Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben

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Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
www.bmf.gv.at

                 Familienbezogene
                 Leistungen
                 des Bundes und
                 der Länder                         RM
                                                         AT I O N
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                                                                    ND
                                                                    A
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                                                     RSTER

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Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Impressum
Herausgeber, Eigentümer und Verleger:
Bundesministerium für Finanzen
Abteilung V/7 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Johannesgasse 5, 1010 Wien
Konzeption, Design, Text:
Jeitler & Partner Werbeagenten · www.werbeagenten.com
Fotos: iStockphoto · Shutterstock
Druck: Druckerei des BMF
Redaktionsschluss: Juli 2013
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Unterstützung von Bund und Bundesländern
Noch mehr familienbezogene Leistungen

Neben den steuerlichen Entlastungen für Familien durch das Bundesministerium für
Finanzen gibt es noch eine Vielfalt anderer familienbezogener Leistungen. Das
Spektrum reicht von direkten Geldleistungen über Steuererleichterungen bis
hin zu Sachleistungen für Familien. Etwa 50 familienbezogene Leistungen kom­
men direkt vom Bund! Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Aufstellung der
österreichweit verfügbaren familienbezogenen Leistungen.

Wir haben ein Verzeichnis* erstellt, in dem sich auch die wichtigsten familien­
bezogenen Leistungen der Bundesländer finden. Auf den folgenden Seiten können
Sie nachlesen, in welcher Form auch die Bundesländer wesentlich zur Familienför­
derung beitragen.

* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung      3
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Alle familienbezogenen Leistungen des
                      tionen
                             zu   Bundes im Überblick
             Informa ungen
                      ist
              allen Le .gv.at
                      mf
              www.b               Das Bundesministerium für Finanzen bietet folgende Leistungen an:

                                  Kinderabsetzbetrag
                                  Jeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe bezieht, hat auch Anspruch auf den
i                                 Kinderabsetzbetrag. Wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist
                                  nicht gesondert zu beantragen. Auszahlung durch das Finanzamt – auch bei keiner
Auf www.finanzonline.at           oder nur geringer Steuerzahlung.
finden Sie weitere notwendige
Informationen und auch die        Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderzuschläge
­FinanzOnline-Hotline hilft       Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit
Ihnen unter 0810 221100 von       zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind
Montag bis Freitag von 08.00      erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im
Uhr bis 18.00 Uhr österreich­     Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung
weit zum Ortstarif gerne          geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden
weiter.                           Lohnverrechnung berücksichtigen lassen.

                                  Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschläge
                                  Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr (mit einem Kind) EUR 494,–, mit
                                  zwei Kindern EUR 669,–, mit drei Kindern EUR 889,– und für jedes weitere Kind
                                  erhöht sich dieser Betrag um EUR 220,–. Kann nach Ablauf eines Kalenderjahrs im
                                  Zuge der Arbeitnehmer/innenveranlagung bzw. einer Einkommensteuererklärung
                                  geltend gemacht werden oder man bereits während des Jahres bei der laufenden
                                  Lohnverrechnung berücksichtigen lassen.

                  4
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Unterhaltsabsetzbetrag
Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag haben alle, die für ein
Kind, das nicht im selben Haushalt wohnt, Unterhalt zahlen. Für das erste Kind
EUR 29,20, für das zweite EUR 43,80 und für das dritte und jedes weitere Kind
EUR 58,40. Für dieses Kind/diese Kinder darf vom Steuerpflichtigen keine
Familienbeihilfe bezogen werden.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Bei außergewöhnlichen Belastungen wie auswärtige Berufsausbildung von Kindern,
Behinderungen ab 25 %, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder
im Ausland und Kinderbetreuungskosten wird KEIN Selbstbehalt gerechnet.

Sonderausgabenerhöhungsbetrag
Familien mit mindestens drei Kindern können den Sonderausgabenerhöhungs­
betrag in Anspruch nehmen. Für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher wird der Be­
trag nochmals erhöht.

Kinderfreibetrag
Wird für ein Kind gewährt, das sich ständig im Inland, in einem EU- oder EWR-
Mitgliedsland oder der Schweiz aufhält. Der Kinderfreibetrag beträgt EUR 220,–
und kann von jener Person im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung bean­
tragt werden, die auch die Familienbeihilfe bezieht. Beantragen beide Elternteile den
Kinderfreibetrag, beträgt dieser pro Person EUR 132,–.
                                                                                        i
Absetzbarkeit Kinderbetreuung                                                           Weitere Informationen
Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können von             finden Sie im Steuerbuch.
steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal EUR 2.300,– pro Kalenderjahr           Dieses erhalten Sie bei jedem
und Kind abgesetzt werden.                                                              Finanzamt bzw. als Gratis­
                                                                                        bestellung auf www.bmf.gv.at
Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten                                 unter „Publikationen“.
Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlt, so ist dieser
Zuschuss bis zu einer Höhe von EUR 500,– pro Kalenderjahr sozialabgaben- und
lohnsteuerfrei. Erforderlich ist eine schriftliche Erklärung (Formular L 35).

                                                                                                    5
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Kosten für auswärtige Berufsausbildung
                   Die Kosten für auswärtige Berufsausbildung eines Kinds können bei der Arbeitneh­
                   mer/innenveranlagung als außergewöhnliche Belastung mit einem Pauschalbetrag
                   von EUR 110,– monatlich berücksichtigt werden.

                   Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
                   Ausbau Kinderbetreuungsangebot und frühe sprachliche Förderung.

Informationen zu   Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bietet
allen Leistungen
www.bmwfj.gv.at
                   folgende Leistungen an:

                   Familienbeihilfe
                   Unabhängig von Einkommen oder Beschäftigung haben Eltern mind. bis zur Voll­
                   jährigkeit eines Kindes Anspruch auf Familienbeihilfe, in bestimmten Fällen (z.B.
                   Kinder in Berufsausbildung) max. bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Die
                   Beihilfe ist nach Alter gestaffelt, Auszahlung erfolgt pro Kind durch das Finanzamt.

                   Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe
                   Können Eltern mit 3 oder mehr Kindern beantragen. Monatlich EUR 20,– für das
                   dritte und jedes weitere Kind. Der Antrag wird an das Wohnsitzfinanzamt gestellt.

                   Kinderbetreuungsgeld
                   Aus fünf Varianten können Eltern in Österreich seit 1. Jänner 2010 wählen. Der Bezug
                   des Kinderbetreuungsgelds ist unabhängig von einer vor der Geburt ausgeübten Tätig­
                   keit. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und
                   Jugend. Auszahlung über den zuständigen Krankenversicherungsträger.

                   Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
                   (früher: Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld)
                   Einkommensschwache Familien können zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld eine
                   Beihilfe beantragen (EUR 6,06 pro Tag, ca. EUR 180,– pro Monat). Wird beim zu­
                   ständigen Krankenversicherungsträger beantragt.

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Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Schulbücher
Die Finanzierung der kostenlosen Schulbuchaktion (ohne Selbstbehalt) für alle Schüler/-
innen in Österreich erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Schülerfreifahrten
Schüler/innen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die An­
spruch auf Familienbeihilfe haben, können eine Schülerfreifahrt beantragen.
Eigenanteil EUR 19,60 pro Schuljahr. Anträge gibt es in den Schulen (Bestä­
tigung). Vorlage beim zuständigen Verkehrsbetrieb. Für einen Aufpreis von                     i
EUR 60,– pro Jahr kann das TOP Jugendticket für die Bundesländer Wien, Nie­                   Eine umfassende
derösterreich und Burgenland beantragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.                  Übersicht über die
                                                                                              wichtigsten familien­
Lehrlingsfreifahrten                                                                          bezogenen Leistungen
Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Anspruch                 in Ihrem Bundesland*
auf Familienbeihilfe haben, können eine Lehrlingsfreifahrt beantragen. Eigenanteil            finden Sie online unter
EUR 19,60 pro Lehrjahr. Für einen Aufpreis von EUR 60,– pro Jahr kann das TOP                 www.bmf.gv.at/familie
Jugendticket für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bean­
tragt werden. Finanzierung durch das BMWFJ.

Schulfahrt- und Lehrlingsfahrtbeihilfen
Kann beantragt werden, wenn mindestens 2 km des Schulwegs nicht im Rahmen einer
Schüler/innen- oder Lehrlingsfreifahrt zurückgelegt werden können. Der Antrag wird
beim zuständigen Finanzamt gestellt. Auszahlung gemeinsam mit der Familienbeihilfe
möglich.

Förderung Familienberatungsstellen
Es gibt über 400 Familienberatungsstellen von diversen Trägerorganisationen in
Österreich. Sie alle werden aus dem Budget des BMWFJ gefördert. Informationen
finden Sie auch unter www.familienberatung.gv.at.

Elternbildung
Eine Initiative des BMWFJ zur Information und Unterstützung von Eltern in Öster­
reich. Angebot an Seminaren, Vorträgen und Informationstagen, die vom BMWFJ
finanziell gestützt werden.

* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung                              7
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Eltern- und Kindbegleitung
                        Das BMWFJ fördert Vereine, die bei einer Scheidung oder Trennung therapeutische
                        und pädagogische Kindergruppen bzw. Einzelarbeit und Paarbegleitung etc. anbieten.

                        Mediation
                        Wenn mit dem/der Partner/in bei Scheidung/Trennung keine Einigung erzielt wird,
                        kann eine vom BMWFJ unterstützte Familienmediation in Anspruch genommen
                        werden.
                        Infos: Ilse Graf, ilse.graf@bmwfj.gv.at

                        Familienhospizkarenz Härteausgleich
                        Bei Begleitung schwer erkrankter Kinder (Familienhospizkarenz) wird zur Vermei­
                        dung besonderer Härtefälle auf Antrag ein Zuschuss gewährt.

                        Familien Härteausgleich
                        Um in Notsituationen zu helfen (unverschuldete finanzielle Notsituation durch
                        Krankheit, Behinderung, Todesfall etc.) wird vom BMWFJ eine finanzielle Überbrü­
                        ckungshilfe geleistet. Voraussetzung: Bezug von Familienbeihilfe und die österrei­
                        chische bzw. EU-Staatsbürgerschaft.
                        Telefon: 01 71100 oder 0800 240262 (gebührenfrei)

                        Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
                        (halbtägige kostenlose und verpflichtende frühe Förderung)
                   zu
Informationen
      Le is tu ng en
allen
                   t    Das Bundesministerium für Gesundheit bietet folgende Leistungen an:
 www.bmg.gv.a

                        Wochengeld
                        Für alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen in Österreich wird acht Wochen vor
                        und nach der Geburt das Wochengeld ausbezahlt. Die Höhe entspricht dem Durch­
                        schnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Zuständi­
                        ges Ministerium ist das Bundesministerium für Gesundheit. Ausgezahlt wird das
                        Wochengeld vom Krankenversicherungsträger.

 8
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Mutter-Kind-Pass
Zur gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder beinhaltet das
Mutter-Kind-Pass-Programm alle vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen wäh­
rend der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Bei Inanspruch­
nahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten sind diese Untersuchungen kostenlos.

Kosten Betriebshilfe/Wochengeld Selbstständige
Selbstständig erwerbstätige Frauen haben bei Schwangerschaft/Geburt Anspruch
auf eine Betriebshilfe. Die Kosten dafür übernimmt der Krankenversicherungsträger
aus dem Budget das BMG. Wird keine Betriebshilfe gewährt, kann ein Wochengeld
in Höhe von EUR 50,– pro Tag beantragt werden.

Krankenversicherungsbeitrag KBG
Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert. Kein gesonder­
ter Antrag notwendig.
                                                                                         i
Beiträge zur Schülerunfallversicherung                                                    Eine umfassende Über­
Die Versicherung umfasst alle Unfälle, die sich im Zusammenhang der Schulausbil­          sicht über die wichtigs­
dung ereignen.                                                                            ten familienbezogenen
                                                                                          Leistungen in Ihrem
Beitrag zur Invitro-Fertilisation                                                         Bundesland* finden Sie
Der IVF-Fonds bietet Paaren eine finanzielle Unterstützung bei medizinisch unter­         online unter
stützter Fortpflanzung. Eine Initiative des BMG.                                          www.bmf.gv.at/familie

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bietet
folgende Leistungen an:                                                             Informationen
                                                                                                    zu
                                                                                                   en
                                                                                    allen Leistung
                                                                                                     .at
                                                                                     www.bmukk.gv
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Sozial benachteiligte Familien können eine finanzielle Unterstützung für die
Teilnahme ihres Kindes an mehrtägigen Schulveranstaltungen beantragen.

* redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung                            9
Familienbezogene Leistungen des Bundes und der Länder - R HA - Aktion Leben
Schülerbeihilfe
                                  Darunter versteht man Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe sowie be­
                                  sondere Schulbeihilfe. Für sozial bedürftige Familien bzw. auf Sonderantrag für
                                  ­Studierende. Auszahlende Stelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
                                   Kultur.

                                  Außerordentliche Unterstützung
                                  Es werden auch weitere außerordentliche Leistungen angeboten.
             Informationen
                             zu
             allen Leistung
             www.bmwf.gv.
                            en    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bietet
                             at   folgende Leistungen an:

                                  Studienbeihilfe
                                  Für sozial bedürftige Studenten, die noch kein Studium oder eine gleichwertige Aus­
                                  bildung absolviert haben, einen günstigen Studienerfolg nachweisen können und ihr
                                  Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Die Höhe der Beihilfe ist ein­
                                  kommensabhängig. Die zuständige Stelle ist das Ministerium für Wissenschaft und
                                  Forschung.

                                  Studienabschlussstipendium

i                                 Studierende, die während des Studiums berufstätig waren oder ihre Kinder betreu­
                                  ten und ihr Studienziel fast erreicht haben, können für die Abschlussphase ein vom
Auf www.finanzonline.at           Europäischen Sozialfonds mitfinanziertes Studienabschlussstipendium erhalten.
finden Sie weitere notwendige
Informationen und auch die        Studienunterstützungen
FinanzOnline-Hotline hilft        Sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg können eine Studienbei­
Ihnen unter 0810 221100 von       hilfe beantragen. Bis zu EUR 8.148,– pro Jahr werden in zwölf Monatsraten ausbe­
Montag bis Freitag von 08.00      zahlt. Infos auch unter www.stipendium.at
Uhr bis 18.00 Uhr österreich­
weit zum Ortstarif gerne          Fahrtkosten (bei Studienbeihilfe)
weiter.                           Wer Studienbeihilfe bezieht, kann zusätzlich auch eine Unterstützung bei den Fahrt­
                                  kosten beantragen. Infos auch unter www.stipendium.at

                 10
Europäischer Sozialfonds (ESF) – Kinderbetreuungskosten-Zuschuss
Studierende in der Studienabschlussphase, die sozial förderungswürdig sind und
Kinder zu betreuen haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinder­
betreuung beantragen. Diese Förderung wird vom Europäischen Sozialfonds mit­
finanziert. Infos auch unter www.bmukk.gv.at

                                                                                     Informationen zu
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und                                       allen Leistungen
Konsumentenschutz bietet folgende Leistungen an:                                     www.bmask.gv.at

Pensionsbeiträge aufgrund eines Wahl- oder Pflegekinds (FLAF-Anteil)
Werden vom BMASK finanziert.

Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (FLAF-Anteil)
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pensionsbeiträge werden vom
BMASK finanziert.

Pensionsbeiträge für Pflegepersonen von behinderten Kindern gem. § 18a ASVG
Informationen zu Pensionsbeiträgen für Pflegepersonen finden Sie auch auf der
Website des BMF.

Betriebliche Mitarbeitervorsorge
Die Pensionsvorsorge in Österreich beruht auf dem 3-Säulen-Modell. Neben der
staatlichen Pensionsvorsorge gibt es noch die betriebliche und die private Alters­
vorsorge. Das BMASK unterstützt die betriebliche Mitarbeitervorsorge.

Familienzuschläge zu personenbezogenen Geldleistungen aus der
Arbeitslosenversicherung
Wer Arbeitslosengeld bezieht und für Kinder Unterhalt zahlt, die Anspruch auf
Familienbeihilfe haben, bekommt den Familienzuschlag. Auch mit volljährigen
Kindern, die Familienbeihilfe wegen einer Ausbildung oder Behinderung beziehen,
hat man Anspruch auf den Familienzuschlag.

                                                                                                   11
Informationen zu
           allen Leistungen           Das Bundesministerium für Justiz bietet folgende Leistungen:
            www.justiz.gv.at
                                      Unterhaltsvorschüsse
                                      Kommt ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nach, dient der Unter­
                                      haltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) der Sicherstellung des Unterhalts von
                                      Kindern. Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt. Er ist von jenem
                                      Elternteil, der zur Vertretung des Kinds befugt ist, im Namen des Kinds einzubringen.

                                      Prozessbegleitung
                                      Falls Sie oder Ihr Kind durch eine Straftat verletzt worden sind, bietet das BMJ eine
                                      juristische Prozessbegleitung an.

Eine umfassende Übersicht über die
wichtigsten familienbezogenen Leis­
tungen in Ihrem Bundesland* finden
Sie online unter

www.bmf.gv.at/familie

            12                        * redaktionell ausgewählt, Grundlage: Auskunft der jeweiligen Landesregierung
Alle familienbezogenen Leistungen der Bundesländer
im Überblick
WIEN

Wiener Familienzuschuss
Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr
Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html

Rechtsvertretung MA 11
Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mj. Kinder, Vaterschaftsfeststellung
Kontakt: Regionalstellen – Rechtsvertretung · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/recht/rechtsvertretung.html

Erziehungsberatung
Beratung in Erziehungsfragen, zu den Bedürfnissen und zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html

Elternberatungen
Ernährungs- und Entwicklungsberatung mit Ärzten und Ärztinnen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen
Kontakt: Elternberatungen · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html

Gruppenangebote
Elternbildung (Elternschule), Gruppen für Eltern mit Kindern im Rahmen des Sozialen Dienstes
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html

                                                                                                        13
Scheidungs-/Trennungsberatung
Beratung zur Aufteilung von Rechten und Pflichten gegenüber Kindern bei Trennung und Scheidung
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html

Finanzielle Beratung
Umfassende, persönliche Beratung zur finanziellen Situation der Familie
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html

Beratung zur Wohnungssicherung
Beratung bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehender Wohnungslosigkeit
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/ekizent.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html

WIJUG Kinderurlaub
Ferienturnusse für Kinder zwischen 5 und 14 Jahren, Kosten nach Einkommen sozial gestaffelt
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wijug.at

WIJUG Familienurlaub
Familienurlaub für Familien mit geringem Einkommen
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wijug.at

Caritas Familienhilfe klassisch
Hilfe für Familien in Notlagen und Krisensituationen
Kontakt: Caritas Wien · office@caritas-wien.at · Tel. +43/1/544 37 51
www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/

         14
Caritas Familienhilfe KIB
Entlastung für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen
Kontakt: Nach Beratung durch MA 11 / Kompetenzzentrum für Integrationsfragen bei Caritas Wien ·
ingrid.poeschmann@wien.gv.at · Tel. +43 1 4000/90887
www.caritas-wien.at/hilfe-einrichtungen/familie-und-kinder/familienhilfe/

Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen
Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen für Familien mit geringem Einkommen
Kontakt: MA 11 – Gruppe Recht, Referat Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen ·
gr-gek@ma11.wien.gv.at · Tel +43/1/4000-90710
www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/finanzielles/essensbeitrag.html

Krisengeld
Sicherung der Grundbedüfnisse von Kindern (Nahrung, Gesundheit, Wohnen,...)
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000-80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html

Förderung der privaten Eltern-Kind-Zentren Gilgegasse, Nanaya und Kind & Kegel
Unterstützung von werdenden und jungen Eltern
Kontakt: Private Eltern-Kind-Zentren (Gilgegasse · Nanaya · Kind und Kegel) · elternkindzentrum@chello.at ·
rundumgeburt@nanaya.at · info@kind-und-kegel.at · Tel. +43 1/406 97 75 · +43 1/523 17 11 · +43/1/503 71 88
www.elternkindzentrum.com · www.nanaya.at · www.kind-und-kegel.at

Dokumentenmappe und Wiener Wickelrucksack
Willkommensgeschenk der Stadt Wien für neugeborene Wiener Kinder
Kontakt: Eltern-Kind-Zentren und Geburtskliniken · service@ma11.wien.gv.at · MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/information.html

Übersetzer/innen
Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Familien mit nicht deutscher Muttersprache
(Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und direkte Leistungszukäufe)
Kontakt: Regionalstellen – Soziale Arbeit mit Familien und einigen Elternberatungen · service@ma11.wien.gv.at ·
MAG ELF Tel. +43/1/4000 80 11
www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/sozialarbeit.html · www.wien.gv.at/menschen/magelf/baby/elternberatung.html

                                                                                                         15
Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (im städtischen Kindergarten)
Der beitragsfreie Kindergarten gilt für alle 0 – 6-jährigen Kinder, die in Wien hauptgemeldet sind und bei denen
zumindest ein Obsorgeberechtigter in Wien lebt.
Kontakt: Beantragung nicht erforderlich! Kriterien werden im Rahmen der Platzvergabe durch MA 10–
Servicestellen geprüft. · post@ma10.wien.gv.at · Infotelefon der MA 10 +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

Beitragsfreier Krippe- und Kindergartenbesuch (bei privatem Träger)
Betreuungsplatz bei einem privaten Träger
Kontakt: Servicestelle der MA 10 in Form der Beantragung einer Kundennummer · post@ma10.wien.gv.at ·
MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

Ermäßigung für den Besuch eines städtischen Hortes
Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragt werden, wenn
zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · post@ma10.wien.gv.at · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen
Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis EUR 2.642,42 kann eine Ermäßigung des E ­ lternbeitrages beantragt werden, wenn
zumindest ein Obsorgeberechtigter und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · post@ma10.wien.gv.at · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

Geschwister-Ermäßigung bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort und bei der
Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort
Unabhängig von einem vollen oder ermäßigten Elternbeitrag wird für jedes weitere im Haushalt des/der Obsorgeberech­
tigten lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, vom Familien-Netto-Einkommen ein Betrag von EUR 375,22
abgezogen.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · post@ma10.wien.gv.at · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

         16
Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Besuchsbeitrages in einem städtischen Hort
und bei der Berechnung des Zuschusses zum Elternbeitrag in einem privaten Hort
Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, werden, die im Rahmen der Unterhaltspflicht ge­
leisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie (maximal EUR 375,22), vom Familien-Netto-
Einkommen abgezogen.
Kontakt: Servicestellen der MA 10 – Wiener Kindergärten · post@ma10.wien.gv.at · MA 10 Tel. +43/1/2775555
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/servicestellen.html

Fahrtendienst für Pflichtschüler/innen mit Behinderung
Finanzierung von Fahrtendiensten für Pflichtschüler/innen mit Behinderungen zwischen Wohnort und Schule, wenn kein
öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann.
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html

Ermäßigung bzw. Entfall der Beiträge für den Besuch ganztägig geführter öffentlicher Pflichtschulen
Soziale Staffelung bzw. Entfall der Essens- und Betreuungsbeiträge für Familien mit geringem Familieneinkommen
Kontakt: Stadt Wien, MA 56 · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html

Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen zur Ermöglichung der Teilnahme an
Schulveranstaltungen (Sommer- und Wintersportwochen).
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege des Stadtschulrates für Wien · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html

Warenkorb
Pro Schuljahr wird den allgemein bildenden Pflichtschulen ein fixer Betrag pro Schüler/in für die Beschaffung von
Unterrichtsmaterialien und -mittel zur Verfügung gestellt.
Kontakt: Stadt Wien, MA 56, im Wege der Schulleitung · Tel. +43/1/59916
www.wien.gv.at/verwaltung/schulen/index.html

                                                                                                                17
wienxtra-ferienspiel
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · sabine.krones@wienxtra.at · Tel. +43/1/4000-84401
www.ferienspiel.at

wienxtra-familientage
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · sabine.krones@wienxtra.at · Tel. +43/1/4000-84401
www.familientage.at

wienxtra-kinderinfo
Diverse Vergünstigungen
Kontakt: Wien · sabine.krones@wienxtra.at · Tel. +43/1/4000-84401
www.kinderinfowien.at

Zoom Kindermuseum
Freier Eintritt
Kontakt: Wien · u.gebetsroither@kindermuseum.at · Tel. +43/1/522 67 48
www.kindermuseum.at

cinemagic
Ermässigter Eintritt ins Kinderkino
Kontakt: Wien · elisabeth.lichtkopplere@wienxtra.at · Tel. +43/1/4000 83400
www.cinemagic.at

wienxtra-spielebox
Kostengünstige Spielentlehnungen
Kontakt: Wien · sonnja.altrichter@wienxtra.at · Tel. +43/1/4000 83424
www.spielebox.at

Musikunterricht an der Musik- und Singschule Wien
Schulgeldermäßigung für Familien mit mehr als einem Kind sowie für einkommensschwache Familien
Kontakt: Wien · post-kms@ma13.wien.gv.at · Tel. +43/1/40134 84411
www.spielebox.at

         18
Angebote der Büchereien Wien
Gebührenbefreiung für Kinder
Kontakt: Wien · post-stb@ma13.wien.gv.at · Tel. +43/1/4000 84503
www.buechereien.wien.at

Burgenland

Kinderbonus
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie

Förderung der Familien – Schulstartgeld
Schulanfänger, einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel. +43/57/6002789
www.burgenland.at/buergerservice/familie/

Mehrlingsgeburten
Gewährung einer Förderung für Mehrlinge; einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/

Kinderbetreuungsförderung
Gewährung einer Förderung für Kinder, die eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen; einkommensunabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel. +43/57/6002789
www.burgenland.at/buergerservice/familie/

                                                                                                             19
Familienauto
Förderung eines PKW bei mehr als drei Kindern; einkommensabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel. +43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/

Kinderbetreuungsförderung – Tageseltern
Gewährung einer Förderung für Kinder, die von Tageseltern betreut werden; einkommensabhängig
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Familie und Konsumentenschutz · post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at ·
Tel.+43/57/6002536
www.burgenland.at/buergerservice/familie/

Lehrlingsförderungszuschuss
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · post.soziales@bgld.gv.at · Tel. +43/57/6002515
www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung

Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge
Einkommensabhängige, monatliche Zuwendung für Familien
Kontakt: Abt. 6, HRII, Referat Förderwesen · post.soziales@bgld.gv.at · Tel. +43/57/6002515
www.burgenland.at/gesundheit-soziales/arbeitnehmerfoerderung

kärnten

Kärntner Babygeld
Unterstützung für jedes nach dem 31.12.2009 geborene Kind mit österreichischer, EU oder Schweizer Staatsbürgerschaft
und Begünstigte des EWR Abkommens, soweit es sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt (derzeit Island, Liechtenstein,
Norwegen)
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili­
enförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · brigitte.sila@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16121
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

         20
Kärntner Müttergeld
Unterstützung für pensionsunterversorgte Frauen über 65 Jahre
Kontakt: Projektträger bzw. auszahlende Stelle ist der Verein SozialMarkt Kärnten, Stefan Slanitsch,
Kaufmanngasse 3/2/6, 9020 Klagenfurt · kaerntner.muettergeld@gmx.at · Tel. +43/463/590 146-2
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Familienzuschuss
Monatliche Zahlung des Landes Kärnten für einkommensschwache Familien mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Auszahlung pro Kind.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Famili­
enförderung Susanne Holzer, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · susanne.holzer@ktn.gv.at · Tel. +43/0/536 1611
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Verpflichtendes Kindergartenjahr für 5-Jährige
Unterstützung pro Kind. Für Kinder, die das letzte Jahr vor Schuleintritt den Kindergarten besuchen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · nina.hinteregger@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16136
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Zweisprachiger Kindergartenfonds
Gewährung von finanziellen Zuwendungen an die Träger von zwei- oder mehrsprachigen Kindergärten zur Deckung
des Betriebsabganges.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · oskar.huber@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Tagesmütter
Betreuungsmodell für Kinder von 8 bis 15 Jahren. Kinderbetreuung erfolgt durch Tagesmütter und wird vom Land
finanziell unterstützt.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Kinderbetreuung Nina Hinteregger, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt· oskar.huber@ktn.gv.at · Tel. +43/505/361 6134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

                                                                                                             21
Förderung von Kindertagesstätten
Förderung des Landes an Träger, der ein Betreuungsangebot im Sinne einer ganzheitlichen Bildung anbietet.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Paula Mlekusch, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · paula.mlekusch@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16135
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Landesbeitrag für Kindergärten, Horte, Kinderkrippen und Modellversuche
Kindergarten-Landesbeitrag an Erhalter, für jede von ihnen betriebene und bewilligte Gruppe.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur, Kinder­
betreuung Oskar Huber, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · oskar.huber@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16134
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Kärntner Schulbedarfsförderung
Freiwillige Leistung des Landes für jedes schulpflichtige Kind vom 1. bis zum 9. Schuljahr.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung · Abt. 4 – Kompetenzzentrum Soziales, Schnablegger Raimund,
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · schulstartgeld@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 14645
www.ktn.gv.at/147844_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_4

Förderung von Schulveranstaltungen
Zuwendung an unterstützungsbedürftige Schüler für die Teilnahme an Winter- und Sommersport bzw. Projektwochen
in Hauptschulen und Polytechnischen Schulen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Würschl Herbert, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · herbert.wuerschl@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16009
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Zuschüsse für Schüler und Studenten
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Landesjugend­referat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · alfred.wrulich@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16141
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

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Elternbildung
Förderung von Beratung und Fortbildung in Erziehungsfragen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Familienförderung Brigitte Sila, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · brigitte.sila@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 16121
www.ktn.gv.at/151229_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_6

Jugendstartgeld
Jugendliche des Jahrgangs 1992 können seit 1.1.2011 das Jugendstartgeld beantragen. Unterstützung zur Eigenständig­
keit der Kärntner Jugend. Rückerstattet werden Kosten für Führerschein, Wohnraum oder Aus- und Weiterbildungs­
maßnahmen.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 6 – Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur,
Landesjugendreferat, Alfred Wrulich, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · jugendstartgeld@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 30000
www.jugendstartgeld.at/index.php/start.html

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge
Zuschuss zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, wenn kein Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt besteht.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur,
DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · joerg.putzl@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 17077
www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlings- und Berufswettbewerbe
Zuschuss zu den Fahrtkosten bei Teilnahme an einem Wettbewerb im Inland.
Kontakt: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 7 – Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur,
DI Jörg Putzl, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt · joerg.putzl@ktn.gv.at · Tel. +43/50/536 17077
www.ktn.gv.at/143924_DE-Amt_der_Kaerntner_Landesregierung_-Abteilung_7

Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge

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niederösterreich

NÖ Mehrlingsgeburtenförderung
Familien die Zwillinge, Drillinge, etc. auf die Welt gebracht haben, erhalten eine Förderung von EUR 500,–
für Zwillinge, EUR 1000,– für Drillinge, etc.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Mehrlingsgeburtenfoerderung.html

NÖ Kinderbetreuungsförderung
Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch Tagesmütter/-väter, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder
NÖ Horten betreuen lassen. Förderung von bis zu maximal EUR 300,– pro Monat für Kinder unter 3 Jahren, bzw.
EUR 252,– für Kinder über 3 Jahren. In Horten beträgt die Förderung maximal EUR 126,–.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Geburt/Kinderbetreuung.html

Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen
Es werden die Personalkosten der Schulerhalter (Gemeinden) mit max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe unterstützt.
Einmalig besteht die Gelegenheit für EUR 50.000,– Förderung zur Infrastrukturverbesserung. Zusätzlich kann eine
Abdeckung des Defizits für Personalkosten in der Höhe von max. EUR 8.000,– pro Jahr und Gruppe erfolgen.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat,
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Nachmittagsbetreuung.html

NÖ Partnerschaftstraining
Je nach Netto-Haushaltseinkommen kann ein Teil der Kosten für Veranstaltungen im Rahmen des
NÖ Partnerschaftstrainings übernommen werden.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Partnerschaftstraining/Partnerschaftstraining_Allgemein.html

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NÖ Schulsportwochenförderung
Zuschuss von EUR 100,– pro Kind und Woche für sportliche Schulveranstaltungen, an denen mindestens zwei Kinder
im Laufe eines Schuljahres teilnehmen.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung · Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Schulsportwochen.html

NÖ Verwaltungsfonds für NÖ Familien
Einmalige Unterstützung für NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle
Bedrängnis geraten.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat,
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Verwaltungsfonds_Hilfe_Allgemein.html

Familienpass
Versicherungsmöglichkeiten und Ermäßigungen für Familien bei 1.500 Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich und
darüber hinaus.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Familienpass/Familienpass_Allgemeines.html

Familienurlaubsaktion
Zuschuss zu den Urlaubskosten von EUR 43,– pro Person bei einem mind. 7tägigen Aufenthalt in NÖ.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/Urlaubsaktion_Allgemein.html

Kinderbetreuungszuschuss
Zuschuss von EUR 1.200,– für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von zwei bis drei Jahren keinen
Kindergartenplatz erhalten haben.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Leistungen-fuer-Familien/kinderbetreuungszuschuss.html

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NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
Familien und Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum
nächstgelegenen Landeskindergarten erhalten.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kindergartentransport.html

Aktion NÖ Ferienbetreuung
Ab einer Woche Betreuung in den Ferien unterstützt das Land NÖ Gemeinden und Vereine, die eine
Ferienbetreuungsaktion anbieten mit maximal EUR 250,– pro Woche.
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9 · familienreferat@noel.gv.at · Tel. +43/2742/9005 1 9005
www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kinderferienbetreuung/Aktion_Ferienbetreuung_Foerderung.html

Tirol

Schulstarthilfe
Unterstützung von schulpflichtigen Kindern zum Schulstart.
Kontakt: Fachbereich Familie; Michael-Gaismair-Straße 1 · A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
www.tirol.gv.at/familienreferat

Kinderbetreuungszuschuss
Bei notwendiger, außerhäuslicher Kinderbetreuung.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Kindergeld plus
Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren .
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

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Elternförderung für Schulveranstaltungen
Unterstützung bei Schulveranstaltungen von Pflichtschülern im Inland.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Elternförderung für Ferienaktionen
Zuwendungen für Ferienlager, die länger als eine Woche dauern.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Familienhilfe
Bei familiären Problemen, wenn die Hauptbetreuungsperson aus gesundheitlichen Gründen ausfällt.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Tiroler Familienpass
bis zu 50 % Ermäßigungen bei Vorteilsgebern in ganz Tirol.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Tiroler Pendler/innen-Förderung
Unterstützung von Bezieher/innen einer Pendlerpauschale.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

Zuwendung bedürftiger Familien
Einmalige Sonderzuwendung in unvorhersehbaren Notfällen.
Kontakt: Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, A-6020 Innsbruck · juff.familie@tirol.gv.at · Tel. +43/512/508 3572
tirol.gv.at/familienreferat

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salzburg

Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
Finanzielle Unterstützung bei Geburt von Mehrlingen.
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen
robert.salentinig@salzburg.gv.at · sigrid.siedler@salzburg.gv.at · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436
www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm

Förderung für Schulveranstaltungen
Finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen.
Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 12/04, Referat für Familie und Generationen
robert.salentinig@salzburg.gv.at sigrid.siedler@salzburg.gv.at · Tel. +43/662/8042-5435 oder -5436
www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/mat_foerderungen.htm

Einmalige Hilfe für werdende Mütter
Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können eine einmalige Hilfe in der
Höhe von EUR 600,– beantragen.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg Tel. +43/662/8042 5421
www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen

Salzburger Familienpass
Vergünstigungen für Familien bei Freizeitangeboten aus Sport, Kultur und Bildung.
Kontakt: Wohnsitzgemeinde · Tel. +43/662/8042 5421 www.salzburg.gv.at/themen/gv/familienpass.html

Hausstandsgründungsförderung
Zinsenzuschuss für ein Darlehen zur Einrichtung einer Wohnung.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg · Tel. +43/662/8042 5421
www.salzburg.gv.at/mat_foerderungen

Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen
Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen, einmalige nicht zurückzuerstattende Unterstützung, max. EUR 2.900,–
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg
www.salzburg.gv.at/buerger-service/ls-az/ls-sz/ls-todesfall/ls-todesfall-familienhilfe.htm

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Lehrlingsstipendium des Landes Salzburg
Bei sozialer Bedürftigkeit, Notendurchschnitt max. 2,5, Hauptwohnsitz in Salzburg.
Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · jugend@salzburg.gv.at · Tel. +43/662/8042 2117
www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm

Internatsstipendien für Schüler von Hauptschulen und AHS-Unterstufen
Beihilfe für Internatschüler bei sozialer Bedürftigkeit, max. EUR 1.000,– pro Jahr.
Kontakt: Land Salzburg, Jugendreferat · jugend@salzburg.gv.at · Tel. +43/662/8042 2117
www.salzburg.gv.at/themen/gv/landesjugendreferat.htm

Familienpaket des Landes Salzburg
Das Land Salzburg übernimmt für alle jüngeren Kinder in Betreuung, die nicht in den Genuss des „Gratis-Halbtagskindergar­
tens“ fallen: EUR 50,– des monatlichen Elternbeitrags bei Ganztagsbetreuung bzw. EUR 25,– bei Halbtagsbetreuung.
Kontakt: Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg

oberösterreich

Schulbeginnhilfe
Bei erstmaligem Eintritt in die Schule wird ein einmaliger Zuschuss pro Kind in der Höhe von EUR 100,– gewährt.
Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at

Schulveranstaltungshilfe
Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz in OÖ erhalten einen Zuschuss bei Teilnahme an einer Schulver­
anstaltung in der Höhe von EUR 100,–, wenn das Kind eine oberösterreichische Pflichtschule besucht.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at

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Kinderbetreuungsbonus NEU
Für Kinder, für die mind. zwei Monate vor Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres, der Gratiskindergarten
NICHT in Anspruch genommen wird (Antrag ab Vollendung des 3. Lebensjahres). Der Zuschuss beträgt pro Kind
und Jahr EUR 700,–.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at

Familienkarte des Landes Oberösterreich
Zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich, Antragstellung ab Geburt des 1. Kindes, wenn der Hauptwohnsitz in OÖ ist.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11550
www.familienkarte.at

OÖ Wintersportwoche
Teilnehmende Schüler/innen von Wintersportwochen oberösterr. Schulen (bis zur 13. Schulstufe) oder Kindergärten,
die in einem oberösterreichischen Skigebiet stattfinden, erhalten eine kostenlose Liftkarte (mind. 4 Tage).
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11192
www.familienkarte.at

Elternbildungsgutscheine
Besitzer der OÖ Familienkarte erhalten Gutscheine für Veranstaltungen zum Thema „Eltern-Kind-Beziehung“ und
„Partnerbeziehung“.
Kontakt: Familienreferat des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at

Gratis-Unfallversicherung
Der betreuende Elternteil eines Kindes unter drei Jahren ist am Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ tätig und mit der
Familienkarte automatisch unfallversichert.
Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at

         30
Kinderunfallversicherung
Familien, deren Hauptwohnsitz in Oberösterreich ist und deren Kind auf der Familienkarte eingetragen ist, profitieren
bis zum Schuleintritt von der kostenlosen Kinderunfallversicherung.
Kontakt: Automatisch mit OÖ Familienkarte · Tel. +43/732/7720 11831
www.familienkarte.at

Begleitperson im Krankenhaus
Für die Kosten einer Begleitperson in einem Krankenhaus in OÖ (ausgenommen Privatkrankenhäuser und UKH Linz)
kommt das Land OÖ (abzgl. einem Selbstbehalt von EUR 5,10 pro Tag) auf.
Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14274

Familienurlaubszuschuss
(Pflege-)Eltern und Alleinerzieher/innen mit mind. drei Kindern bzw. zwei Kindern (für ein Kind Bezug der erhöhten
Familienbeihilfe) können einen Zuschuss für ihren Familienurlaub in Österreich (mind. 7 Tage) beantragen.
Kontakt: Abteilung Jugendwohlfahrt des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 15209
www.familienkarte.at

Mutter-Kind-Zuschuss
Ingesamt EUR 370,– (Auszahlung in zwei Raten) für Familien, die alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und
Impfungen termingerecht absolviert haben.
Kontakt: Abteilung Gesundheit des Landes OÖ · Tel. +43/732/7720 14910
www.familienkarte.at

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steiermark

Beihilfe für Kinderferien-Aktivwochen des Landes Steiermark
Zuschuss für organisierte Kinderferien (für Kinder von 6 bis 15 Jahren) für Familien mit gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen
von maximal EUR 1.000,-; gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und Hauptwohnsitz in der Steiermark; bei Teilnahme an
einer Aktivwoche inklusive Nächtigung vor Ort oder mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden; mindestens 5 Tage;
veranstaltet z.B. von Jugendorganisationen und gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Es gilt das
Gütesiegel des Landes Steiermark für Kinderferien-Aktivwochen.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität.
Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at · Tel. +43/316/877 2647
www.familien.steiermark.at

Josef-Krainer-Hilfsfonds des Landes Steiermark
Einmalige Überbrückungshilfe in Notfällen für unverschuldet in Not geratene österreichische StaatsbürgerInnen,
Bürger/Innen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz mit Wohnsitz in der Steiermark.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport
tourismus@stmk.gv.at · Tel. +43/316/877 2963
www.verwaltung-steiermark.at

Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
Unterstützung zur Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 15 Jahren in einer bewilligten Kinderbildungs-
und –betreuungseinrichtung z.B. Kinderkrippe, Hort, Tagesmutter/-vater sowie auch für Kindergärten, alterserweiterte
Gruppen und Kinderhäuser, sofern der/die ErhalterIn keine sozial gestaffelten Elternbeiträge anbietet.
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft,
Referat Kinderbildung und -betreuung
kin@stmk.gv.at · Tel. +43/316/877 2187
www.kinderbetreuung.steiermark.at

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