltung, ist innerhalb des
verboten, sofem sie nicht auf die Fläche innerhalb des eigenen         Zugewiesenen Stands der Verkauf von Werbeartikeln mit sofortiger
Stands beschränkt sind, oder zur Präsentation der Produkte dient.      Übergabe zulässig.
Den Ausstellern (autorisiert zum Abhalten von Shows und Entertai-      Audiovisuelle Geräte sind Ohne Ton zu benutzen.
nements) ist der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten          Die Benutzung des Markenzeichens EIMA ohne vorherige ausdrüc-
untersagt, deren Lautstärke von anderen Aussteller und von             kliche Genehmigung seitens des Organisators ist verboten.
Besuchern als lästig empfunden wird, da Geräuschemissionen den         Die ausgestellten Maschinen dürfen nicht in Betrieb gesetzt werden.
Grenzwert von 75 dBA nicht überschreiten dürfen. Eventuelle            Die Ausstellung von aufgeschnittenen und durch elektrische Geräte
Genehmigungen der Behörden für Gesundheit und öffentliche              bewegten Maschinen oder Maschinenteilen zur Demonstration der
Sicherheit sowie der zuständigen Behörden für die vorgenannten         mechanischen Technologie dieser Maschinen ist nur unter der
Initiativen gehen soweit erforderlich ausschließlich zu Lasten des     ausschließlichen Verantwortung des Ausstellers innerhalb der
Ausstellers. Der Organisationsausschuss wird während der Messe ein     Grenzen der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und nach vorhe-
Geräuschmonitoring-System zur unmittelbaren und unmissver-             riger Genehmigung des Projekts durch das Organisationskomitee
ständlichen Ermittlung der Aussteller aktivieren, die sich nicht an    zulässig.
nämliche Vorschrift halten, und die zu ihrer Einhaltung dienlichen     Der Organisator und die Messeleitung haften nicht für aufgestellte
Maßnahmen nach eigenem Ermessen ergreifen und u.a. auch die            Maschinen, die den geltenden Vorschriften über Unfallverhütung
übermäßig lauten Veranstaltungen verbieten oder im Falle hartnä-       nicht entsprechen.
ckiger Belästigungen die Stromzufuhr unterbrechen. Bei festgestell-    Die Vorführung von Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtun-
ten Verstößen gegen die Vorschrift oder durch andere Aussteller        gen für die Teile, die eine Gefahr für den Besucher darstellen können,
und/oder Besucher gestellten Schadenersat forderungen an den           ist verboten.
Organisationsausschuss infolge Zuwiderhandlungen gegen diese           In den Messehallen und den anderen geschlossenen Räumlichkeiten
Bestimmung hält sich dieser am Verursacher der Belästigung             des Messegeländes herrscht Rauchverbot.
schadlos.                                                              Die Verbote technischen Charakters aus Gründen der Sicherheit,
Innerhalb des Messegeländes ist die Verwendung eigener Gabelsta-       Hygiene, Verschmutzung im Allgemeinen für Personen und Dinge,
pler und Hubgeräte strikt untersagt, vorbehaltlich der von der         ebenso wie Verbote, die dazu dienen, Beschädigungen der bewegli-
Operativen Abteilung von BolognaFiere entsprechend den Techni-         chen und unbeweglichen Güter des Messegeländes und die
schen Messevorschriften erteilten Ausnahmebewillungen.                 Verletzung der entsprechenden Vorschriften zu verhindem, und die
                                                                                                                             Bitte umblättern
in der “Technische Vorschrift”, der “Allgemeine Sicherheitshinweise”       Organisator die in “Technische Vorschrift”, der “Allgemeine
und der “Verschiedene Vordrucke” enthalten sind, sind als                  Sicherheitshinweise” und der “Verschiedene Vordrucke” vorgesehe-
Bestendteil der vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen              nen Strafmaßnahmen anwenden und/oder den Teilnahmevertrag
zu verstehen; der Aussteller verpflichtet sich zu ihrer strikten Einhal-   ohne Gerichtsbescheid durch einfache schriftliche Mitteilung an den
tung. Eventuelle Abweichungen können von der technischen                   Aussteller im Stand aufgelöst werden. Dies bedeutet die sofortige
Direktion der Messeleitung ausschließich schriftlich erlassen              Schließung des Standes und die Zurückziehung der Dokumente, die
werden.                                                                    den Zutritt zum Messegelände erlauben; die vom Aussteller zu
Bei Nichteinhaltung auch nur eines der oben aufgeführten Verbote,          entrichtenden Vergütungen werden davon nicht berührt.
d.h. derjenigen, die in diesem Artikel aufgeführt sind, kann der

                ART. 21 - TERMINVERSCHIEBUNG, VERKLEINERUNG ODER ABSCHAFFUNG DER MESSE
Es ist beliebige des Organisators, Änderungen zu den Daten der             Ausstellern, im Verhätnis zu der von jedem einzelnen geleisteten
Entwicklung des Halls zu halen, ohne daß der Aussteller Anrecht auf        Summe, nach Abzug der Unkosten, die vertfügbare Restsumme
Vertragsrücktritt oder -auflösung hat und sich von den übernom-            zurückzahlen. In diesen Fällen muß die FEDERUNACOMA SURL die
menVerpflichtungen zurückziehen kann. Falls die Ausstellung aus            vorgenommenen Änderungen per Einschreiben, Telex oder
unvorhergesehenen Umständen oder aus höherer Gewalt nicht -                Telegramm mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der
oder nur teilweise - stattfinden kann, hat der Organisationsausschuß       Ausstellung mitteilen.
die Möglichkeit, die Zulassungsanträge zu annulieren und den

                                                         ART. 22 - BESTIMMUNGEN
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Organisation-                   das Recht vor, die Verantwortlichen zur nächsten EIMA-
sausschuß das Recht, den Verantwortlichen ohne Anerkennung                   Ausstellung nicht zuzulassen.
einer Rückzahlung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich

                                             ART. 23 - ÄNDERUNG DER MESSEORDNUNG
Der Veranstalter behält sich den Beschluß von Bestimmungen und               Bei Verstößen gegen die Verordnungen vorliegender Allgemei-
Vorschriften auch in Abweichung vorliegender Allgemeinen                     nen Messeordnung kann der Veranstalter den Ausschluß aus der
Messeordnung vor, die er im Sinne einer besseren Regelung der                Messeveranstaltung verfügen. In diesem Fall hat der davon betrof-
Messe und der entsprechenden Dienstleistungen für angemessen                 fene Aussteller kein Anrecht auf Rückerstattungen oder Ersatzlei-
befindet. Besagte Vorschriften und Bestimmungen sind mit vorlie-             stungen aus welchem Grund auch immer.
gender Geschäftsordnung gleichgestellt und deshalb verbindlich.

     ART. 24 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - WAHL DES WOHNSITZES - ANWENDBARE RECHTSNORMEN -
                   ITALIENISCHE RECHTSSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
Der Aussteller hat der Ausstellungsleitung gegenüber die Pflicht,            der Vorsorge, Versicherung und Steuer u.s.w.) entspricht. Der
sich an alle Vorschriften der Sicherheitsbehörden und an die                 Aussteller wählt sienen gesetzlichen Wohnsitz am Sitz des Messe-
eventuelle dem Messeverband gegenüber gesetzlich veranlaßten                 veranstalters und erkennt einzig und allein die italienische
Bestimmungen zur Brand- und unfallverhütung und der Aufsicht                 Gerichtsbarkeit und die Zustädigkeit des Gerichtsstandes Bologna
der dem Publikum zugängigen Lokale zu halten. Der Aussteller                 an. Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter der FEDERUNA-
und Dritte, die in seinem Namen auf dem Messegelände tätig sind,             COMA SURL, dem Aussteller und eventueller Dritter werden
müssen Personal mit abhängigem oder autonomen Arbeitsver-                    ausschließlich durch die italienischen Gesetze geregelt.
trag beschäftigen, der den geltenden Gesetzen (auf dem Gebiet

                                         ART. 25 - BEZIEHUNGEN ZUR BOLOGNAFIERE SPA
Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Messe auf dem Messe-              tensgrundsätze und gegen die entsprechenden Normen bewusst.
gelände der Autonomen Messegesellschaft Bologna stattfindet; er              Jedes Recht des Ausstellers geht einzig und allein zu Lasten des
verpflichet sich, die von dieser Gesellschaft erlassenen Bestim-             Veranstalters, während jede Verhaltensverpflichtung die vom
mungen einzuhalten und sie von seinen eigenen Angestellten                   Aussteller übernommen worden ist, auch die Messeleitung
und Mitarbeitern einhalten zu lassen. Der Aussteller erklärt, den            betrifft; diese ist deshalb, im Falle der Nichteinhaltung dieser
Verhaltenskodes von BolognaFiere Spa zur Kenntnis genommen                   Verpflichtungen, jeder eigenen Vorschriftsbestimung und jeder
zu haben, dem Inhalt in vollem Umfang beizupflichten und diesen              Gesetzesnorm dazu befugt, direkt und auch mit Hilfe des eigenen,
anzunehmen. Er ist sich etwaiger Konsequenzen und Strafgebüh-                auf dem Messegelände beschäftigten. Personals, einzugreifen.
ren bei Zuwiderhandlung gegen die vorgesehenen Verhal-
ART. 26 - VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
    Information des Betroffenen laut Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 und Einwilligungserklärung.
Die vom Betroffenen gelieferten Daten werden außerdem mit             BolognaFiere Spa beteiligt sind – an andere Rechtsträger aus der
Datenverarbeitungssystemen bearbeitet zu den in vorliegendem          Messebranche oder in der gleichen Branche tätige Rechtsträger
Teilnahmeantrag und in den Teilnahmeformularen angeführten            (Verbände oder Konsortien –
Zwecken, um die institutionellen Zielsetzungen und jede andere –      externe Datenbanken - Marktforschungen - usw.) – und an Interes-
auch nur verbundene oder zusätzliche – auf den Austausch von          senten an den von der Messe angesprochenen Wirtschaftssekto-
Gütern und Leistungen fokussierte - Aktivität des Veranstalters       ren. Die für die Datenverarbeitung zuständigen Rechtsinhaber
und der Gesellschaft BolognaFiere Spa zu verfolgen, inklusive der     sind sowohl der Veranstalter als auch BolognaFiere Spa zusam-
zur ordnungsgemäßen Messeverwaltung, zur online und offline           men mit einigen Gesellschaften der Gruppe BolognaFiere Spa mit
Veröffentlichung und zur Bewertung der Kundenzufriedenheit            Sitz in Bologna, Viale della Fiera 20, E-Mail: privacy@bolognafiere
erforderlichen Aktivitäten, sowie zu Handels- und Marketingzwe-       spa.it. Der Antragssteller kann sich Zugang zu seinen Daten
cken, zu statistischen und ähnlichen Zwecken, die eine Übermit-       beschaffen und die weiteren ihm nach Art. 7 des Gesetzesdekret
tlung und Verbreitung der Daten an in Italien und/oder im             Nr. 196/2003 zustehenden Rechte (Aktualisierung, Berichtigung,
Ausland tätige Dritte mit sich bringen können. Spezifische            Ergänzung usw.) ausüben und weitere Informationen beim Veran-
Sicherungsmaßnahmen werden angewandt, um die Gefahr eines             stalter auf der Internetseite www.eima.it und bei BolognaFiere Spa
Verlustes, einer unbefugten oder unsachgemäßen Verarbeitung           auf der Website www.bolognafiere spa.it\privacy anfragen. Die
der Daten und eines unbefugten Zugangs zu den Daten entspre-          Mitteilung der Daten und die Einwilligung zu ihrer Verarbeitung
chend den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 30.06.2003 Nr.             sind fakultativ, stellen jedoch eine notwendige Bedingung zum
196, Art. 31-33 34-36 auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verarbei-    Erbringen oben beschriebener Aktivitäten dar, so dass eine
tung kann deshalb sowohl direkt als auch über Dritte auf beliebige    Verweigerung bewirken kann, dass der Veranstalter den
Art und Weise erfolgen. Die Daten dürfen auch über die                Abschluss oder die Ausführung des Teilnahmevertrags verwei-
Staatsgrenzen hinaus verwendet und mitgeteilt – und auch an           gert. Nach Einsichtnahme in die laut Art. 13 des Gesetzesdekret Nr.
Dritte weitergegeben – werden im Zusammenhang mit allen mit           196/2003 erbrachte Information erteilt der Betroffene seine
der Messeveranstaltung verbundenen oder sich ihr anschließen-         Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
den Initiativen oder mit auf den Austausch von Gütern und             entsprechend vorstehend beschriebenen Bestimmungen, indem
Leistungen, die Gegenstand der Initiative selbst sind, fokussierten   er zum Zeichen der ausdrücklichen Zustimmung auch vorliegen-
Initiativen – und insbesondere an Dritte, die in welcher Form auch    der Klausel den Teilnahmeantrag unterzeichnet.
immer am Erbringen der Tätigkeiten des Veranstalters und von
AUFZEICHNUNGEN
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Italia - 00159 Roma - Via Venafro, 5 - Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370 - P.Iva 04227291004
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