ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN - Vaillant Group Austria GmbH Stand Oktober 2021

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ALLGEMEINE
 EINKAUFSBEDINGUNGEN
Vaillant Group Austria GmbH
Stand Oktober 2021
2   ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH
    STAND OKTOBER 2021

    1 Geltungsbereich                                                  2.3 In Bestellunterlagen des Bestellers angegebene Zielmengen
                                                                           sind für einen bestimmten Zeitraum erwartete, damit unver-
                                                                           bindliche Bedarfsprognosen und begründen keine Abnah-
    1.1 Bestellungen der Vaillant Group Austria GmbH, Clemens-             meverpflichtung.
        Holzmeister-Straße 6, 1100 Wien, Österreich („Besteller“
        oder „Vaillant“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser
        Allgemeinen Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingun-
        gen“). Durch die Annahme einer Bestellung werden diese
                                                                       3 Änderungen des Liefergegenstandes
        Einkaufsbedingungen Vertragsbestandteil. Entgegen-
        stehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abwei-            Änderungen gleich welcher Art, z. B. bei Abweichung von
        chende Bedingungen des Lieferanten gelten nur dann als         Spezifikationen, bei Material, Maßen, Herstellungsmethoden,
        angenommen, wenn sie vom Besteller als Zusatz zu diesen        Herstellungsort, Untergabe von Leistungen an Dritte, sind
        Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt werden. Diese        nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers
        Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis         zulässig. Führt der Lieferant ohne Zustimmung des Bestellers
        entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen          Änderungen durch, so ist der Besteller berechtigt, fristlos vom
        abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung         Vertrag zurückzutreten und Ersatz allen hieraus entstehenden
        oder Leistung durch den Besteller vorbehaltlos angenom-        Schaden zu verlangen.
        men wurde oder deren Bezahlung erfolgte.
    1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen
        Geschäfte mit dem Lieferanten bis zur Geltung neuer Ein-
        kaufsbedingungen.                                              4 Preise, Zahlungsbedingungen,
    1.3 Werden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller ge-
                                                                         Gefahrübergang, Aufrechnung
        sonderte schriftliche Belieferungsverträge oder sonstige
        von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen
        vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingun-      4.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
        gen nachrangig und ergänzend.                                      Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung verste-
    1.4 Der Begriff „Vaillant Group“ in diesen Allgemeinen Ein-            hen sich die Preise geliefert verzollt (DDP – Delivery Duty
        kaufsbedingungen meint den Besteller sowie sämtliche mit           Paid, ICC Incoterms® 2020) an unseren Empfangsstellen,
        dem Besteller im Sinne des §189a Ziffer 8 UGB verbundene           einschließlich Verpackung und Nebenkosten.
        Unternehmen („Verbundene Unternehmen“).                        4.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde,
                                                                           erfolgen Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen
                                                                           unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von dreißig (30)
                                                                           Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und
    2 Vertragsabschluss, Vertragsänderungen,                               Eingang sowohl der Ware bzw. Erbringung der Leistung als
      Zielmengen                                                           auch der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung.
                                                                           Insbesondere ist auf der Rechnung die vollständige Bestell-
    2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre               nummer des Bestellers anzugeben.
        Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.           4.3 Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der
        Bestellungen und Lieferabrufe können auch per Datenfern-           Ware durch den Besteller oder den vom Besteller Beauf-
        übertragung (z.B. in Form einer elektronischen Schnittstel-        tragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu
        le), per E-Mail oder elektronisch über die von der Vaillant        liefern ist.
        Group betriebene E-Ordering- Plattform erfolgen. Bestel-       4.4 Der Besteller kann gegen sämtliche Forderungen, die der
        lungen und Lieferabrufe sind ohne Unterschrift gültig.             Lieferant gegen den Besteller hat, mit sämtlichen Forde-
        2.1.1. Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach                 rungen aufrechnen, die dem Besteller oder einer anderen
                 Vertragsabschluss, insbesondere nachträgliche             Gesellschaft der Vaillant Group gegen den Lieferanten zu-
                 Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufsbe-             stehen. Auf Wunsch wird der Besteller dem Lieferanten die
                 dingungen – einschließlich dieser Schriftformklau-        von dieser Klausel erfassten Gesellschaften im Einzelnen
                 sel – sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu           bekannt geben.
                 ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des
                 Bestellers. Ziffer 2.1, Sätze 2 und 3 bleiben davon
                 unberührt.
    2.2 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei
        Wochen ab Übermittlung an, so ist der Besteller zum Wider-     5 Lieferung, Lieferverzug, Verpackung
        ruf berechtigt. Lieferabrufe aus bereits vom Lieferanten an-
        genommenen Bestellungen werden spätestens dann verbind-        5.1   Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen oder -ter-
        lich, wenn der Lieferant nicht binnen einer Woche ab Zugang          mine sind bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, den Be-
        widerspricht und nachweist, dass der Lieferabruf nicht den           steller unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn
        Bedingungen und Konditionen der Bestellung entspricht.               Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich
                                                                             ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wer-
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH              3
                                                                                                               STAND OKTOBER 2021

      den kann. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins               Teilleistungen bezogenen Gesamtabnahme vom Besteller
      oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei dem zu be-           als abgenommen. Dem Besteller obliegen gegenüber dem
      liefernden Werk des Bestellers bzw. bei dem vom Besteller              Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend ge-
      benannten Ort der Anlieferung.                                         nannten Prüfungen und Anzeigen.
5.2   Im Falle des Verzuges des Lieferanten stehen dem Be-            6.3    Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmän-
      steller die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Der Besteller            geln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas
      ist im Falle des Verzuges unabhängig vom Nachweis eines                anderes geregelt ist.
      tatsächlich entstandenen Schaden berechtigt, eine Ver-          6.4    Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird,
      tragsstrafe in Höhe von 0,5% des Wertes der in Verzug ge-              beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei (3)
      ratenen Lieferung/Leistung pro angefangenem Kalendertag                Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahren-
      der Verzögerung der Lieferung/Leistung, maximal jedoch                 übergang). Etwaige längere gesetzliche Verjährungsfristen
      10% des Gesamtauftragswertes zu verlangen. Der Besteller               bleiben hiervon unberührt.
      behält sich vor, über die Vertragsstrafe hinausgehenden         6.5    Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht
      Schadenersatz zu verlangen.                                            grundsätzlich dem Besteller zu. Der Lieferant kann die vom
5.3   Ist bereits innerhalb der Lieferfrist des Lieferanten abzu-            Besteller gewählte Art der Nacherfüllung nur dann ver-
      sehen, dass dieser seine Lieferungen/Leistungen bis zum                weigern, wenn sie mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
      vertraglich vereinbarten Termin nicht ordnungsgemäß er-                verbunden ist.
      bringen kann, so ist der Besteller berechtigt, auf Kosten und   6.6    Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach Aufforderung
      Gefahr des Lieferanten alle Maßnahmen zu ergreifen, um                 des Bestellers zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung
      einen drohenden Lieferverzug abzuwenden. Die vorbehalt-                des Mangels beginnen, so steht dem Besteller in dringen-
      lose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung be-               den Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren
      deutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche und Vertrags-               oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese
      strafen, die dem Besteller wegen der verspäteten Lieferung             auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von
      oder Leistung zustehen.                                                Dritten vornehmen zu lassen.
5.4   Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren       6.7    Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit
      und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer des Bestellers              seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Im
      anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der            Falle einer Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Liefe-
      Bearbeitung nicht vom Besteller zu vertreten.                          rant den Besteller sowie sonstige Unternehmen der Vaillant
5.5   Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn,            Group auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen
      der Besteller hat ihnen vorher ausdrücklich zugestimmt.                Dritter frei. Diese Freistellungspflicht des Lieferanten be-
5.6   Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage über-               zieht sich auf alle Schäden und Aufwendungen, die dem
      nommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt                Besteller aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruch-
      der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle               nahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
      erforderlichen Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekos-               Vorstehendes gilt nicht, wenn der Lieferant den Rechtsman-
      ten und Bereitstellung des Werkzeugs.                                  gel nicht zu vertreten hat.
                                                                      6.8    Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung
                                                                             durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz geliefer-
                                                                             te Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu
6 Mängeluntersuchung, Mängelansprüche,                                       laufen.
  Rückgriff                                                           6.9    Entstehen dem Besteller und/oder einem anderen Unter-
                                                                             nehmen der Vaillant Group infolge der mangelhaften Lie-
6.1 Die bloße Annahme von Lieferungen/Leistungen durch den                   ferung/Leistung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-,
    Besteller, deren vorübergehende Nutzung oder auch geleis-                Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den in Ziffer
    tete Zahlungen bedeuten weder eine Abnahme der Liefe-                    6.1 geregelten Umfang übersteigende Wareneingangskon-
    rungen/Leistungen, noch einen Verzicht auf dem Besteller                 trolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen sowie
    zustehende Rechte.                                                       dem Besteller zu ersetzen.
6.2 Der Besteller wird die Ware nach Eingang binnen angemes-          6.10   Dem Besteller stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des
    sener Frist auf etwaige Mengenabweichungen, Falschlie-                   § 933b ABGB gegen den Lieferanten zu, auch wenn der
    ferungen sowie auf äußerlich erkennbare Schäden prüfen                   Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Der
    („Abnahme“). Entsprechen Teile der Lieferung/Leistung                    Lieferant hingegen verzichtet auf den Einwand der verspä-
    nicht den vertraglichen Vorgaben oder der handelsüblichen                teten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b
    Beschaffenheit, so kann die gesamte Lieferung/Leistung                   Abs. 2 ABGB.
    vom Besteller zurückgewiesen werden. Erkannte Mängel              6.11   Auf die Dauer von 11 Jahren ab letzter Lieferung verpflichtet
    wird der Besteller dem Lieferanten schnellstmöglich an-                  sich der Lieferant, in Bezug auf die von ihm gelieferten Pro-
    zeigen. Eine Rügeobliegenheit des Bestellers gemäß §377                  dukte auf Anfrage des Bestellers den jeweiligen Hersteller,
    UGB besteht jedoch nicht. Soweit im Einzelfall die Abnahme               Importeur oder Vorlieferer unverzüglich, spätestens jedoch
    von Teilleistungen vereinbart ist, gilt bei der Freigabe oder            innerhalb von 2 Wochen, zu nennen, sowie dem Besteller
    Abnahme von Teilleistungen die Gesamtheit der Leistungen                 zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen Dritter zweck-
    erst mit der auf das vertragsgemäße Zusammenwirken aller                 dienliche Beweismittel, wie insbesondere Herstellungs-
4   ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH
    STAND OKTOBER 2021

          unterlagen und Unterlagen, aus denen Produktions- und                führung des österreichischen Außenwirtschaftsgesetzes
          Lieferchargen und/oder Produktions- und Lieferzeitpunkt              2011 idgF angeführten Ländern kommen, noch in Anhang
          hervorgehen, unverzüglich zur Verfügung zu stellen.                  I und/oder Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 428/2009
                                                                               (Dual-Use- Verordnung) gelistet sind.
                                                                           8.3 Der Lieferant hat sämtliche Aufwendungen und Schäden zu
                                                                               tragen, die dem Besteller aus einer Verletzung der vorste-
    7 Unterlagen, Geheimhaltung                                                henden Pflichten entstehen, es sei denn, der Lieferant hat
                                                                               die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
    7.1   Alle durch Vaillant Group zugänglich gemachten geschäft-
          lichen oder technischen Informationen (einschließlich Merk-
          malen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten
          oder Software zu entnehmen sind und sonstige Kenntnisse
                                                                           9 Soziale Verantwortung, Umweltschutz
          oder Erfahrungen) sind vom Lieferanten, solange und so-
          weit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten     9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen
          gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb             Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz
          des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung ge-               und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbei-
          stellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der                ten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf
          Lieferung an Vaillant Group notwendigerweise herangezo-              Mensch und Umwelt zu verringern. Weiters hat der Liefe-
          gen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung                rant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu
          verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum von         beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der
          Vaillant Group. Ohne vorheriges schriftliches Einverständ-           internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifver-
          nis von Vaillant Group dürfen solche Informationen – außer           handlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinder-
          für Lieferungen an Vaillant Group – nicht vervielfältigt oder        arbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung
          gewerbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung von                   und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und
          Vaillant Group sind alle von Vaillant Group stammenden               die Verhinderung von Korruption.
          Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter       9.2 Darüber hinaus hat der Lieferant auch den Vaillant Group
          Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene                Supplier Code of Conduct (SCoC). in der jeweils gültigen
          Gegenstände unverzüglich und vollständig an Vaillant                 und veröffentlichten Fassung zu beachten.
          Group zurückzugeben oder zu vernichten.
    7.2   Vaillant Group behält sich alle Rechte an solchen Informa-
          tionen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur
          Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten,
                                                                           10 Zusatzregelungen für Werk- und
          Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit Vaillant Group diese             Dienstverträge
          von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechts-
          vorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.                         10.1 Mitwirkung
    7.3   Erzeugnisse, die nach von Vaillant Group entworfenen                  Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält der Lieferant
          Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen,                vom Besteller alle für die Erbringung der Leistungen aus
          oder nach vertraulichen Angaben von Vaillant Group oder               Sicht des Bestellers benötigten und bei diesem verfügbaren
          mit Werkzeugen von Vaillant Group oder nachgebauten                   Informationen, Unterlagen und Daten in dem vereinbarten
          Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten we-               Datenformat (nachfolgend gemeinsam „Informationen“), so-
          der selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert           weit diese dem Lieferant nicht anderweitig zugänglich sind.
          werden.                                                               Soweit der Lieferant Informationen für nicht ausreichend
    7.4   In seiner Werbung darf der Lieferant auf seine Geschäfts-             oder unklar hält, wird er dies dem Besteller unverzüglich
          verbindung mit dem Besteller nur hinweisen, wenn sich der             schriftlich mitteilen.
          Besteller hiermit zuvor schriftlich einverstanden erklärt hat.   10.2 Einsatz von Mitarbeitern
                                                                                10.2.1. Der Lieferant erbringt die vertragsgegenständlichen
                                                                                         Leistungen ausschließlich durch für die jeweiligen
                                                                                         Leistungen hinreichend qualifizierte Mitarbeiter.
    8 Erklärung über Ursprungseigenschaften                                              Für ausländische Arbeitnehmer wird der Lieferant
      der gelieferten Ware, Exportkontrolle                                              das Vorliegen der gegebenenfalls erforderlichen
                                                                                         Arbeitserlaubnis auf Wunsch des Bestellers nach-
    8.1 Im Bedarfsfall stellt der Lieferant dem Besteller eine                           weisen.
        Lieferanten- erklärung bzw. alle sonst von der Zollverwal-              10.2.2. Sofern für die Erbringung der vertragsgegenständ-
        tung oder einer sonstigen Behörde geforderten Unterlagen                         lichen Leistungen der Einsatz bestimmter Mit-
        kostenlos zur Verfügung.                                                         arbeiter vereinbart wird, bedarf ein Austausch von
    8.2 Der Lieferant hat alle Anforderungen des anwendbaren na-                         Mitarbeitern durch den Lieferanten der vorherigen
        tionalen und internationalen Außenwirtschaftsrechts zu er-                       Zustimmung des Bestellers, welche dieser nicht
        füllen. Der Lieferant versichert, dass die Liefergegenstände                     unbillig verweigern wird. In jedem Falle muss der
        weder aus den in den Anlagen der Verordnung zur Durch-                           neu eingesetzte Mitarbeiter mindestens die gleiche
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH              5
                                                                                                                STAND OKTOBER 2021

             Qualifikation aufweisen wie der ausgetauschte                          und Winterreifen falls notwendig),
             Mitarbeiter; Ziffer 10.2.1 bleibt davon unberührt.                     Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: Kilometergeld
             Etwaiger Mehraufwand beim Lieferanten durch die                        entsprechend dem amtlichen Kilometergeld (Stand
             Einarbeitung des neuen Mitarbeiters wird nicht vom                     Juli 2021: € 0,42),
             Besteller getragen.                                                    Übernachtung in Hotels bis zur mittleren Kategorie
     10.2.3. Der Besteller ist berechtigt, den Austausch von                        (d.h. bis drei Sterne).
             eingesetzten Mitarbeitern zu verlangen, wenn der                       Unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendig-
             Besteller berechtigte Zweifel an der Eignung und/                      keiten ist das angemessenste und kostengünstigste
             oder Befähigung der eingesetzten Mitarbeiter zur                       Reisemittel zu wählen
             Erbringung der geschuldeten Leistungen und/oder                10.3.7. Sonstige Kosten und Auslagen des Lieferanten wer-
             an der persönlichen Zuverlässigkeit der eingesetzten                   den nur vergütet, sofern und soweit sie im Voraus
             Mitarbeiter hat.                                                       vereinbart wurden und den vereinbarten Anforde-
10.3 Vergütung                                                                      rungen an ihre Wirtschaftlichkeit entsprechen. Kos-
     10.3.1. Ist ein Festpreis vereinbart, sind damit alle Leistun-                 ten und Auslagen sind ohne Aufschlag abzurechnen.
             gen, Aufwände und Kosten des Lieferanten abgegol-                      Mit der Abrechnung sind Kopien der Belege über die
             ten, sofern nicht ausdrücklich abweichend verein-                      entstandenen Kosten und Auslagen vorzulegen. Der
             bart.                                                                  Besteller kann jederzeit die Vorlage der Original-Be-
     10.3.2. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, erfolgt                    lege verlangen.
             die Vergütung auf Grundlage von Stundensätzen.                 10.3.8. Der Lieferant stellt sämtliche Leistungen ordnungs-
             Zeitlicher Aufwand, der nach Stundensätzen ab-                         gemäß und unter Einhaltung der anwendbaren
             gerechnet wird, ist - sofern nichts anderes verein-                    steuerlichen Vorschriften zuzüglich der ggf. an-
             bart wird – wenigstens auf eine Halbestunde genau                      wendbaren Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in
             aufzuzeichnen und unter Vorlage eines nachvollzieh-                    Rechnung.
             baren Tätigkeitsnachweises abzurechnen. Mit der           10.4 Änderungsverfahren
             vereinbarten Vergütung sind alle sonstigen Kosten              10.4.1. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen der An-
             und Aufwendungen des Lieferanten vollständig ab-                       forderungen an die vereinbarten Leistungen sowie
             gegolten.                                                              sonstiger Vertragsbedingungen zu verlangen. Hier-
     10.3.3. Sofern eine Abrechnung auf Tagessatz-Basis erfol-                      für gilt das nachfolgende Change Request Verfah-
             gen soll, gilt als vereinbart, dass ein Arbeitstag min-                ren.
             destens acht (8) Stunden umfasst. Sollte die Arbeits-          10.4.2. Der Besteller teilt dem Lieferant Wünsche zur Ände-
             zeit weniger als acht Stunden betragen, werden                         rung und/oder Ergänzung des Vertrages schriftlich
             die angefallenen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes                       mit („Change Request“).
             abgerechnet. Ziffer 10.3.2 Satz 3 gilt entsprechend.           10.4.3. Sollte sich der Change Request auf den jeweils ver-
     10.3.4. Reisezeiten werden nur dann als Arbeitszeiten ver-                     einbarten Zeitplan, die Vergütung und/oder sonstige
             gütet, soweit sie zur Leistungserbringung genutzt                      Vertragsbedingungen auswirken, so teilt der Liefe-
             werden.                                                                rant dem Besteller dies spätestens sieben Werktage
     10.3.5. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf eine Mehr-                       nach Zugang des Change Request schriftlich mit und
             vergütung für etwaige abendliche oder nächtliche                       unterbreitet dem Besteller ein Angebot zur Umset-
             Arbeiten sowie für Arbeiten an Samstagen, Sonn-                        zung des Change Request. Führt die Umsetzung des
             oder Feiertagen, es sei denn die Durchführung von                      Change Request zu Änderungen der Vergütung oder
             Arbeiten an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen so-                       des Zeitplans, sind diese auf Basis der ursprüngli-
             wie die hierdurch entstehende Mehrvergütung wird                       chen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln. Die Pflicht
             im Einzelfall vorab ausdrücklich mit dem Besteller                     zur Abgabe eines Angebots besteht nicht, wenn der
             vereinbart.                                                            Change Request für den Lieferanten unzumutbar ist,
     10.3.6. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden dem                         worüber der Lieferant den Besteller – unter Angabe
             Lieferanten Reise- und Übernachtungskosten nur                         der Gründe - innerhalb der obigen Frist informieren
             erstattet, wenn Mitarbeiter des Lieferanten zum                        wird. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, Drit-
             Zweck der Auftragserfüllung Reisen durchführen                         te mit der Durchführung der geänderten Leistungen
             und der Besteller zuvor schriftlich seine Zustim-                      zu beauftragen oder diese selbst vorzunehmen.
             mung zur Übernahme der entsprechenden Kosten                   10.4.4. Nimmt der Besteller das Angebot schriftlich an, wird
             erteilt hat. Der Lieferant verpflichtet sich, spezielle                der Change Request Vertragsbestandteil und ändert
             Konditionen der Vaillant Group (Flug, Bahn, Miet-                      und/oder ergänzt diesen, z. B. hinsichtlich der zu
             wagen, Taxi, Hotel), soweit möglich und vorhanden,                     erbringenden Leistungen, des Zeitplans und der
             zu nutzen. Sofern nichts anderes vereinbart wird,                      Vergütung. Gleiches gilt, wenn die Mitteilung nach
             erfolgt die Erstattung der Reise- und Übernach-                        Ziffer 10.4.3 Satz 1 unterbleibt.
             tungskosten in diesen Fällen nur gegen Vorlage der        10.5 Unterbeauftragung Dritter
             entsprechenden Kostenbelege wie folgt:                         10.5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Lieferant
             Bahn: 2. Klasse, Flugzeug: Economy Class,                              nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Be-
             Mietfahrzeuge: bis zur Mittelklasse (inkl. Navigation                  stellers berechtigt, Subunternehmen mit der Erbrin-
                                                                                    gung von Leistungen für den Besteller zu beauftragen.
6   ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH
    STAND OKTOBER 2021

        10.5.2. Sofern der Lieferant Dritte zur Leistungserbringung     10.6 Nutzungsrechte
                nutzt, ist der Lieferant für die Leistungen des Drit-        10.6.1. Die Ergebnisse der Leistungen (nachfolgend „Er-
                ten wie für eigene Leistungen verantwortlich. Der                    gebnisse“ genannt) werden mit ihrer Erstellung,
                Lieferant haftet für das Verschulden des Dritten wie                 und zwar in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand,
                für sein eigenes.                                                    Eigentum des Bestellers. Der Lieferant wird die
        10.5.3. Der Lieferant stellt sicher, dass er im Fall der (zu-                Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für den Besteller
                lässigen) Unterbeauftragung die Leistungen des                       verwahren. Dem Besteller steht das ausschließliche,
                Dritten in eigenem Namen und auf eigene Rech-                        übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, inhalt-
                nung bezieht und ein Vertrag nur zwischen dem                        lich und zeitlich unbegrenzte Recht zu, die Ergeb-
                Lieferanten und dem Dritten zustande kommt. Der                      nisse selbst oder durch Dritte beliebig zu nutzen, zu
                Lieferant ist zur Vertretung des Bestellers oder zum                 vervielfältigen, zu ändern und, auch in einer von ihm
                Abschluss von Verträgen im Namen des Bestellers                      bearbeiteten Form, öffentlich zugänglich zu machen,
                nicht berechtigt.                                                    zu veröffentlichen oder zu verwerten. Zwingende
        10.5.4. Sofern ein Einzelauftrag vorsieht, dass der Lieferant                gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unbe-
                einen Dritten mit Leistungen beauftragen soll (nach-                 rührt.
                folgend „Fremdleistungen“), deren Kosten vom                 10.6.2. Soweit der Besteller und/oder ein Dritter, der mit
                Besteller zu erstatten sind, wird der Lieferant gemäß                dem Besteller in vertraglicher Beziehung steht, beim
                den nachfolgenden Regelungen sicherstellen, dass                     Lieferanten vor oder im Rahmen der Durchführung
                die Fremdleistungen so wirtschaftlich wie möglich,                   der Leistungen entwickelte oder erworbene gewerb-
                d.h. mit dem Ziel des bestmöglichen Preis-Leis-                      liche Schutzrechte (einschließlich Urheberrechte
                tungsverhältnisses beschafft werden:                                 und Know- how) benötigt (nachfolgend „Back-
                a)     Fremdleistungen zu einem voraussichtlichen                    ground Schutzrechte“), um die Ergebnisse nutzen zu
                Auftragswert von insgesamt bis zu EUR 5.000 je                       können, räumt der Lieferant dem Besteller hiermit
                Einzelleistung beauftragt der Lieferant so wirt-                     ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unbe-
                schaftlich wie möglich, ohne dass im Einzelfall eine                 schränktes, weltweites, unbefristetes Nutzungsrecht
                Ausschreibung der Fremdleistungen erforderlich ist.                  an den Background Schutzrechten ein, welches auch
                b)     Fremdleistungen zu einem voraussichtlichen                    das Recht zur Unterlizenzierung umfasst. Dieses
                Auftragswert von insgesamt mehr als EUR 5.000 je                     Nutzungsrecht gilt auch für die mit dem Besteller
                Einzelleistung sind vom Lieferanten auszuschreiben,                  verbundenen Unternehmen sowie für Beauftragte
                d.h. der Lieferant wird in diesen Fällen mindestens                  des Bestellers und der mit ihm verbundenen Unter-
                drei vergleichbare Angebote einholen und diese auf                   nehmen.
                ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Bei der Einholung            10.6.3. Sind in den Ergebnissen schutzfähige Erfindungen
                von Angeboten sind die Empfehlungen und Wei-                         oder Gedanken enthalten, ist der Besteller berech-
                sungen des Bestellers zu beachten. Nach Wahl des                     tigt, hierauf nach seinem freien Ermessen und auf
                Bestellers sind die Angebote entweder als Festpreis-                 seinen Namen in beliebigen Ländern Schutzrechte
                angebote oder mit einem verbindlichen Kostenvor-                     anzumelden, diese aufrechtzuerhalten oder auch je-
                anschlag einzuholen. Die eingeholten Angebote sind                   derzeit fallen zu lassen. Soweit erforderlich, wird der
                dem Besteller zusammen mit einem Entscheidungs-                      Lieferant den Besteller bei der Anmeldung unter-
                vorschlag des Lieferanten zur Entscheidung vorzule-                  stützen; der Lieferant wird alles unterlassen, was die
                gen. Der Unterauftrag ist vom Lieferanten erst nach                  Anmeldung und effiziente Verwertung der Rechte
                vorheriger Freigabe durch den Besteller zu erteilen.                 durch den Besteller behindern könnte. Die aufgrund
                Eine Freigabe bedarf der Schriftform.                                solcher Anmeldungen entstehenden Schutzrechte
        10.5.5. Der Lieferant ist nicht berechtigt, auf Fremdleistun-                stehen dem Besteller zu.
                gen einen Aufschlag (Handling-Fee oder ähnliches)            10.6.4. Der Lieferant verzichtet, sofern nicht im Einzelfall
                zu erheben. Der Lieferant sichert zu, dass er weder                  anderes vereinbart ist, hinsichtlich der Ergebnisse
                sich noch anderen von dem Dritten oder von mit                       auf seine Nennung als Urheber.
                dem Dritten verbundenen Unternehmen oder Perso-              10.6.5. Der Lieferant verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass
                nen weder unmittelbar noch mittelbar Leistungen,                     die im Rahmen der Erbringung der Leistungen ent-
                Zahlungen oder sonstige geldwerten Vorteile (ein-                    stehenden Erfindungen oder Gedanken ohne Kosten
                schließlich insbesondere Geld- oder Naturalrabat-                    für den Besteller auf den Besteller übertragen wer-
                ten, Bonuszahlungen, Kick-backs) versprechen oder                    den.
                gewähren lässt, die mit der Erteilung des Unterauf-          10.6.6. Die Einräumung der Rechte gemäß dieser Ziffer 10.6
                trags in Zusammenhang stehen. Im Fall des Versto-                    wird mit Zahlung der für die betreffenden Leistun-
                ßes gegen diese Verpflichtung, ist der Besteller zur                 gen vereinbarten Vergütung abgegolten. Die Ergeb-
                fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und                    nisse unterliegen der Geheimhaltung gemäß Ziffer 7.
                hat Anspruch auf Herausgabe der vom Lieferanten         10.7 Verhalten auf dem Betriebsgelände des Bestellers
                erlangten Vorteile in Geld. Weitergehende Ersatzan-          Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass das von ihm ein-
                sprüche des Bestellers bleiben davon unberührt.              gesetzte Personal bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH            7
                                                                                                             STAND OKTOBER 2021

     des Bestellers bzw. auf Liegenschaften. für die vom Bestel-         10.9.2. Macht der Besteller von einem ihm nach Vertrag
     ler Leistungen beauftragt wurden, sämtlichen Weisungen                      oder Gesetz zustehenden Kündigungsrecht wegen
     des Bestellers, insbesondere zur Aufrechterhaltung von                      einer Vertragsverletzung des Lieferanten Gebrauch,
     Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, befolgt, sich den                      so werden die bis dahin ausgeführten Leistungen
     üblichen Kontrollverfahren unterwirft und im Übrigen alle                   nur insoweit zur der vertragliche vereinbarten
     einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum                   Vergütung abgerechnet, als sie vom Besteller be-
     Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, einhält. Werden                    stimmungsgemäß verwendet werden können. Ein
     zur Durchführung der Leistungen mehrere Arbeitskräfte                       dem Besteller zu ersetzender Schaden wird bei der
     des Lieferanten auf dem Betriebsgelände tätig, hat der                      Abrechnung berücksichtigt.
     Lieferant dem Besteller eine Person mit der erforderlichen
     Weisungs- und Aufsichtsbefugnis als Ansprechpartner zu
     benennen; ein Wechsel ist dem Besteller mitzuteilen. Er-
     gänzend gilt das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen der
     Vaillant Group in der jeweils gültigen und veröffentlichten    11 Schlussbestimmungen
     Fassung.
10.8 IT-Sicherheit, Datenschutz                                     11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die vom
     10.8.1. Der Lieferant wird geeignete Maßnahmen zur Daten-           Besteller bezeichnete Empfangsstelle. Erfüllungsort für
             sicherung und zum Schutz seiner IT-Systeme vor              Zahlungen ist der Sitz des Bestellers.
             Programmen mit Schadfunktion (Viren) und dem           11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der ge-
             Zugriff unbefugter Dritter ergreifen, um vom Be-            troffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder
             steller erhaltene Informationen und die für diesen          werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im
             erstellten Ergebnisse vor Verlust, Veränderung,             Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflich-
             Weitergabe oder Zugriff durch unbefugte Dritte              tet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirt-
             angemessen zu schützen. Der Lieferant wird den              schaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu
             Besteller unverzüglich darüber informieren, wenn            ersetzen.
             Anhaltspunkte für einen versuchten oder erfolgten      11.3 Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss seines inter-
             unbefugten Zugriff Dritter vorliegen und den Be-            nationalen Privatrechts (Kollisionsrechts) und des Überein-
             steller bei den für die Aufklärung und Abwehr des           kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
             Zugriffs erforderlichen Maßnahmen in angemesse-             internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht).
             nem Umfang unterstützen.                               11.4 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittel-
     10.8.2. Soweit der Lieferant Leistungen auf dem Betriebs-           bar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben,
             gelände des Bestellers erbringt oder Zugriff auf            denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist
             IT-Systeme des Bestellers hat, gilt ergänzend das           Wien. Der Besteller ist jedoch auch berechtigt, den Liefe-
             Merkblatt IT- und Informationssicherheit in der             ranten am Gericht seines Sitzes, seiner Niederlassung oder
             Vaillant Group für externe Dienstleister.                   am Gericht des Erfüllungsortes zu verklagen.
     10.8.3. Soweit der Lieferant bei der Leistungserbringung
             Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, wird
             der Lieferant die gesetzlichen Bestimmungen zum
             Datenschutz beachten, dem Besteller ermöglichen,
             sich über deren Einhaltung zu informieren und mit
             diesem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung
             (AVV) in dem gemäß der Datenschutz-Grundverord-
             nung (DSGVO) erforderlichen Ausmaß abschließen.
10.9 Kündigung
     10.9.1. Der Besteller kann den Auftrag jederzeit ohne An-
             gabe von Gründen ganz oder teilweise kündigen. Im
             Falle einer solchen Kündigung vergütet der Besteller
             die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nach-
             weislich erbrachten Leistungen in Höhe des entspre-
             chenden Anteils der vereinbarten Gesamtvergütung
             sowie die gegebenenfalls darüber hinausgehenden
             nachweislich entstandenen und unmittelbar aus
             dem Auftrag resultierenden Kosten. Der Zahlungs-
             anspruch ist jedoch in jedem Fall der Höhe nach
             auf die vereinbarte Gesamtvergütung beschränkt.
             Darüber hinausgehende Erfüllungs- oder Schadens-
             ersatzansprüche stehen dem Lieferanten anlässlich
             einer solchen Kündigung nicht zu.
Vaillant Group Austria GmbH
Clemens-Holzmeister-Straße 6
1100 Wien
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