Integration in Rüti Konzept zur Integrationsförderung in der Gemeinde Rüti vom Oktober 2017 - Gemeinde Rüti ZH

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Integration in Rüti

              Konzept zur Integrationsförderung
                   in der Gemeinde Rüti

                             vom Oktober 2017

Rüti ZH, im Oktober 2017 / Isabel Straub und Christa Thoma
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ............................................................................................................................. 3
Ausgangslage ....................................................................................................................... 3
Was ist Integration................................................................................................................. 3
Weshalb Integration .............................................................................................................. 3
Vielfalt als Bereicherung und Herausforderung...................................................................... 3
Zahlen und Fakten Rüti ....................................................................................................... 4
Bevölkerung in Rüti ............................................................................................................... 4
Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 4
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 4 Integration) ........................... 4
Verfassung des Kantons Zürich (Art. 114) ............................................................................. 4
Kantonale Integrationsprogramme (KIP)................................................................................ 5
Pfeiler und Förderbereiche der Integrationsförderung............................................................ 5
Leitlinien für Rüti ................................................................................................................. 6
Zielgruppen ........................................................................................................................... 6
Ziel der Integrationsförderung in Rüti ..................................................................................... 6
Leitsätze ................................................................................................................................ 6
Bisherige Integrationsarbeit in Rüti ................................................................................... 7
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton ........................................................................... 8
Rückblick: Massnahmen im Rahmen des KIP 1 (2014 – 2017) ............................................. 8
Rückblick: Leistungskatalog KIP 1 ......................................................................................... 8
Massnahmen im Rahmen des KIP 2 (2018 – 2021) .............................................................. 8
Rüti: Leistungskatalog KIP 2.................................................................................................. 8
Rüti als Fokusgemeinde ........................................................................................................ 9
Rüti: Handlungsfelder ......................................................................................................... 9
1. Information und Beratung .................................................................................................. 9
2. Bildung und Arbeit ........................................................................................................... 11
3. Verständigung und gesellschaftliche Integration .............................................................. 13
Anhang: Integrationsmassnahmen in Rüti ausserhalb KIP 2......................................... 15

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Einleitung

Ausgangslage
      Der Gemeinderat formulierte für die Legislaturperiode 2014-2018 verschiedene Legisla-
      turziele. Im Handlungsfeld Gesellschaft lautete ein Ziel «Unterstützung zur Förderung der
      selbständigen Lebensbewältigung mit Hilfe von verstärkten Integrationsmassnahmen».
      Als Idealziel wurde ab 2016 die Schaffung einer eigenen Integrationsfachstelle vorge-
      schlagen. Der Gemeinderat verzichtete vorerst auf die Schaffung einer Integrationsfach-
      stelle, stattdessen erweiterte er 2016 die Stelle der Jugendbeauftragten zu einer Jugend-
      und Integrationsbeauftragten, indem 10 Stellenprozente im Bereich Jugend umverteilt
      wurden. Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat den Bereich Jugend, die Aufgaben im
      Integrationsbereich konzeptionell zu entwickeln und dem Gemeinderat mögliche Aufga-
      benfelder und Massnahmen vorzuschlagen. Die Stelle der Jugend- und Integrationsbe-
      auftragten konnte im Oktober 2016 besetzt werden.

Was ist Integration
      Im Ausländergesetz der Schweiz wird die Integration als ein Prozess definiert, der «das
      Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage
      der Grundwerte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz» fördert.
      Hinsichtlich der ausländischen Bevölkerung steht oft die sprachliche, berufliche und ge-
      sellschaftliche Integration im Fokus.

Weshalb Integration
      Integration ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Prävention von
      interkulturellen Konflikten. Integration führt dazu, dass sich die Bevölkerung als ein Gan-
      zes und nicht als ein Nebeneinander unterschiedlicher Ethnien versteht, was sozialen
      Frieden und ein gelungenes Zusammenleben sichert.

      Auch aus finanzieller Sicht macht es Sinn, in die Integration zu investieren. Beispielswei-
      se bleiben nicht integrierte Personen deutlich länger von der Sozialhilfe abhängig als in-
      tegrierte Personen. Ausserdem haben besser integrierte und geförderte Kinder im Ver-
      gleich zu nicht geförderten Kindern später weniger Bedarf an schulischen Fördermass-
      nahmen, wie unter anderem aus der Langzeitstudie EPPE in England1 hervorgeht.

Vielfalt als Bereicherung und Herausforderung
      Die Bevölkerungsvielfalt ist in vieler Hinsicht eine Bereicherung. Aus der inländischen
      Wirtschaft sind ausländische Arbeitskräfte nicht mehr wegzudenken, sei es in den unte-
      ren Lohnsegmenten, sei es auf Management-Ebene. Die ausländische Bevölkerung hilft
      zu einem grossen Teil mit, die Finanzierung unseres sozialen Systems zu sichern. Aus-
      serdem tragen die verschiedenen Nationalitäten massgeblich zu einem vielfältigen Kul-
      tur- und Gesellschaftsleben bei. Dennoch braucht es spezifische Massnahmen, insbe-
      sondere auf Stufe Gemeinde, um Chancengleichheit und ein möglichst reibungsfreies
      Zusammenleben in einem vielfältigen Umfeld zu gewährleisten.

  1
      EPPE, online unter: http://eppe.ioe.ac.uk/
                                                                                               3
Zahlen und Fakten Rüti

Bevölkerung in Rüti
      Rüti ist ein regionales Zentrum und gehört mit rund 12'000 Einwohnerinnen und Einwoh-
      nern zu den «urbanen Wohnlandschaften» im Kanton Zürich. Die attraktive und vielfältige
      Gemeinde im Zürcher Oberland beherbergt Einwohnerinnen und Einwohner aus vielen
      verschiedenen Nationen. Mit einem Ausländeranteil von rund 23.3 % per Ende 2016
      (+3.3 % seit 2006) liegt Rüti leicht unter dem kantonalen Durchschnitt von 26.3 %2.

      Zur Berechnung des Kantonsbeitrags für die Gemeinden im Rahmen des KIP 2 zählt
      neu die Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die keinen deutschsprachigen Hinter-
      grund haben. Laut der kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen sind dies in Rüti zur-
      zeit rund 2300 Personen, oder rund 81.5% der in unserer Gemeinde wohnhaften Auslän-
      derinnen und Ausländer. Diese Prozentzahl liegt in Rüti wesentlich höher als in anderen
      Gemeinden.

      Gemäss kantonalem Raumordnungskonzept haben die Gemeinden der «urbanen Wohn-
      landschaften» zusammen mit den «Stadtlandschaften» 80 Prozent des zukünftigen Be-
      völkerungswachstums aufzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
      Rütner Bevölkerung weiter zunimmt, und damit auch die Zahl der Rütner Einwohnerinnen
      und Einwohner mit Integrationsbedarf.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 4 Integration)
      1. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen
         Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegen-
         seitiger Achtung und Toleranz.
      2. Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und
         Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Ge-
         sellschaft teilzuhaben.
      3. Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Aus-
         länder, als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus.
      4. Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftli-
         chen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und
         insbesondere eine Landessprache erlernen.

Verfassung des Kantons Zürich (Art. 114)
      1. Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschiedenen Bevölke-
         rungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öf-
         fentlichen Leben.
      2. Sie treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften
         Ausländerinnen und Ausländer.

  2
      Migrationsamt Kanton Zürich «Migration im Kanton Zürich» / Zahlen und Fakten_02_2017.pdf
                                                                                                 4
Kantonale Integrationsprogramme (KIP)
      Bund und Kantone haben sich auf eine gemeinsame Strategie für die Integrationsförde-
      rung ab 2014 geeinigt. Für die drei Pfeiler «Information und Beratung», «Bildung und Ar-
      beit» sowie «Verständigung und soziale Integration» wurden strategische Ziele formuliert
      und finanzielle Unterstützung von Massnahmen geplant3.

      Die Kantone konkretisieren diese Ziele in kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Der
      Bund unterstützt die spezifische Integrationsförderung in den Kantonen mit mehrjährigen
      Programmvereinbarungen. Die Kantone müssen den Beitrag des Bundes paritätisch mit-
      finanzieren. Die Programmvereinbarung zum KIP 1 (2014-2017) mit dem Kanton Zürich
      wird seit 1. Januar 2014 umgesetzt. Nach dem Entscheid des Bundes, mit den Kantonen
      für den Zeitraum 2018-2021 eine weitere Programmvereinbarung abzuschliessen, beauf-
      tragte der Regierungsrat des Kantons Zürich im Sommer 2016 die Direktion der Justiz
      und des Inneren mit der Erarbeitung des KIP 2.

Pfeiler und Förderbereiche der Integrationsförderung
      Der Bund schreibt gesetzlich vor, dass Integration im Rahmen des KIP in erster Linie
      über die Regelstrukturen zu erfolgen hat und aus ihren ordentlichen Budgets zu finanzie-
      ren ist (Art. 2 Abs. 3 VIntA), und dass Integration eine Querschnittsaufgabe und von
      staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen gemeinsam wahrzunehmen ist (Art. 53
      Abs. 4 AIG). Die Mittel des Bundes im Rahmen der KIP dürfen daher nur für Massnah-
      men der spezifischen Integrationsförderung verwendet werden, welche ergänzend zu
      den Integrationsmassnahmen der Regelstrukturen wirken.

      Die vereinbarten Leistungen stützen sich gemäss Vorgaben des Bundes auf drei Pfeiler
      und acht Förderbereiche der spezifischen Integrationsförderung:

      Pfeiler 1: Information und Beratung
       Erstinformation und Integrationsförderbedarf
       Beratung
       Schutz vor Diskriminierung

      Pfeiler 2: Bildung und Arbeit
       Sprache und Bildung
       Frühe Kindheit
       Arbeitsmarktfähigkeit

      Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration
       Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln
       Zusammenleben

  3
   BFM Bundesamt für Migration; KdK Konferenz der Kantone (Hrs.) (2011a): Grundlagenpapier vom 23. No-
  vember 2011 im Hinblick auf den Abschluss von Programmvereinbarungen nach Art. 20a SuG, Bern.
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Leitlinien für Rüti

   Die Gemeinde Rüti nimmt Integration ernst und anerkennt die Notwendigkeit und Sinn-
   haftigkeit von Partizipation und Chancengleichheit aller Personen. Dabei orientiert sich
   Rüti an den Zielvorgaben des Bundes und des Kantons und stellt somit sicher, dass die
   Integrationspolitik in Rüti vereinbar ist mit den übergeordneten staatlichen Ebenen.

Zielgruppen
   Grundsätzlich sollen alle Altersgruppen von Migrantinnen und Migranten, welche eine
   Aufenthaltsbewilligung haben und in Rüti wohnhaft sind, durch die Integrationsmassnah-
   men angesprochen werden. Sozialhilfeempfangende können an Angeboten im Rahmen
   des KIP 2 teilnehmen, sie gehören aber nicht zur primären Zielgruppe, da es in der Regel
   andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Integrationsmassnahmen dieser Personen
   gibt. Integrationsmassnahmen für Asylsuchende (Status N) und Sans Papier dürfen nicht
   mit KIP-Mitteln unterstützt werden.

Ziel der Integrationsförderung in Rüti
   Das Ziel der Integrationsförderung lautet, die bestmögliche Einbindung aller Migrantinnen
   und Migranten von Rüti zu erreichen. Zugewanderte sollen am wirtschaftlichen, sozialen
   und kulturellen Leben teilnehmen können und ein eigenständiges, selbstverantwortliches
   Leben führen.

Leitsätze
   1. Wir anerkennen Vielfalt
      Wir betrachten Migrantinnen und Migranten in Bezug auf ihre biografische, soziale
      und bildungsmässige Herkunft sowie ihre Migrationsmotive differenziert und aner-
      kennen, dass unterschiedliche Lebensweisen, Wertvorstellungen, Normen und Glau-
      bensrichtungen im Rahmen der Bundesverfassung, der Menschenrechte sowie der
      gesetzlichen Grundlagen in unserer Gesellschaft ihren Platz haben.

   2. Wir verstehen Integration als wichtigen, gegenseitigen Prozess
      Integration ist ein Prozess, der eingefordert, aber auch gefördert werden muss. Die-
      ser Prozess bedingt von der zugewanderten Bevölkerung aktive Bereitschaft zur In-
      tegration, von der ansässigen Bevölkerung Toleranz und Respekt, sowie von der Ge-
      meinde den Willen, Integrationshindernisse zu beseitigen.

   3. Wir stärken Potenzial und fordern Mitwirkung
      Damit Integration erreicht werden kann, braucht es soziale und kulturelle Fertigkeiten
      der Migrantinnen und Migranten. Ein möglichst schneller Erwerb der deutschen Spra-
      che gehört genauso dazu wie Kenntnisse über Normen und Verhaltensregeln. Diese
      Erwartung wird den Migrantinnen und Migranten kommuniziert. Die Gemeinde Rüti
      unterstützt diesen Prozess und trägt den Bedürfnissen, Kompetenzen und Ressour-
      cen der Beteiligten Rechnung.

   4. Wir sehen Integrationsförderung als komplementäre Querschnittsaufgabe
      Die spezifische Integrationsförderung wirkt komplementär zu den Regelstrukturen
      (Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) und den Angeboten anderer Organisationen
      wie Kirchen oder Vereine. Sie schliesst vorhandene Lücken und unterstützt Regel-
      strukturen bei der Umsetzung ihres Integrationsauftrages, z.B. bei der Sprachförde-
      rung oder im Vorschulbereich. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, welche eine

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interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Schule, den Landeskirchen und weiteren
       Partnern erfordert, die im Integrationsbereich tätig sind.

   5. Return on Investment
      Integrationsmassnahmen werden so geplant und umgesetzt, dass sie die grösstmög-
      liche Wirkung erzielen. Sie sollen einen Return on Investment zur Folge haben, auch
      wenn dieser nicht bezifferbar ist. Beispielsweise indem sich die Integrationsmass-
      nahmen positiv auf das gesellschaftliche Zusammenleben in der Gemeinde auswir-
      ken, und/oder mittelfristig möglichst grosse Einsparungen in anderen Bereichen be-
      wirken, allen voran im Bereich Soziales.

Bisherige Integrationsarbeit in Rüti

   Die Gemeinde Rüti wie auch Vereine und Kirchen engagieren sich seit Jahren in der In-
   tegration der ausländischen Wohnbevölkerung in Rüti. Hier eine Übersicht über die wich-
   tigsten Angebote (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

   Koordination und Vernetzung
    Jugend- und Integrationsbeauftragte, seit Oktober 2016

   Vorschulalter
    Deutschtreff Grüezi (Familiennetz), Unterstützungsbeitrag Gemeinde seit 2012
    «Mitten unter uns» (Schweizerisches Rotes Kreuz)
    Vernetzung der Anbieter im Vorschulbereich, seit Februar 2017

   Kinder & Jugendbereich
    * Midnight Ball Gemeinde Rüti, seit 2003
    * Open Sunday Gemeinde Rüti, seit 2007
    KJAR Kinder und Jugendarbeit Rüti, seit 2006

   Erwachsenenbereich
    * Alphabetisierungskurse und Deutschkurse für cirka 84 Teilnehmende pro Jahr
      (via Akrotea.ch)
    Café International (ein Projekt der beiden Landeskirchen)
    Pedalo Projekt «Freiwillig engagiert mit Asylsuchenden» (ein Projekt der beiden
      Landeskirchen)
    «Sport ohne Grenzen» (Teil des Pedalo-Projektes)
    Arbeitsintegration

   * Angebote, die bisher als Teil des KIP 1 Programmes vom Kanton mitfinanziert wurden.

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Leistungsvereinbarung mit dem Kanton

Rückblick: Massnahmen im Rahmen des KIP 1 (2014 – 2017)
         Im November 2014 schloss die Gemeinde Rüti mit der Fachstelle für Integrationsfragen
         die Leistungsvereinbarung betreffend der Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des
         kantonalen Integrationsprogramms 2014 – 2017 (KIP) ab.

Rückblick: Leistungskatalog KIP 1
    FB      Angebot                                             Einheit und ge-         Geplante Kosten
                                                                plante Menge p.a.       p.a.
    2.1     Niederschwellige Deutschkurse, akrotea.ch           84 Teilnehmende         CHF     60‘000
    3.2     Open Sunday                                                                 CHF     15‘500
    3.2     Midnight Ball                                                               CHF     15‘000
    Geplante Gesamtkosten pro Jahr, Gemeinde und Kanton                                 CHF     90‘500

          Anteil Gemeinde         Anteil Kanton             Total
          33‘000 (36 %)           57‘500 (64 %)             90‘500

Massnahmen im Rahmen des KIP 2 (2018 – 2021)
         Ab 2018 sind Leistungen in der Höhe von CHF 133‘095 (Gesamtkosten) geplant, wobei
         auf die Gemeinde ein Beitrag von CHF 89'819.00 entfällt. Der Kanton beteiligt sich mit
         maximal CHF 43'276.00 (Obergrenze). Die effektiven Gesamtkosten sowie die effektiven
         Beiträge der beiden Parteien können von den Planwerten abweichen. Der Beitrag der
         Gemeinde beläuft sich in jedem Fall auf mindestens 55 % und der Kantonsbeitrag auf
         maximal 45 % der Gesamtkosten.

         Beträgt der geplante jährliche Beitrag der Gemeinde mindestens 63 % der geplanten
         jährlichen Gesamtkosten, entrichtet der Kanton zum geplanten jährlichen Beitrag einen
         Zusatzbetrag in Höhe von CHF 3'322.00. Zeigt sich im Reporting, dass der effektive Bei-
         trag der Gemeinde (inkl. Zusatzbetrag Kanton) weniger als 63 % der effektiven Gesamt-
         kosten entspricht, ist der erhaltene Zusatzbetrag vollständig zurückzuerstatten.

Rüti: Leistungskatalog KIP 2
FB          Angebot                                                 Einheit und ge-     Geplante Kosten
                                                                    plante Menge p.a.   p.a.
1-3         Integrationsbeauftragte, Koordination, Admin.           30 %                CHF     43‘620
                                                                    4
2.1         Niederschwellige Deutschkurse, akrotea.ch               75 Teilnehmende     CHF     55‘275
2.2         Informationsveranstaltung für Eltern                    1 x pro Jahr        CHF       1‘500
2.2         Evtl. weiteres Angebot im Bereich Frühe Kindheit                            CHF        500
3.2         * Freiwilligenarbeit und Vernetzung gesamte             50 %                (CHF 77‘000.-)
            Stelle, Ca. 20 % im Bereich Integration tätig           20 %                CHF     30‘800
3.2         Deutschtreff Grüezi                                                         CHF       1‘400
Geplante Gesamtkosten pro Jahr, Gemeinde und Kanton                                     CHF    133‘095

4
 Die Teilnehmerzahl der Niederschwelligen Deutschkurse wurde Ende 2017, Beschluss 272 von 84 auf 75 Teil-
nehmende angepasst. Dies da Sozialhilfeempfänger über das kantonale Sozialamt abgerechnet werden können.
                                                                                                          8
Anteil Gemeinde        Anteil Kanton           Total
   89'819 (67 %)          43'276 (Maximum)        133'095

  *Freiwilligenarbeit: Wenn eine Koordinationsstelle im Bereich Freiwilligenarbeit geschaffen
  wird, kann die Arbeit, welche die Person für den Integrationsbereich tätig ist, ebenfalls an-
  gerechnet werden. Beispielsweise der Zeitaufwand für die Organisation von neuen Integ-
  rationsprojekten, welche von Freiwilligen durchgeführt werden.

Rüti als Fokusgemeinde
   Die Leistungsvereinbarung im Rahmen des KIP 2 basiert auf dem von der Gemeinde
   eingereichten Leistungskatalog. Aufgrund der im Leistungskatalog geplanten Leistungen
   ist die Gemeinde Rüti als Fokusgemeinde einzustufen. Bei den Fokusgemeinden beträgt
   der Beitrag des Kantons maximal 45 % (bis zum Maximalbetrag) und der Gemeindebei-
   trag mindestens 55 % der Gesamtkosten. Fokusgemeinden verfügen nicht über Angebo-
   te in allen drei Kernbereichen und/oder setzen keine Ressourcen für die Koordination ein.

   Eine Kerngemeinde bietet Angebote in den folgenden drei Kernbereichen: Persönliche
   Erstinformation («Willkommensgespräche»), niederschwellige Deutschkurse sowie An-
   gebote im Bereich Zusammenleben. Zusätzlich müssen Ressourcen für die Koordination
   der kommunalen spezifischen Integrationsförderung eingesetzt werden, d.h. es braucht
   eine integrationsbeauftragte Person. Bei Kerngemeinden beträgt der Beitrag des Kantons
   maximal 50 % (bis zum Maximalbetrag) und der Gemeindebeitrag mindestens 50 % der
   Gesamtkosten.

   Da in Rüti zurzeit kein Willkommens- resp. Erstinformationsgespräche stattfinden, kann
   Rüti nicht als Kerngemeinde taxiert werden. Falls wir dies zu einem späteren Zeitpunkt
   einführen möchten, so würde zwar der Status von Fokus- auf Kerngemeinde ändern, un-
   ter KIP 2 würde Rüti vom Kanton aber nicht mehr Beiträge erhalten, da wir jetzt schon
   den Maximalbetrag ausschöpfen.

   Nachfolgend werden die für Rüti wichtigen Handlungsfelder gemäss den vom Bund und
   Kanton Zürich vorgegebenen Pfeilern und Förderbereichen beschrieben:

Rüti: Handlungsfelder

1. Information und Beratung

   1.1. Erstinformation und Integrationsförderbedarf

   Ziel
   Gegenüber Neuzuziehenden pflegt die Gemeinde Rüti eine aktive Willkommenskultur.
   Neuzugezogene werden nach Bedarf unterstützt, sie werden über passende Integrati-
   onsangebote informiert und erhalten Unterstützung, damit sie sich in den gemeindeeige-
   nen Strukturen zurecht finden.

   Bestehende Angebote
   Der Bereich Integrationsförderbedarf wird weitgehend durch die Integrationsbeauftragte
   abgedeckt. Seit Oktober 2016 hat Rüti eine Jugend- und Integrationsbeauftragte. Sie
   wurde vom Gemeinderat beauftragt, ein Integrationskonzept zu erarbeiten und weitere
   Schritte im Bereich Integration aufzuzeigen. Seit ihrem Start im Oktober 2016 hat sich die
   Stelleninhaberin einen Überblick über die integrationsfördernden Projekte in der Gemein-
                                                                                             9
de Rüti verschafft und Vernetzungsarbeit geleistet. Dies als Basis für das vorliegende In-
tegrationskonzept, wie auch für die Definition der dringlichsten Integrationsmassnahmen.

Entwicklungsbedarf
Im Bereich Erstinformation gibt es bis anhin keine Angebote. Es ist geplant, dieses feh-
lende Angebot – sogenannte Willkommensgespräche – bis 2019 einzuführen, um integ-
rationsbedürftige Menschen frühestmöglich zu erkennen und an die richtigen Stellen zu
verweisen. In einigen Nachbargemeinden (beispielsweise Wald) werden solche Gesprä-
che seit einiger Zeit mit Erfolg durchgeführt, bieten sie doch die Möglichkeit, in Kontakt
mit Neuzuziehenden zu kommen und auf geeignete Angebote hinzuweisen. Willkom-
mensgespräche erlauben, sprachliche, kulturelle oder andere Defizite von neu zuziehen-
den Personen frühestmöglich zu erkennen und anzugehen. Sie schaffen somit eine Brü-
cke zu den vorhandenen Integrationsangeboten der Gemeinde Rüti und erleichtern die
weiterführende Zusammenarbeit.

1.2. Beratung

Ziel
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Rüti haben einen einfachen Zugang zu
Informationen bezüglich den Dienstleistungen und Angeboten im Bereich Integration in
der Gemeinde.
Die Angebote im Handlungsfeld Beraten sind untereinander vernetzt, die Integrationsbe-
auftragte der Gemeinde Rüti organisiert regelmässige Treffen, um sich auszutauschen.
Die Integrationsbeauftragte sorgt dafür, dass zielgruppenspezifische Massnahmen ergrif-
fen werden, um die Integrationsangebote sowohl in der Gemeinde wie auch unter den
Migrantinnen und Migranten bekannt zu machen, wie beispielsweise Homepage, (mehr-
sprachige) Flyers, persönliche Kontakte, Zeitungsartikel, etc.

Bestehende Angebote
Der Standort des kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) des Bezirks Hinwil befindet sich
erfreulicherweise in Rüti. Das kjz bietet ein umfangreiches Angebot für Familien, d.h. El-
tern erhalten professionelle Beratung und Unterstützung bei diversen Fragen rund um die
Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder und die Herausforderungen im Familienalltag.
Das Beratungsangebot bezieht sich auf die Erziehung von Kindern bis 18 Jahren sowie
die Entwicklung und den Umgang mit Babys und Kleinkindern (z.B. Väter- und Mütterbe-
ratung). Bei Notlagen und familiären Konflikten bietet das kjz den Betroffenen zudem un-
kompliziert Hilfe.
Die Schulsozialarbeit unterstützt mit ihrem Angebot Schule und Eltern dabei, möglichst
gute Entwicklungsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler in Rüti zu schaffen.
Die Schulsozialarbeit ist eine unabhängige Beratungsstelle und untersteht der Schweige-
pflicht. Das Angebot erfolgt auf freiwilliger Basis und ist kostenlos. Kinder und Jugendli-
che erhalten vor Ort bei Schwierigkeiten rasch und unkompliziert Beratung und Anregun-
gen für eine positive Alltagsbewältigung.
Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Rüti trägt Sorge, dass die Angebote im Be-
reich Beratung untereinander vernetzt sind. Zudem dient sie als Anlaufstelle für die Be-
völkerung mit Migrationshintergrund, sie nimmt eine Triagefunktion ein bei der Vermitt-
lung von passenden Beratungsangeboten, oder macht auf die bestehenden Angebote in
den verschieden Handlungsfeldern aufmerksam.

                                                                                        10
Entwicklungsbedarf
   Nach der offiziellen Schulzeit fehlt es den Jugendlichen an professioneller Betreuung und
   Begleitung, insbesondere bei Jugendlichen, die nach der obligatorischen Schulzeit keine
   berufliche oder schulische Anschlusslösung gefunden haben. Zu diesem Zeitpunkt endet
   die Zuständigkeit der Schulsozialarbeit, und die Angebote der KJAR sind nicht auf junge
   Erwachsene ausgerichtet. Eine gemeindeübergreifende Jugendberatungsstelle könnte
   diese Lücke füllen.

  Lohnkosten Integrationsbeauftragte
                      Kosten 2018                     KIP 2 anrechenbar?
                Lohnkosten CHF 43’620
                                                              ja
                  (30 Stellenprozente)

  Werbung für Angebote
           Fokus                    Kosten 2018       KIP 2 anrechenbar?
                                    Nicht separat
        Werbekosten                                           ja
                                    ausgewiesen

   1.3. Schutz vor Diskriminierung
   keine Angebote in Planung

2. Bildung und Arbeit

   2.1. Sprache und Bildung

   Ziel
   Fremdsprachige Personen sind bemüht, die deutsche Sprache zu erlernen. Sie nutzen
   die von der Gemeinde Rüti unterstützten Sprach- und Integrationsangebote oder Ange-
   bote von anderen Anbietern. Die Angebote sind unter fremdsprachigen Personen be-
   kannt, sie erlernen rasch die deutsche Sprache und werden vertraut mit den Institutionen
   des öffentlichen Lebens. Fremdsprachige Kinder haben beim Kindergarteneintritt bereits
   erste Erfahrungen in Deutsch (verstehen und sprechen) gemacht. Zudem verfügen die
   Kinder über eine gefestigte Erstsprache.

   Bestehende Angebote
   Akrotea.ch
   Die Gemeinde Rüti hat eine jährliche Leistungsvereinbarung mit der Sprachschule Ak-
   rotea.ch. Die Sprachschule Akrotea.ch führt niederschwellige Deutschkurse mit integrier-
   tem Kinderhütedienst durch. Die Kurse sind auf schulungewohnte und fremdsprachige
   erwachsene Personen ausgerichtet, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen.

   Die Kurse werden jeweils für 3 Kursblöcke pro Jahr geplant, ein Block dauert in der Re-
   gel 12 Wochen. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 14 pro Kurs. Die Teilnehmenden
   leisten einen eigenen Beitrag von 5 Franken pro Lektion. Die Kurskosten pro Person lie-
   gen zurzeit bei 737 Franken, die Gemeinde Rüti bewilligte ein jährliches Kostendach von
   maximal 20‘000 Franken, dies entspricht ca. 84 Teilnehmenden. Die restlichen Kosten
   wurden bis und mit 2017 vom Kanton getragen:

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Jahr 2017:                     Pro Teilnehmer/in    Maximal im Jahr 2017
Rechnungsbetrag Akrotea.ch       CHF 737.00           CHF 61‘908.00
Beteiligung Kanton               CHF 500.00           CHF 42‘000.00
Effektive Kosten Rüti            CHF 237.00           CHF 19‘908.00

Ab dem Jahr 2018 (KIP 2) zahlt der Kanton nicht mehr generell 500 Franken pro Teil-
nehmer. Der gesamte Staatsbetrag unter KIP 2 kann von der Gemeinde selbst auf die
verschiedenen Angebote verteilt werden. Im Rahmen dieses Integrationskonzeptes ist
es vorgesehen, auch weiterhin jährlich ca. 84 Teilnehmenden aus Rüti den Besuch die-
ser Sprachkurse zu ermöglichen.
Kosten Sprachkurse
        Fokus                  Kosten 2018           KIP 2 anrechenbar?
      Erwachsene                CHF 61’908                    ja

Entwicklungsbedarf
Die Angebote sind unter den fremdsprachigen in Rüti lebenden Personen bekannt. Das
Einführen von Erstinformations-/Willkommensgesprächen könnte helfen, so früh wie
möglich auf Angebote hinzuweisen und zu bekräftigen, dass eine erfolgreiche Integration
die Bereitschaft aller Beteiligten voraussetzt.

2.2. Frühe Kindheit

Ziel
Die Akteure aus dem Bereich Frühe Kindheit sind untereinander vernetzt, die Integrati-
onsbeauftragte organisiert regelmässige Treffen. Geeignete Massnahmen im Bereich
Frühe Kindheit werden durch die Integrationsbeauftragte in die Wege geleitet.
Die bestehenden Angebote in diesem Bereich sind den Familien in Rüti bekannt, Spiel-
gruppen und Vereine werden als vorschulisches Bildungsangebot für Kinder und Eltern
von Seite der Gemeinde Rüti gestärkt.

Bestehende Angebote
In Rüti sind bereits Angebote von Vereinen oder Non-Profit-Organisationen vorhanden,
welche die sprachliche und gesellschaftliche Integration von kleinen Kindern und deren
Familien im Fokus haben. Zum einen bietet der Verein Familiennetz verschiedene integ-
rationsfördernde Angebote für Kleinkinder an. Zum anderen besteht das Angebot „Mitten
unter uns“ des Schweizerischen Roten Kreuzes. Dennoch besteht im Vorschulbereich ein
Manko bezüglich Integrationsmassnahmen. Die Schule Rüti ist mehr denn je konfrontiert
mit Kindern, die bei Kindergarteneintritt weder sprachlich noch gesellschaftlich integriert
sind. Diese Situation verursacht sehr hohe und meist langjährige Kosten.

Trotz eingeschränkten zeitlichen Ressourcen der Jugend- und Integrationsbeauftragten
wurde deshalb ein erstes, drängendes Projekt im Bereich Vorschulkinder in Angriff ge-
nommen. Mit geeigneten Massnahmen und gemeinsam mit den Akteuren im Bereich
Vorschule (Krippe, Spielgruppen, Schule) wird nun versucht, die Integration von fremd-
sprachigen und sozial benachteiligten Kindern zu fördern.

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Entwicklungsbedarf
   Bei Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren stellte sich heraus, dass es im Vor-
   schulbereich an Angeboten fehlt, oder dass die bestehenden Angebote bei Familien mit
   Migrationshintergrund nicht bekannt sind. Zudem sind Kinder der Altersgruppe von 0-10
   Jahren nach wie vor überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Die sozioökonomi-
   sche Situation der Familie spielt in der Schweiz eine zentrale Rolle für den Schulerfolg
   der Kinder. Oft weisen Kinder bereits beim Eintritt in den Kindergarten einen Rückstand
   auf, der nicht oder nur sehr schwer zu kompensieren ist. Um diesem Umstand entgegen
   zu wirken, braucht es geeignete und neue Massnahmen im Bereich Frühe Kindheit. Die
   Angebote und Massnahmen im Vorschulbereich müssen für die Familien mit niedrigem
   Einkommen ebenfalls erschwinglich sein.

           Fokus                  Kosten 2018          KIP 2 anrechenbar?
       Vorschulkinder              CHF 2’000                    ja

   2.3. Arbeitsmarktfähigkeit
   Verantwortlich sind Regelstrukturen im Bereich Arbeitsintegration.

3. Verständigung und gesellschaftliche Integration

   3.1. Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln
   Zurzeit sind keine Massnahmen geplant.

   3.2. Zusammenleben

   Ziel
   Die Gemeinde Rüti fördert das Zusammenleben der einheimischen und der ausländi-
   schen Bevölkerung. Soziale Netze, Quartierstrukturen, Vereine wie auch Integrationsan-
   gebote, welche das Zusammenleben fördern, werden gestärkt, so dass diese auch von
   fremdsprachigen oder sozial benachteiligten Personen genutzt werden.

   Bestehende Angebote
   Deutschtreff Grüezi
   Das Familiennetz bietet in Rüti Deutsch-Konversationskurse für Ausländer und Auslände-
   rinnen an. Der Treff hat zum Ziel, in ungezwungener Atmosphäre Deutsch zu sprechen,
   alltägliche Situationen zu diskutieren und miteinander Tee oder Kaffee zu trinken. Klein-
   kinder sind willkommen. Die Kinderbetreuerin bastelt, spielt und singt mit ihnen, damit sie
   mit der deutschen Sprache (Schweizerdeutsch) in Kontakt kommen.

           Fokus                  Kosten 2018          KIP 2 anrechenbar?
     Deutschtreff Grüezi           CHF 1’400                    ja

   Entwicklungsbedarf
   Nebst den obengenannten Angeboten leisten diverse Sport- und Musikvereine einen Bei-
   trag zur Integration. Es wäre wünschenswert, in Zusammenarbeit mit den Vereinen das
   Thema Integrationsförderung auf Vereinsebene stärker zu verankern und Vereine auf
   diese Thematik zu sensibilisieren. Da Erwachsene mit Migrationshintergrund relativ
                                                                                    13
schwierig zu erreichen sind, nimmt die Kontaktaufnahme viel Zeit in Anspruch. Passende
   niederschwellige Angebote müssen vorhanden sein, dazu braucht es eine Begleitung
   dieser Personen. Weitere Vernetzungsarbeit der verschiedenen Akteuren ist wichtig,
   ebenso wie ein Pool an Freiwilligen, die Erwachsene mit Migrationshintergrund begleiten.

Zusammenfassung

   Die Gemeinde Rüti steht nicht am Anfang, was den Bereich Integration betrifft. Es gibt
   verschiedene Projekte und Massnahmen, die bereits in der Gemeinde etabliert und von
   Migrantinnen und Migranten regelmässig genutzt werden. Es gilt nun:
          auf dem Bestehenden aufzubauen und die bestehenden Angebote besser zu ver-
           netzen, zu unterstützen und zu fördern, sowie
          zusätzliche Massnahmen und Projekte dort umzusetzen, wo Lücken bestehen.

   Sowohl bei der Integration von Kindern wie auch bei der Integration von Erwachsenen
   reicht es nicht, die Personen und Bedürfnisse zu (er)kennen. Vielmehr geht es darum,
   geeignete Angebote bereit zu stellen, um den Defiziten optimal zu begegnen.

Integration als Prozess ...
   Integration muss als Prozess betrachtet werden, der immer wieder Veränderungen mit
   sich bringt. Dieses Konzept ist somit nicht abschliessend – der Integrationsprozess muss
   stetig überprüft, reflektiert und angepasst werden, um die Integrationsförderung in der
   Gemeinde Rüti voranzutreiben. Bedingung dabei ist nicht nur eine professionelle und
   pragmatische Herangehensweise, sondern auch dass sich die einheimischen wie auch
   ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner von Rüti auf diesen Prozess einlassen
   und Bereitschaft mitbringen, aufeinander zuzugehen.

... und als Investition
   In der Integrationsarbeit darf mit einem «Return on Investment» gerechnet werden, der
   aber nicht bezifferbar ist. Man kann davon ausgehen, dass eine gut funktionierende In-
   tegrationsarbeit die Kosten in den Bereichen Soziales, Justiz und Gesundheit reduziert,
   und das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde positiv beeinflusst.

                                                                                        14
Anhang: Integrationsmassnahmen in Rüti ausserhalb KIP 2

Im folgenden Abschnitt wird auf die Angebote der Gemeinde Rüti aufmerksam gemacht,
welche nicht durch den Kanton im Rahmen des KIP 2 unterstützt werden. Dennoch leisten
die Angebote einen wichtigen Beitrag zur Integrationsförderung.

Kinder & Jugendarbeit Rüti
Die Kinder- und Jugendarbeit Rüti leistet einen entscheidenden Beitrag zur Integration von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Angebote der KJAR sind nieder-
schwellig und meist kostenlos.
          Kids Club: Angebot für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klasse. Jeden
           zweiten Mittwochnachmittag wird den Kindern ein abwechslungsreiches Pro-
           gramm geboten mit Basteln, Outdoor- oder Indoor-Aktivitäten.
          Teen Club: Alternierend mit dem KidsClub findet der Teen Club statt, ein Angebot
           für Kinder der Sekundarstufe. Bei diesem Angebot wird grossen Wert auf die Par-
           tizipation der Jugendlichen gelegt: sie gestalten das Programm aktiv mit, bringen
           eigene Wünsche und Ideen ein und übernehmen Verantwortung..
          Friday Night: Jeweils am Freitagabend findet Friday Night statt, ein Treff ohne fes-
           te Programmpunkte.
          Jugi am Samstagabend: Alternierend zum Midnight Ball wird das Jugi am Sams-
           tagabend zusätzlich geöffnet.

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Rüti werden allesamt sehr gut besucht, und zwar
gleichermassen von Mädchen und Jungen sowie von Schweizer Jugendlichen und Jugendli-
chen mit Migrationshintergrund.

Open Sunday
Sport und Spiel ist speziell für Kinder und Jugendliche ein Freizeitangebot mit hoher integra-
tiver Wirkung. Traditionell kommt dies in der Schweiz im Rahmen der Sportvereine zum Tra-
gen. In den letzten Jahren hat sich das Freizeitverhalten jedoch verändert. Speziell für weni-
ger integrierte Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien ist der traditionelle Sportclub
oder Jugendverein kein Thema. Gleichzeitig nehmen die Freiräume für Spiel und Sport im
Rahmen der Siedlungsentwicklung konstant ab; wichtige Lernfelder der sozialen Integration
gehen damit verloren.

Das Projekt Open Sunday Rüti richtet sich deshalb an Kinder der Unter- und Mittelstufe, un-
abhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. Die Kinder können sich jeweils am
Sonntagnachmittag in der Halle des Rekrutierungszentrums sportlich betätigen und im ge-
meinsamen Spiel von- und miteinander lernen. Bei den Mannschaftssportarten entstehen
multikulturelle Teams, die gemeinsam für den Sieg kämpfen oder auch mit einer Niederlage
umgehen müssen. Das Projekt verlangt Eigenverantwortung und aktive Mitarbeit der beteilig-
ten Kinder, es ermöglicht wichtige Erfahrungen für die Übernahme von Rollen in einer Grup-
pe und stärkt das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl. Das Angebot kann fremdspra-
chigen Kindern das Ankommen am neuen Wohnort erleichtern.

Das Projekt ist gratis und findet während den Wintermonaten wöchentlich am Sonntagnach-
mittag statt. Neu ab 2018 erhält dieses Projekt keine Beiträge unter KIP2 mehr, da es als
Projekt der Regelstrukturen (Schule) betrachtet wird.

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Midnight Ball
Midnight Ball ist ein Freizeitangebot für Jugendliche ab Sekundarstufe. Die Jugendlichen
nutzen jeden zweiten Samstagabend die Rekrutierungshalle für ihren „Ausgang“. Am Mid-
night Ball können die Mädchen und Jungen Sport treiben, Freunde treffen, Musik hören und
neue Aktivitäten kennenlernen. Ziel des Projekts ist es, den Jugendlichen eine sinnvolle und
kostenlose Freizeitbeschäftigung in einem sicheren Rahmen anzubieten. Ausserdem soll mit
der aktiven Einbindung der Jugendlichen die Eigenverantwortung und das Selbstvertrauen
der Jugendlichen gestärkt werden. Soziale Integration und Gesundheitsförderung (Bewe-
gungsförderung, Tabak- und Alkoholprävention) sind weitere zentrale Themen.

Die Veranstaltung liegt in der Verantwortung einer Projektleitung, die von vier bis fünf Junior-
Coaches unterstützt wird. Diese wiederum können den Midnight Ball nach ihren Vorstellun-
gen und Ideen selber gestalten. Sie übernehmen die Verantwortung in der Organisation und
Durchführung der Veranstaltungen. Die Junior-Coaches können bei der Lehrstellensuche auf
dieses ausserschulische Engagement hinweisen.

Das Projekt ist gratis und findet alle zwei Wochen am Samstagabend statt. Neu ab 2018
erhält dieses Projekt keine Beiträge unter KIP2 mehr, da es als Projekt der Regelstrukturen
(Schule) betrachtet wird.

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