ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENST LEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER Fassung Oktober 2013 Im Folgenden finden Kunden der BAWAG P.S.K., welche nach 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K. § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz Verbraucher sind, In- 4 Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, die Maestro formationen über von der BAWAG P.S.K. angebotene Zahlungs- Kontaktlos-Funktion und das Quick-Service dienstleistungen, welche aber die erforderlichen vertraglichen 4 Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der BAWAG P.S.K. Vereinbarungen nicht ersetzen. 4 Geschäftsbedingungen für die elektronische Kreditkartenab- rechnung 1. BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft 4 Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking und Österreichische Postsparkasse Aktien bzw. für die Teilnahme am SPARDA eBanking gesellschaft, kurz BAWAG P.S.K. Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Giro- kontovertrages die neuerliche kostenlose Vorlage der Zahlungs- 1.1 Bankdaten dienstebroschüre sowie der oben angeführten (zusammenfassend kurz genannten) „Bedingungen“ in Papierform oder auf einem BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und anderen dauerhaften Datenträger verlangen. Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien 2.2 Änderungen des Girokontovertrages und der Bedingungen 4Internet: www.bawagpsk.com 4E-Mail: bawagpsk@bawagpsk.com, info@bawagpsk.com Die BAWAG P.S.K. teilt dem Kunden Änderungen des Girokon- 4Telefonnummer: +43 (0) 5 99 05 0, tovertrages, der oben angeführten Bedingungen oder der zu ein- 4Fax: +43 (0) 5 99 05 22840 zelnen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinbarungen 4UID-Nummer: AT U 51286308 spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer An- 4DVR-Nummer: 1075217 wendung mit. Zudem wird die BAWAG P.S.K. eine Gegenüber- 4Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien stellung über die von der Änderung der AGB oder der Rahmenver- 4Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien träge für Zahlungsdienste (insbesondere des Girokontovertrages) 4Firmenbuchnummer: 205340x betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der 4Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Wien neuen AGB oder der neuen Rahmenverträge für Zahlungsdiens- 4Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, te (insbesondere des Girokontovertrages) auf ihrer Internetseite Bundessparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein 63, 1040 Wien Verlangen zur Verfügung stellen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den mitgeteilten Änderungen innerhalb der genannten Frist von 1.2 BAWAG P.S.K. Vertriebsschiene zwei Monaten schriftlich zu widersprechen. Darauf sowie auf das Recht des Kunden, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste BIC (SWIFT-Code): BAWAATWW, Bankleitzahl: 14000 (bis (insbesondere den Girokontovertrag) vor dem Inkrafttreten der 31.1.2014 in Verwendung) Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird die BIC (SWIFT-Code): OPSKATWW, Bankleitzahl: 60000 (bis BAWAG P.S.K. den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung 31.1.2014 in Verwendung) hinweisen. Internet: www.bawagpsk.com Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdiens- E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com te (insbesondere im Girokontovertrag) vereinbarten Entgelte für Dauerleistungen (einschließlich Soll- und Habenzinsen, sofern 1.3 SPARDA Vertriebsschiene der BAWAG P.S.K. die Änderung nicht aufgrund der Bindung des Zinssatzes an ei- nen Referenzzinssatz erfolgt), die Einführung von Entgelten und BIC (SWIFT-Code): SPADATW1, Bankleitzahl: 14900 (bis Änderungen von in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste 31.1.2014 in Verwendung) vereinbarten Leistungen der BAWAG P.S.K. erfolgen nur mit Zu- Internet: www.spardawien.at stimmung des Kunden, wobei solche Änderungen zwei Monate E-Mail: spardawien@spardawien.at nach Verständigung des Kunden über die von der BAWAG P.S.K. angebotene Änderung wirksam werden, wenn nicht bereits zuvor 1.4 Konzession eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wird oder bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei der BAWAG P.S.K. ein- Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wag- langt. Der Kunde kann den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten ner-Platz 5, 1090 Wien, hat der BAWAG P.S.K. eine Konzessi- der Änderungen kostenlos fristlos kündigen. Die BAWAG P.S.K. on zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, welche die wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die geplante BAWAG P.S.K. berechtigt, Zahlungsdienstleistungen für ihre Änderung sowie darauf, dass sein Stillschweigen als Zustimmung Kunden zu erbringen. gilt, hinweisen. Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz an einen Referenz- 2. Girokontovertrag und Kosten zinssatz (wie z.B. den EURIBOR), werden Änderungen unmittel- bar ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der 2.1 Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunde wird über wirksam gewordene Änderungen des Zinssatzes (AGB), Bezugskartenbedingungen, Bedingungen für die spätenstens im folgenden Kalenderquartal informiert. Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking bzw. für die Teilnahme am SPARDA eBanking 2.3 Laufzeit und Kündigung Vor Eröffnung eines Girokontos erhält der Kunde die gegenständ- Die Rahmenverträge für Zahlungsdienste, insbesondere der Giro- liche Zahlungsdienstebroschüre und den Girokontovertrag sowie vertrag, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können folgende Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung, deren Gel- vom Kunden jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats tung der Kunde bei Interesse an den jeweiligen Zahlungsdienst- kostenlos gekündigt werden, wobei Kündigungen, die am letz- leistungen der BAWAG P.S.K. mit dieser zu vereinbaren hat: ten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Die BAWAG P.S.K. kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenver-
träge für Zahlungsdienste, insbesondere Girokontoverträge, ohne 4Telefax, E-Mail und Telefon (unter Nennung von Kontonummer Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit unter Einhaltung bzw. Folgenummer, PIN, TAN) einer Frist von zwei Monaten kündigen. 4sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger, Post- fach im BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking unter 2.4 Entgelte und Kosten Beachtung der dafür vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen Die dem Kunden von der BAWAG P.S.K. für Kontoführung und 4. Dienstleistungen der BAWAG P.S.K. im für vom Girokontovertrag erfasste Zahlungsdienstleistungen in Bereich des Zahlungsverkehrs Rechnung gestellten Entgelte und Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen, welches dem Kunden zusammen mit dieser Zah- 4.1 Allgemeine Beschreibung „Zahlungsdienste“ lungsdienstebroschüre ausgehändigt und Teil des Girokontover- trages wird. 4.1.1 Ein- und Auszahlungsgeschäft Dieses Preisblatt enthält auch Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, die Beachtung eines Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Widerrufes und die Bemühungen um Wiederbeschaffung eines Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Über- sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen weisungsbetrages. Vorgänge. Änderungen der Entgelte sind wie in Punkt 2.2 beschrieben mög- lich. Neben den im Preisblatt ausgewiesenen Entgelten der BA- 4.1.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen WAG P.S.K. fallen unter Umständen noch Barauslagen an, wel- che die BAWAG P.S.K. in Ausführung von Kundenaufträgen an Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Trans- Dritte zu bezahlen hat. Auch diese sind vom Kunden zu tragen. fers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Kreditinstitut des Nutzers oder bei einem anderen Kreditinstitut: 2.5 Fremdwährungstransaktionen 4.1.2.1 Lastschriftgeschäft Ist es im Rahmen einer von der BAWAG P.S.K. zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Wäh- Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Last- rung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf schriften. durch die BAWAG P.S.K. anhand des im Zeitpunkt der Auftrags- durchführung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den die 4.1.2.2 Zahlungskartengeschäft BAWAG P.S.K. ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Inter- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte netseite der BAWAG P.S.K. und in ihrem Schalteraushang zum oder eines ähnlichen Instrumentes. Abruf bereit und sind unmittelbar anwendbar. Die anlässlich die- ses Vorganges anfallenden weiteren Entgelte der BAWAG P.S.K. 4.1.2.3 Überweisungsgeschäft sind dem Preisblatt zu entnehmen. Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen. 2.6 Zinsen 4.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der oben Die für Guthaben und Debetsalden vereinbarten Zinssätze sind angeführten Zahlungsdienste dem Preisblatt zu entnehmen. Eine Änderung der Zinssätze ist wie in Punkt 2.2 beschrieben möglich. 4.2.1 Führung von Zahlungskonten („Girokonten“) einschließlich Abwicklung der Bareinzahlungen 3. Kommunikation mit der BAWAG P.S.K. und Barauszahlungen zu diesen Konten 3.1 Sprache Zahlungskonten sind Konten, die ausschließlich dem Zahlungs- verkehr und nicht der Anlage von Geldern dienen. Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren Kunden Bei Eröffnung eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoin- im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen bedient sich haber seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten werden die BAWAG P.S.K. der deutschen Sprache. unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer Nummer geführt. Diejenigen Personen, die für ein Zahlungskon- 3.2 Kommunikationsmöglichkeiten to verfügungsberechtigt bzw. zeichnungsberechtigt sein sollen, haben beim Kreditinstitut ihre Unterschrift zu hinterlegen. Das Neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten Kreditinstitut wird schriftliche Dispositionen im Rahmen der der Bankstellen stehen dem Kunden die unter Punkt 1.1 „Bank- Kontoverbindung mit dem Kunden auf Grund der hinterlegten daten“ genannten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Unterschriften zulassen. BAWAG P.S.K. offen. Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich der Konto- inhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen 3.3 Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz er- gibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Erklärungen und Informationen, die die BAWAG P.S.K. dem Verfügung über dieses Zahlungskonto erteilt wurde. Sie haben Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Kunde auf Papier (insbesondere mittels Kontoauszug), sofern mit Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und ihm nicht die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf elektronischem schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeich- Weg vereinbart wurde. nungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt. und Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen Bei einer Bareinzahlung auf ein Zahlungskonto ist eine Legitimie- wird die für die jeweilige Zahlungsdienstleistung vereinbarte rung des Einzahlers ab einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,– Form der Kommunikation verwendet. Dafür kommen neben der vorgesehen. Eine Barbehebung von einem Zahlungskonto ist schriftlichen Kommunikation – sofern der Kunde über die dafür durch eine berechtigte Person (Kontoinhaber, Zeichnungsbe- erforderliche technische Ausstattung wie Computer und Fernmel- rechtigter, Bevollmächtigter usw.) nach entsprechender Legiti- deanschluss verfügt – insbesondere in Betracht: mierung bzw. Feststellung der Berechtigung möglich. 4BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking unter Verwendung der dazu vereinbarten persönlichen Identifikati- onsmerkmale (insbesondere Verfügernummer, PIN und TAN, elektronische Signatur)
4.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie im Internet ohne Eingabe seines persönlichen Codes, ohne Unterschrift oder sonstige Identifikation bis zum gelade- 4.2.2.1 Lastschriftgeschäft nen Betrag bargeldlos zu bezahlen; 4Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen, die die- Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde die Zustimmung gegenüber se im Internet unter Hinweis auf die Teilnahme am MasterCard dem Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut oder seinem ei- SecureCode Verfahren anbieten, bargeldlos zu bezahlen; der genen Kreditinstitut, welche den Zahlungsempfänger berechtigt, Zahlungsvorgang wird durch den Karteninhaber ohne Vorlage das Zahlungskonto des Kunden in weiterer Folge zu belasten. der Karte durch Eingabe des persönlichen Maestro Secure- Codes angewiesen. Verfahren für die Durchführung von Lastschriften: 4SEPA Direct Debit – Verfahren b) Kreditkarten SEPA Direct Debit ist die grenzüberschreitende Einzugsermäch- Mittels einer Kreditkarte ist der Karteninhaber berechtigt, nach tigung in EURO für den gesamten SEPA Raum (Single Euro Pay- Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN (Persönliche Iden- ments Area). Lastschriften zu Lasten von Konten von Verbrau- tifizierungsnummer) genannt – oder gegen Abgabe seiner Unter- chern werden im Wege des SEPA Direct Debit CORE-Verfahrens schrift innerhalb des vereinbarten Einkaufsrahmens abgewickelt. Wenn ein Unternehmer zu Lasten eines Unterneh- 4bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen durch Vorla- mers Lastschriften durchführt, kann dies im Wege des finalen ge der Karte ohne Barzahlung Waren und Dienstleistungen zu SEPA Direct Debit B2B-Verfahrens erfolgen. beziehen; Im SEPA Direct Debit-Verfahren erteilt der Zahlungspflichtige 4bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen ohne Vorlage dem Zahlungsempfänger einen direkten Auftrag zur Durchfüh- der Karte und ohne Barzahlung deren Leistungen im Rahmen rung der Lastschriften. Die BAWAG P.S.K. als kontoführende des Fernabsatzes über schriftliche oder telefonische Bestellun- Bank des Zahlungspflichtigen wird in dieses Verfahren nicht in- gen zu beziehen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen volviert und führt hier ausschließlich die Buchung durch. ermöglicht; dies gilt auch für den Abschluss von Rechtsge- Im SEPA Direct Debit CORE-Verfahren beträgt die Rückrech- schäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen nungsfrist 56 Kalendertage. Kunden, von deren Zahlungskon- Endgerätes (eCommerce, mCommerce); to eingezogen wurde, können innerhalb dieser Frist auf Grund 4dann, wenn die Kreditkarte mit der jeweiligen Kontaktlos-Funk- eines Widerspruches jeden gebuchten Einzug ohne Angabe tion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit dem auf der von Gründen rückrechnen lassen. Kreditkarte angeführten Symbol „Kontaktlos“ gekennzeichnet Im SEPA Direct Debit B2B-Verfahren besteht keine sind, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, Rückrechnungsmöglichkeit. ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kas- 4.2.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer se Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instrumentes In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,- pro Ein- zeltransaktion, maximal jedoch 5 Einzeltransaktionen in Folge, a) Bezugskarte kontaktlos und bargeldlos bezahlen. 4bei den dazu ermächtigten Banken Bargeld im vereinbarten Mittels einer Bezugskarte ist es dem Kunden möglich, innerhalb Ausmaß zu beheben; seines vereinbarten Limites, nach Eingabe des persönlichen 4bei speziell zur Abhebung mit der Karte gekennzeichneten Codes, den Maestro Service zu nutzen. Der Maestro Service ist Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Bezugskar- ein weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem und bargeldloses te und dem persönlichen Code Bargeld bis zum vereinbarten Zahlungssystem, welches mittels Verwendung der Bezugskarte Limit zu beziehen. Bargeldbezüge durch Behebungen an in- und ausländischen Ban- komaten und Geldausgabeautomaten sowie bargeldlose (POS, c) BAWAG P.S.K. eBanking per Internet, SPARDA eBanking Maestro, Quick) Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstel- per Internet len ermöglicht. Weiters ermöglicht die Benützung des Maestro Services auch das Laden der Elektronischen Geldbörse Quick. ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt, bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Identi- 4an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Be- fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. digitale Signatur) zugskarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem ver- Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche einbarten Limit zu beziehen; Willenserklärungen abzugeben sowie durch Eingabe der persön- 4an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der Bezugskarte lichen Identifikationsmerkmale und der mobile TAN Aufträge und dem persönlichen Code Bargeld auf eigene oder fremde („Geld senden“ und „Geld empfangen“) an die Western Union Konten bzw. Sparbücher einzuzahlen und Überweisungen von Payment Services Ireland Limited zu erteilen. dem/den Konto/Konten, welchem/welchen die Bezugskarte zu- geordnet ist, auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher d) BAWAG P.S.K. eBanking per APP, SPARDA eBanking durchzuführen; per APP 4an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Sym- bol gekennzeichnet sind („POS-Kassen“), mit der Bezugskarte ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Identi- Handels- und Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu täti- bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen; im Aus- gen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärun- land kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die gen über ein mobiles Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) abzugeben. Unterschriftsleistung erforderlich sein; 4dann, wenn die Bezugskarte mit der jeweiligen Kontakt- e) BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon los-Funktion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol „Maestro Kontaktlos“ ge- ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking, kennzeichnet sind, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der durch Eingabe oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikati- Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des onsmerkmale (Kontonummer, Folgenummer sowie nach Auffor- persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte derung zweier Stellen seiner PIN, TAN) telefonisch Abfragen zu zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklä- nehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,- rungen abzugeben. pro Einzeltransaktion, maximal jedoch 5 Einzeltransaktionen in Folge, kontaktlos und bargeldlos bezahlen. f) BAWAG P.S.K. eBanking per SMS bzw. SPARDA eBanking 4die Elektronische Geldbörse zu laden und Lieferungen und per SMS Leistungen von Vertragsunternehmen im Inland an Kassen und Automaten, die mit dem Quick Symbol gekennzeichnet sind, ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking
bzw. SPARDA eBanking, nach Eingabe der persönlichen Iden- oder bis zu einem bestimmten Restbetrag auf ein bestimmtes tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN und Kontonummer) Konto zu übertragen. Er kann befristet oder unbefristet erteilt über ein mobiles Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) Abfragen zu tä- werden. tigen. g) BAWAG P.S.K. eBanking per ProSaldo Money bzw. 5. Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten SPARDA eBanking per ProSaldo Money und Sperre von Zahlungsinstrumenten ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBan- 5.1 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungsinstrumenten king bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen Der Kunde hat bei der Nutzung und nach Erhalt eines Zahlungs- zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenser- instrumentes alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die klärungen abzugeben. personalisierten Sicherheitsmerkmale (insbesondere PIN, TAN, mobile TAN, digitale Signatur usw.) und das Zahlungsinstrument h) BAWAG P.S.K. eBanking per eps online-Überweisung bzw. (z.B. Bezugskarte) vor unbefugtem Zugriff zu schützen (eine ge- SPARDA eBanking per eps online-Überweisung naue Beschreibung der Zahlungsinstrumente und der personali- sierten Sicherheitsmerkmale ist dem Punkt 4.2.2.2 zu entneh- ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking men). bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Iden- Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, das Zah- tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu lungsinstrument sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig ist ins- tätigen und Aufträge zu erteilen. besondere die Aufbewahrung des Zahlungsinstrumentes in einem abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe des Zahlungsinstrumen- 4.2.2.3 Überweisungsgeschäft (auch in Form von tes an dritte Personen ist nicht zulässig. Die personalisierten Si- Daueraufträgen) cherheitsmerkmale sind geheim zu halten. Diese dürfen insbe- sondere nicht auf dem Zahlungsinstrument notiert werden. Die Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen niemandem, ins- Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs, besondere auch nicht Angehörigen, anderen Kontoinhabern oder anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder anderen Karteninhabern bekanntgegeben werden. Bei der Ver- der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit des- wendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale ist darauf zu sen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden können. Hat der Zahlungsdienstleister des Empfängers seinen Sitz in ei- nem anderen Mitgliedstaat des EWR als Österreich oder in der 5.2 Sperre von Zahlungsinstrumenten Schweiz, ist bis zum 31. Jänner 2016 neben der IBAN auch der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Emp- 5.2.1 Sperre durch die BAWAG P.S.K. fängers anzugeben. Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Die BAWAG P.S.K. kann ein Zahlungsinstrument sperren, wenn Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und 4objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu be- Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen; zeichnen, und zwar entweder 4der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen 4mit Namen und Kontonummer des Empfängers sowie entweder Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht; Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des 4oder wenn im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kredit- Empfängers oder linie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde 4mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungs- seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. dienstleisters des Empfängers. Die BAWAG P.S.K. wird den Kunden möglichst vor, spätes- Die Angaben zu IBAN und BIC stellen den Kundenidentifikator tens unverzüglich nach der Sperre davon unterrichten. Diese des Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie objektiven ausgeführt wird. Darüber hinausgehende Angaben zum Emp- Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder fänger wie insbesondere der Name des Empfängers sind nicht behördliche Anordnung verletzen würde. Der Kunde hat bei der Teil dieses Kundenidentifikators und bleiben bei Ausführung der Nutzung eines Zahlungsinstrumentes die Bedingungen für des- Überweisung unbeachtet. Der im Überweisungsauftrag angege- sen Ausgabe und Nutzung einzuhalten. bene Verwendungszweck ist für die BAWAG P.S.K. in jedem Fall unbeachtlich. 5.2.2 Sperre durch den Kunden Überweisungsaufträge können vom Kunden schriftlich oder elek- tronisch mittels BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBan- Den Verlust oder Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung king, wie mit der BAWAG P.S.K. vereinbart, erteilt werden. oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsin- Die BAWAG P.S.K. ist jedoch auch berechtigt, mittels Telekom- strumentes sowie des BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA munikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschrift- eBanking hat der Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis lich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilte Überwei- erlangt, der BAWAG P.S.K. persönlich, schriftlich oder telefo- sungsaufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge nisch anzuzeigen. ist die BAWAG P.S.K. nur dann verpflichtet, wenn der Kunde dies Für die Entgegennahme von Sperrmeldungen stehen folgende mit der BAWAG P.S.K. vereinbart hat. Telefonnummern zur Verfügung: Die BAWAG P.S.K. ist nur dann zur Durchführung eines Über- weisungsauftrages verpflichtet, wenn dafür auf dem Konto des Für InhaberInnen von BAWAG P.S.K. Konten: Kunden vollständige Deckung (Guthaben, Kontorahmen) vorhan- Montag bis Freitag von 07.30 bis 19.30 Uhr und Samstag von den ist. 08.00 bis 17.00 Uhr +43 (0) 5 99 05 995 Die SEPA Überweisung ist das einheitliche europäische Zah- Für registrierte Karten von KontoBox Basis-, Flex- oder lungsverkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüberschreitende Gold-Kunden: Montag bis Sonntag rund um die Uhr Euro-Überweisungen im gesamten SEPA Raum (Single Euro Pay- +43 (0) 5 99 05 9595 ments Area). Ein Dauerauftrag ist ein einmaliger, schriftlicher oder elektroni- Für InhaberInnen von SPARDA Konten: scher Auftrag eines Kunden, einen gleichbleibenden Betrag in +43 (0) 5 99 05 995 regelmäßigen Abständen oder zu fixen Terminen auf ein be- Der Zugang zu BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking stimmtes Konto zu überweisen. Er kann befristet oder unbefristet kann durch den Kunden selbst gesperrt werden, indem er viermal erteilt werden. aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch eingibt. Ein Abschöpfungsdauerauftrag ist ein einmaliger, schriftlicher oder elektronischer Auftrag eines Kunden, ein zu einem bestimm- ten Termin eventuell am Konto befindliches Guthaben zur Gänze
6. Autorisierung und Durchführung von 4für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrages Zahlungsaufträgen an den Zahlungsdienstleister des Zahlers und 4für die Bearbeitung des Zahlungsvorganges entsprechend 6.1 Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Zahlungsauf seinen Pflichten betreffend Wertstellung und Verfügbarkeit. trägen 6.4 Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen Ein Zahlungsauftrag gilt für die BAWAG P.S.K. nur dann als au- torisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang in der Die BAWAG P.S.K. wird dem Kunden unmittelbar nach Durch- mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form und unter Verwen- führung einer Zahlungstransaktion auf dem mit ihm für diesen dung eines dafür mit ihm vereinbarten Zahlungsinstrumentes Zweck vereinbarten Kommunikationsweg nachfolgende Informa- zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können tionen je nach Vereinbarung in der Filiale zur Abholung oder zum diese Zustimmung ersetzen. Abruf über BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden oder Kontoauszugsdrucker bereithalten oder per Post zusenden: 4bis der Zahlungsauftrag des Kunden bei der BAWAG P.S.K. 4eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden eingelangt ist Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben 4oder – im Fall einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in zum Zahlungsempfänger; der Zukunft – vor dem Ende des Geschäftstages, der vor dem 4den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der das vereinbarten Tag liegt. Lastschrift und Einzugsermächtigungen Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder in der können vom Kunden spätestens zum Ende des Geschäftstages Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet wird; vor dem vereinbarten Belastungstag widerrufen werden. 4gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zu Grunde gelegten Die BAWAG P.S.K. kann die Ausführung eines autorisierten Wechselkurs; Zahlungsauftrages nur ablehnen, wenn 4das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des 4dieser nicht alle im Girokontovertrag und den Bedingungen Einganges des Zahlungsauftrages. festgelegten Voraussetzungen erfüllt (insbesondere, wenn die Des Weiteren wird die BAWAG P.S.K. dem Kunden auf dem glei- erforderlichen Angaben fehlen oder es an der notwendigen chen Weg eine Aufstellung der im Vormonat für die Abwicklung Deckung durch Kontoguthaben oder offene Kreditlinie fehlt), von Zahlungstransaktionen angefallenen Entgelte auf Anfrage zur oder Verfügung stellen. Diese Informationen werden dem Kunden so- 4die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder innerstaat- wohl als Auftraggeber als auch als Zahlungsempfänger zur Verfü- liche Regelungen oder gegen eine richterliche oder behördliche gung gestellt. Anordnung verstoßen würde, oder 4ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung eine 6.5 Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen strafbare Handlung darstellen würde. Ein Zahlungsauftrag ist bei der BAWAG P.S.K. noch am selben 6.2 Durchführung/Dauer von Zahlungsaufträgen Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der BAWAG P.S.K. an ei- nem Geschäftstag bis zu den aus der nachstehenden Aufstellung Bei Zahlungsvorgängen in Euro stellt die BAWAG P.S.K. sicher, ersichtlichen Zeitpunkten einlangt. Langt ein Auftrag nicht an dass der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, spä- einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhr- testens einen Geschäftstag nach Einlangen des Zahlungsauftra- zeiten ein, so gilt dieser als erst am nächsten Geschäftstag einge- ges beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers mit Sitz gangen. Geschäftstage der BAWAG P.S.K. sind Montag bis Frei- im Europäischen Wirtschaftsraum einlangt. tag, ausgenommen (Landes-)Feiertage und der 24. Dezember. Für in Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die oben Karfreitag ist kein Geschäftstag (im Sinne des Zahlungsverkehrs). angeführten Fristen jeweils um einen weiteren Geschäftstag verlängert. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschafts- raumes, die nicht auf Euro, sondern auf eine andere Währung eines EWR-Vertragsstaates lauten, beträgt die Ausführungsfrist maximal vier Geschäftstage. Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten, die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ge- führt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in anderen Währungen als Euro oder einer Währung eines EWR-Vertragsstaates, ist die BAWAG P.S.K. verpflichtet, für die schnellstmögliche Bearbei- tung des Zahlungsauftrages Sorge zu tragen. 6.3 Haftung der BAWAG P.S.K. für nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung von Zahlungsaufträgen Die BAWAG P.S.K. haftet ihrem Kunden bei Zahlungsaufträgen in Euro oder der Währung eines EWR-Vertragsstaates zu Guns- ten eines im Europäischen Wirtschaftsraum geführten Empfän- gerkontos für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorganges bis zum Eingang des Betrages beim Zah- lungsdienstleister des Empfängers. Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten, die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen, die nicht in Euro oder der Währung eines EWR-Vertragsstaates durchgeführt wer- den, ist die BAWAG P.S.K. verpflichtet, für die schnellstmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrages Sorge zu tragen und hierfür – sofern vom Kunden nicht vorgegeben – geeignete weitere Zah- lungsdienstleister einzuschalten. Ab dem Eingang des Betrages haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsge- mäße weitere Ausführung des Zahlungsvorganges. Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsempfänger
Auftragsart Währung Annahmezeit für taggleiche Bearbeitung Inlandsüberweisung – bei Abgabe des EUR bis 15.30 Uhr Beleges in einer BAWAG P.S.K. Filiale Inlandsüberweisung – postalische EUR bis 14.00 Uhr Übermittlung der Aufträge EU-Standardüberweisung EUR bis 15.00 Uhr Auslandsüberweisung EUR bis 15.00 Uhr Auslandsüberweisung Fremdwährung bis 12.00 Uhr Auslandsüberweisung "dringend" alle Währungen bis 15.00 Uhr Annahme von physischen Datenträgern EUR bis 14.00 Uhr Übermittlung von Datenträgern via FTP, C:D, EUR bis 15.30 Uhr IBM-Mailbox P.S.K. Anweisung (elektronisch) EUR bis 11.00 Uhr Datenträger von Fremdbank EUR bis 14.00 Uhr Eilzahlungen von Fremdbank EUR bis 17.00 Uhr Eilzahlungen an Fremdbank EUR bis 16.00 Uhr Telebanking von Fremdbank EUR bis 15.30 Uhr eBanking: Inlandsüberweisung EUR bis 20.00 Uhr eBanking: Inlandsüberweisung EUR bis 20.00 Uhr innerhalb der BAWAG P.S.K. eBanking: Finanzamtszahlung EUR bis 14.30 Uhr eBanking: EU-Standardüberweisung EUR bis 15.00 Uhr eBanking: Auslandsüberweisung EUR bis 15.00 Uhr eBanking: Auslandsüberweisung Fremdwährung bis 12.00 Uhr eBanking: Auslandsüberweisung "dringend" alle Währungen bis 15.00 Uhr Telebanking/MBS und MultiCash: EUR bis 15.30 Uhr Inlandsüberweisung Telebanking/MBS und MultiCash: Fremdwährung bis 11.00 Uhr Auslandsüberweisung Telebanking/MBS: Eilüberweisung EUR bis 18.00 Uhr innerhalb der BAWAG P.S.K. Telebanking/MBS: Eilüberweisung EUR bis 16.00 Uhr an eine Fremdbank Telebanking/MBS und MultiCash: Euro-, Binnen- alle Währungen bis 15.00 Uhr und dringende Auslandszahlung
7. Haftung und Erstattungspflicht im Erledigung erreicht werden kann – an die Ombudsstelle der Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen BAWAG P.S.K. wenden. 7.1 Von Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwer- de an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen 7.1.1 Berichtigung der Kontobelastung Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien zu wenden bzw. die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Wurde ein Zahlungsauftrag zu Lasten eines Kundenkontos ohne Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien damit zu befassen. Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so wird die BA- WAG P.S.K. unverzüglich das belastete Konto des Kunden wieder Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autori- Kontoführung oder Zahlungsdienstleistungen sind die ordentli- sierten Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. insbesondere die chen Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzu- Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zahlungsvorganges wenden haben. Der allgemeine Gerichtsstand der BAWAG P.S.K. mit Wertstellung der Belastung rückgängig machen. Der Kunde ist aus dem weiter oben angeführten Punkt 1.1 „Bankdaten“ hat die BAWAG P.S.K. zur Erwirkung dieser Berichtigung unver- ersichtlich. züglich zu unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autori- sierten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden auf Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung. 7.1.2 Haftung des Kunden Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstrumentes, so ist der Kunde der BAWAG P.S.K. zum Ersatz des gesamten ihr daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den Eintritt des Schadens (i) in betrügerischer Absicht ermöglicht hat, oder (ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung von Zahlungsins trumenten treffenden Pflichten herbeigeführt hat. Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt (be- ging er eine Sorgfaltswidrigkeit, die auch bei einem durchschnitt- lich sorgfältigen Menschen nicht immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kunden für den Schaden auf den Betrag von € 150,– beschränkt. Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen im oben in (i) angesprochenen Fall) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag an die BAWAG P.S.K., das Zahlungsinstrument zu sper- ren, mittels dieses Zahlungsinstrumentes veranlasst werden. 7.2 Erstattung eines autorisierten, durch den Zahlungsemp fänger ausgelösten Zahlungsvorganges Der Kunde hat gegen die BAWAG P.S.K. einen Anspruch auf Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten, von ei- nem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorganges: 4Beim Einzugsermächtigungsverfahren ohne Angabe von Grün- den innerhalb von 56 Tagen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem betreffenden Betrag. 4Beim Lastschriftverfahren besteht keine Rückrechnungsmög- lichkeit, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass der Kunde die Information über den anstehenden Einzug mindes- tens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form erhal- ten hat oder der Kunde im erteilten Abbuchungsauftrag oder gegenüber dem Zahlungsempfänger den genauen Betrag der Lastschrift autorisiert hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist der Anspruch vom Kunden innerhalb von 56 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem betreffenden Betrag geltend zu machen. Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig machung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Ge- schäftstagen entsprochen. 8. Beschwerden Die BAWAG P.S.K. bemüht sich selbstverständlich, die Kunden hinsichtlich aller Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die BAWAG P.S.K. dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck mögen sich die Kunden entweder an ihren Kun- denberater oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende 200-0354 / 3.2014 / L / Änderungen vorbehalten
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