ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN (AMB) VON PRO BONO HEIDELBERG E.V - Pro Bono ...
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ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN (AMB) VON PRO BONO HEIDELBERG E.V. Pro Bono Heidelberg e.V. (im Folgenden: Titel 1: Allgemeine Regelungen der Rechtsdienstleister) ist ein gemeinnützi- § 1 Rechtsnatur des Mandats. ger, studentischer Verein, der nach der Maßgabe von §§ 3, 6 Rechtsdienstleistungs- (1) Der Mandant überträgt dem Rechts- gesetz (RDG) unentgeltliche Rechtsdienst- dienstleister gemäß § 662 BGB die un- leistungen erbringt. Eine solche Dienstleis- entgeltliche Besorgung einer rechtli- tung erfolgt nur, wenn diejenige Person, die chen Angelegenheit. diese empfängt (im Folgenden: der Man- (2) Die Angelegenheit darf nur von gerin- dant)1, und der Rechtsdienstleister in einem ger wirtschaftlicher Bedeutung sein; Mandatsverhältnis stehen. Für dieses gelten dies ist zumindest dann der Fall, wenn folgende Allgemeine Mandatsbedingungen ein Streitwert bzw. ein Haftungsrisiko (AMB): auf Seiten des Rechtsdienstleisters in Höhe von 1 000 € nicht überschritten wird. Inhaltsübersicht: (3) Die Besorgung erstreckt sich gemäß Titel 1: Allgemeine Regelungen ................ 1 §§ 11 bis 18 AMB zumindest auf eine Titel 2: Pflichtumfang des rechtliche Beratung und ausnahmsweise Rechtsdienstleisters ....................... 3 (soweit neben einem Beratungs- auch Untertitel 1: Gemeinsame Regelungen ........ 3 ein Vertretungsauftrag vorliegt) auf eine Untertitel 2: Hauptpflichten ......................... 3 außergerichtliche Vertretung. Kapitel 1: Rechtliche Beratung ................. 3 § 2 Begründung des Mandats. Kapitel 2: Vertretung des Mandanten....... 5 (1) Das Mandat kommt zustande, indem der Untertitel 3: Sonstige Pflichten .................... 5 Rechtsdienstleister einen Beratungsauf- Titel 3: Obliegenheiten des Mandanten ..... 6 trag des Mandanten annimmt. Untertitel 1: Unentgeltlichkeit des Mandats. 6 (2) Das Angebot des Mandanten erfolgt im Untertitel 2: Mitteilung umfassender Zweifel durch das vom Rechtsdienst- Informationen........................... 6 leister vorformulierte Formular „Ertei- Titel 4: Haftungsbestimmungen ................. 7 lung eines unentgeltlichen Beratungs- Titel 5: Schlussbestimmungen ................... 8 auftrags“. Die Annahme durch den Anlage: Datenschutzhinweise Rechtsdienstleister bedarf gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht des Zugangs beim Mandanten. 1 Das Nutzen des grammatischen Maskulinums soll die Leserlichkeit der vorliegenden AMB erleichtern und erfasst damit freilich auch eine Mandantin. – Seite 1 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) § 3 Widerrufsrecht des Mandanten. heblich ändert und sich hierdurch Das Auftragsverhältnis kann gemäß § 671 die rechtliche Prüfung erheblich Absatz 1 BGB von dem Mandanten jeder- verkompliziert; zeit formlos widerrufen werden. Wird der 3. ein Streitwert bzw. ein Haftungsri- Beratungsauftrag widerrufen, besteht auch siko auf Seiten des Rechtsdienstleis- das Mandatsverhältnis nicht mehr fort. ters in Höhe von 1 000 € überschrit- § 4 Kündigungsrecht des Rechtsdienst- ten wird; leisters. 4. der Mandant seinen Informations- (1) Das Auftragsverhältnis kann gemäß pflichten gemäß §§ 24 bis 27 AMB § 671 Absatz 1 BGB von dem Rechts- nicht nachkommt; dies ist insbeson- dienstleister jederzeit formlos gekün- dere der Fall, wenn der Mandant digt werden. Wird der Beratungsauftrag sich auf Kommunikationsversuche gekündigt, besteht auch das Mandats- des Rechtsdienstleisters nicht auf verhältnis nicht mehr fort. dem vereinbarten Kommunikations- (2) Ein wichtiger Grund gemäß § 671 Ab- weg (§ 6 AMB) innerhalb von zehn satz 2 BGB liegt insbesondere vor, Werktagen meldet. wenn § 5 Beschränkung der Rechtsgebiete. 1. der Rechtsdienstleister das Tätig- werden in einer konkreten Angele- (1) Die Rechtsdienstleistung bezieht sich genheit schuldet, die eine rechtliche ausschließlich auf das Recht der Bun- Prüfung des Einzelfalls erfordert desrepublik Deutschland. (Rechtsdienstleistung im Sinne des (2) Die Rechtsdienstleistung erfolgt ferner § 2 Absatz 1 RDG), aber keiner sei- lediglich im Zivil- und Verwaltungs- ner Beiräte (§ 7 Absatz 2 AMB) für recht; daher ist eine Rechtsdienstleis- eine Anleitung gemäß § 6 Absatz 2 tung im Steuer-, Straf- oder Ordnungs- Satz 1 RDG zur Verfügung steht; widrigkeitenrecht ausgeschlossen. 2. sich der Rechtsdienstleister bereits (3) Die vorgenannten Absätze 1 und 2 gel- umfassend den Sachverhalt durch ten nicht, soweit anderes vereinbart den Mandanten hat schildern lassen worden ist. (wobei der Mandant zumindest kon- § 6 E-Mail-Versand als vereinbarter kludent zu verstehen gegeben hat, Kommunikationsweg. dass der Sachverhalt vollständig ge- (1) Soweit nicht durch schriftliche Verein- schildert ist und alle aus seiner Sicht barung ausdrücklich ein bestimmter relevanten Rechtsfragen gestellt Kommunikationsweg und gegebenen- worden sind) und der Rechtsdienst- falls Vorkehrungen gegen Zugriffe Drit- leister nun aufgrund dieser Angaben ter vereinbart wurden, ist das Versenden mit der rechtlichen Prüfung begon- von E-Mails an die E-Mail-Adresse des nen hat, der Mandant aber nachträg- Mandanten der vereinbarte Kommuni- lich weitere Rechtsfragen aufwirft kationsweg. Die vom Mandanten mitge- oder die Sachverhaltsangaben er- – Seite 2 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) teilte E-Mail-Adresse ist bis zur Mittei- wissenschaft und insofern das Niveau eines lung einer Änderung maßgeblich. juristischen Laien erreichen. (2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, § 9 Erfüllungsgehilfen des Rechts- dass insbesondere die Kommunikation dienstleisters. per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter Der Rechtsdienstleister bedient sich zur Er- geschützt ist, sofern beim Sender und füllung seiner Pflichten seiner Mitglieder. beim Empfänger nicht technische Vor- Der Rechtsdienstleister entscheidet nach kehrungen (insbesondere Verschlüsse- freiem Ermessen, welchen seiner Mitglie- lung, keine Verwendung des HTML- der er sich zur Erfüllung welcher Pflicht be- Formats) getroffen wurden. dient, ob er weitere Mitglieder (neben be- Titel 2: Pflichtumfang des Rechtsdienst- reits bestimmten) mit der Pflichterfüllung leisters beauftragt oder, ob er ein bereits zu einer Untertitel 1: Gemeinsame Regelungen Pflichterfüllung zugeteiltes Mitglied wieder abberuft. Der Mandant hat keinen Anspruch § 7 Sicherstellung der Anleitung gemäß darauf, dass ein bestimmtes Mitglied in sei- § 6 Absatz 2 RDG. ner Sache tätig wird oder bleibt. (1) Soweit der Rechtsdienstleister das Tä- tigwerden in einer konkreten Angele- § 10 Leistungszeit der Rechtsdienstleis- tung. genheit schuldet, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert Bei der Bestimmung der Leistungszeit ge- (Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 mäß § 271 BGB ist zu beachten, dass die Absatz 1 RDG), stellt er sicher, dass die Mitglieder des Rechtsdienstleisters und Besorgung der Angelegenheit gemäß seine Beiräte ehrenamtlich in ihrer Freizeit § 6 Absatz 2 Satz 1 RDG unter Anlei- tätig werden und die Mitglieder ferner nicht tung eines Volljuristen erfolgt. über die Leistungsfähigkeiten eines Rechts- anwalts verfügen. Soweit daher eine Leis- (2) Für die Pflicht nach Absatz 1 hat der tungszeit vom Rechtsdienstleister genannt Rechtsdienstleister eine Gruppe von wird, handelt es sich dabei lediglich um eine Volljuristen bestellt (Beirat), die ehren- unverbindliche Voreinschätzung, die durch amtlich tätig werden. Die Pflicht aus in Satz 1 genannte Gesichtspunkte nach- Absatz 1 beschränkt sich auf eine Si- träglich korrigiert werden kann. cherstellung der Anleitung durch einen der Beiräte. Der Rechtsdienstleister ent- Untertitel 2: Hauptpflichten scheidet nach freiem Ermessen, wel- Kapitel 1: Rechtliche Beratung chen der Beiräte er für eine Anleitung bestimmt. § 11 Beratungspflicht. (1) Der Rechtsdienstleister wird die Rechts- § 8 Niveau der Rechtsdienstleistung. sache des Mandanten sorgfältig prüfen Das Niveau der Rechtsdienstleistung wird und ihn über das Ergebnis der Prüfung nicht das Niveau einer Rechtsdienstleistung unterrichten (Erteilung einer rechtlichen durch einen zugelassenen deutschen Auskunft oder eines rechtlichen Rats). Rechtsanwalt, sondern lediglich das Niveau eines Studierenden der deutschen Rechts- – Seite 3 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) (2) Der Umfang der Beratungspflicht ergibt deutsche Wortlaut der Auskunft oder des sich aus den durch den Mandanten in Rats. Im Zweifel wird auch nur die teilweise Textform (regelmäßig in E-Mails) oder Übersetzung vereinbart; diese erstreckt sich mündlich aufgeworfenen Rechtsfragen. regelmäßig nur auf die Handlungsmöglich- keiten sowie den gegebenenfalls erteilten § 12 Form der Beratung und Erfüllungs- Rat und damit nicht auf eine gegebenenfalls zeitpunkt. erfolgte Erläuterung der rechtlichen Lage (1) Der Rechtsdienstleister entscheidet des Mandanten. nach freiem Ermessen, in welcher Form die Beratung erfolgt. § 14 Beratung bezüglich eines gerichtli- chen Verfahrens. (2) Regelmäßig wird ein schriftliches oder mündliches Gutachten erstellt, das zu- Die Beratung erfolgt grundsätzlich allein im nächst die rechtliche Lage des Mandan- Hinblick auf außergerichtliche Streitbeile- ten anschaulich erläutert und dann ver- gung. Soweit der Mandant seine Rechte ge- schiedene Handlungsmöglichkeiten mit richtlich durchsetzen will, kann die rechtli- Verweis auf deren Vor- und Nachteile che Beratung sich ausnahmsweise auf die aufzeigt (rechtliche Auskunft). Dieses Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Ver- Gutachten kann ferner eine Empfehlung fahrens erstrecken. zu einem konkreten Verhalten im Hin- § 15 Recht auf Zurückweisung einzelner blick auf eine bestimmte Situation bein- Rechtsfragen. halten (rechtlicher Rat). (1) Ein Anspruch auf Beratung bzgl. aller (3) Erfolgt die Beratung in der in Absatz 2 vom Mandanten aufgeworfenen Rechts- angegebenen Form, ist die Beratungs- fragen besteht nicht. Es bleibt dem pflicht erfüllt, wenn das Gutachten dem Rechtsdienstleister vorbehalten, ein- Mandanten übergeben wurde. Wurde zelne Rechtsfragen auch noch nach der mit dem Mandanten eine Kommunika- Annahme des Mandats abzulehnen, tion über E-Mail-Verkehr vereinbart wenn sich später ergibt, dass eine Be- (§ 6 AMB), gilt das Gutachten als über- antwortung aus rechtlichen oder tat- geben, wenn der Rechtsdienstleister sächlichen Gründen nicht möglich ist o- eine E-Mail, die an den Mandanten der die rechtliche Prüfung erheblich adressiert ist und in der das Gutachten verkomplizieren würde. angehängt wurde, abgesendet hat. Die (2) Absatz 1 gilt insbesondere dann, wenn Gefahr, dass diese E-Mail auf dem sich der Rechtsdienstleister bereits um- Übertragungsweg untergeht, trägt der fassend den Sachverhalt durch den Mandant. Mandanten hat schildern lassen (wobei § 13 Sprache der Beratung. der Mandant zumindest konkludent zu verstehen gegeben hat, dass der Sach- Die Beratung erfolgt auf Deutsch. Es kann verhalt vollständig geschildert ist und jedoch vereinbart werden, dass der Rat oder alle aus seiner Sicht relevanten Rechts- die Auskunft ganz oder teilweise auf Eng- fragen gestellt worden sind) und der lisch übersetzt wird. In diesem Fall gilt in Rechtsdienstleister nun aufgrund dieser Zweifelsfragen bzgl. der Auslegung der Angaben mit der rechtlichen Prüfung – Seite 4 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) begonnen hat, der Mandant aber nach- (4) Der Rechtsdienstleister entscheidet träglich weitere Rechtsfragen aufwirft nach freiem Ermessen über Art und oder die Sachverhaltsangaben erheblich Weise der Durchführung einer Vertre- ändert. tung. Kapitel 2: Vertretung des Mandanten § 18 Bevollmächtigung des Rechtsdienst- § 16 Ausschluss gerichtlicher Vertre- leisters. tung. Eine Bevollmächtigung des Rechtsdienst- Eine gerichtliche Vertretung des Mandan- leisters durch den Mandanten bedarf (neben ten durch den Rechtsdienstleister ist ausge- einem Beratungsauftrag) einer zusätzlichen schlossen, vergleiche § 1 Absatz 1 Satz 1, Erklärung. Die Erteilung eines Beratungs- § 3 RDG, § 79 Absatz 2 ZPO, § 67 Absatz 2 auftrags durch den Mandanten räumt dem VwGO. Rechtsdienstleister daher keinerlei Vertre- tungsbefugnis ein. Insbesondere kann der § 17 Vertretungsauftrag. Rechtsdienstleister durch die Erteilung ei- (1) Es kann vereinbart werden, dass der nes Beratungsauftrags weder Verpflichtun- Rechtsdienstleister in der rechtlichen gen zu Lasten des Mandanten begründen Angelegenheit Kontakt mit Dritten auf- noch zu dessen Nachteil über Ansprüche nimmt, um eine außergerichtliche verfügen. Streitbeilegung zu fördern. Dies kann (ausnahmsweise) auch durch (außerge- Untertitel 3: Sonstige Pflichten richtliche) Vertretung des Mandanten § 19 Umfang und Grenzen der Ver- erfolgen. Eine Pflicht zu in Sätzen 1 und schwiegenheitspflicht. 2 bezeichneten Tätigkeiten besteht je- (1) Der Rechtsdienstleister verpflichtet sich doch nur, wenn dies vereinbart wurde zur Verschwiegenheit gegenüber Drit- (Vertretungsauftrag). ten. Diese Pflicht besteht auch noch (2) Ein Vertretungsauftrag nach Absatz 1 nach Erfüllung der Pflichten aus dem erfolgt nicht bereits durch die Erteilung Mandatsverhältnis fort. eines Beratungsauftrags durch den (2) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt Mandanten. Durch die Bevollmächti- sich auf die Nennung von Namen, Ad- gung des Rechtsdienstleisters gemäß ressen und sonstigen Kontaktdaten, die § 167 Absatz 1 BGB gibt der Mandant der Rechtsdienstleister im Rahmen sei- jedoch gleichzeitig ein Angebot auf Ab- ner Tätigkeit erhalten hat. Die Ver- schluss eines Vertretungsauftrags ab. schwiegenheitspflicht erstreckt sich Die Annahme des Rechtsdienstleisters nicht auf die Sachverhaltsinformatio- bedarf hierbei gemäß § 151 Satz 1 BGB nen, solange diese keinen Rückschluss nicht des Zugangs beim Mandanten. auf eine bestimmte Person zulassen. (3) Inhalt und Umfang des Vertretungsauf- (3) Die Verschwiegenheitspflicht findet in trags ergeben sich insbesondere aus allgemeinen gesetzlichen Bestimmun- dem durch den Rechtsdienstleister fest- gen ihre Grenzen: Insbesondere beste- gestellten Ergebnis der rechtlichen Prü- hen keine anwaltlichen Privilegien, da fung (§ 11 Absatz 1 AMB). kein anwaltliches Berufsrecht Anwen- – Seite 5 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) dung findet. Der Rechtsdienstleister hat § 23 Aufwendungsersatzpflicht. daher insbesondere kein Zeugnisver- Der Mandant muss tatsächlich angefallene weigerungsrecht im Rahmen eines Aufwendungen des Rechtsdienstleisters er- Straf- oder Zivilprozesses; folglich kön- setzen (§ 670 BGB). Dies betrifft insbeson- nen in einem Strafverfahren Unterlagen dere den Fall, dass Fahrt-, Kopie- oder Por- bei ihm beschlagnahmt werden (§ 97 tokosten entstehen. StPO) und bei besonders schweren Straftaten ist er zur Strafanzeige ver- Untertitel 2: pflichtet (§ 138 StGB). Mitteilung umfassender Informationen § 24 Mitteilung der Kontaktdaten. § 20 Auskunfts- und Rechenschafts- pflicht. Dem Mandanten obliegt es spätestens mit Der Rechtsdienstleister verpflichtet sich, Erteilung des Beratungsauftrags seinen alle von ihm unternommenen Schritte und vollständigen Namen, seine Anschrift und recherchierten Informationen geordnet zu E-Mail-Adresse für die Speicherung und dokumentieren. Er muss dem Mandanten Verarbeitung im Rahmen des erteilten Man- alle erforderlichen Nachrichten und Aus- dats zu übermitteln. künfte erteilen und nach Ausführung der § 25 Sachverhaltsschilderung. Tätigkeit Rechenschaft leisten (§ 666 BGB). (1) Der Mandant wird den Rechtsdienst- leister über alle mit dem Auftrag zusam- § 21 Herausgabepflicht. menhängende Tatsachen vollständig Nach Ende der Tätigkeit muss der Rechts- und wahrheitsgemäß informieren und dienstleister alles, was er zur Ausführung ihm sämtliche mit dem Auftrag zusam- seiner Tätigkeit erhalten und was er in deren menhängende Unterlagen und Daten in Rahmen erlangt hat, insbesondere ihm aus- geordneter Form (zumindest als Dupli- gehändigte Unterlagen, herausgeben (§ 667 kat) übermitteln. BGB). (2) In Absatz 1 Genanntes gilt auch dann, wenn sich während der Bearbeitung des Titel 3: Obliegenheiten des Mandanten Mandats neue Umstände ergeben. Ins- Untertitel 1: Unentgeltlichkeit des besondere obliegt es dem Mandanten Mandats über eine Veränderung des Streitwerts bzw. des Haftungsrisikos auf Seiten des § 22 Keine Vergütungspflicht. Rechtsdienstleisters hinzuweisen. Die Rechtsdienstleistung erfolgt unentgelt- (3) Der Rechtsdienstleister darf den Anga- lich. Eine Vergütung darf weder an den ben des Mandanten ohne eigene Nach- Rechtsdienstleister noch an die Universität prüfung vertrauen und die vom Man- oder die Fakultät gezahlt werden. Dies gilt danten mitgeteilten Tatsachen seiner auch für Sachleistungen (wie Pralinen oder Sachbearbeitung zugrunde legen. Blumen). – Seite 6 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) § 26 Kontakt mit Dritten. Rechtswissenschaft maßgeblich (vergleiche Der Mandant wird während der Dauer des § 8 AMB). Mandats nur in Abstimmung mit dem § 30 Keine Haftung durch Dritte. Rechtsdienstleister mit Gerichten, Behör- den, der Gegenseite oder sonstigen Beteilig- (1) Vertragspartner ist ausschließlich der ten in Kontakt treten und sämtliche von die- Rechtsdienstleister. Daher scheidet eine sen während der Mandatsbearbeitung erhal- vertragliche Haftung der Universität tenen Informationen an den Rechtsdienst- Heidelberg, deren Juristischer Fakultät, leister weiterleiten. der anleitenden Personen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 RDG oder eines einzel- § 27 Überprüfung der wiedergegebenen nen Mitglieds des Rechtsdienstleisters Sachverhaltsangaben. aus. Der Mandant wird die ihm von dem Rechts- (2) Die Anleitung gemäß § 6 Absatz 2 dienstleister übermittelten Nachrichten, Satz 1 RDG ist lediglich Voraussetzung Entwürfe und Schreiben sorgfältig darauf- der Zulässigkeit der Rechtsdienstleis- hin überprüfen, ob die darin enthaltenen tung, § 3 RDG. Die Anleitung begrün- Sachverhaltsangaben richtig und vollstän- det daher auf Mandantenseite kein be- dig wiedergegeben sind. sonderes Vertrauen im Sinne von § 311 Absatz 3 Satz 2 BGB gegenüber der an- Titel 4: Haftungsbestimmungen leitenden Person, womit der Mandant § 28 Haftungsausschluss für einfache die Anleitung auch nicht zur Grundlage Fahrlässigkeit. von Vermögensdispositionen machen (1) Die Haftung des Rechtsdienstleisters kann (vergleiche § 8 AMB). aus dem zwischen ihm und dem Man- danten bestehenden Mandat auf Ersatz § 31 Keine Haftung gegenüber Dritten. eines durch einfache Fahrlässigkeit ver- Die Rechtsdienstleistung wird ausschließ- ursachten Schadens ist ausgeschlossen. lich gegenüber dem Mandanten erbracht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Der Rechtsdienstleister übernimmt gegen- eine Haftung für schuldhaft verursachte über Dritten keine Haftung oder Verant- Schäden an den Rechtsgütern des Le- wortlichkeit, soweit diese nicht durch bens, des Körpers oder der Gesundheit schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in einer Person. den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden. (2) Eine Haftung für jegliche grob fahrläs- sige oder vorsätzliche Schadensverursa- § 32 Kein Bestehen einer Berufshaft- chung bleibt vom vorgenannten Haf- pflichtversicherung. tungsausschluss unberührt. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 § 29 Verschuldensmaßstab. Absatz 1 Satz 1 BRAO besteht nicht. Bei der Beurteilung des Verschuldens ist nicht die Sorgfalt eines Rechtsanwalts, son- dern die Fähigkeiten eines Studierenden der – Seite 7 von 8 – Stand: 03/2020
Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB) Titel 5: Schlussbestimmungen Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen § 33 Gerichtsstand und Leistungsort. oder undurchführbaren Regelung ver- (1) Als Gerichtsstand wird der Sitz des pflichten sich die Parteien, eine Rege- Rechtsdienstleisters vereinbart, sofern lung zu vereinbaren, die dem wirtschaft- der Mandant Unternehmer ist oder un- lichen Gehalt der unwirksamen Rege- abhängig davon für den Fall, dass der lung am Nächsten kommt. Mandant nach Auftragserteilung seinen (2) Absatz 1 gilt für den Fall einer ergän- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- zungsbedürftigen Lücke im Auftrags- haltsort aus dem Geltungsbereich der verhältnis entsprechend. Bundesrepublik Deutschland verlegt o- der sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt ist. (2) Leistungsort des Rechtsdienstleisters ist der Sitz des Vereins, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort aus- drücklich vereinbart. § 34 Einbeziehung der Datenschutzhin- weise. Die Datenschutzhinweise (siehe Anlage) sind wesentlicher Bestandteil dieser Allge- meinen Mandatsbedingungen. § 35 Anwendbares Recht. Für alle vertraglichen Beziehungen zwi- schen dem Mandanten und dem Rechts- dienstleister gilt ausschließlich (unter Aus- schluss der Vorschriften zum Internationa- len Privatrecht) das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 36 Auslegungsregel. Die Auslegung der AMB bestimmt sich nicht nach den Überschriften ihrer Klau- seln, sondern dem diesen nachfolgenden Text. § 37 Salvatorische Klausel. (1) Sollten einzelne Bestimmungen der AMB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die – Seite 8 von 8 – Stand: 03/2020
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