Integration in Rüti Konzept zur Integrationsförderung in der Gemeinde Rüti vom Oktober 2017 - Gemeinde Rüti ZH
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Integration in Rüti Konzept zur Integrationsförderung in der Gemeinde Rüti vom Oktober 2017 Rüti ZH, im Oktober 2017 / Isabel Straub und Christa Thoma
Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................. 3 Ausgangslage ....................................................................................................................... 3 Was ist Integration................................................................................................................. 3 Weshalb Integration .............................................................................................................. 3 Vielfalt als Bereicherung und Herausforderung...................................................................... 3 Zahlen und Fakten Rüti ....................................................................................................... 4 Bevölkerung in Rüti ............................................................................................................... 4 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 4 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 4 Integration) ........................... 4 Verfassung des Kantons Zürich (Art. 114) ............................................................................. 4 Kantonale Integrationsprogramme (KIP)................................................................................ 5 Pfeiler und Förderbereiche der Integrationsförderung............................................................ 5 Leitlinien für Rüti ................................................................................................................. 6 Zielgruppen ........................................................................................................................... 6 Ziel der Integrationsförderung in Rüti ..................................................................................... 6 Leitsätze ................................................................................................................................ 6 Bisherige Integrationsarbeit in Rüti ................................................................................... 7 Leistungsvereinbarung mit dem Kanton ........................................................................... 8 Rückblick: Massnahmen im Rahmen des KIP 1 (2014 – 2017) ............................................. 8 Rückblick: Leistungskatalog KIP 1 ......................................................................................... 8 Massnahmen im Rahmen des KIP 2 (2018 – 2021) .............................................................. 8 Rüti: Leistungskatalog KIP 2.................................................................................................. 8 Rüti als Fokusgemeinde ........................................................................................................ 9 Rüti: Handlungsfelder ......................................................................................................... 9 1. Information und Beratung .................................................................................................. 9 2. Bildung und Arbeit ........................................................................................................... 11 3. Verständigung und gesellschaftliche Integration .............................................................. 13 Anhang: Integrationsmassnahmen in Rüti ausserhalb KIP 2......................................... 15 2
Einleitung Ausgangslage Der Gemeinderat formulierte für die Legislaturperiode 2014-2018 verschiedene Legisla- turziele. Im Handlungsfeld Gesellschaft lautete ein Ziel «Unterstützung zur Förderung der selbständigen Lebensbewältigung mit Hilfe von verstärkten Integrationsmassnahmen». Als Idealziel wurde ab 2016 die Schaffung einer eigenen Integrationsfachstelle vorge- schlagen. Der Gemeinderat verzichtete vorerst auf die Schaffung einer Integrationsfach- stelle, stattdessen erweiterte er 2016 die Stelle der Jugendbeauftragten zu einer Jugend- und Integrationsbeauftragten, indem 10 Stellenprozente im Bereich Jugend umverteilt wurden. Gleichzeitig beauftragte der Gemeinderat den Bereich Jugend, die Aufgaben im Integrationsbereich konzeptionell zu entwickeln und dem Gemeinderat mögliche Aufga- benfelder und Massnahmen vorzuschlagen. Die Stelle der Jugend- und Integrationsbe- auftragten konnte im Oktober 2016 besetzt werden. Was ist Integration Im Ausländergesetz der Schweiz wird die Integration als ein Prozess definiert, der «das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der Grundwerte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz» fördert. Hinsichtlich der ausländischen Bevölkerung steht oft die sprachliche, berufliche und ge- sellschaftliche Integration im Fokus. Weshalb Integration Integration ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Prävention von interkulturellen Konflikten. Integration führt dazu, dass sich die Bevölkerung als ein Gan- zes und nicht als ein Nebeneinander unterschiedlicher Ethnien versteht, was sozialen Frieden und ein gelungenes Zusammenleben sichert. Auch aus finanzieller Sicht macht es Sinn, in die Integration zu investieren. Beispielswei- se bleiben nicht integrierte Personen deutlich länger von der Sozialhilfe abhängig als in- tegrierte Personen. Ausserdem haben besser integrierte und geförderte Kinder im Ver- gleich zu nicht geförderten Kindern später weniger Bedarf an schulischen Fördermass- nahmen, wie unter anderem aus der Langzeitstudie EPPE in England1 hervorgeht. Vielfalt als Bereicherung und Herausforderung Die Bevölkerungsvielfalt ist in vieler Hinsicht eine Bereicherung. Aus der inländischen Wirtschaft sind ausländische Arbeitskräfte nicht mehr wegzudenken, sei es in den unte- ren Lohnsegmenten, sei es auf Management-Ebene. Die ausländische Bevölkerung hilft zu einem grossen Teil mit, die Finanzierung unseres sozialen Systems zu sichern. Aus- serdem tragen die verschiedenen Nationalitäten massgeblich zu einem vielfältigen Kul- tur- und Gesellschaftsleben bei. Dennoch braucht es spezifische Massnahmen, insbe- sondere auf Stufe Gemeinde, um Chancengleichheit und ein möglichst reibungsfreies Zusammenleben in einem vielfältigen Umfeld zu gewährleisten. 1 EPPE, online unter: http://eppe.ioe.ac.uk/ 3
Zahlen und Fakten Rüti Bevölkerung in Rüti Rüti ist ein regionales Zentrum und gehört mit rund 12'000 Einwohnerinnen und Einwoh- nern zu den «urbanen Wohnlandschaften» im Kanton Zürich. Die attraktive und vielfältige Gemeinde im Zürcher Oberland beherbergt Einwohnerinnen und Einwohner aus vielen verschiedenen Nationen. Mit einem Ausländeranteil von rund 23.3 % per Ende 2016 (+3.3 % seit 2006) liegt Rüti leicht unter dem kantonalen Durchschnitt von 26.3 %2. Zur Berechnung des Kantonsbeitrags für die Gemeinden im Rahmen des KIP 2 zählt neu die Anzahl der Ausländerinnen und Ausländer, die keinen deutschsprachigen Hinter- grund haben. Laut der kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen sind dies in Rüti zur- zeit rund 2300 Personen, oder rund 81.5% der in unserer Gemeinde wohnhaften Auslän- derinnen und Ausländer. Diese Prozentzahl liegt in Rüti wesentlich höher als in anderen Gemeinden. Gemäss kantonalem Raumordnungskonzept haben die Gemeinden der «urbanen Wohn- landschaften» zusammen mit den «Stadtlandschaften» 80 Prozent des zukünftigen Be- völkerungswachstums aufzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rütner Bevölkerung weiter zunimmt, und damit auch die Zahl der Rütner Einwohnerinnen und Einwohner mit Integrationsbedarf. Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Art. 4 Integration) 1. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegen- seitiger Achtung und Toleranz. 2. Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Ge- sellschaft teilzuhaben. 3. Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Aus- länder, als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus. 4. Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftli- chen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen. Verfassung des Kantons Zürich (Art. 114) 1. Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschiedenen Bevölke- rungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öf- fentlichen Leben. 2. Sie treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer. 2 Migrationsamt Kanton Zürich «Migration im Kanton Zürich» / Zahlen und Fakten_02_2017.pdf 4
Kantonale Integrationsprogramme (KIP) Bund und Kantone haben sich auf eine gemeinsame Strategie für die Integrationsförde- rung ab 2014 geeinigt. Für die drei Pfeiler «Information und Beratung», «Bildung und Ar- beit» sowie «Verständigung und soziale Integration» wurden strategische Ziele formuliert und finanzielle Unterstützung von Massnahmen geplant3. Die Kantone konkretisieren diese Ziele in kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Der Bund unterstützt die spezifische Integrationsförderung in den Kantonen mit mehrjährigen Programmvereinbarungen. Die Kantone müssen den Beitrag des Bundes paritätisch mit- finanzieren. Die Programmvereinbarung zum KIP 1 (2014-2017) mit dem Kanton Zürich wird seit 1. Januar 2014 umgesetzt. Nach dem Entscheid des Bundes, mit den Kantonen für den Zeitraum 2018-2021 eine weitere Programmvereinbarung abzuschliessen, beauf- tragte der Regierungsrat des Kantons Zürich im Sommer 2016 die Direktion der Justiz und des Inneren mit der Erarbeitung des KIP 2. Pfeiler und Förderbereiche der Integrationsförderung Der Bund schreibt gesetzlich vor, dass Integration im Rahmen des KIP in erster Linie über die Regelstrukturen zu erfolgen hat und aus ihren ordentlichen Budgets zu finanzie- ren ist (Art. 2 Abs. 3 VIntA), und dass Integration eine Querschnittsaufgabe und von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen gemeinsam wahrzunehmen ist (Art. 53 Abs. 4 AIG). Die Mittel des Bundes im Rahmen der KIP dürfen daher nur für Massnah- men der spezifischen Integrationsförderung verwendet werden, welche ergänzend zu den Integrationsmassnahmen der Regelstrukturen wirken. Die vereinbarten Leistungen stützen sich gemäss Vorgaben des Bundes auf drei Pfeiler und acht Förderbereiche der spezifischen Integrationsförderung: Pfeiler 1: Information und Beratung Erstinformation und Integrationsförderbedarf Beratung Schutz vor Diskriminierung Pfeiler 2: Bildung und Arbeit Sprache und Bildung Frühe Kindheit Arbeitsmarktfähigkeit Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln Zusammenleben 3 BFM Bundesamt für Migration; KdK Konferenz der Kantone (Hrs.) (2011a): Grundlagenpapier vom 23. No- vember 2011 im Hinblick auf den Abschluss von Programmvereinbarungen nach Art. 20a SuG, Bern. 5
Leitlinien für Rüti Die Gemeinde Rüti nimmt Integration ernst und anerkennt die Notwendigkeit und Sinn- haftigkeit von Partizipation und Chancengleichheit aller Personen. Dabei orientiert sich Rüti an den Zielvorgaben des Bundes und des Kantons und stellt somit sicher, dass die Integrationspolitik in Rüti vereinbar ist mit den übergeordneten staatlichen Ebenen. Zielgruppen Grundsätzlich sollen alle Altersgruppen von Migrantinnen und Migranten, welche eine Aufenthaltsbewilligung haben und in Rüti wohnhaft sind, durch die Integrationsmassnah- men angesprochen werden. Sozialhilfeempfangende können an Angeboten im Rahmen des KIP 2 teilnehmen, sie gehören aber nicht zur primären Zielgruppe, da es in der Regel andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Integrationsmassnahmen dieser Personen gibt. Integrationsmassnahmen für Asylsuchende (Status N) und Sans Papier dürfen nicht mit KIP-Mitteln unterstützt werden. Ziel der Integrationsförderung in Rüti Das Ziel der Integrationsförderung lautet, die bestmögliche Einbindung aller Migrantinnen und Migranten von Rüti zu erreichen. Zugewanderte sollen am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können und ein eigenständiges, selbstverantwortliches Leben führen. Leitsätze 1. Wir anerkennen Vielfalt Wir betrachten Migrantinnen und Migranten in Bezug auf ihre biografische, soziale und bildungsmässige Herkunft sowie ihre Migrationsmotive differenziert und aner- kennen, dass unterschiedliche Lebensweisen, Wertvorstellungen, Normen und Glau- bensrichtungen im Rahmen der Bundesverfassung, der Menschenrechte sowie der gesetzlichen Grundlagen in unserer Gesellschaft ihren Platz haben. 2. Wir verstehen Integration als wichtigen, gegenseitigen Prozess Integration ist ein Prozess, der eingefordert, aber auch gefördert werden muss. Die- ser Prozess bedingt von der zugewanderten Bevölkerung aktive Bereitschaft zur In- tegration, von der ansässigen Bevölkerung Toleranz und Respekt, sowie von der Ge- meinde den Willen, Integrationshindernisse zu beseitigen. 3. Wir stärken Potenzial und fordern Mitwirkung Damit Integration erreicht werden kann, braucht es soziale und kulturelle Fertigkeiten der Migrantinnen und Migranten. Ein möglichst schneller Erwerb der deutschen Spra- che gehört genauso dazu wie Kenntnisse über Normen und Verhaltensregeln. Diese Erwartung wird den Migrantinnen und Migranten kommuniziert. Die Gemeinde Rüti unterstützt diesen Prozess und trägt den Bedürfnissen, Kompetenzen und Ressour- cen der Beteiligten Rechnung. 4. Wir sehen Integrationsförderung als komplementäre Querschnittsaufgabe Die spezifische Integrationsförderung wirkt komplementär zu den Regelstrukturen (Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt) und den Angeboten anderer Organisationen wie Kirchen oder Vereine. Sie schliesst vorhandene Lücken und unterstützt Regel- strukturen bei der Umsetzung ihres Integrationsauftrages, z.B. bei der Sprachförde- rung oder im Vorschulbereich. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, welche eine 6
interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Schule, den Landeskirchen und weiteren Partnern erfordert, die im Integrationsbereich tätig sind. 5. Return on Investment Integrationsmassnahmen werden so geplant und umgesetzt, dass sie die grösstmög- liche Wirkung erzielen. Sie sollen einen Return on Investment zur Folge haben, auch wenn dieser nicht bezifferbar ist. Beispielsweise indem sich die Integrationsmass- nahmen positiv auf das gesellschaftliche Zusammenleben in der Gemeinde auswir- ken, und/oder mittelfristig möglichst grosse Einsparungen in anderen Bereichen be- wirken, allen voran im Bereich Soziales. Bisherige Integrationsarbeit in Rüti Die Gemeinde Rüti wie auch Vereine und Kirchen engagieren sich seit Jahren in der In- tegration der ausländischen Wohnbevölkerung in Rüti. Hier eine Übersicht über die wich- tigsten Angebote (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Koordination und Vernetzung Jugend- und Integrationsbeauftragte, seit Oktober 2016 Vorschulalter Deutschtreff Grüezi (Familiennetz), Unterstützungsbeitrag Gemeinde seit 2012 «Mitten unter uns» (Schweizerisches Rotes Kreuz) Vernetzung der Anbieter im Vorschulbereich, seit Februar 2017 Kinder & Jugendbereich * Midnight Ball Gemeinde Rüti, seit 2003 * Open Sunday Gemeinde Rüti, seit 2007 KJAR Kinder und Jugendarbeit Rüti, seit 2006 Erwachsenenbereich * Alphabetisierungskurse und Deutschkurse für cirka 84 Teilnehmende pro Jahr (via Akrotea.ch) Café International (ein Projekt der beiden Landeskirchen) Pedalo Projekt «Freiwillig engagiert mit Asylsuchenden» (ein Projekt der beiden Landeskirchen) «Sport ohne Grenzen» (Teil des Pedalo-Projektes) Arbeitsintegration * Angebote, die bisher als Teil des KIP 1 Programmes vom Kanton mitfinanziert wurden. 7
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Rückblick: Massnahmen im Rahmen des KIP 1 (2014 – 2017) Im November 2014 schloss die Gemeinde Rüti mit der Fachstelle für Integrationsfragen die Leistungsvereinbarung betreffend der Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms 2014 – 2017 (KIP) ab. Rückblick: Leistungskatalog KIP 1 FB Angebot Einheit und ge- Geplante Kosten plante Menge p.a. p.a. 2.1 Niederschwellige Deutschkurse, akrotea.ch 84 Teilnehmende CHF 60‘000 3.2 Open Sunday CHF 15‘500 3.2 Midnight Ball CHF 15‘000 Geplante Gesamtkosten pro Jahr, Gemeinde und Kanton CHF 90‘500 Anteil Gemeinde Anteil Kanton Total 33‘000 (36 %) 57‘500 (64 %) 90‘500 Massnahmen im Rahmen des KIP 2 (2018 – 2021) Ab 2018 sind Leistungen in der Höhe von CHF 133‘095 (Gesamtkosten) geplant, wobei auf die Gemeinde ein Beitrag von CHF 89'819.00 entfällt. Der Kanton beteiligt sich mit maximal CHF 43'276.00 (Obergrenze). Die effektiven Gesamtkosten sowie die effektiven Beiträge der beiden Parteien können von den Planwerten abweichen. Der Beitrag der Gemeinde beläuft sich in jedem Fall auf mindestens 55 % und der Kantonsbeitrag auf maximal 45 % der Gesamtkosten. Beträgt der geplante jährliche Beitrag der Gemeinde mindestens 63 % der geplanten jährlichen Gesamtkosten, entrichtet der Kanton zum geplanten jährlichen Beitrag einen Zusatzbetrag in Höhe von CHF 3'322.00. Zeigt sich im Reporting, dass der effektive Bei- trag der Gemeinde (inkl. Zusatzbetrag Kanton) weniger als 63 % der effektiven Gesamt- kosten entspricht, ist der erhaltene Zusatzbetrag vollständig zurückzuerstatten. Rüti: Leistungskatalog KIP 2 FB Angebot Einheit und ge- Geplante Kosten plante Menge p.a. p.a. 1-3 Integrationsbeauftragte, Koordination, Admin. 30 % CHF 43‘620 4 2.1 Niederschwellige Deutschkurse, akrotea.ch 75 Teilnehmende CHF 55‘275 2.2 Informationsveranstaltung für Eltern 1 x pro Jahr CHF 1‘500 2.2 Evtl. weiteres Angebot im Bereich Frühe Kindheit CHF 500 3.2 * Freiwilligenarbeit und Vernetzung gesamte 50 % (CHF 77‘000.-) Stelle, Ca. 20 % im Bereich Integration tätig 20 % CHF 30‘800 3.2 Deutschtreff Grüezi CHF 1‘400 Geplante Gesamtkosten pro Jahr, Gemeinde und Kanton CHF 133‘095 4 Die Teilnehmerzahl der Niederschwelligen Deutschkurse wurde Ende 2017, Beschluss 272 von 84 auf 75 Teil- nehmende angepasst. Dies da Sozialhilfeempfänger über das kantonale Sozialamt abgerechnet werden können. 8
Anteil Gemeinde Anteil Kanton Total 89'819 (67 %) 43'276 (Maximum) 133'095 *Freiwilligenarbeit: Wenn eine Koordinationsstelle im Bereich Freiwilligenarbeit geschaffen wird, kann die Arbeit, welche die Person für den Integrationsbereich tätig ist, ebenfalls an- gerechnet werden. Beispielsweise der Zeitaufwand für die Organisation von neuen Integ- rationsprojekten, welche von Freiwilligen durchgeführt werden. Rüti als Fokusgemeinde Die Leistungsvereinbarung im Rahmen des KIP 2 basiert auf dem von der Gemeinde eingereichten Leistungskatalog. Aufgrund der im Leistungskatalog geplanten Leistungen ist die Gemeinde Rüti als Fokusgemeinde einzustufen. Bei den Fokusgemeinden beträgt der Beitrag des Kantons maximal 45 % (bis zum Maximalbetrag) und der Gemeindebei- trag mindestens 55 % der Gesamtkosten. Fokusgemeinden verfügen nicht über Angebo- te in allen drei Kernbereichen und/oder setzen keine Ressourcen für die Koordination ein. Eine Kerngemeinde bietet Angebote in den folgenden drei Kernbereichen: Persönliche Erstinformation («Willkommensgespräche»), niederschwellige Deutschkurse sowie An- gebote im Bereich Zusammenleben. Zusätzlich müssen Ressourcen für die Koordination der kommunalen spezifischen Integrationsförderung eingesetzt werden, d.h. es braucht eine integrationsbeauftragte Person. Bei Kerngemeinden beträgt der Beitrag des Kantons maximal 50 % (bis zum Maximalbetrag) und der Gemeindebeitrag mindestens 50 % der Gesamtkosten. Da in Rüti zurzeit kein Willkommens- resp. Erstinformationsgespräche stattfinden, kann Rüti nicht als Kerngemeinde taxiert werden. Falls wir dies zu einem späteren Zeitpunkt einführen möchten, so würde zwar der Status von Fokus- auf Kerngemeinde ändern, un- ter KIP 2 würde Rüti vom Kanton aber nicht mehr Beiträge erhalten, da wir jetzt schon den Maximalbetrag ausschöpfen. Nachfolgend werden die für Rüti wichtigen Handlungsfelder gemäss den vom Bund und Kanton Zürich vorgegebenen Pfeilern und Förderbereichen beschrieben: Rüti: Handlungsfelder 1. Information und Beratung 1.1. Erstinformation und Integrationsförderbedarf Ziel Gegenüber Neuzuziehenden pflegt die Gemeinde Rüti eine aktive Willkommenskultur. Neuzugezogene werden nach Bedarf unterstützt, sie werden über passende Integrati- onsangebote informiert und erhalten Unterstützung, damit sie sich in den gemeindeeige- nen Strukturen zurecht finden. Bestehende Angebote Der Bereich Integrationsförderbedarf wird weitgehend durch die Integrationsbeauftragte abgedeckt. Seit Oktober 2016 hat Rüti eine Jugend- und Integrationsbeauftragte. Sie wurde vom Gemeinderat beauftragt, ein Integrationskonzept zu erarbeiten und weitere Schritte im Bereich Integration aufzuzeigen. Seit ihrem Start im Oktober 2016 hat sich die Stelleninhaberin einen Überblick über die integrationsfördernden Projekte in der Gemein- 9
de Rüti verschafft und Vernetzungsarbeit geleistet. Dies als Basis für das vorliegende In- tegrationskonzept, wie auch für die Definition der dringlichsten Integrationsmassnahmen. Entwicklungsbedarf Im Bereich Erstinformation gibt es bis anhin keine Angebote. Es ist geplant, dieses feh- lende Angebot – sogenannte Willkommensgespräche – bis 2019 einzuführen, um integ- rationsbedürftige Menschen frühestmöglich zu erkennen und an die richtigen Stellen zu verweisen. In einigen Nachbargemeinden (beispielsweise Wald) werden solche Gesprä- che seit einiger Zeit mit Erfolg durchgeführt, bieten sie doch die Möglichkeit, in Kontakt mit Neuzuziehenden zu kommen und auf geeignete Angebote hinzuweisen. Willkom- mensgespräche erlauben, sprachliche, kulturelle oder andere Defizite von neu zuziehen- den Personen frühestmöglich zu erkennen und anzugehen. Sie schaffen somit eine Brü- cke zu den vorhandenen Integrationsangeboten der Gemeinde Rüti und erleichtern die weiterführende Zusammenarbeit. 1.2. Beratung Ziel Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Rüti haben einen einfachen Zugang zu Informationen bezüglich den Dienstleistungen und Angeboten im Bereich Integration in der Gemeinde. Die Angebote im Handlungsfeld Beraten sind untereinander vernetzt, die Integrationsbe- auftragte der Gemeinde Rüti organisiert regelmässige Treffen, um sich auszutauschen. Die Integrationsbeauftragte sorgt dafür, dass zielgruppenspezifische Massnahmen ergrif- fen werden, um die Integrationsangebote sowohl in der Gemeinde wie auch unter den Migrantinnen und Migranten bekannt zu machen, wie beispielsweise Homepage, (mehr- sprachige) Flyers, persönliche Kontakte, Zeitungsartikel, etc. Bestehende Angebote Der Standort des kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) des Bezirks Hinwil befindet sich erfreulicherweise in Rüti. Das kjz bietet ein umfangreiches Angebot für Familien, d.h. El- tern erhalten professionelle Beratung und Unterstützung bei diversen Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder und die Herausforderungen im Familienalltag. Das Beratungsangebot bezieht sich auf die Erziehung von Kindern bis 18 Jahren sowie die Entwicklung und den Umgang mit Babys und Kleinkindern (z.B. Väter- und Mütterbe- ratung). Bei Notlagen und familiären Konflikten bietet das kjz den Betroffenen zudem un- kompliziert Hilfe. Die Schulsozialarbeit unterstützt mit ihrem Angebot Schule und Eltern dabei, möglichst gute Entwicklungsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler in Rüti zu schaffen. Die Schulsozialarbeit ist eine unabhängige Beratungsstelle und untersteht der Schweige- pflicht. Das Angebot erfolgt auf freiwilliger Basis und ist kostenlos. Kinder und Jugendli- che erhalten vor Ort bei Schwierigkeiten rasch und unkompliziert Beratung und Anregun- gen für eine positive Alltagsbewältigung. Die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Rüti trägt Sorge, dass die Angebote im Be- reich Beratung untereinander vernetzt sind. Zudem dient sie als Anlaufstelle für die Be- völkerung mit Migrationshintergrund, sie nimmt eine Triagefunktion ein bei der Vermitt- lung von passenden Beratungsangeboten, oder macht auf die bestehenden Angebote in den verschieden Handlungsfeldern aufmerksam. 10
Entwicklungsbedarf Nach der offiziellen Schulzeit fehlt es den Jugendlichen an professioneller Betreuung und Begleitung, insbesondere bei Jugendlichen, die nach der obligatorischen Schulzeit keine berufliche oder schulische Anschlusslösung gefunden haben. Zu diesem Zeitpunkt endet die Zuständigkeit der Schulsozialarbeit, und die Angebote der KJAR sind nicht auf junge Erwachsene ausgerichtet. Eine gemeindeübergreifende Jugendberatungsstelle könnte diese Lücke füllen. Lohnkosten Integrationsbeauftragte Kosten 2018 KIP 2 anrechenbar? Lohnkosten CHF 43’620 ja (30 Stellenprozente) Werbung für Angebote Fokus Kosten 2018 KIP 2 anrechenbar? Nicht separat Werbekosten ja ausgewiesen 1.3. Schutz vor Diskriminierung keine Angebote in Planung 2. Bildung und Arbeit 2.1. Sprache und Bildung Ziel Fremdsprachige Personen sind bemüht, die deutsche Sprache zu erlernen. Sie nutzen die von der Gemeinde Rüti unterstützten Sprach- und Integrationsangebote oder Ange- bote von anderen Anbietern. Die Angebote sind unter fremdsprachigen Personen be- kannt, sie erlernen rasch die deutsche Sprache und werden vertraut mit den Institutionen des öffentlichen Lebens. Fremdsprachige Kinder haben beim Kindergarteneintritt bereits erste Erfahrungen in Deutsch (verstehen und sprechen) gemacht. Zudem verfügen die Kinder über eine gefestigte Erstsprache. Bestehende Angebote Akrotea.ch Die Gemeinde Rüti hat eine jährliche Leistungsvereinbarung mit der Sprachschule Ak- rotea.ch. Die Sprachschule Akrotea.ch führt niederschwellige Deutschkurse mit integrier- tem Kinderhütedienst durch. Die Kurse sind auf schulungewohnte und fremdsprachige erwachsene Personen ausgerichtet, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen. Die Kurse werden jeweils für 3 Kursblöcke pro Jahr geplant, ein Block dauert in der Re- gel 12 Wochen. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 14 pro Kurs. Die Teilnehmenden leisten einen eigenen Beitrag von 5 Franken pro Lektion. Die Kurskosten pro Person lie- gen zurzeit bei 737 Franken, die Gemeinde Rüti bewilligte ein jährliches Kostendach von maximal 20‘000 Franken, dies entspricht ca. 84 Teilnehmenden. Die restlichen Kosten wurden bis und mit 2017 vom Kanton getragen: 11
Jahr 2017: Pro Teilnehmer/in Maximal im Jahr 2017 Rechnungsbetrag Akrotea.ch CHF 737.00 CHF 61‘908.00 Beteiligung Kanton CHF 500.00 CHF 42‘000.00 Effektive Kosten Rüti CHF 237.00 CHF 19‘908.00 Ab dem Jahr 2018 (KIP 2) zahlt der Kanton nicht mehr generell 500 Franken pro Teil- nehmer. Der gesamte Staatsbetrag unter KIP 2 kann von der Gemeinde selbst auf die verschiedenen Angebote verteilt werden. Im Rahmen dieses Integrationskonzeptes ist es vorgesehen, auch weiterhin jährlich ca. 84 Teilnehmenden aus Rüti den Besuch die- ser Sprachkurse zu ermöglichen. Kosten Sprachkurse Fokus Kosten 2018 KIP 2 anrechenbar? Erwachsene CHF 61’908 ja Entwicklungsbedarf Die Angebote sind unter den fremdsprachigen in Rüti lebenden Personen bekannt. Das Einführen von Erstinformations-/Willkommensgesprächen könnte helfen, so früh wie möglich auf Angebote hinzuweisen und zu bekräftigen, dass eine erfolgreiche Integration die Bereitschaft aller Beteiligten voraussetzt. 2.2. Frühe Kindheit Ziel Die Akteure aus dem Bereich Frühe Kindheit sind untereinander vernetzt, die Integrati- onsbeauftragte organisiert regelmässige Treffen. Geeignete Massnahmen im Bereich Frühe Kindheit werden durch die Integrationsbeauftragte in die Wege geleitet. Die bestehenden Angebote in diesem Bereich sind den Familien in Rüti bekannt, Spiel- gruppen und Vereine werden als vorschulisches Bildungsangebot für Kinder und Eltern von Seite der Gemeinde Rüti gestärkt. Bestehende Angebote In Rüti sind bereits Angebote von Vereinen oder Non-Profit-Organisationen vorhanden, welche die sprachliche und gesellschaftliche Integration von kleinen Kindern und deren Familien im Fokus haben. Zum einen bietet der Verein Familiennetz verschiedene integ- rationsfördernde Angebote für Kleinkinder an. Zum anderen besteht das Angebot „Mitten unter uns“ des Schweizerischen Roten Kreuzes. Dennoch besteht im Vorschulbereich ein Manko bezüglich Integrationsmassnahmen. Die Schule Rüti ist mehr denn je konfrontiert mit Kindern, die bei Kindergarteneintritt weder sprachlich noch gesellschaftlich integriert sind. Diese Situation verursacht sehr hohe und meist langjährige Kosten. Trotz eingeschränkten zeitlichen Ressourcen der Jugend- und Integrationsbeauftragten wurde deshalb ein erstes, drängendes Projekt im Bereich Vorschulkinder in Angriff ge- nommen. Mit geeigneten Massnahmen und gemeinsam mit den Akteuren im Bereich Vorschule (Krippe, Spielgruppen, Schule) wird nun versucht, die Integration von fremd- sprachigen und sozial benachteiligten Kindern zu fördern. 12
Entwicklungsbedarf Bei Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren stellte sich heraus, dass es im Vor- schulbereich an Angeboten fehlt, oder dass die bestehenden Angebote bei Familien mit Migrationshintergrund nicht bekannt sind. Zudem sind Kinder der Altersgruppe von 0-10 Jahren nach wie vor überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Die sozioökonomi- sche Situation der Familie spielt in der Schweiz eine zentrale Rolle für den Schulerfolg der Kinder. Oft weisen Kinder bereits beim Eintritt in den Kindergarten einen Rückstand auf, der nicht oder nur sehr schwer zu kompensieren ist. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, braucht es geeignete und neue Massnahmen im Bereich Frühe Kindheit. Die Angebote und Massnahmen im Vorschulbereich müssen für die Familien mit niedrigem Einkommen ebenfalls erschwinglich sein. Fokus Kosten 2018 KIP 2 anrechenbar? Vorschulkinder CHF 2’000 ja 2.3. Arbeitsmarktfähigkeit Verantwortlich sind Regelstrukturen im Bereich Arbeitsintegration. 3. Verständigung und gesellschaftliche Integration 3.1. Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln Zurzeit sind keine Massnahmen geplant. 3.2. Zusammenleben Ziel Die Gemeinde Rüti fördert das Zusammenleben der einheimischen und der ausländi- schen Bevölkerung. Soziale Netze, Quartierstrukturen, Vereine wie auch Integrationsan- gebote, welche das Zusammenleben fördern, werden gestärkt, so dass diese auch von fremdsprachigen oder sozial benachteiligten Personen genutzt werden. Bestehende Angebote Deutschtreff Grüezi Das Familiennetz bietet in Rüti Deutsch-Konversationskurse für Ausländer und Auslände- rinnen an. Der Treff hat zum Ziel, in ungezwungener Atmosphäre Deutsch zu sprechen, alltägliche Situationen zu diskutieren und miteinander Tee oder Kaffee zu trinken. Klein- kinder sind willkommen. Die Kinderbetreuerin bastelt, spielt und singt mit ihnen, damit sie mit der deutschen Sprache (Schweizerdeutsch) in Kontakt kommen. Fokus Kosten 2018 KIP 2 anrechenbar? Deutschtreff Grüezi CHF 1’400 ja Entwicklungsbedarf Nebst den obengenannten Angeboten leisten diverse Sport- und Musikvereine einen Bei- trag zur Integration. Es wäre wünschenswert, in Zusammenarbeit mit den Vereinen das Thema Integrationsförderung auf Vereinsebene stärker zu verankern und Vereine auf diese Thematik zu sensibilisieren. Da Erwachsene mit Migrationshintergrund relativ 13
schwierig zu erreichen sind, nimmt die Kontaktaufnahme viel Zeit in Anspruch. Passende niederschwellige Angebote müssen vorhanden sein, dazu braucht es eine Begleitung dieser Personen. Weitere Vernetzungsarbeit der verschiedenen Akteuren ist wichtig, ebenso wie ein Pool an Freiwilligen, die Erwachsene mit Migrationshintergrund begleiten. Zusammenfassung Die Gemeinde Rüti steht nicht am Anfang, was den Bereich Integration betrifft. Es gibt verschiedene Projekte und Massnahmen, die bereits in der Gemeinde etabliert und von Migrantinnen und Migranten regelmässig genutzt werden. Es gilt nun: auf dem Bestehenden aufzubauen und die bestehenden Angebote besser zu ver- netzen, zu unterstützen und zu fördern, sowie zusätzliche Massnahmen und Projekte dort umzusetzen, wo Lücken bestehen. Sowohl bei der Integration von Kindern wie auch bei der Integration von Erwachsenen reicht es nicht, die Personen und Bedürfnisse zu (er)kennen. Vielmehr geht es darum, geeignete Angebote bereit zu stellen, um den Defiziten optimal zu begegnen. Integration als Prozess ... Integration muss als Prozess betrachtet werden, der immer wieder Veränderungen mit sich bringt. Dieses Konzept ist somit nicht abschliessend – der Integrationsprozess muss stetig überprüft, reflektiert und angepasst werden, um die Integrationsförderung in der Gemeinde Rüti voranzutreiben. Bedingung dabei ist nicht nur eine professionelle und pragmatische Herangehensweise, sondern auch dass sich die einheimischen wie auch ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner von Rüti auf diesen Prozess einlassen und Bereitschaft mitbringen, aufeinander zuzugehen. ... und als Investition In der Integrationsarbeit darf mit einem «Return on Investment» gerechnet werden, der aber nicht bezifferbar ist. Man kann davon ausgehen, dass eine gut funktionierende In- tegrationsarbeit die Kosten in den Bereichen Soziales, Justiz und Gesundheit reduziert, und das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde positiv beeinflusst. 14
Anhang: Integrationsmassnahmen in Rüti ausserhalb KIP 2 Im folgenden Abschnitt wird auf die Angebote der Gemeinde Rüti aufmerksam gemacht, welche nicht durch den Kanton im Rahmen des KIP 2 unterstützt werden. Dennoch leisten die Angebote einen wichtigen Beitrag zur Integrationsförderung. Kinder & Jugendarbeit Rüti Die Kinder- und Jugendarbeit Rüti leistet einen entscheidenden Beitrag zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Angebote der KJAR sind nieder- schwellig und meist kostenlos. Kids Club: Angebot für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klasse. Jeden zweiten Mittwochnachmittag wird den Kindern ein abwechslungsreiches Pro- gramm geboten mit Basteln, Outdoor- oder Indoor-Aktivitäten. Teen Club: Alternierend mit dem KidsClub findet der Teen Club statt, ein Angebot für Kinder der Sekundarstufe. Bei diesem Angebot wird grossen Wert auf die Par- tizipation der Jugendlichen gelegt: sie gestalten das Programm aktiv mit, bringen eigene Wünsche und Ideen ein und übernehmen Verantwortung.. Friday Night: Jeweils am Freitagabend findet Friday Night statt, ein Treff ohne fes- te Programmpunkte. Jugi am Samstagabend: Alternierend zum Midnight Ball wird das Jugi am Sams- tagabend zusätzlich geöffnet. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Rüti werden allesamt sehr gut besucht, und zwar gleichermassen von Mädchen und Jungen sowie von Schweizer Jugendlichen und Jugendli- chen mit Migrationshintergrund. Open Sunday Sport und Spiel ist speziell für Kinder und Jugendliche ein Freizeitangebot mit hoher integra- tiver Wirkung. Traditionell kommt dies in der Schweiz im Rahmen der Sportvereine zum Tra- gen. In den letzten Jahren hat sich das Freizeitverhalten jedoch verändert. Speziell für weni- ger integrierte Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien ist der traditionelle Sportclub oder Jugendverein kein Thema. Gleichzeitig nehmen die Freiräume für Spiel und Sport im Rahmen der Siedlungsentwicklung konstant ab; wichtige Lernfelder der sozialen Integration gehen damit verloren. Das Projekt Open Sunday Rüti richtet sich deshalb an Kinder der Unter- und Mittelstufe, un- abhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. Die Kinder können sich jeweils am Sonntagnachmittag in der Halle des Rekrutierungszentrums sportlich betätigen und im ge- meinsamen Spiel von- und miteinander lernen. Bei den Mannschaftssportarten entstehen multikulturelle Teams, die gemeinsam für den Sieg kämpfen oder auch mit einer Niederlage umgehen müssen. Das Projekt verlangt Eigenverantwortung und aktive Mitarbeit der beteilig- ten Kinder, es ermöglicht wichtige Erfahrungen für die Übernahme von Rollen in einer Grup- pe und stärkt das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl. Das Angebot kann fremdspra- chigen Kindern das Ankommen am neuen Wohnort erleichtern. Das Projekt ist gratis und findet während den Wintermonaten wöchentlich am Sonntagnach- mittag statt. Neu ab 2018 erhält dieses Projekt keine Beiträge unter KIP2 mehr, da es als Projekt der Regelstrukturen (Schule) betrachtet wird. 15
Midnight Ball Midnight Ball ist ein Freizeitangebot für Jugendliche ab Sekundarstufe. Die Jugendlichen nutzen jeden zweiten Samstagabend die Rekrutierungshalle für ihren „Ausgang“. Am Mid- night Ball können die Mädchen und Jungen Sport treiben, Freunde treffen, Musik hören und neue Aktivitäten kennenlernen. Ziel des Projekts ist es, den Jugendlichen eine sinnvolle und kostenlose Freizeitbeschäftigung in einem sicheren Rahmen anzubieten. Ausserdem soll mit der aktiven Einbindung der Jugendlichen die Eigenverantwortung und das Selbstvertrauen der Jugendlichen gestärkt werden. Soziale Integration und Gesundheitsförderung (Bewe- gungsförderung, Tabak- und Alkoholprävention) sind weitere zentrale Themen. Die Veranstaltung liegt in der Verantwortung einer Projektleitung, die von vier bis fünf Junior- Coaches unterstützt wird. Diese wiederum können den Midnight Ball nach ihren Vorstellun- gen und Ideen selber gestalten. Sie übernehmen die Verantwortung in der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen. Die Junior-Coaches können bei der Lehrstellensuche auf dieses ausserschulische Engagement hinweisen. Das Projekt ist gratis und findet alle zwei Wochen am Samstagabend statt. Neu ab 2018 erhält dieses Projekt keine Beiträge unter KIP2 mehr, da es als Projekt der Regelstrukturen (Schule) betrachtet wird. 16
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