Verkehrsbericht Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Teiländerung Schloss Wildenstein - Veltheim
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Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Teiländerung Schloss Wildenstein Verkehrsbericht 21. Mai 2019 BALLMER + PARTNER AG dipl. Ingenieure ETH/SIA/SVI Distelbergstrasse 22, 5000 Aarau Tel 062 825 26 30 www.ballmer-partner.ch
Auftraggeber Gemeinde Veltheim 5106 Veltheim Bearbeitung Ballmer + Partner AG dipl. Ingenieure ETH/SVI/SIA Distelbergstrasse 22 5000 Aarau Thomas Isenring, dipl. Ing. ETH Stefan Ballmer, dipl. Ing. ETH Version Schlussbericht 21.05.2019
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 1 2. Schloss Wildenstein 1 2.1 Privatnutzung 2 2.2 Öffentliche Nutzungen 2 2.3 Massgebende Gebäudeflächen und Nutzungen 2 3. Verkehrserschliessung 3 3.1 Verkehrserschliessung 2015 3 3.2 Strassenbauprojekte 4 4. Bedarf Abstellplätze 4 4.1 Bedarf aus Wohnnutzung 5 4.2 Bedarf aus öffentlicher Nutzung bei Normalbetrieb 5 4.3 Bedarf aus öffentlicher Nutzung bei Spezialanlässen 6 5. Verkehrserzeugung 6 6. Verkehrliche Erschliessung bei Normalbetrieb 7 6.1 Parkierung 7 6.2 Zufahrten 9 6.3 Strassenquerschnitt Schlossweg 10 7. Verkehrliche Erschliessung bei Grossanlässen 12 8. Mobilitätsmanagement 12 Anhangsverzeichnis Anhang 1 Situationsplan Anhang 2 Parkplatznachweis gemäss Parkierungsrichtlinie Anhang 3 Bedarf Abstellplätze Velo Anhang 4 Parkplatzpool für Grossanlässe Beilagenverzeichnis Beilage 1 Verbreiterung Schlossweg und Parkierung, Situation 1:500 Beilage 2 Situation bei Parzelle 627 1:200 / Querschnitt 1:50
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 1 / 12 1. Ausgangslage Der Eigentümer des Schlosses Wildenstein in Veltheim beabsichtigt, die Schlossanlage, mit Ausnahme eines kleinen ausgeschiedenen Teilbereichs für persönliche Wohnnutzung, der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die durchgeführten Umbau- und Sanierungsarbeiten basieren auf den Baubewilligungen des Gemeinderates Veltheim vom 9. Juli 2013 und vom 20. Januar 2014, die sich auf die kanto- nalen Zustimmungen vom 2. Juli 2013 (BVUAFB.13.1086-1) und vom 13. Januar 2014 (BVUAFB.13.2884-1) abstützen. Entstehen wird ein erlebnisreicher und vielseitiger Ort der Begegnung. Das Schloss soll Platz bieten für Kultur, Kunst, Weiterbildung, Geschichte, Spiel und Genuss. Dazu sind verschie- dene Ausstellungen und Präsentationen vorgesehen, wie ein Interieurmuseum «Wohnen im 17. und 18. Jahrhundert», wechselnde Ausstellungen des Couleurmuseums der Schweizeri- schen Vereinigung für Studentengeschichte und weitere Ausstellungen und Objektpräsentati- onen mit historischem Hintergrund. Mit Hörstationen und Führungen über die Schloss- und Schlossbaugeschichte, die Museumspädagogik und die Rechtsprechung im Amt Schenken- berg soll den Besuchern Wissenswertes mit Bezug zur Schlossdomäne Wildenstein und ih- rem Umfeld vermittelt werden. Eine Kunstgalerie soll ebenso zum Verweilen einladen wie die Schlossschenke, das Schlossrestaurant, die Schlossterrasse und der Schlossgarten. In ver- schiedenen weitern Räumen sollen kulturelle und andere Aktivitäten für Kinder, Schüler und Erwachsene ermöglicht werden, und Schloss Wildenstein soll auch ein Ort für Seminare, Ta- gungen, Familienfeste, Hochzeiten – mit möglicher Übernachtung des Brautpaars in der «Wildenstein Suite» – und für andere Events werden. Schliesslich soll der Schlosshof für Trödlermärkte, Konzerte, Theateraufführungen usw. zur Verfügung stehen, und im Kiosk und im kleinen Antikladen wird interessantes Rares angeboten werden. Der Schlosshof und die unmittelbare Umgebung wird für Events wie Apéros, Hochzeiten, Konzerte, Theater und Firmenanlässe genutzt. Um diese Nutzungen auf eine selbsttragende betriebswirtschaftliche Basis stellen zu können, sollen ein Gastronomiebetrieb, ein kleiner Ki- osk und ein Schlossladen eingerichtet werden, die auch für Wanderer, Velofahrer usw. zu- gänglich sind. Eine Parkierungsanlage ist, unmittelbar angrenzend an die Landwirtschafts- zone und in Fusswegdistanz südlich des Schlosses vorgesehen. 2. Schloss Wildenstein Das Schloss Wildenstein befindet sich rund 1.5km südlich des Dorfzentrums von Veltheim auf der Parzelle 629. Erste Erwähnungen stammen von 1301. Im Laufe der Zeiten erfolgten mehrere An- und Umbauten. 1819 wurden das Schlossgebäude und die zugehörigen Land- parzellen voneinander getrennt. Ab 1928 bis 1972 war das Schloss ein Altersheim des Dia- konissenhauses. Im Jahr 2010 wurde Wildenstein von Samuel Wehrli erworben, welcher eine umfassende und fachgerechte Sanierung in Angriff nahm.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 2 / 12 In Zukunft soll nur ein kleiner Schlossteil rein privat zu Wohnzwecken genutzt werden, der Grossteil dagegen öffentlich zugänglich gemacht werden. 2.1 Privatnutzung Bei den im Schloss genutzten Wohnräumen handelt es sich um eine einzige Wohnung. 2.2 Öffentliche Nutzungen Gemäss Nutzungskonzept vom 08. Januar 2013 und dessen späteren Anpassungen sind fol- gende öffentlichen Nutzungen vorgesehen: Nutzungen innen: - öffentlich zugängliches Museum - Interieur-Museum "Wohnen im 17. und 18. Jahrhundert" - Couleur-Museum der Schweiz. Vereinigung für Studentengeschichte - Kunst-Atelier und -Galerie mit Dauer- und wechselnden Ausstellun- gen - Darstellung der historischen Rechtsprechung im Amt Schenkenberg - Restaurationsbetrieb im Parterre und im Gewölbekeller - Kleinere Veranstaltungen (z.B. Familienfeiern, Hochzeiten, kleine Schlosskonzerte, Vernissagen, Seminare) mit bis zu 50 Personen im Gerichtssaal, in den Galerie- und Atelierräumen im 1. und 2 OG und in einzelnen Räumen des Interieur-Museums. Honeymoon-Zimmer im DG - Kiosk und Museumsshop Nutzungen aussen: - Restaurationsbetrieb im Schlosshof und auf der Südterrasse - Konzerte, Veranstaltungen, Brocante, usw. im Schlosshof 2.3 Massgebende Gebäudeflächen und Nutzungen Für die Ermittlung des notwendigen Parkplatzangebotes kann von folgenden massgebenden Nutzflächen ausgegangen werden: Restauration Innen 250m2 ca. 100 Sitzplätze Restauration Aussen 200m2 ca. 80 Sitzplätze Verkaufsfläche Museumsshop / Kiosk 130m2 Gerichtssaal, Atelierräume 2. und 3. OG ca. 50 Sitzplätze Bei kleineren Anlässen ist mit rund 60 – 80 Gästen zu rechnen. Bei grösseren Anlässen im Schlosshof ist das Platzangebot auf maximal 400 Besucher begrenzt.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 3 / 12 3. Verkehrserschliessung 3.1 Verkehrserschliessung 2015 Strassennetz Das Schloss Wildenstein ist über den Schlossweg und den nördlichen Teil der Hohlgasse an die K471 Wildeggerstrasse angebunden. Der Schlossweg ist mit einem Fahrverbot für Per- sonenwagen und Motorräder ausgenommen Zubringerdienst versehen. Der unmittelbar nördlich des Landwirtschaftsbetriebs abzweigende Feldweg (Verbindung zum Fuchsmättli- weg und zur Ortsverbindungsstrasse Auenstein-Veltheim) ist mit einem Fahrverbot für Per- sonenwagen und Motorräder ausgenommen Land- und Forstwirtschaft belegt. Die Hohlgasse und der im Baugebiet liegende Teil des Schlossweges sind im gültigen Ver- kehrsrichtplan (2001) als Erschliessungsstrassen (Feinerschliessung) klassiert. Der Schlossweg weist eine unterschiedliche Breite von 3.5m – 4.6m auf. Im Bereich der Brü- cke über den Mohrenbach steht eine Breite von 5.1m zur Verfügung. Die Strassenparzelle selber hat eine Breite von rund 5.0 - 5.5m. Randabschlüsse fehlen im Bereich ausserhalb der Bauzone weitgehend. Eine Beleuchtung ist durchgehend vorhanden. Im Abschnitt Wildeggerstrasse bis zum Schloss weist der Schlossweg im Durchschnitt eine Steigung von rund 7.7% auf. Im Teilabschnitt von der Mohrenbrücke bis zum Schloss beträgt die Steigung 9.6%. Öffentlicher Verkehr Südlich des Schlosses befindet sich in Gehwegdistanz von ca. 150m die Haltestelle Wilden- stein. 735m nördlich des Schlosses liegt die Haltestelle Vorerli. Beide Haltestellen werden von der Postautolinie 379 Linie Wildegg (- Auenstein) – Schinznach Dorf bedient. Insgesamt fahren pro Richtung und Werktag 11 Kurse direkt und ca. 10 Kurse über Auenstein bzw. ab/bis Auenstein. Die Betriebszeiten beschränken sich auf eine Zeit von 6 – 20 Uhr. Der Bahnhof Wildegg befindet sich in einer Fusswegdistanz von rund 1.8km entfernt. In die Richtungen Aarau und Brugg werden pro Stunde je 2 bis 3 Zugsverbindungen angeboten. Die Betriebszeiten sind von 05 – 01 Uhr. Zusätzlich besteht eine Buslinie mit ebenfalls 2-3 Kursen pro Richtung und Stunde nach Lenzburg. Die Haltestelle Holderbank ist über die ehemalige Transportbrücke der Zementfabrik erreichbar (Fussdistanz ca. 1.5km, 2 Verbin- dungen pro Stunde und Richtung). Kantonaler Radweg Der Schloss- und Mühlemattweg sind Bestandteil des kantonalen Radroutennetzes und als bestehende Radroute mit Mischverkehr klassiert. Die Route Nr. R511 verläuft von Aarau über Auenstein – Veltheim bis nach Brugg. Die Radroute ist eine wichtige Schülerverbin- dung.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 4 / 12 Wanderwege In der unmittelbaren Umgebung des Schlosses sind keine Wanderwege des kantonalen Wanderwegnetzes vorhanden. Der kommunale Wanderweg führt von Au kommend entlang dem kantonalen Radweg bis zum Schloss und von dort über den nach links abzweigenden Feldweg via Ortsverbindungsstrasse Auenstein-Veltheim in Richtung Gislifluh. Parkierung Beim Schloss sind heute keine Parkplätze für Autos oder Cars bzw. Abstellplätze für Fahrrä- der ausgewiesen. Es sind jedoch mehrere Restflächen (z.B. Aufgangsbereich zum Schloss- mauertor) vorhanden, welche als Parkierung benutzt werden können. 3.2 Strassenbauprojekte Im Jahr 2015 erfolgte der Strassenausbau der K471 vom Knoten VSZ bis zum Dorfeingang. Das Projekt beinhaltete unter anderem auch eine Verbesserung der Einmündung des Schlossweges in die K471 (die bis anhin zweigeteilte Einfahrt wurde zu einer einzigen zu- sammengefasst). Mit dem Ausbau wurde auch unmittelbar nach dem Knoten eine Busbucht (Fahrrichtung Wildegg) erstellt. Der beabsichtigte Ausbau des Schlosswegs wird nachfolgend unter Ziff. 6.3 aufgezeigt. 4. Bedarf Abstellplätze Gemäss §43 der Bauverordnung des Kantons Aargau ist für die Ermittlung des Parkierungs- angebotes für Personenwagen die VSS-Norm SN 640 281 vom 1.2.2006 anzuwenden. Für die Ermittlung des Standort-Typs ist gemäss VSS-Norm SN 640 281 Ziffer 10.2 einer- seits die Bedienhäufigkeit mit dem öffentlichen Verkehr und andererseits der Anteil des Rad- und Fussverkehrs am gesamten erzeugten Verkehr massgebend. Im vorliegenden Fall ist die Bushaltestelle Wildenstein (Distanz ca. 150m) in den Berechnungen zu berücksichtigen. Der Bahnhof SBB in Wildegg weist eine Distanz von mehr als 900m auf und liegt somit nicht mehr in der zumutbaren Fussdistanz (300-500m). Aufgrund einer Analyse des heutigen öV- Angebotes kann von einer gewichteten Bedienhäufigkeit von 1 - 2 Mal pro Stunde ausgegan- gen werden. Für den Anteil des Rad- und Fussverkehrs ist eine Annahme von < 25% zweck- mässig. Somit ergibt sich ein Standort-Typ D mit einem Parkfeldangebot, welches zwischen 70 und 90% des Richtbedarfs variieren kann. Für Fahrräder wird der Bedarf aufgrund § 43 Abs. 4 der kantonalen Bauverordnung be- stimmt. Diese verweist auf die VSS-Norm SN 640 065 vom August 2011.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 5 / 12 4.1 Bedarf aus Wohnnutzung Die Ermittlung des Parkplatzbedarfs aufgrund der Wohnfläche bzw. der Anzahl Zimmer ergibt einen Bedarf von 3 Parkplätzen für Autos (davon 1 Besucher) und 6 Abstellplätze für Fahrräder. 4.2 Bedarf aus öffentlicher Nutzung bei Normalbetrieb Autoabstellplätze Zur Abschätzung des notwendigen Angebotes an Parkplätzen wird von dem in Kapitel 2 be- schriebenen Nutzungsmix Museum, Restauration und Kiosk ausgegangen. Dies ergibt einen Bedarf von minimal 43 und maximal 55 Parkplätzen für Autos (Details vgl. Anhang 2). Unter dem Aspekt auch, dass nach 20 Uhr kein öffentlicher Verkehr mehr angeboten wird und der Besucherkreis des Schlosses eher aus einem grösseren Einzugsgebiet stammt, er- scheint es zweckmässig, eher ein grosszügiges Angebot an Parkplätzen zu realisieren. Veloabstellplätze Gemäss Norm SN 640 065 vom August 2011 müssen für den Museums- und Restaurations- betrieb des Schlosses insgesamt 61 Veloabstellplätze erstellt werden (vgl. Anhang 3). Gemäss Kapitel 18 der SN Norm 640 065 kann bei ungewisser Nachfrage oder einem unverhältnis- mässig hohen Standardbedarf in einem ersten Schritt zwei Drittel des ermittelten Bedarfs er- stellt werden. Damit sind in einer ersten Phase 40 Abstellplätze erstellt werden. Für die restli- chen 21 Plätze muss sichergestellt werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt noch reali- siert werden können. Bedarf Abstellplätze für Roller und Motorräder Über die Anzahl der notwendigen Abstellmöglichkeiten für Motorräder werden in den VSS- Normen keine Angaben gemacht. Auch in der BNO der Gemeinde Veltheim sind dazu keine Bestimmungen vorhanden. Gemäss der "Verordnung über Fahrzeugabstellplätze" der Stadt Winterthur soll die Zahl der Abstellplätze für Motorräder mindestens 15% der Zahl der Parkfelder für Autos betragen. In der Stadt Zürich (Art. 8 der städtischen Parkplatzverordnung) darf die Anzahl einen Zehntel der für Personenwagen minimal erforderlichen Abstellplätze nicht unterschreiten. Würde man die stadtzürcherische Regelung hier anwenden, ergäbe sich ein Bedarf von 5 - 6 Abstellplät- zen für Motorräder. Bedarf Abstellplätze Car Es ist zu erwarten, dass Besuchergruppen oder Hochzeitsgesellschaften mit eigenem Car anreisen. Für die Zeit während dem Schlossaufenthalt ist für den Car ein entsprechender Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 6 / 12 4.3 Bedarf aus öffentlicher Nutzung bei Spezialanlässen Einige wenige Male pro Jahr (Annahme ca. 10 Mal) finden auf dem Schloss Grossanlässe wie z.B. Konzerte statt. Dabei ist mit bis zu 400 Besuchern zu rechnen. Für diese Anlässe muss ein Parkierungsangebot bereitgestellt werden, welches nicht durch das Angebot aus dem Normalbetrieb gedeckt werden kann. Autoabstellplätze Der Parkplatzbedarf bei Grossanlässen hängt stark von der Art des Anlasses selber ab. Als Grössenordnung müssten bei einem Konzert mit 400 Gästen rund 80 Parkplätze zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Da dieser Anlass vermutlich am Abend stattfinden wird und dann keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, müsste auch der gesamte Be- darf abgedeckt werden. Es scheint aber zweckmässiger, für die jeweilige Veranstaltung je- weils den Bedarf im Vorfeld zu bestimmen und ein dementsprechendes Angebot zu realisie- ren. Grundsätzlich besteht unmittelbar südlich des neuen Schlossparkplatzes die Möglich- keit, bei Grossanlässen rund 47 Abstellplätze zur Verfügung zu stellen (Zu- und Wegfahrt über Schlossparkplatz). Veloabstellplätze Es kann angenommen werden, dass bei einem Anlass am Tag der Anteil der Radfahrenden grösser sein wird als bei einer Abendveranstaltung. Bei einem Konzert mit 400 Besuchern müssten so minimal 20 Abstellplätze für Besucher bereitgestellt werden. 5. Verkehrserzeugung Für die Berechnung der Verkehrserzeugung aus Museen oder Schlössern sind in den VSS – Normen keine Kennwerte enthalten. Im vorliegenden Fall kann deshalb keine gesicherte Aussage, sondern nur eine grobe Abschätzung gemacht werden. Einer Berechnung für ein Museum in Deutschland wurde eine Verkehrserzeugung von einer Fahrt pro 10 m2 BGF zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich rund 120 Fahrten pro Tag (einschliesslich Zuschlag für andere Nutzungen). Die Verkehrsmenge kann völlig problemlos durch die K471 Wildegger- strasse (DTV ca. 5'200 Fz/Tag) übernommen werden. Im Weiteren ist davon auszugehen, dass die Schlossgasse dadurch nur einen geringfügigen Mehrverkehr (Transporte von geh- behinderten Personen, Anlieferungen) erfährt. Die Verkehrserzeugung bei Grossanlässen kann aufgrund der unterschiedlichen Veranstal- tungsarten und deren heute noch nicht bekannten Attraktivität nicht abgeschätzt werden.
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 7 / 12 6. Verkehrliche Erschliessung bei Normalbetrieb 6.1 Parkierung Auf dem eigentlichen Schlossareal stehen drei reservierte Privatparkplätze (2 Bewohner, 1 Besucher) sowie ein Invalidenparkplatz zur Verfügung. Die Abstellplätze für Velos (privater und öffentlicher Bedarf) können ebenfalls auf der Schlossparzelle – öffentliche neben dem Schlossaufgang (siehe Abb. 1) - erstellt werden. Die gewählten Standorte sind nur beispielhaft. Die Festlegung der definitiven Standorte er- folgt im Baugesuchsverfahren. Der Bedarf ist aus Anhang 3 ersichtlich. In der 1. Etappe wer- den 40 Abstellplätze erstellt. Abb. 1 Abstellplätze für Velos
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 8 / 12 Für das Personal und die Besucher des Normalbetriebs werden insgesamt 54 Parkplätze für Personenwagen und 4 für Motorräder auf der Parzelle 632 (rund 200 m südlich des Schlos- ses) bereitgestellt (siehe Abb. 2 und Beilage 1). Die unbefestigte Fläche südlich des Park- platzes (Wiesland) wird nur für die seltenen Grossanlässe gebraucht (Kapazität ca. 47 Park- felder). Abb. 2 Studie neuer Parkplatz auf der Parzelle 632 (vgl. Beilage 1) mit Zusatzfläche (Wiesland) für Grossanlässe
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 9 / 12 6.2 Zufahrten Mit der gegenüber früher gesteigerten Nutzung des Schlosses Wildenstein und der Öffnung für ein breites Publikum würde sich auf dem Schlossweg ohne die Realisierung Massnah- men eine Verkehrszunahme einstellen. Damit verbunden wäre eine Zunahme der Immissio- nen bei den Liegenschaften im nördlichen Teil des Schlossweges. Abb. 3 Übersicht Erschliessung und Parkierungsmöglichkeiten öffentliche Nutzung bei Normalbetrieb Grundsätzlich soll der Schlossweg nicht übermässig mit Neuverkehr belastet werden. Mit der Parkierungsanlage südlich des Schlosses erübrigen sich die Fahrten auf dem Zufahrtsweg weitgehend. Einzig Gehbehinderte und Anlieferungen sollen bis zum Schloss zufahren. Ge- genüber dem heutigen Zustand werden sich aber die Fussgängerfrequenzen auf dem Schlossweg erhöhen. Zur Reduktion allfälliger negativer Aspekte, bietet sich die Umsetzung der folgenden Massnahmen an:
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 10 / 12 - Wegweisung der Zufahrt zum Schloss über den Anschluss des Schlossweges an die K471 Wildeggerstrasse. - Hinweis auf der Hohlgasse, dass keine Zufahrt zum Schloss möglich ist - Fahrverbot für Motorwagen / Motorräder ausgenommen Anwohner, deren Besucher und Landwirtschaft auf dem Schlossweg Nord im Abschnitt Schloss – Hohlgasse - Fahrverbot für Motorwagen / Motorräder ausgenommen Zubringerdienst / Landwirt- schaft auf dem Schlossweg Süd im Abschnitt Schloss – Einmündung Mühlemattweg - Parkierverbot auf dem Schlossweg Süd im Abschnitt Schloss – Einmündung Mühle- mattweg - Einführung von Tempo 30 auf der ganzen Schlossgasse Für Busse und Cars wird die Zufahrt zum Schloss gänzlich untersagt. Diese Fahrzeuge, wel- che ohnehin nur vereinzelt zu erwarten sind, können die Fahrgäste bei der neuen separaten Carhaltestelle (Bereich Bushaltestelle «Wildenstein») aus- und einsteigen lassen (keine Be- hinderung der Linienbusse). Anschliessend kann der Car den Warteraum beim Schulhaus oder im Industriegebiet «Werd» anfahren. Zum Einsteigen fährt der Car wieder zeitgerecht auf die Carhaltestelle. 6.3 Strassenquerschnitt Schlossweg Der bestehende Ausbau des Schlossweges ist bereits für den heutigen Verkehr ungenü- gend. Eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h ist vorgesehen. Der Strassen- querschnitt ist trotzdem mit einer minimalen Breite von rund 3.5m (vgl. Kapitel 3.1) für die neuen Anforderungen zu klein, so dass es zu kritischen Begegnungsfällen kommen kann. Begegnungsfall Notwendige Breite bei sign. Geschwindigkeit = 30km/h V stark red (15-20km/h) V red (20-25km/h) Velo / LW 4.60 4.60-5.10 PW / PW 4.10 4.10-5.10 FG / LW 3.75 3.75-4.15 Notwendige Strassenbreiten1 bei verschiedenen Begegnungsfällen und signalisierter Ge- schwindigkeit = 30km/h Mit einem maximalen Ausbau des Schlossweges innerhalb der Strassenparzelle würde eine Fahrbahnbreite von rund 4.7 – 5.6m erreicht werden. Damit könnten notwendigen Breiten für die massgebenden Begegnungsfälle mit Beteiligung des Langsamverkehrs zumindest bei 1 Zuschläge im Bereich von Mauern: + 0.20m für PW, + 0.25m für Velo, + 0.30m für Car
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 11 / 12 stark reduzierter Geschwindigkeit abgedeckt werden. Damit würde sich ein erheblicher Si- cherheitsgewinn für die zu Fuss gehenden und auch für den Zweiradverkehr ergeben (Schul- weg). Darüber hinaus wird beabsichtigt, optische Schutzmassnahmen für Fussgänger anzubringen (gelbe Randschraffur oder überfahrbares «Aargauer Trottoir» / vgl. Beilage 1). Anstelle einer Markierung wäre auch eine optische Abtrennung eines Gehbereiches mittels eines Wasser- steines (eben, ohne Anschlag) denkbar. Der zusätzliche Einbau von Poller zum Fussgänger- schutz ist aus Sicherheitsgründen nicht zu empfehlen. Definitiv sind diese Massnahmen in einem nachfolgenden Strassenbaubewilligungsverfahren festzulegen. Abb. 4 Durchgehender Ausbau der Strasse auf die Parzellengrenzen (vgl. Beilage 1) Der beabsichtigte Detailausbau im Bereich des Schlosses und des Landwirtschaftsbetriebs (mit bereits realisierter Rücknahme der Schlossmauer) ist aus dem nachfolgenden Detailplan ersichtlich). Abb. 5 Detail auf Höhe Parz. 627 mit Querschnitt (vgl. Beilage 2)
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Seite 12 / 12 7. Verkehrliche Erschliessung bei Grossanlässen Bei Grossanlässen muss einerseits die Zufahrt zum Schloss und andererseits die Parkierung geregelt werden. Der Pool der einzelnen Parkierungsmöglichkeiten ist in Anhang 4 dargestellt. Je nach Anlass muss ein Shuttle-Dienst eingerichtet werden. Allenfalls ist auch ein Verkehrsdienst bei den Anschlusspunkten an das übergeordnete Strassennetz notwendig. Gemäss § 22a Abs. 4 BNO hat das Schloss Wildenstein in Zusammenarbeit mit der Ge- meinde ein Mobilitätskonzept mit Betriebskonzept insbesondere für Grossanlässe zu erstel- len. Darin enthalten sind namentlich die möglichen Parkierungsanlagen und die Signalisatio- nen (Verkehrsdienst). 8. Mobilitätsmanagement Ziel des Mobilitätsmanagements ist es, Emissionen und andere negative Effekte der Mobilität zu verringern und damit eine nachhaltige, also effiziente, sozial- und umweltverträgliche Mo- bilität zu ermöglichen. Dabei soll eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl (Modal Split) in Richtung umweltfreundlicher, nachhaltiger Verkehrsmittel (zu Fuss, Fahrrad, Car-Sharing, öffentlicher Verkehr) erfolgen. Aufgrund der eher geringen und zeitlich eingeschränkten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, dem grossen Einzugsgebiet der Besucher und der doch eher geringen Anzahl er- zeugter Fahrten, sind keine grossen Verhaltensänderungen denkbar. Das in § 22a Abs. 4 BNO vorgeschriebene Mobilitätskonzept ist vorerst nur orientierender Bestandteil der Nutzungsplanung. Es wird vom Gemeinderat im Rahmen der anschliessen- den Baugesuche zu genehmigen sein. I:\18025 Veltheim Parkplatz Parz 632\Verkehrsbericht\Veltheim Wildenstein Verkehrsbericht 2019 05 20.docx
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Anhang 1 Anhang 1 Situationsplan
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Anhang 2 Anhang 2 Parkplatznachweis gemäss Parkierungsrichtlinie Parkfeldnachweis für Personenwagen gem äss VSS Norm 640 281 (1.2.2006) 30.03.2015 Objekt: Schloss Wildenstein Bauherrschaft: Samuel Wehrli Nutzung: Wohnen, Dienstleistung Berechnung Parkplatzbedarf / Standort-Typ D Schloss Wildenstein Nutzung Bedarf an Parkplätzen Wohnen Museum, Restauration, Kiosk Bew . Bes. Total Personal + Kunden Wohnen Grenzbedarf 2.5 0.3 Reduktion aufgrund Bahnhofsnähe 0.0 Parkfeldbedarf reduziert 2.5 0.3 Angebot (aufgerundet) 3 0 3 Dienstleistung, Grenzbedarf 60.60 Verkauf Standort-Typ D Parkfeldangebot min 70% max 90% Parkfeldbedarf reduziert min 42.42 max 54.54 Angebot (aufgerundet) m in 43 m ax 55 Total m in 3 43 m ax 3 55 Bedarf m in 46 m ax 58 Standort-typen Parkfeldangebot m in m ax D (gewichtete öV-Frequenzen 1-4 x Stunde, Anteil LV < 25%) 70% 90%
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Anhang 3 Anhang 3 Bedarf Abstellplätze Velo Nachweis Abstellplätze für Velos 06.05.2015 gemäss SN 640 065 Objekt: Schloss Wildenstein Bauherrschaft: Samuel Wehrli Nutzung: Wohnen, Dienstleistung Berechnungsgrundlage SN 640 065 vom August 2011 Berechnung Abstellplätze Schloss Wildenstein Wohnen Bew ohner / Besucher 1.0 PP pro Zimmer Zimmer Anzahl Faktoren 1 Gesamt 6 1 6.000 Total 1 6 Museum, Restauration, Museumsshop, Kiosk Personal Besucher Kunden Bereich 2 PP pro 10 AP 1 PP pro 100m2 Ausstellungsfläche Fläche Arbeitsplätze Wahl 2 PP / 10 AP 0.1 PP / 100m2 m2 Faktoren 0.2 0.01 Schloss Museum 1200 2 1 0.40 12.00 Total 13 Personal Besucher Kunden Bereich 2 PP pro 10 AP 2 PP pro 10 Sitzplätze Sitzplätze Arbeitsplätze Wahl 2 PP / 10 AP 2 PP / 10 Sitzplätze Pl. Faktoren 0.2 0.2 Schloss Restauration innen 100 2 1 0.40 20.00 Restauration aussen 80 1 1 0.20 16.00 Festsaal 3. OG 50 1 1 0.20 10.00 Total 47 Personal Besucher Kunden Bereich 2 PP pro 10 AP 0.5-1 PP pro 100m2 Verkaufsfläche Fläche Arbeitsplätze Wahl 2 PP / 10 AP 0.5 PP / 100m2 VF m2 Dienstl. 30m2/AP Faktoren 0.2 0.05 Schloss Museumsshop, Kiosk 130.0 2.00 1 0.400 Doppelnutzung Total 1 Total Museum , Restauration, Museum sshop, Kiosk 61
Veltheim / Schloss Wildenstein / Verkehrsbericht Anhang 4 Anhang 4 Parkplatzpool für Grossanlässe
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