Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY

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Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Finanzdienstleistungs–
gesetz (FIDLEG)
Auswirkungen auf Prozesse und
strategische Implikationen

September 2017
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
1 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Inhaltsverzeichnis
Editorial................................................... 03

FIDLEG — Auf einen Blick........................... 04

Kernprozesse — Handlungsbedarf............... 05

  Onboarding........................................... 07

  Herausforderungen am Point of Sale....... 08

  Execution & Reporting............................ 10

  Produkte............................................... 11

Ausblick................................................... 12

Unser Angebot......................................... 13

                                  Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 2
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Editorial

   Der Bundesrat hat im November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungs-
   gesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Die Ge-
   setzesentwürfe wurden im Dezember 2016 im Ständerat behandelt und kürzlich
   während der Herbstsession 2017 im Nationalrat diskutiert. Im Vergleich zum
   ersten Entwurf des Gesetzes und zur MiFID II bieten sich pragmatische Umset-
   zungsmöglichkeiten. Wir erwarten das Inkrafttreten der Gesetze im ersten Halb-
   jahr 2019.

Mit der Vorlage wird eine der EU-Regulierung gleichwer-      forderung, dass für Schweizer und nicht europäische
tige, den schweizerischen Gegebenheiten und dem An-          Kunden von der europäischen Kundschaft abweichende
legerschutz adäquat angepasste Regelung anvisiert. Der       Standards gelten. Folglich muss entschieden werden, ob
Bundesrat verfolgt dabei im Gegensatz zur Europäischen       die bestehenden MiFID-Prozesse auch auf Schweizer
Union prinzipienbasierte Regeln.                             Kunden angewandt werden sollen, oder ob man parallele
                                                             Prozesse mit den entsprechenden Umsetzungskonsequen-
Während der parlamentarischen Beratungen ist man
                                                             zen und operationellen Herausforderungen einführt.
teilweise von der ursprünglichen Zielsetzung abgewichen,
dass Finanzdienstleister möglichst nur einen Standard für    Die vorliegende Publikation liefert eine erste Analyse zum
schweizerische wie auch europäische Kunden einhalten         aktuellen Gesetzesstand und der laufenden Diskussion im
müssen.                                                      Parlament. Wir skizzieren den daraus resultierenden
                                                             Handlungsbedarf für Finanzdienstleister entlang der
Der gut gemeinte Vorschlag, dass man in zentralen
                                                             Wertschöpfungskette und zeigen gleichzeitig auch
Themengebieten weniger weit geht als die internationalen
                                                             strategische Fragestellungen auf.
Industriestandards, kann bei einer genauen Analyse auch
unerwünschte Konsequenzen mit sich bringen.                  Wir freuen uns, einzelne Aspekte mit Ihnen im Gespräch
                                                             vertiefen zu dürfen.
Für internationale Anbieter bietet sich mit dieser Vorlage
die Chance bzw. stellt sich die operationelle Heraus-

Christian Röthlin                        Philipp de Boer                        Stephan Geiger
Partner                                  Partner                                Executive Director
Financial Services Switzerland           Financial Services Switzerland         Financial Services Switzerland
Tel: +41 58 286 35 38                    Tel: +41 58 286 36 33                  Tel: +41 58 286 34 73
christian.roethlin@ch.ey.com             philipp.deboer@ch.ey.com               stephan.geiger@ch.ey.com

3 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
FIDLEG — Auf einen Blick
Das FIDLEG bringt einheitliche Wettbewerbsbedingungen      Die vorgesehene Doppelnorm bringt eine verbesserte
für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen-       Rechtssicherheit, wonach die Verhaltensregeln des
hang mit Finanzinstrumenten. Von der ursprünglichen        Aufsichtsrechts auch im Zivilrecht gelten werden.
Version wurden jedoch die Versicherungsgesellschaften
                                                           Das FIDLEG wird zusammen mit dem FINIG in Kraft treten,
und die rückkaufsfähigen Lebensversicherungen
                                                           welches insbesondere die Tätigkeiten von Vermögensver-
ausgenommen. Entsprechende Vorschriften sollen in den
                                                           waltern und Trustees stärker reguliert.
separaten spezialgesetzlichen Regularien aufgenommen
werden.                                                    Die Einführung des FIDLEG hat einen erheblichen Einfluss
                                                           auf die Kernprozesse Anlageberatung und Vermögensver-
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen (i) neue
                                                           waltung. Die Anforderungen und Zusammenhänge
organisatorische Anforderungen, (ii) deutlich erweiterte
                                                           müssen erkannt und effizient in die bestehenden Prozesse
Verhaltensregeln bei der Anlageberatung sowie (iii) die
                                                           integriert werden. Dabei sind bei international ausge-
Abgabe eines Basisinformationsblattes beim Vertrieb von
                                                           richteten Instituten auch die deutlichen Gemeinsamkeiten
Finanzinstrumenten.
                                                           zur europäischen MiFID II zu berücksichtigen.

                                           Registrierungspflicht für                Es sind angemessene
                                           in- und ausländische                     organisatorische Massnahmen
                                           Kundenberater, die nicht dem             zu treffen:
 Das FIDLEG betrifft                       Finanzmarktaufsichtsgesetz
                                           unterstehen.                             • Sicherstellung der
 gewerbsmässig tätige
                                                                                      Ausbildung der
 Finanzdienstleister der Schweiz,
                                                                                      Kundenberater
 wie:
                                                                                    • Vermeidung von
 • Banken                                             Berater-                        Interessenskonflikten inkl.
 • Wertpapierhäuser                                   register                        der Offenlegung von
 • Vermögensverwalter                                                                 Entschädigungen Dritter
 • Emittenten von Finanz-            Finanzdienst-                                  • Überwachung der
                                                                  Organisation
   instrumenten                         leister                                       Dienstleisterkette

                                                     FIDLEG
                                                                     Vertrieb
                                     Verhaltensre-                     von
 Die Verhaltensregeln gehen                                                         Für den Vertrieb von
                                         geln                     Finanzinstru-
 deutlich weiter als die heute                                                      Finanzinstrumenten wird
 gültigen Regelungen:                                                menten
                                                     Kundenseg-                     zukünftig in den meisten Fällen
 • Erweiterte Informations- und                      mentierung                     ein Basisinformationsblatt
   Dokumentationspflichten                                                          benötigt.
 • Prüfung der Angemessenheit                                                       Zudem gelten erweiterte
   und Eignung von                                                                  Prospektpflichten für öffentlich
   Finanzdienstleistungen                    Drei Kundensegmente                    angebotene Effekten. Die
                                             werden unterschieden:                  Prospekte müssen zukünftig
 • Transparenz und Sorgfalt bei
   Kundenaufträgen                           • Institutionelle Kunden               einer Prüfstelle vorgelegt
                                             • Professionelle Kunden                werden.

                                             • Privatkunden

                                                                                  Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 4
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Kernprozesse — Handlungsbedarf
Die neuen Vorschriften des FIDLEG treffen den Kern des      Handlungsfelder zu identifizieren und die Projektres–
Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäfts.         sourcen effizient einzusetzen.
Ein Fokus der Regulierung liegt auf dem Beratungszeit-
                                                            Bei der Umsetzung der ähnlichen, aber deutlich weiterge-
punkt (Point of Sale), da hier die im Beratungsprozess
                                                            henden Vorgaben der Markets in Financial Instruments
eingeholten Informationen des Kunden mit den von den
                                                            Directive (MiFID II), welche von den Mitgliedstaaten bis am
Finanzdienstleistern angebotenen Produkten auf ihre
                                                            3. Januar 2018 umgesetzt werden muss, beobachten wir
Eignung geprüft werden müssen. Am Point of Sale treffen
                                                            in der Industrie verschiedene Herangehensweisen.
somit der Beratungs- und Produkteprozess aufeinander.
                                                            Während einzelne Anbieter die regulatorischen Vorgaben
Daneben hat das FIDLEG Auswirkungen auf die gesamte
                                                            nur als kostenintensive Pflichtübung sehen, haben andere
Wertschöpfungskette im Bereich der Anlageberatung,
                                                            Finanzdienstleister die Chance genutzt, ihre Beratungs–
Vermögensverwaltung und Emission von Finanzinstru-
                                                            prozesse zu überdenken und modernisieren. Dabei
menten.
                                                            werden die neuen Anforderungen möglichst standardi–
Unsere Erfahrung zeigt, dass die unten vereinfacht          siert und automatisiert in die Prozesse eingebunden. Die
dargestellten Pflichten und die übrigen organisatorischen   Kundenberater sollen von administrativen Lasten befreit
Anforderungen je nach Institut einen massgeblichen          und das Erlebnis für den Kunden ins Zentrum gestellt
Einfluss auf das aktuelle Target Operating Model haben.     werden.
Eine vorausgehende Impact Analyse hilft, sämtliche

                       Vor Vertragsabschluss ist        Sämtliche Kunden sind einer         Vor einem Transaktionsab-
                       der Kunde über den               der drei Kategorien zuzuord-        schluss ist dem Kunden ein
                       Finanzdienstleister, seine       nen. Für Privatkunden sind die      Basisinformationsblatt zur
                       Dienstleistungen und über        Anlageziele, finanziellen           Verfügung zu stellen. Der
                       die damit verbundenen            Verhältnisse und Produkt-           Prospekt ist nur auf An-
                       Risiken und Kosten zu            erfahrung zu dokumentieren.         frage abzugeben.
                       informieren.

                                                Onboarding
   Kunden-
    ebene                        Allgemeine                    Kunden-                              Kunden-
                                Informations-                 profilierung                        information
                                   pflichten

  Produkte-                      Produkte-                     Produkte-                           Produkte-
    ebene                        universum                    klassierung                         information

                       Das Produkteuniversum für       Die Finanzprodukte sind            Die Basisinformationsblätter
                       die Anlageberatung und          einer Risikokategorie für          und allenfalls Prospekte
                       Vermögensverwaltung sind        den späteren Abgleich mit          sind für die eigenen
                       zu definieren. Gleichzeitig     den Kundenprofilen                 Produkte zu erstellen und
                       ist das dabei berücksichtigte   zuzuweisen. Alternative:           bei den Drittprodukten beim
                       Marktangebot zu                 Konsequente Anwendung              Emittenten zu beschaffen.
                       beschreiben.                    des Portfolioansatzes.

5 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Wesentliche Abweichungen zur MiFID II
• Kostentransparenz — Nach MiFID II müssen dem Kunden die Kosten vollumfänglich offen gelegt werden, bevor eine
  Transaktion ausgeführt wird. Dies beinhaltet die Transaktionskosten sowie die im Produkt enthaltenen Kosten (z.B.
  Gewinnmarge). Zudem müssen dem Kunden nach MiFID II ex-post periodisch deutlich detailliertere Informationen
  über sämtliche Kosten zugestellt werden.
• Retrozessionen — Das FIDLEG definiert im Gegensatz zur MiFID II kein Verbot zur Entgegennahme von Vorteilen
  (z.B. Retrozessionen) im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung.
• Angemessenheits- und Eignungsprüfung — Die Unterscheidung von FIDLEG zwischen transaktions- und
  portfoliobezogener Beratung kennt die MiFID II nicht, diese verlangt bei jeder Anlageberatung eine Eignungsprüfung.
• Vertrieb von Finanzprodukten — Die MiFID II verlangt einen Produktezulassungsprozess für eigene und fremde
  Finanzinstrumente. Zudem wird ein Zielmarktkonzept eingeführt, welches einen angemessenen Vertrieb der
  Finanzinstrumente sicherstellen soll.
• Best Execution — Die MiFID II definiert weitergehende Anforderungen zur bestmöglichen Erfüllung von
  Kundenaufträgen und verlangt die Offenlegung der vom Finanzinstitut am meisten genutzten Börsenplätze.

 Abgleich der Produktecharak-                                   Neben der regelmässigen Über-
 teristik mit dem Kundenprofil. Bei                             prüfung der Produkteinforma-
 Abweichungen ist der Kunde zu                                  tionen wird sich eine automa-
 warnen. Bei "Execution-only"-                                  tisierte Portfolioüberwachung als
 Geschäften ist keine Prüfung                                   Marktstandard etablieren.
 notwendig.

Point of Sale                                                       Execution & reporting

                                                                                Monitoring

               Angemessenheits &
                Eignungsprüfung

                                                               Best
                                                                                             Reporting
                                                             Execution

 Die erbrachte Beratungs-                Bei der Ausführung der Kunden-             Auf Anfrage legen Dienstleister
 dienstleistung ist mittels              aufträge ist das bestmögliche              gegenüber ihren Kunden
 eines Beratungsprotokolls               Ergebnis in finanzieller, zeitlicher       Rechenschaft über die
 zu dokumentieren.                       und qualitativer Hinsicht zu               erbrachten Dienstleistungen und
                                         erzielen.                                  die damit zusammenhängenden
                                                                                    Kosten ab.

                                                                                       Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 6
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Onboarding                        Point of Sale                    Execution & Reporting
 Kunden-
  ebene          Allgemeine           Kunden-          Kunden-
                Informations-                                                                             Monitoring
                                     profilierung     information
                   pflichten
                                                                       Angemessenheits-
                                                                               &
                                                                        Eignungsprüfung
Produkte-        Produkte-            Produkte-       Produkte-                                 Best
                                                                                                                       Reporting
  ebene          universum           klassierung     information                              Execution

Kernprozesse — Handlungsbedarf

Onboarding
Allgemeine Informationspflichten                                   Vermögen von über CHF 2 Mio. verfügen und heute schon
                                                                   gemäss dem im Kollektivkapitalanlagerecht geltenden
Die umfangreichen vorvertraglichen Informationspflichten
                                                                   Grössenkriterium von CHF 5 Mio. als qualifizierte Anleger
werden künftig im Rahmen der Geschäftsaufnahme
                                                                   dokumentiert sind. Zudem gelten beispielsweise auch
eingebettet.
                                                                   grosse Unternehmen, die zwei der folgenden Grössen
Finanzdienstleister haben vor Abschluss des Vertrags               erfüllen, als professionelle Kunden:
oder vor Erbringen der Dienstleistung ihre Kunden über
                                                                     • Bilanzsumme > CHF 20 Mio.
die angebotene Dienstleistung, die angebotenen Finanz-
instrumente und über ihr Unternehmen in verständlicher               • Umsatzerlös > CHF 40 Mio.
Form zu informieren. In der Praxis wird dies mittels einer           • Eigenkapital > CHF 2 Mio.
zusätzlichen Informationsbroschüre erfolgen. Ursprüng-             Die Verhaltensregeln des FIDLEG finden für institutionelle
lich enthaltene Kostentransparenzbestimmungen wurden               keine und für professionelle Kunden nur eingeschränkt
vom Ständerat aus der Vorlage gestrichen.                          Anwendung. Weiter können die professionellen Kunden
                                                                   weitgehend auf die Anwendung der Informations-,
Kundensegmentierung
                                                                   Dokumentations- und Rechenschaftsrechte verzichten.
Die Kunden müssen zukünftig einer der drei
Kundensegmente zugeordnet werden:
  • Privatkunden                                                     Welches Potential bietet ein
  • Professionelle Kunden
                                                                     Opting-out zur Reduktion der
  • Institutionelle Kunden
Die Segmentierung bestimmt das jeweils auf den Kunden
                                                                     regulatorischen Pflichten und
anzuwendende Schutzniveau. Kunden können erklären,                   wie kann es umgesetzt werden?
dass sie einem anderen Segment zugewiesen werden und
folglich von mehr bzw. weniger Anlegerschutz profitieren
wollen.                                                            Kundenprofilierung
Auf eine Segmentierung kann ganz verzichtet werden,                Der Umfang der vom Kunden einzuholenden Informationen
wenn alle Kunden als Privatkunden behandelt werden.                ist abhängig vom jeweiligen Dienstleistungsszenario und
Allerdings führt ein solcher Ansatz zu Einschränkungen             Kundensegment. Für die Angemessenheitsprüfung muss
beim Vertrieb von Produkten für professionelle Kunden.             sich ein Finanzdienstleister nur über die Kenntnisse und
                                                                   Erfahrungen seiner Kunden erkundigen. Im Rahmen der
                                                                   Eignungsprüfung sind diese Erkundigungspflichten
  Vergleich zur MiFID                                              umfassender und beinhalten zusätzlich auch die finanziel-
  Die Kundensegmente entsprechen grundsätzlich den                 len Verhältnisse und Anlageziele der Kunden. Die Einhol-
  MiFID Vorgaben, jedoch bestehen punktuelle                       ung dieser Information geschieht typischerweise via vom
  Abweichungen und ein erheblicher Spielraum zur                   Finanzdienstleister ausgearbeiteter Fragebögen, die meist
  Reduktion des anwendbaren Schutzniveaus.                         vom Kundenberater im Rahmen des Onboardings aus-
                                                                   gefüllt und dokumentiert werden. Bei rein transaktions-
Attraktiver erscheint eine gut durchdachte Selektion der           basierter Beratung sieht die aktuelle Vorlage erhebliche
sich im FIDLEG bietenden Optionen zur Kundensegmen-                Erleichterungen im Vergleich zur MiFID II vor, da in diesem
tierung. So können etwa vermögende Kunden erklären,                Beratungsszenario vorgängig keine Angaben zu den
dass sie als professionelle Kunden gelten wollen (Opting-          finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen eingeholt
out). Dies gilt insbesondere auch für Kunden, die über ein         werden müssen.

7 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Onboarding                                   Point of Sale                     Execution & Reporting
 Kunden-
  ebene           Allgemeine              Kunden-                 Kunden-
                 Informations-                                                                                        Monitoring
                                         profilierung            information
                    pflichten
                                                                                  Angemessenheits-
                                                                                          &
                                                                                   Eignungsprüfung
Produkte-        Produkte-                Produkte-              Produkte-                                  Best
                                                                                                                                   Reporting
  ebene          universum               klassierung            information                               Execution

Kernprozesse — Handlungsbedarf

Herausforderungen am Point of Sale
Finanzdienstleister, die Anlageberatungs- oder Vermö-                         rien mit unterschiedlicher aufsichts- und zivilrechtlicher
gensverwaltungsdienstleistungen erbringen, müssen eine                        Konsequenz ist eine der Herausforderungen in der
Angemessenheits- oder Eignungsprüfung durchführen.                            praktischen Umsetzung dieses Konzepts.
Diese aufsichtsrechtlichen Pflichten orientieren sich an
den Vorgaben der MiFID. Wir weisen in der Folge punktuell                     Befreiung von der Eignungsprüfung
auf einige relevante konzeptionelle Unterschiede hin.                         Ein Finanzdienstleister kann sich von der Pflicht zur
                                                                              Eignungsprüfung befreien, wenn er den Kunden vor der
Execution-only-Geschäft                                                       Erbringung der Dienstleistung darauf hinweist, dass er
Wenn ein Finanzdienstleister lediglich im Rahmen der                          aufgrund fehlender Informationen keine Beurteilung
Ausführung von Kundenaufträgen (Execution-only-                               vornehmen kann oder von der Dienstleistung abrät. Dies
Geschäfte) oder von Aufträgen auf Veranlassung von                            widerspricht dem in der MiFID stipulierten Prinzip, dass
Kunden tätig wird, so kann er nach dem im FIDLEG                              Finanzdienstleister keine persönlichen Empfehlungen
vorgeschlagenen Konzept vollständig auf die Durch-                            abgegeben dürfen, wenn vorgängig keine positive
führung einer Angemessenheits- bzw. Eignungsprüfung                           Eignungsprüfung durchgeführt werden konnte. Nach dem
verzichten. Unter der MiFID ist dies nur sehr                                 FIDLEG-Konzept kann folglich ein Finanzdienstleister auch
eingeschränkt bei reinen Ausführungsgeschäften für                            über ungeeignete Finanzinstrumente beraten. Unseres
bestimmte nicht komplexe Finanzinstrumente möglich.                           Erachtens bietet das beschriebene Szenario aber wenig
                                                                              sinnvollen Anlageberatungsspielraum und dürfte wohl in
Angemessenheits- oder Eignungsprüfung                                         der Regel in die Kategorie des beratungsfreien Geschäfts
Während unter MiFID bei Vorliegen von Anlageberatung                          fallen.
oder Vermögensverwaltung im Geschäft mit Privatkunden
stets eine Eignungsprüfung vorzunehmen ist, unterschei-                       Kostentransparenz
det das FIDLEG-Konzept, ob der Finanzdienstleister seine                      Eine der grossen Herausforderungen unter der MiFID ist
Dienstleistung in Bezug auf eine einzelne Transaktion oder                    die geforderte Kostentransparenz vor Abschluss einer
im Hinblick auf das gesamte Portfolio des Kunden er-                          jeden Transaktion. Diese Anforderung ist im aktuellen
bringt. Aus den Materialien ergeben sich keine weiteren                       Entwurf des FIDLEG nicht enthalten, was eine deutliche
Hinweise, wie diese zwei Szenarien in der Praxis zu                           Erleichterung gegenüber dem europäischen Ausland
unterscheiden sind. Im Rahmen der Vermögensver-                               darstellt. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die erhöhte
waltung wird immer eine Eignungsprüfung gefordert sein.                       Transparenz im Ausland nicht auch den Druck auf die
Bei den Beratungsverträgen zeichnet sich jedoch ein                           Schweizer Finanzdienstleister erhöhen wird, die Kosten-
uneinheitliches Bild. Eine klare Abgrenzung dieser Szena-                     transparenz zu verbessern.

                                    Beratung                Beratung
 Dienstleistungsmodel
                                 portfoliobezogen      transaktionsbezogen
                                                                                  Execution only     Unterschiedliche Konzepte
                                                                                                     MiFID unterscheidet nicht
                                                                                                     zwischen portfolio- und
       Prüfung                       Eignung            Angemessenheit                 Keine
                                                                                                     transaktionsbezogener Beratung.
Kenntnisse und                                                                                       Dagegen muss bei Execution-only-
Erfahrung                                                                                            Geschäften die Komplexität der
Finanzielle                                                                                          Produkte berücksichtigt werden.
Verhältnisse                                                                                         Hier lassen sich für die Banken
                                                                                                     vereinfachte Umsetzungslösungen
Anlageziele
                                                                                                     finden.

                                                                                                      Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 8
Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) - Auswirkungen auf Prozesse und strategische Implikationen September 2017 - EY
Rechtssicherheit für die Banken
Die ursprünglichen Ideen zur erleichterten Durchsetzung
von Konsumentenansprüchen wurden im Rahmen der
parlamentarischen Diskussion klar abgelehnt.
Da das FIDLEG im Sinne einer Doppelnorm nicht nur
aufsichts-, sondern auch zivilrechtliche Wirkung haben
soll, bietet der aktuelle Vorschlag den Banken nun sogar
ein attraktives Ausmass an Rechtssicherheit. Sofern die
Vorgaben des FIDLEG eingehalten werden (z.B. korrekte
Kundenklassifizierung und rechtsgültiger Verzicht auf
Retrozessionen), können die Banken ihr Haftungsrisiko für
künftige Rechtsstreitigkeiten erheblich reduzieren.

   Exkurs: Rule Engine
   Das FIDLEG erhöht die Anforderungen am Point of
   Sale. Es gilt aber zusätzlich die bestehenden
   Anforderungen hinsichtlich der Angemessenheit
   der Produkte aus steuerlicher wie auch regulator-
   ischer Sicht sowie die Einhaltung von Restriktionen
   bei der grenzüberschreitenden Finanzdienstleistung
   zu berücksichtigen.
   Fortgeschrittene Rule Engines kombinieren diese
   verschiedenen Anforderungen und unterstützen die
   Kundenberater zur Erbringung einer
   regelkonformen Beratung.

  Wie vermeidet man
  Haftungsrisiken bei der
  Abgrenzung von transaktions-
  und portfoliobasierter
  Beratung?

9 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Onboarding                             Point of Sale                    Execution & Reporting
 Kunden-
  ebene          Allgemeine             Kunden-            Kunden-
                Informations-                                                                                  Monitoring
                                       profilierung       information
                   pflichten
                                                                           Angemessenheits-
                                                                                   &
                                                                            Eignungsprüfung
Produkte-        Produkte-              Produkte-         Produkte-                                  Best
                                                                                                                            Reporting
  ebene          universum             klassierung       information                               Execution

Kernprozesse — Handlungsbedarf

Execution & reporting
Best execution                                                         Dokumentations- &
Die Ausführung von Kundenaufträgen soll im bestmögli-                  Rechenschaftspflichten
chen Interesse der Kunden erfolgen. Dabei soll ein                     Das heute im Vertrieb der kollektiven Kapitalanlagen
möglichst vorteilhaftes Gesamtergebnis für den Kunden in               verlangte Beratungsprotokoll wird nun generell auf
(i) finanzieller, (ii) zeitlicher und (iii) qualitativer Hinsicht      Finanzinstrumente ausgeweitet. Aktuelle Lösungsansätze
erreicht werden.                                                       im Markt zeigen, dass mit den im Rahmen der Angemes-
                                                                       senheits- und Eignungsprüfung verwendeten Informa-
                                                                       tionen das Protokoll automatisch erstellt und so der
                                                                       administrative Aufwand tief gehalten werden kann.
                                                                       Der Bundesrat hat zwei weitere wesentliche Neuerungen
                                                                       im Gesetzesentwurf vorgesehen.

                                Zeit                                     • Die Finanzdienstleister werden den Kunden auf
                                                                           Anfrage eine Kopie der erstellten Dokumentation
                                                                           über die erbrachten Finanzdienstleistungen,
                                                                           Abmahnungen und Beratungsprotokolle zugänglich
                               Best
                                                                           machen müssen.
                             Execution
                                                                         • Zum anderen sind dem Kunden die mit der erbrach-
                                                                           ten Finanzdienstleistung verbundenen Kosten
            Kosten                          Qualität                       ebenfalls auf Anfrage aufzuzeigen. Erfahrungen mit
                                                                           ähnlichen Vorgaben aus dem europäischen Raum
                                                                           zeigen, dass die Schaffung der Kostentransparenz
                Relevante Dimensionen                                      nicht zu unterschätzen ist und zusätzliche Anforde-
                                                                           rungen an die Datenverfügbarkeit und -granularität
                                                                           stellt.
In liquiden Märkten stehen in aller Regel der Preis und die
mit der Transaktion verbundenen Kosten im Vordergrund.                 Das FIDLEG bietet allerdings auch Hand zu erheblichen
Die Schnelligkeit der Ausführung ist primär in illiquiden              Erleichterungen, wenn die Kunden auf eine entsprechende
Märkten relevant. In qualitativer Hinsicht ist insbesondere            Rechenschaftsablage verzichten.
das Gegenparteirisiko zu berücksichtigen.
Die Finanzdienstleister stehen vor der Herausforderung,                  Wie vereinbart man die
wie sie die nicht preisbezogenen Kriterien bei der Aus-
führung gewichten und in den Systemen abbilden. Zudem                    potentiellen Zielkonflikte
sind die Daten über die erwarteten Transaktionskosten                    zwischen Zeit, Kosten und
und Steuern der Handelsplätze systematisch zu pflegen
und beim Preis zu berücksichtigen.                                       Qualität im Rahmen der Best
                                                                         Execution?

                                                                                              Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 10
Onboarding                         Point of Sale                       Execution & Reporting
 Kunden-
  ebene          Allgemeine           Kunden-          Kunden-
                Informations-                                                                                 Monitoring
                                     profilierung     information
                   pflichten
                                                                       Angemessenheits-
                                                                               &
                                                                        Eignungsprüfung
Produkte-        Produkte-            Produkte-       Produkte-                                     Best
                                                                                                                           Reporting
  ebene          universum           klassierung     information                                  Execution

Kernprozesse — Handlungsbedarf

Produkte
Produktuniversum und -klassierung                                  standardisierten Produkten (z.B. Devisentermingeschäfte)
                                                                   die Erstellung automatisiert erfolgen.
Die Voraussetzung für den Produkteprozess bildet das
Produkteuniversum, welches den Kunden aktiv angeboten
werden kann. Zur systematischen Durchführung der                     PRIIPs Exkurs
Eignungs- und Angemessenheitsprüfung sollten alle                    Die Beratung bzw. der Verkauf von Finanzinstru-
Produkte im Universum einer Risikoklasse zugewiesen                  menten an Kunden des europäischen Wirtschafts-
oder die Risikocharakteristiken mittels einer statistischen          raums verlangt zudem ein PRIIPs* KID ab 1. Januar
Methode im Portfoliokontext erfasst werden.                          2018. Das Synergiepotential der Regulierungen
                                                                     sollte bereits heute berücksichtigt werden.
Produktinformation                                                   * Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Die im FIDLEG enthaltenen Bestimmungen zur Prospekt-                 Versicherungsanlageprodukte
pflicht lösen die bestehenden rudimentären Bestimmun-
gen im Obligationenrecht ab. Grundsätzlich löst jedes
öffentliche Angebot von Effekten eine Prospektpflicht aus,         Überwachung
dies gilt teilweise auch für Derivate und strukturierte            Emittenten müssen die im Basisinformationsblatt
Produkte. Erwähnenswerte Ausnahmen von dieser                      enthaltenen Informationen regelmässig überprüfen und
Prospektpflicht sind dabei vor allem öffentliche Angebote,         gegebenenfalls anpassen. Die Finanzdienstleister müssen
(i) die sich nur an professionelle Kunden richten, (ii) einen      ihrerseits sicherstellen, dass sie beim Angebot der
Mindesterwerb von CHF 100‘000 vorsehen, (iii) die sich             Finanzinstrumente über eine aktuelle Version verfügen.
an weniger als 500 Kunden richten oder (iv) einen Ge-
                                                                   Das FIDLEG enthält keine Anforderung an eine periodische
samtwert von CHF 2.5 Mio. nicht übersteigen.
                                                                   Überwachung des Kundenportfolios. Verschiedene
Wenn Finanzinstrumente angeboten werden, wird ein                  Marktteilnehmer haben in den letzten Jahren jedoch
Basisinformationsblatt benötigt. Grundanliegen dieser              wesentlich in den qualitativen Ausbau des Beratungs-
Basisinformationsblätter ist die leicht verständliche              prozesses investiert. Sie überwachen bereits heute täglich
Zusammenfassung der wesentlichen Produktemerkmale.                 die vereinbarte Anlagestrategie mit dem effektiven
Dieses Prinzip kennen wir bereits aus dem Kollektivkapital-        Kundenportfolio und reagieren aktiv bei Abweichungen.
anlagerecht mit dem KID (Key Investor Document).
Vergleichbare ausländische Informationspapiere werden
anerkannt.
Das Basisinformationsblatt soll Privatkunden in Bera-                 Wie können die Informations-
tungsszenarien vor Zeichnung oder Vertragsabschluss zur
Verfügung gestellt werden. In bestimmten Szenarien kann
                                                                      pflichten reibungslos in den
dies mit Zustimmung des Kunden auch erst nachträglich                 Kaufprozess integriert werden?
erfolgen. Ähnliche Anforderungen aus der EU zeigen, dass
die Abgabe in der Regel über einen elektronischen
Versandkanal erfolgt.
Herausforderungen stellen die erhebliche Anzahl von
betroffenen Produkten sowie die Zurverfügungstellung
der Informationen für den Kunden vor der Auftrags-
ausführung dar. Zur Vermeidung zeitaufwändiger
Dokumentationsarbeiten sollte mindestens bei nicht

11 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Ausblick
Praktische Herausforderung bei der
Umsetzung für internationale Anbieter
Grössere international ausgerichtete Finanzinstitute
haben bereits in der Vergangenheit Teile der MiFID I
übernommen und arbeiten aktuell an der Umsetzung der
Weiterentwicklung (MiFID II). Entsprechend haben diese
Institute u.a. ihre Beratungsprozesse, Interessenkonflikt-
regelung sowie Kundenkommunikation bereits angepasst.
Dabei ist klar, dass sich diese Institute bei der Umsetzung
von FIDLEG möglichst an bereits bestehenden Lösungen
orientieren. Abweichungen lohnen sich insbesondere,
wenn bestimmte Kundenkategorien insgesamt von
Verhaltenspflichten ausgenommen werden können.

Gleichwertigkeit der Regulierung
Eine zentrale Frage für den Finanzplatz Schweiz bleibt, ob
das FIDLEG in der aktuellen Version von der EU als der
MiFID II gleichwertig anerkannt wird und dadurch die
Voraussetzung für einen besseren Marktzugang
geschaffen werden. Das FIDLEG folgt der Schweizer
Tradition einer prinzipienbasierten Gesetzgebung. Die
MiFID II hingegen ist stärker regelbasiert und dadurch
deutlich umfassender und teilweise strikter. Insgesamt
verfolgen aber beide Regelwerke die gleichen Prinzipien.
Neben der Gleichwertigkeit wird der Marktzugang wohl
auch von der Verhandlungen hinsichtlich der generellen
Zusammenarbeit mit der EU abhängig sein.

Aktuelle Diskussionen im Parlament
Die parlamentarische Diskussion wird zeigen, wie nahe
man schlussendlich aus Gründen des Marktzugangs an der
konsumentenschutzfreundlichen MiFID legiferieren wird.
Die grossen Eckpfeiler sind mittlerweile gesetzt. Der
Nationalrat hat seine Debatte abgeschlossen. Eine
mögliche Differenzbereinigung mit dem Ständerat könnte
in der Wintersession, jedoch eher wahrscheinlich in der
Frühlingssession 2018 erfolgen. Als mögliches Inkrafttre-
ten des Gesetzes wird aktuell der 1. Januar oder 30. Juni
2019 diskutiert. Dies ist aber stark von den Ergebnissen
der weiteren Diskussion in den Räten abhängig.

                                                              Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 12
Unser Angebot
EY unterstützt mehrere Finanzinstitute in der Schweiz
sowie in Europa bei der Analyse und Implementierung der
MiFID II. Unsere Kunden profitieren von diesem
Erfahrungsschatz und unserem bewährten
Strukturierungsansatz.
Wir bieten unter anderen die folgenden Dienstleistungen
im Zusammenhang mit FIDLEG an:

Implementation support
  • EY stellt ein erfahrenes Projektteam
  • Impact/Gap Analyse sowie
    Implementierungsunterstützung
  • Ergänzende Ressourcen bis hin zur vollständigen
    Projektleitung je nach Bedarf

Training
  • Unterstützung bei der Erstellung von
    Schulungsunterlagen und Web-based Learnings
  • Durchführung von Schulungen und Webcasts

Coaching
  • EY stellt erfahrene Sparring Partner für das Steering
    Committee
  • Durchführung von Workshops
  • Unterstützung bei schwierigen Fragestellungen
  • Benchmarking

Health check
  • EY führt Health Checks durch und überprüft die
    vorgesehenen Lösungsansätze hinsichtlich
    Compliance und Marktpraxis
  • Heatmap und Gap Reports zeigen die möglichen
    Risiken auf

13 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 14
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