ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER SPECTROPLAST AG 1. GELTUNGSBEREICH UND

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER SPECTROPLAST AG

1.     GELTUNGSBEREICH UND                                   Die Auftragsbestätigungen von SPECTROPLAST
                                                             enthalten eine detaillierte Beschreibung der
       GRUNDLAGEN                                            LIEFERGEGENSTÄNDE. Allfällige Änderungsanliegen oder
1.1.  Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs-              Unstimmigkeiten sind SPECTROPLAST innerhalb von
      und Lieferbedingungen                                  zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
                                                             schriftlich mitzuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung
Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“
                                                             ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung
(„AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen
                                                             aus der Offerte von SPECTROPLAST und/oder aus dem
(Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen
                                                             von SPECTROPLAST unterzeichneten schriftlichen
der Spectroplast AG („SPECTROPLAST“) und deren
                                                             Vertrag.
Geschäftskunden („KUNDEN“) betreffend den Verkauf
und die Lieferung von Produkten oder Werken
                                                             Nach Zustandekommen des jeweiligen Vertrags
(„LIEFERGEGENSTÄNDE“) durch SPECTROPLAST an den
                                                             können die Bestellungen durch den KUNDEN nur mit
KUNDEN.
                                                             Einverständnis von SPECTROPLAST abgeändert werden.
                                                             Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer
Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der
                                                             Bestellungsänderung gehen zu Lasten des KUNDEN.
zwischen SPECTROPLAST und dem KUNDEN
bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere               1.3.  Form
Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes                Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB oder dem
vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende                  Vertrag zwischen SPECTROPLAST und dem KUNDEN
Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit,             anders vereinbart, gelten Erklärungen in Textform,
wenn sie von SPECTROPLAST ausdrücklich offeriert oder        welche durch elektronische Medien übertragen oder
von SPECTROPLAST ausdrücklich und schriftlich                festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), als
akzeptiert werden.                                           schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis,
                                                             dass solche Erklärungen beim Empfänger
Mit der Beauftragung von SPECTROPLAST bestätigt,             eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden,
akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit                  obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum
einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von        Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als
LIEFERGEGENSTÄNDEN durch diese AGB geregelt                  eingetroffen.
werden. SPECTROPLAST behält sich eine jederzeitige
Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab                1.4.  Beschreibungen von Liefergegenständen,
deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach                     Prospekte, Pläne und dgl.
begründeten Rechtsbeziehungen zwischen                       Alle Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN und in
SPECTROPLAST und dem KUNDEN.                                 Prospekten, Plänen und dgl. enthaltene Angaben
                                                             stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen
Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung        und Verbesserungen (Messwerte, Gewichte, etc.).
von SPECTROPLAST sind allgemeine                             Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die
Geschäftsbedingungen und andere                              vertragliche Eigenschaft von LIEFERGEGENSTÄNDEN
Vertragsdokumente des KUNDEN explizit wegbedungen            wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.
und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn
allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere                  2.     LIEFERGEGENSTÄNDE
Dokumente des KUNDEN in eine Bestellung oder
„Auftragsbestätigung“ des KUNDEN integriert worden           2.1. Bestellung, Gegenstand und Umfang
sind oder anderweitig SPECTROPLAST mitgeteilt worden
                                                             Gegenstand und Umfang der LIEFERGEGENSTÄNDE
sind.                                                        ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von
1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen               SPECTROPLAST. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3
                                                             dieser AGB.
Sämtliche Offerten, Preislisten,
Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl.            2.2. Verpackung, Bereitstellung oder Lieferung
von SPECTROPLAST sind unverbindlich und können                    von Liefergegenständen
jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei            Die Bereitstellung oder Lieferung der
denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas          LIEFERGEGENSTÄNDE („LIEFERUNG“) erfolgt gemäss
anderes festgehalten.                                        den in der Offerte oder den Preislisten angegebenen
                                                             Verpackungseinheiten. Sonderverpackungen werden
Soweit die Offerten von SPECTROPLAST unverbindlich           dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt.
sind, kommt ein Vertrag mit SPECTROPLAST erst mit
dem Datum der Zustimmung durch SPECTROPLAST
                                                             Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt
zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher       SPECTROPLAST die LIEFERGEGENSTÄNDE an seiner
Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung),                      Geschäftsadresse dem KUNDEN zur Abholung bereit,
Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder            und die Abholung bzw. der Versand der
durch Ausführung der Bestellung durch SPECTROPLAST.          LIEFERGEGENSTÄNDE ist Sache des KUNDEN unter
Bestellungen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN             Anwendung der Klausel «Ex Works» / «ab Werk»
gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss.               (EXW) gemäss Incoterms 2020.

Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz                                                        1/5
+41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
Wurde dennoch ein Versand an einen vom Kunden                sind innerhalb von 5 Tagen ab Entdeckung bei
benannten Ort („BESTIMMUNGSORT“) durch                       SPECTROPLAST anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die
SPECTROPLAST vereinbart, werden die Versandkosten            Anzeige oder werden die LIEFERGEGENSTÄNDE ohne
dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. Die              Prüfung weiterverwendet oder verarbeitet, so gelten
Versicherung der LIEFERGEGENSTÄNDE ist Sache des             die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert.
KUNDEN. Allfällige Zölle oder sonstige Gebühren gehen
zulasten des KUNDEN bzw. der KUNDE hält                      Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne
SPECTROPLAST hierfür schadlos. Auch im Falle eines           schriftliche Zustimmung von SPECTROPLAST durch den
durch SPECTROPLAST organisierten Versands gehen              KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die
Nutzen und Gefahr an den LIEFERGEGENSTÄNDEN mit              Gewährleistung.
deren Bereitstellung auf dem Werkgelände von
SPECTROPLAST auf den KUNDEN über.                            Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann
                                                             SPECTROPLAST in der Folge wahlweise entweder den
Der KUNDE hat SPECTROPLAST bei der Bestellung über           betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle oder
allfällige spezielle Anforderungen betreffend LIEFERUNG      via Remote-Zugriff untersuchen oder aber verlangen,
zu informieren. Alle Mehrkosten aufgrund von späteren        dass der LIEFERGEGENSTAND an SPECTROPLAST
Anfragen und/oder Änderungen gehen vollständig               zurückgesandt wird. SPECTROPLAST wird den
zulasten des KUNDEN.                                         Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KUNDEN
                                                             mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die
Wird die LIEFERUNG verzögert oder verunmöglicht aus          Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven
Gründen welche SPECTROPLAST nicht zu vertreten hat           Klärung der Beanstandung hat der KUNDE den
wie beispielsweise Annahmeverweigerung der                   LIEFERGEGENSTAND aufzubewahren.
LIEFERGEGENSTÄNDE, keine oder verspätete Abholung
der LIEFERGEGENSTÄNDE durch den Transporteur im              Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird SPECTROPLAST
Falle von Export, Terminverschiebungen, etc., werden         allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach
die LIEFERGEGENSTÄNDE auf Rechnung (0,4% des                 eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben
Warenwertes pro Woche nach einer Karenzfrist von 30          oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf
Tagen) und Gefahr des KUNDEN eingelagert.                    Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des
                                                             Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist
Bei LIEFERUNGEN, die zum vereinbarten Lieferzeitpunkt        ausgeschlossen.
in Abwesenheit des KUNDEN am BESTIMMUNGSORT
deponiert werden, übernimmt SPECTROPLAST keine               SPECTROPLAST übernimmt keine Gewähr, wenn der
Haftung für Beschädigungen und Verluste der                  KUNDE oder DRITTE ohne die schriftliche Zustimmung
LIEFERGEGENSTÄNDE. Der KUNDE akzeptiert die                  der SPECTROPLAST Änderungen oder Reparaturen am
LIEFERGEGENSTÄNDE als erhalten ohne                          betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornehmen oder
Unterzeichnung der Lieferscheine und/oder                    diesen unsachlich behandeln.
Frachtdokumente.
                                                             Für folgende LIEFERGEGENSTÄNDE gelten in Bezug auf
                                                             Gewährleistungsansprüche die folgenden
2.3. Gewährleistung                                          Verjährungsfristen: (i) für gedruckte 3D Produkte aus
SPECTROPLAST prüft die LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem             dem «On-Demand» Druck (Lohnfertigung) 30 Tage,
Versand gemäss üblicher Geschäftspraxis.                     und (ii) für Maschinen oder sonstige Hardware (z.B.
Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart           3D-Drucker) 12 Monate ab LIEFERUNG. Für von
und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung                 SPECTROPLAST ersetzte oder reparierte
gestellt.                                                    LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Frist ab LIEFERUNG des
                                                             ursprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Die allfällige
SPECTROPLAST leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, dass           Mitarbeit durch SPECTROPLAST bei der Ermittlung von
die LIEFERGEGENSTÄNDE im Zeitpunkt des Versandes             Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne
keine substanziellen Mängel in der Verarbeitung oder         jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der
im Material aufweisen, welche den ordentlichen               Gewährleistung.
Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen.
Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung               2.4.  Haftung und Haftungsausschluss
sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden                   Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren
ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in        gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet
der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag                 SPECTROPLAST in keinem Fall für (i) leichte
vereinbart.                                                  Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden
                                                             und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht
Die Shore Härte der LIEFERGEGENSTÄNDE darf um +/-            realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter
10 Shore A von der angegebenen Shore Härte                   LIEFERUNG, sowie (v) jegliche Handlungen und
abweichen.                                                   Unterlassungen von Hilfspersonen von SPECTROPLAST,
                                                             sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE
nach Eintreffen am vereinbarten BESTIMMUNGSORT               SPECTROPLAST ist weder verpflichtet noch in der Lage,
unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen         die LIEFERGEGENSTÄNDE auf ihre Funktionalität,
innerhalb von 5 Arbeitstagen per eingeschriebenem            Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
Brief oder E-Mail bei SPECTROPLAST anzuzeigen                und Konformität mit gesetzlichen und behördlichen
(Datum Poststempel bzw. Versanddatum der E-Mail              Vorschriften zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind
massgebend). Später entdeckte verdeckte Mängel               ausschliesslich Sache des KUNDEN. SPECTROPLAST

Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz                                                      2/5
+41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
haftet daher nicht für in diesem Zusammenhang                verstehen sich die Preise „Ex Works“/„Ab Werk“ (EXW)
entstandene oder hierauf zurückzuführende Schäden            gemäss Incoterms 2020. Zusätzlich vom KUNDEN zu
jeglicher Art.                                               tragen sind demnach insbesondere alle Kosten für
                                                             Transport, Versicherung und Verpackung sowie
Überdies haftet SPECTROPLAST nicht für Schäden, die          Steuern, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben im
auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:         Zusammenhang mit der LIEFERUNG ins Ausland.
  • fehlerhafter Transport und/oder Lagerung;
                                                             Rechnungen von SPECTROPLAST sind bis spätestens 30
  • unsachgemässe, vertragswidrige oder
                                                             Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Eine
    widerrechtliche Benutzung oder Lagerung des
                                                             Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
    LIEFERGEGENSTANDES und Verwendung des
                                                             Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung
    LIEFERGEGENSTANDES ausserhalb des Zwecks;
                                                             gestellt.
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe
                                                             Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern auf der
    Abänderung oder Reparatur des
                                                             Rechnung ausdrücklich festgehalten und die
    LIEFERGEGENSTANDES durch den KUNDEN oder einen           Rechnung innert angegebener Frist beglichen wird.
    DRITTEN;
                                                             Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der
  • Fälle höherer Gewalt (siehe Ziff. 7); und
                                                             Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei SPECTROPLAST.
  • Verletzung der Pflichten als KUNDE gemäss Ziffer 5
                                                             Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung
    dieser AGB.
                                                             gestellt.
Die LIEFERGEGENSTÄNDE, insbesondere gedruckte 3D
                                                             Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum.
Produkte aus dem «On-Demand» Druck
                                                             Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen
(Lohnfertigung), dürfen ohne vorgängige schriftliche
                                                             Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein
Zustimmung durch SPECTROPLAST weder im Kontakt
                                                             Verzugszins von 6% pro Jahr sowie die Bezahlung von
mit Menschen oder Tiere verwendet werden, noch in
                                                             Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere
direkten Kontakt mit Lebensmitteln oder Tiernahrung
                                                             Inverzugsetzung nötig wäre. SPECTROPLAST behält sich
kommen.
                                                             die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie
2.5.   Drittprodukte                                         den Vertragsrücktritt und die Herausgabe der
Bei der LIEFERUNG von durch Dritte hergestellte oder         LIEFERGEGENSTÄNDE sowie die Geltendmachung von
gelieferte Produkte übernimmt SPECTROPLAST einzig            weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
                                                             SPECTROPLAST ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN
die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für
                                                             berechtigt, das Inkasso auf Kosten des KUNDEN durch
den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B.
                                                             einen DRITTEN besorgen zu lassen.
aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt
gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke
tritt SPECTROPLAST zudem dem KUNDEN die                      Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind
SPECTROPLAST gegen den jeweiligen Dritten allfällig          innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang
zustehenden Gewährleistungsansprüche und                     schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen
sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies                  als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht
verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung           zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines
                                                             LIEFERGEGENSTANDES, durch die der Gebrauch des
von SPECTROPLAST für Produkte von Dritten ist
                                                             LIEFERGEGENSTANDES nicht verunmöglicht wird, fehlen
ausgeschlossen.
                                                             oder Nacharbeiten erforderlich sind.
2.6.  Rücknahmen
LIEFERGEGENSTÄNDE werden grundsätzlich nicht                 4.     LIEFERFRISTEN UND TERMINE
zurückgenommen. In Ausnahmefällen und nur bei                SPECTROPLAST ist stets bemüht, vereinbarte
Standard- und Normalteilen, sowie bei Maschinen und          Lieferfristen und Termine einzuhalten. Diese sind aber
Hardware gemäss Katalog kann SPECTROPLAST nach               unverbindlich und SPECTROPLAST kann für die
schriftlicher Zustimmung originalverpackte,                  Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine
vollständige, unbeschädigte, trockene und saubere            Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund
LIEFERGEGENSTÄNDE zurücknehmen.                              von nachträglich gewünschten Änderungen des
                                                             LIEFERGEGENSTANDES durch den KUNDEN oder Fällen
In diesem Fall wird dem KUNDEN der fakturierte               von höherer Gewalt zu Terminverschiebungen
Warenwert unter Abzug von 25% sowie unter Abzug              kommen, für welche SPECTROPLAST nicht haftet.
allfälliger Transport-, Handling-, Reinigungs- und
Entsorgungskosten zurückerstattet.                           5.     WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN
3.     PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG                             5.1.  Befolgung von Instruktionen
       UND VERGÜTUNGEN                                       Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen,
Preise ergeben sich aus den jeweiligen Offerten,             Montage- oder Verarbeitungsanweisungen gemäss
Preislisten, etc. zum Zeitpunkt der Bestellung.              Verpackungen, Prospekten und technischen
                                                             Anleitungen betreffend die LIEFERGEGENSTÄNDE zu
Alle Preise und Vergütungen für LIEFERUNGEN                  befolgen. Die Prospekte und technischen Anleitungen
verstehen sich netto in CHF, zuzüglich der jeweils           sind – soweit nicht mitgeliefert - bei SPECTROPLAST
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in den          erhältlich.
jeweiligen Offerten, Preislisten, etc. keine
abweichenden anderen Regelungen enthalten sind,

Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz                                                      3/5
+41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
5.2.  Geheimhaltung und Abwerbeverbot                        Änderungen werden dem KUNDEN in jeweils adäquater
Der KUNDE verpflichtet sich alle nötigen Schritte zu         Form mitgeteilt.
unternehmen, um sämtliche vertraulichen
Informationen von denen der KUNDE im                         Der KUNDE bestätigt, die DATENSCHUTZRICHTLINIE (in der
Zusammenhang mit LIEFERGEGENSTÄNDEN von                      jeweils gültigen Form) gelesen und verstanden zu
SPECTROPLAST Kenntnis erhält, zeitlich unbeschränkt          haben und die betroffenen Personen im Voraus über
geheim zu halten. Als vertraulich gilt jede Information,     die Verarbeitung der PERSONENBEZOGENEN DATEN durch
die nicht allgemein bekannt ist und an deren                 SPECTROPLAST gemäss der DATENSCHUTZRICHTLINIE,
Geheimhaltung SPECTROPLAST ein schützenswertes               inkl. über die Rechte der betroffenen Personen,
Interesse haben kann.                                        informiert zu haben.

Der KUNDE unterlässt jeden Versuch, Mitarbeiter von          Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass er selbst
SPECTROPLAST für sich oder ein anderes Unternehmen           seine PERSONENBEZOGENEN DATEN gemäss den jeweils
abzuwerben.                                                  anwendbaren einschlägigen Bestimmungen
                                                             verarbeitet (inkl., dass er berechtigt ist, diese
5.3.   Handelsbeschränkungen                                 PERSONENBEZOGENEN DATEN an SPECTROPLAST zur

Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Vorschriften,             Verarbeitung durch SPECTROPLAST gemäss der
insbesondere Vorschriften in der Schweiz, der                DATENSCHUTZRICHTLINIE zu übergeben).
Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
Amerika, bestimmte Transaktionen mit bestimmten              Sollte der KUNDE PERSONENBEZOGENE DATEN von
verbotenen Destinationen, Ländern, Regierungen,              SPECTROPLAST erhalten, so darf die entsprechende
Personen oder Körperschaften verbieten oder damit            Verarbeitung durch den KUNDEN nur zu Zwecken der
zusammenhängende restriktive Massnahmen                      Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der
verhängen können („HANDELSBESCHRÄNKUNGEN“). Der              Vertragsanbahnung zu eigenen Zwecken des KUNDEN
KUNDE stellt sicher, dass er LIEFERGEGENSTÄNDE weder         erfolgen, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke.
direkt noch indirekt an einen Ort, eine Person oder          Zudem hat die Verarbeitung der entsprechenden
                                                             PERSONENBEZOGENEN DATEN ausschliesslich in der
eine Körperschaft liefert, überträgt oder weiterverkauft
oder den Transport des LIEFERGEGENSTANDS mit                 Schweiz zu erfolgen.
irgendwelchen Mitteln zulässt, die dazu führen würden,
dass SPECTROPLAST gegen die im Produktions- und              7.     HÖHERE GEWALT
Lieferland, der Schweiz, der Europäischen Union, den         Soweit SPECTROPLAST durch höhere Gewalt daran
Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen                 gehindert oder beeinträchtigt wird, eine oder mehrere
anwendbaren Handelsbeschränkungen verstösst.                 ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist sie
                                                             während der Dauer des Hindernisses von der Erfüllung
Der KUNDE verpflichtet sich zur umfassenden
                                                             ihrer vertraglichen Verpflichtungen und jeglicher
Schadloshaltung von SPECTROPLAST für jeglichen
                                                             Schadenersatzpflicht oder anderer Rechtspflicht
Schaden, die SPECTROPLAST aus oder als Folge der
                                                             befreit. Insbesondere werden Fristen um die Dauer der
Verletzung von HANDELSBESCHRÄNKUNGEN durch den
                                                             Beeinträchtigung verlängert.
KUNDEN entsteht, einschliesslich Verfahrenskosten,
Bussen, Geldstrafen, Anwaltskosten, etc.
                                                             Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines
                                                             Ereignisses oder Umstands, der ausserhalb der
6.     DATENSCHUTZ                                           zumutbaren Kontrolle von SPECTROPLAST liegt und bei
SPECTROPLAST verarbeitet im Rahmen des                       Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, wie
Vertragsverhältnisses und bei der Vertragsanbahnung          beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Handlungen,
bestimmte Personendaten bzw. personenbezogene                Terrorakte, Sabotage, extreme Naturereignisse,
Daten („PERSONENBEZOGENE DATEN“) von ihren                   Epidemien, Pandemien, Explosion, Feuer, Streiks,
Kunden. Die Verarbeitung dieser PERSONENBEZOGENEN            Energiemangel, Embargos, Sanktionen oder neue
DATEN durch SPECTROPLAST erfolgt im Einklang mit den         Gesetze oder staatliche Anordnungen.
einschlägigen jeweils auf die Verarbeitung der
entsprechenden PERSONENBEZOGENEN DATEN                       SPECTROPLAST wird den KUNDEN umgehend über eine
anwendbaren Bestimmungen und Anforderungen                   solches Hindernis informieren und alle angemessenen
(z.B., je nach Anwendbarkeit, das Schweizer                  Schritte unternehmen, um dessen negativen
Datenschutzgesetz, die EU-Datenschutz-                       Auswirkungen zu reduzieren. Dauert das geltend
Grundverordnung (DSGVO), spezifische nationale               gemachte Hindernis an der Vertragserfüllung länger an
Datenschutzgesetzgebungen in den EU/EWR-                     als 3 Monate seit der Information durch SPECTROPLAST,
Mitgliedstaaten etc.). Sämtliche relevanten                  so kann jede Partei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag
Informationen im Zusammenhang mit der durch                  zurücktreten, sofern sie dies unmittelbar nach Ablauf
SPECTROPLAST im Rahmen des Vertragsverhältnisses             der 3-monatigen Frist per eingeschriebenem Brief oder
und bei der Vertragsanbahnung bearbeiteten                   E-Mail erklärt.
PERSONENBEZOGENEN DATEN von Kunden sind in der
Datenschutzrichtlinie („DATENSCHUTZRICHTLINIE“)              8.     WEITERE BESTIMMUNGEN
niedergelegt, welches auf der Website der
SPECTROPLAST abrufbar ist und den Kunden zusätzlich          8.1.  Beizug von Dritten
auf Verlangen zugestellt werden kann.                        SPECTROPLAST ist berechtigt, Dritte zur
                                                             Vertragserfüllung beizuziehen. SPECTROPLAST steht für
Die DATENSCHUTZRICHTLINIE kann von SPECTROPLAST              die Leistungen von beigezogenen DRITTEN gleich wie
von Zeit zu Zeit unilateral angepasst werden.                für eigene Leistungen ein.

Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz                                                       4/5
+41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
8.2.  Immaterialgüterrecht und Eigentumsvorbehalt
SPECTROPLAST oder deren allfällige Lizenzgeber
bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen
LIEFERGEGENSTÄNDEN, Beschreibungen, Prospekten,
Plänen, Dokumenten und Datenträgern,
eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere
Immaterialgüterrechte. Der KUNDE anerkennt diese
Rechte von SPECTROPLAST bzw. deren Lizenzgebern.
Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, die
LIEFERGEGENSTÄNDE auf ihre chemischen, technischen,
mechanischen oder physikalischen Kompositionen
oder Charakteristika zu untersuchen.

SPECTROPLAST bestätigt, dass die dem KUNDEN
abgegebenen Beschreibungen von
LIEFERGEGENSTÄNDEN, Prospekte, Pläne, Dokumente
und Datenträger nach bestem Wissen von
SPECTROPLAST keine Rechte Dritter verletzen, gibt aber
keine Gewährleistung oder Garantie dafür ab.

LIEFERGEGENSTÄNDE bleiben bis zur vollständigen
Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN und
Eingang der vereinbarten Vergütung bei SPECTROPLAST
im Eigentum von SPECTROPLAST. Der KUNDE ist
verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des
Eigentums von SPECTROPLAST mitzuwirken. Der KUNDE
ermächtigt SPECTROPLAST, ihr Eigentum im
entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister
einzutragen, sofern SPECTROPLAST eine solche
Eintragung wünscht.
8.3.  Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch ein
zuständiges Schiedsgericht, ordentliches Gericht oder
zuständige Behörde als ungültig oder unwirksam
erachtet werden, so hat dies keinen Einfluss auf die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser
AGB insgesamt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.4. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN
und SPECTROPLAST unterstehen materiellem Schweizer
Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet
keine Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schlieren, Schweiz.
Es steht SPECTROPLAST jedoch frei, auch das
zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KUNDEN
anzurufen. Für KUNDEN, die Sitz bzw. Wohnsitz im
Ausland haben, wird in Schlieren, Schweiz, ausserdem
zusätzlich ein Betreibungsort (Spezialdomizil i.S.v. Art.
50 Abs. 2 SchKG) begründet.

Schlieren, 26. Mai 2021

Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz       5/5
+41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
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