HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ - DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN - Euler Hermes
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HINWEISGEBER- SCHUTZGESETZ DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN. Webinar 18.11.2021
IHRE REFERENTEN Jesko Trahms Rüdiger Kirsch Neele Wedeleit Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Strafrecht Global Fidelity Expert Content Manager BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Euler Hermes Deutschland Euler Hermes Deutschland Moderation 2
HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ Das sollten Unternehmen jetzt zur kommenden Whistleblower-Richtlinie wissen Jesko Trahms
Ihr Referent JESKO TRAHMS Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Landaubogen 10 81373 München Telefon: +49 89 74325-234 Mobil: +49 173 3091491 Mail: jesko.trahms@bdolegal.de 2
Worüber wollen wir heute sprechen? Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und deren Inhalte (EU-Richtlinie und Referentenentwurf)? Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Unternehmen? Was ist der Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen? Erfahrungen aus der Praxis Hinweise für praktikable Lösungen 3
Politische Diskussion Anonymes Hinweisgeberportal für Finanzämter Quellen: Badische Zeitung Grünen-Minister Danyal Bayaz führt Steuer-Stasi ein *** BILDplus Inhalt *** - Politik Inland - Bild.de 4 Kritik an Baden-Württemb erg : Meldeplattform für Steuersünder geht online - n-tv.de
BDO Legal zu aktueller politischer Diskussion 5 Quelle:Anzeigen müssen immer noch gut begründet sein - Südwest - Badische Zeitung (badische-zeitung. de )
Hinweisgebersysteme in der EU – Regel oder Ausnahme? Laut einer Studie der HTW Chur (2019) verfügten lediglich 55% der befragten Unternehmen über eingerichtete Meldestellen. Quelle: https://www.compliance-manager .net/fac har tikel/gr osser - nachholbedar f-bei-inter nen-hinweisgeber systemen-222960194 Quelle: EU Whistleblower Repor t_final_3 (tr anspar encycdn.or g) 6
Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen Erfahrungen aus der (eigenen) Praxis Missbrauch des Meldesystems ist in Deutschland die absolute Ausnahme! Kategorien der Meldungen: - „HR-Related“, Beispiele: Mobbing durch Vorgesetze oder andere Mitarbeiter, Verstoß gegen arbeits(-vertragliche) Bestimmungen, etc. - Rechtswidriges (strafbares) Verhalten von Mitarbeitern und Dritten Quelle: https://www.business-keeper.com/wissen/bkms-benchmarking-report Voraussetzung für Akzeptanz bei den Mitarbeitern ist die richtige Kommunikation! 7
Hinweisgebersystem vs. Unternehmenskultur? Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Hinweisgebersystem… ... fördert das Image bei den Beschäftigten, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit als ethisches und integres Unternehmen; ... dient den Mitarbeitern als „Kummerkasten“; ... schützt die Hinweisgeber und betroffenen Personen; ... ermöglicht Aufklärung von unternehmensbezogenem Fehlverhalten sowie die Entdeckung von sogenannten Innentätern; ... schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden und Reputationsverlust; ... sorgt für eine interne Behandlung der gemeldeten Themen; das Unternehmen bleibt „Herr des Verfahrens“. 8
Hinweise führen zur Entdeckung von Innentätern! Quellen: Frankfurter Rundschau Versicherungen - Mit dem Betrüger unter einem Dach - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de) 9 Diebstahl bei der Arbeit: So viel Geld kosten kriminelle Mitarbeiter - Mein Geld - Bild.de
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Stand des Gesetzgebungsverfahrens Ablauf der Whistleblowing- Referentenentwurf zum Umsetzungsfrist Richtlinie Hinweisgeberschutzgesetz (17.12.2021) (2019) (Nov. 2020) Ziel: Schutz des Hinweisgebers Interner Entwurf des BMJV Frist für die Umsetzung in Bis heute kein vom Ministerium nationales Recht Einführung gemeinsamer Mindeststandards: veröffentlichter Beginn der Verpflichtung zur Referentenentwurf eines Einrichtung interner − Höheres Schutzniveau möglich HinSchG (aber im Internet zu Meldestellen für bestimmte − Gestaltungsspielraum auf finden) Unternehmen und nationaler Ebene öffentliche Stellen Kulturwechsel: Hinweise von Mitarbeitern werden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefördert 10
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Für wen und ab wann ist das HinSchG anwendbar? Private Unternehmen Öffentliche Stellen Bei mehr als 50 Beschäftigten unabhängig vom Jahresumsatz Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Unabhängig von Rechtsform Ausnahme möglich für: Unabhängig von der Branche − Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Unternehmen in der Finanzdienstbranche ohne Ausnahme − Öffentliche Stellen mit weniger als 50 Beschäftigten. Besonderheit: Besonderheiten: Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können sich ihre Regelungen im Landesrecht: Ressourcen für die Entgegennahme und Untersuchung von − Gemeinden können interne Kanäle teilen. Hinweisen teilen. − Meldekanäle dürfen von gemeinsamen Behördendiensten Gilt hier der konzernrechtliche Unternehmensbegriff? betrieben werden. Übergangsfrist bis spätestens zum 17.12.2023. Handlungsbedarf: Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems noch in diesem Jahr! 11
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) An wen kann gemeldet werden? Hinweisgeber/in Interner Meldekanal des Unternehmens Externe Meldestellen bei Behörden Beschäftigte oder externe Dritte BfDI oder BaFin bei bestimmten Meldefällen Schaffung von Anreizen, damit Beschäftigte (zunächst) intern Offenlegung melden z.B. Medien, soziale Netzwerke In Ausnahmefällen direkte Offenlegung möglich 12
Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme Einrichtung eines internen Meldekanals für Beschäftigte optional: für externe Dritte, die im beruflichen Kontakt zum Unternehmen stehen, insbes. Beschäftigte von Geschäftspartnern Vorhaltung folgender Meldemöglichkeiten: schriftlich, mündlich und/oder persönlich Erteilung einer Eingangsbestätigung (innerhalb max. 7 Tage) und Information des Hinweisgebers über Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese (innerhalb max. 3 Monate) Umfassende Dokumentationspflicht der Meldungen „…durch eine Tonaufzeichnung, durch die Zusammenfassung ihres Inhalts in Form eines Vermerks oder durch die vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls.“ 13
Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme Oberste Priorität: Gewährleistung der Geheimhaltung der Identität des Hinweisgebers der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen Verbot von Repressalien zu Lasten des Hinweisgebers (Beweislastumkehr) Schutz umfasst sämtliche Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Arbeitnehmer Pflicht zur Durchführung von Schulungen und Sicherstellung der Unabhängigkeit der mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen Sanktionsbewehrung bei Verstößen (Bußgelder), insbes. wenn Meldungen verhindert werden oder dies versucht wird, wenn die Identität des Hinweisgebers preisgegeben wird, aber auch wenn Meldungen missbräuchlich erfolgen. 14
Das Hinweisgeberschutzgesetz in der politischen Diskussion Quelle: Whistleblower-Gesetz: CDU/CSU streiten um Whistleblower-Schutz (handelsblatt.com) Was darf gemeldet werden? 15
Spannungsfeld Arbeitsrecht Verbot von Repressalien Gleichermaßen Schutz bei Nutzung interner und externer Meldekanäle − entgegen bisheriger Rechtslage Zutreffende Information oder Gutgläubigkeit Motivation des Hinweisgebers irrelevant − entgegen bisheriger Rechtslage Schutz des am Rechtsverstoß Beteiligten − keine befreiende Selbstanzeige 16
Spannungsfeld Arbeitsrecht Verbot von Repressalien Verbot von Repressalien − Repressalien als „Benachteiligung“ definiert − Kündigung und Versetzung als Hauptanwendungsfälle − aber z.B. möglicherweise auch Nichtverlängerung bei Befristung Schadensersatzanspruch − auch Schmerzensgeld − verschuldensunabhängig Beweislastumkehr 17
Spannungsfeld Arbeitsrecht Mitbestimmung Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu Hinweisgebersystem − Ausgestaltung des Meldeverfahrens − elektronisches System − Meldepflichten Verknüpfung mit sachfremden Forderungen Einigungsstelle 18
Spannungsfeld Datenschutz Datenschutzrechtliche Problemfelder Pflichten zur Löschung Rechte des Betroffenen − Erforderlichkeit der Daten − insbesondere Informationspflicht und − Angemessenheit der Daten Auskunftsrecht − Zielkonflikt mit Ermittlungen Zugriffsberechtigungen Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage − klare Regelungen treffen Weitergabe der Daten im Konzern − Vorgaben der DSGVO Orientierungshilfe der Datenschutzbeauftragten der Länder 19
Spannungsfeld Datenschutz Quelle: 20181114_oh_whistleblowi ng_hot lines.pdf (datenschutzkonfer enz-online.de) 20
Unser Angebot zur Lösung * Produktblatt ebenfalls in englischer und türkischer Sprache erhältlich 21
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Ihre Ansprechpartner JESKO DR. CORA MANFRED DR. ANDY CANSU TRAHMS KELLER HACK, BREITNER ULUDAG Rechtsanwalt, Rechtsanwältin Rechtsanwalt Rechtsanwältin Fachanwalt für LL.M. Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt Strafrecht Landaubogen 10 Fuhlentwiete 12 Katharina-Heinroth-Ufer 1 Hanauer Landstraße 115 Hanauer Landstraße 115 81373 München 20355 Hamburg 10787 Berlin 60314 Frankfurt 60314 Frankfurt Telefon: +49 89 74325-234 Telefon: +49 40 30293-676 Telefon: +49 30 885722-715 Telefon: +49 69 95941-544 Telefon: +49 69 95941-579 Mobil: +49 173 3091491 Mobil: +49 151 46259693 Mobil: +49 160 99010271 Mobil: +49 160 99029342 Mobil: +49 1522 9767695 Mail: Mail: Mail: Mail: Mail: jesko.trahms@bdolegal.de cora.keller@bdolegal.de manfred.hack@bdolegal.de andy.breitner@bdolegal.de cansu.uludag@bdolegal.de 23
SCHÄDEN DURCH EIGENE MITARBEITER
TYPISCHE SCHADENSTIFTER Aus der eigenen Firma Länger als 6 Jahre im Unternehmen Männlich 30 bis 50 Jahre alt Gebildet und in gehobener Position Arbeitet viel und bis in die späten Abendstunden
HÄUFIGSTE URSACHE FÜR VERTRAUENSSCHÄDEN • Umstrukturierung und fortschreitende • Rationalisierung der EDV (Electronic- Dezentralisierung Banking/-Cash), Abbau von Kontrollinstanzen • Bündelung von Funktionen im Arbeitsprozess bzw. Geschäftsabläufen • Neue technischen Möglichkeiten, insbesondere Internet und stärkere Vernetzung • Hohe Mitarbeiterfluktuation
MOTIVATION UND RECHTFERTIGUNG BEIM TÄTER Private Überschuldung, aufwändiger Lebensstil (Kreditkarten, Ratenkauf etc.) Enttäuschungen, Frustration und Misserfolg – „eigentlich habe ich das verdient“ Abhängigkeiten Spielsucht von Mitarbeitern Geltungssucht Familiäre Probleme, sozialer Erwartungsdruck
ALARMZEICHEN im Unternehmen beim Täter/Mitarbeiter • Differenzen bei der Inventur • Plötzliche, unerklärliche Kündigung • Auffällige Postrückläufe • selten oder immer nur sehr kurzer • Ungewöhnliche Urlaub Geschäftszunahme oder Verluste • teure Hobbys oder hoher • Unvollständige Dokumentation Lebensstandard von Geschäftsvorfällen • pflegt ungewöhnlich intensive Beziehungen zu Kunden
WO UND WIE ENTSTEHEN SCHÄDEN DURCH INNENTÄTER? • Dezentrale • Buchhaltung • Logistik • Kollusives • Preisabsprachen Organisation- • Kasse • Transport Zusammenwirken • Schwarzgeld strukturen – • Inkasso • Beschaffung Bsp. Mitarbeiter Tochtergesell- mit Kunden, schaften im In- Lieferanten und Ausland
DAS KÖNNEN SIE TUN, UM IHR UNTERNEHMEN ZU SCHÜTZEN! Prüfung der betrieblichen Prozesse auf mögliche Schwachstellen Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter Erhöhte Wachsamkeit bei der Kommunikation über E-Mail (Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner/Vorstand) Besondere Vorsicht bei der Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken
PRÄVENTION Compliance-Management-System implementieren Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetzen Bei der Besetzung exponierter Positionen polizeiliches Führungszeugnis verlangen, insbesondere für hochrangige Funktionen der Finanzbuchhaltung „Fraud Alerts“: Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden Kein Kontrollvakuum bei Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulassen Gutes Betriebsklima und offene Gesprächskultur fördern!
WARUM EINE VERTRAUENSSCHADEN- VERSICHERUNG? Rund jedes dritte Unternehmen war in den letzten zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen*. Mehrheitlich werden wirtschaftskriminelle Handlungen von internen Personen verübt. Externe, nicht zum jeweiligen Unternehmen gehörende Personen, spielen mit 47 % eine kleinere Rolle**. Weiter auf dem Vormarsch ist das sogenannte Social Engineering. Mehr als jedes fünfte Unternehmen (22 %) war davon analog betroffen, 15 % digital***. Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage***: 2019 75% 13% 2017 53% 26% 2015 51% 28% Betroffen Vermutlich betroffen Quellen: *KPMG in „KPMG-Studie: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter https://home.kpmg/de/de/home/media/press-releases/2020/08/kpmg-studie-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.html , abgerufen am 02.03.2021 ** KMPG in „KPMG-Studie: Im Spannungsfeld Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter: https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2020/08/studie-im-spannungsfeld-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.pdf, abgerufen am 02.03.2021 ***Bitkom in „Spionage, Sabotage und Datendiebstahl – Wirtschaftsschutz in der vernetzten Welt – Studie 2020“ unter https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-02/200211_bitkom_studie_wirtschaftsschutz_2020_final.pdf, abgerufen am 02.03.2021 & 29.03.2021 9
SCHUTZ VOR VERUNTREUUNG – DIE GRUNDDECKUNG Zielgerichtete Schäden durch Schäden durch Vertragsstrafen & Eingriffe in die EDV Vertrauenspersonen Dritte Kosten (Hackerschäden) Unmittelbare Schäden durch • Raub aus verschlossenem • unmittelbare Schäden durch • Kosten zur Fortführung des vorsätzliche unerlaubte Tresor / Bankschließfach zielgerichtete Eingriffe in Geschäftsbetriebs, für 6 Handlungen durch oder aus Gewahrsam einer die eigene EDV oder die EDV Monate nach Schadeneintritt • eigene Mitarbeiter Vertrauensperson eines beauftragten • Kosten zur Minderung von • Geschäftsführer, • Diebstahl aus Dienstleisters (Cloud), auch Reputationsschäden Vorstandsmitglieder, verschlossenem Tresor / ohne Bereicherungsabsicht • Vertragsstrafen ausgelöst Aufsichts-, Verwaltungs- Bankschließfach • Entschädigung in Höhe der durch einen Versicherungs- und Beiräte bis 30% • Betrug mittels gefälschter Wiederherstellungskosten fall Beteiligung am Zahlungsmittel, Schecks oder bei Verlust von Daten • interne und externe Unternehmen Wechsel • Schäden durch Schadenermittlungs- und • Zeitarbeitskräfte • Betrug mittels gefälschter Überweisung nach Rechtsverfolgungskosten • beauftragte Personen, die Anweisung, Bestellung oder Ausspähen und Missbrauch bis zu 50% der Ver- auf dem Betriebsgelände Rechnung, aufgrund derer von Benutzerzugangsdaten sicherungssumme tätig sind eine Vertrauensperson eine • Folgeschäden aufgrund • EDV-Dienstleister, die mit Zahlung oder Warenlieferung behördlicher Beweis- Installation, Wartung & für ein versichertes sicherung nach einem Betreuung von Hard- und Unternehmen ausgeführt hat Hackerangriff Software beauftragt sind • beauftragte Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 10
WIR BEANTWORTEN IHRE FRAGEN. Fragen können Sie über die Chatfunktion stellen. 11
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA • Checklisten • Ratgeber • Videoserie • Betrugsszenarien • Aktuelle Presseartikel www.eh-cybercrime.de
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