HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ - DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN - Euler Hermes

 
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HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ - DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN - Euler Hermes
HINWEISGEBER-
SCHUTZGESETZ

DAS SOLLTEN
UNTERNEHMEN JETZT
ZUR KOMMENDEN
WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE
WISSEN.

       Webinar 18.11.2021
HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ - DAS SOLLTEN UNTERNEHMEN JETZT ZUR KOMMENDEN WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE WISSEN - Euler Hermes
IHRE REFERENTEN

            Jesko Trahms                             Rüdiger Kirsch              Neele Wedeleit
 Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Strafrecht      Global Fidelity Expert        Content Manager
  BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH           Euler Hermes Deutschland    Euler Hermes Deutschland

                                                                                Moderation

                                                                                                           2
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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ
Das sollten Unternehmen jetzt zur kommenden
Whistleblower-Richtlinie wissen
Jesko Trahms
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Ihr Referent

                                 JESKO TRAHMS
                                 Rechtsanwalt
                                 Fachanwalt für Strafrecht

Landaubogen 10
81373 München
Telefon: +49 89 74325-234
Mobil: +49 173 3091491
Mail: jesko.trahms@bdolegal.de

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Worüber wollen wir heute sprechen?
 Wie ist der aktuelle Stand des
  Gesetzgebungsverfahrens und deren Inhalte
  (EU-Richtlinie und Referentenentwurf)?

 Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf
  Unternehmen?

 Was ist der Sinn und Nutzen von
  Hinweisgebersystemen?

 Erfahrungen aus der Praxis

 Hinweise für praktikable Lösungen

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Politische Diskussion
Anonymes Hinweisgeberportal für Finanzämter

       Quellen: Badische Zeitung
       Grünen-Minister   Danyal Bayaz führt Steuer-Stasi ein *** BILDplus Inhalt *** - Politik Inland - Bild.de
   4   Kritik an Baden-Württemb erg :   Meldeplattform für Steuersünder    geht online - n-tv.de
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BDO Legal zu aktueller politischer Diskussion

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       Quelle:Anzeigen müssen immer noch gut begründet sein - Südwest - Badische Zeitung (badische-zeitung. de )
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Hinweisgebersysteme in der EU – Regel oder Ausnahme?

                                                                     Laut einer Studie der HTW Chur
                                                                    (2019) verfügten lediglich 55% der
                                                                       befragten Unternehmen über
                                                                        eingerichtete Meldestellen.
                                                                    Quelle: https://www.compliance-manager .net/fac har tikel/gr osser -
                                                                      nachholbedar f-bei-inter nen-hinweisgeber systemen-222960194

Quelle: EU Whistleblower Repor t_final_3 (tr anspar encycdn.or g)

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Sinn und Nutzen von Hinweisgebersystemen
Erfahrungen aus der (eigenen) Praxis

 Missbrauch des Meldesystems ist in
  Deutschland die absolute Ausnahme!

 Kategorien der Meldungen:
  - „HR-Related“, Beispiele: Mobbing durch
    Vorgesetze oder andere Mitarbeiter,
    Verstoß gegen arbeits(-vertragliche)
    Bestimmungen, etc.
  - Rechtswidriges (strafbares) Verhalten von
    Mitarbeitern und Dritten                     Quelle: https://www.business-keeper.com/wissen/bkms-benchmarking-report

                  Voraussetzung für Akzeptanz bei den Mitarbeitern
                  ist die richtige Kommunikation!
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Hinweisgebersystem vs. Unternehmenskultur?
Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Hinweisgebersystem…
        ... fördert das Image bei den Beschäftigten, Geschäftspartnern und
           der Öffentlichkeit als ethisches und integres Unternehmen;

        ... dient den Mitarbeitern als „Kummerkasten“;

        ... schützt die Hinweisgeber und betroffenen Personen;

        ... ermöglicht   Aufklärung von   unternehmensbezogenem
            Fehlverhalten sowie die Entdeckung von sogenannten
            Innentätern;

        ... schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden und
            Reputationsverlust;

        ... sorgt für eine interne Behandlung der gemeldeten Themen; das
             Unternehmen bleibt „Herr des Verfahrens“.

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Hinweise führen zur Entdeckung von Innentätern!

      Quellen: Frankfurter Rundschau

      Versicherungen - Mit dem Betrüger unter einem Dach - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)
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      Diebstahl bei der Arbeit: So viel Geld kosten kriminelle Mitarbeiter - Mein Geld - Bild.de
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Stand des Gesetzgebungsverfahrens

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             Whistleblowing-                 Referentenentwurf zum
                                                                                     Umsetzungsfrist
               Richtlinie                   Hinweisgeberschutzgesetz
                                                                                      (17.12.2021)
                 (2019)                            (Nov. 2020)

          Ziel: Schutz des Hinweisgebers    Interner Entwurf des BMJV         Frist für die Umsetzung in
                                             Bis heute kein vom Ministerium     nationales Recht
          Einführung gemeinsamer
           Mindeststandards:                  veröffentlichter                  Beginn der Verpflichtung zur
                                              Referentenentwurf eines            Einrichtung interner
          − Höheres Schutzniveau möglich      HinSchG (aber im Internet zu       Meldestellen für bestimmte
          − Gestaltungsspielraum auf          finden)                            Unternehmen und
            nationaler Ebene                                                     öffentliche Stellen

               Kulturwechsel:
               Hinweise von Mitarbeitern werden durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefördert

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Für wen und ab wann ist das HinSchG anwendbar?

                    Private Unternehmen                                              Öffentliche Stellen

 Bei mehr als 50 Beschäftigten unabhängig vom Jahresumsatz    Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

 Unabhängig von Rechtsform                                    Ausnahme möglich für:

 Unabhängig von der Branche                                     − Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

 Unternehmen in der Finanzdienstbranche ohne Ausnahme           − Öffentliche Stellen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Besonderheit:                                                 Besonderheiten:

 Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können sich ihre    Regelungen im Landesrecht:
  Ressourcen für die Entgegennahme und Untersuchung von          − Gemeinden können interne Kanäle teilen.
  Hinweisen teilen.
                                                                 − Meldekanäle dürfen von gemeinsamen Behördendiensten
  Gilt hier der konzernrechtliche Unternehmensbegriff?             betrieben werden.
 Übergangsfrist bis spätestens zum 17.12.2023.

 Handlungsbedarf: Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems noch in diesem Jahr!

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
An wen kann gemeldet werden?

                                               Hinweisgeber/in

        Interner Meldekanal des Unternehmens                       Externe Meldestellen bei Behörden

        Beschäftigte oder externe Dritte                         BfDI oder BaFin bei
                                                                 bestimmten Meldefällen
         Schaffung von Anreizen, damit
          Beschäftigte (zunächst) intern                                      Offenlegung
          melden
                                                                 z.B. Medien, soziale Netzwerke

                                                                  In Ausnahmefällen direkte
                                                                   Offenlegung möglich

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Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme

       Einrichtung eines internen Meldekanals für Beschäftigte
          optional: für externe Dritte, die im beruflichen Kontakt zum Unternehmen stehen, insbes. Beschäftigte von Geschäftspartnern

       Vorhaltung folgender Meldemöglichkeiten: schriftlich, mündlich und/oder persönlich

       Erteilung einer Eingangsbestätigung (innerhalb max. 7 Tage) und Information des Hinweisgebers über
       Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese (innerhalb max. 3 Monate)

       Umfassende Dokumentationspflicht der Meldungen
       „…durch eine Tonaufzeichnung, durch die Zusammenfassung ihres Inhalts in Form eines Vermerks oder durch die
         vollständige und genaue Niederschrift des Wortlauts in Form eines Protokolls.“

  13
Gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme
       Oberste Priorität: Gewährleistung der Geheimhaltung der Identität
          des Hinweisgebers
          der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
          der sonstigen in der Meldung genannten Personen

       Verbot von Repressalien zu Lasten des Hinweisgebers (Beweislastumkehr)
          Schutz umfasst sämtliche Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Arbeitnehmer

       Pflicht zur Durchführung von Schulungen und Sicherstellung der Unabhängigkeit der mit den Aufgaben
       einer internen Meldestelle beauftragten Personen

       Sanktionsbewehrung bei Verstößen (Bußgelder), insbes. wenn Meldungen verhindert werden oder dies versucht
       wird, wenn die Identität des Hinweisgebers preisgegeben wird, aber auch wenn Meldungen missbräuchlich
       erfolgen.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz in der politischen
Diskussion

        Quelle: Whistleblower-Gesetz: CDU/CSU streiten um
        Whistleblower-Schutz (handelsblatt.com)

                                 Was darf gemeldet werden?
   15
Spannungsfeld Arbeitsrecht
Verbot von Repressalien
 Gleichermaßen Schutz bei Nutzung interner und
  externer Meldekanäle
     − entgegen bisheriger Rechtslage

 Zutreffende Information oder Gutgläubigkeit

 Motivation des Hinweisgebers irrelevant
     − entgegen bisheriger Rechtslage

 Schutz des am Rechtsverstoß Beteiligten
     − keine befreiende Selbstanzeige

    16
Spannungsfeld Arbeitsrecht
Verbot von Repressalien
 Verbot von Repressalien
     − Repressalien als „Benachteiligung“ definiert
     − Kündigung und Versetzung als
       Hauptanwendungsfälle
     − aber z.B. möglicherweise auch Nichtverlängerung
       bei Befristung
 Schadensersatzanspruch
     − auch Schmerzensgeld
     − verschuldensunabhängig

 Beweislastumkehr

    17
Spannungsfeld Arbeitsrecht
Mitbestimmung
 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu
  Hinweisgebersystem
     − Ausgestaltung des Meldeverfahrens
     − elektronisches System
     − Meldepflichten

 Verknüpfung mit sachfremden Forderungen

 Einigungsstelle

    18
Spannungsfeld Datenschutz
Datenschutzrechtliche Problemfelder
 Pflichten zur Löschung                 Rechte des Betroffenen
      − Erforderlichkeit der Daten           − insbesondere Informationspflicht und
         −   Angemessenheit der Daten           Auskunftsrecht
                                             − Zielkonflikt mit Ermittlungen
 Zugriffsberechtigungen
                                         Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
                                             − klare Regelungen treffen
 Weitergabe der Daten im Konzern
                                             − Vorgaben der DSGVO

                                         Orientierungshilfe der
                                          Datenschutzbeauftragten der Länder

    19
Spannungsfeld Datenschutz

Quelle: 20181114_oh_whistleblowi ng_hot lines.pdf (datenschutzkonfer enz-online.de)

         20
Unser Angebot zur Lösung

                           * Produktblatt ebenfalls in englischer
                             und türkischer Sprache erhältlich

  21
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  Kooper ationspar tner der BDO AG Wir tschaftspr üfungsgesellschaft. BDO AG Wir tschaftspr üfungsgesellschaft, eine
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                 Rechtsanwalt,                      Rechtsanwältin                                                    Rechtsanwalt                   Rechtsanwältin
                 Fachanwalt für
                                                                                     LL.M.                            Fachanwalt für
                 Strafrecht                                                          Rechtsanwalt                     Strafrecht

Landaubogen 10                    Fuhlentwiete 12                    Katharina-Heinroth-Ufer 1      Hanauer Landstraße 115             Hanauer Landstraße 115
81373 München                     20355 Hamburg                      10787 Berlin                   60314 Frankfurt                    60314 Frankfurt
Telefon: +49 89 74325-234         Telefon: +49 40 30293-676          Telefon: +49 30 885722-715     Telefon: +49 69 95941-544          Telefon: +49 69 95941-579
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SCHÄDEN DURCH EIGENE MITARBEITER
TYPISCHE SCHADENSTIFTER

Aus der eigenen Firma

Länger als 6 Jahre im Unternehmen

Männlich

30 bis 50 Jahre alt

Gebildet und in gehobener Position

Arbeitet viel und bis in die späten Abendstunden
HÄUFIGSTE URSACHE FÜR
VERTRAUENSSCHÄDEN

• Umstrukturierung und fortschreitende    • Rationalisierung der EDV (Electronic-
  Dezentralisierung                         Banking/-Cash), Abbau von Kontrollinstanzen
• Bündelung von Funktionen im
  Arbeitsprozess bzw. Geschäftsabläufen   • Neue technischen Möglichkeiten,
                                            insbesondere Internet und stärkere
                                            Vernetzung

                                          • Hohe Mitarbeiterfluktuation
MOTIVATION UND RECHTFERTIGUNG
BEIM TÄTER

         Private Überschuldung, aufwändiger Lebensstil (Kreditkarten, Ratenkauf etc.)
         Enttäuschungen, Frustration und Misserfolg – „eigentlich habe ich das verdient“
         Abhängigkeiten
         Spielsucht von Mitarbeitern
         Geltungssucht
         Familiäre Probleme, sozialer Erwartungsdruck
ALARMZEICHEN

    im Unternehmen                    beim Täter/Mitarbeiter

• Differenzen bei der Inventur     • Plötzliche, unerklärliche Kündigung
• Auffällige Postrückläufe         • selten oder immer nur sehr kurzer
• Ungewöhnliche                      Urlaub
  Geschäftszunahme oder Verluste   • teure Hobbys oder hoher
• Unvollständige Dokumentation       Lebensstandard
  von Geschäftsvorfällen           • pflegt ungewöhnlich intensive
                                     Beziehungen zu Kunden
WO UND WIE ENTSTEHEN SCHÄDEN
  DURCH INNENTÄTER?

• Dezentrale        • Buchhaltung   • Logistik      • Kollusives         • Preisabsprachen
  Organisation-     • Kasse         • Transport       Zusammenwirken     • Schwarzgeld
  strukturen –      • Inkasso       • Beschaffung     Bsp. Mitarbeiter
  Tochtergesell-                                      mit Kunden,
  schaften im In-                                     Lieferanten
  und Ausland
DAS KÖNNEN SIE TUN, UM IHR
UNTERNEHMEN ZU SCHÜTZEN!

      Prüfung der betrieblichen Prozesse auf mögliche Schwachstellen

      Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

      Erhöhte Wachsamkeit bei der Kommunikation über E-Mail
      (Links, Anhänge, geänderte Ansprechpartner/Vorstand)

      Besondere Vorsicht bei der Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken
PRÄVENTION

     Compliance-Management-System implementieren

     Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetzen

     Bei der Besetzung exponierter Positionen polizeiliches Führungszeugnis
     verlangen, insbesondere für hochrangige Funktionen der Finanzbuchhaltung

     „Fraud Alerts“: Regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden

     Kein Kontrollvakuum bei Tochtergesellschaften im In- und Ausland zulassen

     Gutes Betriebsklima und offene Gesprächskultur fördern!
WARUM EINE VERTRAUENSSCHADEN-
VERSICHERUNG?

                                  Rund jedes dritte Unternehmen war in den letzten zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen*.

                                  Mehrheitlich werden wirtschaftskriminelle Handlungen von internen Personen verübt.
                                  Externe, nicht zum jeweiligen Unternehmen gehörende Personen, spielen mit 47 % eine kleinere Rolle**.

                                  Weiter auf dem Vormarsch ist das sogenannte Social Engineering. Mehr als jedes fünfte Unternehmen
                                  (22 %) war davon analog betroffen, 15 % digital***.

                                 Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage***:
                                2019                                                              75%                                                                 13%

                                2017                                             53%                                                          26%

                                2015                                           51%                                                          28%
                                                                              Betroffen                        Vermutlich betroffen
 Quellen:
 *KPMG in „KPMG-Studie: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter https://home.kpmg/de/de/home/media/press-releases/2020/08/kpmg-studie-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.html , abgerufen am 02.03.2021
 ** KMPG in „KPMG-Studie: Im Spannungsfeld Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020“ unter: https://assets.kpmg/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2020/08/studie-im-spannungsfeld-wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020.pdf, abgerufen am 02.03.2021
 ***Bitkom in „Spionage, Sabotage und Datendiebstahl – Wirtschaftsschutz in der vernetzten Welt – Studie 2020“ unter https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-02/200211_bitkom_studie_wirtschaftsschutz_2020_final.pdf, abgerufen am 02.03.2021 & 29.03.2021
                                                                                                                                                                                                                                                                      9
SCHUTZ VOR VERUNTREUUNG –
DIE GRUNDDECKUNG

                                                                        Zielgerichtete
     Schäden durch                     Schäden durch                                                   Vertragsstrafen &
                                                                     Eingriffe in die EDV
   Vertrauenspersonen                      Dritte                                                           Kosten
                                                                      (Hackerschäden)
  Unmittelbare Schäden durch       • Raub aus verschlossenem        • unmittelbare Schäden durch     • Kosten zur Fortführung des
  vorsätzliche unerlaubte            Tresor / Bankschließfach         zielgerichtete Eingriffe in      Geschäftsbetriebs, für 6
  Handlungen durch                   oder aus Gewahrsam einer         die eigene EDV oder die EDV      Monate nach Schadeneintritt
  •   eigene Mitarbeiter             Vertrauensperson                 eines beauftragten             • Kosten zur Minderung von
  •   Geschäftsführer,             • Diebstahl aus                    Dienstleisters (Cloud), auch     Reputationsschäden
      Vorstandsmitglieder,           verschlossenem Tresor /          ohne Bereicherungsabsicht      • Vertragsstrafen ausgelöst
      Aufsichts-, Verwaltungs-       Bankschließfach                • Entschädigung in Höhe der        durch einen Versicherungs-
      und Beiräte bis 30%          • Betrug mittels gefälschter       Wiederherstellungskosten         fall
      Beteiligung am                 Zahlungsmittel, Schecks oder     bei Verlust von Daten          • interne und externe
      Unternehmen                    Wechsel                        • Schäden durch                    Schadenermittlungs- und
  •   Zeitarbeitskräfte            • Betrug mittels gefälschter       Überweisung nach                 Rechtsverfolgungskosten
  •   beauftragte Personen, die      Anweisung, Bestellung oder       Ausspähen und Missbrauch         bis zu 50% der Ver-
      auf dem Betriebsgelände        Rechnung, aufgrund derer         von Benutzerzugangsdaten         sicherungssumme
      tätig sind                     eine Vertrauensperson eine     • Folgeschäden aufgrund
  •   EDV-Dienstleister, die mit     Zahlung oder Warenlieferung      behördlicher Beweis-
      Installation, Wartung &        für ein versichertes             sicherung nach einem
      Betreuung von Hard- und        Unternehmen ausgeführt hat       Hackerangriff
      Software beauftragt sind
  •   beauftragte
      Rechtsanwälte,
      Wirtschaftsprüfer und
      Steuerberater
                                                                                                                                     10
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