ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN - Vaillant Group Austria GmbH Stand Oktober 2021
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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Vaillant Group Austria GmbH Stand Oktober 2021
2 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH STAND OKTOBER 2021 1 Geltungsbereich 2.3 In Bestellunterlagen des Bestellers angegebene Zielmengen sind für einen bestimmten Zeitraum erwartete, damit unver- bindliche Bedarfsprognosen und begründen keine Abnah- 1.1 Bestellungen der Vaillant Group Austria GmbH, Clemens- meverpflichtung. Holzmeister-Straße 6, 1100 Wien, Österreich („Besteller“ oder „Vaillant“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingun- gen“). Durch die Annahme einer Bestellung werden diese 3 Änderungen des Liefergegenstandes Einkaufsbedingungen Vertragsbestandteil. Entgegen- stehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abwei- Änderungen gleich welcher Art, z. B. bei Abweichung von chende Bedingungen des Lieferanten gelten nur dann als Spezifikationen, bei Material, Maßen, Herstellungsmethoden, angenommen, wenn sie vom Besteller als Zusatz zu diesen Herstellungsort, Untergabe von Leistungen an Dritte, sind Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt werden. Diese nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis zulässig. Führt der Lieferant ohne Zustimmung des Bestellers entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen Änderungen durch, so ist der Besteller berechtigt, fristlos vom abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung Vertrag zurückzutreten und Ersatz allen hieraus entstehenden oder Leistung durch den Besteller vorbehaltlos angenom- Schaden zu verlangen. men wurde oder deren Bezahlung erfolgte. 1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten bis zur Geltung neuer Ein- kaufsbedingungen. 4 Preise, Zahlungsbedingungen, 1.3 Werden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller ge- Gefahrübergang, Aufrechnung sonderte schriftliche Belieferungsverträge oder sonstige von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen vereinbart, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingun- 4.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. gen nachrangig und ergänzend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung verste- 1.4 Der Begriff „Vaillant Group“ in diesen Allgemeinen Ein- hen sich die Preise geliefert verzollt (DDP – Delivery Duty kaufsbedingungen meint den Besteller sowie sämtliche mit Paid, ICC Incoterms® 2020) an unseren Empfangsstellen, dem Besteller im Sinne des §189a Ziffer 8 UGB verbundene einschließlich Verpackung und Nebenkosten. Unternehmen („Verbundene Unternehmen“). 4.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgen Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von dreißig (30) Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit der Entgeltforderung und 2 Vertragsabschluss, Vertragsänderungen, Eingang sowohl der Ware bzw. Erbringung der Leistung als Zielmengen auch der ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Insbesondere ist auf der Rechnung die vollständige Bestell- 2.1 Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre nummer des Bestellers anzugeben. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 4.3 Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Bestellungen und Lieferabrufe können auch per Datenfern- Ware durch den Besteller oder den vom Besteller Beauf- übertragung (z.B. in Form einer elektronischen Schnittstel- tragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu le), per E-Mail oder elektronisch über die von der Vaillant liefern ist. Group betriebene E-Ordering- Plattform erfolgen. Bestel- 4.4 Der Besteller kann gegen sämtliche Forderungen, die der lungen und Lieferabrufe sind ohne Unterschrift gültig. Lieferant gegen den Besteller hat, mit sämtlichen Forde- 2.1.1. Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach rungen aufrechnen, die dem Besteller oder einer anderen Vertragsabschluss, insbesondere nachträgliche Gesellschaft der Vaillant Group gegen den Lieferanten zu- Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufsbe- stehen. Auf Wunsch wird der Besteller dem Lieferanten die dingungen – einschließlich dieser Schriftformklau- von dieser Klausel erfassten Gesellschaften im Einzelnen sel – sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu bekannt geben. ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers. Ziffer 2.1, Sätze 2 und 3 bleiben davon unberührt. 2.2 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Übermittlung an, so ist der Besteller zum Wider- 5 Lieferung, Lieferverzug, Verpackung ruf berechtigt. Lieferabrufe aus bereits vom Lieferanten an- genommenen Bestellungen werden spätestens dann verbind- 5.1 Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen oder -ter- lich, wenn der Lieferant nicht binnen einer Woche ab Zugang mine sind bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, den Be- widerspricht und nachweist, dass der Lieferabruf nicht den steller unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Bedingungen und Konditionen der Bestellung entspricht. Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wer-
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH 3 STAND OKTOBER 2021 den kann. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins Teilleistungen bezogenen Gesamtabnahme vom Besteller oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei dem zu be- als abgenommen. Dem Besteller obliegen gegenüber dem liefernden Werk des Bestellers bzw. bei dem vom Besteller Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend ge- benannten Ort der Anlieferung. nannten Prüfungen und Anzeigen. 5.2 Im Falle des Verzuges des Lieferanten stehen dem Be- 6.3 Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmän- steller die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu. Der Besteller geln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas ist im Falle des Verzuges unabhängig vom Nachweis eines anderes geregelt ist. tatsächlich entstandenen Schaden berechtigt, eine Ver- 6.4 Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, tragsstrafe in Höhe von 0,5% des Wertes der in Verzug ge- beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche drei (3) ratenen Lieferung/Leistung pro angefangenem Kalendertag Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahren- der Verzögerung der Lieferung/Leistung, maximal jedoch übergang). Etwaige längere gesetzliche Verjährungsfristen 10% des Gesamtauftragswertes zu verlangen. Der Besteller bleiben hiervon unberührt. behält sich vor, über die Vertragsstrafe hinausgehenden 6.5 Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht Schadenersatz zu verlangen. grundsätzlich dem Besteller zu. Der Lieferant kann die vom 5.3 Ist bereits innerhalb der Lieferfrist des Lieferanten abzu- Besteller gewählte Art der Nacherfüllung nur dann ver- sehen, dass dieser seine Lieferungen/Leistungen bis zum weigern, wenn sie mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vertraglich vereinbarten Termin nicht ordnungsgemäß er- verbunden ist. bringen kann, so ist der Besteller berechtigt, auf Kosten und 6.6 Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach Aufforderung Gefahr des Lieferanten alle Maßnahmen zu ergreifen, um des Bestellers zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung einen drohenden Lieferverzug abzuwenden. Die vorbehalt- des Mangels beginnen, so steht dem Besteller in dringen- lose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung be- den Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren deutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche und Vertrags- oder Vermeidung größerer Schäden, das Recht zu, diese strafen, die dem Besteller wegen der verspäteten Lieferung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von oder Leistung zustehen. Dritten vornehmen zu lassen. 5.4 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren 6.7 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer des Bestellers seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Im anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Falle einer Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Liefe- Bearbeitung nicht vom Besteller zu vertreten. rant den Besteller sowie sonstige Unternehmen der Vaillant 5.5 Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, Group auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen der Besteller hat ihnen vorher ausdrücklich zugestimmt. Dritter frei. Diese Freistellungspflicht des Lieferanten be- 5.6 Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage über- zieht sich auf alle Schäden und Aufwendungen, die dem nommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt Besteller aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruch- der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle nahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. erforderlichen Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekos- Vorstehendes gilt nicht, wenn der Lieferant den Rechtsman- ten und Bereitstellung des Werkzeugs. gel nicht zu vertreten hat. 6.8 Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz geliefer- te Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu 6 Mängeluntersuchung, Mängelansprüche, laufen. Rückgriff 6.9 Entstehen dem Besteller und/oder einem anderen Unter- nehmen der Vaillant Group infolge der mangelhaften Lie- 6.1 Die bloße Annahme von Lieferungen/Leistungen durch den ferung/Leistung Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Besteller, deren vorübergehende Nutzung oder auch geleis- Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den in Ziffer tete Zahlungen bedeuten weder eine Abnahme der Liefe- 6.1 geregelten Umfang übersteigende Wareneingangskon- rungen/Leistungen, noch einen Verzicht auf dem Besteller trolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen sowie zustehende Rechte. dem Besteller zu ersetzen. 6.2 Der Besteller wird die Ware nach Eingang binnen angemes- 6.10 Dem Besteller stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des sener Frist auf etwaige Mengenabweichungen, Falschlie- § 933b ABGB gegen den Lieferanten zu, auch wenn der ferungen sowie auf äußerlich erkennbare Schäden prüfen Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Der („Abnahme“). Entsprechen Teile der Lieferung/Leistung Lieferant hingegen verzichtet auf den Einwand der verspä- nicht den vertraglichen Vorgaben oder der handelsüblichen teten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b Beschaffenheit, so kann die gesamte Lieferung/Leistung Abs. 2 ABGB. vom Besteller zurückgewiesen werden. Erkannte Mängel 6.11 Auf die Dauer von 11 Jahren ab letzter Lieferung verpflichtet wird der Besteller dem Lieferanten schnellstmöglich an- sich der Lieferant, in Bezug auf die von ihm gelieferten Pro- zeigen. Eine Rügeobliegenheit des Bestellers gemäß §377 dukte auf Anfrage des Bestellers den jeweiligen Hersteller, UGB besteht jedoch nicht. Soweit im Einzelfall die Abnahme Importeur oder Vorlieferer unverzüglich, spätestens jedoch von Teilleistungen vereinbart ist, gilt bei der Freigabe oder innerhalb von 2 Wochen, zu nennen, sowie dem Besteller Abnahme von Teilleistungen die Gesamtheit der Leistungen zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen Dritter zweck- erst mit der auf das vertragsgemäße Zusammenwirken aller dienliche Beweismittel, wie insbesondere Herstellungs-
4 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH STAND OKTOBER 2021 unterlagen und Unterlagen, aus denen Produktions- und führung des österreichischen Außenwirtschaftsgesetzes Lieferchargen und/oder Produktions- und Lieferzeitpunkt 2011 idgF angeführten Ländern kommen, noch in Anhang hervorgehen, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. I und/oder Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 428/2009 (Dual-Use- Verordnung) gelistet sind. 8.3 Der Lieferant hat sämtliche Aufwendungen und Schäden zu tragen, die dem Besteller aus einer Verletzung der vorste- 7 Unterlagen, Geheimhaltung henden Pflichten entstehen, es sei denn, der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 7.1 Alle durch Vaillant Group zugänglich gemachten geschäft- lichen oder technischen Informationen (einschließlich Merk- malen, die etwa übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind und sonstige Kenntnisse 9 Soziale Verantwortung, Umweltschutz oder Erfahrungen) sind vom Lieferanten, solange und so- weit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten 9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen gesetzlichen gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz des Lieferanten nur solchen Personen zur Verfügung ge- und Arbeitssicherheit einzuhalten und daran zu arbei- stellt werden, die für deren Verwendung zum Zweck der ten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Lieferung an Vaillant Group notwendigerweise herangezo- Mensch und Umwelt zu verringern. Weiters hat der Liefe- gen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung rant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN zu verpflichtet sind; sie bleiben ausschließliches Eigentum von beachten. Diese betreffen im Wesentlichen den Schutz der Vaillant Group. Ohne vorheriges schriftliches Einverständ- internationalen Menschenrechte, das Recht auf Tarifver- nis von Vaillant Group dürfen solche Informationen – außer handlungen, die Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinder- für Lieferungen an Vaillant Group – nicht vervielfältigt oder arbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung gewerbsmäßig verwendet werden. Auf Anforderung von und Beschäftigung, die Verantwortung für die Umwelt und Vaillant Group sind alle von Vaillant Group stammenden die Verhinderung von Korruption. Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter 9.2 Darüber hinaus hat der Lieferant auch den Vaillant Group Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Supplier Code of Conduct (SCoC). in der jeweils gültigen Gegenstände unverzüglich und vollständig an Vaillant und veröffentlichten Fassung zu beachten. Group zurückzugeben oder zu vernichten. 7.2 Vaillant Group behält sich alle Rechte an solchen Informa- tionen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, 10 Zusatzregelungen für Werk- und Gebrauchsmustern etc.) vor. Soweit Vaillant Group diese Dienstverträge von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechts- vorbehalt auch zugunsten dieser Dritten. 10.1 Mitwirkung 7.3 Erzeugnisse, die nach von Vaillant Group entworfenen Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält der Lieferant Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, vom Besteller alle für die Erbringung der Leistungen aus oder nach vertraulichen Angaben von Vaillant Group oder Sicht des Bestellers benötigten und bei diesem verfügbaren mit Werkzeugen von Vaillant Group oder nachgebauten Informationen, Unterlagen und Daten in dem vereinbarten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten we- Datenformat (nachfolgend gemeinsam „Informationen“), so- der selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert weit diese dem Lieferant nicht anderweitig zugänglich sind. werden. Soweit der Lieferant Informationen für nicht ausreichend 7.4 In seiner Werbung darf der Lieferant auf seine Geschäfts- oder unklar hält, wird er dies dem Besteller unverzüglich verbindung mit dem Besteller nur hinweisen, wenn sich der schriftlich mitteilen. Besteller hiermit zuvor schriftlich einverstanden erklärt hat. 10.2 Einsatz von Mitarbeitern 10.2.1. Der Lieferant erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich durch für die jeweiligen Leistungen hinreichend qualifizierte Mitarbeiter. 8 Erklärung über Ursprungseigenschaften Für ausländische Arbeitnehmer wird der Lieferant der gelieferten Ware, Exportkontrolle das Vorliegen der gegebenenfalls erforderlichen Arbeitserlaubnis auf Wunsch des Bestellers nach- 8.1 Im Bedarfsfall stellt der Lieferant dem Besteller eine weisen. Lieferanten- erklärung bzw. alle sonst von der Zollverwal- 10.2.2. Sofern für die Erbringung der vertragsgegenständ- tung oder einer sonstigen Behörde geforderten Unterlagen lichen Leistungen der Einsatz bestimmter Mit- kostenlos zur Verfügung. arbeiter vereinbart wird, bedarf ein Austausch von 8.2 Der Lieferant hat alle Anforderungen des anwendbaren na- Mitarbeitern durch den Lieferanten der vorherigen tionalen und internationalen Außenwirtschaftsrechts zu er- Zustimmung des Bestellers, welche dieser nicht füllen. Der Lieferant versichert, dass die Liefergegenstände unbillig verweigern wird. In jedem Falle muss der weder aus den in den Anlagen der Verordnung zur Durch- neu eingesetzte Mitarbeiter mindestens die gleiche
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH 5 STAND OKTOBER 2021 Qualifikation aufweisen wie der ausgetauschte und Winterreifen falls notwendig), Mitarbeiter; Ziffer 10.2.1 bleibt davon unberührt. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: Kilometergeld Etwaiger Mehraufwand beim Lieferanten durch die entsprechend dem amtlichen Kilometergeld (Stand Einarbeitung des neuen Mitarbeiters wird nicht vom Juli 2021: € 0,42), Besteller getragen. Übernachtung in Hotels bis zur mittleren Kategorie 10.2.3. Der Besteller ist berechtigt, den Austausch von (d.h. bis drei Sterne). eingesetzten Mitarbeitern zu verlangen, wenn der Unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendig- Besteller berechtigte Zweifel an der Eignung und/ keiten ist das angemessenste und kostengünstigste oder Befähigung der eingesetzten Mitarbeiter zur Reisemittel zu wählen Erbringung der geschuldeten Leistungen und/oder 10.3.7. Sonstige Kosten und Auslagen des Lieferanten wer- an der persönlichen Zuverlässigkeit der eingesetzten den nur vergütet, sofern und soweit sie im Voraus Mitarbeiter hat. vereinbart wurden und den vereinbarten Anforde- 10.3 Vergütung rungen an ihre Wirtschaftlichkeit entsprechen. Kos- 10.3.1. Ist ein Festpreis vereinbart, sind damit alle Leistun- ten und Auslagen sind ohne Aufschlag abzurechnen. gen, Aufwände und Kosten des Lieferanten abgegol- Mit der Abrechnung sind Kopien der Belege über die ten, sofern nicht ausdrücklich abweichend verein- entstandenen Kosten und Auslagen vorzulegen. Der bart. Besteller kann jederzeit die Vorlage der Original-Be- 10.3.2. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, erfolgt lege verlangen. die Vergütung auf Grundlage von Stundensätzen. 10.3.8. Der Lieferant stellt sämtliche Leistungen ordnungs- Zeitlicher Aufwand, der nach Stundensätzen ab- gemäß und unter Einhaltung der anwendbaren gerechnet wird, ist - sofern nichts anderes verein- steuerlichen Vorschriften zuzüglich der ggf. an- bart wird – wenigstens auf eine Halbestunde genau wendbaren Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in aufzuzeichnen und unter Vorlage eines nachvollzieh- Rechnung. baren Tätigkeitsnachweises abzurechnen. Mit der 10.4 Änderungsverfahren vereinbarten Vergütung sind alle sonstigen Kosten 10.4.1. Der Besteller ist berechtigt, Änderungen der An- und Aufwendungen des Lieferanten vollständig ab- forderungen an die vereinbarten Leistungen sowie gegolten. sonstiger Vertragsbedingungen zu verlangen. Hier- 10.3.3. Sofern eine Abrechnung auf Tagessatz-Basis erfol- für gilt das nachfolgende Change Request Verfah- gen soll, gilt als vereinbart, dass ein Arbeitstag min- ren. destens acht (8) Stunden umfasst. Sollte die Arbeits- 10.4.2. Der Besteller teilt dem Lieferant Wünsche zur Ände- zeit weniger als acht Stunden betragen, werden rung und/oder Ergänzung des Vertrages schriftlich die angefallenen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes mit („Change Request“). abgerechnet. Ziffer 10.3.2 Satz 3 gilt entsprechend. 10.4.3. Sollte sich der Change Request auf den jeweils ver- 10.3.4. Reisezeiten werden nur dann als Arbeitszeiten ver- einbarten Zeitplan, die Vergütung und/oder sonstige gütet, soweit sie zur Leistungserbringung genutzt Vertragsbedingungen auswirken, so teilt der Liefe- werden. rant dem Besteller dies spätestens sieben Werktage 10.3.5. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf eine Mehr- nach Zugang des Change Request schriftlich mit und vergütung für etwaige abendliche oder nächtliche unterbreitet dem Besteller ein Angebot zur Umset- Arbeiten sowie für Arbeiten an Samstagen, Sonn- zung des Change Request. Führt die Umsetzung des oder Feiertagen, es sei denn die Durchführung von Change Request zu Änderungen der Vergütung oder Arbeiten an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen so- des Zeitplans, sind diese auf Basis der ursprüngli- wie die hierdurch entstehende Mehrvergütung wird chen Kalkulationsgrundlage zu ermitteln. Die Pflicht im Einzelfall vorab ausdrücklich mit dem Besteller zur Abgabe eines Angebots besteht nicht, wenn der vereinbart. Change Request für den Lieferanten unzumutbar ist, 10.3.6. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden dem worüber der Lieferant den Besteller – unter Angabe Lieferanten Reise- und Übernachtungskosten nur der Gründe - innerhalb der obigen Frist informieren erstattet, wenn Mitarbeiter des Lieferanten zum wird. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, Drit- Zweck der Auftragserfüllung Reisen durchführen te mit der Durchführung der geänderten Leistungen und der Besteller zuvor schriftlich seine Zustim- zu beauftragen oder diese selbst vorzunehmen. mung zur Übernahme der entsprechenden Kosten 10.4.4. Nimmt der Besteller das Angebot schriftlich an, wird erteilt hat. Der Lieferant verpflichtet sich, spezielle der Change Request Vertragsbestandteil und ändert Konditionen der Vaillant Group (Flug, Bahn, Miet- und/oder ergänzt diesen, z. B. hinsichtlich der zu wagen, Taxi, Hotel), soweit möglich und vorhanden, erbringenden Leistungen, des Zeitplans und der zu nutzen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, Vergütung. Gleiches gilt, wenn die Mitteilung nach erfolgt die Erstattung der Reise- und Übernach- Ziffer 10.4.3 Satz 1 unterbleibt. tungskosten in diesen Fällen nur gegen Vorlage der 10.5 Unterbeauftragung Dritter entsprechenden Kostenbelege wie folgt: 10.5.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Lieferant Bahn: 2. Klasse, Flugzeug: Economy Class, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Be- Mietfahrzeuge: bis zur Mittelklasse (inkl. Navigation stellers berechtigt, Subunternehmen mit der Erbrin- gung von Leistungen für den Besteller zu beauftragen.
6 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH STAND OKTOBER 2021 10.5.2. Sofern der Lieferant Dritte zur Leistungserbringung 10.6 Nutzungsrechte nutzt, ist der Lieferant für die Leistungen des Drit- 10.6.1. Die Ergebnisse der Leistungen (nachfolgend „Er- ten wie für eigene Leistungen verantwortlich. Der gebnisse“ genannt) werden mit ihrer Erstellung, Lieferant haftet für das Verschulden des Dritten wie und zwar in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand, für sein eigenes. Eigentum des Bestellers. Der Lieferant wird die 10.5.3. Der Lieferant stellt sicher, dass er im Fall der (zu- Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für den Besteller lässigen) Unterbeauftragung die Leistungen des verwahren. Dem Besteller steht das ausschließliche, Dritten in eigenem Namen und auf eigene Rech- übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, inhalt- nung bezieht und ein Vertrag nur zwischen dem lich und zeitlich unbegrenzte Recht zu, die Ergeb- Lieferanten und dem Dritten zustande kommt. Der nisse selbst oder durch Dritte beliebig zu nutzen, zu Lieferant ist zur Vertretung des Bestellers oder zum vervielfältigen, zu ändern und, auch in einer von ihm Abschluss von Verträgen im Namen des Bestellers bearbeiteten Form, öffentlich zugänglich zu machen, nicht berechtigt. zu veröffentlichen oder zu verwerten. Zwingende 10.5.4. Sofern ein Einzelauftrag vorsieht, dass der Lieferant gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unbe- einen Dritten mit Leistungen beauftragen soll (nach- rührt. folgend „Fremdleistungen“), deren Kosten vom 10.6.2. Soweit der Besteller und/oder ein Dritter, der mit Besteller zu erstatten sind, wird der Lieferant gemäß dem Besteller in vertraglicher Beziehung steht, beim den nachfolgenden Regelungen sicherstellen, dass Lieferanten vor oder im Rahmen der Durchführung die Fremdleistungen so wirtschaftlich wie möglich, der Leistungen entwickelte oder erworbene gewerb- d.h. mit dem Ziel des bestmöglichen Preis-Leis- liche Schutzrechte (einschließlich Urheberrechte tungsverhältnisses beschafft werden: und Know- how) benötigt (nachfolgend „Back- a) Fremdleistungen zu einem voraussichtlichen ground Schutzrechte“), um die Ergebnisse nutzen zu Auftragswert von insgesamt bis zu EUR 5.000 je können, räumt der Lieferant dem Besteller hiermit Einzelleistung beauftragt der Lieferant so wirt- ein nicht-ausschließliches, übertragbares, unbe- schaftlich wie möglich, ohne dass im Einzelfall eine schränktes, weltweites, unbefristetes Nutzungsrecht Ausschreibung der Fremdleistungen erforderlich ist. an den Background Schutzrechten ein, welches auch b) Fremdleistungen zu einem voraussichtlichen das Recht zur Unterlizenzierung umfasst. Dieses Auftragswert von insgesamt mehr als EUR 5.000 je Nutzungsrecht gilt auch für die mit dem Besteller Einzelleistung sind vom Lieferanten auszuschreiben, verbundenen Unternehmen sowie für Beauftragte d.h. der Lieferant wird in diesen Fällen mindestens des Bestellers und der mit ihm verbundenen Unter- drei vergleichbare Angebote einholen und diese auf nehmen. ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Bei der Einholung 10.6.3. Sind in den Ergebnissen schutzfähige Erfindungen von Angeboten sind die Empfehlungen und Wei- oder Gedanken enthalten, ist der Besteller berech- sungen des Bestellers zu beachten. Nach Wahl des tigt, hierauf nach seinem freien Ermessen und auf Bestellers sind die Angebote entweder als Festpreis- seinen Namen in beliebigen Ländern Schutzrechte angebote oder mit einem verbindlichen Kostenvor- anzumelden, diese aufrechtzuerhalten oder auch je- anschlag einzuholen. Die eingeholten Angebote sind derzeit fallen zu lassen. Soweit erforderlich, wird der dem Besteller zusammen mit einem Entscheidungs- Lieferant den Besteller bei der Anmeldung unter- vorschlag des Lieferanten zur Entscheidung vorzule- stützen; der Lieferant wird alles unterlassen, was die gen. Der Unterauftrag ist vom Lieferanten erst nach Anmeldung und effiziente Verwertung der Rechte vorheriger Freigabe durch den Besteller zu erteilen. durch den Besteller behindern könnte. Die aufgrund Eine Freigabe bedarf der Schriftform. solcher Anmeldungen entstehenden Schutzrechte 10.5.5. Der Lieferant ist nicht berechtigt, auf Fremdleistun- stehen dem Besteller zu. gen einen Aufschlag (Handling-Fee oder ähnliches) 10.6.4. Der Lieferant verzichtet, sofern nicht im Einzelfall zu erheben. Der Lieferant sichert zu, dass er weder anderes vereinbart ist, hinsichtlich der Ergebnisse sich noch anderen von dem Dritten oder von mit auf seine Nennung als Urheber. dem Dritten verbundenen Unternehmen oder Perso- 10.6.5. Der Lieferant verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass nen weder unmittelbar noch mittelbar Leistungen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen ent- Zahlungen oder sonstige geldwerten Vorteile (ein- stehenden Erfindungen oder Gedanken ohne Kosten schließlich insbesondere Geld- oder Naturalrabat- für den Besteller auf den Besteller übertragen wer- ten, Bonuszahlungen, Kick-backs) versprechen oder den. gewähren lässt, die mit der Erteilung des Unterauf- 10.6.6. Die Einräumung der Rechte gemäß dieser Ziffer 10.6 trags in Zusammenhang stehen. Im Fall des Versto- wird mit Zahlung der für die betreffenden Leistun- ßes gegen diese Verpflichtung, ist der Besteller zur gen vereinbarten Vergütung abgegolten. Die Ergeb- fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und nisse unterliegen der Geheimhaltung gemäß Ziffer 7. hat Anspruch auf Herausgabe der vom Lieferanten 10.7 Verhalten auf dem Betriebsgelände des Bestellers erlangten Vorteile in Geld. Weitergehende Ersatzan- Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass das von ihm ein- sprüche des Bestellers bleiben davon unberührt. gesetzte Personal bei Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER VAILLANT GROUP AUSTRIA GMBH 7 STAND OKTOBER 2021 des Bestellers bzw. auf Liegenschaften. für die vom Bestel- 10.9.2. Macht der Besteller von einem ihm nach Vertrag ler Leistungen beauftragt wurden, sämtlichen Weisungen oder Gesetz zustehenden Kündigungsrecht wegen des Bestellers, insbesondere zur Aufrechterhaltung von einer Vertragsverletzung des Lieferanten Gebrauch, Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, befolgt, sich den so werden die bis dahin ausgeführten Leistungen üblichen Kontrollverfahren unterwirft und im Übrigen alle nur insoweit zur der vertragliche vereinbarten einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Vergütung abgerechnet, als sie vom Besteller be- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, einhält. Werden stimmungsgemäß verwendet werden können. Ein zur Durchführung der Leistungen mehrere Arbeitskräfte dem Besteller zu ersetzender Schaden wird bei der des Lieferanten auf dem Betriebsgelände tätig, hat der Abrechnung berücksichtigt. Lieferant dem Besteller eine Person mit der erforderlichen Weisungs- und Aufsichtsbefugnis als Ansprechpartner zu benennen; ein Wechsel ist dem Besteller mitzuteilen. Er- gänzend gilt das Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen der Vaillant Group in der jeweils gültigen und veröffentlichten 11 Schlussbestimmungen Fassung. 10.8 IT-Sicherheit, Datenschutz 11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die vom 10.8.1. Der Lieferant wird geeignete Maßnahmen zur Daten- Besteller bezeichnete Empfangsstelle. Erfüllungsort für sicherung und zum Schutz seiner IT-Systeme vor Zahlungen ist der Sitz des Bestellers. Programmen mit Schadfunktion (Viren) und dem 11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der ge- Zugriff unbefugter Dritter ergreifen, um vom Be- troffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder steller erhaltene Informationen und die für diesen werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im erstellten Ergebnisse vor Verlust, Veränderung, Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflich- Weitergabe oder Zugriff durch unbefugte Dritte tet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirt- angemessen zu schützen. Der Lieferant wird den schaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu Besteller unverzüglich darüber informieren, wenn ersetzen. Anhaltspunkte für einen versuchten oder erfolgten 11.3 Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss seines inter- unbefugten Zugriff Dritter vorliegen und den Be- nationalen Privatrechts (Kollisionsrechts) und des Überein- steller bei den für die Aufklärung und Abwehr des kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Zugriffs erforderlichen Maßnahmen in angemesse- internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht). nem Umfang unterstützen. 11.4 Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittel- 10.8.2. Soweit der Lieferant Leistungen auf dem Betriebs- bar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, gelände des Bestellers erbringt oder Zugriff auf denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist IT-Systeme des Bestellers hat, gilt ergänzend das Wien. Der Besteller ist jedoch auch berechtigt, den Liefe- Merkblatt IT- und Informationssicherheit in der ranten am Gericht seines Sitzes, seiner Niederlassung oder Vaillant Group für externe Dienstleister. am Gericht des Erfüllungsortes zu verklagen. 10.8.3. Soweit der Lieferant bei der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhält, wird der Lieferant die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten, dem Besteller ermöglichen, sich über deren Einhaltung zu informieren und mit diesem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) in dem gemäß der Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO) erforderlichen Ausmaß abschließen. 10.9 Kündigung 10.9.1. Der Besteller kann den Auftrag jederzeit ohne An- gabe von Gründen ganz oder teilweise kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung vergütet der Besteller die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nach- weislich erbrachten Leistungen in Höhe des entspre- chenden Anteils der vereinbarten Gesamtvergütung sowie die gegebenenfalls darüber hinausgehenden nachweislich entstandenen und unmittelbar aus dem Auftrag resultierenden Kosten. Der Zahlungs- anspruch ist jedoch in jedem Fall der Höhe nach auf die vereinbarte Gesamtvergütung beschränkt. Darüber hinausgehende Erfüllungs- oder Schadens- ersatzansprüche stehen dem Lieferanten anlässlich einer solchen Kündigung nicht zu.
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