ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENST LEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER
BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENST­LEISTUNGEN
FÜR VERBRAUCHER
Fassung Oktober 2013

Im Folgenden finden Kunden der BAWAG P.S.K., welche nach           4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K.
§ 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz Verbraucher sind, In-       4	Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, die Maestro
formationen über von der BAWAG P.S.K. angebotene Zahlungs-           Kontaktlos-Funktion und das Quick-Service
dienstleistungen, welche aber die erforderlichen vertraglichen     4 Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der BAWAG P.S.K.
Vereinbarungen nicht ersetzen.                                     4	Geschäftsbedingungen für die elektronische Kreditkartenab-
                                                                     rechnung
1. BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft                     4	Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking
und Österreichische Postsparkasse Aktien­                            bzw. für die Teilnahme am SPARDA eBanking
gesellschaft, kurz BAWAG P.S.K.                                    Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Giro-
                                                                   kontovertrages die neuerliche kostenlose Vorlage der Zahlungs-
1.1 Bankdaten                                                      dienstebroschüre sowie der oben angeführten (zusammenfassend
                                                                   kurz genannten) „Bedingungen“ in Papierform oder auf einem
BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und                    anderen dauerhaften Datenträger verlangen.
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien                                      2.2 Änderungen des Girokontovertrages und der Bedingungen
4Internet: www.bawagpsk.com
4E-Mail: bawagpsk@bawagpsk.com, info@bawagpsk.com                  Die BAWAG P.S.K. teilt dem Kunden Änderungen des Girokon-
4Telefonnummer: +43 (0) 5 99 05 0,                                 tovertrages, der oben angeführten Bedingungen oder der zu ein-
4Fax: +43 (0) 5 99 05 22840                                        zelnen Zahlungsdienstleistungen getroffenen Vereinbarungen
4UID-Nummer: AT U 51286308                                        spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer An-
4DVR-Nummer: 1075217                                              wendung mit. Zudem wird die BAWAG P.S.K. eine Gegenüber-
4Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien                   stellung über die von der Änderung der AGB oder der Rahmenver-
4Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien                           träge für Zahlungsdienste (insbesondere des Girokontovertrages)
4Firmenbuchnummer: 205340x                                        betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der
4Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Wien            neuen AGB oder der neuen Rahmenverträge für Zahlungsdiens-
4Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich,              te (insbesondere des Girokontovertrages) auf ihrer Internetseite
 Bundessparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße           veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein
 63, 1040 Wien                                                     Verlangen zur Verfügung stellen. Der Kunde hat die Möglichkeit,
                                                                   den mitgeteilten Änderungen innerhalb der genannten Frist von
1.2 BAWAG P.S.K. Vertriebsschiene                                  zwei Monaten schriftlich zu widersprechen. Darauf sowie auf das
                                                                   Recht des Kunden, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste
BIC (SWIFT-Code): BAWAATWW, Bankleitzahl: 14000 (bis               (insbesondere den Girokontovertrag) vor dem Inkrafttreten der
31.1.2014 in Verwendung)                                           Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen, wird die
BIC (SWIFT-Code): OPSKATWW, Bankleitzahl: 60000 (bis               BAWAG P.S.K. den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung
31.1.2014 in Verwendung)                                           hinweisen.
Internet: www.bawagpsk.com                                         Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdiens-
E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com                                 te (insbesondere im Girokontovertrag) vereinbarten Entgelte für
                                                                   Dauerleistungen (einschließlich Soll- und Habenzinsen, sofern
1.3 SPARDA Vertriebsschiene der BAWAG P.S.K.                       die Änderung nicht aufgrund der Bindung des Zinssatzes an ei-
                                                                   nen Referenzzinssatz erfolgt), die Einführung von Entgelten und
BIC (SWIFT-Code): SPADATW1, Bankleitzahl: 14900 (bis               Änderungen von in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste
31.1.2014 in Verwendung)                                           vereinbarten Leistungen der BAWAG P.S.K. erfolgen nur mit Zu-
Internet: www.spardawien.at                                        stimmung des Kunden, wobei solche Änderungen zwei Monate
E-Mail: spardawien@spardawien.at                                   nach Verständigung des Kunden über die von der BAWAG P.S.K.
                                                                   angebotene Änderung wirksam werden, wenn nicht bereits zuvor
1.4 Konzession                                                     eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wird oder bis dahin ein
                                                                   schriftlicher Widerspruch des Kunden bei der BAWAG P.S.K. ein-
Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wag-           langt. Der Kunde kann den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten
ner-Platz 5, 1090 Wien, hat der BAWAG P.S.K. eine Konzessi-        der Änderungen kostenlos fristlos kündigen. Die BAWAG P.S.K.
on zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, welche die     wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die geplante
BAWAG P.S.K. berechtigt, Zahlungsdienstleistungen für ihre         Änderung sowie darauf, dass sein Stillschweigen als Zustimmung
Kunden zu erbringen.                                               gilt, hinweisen.
                                                                   Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz an einen Referenz-
2. Girokontovertrag und Kosten                                     zinssatz (wie z.B. den EURIBOR), werden Änderungen unmittel-
                                                                   bar ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der
2.1 Girokontovertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen              Kunde wird über wirksam gewordene Änderungen des Zinssatzes
(AGB), Bezugskartenbedingungen, Bedingungen für die                spätenstens im folgenden Kalenderquartal informiert.
Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking bzw. für die
Teilnahme am SPARDA eBanking                                       2.3 Laufzeit und Kündigung
Vor Eröffnung eines Girokontos erhält der Kunde die gegenständ-    Die Rahmenverträge für Zahlungsdienste, insbesondere der Giro-
liche Zahlungsdienstebroschüre und den Girokontovertrag sowie      vertrag, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können
folgende Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung, deren Gel-   vom Kunden jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats
tung der Kunde bei Interesse an den jeweiligen Zahlungsdienst-     kostenlos gekündigt werden, wobei Kündigungen, die am letz-
leistungen der BAWAG P.S.K. mit dieser zu vereinbaren hat:         ten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, erst zum
                                                                   ersten Geschäftstag des folgenden Monats wirken. Die BAWAG
                                                                   P.S.K. kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenver-
träge für Zahlungsdienste, insbesondere Girokontoverträge, ohne    4Telefax, E-Mail und Telefon (unter Nennung von Konto­nummer
Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit unter Einhaltung         bzw. Folgenummer, PIN, TAN)
einer Frist von zwei Monaten kündigen.                             4sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger, Post-
                                                                    fach im BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking unter
2.4 Entgelte und Kosten                                             Beachtung der dafür vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen

Die dem Kunden von der BAWAG P.S.K. für Kontoführung und           4. Dienstleistungen der BAWAG P.S.K. im
für vom Girokontovertrag erfasste Zahlungsdienstleistungen in      Bereich des Zahlungsverkehrs
Rechnung gestellten Entgelte und Kosten sind dem Preisblatt
zu entnehmen, welches dem Kunden zusammen mit dieser Zah-          4.1 Allgemeine Beschreibung „Zahlungsdienste“
lungsdienstebroschüre ausgehändigt und Teil des Girokontover-
trages wird.                                                       4.1.1 Ein- und Auszahlungsgeschäft
Dieses Preisblatt enthält auch Entgelte für die Mitteilung über
die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, die Beachtung eines         Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder
Widerrufes und die Bemühungen um Wiederbeschaffung eines           Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden,
wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Über-      sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen
weisungsbetrages.                                                  Vorgänge.
Änderungen der Entgelte sind wie in Punkt 2.2 beschrieben mög-
lich. Neben den im Preisblatt ausgewiesenen Entgelten der BA-      4.1.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen
WAG P.S.K. fallen unter Umständen noch Barauslagen an, wel-
che die BAWAG P.S.K. in Ausführung von Kundenaufträgen an          Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Trans-
Dritte zu bezahlen hat. Auch diese sind vom Kunden zu tragen.      fers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Kreditinstitut
                                                                   des Nutzers oder bei einem anderen Kreditinstitut:
2.5 Fremdwährungstransaktionen
                                                                   4.1.2.1 Lastschriftgeschäft
Ist es im Rahmen einer von der BAWAG P.S.K. zu erbringenden
Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Wäh-       Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Last-
rung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf    schriften.
durch die BAWAG P.S.K. anhand des im Zeitpunkt der Auftrags-
durchführung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den die       4.1.2.2 Zahlungskartengeschäft
BAWAG P.S.K. ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Diese
Kurse stehen spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Inter-    Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte
netseite der BAWAG P.S.K. und in ihrem Schalteraushang zum         oder eines ähnlichen Instrumentes.
Abruf bereit und sind unmittelbar anwendbar. Die anlässlich die-
ses Vorganges anfallenden weiteren Entgelte der BAWAG P.S.K.       4.1.2.3 Überweisungsgeschäft
sind dem Preisblatt zu entnehmen.
                                                                   Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen.
2.6 Zinsen
                                                                   4.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der oben
Die für Guthaben und Debetsalden vereinbarten Zinssätze sind       angeführten Zahlungsdienste
dem Preisblatt zu entnehmen. Eine Änderung der Zinssätze ist
wie in Punkt 2.2 beschrieben möglich.                              4.2.1 Führung von Zahlungskonten („Girokonten“)
                                                                   einschließlich Abwicklung der Bareinzahlungen
3. Kommunikation mit der BAWAG P.S.K.                              und Barauszahlungen zu diesen Konten
3.1 Sprache                                                        Zahlungskonten sind Konten, die ausschließlich dem Zahlungs-
                                                                   verkehr und nicht der Anlage von Geldern dienen.
Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren Kunden       Bei Eröffnung eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoin-
im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen bedient sich          haber seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten werden
die BAWAG P.S.K. der deutschen Sprache.                            unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers und einer
                                                                   Nummer geführt. Diejenigen Personen, die für ein Zahlungskon-
3.2 Kommunikationsmöglichkeiten                                    to verfügungsberechtigt bzw. zeichnungsberechtigt sein sollen,
                                                                   haben beim Kreditinstitut ihre Unterschrift zu hinterlegen. Das
Neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten         Kreditinstitut wird schriftliche Dispositionen im Rahmen der
der Bankstellen stehen dem Kunden die unter Punkt 1.1 „Bank-       Kontoverbindung mit dem Kunden auf Grund der hinterlegten
daten“ genannten Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der         Unterschriften zulassen.
BAWAG P.S.K. offen.                                                Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich der Konto-
                                                                   inhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen
3.3 Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen                befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz er-
                                                                   gibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur
Erklärungen und Informationen, die die BAWAG P.S.K. dem            Verfügung über dieses Zahlungskonto erteilt wurde. Sie haben
Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält der       ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen.
Kunde auf Papier (insbesondere mittels Kontoauszug), sofern mit    Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und
ihm nicht die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf elektronischem    schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeich-
Weg vereinbart wurde.                                              nungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum
Für die Autorisierung von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen     Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.
und Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen            Bei einer Bareinzahlung auf ein Zahlungskonto ist eine Legitimie-
wird die für die jeweilige Zahlungsdienstleistung vereinbarte      rung des Einzahlers ab einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,–
Form der Kommunikation verwendet. Dafür kommen neben der           vorgesehen. Eine Barbehebung von einem Zahlungskonto ist
schriftlichen Kommunikation – sofern der Kunde über die dafür      durch eine berechtigte Person (Kontoinhaber, Zeichnungsbe-
erforderliche technische Ausstattung wie Computer und Fernmel-     rechtigter, Bevollmächtigter usw.) nach entsprechender Legiti-
deanschluss verfügt – insbesondere in Betracht:                    mierung bzw. Feststellung der Berechtigung möglich.
4BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking unter
  Verwendung der dazu vereinbarten persönlichen Identifikati-
  onsmerkmale (insbesondere Verfügernummer, PIN und TAN,
  elektronische Signatur)
4.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen                               sowie im Internet ohne Eingabe seines persönlichen Codes,
                                                                     ohne Unterschrift oder sonstige Identifikation bis zum gelade-
4.2.2.1 Lastschriftgeschäft                                          nen Betrag bargeldlos zu bezahlen;
                                                                   4Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen, die die-
Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde die Zustimmung gegenüber     se im Internet unter Hinweis auf die Teilnahme am MasterCard
dem Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut oder seinem ei-         SecureCode Verfahren anbieten, bargeldlos zu bezahlen; der
genen Kreditinstitut, welche den Zahlungsempfänger berechtigt,       Zahlungsvorgang wird durch den Karteninhaber ohne Vorlage
das Zahlungskonto des Kunden in weiterer Folge zu belasten.          der Karte durch Eingabe des persönlichen Maestro Secure-
                                                                     Codes angewiesen.
Verfahren für die Durchführung von Lastschriften:
4SEPA Direct Debit – Verfahren                                    b) Kreditkarten

SEPA Direct Debit ist die grenzüberschreitende Einzugsermäch-      Mittels einer Kreditkarte ist der Karteninhaber berechtigt, nach
tigung in EURO für den gesamten SEPA Raum (Single Euro Pay-        Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN (Persönliche Iden-
ments Area). Lastschriften zu Lasten von Konten von Verbrau-       tifizierungsnummer) genannt – oder gegen Abgabe seiner Unter-
chern werden im Wege des SEPA Direct Debit CORE-Verfahrens         schrift innerhalb des vereinbarten Einkaufsrahmens
abgewickelt. Wenn ein Unternehmer zu Lasten eines Unterneh-        4bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen durch Vorla-
mers Lastschriften durchführt, kann dies im Wege des finalen         ge der Karte ohne Barzahlung Waren und Dienstleistungen zu
SEPA Direct Debit B2B-Verfahrens erfolgen.                           beziehen;
Im SEPA Direct Debit-Verfahren erteilt der Zahlungspflichtige      4bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen ohne Vorlage
dem Zahlungsempfänger einen direkten Auftrag zur Durchfüh-           der Karte und ohne Barzahlung deren Leistungen im Rahmen
rung der Lastschriften. Die BAWAG P.S.K. als kontoführende           des Fernabsatzes über schriftliche oder telefonische Bestellun-
Bank des Zahlungspflichtigen wird in dieses Verfahren nicht in-      gen zu beziehen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen
volviert und führt hier ausschließlich die Buchung durch.            ermöglicht; dies gilt auch für den Abschluss von Rechtsge-
Im SEPA Direct Debit CORE-Verfahren beträgt die Rückrech-            schäften im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen
nungsfrist 56 Kalendertage. Kunden, von deren Zahlungskon-           Endgerätes (eCommerce, mCommerce);
to eingezogen wurde, können innerhalb dieser Frist auf Grund       4dann, wenn die Kreditkarte mit der jeweiligen Kontaktlos-Funk-
eines Widerspruches jeden gebuchten Einzug ohne Angabe               tion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit dem auf der
von Gründen rückrechnen lassen.                                      Kreditkarte angeführten Symbol „Kontaktlos“ gekennzeichnet
Im SEPA Direct Debit B2B-Verfahren besteht keine                     sind, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte,
Rückrechnungsmöglichkeit.                                            ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen
                                                                     Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kas-
4.2.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer               se Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im
Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instrumentes                      In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,- pro Ein-
                                                                     zeltransaktion, maximal jedoch 5 Einzeltransaktionen in Folge,
a) Bezugskarte                                                       kontaktlos und bargeldlos bezahlen.
                                                                   4bei den dazu ermächtigten Banken Bargeld im vereinbarten
Mittels einer Bezugskarte ist es dem Kunden möglich, innerhalb       Ausmaß zu beheben;
seines vereinbarten Limites, nach Eingabe des persönlichen         4bei speziell zur Abhebung mit der Karte gekennzeichneten
Codes, den Maestro Service zu nutzen. Der Maestro Service ist        Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Bezugskar-
ein weltweit verbreitetes Bargeldbezugssystem und bargeldloses       te und dem persönlichen Code Bargeld bis zum vereinbarten
Zahlungssystem, welches mittels Verwendung der Bezugskarte           Limit zu beziehen.
Bargeldbezüge durch Behebungen an in- und ausländischen Ban-
komaten und Geldausgabeautomaten sowie bargeldlose (POS,           c) BAWAG P.S.K. eBanking per Internet, SPARDA eBanking
Maestro, Quick) Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstel-       per Internet
len ermöglicht. Weiters ermöglicht die Benützung des Maestro
Services auch das Laden der Elektronischen Geldbörse Quick.        ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking
Der Karteninhaber ist insbesondere berechtigt,                     bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Identi-
4an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Be-           fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN bzw. digitale Signatur)
  zugskarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem ver-      Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche
  einbarten Limit zu beziehen;                                     Willenserklärungen abzugeben sowie durch Eingabe der persön-
4an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der Bezugskarte        lichen Identifikationsmerkmale und der mobile TAN Aufträge
  und dem persönlichen Code Bargeld auf eigene oder fremde         („Geld senden“ und „Geld empfangen“) an die Western Union
  Konten bzw. Sparbücher einzuzahlen und Überweisungen von         Payment Services Ireland Limited zu erteilen.
  dem/den Konto/Konten, welchem/welchen die Bezugskarte zu-
  geordnet ist, auf eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher      d) BAWAG P.S.K. eBanking per APP, SPARDA eBanking
  durchzuführen;                                                   per APP
4an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten Sym-
  bol gekennzeichnet sind („POS-Kassen“), mit der Bezugskarte      ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking
  und dem persönlichen Code Lieferungen und Leistungen von         bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Identi-
  Handels- und Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland       fikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu täti-
  bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen; im Aus-    gen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärun-
  land kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die       gen über ein mobiles Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) abzugeben.
  Unterschriftsleis­tung erforderlich sein;
4dann, wenn die Bezugskarte mit der jeweiligen Kontakt-           e) BAWAG P.S.K. eBanking per Telefon
  los-Funktion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit dem auf
  der Bezugskarte angeführten Symbol „Maestro Kontaktlos“ ge-      ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking,
  kennzeichnet sind, mit der Bezugskarte ohne Einstecken der       durch Eingabe oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikati-
  Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des     onsmerkmale (Kontonummer, Folgenummer sowie nach Auffor-
  persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Bezugskarte       derung zweier Stellen seiner PIN, TAN) telefonisch Abfragen zu
  zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-      tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenserklä-
  nehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,-       rungen abzugeben.
  pro Einzeltransaktion, maximal jedoch 5 Einzeltransaktionen in
  Folge, kontaktlos und bargeldlos bezahlen.                       f) BAWAG P.S.K. eBanking per SMS bzw. SPARDA eBanking
4die Elektronische Geldbörse zu laden und Lieferungen und         per SMS
  Leistungen von Vertragsunternehmen im Inland an Kassen und
  Automaten, die mit dem Quick Symbol gekennzeichnet sind,         ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking
bzw. SPARDA eBanking, nach Eingabe der persönlichen Iden-            oder bis zu einem bestimmten Restbetrag auf ein bestimmtes
tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN und Kontonummer)            Konto zu übertragen. Er kann befristet oder unbefristet erteilt
über ein mobiles Endgerät (z.B. Telefon, Tablet) Abfragen zu tä-     werden.
tigen.

g) BAWAG P.S.K. eBanking per ProSaldo Money bzw.                     5. Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten
SPARDA eBanking per ProSaldo Money                                   und Sperre von Zahlungsinstrumenten
ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBan-                5.1 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungsinstrumenten
king bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen
Identifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen          Der Kunde hat bei der Nutzung und nach Erhalt eines Zahlungs-
zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche Willenser-   instrumentes alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die
klärungen abzugeben.                                                 personalisierten Sicherheitsmerkmale (insbesondere PIN, TAN,
                                                                     mobile TAN, digitale Signatur usw.) und das Zahlungsinstrument
h) BAWAG P.S.K. eBanking per eps online-Überweisung bzw.             (z.B. Bezugskarte) vor unbefugtem Zugriff zu schützen (eine ge-
SPARDA eBanking per eps online-Überweisung                           naue Beschreibung der Zahlungsinstrumente und der personali-
                                                                     sierten Sicherheitsmerkmale ist dem Punkt 4.2.2.2 zu entneh-
ermöglicht dem Kunden als Teil von BAWAG P.S.K. eBanking             men).
bzw. SPARDA eBanking, durch Eingabe der persönlichen Iden-           Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, das Zah-
tifikationsmerkmale (Verfügernummer, PIN, TAN) Abfragen zu           lungsinstrument sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig ist ins-
tätigen und Aufträge zu erteilen.                                    besondere die Aufbewahrung des Zahlungsinstrumentes in einem
                                                                     abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe des Zahlungsinstrumen-
4.2.2.3 Überweisungsgeschäft (auch in Form von                       tes an dritte Personen ist nicht zulässig. Die personalisierten Si-
Daueraufträgen)                                                      cherheitsmerkmale sind geheim zu halten. Diese dürfen insbe-
                                                                     sondere nicht auf dem Zahlungsinstrument notiert werden. Die
Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen         personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen niemandem, ins-
Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs,         besondere auch nicht Angehörigen, anderen Kontoinhabern oder
anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder         anderen Karteninhabern bekanntgegeben werden. Bei der Ver-
der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger mit des-       wendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale ist darauf zu
sen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen.          achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden können.
Hat der Zahlungsdienstleister des Empfängers seinen Sitz in ei-
nem anderen Mitgliedstaat des EWR als Österreich oder in der         5.2 Sperre von Zahlungsinstrumenten
Schweiz, ist bis zum 31. Jänner 2016 neben der IBAN auch der
Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Emp-       5.2.1 Sperre durch die BAWAG P.S.K.
fängers anzugeben.
Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen         Die BAWAG P.S.K. kann ein Zahlungsinstrument sperren, wenn
Konto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und          4objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des
der Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu be-           Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen;
zeichnen, und zwar entweder                                          4der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen
4mit Namen und Kontonummer des Empfängers sowie entweder              Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht;
  Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des         4oder wenn im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kredit-
  Empfängers oder                                                      linie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde
4mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zahlungs-                seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.
  dienstleisters des Empfängers.                                     Die BAWAG P.S.K. wird den Kunden möglichst vor, spätes-
Die Angaben zu IBAN und BIC stellen den Kundenidentifikator          tens unverzüglich nach der Sperre davon unterrichten. Diese
des Empfängers dar, anhand dessen der Überweisungsauftrag            Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie objektiven
ausgeführt wird. Darüber hinausgehende Angaben zum Emp-              Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder
fänger wie insbesondere der Name des Empfängers sind nicht           behördliche Anordnung verletzen würde. Der Kunde hat bei der
Teil dieses Kundenidentifikators und bleiben bei Ausführung der      Nutzung eines Zahlungsinstrumentes die Bedingungen für des-
Überweisung unbeachtet. Der im Überweisungsauftrag angege-           sen Ausgabe und Nutzung einzuhalten.
bene Verwendungszweck ist für die BAWAG P.S.K. in jedem Fall
unbeachtlich.                                                        5.2.2 Sperre durch den Kunden
Überweisungsaufträge können vom Kunden schriftlich oder elek-
tronisch mittels BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBan-             Den Verlust oder Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung
king, wie mit der BAWAG P.S.K. vereinbart, erteilt werden.           oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsin-
Die BAWAG P.S.K. ist jedoch auch berechtigt, mittels Telekom-        strumentes sowie des BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA
munikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschrift-     eBanking hat der Kunde unverzüglich, sobald er davon Kenntnis
lich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilte Überwei-   erlangt, der BAWAG P.S.K. persönlich, schriftlich oder telefo-
sungsaufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge       nisch anzuzeigen.
ist die BAWAG P.S.K. nur dann verpflichtet, wenn der Kunde dies      Für die Entgegennahme von Sperrmeldungen stehen folgende
mit der BAWAG P.S.K. vereinbart hat.                                 Telefonnummern zur Verfügung:
Die BAWAG P.S.K. ist nur dann zur Durchführung eines Über-
weisungsauftrages verpflichtet, wenn dafür auf dem Konto des         Für InhaberInnen von BAWAG P.S.K. Konten:
Kunden vollständige Deckung (Guthaben, Kontorahmen) vorhan-          Montag bis Freitag von 07.30 bis 19.30 Uhr und Samstag von
den ist.                                                             08.00 bis 17.00 Uhr +43 (0) 5 99 05 995
Die SEPA Überweisung ist das einheitliche europäische Zah-           Für registrierte Karten von KontoBox Basis-, Flex- oder
lungsverkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüberschreitende         Gold-Kunden: Montag bis Sonntag rund um die Uhr
Euro-Überweisungen im gesamten SEPA Raum (Single Euro Pay-           +43 (0) 5 99 05 9595
ments Area).
Ein Dauerauftrag ist ein einmaliger, schriftlicher oder elektroni-   Für InhaberInnen von SPARDA Konten:
scher Auftrag eines Kunden, einen gleichbleibenden Betrag in         +43 (0) 5 99 05 995
regelmäßigen Abständen oder zu fixen Terminen auf ein be-            Der Zugang zu BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking
stimmtes Konto zu überweisen. Er kann befristet oder unbefristet     kann durch den Kunden selbst gesperrt werden, indem er viermal
erteilt werden.                                                      aufeinanderfolgend die PIN oder einen TAN falsch eingibt.
Ein Abschöpfungsdauerauftrag ist ein einmaliger, schriftlicher
oder elektronischer Auftrag eines Kunden, ein zu einem bestimm-
ten Termin eventuell am Konto befindliches Guthaben zur Gänze
6. Autorisierung und Durchführung von                               4für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrages
Zahlungsaufträgen                                                     an den Zahlungsdienstleister des Zahlers und
                                                                    4für die Bearbeitung des Zahlungsvorganges entsprechend
6.1 Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Zahlungsauf­           seinen Pflichten betreffend Wertstellung und Verfügbarkeit.
trägen
                                                                    6.4 Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen
Ein Zahlungsauftrag gilt für die BAWAG P.S.K. nur dann als au-
torisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang in der     Die BAWAG P.S.K. wird dem Kunden unmittelbar nach Durch-
mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form und unter Verwen-        führung einer Zahlungstransaktion auf dem mit ihm für diesen
dung eines dafür mit ihm vereinbarten Zahlungsinstrumentes          Zweck vereinbarten Kommunikationsweg nachfolgende Informa-
zugestimmt hat. Gerichtliche oder behördliche Aufträge können       tionen je nach Vereinbarung in der Filiale zur Abholung oder zum
diese Zustimmung ersetzen.                                          Abruf über BAWAG P.S.K. eBanking bzw. SPARDA eBanking
Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden                    oder Kontoauszugsdrucker bereithalten oder per Post zusenden:
4bis der Zahlungsauftrag des Kunden bei der BAWAG P.S.K.           4eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden
  eingelangt ist                                                      Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben
4oder – im Fall einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in        zum Zahlungsempfänger;
  der Zukunft – vor dem Ende des Geschäftstages, der vor dem        4den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der das
  vereinbarten Tag liegt. Lastschrift und Einzugsermächtigungen       Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder in der
  können vom Kunden spätestens zum Ende des Geschäftstages            Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet wird;
  vor dem vereinbarten Belas­tungstag widerrufen werden.            4gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zu Grunde gelegten
Die BAWAG P.S.K. kann die Ausführung eines autorisierten              Wechselkurs;
Zahlungsauftrages nur ablehnen, wenn                                4das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des
4dieser nicht alle im Girokontovertrag und den Bedingungen           Einganges des Zahlungsauftrages.
  festgelegten Voraussetzungen erfüllt (insbesondere, wenn die      Des Weiteren wird die BAWAG P.S.K. dem Kunden auf dem glei-
  erforderlichen Angaben fehlen oder es an der notwendigen          chen Weg eine Aufstellung der im Vormonat für die Abwicklung
  Deckung durch Kontoguthaben oder offene Kreditlinie fehlt),       von Zahlungstransaktionen angefallenen Entgelte auf Anfrage zur
  oder                                                              Verfügung stellen. Diese Informationen werden dem Kunden so-
4die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder innerstaat-     wohl als Auftraggeber als auch als Zahlungsempfänger zur Verfü-
  liche Regelungen oder gegen eine richterliche oder behördliche    gung gestellt.
  Anordnung verstoßen würde, oder
4ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung eine       6.5 Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen
  strafbare Handlung darstellen würde.
                                                                    Ein Zahlungsauftrag ist bei der BAWAG P.S.K. noch am selben
6.2 Durchführung/Dauer von Zahlungsaufträgen                        Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der BAWAG P.S.K. an ei-
                                                                    nem Geschäftstag bis zu den aus der nachstehenden Aufstellung
Bei Zahlungsvorgängen in Euro stellt die BAWAG P.S.K. sicher,       ersichtlichen Zeitpunkten einlangt. Langt ein Auftrag nicht an
dass der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, spä-     einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhr-
testens einen Geschäftstag nach Einlangen des Zahlungsauftra-       zeiten ein, so gilt dieser als erst am nächsten Geschäftstag einge-
ges beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers mit Sitz      gangen. Geschäftstage der BAWAG P.S.K. sind Montag bis Frei-
im Europäischen Wirtschaftsraum einlangt.                           tag, ausgenommen (Landes-)Feiertage und der 24. Dezember.
Für in Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die oben         Karfreitag ist kein Geschäftstag (im Sinne des Zahlungsverkehrs).
angeführten Fristen jeweils um einen weiteren Geschäftstag
verlängert.
Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschafts-
raumes, die nicht auf Euro, sondern auf eine andere Währung
eines EWR-Vertragsstaates lauten, beträgt die Ausführungsfrist
maximal vier Geschäftstage.
Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten, die bei
Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ge-
führt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in anderen Währungen
als Euro oder einer Währung eines EWR-Vertragsstaates, ist die
BAWAG P.S.K. verpflichtet, für die schnellstmögliche Bearbei-
tung des Zahlungsauftrages Sorge zu tragen.

6.3 Haftung der BAWAG P.S.K. für nicht erfolgte oder
fehlerhafte Ausführung von Zahlungsaufträgen

Die BAWAG P.S.K. haftet ihrem Kunden bei Zahlungsaufträgen
in Euro oder der Währung eines EWR-Vertragsstaates zu Guns-
ten eines im Europäischen Wirtschaftsraum geführten Empfän-
gerkontos für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung
des Zahlungsvorganges bis zum Eingang des Betrages beim Zah-
lungsdienstleister des Empfängers.
Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten, die
bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen, die nicht in Euro
oder der Währung eines EWR-Vertragsstaates durchgeführt wer-
den, ist die BAWAG P.S.K. verpflichtet, für die schnellstmögliche
Bearbeitung des Zahlungsauftrages Sorge zu tragen und hierfür
– sofern vom Kunden nicht vorgegeben – geeignete weitere Zah-
lungsdienstleister einzuschalten.
Ab dem Eingang des Betrages haftet der Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsge-
mäße weitere Ausführung des Zahlungsvorganges.
Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über
diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister gegenüber
dem Zahlungsempfänger
Auftragsart                                      Währung         Annahmezeit für taggleiche Bearbeitung

Inlandsüberweisung – bei Abgabe des
                                                    EUR                       bis 15.30 Uhr
Beleges in einer BAWAG P.S.K. Filiale

Inlandsüberweisung – postalische
                                                    EUR                       bis 14.00 Uhr
Übermittlung der Aufträge

EU-Standardüberweisung                              EUR                       bis 15.00 Uhr

Auslandsüberweisung                                 EUR                       bis 15.00 Uhr

Auslandsüberweisung                             Fremdwährung                  bis 12.00 Uhr

Auslandsüberweisung "dringend"                  alle Währungen                bis 15.00 Uhr

Annahme von physischen Datenträgern                 EUR                       bis 14.00 Uhr

Übermittlung von Datenträgern via FTP, C:D,
                                                    EUR                       bis 15.30 Uhr
IBM-Mailbox

P.S.K. Anweisung (elektronisch)                     EUR                       bis 11.00 Uhr

Datenträger von Fremdbank                           EUR                       bis 14.00 Uhr

Eilzahlungen von Fremdbank                          EUR                       bis 17.00 Uhr

Eilzahlungen an Fremdbank                           EUR                       bis 16.00 Uhr

Telebanking von Fremdbank                           EUR                       bis 15.30 Uhr

eBanking: Inlandsüberweisung                        EUR                       bis 20.00 Uhr

eBanking: Inlandsüberweisung
                                                    EUR                       bis 20.00 Uhr
innerhalb der BAWAG P.S.K.

eBanking: Finanzamtszahlung                         EUR                       bis 14.30 Uhr

eBanking: EU-Standardüberweisung                    EUR                       bis 15.00 Uhr

eBanking: Auslandsüberweisung                       EUR                       bis 15.00 Uhr

eBanking: Auslandsüberweisung                   Fremdwährung                  bis 12.00 Uhr

eBanking: Auslandsüberweisung "dringend"        alle Währungen                bis 15.00 Uhr

Telebanking/MBS und MultiCash:
                                                    EUR                       bis 15.30 Uhr
Inlandsüberweisung

Telebanking/MBS und MultiCash:
                                                Fremdwährung                  bis 11.00 Uhr
Auslandsüberweisung

Telebanking/MBS: Eilüberweisung
                                                    EUR                       bis 18.00 Uhr
innerhalb der BAWAG P.S.K.

Telebanking/MBS: Eilüberweisung
                                                    EUR                       bis 16.00 Uhr
an eine Fremdbank

Telebanking/MBS und MultiCash: Euro-, Binnen-
                                                alle Währungen                bis 15.00 Uhr
und dringende Auslandszahlung
7. Haftung und Erstattungspflicht im                                  Erledigung erreicht werden kann – an die Ombudsstelle der
Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen                                    BAWAG P.S.K. wenden.

7.1 Von Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge                    Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Beschwer-
                                                                      de an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen
7.1.1 Berichtigung der Kontobelastung                                 Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien zu
                                                                      wenden bzw. die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA),
Wurde ein Zahlungsauftrag zu Lasten eines Kundenkontos ohne           Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien damit zu befassen.
Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so wird die BA-
WAG P.S.K. unverzüglich das belastete Konto des Kunden wieder         Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit
auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autori-         Kontoführung oder Zahlungsdienstleistungen sind die ordentli-
sierten Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. insbesondere die         chen Gerichte zuständig, die dabei österreichisches Recht anzu-
Belastung des Kontos mit dem Betrag des Zahlungsvorganges             wenden haben. Der allgemeine Gerichtsstand der BAWAG P.S.K.
mit Wertstellung der Belastung rückgängig machen. Der Kunde           ist aus dem weiter oben angeführten Punkt 1.1 „Bankdaten“
hat die BAWAG P.S.K. zur Erwirkung dieser Berichtigung unver-         ersichtlich.
züglich zu unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autori-
sierten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden
auf Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der
Belastung.

7.1.2 Haftung des Kunden

Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf
der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstrumentes,
so ist der Kunde der BAWAG P.S.K. zum Ersatz des gesamten ihr
daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den
Eintritt des Schadens
(i) in betrügerischer Absicht ermöglicht hat, oder
(ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn im
Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung von Zahlungsins­
trumenten treffenden Pflichten herbeigeführt hat.
Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt (be-
ging er eine Sorgfaltswidrigkeit, die auch bei einem durchschnitt-
lich sorgfältigen Menschen nicht immer auszuschließen ist), so
ist die Haftung des Kunden für den Schaden auf den Betrag von
€ 150,– beschränkt.
Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen im oben in (i)
angesprochenen Fall) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem
Auftrag an die BAWAG P.S.K., das Zahlungsinstrument zu sper-
ren, mittels dieses Zahlungsinstrumentes veranlasst werden.

7.2 Erstattung eines autorisierten, durch den Zahlungsemp­
fänger ausgelösten Zahlungsvorganges

Der Kunde hat gegen die BAWAG P.S.K. einen Anspruch auf
Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten, von ei-
nem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten und
bereits ausgeführten Zahlungsvorganges:
4Beim Einzugsermächtigungsverfahren ohne Angabe von Grün-
  den innerhalb von 56 Tagen ab dem Zeitpunkt der Belastung
  des Kontos mit dem betreffenden Betrag.
4Beim Lastschriftverfahren besteht keine Rückrechnungsmög-
  lichkeit, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass der
  Kunde die Information über den anstehenden Einzug mindes-
  tens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut
  oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form erhal-
  ten hat oder der Kunde im erteilten Abbuchungsauftrag oder
  gegenüber dem Zahlungsempfänger den genauen Betrag der
  Lastschrift autorisiert hat.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist der Anspruch vom
Kunden innerhalb von 56 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der
Belastung des Kontos mit dem betreffenden Betrag geltend zu
machen.

Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig­
machung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Ge-
schäftstagen entsprochen.

8. Beschwerden
Die BAWAG P.S.K. bemüht sich selbstverständlich, die Kunden
hinsichtlich aller Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse in allen
Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte
der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die
BAWAG P.S.K. dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu
diesem Zweck mögen sich die Kunden entweder an ihren Kun-
denberater oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende
                                                                                                    200-0354 / 3.2014 / L / Änderungen vorbehalten
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