ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER SPECTROPLAST AG 1. GELTUNGSBEREICH UND
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER SPECTROPLAST AG 1. GELTUNGSBEREICH UND Die Auftragsbestätigungen von SPECTROPLAST enthalten eine detaillierte Beschreibung der GRUNDLAGEN LIEFERGEGENSTÄNDE. Allfällige Änderungsanliegen oder 1.1. Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufs- Unstimmigkeiten sind SPECTROPLAST innerhalb von und Lieferbedingungen zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen aus der Offerte von SPECTROPLAST und/oder aus dem (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen von SPECTROPLAST unterzeichneten schriftlichen der Spectroplast AG („SPECTROPLAST“) und deren Vertrag. Geschäftskunden („KUNDEN“) betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten oder Werken Nach Zustandekommen des jeweiligen Vertrags („LIEFERGEGENSTÄNDE“) durch SPECTROPLAST an den können die Bestellungen durch den KUNDEN nur mit KUNDEN. Einverständnis von SPECTROPLAST abgeändert werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der Bestellungsänderung gehen zu Lasten des KUNDEN. zwischen SPECTROPLAST und dem KUNDEN bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere 1.3. Form Verträge, sofern nicht explizit etwas anderes Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB oder dem vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Vertrag zwischen SPECTROPLAST und dem KUNDEN Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, anders vereinbart, gelten Erklärungen in Textform, wenn sie von SPECTROPLAST ausdrücklich offeriert oder welche durch elektronische Medien übertragen oder von SPECTROPLAST ausdrücklich und schriftlich festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), als akzeptiert werden. schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger Mit der Beauftragung von SPECTROPLAST bestätigt, eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung von Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als LIEFERGEGENSTÄNDEN durch diese AGB geregelt eingetroffen. werden. SPECTROPLAST behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab 1.4. Beschreibungen von Liefergegenständen, deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach Prospekte, Pläne und dgl. begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Alle Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN und in SPECTROPLAST und dem KUNDEN. Prospekten, Plänen und dgl. enthaltene Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung und Verbesserungen (Messwerte, Gewichte, etc.). von SPECTROPLAST sind allgemeine Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die Geschäftsbedingungen und andere vertragliche Eigenschaft von LIEFERGEGENSTÄNDEN Vertragsdokumente des KUNDEN explizit wegbedungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird. und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere 2. LIEFERGEGENSTÄNDE Dokumente des KUNDEN in eine Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ des KUNDEN integriert worden 2.1. Bestellung, Gegenstand und Umfang sind oder anderweitig SPECTROPLAST mitgeteilt worden Gegenstand und Umfang der LIEFERGEGENSTÄNDE sind. ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von 1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen SPECTROPLAST. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3 dieser AGB. Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. 2.2. Verpackung, Bereitstellung oder Lieferung von SPECTROPLAST sind unverbindlich und können von Liefergegenständen jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei Die Bereitstellung oder Lieferung der denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas LIEFERGEGENSTÄNDE („LIEFERUNG“) erfolgt gemäss anderes festgehalten. den in der Offerte oder den Preislisten angegebenen Verpackungseinheiten. Sonderverpackungen werden Soweit die Offerten von SPECTROPLAST unverbindlich dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. sind, kommt ein Vertrag mit SPECTROPLAST erst mit dem Datum der Zustimmung durch SPECTROPLAST Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher SPECTROPLAST die LIEFERGEGENSTÄNDE an seiner Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Geschäftsadresse dem KUNDEN zur Abholung bereit, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder und die Abholung bzw. der Versand der durch Ausführung der Bestellung durch SPECTROPLAST. LIEFERGEGENSTÄNDE ist Sache des KUNDEN unter Bestellungen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN Anwendung der Klausel «Ex Works» / «ab Werk» gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. (EXW) gemäss Incoterms 2020. Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz 1/5 +41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
Wurde dennoch ein Versand an einen vom Kunden sind innerhalb von 5 Tagen ab Entdeckung bei benannten Ort („BESTIMMUNGSORT“) durch SPECTROPLAST anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE die SPECTROPLAST vereinbart, werden die Versandkosten Anzeige oder werden die LIEFERGEGENSTÄNDE ohne dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Prüfung weiterverwendet oder verarbeitet, so gelten Versicherung der LIEFERGEGENSTÄNDE ist Sache des die LIEFERGEGENSTÄNDE als akzeptiert. KUNDEN. Allfällige Zölle oder sonstige Gebühren gehen zulasten des KUNDEN bzw. der KUNDE hält Werden beanstandete LIEFERGEGENSTÄNDE ohne SPECTROPLAST hierfür schadlos. Auch im Falle eines schriftliche Zustimmung von SPECTROPLAST durch den durch SPECTROPLAST organisierten Versands gehen KUNDEN oder DRITTE verarbeitet, entfällt die Nutzen und Gefahr an den LIEFERGEGENSTÄNDEN mit Gewährleistung. deren Bereitstellung auf dem Werkgelände von SPECTROPLAST auf den KUNDEN über. Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann SPECTROPLAST in der Folge wahlweise entweder den Der KUNDE hat SPECTROPLAST bei der Bestellung über betroffenen LIEFERGEGENSTAND an Ort und Stelle oder allfällige spezielle Anforderungen betreffend LIEFERUNG via Remote-Zugriff untersuchen oder aber verlangen, zu informieren. Alle Mehrkosten aufgrund von späteren dass der LIEFERGEGENSTAND an SPECTROPLAST Anfragen und/oder Änderungen gehen vollständig zurückgesandt wird. SPECTROPLAST wird den zulasten des KUNDEN. Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KUNDEN mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Wird die LIEFERUNG verzögert oder verunmöglicht aus Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Gründen welche SPECTROPLAST nicht zu vertreten hat Klärung der Beanstandung hat der KUNDE den wie beispielsweise Annahmeverweigerung der LIEFERGEGENSTAND aufzubewahren. LIEFERGEGENSTÄNDE, keine oder verspätete Abholung der LIEFERGEGENSTÄNDE durch den Transporteur im Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird SPECTROPLAST Falle von Export, Terminverschiebungen, etc., werden allfällige Mängel am LIEFERGEGENSTAND nach die LIEFERGEGENSTÄNDE auf Rechnung (0,4% des eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben Warenwertes pro Woche nach einer Karenzfrist von 30 oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Tagen) und Gefahr des KUNDEN eingelagert. Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist Bei LIEFERUNGEN, die zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ausgeschlossen. in Abwesenheit des KUNDEN am BESTIMMUNGSORT deponiert werden, übernimmt SPECTROPLAST keine SPECTROPLAST übernimmt keine Gewähr, wenn der Haftung für Beschädigungen und Verluste der KUNDE oder DRITTE ohne die schriftliche Zustimmung LIEFERGEGENSTÄNDE. Der KUNDE akzeptiert die der SPECTROPLAST Änderungen oder Reparaturen am LIEFERGEGENSTÄNDE als erhalten ohne betroffenen LIEFERGEGENSTAND vornehmen oder Unterzeichnung der Lieferscheine und/oder diesen unsachlich behandeln. Frachtdokumente. Für folgende LIEFERGEGENSTÄNDE gelten in Bezug auf Gewährleistungsansprüche die folgenden 2.3. Gewährleistung Verjährungsfristen: (i) für gedruckte 3D Produkte aus SPECTROPLAST prüft die LIEFERGEGENSTÄNDE vor dem dem «On-Demand» Druck (Lohnfertigung) 30 Tage, Versand gemäss üblicher Geschäftspraxis. und (ii) für Maschinen oder sonstige Hardware (z.B. Weitergehende Prüfungen erfolgen sofern vereinbart 3D-Drucker) 12 Monate ab LIEFERUNG. Für von und werden dem KUNDEN zusätzlich in Rechnung SPECTROPLAST ersetzte oder reparierte gestellt. LIEFERGEGENSTÄNDE gilt die Frist ab LIEFERUNG des ursprünglichen LIEFERGEGENSTANDES. Die allfällige SPECTROPLAST leistet dem KUNDEN Gewähr dafür, dass Mitarbeit durch SPECTROPLAST bei der Ermittlung von die LIEFERGEGENSTÄNDE im Zeitpunkt des Versandes Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne keine substanziellen Mängel in der Verarbeitung oder jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gewährleistung. Gebrauch des LIEFERGEGENSTANDES beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung 2.4. Haftung und Haftungsausschluss sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag SPECTROPLAST in keinem Fall für (i) leichte vereinbart. Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht Die Shore Härte der LIEFERGEGENSTÄNDE darf um +/- realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus verspäteter 10 Shore A von der angegebenen Shore Härte LIEFERUNG, sowie (v) jegliche Handlungen und abweichen. Unterlassungen von Hilfspersonen von SPECTROPLAST, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Der KUNDE hat die gelieferten LIEFERGEGENSTÄNDE nach Eintreffen am vereinbarten BESTIMMUNGSORT SPECTROPLAST ist weder verpflichtet noch in der Lage, unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen die LIEFERGEGENSTÄNDE auf ihre Funktionalität, innerhalb von 5 Arbeitstagen per eingeschriebenem Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck Brief oder E-Mail bei SPECTROPLAST anzuzeigen und Konformität mit gesetzlichen und behördlichen (Datum Poststempel bzw. Versanddatum der E-Mail Vorschriften zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind massgebend). Später entdeckte verdeckte Mängel ausschliesslich Sache des KUNDEN. SPECTROPLAST Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz 2/5 +41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
haftet daher nicht für in diesem Zusammenhang verstehen sich die Preise „Ex Works“/„Ab Werk“ (EXW) entstandene oder hierauf zurückzuführende Schäden gemäss Incoterms 2020. Zusätzlich vom KUNDEN zu jeglicher Art. tragen sind demnach insbesondere alle Kosten für Transport, Versicherung und Verpackung sowie Überdies haftet SPECTROPLAST nicht für Schäden, die Steuern, Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben im auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: Zusammenhang mit der LIEFERUNG ins Ausland. • fehlerhafter Transport und/oder Lagerung; Rechnungen von SPECTROPLAST sind bis spätestens 30 • unsachgemässe, vertragswidrige oder Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Eine widerrechtliche Benutzung oder Lagerung des Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. LIEFERGEGENSTANDES und Verwendung des Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung LIEFERGEGENSTANDES ausserhalb des Zwecks; gestellt. • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile; • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern auf der Abänderung oder Reparatur des Rechnung ausdrücklich festgehalten und die LIEFERGEGENSTANDES durch den KUNDEN oder einen Rechnung innert angegebener Frist beglichen wird. DRITTEN; Massgebend für die Einhaltung der Frist ist der • Fälle höherer Gewalt (siehe Ziff. 7); und Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei SPECTROPLAST. • Verletzung der Pflichten als KUNDE gemäss Ziffer 5 Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden in Rechnung dieser AGB. gestellt. Die LIEFERGEGENSTÄNDE, insbesondere gedruckte 3D Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Produkte aus dem «On-Demand» Druck Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen (Lohnfertigung), dürfen ohne vorgängige schriftliche Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Zustimmung durch SPECTROPLAST weder im Kontakt Verzugszins von 6% pro Jahr sowie die Bezahlung von mit Menschen oder Tiere verwendet werden, noch in Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere direkten Kontakt mit Lebensmitteln oder Tiernahrung Inverzugsetzung nötig wäre. SPECTROPLAST behält sich kommen. die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie 2.5. Drittprodukte den Vertragsrücktritt und die Herausgabe der Bei der LIEFERUNG von durch Dritte hergestellte oder LIEFERGEGENSTÄNDE sowie die Geltendmachung von gelieferte Produkte übernimmt SPECTROPLAST einzig weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. SPECTROPLAST ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für berechtigt, das Inkasso auf Kosten des KUNDEN durch den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. einen DRITTEN besorgen zu lassen. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt SPECTROPLAST zudem dem KUNDEN die Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind SPECTROPLAST gegen den jeweiligen Dritten allfällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang zustehenden Gewährleistungsansprüche und schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines LIEFERGEGENSTANDES, durch die der Gebrauch des von SPECTROPLAST für Produkte von Dritten ist LIEFERGEGENSTANDES nicht verunmöglicht wird, fehlen ausgeschlossen. oder Nacharbeiten erforderlich sind. 2.6. Rücknahmen LIEFERGEGENSTÄNDE werden grundsätzlich nicht 4. LIEFERFRISTEN UND TERMINE zurückgenommen. In Ausnahmefällen und nur bei SPECTROPLAST ist stets bemüht, vereinbarte Standard- und Normalteilen, sowie bei Maschinen und Lieferfristen und Termine einzuhalten. Diese sind aber Hardware gemäss Katalog kann SPECTROPLAST nach unverbindlich und SPECTROPLAST kann für die schriftlicher Zustimmung originalverpackte, Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine vollständige, unbeschädigte, trockene und saubere Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund LIEFERGEGENSTÄNDE zurücknehmen. von nachträglich gewünschten Änderungen des LIEFERGEGENSTANDES durch den KUNDEN oder Fällen In diesem Fall wird dem KUNDEN der fakturierte von höherer Gewalt zu Terminverschiebungen Warenwert unter Abzug von 25% sowie unter Abzug kommen, für welche SPECTROPLAST nicht haftet. allfälliger Transport-, Handling-, Reinigungs- und Entsorgungskosten zurückerstattet. 5. WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN 3. PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG 5.1. Befolgung von Instruktionen UND VERGÜTUNGEN Der KUNDE ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen, Preise ergeben sich aus den jeweiligen Offerten, Montage- oder Verarbeitungsanweisungen gemäss Preislisten, etc. zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungen, Prospekten und technischen Anleitungen betreffend die LIEFERGEGENSTÄNDE zu Alle Preise und Vergütungen für LIEFERUNGEN befolgen. Die Prospekte und technischen Anleitungen verstehen sich netto in CHF, zuzüglich der jeweils sind – soweit nicht mitgeliefert - bei SPECTROPLAST gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in den erhältlich. jeweiligen Offerten, Preislisten, etc. keine abweichenden anderen Regelungen enthalten sind, Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz 3/5 +41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
5.2. Geheimhaltung und Abwerbeverbot Änderungen werden dem KUNDEN in jeweils adäquater Der KUNDE verpflichtet sich alle nötigen Schritte zu Form mitgeteilt. unternehmen, um sämtliche vertraulichen Informationen von denen der KUNDE im Der KUNDE bestätigt, die DATENSCHUTZRICHTLINIE (in der Zusammenhang mit LIEFERGEGENSTÄNDEN von jeweils gültigen Form) gelesen und verstanden zu SPECTROPLAST Kenntnis erhält, zeitlich unbeschränkt haben und die betroffenen Personen im Voraus über geheim zu halten. Als vertraulich gilt jede Information, die Verarbeitung der PERSONENBEZOGENEN DATEN durch die nicht allgemein bekannt ist und an deren SPECTROPLAST gemäss der DATENSCHUTZRICHTLINIE, Geheimhaltung SPECTROPLAST ein schützenswertes inkl. über die Rechte der betroffenen Personen, Interesse haben kann. informiert zu haben. Der KUNDE unterlässt jeden Versuch, Mitarbeiter von Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass er selbst SPECTROPLAST für sich oder ein anderes Unternehmen seine PERSONENBEZOGENEN DATEN gemäss den jeweils abzuwerben. anwendbaren einschlägigen Bestimmungen verarbeitet (inkl., dass er berechtigt ist, diese 5.3. Handelsbeschränkungen PERSONENBEZOGENEN DATEN an SPECTROPLAST zur Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Vorschriften, Verarbeitung durch SPECTROPLAST gemäss der insbesondere Vorschriften in der Schweiz, der DATENSCHUTZRICHTLINIE zu übergeben). Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, bestimmte Transaktionen mit bestimmten Sollte der KUNDE PERSONENBEZOGENE DATEN von verbotenen Destinationen, Ländern, Regierungen, SPECTROPLAST erhalten, so darf die entsprechende Personen oder Körperschaften verbieten oder damit Verarbeitung durch den KUNDEN nur zu Zwecken der zusammenhängende restriktive Massnahmen Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der verhängen können („HANDELSBESCHRÄNKUNGEN“). Der Vertragsanbahnung zu eigenen Zwecken des KUNDEN KUNDE stellt sicher, dass er LIEFERGEGENSTÄNDE weder erfolgen, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke. direkt noch indirekt an einen Ort, eine Person oder Zudem hat die Verarbeitung der entsprechenden PERSONENBEZOGENEN DATEN ausschliesslich in der eine Körperschaft liefert, überträgt oder weiterverkauft oder den Transport des LIEFERGEGENSTANDS mit Schweiz zu erfolgen. irgendwelchen Mitteln zulässt, die dazu führen würden, dass SPECTROPLAST gegen die im Produktions- und 7. HÖHERE GEWALT Lieferland, der Schweiz, der Europäischen Union, den Soweit SPECTROPLAST durch höhere Gewalt daran Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen gehindert oder beeinträchtigt wird, eine oder mehrere anwendbaren Handelsbeschränkungen verstösst. ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist sie während der Dauer des Hindernisses von der Erfüllung Der KUNDE verpflichtet sich zur umfassenden ihrer vertraglichen Verpflichtungen und jeglicher Schadloshaltung von SPECTROPLAST für jeglichen Schadenersatzpflicht oder anderer Rechtspflicht Schaden, die SPECTROPLAST aus oder als Folge der befreit. Insbesondere werden Fristen um die Dauer der Verletzung von HANDELSBESCHRÄNKUNGEN durch den Beeinträchtigung verlängert. KUNDEN entsteht, einschliesslich Verfahrenskosten, Bussen, Geldstrafen, Anwaltskosten, etc. Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der ausserhalb der 6. DATENSCHUTZ zumutbaren Kontrolle von SPECTROPLAST liegt und bei SPECTROPLAST verarbeitet im Rahmen des Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, wie Vertragsverhältnisses und bei der Vertragsanbahnung beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Handlungen, bestimmte Personendaten bzw. personenbezogene Terrorakte, Sabotage, extreme Naturereignisse, Daten („PERSONENBEZOGENE DATEN“) von ihren Epidemien, Pandemien, Explosion, Feuer, Streiks, Kunden. Die Verarbeitung dieser PERSONENBEZOGENEN Energiemangel, Embargos, Sanktionen oder neue DATEN durch SPECTROPLAST erfolgt im Einklang mit den Gesetze oder staatliche Anordnungen. einschlägigen jeweils auf die Verarbeitung der entsprechenden PERSONENBEZOGENEN DATEN SPECTROPLAST wird den KUNDEN umgehend über eine anwendbaren Bestimmungen und Anforderungen solches Hindernis informieren und alle angemessenen (z.B., je nach Anwendbarkeit, das Schweizer Schritte unternehmen, um dessen negativen Datenschutzgesetz, die EU-Datenschutz- Auswirkungen zu reduzieren. Dauert das geltend Grundverordnung (DSGVO), spezifische nationale gemachte Hindernis an der Vertragserfüllung länger an Datenschutzgesetzgebungen in den EU/EWR- als 3 Monate seit der Information durch SPECTROPLAST, Mitgliedstaaten etc.). Sämtliche relevanten so kann jede Partei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag Informationen im Zusammenhang mit der durch zurücktreten, sofern sie dies unmittelbar nach Ablauf SPECTROPLAST im Rahmen des Vertragsverhältnisses der 3-monatigen Frist per eingeschriebenem Brief oder und bei der Vertragsanbahnung bearbeiteten E-Mail erklärt. PERSONENBEZOGENEN DATEN von Kunden sind in der Datenschutzrichtlinie („DATENSCHUTZRICHTLINIE“) 8. WEITERE BESTIMMUNGEN niedergelegt, welches auf der Website der SPECTROPLAST abrufbar ist und den Kunden zusätzlich 8.1. Beizug von Dritten auf Verlangen zugestellt werden kann. SPECTROPLAST ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. SPECTROPLAST steht für Die DATENSCHUTZRICHTLINIE kann von SPECTROPLAST die Leistungen von beigezogenen DRITTEN gleich wie von Zeit zu Zeit unilateral angepasst werden. für eigene Leistungen ein. Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz 4/5 +41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
8.2. Immaterialgüterrecht und Eigentumsvorbehalt SPECTROPLAST oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen LIEFERGEGENSTÄNDEN, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der KUNDE anerkennt diese Rechte von SPECTROPLAST bzw. deren Lizenzgebern. Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, die LIEFERGEGENSTÄNDE auf ihre chemischen, technischen, mechanischen oder physikalischen Kompositionen oder Charakteristika zu untersuchen. SPECTROPLAST bestätigt, dass die dem KUNDEN abgegebenen Beschreibungen von LIEFERGEGENSTÄNDEN, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von SPECTROPLAST keine Rechte Dritter verletzen, gibt aber keine Gewährleistung oder Garantie dafür ab. LIEFERGEGENSTÄNDE bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN und Eingang der vereinbarten Vergütung bei SPECTROPLAST im Eigentum von SPECTROPLAST. Der KUNDE ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von SPECTROPLAST mitzuwirken. Der KUNDE ermächtigt SPECTROPLAST, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern SPECTROPLAST eine solche Eintragung wünscht. 8.3. Teilungültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch ein zuständiges Schiedsgericht, ordentliches Gericht oder zuständige Behörde als ungültig oder unwirksam erachtet werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 8.4. Anwendbares Recht und Gerichtstand Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und SPECTROPLAST unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schlieren, Schweiz. Es steht SPECTROPLAST jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KUNDEN anzurufen. Für KUNDEN, die Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland haben, wird in Schlieren, Schweiz, ausserdem zusätzlich ein Betreibungsort (Spezialdomizil i.S.v. Art. 50 Abs. 2 SchKG) begründet. Schlieren, 26. Mai 2021 Spectroplast AG · Rütistrasse 16 · 8952 Schlieren · Schweiz 5/5 +41 44 576 48 70 · info@spectroplast.com · www.spectroplast.com
Sie können auch lesen