ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN - Bologna, 7.-11. November 2018 INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU - Eima ...
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Organisiert von FEDERUNACOMA surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT UND GARTENBAU Bologna, 7.-11. November 2018
INTERNATIONALE AUSSTELLUNG VON MASCHINEN FÜR LANDWIRTSHAFT FEDERUNACOMA Surl Operativ - und Verwaltungstelle: Italia 00159 Roma - Via Venafro, 5 UND GARTENBAU Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370 Rechtssitz: 40127 Bologna - Via Aldo Moro, 64 - Torre I - P.Iva 04227291004 www.eima.it - eima@federunacoma.it Bologna 7. -11. November 2018 Organisiert von FEDERUNACOMA Surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa N.B. Unter dem Begriff "BOLOGNAFIERE SPA" wird der Fiere Internazionali di Bologna Spa verstanden, mit Sitz in Bologna (Italie), Viale della Fiera, 20. Unter dem Begriff "Organizzatore" (veranstalter) wird der FEDERUNACOMA SURL (G.m.b.H.) mit Sitz in Rom (Italie), Via Venafro, 5 verstanden. ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN EIMA INTERNATIONAL Art. 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die vom FEDERUNACOMA SURL veranstaltete Ausstellung von findet vom 7. bis 11. November. Statt Die Ausstellung ist täglich Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau-industrie EIMA ist von 9 bis 18,30 uhr auf dem Messegelände in Bologna geoffnet. eine Fachausstellung, deren Ziel ist, den italienischen und auslän- Öffnungszeiten für Eingeladene Besucher: 7 - 8 November. dischen Herstellern von Landmaschinen die Möglichkeit zu Besucher Eintrittskarte: € 60,00. Öffungszeiten für das Publikum: 9 geben, ihre Produktion auf einer hochqualifizierten und organisch - 10 - 11 November, Besucher Eintrittskarte: € 18,00. Besucher aus geordneten Ausstellung um Fachbesuchern, Journalisten und dem Ausland haben freien Eintritt zur Ausstellung. Auslandsdelegationen teilnehmen vorzustellen. Die EIMA 2018 Art. 2 - ZULASSUNG ZUR AUSSTELLUNG Die Ausstellung ist in- und ausländischen Herstellern von maschi- ein Vertreter, der mehrere ausländische Firmen vertritt, an der nen für Landwirtschaft und Gartenbau vorbehalten, die sich Ausstellung teilnehmen, muß er für jede der betreffenden Firmen verpflichten, ausschließlich von Ihnen selbst produzierte Maschi- einen gesonderten Zulassungsantrag stellen. Die Organisation nen auszustellen; Händlerfirmen sind nicht zugelassen. Ausländi- behält sich die Möglichkeit vor, im Ausstellungsraum auch Perso- sche Firmen, die sich nicht unmittelbar an der Ausstellung beteili- nen zuzulassen, die in den vorhergegangenen Paragraphen nicht gen, können über ihre Vertreter zugelassen werden unter der erwähnt wurden und auch von der Ausstellung bestimmte Voraussetzung, daß diese im Namen der vertretenen Firma Dienstleistungen auszuschließen, wie auch Produkte, Muster oder ausstellen; falls eine ausländische Firma mehr als einen Vertreter Dienstleistungen von mehreren Messeständen desselben Waren- hat, kann sie nur einen Stand jedes Warensektor belegen. Möchte sektors. Art. 3 - WARENSEKTOREN Die Ausstellung der Maschinen auf der EIMA muß folgender XIV Verschiedene Maschinen für die Landwirtschaft, die Aufzucht Unterteilung des Ausstellungsgelände nach Warengruppen und die Stallreinigung, Maschinen und Ausrüstung für folgen, zu deren Einhaltung die Aussteller sich verpflichten: erneuerbare Energien in der Landwirtschaft. I Verbrennungsmotoren II Maschinen zur Urbarmachung des Bodens und zur SEKTORÜBERGREIFENDE STÄNDE - Firmen oder Unter- Aufforstung nehmensgruppen, die Maschinen und Geräte verschiedener III Traktoren, Motorhackmaschinen, Motormähmaschinen, Warengruppen, wie auch verschiedener Marken ausstellen, Mehrzweckfahrzeuge und Motorhacken können einen Antrag auf gemeinsame Ausstellung an einem IV Bodenbearbeitungs-, samen und Düngemaschinen einzigen Stand stellen. Es darf jeweils nur ein Exemplar eines V Pflanzen- und Pflanzenkulturnmaschinen Maschinenmodells ausgestellt werden. VI Maschinen für Bewässerung Die Ausstellungsfläche wird in dem für die auszustellenden VII Erntemaschinen Maschinen tatsächlich benötigtem Umfang zugeteilt, und so weit VIII Maschinen für erste Verarbeitung und Konservierung der wie möglich, unter Berücksichtigung der Ausmaße der auszustel- Produkte lenden Maschinen. Der Aussteller kann in jedem Warensektor nur IX Maschinen für die Tierhaltung einen Stand belegen. Der Standort der Warenklassen in den X Maschinen für die Agrarindustrie Messehallen von BolognaFiere Spa wird nach ausschließlichem XI Maschinen für den Transport der Produkte Ermessen des Veranstalters bestimmt. XII Einzelteile, Zubehör und Ersatzteile XIII Gartenbaumaschinen kleine Hand- und Motorgeräte
Art. 4 - TEILNAHME AN DER AUSSTELLUNG Anträge für die Zulassung zu der Ausstellung müssen auf dem von der Ausstellungsguts angeben. Einbegriffen in der Teilnahmegebuhr FEDERUNACOMA SURL vorgedrucktem Formular per Einschreiben sind folgende Leistungen: Allrisk Versicherung gemäß Kurier oder Eigenhängid eingereicht werden. Das Unterschreiben des nachstehendem Artikel 13; Stromanschluss, Prufung und Zulassungsantrags stellt für die antragstellende Firma eine unwiderrufli- pauschaler Stromverbrauch bis zu 2 kW; Standreinigung bis zu che Verpflichtung zur Einhaltung der vorliegende "Allgemeinen 64 qm, Für die Stände mit größerer Fläche wird am Ende der Bedingungen" dar ebenso wie zur Einhaltung der "Technischen Veranstaltung ein Betrag von Euro 2,80 quadratmeter Regelung der Veranstaltung" und der in dem dem “Allgemeine berechnet, die 64 m2 übersteigt; Prüfung der Angemessenheit Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordrucke” einthaltenen und Tauglichkeit der technischen Dokumentation der Gabelsta- Bestimmungen und jeder anderen Norm, die die Organisation und den pler und anderer Schleppfahrzeuge, die Eigentum des Ausstel- Ablauf der Ausstellung und das Messegelande betreffen. Die Ausstel- lers oder der Ausstattungs- und Lieferfirmen sind, die in seinem lungsflächen werden bis zur Erschöpfung des zur Verfgügung stehen- Auftrag Zugang zum Messegelände haben werden; Zugangs- den Ausstellungsgeländes zugewiesen. Die Zulassungsanträge und Parkausweise fur Aussteller; 100 Einladungen; Entrichtung können endgültig nur angenommen werden, wenn sie vollständig der Gemeindewerbesteuer; Aufnahme in den offiziellen ausgefüllt sind und Ihnen eine verpflichtende Anzahlung beiliegt. Messekatalog, geregelt durch nachstehenden Artikel 17; Der Restbetrag muß spätestens 45 Tage vor Beginn der Ausstel- Aufnahme in den online Katalog auf der Website. Die Gebuhren lung an die FEDERUNACOMA SURL überwiesen werden. Wird der pro Quadratmeter beinhalten den Mietpreis der Ausstel- Restbetrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen, wird lungsfläche, inkl. der ausdrucklich in den Allgemeinen der schon angezahlte Betrag als Konventionalstrafe zurückbehal- Teilnahmebedingungen und in der Technischen Messeordnung ten und die FEDERUNACOMA SURL ist von allen eingegangenen angefuhrten Leistungen sowie der vom Organisationsausschuss Verpflichtungen entbunden. Die Vertreter ausländischer Herstel- anlässlich Tagungen, Konferenzen, feierlichen und mondänen lerfirmen müssen eine ausdrückliche Genehmingung der Firma Events im Programm vorgesehenen Rahmenveranstaltungen, zur Teilnahme an der EIMA vorlegen. Die Zulassungsanträge darunter der Empfang von Delegationen der Branchenteil- müssen eine genaue Beschreibung der auszustellenden Maschi- nehmer, von staatlichen Behörden aus dem In- und Ausland, nentypen enthalten und aus Versicherungsgründen den Wert des Referenten und Vortragenden. Art. 5 - ANNAHME Das Organisationskomitee entscheidet unanfechtbar und Antragsteller die Annahme per Einschreiben mit. Damit erhält vollkommen selbständig über die Annahme der Anträge, mit der dieser als Teilnehmer samtliche von der vorliegenden einzigen Pflicht, nur für die mindestens 60 Tage vor Eröffnungsda- Geschäftsordnung vorgesehenen Rechte und Pflichten. Anträge tum des Salons beim Organisator eingegangenen Anträge die von in Auflösung befindlichen Unternehmen werden nicht Gründe für die Ablehnung anzugeben, sofern der Aussteller dies angenommen. Anträgen von Firmen, die sich in Liquidation innerhalb 30 Tage nach Schließung des Salons formell beantragt. befinden, können nicht stattgegeben werden. Im Falle der positiven Entscheidung teilt der Organisator dem ART. 6 – RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN Der Teilnehmer, der aus gültigen und bewiesenen Gründen dem Anfangstermin der Ausstellung erfolgt, hat der unerwartet außerstande ist, die Fachveranstaltung zu beschi- Teilnehmer abgesehen von jeglichem weiteren Recht und cken, kann den Vertrag unter Beweis der Verhinderung kündi- Schaden des Veranstalters, neben der Anzahlung auch die gen und die FEDERUNACOMA SURL per Einschreiben mit ganze Teilnahmequote zu entrichten. Rückschein mindestens 60 Tage vor dem Ausstellungstermin In diesem Fall kann die FEDERUNACOMA SURL ohne weiteres benachrichtigen, wobei der Veranstalter, abgesehen von über den Stand verfügen und Ihn auch anderen Ausstellern jedem weiteren Recht und erlittenen Schaden, im Besitz der zuweisen. Kaution bleibt. Falls besagte Mitteilung später als 60 Tage vor ART. 7 - STANDZUWEISUNG Die Zuteilung der Parkplätze und der auf zwei, drei oder vier Seiten lern innerhalb und nicht später als 15 Tage vor Beginn der EIMA- offenen Standflächen erfolgt nach ausschließlichem Ermessen des Ausstellung mitgeteilt. Der Organisationsausschuß hat jederzeit das Veranstalters. Anträge auf Zulassung werden in der Reihenfolge ihres Recht, aus unvorhersehbaren Gründen oder in Fällen höherer Gewalt Eingangs unter Berücksichtigung der Ziffer 4 behandelt. Firmen die die Struktur und die Lage der Stände zu ändern. Der Aussteller hat in nicht an früheren EIMA-Ausstellungen teilgenommen haben, wird diesen Fällen kein Recht auf Auflösung des Vertrags oder Schadense- eine Ausstellungsfläche von höchstens 32 qm zugewiesen: besonde- rsatz. Der Organisationsausschuß behält sich vor, auch nicht aus dem re Ausnahmen können vom Organisationsausschuß bewilligt Lageplan ersichtliche Stände zuzuweisen. Der Messeverband behält werden. Es ist nicht möglich, ganze Hallen einem Aussteller oder sich das Recht vor, die nicht obenangeführten geplanten Ausstattu- mehreren Unternehmen zuzuweisen, die einer Industriegruppe ngen oder Anlagen verändern oder erneuern zu lassen angehören. Die endgültige Zuweisung der Stände wird den Ausstel-
Art. 8 – ÜBERGABE DER STÄNDE, ZUGANG ZUM MESEVIERTEL FÜR DEN AUF- UND ABBAU Die Stände werden den Ausstellern gemäß dem Kalender übergeben, erforderlichen technisch-professionellen Anforderungen erfüllen. Für der im „Technischen Reglement der Veranstaltung“ angegeben wird. den Zugang zum Messeviertel mit Fahrzeugen aller Art ist zusätzlich zur Der Aufbau muss bis zum Tag vor der Eröffnung des Salons abgeschlos- Akkreditierung über GATE die Registrierung über TERMINAL erforderlich, sen werden; anderenfalls kann der Vertrag aufgrund von Nichterfüllung das sowohl die Einfahrt, als auch die Verweildauer derselben regelt. des Teilnehmers gemäß den Bestimmungen von Art. 6 aufgelöst Sowohl der Service GATE, als auch der Service TERMINAL können über werden. Der Zugang zum Messeviertel Bologna unterliegt an den Tagen den reservierten Bereich der Website HYPERLINK "http://www.eima.it" für den Auf- und Abbau der Registrierung über den Service GATE von www.eima.it genutzt werden, der mit den vom Organisator gesendeten BolognaFiere. In das System GATE müssen die Namen der Personen und Zugangsdaten zugänglich ist. BolognaFiere und der Organisator können die Fahrzeuge des ausstellenden Unternehmens sowie der aufbauenden auch im Hinblick auf die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit weitere Unternehmen und der Lieferanten, die für dasselbe Zugang zum Messe- Kriterien für den Zugang zum Messeviertel während der Arbeiten für den viertel benötigen, eingegeben werden. Der Aussteller ist dafür verant- Auf- und Abbau festlegen. wortlich, dass die Unternehmen, die für ihn im Messeviertel tätig sind, die ART. 9 - NICHT BELEGTE STÄNDE Die Standplätze, die innerhalb 13.00 Uhr des Eröffnungsvortags der Form auch immer zu nutzen oder anderen Ausstellern ohne Ersatzlei- EIMA noch unbelegten Stehen gelten als aufgegeben, so dass der stungspflicht zuzuteilen. Veranstalter befugt ist, frei darüber zu verfügen und sie in welcher ART. 10 - AUSGESTALTUNG Jegliche Art von Ausgestaltung, die nicht in den Technischen zivil-und strafrechtliche Verantwortung des Ausstellers bleibt auch in Reglement der Veranstaltung vorgesehen ist, ist verboten. Die diesem Fall bestehen. BolognaFiere Spa und der Veranstalter können Aussteller werden darüber informiert, daß aus Sicherheitsgründen auch im Hinblick auf die Vorschriften für Arbeitssicherheit bestimmte das Messegelände rechtlich zu den öffentlichen Lokalen gleichge- Zugangskriterien zum Messegelände während der Aufbauarbeiten stellt ist. Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, daß das Messegelän- festlegen, Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge erlassen und/oder de asl öffentliches Lokal gezählt wird und verpflichtet sich, die Gebühren für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge erheben. Die entsprechenden Normen einzuhalten und alle Vorschriften und Nichteinhaltung der vorglienden Bestimmungen sowie der in den Formalitäten zu erfüllen, die in den Dem “Technische Vorschrift”, dem Teilnehmebedingungen aufgeführten Vorschriften berechtigt “Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem “Verschiedene Vordruc- BolognaFiere Spa zur Ergreifung von Vorsichtsmassnahmen ke” vorgesehen sind. Die fehlende Abgabe an die Messeleitung der in gegenüber einer Firma mit einer nicht ordnungsgemässen den technischen Ausstellungsvorschriften und dem “Technische Feurverhütungsposition. Falls zusätzliche Vorkehrungen in bezug auf Vorschrift”, dem “Allgemeine Sicherheitshinweise” und dem die gesamte Sicherheit ergriffen werden, kann dies zur Belastung der “Verschiedene Vordrucke” vorgesehenen Haftübernahmeerklärung zusätzlichen Kosten führen, die vorab mit mindestens € 300,00/pro und der Dokumentation über Ausgestaltung, elektrische Anlagen Modul beziffert werden, oder zur Aufforderung, den Stand ganz oder und, in ganz besonderem Maße, über die Brandverhütung, räumt teilweise abzubrechen, wobei gleichzeitig die Erklärung ausgespro- dieser das Recht ein, den Stand zu schließen und geeignete Maß chen wird, daß der Stand nicht benutzbar ist. Die Nichteinhaltung der nahmen zur Wahrung der Sicherheitsbedingungen zu ergreifen; die Sicherheitsvorschriften kann die Anzeige bei der Justizbehörde zur ART. 11 - ÜBERGABE DER STÄNDE Nach Beendigung der Veranstaltung (und nicht vorher) müssen die Ausstellers und/oder seiner Beauftragten keine anderen Produkte und Aussteller für die Abräumung und den Abtransport vom Messegelände Material befinden, als die, die im Ausfahrtschein aufgeführt sind. Der der von ihnen ausgestellten Produkte und des Ausstellungsmaterials Veranstalter und BolognaFiere Spa übernehmen keinerlei Verantwor- nach vorherigem Erhalt eines Ausfahrtscheins seitens der Messeveran- tung für Waren, Material oder Gegenstände jeder Art, die ohne Aufsicht stalter, sorgen. Auch wenn dieser Ausfahrtschein nur an die Aussteller vom Aussteller auf dem Messegelande zurückgelassen werden. Im Fall ausgegeben wird, die alle direkten und indirekten Verbindlichkeiten der Nichteinhaltung der Abbauzeiten und/oder falls der Aussteller den dem Veranstalter gegenüber beglichen haben, stellt er keine Quittung Bereich nicht räumt, erteilt er Aussteller damit seine unwiderrufliche für die Bezahlung der Beiträge dar, die sich auf die Teilnahme an der Zustimmung zur Räumung durch den Organisator sowie zur Entsor- Aussttellung beziehen und ist nur für das auf dem Schein selbst gung des auf dem Stand verbliebenen Materials auf einer öffentlichen angegebene Fahrzeug gültig. Die Räumung der Stände muß innerhalb Deponie. Der Aussteller ist gehalten, sämtliche direkten und indirekten des im "Technischen Regelung” angegebenen Termins stattfinden. Der Kosten zu übernehmen, die für die Räumung aufgewendet werden, mit Teilnehmer befugt den Veranstalter ausdrücklich dazu, zu kontrollieren, einem Mindestbetrag von € 300,00 pro 16,00 m² Fläche, vorbehaltlich daß sich bei der Abfahrt vom Messegelände in den Fahrzeugen des der Vergütung des eventuellen größeren Schadens.
ART. 12 - ZUGANG ZUM MESSEVIERTEL AN DEN TAGEN DER VERANSTALTUNG Die Ausstellung ist Besuchern mit gultigem Eintrittsausweis täglich Eintrittskarten weitergibt. Außer dem ist er verantwortlich für das Verhal- geöffnet. Die Messeleitung behählt sich die Festsetzung der ten seines eigenen Personals, der Hilfskräfte und Mitarbeiter bei der Öffnungszeiten vor und kann diese Eventuell auch während der Dauer Erfüllung der ihnen aufgetragenen Arbeiten. Innerhalb des Messeberei- der laufenden Ausstellung ändern. Um Ausstellern und Personal den chs besteht für jeden das absolute Verbot, Offerten oder Spenden freien Zugang zum Messegelände zu gestatten, vergibt die Messeleitung zugunsten staatlich anerkannter Institutionen zu fördern; Sammlungen besondere Eintrittskarten. Die Ausgabe erfolgt nach dem im Merkblatt sind verboten; ebenso verboten ist politische, religiöse oder anderweiti- "Technische Regelung festgelegten Bestimmungen. Ihre Benutzung ge Propaganda, sowie jede einem anderen Zweck als dem der Ausstel- bedeutet die Annahme der bestehenden Regelung. Der Aussteller ist in lung dienende Aktivität. jedem Fall für das Verhalten der Personen verantwortlich, an die er die ART. 13 - BEWACHUNG GEGEN DIEBSTÄHLE, HAFTUNG FÜR DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN, AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DURCH BOLOGNAFIERE SPA, SCHADLOSHALTUNG, VERSICHERUNG Während der Öffnungszeiten der Ausstellung muß der Aussteller seinen c) Haftpflicht-Haftung gegenüber Arbeitnehmern des eigenen Stand selbst überwachen oder von eigenem Personal überwa- Ausstellers: ein malige Maximalgarantie € 500.000,00. chen lassen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den Messestellungsstand Für oben genannte Versicherungsdeckungen gelten die Bedin- während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten gungen und Einschränkungen, die der Aussteller beim Organisa- mit von ihm beauftragten Personal zu betreuen. Der Aussteller ist tionssekretariat anfordern kann und die dem relevant Formular, während der Gesamtdauer der Veranstaltung (Auf- und Abbauphase verfügbar auf der Messewebseite. Besagte Versicherungsdeckun- inbegriffen) der einzige verantwortliche Aufseher aller am Messestand gen schließen nicht die Haftpflicht des Ausstellers für alle Risiken vorhandener Materialien, Waren und Einrichtungsgegenstände. Als aus, die nach dessen eigenem Ermessen nicht gewährleistet sein verantwortlicher Aufseher des Messestands ist der Aussteller dazu oder die unter vorstehendem Punkt genannten Deckungsgrenzen verpflichtet, BolognaFiere Spa materiell und formell schadlos und für überschreiten sollten. Der Aussteller hat für die zweckdienlichen jeden Verlust, Schaden, Haftung sowie jede Form von Kosten und Ergänzungsdeckungen selbst zu sorgen. Im Zusammenhang mit Aufwendungen, rechtliche Kosten inbegriffen, die durch die Benutzung dem installierten Videoüberwachungssystem nimmt der Ausstel- des Messestand und der zugewiesenen Ausstellungsfläche entstehen, ler insbesondere zur Kenntnis, daß im Diebstahlsfall die bezügli- unbeschadet zu halten. Die Messeleitung stellt für die Dauer der Ausstel- che polizeiliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Beendung lung und während der für Ausgestaltung und Abräumung der Stände der Messe bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen muß und vorgesehenen Tage eine Tages-und Nachtaufsicht zur Verfügung, sie daß der Schadenersatzanspruch durch eine Fristüberschreitung übernimmt jedoch keinerlei Hatfung für etwaige Diebstähle und/oder unwirksam werden kann. Zum Abschluß etwaiger Ergänzungsde- Schäden die für den Aussteller entstehen können. Der Aussteller ist dem ckungen kann der Aussteller das im relevant Formular benutzen. Messeverband gegenüber für direkte und indirekte Schäden verantwort- Der Aussteller verzichtet auf jeden Rückgriffsanspruch gegenüber lich, die aus irgendwelchen Gründen ihm oder dem für ihn handelndem allen anderen Ausstellern, de Organisationsausschuss und Personal zuzuschreiben sind. (Hierin sind alle Schäden inbegriffen, die BolognaFiere Spa. Der Aussteller verpflichtet sich in jedem Fall, in durch die Ausrichtung der Stände, oder durch Anlagen hervorgerufen die Ergänzungsdeckungen den Verzicht des Versicherungsträgers werden können, die vom Aussteller selbst oder von ihm damit auf jede Art von Rückgriffsverfahren gegenüber den Ausstellern, beaufragten Dritten ausgeführten werden. Dies gilt auch, wenn diese dem Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa aufzu- vorher von der Messeleitung überprüft worden sind). Der Ersatz der dem nehmen, und hat diese - im Falle der Unterlassung - schadlos zu Aussteller durch Diebstahl oder Beschädigung auch außerhalb der halten für jedes ihnen gegenüber eingeleitete Verfahren. Nach Öffnungszeit der Messehallen (inkl. der für den Auf- und Abbau der Kenntnisnahme obiger Ausführungen befreit der Aussteller in Stände vorgesehenen Tage) verursachten Schäden erfolgt mittels jedem Fall (für sich und für seine Mitarbeiter oder Beauftragte) Versicherungsdeckung Der Aussteller ist Nutznießer folgender vom den Organisationsausschuss und Bologna-Fiere Spa ausdrücklich Organisationsausschuss der Messe abgeschlossenen Versicherungen: von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen, die sich auf a) Allrisk-Garantie, (inkl. Brand und Diebstahl) zur Deckung der ihm zugeteilten Standfläche, beim Auf- und Abbau und an von Sachund Direktschäden an Einrichtung, Ausstattung, den dort vorhandenen Dingen aus welchem Grund auch immer Ausrüstungen und Güter auf dem Stand, ausgenommen ereignen sollten, und übernimmt die Haftung auch gegenü Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä.- Deckung € 26.000,00 geschädigten Dritten für mögliche Schäden, die durch den Betrieb gänzliches Erstrisiko; der Standfläche oder der Dort vorhandenen Dinge verursacht b) Haftpflicht-Haftung des Ausstellers gegenüber einem wurden und nicht entsprechend den oben genannten Bedingun- geschädigten Dritten: einmalige Maximalgarantie gen und Bestimmungen oder nicht durch den Aussteller selbst € 1.500.000,00; gedeckt worden sein sollten.
ART. 14 - GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN Die ausgestellten Produkte und Waren dürfen, ebenso wie die und Anlagen für den Land- und Gartenbau zu präsentieren, die Stände, in denen sie ausgestellt sind, nicht ohne Genehmigung den in Italien geltenden geistigen Eigentumsrechten gemäß dem des jeweligen Ausstellers und der FEDERUNACOMA SURL fotogra- Legislativdekret Nr. 30/2005 in der geänderten Fassung des fiert, mit Fernsehkameras aufgenommen, abgezeichnet oder Legislativdekrets 13. August 2010, Nr. 131 entsprechen sowie den anderweitig reproduziert werden. Diese letztere und BolognaFie- gemeinschaftlichen und internationalen Richtlinien, re Spa behälten sich allerdings das Recht vor. Aufnahmen von einschließlich der Industriedesigns gemäß Art. 2 des Gesetzes Gesamt-und Teilaufnahmen und Innen-und Außenansichten 22.4.1941, Nr. 633. Der Verstoß gegen diese anzufertigen oder anfertigen zu lassen, und sie kann die Verbrei- Verpflichtungserklärung durch ihr widersprechendes Verhalten tung und den Verkauft dieser Aufnahmen gestatten oder selbst bewirkt die sofortige Schließung des Stands. Der Veranstalter vornehmen. Die Aussteller verpflichten sich, an ihrem Stand behält sich jede Maßnahme zum bestmöglichen Schutz der ausschließlich Maschinen, Geräte, Komponenten, Technologien Interessen der Messe und der anderen Aussteller vor. ART. 15 - VORÜBERGEHENDE EINFUHR Die vorübergehende Einfuhr von Waren und Gütern ausländi- "Technischen Regelung” und “Verschiedene Vordrucke” festge- scher Herkunft als Musterstücke für die Ausstellung anläßlich der legten Bestimmungen, unter Ausschluß jeglicher Haftung seitens Messe erfolgt auf Kosten des Ausstellers durch die offizielle Spedi- des Messeverbands und der FEDERUNACOMA SURL für die von tionsfirma des Veranstalters und wird, entsprechend der im im der Speditionsfirma ausgeführten Arbeiten vorgenommen. ART. 16 - TECHNISCHE HILFEN - DIENSTLEISTUNGEN Auf Antrag der Aussteller und unter Berücksichtigung der und von Telefonapparaten kann nur von der Messeleitung beauftragten “Allgemeine Sicherheitshinweise” und “Verschiedene Vordrucke” Lieferfirma ausgeführt werden. liefert die Messeleitung den Ausstellern elektrische Energie. Im • Für alle Trägerarbeiten, Transport, Ladung und Entladung müssen besonderen: die Aussteller, sich ausschließlich der von der Messeleitung • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse damit beauftragten offiziellen Speditionsfirma bedienen. des elektrischen Systems oder der Wasserverteilung das System, Die Zufahrt zu den Ausstellungshallen ist nur Fahrzeugen mit das von den Ausstellern, die Schalterkästen und Wassereingänge Katalysatoren gestattet. gegründet wird, muss nur durch die Unternehmen durchgeführt Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die "Dienstleistungen" werden, die von BolognaFiere Spa berechtigt werden, der ob (sowohl diejeningen, die von der Messeleitung direkt in Pacht die Normen des "überprüft; Technische Regelungen der vergeben werden als auch diejenigen in exklusiver Konzession) angemessenen und verschiedenen Formen Folder" werden regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen der normalen Nutzung respektiert. dieser Dienstleistungen seitens der Benutzer darstellen, und daß • Die Standreinigung muss durch den vom Veranstalter und von die Messeleitung, ebenso wie die Pächter und Konzessionäre, der BolognaFiere SpA autorisierten Dienstleister durchgeführt keinerlei Haftung für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der werden. Ausführung der Dienstleistungen selbst übernehmen. • Der Verbindungen und die Unterbrechungen der Anschlüsse ART. 17 - INFORMATIONSMATERIAL UND ORIENTERUNGSPLÄNE Ohne Übernahme jeglicher eigener Verantwortung für eventuelle an den Stand zuweisungen vorzunehmen. Die Aufnahme in den Auslassungen oder Fehler behält sich der Messeveranstalter das offiziellen Katalog ist gemäß Art. 4 in der Anmeldegebühr inbegrif- Recht vor, die vom Aussteller im Antrag auf Teilnahme an der fen. Die Produktion der Ausstellerfirma wird gratis auf drei Veranstaltung gemachten Angaben über seine Produktion Katalogzeilen aufgeführt. Jede weitere Zeile kostet € 500,00. In und/oder Dienstleistungen Informativ weiterzugeben, und zwar jedem Fall muß der Austeller durch Ausfüllen des auf dem Einsch- unter Benutzung der von ihm für geeignets gehalten Kommunika- reibeantrags dafür freigelassenen Raums die notwendigen tionsmittel- und Techniken. Die weitergegebenen Daten beziehen Informationen geben, ebenso wie auf dem Vordruck, der bei sich auf die mindestens 45 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung Annahme des Antrags von der EIMA übersandt wird. Die FEDERU- eingegangenen und angenommenen Einschreibungen. Der NACOMA SURL ist nicht für eventuelle Auslassungen oder Veranstalter behält sich in jedem Falle das Recht vor Änderungen Druckfehler im Katalog verantwortlich. ART. 18 - FORMEN DER WERBUNG GEGEN BEZAHLUNG Außerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche kann jede Form von von Werbung unterliegt den geltenden Bezahlungstarifen und für sie Publizität und Werbung ausschließliche über den Messeveranstalter müssen die entsprechenden Steuern entrichtet werden. oder die Konzessionäre der Messeverwaltung geschehen. Diese Art
ART. 19 - PARKPLÄTZE Solange freie Plätze verfügbar sind, haben die Aussteller das Recht, der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können BolognaFiere die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dies gilt oder der Organisator das Fahrzeug vom Parkplatz abschleppen oder ausschließlich für Fahrzeuge, die über eine von der Organisation Wegfahrsperren anbringen lassen, auf Kosten des Ausstellers, der ausgestellte Genehmigung verfügen. Ferner ist das Parken nur eine Benachrichtigung erhält, sowie des Eigentümers des Fahrzeugs, innerhalb der gekennzeichneten Stellplätze und nur während der der gemeinschuldnerisch mit dem Aussteller für die entsprechenden Öffnungszeiten des Messegeländes gestattet. Es ist strengstens Kosten haftbar ist. Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen über einen untersagt, Nutzfahrzeuge und Lastwagen aller Art im Inneren des gültigen Ausweis für den Zugang zum Messegelände verfügen. Die Messeviertels zu parken, auch nur für kurze Zeit. Es ist außerdem Parkplätze werden nicht bewacht. Bolognafiere Spa und der Organi- strengstens untersagt, nach der Schließungszeit des Messeviertels sator sind nicht für die Bewachung des Fahrzeugs verantwortlich Fahrzeuge außerhalb der gestatteten Parkplätze zu parken. Im Fall und übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Diebstähle. ART. 20 - VERBOTE Während der Veranstaltung ist jeglicher Kraftahrzeugverkehr auf Es ist untersagt, im Inneren des Messeviertels FERNGESTEUERTE dem Messegelände untersagt. LUFTFAHRZEUGE (Drohnen) zu benutzen. Eventuelle Abweichun- Desgleichen ist das Parken von Lastwagen (auch wenn diese Leer gen müssen bei der Direktion Operations von BolognaFiere sind) und von Werbefahrzeugen ausdrücklich verboten. Das Stehen- beantragt werden, die sich das Recht vorbehält, im Rahmen der lassen von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf den geltenden Bestimmungen die Möglichkeit der Nutzung zu zu Plätzen im Freien ist ausdrücklich verboten. vereinbarenden Bedingungen zu bewerten. Untersagt ist die Ausstellung von Produkten, die nicht unter die Die Ausstellung von landwirtschaftlichen Erzeugenissen (auch messespezifischen Warenkategorien fallen: in solchen Fällen ist der Künstlichen) sowie von Gebrauchsgütern, die mit dem Betrieb der Organisationsausschuss von Amts wegen befugt, die Produkte, die Maschinen zusammenhängen (z.B. Futterballen, Getreide, nicht unter die messespezifischen Warenkategorien fallen, zu entfer- Baumstämme u.s.w.) ist verboten. nen und dem Aussteller die entsprechenden Entfernungsund Lager- Den Ausstellern ist jegliche Form von Werbung außerhalb des kosten in Rechnung zu stellen. Der Organisationsausschuss ist zu eigenen Stands und auf dem Messegelände untersagt. Die Vertei- diesem Zweck ausdrücklich befugt, den Stand des Ausstellers auch lung von Werbeschriften ist nur im eigenen Stand zulässig zulässig. in dessen Abwesenheit zu betreten. Die - auch nur teilweise - Untervermietung des zugewiesenen Stands Weiterhin untersagt ist die Aufstellung von Schildern oder die ist verboten. Ausstellung von Warenmustern - auch nur zum Hinweis - von Der Verkauf mit sofortiger Übergabe der ausgestellten Maschinen Firmen, die nicht im Antrag auf Teilnahme angegeben und die nicht und Ausrüstungen ist verboten. auf der Ausstellung vertreten sind. Nach Einholung der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Ohne vorherige Genehmigung seitens der Operations-Abteilung der Genenhmigungen durch den Aussteller und Messe ist jegliche Art von Shows und Unterhaltungsprogrammen begrenzt auf die Dauer der Veranstaltung, ist innerhalb des verboten, sofem sie nicht auf die Fläche innerhalb des eigenen Zugewiesenen Stands der Verkauf von Werbeartikeln mit sofortiger Stands beschränkt sind, oder zur Präsentation der Produkte dient. Übergabe zulässig. Den Ausstellern (autorisiert zum Abhalten von Shows und Entertai- Audiovisuelle Geräte sind Ohne Ton zu benutzen. nements) ist der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten Die Benutzung des Markenzeichens EIMA ohne vorherige ausdrüc- untersagt, deren Lautstärke von anderen Aussteller und von kliche Genehmigung seitens des Organisators ist verboten. Besuchern als lästig empfunden wird, da Geräuschemissionen den Die ausgestellten Maschinen dürfen nicht in Betrieb gesetzt werden. Grenzwert von 75 dBA nicht überschreiten dürfen. Eventuelle Die Ausstellung von aufgeschnittenen und durch elektrische Geräte Genehmigungen der Behörden für Gesundheit und öffentliche bewegten Maschinen oder Maschinenteilen zur Demonstration der Sicherheit sowie der zuständigen Behörden für die vorgenannten mechanischen Technologie dieser Maschinen ist nur unter der Initiativen gehen soweit erforderlich ausschließlich zu Lasten des ausschließlichen Verantwortung des Ausstellers innerhalb der Ausstellers. Der Organisationsausschuss wird während der Messe ein Grenzen der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und nach vorhe- Geräuschmonitoring-System zur unmittelbaren und unmissver- riger Genehmigung des Projekts durch das Organisationskomitee ständlichen Ermittlung der Aussteller aktivieren, die sich nicht an zulässig. nämliche Vorschrift halten, und die zu ihrer Einhaltung dienlichen Der Organisator und die Messeleitung haften nicht für aufgestellte Maßnahmen nach eigenem Ermessen ergreifen und u.a. auch die Maschinen, die den geltenden Vorschriften über Unfallverhütung übermäßig lauten Veranstaltungen verbieten oder im Falle hartnä- nicht entsprechen. ckiger Belästigungen die Stromzufuhr unterbrechen. Bei festgestell- Die Vorführung von Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtun- ten Verstößen gegen die Vorschrift oder durch andere Aussteller gen für die Teile, die eine Gefahr für den Besucher darstellen können, und/oder Besucher gestellten Schadenersat forderungen an den ist verboten. Organisationsausschuss infolge Zuwiderhandlungen gegen diese In den Messehallen und den anderen geschlossenen Räumlichkeiten Bestimmung hält sich dieser am Verursacher der Belästigung des Messegeländes herrscht Rauchverbot. schadlos. Die Verbote technischen Charakters aus Gründen der Sicherheit, Innerhalb des Messegeländes ist die Verwendung eigener Gabelsta- Hygiene, Verschmutzung im Allgemeinen für Personen und Dinge, pler und Hubgeräte strikt untersagt, vorbehaltlich der von der ebenso wie Verbote, die dazu dienen, Beschädigungen der bewegli- Operativen Abteilung von BolognaFiere entsprechend den Techni- chen und unbeweglichen Güter des Messegeländes und die schen Messevorschriften erteilten Ausnahmebewillungen. Verletzung der entsprechenden Vorschriften zu verhindem, und die Bitte umblättern
in der “Technische Vorschrift”, der “Allgemeine Sicherheitshinweise” Organisator die in “Technische Vorschrift”, der “Allgemeine und der “Verschiedene Vordrucke” enthalten sind, sind als Sicherheitshinweise” und der “Verschiedene Vordrucke” vorgesehe- Bestendteil der vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen nen Strafmaßnahmen anwenden und/oder den Teilnahmevertrag zu verstehen; der Aussteller verpflichtet sich zu ihrer strikten Einhal- ohne Gerichtsbescheid durch einfache schriftliche Mitteilung an den tung. Eventuelle Abweichungen können von der technischen Aussteller im Stand aufgelöst werden. Dies bedeutet die sofortige Direktion der Messeleitung ausschließich schriftlich erlassen Schließung des Standes und die Zurückziehung der Dokumente, die werden. den Zutritt zum Messegelände erlauben; die vom Aussteller zu Bei Nichteinhaltung auch nur eines der oben aufgeführten Verbote, entrichtenden Vergütungen werden davon nicht berührt. d.h. derjenigen, die in diesem Artikel aufgeführt sind, kann der ART. 21 - TERMINVERSCHIEBUNG, VERKLEINERUNG ODER ABSCHAFFUNG DER MESSE Es ist beliebige des Organisators, Änderungen zu den Daten der Ausstellern, im Verhätnis zu der von jedem einzelnen geleisteten Entwicklung des Halls zu halen, ohne daß der Aussteller Anrecht auf Summe, nach Abzug der Unkosten, die vertfügbare Restsumme Vertragsrücktritt oder -auflösung hat und sich von den übernom- zurückzahlen. In diesen Fällen muß die FEDERUNACOMA SURL die menVerpflichtungen zurückziehen kann. Falls die Ausstellung aus vorgenommenen Änderungen per Einschreiben, Telex oder unvorhergesehenen Umständen oder aus höherer Gewalt nicht - Telegramm mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn der oder nur teilweise - stattfinden kann, hat der Organisationsausschuß Ausstellung mitteilen. die Möglichkeit, die Zulassungsanträge zu annulieren und den ART. 22 - BESTIMMUNGEN Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Organisation- das Recht vor, die Verantwortlichen zur nächsten EIMA- sausschuß das Recht, den Verantwortlichen ohne Anerkennung Ausstellung nicht zuzulassen. einer Rückzahlung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich ART. 23 - ÄNDERUNG DER MESSEORDNUNG Der Veranstalter behält sich den Beschluß von Bestimmungen und Bei Verstößen gegen die Verordnungen vorliegender Allgemei- Vorschriften auch in Abweichung vorliegender Allgemeinen nen Messeordnung kann der Veranstalter den Ausschluß aus der Messeordnung vor, die er im Sinne einer besseren Regelung der Messeveranstaltung verfügen. In diesem Fall hat der davon betrof- Messe und der entsprechenden Dienstleistungen für angemessen fene Aussteller kein Anrecht auf Rückerstattungen oder Ersatzlei- befindet. Besagte Vorschriften und Bestimmungen sind mit vorlie- stungen aus welchem Grund auch immer. gender Geschäftsordnung gleichgestellt und deshalb verbindlich. ART. 24 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - WAHL DES WOHNSITZES - ANWENDBARE RECHTSNORMEN - ITALIENISCHE RECHTSSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND Der Aussteller hat der Ausstellungsleitung gegenüber die Pflicht, der Vorsorge, Versicherung und Steuer u.s.w.) entspricht. Der sich an alle Vorschriften der Sicherheitsbehörden und an die Aussteller wählt sienen gesetzlichen Wohnsitz am Sitz des Messe- eventuelle dem Messeverband gegenüber gesetzlich veranlaßten veranstalters und erkennt einzig und allein die italienische Bestimmungen zur Brand- und unfallverhütung und der Aufsicht Gerichtsbarkeit und die Zustädigkeit des Gerichtsstandes Bologna der dem Publikum zugängigen Lokale zu halten. Der Aussteller an. Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter der FEDERUNA- und Dritte, die in seinem Namen auf dem Messegelände tätig sind, COMA SURL, dem Aussteller und eventueller Dritter werden müssen Personal mit abhängigem oder autonomen Arbeitsver- ausschließlich durch die italienischen Gesetze geregelt. trag beschäftigen, der den geltenden Gesetzen (auf dem Gebiet ART. 25 - BEZIEHUNGEN ZUR BOLOGNAFIERE SPA Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Messe auf dem Messe- tensgrundsätze und gegen die entsprechenden Normen bewusst. gelände der Autonomen Messegesellschaft Bologna stattfindet; er Jedes Recht des Ausstellers geht einzig und allein zu Lasten des verpflichet sich, die von dieser Gesellschaft erlassenen Bestim- Veranstalters, während jede Verhaltensverpflichtung die vom mungen einzuhalten und sie von seinen eigenen Angestellten Aussteller übernommen worden ist, auch die Messeleitung und Mitarbeitern einhalten zu lassen. Der Aussteller erklärt, den betrifft; diese ist deshalb, im Falle der Nichteinhaltung dieser Verhaltenskodes von BolognaFiere Spa zur Kenntnis genommen Verpflichtungen, jeder eigenen Vorschriftsbestimung und jeder zu haben, dem Inhalt in vollem Umfang beizupflichten und diesen Gesetzesnorm dazu befugt, direkt und auch mit Hilfe des eigenen, anzunehmen. Er ist sich etwaiger Konsequenzen und Strafgebüh- auf dem Messegelände beschäftigten. Personals, einzugreifen. ren bei Zuwiderhandlung gegen die vorgesehenen Verhal-
ART. 26 - VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Information des Betroffenen laut Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 und Einwilligungserklärung. Die vom Betroffenen gelieferten Daten werden außerdem mit BolognaFiere Spa beteiligt sind – an andere Rechtsträger aus der Datenverarbeitungssystemen bearbeitet zu den in vorliegendem Messebranche oder in der gleichen Branche tätige Rechtsträger Teilnahmeantrag und in den Teilnahmeformularen angeführten (Verbände oder Konsortien – Zwecken, um die institutionellen Zielsetzungen und jede andere – externe Datenbanken - Marktforschungen - usw.) – und an Interes- auch nur verbundene oder zusätzliche – auf den Austausch von senten an den von der Messe angesprochenen Wirtschaftssekto- Gütern und Leistungen fokussierte - Aktivität des Veranstalters ren. Die für die Datenverarbeitung zuständigen Rechtsinhaber und der Gesellschaft BolognaFiere Spa zu verfolgen, inklusive der sind sowohl der Veranstalter als auch BolognaFiere Spa zusam- zur ordnungsgemäßen Messeverwaltung, zur online und offline men mit einigen Gesellschaften der Gruppe BolognaFiere Spa mit Veröffentlichung und zur Bewertung der Kundenzufriedenheit Sitz in Bologna, Viale della Fiera 20, E-Mail: privacy@bolognafiere erforderlichen Aktivitäten, sowie zu Handels- und Marketingzwe- spa.it. Der Antragssteller kann sich Zugang zu seinen Daten cken, zu statistischen und ähnlichen Zwecken, die eine Übermit- beschaffen und die weiteren ihm nach Art. 7 des Gesetzesdekret tlung und Verbreitung der Daten an in Italien und/oder im Nr. 196/2003 zustehenden Rechte (Aktualisierung, Berichtigung, Ausland tätige Dritte mit sich bringen können. Spezifische Ergänzung usw.) ausüben und weitere Informationen beim Veran- Sicherungsmaßnahmen werden angewandt, um die Gefahr eines stalter auf der Internetseite www.eima.it und bei BolognaFiere Spa Verlustes, einer unbefugten oder unsachgemäßen Verarbeitung auf der Website www.bolognafiere spa.it\privacy anfragen. Die der Daten und eines unbefugten Zugangs zu den Daten entspre- Mitteilung der Daten und die Einwilligung zu ihrer Verarbeitung chend den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 30.06.2003 Nr. sind fakultativ, stellen jedoch eine notwendige Bedingung zum 196, Art. 31-33 34-36 auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verarbei- Erbringen oben beschriebener Aktivitäten dar, so dass eine tung kann deshalb sowohl direkt als auch über Dritte auf beliebige Verweigerung bewirken kann, dass der Veranstalter den Art und Weise erfolgen. Die Daten dürfen auch über die Abschluss oder die Ausführung des Teilnahmevertrags verwei- Staatsgrenzen hinaus verwendet und mitgeteilt – und auch an gert. Nach Einsichtnahme in die laut Art. 13 des Gesetzesdekret Nr. Dritte weitergegeben – werden im Zusammenhang mit allen mit 196/2003 erbrachte Information erteilt der Betroffene seine der Messeveranstaltung verbundenen oder sich ihr anschließen- Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten den Initiativen oder mit auf den Austausch von Gütern und entsprechend vorstehend beschriebenen Bestimmungen, indem Leistungen, die Gegenstand der Initiative selbst sind, fokussierten er zum Zeichen der ausdrücklichen Zustimmung auch vorliegen- Initiativen – und insbesondere an Dritte, die in welcher Form auch der Klausel den Teilnahmeantrag unterzeichnet. immer am Erbringen der Tätigkeiten des Veranstalters und von
AUFZEICHNUNGEN
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