Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group

 
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Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group
Corporate-Governance-Bericht

     Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind uns      nance Kodex in der Fassung vom Jänner 2015. Die Re-
     wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der Bestim-      geln werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:
     mungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex
     haben daher in der Vienna Insurance Group einen großen Stel-    s Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen
     lenwert.                                                          (Legal Requirement)
                                                                     s Regeln, die auf international üblichen Vorschriften basie-
     Der Österreichische Corporate Governance Kodex besteht            ren und deren Nichteinhaltung erklärt und begründet
     seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen            werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu er-
     Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er bildet         reichen (Comply or Explain)
     den Standard für gute Unternehmensführung und Unter-            s Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren
     nehmenskontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen             Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen
     Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Ver-              ist (Recommendation)
     trauens in den österreichischen Kapitalmarkt bei und der
     zu veröffentlichende Bericht der Unternehmen über die           Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist
     Einhaltung der Bestimmungen fördert ein hohes Maß an            sowohl über die Website der Vienna Insurance Group
     Transparenz.                                                    unter www.vig.com/ir als auch auf der Website des Öster-
                                                                     reichischen Arbeitskreises für Corporate Governance öf-
     Die Vienna Insurance Group versteht Corporate Gover-            fentlich zugänglich.
     nance als einen kontinuierlichen Prozess, der sich auf-
     grund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Tenden-             Die VIG hält sämtliche „Legal Requirements“ des Österrei-
     zen verändert und zum Vorteil des Konzerns und all seiner       chischen Corporate Governance Kodex dem Gesetz ent-
     Stakeholder stetig weiterentwickelt werden muss. Ziel aller     sprechend ein. Bei einer „Comply or Explain“-Regelung
     im Rahmen von Corporate Governance gesetzten Maß-               kommt es bei der Vienna Insurance Group zu einer Ab-
     nahmen ist die Sicherstellung verantwortungsvoller, auf         weichung, die nachfolgend erläutert wird:
     langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmens-
     führung bei gleichzeitig effektiver Unternehmenskontrolle.      Regel 41:
                                                                     Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungsausschuss ein.
     Im Rahmen gelebter Corporate Governance sind dem Vor-           Bei einem Aufsichtsrat mit nicht mehr als sechs Mitglie-
     stand, Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der Vienna Insu-       dern (einschließlich Arbeitnehmervertretern) kann diese
     rance Group die Beachtung und Erfüllung der Regelungen          Funktion vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen
     des Österreichischen Corporate Governance Kodex ein             werden. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem
     wichtiges Anliegen. Das Bekenntnis der Vienna Insurance         Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender
     Group, die Erläuterung zu der Abweichung sowie alle Infor-      Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der
     mationen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergü-           Nachfolgeplanung.
     tung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind nachfol-
     gend strukturiert und übersichtlich dargestellt.                Erklärung: Die Nachfolgeplanung wird aufgrund ihrer be-
                                                                     sonderen Wichtigkeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrge-
     Die Vienna Insurance Group bekennt sich zur Anwendung           nommen. Der Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group hat
     und Einhaltung des Österreichischen Corporate Gover-            daher keinen Nominierungsausschuss eingerichtet.

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Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group
Unternehmen | Konzernlagebericht | Konzernabschluss

Zusammensetzung des Vorstandes und Zuständigkeiten per 1. Jänner 2016

Der Vorstand der Vienna Insurance Group setzt sich aus sechs Personen zusammen:

                                       Prof. Elisabeth Stadler studierte Versicherungsmathematik an der Technischen Uni-
                                       versität Wien und machte in der österreichischen Versicherungswirtschaft als Vor-
                                       standsmitglied und als Vorstandsvorsitzende Karriere. Im Mai 2014 wurde Elisabeth
                                       Stadler von Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek der Berufstitel Professorin für
                                       ihre Verdienste in der Versicherungsbranche verliehen. Seit September 2014 (bis
                                       31. März 2016) ist sie Generaldirektorin der Donau Versicherung und seit 2016 an der
                                       Spitze der VIG.

                                       Zuständigkeitsbereiche: Leitung des VIG-Konzerns, Strategische Fragen, Europäi-
                                       sche Angelegenheiten, Konzernkommunikation & Marketing, Sponsoring, Personal-
                                       management, Business Development

Prof. Elisabeth Stadler
                                       Länderverantwortung: Österreich, Tschechische Republik
Generaldirektorin
Geburtsjahr: 1961
                                       Aufsichtsratsmandate in anderen in- und ausländischen konzernexternen Gesell-
Datum der Erstbestellung: 1.1.2016
                                       schaften: Österreichische Post AG, Bank Austria Real Invest Immobilien Kapitalanlage
Ende der laufenden Funktionsperiode:
                                       GmbH, Die Österreichische Hagelversicherung, Casinos Austria AG
30. Juni 2018

                                       Komm.-Rat Franz Fuchs begann seine Karriere in der Versicherungswirtschaft als
                                       Aktuar. Als Spezialist für den Bereich Lebensversicherungen sowie Pensionskassen
                                       übte er vor seinem Eintritt in die Vienna Insurance Group führende Managementposi-
                                       tionen im internationalen Umfeld aus. Von 2003 bis Anfang 2014 war Franz Fuchs
                                       Vorstandsvorsitzender der Compensa Nichtleben und Compensa Leben. Seit dem
                                       Jahr 2003 ist er Vorstandsvorsitzender der VIG Polska. Die Erstbestellung in den
                                       Vorstand der Vienna Insurance Group erfolgte mit 1. Oktober 2009.

                                       Zuständigkeitsbereiche: Ertragssteuerung Personenversicherung und Kfz-Versi-
                                       cherung, Asset Risk Management

                                       Länderverantwortung: Baltikum, Moldawien, Polen, Ukraine
Komm.-Rat Franz Fuchs
Geburtsjahr: 1953
                                       Aufsichtsratsmandate in anderen in- und ausländischen konzernexternen Gesell-
Datum der Erstbestellung: 1.10.2009
                                       schaften: C-QUADRAT Investment AG
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30. Juni 2018

                                                      Vienna Insurance Group                                                       19
Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group
Mag. Roland Gröll studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und trat im Jahr 1994 in
                                            die Wiener Städtische Versicherung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen ein. Im
                                            Jahr 2003 übernahm Roland Gröll die stellvertretende Leitung des Finanz- und Rech-
                                            nungswesens, das er seit dem Jahr 2008 für den Konzern bis Ende 2015 leitete. Zu-
                                            dem war Roland Gröll zwei Jahre lang Mitglied des Vorstandes der Donau Versiche-
                                            rung. Seit Jänner 2016 ist er Mitglied des Vorstandes der Vienna Insurance Group.

                                            Zuständigkeitsbereiche: Group IT/SAP, Internationale Prozesse und Methoden

                                            Länderverantwortung: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Rumänien

     Mag. Roland Gröll
     Geburtsjahr: 1965
     Datum der Erstbestellung: 1.1.2016
     Ende der laufenden Funktionsperiode:
     30. Juni 2018

                                            Dr. Judit Havasi ist seit dem Jahr 2000 im Konzern tätig. Sie begann in der UNION
                                            Biztosító als Mitarbeiterin der Innenrevision, die sie ab 2003 leitete. Vor ihrer Berufung
                                            in den Vorstand der Wiener Städtischen Versicherung im Jahr 2009 gehörte Judit
                                            Havasi dem Vorstandsausschuss Wiener Städtische Österreich in der Vienna Insu-
                                            rance Group an und war Vorstandsmitglied der UNION Biztosító in Ungarn. Von Juli
                                            2013 bis Ende 2015 war Judit Havasi Generaldirektor-Stellvertreterin der Wiener
                                            Städtischen Versicherung. Darüber hinaus war sie seit dem Jahr 2011 auch Stellver-
                                            treterin für den Vorstand der Vienna Insurance Group. Seit dem Jänner 2016 ist sie
                                            Mitglied des Vorstandes der Vienna Insurance Group.

                                            Zuständigkeitsbereiche: Solvency II, Planung und Controlling, Recht
     Dr. Judit Havasi
                                            Länderverantwortung: Slowakei
     Geburtsjahr: 1975
     Datum der Erstbestellung: 1.1.2016
                                            Aufsichtsratsmandate in anderen in- und ausländischen konzernexternen Gesell-
     Ende der laufenden Funktionsperiode:
                                            schaften: Erste&Steiermärkische Bank d.d., Die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse
     30. Juni 2018

20                                                           Konzernbericht 2015
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Unternehmen | Konzernlagebericht | Konzernabschluss

                                       Mag. Peter Höfinger ist seit 1. Jänner 2009 Vorstandsmitglied der Vienna Insurance
                                       Group. Davor war er Vorstandsdirektor in der Donau Versicherung. In diese trat er
                                       2003 ein. Bereits davor war er außerhalb des Konzerns mit Führungsaufgaben in
                                       Ungarn, der Tschechischen Republik und Polen betraut.

                                       Zuständigkeitsbereiche: Firmen- und Großkundengeschäft, Vienna International Un-
                                       derwriters (VIU), Rückversicherung, Business Development

                                       Länderverantwortung: Albanien (inkl. Kosovo), Bulgarien, Montenegro, Serbien, Un-
                                       garn, Weißrussland

Mag. Peter Höfinger
Geburtsjahr: 1971
Datum der Erstbestellung: 1.1.2009
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30. Juni 2018

                                       Dr. Martin Simhandl begann seine Tätigkeit im Konzern 1985 in der Rechtsabteilung
                                       der Wiener Städtischen. 1995 übernahm er die Leitung des Beteiligungsmanage-
                                       ments, 2003 die Koordination der Veranlagungstätigkeit im Konzern. In den Jahren
                                       2002 und 2003 war Martin Simhandl zudem als Vorstandsmitglied der InterRisk
                                       Nichtleben und InterRisk Leben in Deutschland tätig, wo er für die Ressorts Scha-
                                       denversicherung, Rückversicherung und Planung/Controlling verantwortlich zeichne-
                                       te. Am 1. November 2004 wurde Martin Simhandl in den Vorstand des Unterneh-
                                       mens berufen.

                                       Zuständigkeitsbereiche: Asset Management, Beteiligungsmanagement, Finanz- und
                                       Rechnungswesen, Treasury/Kapitalmarkt

Dr. Martin Simhandl, CFO
                                       Länderverantwortung: Deutschland, Georgien, Liechtenstein, Türkei
Geburtsjahr: 1961
Datum der Erstbestellung: 1.11.2004
                                       Aufsichtsratsmandate in anderen in- und ausländischen konzernexternen Gesell-
Ende der laufenden Funktionsperiode:
                                       schaften: CEESEG Aktiengesellschaft, Ringturm Kapitalanlagen GmbH, Wiener Hafen
30. Juni 2018
                                       Management GmbH, Wiener Börse AG

Der Gesamtvorstand ist verantwortlich für die Agenden des Enterprise Risk Management (Solvency II), Generalsekretariat,
Group Aktuariat, Group Compliance, Internal Audit sowie Investor Relations.

Weiters sind zwei Stellvertreter für den Vorstand bestellt, die, sobald eine dauerhafte Verhinderung eines Mitgliedes des
Vorstandes eintritt, Vorstandsmitglied werden:
Ing. Martin Diviš, MBA (Geburtsjahr: 1973)
Gábor Lehel (Geburtsjahr: 1977)

                                                      Vienna Insurance Group                                                      21
Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group
Zusammensetzung des Aufsichtsrates per 31. Dezember 2015:     Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
                                                                   Geburtsjahr: 1952
     Komm.-Rat Dr. Günter Geyer                                    Datum der Erstbestellung: 2012
     Vorsitzender                                                  Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019
     Geburtsjahr: 1943
     Datum der Erstbestellung: 2014                                Unabhängigkeit des Aufsichtsrates
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019
                                                                   Der Aufsichtsrat der VIG hat gemäß Regel 53 des Öster-
     Komm.-Rat Dr. Karl Skyba                                      reichischen Corporate Governance Kodex folgende Krite-
     Vorsitzender-Stellvertreter                                   rien für die Unabhängigkeit festgelegt:
     Geburtsjahr: 1939
     Datum der Erstbestellung: 1992                                s Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender An-
                                                                     gestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunterneh-
     Abtprimas Propst Bernhard Backovsky                             mens der Gesellschaft gewesen.
     Geburtsjahr: 1943                                             s Das Aufsichtsratsmitglied unterhält zu der Gesellschaft
     Datum der Erstbestellung: 2002                                  oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmit-
                                                                     glied so bedeutendem Umfang, dass dadurch seine Tä-
     Komm.-Rat Martina Dobringer                                     tigkeit im Aufsichtsrat zum Nachteil der Gesellschaft be-
     Geburtsjahr: 1947                                               einflusst wird. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse
     Datum der Erstbestellung: 2011                                  mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Ge-
                                                                     nehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
     Dr. Rudolf Ertl                                                 gemäß § 95 Abs. 5 Z. 12 AktG bzw. § 15 Abs. 2 lit. l der
     Geburtsjahr: 1946                                               Satzung führt nicht automatisch zur Qualifikation als
     Datum der Erstbestellung: 2014                                  nicht unabhängig. Klargestellt wird, dass der Abschluss
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       bzw. das Bestehen von Versicherungsverträgen mit der
                                                                     Gesellschaft die Unabhängigkeit jedenfalls nicht beein-
     Mag. Maria Kubitschek                                           trächtigt.
     Geburtsjahr: 1962                                             s Das Aufsichtsratsmitglied ist in den letzten drei Jahren
     Datum der Erstbestellung: 2014                                  nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft
                                                                     gewesen.
     Hofrat Dkfm. Heinz Öhler                                      s Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstandsmitglied in
     Geburtsjahr: 1945                                               einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied
     Datum der Erstbestellung: 2002                                  der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                     s Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehö-
                                                                     riger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefähr-
     Mag. Reinhard Ortner                                            ten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Nef-
     Geburtsjahr: 1949                                               fen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die
     Datum der Erstbestellung: 2007                                  sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebe-
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       nen Position befinden.
                                                                   s Das Gremium des Aufsichtsrates ist dann als unabhän-
     Dr. Georg Riedl                                                 gig anzusehen, wenn mindestens 50 % der von der
     Geburtsjahr: 1959                                               Hauptversammlung gewählten Mitglieder die oben an-
     Datum der Erstbestellung: 2014                                  geführten Kriterien für die Unabhängigkeit eines Auf-
     Ende der laufenden Funktionsperiode: 2019                       sichtsratsmitgliedes erfüllen.

22                                                      Konzernbericht 2015
Corporate-Governance-Bericht - Vienna Insurance Group
Unternehmen | Konzernlagebericht | Konzernabschluss

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erklärt, ob es im Sinne        Komm.-Rat Dr. Karl Skyba (Vorsitzender-Stellvertreter)
der vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig       1. Stellvertreter: Dr. Georg Riedl
anzusehen ist. Folgende Mitglieder sind im Hinblick auf die      2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner
oben genannten Punkte unabhängig: Komm.-Rat Dr. Karl
Skyba, Abtprimas Propst Bernhard Backovsky, Komm.-               Dr. Rudolf Ertl
Rat Martina Dobringer, Mag. Maria Kubitschek, Hofrat             1. Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
Dkfm. Heinz Öhler, Mag. Reinhard Ortner, Dr. Georg Riedl,        2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell.
                                                                 PRÜFUNGSAUSSCHUSS (BILANZAUSSCHUSS)
Keine Person im Aufsichtsrat ist Anteilseigner an der Ge-
sellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 10 %.              Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) ist für die ge-
                                                                 mäß § 92 Abs. 4a AktG zugewiesenen Aufgaben zustän-
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates haben per 31.             dig, nämlich:
Dezember 2015 Aufsichtsmandate oder vergleichbare
Funktionen in in- und ausländischen börsennotierten Ge-          1. die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses;
sellschaften ausgeübt:
                                                                 2. die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kon-
Komm.-Rat Martina Dobringer                                      trollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risi-
Praktiker AG                                                     komanagementsystems der Gesellschaft;

Dr. Georg Riedl                                                  3. die Überwachung der Abschlussprüfung und der Kon-
AT&S Austria Technologie und Systemtechnik AG                    zernabschlussprüfung;
Bwin.Party Digital Entertainment Plc (bis 31. Jänner 2016)
                                                                 4. die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell                                Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesonde-
Commerzbank AG                                                   re im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrach-
OMV AG                                                           ten zusätzlichen Leistungen;

Ausschüsse des Aufsichtsrates                                    5. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorberei-
                                                                 tung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für
Zur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und         die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corpora-
der Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Auf-               te-Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts
sichtsrat aus seiner Mitte folgende qualifizierte Ausschüsse     über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
gebildet:
                                                                 6. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE ANGELEGENHEITEN                          lageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die
(ARBEITSAUSSCHUSS)                                               Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunter-
                                                                 nehmens;
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeits-
ausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustim-            7. die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates für die
mung des Aufsichtsrates bedürfen und wegen der beson-            Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers).
deren Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen
Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden können.                 Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanz-
                                                                 ausschuss) in einer – zusätzlich zu der im Gesetz vorgese-
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)                        henen weiteren – Sitzung fest, wie die wechselseitige
1. Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell           Kommunikation zwischen (Konzern-)Abschlussprüfer und
2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner                          dem Prüfungsausschuss zu erfolgen hat, wobei auch die

                                                    Vienna Insurance Group                                                         23
Gelegenheit eingeräumt wird, dass ein Austausch zwi-                Experten grundlegende Entscheidungen vor, die dann im
     schen dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) und                   Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.
     dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vor-
     standes stattfinden kann.                                           Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
                                                                         1. Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
     Sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfah-            2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner
     rene Finanzexperten, die über Kenntnisse und praktische
     Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der                Komm.-Rat Dr. Karl Skyba (Vorsitzender-Stellvertreter)
     Berichterstattung verfügen, die den Anforderungen des               1. Stellvertreter: Dr. Georg Riedl
     Unternehmens entsprechen.                                           2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

     Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (Vorsitzende)                     Dr. Rudolf Ertl
     1. Stellvertreter: Dr. Georg Riedl                                  1. Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
     2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler                         2. Stellvertreter: Mag. Reinhard Ortner

     Mag. Reinhard Ortner                                                Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2014 die Zustimmung erteilt,
     1. Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer                    dass die VIG Holding oder die übrigen Unternehmen des
     2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler                         VIG-Konzerns die anwaltlichen Leistungen von Dr. Georg
                                                                         Riedl, Aufsichtsratsmitglied, in Anspruch nehmen und ihn
     Komm.-Rat Dr. Günter Geyer                                          bzw. seine Kanzlei projektbezogen mit der Vertretung und
     1. Stellvertreterin: Mag. Maria Kubitschek                          Beratung zu marktüblichen Konditionen beauftragen kön-
     2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler                         nen. Dr. Georg Riedl hat als Rechtsanwalt Beratungsleis-
                                                                         tungen erbracht, wofür im Geschäftsjahr 2015 für den VIG-
     Dr. Rudolf Ertl                                                     Konzern Honorare (netto) in der Höhe von EUR 40.425,00
     1. Stellvertreter: Komm.-Rat Dr. Karl Skyba                         zuzüglich Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer angefallen
     2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler                         sind (davon für die VIG Holding EUR 7.845,82 zuzüglich
                                                                         Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer). Darüber hinaus hat
     AUSSCHUSS FÜR VORSTANDSANGELEGENHEITEN                              die Gesellschaft im Jahr 2015 keine Verträge mit Mitgliedern
     (VERGÜTUNGSAUSSCHUSS)                                               des Aufsichtsrates geschlossen, die der Zustimmung des
                                                                         Aufsichtsrates bedurft hätten.
     Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Vergü-
     tungsausschuss) befasst sich mit den Personalangelegen-             Arbeitsweise des Vorstandes und des Aufsichtsrates
     heiten der Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vor-
     standsangelegenheiten entscheidet daher über den Inhalt             Vorstand
     von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und               Der Vorstand führt unter Leitung seines Vorsitzenden im
     deren Bezüge und überprüft die Vergütungspolitik in re-             Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Geschäfts-
     gelmäßigen Abständen.                                               ordnung für den Vorstand und der Geschäftsordnung für
                                                                         den Aufsichtsrat die Geschäfte der Gesellschaft.
     Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
     Komm.-Rat Dr. Karl Skyba (Vorsitzender-Stellvertreter)              Der Vorstand berät in der Regel (nach Bedarf) in wöchent-
     Stellvertreter: Dr. Rudolf Ertl                                     lichen Sitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im
                                                                         Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidun-
     STRATEGIEAUSSCHUSS                                                  gen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder
                                                                         des Vorstandes befinden sich in ständigem gegenseitigen
     Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit               Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils
     dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von                zuständigen Abteilungsverantwortlichen.

24                                                            Konzernbericht 2015
Unternehmen | Konzernlagebericht | Konzernabschluss

Aufsichtsrat                                                      genheit eingeräumt, sich mit dem (Konzern-)Ab-
Der Aufsichtsrat wird in all jenen Angelegenheiten tätig, die     schlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes auszutau-
in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichts-            schen, wobei im Geschäftsjahr von keinem der Mitglieder
rates definiert sind. Um die Wirksamkeit und Effizienz sei-       des Prüfungsausschusses davon Gebrauch gemacht
ner Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen,          wurde. Im Rahmen der Sitzungen zum Jahres- und Kon-
überprüft der Aufsichtsrat seine Arbeitsweise regelmäßig,         zernabschluss werden sowohl im Prüfungsausschuss als
zumindest aber einmal im Jahr, im Rahmen einer Selbste-           auch im Gesamtaufsichtsrat die Prüfungsberichte gemein-
valuierung. Diese Selbstevaluierung hat auch 2015 erge-           sam mit den Prüfungsleitern eingehend diskutiert und
ben, dass die geübte Praxis den Anforderungen des Akti-           erörtert.
engesetzes und des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex entspricht und dass die Organisation und              Weiters holt der Aufsichtsrat quartalsweise einen Bericht
Arbeitsweise des Aufsichtsrates der Geschäftstätigkeit            der Internen Revision ein und lässt sich bei Bedarf vom
und dem Geschäftsumfang der Gesellschaft und des                  Leiter der Internen Revision einzelne Themen und Prü-
gesamten Konzerns gerecht wird und in zufriedenstellen-           fungsschwerpunkte im Detail erörtern. Der jährliche Revi-
der Weise effizient ist. Wünsche und Anmerkungen, die             sionsplan wird dem Aufsichtsrat vorgelegt. Mindestens
von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen dieser Selbsteva-          einmal jährlich erklärt der Vorstand dem Aufsichtsrat die
luierung eingebracht werden, werden berücksichtigt.               Organisation und Wirkungsweise des Risikomanagements
                                                                  und Internen Kontrollsystems und legt dem Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig und überwacht laufend           einen diesbezüglichen schriftlichen Bericht vor, sodass
sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie           sich dieser von der Effizienz der eingerichteten Systeme
durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die           überzeugen kann. Ergänzend dazu werden im Prüfungs-
Geschäftsführung der Gesellschaft. Diesem Zweck dienen            ausschuss der Bericht und die Beurteilung des (Konzern-)
ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen             Abschlussprüfers betreffend die Funktionsfähigkeit des
der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschusssitzungen            Risikomanagements behandelt und im Aufsichtsrat dar-
sowie wiederholte Besprechungen insbesondere des Präsi-           über berichtet.
diums des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstan-
des, welche anhand von geeigneten Unterlagen umfassen-            Mindestens einmal jährlich stellt der Vorstand dem Auf-
de Erklärungen und Nachweise über die Geschäftsführung            sichtsrat die im Konzern getroffenen Vorkehrungen zur
und die Finanzlage der Gesellschaft und des Konzerns              Bekämpfung von Korruption dar und der Aufsichtsrat
erteilen. In den Aufsichtsratssitzungen und den Gesprächen        bespricht diese Maßnahmen.
mit dem Vorstand werden auch die Strategie, die Ge-
schäftsentwicklung, das Risikomanagement, das Interne             Bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Haupt-
Kontrollsystem, die Tätigkeit der Internen Revision, die Vor-     versammlung in Bezug auf die Wahl von neuen Aufsichts-
bereitungen auf Solvency II, Vorstandsangelegenheiten             ratsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat die vom
sowie die IT-Strategie des Unternehmens diskutiert. Zur           Gesetz und dem Österreichischen Corporate Governance
Diskussion von Grundsatzfragen und zur Festlegung der             Kodex vorgegebenen Voraussetzungen, die ein Mitglied
langfristigen Konzernstrategie hält der Aufsichtsrat unter        des Aufsichtsrates erfüllen und einhalten muss. Dabei wird
Beiziehung des Vorstandes Aufsichtsratsklausuren ab.              insbesondere auch darauf geachtet, dass im Hinblick auf
                                                                  die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss führen auch            sowie auf die Internationalität der Mitglieder die Aspekte
direkte Gespräche mit dem Abschluss- und Konzernab-               der Diversität angemessen berücksichtigt werden.
schlussprüfer, um sich über den Rechnungslegungspro-
zess und den Fortschritt der Prüfungstätigkeit zu erkundi-        Auch bei der Vorbereitung des Wahlvorschlages an die
gen und zu hinterfragen, ob im Rahmen der Prüfung we-             Hauptversammlung betreffend den (Konzern-)Abschluss-
sentliche Feststellungen gemacht wurden. Den Mitgliedern          prüfer achten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat
des Prüfungsausschusses wurde dabei auch die Gele-                streng darauf, dass alle vom Gesetz und Österreichischen

                                                     Vienna Insurance Group                                                        25
Corporate Governance Kodex vorgegebenen Vorausset-             Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unterneh-
     zungen und Bedingungen voll erfüllt sind. Darüber hinaus       mens und das Marktumfeld.
     lässt sich der Aufsichtsrat nach Abschluss der Konzernab-
     schlussprüfung eine Aufstellung vorlegen, aus der die          Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht
     gesamten Aufwendungen für die Prüfungen in sämtlichen          das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt
     Konzerngesellschaften ersichtlich sind. Diese Aufstellung      wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäfts-
     ist gesondert nach Aufwendungen für den Konzernab-             jahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.
     schlussprüfer, für Mitglieder des Netzwerkes, dem der
     Konzernabschlussprüfer angehört, und für andere im Kon-        Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das
     zern tätige Abschlussprüfer gegliedert.                        maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei
                                                                    Übererfüllung der klassischen Ziele für die Periode des
     Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte vier Ausschüsse (Aus-    Geschäftsjahres 2015 erreichen kann, entspricht in etwa
     schuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss),       86 % des Fixbezuges. Seine Zuerkennung setzt die Be-
     Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss), Ausschuss für Vor-        dachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unter-
     standsangelegenheiten (Vergütungsausschuss) und Strate-        nehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus; in die
     gieausschuss) gebildet. Detaillierte Angaben dazu sind im      Evaluierung der Zielerfüllung fließen auch nichtfinanzielle
     Kapitel „Ausschüsse des Aufsichtsrates“ angeführt.             Aspekte, insbesondere resultierend aus dem Bekenntnis
                                                                    des Unternehmens zur gesellschaftlichen Verantwortung
     Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrates sowie                  sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter als Träger von Leis-
     seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2015                        tung, Innovation und Expertise, ein. Dazu können bei ent-
                                                                    sprechender Zielerreichung Sondervergütungen verdient
     Im Jahr 2015 fanden eine ordentliche Hauptversammlung          werden. Insgesamt sind dadurch variable Entgeltskompo-
     und vier über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsratssit-    nenten im Ausmaß von bis zu rund 125 % der Fixbezüge
     zungen statt. Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungs-      möglich. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellenwerte
     ausschusses abgehalten. An allen Sitzungen des Prüfungs-       unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsab-
     ausschusses, darunter auch jene Sitzung des Aufsichtsra-       hängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung des Ergeb-
     tes im Jahr 2015, die sich mit der Prüfung des Jahresab-       niszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung
     schlusses 2014 und des Konzernabschlusses 2014 sowie           der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltig-
     mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 befasste,      keits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein
     und an der Hauptversammlung hat der Abschluss- und             adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.
     Konzernabschlussprüfer, die KPMG Austria GmbH Wirt-
     schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG),       Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergü-
     teilgenommen. Der Ausschuss für die Entscheidung von           tung des Jahres 2015 sind die Combined Ratio, die Prä-
     dringenden Angelegenheiten wurde zwei Mal schriftlich          mienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern der Jahre
     kontaktiert. Im Jahr 2015 wurden sechs Sitzungen des           2015 und 2016; für die Sondervergütungen einerseits
     Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten abgehalten. Der       länderspezifische Ziele, andererseits IT-bezogene Ziele,
     Strategieausschuss hat 2015 nicht getagt; strategische         jeweils betreffend 2015 und 2016.
     Fragen wurden im Gesamtaufsichtsrat behandelt.
                                                                    Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Be-
     Kein Mitglied des Aufsichtsrates war bei weniger als der       standteil der Vergütung des Vorstandes.
     Hälfte der Aufsichtsratssitzungen anwesend.
                                                                    Bei Festsetzung der Bruttobezüge der Vorstandsmit-
     Offenlegung von Informationen über die Vergütung               glieder wurde auf eine gewisse Ausgeglichenheit in der
     von Vorstand und Aufsichtsrat                                  Nettoauswirkung geachtet, sodass dann, wenn Bezüge
                                                                    für operative Funktionen in verbundenen Unternehmen
     Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder                       außerhalb Österreichs gezahlt wurden und diese – gemes-
     Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeu-          sen an österreichischen Verhältnissen – günstigeren Steu-
     tung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene           erregimen unterlagen, diesem Umstand durch Festset-

26                                                       Konzernbericht 2015
Unternehmen | Konzernlagebericht | Konzernabschluss

zung eines geringeren Bruttobezuges Rechnung getragen           nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von
wurde. Daraus sowie aus unterschiedlichen Funktionen            50 %. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen
erklären sich die Unterschiede zwischen den Bruttobezü-         Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw.
gen der einzelnen Vorstandsmitglieder.                          bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht
                                                                keine Abfertigung zu.
Im Einzelnen erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des
Jahres 2015 für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr von der Ge-      Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur
sellschaft:                                                     privaten Nutzung, zur Verfügung.

s Herr Dr. Peter Hagen TEUR 1.143 (TEUR 884), davon             Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
  TEUR 409 (TEUR 89) variabel,                                  Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung
s Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 737 (TEUR 431),               am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von
  davon TEUR 231 (TEUR 11) variabel,                            der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Auf-
s Herr Dr. Martin Simhandl TEUR 790 (TEUR 559), davon           sichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur
  TEUR 284 (TEUR 62) variabel,                                  Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe
s Herr Mag. Peter Höfinger TEUR 790 (TEUR 559), davon           eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden
  TEUR 284 (TEUR 62) variabel.                                  Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung
                                                                gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme
Von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstands-            an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sit-
mitglieder für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft oder als     zungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteil-
gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen          nahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Auf-
Unternehmen:                                                    sichtsrates betrugen im Jahr 2015 TEUR 414,35.

s Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 42 (TEUR 75), da-             Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:
  von TEUR 42 (TEUR 11) variabel.
                                                                s Herr Komm.-Rat Dr. Günter Geyer TEUR 76,61
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds        s Herr Komm.-Rat Dr. Karl Skyba TEUR 49,58
der Gesellschaft beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe         s Herr Abtprimas Propst Bernhard Backovsky
von maximal 40 % der Bemessungsgrundlage (die Be-                 TEUR 33,77
messungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt)            s Frau Komm.-Rat Martina Dobringer TEUR 33,77
bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.                s Herr Dr. Rudolf Ertl TEUR 39,77
                                                                s Frau Mag. Maria Kubitschek TEUR 33,77
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn             s Herr Hofrat Dkfm. Heinz Öhler TEUR 33,77
entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein          s Herr Mag. Reinhard Ortner TEUR 39,77
Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstands-           s Herr Dr. Georg Riedl TEUR 33,77
mitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension          s Frau Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell TEUR 39,77.
geht.
                                                                Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Be-
Die Vorstandsverträge der Gesellschaft sehen, soweit            standteil der Vergütung des Aufsichtsrates.
nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Rege-
lungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorge-           Maßnahmen, die zur Förderung von Frauen im Vorstand, im
gesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch            Aufsichtsrat und in leitenden Stellen gesetzt wurden
vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengeset-
zes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den ein-          Frauen im Aufsichtsrat
schlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet         In den Aufsichtsratsgremien der Vienna Insurance Group
ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt        beträgt der Frauenanteil (Stand 31.12.2015) europaweit
nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an            rund 14 %, in den österreichischen Versicherungsgesell-
Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden        schaften rund 19 %, in der VIG-Holding 30 %.

                                                   Vienna Insurance Group                                                         27
Frauen im Vorstand                                               dieses Gedankens beispielsweise in die Führungskräfte-
     Die Vorstandsgremien der Vienna Insurance Group Versiche-        entwicklung gilt eine Stoßrichtung dem Sichtbarmachen
     rungsgesellschaften sind zu rund 22 % mit Frauen besetzt,        von ambitionierten Frauen auf allen Ebenen, zum Beispiel
     Frauen stellen rund 12 % der Vorstandsvorsitze. Prof. Elisa-     dadurch, dass verstärkt Frauen als Unternehmensreprä-
     beth Stadler ist seit 1. Jänner 2016 die erste weibliche Vor-    sentantinnen zu externen Konferenzen, Plattformen etc.
     standsvorsitzende eines ATX-Unternehmens in Österreich.          delegiert werden.

     Zum Vergleich betrug der Anteil der Frauen an den Mit-           Die Vienna Insurance Group engagiert sich gezielt bei
     gliedern der Vorstände in den 59 größten deutschen Versi-        Veranstaltungen wie dem „Business Riot“ – dem Festival
     cherungsunternehmen im Jahr 2015 9,1 %, und 1,7 % der            für Frauen, Arbeit & Entrepreneurship mit Beiträgen insbe-
     Vorstandsvorsitzendenpositionen dieser Unternehmen               sondere zum Thema „weibliche Erwerbsbiografien aktiv
     wurden von Frauen bekleidet.                                     gestalten“.

     Frauen in leitenden Stellen                                      Externe Evaluierung
     Der Frauenanteil in der Ebene unmittelbar unter dem Vor-         Die Vienna Insurance Group hat entsprechend der C-
     stand beträgt in den VIG-Versicherungsgesellschaften in          Regel 62 ÖCGK eine freiwillige externe Evaluierung der
     ganz Europa – einschließlich Vertrieb – rund 40 % (ohne          Einhaltung des Kodex für das Jahr 2015 vornehmen
     Vertrieb: rund 45 %).                                            lassen. Alle Evaluierungen kamen zum Ergebnis, dass die
                                                                      VIG sämtlichen Anforderungen des Kodex nachgekom-
     Die Personalstrategie der Vienna Insurance Group sieht           men ist. Die zusammengefassten Berichte zu diesen
     die Beseitigung von Hindernissen für Frauenkarrieren als         Evaluierungen stehen auf der Website der Vienna Insu-
     eines ihrer Kernelemente vor. Neben der Implementierung          rance Group zur Verfügung.

                                                         Wien, 23. März 2016

                                                            Der Vorstand:

                Prof. Elisabeth Stadler                  Komm.-Rat Franz Fuchs                      Mag. Roland Gröll
                  Generaldirektorin,                       Vorstandsmitglied                        Vorstandsmitglied
                Vorstandsvorsitzende

                   Dr. Judit Havasi                                                               Dr. Martin Simhandl
                                                           Mag. Peter Höfinger
                  Vorstandsmitglied                                                              CFO, Vorstandsmitglied
                                                            Vorstandsmitglied

28                                                         Konzernbericht 2015
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